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Psychotherapeutische Interventionen bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung

Am Beispiel eines Konzepts zur Prävention und Behandlung problematischen Alkoholkonsums

©2011 Diplomarbeit 91 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Während meiner früheren beruflichen Tätigkeit in der Begleitung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch meinen Erstberuf als Heilerziehungspflegerin, wurde ich immer wieder mit Klienten konfrontiert, die zusätzlich zu Ihrer kognitiven Beeinträchtigung Symptome aufzeigten, die das Vorhandensein einer weiteren psychiatrischen Diagnose vermuten ließen.
Die Suche nach einem behandelnden Psychiater, der bereit war, sich auf dieses Klientel einzulassen, gestaltete sich ausdrücklich schwierig und endete in den mir bekannten Fällen damit, dass die betroffenen Klienten ausschließlich medikamentös versorgt wurden. Andere psychotherapeutische Interventionen wurden von den behandelnden Psychiatern als nicht sinnvoll oder als nicht durchführbar eingestuft. Die Suche nach einem behandelnden Psychologen verlief im gleichen Maß erfolglos.
Im fachlichen Austausch mit Fachkräften, die in verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Baden Württemberg tätig sind, stellte ich fest, dass diese von mir wahrgenommene Problematik keinen Einzelfall darstellt.
Während meines praktischen Studiensemesters im 4. Semester Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, das ich in der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle für Menschen mit einer Suchterkrankung absolvierte, begegnete mir diese Konstellation der Praxis modifiziert, in Form von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum, erneut.
In dieser Beratungsstelle wurde zu dieser Zeit im Rahmen eines Projektes für chronisch mehrfach Abhängige der Versuch gestartet, ein wöchentliches Gruppenangebot zur primären und sekundären Prävention und Behandlung der Suchterkrankung zu etablieren, um Hilfe für dieses Klientel zu schaffen. Nach einigen Gruppensitzungen wurde die Gruppe aufgrund nicht ausreichend vorhandener Finanzmittel vorübergehend eingestellt.
In der Praxis gestaltet es sich als Herausforderung, geeignete Interventionsformen zu entwickeln, die den besonderen Bedürfnissen dieser Klientel entsprechen und passend erscheinen.
Diese Erfahrungen veranlassten mich, im Rahmen dieser Diplomarbeit, auf die Suche nach geeigneten und vorhandenen Interventionsmöglichkeiten für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum bzw. einer Suchtproblematik oder Suchtgefährdung zu begeben, sowie verschiedene psychotherapeutischen Schulen auf Ihren Gebrauchswert im Kontext der psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen die von […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung und Fragestellung

2.Teil A : Psychotherapeutische Zugänge zu Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
2.1 Versuch einer Annäherung an das Konstrukt „Geistige Behinderung“- Definitionen und alternative Erklärungskonzepte eines Phänomens
2.1.1 Definition nach ICD –10
2.1.2 Definition nach DSM-IV
2.1.3 Definition der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
2.1.4 Definition im gesetzlichen Sinn
2.1.5 Zum Begriff der „Lernbehinderung“
2.1.6 Das Konstrukt der „Landschaft ohne passenden Schuh“
2.1.7 Geistige Behinderung als Institution
2.2 Grundlegende Überlegungen zur Psychotherapie bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
2.2.1 Was versteht man unter „Psychotherapie“ ?
2.2.2 Menschenbild und Psychotherapiefähigkeit
2.2.3 Die Rolle des Begleiters/Betreuers
2.2.4 Die Rolle des Therapeuten
2.2.5 Die Rolle der Angehörigen
2.3 Therapieformen und ihr Gebrauchswert in der Anwendung bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
2.3.1 Verhaltenstherapeutische Interventionen
2.3.2 Psychoanalytische Interventionen
2.3.3 Klientenzentrierte Interventionen
2.3.4 Gestalttherapeutische Interventionen
2.4 Spezielle Konzepte für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
2.4.1 Prä Therapie
2.4.2 Soziotherapie

3.Teil B : Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum
3.1 Fachtheoretische Begriffsdefinitionen
3.1.1 Alkoholmissbrauch
3.1.2 Abhängigkeitssyndrom
3.1.3 Substanzabhängigkeit
3.1.4 Alkoholabhängigkeit
3.2 Epidemiologie der Alkoholabhängigkeit
3.2.1 Normalbegabte Konsumenten, Missbraucher, Abhängige
3.2.2 Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
3.3 Folgen der Alkoholabhängigkeit
3.3.1 Körperlich
3.3.2 Soziale und psychische Folgeschäden
3.3.3 Besonderheiten bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
3.4 Theoretische Überlegungen zum Thema Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum
3.4.1 Einblick in die Literaturlage und kritische Würdigung
3.4.2 Einführung in die Thematik
3.4.3 Kritik
3.4.4 Überlegungen zu Beratung und Therapie von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
3.4.5 Kritik:
3.5 Im deutschen Raum angebotene Hilfestellung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum
3.5.1 Didak Präventionsprogramm
3.5.2 Beratungsstelle der Lebenshilfe Berlin
3.5.3 Die „Gruppe Sucht“
3.5.4 Fachklinik Oldenburger Land
3.5.5 Betreutes Wohnen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und Suchtproblemen

4.Teil C : Zusammenfassung und Praktische Umsetzung der Erkenntnisse
4.1 Möglichkeiten und Grenzen der Psychotherapie bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
4.2 Schlussfolgerungen und Überlegungen zur praktischen Umsetzung
4.3 Darstellung des Projektes des Diakonischen Werkes Karlsruhe für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum
4.3.1 Überlegungen zur Sicherung einer langfristigen Finanzierung
4.3.2 Konzeptionelle Überlegungen
4.3.3 Beispiele für praktische Übungen
4.3.4 Fragebögen
4.3.4.1 Befragung der Teilnehmer
4.3.4.2 Befragung der Begleiter

5.Ausblick

6.Literaturverzeichnis

7.Onlinequellen

1.Einleitung und Fragestellung

Während meiner früheren beruflichen Tätigkeit in der Begleitung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch meinen Erstberuf als Heilerziehungspflegerin, wurde ich immer wieder mit Klienten konfrontiert, die zusätzlich zu Ihrer kognitiven Beeinträchtigung Symptome aufzeigten, die das Vorhandensein einer weiteren psychiatrischen Diagnose vermuten ließen.

Die Suche nach einem behandelnden Psychiater, der bereit war, sich auf dieses Klientel einzulassen, gestaltete sich ausdrücklich schwierig und endete in den mir bekannten Fällen damit, dass die betroffenen Klienten ausschließlich medikamentös versorgt wurden.

Andere psychotherapeutische Interventionen wurden von den behandelnden Psychiatern als nicht sinnvoll oder als nicht durchführbar eingestuft.

