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Über den Arbeitsbegriff der Hartz IV-Reformen und die Auswirkungen auf die Grundrechte

©2009 Diplomarbeit 89 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
‘Die meisten arbeitenden Menschen sehen sich Veränderungen ausgesetzt, deren Ausmaß sie gar nicht überblicken können. Ohne große Vorwarnung sind die technologischen und wirtschaftlichen Umwälzungen über uns gekommen. Mit einem Male müssen sich die Menschen [...] fragen, ob es in der Wirtschaft der Zukunft einen Platz für sie geben wird. Selbst wer gut ausgebildet ist und über viel Erfahrung verfügt, muss damit rechnen, dass Automation und Informatisierung ihn überflüssig machen werden. Was noch vor einigen Jahren nur von einigen Intellektuellen und Gesellschaftskritikern [...] diskutiert wurde, geht auf einmal Millionen von Menschen an’.
‘Nur wer arbeitet, soll auch essen.’ Diese Aussage stammt u.a. von Franz Müntefering, ehemaliger / aktueller SPD-Bundesvorsitzender und von 2005 bis 2007 Bundesminister für Arbeit und Soziales. Das erschreckend klare Statement zur Bedeutung von Hartz IV gab er im Mai 2006 auf einer Fraktionssitzung als Beitrag zum Thema Arbeitsmarktreform von sich.
Was für eine Botschaft beinhaltet eine solche Äußerung? Wer nicht isst, wer nicht essen darf, der verhungert, der stirbt. Muss es dann heißen: ‘Wer nicht arbeitet (ist überflüssig und) soll sterben?’ Oder: ‘Wer nicht arbeitet verdient auch nicht zu leben?’
‘Müntefering habe lediglich eine Weisheit aus den frühen Tagen der Sozialdemokratie zitiert’, versuchte man die Angelegenheit im Anschluss herunterzuspielen – nicht jedoch ohne darauf hinzuweisen, dass Menschen, die nicht arbeiteten, mitunter ein höheres Einkommen hätten als solche, die einer geregelten Tätigkeit nachgingen. Auf diejenigen, die von den Zinserträgen ihrer Vermögen leben, wurde damit allerdings wohl nicht abgezielt.
Es ist anzunehmen, dass diese ‘Weisheit’ Münteferings, dieser Satz, der die pure Existenzberechtigung von Millionen Arbeitslosen grundlegend in Frage stellt, tatsächlich so nicht gemeint war. Fakt ist aber: Arbeitslosigkeit, bzw. Hilfebedürftigkeit durch das Fehlen von Erwerbsarbeit entwickelt sich auch hierzulande mehr und mehr zu einem wirtschaftlichen wie politisch-gesellschaftlichen Problem von gigantischem Ausmaß.
Arbeit als Erwerbsgrundlage und maßgebliches Element der Lebensgestaltung bedeutet für den Großteil unserer (Arbeits-) Gesellschaft zunehmend Wandel, Flexiblisisierung und Unsicherheit. Von Arbeitnehmern wird immer stärker verlangt, sich angepasst zu verhalten, kurzfristige Veränderungen zu akzeptieren, Risiken einzugehen und sich von […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1. Zum Begriff der Arbeit
1.1 (Erwerbs-) Arbeit früher und heute: Unterschiede und Gemeinsamkeiten anhand arbeitsgeschichtlicher Fragmente
1.2 Was ist Arbeit und warum? Über die Definition von Arbeit und Beruf in Kapitalismus / freier Marktwirtschaft

2. Kapitalismus, Grundrechte und Sozialstaat
2.1 Die Grundrechte im demokratischen Rechts- und Sozialstaat BRD: Sozialstaatsprinzip und allgemeine Grundrechtslehren (Kurzdarstellung)
2.2 Globales Kapital versus nationales Recht? Über das Verhältnis von Wirtschaftssystem und Grundgesetz

3. Grundrechte „light“ im Leistungsbezug
3.1 Arbeitslos = arbeitsuchend: Die Ideologie des Förderns und Forderns hinter der Grundsicherung für Arbeitssuchende
3.2 Gleiches Recht für alle? Über die Einschränkung von Grundrechten für Leistungsbezieher nach SGB II (und SGB XII)

Schlussbetrachtung

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anmerkungen:

– Der Einfachheit halber benutze ich für allgemeine Personenbezeichnungen in dieser Arbeit überwiegend das generische Maskulinum, beziehe mich dabei aber selbstverständlich gleichermaßen auf Frauen und Männer.
– Zur besseren Abgrenzung von verschiedenen Informationsquellen findet die Abkürzung „a. a. O.“ ausschließlich in Verbindung mit Internetquellen Verwendung, während ich für Bücher und andere publizierte Druckerzeugnisse im gleichen Zusammenhang „ebd.“ gebrauchen werde.
– Das Verzeichnis ist evtl. unvollständig; Abkürzungen, die nicht aufgeführt sind, werden entweder im Verlauf der Arbeit erläutert oder in ihrer Bedeutung als absolut selbstverständlich gesehen. Kürzel für Gesetzbücher sind hier ebenfalls nicht enthalten.
– Die von mir mehrfach verwendete / zitierte Internetquelle „Meyers Lexikon online“ wurde unerwartet zum 23.03.2009 eingestellt. Das bedeutet, dass diese Zitate leider nicht mehr direkt an ihrem Ursprungsort nachprüfbar sind. Da es sich hier jedoch um ein seriöses Lexikonportal handelte, sollte die Richtigkeit der Angaben dennoch gewährleistet und mithilfe anderer Quellen nachweisbar sein.

Einleitung

„Die meisten arbeitenden Menschen sehen sich Veränderungen ausgesetzt, deren Ausmaß sie gar nicht überblicken können. Ohne große Vorwarnung sind die technologischen und wirtschaftlichen Umwälzungen über uns gekommen. Mit einem Male müssen sich die Menschen [...] fragen, ob es in der Wirtschaft der Zukunft einen Platz für sie geben wird. Selbst wer gut ausgebildet ist und über viel Erfahrung verfügt, muss damit rechnen, dass Automation und Informatisierung ihn überflüssig machen werden. Was noch vor einigen Jahren nur von einigen Intellektuellen und Gesellschaftskritikern [...] diskutiert wurde, geht auf einmal Millionen von Menschen an.“[1]

„Nur wer arbeitet, soll auch essen.“ Diese Aussage stammt u. a. von Franz Müntefering, ehemaliger / aktueller SPD-Bundesvorsitzender und von 2005 bis 2007 Bundesminister für Arbeit und Soziales. Das erschreckend klare Statement zur Bedeutung von Hartz IV gab er im Mai 2006 auf einer Fraktionssitzung als Beitrag zum Thema Arbeitsmarktreform von sich.[2]

