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Inklusion in der Schule am Beispiel Rollstuhlbasketball

©2014 Bachelorarbeit 64 Seiten

Zusammenfassung

Folgende Fragen werden im Verlauf der Arbeit behandelt: Was bedeutet Inklusion? Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert sie und wie kann sie umgesetzt werden? Kann der Sportunterricht als Werkzeug der Inklusion dienen und eignet sich die Sportart Rollstuhlbasketball (RBB) zur Umsetzung der Inklusion in der Schule? Wie könnte eine Einführung dieser Sportart in den Sportunterricht erfolgen?

Ausgehend von dem thematischen Einstieg durch die Begriffsbestimmung von Inklusion und dem geschichtlichen Wandel werden zunächst die Auswirkungen der Inklusion auf die Schule und den Unterricht erörtert. Hier wird auch ein intensiver Blick auf den Schulsport gelegt. Da der RBB im Rahmen des Behindertensports entstanden ist, schließen sich einige Erläuterungen zum Zusammenhang von Behinderung und Sport an. Die ausführliche Darstellung der Sportart RBB vermittelt einen differenzierten Einblick in diesen Sport der Rollstuhlfahrer. Erst nach Darstellung dieser Punkte kann ein Blick auf die Thematik des RBBs in der Schule gerichtet werden. Hier wird sowohl auf die Bedeutung dieser Sportart für Inklusion in der Schule als auch auf bereits bestehende Programme zur Integration dieser Sportart in Schulen eingegangen. Dieses Kapitel bildet das Hauptthema der Arbeit zusammen mit der anschließenden Erläuterung meines Entwurfs einer Unterrichtseinheit zum Thema RBB. An dieser Stelle werden die Eingangsfragen, inwiefern die Sportart RBB einen Beitrag zur Inklusion in der Schule leisten kann bzw. leistet und wie RBB im Sportunterricht mit dem Ziel der Inklusion behandelt werden kann, beantwortet.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Haverkamp, Judith: Inklusion in der Schule am Beispiel Rollstuhlbasketball,
Hamburg, Diplomica Verlag GmbH 2015
PDF-eBook-ISBN: 978-3-95636-445-7
Herstellung: Diplomica Verlag GmbH, Hamburg, 2015
Zugl. Universität Vechta, Vechta, Bachelorarbeit, 2014
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Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 3
2. Was ist Inklusion? ... 5
2.1 Begriffsbestimmung ... 5
2.2 Von der Integration zur Inklusion ... 7
2.3 Rechtliche Bestimmungen für Menschen mit Behinderung ... 8
2.3.1 Geschichte der Rechte von Menschen mit Behinderungen ... 9
2.3.2 Die UN-Behindertenrechtskonvention ... 10
3. Auswirkungen der Inklusion auf Schule und Unterricht ... 11
3.1 Anforderungen und Aufgaben der Schulen bei der Umsetzung der Inklusion... 11
3.2 Sportunterricht als Werkzeug der Inklusion ... 14
4. Behinderung und Sport ... 16
4.1 Begriffserklärung Behinderung ... 16
4.2 Behinderungsformen ... 17
4.3 Behindertensport ... 20
4.4 Die Bedeutung von Sport für Menschen mit körperlichen Behinderungen ... 21
4.4.1 Physiologische Bedeutung ... 22
4.4.2 Psychologische Bedeutung ... 22
4.4.3 Psychosoziale Bedeutung ... 23
5. Rollstuhlbasketball ... 24
5.1 Geschichte ... 24
5.2 Regeln ... 26
5.3 Funktionelles Klassifizierungssystem ... 28
5.4 Der RBB-Sportrollstuhl ... 29
5.5 Ligen und Vereine im Rollstuhlbasketball ... 30
6. Rollstuhlbasketball als Mittel zur Inklusion in der Schule ... 31
6.1 Die Bedeutung des Rollstuhlbasketballs für Inklusion in der Schule ... 31
6.2 Bestehende Programme zur Integration von Rollstuhlbasketball in die Schule ... 32
7. Unterrichtseinheit zur Inklusion in der Schule am Beispiel Rollstuhlbasketball 33
7.1 Thema und Verlaufsplanung der Unterrichtseinheit ... 33