Die Suche nach einem behandelnden Psychologen verlief im gleichen Maß erfolglos.

Im fachlichen Austausch mit Fachkräften, die in verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Baden Württemberg tätig sind, stellte ich fest, dass diese von mir wahrgenommene Problematik keinen Einzelfall darstellt.

Während meines praktischen Studiensemesters im 4. Semester Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, das ich in der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle für Menschen mit einer Suchterkrankung absolvierte, begegnete mir diese Konstellation der Praxis modifiziert, in Form von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum, erneut.

In dieser Beratungsstelle wurde zu dieser Zeit im Rahmen eines Projektes für chronisch mehrfach Abhängige der Versuch gestartet, ein wöchentliches Gruppenangebot

zur primären und sekundären Prävention und Behandlung der Suchterkrankung zu etablieren, um Hilfe für dieses Klientel zu schaffen.

Nach einigen Gruppensitzungen wurde die Gruppe aufgrund nicht ausreichend vorhandener Finanzmittel vorübergehend eingestellt.

In der Praxis gestaltet es sich als Herausforderung, geeignete Interventionsformen zu entwickeln, die den besonderen Bedürfnissen dieser Klientel entsprechen und passend erscheinen.

Diese Erfahrungen veranlassten mich, im Rahmen dieser Diplomarbeit, auf die Suche nach geeigneten und vorhandenen Interventionsmöglichkeiten für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum bzw. einer Suchtproblematik oder Suchtgefährdung zu begeben, sowie verschiedene psychotherapeutischen Schulen auf Ihren Gebrauchswert im Kontext der psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen die von einer kognitiven Beeinträchtigung betroffen sind zu befragen, um zielführende Interventionen für diese Menschen finden zu können.

Abschließen werde ich die vorliegende Arbeit, indem ich die Praxis des Gruppenprojektes der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle des Diakonischen Werkes Karlsruhe darstelle und die praktischen Erfahrungen und theoretischen Erkenntnisse in Konzeptionellen Überlegungen für eine Intervention bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum einbinde.

Im „Teil A“ der vorliegenden Arbeit werde ich allgemeine Überlegungen zum Thema „Psychotherapeutische Zugänge zu Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung“ anstellen, der Frage nach dem Konstrukt der „geistigen Behinderung“ nach gehen, sowie den Begriff der Psychotherapie hinsichtlich der Differenzierung zu einem engen Verständnis des Begriffes der Psychotherapie definieren.

Danach werde ich verschiedene Methoden der Psychotherapie auf die Möglichkeiten ihrer Anwendung in der Arbeit mit diesem Klientel und mich anschließend auf die Suche nach speziellen Konzepten für diese Klientel begeben.

Im „Teil B“ dieser Arbeit wende ich mich dem Thema „Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum“ zu.

Nach einigen Begriffsdefinitionen und epidemiologischen Betrachtungen werde ich einen kritisch kommentierten Einblick in die in Deutschland publizierte Fachliteratur zum Thema „Suchterkrankung und geistige Behinderung/ kognitive Beeinträchtigung“ geben und die Ergebnisse meiner Recherche nach bereits vorhandenen Hilfsangeboten in Deutschland darstellen.

Im „Teil C“ werde ich die fachtheoretischen Erkenntnisse, soweit es die Rahmenbedingungen der Praxis erlauben, in konzeptionelle Überlegungen für die psychotherapeutische Intervention bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum übertragen.

Dazu gebe ich einen Einblick in den bisherigen Verlauf des Projektes für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und problematischem Alkoholkonsum der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle für Suchtkranke des Diakonischen Werkes Karlsruhe und stelle die von mir entwickelte Konzeption und Fragebögen zur Evaluation vor.

2.Teil A : Psychotherapeutische Zugänge zu Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung

2.1 Versuch einer Annäherung an das Konstrukt „Geistige Behinderung“- Definitionen und alternative Erklärungskonzepte eines Phänomens

2.1.1 Definition nach ICD –10

Nach der International Classification of Diseases, wird eine vorhandene Intelligenzminderung als Zustand verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten klassifiziert.

Die Einteilung der Intelligenzminderung orientiert sich hierbei an der Höhe des Intelligenzquotienten

(ICD -10:238-243):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Da die Methoden zur Messung der Intelligenz auch bei Menschen ohne kognitiver Beeinträchtigung, störanfällig und hinsichtlich der Ergebnisse auch tagesformabhängigen Schwankungen unterliegen, sollte auf eine sorgfältige Diagnostik Wert gelegt werden.

Die Möglichkeit einer falsch gestellten Diagnose, besonders im oberen Grenzbereich des durchschnittlichen Intelligenzquotienten ist möglich und die damit verbunden Gefahr der Stigmatisierung des dadurch falsch eingestuften Menschen.

Intelligenz besteht, weiter gedacht, aus mehr als nur der kognitiven Leistungsfähigkeit der Hirnstruktur.

Gerade Menschen mit dem „Downsyndrom“, die als „ geistig behindert“ eingestuft werden, hätten sicherlich, im Vergleich zu „Normalbegabten“, sollte man dies empirisch überprüfen, eine durchschnittlich höhere emotionale Intelligenz.

Philip Zimbardo und Richard J. Gerrig ( vgl. Zimbardo u. Gerrig 2004: 416) verweisen zur Kritik des Intelligenzbegriffes auf den Psychologe und Erziehungswissenschaftler Howard Gardner (vgl. Gardner 1991), der feststellt, dass es viele Dinge gäbe, die durch den Intelligenzquotient nicht zu erfassen und zu erklären seien.

Gardner findet Formen der Intelligenz, die ein Intelligenz Test völlig außer acht lässt, wie beispielsweise die linguistische, musikalische, räumliche, körperlich-kinästhetische, interpersonale, intrapersonale und ökologische Intelligenz.

Die Einordnung hinsichtlich der Bedeutung dieser verschiedenen Intelligenzformen ist außerdem abhängig vom jeweiligen kulturellen Kontext und wird gesellschaftlich sehr unterschiedlich bewertet.

Die Einordnung hinsichtlich der Bedeutung dieser verschiedenen Intelligenzformen ist abhängig vom jeweiligen kulturellen Kontext und sehr unterschiedlich hinsichtlich der Bewertung.

Da in westlichen Gesellschaften vor allem die logisch-mathematische und die linguistische Intelligenz hoch bewertet werden, haben Menschen mit durchschnittlichem Intelligenzquotienten Schwierigkeiten sich in diese Gesellschaften zu integrieren.

