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Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach derzeitigem Recht einschließlich BilMoG

©2009 Diplomarbeit 76 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Seit Beginn der neunziger Jahre nimmt die Kapitalverflechtung der deutschen Wirtschaft mit dem Ausland immer mehr zu. Die Unternehmen schließen unter anderem Geschäfte in fremder Währung ab und gründen oder erwerben Tochterunternehmen im Ausland, deren Jahresabschlüsse in fremder Währung aufgestellt werden. In der Konzernrechnungslegung ist es daher die Ausnahme geworden, dass in den Konzernabschluss nur die inländischen Tochterunternehmen einbezogen werden. Um die in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse ausländischer Konzernunternehmen in einen Konzernabschluss einbeziehen zu können, müssen diese Abschlüsse erst in die Währung des Mutterunternehmens umgerechnet werden.
Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) enthält keinerlei Vorschriften, nach welchem Verfahren die Abschlüsse einbezogener ausländischer Konzernunternehmen umzurechnen sind. Dabei verpflichtet das HGB die Unternehmen zur Berichterstattung über die im Rahmen der Rechnungslegung abzubildenden Transaktionen in Euro. Durch die fehlende Regelung werden unterschiedliche Verfahren zur Umrechnung der Währung angewandt, die meist zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dies beeinträchtigt nicht nur die Vergleichbarkeit von deutschen Abschlüssen untereinander, sondern auch die Vereinbarkeit der deutschen Regeln mit den internationalen. Auf der internationalen Ebene ist die Währungsumrechnung sowohl im Einzel- wie auch im Konzernabschluss geregelt. Das grundsätzliche Problem ist, dass durch die Gesetzeslücke beispielsweise Unternehmen derselben Branche für denselben Kapitalmarkt Gewinne präsentieren können, die auf unterschiedlichen Vermögens- und Erfolgskonzeptionen aufbauen und so in Ihrer Aussage irreführend sind.
Zwar sind die Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen mit Sitz in den Ländern der Europäischen Währungsunion bereits in Euro aufgestellt, jedoch verbleibt die Notwendigkeit, die Abschlüsse der Tochterunternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets haben, in die Konzernwährung umzurechnen. Für jedes Unternehmen sollte deshalb die Währungsumrechnungsmethode sorgfältig ausgewählt werden, damit die wirtschaftliche Situation des Konzerns besser eingeschätzt werden kann. Denn durch die unterschiedlichen Währungsumrechnungsmethoden werden die Währungseinflüsse unterschiedlich behandelt.
Für viele Interessenten wie Gläubiger, Lieferanten, Abnehmer und Arbeitnehmer der im Konzernabschluss berücksichtigten Unternehmen, die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Tatjana Schitow
Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach derzeitigem Recht einschließlich
BilMoG
ISBN: 978-3-8366-3456-4
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2009
Zugl. Fachhochschule Bielefeld - University of Applied Sciences, Bielefeld, Deutschland,
Diplomarbeit, 2009
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2009

Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis...I
Abbildungsverzeichnis ...III
Tabellenverzeichnis... IV
Abkürzungsverzeichnis ... V
1
Einleitung ...1
1.1
Die grundsätzliche Problemstellung ...1
1.2
Ziel der Arbeit ...4
1.3
Aufbau der Arbeit...5
2
Grundlagen ...6
2.1
Notwendigkeit und Aufgabe der Währungsumrechnung ...6
2.2
Allgemeine Grundsätze der Währungsumrechnung ...8
2.3
Nationale und internationale Rechnungslegungsstandards...9
2.4
Problemfragen der Währungsumrechnung...11
3
Wechselkurse als Umrechnungsfaktoren ...12
3.1
Zeitbezug des Umrechnungskurses ...13
3.2
Art des Umrechnungskurses ...15
4
Kriterien für die Wahl einer Umrechnungsmethode...17
4.1
Lokale Theorie...18
4.2
Globale Theorie ...19
4.3
Funktionale Theorie...20
4.3.1
Funktionale Währungsumrechnung nach IFRS ...23
4.3.2
Funktionale Währungsumrechnung nach DRS...24
4.3.3
Kritische Stellungnahme...24
5
Währungsumrechnungsmethoden ...26
5.1
Zeitbezugsmethode ...27
5.1.1
Grundkonzeption ...27
5.1.2
Zeitbezugsmethode nach IFRS ...31
5.1.3
Zeitbezugsmethode nach DRS...33
5.1.4
Beispiel ...35

