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Systeme der Altersversorgung in Deutschland

c

©2007 Diplomarbeit 64 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Alterssicherung in Deutschland war sicherlich vor einigen Jahrzehnten ein relativ stabiles System zur Sicherung der Renten im Alter. In jüngerer Zeit ist diese Sicherheit stark ins Schwanken geraten. Besonders die öffentliche Diskussion über die gesetzliche Rentenversicherung (gRV), dass sie alleine nicht mehr zur Alterssicherung im Alter ausreiche, macht der Bevölkerung Angst. Die Aussage des ehemaligen Ministers für Arbeit und Sozialordnung, Norbert Blüm, Mitte der 80er Jahre „Die Rente ist sicher“, glaubt kaum noch jemand. Zu groß ist die Angst vor Stichworten wie Einheitsrente und den finanziellen Einbußen im Alter.
Wovon hängt jedoch die Zukunft der gRV in Deutschland ab? Welche Aspekte haben einen Einfluss auf das der gRV unterliegende Umlageverfahren? Hat der Gesetzgeber mit der Umstrukturierung des so genannten Drei-Säulen-Modells wirklich einen Schritt in die richtige Richtung unternommen, um etwaigen finanziellen Schwierigkeiten der gRV entgegen zu wirken?
Das Ziel dieser Arbeit ist es, Probleme in der gRV und Alternativen zu ihr aufzuzeigen. Darüber hinaus soll die Eignung der Alternativen überprüft werden. Diese Ausarbeitung kann auf Grund des Umfangs und der Komplexität allerdings keine Prognose für zukünftige Rentenhöhen erstellen. Die Arbeit konzentriert sich im Wesentlichen im Hinblick auf alternative Vorsorgeformen auf staatlich geförderte Konzepte. Außen vor bleiben daher der Immobilienerwerb als Altersvorsorge sowie die Betrachtung privater Sparformen ohne staatliche Förderung respektive Angebotsstruktur Dritter. Um dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst im zweiten Kapitel das System der Alterssicherung in Deutschland und dessen Eckpfeiler erklärt. Die Ausgangssituation der gRV im Kontext von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren wird im dritten Kapitel dargestellt. Davon ausgehend werden im vierten Kapitel die aktuelle Situation der gRV und ihre Probleme näher erläutert. Weiterhin soll dargestellt werden, welche Bedeutung der betrieblichen Alterversorgung und der privaten Altervorsorge in Zukunft zukommen wird (Kapitel fünf). Die Arbeit schließt mit Beispielrechnungen (Kapitel sechs) zu bestimmten Vorsorgeformen und einer kritischen Würdigung der Ergebnisse der Arbeit ab.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbbildungsverzeichnisIII
TabellenverzeichnisIII
AbkürzungsverzeichnisIV
SymbolverzeichnisIV
1.Einleitung1
2.Das Alterssicherungssystem in Deutschland2
3.Die gesetzliche […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Kristin Pehl
Systeme der Altersversorgung in Deutschland
Eine ökonomische Analyse
ISBN: 978-3-8366-0474-1
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Hessische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, Frankfurt am Main,
Deutschland, Diplomarbeit, 2007
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

I
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
Symbolverzeichnis IV
1
Einleitung
1
2
Das Alterssicherungssystem in Deutschland
2
3
Die gesetzliche Rentenversicherung
5
3.1 Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
5
3.2 Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
6
3.3 Das Umlageverfahren
7
3.4 Möglichkeiten der Umstellung auf Kapitaldeckungsverfahren
10
4
Ursachen der Finanzkrise der gesetzlichen Rentenversicherung
14
4.1 Einführung
14
4.2 Probleme aufgrund der demographischen Entwicklung
14
4.2.1 Entwicklung des Altersaufbaus in Deutschland
14
4.2.2 Ursachen für die demographische Entwicklung
16
4.2.2.1 Geburtenentwicklung in Deutschland
16
4.2.2.2 Lebenserwartung in Deutschland
18
4.2.2.3 Zu- und Abwanderung in Deutschland
20
4.3 Probleme aufgrund der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt
22
4.3.1 Anstieg der Arbeitslosigkeit
22
4.3.2 Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit
24
4.3.3 Zunahme der Frühverrentung
25
4.3.4 Zunahme von Teilzeitarbeit
27
4.4 Probleme aus der Wiedervereinigung
28
5
Ausgewählte Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung
30
5.1 Die betriebliche Altersversorgung
30