Was für eine Botschaft beinhaltet eine solche Äußerung? Wer nicht isst, wer nicht essen darf, der verhungert, der stirbt. Muss es dann heißen: „Wer nicht arbeitet (ist überflüssig und) soll sterben?“ Oder: „Wer nicht arbeitet verdient auch nicht zu leben?“

„Müntefering habe lediglich eine Weisheit aus den frühen Tagen der Sozialdemokratie zitiert“, versuchte man die Angelegenheit im Anschluss herunterzuspielen – nicht jedoch ohne darauf hinzuweisen, dass Menschen, die nicht arbeiteten, mitunter ein höheres Einkommen hätten als solche, die einer geregelten Tätigkeit nachgingen.[3] Auf diejenigen, die von den Zinserträgen ihrer Vermögen leben, wurde damit allerdings wohl nicht abgezielt...

Es ist anzunehmen, dass diese „Weisheit“ Münteferings, dieser Satz, der die pure Existenzberechtigung von Millionen Arbeitslosen grundlegend in Frage stellt, tatsächlich so nicht gemeint war. Fakt ist aber: Arbeitslosigkeit, bzw. Hilfebedürftigkeit durch das Fehlen von Erwerbsarbeit entwickelt sich auch hierzulande mehr und mehr zu einem wirtschaftlichen wie politisch-gesellschaftlichen Problem von gigantischem Ausmaß.

Arbeit als Erwerbsgrundlage und maßgebliches Element der Lebensgestaltung bedeutet für den Großteil unserer (Arbeits-) Gesellschaft zunehmend Wandel, Flexiblisisierung und Unsicherheit. Von Arbeitnehmern wird immer stärker verlangt, sich angepasst zu verhalten, kurzfristige Veränderungen zu akzeptieren, Risiken einzugehen und sich von gesellschaftlichen Regelungen und Gewohnheiten (wie z. B. Feiertage, arbeitsfreier Sonntag, 40-Stunden Woche) zu lösen; kurz: offen für „Bewegung“ zu sein, die die modernen Märkte augenscheinlich erfordern.

Die mit den Hartz-Gesetzen vollzogene Wende der Sozialpolitik „fügt sich passgenau in die Rechtfertigungsordnung des neuen, flexiblen Kapitalismus. Der 'aktivierende' Sozialstaat ist Treibender und zugleich getriebener – der gesellschaftlichen Mobilmachung. Die Signale des flexiblen Kapitalismus aufnehmend und, verstärkt um ihre soziale Aufladung, an die Subjekte weiterleitend, ist der Sozialstaat zentrales institutionelles Scharnier...“[4]

Wirtschaft und Demokratie sind in der BRD – ähnlich wie in anderen Staaten der sog. „Ersten Welt“ – stark miteinander verzahnt, obwohl sie ideologisch betrachtet keinerlei gemeinsame Grundlagen haben; im Gegenteil, während sich Demokratie durch Ziele wie Gleichberechtigung, Mitbestimmung und Teilhabe auf der Basis eines souveränen Volkes definiert, ist die Ideologie des Kapitalismus eine völlig andere und kann in wenigen Worten zusammengefasst werden: viel bzw. alles für wenige, wenig oder gar nichts für viele.

Ließ sich aus einem gewissen Blickwinkel in der vom Aufschwung bestimmten zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts das Verhältnis von Staat bzw. Politik und Ökonomie noch als ein Miteinander von etwa gleich starken Partnern betrachten und aus derselben oder ähnlicher Perspektive von einer real existenten sozialen Marktwirtschaft sprechen, kann dieser Standpunkt momentan kaum mehr ernsthaft aufrecht erhalten werden. Münteferings Gedanke „nur wer arbeitet, soll auch essen“ ist heute eigentlich gar nicht (mehr) so weit von der Realität entfernt – zum einen von dem, was in diesem Zusammenhang als „öffentliche Meinung“ installiert wurde / wird und zum anderen von den Zielen, auf die sich Politik und Wirtschaft gegenwärtig immer schneller und rücksichtsloser hinbewegen.

Deutlicher Beweis für diese Behauptung sind die 2005 in Kraft getretenen (und seitdem regelmäßig überarbeiteten) Sozialgesetzbücher II und XII, die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ und „die neue Sozialhilfe“. Eine 2007 veröffentlichte Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) kommt z. B. eindeutig zu dem Schluss, dass die neuen Regelsätze bei weitem nicht ausreichen, um insbes. Kinder und Jugendliche gesund und ausgewogen zu ernähren.[5] Laut einer Formulierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahre 1948 hat Gesundheit prinzipiell aber den Rang eines Grundrechts. So heißt es, dass es ein fundamentales Recht eines jeden Menschen sei, Gesundheit auf höchstem erreichbarem Niveau zu genießen, unabhängig von Rasse, politischer und religiöser Überzeugung sowie ökonomischer und sozialer Stellung.[6] Im Grundgesetz für die BRD wird in Art. 2 Abs. 2 ebenfalls das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert. Nach Expertenmeinung gehört dazu „vor allem Gesundheit und körperliches Wohlbefinden“.[7]

Ein – zumindest aus ethisch-moralischer und rational-logischer Betrachterperspektive – relativ deutlicher Widerspruch[8], der bereits ansatzweise aufzeigt, wie weit die perversen Auswüchse kapitalistischer Ökonomie auch hierzulande schon ins Herz der Demokratie vorgedrungen sind. Es ist seit einigen Jahren gut zu beobachten, wie das Modell der sozialen Marktwirtschaft unter dem Druck globaler Kapitalmächte aufweicht; an ihre Stelle tritt der wahre Kapitalismus – unkontrollierbar, brutal, zerstörerisch. „Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts findet eine Ökonomisierung der Sozialpolitik im Unternehmerinteresse statt. [...] Marktgesetze, Konkurrenzmechanismen und moderne Managementtechniken halten Einzug auch in Gesellschaftsbereiche, die bisher frei davon waren oder – wie das Sozial- oder Gesundheitswesen – sogar ein Gegengewicht dazu bildeten.“[9]

In meiner Arbeit möchte ich im Hinblick auf diese Entwicklung mehrere Dinge untersuchen. In der Hauptsache den Arbeitsbegriff, der das SGB II / die Reformpolitik prägt, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (insbes. die Artikel 1 – 20) im Zusammenhang mit Wirtschaftsordnung und Erwerbsarbeit und schließlich die faktischen Auswirkungen des Leistungsbezugs auf verschiedene Grundrechte.