Inhaltsverzeichnis
II
5.2
Stichtagskursmethode ...37
5.2.1
Reine Stichtagskursmethode...37
5.2.2
Modifizierte Stichtagskursmethode...38
5.2.3
Beispiel ...39
5.3
Weitere Währungsumrechnungsmethoden ...41
6
Währungsumrechnungsdifferenzen ...42
6.1
Entstehung von Umrechnungsdifferenzen...42
6.2
Behandlung von Währungsumrechnungsdifferenzen ...43
7
Neuregelungen gemäß RegE-BilMoG ...46
7.1
Geplante gesetzliche Kodifikation...46
7.2
Status des Gesetzgebungsprozesses ...47
7.3
Erläuterung der Neuregelung ...47
7.3.1
Anwendungs- und Übergangsvorschriften...48
7.3.2
Ablehnung des Konzepts der funktionalen Währung...49
7.3.3
Währungsumrechnungsdifferenzen...51
7.4
Anwendung des DRS 14 und IAS 21 nach dem in Kraft treten des
BilMoG...52
7.5
Fazit...52
8
Berichterstattung...54
9
Zusammenfassung / Schlussbemerkung ...57
Anhang ... VI
Literaturverzeichnis... VII

Abbildungsverzeichnis
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Wechselkurs des United States Dollar und der Schweizer
Franken zum Euro im Zeitraum von Januar 2008 bis Januar 2009...14
Abbildung 2: Konzept der funktionalen Währung...21
Abbildung 3: Niederstwerttest / Höchstwerttest ...29
Abbildung 4: Umrechnung der monetären und nicht-monetären Posten ...32
Abbildung 5: Theorien und Methoden zur Währungsumrechnung im
Konzernabschluss...59

Tabellenverzeichnis
IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Handelsbilanz I und Gewinn- und Verlustrechnung des
Tochterunternehmens in Fremdwährung ...35
Tabelle 2: Handelsbilanz II und Gewinn- und Verlustrechnung in
Konzernwährung nach der Zeitbezugsmethode...36
Tabelle 3: Handelsbilanz II und Gewinn- und Verlustrechnung in
Konzernwährung nach der modifizierten Stichtagskursmethode...40
Tabelle 4: Zusammenfassung der Währungsumrechnungsdifferenzen der
DAX-Konzerne im Geschäftsjahr 2007 ...43

Abkürzungsverzeichnis
V
Abkürzungsverzeichnis
a.a.O.
am angegebenen Ort
Abs. Absatz
AG & Co. KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien deren Komple-
mentär eine Aktiengesellschaft ist
AG Aktiengesellschaft
Art. Artikel
Aufl. Auflage
BC
Bilanzbuchhalter und Controller (Fachzeitschrift)
Begr. RegE BilMoG
Begründung des Gesetzentwurfs der Bundes-
regierung eines Gesetzes zur Modernisierung des
Bilanzrechts
BGBl Bundesgesetzblatt
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BiRiLiG Bilanzrichtliniengesetz
BMJ
Bundesministerium der Justiz
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
ca. circa
CHF Schweizer
Franken
DAX Deutscher
Aktienindex
DRS Deutscher
Rechnungslegungsstandard
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Com-
mittee e.V.
DSC Deutscher
Standardisierungsrat
EG Europäische
Gemeinschaft
EGHGB Einführungsgesetz
zum Handelsgesetzbuch
EGHGB-E
Entwurf des Einführungsgesetzes zum Handels-
gesetzbuch
einschl. einschließlich
EUR Euro
f., ff.
folgende, fortfolgende