7.2 Bemerkungen und Hinweise für den Lehrer ... 35
7.3 Zielformulierungen ... 37
7.4 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen ... 38
7.5 Sachanalyse ... 39
7.6 Didaktische Begründungen... 41
7.7 Methodische Begründungen ... 43
7.8 Verlaufsplanung ... 45
8. Fazit und Ausblick ... 46
Literaturverzeichnis ... 49
Anhang ... 56
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung Bedeutung
RBB Rollstuhlbasketball
SuS, SoS
Schüler und/oder Schülerinnen
UN-BRK UN-Behindertenrechtskonvention
DVS
Deutscher Versehrten Sportverband
DBS Deutscher
Behinderten-Sportverband
NWBA
National Weelchair Basketball Association
DRS Deutschen
Rollstuhl-Sportverband
FBB Fußgängerbasketball
JUROBACUP Jugend-Rollstuhl-Basketball-Cup

3
1. Einleitung
Wir leben in einer Gesellschaft, die allen Mitgliedern die gleichen Grundrechte einräumt.
Die Aussage des Grundgesetzes: ,,Die Würde des Menschen ist unantastbar"
(Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, 1949, S. 1) spielt dabei als
zentrales Grundrecht eine entscheidende Rolle. Dass eine gesellschaftliche Ausgrenzung
und damit eine Diskriminierung behinderter Menschen trotzdem heute noch besteht, wird
von vielen Menschen aus mangelndem Wissen oder Interesse nicht wahrgenommen. Schon
allein durch bauliche Hindernisse in öffentlichen Einrichtungen werden z.B.
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte oft benachteiligt. In unserer Gesellschaft liegt vorrangig
ein negatives Bild von ,,Behinderung" vor. Demnach werden ,,Kinder mit Behinderungen
[als] ,Stolpersteine` der Gesellschaft [angesehen]. Sie werden als Belastungen empfunden
und werden ihrerseits noch weitgehend zurückgesetzt, zumindest wenn es um das
Miteinander in der Kindheit mit anderen Kindern geht, die nicht als behindert gelten"
(Kapustin & Kapustin-Lauffer, 2009, S. 7). So hatten Kinder und Jugendliche mit
Behinderungen bis zur Umsetzung der Inklusion keine alternative Wahl, als eine Schul-
oder Ausbildungsform zu besuchen, die für den jeweiligen Förderschwerpunkt ausgerichtet
ist. Damit wurde vielen Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Regelschulen verwehrt,
obwohl einige in der Schule ihrer Wahl besser aufgehoben wären. Im Großen und Ganzen
wurde die Teilhabe Kinder und Jugendlicher am gesellschaftlichen Leben lange Zeit stark
eingeschränkt.
Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist das Hauptanliegen der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland am 13. Dezember 2006
ratifiziert wurde. Die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung im
Bildungssystem kann, laut UN-BRK, nur durch die Inklusion von Schülern und
Schülerinnen
1
mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in die allgemeinbildenden
Schulen gewährleistet werden. Dieses Anliegen wird in Niedersachsen durch die
Einführung der inklusiven Schule umgesetzt, wodurch Eltern von SuS mit Behinderungen
in Zukunft ein Wahlrecht erhalten, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine
Förderschule besuchen soll (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2012).
Doch was bedeutet überhaupt Inklusion? Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert sie
und wie kann sie umgesetzt werden? Kann der Sportunterricht als Werkzeug der Inklusion
1
im Folgendem werde ich den Abkürzungen ,,SuS" und ,,SoS" als Synonyme für ,,Schülerinnen und
Schüler" und ,,Schülerinnen oder Schüler" verwenden

4
dienen und eignet sich die Sportart Rollstuhlbasketball (RBB) zur Umsetzung der
Inklusion in der Schule? Wie könnte eine Einführung der Sportart RBB in den
Sportunterricht erfolgen? Diese und weitere Fragen sollen im Verlauf der Arbeit behandelt
werden.
In einem Gespräch mit einem Lehrer einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Lernen habe ich das erste Mal von dem Begriff Inklusion erfahren. Mein Wissen über die
Thematik konnte ich in dem allgemeinen Schulpraktikum an einer Förderschule für geistig
und körperlich behinderte Kinder erweitern. Ausgehend von diesen Erfahrungen und der
Einführung der inklusiven Schule in Deutschland ist mein Interesse am Thema geweckt
worden.
Die Auswahl des Themas hat für mich vor allem persönliche Gründe, weil es mich als
Lehramtsanwärterin besonders interessiert, wie ein inklusionsorientierter Sportunterricht
mit körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen aussehen könnte. Außerdem habe
ich mich dazu entschieden, nach meinem abgeschlossenen Bachelor in den Studiengang
Lehramt für Förder- bzw. Sonderschulen zu wechseln und möchte daher mehr über den
Umgang mit behinderten Kindern in Schulen erfahren.
Den Sport RBB habe ich durch den Verein ,,Rahden 96" kennengelernt. Dort spiele ich seit
einem halben Jahr ca. einmal pro Woche RBB. Dadurch konnte ich schon einiges über
diese Sportart, ihre körperlichen und motorischen Anforderungen und über das
Miteinander von körperlich behinderten und nicht-behinderten Personen im Kontext des
RBBs erfahren. Ich bin der Meinung, dass diese junge Sportart bekannter werden sollte
und ein geeignetes Mittel zur Umsetzung der Inklusion im Sportunterricht darstellt. Aus
diesen Gründen ist der Titel dieser Bachelorarbeit ,,Inklusion in der Schule am Beispiel
Rollstuhlbasketball" entstanden.
Da im RBB körperlich behinderte Menschen mit nicht-behinderten Menschen in einer
Mannschaft spielen, bezieht sich der Hauptteil dieser Arbeit auf die Gruppierung der
körperlichen Behinderungen in Abgrenzung zu der geistigen und psychischen
Behinderungen sowie Sinnes-, Sprach- und Lernbehinderungen. Um auch den Bereich der
körperlichen Behinderungen zu konkretisieren, stehen im Fokus des Hauptteils der
vorliegenden Arbeit die körperlichen Beeinträchtigungen, die ein nichtkontraindiziertes
Sporttreiben in der Schule erlauben.
Ausgehend von dem thematischen Einstieg durch die Begriffsbestimmung von Inklusion
und dem geschichtlichen Wandel sollen zunächst die Auswirkungen der Inklusion auf die

