Lade Inhalt...

Typen verdeckter Werbung in Printmedien und Möglichkeiten ihrer inhaltsanalytischen Untersuchung

©2007 Lizentiatsarbeit 158 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
‘Ein Journalismus, der bloß noch zur Garnierung oder vielleicht sogar zur Tarnung von Werbebotschaften dient, der hat sich selbst aufgegeben’, erklärte der deutsche Bundespräsident Horst Köhler bei der festlichen Übergabe des neuen Pressekodex am 20. November 2006.
Damit nimmt er Bezug auf eine der wichtigen Neuerungen im Pressekodex, der seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, welche in einer weiteren Präzisierung des Trennungsgrundsatzes von Werbung und redaktionellem Teil besteht und womit seiner zunehmenden Brisanz Rechnung getragen wird.
Lange wurde der Trennungsgrundsatz in den Medienwissenschaften – zum Teil bis heute – eher stiefmütterlich behandelt. Doch ‘redaktionelle Werbung ist keine Neuentwicklung der letzten Jahre.’ In den Bereichen von Rundfunk und Fernsehen3 hat sich dies inzwischen geändert, ebenso wie im Internet. Im Vordergrund der verdeckten Werbung stehen dort vor allem das Product Placement und das Sponsoring. Weniger beachtet und damit auch weniger genau untersucht und analysiert wurde bisher jedoch der Trennungsgrundsatz in den Printmedien.
Im Bereich der Printmedien gibt es daher bis heute nur wenige wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit dem Problem des Trennungsgrundsatzes von Werbung und redaktionellem Teil auseinandersetzen, und bei den wenigen vorhandenen handelt es sich zumeist nicht um Studien aus sozialwissenschaftlicher, sondern aus juristischer Sicht. Doch auch im Bereich von Zeitungen und Zeitschriften ist die Forschung bezüglich der Trennung von Werbung und redaktionellem Teil sehr wichtig, denn hier muss ebenfalls von der Gefahr ausgegangen werden, dass die verdeckte Werbung immer mehr zunimmt. ‘Es ist unübersehbar: Immer mehr gedruckte Werbung kommt in Form von redaktionellen Beiträgen daher’, hiess es schon 1995 in einem Zeitschriftenartikel.
Doch gerade wegen fehlender Untersuchungen mit grösseren Datenmengen kann dieser Satz bisher mit Zahlen, Fakten und Ergebnissen wissenschaftlich weder ausreichend bestätigt noch entkräftet werden.
‘In der Publizistikwissenschaft ist das Verhältnis von redaktionellem Text und Anzeigen mit unterschiedlichen Methoden untersucht, eine Interdependenz aber entweder gar nicht geprüft oder nicht überzeugend belegt worden: Quantifizierende Strukturanalysen von Zeitungsinhalten […] handeln Anzeigen (‘Außerredaktionelles’) und redaktionellen Text als zwei getrennte Stoffblöcke ab. […] Mögliche inhaltliche Beziehungen zwischen Anzeigen und […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Birgit Kalbacher
Typen verdeckter Werbung in Printmedien und Möglichkeiten ihrer inhaltsanalytischen
Untersuchung
ISBN: 978-3-8366-2903-4
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2009
Zugl. Université de Fribourg/ Universität Freiburg, Fribourg, Schweiz, Lizentiatsarbeit,
2007
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen,
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des
Urheberrechtes.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden und der Verlag, die Autoren oder
Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für evtl.
verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2009

-
i -
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
__________________________________________________________________________________________________________________________
i
Abkürzungsverzeichnis
____________________________________________________________________________________________________________
iv
I.
E
INLEITUNG
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________
1
1.
Ziel der Arbeit
_______________________________________________________________________________________________________________________________
3
2.
Aufbau der Arbeit
________________________________________________________________________________________________________________________
4
II. T
HEORETISCHER
H
INTERGRUND
:
D
ER
G
RUNDSATZ DER
T
RENNUNG VON
W
ERBUNG UND REDAKTIONELLEM
T
EIL
__________________________________________________________________________________
5
1.
Darstellung des Problems der Trennung von Werbung und redaktionellem
Teil
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
5
2.