II
5.1.1 Die
Direktzusage
31
5.1.2 Die
Direktversicherung
32
5.1.3 Der
Pensionsfonds
33
5.2 Die private Altersvorsorge
35
5.2.1 Die
Riester-Rente
36
5.2.2 Die
Rürup-Rente
37
5.2.3 Die
Lebensversicherungen
38
5.2.3.1 Die private Rentenversicherung
38
5.2.3.2 Die Kapitallebensversicherung
39
5.3 Fazit und kritische Würdigung
40
6
Das Problem der Versorgungslücke
43
6.1 Definition
43
6.2 Beispiele zur Ermittlung der Versorgungslücke
43
6.3 Zwischenfazit
46
7
Kritische Würdigung der Gesamtergebnisse
48
Anhang 50
Literaturverzeichnis 53

III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1
Drei-Säulen-Modell im deutschen Rentensystem
2
Abbildung 2
Drei-Schichten-Modell im deutschen Rentensystem
gültig ab 2005
3
Abbildung 3
Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland
15
Abbildung 4
Zusammengefasste Geburtenziffer bis zum Jahr 2050
17
Abbildung 5
Wanderungssaldo der ausländischen Personen über
die Grenzen Deutschlands
20
Abbildung 6
Wanderungssaldo der Deutschen über die Grenzen
Deutschland in den letzten 50 Jahren
22
Abbildung 7
Arbeitslose und Arbeitslosenquote 1975-2006
23
Abbildung 8
Dauer der Arbeitslosigkeit nach Altersgruppen 2005
in % der jeweiligen Altersgruppe
24
Abbildung 9
Frühverrentung
25
Abbildung 10
Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung 1991 bis 2003
27
Abbildung 11
Funktionsweise der Direktzusage
31
Abbildung 12
Funktionsweise der Direktversicherung
33
Abbildung 13
Funktionsweise eines Pensionsfonds
34
Abbildung 14
Brutto-/Nettoberechnung für Beispiel 1
50
Abbildung 15
Brutto-/Nettoberechnung für Beispiel 2
50
Abbildung 16
Berechnung der gesetzlichen Rente für Beispiel 1
51
Abbildung 17
Berechnung der gesetzlichen Rente für Beispiel 2
51
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1
Lebenserwartung 1871/1881 und 2002/2004
19
Tabelle 2
Die Formen der betrieblichen Altersvorsorge im
Überblick
35
Tabelle 3
Beispiel zur Ermittlung der Versorgungslücke 1
44
Tabelle 4
Beispiel zur Ermittlung der Versorgungslücke 2
45

IV
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
AltEinkG Alterseinkünftegesetz
AVmG Altersvermögensgesetz
BetrAVG
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersersorgung
bAV
betriebliche Altersversorgung
ca.
circa
d. h.
dass heißt
EStG
Einkommensteuergesetz
GEZ
Gebühreneinzugszentrale
gRV
gesetzliche Rentenversicherung
KDV
Kapitaldeckungsverfahren
Kfz
Kraftfahrzeug
mind. mindestens
Mio.
Million
o. V.
ohne Verfasser
pAV
private Altersvorsorge
qm
Quadratmeter
rd.
rund
SGB
Sozialgesetzbuch
Tab.
Tabelle
u.a.
unter
anderem
ULV
Umlageverfahren
z.B.
zum Beispiel
Symbolverzeichnis
§
Paragraph
%
Prozent
Summenzeichen

