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Die Krippe in Deutschland - der spielerische Einstieg ins Bildungswesen

Eine Analyse des Spielverhaltens von Krippenkindern in Bezug auf Bildung im Kleinkindalter mittels Beobachtungen in vier Krippengruppen in Berlin-Pankow

©2006 Diplomarbeit 126 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Alltag und die Umgebung unserer Kinder haben sich in den letzten Jahrzehnten enorm gewandelt. Die Kinder haben unter anderem mit enger werdenden Spielräumen oder mit familiären Unsicherheiten zu kämpfen. Das spontane und freie Spiel auf der Strasse mit anderen Kindern, während die Mutter zu Hause das Mittag kocht, ist nur noch selten bis gar nicht mehr möglich. Denn Freunde wohnen oftmals kilometerweit voneinander entfernt und sind nur mit Verkehrsmitteln erreichbar. Oder die bauliche und infrastrukturelle Gestaltung der Städte verbietet Kindern alleine draußen zu spielen, weil große Strassen mit viel Verkehr und beengte Räume zu gefährlich sind. Zudem gibt es zahlreiche Plätze, die das Spielen der Kinder untersagen. Die Eltern müssen aus solchen Gründen den Kindern ihr Spiel organisieren, planen und betreuen und sich in dafür vorgesehene Nischen (öffentliche Spielplätze, Sportanlagen, ...) zurückziehen. Andererseits haben die Eltern jedoch selten Zeit solche Orte aufzusuchen, weil sie neben Erziehung und Haushaltsführung noch erwerbstätig sein wollen. Das Kind kann sich dann nur zu Hause alleine beschäftigen, während die Eltern ihrer Arbeit nachgehen. Häufig fehlen leider Geschwister, so dass es beim Alleinspiel bleibt. Die Eltern versuchen dann durch allerlei Spielsachen, die Kinder zu entschädigen. Die Kreativität und natürliche Spiellust des Kindes allerdings geht dabei verloren, so dass dann nur noch Computer oder Fernseher helfen können, die Kinder zu beschäftigen und lange Weile zu vertreiben. Die wenige gemeinsame Zeit, die den Eltern mit ihren Kindern bleibt, wird dann oft für gezielte Angebote und Kurse genutzt, denn durch die wachsende Leistungserwartung seitens der Gesellschaft sind auch die Eltern in verstärktem Maße angehalten, ihre Kinder frühzeitig zu fördern. Daneben gibt es einen ganz erheblichen und steigenden Anteil an Familien, bei denen dies so gar nicht möglich ist, denn sie sind von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Die daraus folgende Frustration und Depression überschatten den familiären Alltag, so dass auch hier wenig Sinn für das Kinderspiel bleibt.
All diese Phänomene zeigen vor allem einen Aspekt auf: die Kinder erhalten heute immer seltener die Möglichkeit, allein oder mit anderen zu spielen. Ihnen fehlen vor allem Räume, die Zeit und die Möglichkeit für das Spiel. Damit sich aber unsere Kinder nicht völlig ‘entkindlichen’, müssen wir ihnen genau diese Räume und Gegebenheiten zur […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

I. Einführung
1. Die Kinderkrippe – Vorstellung einer Institution
1.1. Der Begriff
2. Die Geschichte der Krippe
2.1. Die Entwicklung der Krippe bis 1945
2.2. Die Krippe in der DDR
2.3. Die Krippe in der BRD
3. Der Versorgungsgrad von Kleinkindern in Krippen
3.1. Die Versorgungsquoten ab 1990
3.2. Der gegenwärtige Versorgungsgrad
4. Die Rahmenbedingungen
4.1. Der rechtliche Hintergrund
4.2. Der finanzielle Rahmen
5. Die Bedarfsfrage

II. Das Spiel in der Krippe
1. Die Bedeutung des Spiels in der Geschichte der Krippe
2. Die Methodik
2.1. Die Fragestellung
2.2. Definition von Spiel allgemein – ein Problem der Operationalisierung
2.3. Der sozialökologische Ansatz nach Heimlich
2.4. Das Instrument
3. Beobachtungen in vier Krippen in Berlin
3.1. Die Spielumgebung
3.2. Das Spiel der Kinder
3.3. Die Spielpartner
3.4. Die Erzieherin

III. Die Krippenbildung
1. Zum Bildungsbegriff
1.1. Die Definition von Bildung
1.2. Bildung in der Krippe
2. Diskussion
2.1. Bildende Prozesse im Spiel in der Krippe
2.2. Wissenschaftliche Anerkennung
2.3. Politische und gesellschaftliche Anerkennung
2.4. Fazit

Nachwort

Anhang

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Beobachtungsprotokoll

Eidesstattliche Erklärung

Erklärung

Vorwort

Der Alltag und die Umgebung unserer Kinder haben sich in den letzten Jahrzehnten enorm gewandelt. Die Kinder haben unter anderem mit enger werdenden Spielräumen oder mit familiären Unsicherheiten zu kämpfen. Das spontane und freie Spiel auf der Strasse mit anderen Kindern, während die Mutter zu Hause das Mittag kocht, ist nur noch selten bis gar nicht mehr möglich. Denn Freunde wohnen oftmals kilometerweit voneinander entfernt und sind nur mit Verkehrsmitteln erreichbar. Oder die bauliche und infrastrukturelle Gestaltung der Städte verbietet Kindern alleine draußen zu spielen, weil große Strassen mit viel Verkehr und beengte Räume zu gefährlich sind. Zudem gibt es zahlreiche Plätze, die das Spielen der Kinder untersagen. Die Eltern müssen aus solchen Gründen den Kindern ihr Spiel organisieren, planen und betreuen und sich in dafür vorgesehene Nischen (öffentliche Spielplätze, Sportanlagen, ...) zurückziehen. Andererseits haben die Eltern jedoch selten Zeit solche Orte aufzusuchen, weil sie neben Erziehung und Haushaltsführung noch erwerbstätig sein wollen. Das Kind kann sich dann nur zu Hause alleine beschäftigen, während die Eltern ihrer Arbeit nachgehen. Häufig fehlen leider Geschwister, so dass es beim Alleinspiel bleibt.[1] Die Eltern versuchen dann durch allerlei Spielsachen, die Kinder zu entschädigen. Die Kreativität und natürliche Spiellust des Kindes allerdings geht dabei verloren, so dass dann nur noch Computer oder Fernseher helfen können, die Kinder zu beschäftigen und lange Weile zu vertreiben. Die wenige gemeinsame Zeit, die den Eltern mit ihren Kindern bleibt, wird dann oft für gezielte Angebote und Kurse genutzt, denn durch die wachsende Leistungserwartung seitens der Gesellschaft sind auch die Eltern in verstärktem Maße angehalten, ihre Kinder frühzeitig zu fördern. Daneben gibt es einen ganz erheblichen und steigenden Anteil an Familien, bei denen dies so gar nicht möglich ist, denn sie sind von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Die daraus folgende Frustration und Depression überschatten den familiären Alltag, so dass auch hier wenig Sinn für das Kinderspiel bleibt.

All diese Phänomene zeigen vor allem einen Aspekt auf: die Kinder erhalten heute immer seltener die Möglichkeit, allein oder mit anderen zu spielen. Ihnen fehlen vor allem Räume, die Zeit und die Möglichkeit für das Spiel. Damit sich aber unsere Kinder nicht völlig „entkindlichen“, müssen wir ihnen genau diese Räume und Gegebenheiten zur Verfügung stellen. Öffentliche Betreuungseinrichtungen könnten solch ein Ort sein. Als Begegnungsstätte und Lebensraum könnten sie den Kindern Sicherheit, Regelmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Aufmerksamkeit und Zuwendung in einem sonst von Stress, Eile und Druck geprägtem Alltag bieten. Dort träfen die Kinder auf Spielpartner, mit denen sie nach eigenen Vorstellungen und Regeln frei spielen können. Dort bekämen sie die Zeit, die sie zum spielen brauchen, dort könnten sie die verschiedensten Materialien erhalten, um ein eigenes kreatives Spiel initiieren zu können. Und sie erhielten einen Raum, indem das freie Spiel ungestört ohne Hindernisse oder Gefahren passieren kann. Die Kinder könnten dort lernen zu spielen, wie einst auf der Strasse. Vor allem für Kinder aus armen und problembelasteten Familien könnte zudem die regelmäßige Betreuung einen Ausgleich bieten, zu denen die Eltern oftmals nicht mehr in der Lage sind. Außerdem könnte sie der gesamten Familie helfen, den Alltag zu organisieren und sie damit zu entlasten. Außerfamiliäre Betreuungen scheinen so schon fast unerlässlich zu sein in unserer Zeit.

Eine Möglichkeit solch einer öffentlichen Einrichtung ist die Krippe. Sie kann vor allem den jüngsten Kindern, welche durchaus schon mit denselben Problemen konfrontiert werden, einen ihnen angemessenen Platz bieten. Auch kleine Kinder brauchen andere Kinder zum spielen, haben das Bedürfnis nach Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit sowie nach liebevollen, stabilen Bezugspersonen als Vertrauensgrundlage. Nur unter diesen Voraussetzungen nämlich kann ein Kind eigenaktiv und autonom eine vielfältige Umgebung kennen lernen. Die Krippe bietet den Raum, die Zeit und die Personen, um dies zu ermöglichen.

So kann eine Sichtweise zur Kinderkrippe in Deutschland heute aussehen. Eine andere sieht sie immer noch als bloße Aufbewahrungsanstalt für kleine Kinder, deren Eltern arm sind und/oder arbeiten müssen, an. So kann es Müttern auch heute noch passieren, dass sie als „Rabenmutter“ bezeichnet werden, wenn sie diese außerfamiliäre Betreuung in Anspruch nehmen. Denn einerseits verursache die Krippe psychische Schäden aufgrund der zeitigen Trennung von der Mutter, so wird argumentiert, und andererseits zerstöre sie die traditionellen Familienmuster.

Diese zwiegespaltene Position zur Krippe hat ihre Wurzeln schon in ihrer Geschichte. In der Bundesrepublik blieb die Krippe eine negativ besetzte Randerscheinung. In der DDR hingegen galt sie als alltägliche Betreuungsform für alle Kinder, als volkswirtschaftlich notwendige Ergänzung zum Familienalltag. Ich glaube, eine Ursache für diese anhaltenden gegensätzlichen Ansichten sind vor allem die fehlenden empirische Untersuchungen. Man weiß heute noch so gut wie nichts über das Sozialisationsgeschehen in der Krippe, über Auseinandersetzungs- und Aneignungsprozesse der Kinder sowie über institutionelle Eigengesetzlichkeiten.[2] Es gibt wenige wissenschaftliche Veröffentlichungen zur Krippe und deren Gestaltung. Man weiß also gar nicht, was wirklich in Krippen passiert, weshalb Spekulationen und entsprechende Vorurteile sich verbreiten und verfestigen können.