Abkürzungsverzeichnis
VI
FW Fremdwährung
gem. gemäß
gez. gezeichnetes
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HfB
Hochschule für Bankwirtschaft (Frankfurt)
HGB Handelsgesetzbuch
HGB-E Handelsgesetzbuch
in der Fassung des Regie-
rungsentwurfs zum Bilanzrechtsmodernisierungs-
gesetz
Hrsg. Herausgeber
i.d.F.
in der Fassung
i.V.m.
in Verbindung mit
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
IDW Institut
der
Wirtschaftsprüfer
IFRS
International Financial Reporting Standards
Jg. Jahrgang
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
MünchKommHGB
Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch
No. Numero
Rdn. Randnummer
RefE BilMoG
Referentenentwurf eines Gesetztes zur Moderni-
sierung des Bilanzrechts
RefE Referentenentwurf
RegE BilMoG
Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Geset-
zes zur Modernisierung des Bilanzrechts
RegE Regierungsentwurf
S. Seite
sog.
so genannt(e, er, es)
StuB
Steuern und Bilanzen (Fachzeitschrift)
Tab. Tabelle

Abkürzungsverzeichnis
VII
Tlbd. Teilband
u. und
USD
United States Dollar
v. von
vgl. vergleiche
WiSt
Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Fachzeit-
schrift)
WISU
Das Wirtschaftsstudium (Fachzeitschrift)
WPg
Die Wirtschaftsprüfung (Fachzeitschrift)

1. Einleitung
1
,,Die Umrechnungsfrage ist der am meisten umstrittene Problemkomp-
lex des Konzernabschlusses. Das hat zu einem kaum noch überschau-
baren Schrifttum und zu unterschiedlichen Empfehlungen, insbeson-
dere von Institutionen der Wirtschaftsprüfer einzelner Länder geführt."
- Busse von Colbe -
1
1 Einleitung
1.1 Die grundsätzliche Problemstellung
Seit Beginn der neunziger Jahre nimmt die Kapitalverflechtung der deut-
schen Wirtschaft mit dem Ausland immer mehr zu.
2
Die Unternehmen schlie-
ßen unter anderem Geschäfte in fremder Währung ab und gründen oder
erwerben Tochterunternehmen im Ausland, deren Jahresabschlüsse in frem-
der Währung aufgestellt werden. In der Konzernrechnungslegung ist es da-
her die Ausnahme geworden, dass in den Konzernabschluss nur die inländi-
schen Tochterunternehmen einbezogen werden. Um die in fremder Währung
aufgestellten Jahresabschlüsse ausländischer Konzernunternehmen in einen
Konzernabschluss einbeziehen zu können, müssen diese Abschlüsse erst in
die Währung des Mutterunternehmens umgerechnet werden.
Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) enthält keinerlei Vorschriften, nach
welchem Verfahren die Abschlüsse einbezogener ausländischer Konzernun-
ternehmen umzurechnen sind. Dabei verpflichtet das HGB die Unternehmen
zur Berichterstattung über die im Rahmen der Rechnungslegung abzubilden-
den Transaktionen in Euro.
3
Durch die fehlende Regelung werden unter-
schiedliche Verfahren zur Umrechnung der Währung angewandt, die meist
1
Busse von Colbe, 1992, S. 99; zitiert nach Königsmaier, 2004, S. 5.
2
Das deutsche Direktinvestitionsvermögen betrug 2006 811 Mrd. . Umgekehrt waren 439
Mrd. an ausländischen Investitionsmitteln gebietsfremder Eigner in Deutschland ange-
legt. Zu Beginn der neunziger Jahre lagen die entsprechenden Werte bei 116 Mrd.
beziehungsweise 85 Mrd. . (Deutsche Bundesbank, 2006, S. 47; 2008 S. 6 u. 42).
3
§ 298 Abs. 1 i.V.m. § 244 HGB.