1
1 Einleitung
Die Alterssicherung in Deutschland war sicherlich vor einigen Jahrzehnten ein rela-
tiv stabiles System zur Sicherung der Renten im Alter. In jüngerer Zeit ist diese
Sicherheit stark ins Schwanken geraten. Besonders die öffentliche Diskussion über
die gesetzliche Rentenversicherung (gRV), dass sie alleine nicht mehr zur Alterssi-
cherung im Alter ausreiche, macht der Bevölkerung Angst. Die Aussage des ehe-
maligen Ministers für Arbeit und Sozialordnung, Norbert Blüm, Mitte der 80er Jah-
re ,,Die Rente ist sicher"
1
, glaubt kaum noch jemand. Zu groß ist die Angst vor
Stichworten wie Einheitsrente und den finanziellen Einbußen im Alter.
Wovon hängt jedoch die Zukunft der gRV in Deutschland ab? Welche Aspekte
haben einen Einfluss auf das der gRV unterliegende Umlageverfahren? Hat der
Gesetzgeber mit der Umstrukturierung des so genannten Drei-Säulen-Modells
wirklich einen Schritt in die richtige Richtung unternommen, um etwaigen finan-
ziellen Schwierigkeiten der gRV entgegen zu wirken?
Das Ziel dieser Arbeit ist es, Probleme in der gRV und Alternativen zu ihr aufzu-
zeigen. Darüber hinaus soll die Eignung der Alternativen überprüft werden. Diese
Ausarbeitung kann auf Grund des Umfangs und der Komplexität allerdings keine
Prognose für zukünftige Rentenhöhen erstellen. Die Arbeit konzentriert sich im
Wesentlichen im Hinblick auf alternative Vorsorgeformen auf staatlich geförderte
Konzepte. Außen vor bleiben daher der Immobilienerwerb als Altersvorsorge sowie
die Betrachtung privater Sparformen ohne staatliche Förderung respektive Ange-
botsstruktur Dritter. Um dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst im zweiten Kapitel
das System der Alterssicherung in Deutschland und dessen Eckpfeiler erklärt. Die
Ausgangssituation der gRV im Kontext von Umlage- und Kapitaldeckungsverfah-
ren wird im dritten Kapitel dargestellt. Davon ausgehend werden im vierten Kapitel
die aktuelle Situation der gRV und ihre Probleme näher erläutert. Weiterhin soll
dargestellt werden, welche Bedeutung der betrieblichen Alterversorgung und der
privaten Altervorsorge in Zukunft zukommen wird (Kapitel fünf). Die Arbeit
schließt mit Beispielrechnungen (Kapitel sechs) zu bestimmten Vorsorgeformen
und einer kritischen Würdigung der Ergebnisse der Arbeit ab.
1
http://www.politics-blog.de/?p=10, 26.05.2007.

2
2 Das Alterssicherungssystem in Deutschland
Das deutsche Rentensystem beruht auf dem so genannten Drei-Säulen-Modell be-
stehend aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Alterversor-
gung (bAV) und der privaten Altersvorsorge (pAV).
2
Die Leistungen der drei Säu-
len sollen sich soweit ergänzen, dass dem Leistungsbezieher ein angemessener Le-
bensstandard im Rentenalter gesichert wird.
Leistungen
Gesetzliche
Renten-
versicherung
Betriebliche
Alters-
versorgung
Private
Vorsorge
Abb. 1: Drei-Säulen-Modell im deutschen Rentensystem (Quelle:
http://www.findyourfinance.de/Versicherungen/Altersvorsorge/Ratgeber/dreisaeulenmodell.html,
30.04.2007)
Die erste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung, ist die mit Abstand bedeu-
tendste. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind ca. 90% aller Beschäftigten
versichert. Durch die Leistungen der gRV werden im Durchschnitt ca. 70% der
Alterseinkünfte der Versicherten abgedeckt. Die gRV wird im Umlageverfahren
(ULV) auf Basis des so genannten Generationenvertrags finanziert.
3
Die betriebliche Altersversorgung stellt die zweite Säule des Alterssicherungssys-
tems dar. Ihre Wurzeln liegen in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als erste Unter-
nehmen damit begannen, für ihre Arbeitnehmer und Angestellten eine Existenzsi-
cherung für das Alter anzubieten. Damit haben einzelne Unternehmen vor der Ein-
2
Unter Altersvorsorge wird allein der Ansparprozess für die spätere Rente verstanden. Altersver-
sorgung beinhaltet hingegen, neben der Ansammlung von Kapital, auch die Absicherung biometri-
scher Risiken.
3
Vgl. Becher, D., Siegen 1999, Seite 3/4.