Ich entschied mich vor einem Jahr mein älteres Kind in eine Krippeneinrichtung zu bringen. Bisher machte ich keine negativen Erfahrungen, zumindest keine die sich allein auf die Tatsache der Krippenbetreuung beziehen lassen. Im Gegenteil machte meine Tochter enorme Entwicklungsfortschritte, angeregt durch spezifische Abläufe in der Krippe, welche ich ihr so nicht hätte bieten können. Außerdem konnte ich durch meine Arbeit als Evaluatorin einige Krippen in Deutschland besuchen, welche bei mir einen guten Eindruck hinterließen. Die Angebote für Kleinkinder waren dem Alter entsprechend anregend, es gab angemessene Räume, der Tag war anregend strukturiert, vielfältige Materialien wurden genutzt sowie das Spiel pädagogisch kreativ umgesetzt. So existierte in den Einrichtungen mittlerweile das Bewusstsein, dass auch kleine Kinder sehr viel mehr können als krabbeln, brabbeln und essen, nämlich spielerisch die Welt erforschen und mit anderen Kindern in erste Kontakte treten.

Daher entstand das Anliegen der vorliegenden Arbeit, mit den Vorurteilen ein Stück weit aufzuräumen und zu zeigen, dass Krippenkinder nach ihren Bedürfnissen begleitet und gefördert werden können und sie damit eine sinnvolle, wenn nicht sogar notwendige, außerfamiliäre Betreuung erhalten. Die Krippe ist keine bloße Verwahrung für Kinder, deren Eltern arbeiten müssen. Sie ist eine Bildungsinstitution, die Kinder in ihrer Entwicklung zusätzlich zur Familie fördern und unterstützen kann. Um zu erfahren, was in der Krippe passiert und wie sie die Kinder fördert, bin ich folgenden Weg gegangen: Im ersten Kapitel beschreibe ich die strukturellen Bedingungen der Krippe. Dabei interessiert mich zunächst, welche Entwicklung die Krippenerziehung hinter sich hat. Anhand der Versorgungsquoten untersuche ich, wie stark die Krippe in Anspruch genommen wurde und vor allem wird. Zudem stelle ich die rechtlichen und finanziellen Bedingungen vor, um damit die aktuelle politische Relevanz der Krippe zu demonstrieren. Im zweiten Kapitel folgt die Darstellung und Analyse von meinen vier Beobachtungen in Berliner Krippen. Ich konzentriere mich dabei vor allem auf das Spiel in der Krippe, denn es ist die spezielle Form des Lernens und Sichbildens in diesem Alter. Zunächst wird die Frage beantwortet, welche Bedeutung das Spiel im historischen Verlauf in der Krippe hatte, um dann zu untersuchen, welche es in der Gegenwart hat. Dazu führte ich vier Beobachtungen in Krippengruppen in Berlin-Pankow durch, welche nach dem sozialökologischen Ansatz die Spielumgebung, die Spielmittel, das Spiel an und für sich und das Verhalten der Spielpartner erfassten. Damit gewähre ich in der Auseinandersetzung mit den Beobachtungen einen beispielhaften Einblick in den Krippenalltag. Um ein annähernd repräsentatives Bild entstehen zu lassen, vergleiche ich die Beobachtungen mit anderen Untersuchungen. Im dritten Kapitel findet eine Diskussion statt. Ich möchte klären, ob bildende Momente im Krippenspiel stattfinden und wie sie aussehen könnten. Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Beobachtungen stelle ich der wissenschaftlichen und politischen Meinung gegenüber und gebe damit ein ganzheitliches Bild heutiger Krippen wieder.

I. Einführung

1. Die Kinderkrippe – Vorstellung einer Institution

Im einführenden ersten Kapitel soll die Kinderkrippe als öffentliche Institution vorgestellt werden. Sie findet in der Öffentlichkeit und Wissenschaft wenig Beachtung, und darum erscheint es sinnvoll, sie in ihrem strukturellen Wesen zunächst kennen zu lernen, bevor man sich mit einem ihrer ganz wesentlichen Elemente – dem Spiel – intensiver beschäftigt. Das bedeutet zu erfragen, was die Krippe eigentlich definiert, wo ihre Wurzeln und Anfänge liegen und wo sie heute steht. Auch ist von Belangen, wie die Krippe gegenwärtig rechtlich und finanziell organisiert ist, sowie welche Rolle sie in den vielseitigen Betreuungsarrangements der Kinder einnimmt.

1.1. Der Begriff

Der Begriff ,Krippe’ wurde in Deutschland bei der Gründung der ersten Einrichtung am 4.11.1849 in Wien von dem Verein zur Beaufsichtigung der Kostkinder unter der Leitung von Carl Helm (Arzt) aus dem französischen (»crèche«) übernommen und steht bis heute für die erste öffentliche Betreuungsinstitution für Kinder im Alter von null bis drei Jahren. Reine Krippengruppen und -häuser allerdings werden derzeit immer seltener. Es dominieren vielmehr altersgemischte Gruppen und kombinierte Einrichtungen[3], in denen Kinder vom ersten bis siebten beziehungsweise dreizehnten Lebensjahr[4] in einer Gruppe oder in einem Haus zusammen betreut werden. Ich werde mich im weiteren trotzdem auf die klassische Form der alterseinheitlichen Krippengruppe für null bis drei Jahre alte Kinder beziehen.

Ab dem frühen Säuglingsalter hat die Mutter heute eine große Auswahl an zahlreichen außerfamiliären Freizeitangeboten, wie zum Beispiel das Prager-Eltern-Kind-Programm, Mutter-Baby-Gruppen, Frühschwimmen, musikalische Früherziehung, Bewegungskurse, Mal- und Bastelangebote, sowie weitere Angebote von Vereinen, Kirchen, Gemeinden, kulturellen Einrichtungen, Spielplätzen und Märkten. Solche Aktivitäten für Mutter und Kind gemeinsam finden meist wöchentlich statt und bieten damit für beide außerhalb des eigenen Hauses anregende Erfahrungen und wichtige Kontakte mit anderen Kindern und Eltern. Entscheidet sich die Mutter aber für eine kontinuierliche außerfamiliäre Betreuung für ihr Kind, hat sie die Wahl zwischen Krippe, Tagespflege, Au-Pair, Kinderfrau, Elterninitiative, Eltern-Kind-Gruppe, Krabbelstube, Mütterzentrum oder Spielgruppe. Die Krippe ist davon die am meisten in Anspruch genommene Form. Dort werden immerhin 10% der Kinder unter drei Jahren in Deutschland betreut. Allerdings werden im Gegensatz dazu aber immer noch mehr als 40% der unter Dreijährigen regelmäßig von Freunden, Bekannten und anderen Familienmitgliedern betreut.[5]

Die Träger von Krippen sind vornehmlich kommunaler und kirchlicher Art, aber auch Elterninitiativen, Vereine, Betriebe oder freie Träger. Da die Krippenplätze nur nach einem Mindestbedarf vergeben werden, sind die meisten Ganztagsplätze. Dieser wird anerkannt, wenn beide Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind oder die Versorgung für das Kind zu Hause nicht gewährleistet werden kann. So werden, wenn ein Anspruch besteht, dann auch meist gleich neun Stunden Betreuung oder mehr benötigt. Einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Krippenbetreuungsplatz gibt es jedoch bis heute nicht.[6] Mit dem bisherigen Erziehungsurlaub und einem monatlichen Erziehungsgeld für maximal drei Jahre unterstützte man politisch eine eher konservative Betreuungsform, nämlich die zu Hause in Obhut der Mutter. Ab Januar 2007 wird die Elternzeit auf ein Jahr verkürzt[7], so dass in Zukunft mehr Mütter vor Ende des zweiten Lebensjahres ihres Kindes in den Beruf zurückkehren und einen Betreuungsplatz benötigen werden. Mit dem neuen, seit Januar 2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wurde schon der Ausbau der institutionellen Betreuung für unter drei Jahre alte Kinder beschlossen. Demnach sollen bis 2010 20% aller Kleinkinder in Deutschland die Möglichkeit einer Betreuung in Krippe oder Tagespflege erhalten. Damit will man dem modernen Frauenbild begegnen und helfen Familie und Karriere besser zu vereinbaren. Von einem eigenständigen Bildungsauftrag in der Krippe jedoch wird als Grund für deren Ausbau selten gesprochen. Im Gegenteil sind in einzelnen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern und Hessen, die Krippen immer noch gesetzlich mittels gesonderter Bestimmungen von den Bildungsinstitutionen Kindertagesstätte und Schule losgelöst. Zumindest in den neuen Bundesländern hatte man vor wenigen Jahren damit begonnen, die Krippenbetreuung in die Regelungen und Programme der bildenden Vorschulerziehung gleichberechtigt zu integrieren.

2. Die Geschichte der Krippe

2.1. Die Entwicklung der Krippe bis 1945

Am 14.11.1844 gründete Firmin Marbeau, ein französischer Jurist, die erste „crèche“ in Paris. Er stellte sich die Frage, warum Kinder ab ein oder zwei Jahren von erwerbstätigen Müttern in Kindergärten betreut werden können, aber deren kleine Säuglinge nicht.

„... Aber warum sorgt man nicht auch für das Kind in der Wiege [...] wenn die Mutter gezwungen ist, außer ihrer Wohnung zu arbeiten [...]?...“ (Marbeau 1846, zit. aus: REYER 1997, S. 18)[8]

Kinder aus armen Familien wurden, während die Mütter arbeiten gehen mussten, meist unter sehr schlechten Bedingungen von Bekannten oder Fremden betreut. Für viel Geld konnten sich nur wenige ein Kindermädchen leisten. Viele Kinder wurden allein zu Hause gelassen und teilweise mit Drogen (Schlafmittel, Opiate) ruhig gestellt. Marbeau wollte die Betreuungssituation für Säuglinge verbessern und die Mütter finanziell und organisatorisch entlasten. Er schrieb ein Buch und gab ein Nachrichtenblatt über die Krippe heraus, womit er versuchte, die Notwendigkeit dieser Einrichtungen zu verbreiten. Mit Erfolg, denn 1851 gab es in Frankreich schon über 400 Krippen. Die erste Krippe in Deutschland entstand in Wien am 4.11.1849, gegründet vom Verein zur Beaufsichtigung der Kostkinder unter der Leitung von Carl Helm. Der deutsche Arzt verfasste nach seinen positiven Erfahrungen in Frankreich eine Schrift über die französische „crèche“ und deren Vorteile. Diesen Artikel entdeckte auch der Verein der Kost- und Heimkinder, welcher diese Betreuungsform für seine Pflegekinder, die zumeist ein besonders schweres Los hatten, als Chance sah.