1. Einleitung
2
zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dies beeinträchtigt nicht nur die
Vergleichbarkeit von deutschen Abschlüssen untereinander, sondern auch
die Vereinbarkeit der deutschen Regeln mit den internationalen.
4
Auf der
internationalen Ebene ist die Währungsumrechnung sowohl im Einzel- wie
auch im Konzernabschluss geregelt.
5
Das grundsätzliche Problem ist, dass
durch die Gesetzeslücke beispielsweise Unternehmen derselben Branche für
denselben Kapitalmarkt Gewinne präsentieren können, die auf unterschiedli-
chen Vermögens- und Erfolgskonzeptionen aufbauen und so in Ihrer Aussa-
ge irreführend sind.
6
Zwar sind die Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen mit Sitz in den
Ländern der Europäischen Währungsunion
7
bereits in Euro aufgestellt, je-
doch verbleibt die Notwendigkeit, die Abschlüsse der Tochterunternehmen,
die ihren Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets haben, in die Konzern-
währung umzurechnen.
8
Für jedes Unternehmen sollte deshalb die Wäh-
rungsumrechnungsmethode sorgfältig ausgewählt werden, damit die wirt-
schaftliche Situation des Konzerns besser eingeschätzt werden kann. Denn
durch die unterschiedlichen Währungsumrechnungsmethoden werden die
Währungseinflüsse unterschiedlich behandelt.
Für viele Interessenten wie Gläubiger, Lieferanten, Abnehmer und Arbeit-
nehmer der im Konzernabschluss berücksichtigten Unternehmen, die Öffent-
lichkeit oder auch die Adressaten des Konzernabschlusses wie Aufsichtsrat
und Gesellschafter der Muttergesellschaft, ist der veröffentlichte Einzel- bzw.
Konzernabschluss eine wesentliche und meist auch entscheidende Informa-
tionsquelle zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage eines Unterneh-
4
Zimmermann, StuB 2004, S. 766 (766).
5
IAS 21.
6
Lachnit/Ammann, WPg 1998, S. 751 (751).
7
Euro ist damit gemeinsame offizielle Währung in 22 europäischen Staaten. 16 dieser
Staaten gehören der EU an.
8
MünchKommHGB-Busse von Colbe, § 298 Rdn.8.

1. Einleitung
3
mens oder Konzerns.
9
Deshalb sollte grundsätzlich gewährleistet sein, dass
Rechnungslegungsvorschriften und Generalnorm im Abschluss so wirken,
dass ein vom Sitz des Unternehmens unabhängiger Vergleich der Abschlüs-
se möglich ist.
10
Nur so können die Bilanzen als Informationen über die Un-
ternehmen sowohl national als auch international genutzt, ausgewertet und
verglichen werden. Deshalb ist die Währungsumrechnung ein wesentlicher
Arbeitsschritt, der eine Komplexität und Bedeutung aufweist, die leicht von
den Unternehmen unterschätzt werden.
11
Die fehlende einheitliche Regelung der Währungsumrechnung ist nicht der
einzige Grund, der die Vergleichbarkeit der Unternehmen so schwierig
macht. Wenn die Währungen ausländischer Abschlüsse, die aus verschie-
denen Währungsräumen kommen, sich gegenüber der Konzernwährung
unterschiedlich entwickeln, sind sie ebenfalls nicht mehr miteinander ver-
gleichbar. ,,Diese Unterschiede wirken aggregiert auf den Konzernabschluss.
Daraus resultiert, dass auch die Konzerne nicht vergleichbar sind, die unter-
schiedliche Anteile ihres Gesamtkapitals im Ausland investiert haben
und/oder mit unterschiedlichen Anteilen in verschiedenen Währungsräumen
operieren."
12
Die Währungsumrechnung gehört somit zu den umstrittensten Themengebie-
ten im Konzernabschluss.
13
Es haben sich daher aus berufsständischen
Verlautbarungen sowie konzernspezifischen Regelungen des deutschen
Standardsetters allgemeingültige ordentliche Grundsätze der Währungsum-
rechnung abgeleitet. Man meint, durch diese Grundsätze eine durchaus
9
Busse von Colbe/Ordelheide/Gebhardt/Pellens, 2006, S. 18 f.
10
Lachnit/Ammann, WPg 1998., S. 751 (752).
11
Ruppert, 1993, S. 3; Königsmaier, 2004, S. 3 ff.; Gassen/Davarcioglu/Fischkin/Küting,
KoR 2007 S. 171 (171).
12
Vgl. Weber, HfB-Working Paper Series No. 67, 2005, S. 8.
13
Busse von Colbe/Ordelheide/Gebhardt/Pellens, a.a.O., S. 158.

