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Fusion oder Verwaltungskooperation zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Hand zu gegenseitigem Nutzen:

Eine Analyse am Beispiel des Amtes Bad Bramstedt Land und der Stadt Bad Bramstedt

©2009 Bachelorarbeit 98 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Inhaltsangabe:
Einleitung:
Neben den Unternehmen sind auch die öffentlichen Verwaltungen gezwungen sich auf die demografischen Entwicklungen vorzubereiten und sich bereits heute leistungsfähig aufzustellen. Die demografische Entwicklung wird zukünftig Steuereinnahmeausfälle in unbekannter Dimension mit sich bringen. Von daher müssen die kommunalen Haushalte im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft und ggf. neue Wege beschritten werden, damit die Kommunen langfristig wirtschaftlich überlebensfähig sind. Auch unter dem Blickwinkel der Generationsgerechtigkeit sollte unsere Nachfolgegeneration nicht für die bisweilen vorherrschende Maßlosigkeit einiger Haushälter und der Kleinstaaterei einiger Kommunen aufkommen.
Im Mittelpunkt dieser Diskussion steht immer die Frage, ob kleinere oder größere Verwaltungseinheiten wirtschaftlicher arbeiten. Dabei bringen die Vertreter der jeweiligen Seite häufig Zahlen ins Spiel, die den Beweis für ihren Standpunkt liefern sollen. In diesem Zusammenhang werden nicht selten ‘Äpfel mit Birnen’ verglichen, da sich die Aufgabenstrukturen der kommunalen Körperschaften, sowohl vom Typus, als auch regional bedingt teilweise völlig unterschiedlich darstellen. Um einen sachgerechten Vergleich zu ermöglichen hat der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein im Jahr 2003 nur die Personalausgaben der Kernverwaltungen betrachtet und zum Vergleich auf die Einwohnerwerte (EUR/Einwohner) heruntergebrochen. Dabei werden die Aufwendungen im ehrenamtlichen Bereich, wie Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder einbezogen, da als eines der wesentlichen Argumente immer wieder angeführt wird, dass im ländlichen Bereich viele Aufgaben von den ehrenamtlichen Bürgermeistern übernommen werden, die bei größeren Verwaltungen von hauptamtlichem Personal erledigt werden müssen. Der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein hat in seinem Bericht festgestellt, dass von den Kommunalbehörden in Schleswig-Holstein Aufgaben in einem beträchtlichen Umfang wahrgenommen werden, ohne dass die erforderliche gesetzliche formale Übertragung stattgefunden hat. Insbesondere gehören zu diesen Aufgabenfeldern die Tourismus- und die Kulturförderung.
Die Vorbehalte gegen eine Zusammenlegung von Verwaltungen im kommunalen Bereich sind umfangreich. Die zumeist genannten Gründe liegen hierbei im Verlust der Bürgernähe, die Angst vor dem Wegbrechen des ehrenamtlichen Elements oder die Befürchtung der Fusionspartner müsse die Schulden des anderen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsübersicht

III Abbildungsverzeichnis

IV Tabellenverzeichnis

V Abkürzungsverzeichnis

1.Einleitung

2. Die derzeitige Organisationsstruktur der Verwaltung der Stadt Bad Bramstedt und der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land
2.1. Vorstellung der Stadt Bad Bramstedt
2.1.1. Politische Führung und Gremienarbeit
2.1.2. Die verwaltungsinterne Organisation
2.1.3. Personalbestand und Personalkennzahlen
2.1.4. Derzeitiger Ist- Zustand der Verwaltungsmodernisierung
2.1.5. Derzeitige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
2.1.6. Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden
2.2. Vorstellung des Amtes Bad Bramstedt Land
2.2.1. Amtsverwaltung Bad Bramstadt Land
2.2.2. Politische Führung und Gremienarbeit
2.2.3. Die verwaltungsinterne Organisation
2.2.4. Personalbestand und Personalkennzahlen
2.2.5. Derzeitiger Ist- Zustand der Verwaltungsmodernisierung
2.2.6. Derzeitige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
2.2.7. Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden

3. Analyse der Finanzhaushalte
3.1. Monetäre Betrachtung der beiden Amtsverwaltungen
3.1.1. Stadt Bad Bramstedt
3.1.1.1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
3.1.1.2. Finanzierungsübersicht für das Haushaltsjahr 2009
3.1.1.3. Gesamtplan zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
3.1.1.4. Kreditbelastung und Schuldenstand
3.1.2. Amtsverwaltung Bad Bramstadt Land
3.1.2.1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
3.1.2.2. Finanzierungsübersicht für das Haushaltsjahr 2009
3.1.2.3. Gesamtplan zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
3.1.2.4. Kreditbelastung und Schuldenstand
3.2. Nichtmonetäre Betrachtung beider Kommunalverwaltungen
3.2.1. Betrachtung der Verwaltung der Stadt Bad Bramstedt
3.2.2. Betrachtung der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land
3.3. Ehrenamt als Stützpfeiler

4. Möglichkeiten zur Finanzkonsolidierung der Stadt Bad Bramstedt als Grundlage einer Ämterfusion
4.1. Verwaltungsinterner Ansatz
4.1.1. Schließung des Fremdenverkehrsamtes
4.1.2. Streichung des hauptamtlichen Bürgermeisters
4.1.3. Verkauf eigener Gesellschaftsanteile
4.1.4. Kontogebühren
4.1.5. Aktionsprogramm/ Forum Windkraft
4.1.6. Die Einrichtung eines Pendlerparkplatzes an der BAB
4.1.7. Erhöhung der derzeitigen Kurabgabe
4.1.8. Streichung verschiedener Zuschüsse
4.1.8.1. Sportförderung
4.1.8.2. Beitrag der Rheumaforschung
4.1.8.3. Theaterzuschuss
4.1.8.4. Frauentreff Kaltenkirchen e.V.
4.1.8.5. Städtepartnerschaften
4.1.9. Einführung eines Sportplatzmanagements
4.1.10. Streichung der Kurveranstaltungen
4.1.11. Hinausschieben der Ersatzbeschaffung des Rüstwagens
4.2. Verwaltungsexterner Ansatz
4.2.1. Vermarktung eig. Ressourcen des Bauhofs
4.2.2. Gemeinsamer Vollstreckungsdienst/ Standsamt
4.2.3. Streichung/ Kündigung bestimmter Mitgliedschaften
4.2.4. Neuregelung der Zeitschriften Abonnemente

5. Entbehrliche Ausgaben aus dem Vermögenshaushalt der Stadt BB im Haushaltsjahr 2009

6. Grundlagen für die Aufstellung ausgeglichenen Haushalts

7. Mögliche Kosteneinsparungen beim Amt BB Land
7.1. Kontogebühren
7.2. Co - Mitgliedschaften
7.3. Neuregelung der Zeitschriften Abonnemente
7.4. Kontrolle des Haushaltsmittelansatzes für Büromaterial

8. Handlungsempfehlung

9. Fazit

VI Anhang

VII Literatur- und Quellenverzeichnis

III Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Entscheidungsstufenpyramide der Stadt Bad Bramstedt

Abbildung 2 Organigramm der Stadt Bad Bramstedt.

Abbildung 3 Organisationsübersicht der Amtsverwaltung Bad Bramstedt.

Abbildung 4 Entscheidungsstufenpyramide der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land.

Abbildung 5 Logo des K.I.L.O. Projektes von Seiten der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land.

Abbildung 6 Kartenausschnitt an der BAB 7.

Abbildung 7 Kartenausschnitt Schleswig-Holstein mit der Auflistung der Kur- und Heilbäder.

Abbildung 8 Planausschnitt von den avisierten Flächen am Bahnhof.

IV Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Eingruppierungsvergleich

Tabelle 2: Personalstatistik nach der Art des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Stadt Bad Bramstedt.

Tabelle 3 Derzeitige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Bad Bramstedt.

Tabelle 4 Eingruppierungsvergleich.

Tabelle 5 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 der Stadt Bad Bramstedt.

Tabelle 6 Finanzierungsübersicht für das Haushaltsjahr 2009

Tabelle 7 Gesamtplan der Stadt Bad Bramstedt für das Haushaltsjahr 2009.

Tabelle 8 Zusammenfassung des Schuldenstandes der Stadt Bad Bramstedt.

Tabelle 9 Aufstellung der jährlichen Zinsbelastung der Stadt Bad Bramstedt.

Tabelle 10 Haushaltssatzung der Stadt Bad Bramstedt für das Haushaltsjahr 2009.

Tabelle 11 Finanzierungsübersicht für das Haushaltsjahr 2009 der Stadt Bad Bramstedt.

Tabelle 12 Gesamtplan der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land für das Haushaltsjahr 2009.

Tabelle 13 Zusammenfassung des Schuldenstandes der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land.

Tabelle 14 Aufstellung der jährlichen Zinsbelastung der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land.

Tabelle 15 Interne Verrechnung des Fremdenverkehrsamtes.

Tabelle 16 Jährliches Einsparpotenzial bei Schließung des Fremdenverkehrsamtes.

Tabelle 17 Einmaliges Einsparpotenzial bei Schließung des Fremdenverkehrsamtes.

Tabelle 18 Unabhängige Kosten Schließung des Fremdenverkehrsamtes.

Tabelle 19 Aufstellung der unmittelbaren Kosten der Aufrechterhaltung des Kurbetriebes.

Tabelle 20 Aufstellung der mittelbaren Kosten der Aufrechterhaltung des Kurbetriebes.

Tabelle 21 Gesamtkosten der Aufrechterhaltung des Kurbetriebes.