Bezeichnet wurden die Krippe in Deutschland zu meist als „Säuglingsbewahranstalt“, da sie vor allem Kinder diesen Alters (bis zu einem Jahr) abzudecken versuchte. Krippeninitiatoren waren Ärzte, Pfarrer, kommunale Amtsträger, Privatpersonen sowie vereinzelt auch Angehörige fürstlicher Häuser. Da es sich aber in erster Linie um Ärzte handelte, wurden öffentliche Diskussionen um die Vor- und Nachteile von Krippen auch meist eher mit einem pädiatrischen als mit einem pädagogischen Hintergrund geführt. Als Erzieherinnen, Aufsichtsdamen oder Pflegekräfte waren Frauen in Krippen eher in untergeordneten Positionen, wohingegen Männer als Direktoren und zuständige Ärzte die Führungspositionen inne hielten. Vereine trugen den größten Anteil der Krippen, weil man sich über diese Form am einfachsten über Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Schenkungen und minimale Pflegebeiträge der Eltern finanzieren konnte. Im Mai 1913 schließlich wurde der Dachverband Deutscher Krippenverband gegründet, wo nun Krippenkonferenzen abgehalten, Ausstellungen und Schulungskurse veranstaltet und eine Krippenzeitung veröffentlicht werden konnten. 1919 verschmolz der Verband mit der Deutschen Vereinigung für Säuglingsschutz. Wie schon in Frankreich zuvor konnte diese Organisation die Verbreitung der Krippen unterstützen. Die kommunale Unterstützung durch die Gemeinde fiel aufgrund mangelnden Interesses sehr gering aus.

1911 gab es deutschlandweit ungefähr 218 Krippen mit jeweils durchschnittlich 12 Säuglingen und 20 Spielkindern. Damit konnten immerhin 8% aller Kinder berufstätiger Mütter betreut werden.

Tab. 1 Entwicklung der Krippen in Deutschland in 10 Jahres Abständen von 1851-1912 (nach REYER 1997, S.46)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aufgenommen wurden vorrangig Kinder aus armen Verhältnissen von erwerbstätigen Müttern, die für den Lebensunterhalt sorgen mussten, aber keine finanziellen Mittel für andere Betreuungsformen (z.B. Kindermädchen) besaßen. Teilweise wurden Kinder auch nur für kurze Zeiträume und spontan aufgenommen, wenn Mütter erkrankten oder sich die Bedingungen zur Versorgung verschlechterten. Sofern die Kinder gesund waren, wurden sie im Alter von null bis drei Jahren aufgenommen.

„... die Krippe hatte zwei Aufgaben zu erfüllen: erstens eine soziale, indem sie der außerhäuslich erwerbstätigen Mutter durch die Abnahme der Pflege ihres Kindes den Erwerb und damit die Aufbesserung der materiellen Notlage der Familie ermöglichen, zweitens eine hygienische, indem sie den durch die außerhäusliche Erwerbstätigkeit der Mutter verlassenen und gefährdenden Säugling oder das Kleinkind vor Verderben schützen soll...“ (Rott 1913, zit. aus: REYER 1997, S. 30)

Die Krippe war damit eine Hilfe in Notsituationen. Die Einstellung der Deutschen ihr gegenüber war eher skeptischer Art. Die Kinder würden von ihren Müttern entfremdet, traditionelle familiäre Strukturen aufgehoben, die Kinder wären emotional vernachlässigt, nicht allein weil sie auch zu zeitig abgestillt würden. Ehelosen Müttern wollte man das Angebot erst gar nicht zur Verfügung stellen, weil man damit den unsittlichen Lebensstil hätte unterstützen können. Diese ablehnende Haltung hielt sich bis zur Jahrhundertwende. Um 1920 kam es zum sogenannten Krippenstreit. Der Arzt Emil Pfeiffer beobachtete eine zu hohe Sterblichkeitsrate der Krippenkinder und lehnte deswegen diese Art der Betreuung prinzipiell ab. Tatsächlich gab es auch vereinzelt sehr schlechte Einrichtungen, die nicht ausreichend hygienisch versorgten und damit eine hohe Sterblichkeitsrate verursachten. Das läge aber nicht prinzipiell an der Krippenbetreuung, meinten jedoch Befürworter, sondern an der jeweiligen Einrichtung. In Folge dieses Streites wurde offiziell von den Müttern gefordert, wieder für die Kinder selbst zu sorgen und weniger eine Krippe (nur in den äußersten Notfällen) in Anspruch zu nehmen. Und es wurden verschärfte Richtlinien bezüglich der hygienischen Maßnahmen erlassen, um Infektionskrankheiten vorzubeugen. Die Hauptbeschäftigung konnte von nun an nur noch in der Pflege und dem Schutz der Kinder liegen. Aufgrund der hohen Sterblichkeitsrate von Säuglingen musste alles getan werden, um die Zahl zu minimieren und dadurch den Ruf der Krippen zu retten.

In der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus waren es immer noch nur 8% der Kinder in städtischen Gebieten, die institutionell betreut werden konnten. Und zwar auch nur dann, wenn die Mutter erwerbstätig sein musste und das Kind anderweitig nicht ausreichend versorgt werden konnte. In den Kriegsjahren (1917) wurden lediglich noch 5,2% der Kinder unter drei Jahren betreut, wobei die Einrichtungen selbst in zunehmende finanzielle Bedrängnis gerieten und die Krippe immer mehr zur Notbetreuung wurde, mit überfüllten Räumen und ungenügenden hygienischen Bedingungen. Der zweite Weltkrieg machte zwar die Krippen für die Industrie notwendig, weil die Mütter die eingezogenen Männer in den Fabriken ersetzen sollten, viel mehr jedoch, etwa für den Ausbau oder einer Verbesserung der Situation, wurde nicht getan. So hatte die Krippe ein weiteres mal damit zu kämpfen, nicht nur als Notbewahranstalt und schlechte Alternative zur mütterlichen Betreuung angesehen zu werden, da die Mutter stets als die notwendige und einzig ausreichende Instanz für die Unterstützung aller Lern- und Entwicklungsprozesse des Kindes galt.

„... die Erziehung in frühester Kindheit ging weiterhin in der elterlichen, insbesondere der mütterlichen Sorge und Pflege auf...“ (REYER 1997, S. 40)

Die Krippe blieb also eine Randentwicklung im öffentlichen Betreuungssystem. Allein die arme und erwerbstätige Mutter legitimierte eine Krippenbetreuung und nicht aber ein eigenständiges Bildungsmotiv, wie es der Kindergarten innehatte.

2.2. Die Krippe in der DDR

Nach Ende des zweiten Weltkrieges gründete sich der Krippenalltag in der DDR zunächst auf vorhandene Konzepte aus der Weimarer Republik. Schon im ersten Fünfjahresplan wurde der Ausbau der Krippen beschlossen, jedoch zunächst nicht in pädagogischer Hinsicht, sondern aus der wirtschaftlichen Notwendigkeit heraus. Die institutionelle Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern galt als gesellschaftlicher Fortschritt, weil damit die Arbeitskraft der Frau zur Verfügung gestellt werden konnte. Die Erwerbstätigkeit sollte nicht mehr nur Frauen aus ärmeren Verhältnissen vorbehalten sein. Damit wurde einerseits die Gleichberechtigung der Frau und Mutter am Arbeitsmarkt offiziell unterstützt, andererseits jedoch wurde eine außerfamiliäre Betreuung der Kleinkinder in ungekannten Ausmaß notwendig.

„... Und noch nie war für die Frau und Mutter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beziehungsweise die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, bei gleichzeitiger Anerkennung der Bedürfnisse der Kinder, in dieser Weise zum Programm erhoben...“ (REYER 1997, S. 117)

Einen ausreichenden pädagogischen Hintergrund gab es zu Beginn nicht, aber man erkannte die Krippenerziehung ziemlich bald an...

„... als Chance, schon in den ersten Lebensjahren den Grundstein für die Erziehung zur `allseitig entwickelten Persönlichkeit` zu legen...“ (REYER 1997, S. 117)

Die Krippenforschung in der DDR war vor allem geprägt von volkswirtschaftlichen Zwängen, weshalb die Ergebnisse immer recht positiv und einseitig ausfallen mussten. Jedoch entstanden auch einige fruchtbare Projekte und Studien entstanden, zum Beispiel zu Erhebungsinstrumenten, didaktischen Entwicklungen oder zur Hospitalismusforschung, deren Ergebnisse international Bedeutung erlangten und der Krippe als öffentliche Betreuungsform Anerkennung verschafften. So gab es zum Beispiel ab 1957 breit angelegte Untersuchungen zur Entwicklung von Kindern in Krippen, die zu nachhaltigen Anstrengungen führten, die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern.[9] In der DDR existierten zunächst viele Wochenkrippen, Saisonkrippen und Dauerheime. Erst mit der Zeit erkannte man, dass für die psychische Entwicklung des Kindes die Tageskrippen eine bessere Betreuungsform darstellten.[10] Die führende Krippenforscherin der DDR, Eva Schmidt-Kolmer, entwickelte in den 60er und 70er Jahren pädagogische und methodische Konzepte für die Krippenpraxis, die sich schnell in allen Häusern durchsetzten. Am 25.2.1965 wurde durch das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem die Krippe als eigenständige Bildungseinrichtung definiert und erhielt damit neben der volkswirtschaftlichen eine bildungspolitische Legitimation. Dieser Status war einmalig in Deutschland, und ist das noch bis zum heutigen Tage.

1950 gab es in der DDR noch 194 Krippen, 1985 dann schon 7315 Krippen, was einer Versorgungsquote von rund 41% entsprach. 1989 konnten dann schon 55,2% der Kleinkinder in Krippen betreut werden. Es gab also einen enormen Anstieg in der Versorgungsquote innerhalb weniger Jahrzehnte und die Krippenerziehung gehörte bald zum Alltag von Familien mit Kindern. Diese Entwicklung ist in Tabelle 2 verdeutlicht.