5
Schule und den Unterricht erörtert werden. Ein intensiver Blick soll hier auch auf den
Schulsport gelegt werden. Da der RBB im Rahmen des Behindertensports entstanden ist,
schließen sich einige Erläuterungen zum Zusammenhang von Behinderung und Sport an.
Die ausführliche Darstellung der Sportart RBB soll einen differenzierten Einblick in diesen
Sport der Rollstuhlfahrer vermitteln. Erst nach Darstellung dieser Punkte kann ein Blick
auf die Thematik des Rollstuhlbasketballs in der Schule gerichtet werden. Hier sollen
sowohl auf die Bedeutung dieser Sportart für Inklusion in der Schule als auch auf bereits
bestehende Programme zur Integration dieser Sportart in Schulen eingegangen werden.
Dieses Kapitel bildet das Hauptthema der Arbeit zusammen mit der anschließenden
Erläuterung meines Entwurfs einer Unterrichtseinheit zum Thema RBB. An dieser Stelle
sollen die Eingangsfragen, inwiefern die Sportart RBB einen Beitrag zur Inklusion in der
Schule leisten kann bzw. leistet und wie RBB im Sportunterricht mit dem Ziel der
Inklusion behandelt werden kann, beantwortet werden. Ein zusammenfassendes Fazit und
ein Ausblick bezüglich des Themas schließt die vorliegende Arbeit ab.
2. Was ist Inklusion?
2.1 Begriffsbestimmung
Der Begriff ,,Inklusion" stammt aus dem lateinischen Wort ,,includere", das aus der
Präposition ,,in" und dem Verb ,,cludere" (deutsch: schließen) besteht. Es bedeutet
,,einschließen, einfügen" (vgl. Zickgraf Lenser, 2011, S. 93). Im soziologischen Kontext
heißt Inklusion ,,das Miteinbezogensein" und die ,,gleichberechtigte Teilhabe an etwas"
(Winkenbach, 2014).
Amrhein formuliert eine weite Auslegung des Inklusionsbegriffs: Inklusion stellt ,,eine
Form des gesellschaftlichen Umgangs mit der Verschiedenheit von Menschen dar.
Inklusion beschreibt einen niemals endenden Prozess, um die Teilhabe aller Menschen an
sozialen Gemeinschaften zu steigern und individuell oder kollektiv erlebte Barrieren zu
verringern. Dabei wird die Heterogenität der Menschen als Chance für die Gesellschaft
betrachtet. Demnach beziehen sich diese Prozesse der Steigerung der gemeinschaftlichen
Teilhabe auch auf alle Menschen und nicht nur auf bestimmte Gruppen" (2011, S.15).
Nach dem Verständnis der Inklusion erhält also jeder Mensch die Möglichkeit, sich
vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen ­ und
zwar unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft,
Geschlecht, Alter etc.. Hinter dieser Absicht ,,steht ein bestimmtes Menschenbild, das die