3
führung einer staatlichen Rentenversicherung schon soziale Verantwortung für ihre
Belegschaft gezeigt.
4
Die bAV basiert überwiegend auf dem System der Kapitalde-
ckung. Während des Erwerbslebens des Arbeitnehmers werden laufende oder ein-
malige Beiträge zum Aufbau eines Kapitalstocks verwendet. Mit Eintritt ins Ren-
tenalter trägt dieser entweder in Form einer Kapitalleistung oder durch laufende
Rentenzahlungen zum Alterseinkommen der ehemaligen Arbeitnehmer bei.
5
Eine immer wichtigere Rolle spielt die dritte Säule die private Eigenvorsorge. Im
Rentenalter soll das Einkommen aus dem privaten Vermögen die anderen Al-
terseinkommen ergänzen und eventuell auftretende Versorgungslücken schließen.
Die private Altersvorsorge soll vor allem das Risiko der Erwerbsunfähigkeit - so-
wie eine Hinterbliebenversorgung im Todesfall des Erwerbstätigen - abdecken. Seit
dem Jahr 2002 fördert der Staat die private Vorsorge durch Zulagen oder mit der
Möglichkeit eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuer-
erklärung.
6
Mit der Rentenreform 2002/2004 und dem 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetz
wird das Drei-Säulen-Modell durch das Drei-Schichten-Modell ersetzt. Das Ziel
dieses neuen Modells ist es, die gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten.
Drei Schichten der
Altersvorsorge
3. Schicht: Übrige Vorsorge
2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge
1. Schicht: Basisvorsorge
Z.B. private Rentenversicherung,
Kapitallebensversicherung
Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge (z.B.
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)
Gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente
Abb. 2: Drei-Schichten-Modell im deutschen Rentensystem gültig ab 2005
(Quelle: http://www.bbk-fima.de/dieneuerente_frame.html, 30.04.2007)
4
Vgl. Ehrentraut, O., Frankfurt am Main 2006, Seite 31.
5
Becher, D., Siegen 1999, Seite 9.
6
Vgl. Ehrentraut, O., Frankfurt am Main 2006, Seite 34/35.

4
Die erste Schicht ist die Basisvorsorge, sie setzt sich aus der gesetzlichen Renten-
versicherung und der neu geschaffenen Basisrente, auch Rürup-Rente
7
genannt,
zusammen. Dies soll dem Bundesbürger als Fundament seiner Altersversorgung
dienen. Die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge mit der Riester-Rente
8
und der betrieb-
lichen Altersvorsorge stellt die zweite Schicht dar. Diese zusätzliche private Versi-
cherung baut auf der Basisversorgung auf und wird staatlich gefördert. Zur dritten
Schicht zählt die übrige Vorsorge wie Kapitallebensversicherung oder private Ren-
tenversicherung. Diese Varianten der Vorsorge werden nicht direkt vom Staat ge-
fördert.
7
Das Vorsorgemodell der Rürup-Rente ist durch die ,,Kommission zur nachhaltigen Finanzierung
der Sozialversicherungssysteme" entstanden. Die Rürup-Rente ist nach dem Vorsitzenden, dem
Ökonomen Bernd Rürup, benannt. Vgl. http://www.welt.de/print-wams/article120684/
Sparen_mit_Riester_und_Ruerup.html,
13.06.2007.
8
Im Zusammenhang mit der Rentenreform 2001/2002 wurde diese Form der privaten Vorsorge neu
eingeführt, welche nach dem damaligen Politiker für Arbeit und Sozialpolitik Walter Riester be-
nannt wurde. Vgl. http://www.krankenversicherung-private.net/renten/riester.htm, 13.06.2007.