2.1.2 Definition nach DSM-IV

Das DSM-IV legt drei wesentliche diagnostische Kriterien für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung fest ( DSM-IV:75 ff.) :

1. eine deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit ( ein IQ von 70 oder darunter, der bei einem individuell durchgeführten Intelligenztest bzw. bei Kleinkindern durch eine klinische Beurteilung der deutlich unterdurchschnittlichen Leistungsfähigkeit festgestellt werden soll)
2. damit einhergehende Defizite der gegenwärtigen sozialen Anpassungsfähigkeit in mindestens zwei der Bereiche Kommunikation, Eigenständigkeit, häusliches Leben, soziale/zwischenmenschliche Fertigkeiten, Nutzung öffentlicher Einrichtungen, Selbstbestimmtheit, schulische Fertigkeiten, Arbeit, Freizeit, Gesundheit bzw. Sicherheit.
3. ein Beginn der Störung vor Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Klassifizierung einer kognitiven Behinderung nach DSM-IV unterteilt sich wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1.3 Definition der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit

Diese 2001 erschienene Klassifikation versucht, die verschiedenen Phänomene unterschiedlichster Behinderungen aus einem nicht individualisierenden und nicht ausschließlich defizitären Blickwinkel zu beschreiben.

So wird hier nicht, wie in anderen Klassifikationssystemen, die Behinderung, sondern der Zustand der „Funktionsfähigkeit“ als Wechselwirkung des bestehenden Gesundheitsproblems (nach ICD- 10) einer Person mit Ihren Kontextfaktoren auf Ihre Körperstrukturen und – -funktionen (die psychischen Funktionen sind hier eingeschlossen) sowie auf die Aktivität der Person und deren Partizipation an verschiedenen Lebensbereichen definiert.

Nur wenn diese Wechselwirkung negativ ist, liegt eine Behinderung vor. Ebenfalls verwendet die Klassifikation statt "geistig behinderte Person" die Umschreibung "Person mit einem Problem im Lernen"( Onlineversion des ICF :171)

2.1.4 Definition im gesetzlichen Sinn

Im rechtlichen Sinne des SGB IX ( SGB IX: §2 ) ist der Mensch behindert, dessen körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

2.1.5 Zum Begriff der „Lernbehinderung“

Als lernbehindert oder „minderbegabt“ gelten umgangssprachlich diejenigen Menschen, bei welchen ein unterdurchschnittlicher Intelligenzquotient von 70 bis 85 bzw. ein IQ unter 100 ermittelt wurde, und die somit nicht als „geistig behindert“ im eigentlichen Sinne zu klassifizieren sind.

Dieser grenzwertige Intelligenzquotient wird in der ICD-10-Klassifikation nicht gesondert aufgeführt.

Menschen mit einer Lernbehinderung haben Schwierigkeiten, sich auf dem gängigen, kognitiv geprägten Weg Kenntnisse zur Lebensbewältigung zu erschließen.

Sie sind häufig zusätzlich betroffen von Lernschwierigkeiten wie Legasthenie, Dyskalkulie oder Analphabetismus.

In den meisten Fällen werden sie auf eine Sonderschule bzw. Schule für Lernbehinderte verwiesen.

Neuere Erklärungsansätze (Eberwein 1997:14-22) versuchen „Lernbehinderung“ nicht mehr als ein individuelles Merkmal oder gar einen umrissenen Personenkreis zu beschreiben, sondern als einen Zustand mangelnder Passung von individuellem Lernbedarf und dem vorhandenen schulischem Angebot.

Damit gibt es keinen im Wortsinn absoluten Personenkreis der „Lernbehinderten“.

2.1.6 Das Konstrukt der „Landschaft ohne passenden Schuh“

Da die vorangestellten Definitionsversuche das Phänomen der geistigen Behinderung nicht differenziert genug erfassen, ist meiner Meinung nach das Konstrukt, das von Dörner et al. in dem Lehrbuch „Irren ist menschlich“ eingeführt wird, passender, um die Situation von Menschen mit „ geistige Behinderung“ beschreiben zu können.

Die „Landschaft ohne passenden Schuh“ (vgl. Dörner/Plog et al 2002: 67 f.)legt die individualisierende Betrachtung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung fast gänzlich beiseite und verschiebt den Fokus auf die gesellschaftliche Komponente der sozialen Wirklichkeit.

Dörner et al. liefert mit der Begrifflichkeit der „Landschaft ohne passenden Schuh“ meiner Ansicht nach eine treffende Beschreibung des Umfeldes, mit dem sich ein Mensch mit kognitiver Beeinträchtigung in unserer heutigen leistungs- und wissensorientierten Gesellschaft konfrontiert sieht.

So stellt Dörner fest, dass unsere heutige Lebenswelt voll von Hindernissen sei, die es sehr wahrscheinlich machen würden, dass man als Mensch mit kognitiver Beeinträchtigung sich selbst und andere häufiger behindern würde.

So sehe beispielsweise die Wirtschaft sich von den „Behinderten“ so behindert, das sie die einfachen, von Menschen mit Behinderung bewältigbaren Arbeiten aufgrund der Zeitersparnis von Maschinen durchführen lasse, was in der heutigen Zeit nicht nur Menschen mit geistiger Behinderung tangiert, sondern ebenso den durchschnittsintelligenten Teil der Bevölkerung betrifft. Dörner geht noch weiter, wenn er die Behauptung aufstellt, dass auch im kulturellen Teil der „Landschaft ohne passenden Schuh“ seit langem an der Entwertung der Menschen mit Behinderung gearbeitet würde, besonders seit Descartes denn Satz geprägt hätte „Ich denke also bin ich “ und die Neuzeit und damit die Wissensgesellschaft eingeläutet hätte.

In der verwendeten Begrifflichkeit wird deutlich, das man viel mehr geistig behindert wird, als es der natürliche Zustand von Geburt festschreiben würde, und der jeweils individuelle gesellschaftliche Kontext maßgeblich die Qualität der Zuschreibung „geistig behindert sein“ beeinflusst.

2.1.7 Geistige Behinderung als Institution

Maud Mannoni, eine französische Psychoanalytikerin bezeichnet „Geistig behindert Sein“ als eine Institution:

„Wird einer (Mensch mit Behinderung) nicht ausgeschlossen, so wird er, koste es was es wolle, in die Normalität integriert ohne, dass je nach dem Sinn gefragt wird, den der Wahnsinn oder die Zurückgebliebenheit für manche Menschen haben kann. Die Krankheit wird so zur Institution.“ (Mannoni 1972:10)

Sie versucht deutlich zu machen, dass dieser Mensch durch seine Behinderung institutionalisiert und der vorhandene „Zustand“ als naturgegeben und unveränderbar gesehen wird.

