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Die Bedeutung der Finanzkrise für die Europäische Staatsschuldenkrise

©2016 Bachelorarbeit 39 Seiten

Zusammenfassung

Seit Mai 2010, als Griechenland als erster Mitgliedsstaat der Europäischen Währungsunion um finanzielle Unterstützung bat, steckte beinahe die gesamte Euro-Zone in einer fundamentalen Krise. Im Mittelpunkt vieler Diskussionen stehen die möglichen Auswege aus dieser Misere, beispielsweise durch einen Austritt oder einen Schuldenschnitt bei zu stark verschuldeten Staaten. Aufgrund der stets wiederkehrenden Debatten und des Vergehens von nun fast sechs Jahren stellt sich jedoch eine ganz andere Frage. Wodurch sind die Schuldenkrise und die damit verbundenen wirtschaftlichen Problematiken letztendlich entstanden?
In der vorliegenden Bachelorarbeit möchte ich untersuchen, welche Ereignisse von der Einführung des Euro bis zum Ausbruch der Europäischen Schuldenkrise auf das immer noch präsente Problem der Eurokrise Einfluss genommen haben. Da dieser Zeitperiode die Finanzkrise zuzuordnen ist, ist zu erwarten, dass diese auch eine grundlegende Bedeutung für das Thema innehat. Jedoch gibt es auch Meinungen, die besagen, dass die Probleme bereits weit vor der Finanzkrise 2007 begonnen hatten.1 Mit Hilfe von Erkenntnissen aus der Untersuchung empirischer Daten soll folgende konkrete Forschungsfrage beantwortet werden:
Inwieweit ist die Europäische Staatsschuldenkrise eine Folge der Finanzkrise?

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Schuldenquote der öffentlichen Haushalte ... 10
Abbildung 2 Schuldenquote der privaten Haushalte... 11
Abbildung 3 Zinsspreads Europäischer Staatsanleihen ... 12
Abbildung 4 Wachstumsraten des BIP ... 13
Abbildung 5 Lohnstückkosten ... 14
Abbildung 6 Produktivität... 15
Abbildung 7 Öffentliche Schuldenquote nach 2007 ... 19
Abbildung 8 Private Schuldenquote nach 2007 ... 20
Abbildung 9 Zinsspreads Europäischer Staatsanleihen ... 21
Abbildung 10 Wachstumsraten des BIP nach 2007... 22
Abbildung 11 Nominale Lohnstückkosten nach 2007 ... 23
Abbildung 12 Produktivität nach 2007 ... 24

III
Abkürzungsverzeichnis
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
Union
BIP
Bruttoinlandsprodukt
ESZB
Europäisches System der Zentralbank
EUV
Vertrag über die Europäische Union
EWS
Europäisches Währungssystem
EZB
Europäische Zentralbank
Fed
Federal Reserve System
SWP
Stabilitäts- und Wachstumspakt
WKM II
Wechselkursmechanismus


1
1
Einleitung
Seit Mai 2010, als Griechenland als erster Mitgliedsstaat der Europäischen Wäh-
rungsunion um finanzielle Unterstützung bat, steckte beinahe die gesamte Euro-
Zone in einer fundamentalen Krise. Im Mittelpunkt vieler Diskussionen stehen die
möglichen Auswege aus dieser Misere, beispielsweise durch einen Austritt oder
einen Schuldenschnitt bei zu stark verschuldeten Staaten. Aufgrund der stets wie-
derkehrenden Debatten und des Vergehens von nun fast sechs Jahren stellt sich
jedoch eine ganz andere Frage. Wodurch sind die Schuldenkrise und die damit
verbundenen wirtschaftlichen Problematiken letztendlich entstanden?
In der vorliegenden Bachelorarbeit möchte ich untersuchen, welche Ereignisse
von der Einführung des Euro bis zum Ausbruch der Europäischen Schuldenkrise
auf das immer noch präsente Problem der Eurokrise Einfluss genommen haben.
Da dieser Zeitperiode die Finanzkrise zuzuordnen ist, ist zu erwarten, dass diese
auch eine grundlegende Bedeutung für das Thema innehat. Jedoch gibt es auch
Meinungen, die besagen, dass die Probleme bereits weit vor der Finanzkrise 2007
begonnen hatten.
1
Mit Hilfe von Erkenntnissen aus der Untersuchung empirischer
Daten soll folgende konkrete Forschungsfrage beantwortet werden:
Inwieweit ist die Europäische Staatsschuldenkrise eine Folge der Finanzkrise?
Die vorliegende Bachelorarbeit ist in fünf Hauptkapitel unterteilt und gliedert sich
wie folgt: Zu Beginn der Ausarbeitung sollen die Thematik, die Fragestellung
sowie die zentrale Zielsetzung erläutert werden. Das darauffolgende Kapitel be-
schäftigt sich mit der Entwicklung der Währungsunion. Den Ausgangspunkt des
Abschnittes bilden die vier Konvergenzkriterien des Vertrags von Maastricht.
Dabei wird darauf eingegangen, welche Voraussetzungen von potenziellen Mit-
gliedsländern erfüllt werden müssen, um der Eurozone beitreten zu können. Im
Anschluss werden die speziellen Rahmenbedingungen der Währungsunion hin-
sichtlich der fiskalischen und monetären Struktur definiert. Darüber hinaus wer-
den sowohl der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) als auch die No-Bail-Out-
1
Vgl. Wyplosz, 1999