1. Einleitung
4
tragbare Lösung gefunden zu haben, doch die betreffenden Regelungen sind
umstritten.
14
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG; Regierungsentwurf
eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 21.05.2008)
kommt es mit dem § 308a HGB-E zur Schließung der bislang bestehenden
Regelungslücke. Durch das BilMoG will der Gesetzgeber zum ersten Mal
eine Vorschrift zur Umrechnung von auf ausländische Währungen lautenden
Abschlüssen in das HGB integrieren. Mit dem § 308a HGB-E wird das Ziel
verfolgt, die Währungsumrechnung zu vereinheitlichen und zu vereinfa-
chen.
15
Problematisch ist, dass die neue Regelung nicht den international
üblichen Vorgehensweisen folgt. Nach aktuellem Stand wird das BilMoG
voraussichtlich im Frühjahr 2009 beschlossen und verkündet, und für Jahres-
abschlüsse gelten, die nach dem 31.12.2009 beginnen werden.
16
1.2 Ziel der Arbeit
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Wäh-
rungsumrechnung. Es wird das Ziel verfolgt, die in der Theorie und Praxis
dominierenden Methoden der Fremdwährungsumrechnung nach nationalen
und internationalen Rechnungslegungsvorschriften darzustellen und deren
Unterschiede aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wird das Konzept der funktio-
nalen Währungsumrechnung kritisch diskutiert.
Der Hauptuntersuchungspunkt dieser Arbeit ist die vorgesehene Neu-
regelung des BilMoG zur Währungsumrechnung im Konzernabschluss, die
die modifizierte Stichtagskursmethode zur Umrechnung von Fremdwäh-
rungsabschlüssen vorschreibt.
14
Zwirner/Künkele, StuB 2008, S. 636 (636).
15
RegE BilMoG, zu Nummer 46 (§ 308a HGB), S. 184.
16
http://www.bilmog2009.de/wann.php (angerufen am 26.Januar 2009).