Durch diesen Prozess der Institutionalisierung der Behinderung finden keine offenen Interaktionen mehr statt, sondern eine determinierte Zuschreibung, die vor der Interaktion geschieht und eine Wahrnehmung des Zustandes überlagert. Diese Institutionalisierung führt zu einer erworbenen sekundären Behinderung des einzelnen Menschen.

Dietmut Niedecken greift den Begriff der Institution auf und ergänzt, aus Ihrem psychoanalytischem Blickwinkel, eine zweite Funktion der Institutionalisierung dieser Klientel:

„Was wir an uns selbst nicht mehr wahrnehmen, nicht leben dürfen, sehen wir bei Ihnen - aber als Verhaltensstörung, ein sich Versagen vor der Leistungsnorm, das wir dann behandeln können:

Im Umgang mit Ihnen wiederholen wir den Abwehrkampf, den wir um unserer Zugehörigkeit willen früh ans uns selbst schon geübt haben.

Indem geistig Behinderte der Projektionsschirm sind für unseren Wunsch, uns dem zu versagen, was als Normalitätsforderung allgegenwärtig ist, wird der Schauplatz unseres eigenen Abwehrkampfes außerhalb unserer Selbst verlegt, der Kampf weniger gefährlich und das Unhinterfragte Fortbestehen dessen, an dem wir alle leiden, gesichert.“ ( Niedecken 1989: 19)

Diese und andere Definitions- und Erklärungsversuche zeigen, dass es Bemühungen gibt, das Phänomen geistige Behinderung nicht ausschließlich vom defizitären Standpunkt aus zu betrachten, sondern der Versuch gemacht wird, eine kritische und ressourcenorientierte Sichtweise einzunehmen.

Auch die aktuell geführte Debatte um die Wahl der Benennung dieser besonderen Menschengruppe ist Gegenstand der Fachwelt und reicht von „Menschen mit Assistenzbedarf“, „Menschen mit besonderem Förderbedarf“, „Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung“, „ Seelenpflegebedürftige“, „“Menschen mit intellektueller Behinderung“ bis hin zu „Menschen mit besonderen Fähigkeiten“ und anderen Begrifflichkeiten.

Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe Österreich e.V. hat kürzlich als erster Verband der sogenannten „Behindertenhilfe“ entschieden ,den Begriff der „intellektuellen Behinderung“ bzw. den von „ Menschen mit Lernschwierigkeiten“ zu benutzen( Bundesvereinigung der Lebenshilfe Österreich: Onlinequelle)

In der deutschen Lebenshilfevereinigung steht diese Entscheidung, meines Wissens noch aus, und nur einzelne Ortsverbände verzichten auf den Zusatz der „geistigen Behinderung“ in Ihrer Selbstbenennung, obwohl das Selbsthilfenetzwerk „People First“, dass sich aus Betroffenen Menschen zusammensetzt, den Begriff der geistigen Behinderung als Diskriminierung erlebt und auf den Seiten Ihrer Internetpräsenz ausdrücklich für den Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ plädiert (Selbsthilfevereinigung „People First“ : Onlinequelle)

Ich werde in dieser Arbeit im folgenden den Begriff „ Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung“ verwenden.

2.2 Grundlegende Überlegungen zur Psychotherapie bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung

2.2.1 Was versteht man unter „Psychotherapie“ ?

Auf der Internetpräsenz des Bundes Deutscher Psychologen findet man folgende Definition:

„Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt Behandlung der Seele beziehungsweise von seelischen Problemen.

Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste, Depressionen, Essstörungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Süchte und Zwänge.“ ( BDP : Onlinequelle)

In den Ausführungen zum Begriff der Psychotherapie im „Fachlexikon Soziale Arbeit“ (1997:750) findet man dagegen folgendes:

„Psychotherapie ist die Einflussnahme mittels psychologischer Methoden auf Verhaltensweisen und Erlebenszustände, die beim Betroffenen Leidensdruck entstehen lassen und von Ihm wie auch vom Therapeuten als behandlungsbedürftig angesehen werden ( Ausnahme: Zwangsbehandlung)...“

Liest man im Weiteren die Ausführungen von Diekstra, stellt dieser fest, dass es keine allgemeine Definition von Psychotherapie gäbe (vgl. Diekstra 1981:523)

Er begründet seine Ansicht damit, dass neben den unterschiedlichen Ansichten, hinsichtlich der Spezifizierung von Zielen psychotherapeutischer Intervention in der Fachwelt auch Uneinigkeit darüber herrsche, welche Intervention man als psychotherapeutisch bezeichnen dürfe.

Was meint man also, wenn man von Psychotherapeutischer Intervention spricht?

Hans Strotzka legt dar:

"Psychotherapie ist ein bewusster und geplanter interaktioneller Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden, mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation) meist verbal aber auch averbal, in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomminimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken, auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens“ ( Strotzka 1978: 4)

Nach dieser Definition ist Psychotherapie immer mit dem Ziel verbunden, aktiv Einfluss auf das Verhalten eines Klienten zu nehmen, um durch verschieden gestaltete Interventionen eine Verhaltensänderung zu erreichen.

Die Grenze zur sozialpädagogischen Intervention ist bis in die Kernbereiche fließend und wird in manchen Publikationen durch das unterschiedliche Setting und die Unterschiede im professionellen Selbstverständnis von Psychotherapeuten und Sozialpädagogen begründet.

Im Arbeitsfeld der Suchthilfe betreiben Sozialpädagogen, ebenso wie Psychologen, psychotherapeutische Interventionen im eigentlichen Sinn also im Setting von Einzel- und gruppentherapeutischer Intervention.

Die psychotherapeutische Intervention eines Sozialpädagogen wird jedoch hinsichtlich der Finanzierung der zuständigen Kostenträger erst dann anerkannt, wenn der Nachweis einer einschlägigen Zusatzausbildung im Bereich der Psychotherapie erbracht wird, wie z.B. die Anerkennung der Weiterbildung als Verhaltenstherapeut oder als Sozialtherapeut.

2.2.2 Menschenbild und Psychotherapiefähigkeit

Man könnte meinen, dass Überlegungen zur Psychotherapiefähigkeit bzw. damit verbundene Gedanken zur „Nichttherapierbarkeit“ oder der selbstverständliche Zugang und die Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung an unserer gesellschaftlichen Realität und damit auch der selbstverständliche Zugang zu deren psychotherapeutischen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert kein Thema mehr sein sollten.

Leider entspricht dies nicht der Wirklichkeit.

Die Fachzeitschrift „Psychotherapie im Dialog“ widmete 2008 ihre Juni - Ausgabe dem Thema der „Geistigen Behinderung“.

In den einleitenden Worten stellen die Herausgeber fest, dass es in Deutschland ca. 5 Millionen Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung gibt und mutmaßen, dass davon mindestens 750.000 Menschen in Ihrem Leben mindestens einmal aufgrund psychischer Auffälligkeiten, Störungen oder Erkrankungen therapeutische Hilfe benötigen würden.