6
Unterschiedlichkeit der Menschen würdigt und anerkennt" (Zickgraf Lenser, 2011, S.
94).
Ziel der Inklusion ist die gesellschaftliche ,,Anerkennung der Normalität der
Verschiedenheit" (Sander, 2004, S.17), die Wertschätzung der Heterogenität und die
Abschaffung jeglicher Diskriminierung (vgl. Hinz, A., 2012, S.4). Daher soll auf die
Unterscheidung von Menschen anhand willkürlich gewählter Faktoren, wie individuelle
Fähigkeiten, soziale Herkunft etc. verzichtet werden. Somit nimmt Inklusion die
Unterschiedlichkeit von Personen positiv war. Sie ist bestrebt, unterschiedliche
Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse aller Menschen zu beachten.
,,Um dieser Tatsache gerecht zu werden, muss die Gesellschaft dafür Sorge tragen, dass
der Zugang aller Bürger zu Institutionen und Dienstleistungen unter Berücksichtigung ihrer
individuellen Möglichkeiten ermöglicht wird" (Robeck, 2012, S. 242). In dieser Aussage
kann die Aufgabe der Gesellschaft erkannt werden. Zur Erreichung der inklusiven
Anforderungen wird ein Umdenken bzw. Umstrukturieren der Gesellschaft gefordert.
,,Dies bedeutet, dass marginalisierte Personen kein Problem mehr für die Gesellschaft
darstellen sollten, sondern die vorliegende Gesellschaftsform als problematisch
wahrgenommen und zur Veränderung aufgerufen wird" (Robeck, 2012, S. 215). Denn
Inklusion fordert, dass sich Systeme an die Menschen anpassen und nicht die Menschen an
die Systeme (vgl. Rouse, 2012, S. 13).
Inklusion muss zudem als Prozess verstanden werden, der schrittweise und langfristig
geplant ist. Es stellt ein Vorhaben dar, in dem es immer möglich ist, die Teilhabe aller
Menschen zu steigern. Die Inklusion ist somit zu keinem Zeitpunkt beendet und kann nie
vollständig ausgeschöpft werden (vgl. Booth Ainscow, 2002; Boban Hinz, 2003, S.
10).
Im Kontext der Inklusion kommt den Menschen mit Behinderungen besonderes
Augenmerk zu. Dies begründet sich daraus, dass der Ansatz der Inklusion erst im Rahmen
der UN-BRK, die sich ausschließlich mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen
widmet, an Bedeutung erlangt hat. Dementsprechend strebt Inklusion danach "[...] ein
Leben mit Behinderung von Geburt an in den sozialen Regelstrukturen des Gemeinwesens
(Nachbarschaft, Sportvereine, Volkshochschulen etc.) zu verankern und zu sichern"
(Frühauf, 2010, S. 21).
Allerdings stellt der Ansatz der Inklusion sich gegen komplementäre Begriffe wie
,,Behinderte" und ,,Nicht-Behinderte", da sie einzelne Personen in bestimmte Kategorien
drängen und somit Personen ausschließen. Die Bezeichnung ,,Behinderter" ruft bei vielen

7
Menschen unmittelbar Vorstellungen, möglicherweise sogar Vorurteile hervor, die
Menschen mit einer Behinderung zugeschrieben werden und somit ein weiteres, tieferes
Kennenlernen erschweren. Die Personen, die der Gruppe der ,,Behinderten" zugeordnet
werden, werden dadurch von anderen Gruppen ausgeschlossen und haben nicht die
Möglichkeit gleichberechtigt teilzuhaben. Dadurch, dass die Inklusion alle Menschen als
individuell ansieht und nicht zwischen ,,behindert" und ,,nicht-behindert" unterscheidet,
sollen diese Grenzen überschritten werden (vgl. Hinz, M., 2012, S. 5).
Zusammenfassend bilden die Ziele der Schaffung von der Teilhabe aller Menschen im
gesellschaftlichen System, Nichtdiskriminierung, Gleichberechtigung, Barrierefreiheit und
die Anerkennung von Behinderung als Teil menschlicher Vielfalt die zentralen Grundsätze
des Inklusionskonzepts. Um diese zu verwirklichen, müssen alle Menschen nicht nur
Zugang zu allen Angeboten der Gesellschaft haben, sondern auch anerkannt und
willkommen sein. Behinderung wird damit nicht mehr als rein individuelles Problem
behandelt, um dessen Folgen sich jede und jeder Einzelne selbst kümmern muss, sondern
als eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Umsetzung dieser Aufgabe ist ein sich allmählich
entwickelnder Prozess, der nie als abgeschlossen angesehen werden kann, da die Inklusion
von Menschen mit Beeinträchtigungen immer weiter gesteigert werden kann.
2.2 Von der Integration zur Inklusion
Der Begriff Integration stammt von dem lateinischen Adjektiv ,,integer", das für ,,ganz",
,,einheitlich" bzw. ,,vollständig" steht und dem Verb ,,integrare", welches mit ,,ergänzen"
und ,,wiederherstellen" übersetzt werden kann (vgl. Robeck, 2012, S.6). Allgemein
bedeutet Integration die ,,Vereinigung, Verbindung, Wiederherstellung eines Ganzen, einer
Einheit, Eingliederung in ein übergeordnetes Ganzes" (Köck Ott, 1994, S. 330).
Die soziale Integration wird in der Brockhaus-Enzyklopädie als ein Sammelbegriff ,,für
Prozesse der bewußtseinsmäßigen oder erzieherischen Eingliederung von Personen und
Gruppen in oder ihre Anpassung an allgemein verbindliche Wert- und Handlungsmuster"
(2000, Bd.10, S.552) beschrieben.
Häufig werden die Begriffe Integration und Inklusion in der Literatur synonym verwendet.
Das liegt zum einen daran, dass eine unsaubere Übersetzung aus dem englischen
Vertragstexts der UN-BRK erfolgt ist (vgl. Metzger, 2011, S.17) und zum anderen das
Konzept der Inklusion eine Erweiterung der Integration darstellt. Die Integration ,,umfasst