2
Klausel näher beleuchtet. Den Kern des Kapitels stellt die Untersuchung der em-
pirischen Daten zu den ausgewählten Indikatoren dar. Ziel der Untersuchung ist
es, Hinweise auszumachen, die bereits in der Zeit vor der Finanzkrise auf Fehl-
entwicklungen hindeuteten. Dabei liegt der Fokus auf die von der Schuldenkrise
am stärksten betroffenen Staaten (GIIPS)
2
. Die Verfolgung der Daten endet hier
im Jahre 2007 und wird im nächsten Kapitel unter der Berücksichtigung der Fi-
nanzkrise fortgeführt.
Die nächste Zeitspanne (Kapitel 3) beginnt mit dem Ausbruch der Finanzkrise.
Als Einleitung dient eine kurze Schilderung zur Entstehung und zum Verlauf der
Finanzkrise. Da bereits dieser Teil sehr umfangreich sein kann, soll sich das Un-
terkapitel nur auf die wichtigsten Tatbestände beschränken, um anschließend die
Folgen für Europa aufzugreifen. Der Einfluss der Krise wird durch die Fortset-
zung der Datenanalyse aus Kapitel 2 stattfinden. Hierbei ist es besonders interes-
sant, inwiefern das einschneidende Ereignis die Entwicklung der einzelnen Indi-
katoren beeinflusst hat.
Der vierte Teil ist der Kern der Arbeit und beschäftigt sich mit der Bewertung der
gewonnenen Ergebnisse aus den Kapiteln 2 und 3. Es soll erörtert werden, welche
Entwicklungen grundlegend zur Europäischen Staatsschuldenkrise beigetragen
haben. Dabei werden zum einen EU-basierende Ursachen und zum anderen globa-
le Ursachen unterschieden. Ziel ist es, festzustellen, welche Faktoren zur Europäi-
schen Staatsschuldenkrise beigetragen haben.
Den Abschluss der Arbeit bildet das Fazit mit einer Zusammenfassung der wich-
tigsten Ergebnisse. Nicht ausführlich wird hingegen die Frage diskutiert, welche
Ansätze zur Lösung der Europäischen Staatsschuldenkrise beitragen können.
2
Griechenland, Italien, Irland, Portugal und Spanien

3
2
Die Entwicklung der Währungsunion bis zur Finanzkrise
2.1 Die Konvergenzkriterien und Rahmenbedingungen der Gemeinschafts-
währung
2.1.1 Die Konvergenzkriterien
Der Vertrag von Maastricht schreibt vier Beitrittskriterien vor, die erfüllt werden
müssen, bevor ein Staat der Währungsunion beitreten darf. Die sogenannten Kon-
vergenzkriterien sollen sicherstellen, dass die potenziellen Teilnehmer hinrei-
chend auf den Beitritt vorbereitet sind. Die Bedingungen umfassen die Stabilität
der langfristigen Zinssätze, des Preisniveaus, der Wechselkurse und der öffentli-
chen Haushalte, welche in Artikel 140 Absatz 1 AEU-Vertrag und dem Protokoll
12 und 13 geregelt sind.
3
Darüber hinaus mussten weitere rechtliche und instituti-
onelle Voraussetzungen, auf nationaler als auch auf europäischer Ebene konkreti-
siert und umgesetzt werden.
4
Als spätester Starttermin für die Einführung des Eu-
ro war der 1.1.1999 vorgesehen. Im Vertrag war auch vorgesehen, dass eine klei-
nere Gruppe von Ländern mit der Währungsunion beginnen kann, sollten nicht
alle Länder rechtzeitig die Kriterien erfüllen.
5
Dies führte dazu, dass im Mai 1998
elf von insgesamt fünfzehn EU-Mitgliedsstaaten auf Grundlage der Konvergenz-
kriterien ausgewählt wurden. Griechenland erfüllte die Bedingungen zu diesem
Zeitpunkt nicht, daher erfolgte der Beitritt erst im Jahr 2001. Im nachfolgenden
Teil beziehen sich die ersten drei Kriterien auf die monetäre Konvergenz, wohin-
gegen das letzte Kriterium fiskalischer Natur ist.
6
Ziel der Kriterien ist es, die
Konvergenz innerhalb der wirtschaftlich heterogenen Gemeinschaft zu fördern,
um ein optimales Funktionieren der Währungsunion zu gewährleisten.
3
Vgl. Schwarzer [u. a.], 2015 S. 21
4
Vgl. Schwarzer [u. a.], 2015 S. 22
5
Vgl. Lachs u. Ritzberger-Grünwald, 1998 S. 21
6
Vgl. Lachs u. Ritzberger-Grünwald, 1998 S. 21