Wenn man dieser Zahl den Stellenwert des fachlichen Diskurses gegenüberstelle, gäbe es eine hohe Diskrepanz und der Bedarf nach therapeutischer Hilfe sei weitaus höher(vgl. Werther / Hennicke 2008: 117).

Die „Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e.V.“ veranstaltete 2004 eine Arbeitstagung zum Thema der ambulanten Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störungen.

In der Dokumentation dieser Arbeitstagung stellt Hennicke fest, dass trotz des Vorhandenseins der formellen gesetzlichen Voraussetzungen des Zugangs von Menschen mit geistiger Behinderung zu ambulanter Psychotherapie, die Realität der Versorgung dramatisch sei.

Fachliche Hilfsangebote seien so gut wie nicht vorhanden oder nur sehr begrenzt zugänglich und die Kostenübernahme oder Bewilligung durch die Kostenträger sei in der Praxis schwierig.

Hennicke prognostiziert im weiteren, dass selbst diese geringen Zugangsmöglichkeiten, im Rahmen des allgemeinen Trend sozial staatlichen Abbaus, voraussichtlich „verschwinden“ würden.(vgl. Hennicke 2004:10)

Diese Fakten lassen den Schluss zu, dass Art.3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes, mit dem Wortlaut „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden „hier ungenügend umgesetzt wird, denn es handelt sich hierbei eindeutig um eine Benachteiligung dieser Menschengruppe, die aufgrund von besonders schwierigen Lebensumständen, wahrscheinlich noch mehr Bedarf an psychotherapeutischer Intervention haben könnten.

Verschiedene Diskussionen in Rahmen der Bioethik und die neuesten Entwicklungen und der Trend, menschliches Leben medizinischen und wirtschaftlichen Forschungsinteressen zur Verfügung zu stellen, wie z.B. bei der Stammzellenforschung, sowie die aktuelle Praxis der Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik bei Invitrofertilisation, sind ein zusätzlicher Hinweis für diese Diskriminierung und die erneut latent, vorhandenen Gedankenkonstrukte von „lebensunwertem Leben“.

Ein Beispiel aus meiner Berufspraxis als Heilerziehungspflegerin verdeutlicht das Vorhandensein von Gedanken eines lebensunwerten Lebens in unserer Gesellschaft. Die Mutter einer damals von mir betreuten, Bewohnerin versuchte, eine andere Betroffene davon zu überzeugen, dass es doch heute nicht mehr nötig sei, ein „behindertes“ Kind zu bekommen.

Verschiedene Screeningtests während der Schwangerschaft wie beispielsweise die Überprüfung der Nackenfalte, wird von den meisten Frauenärzten angeraten oder bei Schwangeren über 35 Jahren sogar standardmäßig durchgeführt.

Die Möglichkeit der Feststellung einer Chromosomenschädigung, wie die der Trisomie 21, wird dabei in einem Atemzug mit Trisomie 18 genannt. Worüber viele Frauen dabei nicht aufgeklärt werden ist, dass Trisomie 18 eine Schädigung des Embryos bedeutet, die nicht „lebensfähig“ ist, es aber im Gegensatz dazu unter den Menschen mit Trisomie 21 solche gibt, die kognitiv dazu in der Lage sind ihr Leben in einem hohen Maße autonom oder mit minimaler Unterstützung zu bewältigen und es einige unter den Betroffenen gibt die ihr Abitur abgeschlossen haben und studieren.

Dieses Beispiel zeigt die Ambivalenz der modernen Medizin : Sie schenkt der Menschheit auf der einen Seite ein hohes Maß an Sicherheit und Selbstbestimmung, schafft auf der anderen Seite aber auch eine neu aufgelegte Version der Möglichkeit zur Selektion, was lebenswertes Leben ist.

So kommen Menschen, und im besonderen die einzelne Frau in die Lage, darüber entscheiden zu müssen, was lebenswertes Leben sei, auf der Grundlage einer nicht vorhandenen Entscheidungskompetenz durch Unwissenheit und gering vorhandene Informationsmöglichkeit.

Die von der Bundesregierung neu bezuschussten Stellen zur Pränatalberatung,die Schwangerenkonfliktberatung angegliedert sind, stellen eine Antwort auf diese Entwicklung unserer Gesellschaft dar.

Das Phänomen der Wahlfreiheit des Menschen in der Postmoderne wird innerhalb der westlichen Gesellschaft zu einem fast schon zwanghaften Streben des Menschen nach einer vermeintlichen Perfektionierung des Lebens.

Die Vision Aldous Huxley und seine „Schöne neue Welt“ scheint näher zu rücken.

Diese Thematik zu bearbeiten würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Ich werde deshalb im weiteren meine Sichtweise dieser Thematik kurz darlegen, um die ethischen Fundamente auf die sich diese Arbeit stützt, festzulegen.

Meiner Meinung nach ist ein jegliches Leben, das atmet und über messbare Hirnströme verfügt, lebenswert.

Eine andere Frage ist allerdings die nach dem Willen des einzelnen Lebewesen, zu leben.

Das sollte, sobald ein Mensch für sich selbst entschieden kann, ihm selbst überlassen werden.

Das Leben eines Menschen kann meiner Meinung nach in den meisten Fällen dahingehend gedeutet werden, dass ihm entlang der Biografie verschiedene Ereignisse und Menschen begegnen, die dazu beitragen können, sich Selbst und seinen Platz in dieser Welt zu finden.

Ein mancher, wenn nicht sogar die Mehrheit der Menschheit, benötigt auf diesem Weg Begleitung.

Wie diese Begleitung aussieht, ist individuell verschieden. Wichtig erscheint mir, dass man auf dem Weg der Individuation Angebote zur Begleitung bekommt.

Dabei sollte kein Unterschied zwischen den Menschen gemacht werden, denn ein jeder findet sich irgendwann auf dieser Erde wieder, hat seine Existenz und deren Bedingungen nicht frei wählen können und versucht, sein Leben seinen Möglichkeiten entsprechend zu gestalten, seine Persönlichkeit auszudrücken und somit sich selbst und seinen Platz in der Welt zu finden.

Ein Mensch der mit der Besonderheit einer sogenannten „geistigen Behinderung“ das Licht dieser Welt erblickt, sieht und spürt sich genauso mit den Anforderungen des Lebens konfrontiert, wie ein dem gesellschaftlichen Durchschnitt entsprechendes Individuum.