8
zwar theoretisch dieselben Ziele, greift aber zu kurz" (Stähling, 2011, S.5), um einen
wirklichen Erfolg zu erzielen.
Die Unterschiede bzw. Erweiterungen der Inklusion gegenüber der Integration sollen
folgend in ihren wesentlichen Aspekten aufgezeigt werden. Nach dem Konzept der
Integration sollen behinderte Menschen in die Gesellschaft eingegliedert werden. Hierbei
liegt der Schwerpunkt auf dem Individuum, da es sich an das System anpassen muss. Wie
weiter oben festgestellt wurde, strebt der Inklusionsansatz hingegen nach einer Anpassung
der Systeme an die Menschen. ,,Inklusion will die Veränderung bestehender Strukturen
und Auffassungen dahingehend, dass die Unterschiedlichkeit der einzelnen Menschen zur
Normalität wird. Jeder Mensch soll die Unterstützung und Hilfe erhalten, die er für die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigt" (Vojtova, Bloemers, Johnstone, 2006, S.
107). Damit wechselt der Schwerpunkt vom Individuum auf das System bzw. die
Gesellschaft. Hinz bezeichnet passend dazu die Integration als einen
,,[i]ndividuumszentierte[n] Ansatz" und die Inklusion als einen ,,[s]ystemische[n] Ansatz"
(2002, S. 359). Aus der Umsetzung der Integration resultiert eine ,,Zwei-Gruppen-Theorie"
(Hinz, 2002, S. 359), bei der die Gruppe der ,,Normalen" von der zu integrierenden Gruppe
unterschieden wird. Infolgedessen werden ,,Menschen mit Behinderung offiziell
etikettiert" (Amrhein, 2011, S. 19). Demgegenüber beabsichtigt die Inklusion eine
heterogene Gruppe, in der alle Menschen von Grund auf als unterschiedlich gesehen
werden und das Bestehen vieler Minderheiten und Mehrheiten als Normalität anerkannt
wird.
Es zeigen sich also deutliche Unterschiede der beiden Begriffe Integration und Inklusion.
Damit handelt es sich sowohl um einen Paradigmenwechsel in der Wahrnehmung von und
im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen, als auch um einen Paradigmenwechsel
bezüglich der Terminologie, in dem ,,der lange verwendete Integrationsbegriff zugunsten
eines allgemeinen Inklusionsverständnisses aufgegeben wird" (Flieger Schönwiese,
2011, S. 29).
2.3 Rechtliche Bestimmungen für Menschen mit Behinderung
Nachfolgend sollen die rechtlichen Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen
erläutert werden. Dazu wird zunächst die geschichtliche Entwicklung dieser Rechte
aufgezeigt, um anschließend auf die heutige gesetzliche Grundlage zu kommen, die die
Rechte aller Menschen mit Behinderungen sichert: die UN-BRK.