Tab. 2 Entwicklung der Krippenplätze in der DDR in 10 Jahres Abständen von 1950-1989, bezogen auf Kinder unter 3 Jahren (TIETZE 1993, S.114)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3. Die Krippe in der BRD

Im Vergleich zur der DDR nahm die Krippenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland von Beginn an eine gegenteilige Entwicklung. Die Krippe galt weiterhin als Ausnahme und Notbetreuung. 81% der erwerbstätigen Mütter waren immer noch auf eine kreative Organisation privater Betreuungsarrangements angewiesen. Die Krippenforschung untersuchte vor allem die negativen Effekte der Krippenbetreuung. Eine Quelle dafür fand man in der Säuglingsheimforschung, worauf man auf die gesamte Krippenbetreuung schlussfolgerte. Schwerwiegende psychische Defizite und Probleme in der Entwicklung der Kinder seien demnach als Folge der Trennung von der Mutter zu erwarten. Die internationalen Forschungsergebnisse zur positiven Wirkung von Krippenerziehung wurden weitestgehend ignoriert. Politisch wurde somit weiterhin die Meinung beibehalten, die Krippe sei psychosozial gefährdend für die Kinder. Es wurde also an den traditionellen Rollenbildern festgehalten und ein Ausbau der Krippen als nicht nötig erachtet. Man argumentierte mit dem Wohl des Kindes, denn nur die Mutter könne das Kind richtig pflegen und erziehen. In den 70er Jahren entwickelte sich aus emanzipatorischen und pädagogischen Gründen ein neues Bedürfnis nach einer Krippenbetreuung seitens der Mütter. Zum einen wollten sie ihren Kindern vielfältige Erfahrungswelten bieten. Andererseits wollten sie sich in Familie und Beruf verwirklichen.

„... Kinderbetreuung – regelmäßige wie gelegentliche – ist ein Thema mit hoher Priorität bei allen Müttern [...] und zwar sowohl bei den berufstätigen wie bei den nicht berufstätigen Müttern...“ (Erler 1988, zit. aus: REYER 1997, S. 158)

Dies wurde aber seitens der Politik missachtet. Wenn eine Mutter Betreuung in Anspruch nehmen durfte, dann nur...

„... wenn die Mutter zeitweilig aus gesundheitlichen Gründen außerstande ist selbst für das Kind zu sorgen...“ (BMJFG 1973, zit. aus: REYER 1997, S. 162)

Vermutlich wollte man mit dieser Politik auch den Arbeitsmarkt vor einem Arbeitskräfteüberschuss beschützen und die Frauen zu Hause belassen. Nur mittels Elterninitiativen konnten einige Mütter ihren neuen Bedürfnissen einen Weg verschaffen. Die Folge war eine Überrepräsentation an Kindern von ledigen, geschiedenen und alleinerziehenden arbeitenden Müttern in der öffentlichen Krippe, wodurch sie auch weiterhin nur eine Notbetreuung blieb.

1950 gab es nur 7491 Krippenlätze für 0,4% der unter drei Jahre alten Kinder. In den 70er Jahren konnten lediglich 4% der Kleinkinder von erwerbstätigen Müttern betreut werden. Die Quote der unter drei Jahre alten Kinder stieg bis 1986 gering auf 1,6% (28353 Plätze) an. Die Stadt Berlin trug dabei fast immer ein Drittel aller kommunalen Plätze.

Tab. 3 Entwicklung der Krippen in der BRD in 10 Jahres Abständen von 1950-1986, bezogen auf Kinder unter 3 Jahren (TIETZE 1993, S.114)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie in der DDR kam es auch in der Bundesrepublik letztendlich zu einer Liberalisierung der Ansichten. Wo man sich in der DDR allmählich von volkswirtschaftlichen Zwängen löste, da entstand in der Bundesrepublik eine neue bildungstheoretische Auseinandersetzung mit dem Krippenkonzept, welches dadurch politisch wie gesellschaftlich eine neue Akzeptanz erhielt.[11] In der DDR nahmen die Krippenplätze etwas ab, in der Bundesrepublik ein wenig zu.

3. Der Versorgungsgrad von Kleinkindern in Krippen

3.1. Die Versorgungsquoten ab 1990

In der DDR war es üblich, dass die Kinder ab einem Alter von einem Jahr die Krippe besuchten. In der Bundesrepublik hingegen war die Mutter für die Betreuung des Kindes bis mindestens zum dritten Lebensjahr zuständig. 1990 wurde im vereinigten Deutschland im 8. Jugendbericht erstmals offiziell zugestanden,[12]

„... dass sich die Betreuung in einer guten Krippe `positiv auf die kindliche Entwicklung auswirken kann...“ (BMJFFG 1990, zit. aus: REYER 1997, S. 165)

Daraufhin wurde 1991 erstmals im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII) ein Recht auf Bildung und Betreuung für jedes Kind unabhängig vom Alter festgeschrieben. Seit der Wende vollzog sich ein gegenseitiger Wandel: Frauen in der alten Bundesrepublik kehrten immer schneller in den Beruf zurück und verkürzten ihre Elternzeit. So begannen 1996 25,6% der Frauen in Westdeutschland mit Kindern unter 3 Jahren wieder innerhalb der drei Jahre zu arbeiten. Im Jahr 2000 waren es schon 29% der westdeutschen Mütter. So wuchs die Anzahl der Krippenplätze von 1990/91 bis 2002 von ca. 1% stetig auf knapp 3% der Versorgung von Kindern im Alter von null bis drei Jahre. In den neuen Bundesländern aber nahm die frühe Erwerbstätigkeit ab und die Mütter blieben öfters bis zu drei Jahre zu Hause. Sie konnten nun ebenso einen zweijährigen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, was sich bei einem sich zunehmend verschlechternden Arbeitsmarkt auch anbot. Nach Quellen des statistischen Bundesamtes standen in den neuen Bundesländern 1990/91 noch für ca. 52% der Kleinkinder Plätze zur Verfügung. 1994 besuchten in Ostdeutschland nur noch 41,3% eine Krippe. Bis 1998 nahm die Zahl bis auf 32% ab. Heute ist sie wieder leicht angestiegen auf 37%. Für Gesamtdeutschland gibt es nur einen geringen, aber abnehmenden Unterschied in den letzten Jahren zu beobachten. So lag die Platz-Kind-Relation 1990/91 bei 11% und im Jahr 2002 bei ungefähr 8%. Diesen Einschnitt verursacht vor allem die sinkende Anzahl an Betreuungsplätzen in den östlichen Bundesländern.

Abb. 1 Platz-Kind-Relation für Kinder unter 3 Jahren[13] in Gesamtdeutschland, Ostdeutschland, Westdeutschland und den Stadtstaaten von 1990/91 bis 2002 in %

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Gesamtdeutschland sank die Geburtenrate in den letzten Jahren. Die Platz-Kind-Relation müsste somit eigentlich zunehmen. Da aber zum Teil, vor allem in den östlichen Ländern, Krippenplätze parallel dazu abgebaut wurden, relativiert sich die Zunahme der Platz-Kind-Relation. In den westlichen Ländern konnte sie stetig ansteigen, da mehr Plätze hinzukamen bei relativ gleichbleibender geringer Geburtenrate.

Vor allem die freien Träger, Vereine und sonstige juristische Einzelpersonen sind verantwortlich für den Platzausbau in den letzten Jahren seit 1998. Zusammengenommen vergrößerten die freien Träger in den ostdeutschen Ländern und den Stadtstaaten ihren Anteil an der gesamten Trägerschaft, in den anderen Bundesländern nahm er minimal ab, obwohl dort der Anteil mit 64,4% immer noch weit über dem der öffentlichen Träger liegt.

3.2. Der gegenwärtige Versorgungsgrad

In Deutschland werden heute immer noch gut 43% aller unter Dreijährigen regelmäßig, unter anderem wenn die Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung sind, von anderen privaten Personen, zum Beispiel Familienmitglieder, Freunde und Bekannte, betreut. Die institutionelle Betreuungsquote für Kleinkinder liegt nach wie vor bei nur knapp 10%. Dies liegt unter anderem an viel zu wenig verfügbaren Plätzen, so standen 2002 insgesamt 3,14 Mio. Betreuungsplätze im Vorschulbereich zur Verfügung, davon konnten aber lediglich 191.000 Plätze von unter drei Jahre alten Kindern in Anspruch genommen werden. In den östlichen Flächenländern nahmen knapp 37% der Kinder im Alter zwischen null und drei Jahre einen Betreuungsplatz in Anspruch, wohingegen in den westlichen Flächenländern lediglich 2,4% eine Krippe besuchten. In den Stadtstaaten waren es gut 26%. Die folgende Grafik zeigt die Versorgungsquote in den einzelnen Bundesländern. Sachsen-Anhalt ist das Land mit der höchsten Versorgungsquote (48%), gefolgt von Brandenburg mit 43%, Berlin mit 40% und Mecklenburg-Vorpommern mit 35%. Baden-Württemberg ist das Land mit der niedrigsten Versorgungsquote von 1%, gefolgt von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit 2% bis 3%.[14]

Abb. 2 Versorgungsgrad für Kinder im Alter von 0-3 Jahre nach Bundesländern sortiert in %[15]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kinder in den östlichen Flächenländern haben also bessere Chancen auf einen Krippenplatz als Kinder in den westlichen Flächenländern.

Je älter das Kind ist, desto höher fällt die Wahrscheinlichkeit eines Krippenbesuchs aus. Am häufigsten besuchen die Zwei- bis Dreijährigen eine frühkindliche Betreuungseinrichtung. Gehen von den unter Einjährigen nur knapp 2% und von den Einjährigen gerade 8% in eine Krippe, so sind es schon 19% der Zweijährigen. Dieser große Sprung ist in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen vorzufinden.

Von allen Kindern alleinerziehender Eltern besuchen 16% die Einrichtung, dass sind fast doppelt so viele wie bei Kindern aus Partnerfamilien (9%). 24% der Kinder von berufstätigen alleinerziehenden Eltern besuchen eine Krippe und nur 14% von erwerbslosen alleinerziehenden Eltern. Leben die Eltern in Partnerschaft und gehen beide arbeiten, besuchen noch 14% derer Kinder eine Krippeneinrichtung. Arbeitet nur eines oder keines der beiden Elternteile, verringert sich die Besuchsquote auf 9%. Je höher das Einkommen und der Erwerbsstatus der Eltern sind, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kleinkinder auch ganztags in der Krippe betreut werden. Ebenso vergrößert ein höheres Schulbildungsniveau der Eltern die Wahrscheinlichkeit eines Krippenbesuchs.