Die Geschichte des Trennungsgrundsatzes von Werbung und
redaktionellem Teil
______________________________________________________________________________________________________________________
7
2.1 Das Bewusstsein für den Trennungsgrundsatz entwickelt sich
_________________________________
7
2.2 Erste Ansätze zur Verankerung in Gesetzen und Kodizes
________________________________________
10
2.3 Der Trennungsgrundsatz etabliert sich
___________________________________________________________________________
11
3.
Bedeutung und Aktualität des Trennungsgrundsatzes
______________________________________________
13
3.1 Der Trennungsgrundsatz ­ ein Qualitätskriterium des Journalismus
____________________
14
3.2 Wirtschaftliche und ökonomische Auswirkungen auf den Trennungsgrund-
satz
____________ ________________________________________________________________________________________________________________________________
15
3.3 Der ,,moderne Leser" und der Trennungsgrundsatz
___________________________________________________
19
3.4 Festlegungen der Trennung von Werbung und redaktionellem Teil
_____________________
21
3.4.1
Gesetzliche Verankerungen
_________________________________________________________________________________
22
3.4.1.1 Trennungsgrundsatzrelevante Gesetze in Deutschland
__________________________________
22
3.4.1.2 Trennungsgrundsatzrelevante Gesetze in Öste rreich
________________/_____________________
24
3.4.1.3 Trennungsgrundsatzrelevante Gesetze in der Schweiz
__________________________________
25
3.4.2
Standesrecht der Presse und der Werbewirtschaft
________________________________________
26
3.4.2.1
Standesrecht in der Presse und der Werbewirtschaft in Deutsc hland
________
26
3.4.2.2
Standesrecht in der Presse und Werbewirtschaft in Öste rreich
___________________
28
3.4.2.3
Standesrecht in der Presse und Werbewirtschaft in der Schweiz
_______________
28
3.4.3
Kodizes von Journalistenverbänden
__________________________________________________________
30

-
ii -
III. L
ITERATUR
-
UND
D
OKUMENTENANALYSE ZUR
A
BGRENZUNG VON
VERDECKTER
W
ERBUNG
________________________________________________________________________________________________________________
33
1.
Vorgehen
________________________________________________________________________________________________________________________________________
33
1.1 Ermittlung und Typenbildung verdeckter Werbeformen mit Hilfe von
Literatur- und Dokumentenanalyse
_________________________________________________________________________________
33
1.2 Begründung und Beschreibung des Untersuchungsmaterials
_________________________________
35
2.
Ergebnisse der Literaturanalyse
_________________________________________________________________________________________
37
2.1 Kopplungsgeschäfte
_____________________________________________________________________________________________________________
37
2.2 Sponsoring
______________________________________________________________________________________________________________________________
39
2.3 Product Publicity
___________________________________________________________________________________________________________________
41
2.4 Eigenwerbung im redaktionellen Teil
____________________________________________________________________________
42
2.5 Cross Promotion
____________________________________________________________________________________________________________________
43
2.6 Redaktionelle Hinweise
______________________________________________________________________________________________________
45
2.7 Redaktionelles Marketing
__________________________________________________________________________________________________
46
2.8 Preisrätsel und Gewinnspiele
____________________________________________________________________________________________
48
2.9 Shadow Print-Anzeige und Flex-Anzeige
_____________________________________________________________________
49
2.10 Public Relations
_____________________________________________________________________________________________________________________
50
2.11 Schleichwerbung, getarnte Werbung
______________________________________________________________________________
53
2.12 Redaktionell gestaltete Anzeigen, Publireportagen, Advertorials
_________________________
55
2.13 Product Placment
__________________________________________________________________________________________________________________
59
2.14 Moderatorenwerbung
__________________________________________________________________________________________________________
62
2.15 Weitere verdeckte Werbeformen
_____________________________________________________________________________________
63
3.
Ergebnisse der Dokumentenanalyse
__________________________________________________________________________________
64
3.1 Analyse der Gesetze, Richtlinien und Kodizes
____________________________________________________________
64
3.1.1
Gesetze
_______________________________________________________________________________________________________________________
65
3.1.2
Standesrecht der Presse und Werbewirtschaft
_______________________________________________
66
3.2 Analyse der Stellungnahmen der Presseräte Deutschlands und der
Schweiz
____________________________________________________________________________________________________________________________________
71
3.3 Analyse deutscher und österreichischer Gerichtsurteile
___________________________________________
84
4.