4
Stabilität der langfristigen Zinssätze
Die Definition der Preisstabilität erfolgt im Vertrag über die Arbeitsweise der eu-
ropäischen Union und lautet:
,,Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat mit Ausnahmeregelung erreichten
Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus, die im Niveau
der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt", Art. 140 Abs. 1 AEUV.
Ergänzend dazu definiert das Protokoll, dass die langfristigen Zinssätze um nicht
mehr als 2 % von den drei Mitgliedsstaaten mit den geringsten Inflationsraten
abweichen dürfen.
7
Als Maßstab dienen generell die Zinssätze von Staatsschuld-
verschreibungen oder vergleichbaren langfristigen Wertpapieren. Geringe Zinss-
ätze spiegeln das Vertrauen der Finanzmärkte wider und sind somit ein Indikator
für die monetäre Stabilität eines Landes. Sobald Investoren ein erhöhtes Länderri-
siko feststellen, erhöhen sich auch zwangsläufig die Risikoaufschläge der Papie-
re.
8
Das Zinskriterium stellte in der Praxis weitgehend kein Hindernis dar, wenn
die Finanzmärkte an die Teilnahme eines Staates an der Währungsunion glaubten.
Der voraussichtliche Eintritt in den Währungsraum führte im Grunde automatisch
zu einer starken Konvergenz der Zinssätze.
9
Preisniveaustabilität
Eine ganz besondere Stellung nimmt das Kriterium der Preisniveaustabilität ein.
Dies wird unter anderem daran deutlich, dass es neben dem AUEV auch im Ver-
trag über die Europäische Union (EUV) und den Statuten der EZB erwähnt
wird.
10
Definiert wird das Kriterium als:
,,Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflations-
rate, die der Inflationsrate jener ­ höchstens drei ­ Mitgliedstaaten nahe kommt,
die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben", Art. 140
Abs. 1 AEUV.
Dieses Kriterium orientiert sich ebenfalls an den preisstabilsten Mitgliedsstaaten.
Um der Währungsunion beitreten zu können, darf die Inflationsrate höchstens 1,5
7
Vgl. Schwarzer [u. a.], 2015 S. 23
8
Vgl. Schwarzer [u. a.], 2015 S. 24
9
Vgl. Lachs u. Ritzberger-Grünwald, 1998 S. 26
10
Schwarzer [u. a.], 2015 S. 23