Kinder mit Migrationshintergrund sind seltener in den Einrichtungen für unter Dreijährige anzutreffen als Kinder deutscher Eltern. Nur 6% der Kinder aus Nicht-EU-Staaten besuchen eine Krippe, im Gegensatz zu 10% der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Jedoch relativiert sich dieser Unterschied, wenn man andere Einflussgrößen wie Einkommen und Erwerbsstatus kontrolliert.

Krippengruppen in kombinierten Einrichtungen[16] trifft man mit 36,6% am häufigsten an. Im Gegensatz dazu sind nur noch 2% aller Einrichtungsformen reine Krippeneinrichtungen. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung während der Teilung Deutschlands sind es in Ostdeutschland noch 46,6%, und in Westdeutschland nur 13,4% der Einrichtungen, die Krippenkinder und Kindergartenkinder parallel betreuen. Verglichen mit kombinierten Einrichtungen alterseinheitlicher Gruppen sind altersgemischte Gruppen mit 30% in den alten Bundesländern stärker, in den neuen Bundesländern mit 22,7% seltener und in den Stadtstaaten fast genauso oft anzutreffen. Für Gesamtdeutschland liegt der Anteil der kombinierten und gemischten Formen bei insgesamt 26,6%. Die kleine altersgemischte Gruppe (von null bis sechs Jahre) trifft man mit 18% am häufigsten an.

Tab. 4 Anteil der Plätze für Kinder im Alter von 0-3 Jahren in den verschiedenen Einrichtungsarten am 31.12.2002, (nach DJI 2005, S.115)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Öffentliche und freie Träger sind mittlerweile an dem Krippenangebot in gleichem Maße beteiligt. In Westdeutschland gibt es mit 64,4% etwas mehr freie Träger, in Ostdeutschland überwiegen die öffentlichen Träger mit 55%. Auch Eltern- und andere private Initiativen spielen beim Ausbau und der Vielfalt der Angebote eine entscheidende Rolle.

Tab. 5 Anzahl der Plätze für unter 3 Jahre alte Kinder nach Art des Trägers absolut und in % am 31.12.2002 (nach DJI 2005, S. 119)

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Die Mehrzahl aller Plätze sind aufgrund der Bedarfsregelungen (siehe nächstes Kapitel) Ganztagsplätze. In den östlichen Flächenländern und den Stadtstaaten betrifft das 97,8% bzw. 91,2% aller Krippenplätze, in Westdeutschland immerhin 72,4%. Öffentliche Träger bieten häufiger Ganztagsplätze an als die freien Träger, was eine Ursache darin haben könnte, dass die freien Träger eher unabhängig von der Bedarfsregelung Plätze zur Verfügung stellen.

Tab. 6 Angebot von Ganztagsplätzen für unter 3 Jahre alte Kinder bei öffentlichen und freien Trägern in % am 31.12.2002 (nach DJI 2005, S. 123)

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4. Die Rahmenbedingungen

4.1. Der rechtliche Hintergrund

Zu oberst gilt das Grundgesetz, es sichert das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern. Das bedeutet, dass der Auftrag der öffentlichen Bildungseinrichtungen sich aus den Rechten der Eltern ableitet. Das Bildungsrecht ist in Deutschland föderal organisiert, der Bund gibt also den Handlungsrahmen vor und die Länder entwickeln darauf basierend ihre eigenen Regelungsinstrumente über Ausführungsgesetze, Rechtsverordnungen und/oder Vereinbarungen. Seit dem 1.1.2005 gilt das novellierte Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder. Dieses Bundesgesetz wurde in Folge nachweislich fehlender und nicht zeitgemäßer Angebote initiiert. Man wollte damit vor allem die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Außerdem galt es, dem Anspruch auf Qualität bei Erziehung, Bildung und Betreuung gerecht zu werden. Mit der Novellierung nahm man wichtige Veränderungen vor, um die Länder so zu neuen Regelungen und Vereinbarungen zu bewegen. Vor allem der § 22 und § 24 a SGB VIII wurden wie folgt geändert.

- 22 (3): „Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation, sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.“
- 24a (3): „Für Kinder unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten, wenn 1. die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammenlebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder 2. ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist; die §§ 27 bis 34 bleiben unberührt.“ (Auszug aus SGB VIII)

Zentrales Anliegen des neuen Gesetzes stellt der beschlossene quantitative Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren dar. Dafür wurden bundesweit geltende sogenannte Mindestbedarfskriterien eindeutig definiert: Kinder, deren beide Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung sind, an einer Eingliederungsmaßnahme in den Arbeitsmarkt teilnehmen oder für das Wohl des Kindes nicht sorgen können, haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Länder werden angehalten, eine entsprechende Bedarfsfeststellung durchzuführen, welche bis Ende 2010 abgeschlossen werden soll, um daraufhin die benötigten Plätze zur Verfügung zu stellen. Durch die Betonung der an der Situation der Eltern orientierten Mindestkriterien bleibt jedoch der Anspruch des Kindes auf Betreuung, Bildung und Erziehung als Legitimation für die Kleinkindbetreuung außen vor. Aber man nahm eine Änderung von „Betreuung, Bildung und Erziehung“[18] zu „Erziehung, Bildung und Betreuung“ vor. Damit wollte man den Bildungsaspekt stärker betonen und den Betreuungsaspekt nach hinten verlagern. Zudem wurde mit der Neuformulierung eine annähernde Gleichbehandlung aller Betreuungsangebote geschaffen, weil keine begriffliche Unterscheidung mehr in „Kindertagesstätte, Hort und andere Einrichtungen“[19] vorgenommen, sondern der Begriff „Tageseinrichtung“ für alle Formen verwendet wird.

Die Landesgesetze (Kindertagesbetreuungsgesetze) regeln dann auf Grundlage des Bundesgesetzes folgende Bereiche:

- Die Institutionen zur Erziehung, Bildung und Betreuung
- Den Auftrag und die Aufgaben der Tageseinrichtungen
- Die qualitativen Mindestanforderungen (Räume, Erzieher, ...)
- Die Rechte von Eltern und Kindern in Einrichtungen
- Die Anforderungen an das Personal und die Fortbildung
- Die Finanzierung der Einrichtungen
- Den Schutz der Kinder und ihrer Gesundheit, einschließlich der Betriebserlaubnis

Geregelt werden diese Bereiche über unterschiedlichste Kombinationen von Gesetzen, Vereinbarungen und Verordnungen, wodurch die Landesgesetze sehr unterschiedlich aussehen. Sie wurden meist im Zuge des neuen TAG überarbeitet und erweitert.

Tab. 7 Einbezogenes Alter und Rechtsanspruch in den Kindertagesbetreuungsgesetzen der einzelnen Bundesländer (DJI 2005, S. 29)

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Es ist sichtbar, dass sich eine neue Akzeptanz der Krippenbetreuung durchsetzt, bereits 14 der 16 Bundesländer (bis auf Bayern und Hessen, wo die Krippe noch dem Sozialgesetz und nicht dem Bildungsgesetz unterliegt) beziehen Kinder ab null Jahren in die gesetzlichen Regelungen für den Bildungsbereich mit ein. In Baden-Württemberg ist sogar ausdrücklich die Rede von der „Kleinkindbetreuung“. Durch diese Akzeptanz ist es den Einrichtungen zumindest möglich, unter drei Jahre alte Kinder aufzunehmen, wenn überschüssige Plätze belegt werden sollen. Aber sie müssen eben keine Plätze für diese Altersgruppe zur Verfügung stellen, denn ein Rechtsanspruch für Eltern besteht lediglich in den Ländern Thüringen (ab zwei Jahre), Sachsen-Anhalt und zum Teil in Brandenburg und Berlin (nach Bedarf). In den neuen Bundesländern hat die Betreuung der Kleinkinder eine längere Tradition und wird damit auch zumeist selbstverständlich in den Gesetzen mit berücksichtigt.

„... Die Akzeptanz zeigt sich ebenfalls in den meist weiter als im Bundesgesetz (und den westlichen Bundesländern) gehenden Rechtsansprüchen...“ (DJI 2005, S. 35)

Zusätzlich ist nunmehr in den neueren Landesgesetzen eine stärkere Betonung auf die Qualifizierung fachlich-inhaltlicher, rechtlicher und weiterer Vorgaben für Fachkräfte und Träger erkennbar.

„... Damit sollen (vermutlich) die pädagogische Qualität verbessert und eine größere Verbindlichkeit erreicht werden...“ (DJI 2005, S. 36)

Es bleibt auf jeden Fall noch abzuwarten, wie sich das neue TAG auf die Ländergesetzgebung auswirken und in wieweit dabei die institutionelle Betreuung der Kinder unter drei Jahren zukünftig noch stärker mit einbezogen wird.

4.2. Der finanzielle Rahmen

Das deutsche Vorschulsystem wird auf drei Ebenen finanziert: über den Bund, die Kommunen beziehungsweise Träger der freien Jugendhilfe und die Eltern.

a) Der Bund

In Deutschland liegt der Anteil der Kosten, der vom Bund für die Vorschulerziehung insgesamt aufgebracht wird, derzeit bei 0,5% des Brutto-Inland-Produktes (BIP). Von den insgesamt 13,4 Mrd. € der anfallenden Gesamtkosten im Vorschulbildungswesen werden damit lediglich 10,5 Mrd. € abgedeckt. Die Differenz müssen die Kommunen und Eltern tragen. Die OECD empfiehlt hingegen 1% des BIP auszugeben, um eine finanzielle Entlastung für die Eltern zu ermöglichen, dadurch soziale Gerechtigkeit zu schaffen und zudem die Qualität der Betreuung zu steigern.[20]

b) Die Kommunen, die Träger der freien Jugendhilfe

Die landesspezifischen Zuschüsse verlaufen weniger transparent und sind wie die gesetzlichen Regelungen auf Länderebene sehr unterschiedlich.