9
2.3.1 Geschichte der Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Rechte der Menschen mit Behinderung finden erst seit ca. 50 Jahren Beachtung. Davor
war die Haltung der Gesellschaft gegenüber behinderten Menschen im Wesentlichen sehr
negativ. Sie wurden von der Gesellschaft geächtet und als ,,außerhalb der akzeptierten
Norm betrachtet" (Guttmann, 1979, S. 12). Oft wurden sie auch von ihrer Familie
ausgestoßen und in Sondereinrichtungen untergebracht. Die gesellschaftliche Einstellung
gegenüber Menschen mit Behinderungen hat sich durch die beiden Weltkriege, in denen
Millionen Menschen behindert wurden, etwas verbessert (vgl. Guttmann, 1979, S. 12).
Aber erst Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre setzte man sich öffentlich mit dem
Thema Behinderung auseinander. Zu diesem Zeitpunkt gründeten Eltern behinderter
Kinder Elternvereine, z.B. der ,,Verein zur Förderung spastisch gelähmter Kinder" (Barsch,
2010) oder die ,,Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind" (Barsch, 2010). Diese
protestierten zusammen mit behinderten Menschen und Fachleuten gegen die bisherige
Behandlung von Menschen mit Behinderungen. Dadurch fand allmählich ein
Gesinnungswandel statt, sodass in den 1960er Jahren in fast allen Bundesländern die
Schulpflicht für alle Kinder, unabhängig von einer Behinderung, verankert werden konnte.
Zwar war dieses ein bedeutender Schritt für die Rechte der Menschen mit Behinderungen,
jedoch waren die gesellschaftliche Benachteiligung und Diskriminierung dadurch noch
nicht beseitigt. Vielmehr verfestigte sich die Ansicht vieler Leute, Menschen mit
Behinderungen seien krank, zu bemitleiden und vorwiegend medizinisch zu behandeln. Es
entstanden spezielle Schulen, Berufsförderwerke, Arbeitswerkstätten, Wohn- und
Freizeiteinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, die sie von der Gesellschaft
isolierten (vgl. Barsch, 2010).
In den 70er Jahren entstand die Behindertenbewegung oder ,,Krüppelbewegung" (Barsch,
2010). Sie wies mit dem provokanten Wort ,,Krüppel" auf die Diskriminierung behinderter
Menschen hin. Zwar wurde der Begriff offiziell nicht mehr verwendet, allerdings sollte er
deutlich machen, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor ausgegrenzt und mit
Mitleid und Abscheu betrachtet wurden (Masuhr, 2014).
Ihre größte öffentliche Aufmerksamkeit erlangte die Krüppelbewegung 1981 als das
Aktionsbündnis bei der Eröffnungsveranstaltung zum UNO-Jahr in Dortmund sich gegen
Sondereinrichtungen, -hilfsmittel und -behandlung aussprach und die Anerkennung ihres
Selbstvertretungsrechts forderte. Damit änderte sich das öffentliche Bild der Menschen mit
Behinderungen. Erstmals stellten sie eine Gruppe behinderter Menschen dar, die

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selbstbewusst ist, sich mit der Realität auseinandersetzt und gegen Missstände ankämpft
(vgl. Sandfort 1990, S.14).
Die Bewegung setzt ihre Aktionen in den folgenden Jahren fort und erreicht mehrere
gesetzliche Veränderungen. Diese waren z.B. 1994 die Verankerung des Verbots der
Benachteiligung aufgrund von Behinderung im Grundgesetz und 2002 das In-Kraft-Treten
des Bundesgleichstellungsgesetzes (vgl. Barsch, 2010), dessen Ziel es ist, ,,die
gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu
gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen
(Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, 2002, S. 2). Trotz dieser
Veränderungen blieb die Teilhabe behinderter SuS am Regelunterricht jedoch
weitestgehend aus (vgl. Theunissen, 2011, S. 21).
2.3.2 Die UN-Behindertenrechtskonvention
Erst 2006 gab die Generalversammlung der UNO mit der Verabschiedung des
Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen entscheidenden
Anstoß für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Die UN-BRK wurde
am 13. Dezember 2006 verabschiedet und ist ein internationaler Menschenrechtsvertrag,
der die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Damit
wurde ein ,,völkerrechtlich und behindertenpolitisch [...] bemerkenswerte[r] Reformschritt
vollzogen"
(Degener, 2014),
da sie ,,die erste verbindliche Völkerrechtsquelle, die die
Menschenrechte behinderter Personen zum Thema hat" (ebd.), darstellt (vgl. ebd.).
Die UN-BRK erzielt ,,den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und
Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu
gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern." (UN-BRK,
2008, S. 1423). Außerdem werden die Vertragsstaaten damit beauftragt, dafür zu sorgen,
dass Menschen mit Behinderungen ganzheitlich in die Gesellschaft einbezogen werden und
die Möglichkeit erhalten gleichberechtigt teilzunehmen (vgl. UN-BRK, 2008, S. 1424).
Weitere Grundsätze der Konvention sind ,,die Nichtdiskriminierung", ,,die Achtung vor der
Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen", ,,die Chancengleichheit", ,,die
Zugänglichkeit", ,,die Gleichberechtigung von Mann und Frau" und ,,die Achtung vor den
sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres
Rechts auf Wahrung ihrer Identität" (ebd.). Die Konvention stellt sich somit gegen alle
Faktoren, die Menschen mit Behinderungen ausschließen (vgl. Theunissen, 2011, S. 23).