5
% über den drei niedrigsten Inflationsraten liegen.
11
Eine besondere Herausforde-
rung stellte jedoch die Suche nach einem Instrument zum Vergleich der teilweise
grundverschiedenen Länder dar. Die Gemeinschaft einigte sich daher auf einen
harmonisierten Verbraucherpreisindex, der auf individuellen Warenkörben beruht.
Entgegen aller Erwartungen setzte in den 1990er Jahren ein kontinuierlicher Kon-
vergenzprozess der Inflationsraten ein und führte zu einem im historischen Ver-
gleich außerordentlich niedrigen Niveau.
12
Die geldpolitische Ausrichtung einiger
Länder nach dem Vorbild der Bundesbank war für diese positive Entwicklung
maßgeblich entscheidend. So war die Erfüllung der Bedingung selbst für Grie-
chenland, Italien, Portugal oder Spanien bis zum spätesten Termin der Konver-
genzmessung am 1.1.1999 möglich.
Wechselkursstabilität
Bis zum Jahre 1999 war das Europäische Währungssystem (EWS) für die Stabili-
tät des Wechselkurses verantwortlich. Anschließend trat das Wechselkursabkom-
men ,,Wechselkursmechanismus II (WKM II)" in Kraft, welches folgendermaßen
geregelt ist:
,,Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europä-
ischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber
dem Euro", Art. 140 Abs. 1 AEUV.
Bevor ein Land Mitglied der Währungsunion werden kann, muss es für mindes-
tens zwei Jahre am Wechselkursabkommen teilgenommen haben. Darin ist unter
anderem der Grenzwert für die Schwankungen zwischen der nationalen Währung
und dem Euro festgelegt. Zunächst betrug die Bandbreite plus 2,25 % bis minus
2,25 %, jedoch wurde dieser Wert 1993 auf 15 % ausgeweitet.
13
Durch die Be-
grenzung soll verhindert werden, dass sich potenzielle Mitgliedsstaaten vor der
Einführung des Euro Wettbewerbsvorteile verschaffen. Regierungen könnten mit-
hilfe der Abwertung den Realwert ihrer Staatsverschuldung reduzieren, was mit
den zuvor erhobenen Wirtschaftsdaten nicht im Einklang stehen würde.
14
In der
Praxis zeigte sich, dass die Einhaltung der Anforderungen mit geringen Schwie-
11
Vgl. Schwarzer [u. a.], 2015 S. 23
12
Vgl. Issing, 2008 S. 11
13
Vgl. Lachs u. Ritzberger-Grünwald, 1998 S. 25
14
Vgl. Schwarzer [u. a.], 2015 S. 24

6
rigkeiten verbunden ist.
15
Ähnlich wie beim Kriterium der langfristig niedrigen
Zinssätze antizipierten auch hier die Märkte den Beitritt der teilnehmenden Wäh-
rungen und die Wechselkurse schwankten sogar lediglich innerhalb der ursprüng-
lichen engeren Bandbreite von 2,25 %.
16
Haushaltsstabilität
Neben den drei monetären Bedingungen existiert auch ein Fiskalkriterium, um zu
verhindern, dass der Stabilitätsgedanke durch eine unsolide Haushaltspolitik um-
gangen wird.
17
Das Kriterium der Haushaltsstabilität stellt das Verhältnis der
Staatsverschuldung zum Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen dar und wird fol-
gendermaßen definiert:
,,Eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, ersichtlich aus einer
öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit im Sinne des Artikels 126
Absatz 6", Art. 140 Abs. 1 AEUV.
Die Protokolle konkretisieren den Gesetzestext und nennen zwei Referenzwerte
im Zusammenhang mit einer tragbaren Finanzlage der öffentlichen Hand. Zum
einen muss das geplante und tatsächliche Haushaltsdefizit weniger als 3 % betra-
gen und zum anderen darf die Staatschuldenquote den Grenzwert von 60 % nicht
überschreiten.
18
Beide Werte standen im Vorfeld stark in der Kritik, da es keine
wissenschaftliche Begründung für die Obergrenzen gibt. Eine mögliche Erklärung
ist, dass es mit einem Defizit von knapp unter 3 % möglich ist, ein Staatsschul-
denniveau von 60 % möglichst konstant zu halten. Die Staatsschuldengrenze von
60 % hingegen ist auf den damaligen EU-Durchschnitt zurückzuführen, der aus
politischer Sicht für alle wirtschaftlich starken Länder erreichbar schien.
19
Ohne-
hin galt insbesondere die Schuldenquote mehr als Orientierung, da zum Zeitpunkt
der Euroeinführung nur wenige Länder einen Schuldenstand unterhalb der Ober-
grenze hatten. Vor allem bei den Ländern Italien und Belgien war ein erheblicher
Interpretationsaufwand nötig um den Beitritt zu rechtfertigen. Denn im Gegensatz
zum Defizit sind Schuldenstände nur langsam reduzierbar und somit fielen die
15
Vgl. Lachs u. Ritzberger-Grünwald, 1998 S. 24
16
Vgl. Lachs u. Ritzberger-Grünwald, 1998 S. 24
17
Vgl. Schwarzer [u. a.], 2015 S. 24
18
Vgl. Lachs u. Ritzberger-Grünwald, 1998 S. 28
19
Vgl. Lachs u. Ritzberger-Grünwald, 1998 S. 28

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783961160365
ISBN (Paperback)
9783961165360
Dateigröße
698 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Fulda
Erscheinungsdatum
2016 (September)
Note
1,3
Schlagworte
VWL BWL Finanzkrise Eurokrise Staatsschuldenkrise Finanzwissenschaft Währungsunion EU Wirtschaftswachstum Gemeinschaftswährung Banken Wettbewerbsfähigkeit Verschuldung Schuldenkrise Zinssätze Europa
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