Tabelle 22 Prozentualer Anteil der Kurabgabenunterdeckung im Gesamthaushalt (Nettokreditaufnahme).

Tabelle 23 Aufstellung der Kur- und Heilbäder in Schleswig-Holstein und ihre Kurabgabe.

Tabelle 24 Aufstellung von weiteren Erholungsorten in Schleswig-Holstein und ihre Kurabgabe.

Tabelle 25 Zusammenstellung der entbehrlichen Flächen und zu erwartende Verkaufserlöse.

Tabelle 26 Mitgliedschaften Ausgabenblock I erforderliche Ausgaben.

Tabelle 27 Mitgliedschaften Ausgabenblock II teilbare Ausgeben/ Mitgliedschaften.

Tabelle 28 Mitgliedschaften Ausgabenblock III entbehrliche Mitgliedschaften.

Tabelle 29 Aufstellung der Kosten für Printmedien für die Stadtverwaltung Bad Bramstedt.

Tabelle 30 Aufstellung der entbehrlichen Ausgaben im Vermögenshaushalt der Stadt Bad Bramstedt.

Tabelle 31 Aufstellung der jährlichen Zinsbelastung der Stadt Bad Bramstedt von 2003 bis 2009.

Tabelle 32 Einmaliges Einsparpotenzial bei der Aufstellung des Haushalts.

Tabelle 33 Jährliches Einsparpotenzial bei der Aufstellung des Haushalts.

Tabelle 34 Aufstellung der teilbaren Kosten für Mitgliedschaften mit der Stadt Bad Bramstedt.

V Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.Einleitung

Neben den Unternehmen sind auch die öffentlichen Verwaltungen gezwungen sich auf die demografischen Entwicklungen vorzubereiten und sich bereits heute leistungsfähig aufzustellen. Die demografische Entwicklung wird zukünftig Steuereinnahmeausfälle in unbekannter Dimension mit sich bringen. Von daher müssen die kommunalen Haushalte im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft und ggf. neue Wege beschritten werden, damit die Kommunen langfristig wirtschaftlich überlebensfähig sind. Auch unter dem Blickwinkel der Generationsgerechtigkeit sollte unsere Nachfolgegeneration nicht für die bisweilen vorherrschende Maßlosigkeit einiger Haushälter und der Kleinstaaterei einiger Kommunen aufkommen.

Im Mittelpunkt dieser Diskussion steht immer die Frage, ob kleinere oder größere Verwaltungseinheiten wirtschaftlicher arbeiten. Dabei bringen die Vertreter der jeweiligen Seite häufig Zahlen ins Spiel, die den Beweis für ihren Standpunkt liefern sollen. In diesem Zusammenhang werden nicht selten „Äpfel mit Birnen“ verglichen, da sich die Aufgabenstrukturen der kommunalen Körperschaften, sowohl vom Typus, als auch regional bedingt teilweise völlig unterschiedlich darstellen. Um einen sachgerechten Vergleich zu ermöglichen hat der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein im Jahr 2003 nur die Personalausgaben der Kernverwaltungen betrachtet und zum Vergleich auf die Einwohnerwerte (€/Einwohner) heruntergebrochen. Dabei werden die Aufwendungen im ehrenamtlichen Bereich, wie Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder einbezogen, da als eines der wesentlichen Argumente immer wieder angeführt wird, dass im ländlichen Bereich viele Aufgaben von den ehrenamtlichen Bürgermeistern übernommen werden, die bei größeren Verwaltungen von hauptamtlichem Personal erledigt werden müssen. Der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein hat in seinem Bericht festgestellt, dass von den Kommunalbehörden in Schleswig-Holstein Aufgaben in einem beträchtlichen Umfang wahrgenommen werden, ohne dass die erforderliche gesetzliche formale Übertragung stattgefunden hat. Insbesondere gehören zu diesen Aufgabenfeldern die Tourismus- und die Kulturförderung.[1]

Die Vorbehalte gegen eine Zusammenlegung von Verwaltungen im kommunalen Bereich sind umfangreich. Die zumeist genannten Gründe liegen hierbei im Verlust der Bürgernähe, die Angst vor dem Wegbrechen des ehrenamtlichen Elements oder die Befürchtung der Fusionspartner müsse die Schulden des anderen übernehmen. Gleichwohl sich der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein des Eindrucks nicht erwehren kann, dass dies häufig auch „vorgeschobene“ Argumente sind. Weiterhin geht der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein davon aus, dass persönliche Befindlichkeiten und das Eigeninteresse im hauptamtlichen, ebenso im ehrenamtlichen Bereich eher eine entscheidende Rolle spielen. Aber auch die mangelnde Transparenz über die Auswirkungen einer Zusammenarbeit oder Fusion spiegeln sich im zögernden Handeln der Kommunen in Schleswig-Holstein wieder.[2]

Des weiteren führt der Landesrechungshof Schleswig-Holstein in seinem Bericht aus, dass eine Fusion oder eine Kooperation von Kommunalverwaltungen eine Effizienzsteigerung beiderseits ermöglicht.

Als gebürtiger Rüganer und gelernter Tourismusfachwirt ist der Verfasser mit dem Kur- und Bädertourismus aufgewachsen und kann sich sowohl in die Gastgeberrolle der Tourismusbetriebe, als auch in die Rolle einer bürgernahen Kommunalverwaltung hineinversetzen. Von daher lag seine persönliche Motivation bei der Auswahl des Themas darin, einer Kommunalverwaltung, hier die Stadt Bad Bramstedt aufzuzeigen, welche Möglichkeiten für eine Kommunalverwaltung bestehen, sich leistungsfähig und damit handlungsfähig aufzustellen, ohne aber den Blick auf die Haupteinnahmequelle zu verlieren.

Die Zielsetzung dieser Abschlussarbeit besteht darin, die Grundvoraussetzungen einer Fusion oder Verwaltungskooperation auf Augenhöhe zwischen der Stadtverwaltung Bad Bramstedt und der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land zu eruieren mit der eine Effizienzsteigerung und die Aufrechterhaltung der Bürgernähe beiderseits einhergeht.

Hierzu werden im Kapitel 2 sowohl die Stadtverwaltung Bad Bramstedt, als auch die Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land betrachtet und in ihrer Eigenart gegenübergestellt. Dabei soll insbesondere auf die jeweilige Ablauf- und Aufbauorganisation, wie die politischen Gremien und die örtlichen Einflussfaktoren eingegangen werden. Darüber hinaus werden die jeweiligen Personalbestände und die Personalkennzahlen analysiert. Im anschließenden Kapitel 3 werden die beiden Haushalte dargestellt und unter dem Blickwinkel der themenstellenden Fragestellung beleuchtet. Im darauf folgendem Kapitel 4 wird der Haushalt der Stadt Bad Bramstedt, sowohl unter wirtschaftlichen, als auch unter sozialen Gesichtspunkten, sowie der zentralen Frage betrachtet, wie das Haushaltsdefizit als Grundlage für weitere Fusionsplanungen von Seiten der Stadt Bad Bramstedt abgebaut werden kann.

Anschließend werden im Kapitel 5 die entbehrlichen Ausgaben aus dem Vermögenshaushalt der Stadtverwaltung Bad Bramstedt im Haushaltsjahr 2009 zusammengestellt und in einer Summe dargestellt. Diese Ergebnisse fließen abschließend in die Überlegungen zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts im Kapitel 6 ein. Unabhängig davon werden im Kapitel 4 und 7 Kooperationsmöglichkeiten zwischen den beiden Kommunalverwaltungen aufgezeigt, die zeitnah umgesetzt werden könnten. Im Kapitel 8 werden der Stadt Bad Bramstedt auf Grundlage der erarbeiteten Einsparpotenziale konkrete Handlungsempfehlungen zur Haushaltskonsolidierung gegeben.

Der Fokus dieser Abschlussarbeit wird auf Grund der finanzpolitischen Ressourcen auf das Amt der Stadt Bad Bramstedt gelegt. Weiterhin werden zur besseren Verständlichkeit in der vorliegenden Abschlussarbeit weder der Nebenhaushalt der Stadtentwässerung, der Wirtschaftsplan der Stadtwerke GmbH noch der Geschäftsplan des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Bad Bramstedt betrachtet. Gleichwohl werden die haushaltsmäßigen Zu/- Abführungen vom/ zum Haushalt der Stadt Bad Bramstedt im vollem Umfang berücksichtigt. Auch die anstehende Schulträgerschaft des hiesigen Gymnasiums werden mit Blick auf das zur Verfügung stehende Zahlenmaterial nicht berücksichtigt, da die finanziellen Auswirkungen, die mit der Übernahme verbunden sind, noch nicht abschließend bewertet werden können.

2. Die derzeitige Organisationsstruktur der Verwaltung der Stadt Bad Bramstedt und der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land

Das Kapitel 2 gliedert sich in 2 Teilbereiche die analog aufgebaut sind. Der 1 Teilbereich geht intensiv auf die Stadt BB ein, der andere Teilbereich geht auf die Amtsverwaltung BB Land ein, wobei auf Grund der Aufgabenstellung der Abschlussarbeit der Fokus auf das Amt BB gerichtet ist. Innerhalb der beiden Teilbereiche wird auf die Aufbau- sowie auf die Ablauforganisation eingegangen. Dabei wird das Augenmerk auf die jeweiligen politischen Zusammenhänge, sowie die Vernetzungen zu Verwaltungsexternen gelegt. Die Teilbereiche an sich beginnen mit einer Erörterung über die politische Führung sowie der Gremienarbeit. Anschließend wird die verwaltungsinterne Organisation, der Personalbestand sowie der derzeitige Ist- Zustand der Verwaltungsmodernisierung im Detail dargestellt. Um die Vorstellung der beiden Ämter zu vervollständigen werden die derzeitigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sowie die Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden abschließend aufgezeigt.