11
Zu den 139 Staaten, die die UN-BRK ratifiziert haben, zählt seit dem 26. März 2009 auch
Deutschland. Damit hat sich Deutschland zur Umsetzung der Forderungen verpflichtet
(Degener, 2014). Dazu zählt u.a. die Forderung nach einem inklusiven Bildungssystem. So
wird in Artikel 24 der UN-BRK grundgelegt: ,,Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht
von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung
und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die
Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen..." (2008, S. 1436). Mit
dem Artikel wandelte die Konvention das Konzept der Inklusion und die damit
verbundenen Paradigmen in geltendes Recht um und gilt somit als ,,Motor der Inklusion"
(Degener, 2014). Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind die
Landesgesetzgeber verpflichtet, die Teilhabe von SuS mit einem sonderpädagogischen
Förderbedarf am Unterricht in allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen und die volle
Verwirklichung des Rechts behinderter Menschen auf Bildung anzustreben (vgl. UN-BRK,
2008, S. 1436).
Die UN-BRK konkretisiert die Rechte der Menschen mit Behinderungen auch für den
Bereich des Freizeit- und Schulsports. Hier nimmt Artikel 30 ,,Teilhabe am kulturellen
Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport" (2008, S. 1442) eine zentrale Rolle ein.
Demnach soll durch geeignete Maßnahmen ,,Menschen mit Behinderungen die
gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten" (UN-BRK,
2008, S. 1443) ermöglicht werden. Dies soll unter anderem mit der Sicherstellung der
gleichberechtigten Teilhabe aller Kinder an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und
Sportaktivitäten, ,,einschließlich im schulischen Bereich" (ebd.) gelingen.
3. Auswirkungen der Inklusion auf Schule und Unterricht
3.1 Anforderungen und Aufgaben der Schulen bei der Umsetzung der
Inklusion
Um den Forderungen der UN-BRK nachzukommen, unterliegt das deutsche Schulsystem
einer Veränderung. Es wird ein inklusives Schulsystem, das das Recht der Menschen mit
Behinderungen auf Bildung sicherstellt, angestrebt. Diese Anforderung an die Schulen
wird in den Leitlinien der Bildungspolitik formuliert: ,,Das Bildungssystem trägt die volle
Verantwortung dafür, das Recht auf Bildung sicherzustellen" (Deutsche UNESCO-
Kommission, 2009, S. 15). Demzufolge ergeben sich Änderungen innerhalb der Schulen,

12
die neue Aufgaben mit sich bringen und die Schulen vor neue Anforderungen stellen. Das
übergeordnete Ziel der Schulen ist dabei, sich auf eine große Heterogenität von Schülern
einzustellen und die bestmögliche Förderung für Menschen mit und ohne Behinderungen
zu erreichen (vgl. Weigl, 2011, S. 30).
Grundlegende Voraussetzung, dass die Umsetzung der Inklusion in den Schulen gelingt, ist
eine positive, gesamtgesellschaftliche Einstellung zu dem Thema. Somit ist Inklusion ,,eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die inklusive Schule von allen Beteiligten
mitzutragen und mitzugestalten" (Weigl, 2011, S. 31).
Wichtige Aufgaben der Schulen auf dem Weg zur Inklusion sind, einen barrierefreien
Zugang zum allgemeinen Schulsystem und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder
und Jugendlichen am Schulwesen zu gewährleisten. Dazu muss die inklusive Schule dem
Anspruch auf eine individuelle, adäquate Bildung und Förderung gerecht werden, indem
die Persönlichkeitsentwicklung jedes/r SuS unterstützt und entsprechend der individuellen
Fähigkeiten der Erwerb eines Schulabschlusses ermöglicht wird (vgl. ebd.). Für SuS, die
auf eine besondere Förderung angewiesen sind, muss die spezielle sonderpädagogische
Unterstützung, die ,,auf der Grundlage einer personen- und umweltbezogenen Diagnostik
und entsprechender individueller Förderpläne" (Weigl, 2011, S. 32) erfolgt, gewährleistet
sein. Daher nimmt die enge Zusammenarbeit mit sonderpädagogischen Einrichtungen und
Fachkräften einen besonderen Stellenwert der schulischen Aufgaben ein. Eine inklusive
Schule muss sich auf die Kooperation und den Rückhalt von sonderpädagogischen
Einrichtungen verlassen können, da diese bei speziellen Fragestellungen und Problemen
Hilfestellungen bieten und SuS mit Behinderungen unterstützen können (vgl. Weigl, 2011,
S. 33). Anzumerken ist, dass trotz der Errichtung von inklusiven Schulen die
sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen unverzichtbar bleibt und sich somit auch
die Handlungs- und Aufgabenbereiche der sonderpädagogischen Fachkräfte erweitern (vgl.
Heimlich, 2012, S. 104).
Um sowohl Bildungs- und Erziehungsbedürfnisse der ganzen Schülerschaft als auch der
Individuen zu berücksichtigen und deren Unterschiede als Bereicherung wahrzunehmen,
sind spezielle Mittel und Methoden erforderlich (vgl.ebd.). Zu diesem Zweck müssen
personale, sachliche und räumliche Ressourcen bereitgestellt werden. Es werden
Lehrkräfteteams bestehend aus Regelschullehrkräften, Förderschullehrkräften,
Unterrichtsassistenten, Integrationshelfern, Psychologen und weiterem pädagogischen
Personal benötigt (vgl. Blum Diegelmann, 2014, S. 7), damit Lehrpersonen ihre Rolle
innerhalb des Bildungssystems umsetzen und Vielfalt im Klassenzimmer nicht als