„... Es können keine bundesweit gültigen Aussagen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen gemacht werden; es können nur Aussagen zur Finanzierung für jedes einzelne Bundesland getroffen werden...“ (DJI 2005, S. 40)

Am häufigsten tragen die Kommunen beziehungsweise Träger der freien Jugendhilfe die strukturellen Kosten, wie zum Beispiel Betriebskosten, Personalkosten etc. Die Zuschüsse werden von den Einrichtungen entweder zweckgebunden nach Vorschrift, nicht-zweckgebunden nach eigenen Belangen oder als Aufgabenfinanzierung abgerufen. Es gibt zwei Formen der Bezuschussung, die Subjektfinanzierung und die Objektfinanzierung. Bei der Objektfinanzierung erhält die Einrichtung Zuschüsse für alle zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze, also für die gesamte Größe der Einrichtung, die Subjektfinanzierung bezeichnet lediglich finanzielle Zuschüsse pro tatsächlich in Anspruch genommenen Platz. In den meisten Ländern wird eine Mischform angewandt, damit auch bei abflauender Nachfrage der Betrieb zunächst aufrechterhalten werden kann. Er erhält dann einen Mindestzuschuss unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Kinder.

c) Die Eltern

Wie oben erwähnt, müssen auch die Eltern einen Teil der offenen 3 Mrd. € der Gesamtkosten mitfinanzieren. Dies ist der sogenannte Elternbeitrag. Die finanzielle Beteiligung ist in Deutschland verglichen mit anderen europäischen Ländern überdurchschnittlich hoch und auch hier wieder länderspezifisch verschieden. Häufig werden die Beiträge proportional zum Einkommen bestimmt, zum Teil aber auch nach anderen Kriterien, wie Anzahl der Kinder, Betreuungsform, etc. In einigen Ländern gibt es ganz klare gesetzliche Vorschriften zur Berechnung der Beiträge. In anderen Ländern dagegen gibt es nur einen weit gefassten gesetzlichen Rahmen, so dass die Gemeinden den Beitrag individuell festlegen können.[21] Dadurch variieren die Beträge sehr stark in Deutschland, sie reichen von 0,- € bis weit über 300,- €.[22]

Tab. 8 Beispiel einer Elternbeitragstabelle[23]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Von Einrichtungen mit besonderen pädagogischen Konzepten oder speziellen Angeboten und Leistungen, wie zum Beispiel biologische Ernährung, Integrationskonzept, etc., werden noch zusätzliche freiwillige Beiträge von den Eltern erbeten, so dass manchmal bis zu 5% des Haushaltseinkommens einer Familie für die Finanzierung eines Krippenplatzes aufgebracht werden müssen.

Der Elternbeitrag wird in der aktuellen politischen Diskussion als ein besonders diskriminierender Faktor in der Vorschulerziehung diskutiert. Einige Kommunen haben bereits die Möglichkeit für Eltern eingeräumt, sich von diesem Beitrag zu befreien. In Berlin soll vorerst ab dem 1.1.2007 das gesamte letzte Vorschuljahr beitragsfrei werden. Es ist also in der Tendenz zu erwarten, dass der Elternbeitrag wegfallen wird.

5. Die Bedarfsfrage

Knapp 10% der unter drei Jahre alten Kinder besuchen heute eine Krippeneinrichtung, wohingegen 43% der Kinder privat von anderen Personen betreut werden. Es scheint also ein Defizit an außerfamiliären Betreuungsangeboten vorhanden zu sein, so dass viele Eltern auf den Bekanntenkreis zurückgreifen müssen.[24] Es stellt sich also die Frage, inwieweit der Bedarf der Eltern an Betreuungsplätzen von den Kommunen tatsächlich abgedeckt wird. Untersuchungen zur Erwerbstätigkeit von Müttern haben gezeigt, dass solche, die derzeit noch drei Jahre zu Hause bleiben, öfters zeitiger beginnen wollten zu arbeiten, wenn es entsprechende Betreuungsangebote gäbe. Mit dem neuen TAG liegt es nun bei den Ländern und Kommunen, bis 2010 eine genaue Bedarfsfeststellung durchzuführen. Dabei ist entscheidend, welche Bedarfskriterien zu Rate gezogen werden. Dazu hat der Bund jetzt ein Konzept zur Bemessung eines Mindestbedarfs vorgelegt. Demnach müssen mindestens dann Krippenplätze zur Verfügung gestellt werden, wenn die Eltern berufstätig, in Ausbildung, an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt beteiligt sind oder die Gefährdung des Kindeswohls abgewehrt werden muss. Jedoch können auch noch andere Gründe dafür sprechen, dass eine außerfamiliäre Betreuung notwendig ist, zum Beispiel:

- aus Sicht der Eltern und des Kindes:

Arbeitssuche, Wunsch nach Selbstverwirklichung, alleinerziehend, kranke und pflegebedürftige Familienmitglieder, Erkrankung eines Elternteils, ehrenamtliches Engagement, Kompensation nicht-deutscher Herkunft oder sozialer Benachteiligung, Ausgleich weniger Sozialkontakte, Bildungsprozesse ermöglichen

- aus wirtschaftlicher Sicht:

Erhaltung qualifizierter Arbeitskräfte ohne lange Pause, Leistungsfähigkeit und Qualifikationen unterstützen und erhalten, Erhaltung von Humankapital

- aus staatlicher Sicht:

Schaffung einer Gesellschaft mit gebildeten Mitgliedern, welche die Gesellschaft mit Innovationen und Neuerungen weiterbringen kann, Einnahmen durch Einzahlungen (Steuern), Schaffung neuer Arbeitsplätze, Unterstützung hoher Geburtenraten, ...

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Bedürfnis und Bedarf. Bedürfnisse sind individuelle Mangellagen, vor allem der Eltern und des Kindes. Sie sind die...

„... subjektiven Wünsche, Interessen und Forderungen von Personen [...] zu einem Sachverhalt...“ (DJI 2005, S. 216)

Zum Beispiel hat eine Mutter das Bedürfnis nach außerfamiliärer Betreuung, damit sie ihren kranken Vater pflegen kann. Solche Bedürfnisse müssen aber gesellschaftlich konsensfähig sein, damit sie eine Chance auf Anerkennung und Erfüllung haben. Der Bedarf ist dann die kollektiv ausgehandelte und akzeptierte Mangellage. Es ist eine normative Kategorie, mit der die...

„... Bedürfnisse und Nachfrage unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien ermittelt, evaluiert und gebilligt werden...“ (DJI 2005, S. 216)

Die Feststellung des Bedarfs ist immer ein hoheitlicher und demokratischer Akt, der in einem dynamischen Aushandlungsprozess unter Berücksichtigung aller Beteiligten und gegebenen Situationen festgelegt wird. Eine Bedarfseinschätzung ist somit auch immer ein Indikator dafür, wo die Prioritäten einer Gesellschaft liegen. Was für die eine ein Luxusgut darstellt und als Bedarf nicht anerkannt würde, ist für die andere eine Selbstverständlichkeit. Es gibt in Deutschland verschiedene Bedarfsmessungen, die zum Teil auf unterschiedlichsten Kriterien beruhen und deswegen unterschiedliche Bedarfslagen ermitteln[25]:

- Die Bedarfserhebungen der Jugendämter

Jede Kommune hat aufgrund des neuen TAG ihre eigene Bedarfsumfrage durchgeführt oder führt sie noch bis 2010 durch. Die kommunalen Befragungen unterscheiden sich voneinander stark in der Formulierung der Fragen und der Themenspannbreite, weshalb die Schätzungen für den Bedarf an Krippenplätzen in den Kommunen zwischen 30% bis 60% variieren. Deutlich wurde aber bei allen, dass die Eltern die institutionelle Betreuung in einer Krippe der Tagespflege vorzögen, eindeutig mehr Ganztagsplätze gebraucht würden und der angegebene Bedarf bei einer in Aussicht gestellten finanziellen Entlastung stiege.

- Das Sozioökonomisches Panel (SOEP)

Das SOEP befragt alle 4 Jahre unter anderem Eltern zu unterschiedlichsten Themen, so auch zu den Bedürfnissen gegenüber Kinderbetreuung. So konnte bei der letzten Erhebung ermittelt werden, dass der Bedarf auf ca. 56% ansteigen würde, bezöge man auch unspezifische Bedürfnislagen, wie Krankheit, Erwerbssuche, soziale Benachteiligung, etc., mit ein. Betrachtet man zum Beispiel nur die Erwerbstätigkeit der Mütter, läge der Bedarf bei 11%, bezieht man aber den Erwerbswunsch mit ein, wäre er schon bei 27%.

- Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung für alle Kinder von Geburt an. Deswegen kann man in diesem Bundesland am besten beobachten, wie viele Krippenplätze bei ausreichender Verfügbarkeit tatsächlich auch in Anspruch genommen werden.[26] Es besuchen dort 5% der unter ein Jahr alten, 50% der einjährigen und 70% der zweijährigen Kinder eine Krippe. Insgesamt sind es 48% aller Null- bis dreijährigen, die den Rechtsanspruch nutzen. Somit liegt der Bedarf auch hier bei etwa 50%. Ähnlich in Schweden, wo Kinder ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Platz haben und 48% der Null- bis dreijährigen eine öffentliche Einrichtung besuchen.[27]

In allen Bedarfserhebungen wird deutlich, dass in Deutschland die Betreuung der unter drei Jahre alten Kinder den Interessen der Eltern und Kinder bei weitem noch nicht gerecht wird. Geht man von einer maximalen Nachfrage unter Berücksichtigung aller verschiedenen Bedürfnisse aus, müssten ca. 1,2 Millionen neue Plätze geschaffen werden. Zurzeit rechnet man noch nicht mit wachsendem Bedarf in den westlichen Bundesländern, da viele Mütter aufgrund der traditionellen Rollenmuster lieber zu Hause ihr Kind versorgen wollen. In den neuen Bundesländern ist mit 40% der Bedarf heute schon weitgehend gedeckt. Deswegen strebt der Bund nun erst einmal bis zum Jahre 2010 einen gesamtdeutschen Versorgungsgrad von 20% an. In Westdeutschland benötigt man dafür 620.000 neue Plätze, ca. 25.000 wären es in den neuen Bundesländern. Diese pauschalen 20% stellen aber nur den Anfang im Ausbau des Frühbetreuungssystems dar, will man den Bedarfsschätzungen annähernd gerecht werden. Vor allem das Bedürfnis des Kindes nach früher Bildung wird bisher nicht berücksichtigt, dieser würde nämlich einen Rechtsanspruch für alle Kinder mit sich bringen, und derlei Bedarfserhebungen überflüssig machen.