Diskussion und Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
und Bildung von Typen
_________________________________________________________________________________________________________
100
4.1 Neun Dimensionen für die Typenbildung
___________________________________________________________________
101
4.2 Bildung von vier Haupttypen verdeckter Werbung
_________________________________________________
107

-
iii -
IV.
Z
USAMMENFASSUNG
____________________________________________________________________________________________________________
116
Schlusswort
_______________________________________________________________________________________________________________________________________
119
V.
L
ITERATURVERZEICHNIS
__________________________________________________________________________________________________
122
1. Literatur
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________
122
2. Dokumente
_________________________________________________________________________________________________________________________________________
128
VI.
A
NHANG
___________________________________________________________________________________________________________________________________________
I
1.
Richtlinien des ZAW
___________________________________________________________________________________________________________________
I
1.1 ZAW-Richtlinien redaktionell gestalteter Anzeigen (Fassung vom Januar
2003
______________________________________________________________________________________________________________________________________________
I
1.2 Richtlinien für redaktionelle Hinweise in Zeitungen und Zeitschriften
(Verlegerrichtlinien)
______________________________________________________________________________________________________________
II
2.
Publizistische Grundsätze der Presseräte
_______________________________________________________________________
IX
2.1 Publizistische Grundsätze des deutschen Presserats: Ziffer 7 Trennung von
Werbung und Redaktion
_____________________________________________________________________________________________________
IX
2.2 Schweizer Pressekodex: Richtlinien zur Erklärung der Pflichten und Rechte
der Journalistinnen und Journalisten des Schweizer Presserats Ziffer 10
_____________
X
3.
Beispiele für Redaktionsstatuten einer Zeitung
____________________________________________________________
XI
3.1 taz ­ die tageszeitung
___________________________________________________________________________________________________________
XI
3.2 Berliner Zeitung
_________________________________________________________________________________________________________________
XIII
4.
Tabelle zur Erarbeitung der Typenkriterien mithilfe der neun
Dimensionen
_____________________________________________________________________________________________________________________________
XVI

-
iv -
Abkürzungsverzeichnis
ABl.
Amtsblatt
AfP
Archiv für Presserecht
AG
Aktiengesellschaft
AGBA/AGB-
Anzeigenwesen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das A nzeigenwesen/Allgemeine Ge-
schäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
ARD
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundes-
republik Deutschland
BAKOM
Bundesamt für Kommunikation
BamS
Bild am Sonntag
BbgPG
Brandenburgisches Landespressegesetz
BDZV
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
BGH
Bundesgerichtshof
BV
Bundesverfassung
BVerG
Bundesverfassungsgericht
BVerGE
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
DML
Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten in der Bundesr epublik
Deutschland
Diss.
Dissertation
DRPR
Deutscher Rat für Public Relations
EU
Europäische Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
FAZ
Frankfurter Allgemeine Zeitung
GBl.
Gesetzblatt
GfK
Gesellschaft für Konsumforschung
GG
Grundgesetz
GRUR
Gewerblicher Schutz und Urheberrecht
GVBl.
Gesetz- und Verkündungsblatt
LG
Landgericht
LPrG
Landespressegesetz
MedienG
Mediengesetz (Österreich)
MID
Medien-Informationsdienst
Nds.
Niedersachsen
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
NJW-RR
Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechung-Report

-
v -
NRW
Nordrhein-Westfalen
OGH
Oberster Gerichtshof (Österreich)
OLG
Oberlandesgericht
OTS
Original-Text-Service
PR
Public Relations
PrG
Pressegesetz
PRW
Schweizerischen Kommission für Public Relations und Werbung
PRVA
Public Relations Verband Austria
SDA
Schweizerische Depeschenagentur
SW
Schweizer Werbung
SWR
Südwestrundfunk
Tab.
Tabelle
UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
VDZV
Verein deutscher Zeitungsverleger e.V., Vorläufer des BDZV
VDRJ
Vereinigung deutscher Reisejournalisten e.V.
Vgl.