5
3 Die gesetzliche Rentenversicherung
3.1 Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherung der jeder Arbeitgeber,
Angestellte, Selbständige, Schüler und Hausfrauen beitreten kann.
9
Ausgenommen
sind Beamte, sie und ihre Angehörigen erhalten im Falle eines Unfalles, des Alters
und des Todes vom Staat eine gesonderte Beamtenrente (nach beamtenrechtlichen
Vorschriften).
10
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen Pflichtversicherung und
freiwilliger Versicherung unterschieden. Pflichtversichert ist jede Person, d.h. Ar-
beitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt
sind. Ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte.
11
Die Pflichtversicherung ist
eine Zwangsmitgliedschaft, sie kann weder mündlich noch schriftlich abgeschlos-
sen werden.
12
Des Weiteren zählen auch behinderte Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt
arbeiten, zu dem pflichtversicherten Personenkreis.
13
Ein Teil der Selbständigen
sind ebenfalls versicherungspflichtig. Dazu gehören z.B. selbständige Lehrer, Er-
zieher, Künstler, Küstenschiffer, Hebammen und Entbindungspfleger, Kinder-,
Säuglings-, und Krankenpfleger sowie Bezieher eines Existenzgründungszuschus-
ses (so genannte Ich-AG).
14
Freiwillig versichern können sich Selbständige, die
nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
15
Neben den Beamten zahlen die
Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater) ebenfalls keine Beiträge für
die gRV, obwohl sie rentenversicherungspflichtig sind. Diese Berufsgruppen leis-
ten ihre Beiträge, die vom Gewinn abhängig sind, in so genannte Versorgungswer-
ke, die als Ersatz für die gRV angesehen werden kann.
16
9
Vgl. Deutscher Rentenversicherungsbund Berlin 6/2006, Seite 91.
10
Vgl. Althammer, J./Lampert, H., Berlin 2004, Seite 293.
11
Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer deren Arbeitseinkommen nicht höher als 400 mo-
natlich beträgt (,,Mini-Jobs"). Uneingeschränkt versicherungspflichtig sind Arbeitnehmer mit ei-
nem Arbeitsentgelt über 800 monatlich. Vgl. Althammer, J./Lampert, H., Berlin 2004, Seite 266.
12
Vgl. Deutscher Rentenversicherungsbund Berlin 6/2006, Seite 91.
13
Vgl. Deutscher Rentenversicherungsbund Berlin 6/2006, Seite 91.
14
Vgl. Althammer, J./Lampert, H., Berlin 2004, Seite 266.
15
Vgl. Deutscher Rentenversicherungsbund Berlin 6/2006, Seite 92.
16
Vgl. Looman, V., FAZ.NET, 09.10.2005.

6
3.2 Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung besteht darin, dem Versi-
cherten im Alter eine angemessene Versorgung zu sichern. Weitere Aufgaben be-
stehen in der Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der
Versicherten im Falle vorzeitiger Verringerung oder Verlustes derselben. In diesen
Fällen können Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Vor-
aussetzung dafür ist eine bestimmte Wartezeit und die Mitgliedschaft in der gRV
von mindestens 15 Jahren. In erster Linie umfassen die Leistungen in der gesetzli-
chen Rentenversicherung medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und berufsför-
dernde Leistungen der Rehabilitation. Dazu zählen Hilfen zur Erhaltung oder Er-
langung eines Arbeitsplatzes, zur Berufsvorbereitung, Fortbildung und Ausbildung
und sonstige Hilfen der Arbeits- und Berufsförderung.
17
Bei den verschiedenen Arten der Altersrente werden periodische Rentenleistungen
bzw. -zahlungen erbracht. Der jeweilige Rentenanspruch für die Rentenarten ent-
steht erst, wenn eine bestimmte Wartezeit erfüllt ist.
18
Diese Wartezeit beträgt min-
destens 5 Jahre. Außerdem sind nach § 54 SGB VI weitere Faktoren relevant. Dazu
zählen die Beitragszeiten (z.B. Zeiten mit Beitragszahlung, Kindererziehungszei-
ten
19
, beitragsgeminderte Zeiten
20
), die beitragsfreien Zeiten (z.B. Schul- und
Hochschulzeiten, militärische Dienste) und die Berücksichtigungszeiten (z.B. Er-
ziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr).
21
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen folgenden Rentenarten un-
terschieden: Rente wegen Alters, Rente auf Grund verminderter Erwerbsfähigkeit
und die Rente wegen Todes. Die Rente wegen Alters wird unterschieden in Regel-
altersrente, Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für Frauen. Für
die Regelaltersrente ist mindestens die Vollendung des 65. Lebensjahres und die
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit Voraussetzung.
22
In den nächsten Jahren wird
diese Regelaltersgrenze Stufenweise bis auf 67 Jahren angehoben. Mit Vollendung
17
Vgl. Althammer, J./Lampert, H., Berlin 2004, Seite 268.
18
Vgl. Dommermuth, Th./Mayerhofer, W., Stuttgart 2000, Seite 12.
19
Pro Kind werden dem Erziehenden drei Jahre den Beitragszeiten hinzugerechnet. Vgl. Dommer-
muth, Th./Mayerhofer, W., Stuttgart 2000, Seite 13.
20
Zum Beispiel Zeiten der Erwerbslosigkeit.
21
Vgl. Dommermuth, Th./Mayerhofer, W., Stuttgart 2000, Seite 13.
22
Vgl. Dommermuth, Th./Mayerhofer, W., Stuttgart 2000, Seite 14/15.

