%0 Book %A Tatjana Schitow %D 2009 %C Hamburg, Deutschland %I Diplom.de %@ 9783836634564 %T Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach derzeitigem Recht einschließlich BilMoG %R 10.3239/9783836634564 %U https://m.diplom.de/document/227152 %X Inhaltsangabe:Einleitung: Seit Beginn der neunziger Jahre nimmt die Kapitalverflechtung der deutschen Wirtschaft mit dem Ausland immer mehr zu. Die Unternehmen schließen unter anderem Geschäfte in fremder Währung ab und gründen oder erwerben Tochterunternehmen im Ausland, deren Jahresabschlüsse in fremder Währung aufgestellt werden. In der Konzernrechnungslegung ist es daher die Ausnahme geworden, dass in den Konzernabschluss nur die inländischen Tochterunternehmen einbezogen werden. Um die in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse ausländischer Konzernunternehmen in einen Konzernabschluss einbeziehen zu können, müssen diese Abschlüsse erst in die Währung des Mutterunternehmens umgerechnet werden. Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) enthält keinerlei Vorschriften, nach welchem Verfahren die Abschlüsse einbezogener ausländischer Konzernunternehmen umzurechnen sind. Dabei verpflichtet das HGB die Unternehmen zur Berichterstattung über die im Rahmen der Rechnungslegung abzubildenden Transaktionen in Euro. Durch die fehlende Regelung werden unterschiedliche Verfahren zur Umrechnung der Währung angewandt, die meist zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dies beeinträchtigt nicht nur die Vergleichbarkeit von deutschen Abschlüssen untereinander, sondern auch die Vereinbarkeit der deutschen Regeln mit den internationalen. Auf der internationalen Ebene ist die Währungsumrechnung sowohl im Einzel- wie auch im Konzernabschluss geregelt. Das grundsätzliche Problem ist, dass durch die Gesetzeslücke beispielsweise Unternehmen derselben Branche für denselben Kapitalmarkt Gewinne präsentieren können, die auf unterschiedlichen Vermögens- und Erfolgskonzeptionen aufbauen und so in Ihrer Aussage irreführend sind. Zwar sind die Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen mit Sitz in den Ländern der Europäischen Währungsunion bereits in Euro aufgestellt, jedoch verbleibt die Notwendigkeit, die Abschlüsse der Tochterunternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets haben, in die Konzernwährung umzurechnen. Für jedes Unternehmen sollte deshalb die Währungsumrechnungsmethode sorgfältig ausgewählt werden, damit die wirtschaftliche Situation des Konzerns besser eingeschätzt werden kann. Denn durch die unterschiedlichen Währungsumrechnungsmethoden werden die Währungseinflüsse unterschiedlich behandelt. Für viele Interessenten wie Gläubiger, Lieferanten, Abnehmer und Arbeitnehmer der im Konzernabschluss berücksichtigten Unternehmen, die […] %K bilmog, fremdwährung, rechnungslegung, ifrs %G Deutsch