Vergleiche
VMS
Vermarktungs- und Marketing-Services
VÖZ
Verband Österreichischer Zeitungen
VSJ
Verband Schweizer Journalisten
Wf
Schweizerische Wirtschaftsförderung
WRP
Wettbewerb in Recht und Praxis
www
World Wide Web
ZAW
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft
Zit.
Zitiert
ZUM
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht

I. Einleitung
- 1 -
I.
E
INLEITUNG
,,Ein Journalismus, der bloß noch zur Garnierung oder vielleicht sogar zur Tarnung von Werbe-
botschaften dient, der hat sich selbst aufgegeben",
1
erklärte der deutsche Bundespräsident Horst
Köhler bei der festlichen Übergabe des neuen Pressekodex am 20. November 2006.
Damit nimmt er Bezug auf eine der wichtigen Neuerungen im Pressekodex, der seit dem 1. Ja-
nuar 2007 in Kraft ist, welche in einer weiteren Präzisierung des Trennungsgrundsatzes von Wer-
bung und redaktionellem Teil besteht und womit seiner zunehmenden Brisanz Rechnung getra-
gen wird.
Lange wurde der Trennungsgrundsatz in den Medienwissenschaften ­ zum Teil bis heute ­
eher stiefmütterlich behandelt. Doch ,,redaktionelle Werbung ist keine Neuentwicklung der letz-
ten Jahre."
2
In den Bereichen von Rundfunk und Fernsehen
3
hat sich dies inzwischen geändert,
ebenso wie im Internet. Im Vordergrund der verdeckten Werbung stehen dort vor allem das Pro-
duct Placement und das Sponsoring.
4
Weniger beachtet und damit auch weniger genau untersucht
und analysiert wurde bisher jedoch der Trennungsgrundsatz in den Printmedien.
Im Bereich der Printmedien gibt es daher bis heute nur wenige wissenschaftliche Arbeiten, die
sich mit dem Problem des Trennungsgrundsatzes von Werbung und redaktionellem Teil ausei-
nandersetzen, und bei den wenigen vorhandenen handelt es sich zumeist nicht um Studien aus
sozialwissenschaftlicher, sondern aus juristischer Sicht
5
.
6
Doch auch im Bereich von Zeitungen
und Zeitschriften ist die Forschung bezüglich der Trennung von Werbung und redaktionellem
Teil sehr wichtig, denn hier muss ebenfalls von der Gefahr ausgegangen werden, dass die verdeck-
te Werbung immer mehr zunimmt. ,,Es ist unübersehbar: Immer mehr gedruckte Werbung
1
Denz, Christina: Presserat legt neuen Kodex vor. In: Spiegel-Online. 20. November 2006. Im Internet unter:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,449702,00.html (7. Dezember 2006).
2
Kisseler, Marcel: Unlautere Werbung durch redaktionelle Werbung. In: Fischer, Heinz-Dietrich/Baerns, Barbara
(Hrsg.): Wettbewerbswidrige Praktiken auf dem Pressemarkt. Positionen und Probleme im internationalen Vergleich.
Baden-Baden 1979, S. 89-98, hier: S. 89.
3
Vgl. z.B Uehlecke, Jens: Der Fernsehzuschauer. In: Die Zeit Nr. 40, 2005. Im Internet unter: http://www.zeit.de/
2005/40/Zuschauer_Ware?page=all (1. Mai 2006); Assheuer, Thomas: Kopfsprung ins Seichte. In: Die Zeit Nr. 3,
2004. Im Internet unter: http://www.zeit.de/2004/03/Fernsehen?page=all (1. Mai 2006).
4
Vgl. u.a.: Auer, Manfred/Diederichs, Frank A.: Werbung below the line. Product Placement, TV-Sponsoring, Li-
censing... . Landsberg/Lech 1993; Rutsch, Werner E.: Die elektronischen Verflechtungen. Neue Werbeformen bei
Radio und TV in der Schweiz. In: Media Trend Journal Heft 5, 1995, S. 14-18; Volpers, H./Herkströter, D./Schnier, D.:
Die Trennung von Werbung und Programm im Fernsehen. Programmliche und werbliche Entwicklungen im digita-
len Zeitalter und ihre Rechtsfolgen. Opladen 1998; Wyss, Eva Lia: Werbespot als Fernsehtext. Mimikry, Adaption
und kulturelle Variation. Tübingen 1998.