Selbstfindung läuft auf unterschiedlichen Ebenen dessen ab, was der Mensch als „Wirklichkeit“ bezeichnet, und nur zu einem kleinen Teil auf kognitiver Ebene. Das Gefühl, oder wenn man so will, die Seele eines Menschen, kann meiner Meinung nach nicht „behindert“ sein, und somit ist ein jegliches Lebewesen, das fähig ist, zwischenmenschlich auch nur durch seine Anwesenheit zu kommunizieren, in der Lage, sein Verhalten zu ändern, ist somit lernfähig und in diesem Sinne auch „Therapiefähig“ wenn sich ein anderer Mensch zur Kommunikation und Konfrontation zur Verfügung stellt und dabei auch sich selbst verändert.

2.2.3 Die Rolle des Begleiters/Betreuers

Ein Mensch mit kognitiver Beeinträchtigung sieht sich in den meisten Fällen, von Anbeginn seines Lebens mit häufig wechselnden Bezugspersonen konfrontiert. Diese sind im besten Fall bemüht, den Menschen dahingehend zu unterstützen, das Leben und den Alltag zufriedenstellend zu bewältigen. Sie begleiten ihn sein Leben möglichst selbstständig zu führen um ihn dabei zu unterstützen seinen individuellen Lebensausdruck finden zu können.

Aufgrund dessen ist die Rolle des Betreuers im Hinblick auf eine psychotherapeutische Intervention in besonderem Maße zu reflektieren.

Hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem fachlichen Hintergrund zur Begleitung dieser Klientel vollzog sich in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel.

Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und soll weg von einem institutionsbezogenen Denken hin zu einem personenbezogenen Denken führen, um Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung in die Gesellschaft zu „inkludieren“, was den Schritt der Exklusion von vornherein nicht mehr vorsieht.

Deinstitutionalisierungsprozesse sollen vorangebracht werden, was die Inklusion der ehemals institutionell untergebrachten Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, in die normale kommunalen Infrastruktur bewirken soll.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder.

Die Implementierung eines „persönlichen Budgets“ im Bereich der ambulanten Hilfen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung soll dem Betroffenen mehr Selbstbestimmung hinsichtlich der Wahl der benötigten Hilfe ermöglichen.

Das „Förderparadigma“ wurde theoretisch abgelöst von neuen Konzepten und dem Gedanken des Empowerments.

Der Begleiter wird durch diesem Paradigmenwechsel zum „Assistenten“ des Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und soll den Betroffenen Menschen dazu befähigen, sein Leben möglichst selbstbestimmt gestalten zu können.

In der Praxis gestaltet es sich nicht einfach, diese Konzepte umzusetzen. Die jahrelang gewachsene institutionelle Struktur der Behindertenhilfe, ist natürlich nicht von heute auf morgen aufzubrechen.

Zusätzlich sieht sich der einzelne Begleiter aufgrund der allgemeinen Kürzung sozialstaatlicher Transferleistungen und einer zunehmenden leistungs- und Wissensorientierung der Gesellschaft in der Praxis der Alltagsbegleitung mit vielfältigen und komplexen Problematiken konfrontiert, die einer Inklusion von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung entgegenstehen.

Auf diesem Hintergrund begleitet der einzelne Mitarbeiter der Behindertenhilfe den Klienten, was zur Folge hat, dass in der alltäglichen Berufspraxis für den einzelnen Betroffenen immer weniger Zeit zur Verfügung steht.

Der Begleiter ist neben dem gesetzlichen Betreuer und der Familie des Betroffenen oft eine wichtige und oder in vielen Fällen sogar die primäre Bezugsperson des Klienten.

Aufgrund dessen sollten diese im Rahmen einer Psychotherapie, entsprechend der Erkenntnisse der systemischen Therapie, stets miteinbezogen werden.

Der Begleiter sich konfrontiert mit vielfältigen Anforderungen die nicht nur der zu begleitende Mensch stellt sondern auch maßgeblich das Umfeld des zu Begleitenden und die jeweilige Struktur der Organisation der Behindertenhilfe sowie deren konzeptionelle und finanzielle Rahmenbedingung. Der Begleiter ist gegenüber den Leitungspersonen Rechenschaft schuldig, sollte sich der zu begleitende Mensch selbst- oder fremdgefährden.

Gleichzeitig soll er im Sinne des zu begleitenden Menschen entscheiden, dessen Willen achten und ihn dazu befähigen, selbst Entscheidungen zu treffen.

Die Gefahr der Fremdbestimmung durch stellvertretende Übernahme von alltäglichen Entscheidungen aufgrund der kognitiven Beeinträchtigung ist in diesem Berufsfeld hoch.

Der Begleiter ist in vielen Fällen der Mensch, der im Alltag am häufigsten Kontakt zu dem betroffenen Klient hat und somit auch Einfluss auf eine Verhaltensänderung nehmen kann.

Er sieht sich mit dem professionellen Anspruch konfrontiert, seine eigenen Einstellungen und Wertesysteme zurückzustellen um zu fragen, welche Wünsche und Ziele der betroffene Klient hat.

Die Grenzen hierbei sind fließend, da eine Akzeptanz und ein Zurückstellen der eigenen Beurteilung der Situation häufig mit dem Auftrag kollidiert, den Mensch in die Gesellschaft zu inkludieren und somit vermeintlich störende Verhaltensweisen, die in vielen Fällen aber auch Ausdruck der Persönlichkeit des Klienten sind, ändern zu wollen.

Dies schafft häufig Konflikte, die im Alltag wahrzunehmen und auszuhalten sind, um den Mensch mit kognitiver Beeinträchtigung zu erlauben, zu sein wie er ist.

2.2.4 Die Rolle des Therapeuten

Die Rolle des Therapeuten ist im Hinblick auf die verschiedenen Ebenen der Ansprüche vergleichbar mit der des Betreuers.

Der Therapeut muss zwischen diesen vermitteln, die verschiedenen Ebenen in Einklang bringen, seine primäre Aufgabe ist es jedoch, die Interessen des Klienten zu vertreten und entsprechend dessen Willen zu handeln sowie Ziele für die therapeutische Intervention festzulegen.

Das kann natürlich auch bedeuten, das Forderungen von Wohneinrichtungen in Bezug auf eine Verhaltensänderung hinsichtlich eines sozial erwünschten Verhaltens erfüllt werden müssen, um das Ziel des Klienten, beispielsweise dort wohnen zu können, zu erreichen.

Der Therapeut sollte ebenso wie der Begleiter sensibel für Mechanismen der Fremdbestimmung sein und herausfinden, was dem Wille des betroffenen Menschen entspricht.

Die besonderen Bedingungen entlang der Biografie, der Sozialisation und der Individuation des Einzelnen sollte er stets im Blick behalten.

Die Biografie eines Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung ist in vielen Fällen in besonderem Maße durch den Versuch der Familie geprägt die besondere Belastung, die ein Kind mit kognitiver Beeinträchtigung im Alltag mit sich bringt, mit mehr oder weniger positiven Verhaltensweisen zu kompensieren.