Ziel der Arbeit ist es zum einen, zu klären, ob und inwieweit die Grundrechte ihre ursprünglich vorgesehenen Funktionen bei Arbeitslosigkeit / Hilfebedürftigkeit bzw. für Leistungsbezieher nach SGB II (und SGB XII) noch erfüllen; die Kernfrage ist hier, ob ihre derzeitige Auslegung und praktische Umsetzung dem wesentlichen Verständnis des Grundgesetzes entspricht, nach dem bspw. der Mensch in seiner Würde unantastbar sein soll und nicht Objekt staatlichen Handelns sein darf. Zum anderen möchte ich mich in diesem Zusammenhang auch mit der Bedeutung von Arbeit als „Grundphänomen des menschlichen Daseins“[10] auseinandersetzen.

Meine Abhandlung gliedert sich in drei thematische Schwerpunkte, denen je ein zweiteiliges Kapitel gewidmet ist: 1.) der Begriff der Arbeit, 2.) das staatliche System, in dem Arbeit in der Bundesrepublik derzeit stattfindet und 3.) die Hartz IV-Reformen und Einschränkung von Grundrechten für Hilfeempfänger.

Sie wird in den ersten zwei Kapiteln so aufgebaut sein, dass ich zuerst die Fakten voranstelle, auf die sich meine Gedanken beziehen, oder Tatsachen, an die weitere Ausführungen anknüpfen sollen. In Kapitel 1 bedeutet dies eine sachliche Auseinandersetzung mit den historischen Wurzeln des heutigen Arbeitsverständnisses, in Kapitel 2 eine (auf die wichtigsten Punkte reduzierte) Darstellung von Sozialstaatsprinzip und allgemeinen Grundrechtslehren im Bezug auf das Verhältnis von Kapitalismus, Grundrechten und Sozialstaat.

Im Anschluss daran beschäftige ich mich im zweiten Teil dieser Kapitel jeweils mit weiterführenden Aspekten der angerissenen Themenfelder. In Kapitel 1 geht es dabei um Hintergründe sowie Sinn und / oder Unsinn des aktuell gültigen Arbeitsbegriffs; Kapitel 2 befasst sich mit Wirtschaftssystem und Grundgesetz, dem Nebeneinander der Konzepte „freiheitliche demokratische Ordnung“ und „kapitalistische Marktwirtschaft“ in der BRD.

Im 3. Kapitel soll zunächst der ideologische Umbruch innerhalb von Staatsführung wie Sozialpolitik betrachtet werden, der insbes. mit dem sog. „vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ letztlich auch auf rechtlicher Ebene zementiert wurde. Anschließend will ich dann untersuchen, welche praktischen Folgen sich daraus für den Einzelnen und sein soziales Umfeld ergeben. Es geht mir hierbei an erster Stelle darum, festzustellen, inwieweit verschiedene Grundrechte für Empfänger von Hartz IV-Leistungen tatsächlich noch Gültigkeit haben und welche konkreten Einschränkungen aus der Situation des Leistungsbezugs entstehen.

Die nachfolgende Schlussbetrachtung beinhaltet eine Zusammenfassung und Analyse von Ergebnissen dieser Arbeit, u. a. wird hier nochmals auf ursprüngliche Problemstellungen eingegangen; außerdem beschreibe ich im Fazit meine eigene Position zum Thema und ziehe eine Verbindung zum Berufsfeld der Sozialen Arbeit.

1. Zum Begriff der Arbeit

1.1 (Erwerbs-) Arbeit früher und heute: Unterschiede und Gemeinsamkeiten anhand arbeitsgeschichtlicher Fragmente

„Arbeit“ und „Arbeiten“ sind in modernen Gesellschaften zutiefst positiv besetzte Begriffe. In den heutigen Industrie- / Dienstleistungsgesellschaften nimmt Arbeit eine zentrale Stellung ein; sie ist, so schreibt Erich Ribolits (1997), ein selbstverständliches „Geländer“, an dem entlang das Leben der Bevölkerung organisiert ist.[11] Der Wille bzw. die Bereitschaft zur Arbeit gilt dabei als ein elementares Kennzeichen eines „ehrenwerten“ und „rechtschaffenen“ Menschens – scheinen doch Fleiß und Tüchtigkeit als die Basis des Wohlstands. Die Tatsache, dass die Frage „wer bist du“ hier und heute eigentlich immer auch die Frage „was tust du (beruflich)“ beinhaltet, zeigt die gesellschaftliche Dominanz der „arbeitsbezogenen Existenzweise“.[12]

Das Verständnis von Arbeit und ihre gesellschaftliche Bedeutung hat sich im Verlauf der Geschichte und Kulturen immer wieder verändert. Mittels einiger fragmentarischer, kurzer Beispiele sollen in diesem Kapitel die gesellschaftliche Wahrnehmung / der allgemeine Status von Arbeit sowie ansatzweise Arbeitsbedingungen und soziale Lage der Arbeitenden in verschiedenen historischen Epochen grob dargestellt werden. Ziel ist, markante Unterschiede und Gemeinsamkeiten verschiedener Zeitabschnitte und Kulturen im Bezug auf die aktuelle Arbeitsgesellschaft aufzuzeigen.

Zuerst möchte ich jedoch noch auf die biblischen Ursprünge der Arbeit eingehen. Ist das Arbeiten an sich überhaupt etwas spezifisch Menschliches?

In der alttestamentarischen Schöpfungsgeschichte wird die Arbeit recht deutlich als Fluch Gottes beschrieben, als Strafe dafür, dass Mann und Weib die Früchte vom Baum der Erkenntnis gegessen hatten. „Verflucht sei der Acker um deinetwillen! Mit Mühsal sollst du dich von ihm nähren dein Leben lang. [...] Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis du wieder zu Erde werdest, davon du gekommen bist.“[13] Karl-Heinz Iffland (1998) argumentiert dagegen, dass die Früchte im Garten Eden dem Menschen weder in den Mund wuchsen, noch in den Schoß fielen, also unter gewisser Anstrengung selbst gesammelt werden mussten. Arbeit könne deshalb nicht als Folge von Sünde verstanden werden, sondern gehöre „ganz ursprünglich mit zur Schöpfung“.[14] Dies entspricht zwar der gegenwärtigen Haltung der Kirche, die gern die sinnstiftende Kraft der Arbeit hervorhebt, scheint mir jedoch etwas weit hergeholt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Anstrengungen des Nahrungssammelns ja auch die Tiere betrafen. Iffland sagt aber, aus der Urgeschichte ergebe sich, dass Arbeit als ein wesensbestimmender Teil des Menschseins verstanden werden müsse[15] – hier widerspricht er sich m. E. selbst. Inwieweit allerdings Gottes Wunsch, dass der Mensch den Garten Eden „bebaute und bewahrte“[16] bereits einen Arbeitsauftrag enthält, bleibt unklar. Bebauen und bewahren könnte im schöpfungsgeschichtlichen Kontext genauso meinen: nach eigenem Willen umgestalten ohne zu zerstören.