2.1. Vorstellung der Stadt Bad Bramstedt

Die Stadt BB hat ca. 13.500 Einwohner und liegt im südlichen Schleswig-Holstein im Kreis Bad Segeberg.[3] Bedingt durch die günstigen klimatischen und topographischen Gegebenheiten, sowie der beiden Fachkliniken am Ort, der Rheumaklinik BB und der Medizinisch-Psychosomatische Klinik, wurde die Stadt prädikatisiert und darf sich Kur- und Heilbad nennen.[4] Obgleich die Umbenennung auf Initiative der Post hin mit Urkunde vom 11.03.1910 durch den Regierungspräsident der preußischen Provinz Schleswig Holstein vollzogen wurde.[5] Geographisch liegt BB 49 Km nördlich von Hamburg und verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung über die Bundesautobahn BAB 7 zum Hamburger Hafen sowie zum Airport Hamburg.[6]

In diesem Zusammenhang hat sich die Stadt BB seit Anfang 2008 unter der Dachmarke NORDGATE - Das Tor zur Metropolregion Hamburg- neben den Städten Neumünster, Kaltenkirchen, Quickborn, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt im Verbund formiert, um einerseits die Wirtschaftskraft zu bündeln und andererseits als gemeinsame Wirtschaftsregion überregional aufzutreten.[7] BB an sich, ist neben dem Gesundheitswesen wirtschaftlich geprägt durch die Branchen Tourismus und Naherholung. Darüber hinaus sind mittelständische Unternehmen im Bereich der Lebensmittelproduktion und Lebensmittelverarbeitung mit großer Bedeutung für die örtliche Wirtschaft angesiedelt. Hervorzuheben ist BB auch als Standort einer Bundespolizeidirektion und der regionalen Zentrale der Raiffeisenbank. Zum Stichtag 01.01.2009 waren insgesamt 1032 Betriebe[8], wovon 820 Betriebe keine Gewerbesteuer bezahlen in der Stadt BB registriert.[9]

2.1.1. Politische Führung und Gremienarbeit

Der demokratisch gewählte Bgm leitet die Verwaltung der Stadt BB in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Stadtverordneten und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Darüber hinaus ist er für die wirtschaftliche und sachliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich.[10] Die Geschicke der Stadtverwaltung BB werden derzeit in 2 Amtszeit durch den hauptamtlichen Bgm Kütbach geleitet.[11] Seine 2 Amtszeit[12] begann 01.02.2007 und dauert bis zum Ablauf des 31.01.2013.[13] Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen sowie über die Ausführung der Beschlüsse dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten.

Die Stadtverordnetenversammlung ist dagegen das Verwaltungsgremium, dass die Stadt BB allumfassend selbstverwaltet. Sie wurde mit einer Amtszeit von 5 Jahren gewählt und besteht derzeit aus 27 Stadtverordneten.[14] Ihr steht die Bürgervorsteherin[15] Mißfeldt als Vorsitzende vor. Aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung wurde wiederum der Hauptausschuss gewählt, in der der Bgm Kütbach ohne Stimmrecht vertreten ist.[16] Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der übrigen Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Ziele und Grundsätze in der vom Bgm Kütbach geleiteten Stadtverwaltung BB. Zu dem ist der Hauptausschuss der Dienstvorgesetzte ohne Disziplinarbefugnis des Bgm Kütbach.[17]

Entsprechend der Gemeindeverfassung SH ist die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt, zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Stadtverwaltung der Stadt BB weitere Ausschüsse zu bilden.[18] Von diesem Recht hat die Stadtverordnetenversammlung gegenwärtig 8x Gebrauch gemacht, demnach gibt es den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Tourismus, den Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, den Ausschuss für Planungs- und Umweltangelegenheiten, den Ausschuss für Soziales, Senioren, Jugend und Gleichstellungsangelegenheiten, den Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport, den Kleingartenausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Seniorenbeirat.[19]

2.1.2. Die verwaltungsinterne Organisation

Die verschiedenen Leitungsstrukturen der Stadtverwaltung BB sind hierarchisch gesehen in 4 aufeinander abgestimmten Entscheidungsstufen analog einer Pyramide aufgebaut und dem Laufbahnprinzip des Berufsbeamtentums angepasst und zur besseren Verständlichkeit schematisch in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Entscheidungsstufenpyramide der Stadt Bad Bramstedt

Die nachfolgende Tabelle ist eine Ergänzung zur Pyramide. In ihr sind die Eingruppierungen der Tarifbeschäftigten und die vergleichbaren Besoldungsgruppen entsprechend der Laufbahnverordnung der Landesbeamten SH sowie in eine Einreihung in die jeweilige Laufbahnebene abgebildet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Eingruppierungsvergleich

Die Stadtverwaltung BB ist in 3 Ämter untergliedert, die auf gleicher Ebene den politischen Funktionsträgern zuarbeiten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 Organigramm der Stadt Bad Bramstedt.

Die Aufbauorganisation ist in der vorherigen Abbildung als Organigramm dargestellt. Die Ablauforganisation der Stadtverwaltung BB ist mittels eins Verwaltungsgliederungsplans, sowie eines Geschäftsverteilungsplans straff gegliedert.

2.1.3. Personalbestand und Personalkennzahlen

Laut Stellenplan als Anlage zum HHP sind in der Stadtverwaltung BB 77 MA beschäftigt. Unter Berücksichtigung von 39 Teilzeitarbeitsverhältnissen mit 804,49 Wo/h ergeben sich insgesamt 2372,49 Arbeitsstunden wöchentlich. Davon entfallen auf die reine Verwaltung 24 Teilzeitkräfte (543,68 Wo/h) sowie 21 Vollzeitkräfte (1370,68Wo/h). Von den 77 MA stehen lediglich 5 MA als Beamte in einem Dienst- und Treueverhältnis.

Zur besseren Verständlichkeit ist nachfolgend eine Personalstatistik über die Anzahl der Mitarbeiter der Stadtverwaltung BB aufgeführt, diese ist untergliedert in die Gesamtmitarbeiterzahl und in die Art des Beschäftigungsverhältnisses.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[20] [21] [22] [23]

Tabelle 2: Personalstatistik nach der Art des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Stadt Bad Bramstedt.

Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung von einem Wahlbeamten angeführt. Die anderen MA sind als Beschäftigte[24] angestellt, wobei die Stelle der GB mit einem KW- Vermerk[25] unterlegt ist. Die Fluktuationsrate der MA ist geringfügig und findet vorwiegend in Folge von Elternzeit oder mit Eintritt des MA in die Rente, bzw. des Beamten in den Ruhestand statt. 2 der 5 Beamten sind ausbefördert. Ein Großteil der MA ist unkündbar auf Grund des § 34 (2) TVöD.[26] Das Durchschnittsalter der MA beträgt 44 Jahre, wobei das Durchschnittsalter der männlichen MA mit 44,9 Jahren leicht höher liegt.

Auffällig ist, dass gerade einmal 6,4% der MA zur Altersgruppe der - bis zu 30jährigen angehört und 75,6% der MA zur Altersgruppe der- über 40jährigen angehört.[27] Zur Erledigung der Aufgaben im Rahmen von Hartz IV wurden dem Kreis Bad Segeberg 3 MA im Jahr 2005 zugewiesen.[28] Eine Personalplanung wird derzeit nicht durchgeführt, der Personalbestand wird lediglich mittels Stellenplan fortgeschrieben.

2.1.4. Derzeitiger Ist- Zustand der Verwaltungsmodernisierung

In Folge der Novellierung der Gemeindeordnung SH wurde der § 55(3) mit Wirkung vom 01.04.2003 geändert und damit der Bgm ermächtigt die Verwaltung in Sachgebiete zu gliedern und die unterstellten MA entsprechend den Sachgebieten zuzuweisen. Dieses gab den ersten Anstoß zur Neuorganisation der Stadtverwaltung BB, auch wenn mit Beschluss vom 25.08.2003 der Hauptausschuss die Notwendigkeit einer Neuorganisation vorerst ignorierte.[29] Die Steuerungsgruppe zur Neuorganisation wurde am 07.04.2004 durch den Bgm als selbstständig arbeitende Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie sollte unter der Beteiligung des hiesigen Personals, der GB sowie des PR[30] eine unabhängige und ergebnisoffene Untersuchung gewährleisten. Als maßgebliche Kennzahlen[31] wurden die nachfolgend aufgeführten Punkte erachtet:

- Reduzierung der Ämter von 4 auf 2,
- Erhaltung der Ämterstruktur – Identifizierbarkeit durch die Einwohner,
- Überprüfung der Führungsstruktur,
- Schaffung innerbetrieblicher Entwicklungs- und Aufstiegschancen,
- Kostendruck[32].