7
des 63. Lebensjahres und der Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren können Ver-
sicherte allerdings in die so genannte Frührente gehen. Die spezielle Altersrente für
Frauen bedarf einer Wartezeit von 15 Jahren sowie der Vollendung des 60. Lebens-
jahres.
23
Die Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit wird zwischen Rente wegen teil-
weiser Erwerbsminderung und Rente wegen voller Erwerbsminderung unterschie-
den. Auf beide Renten hat der Versicherte bis zum 65. Lebensjahr im Eintrittsfall
Anspruch. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte in den letzten fünf Jahren
vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge aufweisen kann und
die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.
24
Anspruch auf die Gewährung von Witwen- beziehungsweise auf Grundrente wegen
Todes haben hinterbliebene Männer und Frauen vor dem 65. Lebensjahr, wenn der
Ehepartner das 55. Lebensjahr erreicht sowie mindestens 25 Jahre Beiträge in die
gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat.
25
Nach dem Tod eines Elternteils ha-
ben Kinder Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn der Vater oder die Mutter die
allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Bis zum 18. Lebensjahr, längstens bis zum 27.
Lebensjahr
26
haben Kinder Anspruch auf Vollwaisenrente.
27
3.3 Das Umlageverfahren
Die heutige gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird durch das Umlage-
verfahren finanziert, das im Jahre 1957 vom damaligen Bundeskanzler Konrad Ade-
nauer eingeführt wurde. Dieses Verfahren beruht auf dem so genannten Macken-
rothschen Gesetz
28
. Dabei speisen sich die laufenden Renten aus den laufenden Bei-
23
Vgl. Dommermuth, Th./Mayerhofer, W., Stuttgart 2000, Seite 14/15.
24
Vgl. Deutscher Rentenversicherungsbund Berlin 6/2006, Seite 106/107.
25
Vgl. Heibutzki, L., Frankfurt am Main 2005, Seite 70.
26
Dieser Anspruch bis zum 27. Lebensjahr besteht, bei Schul- oder Berufsausbildung oder wenn das
Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
27
Vgl. Deutscher Rentenversicherungsbund Berlin 6/2006, Seite 111.
28
Als Mackenrothsche Gesetz oder Mackenroth-These wird die folgende von Gerhard Mackenroth
1952 formulierte Aussage bezeichnet: "Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialauf-
wand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar
keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könn-
te, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein "Sparen" im privatwirtschaftlichen
Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den So-
zialaufwand. Das ist auch nicht eine besondere Tücke oder Ungunst unserer Zeit, die von der Hand
in den Mund lebt, sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders sein."

8
tragseinnahmen.
29
Das heißt, was heute von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern an
Beiträgen entrichtet wird, wird unmittelbar als Rente an die jetzigen Rentner ausge-
zahlt, sozusagen umgelegt. Die Beiträge werden nicht für die Einzelnen als Rücklage
gesammelt und damit verzinst, es kann somit auch kein Kapital angespart werden.
30
Diese Form der Finanzierung wird auch als Generationenvertrag bezeichnet. Dieser
basiert darauf, dass sich die heutige Generation verpflichtet, durch ihre Beiträge die
Rentner der vorausgehenden Generation abzusichern, in der Erwartung, dass die ihr
folgende Generation ihrerseits dieselbe Verpflichtung übernimmt.
31
Die Rentenfinanzierung durch das Umlageverfahren ist in den letzten Jahrzehnten
deutlich schwieriger geworden. Eines der Hauptprobleme der Rentenfinanzierung ist
die demographische Entwicklung in Deutschland, wie später in Kapitel 4 dargestellt
wird. Das Umlageverfahren kann dann nur langfristig funktionieren, wenn jeweils
eine zahlende große Nachfolgegeneration nachrückt. Die Einnahmen- und Ausgaben-
rechnung bei Umlagefinanzierung und konstantem Beitragsatz des lohndynamischen
Rentensystems geht nur auf, wenn sich das Zahlenverhältnis zwischen Beitragszah-
lern und Rentnern nicht ändert.
32
Dieses Zahlenverhältnis wird sich voraussichtlich jedoch ändern. In den nächsten
Jahrzehnten wird die so genannte Rentnerquote deutlich steigen. Die Rentnerquote
ist der Quotient aus der Zahl der Rentenempfänger und der Zahl der Beitrag zahlen-
den Versicherten.
33
Gegenwärtig liegt der Rentnerquotient bei 53%, d.h. zurzeit
kommen auf einen Rentner rund zwei Beitragszahler. Die Hauptgründe für dieses
Verhältnis liegen zum einen im starken Absinken der Geburtenhäufigkeit und zum
anderen im Anstieg der Lebenserwartung, wodurch die Rentenbezugsdauer der Be-
völkerung in Deutschland verlängert wird. Im Jahr 2030 soll der Quotient auf 88%
ansteigen.
34
Das heißt, dass auf einen Rentner nur ein Beitragszahler kommt.
Wie viel Rente jeder Erwerbstätige im Alter aus dem System des Umlageverfahrens
in Deutschland erhält, wird durch die Rentenformel bestimmt. Diese Berechnung
29
Institut der deutschen Wirtschaft, Köln 2005, Seite 18.
30
Vgl. Dommermuth, Th./Mayerhofer, W., Stuttgart 2000, Seite 5.
31
Deutscher Rentenversicherungsbund Berlin 6/2006, Seite 94.
32
Vgl. Hebeler, T., Baden Baden 2000, Seite 32.
33
Vgl. Althammer, J./Lampert, H., Berlin 2004, Seite 281.
34
Vgl. Althammer, J./Lampert, H., Berlin 2004, Seite 281/282.