Aus Ifflands widersprüchlicher Interpretation des Schöpfungsberichts ergeben sich für mich im Wesentlichen zwei interessante Fragen, die hier nicht weiter verfolgt, aber dennoch festgehalten werden sollen: Ist zum Arbeiten zwingend ein (menschliches) Bewusstsein erforderlich? Liegt im Existenz sichernden Verhalten der Tiere vielleicht auch der Ursprung menschlicher Arbeit, oder – „der Vogel baut sein Nest, die Biene sammelt unermüdlich – arbeiten womöglich sogar die Tiere?“[17]

Darüber hinaus ist vom biblischen Blickwinkel her bemerkenswert, dass Jesus Christus in seinem irdischen Leben niemanden zur Arbeit aufgefordert hat; eher hat er Menschen aus der Arbeit herausgerufen, um ihnen neue, wichtigere Aufgaben zu geben.

In archaischen Stammesgesellschaften wurde nach heutigem Wissen noch nicht zwischen „Arbeit“ und „Nicht-Arbeit“ differenziert, eine bewusste Abgrenzung oder Unterscheidung von Arbeit im Hinblick auf die Gesamtheit aller Tätigkeiten fand nicht statt. Sämtliche Arbeitsprozesse waren in den familiären, sozialen und religiösen Lebenszusammenhang eingebettet. Es wurde gejagt, gesammelt, angepflanzt und ausgeruht, gesungen, gegessen, getanzt und gefeiert, es wurden Dinge hergestellt, Kinder aufgezogen, Tiere gehalten und Hütten gebaut – ohne dass eine genauere Vorstellung von Arbeit im Unterschied zu anderen Aktivitäten existierte.[18] Der Mensch stand trotzdem oder gerade deshalb im Mittelpunkt der Arbeit, die an direkte Bedürfnisse aller oder einzelner Stammesmitglieder anknüpfte. Am Anfang der Menschheitsgeschichte hat jeder, der konnte, auf irgendeine Art gearbeitet, musste jeder arbeiten. Mit den damaligen Kenntnissen und Möglichkeiten konnte nur sehr begrenzt Überschuss generiert werden, man hatte wenig Vorräte und Reserven für Notzeiten oder die Versorgung „Arbeitsunfähiger“. Deshalb war es absolut notwendig, dass jeder (im Rahmen seines Könnens) einen Anteil beitrug.

Im alten Ägypten (ab ca. 4000 v. Chr.) waren die Arbeiten überwiegend von der Natur, genauer vom Nil abhängig, durch den das Land zu einer fruchtbaren Überschwemmungslandschaft wurde. „Überschwemmung, Aussaat und Ernte bestimmten die Arbeitsabläufe der Menschen am Nil. Der Jahreskalender orientierte sich an diesen Jahreszeiten.“[19] In den naturgemäß „arbeitsfreien“ Perioden zwischen Hochflut, Saat und Erntesaison wurden Bauten erstellt und Projekte vorangetrieben, wie z. B. aufwendige wassertechnische Anlagen, denn Bevölkerungswachstum und steigende Bedürfnisse machten es nötig, die Produktivität zu verbessern. Neben der Landwirtschaft (die Nutzung des Nils schaffte die Existenzgrundlage für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft) spielten auch Viehzucht, Fischfang und Jagd eine wichtige Rolle in der ägyptischen Ökonomie. Die aus fortschreitender Nutzflächenerweiterung und dem Aufbau eines Bewässerungssystems entstehende Vielfalt notwendiger Arbeitshandlungen führte allmählich zu einer Spezialisierung der Berufe unter den Bewohnern des Niltals. In Verbindung mit der Erwirtschaftung von Überfluss bewirkte das Spezialistentum bald nach der Entwicklung der Schrift eine Trennung von geistiger und körperlicher Arbeit.

In der altägyptischen Zivilisation gab es noch keine Sklaven. Man unterschied zwischen vier gesellschaftlichen Hauptgruppen: Beamte (als Helfer des Königs), sog. Befreite, die für verschiedene Dienste in den Tempeln zuständig waren, Handwerker / Facharbeiter und Hörige, welche die breite Masse bildeten und die einfacheren Arbeiten verrichteten. Ein Begriff wie „arbeiten“ bzw. „Arbeiter“ existierte damals im Ägyptischen nicht, das verwendete Wort heißt „tragen“ oder „Träger“.[20] Die meisten Ägypter waren zu dieser Zeit als Teil von Familien- und / oder Siedlungsgemeinschaften tätig; Frauen und Männer hatten eine „mehr oder weniger gleichberechtigte Stellung“[21], übernahmen aber i. d. R. wohl unterschiedliche Aufgaben. Ökonomische und soziale Bindungen innerhalb der patriarchalisch aufgebauten Gemeinschaften sorgten für Absicherung bei Krankheit und im Alter. Arbeit war nicht nur durch ihre praktische Notwendigkeit (Befriedigung materieller Bedürfnisse) selbstverständlich, sondern bekam vor allem durch religiöse Aspekte einen tieferen Sinn. Nach der Religion des alten Ägyptens war der Tod nicht das Lebensende, sondern eine Art kritische Phase, deren Überwindung das Fortleben im Jenseits ermöglichte. Man musste sich im Diesseits (insbes. moralisch) bewähren, um später vor dem sog. Totengericht zu bestehen und damit dem „wahren“ Tod zu entkommen.