1. Einleitung
5
Es werden ausschließlich Fragestellungen behandelt, die sich im Zusam-
menhang mit der Umrechnung der einzubeziehenden Jahresabschlüsse von
rechtlich selbstständigen Tochterunternehmen für Zwecke der Vollkonsolidie-
rung im Konzernabschluss nach den nationalen und internationalen Regeln
i.S.d. International Financial Reporting Standards (IFRS) ergeben.
Auf Währungsumrechnung von Abschlüssen in den Hochinflationsländern
wird hier nicht weiter eingegangen, da in der Praxis kaum noch relevante
Hochinflationsländer bestehen und die ,,Inflations-Bereinigung" immer mehr
an Bedeutung verliert.
17
1.3 Aufbau der Arbeit
In der Einleitung wird die grundsätzliche Problemstellung geschildert. Danach
werden die konzeptionellen Fragen der Währungsumrechnung wie die Not-
wendigkeit und die Aufgabe der Währungsumrechnung, aber auch die allge-
meinen Grundsätze und die Problemfragen der Währungsumrechnung, be-
handelt. Ebenfalls wird die Regelung der Umrechnung nach den nationalen
und internationalen Rechnungslegungsstandards vorgestellt.
Im Kapitel 3 und 4 werden verschiedene Wechselkurse erklärt und deren
Schwankungen graphisch dargestellt, sowie die Kriterien für die Wahl einer
Umrechnungsmethode vorgestellt. Im 5. Kapitel werden sodann die Wäh-
rungsumrechnungsmethoden beschrieben. Weiter wird im Kapitel 6 auf die
Entstehung und die Behandlung der Währungsumrechnungsmethoden ein-
gegangen.
Im Kapitel 7 werden ausführlich die Neuregelungen gemäß dem Regierungs-
entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, die die Wäh-
rungsumrechnung im Konzernabschluss betreffen, behandelt. Zum Schluss
17
Pöller, BC 2008, S. 261 (262).

2. Grundlagen
6
werden die Angabepflichten aus dem Anhang des Konzernabschlusses er-
läutert. Eine Zusammenfassung beschließt diese Arbeit.
2 Grundlagen
2.1 Notwendigkeit und Aufgabe der Währungsumrechnung
Das mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG)
18
in das deutsche Konzernbi-
lanzrecht eingeführte Weltabschlussprinzip (§ 294 Abs. 1 HGB) besagt, dass
der handelsrechtliche Konzernabschluss sämtliche Tochterunternehmen
nach § 290 HGB, unabhängig von deren Rechtsform und deren Sitzstaat,
also sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen, in den Kon-
zernabschluss einzubeziehen hat. Der Konzernabschluss soll gemäß § 297
Abs. 3 S.1 HGB ein ,,den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" des Konzernverbunds ermitteln.
Er ist so aufzustellen, als ob die zum Konzern gehörenden Unternehmen
insgesamt ein einziges Unternehmen wären.
19
Dies erfordert unter Anderem
die Umrechnung der in Fremdwährung aufgestellten Jahresabschlüsse aus-
ländischer Tochterunternehmen in die einheitliche Konzernberichtswährung
(presentation currency). Die Konzernberichtswährung ist diejenige Währung,
in der der Konzernabschluss aufgestellt wird.
Die Berichterstattung der deutschen Unternehmen über die im Rahmen der
Rechnungslegung abzubildenden Transaktionen erfolgt gemäß § 298 Abs. 1
i.V.m. § 244 HGB in deutscher Sprache und in Euro. Auch wenn die Gesell-
schaften ihren Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungs-
normen aufstellen, so hat dieses gemäß § 315a Abs. 1 i.V.m. §§ 298 Abs. 1,
244 HGB ebenfalls in deutscher Sprache und in Euro zu erfolgen. Diese
18
Gesetz zur Umsetzung der sog. 4. (Einzelabschluss-), 7. (Konzernabschluss-) und 8.
(Prüfer-)Richtlinie der EG in nationales deutsches Recht, das am 19. Dezember 1985
verabschiedet wurde und am 01. Januar 1986 in Kraft getreten ist, und derzeit die we-
sentlichen in Deutschland geltenden Rechnungslegungsvorschriften enthält.
19
Gräfer/Scheld, 2007, S. 4f.