5
Beispielsweise die Arbeit von Rodekamp: Rodekamp, Horst: Redaktionelle Werbung. Die tatsächliche und rechtli-
che Problematik der Trennung von Text- und Anzeigenteil in Druckerzeugnissen. Diss. Münster 1975.
6
Vgl. Bauer, Karin: Zur systematischen Verflechtung von redaktionellem Text und Anzeigen. Untersuchung von
Sportzeitschriften. Unveröffentlichte Magisterarbeit, Berlin 2002, S. 3.

I. Einleitung
- 2 -
kommt in Form von redaktionellen Beiträgen daher",
7
hiess es schon 1995 in einem Zeitschrif-
tenartikel. Doch gerade wegen fehlender Untersuchungen mit grösseren Datenmengen kann
dieser Satz bisher mit Zahlen, Fakten und Ergebnissen wissenschaftlich weder ausreichend
bestätigt noch entkräftet werden.
,,In der Publizistikwissenschaft ist das Verhältnis von redaktionellem Text und Anzeigen mit
unterschiedlichen Methoden untersucht, eine Interdependenz aber entweder gar nicht geprüft
oder nicht überzeugend belegt worden: Quantifizierende Strukturanalysen von Zeitungsinhalten
[...] handeln Anzeigen (,,Außerredaktionelles") und redaktionellen Text als zwei getrennte
Stoffblöcke ab. [...] Mögliche inhaltliche Beziehungen zwischen Anzeigen und redaktionellen
Texten kann dieses Verfahren nicht ins Blickfeld bringen [...]
"8
Inzwischen wird zwar die zuneh-
mende Vermischung von Werbung und redaktionellem Teil thematisiert, doch in der Regel ha n-
delt es sich bei der Verdeutlichung der verdeckten Werbung nur um einzelne, sich ständig repeti e-
rende Beispiele, nicht aber um systematische Beobachtungen,
9
welche die vermutete Zunahme
bestätigen könnten. Bornkamm greift diese Problematik auf, so ,,ist es immer nur der konk rete
Einzelfall, der eine Entscheidung verlangt, während der umfassende, systematische Überblick nur
allzu oft unterbleibt."
10
Auffallend ist diese Argumentation auch beim Österreichischen OGH, d er
im Zusammenhang mit Urteilen zur Trennung von Werbung und redaktionellem Teil immer wie-
der besonders auf die Notwendigkeit der Betrachtung und Beurteilung jedes Einzelfalles hinweist,
und damit die Unmöglichkeit einer generellen Regelung begründet.
11
Bisher hat sich nur eine Magisterarbeit mit der systematischen Verflechtung von
redaktionellem Text und Anzeigen
12
auseinandergesetzt. Daher fehlen bis heute auch die
notwendigen Kriterien, welche für eine umfassende Untersuchung verdeckter Werbung in den
Printmedien notwendig wären. Im Grunde besteht die Problematik bereits darin, dass häufig nur
von ,,verdeckter Werbung" oder ,,Schleichwerbung" gesprochen, eine Differenzierung oder
Charakterisierung der verschiedenen Formen jedoch sehr selten vorgenommen wird. Die
Vermutung liegt nahe, dass es einfacher ist, generell von ,,Schleichwerbung" zu sprechen, da es
7
Jost, Karin: Die gedruckten Verflechtungen. Neue Werbeformen in den Schweizer Printmedien. In: Media Trend
Journal Heft 5, 1995, S. 10-13, hier: S. 13.
8
Baerns, Barbara: Redaktionelle Werbung im Wettbewerb von Tageszeitungen: Probleme und Befunde einer Unter-
suchung zur Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen. In: Fischer, Heinz-Dietrich/Baerns, Barbara (Hrsg.):
Wettbewerbswidrige Praktiken auf dem Pressemarkt. Positionen und Probleme im internationalen Vergleich. Baden-
Baden 1979, S. 99-123, hier: S.102.
9
Vgl. Baerns, 1979, S. 102.