Ab etwa 3000 v. Chr. nehmen die Entwicklungen an Dynamik zu, was hier aber nicht weiter verfolgt werden soll; lediglich der Pyramidenbau beinhaltet noch einen Punkt, der die intensive Beziehung des frühen ägyptischen Volks zur Religion verdeutlicht: die großen Pyramiden, quasi die ersten Ägyptens, wurden ohne Sklaven und – sofern man unter der starken ideologisch-religiösen Beeinflussung davon sprechen kann – „freiwillig“ (gegen Entlohnung) erbaut (ca. 2600 – 2500 v. Chr.); Sklaven aus Kriegsgefangenschaften kamen erst bei späteren Bauwerken zum Einsatz.[22]

Was bringt die Auseinandersetzung mit der altägyptischen Hochkultur letztlich zutage? Das ägyptische Arbeitsleben, das sich größtenteils in häuslichen und regionalen „Wirtschaftsgemeinschaften“ vollzog, war in hohem Maße von den natürlichen Gegebenheiten beeinflusst. Es bestand jederzeit genug zu tun und mit Ausnahme einzelner Herrschender waren alle Menschen in Arbeitsvorgänge integriert (es gab also keine gewollte oder ungewollte Arbeitslosigkeit), gesellschaftliche Klassen definierten sich nahezu ausschließlich über den Grad der beruflichen Ausbildung. Als prägnantestes Merkmal erscheint der große Einfluss des Glaubens auf die Arbeit. Aufgrund religiöser Motivation schien man offenbar besonders bereit, sich anzustrengen und auch Unangenehmes hinzunehmen.

Im Folgenden konzentriere ich mich der Einfachheit halber auf den europäischen Raum.

Das Römische Reich basierte (insbes. im Zeitraum vom 3. Jh. v. Chr. bis zum 3. Jh. n. Chr.) wirtschaftlich hauptsächlich auf Sklaverei. Sklavenarbeit „muss als die typische Form der abhängigen Arbeit und als Grundlage landwirtschaftlicher und städtischer Produktion im Imperium Romanum gelten“.[23] Freie Arbeit, die vor allem noch im Kleinbauerntum verbreitet war, diente eher der Herstellung von Bedarfsgütern für den eigenen Gebrauch und war gesamtökonomisch so gut wie unbedeutend.

Die entscheidende ökonomische Kraft des antiken römischen Staates bildeten die Großgrundbesitzer. Sie ließen ihre Güter weitgehend von Sklaven verwalten und bewirtschaften, die generell als Inventar angesehen wurden und damit ungefähr dem Vieh gleichgestellt waren. Nichtsdestotrotz verfügten Sklaven über gewisse Rechte und Freiheiten; außerdem erhielten sie für gewöhnlich zumindest ein Minimum an Schutz und Absicherung durch ihre Eigner.[24] Die Gutsbesitzer selbst betätigten sich politisch in Rom, wo sie z. B. als Senatoren die Gesetzgebung in ihrem Sinne beeinflussten und sich dadurch staatliche Landflächen oder die Ländereien politischer Gegner aneignen konnten.[25]

„Im Gegensatz zur kleinbäuerlichen Subsistenzwirtschaft war die Produktion auf den großen Gütern, auf denen [...] vornehmlich Sklaven arbeiteten, markt- und absatzorientiert. Es wurden Bedarfsgüter wie Wein, Olivenöl und Wolle erzeugt, die in die Städte transportiert und dort verkauft wurden. [...] Auch im städtischen Handwerk, das Konsumgüter (Keramik, Textilien) oder Grundnahrungsmittel (Brot) herstellte, war die Sklavenarbeit dominierend.“[26]

Sklaven erledigten nicht nur anstrengende körperliche Arbeiten – Lehrer, Ärzte, Verwalter oder Architekten waren oft ebenfalls versklavt. Die Mehrheit der arbeitenden Menschen wurden von der Oberschicht verachtet, die sich allein über ihren Reichtum definierte. Man unterschied hierbei nicht unbedingt bloß körperliche und geistige Tätigkeiten, sondern noch mehr den Grad der Abhängigkeit als den der „Qualifikation“. Fremdbestimmtes Arbeiten galt prinzipiell als eines freien Bürgers unwürdig und wer sich für seine Arbeit bezahlen ließ, erweckte den Eindruck sich zu verkaufen. Nach dieser Logik war der Bauer, der unabhängig und ausschließlich für sich bzw. seine Familie wirtschaftete, unter Umständen ehrbarer / angesehener als bspw. ein freier Handwerker oder sogar ein Rechtsanwalt, die zwar beide weitestgehend selbstständig arbeiten konnten, jedoch für ihre Leistungen i. d. R. Lohn verlangen mussten. Höchste soziale Missachtung erfuhren sämtliche Erwerbstätigkeiten, die erkennbar Unterwerfung an einen fremden Willen erforderten und mit sklavenähnlichen Positionen assoziiert wurden.[27] Der Tagelöhner, ohne Besitz und soziale Bindung, zum Verkauf seiner Dienste gezwungen, stand – noch vor dem Sklaven – an unterster Stelle der Hierarchie.[28]

Im Römischen Reich gab es keinerlei Verknüpfung von Arbeit und religiösen Elementen; zudem stand das (kommerzielle) Arbeiten im Spannungsverhältnis zum vorherrschenden Verständnis von Freiheit. Im Großen und Ganzen fehlte in der Antike allgemein „jede ethische Verklärung der Erwerbsarbeit“.[29] Genauso charakteristisch für die Antike ist das enorme Auseinandertreten von Produktion und Konsum in Unter- und Oberschicht. Letztere konzentrierte sich primär auf den Verbrauch; sie „konsumierte, philosophierte, regierte, spielte.“[30]

Im frühmittelalterlichen Europa war jeder, der Land besaß und andere darauf leben und arbeiten ließ, ein Herrscher, denn zum Land gehörte das Recht auf militärische und richterliche Gewalt. Wer Grund und Boden ausgeliehen hatte, zählte ebenso bald zu den Grundherren, musste sich dafür allerdings seinem „Lehnsherrn“ zu Dienst und Treue – u. a. in Form von militärischem Beistand – verpflichten. Maßgeblich für die Herren (auch) zur Zeit des Feudalismus: sie arbeiteten nicht; dies überließen sie den Bauern und anderen aus dem sog. „Nährstand“, der einen Großteil der Bevölkerung umfasste.

Das relativ autarke Wirtschaftssystem der Grundherrschaft baute auf vielfältigen Diensten und Abgaben auf. Als wirtschaftlicher Verbund organisiert beinhaltete die grundherrschaftliche Ökonomie neben ihrem Hauptbereich Ackerbau / Viehwirtschaft auch Fischzucht, Waldnutzung und die Fertigung von Textilien und Geräten.

An der agrarischen Produktion hatten „unterschiedliche soziale Gruppierungen teil. Den freien Bauern – d. h. Bauern, die das Recht der Waffenführung, eine eigene Gerichtsvertretung und die Pflicht zur Heeresfolge besaßen – standen Halbfreie, Unfreie, die jedoch auf eigene Rechnung tätig waren, und sklavenähnliche Hörige, die allein für den Hof des Herrn arbeiteten, gegenüber.“[31] Gewöhnlich wurde man bereits in einen freien oder unfreien Stand hineingeboren, wodurch das Arbeitsleben des Einzelnen in wesentlichen Punkten schon vorbestimmt war.