Zunächst wurden die Zuständigkeiten und die Befugnisse innerhalb der Steuerungsgruppe geregelt und die Vorgehensweise abgestimmt. Als erstes sollte der Ist- Zustand der Verwaltung in seiner Struktur als Ganzes dargestellt werden und aus dieser die weiteren Arbeitsschritte abgeleitet werden.[33] Nach ca. 3 Monaten wurde von Seiten der Steuerungsgruppe objektiv festgestellt, dass externes fachliches Know-How für die Aufgabenbewältigung der Steuerungsgruppe erforderlich war.[34] In den nächsten 1,5 Jahre gab es verschiedene Bestrebungen seitens der Stadt die eigene Verwaltung wirtschaftlich und bürgerorientiert auszurichten, es dauerte aber bis zum 11.02.2006 auf der fraktionsübergreifenden Klausur-Sitzung im Schlosssaal der Stadt BB, bis alle Punkte gegen eine externe Vergabe ausgeräumt wurden.[35]

Die KUBUS wurde schließlich am 10.03.2006 mit der Zielsetzung beauftragt[36], die Verwaltungsprozesse der Stadtverwaltung BB hinsichtlich der Qualität und Kosten zu optimieren.[37] Hierzu fand am 21.03.2006 eine Auftaktveranstaltung[38] mit den MA der Stadtverwaltung BB statt, in der u.a. die vorab durch das Hauptamt verteilten Fragebögen der KUBUS eingehend erörtert wurden. Die ausgefüllten Fragebögen wurden folglich bis zum 04.04.2006 in verschlossenen Umschlägen an die KUBUS gereicht.[39] Im Ergebnis der Stellenbedarfsanalyse kam KUBUS zum Schluss, dass von den 33,5 Stellen in der Kernverwaltung 1,45 Stellen eingespart werden könnten und demnach die Quote von 2,51 Stellen je Einwohner auf 2,4 Stellen abgesenkt werden könnte. Darüber hinaus könnten nach KUBUS eine Reihe von Arbeitsabläufen optimiert werden, so z.B. die Zentralisierung der bis dato zersplittert wahrgenommenen Aufgaben um die HÜL und des GLM[40] Unabhängig davon empfahl die KUBUS die Einführung einer 2 oder 3 Ämter-Struktur für die Stadtverwaltung BB.

Im Juli 2006 wurde der Bericht zur Optimierung der Verwaltungsorganisation zuerst der Stadt BB und später an die MA der Stadtverwaltung BB gereicht und damit umfassend eingebunden.[41] Im Anschluss daran fanden intensive Gespräche zwischen der Verwaltungsleitung, dem PR und KUBUS statt[42], in der alle offenen Punkte einer vorab erarbeiteten Agenda abgehandelt wurden.[43] Den schlussendlichen Ausschlag für die Umsetzung der Neuorganisation gab die v.g. Einsparung von Stellen im Stellenplan i.V.m. mit der organisatorischen Änderung der Ämterstruktur sowie den verbesserten Einsatz der vorhandenen IT Technik. Die ersten Erwägungen von Seiten der Stadtverordneten bezüglich der Einrichtung eines Bürgerbüros, ggf. als Kooperation mit dem Amt BB Land kamen am 21.06.2006 als Ergänzung zum einstimmigen Beschluss der Stadtverordneten zur neuen Gliederung der Ämter auf.[44] Dies mündete im Strategiepapier der Steuerungsgruppe in der der weitere Fahrplan zur Neuorganisation festgeschrieben wurde.

Um sich einen vollständigen Überblick über die zu bewältigenden Aufgaben zu verschaffen, verteilte KUBUS Fragebögen an die MA, in der sie ihre originären Aufgaben gemäß Tätigkeitsbeschreibung mittels Zeitansatz erfassen sollten. Diese Aufzeichnungen der Tätigkeiten mit dem dazugehörigen Zeitansatz wurden anschließend von KUBUS prozentual auf das Jahr hochgerechnet und in einem überarbeiteten Entwurf zusammengetragen. KUBUS legte daraufhin am 23.06.2006 die überarbeiteten Entwürfe der Stellenbeschreibungen der neuen Ämterstruktur der Stadtverwaltung BB vor.[45] Anschließend fand durch den Bgm eine Beteiligung der GB, des PR und der Führungsebene der Amtsleiter zu den Entwürfen statt.[46] Gleichzeitig wurde die Neuorganisation unter Begleitung der hierzu eingerichteten Steuerungsgruppe und auf Grundlage des Berichtes der KUBUS schrittweise in Teilbereichen umgesetzt. Hierzu wurden verwandte Aufgaben gebündelt, Aufgabenbereiche neu geordnet und interne Schnittstellen reduziert.

Es stellte sich im Nachgang heraus, dass die am 23.06.2006 vorgelegten Entwürfe der überarbeiteten Stellenbeschreibungen Mängel enthielten und im Zweifel keinen klaren Arbeitsumfang sowie deren Aufgaben wiedergaben.[47] Parallel dazu wurde die GB und der PR in Form eines internen Zwischenberichts eingebunden.[48] Einigkeit bestand zwischen der Steuerungsgruppe und KUBUS hingegen mit der Verlagerung von Aufgaben sowie eines MA[49] zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung im September 2006.[50] Die ersten Stellenbesetzungen erfolgten nach Zustimmung des Hauptausschusses am 09.10.2006 mit der Stellenbesetzung der 3 Amtsleiter.[51] Anschließend wurden die neuen Amtsleiter in die personelle Neuaufstellung ihrer Ämter und in die jeweilige Aufgabenverteilung eingebunden.[52] Die 3 neuen Ämter der Stadtverwaltung BB wurden als Amt für Allgemeine Verwaltung und Finanzen, Bürgeramt und Bauamt getauft um eine Affinität mit den Bürgern zu ermöglichen.[53] Ein abschließendes Gespräch mit KUBUS fand am 21.11.2006 statt.[54]

Es zeichnete sich ab, dass sich ein Personalmehrbedarf von einer Stelle im Amt für Allgemeine Verwaltung und Finanzen, durch eine Verlagerung von Aufgaben in das Bürgeramt ergeben würde. Aus diesem Umstand heraus wurde nach der tatsächlichen Umsetzung der neuen Ämterstruktur ab dem 15.01.2007 eine Bewährungsphase von 6 Monaten vollzogen um im Nachgang zu evaluieren, ob sich in Folge der Umorganisation ein Personalmehrbedarf ergeben würde und ggf. eine Auszubildende nach dem erfolgreichen Abschluss befristet übernommen werden könnte.[55] Die Stellenbeschreibungen, sowie -bewertungen die einen unmittelbaren Einfluss auf die Eingruppierung und letztendlich auf die Vergütung der MA haben, sollten erst nach Abschluss der internen Umorganisation erarbeitet werden.[56]

Die erste Evaluierung im Hinblick auf den tatsächlichen organisatorischen Erfolg der Neuorganisationen wurde von Seiten der Stadt im September 2007 unter der Beteiligung des PR und der GB durchgeführt, hierzu wurden die MA auf Ebene der Ämter befragt.[57]

Im Ergebnis wurden u. a. Informationsdefizite, die Anwendungssicherheit der EDV und die Förderung der Motivation der MA vorgetragen.[58] Darüber hinaus wurde von Seiten der MA die Einführung der zentralen HÜL als negativer Aspekt beurteilt, da Einsparpotenziale aus ihrer Sicht nicht ersichtlich waren. Gleichwohl sprachen sie sich gegen eine Rücknahme der Zentralisierung aus.[59] Des weiteren kam zum Ausdruck, dass die örtliche Kommunalpolitik nicht flächendeckend in den Umstrukturierungsprozess eingebunden wurde.[60] Sowohl das von verschiedenen Seiten favorisierte Bürgerservicebüro, als auch Teilbereiche des KUBUS Gutachtens wurden in der Zwischenzeit nicht umgesetzt. Im Frühjahr 2008 wurde unter der Federführung des PR eine erneute Mitarbeiterbefragung zum aktuellen Stimmungsbild, sowie den Auswirkungen der Neuorganisation mit einem durchwachsenen Ergebnis durchgeführt.[61] Dieses Ergebnis kam einem Führungskräftefeedback auf Abteilungsebene gleich. Die Erkenntnisse der Befragungen brachten im Anschluss einen erheblichen Klärungs- und Abstimmungsbedarf mit sich. Gleichwohl galten diese Informationen als Handlungsgrundlage für das weitere Vorgehen der Verwaltungsleitung.[62]

Zusammenfassend ist über den Stand der Verwaltungsmodernisierung der Stadtverwaltung BB auszuführen, dass in Folge der ab dem Jahr 2004 vollzogenen Neuorganisation verbunden mit der Einführung des „Drei Ämter Models“ lediglich ein Teilerfolg verbucht werden konnte. Da gemessen an den vorab gestellten Zielen, weder Stellen eingespart, noch die betrieblichen Entwicklungs- und Aufstiegschancen verbessert werden konnten. Zu dem fehlen bisher dezidierte Aussagen, in wie weit mittelfristig HHM auf Grund der Neuorganisation eingespart werden können.[63] Somit bleibt festzuhalten, dass derzeit sowohl alle organisatorischen, als auch personellen Ressourcen ausgeschöpft sind.

2.1.5. Derzeitige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

In den vorherigen 2 HHJ wurden verschiedene Programme und Maßnahmen in Angriff genommen bzw. umgesetzt, die zur Entlastung des diesjährigen Haushalts führen sollten. In der nachfolgenden Tabelle sind die Maßnahmen, der jeweilige Umsetzungsstatus sowie der Auswirkungsgrad zum HHP 2009 aufgeführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3 Derzeitige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Bad Bramstedt.

Aus der Verwaltung heraus wurden demnach lediglich Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 10.000,00 € umgesetzt, die zur tatsächlichen Entlastung des Haushalts 2009 führen.