II. Das Spiel in der Krippe

1. Die Bedeutung des Spiels in der Geschichte der Krippe

Im vorangegangenen einführenden Teil konnte man Allgemeines über die Geschichte sowie über die aktuelle Situation der Kinderkrippe erfahren. Nun soll die Krippe genauer betrachtet werden unter besonderer Berücksichtigung des Spiels im Krippenalltag. Hierzu wird noch einmal ein Schritt in die Vergangenheit gemacht, um zu schauen, welche Rolle das Spiel im damaligen Krippenalltag eingenommen hat, bevor ein Einblick in das Spielgeschehen aus vier heutigen Krippen meine Betrachtungen abschließen soll.

Die Krippe entstand wie eingangs beschrieben infolge der schlechten privaten Betreuungssituation von Säuglingen erwerbstätiger Mütter. Das leitende Motiv zur Gründung der ersten Krippen war ein sozialpädagogisches Doppelmotiv von Marbeau: Anliegen war es, die arbeitende Mutter finanziell und organisatorisch zu entlasten sowie dem Säugling eine notwendige wie auch angemessene Betreuung zu ermöglichen, was für Kinder ab drei Jahren zu dieser Zeit schon möglich war. Ein eigenständiges Bildungsmotiv wie im Kindergarten allerdings hat es nicht gegeben. Da vor allem Ärzte die Krippen gründeten und leiteten, war nicht die Pädagogik die Bezugswissenschaft, sondern die Kinderheilkunde. Die ersten Krippen in Deutschland öffneten hauptsächlich für ärmere Kinder und bedeuteten somit vorrangig eine Interventionsform zur Bekämpfung der Massenarmut und ihrer Begleiterscheinungen. Es lastete großer Druck auf den Krippenbetreibern, die Sterbe- und Krankheitsrate von Säuglingen möglichst gering zu halten. Der gesamte Krippenalltag kam einer dichten Abfolge von Hygienemaßnahmen gleich. Dementsprechend waren auch die Krippenhäuser ausgestattet. Die Gruppenräume waren unterteilt in Räume für „Säuglinge“, „Kriechlinge“ und „Gehlinge“. Es gab ein Badezimmer, ein Zimmer zum Säugen, ein Isolierzimmer und eine Milchküche. Ein Garten war nach Fröbelschen Vorbild immer vorhanden. Die Kinder trugen Anstaltskleidung, die sie bei Ankunft in einem Übergangsbereich angezogen bekamen. Die Mütter mussten ihre Kinder in einem Vorraum abgeben, damit sie keine Bakterien mit herein trugen. Die Ausstattung innen war eher funktional mit Bettchen, Wiegen, Matratzen, Nachtgeschirre, Krabbel- und Spielteppichen, Gehschulen und Pouponnièren (runde Anordnungen von Tisch, Bank und Laufbahn).

„... In der Mitte des Raumes [Spielraum] befindet sich ein geräumiges Krabbelgitter für die jüngsten Kinder, Im Randbereich sind an beiden Seiten Gittergassen angebracht, die dem Laufenlernen dienen sollten. Die Kinder sind hier, entgegen der sonst üblichen Praxis, nicht streng nach Alter getrennt...“ (PETERSEN 1995, S. 9)

Von Spielzeug ist in den Berichten und Schriften von damals selten die Rede. Sicher gab es Bälle, Puppen oder Bücher, aber auch Spielzeug stellte eine Infektionsgefahr dar. Deswegen blieb das Spiel und Spielzeug eher zweckfrei und nebensächlich. Der Alltag bestand hauptsächlich aus der Pflege und Aufsicht der Kinder.

„... Die Wärterinnen sollen die Kinder, wenn sie schreien, aus dem Bett nehmen und herumtragen, doch ist das viele Herumschleppen der Kinder auf dem Arme untersagt. Sobald das Kind ruhig ist, wird es in eine der beiden Gehschulen gesetzt oder in sein Bettchen gelegt...“ (Helm 1851, zit. aus: PETERSEN 1995, S. 11)

Es gab kaum pädagogische Beschäftigungen für die Kinder, vielmehr mussten die Betreuerinnen neben der grundlegenden Versorgung vor allem den Haushalt organisieren. Erst nach der Jahrhundertwende finden sich erste offizielle Beiträge zum Thema Spiel als Element im Krippenalltag. Lili Droescher vom Pestalozzi-Fröbel-Haus bemängelt 1919 die fehlende Anregung und Förderung in deutschen Krippen und empfiehlt, dass...

„... `genug Spielzeug` in jeder Krippe, das einfach, ungefährlich und leicht zu reinigen sein müsse und die `Selbsttätigkeit des Kindes` anregen...“ (REYER 1997, S. 35)

... sollte, vorhanden sein muss. Fritz Jahn, Direktor einer Züllchower Krippenanstalt meinte 1918:

„... Meiner innersten Überzeugung nach ist die Pflege des rechten Spiels auch schon bei Kindern von 1-3 Jahren eine so außerordentlich wichtige, dass in einer Krippenzeitung regelmäßig davon die Rede sein müsste. Einmal müsste man sich über die Bedeutung des Spiels... klar zu werden suchen. Dann müssten auch praktische Ratschläge erteilt werden, welche Spielzeuge sich ganz besonders für Krippen eignen und wie die Kinder damit spielen sollen...“ (REYER 1997, S. 35 f.)

Jedoch blieb es zunächst nur bei diesen vereinzelten Empfehlungen und Hinweisen. Die Krippe blieb weiterhin, vor allem nach dem Krippenstreit 1920, von einem pflege- und hygienedominierten Alltag geprägt, unter anderem auch, weil man Kindern im Krippenalter noch keine Spielfähigkeit zuschrieb. Der Säugling und das Kleinkind galten als ein „sprachloses Wesen“, was vor allem grundlegende Bedürfnisse, wie Essen und Schlafen, befriedigt haben möchte. Es sei ein passives Wesen, was überleben soll und dafür grundlegende Fähigkeiten, wie Laufen, Reden und Essen, erlernen muss. Dafür benötigte man keine Spielpädagogik.

„... Komplementär zur Pädagogisierung der Einrichtungen für die älteren Kinder mit der entsprechenden Heraufsetzung des Eintrittsalters [auf drei Jahre] entwickelten sich die Krippen damit zu Noteinrichtungen ohne pädagogische Legitimation für die gesamte Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder...“ (TIETZE 1993, S. 105)

Das eingeschränkte Bild vom kleinen Kind und die Überbetonung der mütterlichen Pflege blieben zunächst auch in der Bundesrepublik erhalten. Es änderte sich wenig im Krippenalltag. Der hygienische Aspekt verlor zwar langsam an Bedeutung, weil die Sterblichkeitsrate bei Säuglingen abnahm. Jedoch blieb der pflegende Umgang mit den Kindern dominant, die Kinder wurden gewickelt, gefüttert und Schlafen gelegt. Man wandte keine spezielle Pädagogik an und das Spielen blieb eine nebensächliche Erscheinung, denn noch immer wurde dem Kleinkind eine Spielfähigkeit abgesprochen.

In den 50er Jahren orientierte man sich in der Krippenforschung vor allem an den negativen Auswirkungen der Kleinkindbetreuung. Die traditionelle Krippenalltag schien einen weniger guten Einfluss auf die psychische Entwicklung der Kinder zu haben, denn sie waren zum Teil retardiert entwickelt, zeigten gestörtes Kontaktverhalten und psychische Verhaltensauffälligkeiten (Hospitalismus). Eine Ursache sah man aber zu dieser Zeit eher in der Trennung von der Mutter als in der Gestaltung der Einrichtungen. Deshalb konnte man von wissenschaftlicher Seite aus keinen Anreiz für die Entwicklung einer Spielpädagogik erwarten, eher positionierte man sich gegen eine bildungstheoretische Auseinandersetzung mit der Krippe. Erst in den 70er Jahren begann die deutsche Krippenforschung zögerlich pädagogische Programme zu unterstützen. So gab es Untersuchungen, die der Krippenbetreuung ein weniger negatives Bild zuschrieben. Studien zur Bindungstheorie zeigten, dass weniger die Trennung von der Mutter eine negative Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes hatte, als vielmehr die unangemessene Gestaltung des Krippenalltags und die unpersönliche, lieblose „Massenabfertigung“ in vielen Einrichtungen. Es konnte nachgewiesen werden, dass unter besseren Bedingungen der außerfamiliären Betreuung eine enge Bindung zur Mutter erhalten blieb und ein Kind zusätzliche Beziehungen zu anderen Erwachsenen aufbauen kann. Es reifte der Gedanke heran, dass eine anregende Krippenumwelt dem Kind durchaus zahlreiche entwicklungsfördernde Erfahrungen ermöglichen kann. Auch die Beziehungen unter Gleichaltrigen konnten als durchaus förderlich und bereichernd beobachtet werden. Langsam änderte sich in der Wissenschaft das Bild vom Kind. Es war nicht mehr das passive und „leere“ Kind, sondern das Bild des aktiven, lernwilligen und sich von Geburt an selbst bildenden Kindes. Es entstanden nun vereinzelt neue Krippeneinrichtungen, meist auf Initiative der Mütter. Das freie Spiel hatte in diesen Einrichtungen einen bedeutenden Anteil in der Gestaltung des Alltags. Die Kinder sollten die Möglichkeit erhalten, individuelle und vielseitige Erfahrungen zu sammeln und sich durch eine anregende und altersangemessene Umgebung spielerisch zu bilden. Dafür achtete man bewusst auf die Wahl der Spielmittel, welche besonders förderlich und anregend sein sollten.

Auch in der DDR herrschte zu Beginn immer noch stark der sozialpädiatrische Hintergrund in den Krippen vor. Eine eigene pädagogische Forschung und Ausrichtung entstand erst später, aber sehr viel zeitiger als in der Bundesrepublik. Denn schon am 25.2.1965 wurde die Krippe über das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ offiziell als Bildungseinrichtung definiert. Damit wurde erstmals in der DDR den Krippen eine pädagogische Bedeutung zugestanden.