Eventuelle vorhandene Schuldgefühle der Eltern in Bezug auf ihr Kind können sich auf den Mensch mit kognitiver Beeinträchtigung übertragen haben und dazu führen, dass in besonderem Maße bestimmte Anteile der Persönlichkeit verdrängt werden und durch die pädagogischen Interventionen der Begleiter und die damit verbundene Intention , sozial erwünschtes Verhalten der Betroffenen zu generieren, zusätzlich verstärkt werden.

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung haben in ihrem Leben vielfältige Erfahrung mit Abhängigkeitsverhältnissen gemacht und verschiedene mehr oder weniger helfende Beziehungen erfahren.

Häufig mussten sie den Helfer mit vielen anderen Betroffenen teilen und wurden sicherlich mit häufig und schnell wechselnden Bezugspersonen konfrontiert.

Eine therapeutische Beziehung kann in vielen Fällen also das erste mal das Erleben einer exklusiven Beziehung darstellen was mannigfaltige emotionale Reaktionen auslösen kann und Wünsche, Erwartungen und Hoffnungen beim Betroffenen weckt, dessen sich der Therapeut bewusst sein sollte.

Aufgrund der erhöhten Hilfebedürftigkeit der Betroffenen und deren Einbindung in verschiedene Institutionen, ist auch der Therapeut in einem verstärkten Maß auf Deutungen des Verhaltens des Betroffenen aus dessen nahem Umfeld angewiesen.

Dabei muss er stets prüfen, in wieweit die Einschätzung des Umfeldes der Realität entspricht oder in wieweit bestimmte Umstände und Erwartungen dieses entsprechende Verhalten generieren und aufrechterhalten.

Die Kommunikation mit dem Umfeld des Betroffenen kann erschwert werden, wenn sich herausstellt, dass ein problematisches Verhalten des Klienten, die Ursache in bestimmten Bedingungen oder dem Verhalten seines Umfeldes findet.

Der Therapeut muss in diesem Fall in der Lage sein, das Verhalten der Betreuer diplomatisch zu kritisieren.

Die Kommunikation mit den Klienten kann durch die kognitive Beeinträchtigung auf der sprachlichen Ebene eingeschränkt sein, bezüglich der Aussprache oder des Wortschatzes.

Der Therapeut muss deshalb stellvertretend deutend tätig sein, und den inhaltlichen wie auch emotionalen Gehalt eines verbalen und nonverbalen Ausdrucks des Betroffenen verstehen können.

Der Therapeut übernimmt innerhalb eines Gruppensettings die Rolle eines Dolmetschers, was die Kommunikation mit den Gruppenteilnehmern betrifft, ohne dabei den Menschen hinsichtlich seiner eingeschränkten Fähigkeit sich auszudrücken bloß zu stellen .

2.2.5 Die Rolle der Angehörigen

Eine Dimension, die häufig hohe Ansprüche an den Begleiter und den Therapeuten stellt, ist die der Eltern bzw. der Angehörigen der betroffenen Klienten.

Sie wollen die bestmögliche Förderung und sind in vielen Fällen sehr anspruchsvoll, wenn es um die Belange ihres Angehörigen geht.

Zusätzlich wollen sie ihr Kind bzw. Familienmitglied in vielen Fällen vor Schwierigkeiten und potentiellen Gefahren des Lebens beschützen und verhindern damit häufig die Verselbstständigung des Betroffenen sowie die Entwicklung der Fähigkeit selbstständig Entscheidungen zu treffen.

Die Eltern von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung haben in vielen Fällen Probleme ihr Kind wirklich „loszulassen“, was in Wohneinrichtungen zu verschärften Konflikten hinsichtlich eines Ablösungsprozesses führt.

Viele der Angehörigen sind fachlich sehr gut informiert, und wissen vermeintlich, was „das Beste“ für den Mensch mit kognitiver Beeinträchtigung sei.

Diese Informiertheit kann verstärkt zu Konflikten führen, da die professionelle Distanz der Fachkräfte einen anderen Blick auf den betroffenen Menschen ermöglicht und es in manchen Fällen schwierig ist, sich mit den Angehörigen dabei auf einen Konsens zu einigen.

Viele der Angehörigen haben zusätzlich die Funktion der gesetzlichen Betreuung inne und ein Begleiter sieht sich damit konfrontiert dass er dadurch die verschiedenen und oft konvergierenden Interessen in Einklang bringen muss.

Die Angehörigen sind ebenso die Menschen, die den Klienten im Alltag erleben und somit eine wertvolle Quelle für Informationen über Interessen und Vorlieben, sowie Geschehnisse aus der Kindheit des Betroffenen, die für einen therapeutischen Prozess wertvoll sein können.

Eine Verhaltensänderung findet im Alltäglichen statt und Angehörige können dazu beitragen, positiv auf den Betroffenen Menschen einzuwirken und eine positive Beziehung zu Ihnen ist für den Therapeuten genauso wichtig wie die Beziehung zum betroffenen Klienten.

2.3 Therapieformen und ihr Gebrauchswert in der Anwendung bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung

2.3.1 Verhaltenstherapeutische Interventionen

Der Verhaltenstherapie liegt die Annahme zugrunde, dass sich psychische Probleme, Konflikte, Ängste oder Beeinträchtigungen im Verhalten äußern.

Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Verhalten erlernt ist und durch die Veränderung verschiedener Faktoren und Bedingungen verändert werden kann.

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung wurden in den 50er Jahren zum Gegenstand der Forschung der Behavioristen in der USA (Redlin 1991: 153 f.).

Es zeigte sich, dass Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung nach den selben Lernprinzipien lernen wie Normalbegabte und dass bestimmte Lernerfolge sogar besser nachweisbar waren als bei normalbegabten Persönlichkeiten.

Unterschiede zeigten sich lediglich darin, dass Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, um dasselbe zu erlernen wie Normalbegabte, mehr Zeit, Übung und Wiederholungen benötigen. Auch ist die Fähigkeit sich zu konzentrieren nicht so stark ausgeprägt, und sie lassen sich somit leichter ablenken.

Die Verhaltenstherapie wurde nach der Veröffentlichung dieser Erkenntnisse bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung zuerst angewandt um deren Entwicklung im Bereich der lebenspraktischen Tätigkeiten zu fördern und im weiteren auch dazu verwendet, um autoaggressives und aggressives Verhalten abzubauen sowie sozial erwünschtes Verhalten aufzubauen.

Beim Einüben des erwünschten Verhaltens sollten Betreuer bzw. das soziale Umfeld des betroffenen Menschen mit einbezogen werden.