2.1.6. Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden

Von strategischer Bedeutung für die Stadt BB dürfte die Mitgliedschaft im Städteverbund NORDGATE sein. Eine nähere Erläuterung hierzu ist im Unterpunkt 2.2.1. aufgeführt. Gleiches Interesse gilt für den Zusammenschluss Metropolregion Hamburg, der die Stadt BB ebenfalls beiwohnt, jedoch erfolgte die Zusammenarbeit auf Veranlassung des Bundeslandes SH.[64] Auch die Mitgliedschaft im Holsteiner Auenland e.V., der für eine integrative und nachhaltige Entwicklung der Region eintritt, ist von übergeordneter Bedeutung. Da hier einerseits der Tourismus und die hiesigen Lebensmittelerzeuger gestärkt werden und andererseits die interkommunale Kooperationen ausgebaut wird.[65]

Darüber hinaus ist die Stadt BB in 23 Vereinen und Verbänden vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen bis zum Verein der Europäischen Föderalisten Kreisverband Segeberg e.V. organisiert. Diese Mitgliedschaften stehen auch vor dem Hintergrund, dass das Vereinsleben in Stadt BB auf eine lange Tradition zurückgreifen kann. Derzeit sind in der Stadt BB ca. 24 Vereine mit kulturellem Hintergrund, 26 soziale Einrichtungen[66] und 20 Sportvereinen organisiert.

2.2. Vorstellung des Amtes Bad Bramstedt Land

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenDas Amtsgebiet des Amtes BB Land umfasst 14 Gemeinden[67] mit einer Gesamtfläche von 186,48 km² und liegt im äußersten Westen des Kreises Segeberg. Dabei berührt das Amtsgebiet die Nachbarkreise Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Pinneberg sowie die Stadt Neumünster. Einige der Gemeinden können auf eine lange Geschichte zurückgreifen. So wurde z.B. das heutige Wiemersdorf im Jahr 1141, die Gemeinde Bimöhlen im Jahre 1189 oder Hitshusen im Jahr 1286 erstmals urkundlich erwähnt. Mithin wurde Großenaspe 1736 selbständiges Kirchspiel.[68] Dagegen besteht das am Westrand des Kreises gelegene Heidmoor erst seit 1951.[69] Die Einwohnerzahl schwankt derzeit bei ca. 10.600 Einwohnern, obgleich ein langfristiger gemeindeübergreifender Trend zu erkennen ist, dass Familien aus dem Hamburger Großraum zuziehen. Zum Stichtag 01.01.2009 waren insgesamt 776 Gewerbebetriebe im Amtsbereich registriert, von denen 302 Gewerbesteuern bezahlen.

2.2.1. Amtsverwaltung Bad Bramstadt Land

Das Amt BB Land besteht seit 1948 und ist aus den Ämtern Weddelbrook und Wiemersdorf hervorgegangen. Anfangs gehörten die Gemeinden Armstedt, Bimöhlen, Borstel, Föhrden-Barl, Hagen, Hitzhusen, Weddelbrook, Wiemersdorf, Fuhlendorf, Hardebek, Hasenkrug, Mönkloh und Heidmoor dem Amt BB Land an. Nach der Ämterreform im Jahr 1970 wurde die Gemeinde Großenaspe dem Amt BB Land zugeordnet. Die Amtsverwaltung befindet sich seit dem Jahr 2000 in der König-Christian-Straße 6 in BB. In dem neu errichteten Amtsgebäude werden die Verwaltungsaufgaben der amtsangehörigen Gemeinden wahrgenommen. Gleichzeitig obliegt der Amtsverwaltung BB Land die Geschäftsführung des Gewässerpflegeverbandes Bramau.[70]

2.2.2. Politische Führung und Gremienarbeit

Von politischer Seite wird das Amt durch den ehrenamtlichen Amtsvorsteher Klose angeführt. Er ist zugleich der Dienstvorgesetzte des Leitenden Verwaltungsbeamten Stölting, der wiederum der Verwaltung vorsteht.

Daneben bestimmen gegenwärtig 37 Ausschüsse und die jeweiligen ehrenamtlichen Bgm das politische Leben der 14 amtszugehörigen Gemeinden. Auf Ebene des Amtsbereiches gibt es hingegen nur den Finanz- ,Planungs- und Maßnahmeausschuss, den Amtsausschuss sowie den Personalausschuss. Hierbei nimmt der Amtsausschuss eine übergeordnete Rolle ein. Der Amtsausschuss setzt sich aus den jeweiligen Bgm und dem Amtsvorsteher zusammen. Darüber hinaus sind die größeren Gemeinden mit weiteren Mitgliedern im Amtsausschuss vertreten.[71] In den Gemeinden an sich, gibt es eigenständige Planungs- und Maßnahmeausschüsse, Finanzausschüsse sowie Schul- ,Kultur- und Sportausschüsse.

2.2.3. Die verwaltungsinterne Organisation

Die meisten amtsangehörigen Gemeinden besitzen eigene Kindergärten, daneben Schulen oder einen Bauhof. Die administrativen Aufgaben, die mit jenen Organisationseinheiten anfallen, werden in Eigenregie auf Ortsebene geregelt. Alle übrigen administrativen Aufgaben werden zentral von der Amtsverwaltung BB Land regelt. Die Amtsverwaltung an sich ist in 3 Ämter untergliedert, dem Planungs- und Verwaltungsamt, dem Kundenamt sowie dem Amt für Finanzen. Sie arbeiten auf gleicher Ebene dem Amtsauschuss zu. Zur besseren Verständlichkeit ist nachfolgend eine Organisationsübersicht der Amtsverwaltung BB Land unter Einbindung der Ausschüsse dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 Organisationsübersicht der Amtsverwaltung Bad Bramstedt.

Die verschiedenen Leitungsstrukturen innerhalb der Amtsverwaltung BB Land sind hierarchisch gesehen in 4 aufeinander aufgebaute Entscheidungsstufen analog einer Pyramide aufgebaut und dem Laufbahnprinzip des Berufsbeamtentums angepasst und zur besseren Verständlichkeit schematisch dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 Entscheidungsstufenpyramide der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land.

Die nachfolgende Tabelle ist eine Ergänzung zur Pyramide. In ihr sind die Eingruppierungen der Tarifbeschäftigten und die vergleichbaren Besoldungsgruppen entsprechend der Laufbahnverordnung der Landesbeamten in SH sowie in eine Einreihung in die jeweilige Laufbahnebene abgebildet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4 Eingruppierungsvergleich.

2.2.4. Personalbestand und Personalkennzahlen

Laut Stellenplan als Anlage zum HHP sind in der Amtsverwaltung BB Land 21,7 Stellen ausgewiesen. Diese Stellen verteilen sich auf insgesamt auf 25 MA, wobei der reinen Verwaltung 20,5 Stellen zuzuschreiben sind. Lediglich der Leitende Verwaltungsbeamte steht in einem Dienst- und Treueverhältnis. Derzeit werden 4 Lehrlinge ausgebildet. Das Durchschnittsalter der MA der Amtsverwaltung BB Land beträgt 33 Jahre, wobei gerade einmal 3 MA in die Gruppe der über 50jährigen einzuordnen sind und dagegen 13 MA zu den unter 30jährigen gehören.[72] Unabhängig davon, werden in den amtsangehörigen Gemeinden insgesamt ca. 120 MA in eigener Personalhoheit beschäftigt.[73] Da die Gemeinden über eigene Haushalte verfügen, werden sie in der vorliegenden Arbeit nicht berücksichtigt.

2.2.5. Derzeitiger Ist- Zustand der Verwaltungsmodernisierung

Im Vergleich zu anderen kommunalen Verwaltungen hat sich die Amtsverwaltung BB Land frühzeitig umstrukturiert und im K.I.L.O. Projekt[74] eingebracht. Die eigentliche Auftaktveranstaltung fand hierzu am 13.02.2001 in Großenaspe unter der Beteiligung von ca. 140 Teilnehmern statt. Anschließend begann die Diagnosephase und ab Mai 2003 wurde die Umsetzungsphase mit der Erprobung der neuen Aufbau- und Ablauforganisation für das Haupt- und Ehrenamt in der Praxis vollzogen. Auslöser des K.I.L.O. Projektes waren insbesondere die veralterten Aufgabenstrukturen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen und die inneren Organisationsstrukturen für das Haupt- und Ehrenamt auf den Prüfstand zu stellen. Weiterhin wurde das Ziel verfolgt, für den Bürger eine effektivere und bürgerfreundliche Verwaltung vorzuhalten.[75] Um den verwaltungseigenen Anspruch mit dem K.I.L.O. Projekt zu verdeutlichen ist, in der nachfolgenden Abbildung das Logo der Verwaltungsmodernisierung dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 Logo des K.I.L.O. Projektes von Seiten der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land.

Der gegenwärtige Zustand der Verwaltungsmodernisierung kann als weitgehend abgeschlossen bezeichnet werden. Obgleich sich die Verwaltungsmodernisierung unter der K.I.L.O. Schirmherrschaft nie am Ende befindet, sondern stetig dem Bedarf angepasst wird. Im Rahmen des Reformprozesses hat sich die Amtsverwaltung BB Land zu einer innovativen und kundenorientierten Verwaltung entwickelt, die aus der Erfordernis des wirtschaftlichen Handelns und der finanziellen Enge heraus nicht den Zwang, sondern eher die Herausforderung zur Verbesserung der Leistungen ansieht. Darüber hinaus hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Haupt- und Ehrenamt grundlegend verbessert, wobei die zwischenmenschliche und persönliche Kommunikation sowie das Verständnis füreinander eine tragende Rolle spielt. In Folge dessen wurde auch das behördeninterne Bewusstsein um den Wissenstransfer und dem aufgeschlossenen Umgang mit „Neuerungen“ gestärkt.