10
Bornkamm, Joachim: Redaktionelle Werbung ­ Kriterien der Rechtsprechung. In: Baerns, Barbara: Leitbilder von
gestern? Zur Trennung von Werbung und Programm. Eine Problemskizze und Einführung. Wiesbaden 2004, S. 43-
57, hier: S. 43.
11
Vgl. exemplarisch OGH-Urteil vom 28. September 1993. Geschäftszahl: 4Ob93/93. Im Internet unter:
http://www.ris.bka.gv.at/jus/ (15. Januar 2007).
12
Vgl. Bauer, 2002.

I. Einleitung
- 3 -
sich dabei eigentlich um einen Überbegriff für mehrere verdeckte Werbeformen handelt und
damit entfällt die Notwendigkeit einer näheren Bestimmung derselben. Die unterschiedlichen
Variationen verdeckter Werbung zu definieren, voneinander zu trennen und damit auch zu
erkennen, erweist sich bei genauerer Betrachtung nämlich als sehr komplex und durchaus sehr
schwer.
Und hier beginnen die Nachforschungen und Analysen für die vorliegende Lizentiatsarbeit.
1.
Ziel der Arbeit
Das Ziel der Arbeit besteht darin, die verschiedenen Formen verdeckter Werbung in Printmedien
zu erarbeiten, diese anschliessend zusammenzufassen und anhand ihrer Gemeinsamkeiten Typen
zu erarbeiten, welche als Grundlage für spätere inhaltsanalytische Untersuchungen grösserer Da-
tenmengen zur Schleichwerbung verwendet werden können. Die erarbeiteten Kriterien zu den
verdeckten Werbeformen, ermöglichen es zunächst diese so gut und genau wie möglich zu defi-
nieren, zu charakterisieren und damit auch voneinander zu unterscheiden. Die aus den Ergebnis-
sen der verdeckten Werbeformen anschliessend gebildeten Typen zeigen die Ähnlichkeiten und
Unterschiede der Formen auf und ermöglichen damit eine bessere Erkennung und Bestimmung.
Aufgrund des Umfangs des Materials und des doch noch mangelhaften Wissensstandes auf
dem Gebiet einer Typisierung verdeckter Werbeformen ist es nicht möglich, am Ende bereits ein
detailliertes Analyseraster zur Untersuchung verdeckter Werbung vorzulegen . Die vorliegende,
eher theoretische Arbeit wird also zum einen die Merkmale der verschiedenen Typen der ver-
deckten Werbung erarbeiten, diese verschiedenen Werbeformen also so gut und genau wie mög-
lich charakterisieren. Zum anderen werden ihre Gemeinsamkeiten und ihre Unterschiede ver-
deutlicht, so dass anhand unterschiedlicher Hinweise eine der Formen der verdeckten Werbung
erkannt werden kann. Sie ähneln und unterscheiden sich bei verschiedenen Kriterien, welche
ebenfalls zu definieren sein werden, so dass ein einzelnes Kriterium auf mehrere verdeckte Wer-
beformen hinweisen kann. In vereinfachter Form ergeben sich daraus die verschiedenen Typen,
in welche die einzelnen verdeckten Werbeformen eingeteilt werden können. Das heisst, sie wer -
den nach ihren möglichen Erkennungsmerkmalen eingeteilt; so sind sie bei einer späteren inhalts-
analytischen Untersuchung verdeckter Werbeformen einfacher zu erkennen und für eine grössere
Untersuchung liegt eine überschaubare Menge an Kriterien vor. Denkbar ist auch eine Generali-
sierung dieser Kriterien und Typen, so dass in Zukunft nicht mehr jeder Verstoss nach indivi-
duellen, sondern festgelegten Kriterien untersucht werden kann, was für die Wissenschaft auf
diesem Gebiet einen sehr grossen Schritt nach vorne bedeuten würde.

I. Einleitung
- 4 -
2.