Somit ist die Verhaltenstherapie bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung anwendbar, wenn die beschriebenen Unterschiede bei der Behandlung beachtet werden.

2.3.2 Psychoanalytische Interventionen

Seit 20 Jahren gibt es verschiedene Publikationen zum Thema der Verwendung psychoanalytischer Methoden im Kontext der Arbeit mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung.

Besonders die Veröffentlichungen von Gaedt zeigen die Möglichkeit einer Arbeit mit diesem Klientel auf.

Er stützt sich in seinen Publikationen dabei auf die Erkenntnisse der Ich-Psychologie und psychoanalytischen Entwicklungspsychologie, sowie der Objektbeziehungstheorie(vgl. Gaedt 2000 : 45-50), auf deren Grundlage sich viele Störungen bei diesen Menschen erklären lassen, so der Autor.

Hinsichtlich der Unterschiede bei der Behandlung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung ist die in vielen Fällen fehlende intrinsische Behandlungsmotivation zu nennen, da psychoanalytisch tätige Psychologen auf einen freiwilligen Entschluss zur Behandlung gesteigerten Wert legen. Aufgrund dessen sei in besonderem Maße darauf zu achten, dass zu Beginn der Psychotherapie eine Atmosphäre des Vertrauens und der Zusammenarbeit zu schaffen, indem man zu Beginn kurze Kontakte eventuell sogar im Lebensumfeld des Klienten anbietet, um ihn nicht zu überfordern.

Die sprachlichen Barrieren können im Rahmen der psychoanalytischen Arbeit durch problemzentriertes Rollenspiel oder durch Einbeziehen von „handelndem Lernen“( vgl. Ling/Theunissen 2008: 151) und zusätzlichen heilpädagogischen Angeboten überwunden werden.

Die Behandlung der Störung findet alltagsnah während der Aktivität statt und nicht nur in den sonst typischen sprachlichen Reflexionen innerhalb eines psychoanalytischen Settings.

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sind den Interpretationen des Analytikers und dessen Deutungen in einem verstärkten Maß ausgeliefert, aufgrund der sprachlichen Defizite, der Verständnisschwierigkeiten und der geringer vorhandenen Selbstbestimmung.

Interpretationen und Verhaltensdeutungen dienen in vielen Fällen also eher dem Umfeld des Betroffenen und bergen in sich die Aufforderung eines anderen Umgangs mit dem Betroffenen.

Eine Psychoanalytische Intervention muss somit das Umfeld des Betroffenen mehr als in herkömmlicher Weise einbeziehen.

Die eingeschränkten Fähigkeit zur intellektuellen Mitarbeit des Betroffenen am Deutungsprozess birgt die Gefahr sich in tiefenpsychologischen Spekulationen und falschen Hypothesen zu verlieren.

Die im Vergleich zu anderen Interventionen lange Behandlungsdauer der Psychoanalyse, kann eine dauerhafte therapeutische Abhängigkeit erzeugen und ist somit nicht nur von Vorteil für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung.

Abschließend ist die Psychoanalyse sicher nicht auszuschließen in der Behandlung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, aber sie stellt sich auch nicht als die Methode dar, die die meisten Erfolge hinsichtlich einer Besserung der Störung verspricht.

Gut geeignet erscheint sie mir in der Deutung des Verhaltens eines Betroffenen in Reaktion auf das ihn umgebende Umfeldes und ein vertieftes Verständnis für die eventuellen Ursachen.

2.3.3 Klientenzentrierte Interventionen

Die Klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie nach Carl Rogers ist hinsichtlich der Beziehungsgestaltung zum Klienten durch die Grundhaltung der Empathie, der Kongruenz und der Akzeptanz des Klienten durch den Therapeuten geprägt. Diese Haltungen schaffen ein therapeutisches Klima in dem der Klient befähigt wird, bisher verdrängte Aspekte seiner Persönlichkeit zuzulassen und somit persönliches Wachstum zu ermöglichen.

Der Therapeut versucht Gefühle die der Klient vermittelt, zu verbalisieren und damit erfahrbar zu machen.

Durch die bedingungslose Akzeptanz entsteht eine vertrauensvolle Beziehung, die als Grundlage für weitere Entwicklungen des Klienten dient.

Der Therapeut behandelt den Klienten als Partner, ist sich seiner Gefühle gewahr, die er dem Klienten gegenüber empfindet und bietet sie dem Klienten an, wenn er denkt das sie ihm hilfreich für seine weitere Entwicklung seien.

Carl Rogers legt seiner Gesprächstherapie die Annahme zugrunde, dass jeder Mensch über die Tendenz zur Selbstaktualisierung verfügt und versucht, sich persönlich weiterzuentwickeln.

Das Ziel der Gesprächspsychotherapie ist es also eine Atmosphäre herzustellen, in der diese Tendenz zur Selbstaktualisierung sich entfalten kann.

Isolde Badelt, eine Psychologin, die über lange Zeit mit dieser Methode und Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung gearbeitet hat äußert sich zur Anwendung dieser Methode bei diesem Klientel wie folgt:

„Insgesamt bin ich aktiver und bringe mehr Angebote, als ich dies normalerweise im Umgang mit nichtbehinderten Klienten gewohnt bin. Klientenzentriert bedeutet hier, noch mehr als üblich die individuellen Fähigkeiten des geistig behinderten Menschen miteinzubeziehen und seine Möglichkeiten der Kommunikation zu berücksichtigen. Dabei fällt häufig auf, dass allgemeine Problemlösestrategien ungewohnt sind, so dass es notwendig erscheint, mehr Information über Konfliktlösemöglickeiten anzubieten(...) Ich muss versuchen wie ein guter Übersetzer nonverbale Äußerungen wie Mimik, Gestik, Verhalten, Symptome einfühlend zu verstehen und versuche auf die Wunsche und Bedürfnisse wenn möglich einzugehen, sie in jedem Fall aber ernst zu nehmen.“ ( Badelt 1991: 17)

Auch bei dieser Methode sind also Modifikationen hinsichtlich eines direktiveren Vorgehens notwendig.

Modellhaftes Handeln des Therapeuten ermöglicht hierbei zusätzliche Lernerfahrungen und erweitert für die Betroffenen das Repertoire der alltäglichen Problemlösungsstrategien.

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2011
ISBN (eBook)
9783842821972
DOI
10.3239/9783842821972
Dateigröße
519 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Ludwigshafen am Rhein – Fachbereich IV - Sozial- und Gesundheitswesen, Soziale Arbeit / Sozialpädagogik
Erscheinungsdatum
2011 (November)
Note
1,3
Schlagworte
psychotherapie alkoholkonsum geistige behinderung intelligenzminderung beeinträchtigung
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Titel: Psychotherapeutische Interventionen bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
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