2.2.6. Derzeitige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Die derzeitigen Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung beschränken sich lediglich auf eine solide Finanzpolitik von Seiten der Amtsverwaltung BB Land. Bei gleichbleibenden Finanzzuweisungen und Gewerbesteueraufkommen reicht dieses aber aus, um den Haushalt ab dem HHJ 2015 zu entschulden.

Als zusätzliche Maßnahme im weiteren Sinne, kann die offensive Herangehensweise der Amtsverwaltung BB Land in Bezug auf die Teilfortschreibung des Windeignungsflächenkatasters SH angesehen werden. Die Maßnahmen an sich beziehen sich derzeit vor allem auf die Hilfestellung der amtsangehörigen Gemeinden im Bedarfsfall, sowie die Kommunikation mit dem Kreis- Planungs- und Umweltausschuss des Kreises Segeberg. Hervorzuheben ist hierbei, dass das Amt BB Land einen Schwerpunktbereich im Kreiskataster darstellt.

Diese Ressourcen werden gegenwärtig ausgelotet und mit den amtsangehörigen Gemeinden über zukünftige Projekte diskutiert. Da unstrittig ist, dass mit der Errichtung von Windkraftanlagen ein erhöhtes Steueraufkommen einher geht.

2.2.7. Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden

Die Mitgliedschaften der Amtsverwaltung BB Land sind auf ein notwendiges Maß beschränkt. Hervorzuheben ist hierbei die Mitgliedschaft im Holsteiner Auenland e.V., der für eine integrative und nachhaltige Entwicklung der Region eintritt. Weiterhin ist die Amtsverwaltung BB Land im SH Gemeindetag, im Kommunalen Arbeitgeberverband SH, im Fachverband LVB Kreisgruppe Segeberg, im Fachverband der Kämmerer, im Landesverband der Standesbeamten sowie in der Metropolregion Hamburg organisiert. Anzumerken ist, dass im letztgenannten Verbund keine Mitgliedsbeiträge anfallen. Im Vergleich zur Stadt BB, ist ein Beitritt zum Städteverbund NORDGATE nicht geplant.

3. Analyse der Finanzhaushalte

Im 1 Teil des 3 Kapitels wird die Verwaltung der Stadt BB sowie die Amtsverwaltung des Amtes BB Land unter Wirtschaftlichkeitsaspekten betrachtet und in ihrer Eigenart gegenübergestellt. Dabei wird eingangs auf die jeweiligen Haushalte für das HHJ 2009 eingegangen. Nachfolgend wird auf die jeweilige Kreditbelastung und auf den damit einhergehenden Schuldenstand eingegangen. Im 2 Teil des 3 Kapitels werden vor dem Hintergrund der themenstellenden Fragestellung nichtmonetäre Aspekte aufgegriffen. Hierbei spielen insbesondere Personalüberlegungen sowie das Ehrenamt als solches eine Rolle.

3.1. Monetäre Betrachtung der beiden Amtsverwaltungen

Die Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten haben einen erheblichen Einfluss auf die deutsche Wirtschaft. In Folge dessen ist die konjunkturelle Entwicklung der heimischen Wirtschaft schwer einzuschätzen. Von daher ist die weitere wirtschaftliche

Entwicklung sowohl der Stadt BB, als auch der Amtsverwaltung des Amtes BB Land von hoher Unsicherheit geprägt. Innerhalb der Abschlussarbeit bezieht sich die monetäre Betrachtung beider Kommunalverwaltungen dezidiert auf die für die Beantwortung der themenstellenden Fragestellung bedeutsamen Inhalte. Hierbei wird nachfolgend auf die jeweiligen HHP für das HHJ 2009 eingegangen.

3.1.1. Stadt Bad Bramstedt

Für das HHJ 2009 belaufen sich die Einnahmen der Stadt BB auf 17.554.700,00 €, die Ausgaben dagegen auf 20.697.900,00 €. Der vorgetragene Fehlbetrag aus dem HHJ 2008 wird derzeit mit 1.800.000,00 € eingeschätzt. Zgl. des geschätzten Fehlbetrages von 1.353.200,00 € für das HHJ 2009 ergibt sich somit ein Fehlbetrag von insgesamt 3.153.200,00 € im Haushalt für das HHJ 2009. Aus diesem Grund bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt insgesamt gefährdet. Freie Finanzmittel zur Finanzierung von Krediten erwirtschaftet der Verwaltungshaushalt nicht. Die Investitionen im Vermögenshaushalt bleiben auf ein notwendiges Maß beschränkt, dennoch kann die Finanzierung des HHP 2009 nur über eine erneute Kreditaufnahme von 1.134.000,00 € sichergestellt werden. Die Verschuldung der Stadt wird auf 6.519.000,00 € anwachsen. Damit wäre jeder Einwohner rechnerisch mit 482,06 € verschuldet. Unter Berücksichtigung der Verschuldung der Stadtentwässerung und der Eigengesellschaft steigt dieser Betrag je Einwohner sogar auf 1.763,11 € an.

3.1.1.1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009

Auf Grund § 77ff. der GemVO wurde nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2008 nachfolgende Haushaltssatzung für das HHJ 2009 erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das HHJ 2009 wird im Verwaltungshaushalt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 5 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 der Stadt Bad Bramstedt.

§ 4 Der Höchstbetrag der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für deren Leistungen oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 84 (1) GO erteilen kann, beträgt 10.000,00 €.

3.1.1.2. Finanzierungsübersicht für das Haushaltsjahr 2009

Nachfolgend ist die Finanzierungsübersicht zum HHP 2009 aufgeführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 6 Finanzierungsübersicht für das Haushaltsjahr 2009

3.1.1.3. Gesamtplan zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009

In der nachfolgenden Tabelle sind die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungs- ermächtigungen für das HHJ 2009 zusammengefasst.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 7 Gesamtplan der Stadt Bad Bramstedt für das Haushaltsjahr 2009.

Der bereinigte Verwaltungshaushalt besteht zu 1/3 aus Personalaufwendungen. In Folge des Tarifabschlusses für den öD steigen die Personalausgaben gegenüber dem Vorjahr um 5,85%. Zuschüsse und Zuweisungen für die Kinderbetreuung, Erziehung und Schule bilden ein weiteres 1/3. Hierin enthalten sind die Umlage an den Schulverband BB und die Erstattungen an die Kindergartenträger. Der Aufwand für die Schulverbandsumlage steigt voraussichtlich 6,95%, für die Kindergärten um 8,56%.

3.1.1.4. Kreditbelastung und Schuldenstand

In der nachfolgenden Übersicht ist der Schuldenstand zum Stichtag 01.01.2009 aufgeführt. Verglichen zum HHJ 2008 steigt die Gesamtverschuldung im HHJ 2009 um 12,22% an, wobei die Kreditaufnahme der Höhe nach abnimmt. Dennoch beläuft sich die Nettokreditaufnahme im HHJ 2009 auf 710.000,00 €.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 9 Aufstellung der jährlichen Zinsbelastung der Stadt Bad Bramstedt.

3.1.2. Amtsverwaltung Bad Bramstadt Land

Für das HHJ 2009 belaufen sich sowohl die Einnahmen, als auch die Ausgaben der Amtsverwaltung des Amtes BB Land auf 1.824.200,00 €. Demnach kann für das HHJ 2009 von einem ausgeglichenen Haushalt gesprochen werden. Auf Grund der gestiegenen Finanzkraft der amtsangehörigen Gemeinden erhöht sich die Amtsumlage um 103.300,00 € gegenüber dem Vorjahresansatz. Gleichzeitig kann die Amtsumlage von 17% auf nunmehr 16,5% der Umlagegrundlagen gesenkt werden. Des weiteren nimmt der Schuldenstand der Amtsverwaltung BB Land auf Grund der jährlichen Tilgung von 103.000,00 € kontinuierlich ab, so dass die Amtsverwaltung des Amtes BB Land im Jahr 2016 bei vergleichbaren Einnahmen und Ausgaben aller Voraussicht nach schuldenfrei ist.

3.1.2.1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009

Auf Grund des § 18 Amtsordnung i.V.m. dem § 77ff. der GemVO wurde nach Beschluss des Amtsausschusses vom 27.10.2008 nachfolgende Haushaltssatzung für das HHJ 2009 erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das HHJ 2009 wird im Verwaltungshaushalt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 11 Finanzierungsübersicht für das Haushaltsjahr 2009 der Stadt Bad Bramstedt.

3.1.2.3. Gesamtplan zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009

In der nachfolgenden Tabelle sind die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungs- ermächtigungen für das HHJ 2009 zusammengefasst.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 12 Gesamtplan der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land für das Haushaltsjahr 2009.

3.1.2.4. Kreditbelastung und Schuldenstand

In der nachfolgenden Darstellung ist die Schuldenentwicklung des Amtes BB Land aufgeführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 13 Zusammenfassung des Schuldenstandes der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land.

So Fern des den Haushältern der Amtsverwaltung BB Land gelingt, die Tilgungshöhe von 103.000,00 € jährlich beizubehalten, wäre das Amt BB Land im Jahr 2016 schuldenfrei. Die Zinsbelastung je Einwohner der Amtsverwaltung BB beträgt im HHJ 2009 allein 2,22 €.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 14 Aufstellung der jährlichen Zinsbelastung der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land.