9
ist sehr aufwändig, weil sie den persönlichen Lebenslauf eines Versicherten be-
rücksichtigt.
35
Der Monatsbetrag der Rente wird folgendermaßen errechnet:
(3-1)
m
R
RW
RF
PE
=
×
×
, mit
PE: Persönliche
Entgeltpunkte
RF: Rentenfaktor
RW: Aktueller
Rentenwert
R
m
: monatliche
Rente
Die persönlichen Entgeltpunkte (PE) setzen sich wiederum aus einzelnen Entgelt-
punkten (E) zusammen, die durch Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und diverse
Zuschläge
36
entstehen, multipliziert mit dem so genannten Zugangsfaktor (ZF). Der
Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und bestimmt, in wel-
chem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung des Monatsbeitrags der Rente zu
berücksichtigen sind. Er beträgt im Normalfall 1,0. Wird eine Rente wegen Alters
vorzeitig in Anspruch genommen, ist der Zugangsfaktor für jeden Monat der vor-
zeitigen Inanspruchnahme um 0,003 niedriger. Es gilt:
(3-2)
=
=
=
×
=
k
0
n
n
k
0
n
n
n
E
AD
AV
ZF
PE
, mit
AV
n
:
Arbeitsverdienst des Versicherten in einem Jahr
AD
n
:
Durchschnittlicher Arbeitsverdienst aller Arbeitnehmer im gleichen
Jahr
n:
Anzahl der Jahre
k:
Letztes zur Berechnung herangezogenes Jahr
Die Entgeltpunkte für Beitragszeiten (E) spiegeln das Arbeitsleben des Versicher-
ten wider. Sie sind der Verhältniswert, in dem seine Arbeitsverdienste zu den
durchschnittlichen Arbeitsverdiensten aller Arbeitnehmer stehen. Wer in einem
35
Vgl. Deutscher Rentenversicherungsbund Berlin 6/2006, Seite 114.
36
Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zuschläge oder Abschläge aus einem durchgeführten
Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, Zuschläge aus Zahlungen von Beiträgen bei vorzeiti-
ger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindung von Anwartschaften auf be-
triebliche Altersversorgung, Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger ver-
sicherungsfreier Beschäftigung, Arbeitsentgelt aus nicht gemäß einer Vereinbarung über flexible
Arbeitszeitregelungen verwendeten Wertguthaben und Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen
nach Beginn einer Rente wegen Alters. Vgl. Deutscher Rentenversicherungsbund Berlin 6/2006
Seite 114/115.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836604741
DOI
10.3239/9783836604741
Dateigröße
1.9 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Frankfurt – Wirtschaftswissenschaften, Studiengang Betriebwirtschaft (VWA)
Erscheinungsdatum
2007 (August)
Note
2,0
Schlagworte
rentenversicherung betriebliche altersversorgung private riesterrente demographie
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Titel: Systeme der Altersversorgung in Deutschland
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