Im Mittelalter löst sich die Vorstellung von Arbeit als Fluch (einzig und allein Strafe Gottes zu sein); dem Sündenfall wird Einfluss auf die Arbeitsbedingungen eingeräumt, doch wird die Arbeit an sich „keiner negativen Wertung unterzogen“.[32] Die Kirche bekräftigte die Ständeordnung, indem sie sie als „von Gott gewollt“ befürwortete. Man sprach von Lehrstand (Geistliche), Wehrstand (Adlige) und Nährstand (überwiegend Bauern).[33] Durch verschiedene Regelungen wurden zunehmend mehr Menschen zwangsweise zu Unfreien bzw. Leibeigenen gemacht, so dass die unfreien Schichten im 9. Jh. n. Chr. ca. 90 Prozent der europäischen Bevölkerung ausmachten.[34]

Später, im Hochmittelalter, etabliert sich ein für allemal die Geldwirtschaft, die sich in vorangegangenen Epochen nie endgültig / übergreifend durchsetzen konnte. Das Geld avanciert schlussendlich zum rein gesetzlichen Zahlungsmittel.

Auch wenn die arbeitsbezogene Beschäftigung mit Epochen der Vormoderne in der Kürze / Unvollständigkeit der Darstellung vorerst vermutlich mehr Fragen als Antworten hervorgebracht hat, will ich sie an dieser Stelle abbrechen, um im Industriezeitalter fortzufahren. Ausführlichere Informationen finden sich u. a. in den im Literaturverzeichnis aufgeführten Werken „Geschichte der Arbeit“ und „Geschichte und Zukunft der Arbeit“ sowie der Schriftensammlung „Gute Arbeit – Schlechte Arbeit“. In vormodernen Gesellschaften war Arbeit – noch einmal grob zusammengefasst – entweder normales, alltägliches Tun und gewissermaßen zwangsläufig ein Teil des Lebens, oder sie wurde als minderwertig betrachtet und größtenteils in die unteren Schichten abgedrängt.

Im 17. / 18. Jh. vollzog sich dann eine ideologische Aufwertung der Arbeit, die man letztendlich vor dem Hintergrund von beginnendem Kapitalismus / technologischem Fortschritt zur Quelle von Reichtum, Eigentum und Identitätsbildung bzw. Selbstverwirklichung erklärte. Am weitesten ging hierbei die Arbeitsethik des sog. Calvinismus[35] mit den Hauptthesen, Arbeit sei der von Gott vorgeschriebene Selbstzweck des Lebens und wirtschaftlicher Erfolg ein Zeichen für Gottgefälligkeit.[36] Dazu hatte sich ein recht klarer Arbeitsbegriff herausgebildet, der zweckgebundene körperliche wie geistige Betätigung erfasste.

Das Industriezeitalter begann mit der Entstehung des Fabriksystems in Großbritannien (etwa Mitte / Ende 18. Jh.) – der sog. „industriellen Revolution“ –, ein Prozess, der zu einer tiefgreifenden Umgestaltung bis dato bestehender Arbeits-, Wirtschafts- und Gesellschaftsverhältnisse führte. Zwar stellte die Veränderung der Produktionstechnik (der Übergang zur maschinellen Herstellung von Gütern) eigentlich nicht mehr als ein „Mittel zu Lösung ökonomischer Probleme in einer im wesentlichen schon kapitalistischen Wirtschaft“[37] dar, dennoch ist unumstritten, dass dieser Prozess signifikante Grundlagen der heute vorherrschenden kapitalistischen Wirtschafts- und Sozialordnung herbeigeführt hat.

Kennzeichnend für die Industrialisierung ist die Ablösung individueller handwerklicher Arbeit durch industriell standardisierte Tätigkeiten sowie eine fortschreitende Arbeitszerlegung (= Aufspaltung von Produktionsvorgängen in verschiedene Teilaufgaben) und Arbeitsteilung. Zunächst kam es zu einer Trennung von Wohn- und Arbeitsplatz; Arbeit verlagerte sich zum Großteil aus den hauswirtschaftlichen, familiären Lebenszusammenhängen in externe Produktionsstätten (Fabriken) und wurde nun vorwiegend „von der Zeit und den Maschinen bestimmt. Dies erforderte Disziplin, Unterordnung und Fügsamkeit.“[38] Ausbildung und Begabung traten demgegenüber vielfach in den Hintergrund. Außerdem bedeutete der Übergang in die Fabrikarbeit für den Arbeitnehmer eine Trennung von eigenen Produktionsmitteln – er stellte dem Unternehmer als Lohnarbeiter lediglich seine Arbeitskraft zur Verfügung. Davor hatte die Masse der insbes. im Textilgewerbe beschäftigten Heimarbeiter und Handwerker selbst über Spinnrad, Webstuhl und andere für die Fertigung ihrer Erzeugnisse nötigen Werkzeuge verfügt.

Da der Fabrikbetrieb mit hohen Kosten verbunden war, musste kontinuierlich produziert werden; die Kapazitäten sollten möglichst immer ausgelastet sein, weil Stillstand Gewinneinbußen für den Fabrikanten mit sich brachte. Zeit wurde dadurch indirekt zu Geld, womit die Rationalisierung der Arbeit rapide zunahm. Den Arbeitsrhythmus, den der Arbeitende bislang meist selbst festlegte, gaben jetzt die Maschinen vor. Der hohe Bedarf an Hilfskräften verursachte die Heranziehung von Kindern und Frauen zur Arbeit in den Betrieben; insbes. Kinder, die oft aus Waisenhäusern rekrutiert wurden, erfuhren z. T. ein drastisches Schicksal. Historischen Quellen ist zu entnehmen, „dass die körperliche Züchtigung der Kinder das allgemein verbreitete Mittel zur Erzeugung von Furcht und somit zur Einhaltung der Arbeitsdisziplin gewesen ist. [...] Ein System, dass Kindern um 10 Jahren eine 14stündige Arbeitszeit [...] zumutete“[39] ließ sich anders kaum aufrechterhalten.