2. Grundlagen
7
Pflicht zieht die Verpflichtung nach sich, die Währung von Abschlüssen ein-
bezogener Unternehmen, die auf eine andere Währung lauten, umzu-
rechnen.
20
Das heißt, dass die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften,
die in anderer Währung aufgestellt sind, in die Währung des Mutterunter-
nehmens (Euro) umgerechnet werden müssen. Dies dient zur Schaffung
einer einheitlichen Basis, um die Einbeziehung der ausländischen Jahresab-
schlüsse in einen Konzernabschluss überhaupt erst zu ermöglichen.
21
Die Aufgabe der Währungsumrechnung besteht also darin, die Währung der
in den Konzernabschluss im Rahmen der konsolidierten Rechnungslegung
einzubeziehenden Einzelabschlüsse zu vereinheitlichen. Das heißt, die in
einer fremden Währung bewerteten Aktiva und Passiva sowie die Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung eines Einzelabschlusses in die für den Kon-
zernabschluss maßgebliche Währung zu übertragen. Diese Umrechnung
erfolgt auf den Stichtag des Abschlusses.
22
Erst nachdem die Verein-
heitlichung aller relevanten Rechnungslegungsdaten auf Euro erfolgt ist,
kann der Summenabschluss addiert werden und die eigentlichen Konsolidie-
rungsmaßnahmen, also die Eliminierung der aus konzerninternen Beziehun-
gen resultierenden Einflüsse in den Einzelabschlüssen, vorgenommen wer-
den.
23
Im deutschen Recht enthält weder das HGB noch die 7. EG ­ Richtlinie ex-
plizite Vorschriften, wie die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen in
Euro zu erfolgen hat. Lediglich die Verpflichtung, ,,die Grundlagen für die
Umrechnung in Euro" im Konzernanhang anzugeben, wird erwähnt. Diese
Verpflichtung gilt aber auch nur, ,,sofern der Konzernabschluss Posten ent-
hält, denen Beiträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten
20
Ulmer-Kraft, 2002 § 298 Rdn. 20.
21
Baetge/Kirsch/Thiele, 2004, 172; Coenenberg, 2005, S. 586; Küting/Weber, 2008, S. 199.
22
Ulmer-Kraft, 2002, a.a.O., Rdn. 21.
23
Küting/Weber, a.a.O.

2. Grundlagen
8
oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten" (§ 313 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Zurzeit herrscht unter der Beachtung der Generalnorm des § 297 Abs. 2 S. 2
HGB, die auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verweist und
ein ,,den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz-, und Ertragslage" fordert, eine Methodenfreiheit.
2.2 Allgemeine Grundsätze der Währungsumrechnung
Da in Deutschland in der Währungsumrechnung noch die Methodenfreiheit
herrscht, darf das Konzernunternehmen zwischen den nach den Grund-
sätzen ordnungsgemäßer Buchführung vertretbaren Methoden wählen. Auf
diese Grundsätze wird durch die Generalklausel des § 297 Abs. 2 HGB ver-
wiesen. Demnach sollte bei der Wahl der Methode sowohl auf die Grund-
sätze ordnungsgemäßer Buchführung geachtet werden, als auch darauf,
dass durch die gewählte Methode der Einblick in die Verhältnisse des Unter-
nehmens nicht verschleiert wird.
24
Um dem gerecht zu werden, wurden fol-
gende Forderungen an die Währungsumrechnung entwickelt, die beachtet
werden sollen:
· Grundsatz der Methodenbestimmtheit: die angewandte Methode ist
theoretisch zu begründen;
· Grundsatz der Methodenstetigkeit: eine einmal angewandte Methode
soll im Zeitablauf beibehalten werden, sofern nicht sachliche Gründe
für ein Abweichen sprechen (vgl. § 298 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB bzw. § 297 Abs. 3 S. 2 HGB);
· Grundsatz der Methodeneinheitlichkeit: auf vergleichbare Fremd-
währungsabschlüsse wird die gleiche Umrechnungsmethode an-
gewandt;
24
Schildbach, 2008, S. 119.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836634564
DOI
10.3239/9783836634564
Dateigröße
772 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Bielefeld – Wirtschaft, Wirtschaftsrecht
Erscheinungsdatum
2009 (August)
Note
2,0
Schlagworte
bilmog fremdwährung rechnungslegung ifrs
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