3.2. Nichtmonetäre Betrachtung beider Kommunalverwaltungen

Neben den Wirtschaftlichkeitsaspekten bedürfen die nichtmonetären Gesichtspunkte besonderer Beachtung zum Gelingen einer reibungslosen Ablauforganisation. Zur abschließenden Würdigung der nichtmonetären Gesichtspunkte lagen dem Verfasser keine qualitativen Kennzahlen vor. Folglich musste der Verfasser die zugänglichen Hilfskennzahlen wie die Fluktuationsrate, die Beförderungssituation und die Motivation auswerten.

3.2.1. Betrachtung der Verwaltung der Stadt Bad Bramstedt

Die Neugliederung der Kernverwaltung im Rahmen der Neuorganisation unter der Zuhilfenahme von KUBUS hat bewirkt, dass einzelne MA in das 2 Glied gerückt sind oder aber Aufstiegsmöglichkeiten in Gänze verwehrt wurden. Auch in Folge der geringen Fluktuationsrate wird es auch zukünftig nicht zu einer Vielzahl von freien und besetzbaren Dienstposten kommen. Darüber hinaus hat die externe Beteiligung von KUBUS nicht gerade zu einer Verbesserung des Behördenklimas beigetragen. Gleichwohl sind die politischen Funktionsträger und die Verwaltungsleitung bemüht eine Besserung im Umgang mit den MA sowie dem PR herbeizuführen.

Vor dem Hintergrund des unausgeglichenen Haushalts bleibt es abzuwarten, ob sich eine tatsächliche Verbesserung einstellt.

Weiterhin trägt die halbjährige Wiederbesetzungssperre von freien Dienstposten[76] nicht dazu bei, die übrigen MA zu entlasten, da sie während dieser unbesetzten Zeit Mehrarbeit leisten. Darüber hinaus hat der neue/ umgesetzte MA aus objektiven Erwägungen heraus nicht die erforderliche Zeit sich auf dem neuen Dienstposten entsprechend einzuarbeiten oder nötige Lehrgänge zu besuchen.

3.2.2. Betrachtung der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land

Als Folge der Einbindung aller MA in die Verwaltungsmodernisierung um das K.I.L.O. Projekt kann die Motivation der MA als durchweg gut betrachtet werden. Ein weiterer Effekt der mit der Realisierung des v.g. Projektes erreicht werden konnte, ist die Steigerung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den hauptamtlichen MA und den Ehrenamtlern. Darüber hinaus wurden die Soft- Skills[77] der MA in Bezug auf die Teamfähigkeit und Sozialkompetenz gestärkt.

Unabhängig davon wirken sich die klare Aufgabenzuordnung sowie die transparente Amtsführung nachhaltig positiv auf die MA aus.

Auf Grund der geringen Fluktuationsrate und der vorerst abgeschlossenen Verwaltungsumstrukturierung werden mittelfristig keine neuen oder besser dotierten Stellen oder Planstellen geschaffen werden. Dieses und das geringe Durchschnittsalter[78] der MA können sich langfristig negativ auf das Behördenklima auswirken. Hier gilt es langfristig mit Motivationsanreizen entgegenzuwirken. Motivationsanreize können mit Blick auf die leistungsabhängigen Vergütungsbestandteile oder aber mit individuellen Jobmodellen geschaffen werden.

3.3. Ehrenamt als Stützpfeiler

Obgleich es in beiden Kommunalverwaltungen ein reichhaltiges Vereinsleben gibt, ist das Vereinsleben in den 14 Dorfgemeinschaften im Amtsbereich des Amtes BB Land weitaus intensiver ausgeprägt. Darüber hinaus ist die Mitverantwortungsbereitschaft in den Dorfgemeinschaften gemessen an den Einwohnern um ein Vielfaches höher. Ohne dieses bürgerschaftliche Arrangement aus der Dorfgemeinschaft heraus wäre die Amtsverwaltung BB Land handlungsunfähig. Hierbei ist das ehrenamtliche Element insbesondere auf die Bürgernähe der Verwaltung zurückzuführen. Dennoch ist ein wertender Vergleich für die Aufwendungen im ehrenamtlichen Bereich aus sachgerechten Erwägungen schwer möglich, da die Aufgabenbereiche beider Kommunen voneinander abeichen. So richtet sich der Fokus der Stadt BB aus traditioneller Sicht in Richtung des Kur- und Bäderwesens. Dagegen richtet sich das Streben des Amtes BB Land insbesondere auf die ländliche Bevölkerung.

4. Möglichkeiten zur Finanzkonsolidierung der Stadt Bad Bramstedt als Grundlage einer Ämterfusion

Um die Vorraussetzungen für eine Ämterfusion zwischen der Stadt BB und der Amtsverwaltung BB zu schaffen, ist eine Finanzkonsolidierung der Stadt BB erforderlich. Hierzu gibt es für die Stadt BB verschiedene Ansätze die sowohl verwaltungsintern, als auch verwaltungsextern in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung BB umgesetzt werden könnten. Im nachfolgenden Kapitel sind zunächst die verwaltungsinternen Ansätze und anschließend die verwaltungsexternen Ansätze aufgeführt.

4.1. Verwaltungsinterner Ansatz

4.1.1. Schließung des Fremdenverkehrsamtes

Es steht zu befürchten, dass die Stadt BB langfristig finanziell handlungsunfähig wird. Unter diesem Aspekt sollte es schon erlaubt sein zu Fragen, warum sich die Stadt BB ein Fremdenverkehrsbüro leistet. Ein Argument von Seiten der Stadt könnte sein, dass die Einrichtung eines solchen Büros aus der Tradition heraus geschuldet ist. Gegenargumente wären hingegen, dass es aus klassischer Sicht nicht Aufgabe es Staates sein kann, ein solches Büro aufrecht zu erhalten. Ein Fremdenverkehrsamt in der Hand einer Kommune kann sich sogar negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung als Ganzes auswirken. Da die Kommune hierbei als Wettbewerber mit ungleichen Mitteln agiert und ggf. private Tourismusbüros benachteiligt sind oder sich gar nicht erst ansiedeln. Wenn sich also der Staat, hierbei die Stadt BB, sich auf seine klassischen gesetzlichen Aufgaben zurückzieht und dem Tourismusmarkt sich selbst überläst, ob sich ein oder mehrere private Unternehmen am Ort ansiedeln, dann wird langfristig die Stadt BB von Kosten entlastet und es siedelt sich weiteres Gewerbe an. Das Betreiben eines Fremdenverkehrsamtes für Gäste und Besucher darf sich zu dem nicht zu Nachteilen der einheimischen Bevölkerung auswirken, da sie die Defizite zu tragen haben.

Zusammenfassend kann ausgesagt werden, dass die Aufrechterhaltung des Fremdenverkehrsamts gegenüber der heutigen Bevölkerung der Stadt BB und der zukünftigen Generation aus objektiven Gesichtspunkten nicht vertretbar ist. Das Fremdenverkehrsamt sollte geschlossen und die MA anderweitig eingesetzt werden. Nachfolgend ist hierzu eine ganzheitliche Vorgehensweise bzw. Umschichtung aufgeführt.

Insgesamt sind im Fremdenverkehrsamt 3 MA, davon ist 1 MA TVöD 9 eingruppiert und 2 MA mit der Eingruppierung TVöD 5 beschäftigt. Die Stelle TVöD 9 könnte zum Bauamt umgeschichtet werden und somit die Einführung einer KLR- Rechnung für den Bauhof stellenmäßig realisiert und vollzogen werden.[79] Die anderen beiden Stellen könnten hingegen zum Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen verlagert werden. Von hier aus könnte dann die Fremdenverkehrsabgabe eingezogen werden, um die Einnahmeseite der Stadt zu sichern.

Die internen Verrechungssätze für die Raumnutzung, die Verwaltungskostenanteile und die inneren Verrechnungen, sowie die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen sind bei den nachfolgenden Rechnungen zur Verständlichkeit ausgeblendet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 16 Jährliches Einsparpotenzial bei Schließung des Fremdenverkehrsamtes.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 17 Einmaliges Einsparpotenzial bei Schließung des Fremdenverkehrsamtes.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 18 Unabhängige Kosten Schließung des Fremdenverkehrsamtes.

Das Einsparpotenzial das mit der zusätzlichen Schaffung einer Stelle im Bauamt und der Einführung einer KLR verbunden ist, ist derzeit noch nicht abschätzbar.

4.1.2. Streichung des hauptamtlichen Bürgermeisters

Die Gemeindeverfassung SH schreibt auf der einen Seite vor, dass Gemeinden die von einem Bgm hauptamtlich verwaltet werden mindestens 8.000 Einwohner haben sollen, nicht aber dass Gemeinden auf Grund der Ausnahmemöglichkeit die durch das Innenministerium SH erlassen werden kann, auch daran gebunden sind.[80] Für die Stadt BB heißt dieses im Detail, dass der derzeitige Bgm mit den Stadtverordneten durch einen entsprechenden Antrag beim Innministerium SH erwirken könnte, dass mit Ablauf der Amtszeit des derzeitigen hauptamtlichen Bgm zum 31.01.2013 nur noch ein ehrenamtlicher Bgm durch die Bürger der Stadt zu wählen wäre. Gleichzeitig könnte der momentan höchst dotierte Verwaltungsbeamte der Stadtverwaltung, Besoldungsgruppe A13 als neuer Verwaltungsleiter fungieren und der Stadtverwaltung vorstehen.[81]

Mit dieser Maßnahme könnte die Bgm Besoldung, Besoldungsgruppe A16 mit einem ca. 73.100,00 € hohen Jahresansatz im Haushalt der Stadt BB eingespart werden.[82] Im Umkehrschluss würden auf Grund dessen Personalaufwendungen für einen ehrenamtlichen Bgm entstehen, diese würden sich aber im unteren vierstelligen Bereich bewegen.