13
Problem, sondern als Chance begreifen können. Ein notwendiges Systemelement ist die
Lehreraus- und ­fortbildung, die Lehrerinnen und Lehrer vorbereiten soll, sich den
veränderten schulischen Arbeitsbedingungen zu stellen und erfolgreich im Team agieren
zu können (vgl. Blum Diegelmann, 2014, S. 11). ,,Zur Förderung des Könnens, Wollens
und Handelns im Sinne inklusiver Bildung sind auch passende Qualifikationskampagnen in
angemessener Umgebung mit überzeugten und überzeugenden Protagonisten erforderlich,
die ihre Erfahrungen und ihr Wissen professionell vermitteln können" (ebd.).
Überdies sind technische Hilfen sowie bauliche Anpassung der Unterrichtsräume
notwendig. An dieser Stelle seien nur ein paar Beispiele genannt wie der Bau von
Fahrstühlen, behindertengerechten Sanitäranlagen, Rückzugsorten für SuS mit sozio-
emotionalen Behinderungen und die Anschaffung spezieller Technik für Seh- und
Hörgeschädigte (vgl. Bartels, Glücksmann, Mund, 2012, S. 253).
Zusammenfassend legen die ,,Leitlinien für die Bildungspolitik" von der deutschen
UNESCO-Kommission die Anforderungen an die Schulen zur Inklusion fest. Demnach
soll das Bildungssystem in der Lage sein, der Vielfalt zu begegnen, indem flexible Lehr-
und Lernmethoden, eine Neuorientierung der Lehrer-Ausbildung, ein flexibles Curriculum,
die Wertschätzung von Vielfalt, die Einbindung von Eltern und Gemeinden und eine frühe
Identifikation und Fördermaßnahmen für gefährdete Kinder geschaffen werden (vgl.
Deutsche UNESCO-Kommission, 2009, S.15).
Die Erwartungen, die an die Schulen gestellt werden, zeigen, dass der Wechsel hin zu einer
inklusiven Schule ein langfristiger Prozess ist, der sich in einer ständigen Entwicklung
befindet. Inhaltlich bezieht sich dieser Prozess der Entwicklung einer inklusiven Schule auf
drei Dimensionen: Inklusive Kulturen schaffen, inklusive Strukturen etablieren und
inklusive Praktiken entwickeln, die im Index für Inklusion formuliert und ausdifferenziert
werden. Die praktische Umsetzung aller drei miteinander verbundenen Dimensionen ist
notwendig, um eine ,,Schule für alle" (Booth Ainscow, 2002; Boban Hinz, 2003, S. 8)
zu entwickeln.
Inklusive Kulturen schaffen: Die Dimension A hat ,,eine sichere, akzeptierende, zusammen
arbeitende und anregende Gemeinschaft [...], in der jeder geschätzt und respektiert wird"
(Booth Ainscow, 2002; Boban Hinz, 2003, S. 15) und die Entwicklung gemeinsamer
inklusiver Werte zum Ziel. Mit diesen Voraussetzungen können Entscheidungen über
Strukturen und Alltagspraktiken sinnvoll getroffen und bereits Veränderungen in den
anderen beiden Dimensionen eingeleitet werden.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2014
ISBN (eBook)
9783956364457
ISBN (Paperback)
9783956367892
Dateigröße
2.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Vechta; früher Hochschule Vechta – Sportwissenschaft
Erscheinungsdatum
2015 (Mai)
Note
1,0
Schlagworte
Schulsport Basketball BBall Inklusion Mannschaftssport Schulunterricht
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Titel: Inklusion in der Schule am Beispiel Rollstuhlbasketball
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