Insgesamt lässt sich feststellen, die Einführung der maschinellen Produktion hat in England im 18. und 19. Jh. die physische und psychische Belastung der arbeitenden Menschen nicht verringert, sondern deutlich erhöht – die Ausbeutung der Arbeitskraft erreichte in dieser Ära eine bis dahin unbekannte Dimension. Weil Fabriken und moderne Maschinentechnik das (noch bestehende) unabhängige Handwerk unter Druck setzten, verschlechterte sich die Lage der arbeitenden Menschen zudem in fast allen Bereichen.[40]

In der Sklavenwirtschaft des antiken römischen Reichs waren die Sklaven persönliches Eigentum ihres „Besitzers“. Dadurch konnte er ihre Arbeitskraft ausbeuten, hatte aber zweifellos auch Interesse daran, sie langfristig kräftig, arbeitsfähig und gesund zu erhalten – schließlich mussten Sklaven i. d. R. teuer erworben werden. Für den Fabrikbetreiber erschien der gesundheitliche Verschleiß seiner Arbeiter dagegen vergleichsweise belanglos, zumal er sie jederzeit durch neue ersetzen konnte – die häufig geringen Qualifikationsanforderungen und ein großes Angebot sofort verfügbarer Arbeitssuchender machten es ihm einfach. Dementsprechend schlecht kann man sich die Arbeitsbedingungen vorstellen, was u. a. Gesundheitsschäden, Unfälle und geringe Lebenserwartung zur Folge hatte.

Technischer Fortschritt und radikal kommerziell orientierte Organisation der Arbeit vervielfachten die Produktivität, verdrängten aber den Menschen bzw. seine individuellen Bedürfnisse und Eigenarten mehr denn je, reduzierten ihn aufs „Funktionieren“ – der Mensch entfernt sich im Lauf der Arbeitsgeschichte allmählich immer weiter vom Zentrum der Arbeit und wird im Industriezeitalter endgültig zum reinen Mittel degradiert. Der Arbeitnehmer in Großbritannien war im 18 / 19. Jh. formal frei, sein Leben dürfte aber kaum angenehmer als das eines Unfreien im Imperium Romanum gewesen sein. Gerade in der Moderne wird Arbeit zunehmend kompromissloser am Verhältnis von Aufwand und Ertrag, Kosten und Nutzen ausgerichtet. Trotzdem rückt sie unaufhaltsam in den Mittelpunkt der modernen Gesellschaft.

Im industrialisierten Deutschland entstand ab 1883 zum einen die staatliche Sozialgesetzgebung, zum anderen das Arbeitsrecht und Arbeitsschutzgesetze.[41] Durch die Industrialisierung / die Unternehmer herbeigeführte soziale Not, insbes. des sog. Proletariats, der besitzlosen Lohnabhängigen, und damit einhergehend steigende Sympathie für die sozialistische Bewegung (Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität) veranlassten Reichskanzler Otto von Bismarck zum Aufbau des staatlichen Sozialsystems. Das in Deutschland entwickelte Modell der sozialen Absicherung wurde nach und nach von vielen anderen Industrieländern übernommen, in denen Massenelend und immense soziale Gegensätze ebenfalls zum Problem geworden waren. Die wachsende Einmischung des Staates macht Arbeitsverhältnisse, die vertraglich geregelten Geschäftsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zu einem gewissen Grad triangulär, setzt so der Ausbeutung Grenzen, ohne allerdings die Vormachtstellung der Kapitalisten einzuschränken. Mit politischen Mitteln (u. a. Sozialpolitik) wird das Lohnarbeitsverhältnis sukzessiv gesellschaftlich verallgemeinert und individuell annehmbarer gestaltet, die Lohnarbeit erreicht Schritt für Schritt den Status von Normalität.

Ich möchte hier wieder einen Schnitt machen, zurück ins Heute springen und kurz zusammenfassen, wie (respektive wodurch) sich Arbeit und Arbeitsverständnis auf dem Weg vom Beginn der Menschheit bis ins 21. Jh. gewandelt haben. [Auf Gegenmodelle zur freien kapitalistischen Marktwirtschaft, wie bspw. die sozialistischen Bewegungen in der ehemaligen UdSSR, werde ich nicht mehr eingehen. Fakt ist, dass die kapitalistische Wirtschaftsordnung sich unaufhörlich wie unaufhaltsam ausbreitet und alternative Ideologien bislang (evtl. auch daran) scheiterten oder extreme, kapitalismus-orientierte Modifizierungen erfahren mussten (z. B. China).]

Innerhalb der frühen Hochkulturen entsteht erstmals eine Vorratswirtschaft und ein (unter historischen Gesichtspunkten) als solches „greifbares“ Arbeitsleben mit weitreichender Organisation und Planung. Die Erfindung der Schrift erlaubt die Akkumulation von Wissen, Werkzeuge steigern die Arbeitseffizienz, „Mittel und Zweck der Arbeit [...] können sozial entkoppelt werden.“[42] Besitzverhältnisse und Sozialstruktur veränderten sich dadurch – es bildeten sich soziale Schichten, von denen sich bald einzelne Gruppierungen ganz von der Arbeit befreiten und (durch ihre Sonderstellung bzw. ihren Besitz) vom Schaffen der Anderen lebten. Das Arbeiten selbst hatte noch Jahrtausende lang den Status der unvermeidlichen Mühsal.

In der Moderne sind fortschreitende Organisation, Spezialisierung, Teilung, Rationalisierung sowie eine fundamentale Um- und Aufwertung der Arbeit die Hauptmerkmale geschichtlicher Arbeitsentfaltung. Die neue, „marktvermittelte“ Arbeit begann das gesamte Leben zu prägen. Mit der Entdeckung der Dampfkraft und dem Einzug der Maschinen kam es zur endgültigen Auflösung der alten „Agrargesellschaft“, doch „der 'vorindustrielle Mensch' musste für die ihm neue Arbeitsweise erst 'sozialisiert' werden.“[43] Er hatte zu lernen und zu akzeptieren, dass nun mehr und intensiver gearbeitet werden sollte. Auch wenn er für die neue Mehrarbeit mit insgesamt zunehmenden Konsummöglichkeiten mehr oder weniger „entschädigt“ wurde, die traditionellen Lebensauffassung war die, dass man arbeitete, um den Lebensbedarf zu decken; d. h. dass man nicht mehr und mehr Geld verdienen, sondern einfach den Gewohnheiten entsprechend leben wollte und sich im Prinzip mit dem zufrieden gab, was man dafür für erforderlich hielt.[44]

Heutzutage haben die Menschen „gelernt“ (und verinnerlicht) „Gelderwerb und die daraus resultierenden Konsummöglichkeiten mit Nutzen gleichzusetzen. [...] Diese moderne Denkform ist letztlich nichts anderes als das Ergebnis eines langen Sozialisierungsprozesses zur Erwerbsarbeit, der Disziplinierung der menschlichen Sinne im Dienste einer immer höheren Entwicklung der Arbeit und ihrer Produktivität.“[45] Der damit verbundene Bedeutungsgewinn für Arbeit und Wirtschaft zeigt sich in der Zentrierung des gesellschaftlichen Lebens um die Erwerbsarbeit (u. a. Ausbildung, Freizeit, Ruhestand). Dazu ist es üblich geworden, Arbeit stark nach ihrem „Preis“, dem durch sie erzielbaren monetären Einkommen, zu bewerten und das Niveau der sozialen Existenz in erster Linie an der Erwerbsarbeit bzw. dem, was sie einbringt, zu messen.[46]

Desweiteren darf nicht vergessen werden, dass die weltweite Ausbreitung der Lohnarbeit zu einer gravierenden Schwächung der Arbeitermacht geführt hat.