„... Die Entwicklung der Krippe in der DDR ist der Weg von einer Aufbewahrungs- und Pflegestätte für Notfälle zu einer planpädagogischen Einheitskrippe für Mehrheiten von Kleinstkindern...“ (REYER 1997, S. 135)

Die Krippenforschung war stark beeinflusst von dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Einrichtungen, da die Mütter ein wichtige und notwenige Arbeitskraft darstellten. Die wissenschaftlichen Ergebnisse mussten positiv ausfallen, damit die Mütter ihre Kinder ruhigen Gewissens abgeben. Vor allem beschäftigte man sich mit Entwicklungstheorien und entwickelte dafür geeignete pädagogische Methoden. Eva Schmidt-Kolmer war eine der bedeutenden KrippenforscherInnen der DDR. Sie orientierte sich an der „pseudomarxistischen-behavioristischen“ Theorie von Pawlow, die davon ausgeht, dass sich die Realität in psychischen Abbildern im Kinde widerspiegelt. Der daraus resultierende Erziehungsansatz ging von der Anpassung des Kindes an diese Realität aus. Das Kind sollte frühzeitig lernen, die Erkenntniswerkzeuge für die Widerspiegelung der objektiven Realität zu handhaben. Alles Subjektive am Kind musste eingedämmt werden, um den Weg für die objektive Realität frei machen zu können. Das Krippenkind sollte sich dem sozialistischen Bilde entsprechend entwickeln. Um dem Kind diese „objektive“ Realität zur Verfügung zu stellen, musste die Umgebung des Kindes außerordentlich kontrolliert und gesteuert werden. So wurde insbesondere...

„... auf den Inhalt der kindlichen Spiele...“ (REYER 1997, S. 146),

... Acht gegeben, vor allem beim Nachahmungs- und Rollenspiel, in der Annahme, dass dabei am meisten von der Realität gespiegelt wird. Die ostdeutsche Spielpädagogik in der Krippe war von dem Ziel der sozialen Ein- und Anpassung, der Negierung von Konfliktsituationen zwischen Individuum und den Erwartungen der Gesellschaft und einer starken Leistungsorientierung geprägt.

„... Somit war das Spiel im Krippenalltag weniger geprägt von Eigeninitiative, Kreativität und individuellen Beschäftigungswünschen. Das Kind hatte mehr oder weniger das zu spielen, was vom Programm her bzw. von staatlicher Seite her erwünscht war...“ (RUDOLPH 1991, S. 173)

1985 entwickelte Schmidt-Kolmer ein verbindliches Erziehungsprogramm, das Programm für die Erziehungsarbeit in Kinderkrippen, mit konkreten Vorgaben zu Spielmaterialien und -plänen, welche speziell auf dieses Alter und dem gesellschaftlichen Zweck ausgerichtet waren. Die Einführung des Programms wurde wissenschaftlich begleitet und nach und nach fanden die erprobten und abgestimmten Materialien in allen Krippen Einzug. Über das gezielte und vorgegebene Spiel sollten die verschiedenen Sachbereiche, wie sensorische Erziehung, Bausteine und andere Gegenstände, Spracherziehung, gesellschaftliche Umwelt und Natur, Bewegungserziehung sowie musikalische und bildnerische Erziehung gefördert werden.

Zum Ende der DDR-Zeit kam es zu einer Lockerung und Öffnung des pädagogischen Ansatzes. Es wurden internationale Forschungen mit einbezogen und daraufhin individuelle Spielgegenstände und -formen zugelassen. Die Kinder durften zunehmend frei ohne Lenkung spielen, und konnten sich die Spielthemen selbst suchen und frei gestalten. Eine damalige Erzieherin meinte dazu noch durchaus skeptisch:

„... Da sollen die Kinder in den Beschäftigungen allen Ernstes nach Herzenslust kritzeln und mit Farben klecksen, sogar mit bloßen Fingern, ohne Pinsel malen, [...] womöglich auf den Fußboden hockend oder auf den Knien liegend [...] Sie [die Erzieherinnen] machen den Kindern auch nicht vor, wie man etwas zeichnet...“ (Regel 1982, zit. aus: REYER 1997, S. 150)

Leider wurde mit der Wiedervereinigung Deutschlands versäumt, auf die Entwicklung der Spielpädagogik der DDR aufbauend neue Konzepte entsprechend der neuen gesellschaftlichen Ordnung zu entwickeln, um die Krippenbetreuung als anerkannte Betreuungsform zu erhalten. Im Gegensatz dazu wurde die im europäischen Vergleich weit entwickelte ostdeutsche Krippenpädagogik ignoriert und zum Großteil abgebaut. Es setzte sich wieder das alte Bild durch, die Krippe sei ausschließlich eine Notbetreuung für Kinder erwerbstätiger Mütter. Man sah sich somit weder politisch noch wissenschaftlich veranlasst, neue Konzepte zu entwickeln. Die noch verbliebenen ostdeutschen Krippen hatten daraufhin große Probleme. Einerseits sollten sie nicht mehr nach dem sozialistischen Erziehungsprogramm arbeiten, andererseits wurden aber keine neuen Theorien und Konzepte für die Praxis vorgelegt.

Gegenwärtig vollzieht sich in Deutschland ein erneuter Wandel hin zu mehr öffentlicher Akzeptanz der Krippe. Auch die Wissenschaft interessiert sich zunehmend für die Krippe, so dass kindorientierte (Spiel-) Konzepte zur Unterstützung der Praxis entwickelt werden. Schon in zahlreichen Einrichtungen wurden einschneidende Veränderungen vorgenommen. Aber:

„... Nicht alle Krippen haben diese Entwicklung mitgemacht, und auch bei den anderen Einrichtungen ist trotz der beschriebenen Verbesserungen noch längst nicht alles umgesetzt, was heute bekannt ist an entscheidenden Voraussetzungen für Qualität...“ (Schneider 1991, zit. aus: REYER 1997, S. 35)

Die nun anschließenden Abschnitte dieser Arbeit setzen in der Gegenwart an und beschreiben zunächst die aktuelle Spielpädagogik am Beispiel von vier Krippen in Berlin.

[...]


[1] In Deutschland bekommen Frauen nur noch 1,4 Kinder im Durchschnitt

[2] Vgl. Hurrelmann (1998, S. 335)

[3] Kombinierte Einrichtungen sind altersgemischte Einrichtungen, in denen altersspezifische Gruppen (0-3, 3-6) und/oder altersgemischte (0-6) Gruppen parallel betreut werden

[4] Schulkinder können bis zum 12. Lebensjahr vor und nach der Schule im Kindergarten im „Hort“ zusätzlich betreut werden

[5] Vgl. DJI (2005)

[6] In Sachsen-Anhalt gibt es einen Rechtsanspruch für Kinder ab Geburt, in Thüringen für Kinder ab zwei Jahren

[7] Ab 1.1.2007 gilt eine neue Erziehungsgeldregelung, die sich dann nur noch auf ein Jahr beschränken soll, den finanziellen Betrag dafür erhöhen lässt und die Väter mehr zur Pflicht nimmt, siehe auch Kapitel I.4.1. Der rechtliche Hintergrund

[8] Alle Zitate sind an die neue Rechtschreibung angepasst

[9] Z.B. beobachtete man, dass in der Krippe mit einem anregungsreichen Tagesablauf gegen Verhaltensauffälligkeiten der Kinder entgegen gewirkt werden kann.

[10] Viele Kinder erkrankten psychisch aufgrund der zu langen Trennung von zu Hause und weniger emotionaler Bindungen

[11] Vgl. auch mit Kapitel II.1. Die Bedeutung des Spiels in der Geschichte der Krippe

[12] Die folgenden Angaben sind vor allem dem zwölften Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005) entnommen

[13] Die Begriffe Versorgungsquote, Versorgungsgrad und Platz-Kind-Relation sind gleichgestellt. Gemeint ist die Zahl der vorhandenen Plätze bezogen auf die Zahl der Kinder in der entsprechenden Altersgruppe, hier der 0- bis 3-jährigen.

[14] Die folgenden Angaben beruhen hauptsächlich auf der Grundlage der Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik, welche Ende des Jahres 2002 erhoben und 2005 vom Deutschen Jugendinstitut in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht wurde.(DJI, 2005)

[15] Es stehen keine Zahlen einheitlich für ein Erhebungsjahr für jedes Bundesland zur Verfügung, weil die Länder unterschiedlich nach eigenen Belangen ihre Quoten erfassen.

[16] Im 12. Kinder- und Jugendbericht wird unter folgenden Einrichtungsformen unterschieden:

- Krippe: Einrichtungen, in denen ausschließlich unter 3 Jahre alte Kinder betreut

werden (gibt es heute kaum noch)

- Kindergarten: Einrichtungen nur für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren

- Hort: Einrichtungen, in denen nur Schulkinder vor und nach der Schule und in den

Ferien betreut werden

- Kombi-Einrichtung a: Einrichtungen mit alterseinheitlichen Gruppen von 0-14 Jahre, also

Krippengruppe, Kindergarten-Gruppe und Hort zusammen

- Kombi-Einrichtung b: Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen von 0-14 Jahre, dabei die

Unterscheidung zwischen großer Altersmischung (0-14) und kleiner Altersmischung (0-6 oder 6-14) in einer Gruppe

- Kombi-Einrichtung c: Einrichtungen mit alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen

zusammen

[17] geändert von 13,3 auf 13,4 um 100 zu erhalten

[18] Aus dem alten TAG 2005: Auszug aus dem SGB III § 22 (1)

[19] Dito

[20] Vgl. BMFSFJ (2005)

[21] In Thüringen heißt es beispielsweise „Beiträge in angemessener Weise“

[22] Eine durchschnittliche Angabe kann man dazu nicht machen. Im Internet findet man vereinzelt Tabellen und Angaben von wenigen Gemeinden und Städten.

[23] Von einem Kindergarten aus Nordrhein-Westfalen, Quelle: Internet

[24] Wobei es sicherlich Eltern gibt, die bewusst ihre Kinder privat betreuen lassen, obwohl sie die Möglichkeit einer außerfamiliären Betreuung hätten

[25] Vgl. BMFSFJ (2005)

[26] Dabei sollte man aber die regionalen Besonderheiten beachten, und diese Inanspruchnahme nicht auf ganz Deutschland einfach übertragen. Sachsen-Anhalt blickt als östliches Flächenland auf eine längere Tradition der Kleinkindbetreuung zurück.

[27] Vgl. Veil (2003, S. 2)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783842812413
Dateigröße
714 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Freie Universität Berlin – Soziologie, Kultursoziologie
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
1,3
Schlagworte
kinderkrippe spiel kleinkind bildung bildungssoziologie
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Titel: Die Krippe in Deutschland - der spielerische Einstieg ins Bildungswesen
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