Fraglich bleibt, ob die Einsicht und der tatsächliche Wille der politischen Entscheidungsträger zur Streichung der hauptamtlichen Bgm Planstelle vorherrschen, da sich in der Praxis niemand selbst wegrationalisiert.

4.1.3. Verkauf eigener Gesellschaftsanteile

Die Stadt BB verfügt über Geschäftsanteile i.H.v. 11.550,00 € bei der Baugenossenschaft Bad Bramstedt, 25.850,00 € bei der Rheumaklinik Bad Bramstedt GmbH und Geschäftsanteile i.H.v. 1.000,00 € bei der Wankendorfer Baugenossenschaft. Diese langfristigen Beteiligungen in der Privatwirtschaft sind darauf ausgelegt, den Einfluss im Interesse der Stadt im Bedarfsfall geltend zu machen. Dennoch bleibt vor allem wegen der jeweiligen Höhe der Anteile fraglich, in wie Fern tatsächlich Einfluss auf diese Unternehmen genommen werden kann.

Weiterhin bleibt fraglich, ob die Anteile im Sinne der Einwohner der Stadt BB gehalten werden müssen. Aus objektiver Betrachtung heraus, sollten diese Einnahmereserven i.H.v. 38.400,00 € verkauft und zur Schuldentilgung verwendet werden.

[...]


[1] Vgl. o.V. (2003); Bericht des Landesrechnungshofs 2003, Kiel, S. 15.

[2] Vgl. o.V. (2003); Bericht des Landesrechnungshofs 2003, Kiel, S. 20.

[3] Als nähere Erläuterung ist im Anhang eine Einwohnerstatistik aufgeführt.

[4] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2008), o.S.

[5] Als nähere Erläuterung ist im Anhang die Geschichte der Stadt Bad Bramstedt aufgeführt.

[6] Vgl. o.V. Nordgate (2008a), S. 1.

[7] Vgl. Fuchs, Burkhard (2008), o.S.

[8] Bei der Bezeichnung „Betriebe“ sind sowohl 1 Mann Betriebe, als auch mittelständische Unternehmen gemeint.

[9] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2008b), S. 19.

[10] Gem. §55(1) Gemeindeverfassung Schleswig-Holstein

[11] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2009), o.S.

[12] Die Wiederwahl fand am 08.10.2006 durch die wahlberechtigten Bürger der Stadt Bad Bramstedt statt.

[13] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2009a), o.S.

[14] Die konstituierende Sitzung fand am 30.06.2008 statt.

[15] Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung führt in Gemeinden mit hauptamtlichem Bürgermeister die Bezeichnung Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher, in kreisfreien Städten Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident. Gem. § 33(4) Gemeindeverfassung Sschleswig-Holstein.

[16] Gem. § 45a Gemeindeverfassung Schleswig-Holstein

[17] Gem. § 45b Gemeindeverfassung Schleswig-Holstein

[18] Gem. § 45(1) Gemeindeverfassung Schleswig-Holstein

[19] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2009b), o.S.

[20] Gesamtpersonal der Stadtverwaltung mit Sparkasse und Elektrizitätswerk, entnommen aus dem Gesamtbestand der Personalakten von 1938.

[21] Hier weichen die Daten der Personalauflistung, der Haushaltspläne und der Personalstatistik voneinander ab. Ggf. auf Grund von Besetzungen mit ½ Stellen.

[22] Gem. Stellenplan von 1970.

[23] Seit der Einführung des TVöD werden die Angestellten und Arbeiter jeweils als Beschäftigte ausgewiesen.

[24] Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist seit dem Oktober 2005 auf Grund der geänderten Tarifverträge im Bereich öffentlichen Dienst weggefallen.

[25] Ist eine Stelle im Stellenplan mit einem KW- Vermerk ausgebracht, wird die Stelle mit Ausscheiden des Stelleninhabers gestrichen.

[26] Der § 34(2) TVöD gibt dem § 54(3) BAT Bestandkraft. Inhaltlich wird im § 54(3) BAT ausgeführt, dass ein Angestellter nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des 40.Lebensjahres unkündbar wird.

[27] Vgl. Erwin, Anja (2008), S. 1.

[28] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2009b) o.S.

[29] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2003), o.S.

[30] Gemäß § 47 Mitbestimmungsgesetz

[31] Als nähere Erläuterung sind im Anhang die Modernisierungsansätze aufgeführt.

[32] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2004), o.S.

[33] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2004a), o.S.

[34] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2004b), o.S.

[35] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006), o.S.

[36] Die Aufgabenstellung ist im Anhang aufgeführt.

[37] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006a), o.S.

[38] Vgl. Rettmann, Marion (2006), o.S.

[39] Vermerk auf dem Blanko Fragebogen der KUBUS.

[40] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006a), o.S.

[41] Vgl. Krüger, Klaus (2008), o.S.;Vgl. Kütbach, Hans-Jürgen (2006); Vgl. Kütbach, Hans-Jürgen (2006a)

[42] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006b), o.S.

[43] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006c), o.S.

[44] Vgl. o.V. Stadtverordnetenversammlung Bad Bramstedt (2006d), o.S.

[45] Vgl. Hahn, Iris (2006), o.S.

[46] Vgl. Kütbach, Hans-Jürgen (2006b), o.S.

[47] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006c), o.S.

[48] Vgl. ebd., o.S.

[49] Bei der MA handelte es sich um die Frau Hänelt.

[50] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006e), o.S.

[51] Vgl. Wieland, Silke (2006), o.S.

[52] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006f), o.S.

[53] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006g), o.S.

[54] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006h), o.S.

[55] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006i), o.S.

[56] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006j), o.S.

[57] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2006k), o.S.

[58] Stellungnahme des Amtes I zur Umstrukturierung der Verwaltung vom 11.02.2008, Vgl. Arnold, Kirsten (2008), o.S.

[59] Vgl. ebd., o.S.

[60] Anmerkung vom Verfasser: Aus objektiver Sicht ist diese Aussage nicht nachvollziehbar, auf Grund der Berichtspflicht der Steuerungsgruppe gegenüber der Stadtverordnetenversammlung.

[61] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2008c), o.S.

[62] Anmerkung vom Verfasser: Die Befragung lässt berechtigte Zweifel an der Repräsentativität aufkommen, da die Rücklaufquote lediglich 54% von den verteilten Fragebögen betrug.

[63] Vgl. o.V. Bad Bramstedt (2008a), S. 39.

[64] Gemäß Staatsvertrag vom 1. Dezember 2005 haben die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg vereinbart. Vgl. o.V. Metropolregion Hamburg (2009c), o.S.

[65] Vgl. o.V. Holsteiner-Auenland (2009d), o.S.

[66] Diese Einrichtungen sind z.T. als gGmbH, Vereine oder Stiftungen organisiert.

[67] Zu den 14 Gemeinden im Amtsgebiet des Amtes Bad Bramstedt Land gehören die Gemeinden: Armstedt, Bimöhlen, Borstel, Föhrden-Barl, Hagen, Hitzhusen, Weddelbrook, Wiemersdorf, Fuhlendorf, Hardebek, Hasenkrug, Mönkloh, Heidmoor und Großenaspe.

[68] Aus der Geschichte heraus war ein Kirchspiel eine selbstständige Verwaltungseinheit. Das Kirchspiel nahm Aufgaben der örtlichen Selbstverwaltung wahr.

[69] Vgl. o.V. Bad Bramstedt Land (2009e), o.S.

[70] Vgl. o.V. Bad Bramstedt Land (2009e), o.S.

[71] Für jede angefangene 1.000 Einwohnerzahl darf ein weiteres Mitglied der Gemeinde in den Amtsauschuss entsandt werden.

[72] Vgl. o.V. Bad Bramstedt Land (2009f), o.S.

[73] Ein Teil der MA sind geringfügig Beschäftigte auf 400 € Basis.

[74] Das K.I.L.O. Projekt steht für Kommunale Initiative für Lernende Organisation. In der kommunalen Initiative sind die Ämter Bad Bramstedt-Land, Molfsee, Moorrege, Siek, Tellingstedt und Treene organisiert.

[75] Vgl. Stölting, Christian (2005), S. 53ff.

[76] Die halbjährige Wiederbesetzungssperre ist im Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 fixiert.

[77] Als Soft- Skills werden Schlüsselqualifikationen bezeichnet, hierbei sind z.B. Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit zu nennen.

[78] Das Durchschnittsalter beträgt gegenwärtig 33 Jahre, daher werden in den nächsten Jahren auf Grund von Eintritten in den Ruhestand/ Renteneintritt kaum Dienstposten frei werden.

[79] Nähre Erläuterungen sind im Unterpunkt 2.2.1.5. aufgeführt.

[80] Gem. § 48(1) der Gemeindeverfassung Schleswig-Holstein

[81] Die Stellenwertigkeit ist aus dem Stellenplan 2009 entnommen.

[82] Anlage zum Haushaltsplan, Sammelnachweis Personalausgaben 2009

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836638470
DOI
10.3239/9783836638470
Dateigröße
1.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
BA Hessische Berufsakademie – Business Administration
Erscheinungsdatum
2009 (November)
Note
1,0
Schlagworte
haushaltskonsolidierung verwaltungskooperation personalentwicklung haushaltsaufstellung entstaatlichung
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Titel: Fusion oder Verwaltungskooperation zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Hand zu gegenseitigem Nutzen:
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