Auf den nächsten Seiten werde ich versuchen, den derzeit aktuellen Arbeitsbegriff genauer zu erfassen.

1.2 Was ist Arbeit und warum? Über die Definition von Arbeit und Beruf in Kapitalismus / freier Marktwirtschaft

„Unter Arbeit wird in unterschiedlichen Kulturen und zu unterschiedlichen Zeiten Verschiedenes verstanden, aber es gibt einen kleinsten gemeinsamen Nenner: Arbeit ist eine Tätigkeit, die nicht um ihrer selbst willen ausgeführt wird. Arbeiten heißt, Zwecke, Ziele anstreben, die jenseits des Vollzugs der Arbeitshandlung liegen. Ihren Sinn bezieht die Arbeit – das unterscheidet sie vom Spiel – von ihrem Ergebnis her, das hinter ihr liegt.“[47]

Was ist Arbeit? Arbeit kann im Kern zunächst als (soziale) Tätigkeit determiniert werden, die für die Reproduktion des menschlichen Lebens unerlässlich ist. In diesem Sinn muss man sie als zentralen Aspekt aller Gesellschaften verstehen, unabhängig, wie deren Mitglieder über sie denken.[48]

Arbeit ist, wie auch immer man sie definiert, i. d. R. zuallererst ein Mittel; das wurde bereits im vorhergegangenen Kapitel deutlich. Begriffsgeschichtlich ist sie vornehmlich mit Mühsal und Plage verknüpft.[49] Dennoch, „die Frage, ohne weitere Umstände als solche aufgeworfen, liegt auf derselben rätselhaft-vertrauten Ebene wie die nach dem Menschen oder nach der Zeit. Man weiß die Antwort, solange man nicht ausdrücklich gefragt wird“.[50] In jedem Fall ist Arbeit bewusstes, zielgerichtetes Handeln, das der Existenzsicherung oder Bedürfnisbefriedigung dient und dessen Ergebnis die aufgewendete Arbeitszeit überdauern soll. Trotzdem bleibt der Begriff verschwommen, lässt sich nicht klar eingrenzen respektive von „Nicht-Arbeit“ abgrenzen; es ist ähnlich der Menschenwürde – wo fängt sie an, wo hört sie auf? Zum Beispiel wird das Zeitungslesen, normalerweise doch eine bewusste, zielgerichtete Tätigkeit zur Bedürfnisbefriedigung, wohl eher mit Entspannung als mit Arbeit verbunden.

[...]


[1] Rifkin 2004, S. 61

[2] vgl. http://www.zeit.de/online/2006/20/Schreiner (05.08.2008)

[3] a. a. O.

[4] Lessenich 2008, S. 77

[5] vgl. u. a. www.tagesschau.de/inland/meldung7366.html (30.02.2009)

[6] vgl. Boeckh / Huster / Benz 2006, S. 275

[7] Deger 2008, S. 19

[8] insbes. wenn man bedenkt, dass die BRD zu den bedeutendsten Wohlstandsländern der Welt zählt.

[9] Butterwegge 1998, S. 10

[10] Frambach 1999, S. 381

[11] Ribolits 1997, S. 27

[12] Bonß 2006, S. 53

[13] 1. Mose 3, 17 ff.

[14] Iffland 1998, S. 96

[15] ebd.

[16] 1. Mose 2, 15

[17] Clausen 1988, S. 6

[18] vgl. u. a. Arlt 2008, S. 2

[19] Vogt 1998, S. 60

[20] vgl. Eggebrecht et al. 1980, S. 42

[21] Eggebrecht et al. 1980, S. 59 f.

[22] vgl. u. a. Vogt 1998, S. 62 f.

[23] Eggebrecht et al. 1980, S. 95

[24] vgl. Frambach 1999, S. 29

[25] vgl. Eggebrecht et al. 1980, S. 102

[26] Eggebrecht et al. 1980, S. 96

[27] vgl. Nippel 2000, S. 61

[28] vgl. Frambach 1999, S. 29

[29] Max Weber (1988) zit. nach Nippel 2000, S. 65

[30] Arlt 2008, S. 2

[31] Eggebrecht et al. 1980, S. 155

[32] Frambach 1999, S. 61

[33] vgl. Vogt 1998, S. 67

[34] ebd.

[35] Calvinismus = theologische Lehre, die auf den französischen Kirchenreformator Johannes Calvin (16. Jh.) zurückgeht und später in vielen Ländern zu einer religiösen Bewegung wurde.

[36] vgl. z. B. Ribolits 1997, S. 209 f.

[37] Eggebrecht et al. 1980, S. 193

[38] Vogt 1998, S. 69

[39] Eggebrecht et al. 1980, S. 214

[40] vgl. Eggebrecht et al. 1980, S. 216 ff.

[41] vgl. u. a. Vogt 1998, S. 70

[42] Arlt 2008, S. 2

[43] Frambach 1999, S. 17

[44] vgl. ebd.; Ribolits 1997, S. 206

[45] ebd.

[46] vgl. Frambach 1999, S. 17 ff.

[47] Arlt 2008, S. 2

[48] vgl. z. B. Hann 2000, S. 24

[49] vgl. u. a. Vogt 1998, S. 59; Promberger 2008, S. 8; Frambach 1999, S. 34 ff.

[50] Engler 2005, S. 22

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836631334
DOI
10.3239/9783836631334
Dateigröße
810 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main – Sozialarbeit
Erscheinungsdatum
2009 (Juni)
Note
1,0
Schlagworte
grundrechte hartz arbeit arbeitsbegriff reform
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Titel: Über den Arbeitsbegriff der Hartz IV-Reformen und die Auswirkungen auf die Grundrechte
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