Aufbau der Arbeit
Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den theoretischen Hintergründen des Trennungs-
grundsatzes von Werbung und redaktionellem Teil. Dabei wird zunächst auf seine geschichtliche
Entstehung und Entwicklung innerhalb von Zeitungen und Zeitschriften einge gangen. Neben
einer ausführlichen Verdeutlichung der Problematik des Trennungsgrundsatzes wird ausserdem
auf seine wichtige Rolle als ein Qualitätskriterium des Journalismus und für den Rezipienten ein -
gegangen sowie auf die Zusammenhänge mit Wirtschaft und Ökonomie. Der erste Teil schliesst
mit der Darstellung der Richtlinien, Kodizes und Gesetze in denen der Trennungsgrundsatz ver -
ankert ist.
Der zweite, analytische Teil der Arbeit beinhaltet eine Literatur - und Dokumentenanalyse, zu-
nächst zur Bestimmung und Charakterisierung der einzelnen verdeckten Werbeformen für ihre
spätere Typisierung. Das erste Kapitel geht näher auf die Vorgehensweise bei der Analyse, das
Untersuchungsmaterial sowie auf die spätere Typenbildung ein. Die Literaturanalyse wird im
zweiten Kapitel durchgeführt, sie enthält wissenschaftliche und selbstreflektorische Beiträge und
Artikel, die sich in irgendeiner Weise mit dem Trennungsgrundsatz und den verdeckten Werbe-
formen beschäftigen. Es folgt in der Dokumentenanalyse die Untersuchung der bereits im ersten
Teil kurz vorgestellten Richtlinien, Kodizes und Gesetze sowie Stellungnahmen der Presseräte
und Gerichtsurteile. Die Dokumente beschäftigen sich mit dem Trennungsgrundsatz in den drei
deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz, da hier von ähnlichen Vorstel-
lungen und Einstellungen im Zusammenhang mit dem Journalismus und der verdeckten Wer-
bung ausgegangen wird.
Die verdeckten Werbeformen und deren Charakteristika, welche sich aus der Literatur - und
der Dokumentenanalyse ergeben haben, werden schliesslich anhand von verschiedenen Kriterien
­ welche ebenfalls aus den Ergebnissen der Analysen herausgearbeitet werden ­ erneut untersucht
und daraus einige Typen verdeckter Werbung gebildet, welche die Gemeinsamkeiten und Unter-
schiede der verschiedenen Formen klar sichtbar machen sollen.

II. Theoretischer Hintergrund
- 5 -
II.
T
HEORETISCHER
H
INTERGRUND
:
D
ER
G
RUNDSATZ DER
T
RENNUNG VON
W
ERBUNG UND REDAKTIONELLEM
T
EIL
Dieser erste theoretische Teil setzt sich mit den verschiedenen Zusammenhängen auseinander, in
denen der Trennungsgrundsatz von Werbung und redaktionellem Teil steht. Das bedeutet zu-
nächst eine Klärung des Begriffs des Trennungsgrundsatzes von Werbung und redaktionellem
Teil sowie seiner Entstehungsgeschichte. Ebenfalls zu klären ist die Frage nach seiner Bedeutung,
warum und für wen der Trennungsgrundsatz so wichtig ist und welche Faktoren Einfluss auf sei-
nen Erfolg oder sein Scheitern, seine weitere, vielleicht zunehmende oder abnehmende Präsenz
und Existenz haben.
1.
Darstellung des Problems der Trennung von Werbung
und redaktionellem Teil
Die Aufgabe des Trennungsgrundsatzes von Werbung und redaktionellem Teil liegt darin, dafür
zu sorgen, dass sich werbende Elemente nicht mit redaktionellen Inhalten vermischen. Dabei ver-
folgen Werbung und redaktionelle Berichterstattung sehr unterschiedliche Ziele. Während Journa-
listen in erster Linie ihrem Publikum verpflichtet sind und ihm ihre ganze Loyalität gilt, sie sich
von niemandem beeinflussen lassen
13
, und die Leserschaft mit wichtigen Informationen versor-
gen, geht die Werbung in eine andere Richtung. Sie ist ,,ein geplanter Kommunikationsprozess
und will gezielt Wissen, Meinungen, Einstellungen und/oder Verhalten über und zu Produkten,
Dienstleistungen, Unternehmen, Marken oder Ideen beeinflussen."
14
Das heisst, bei der Berichterstattung im redaktionellen Teil eines P rintmediums handelt es sich
um ,,von der Redaktion verfasste Veröffentlichungen, deren Botsch aften am Leserinteresse orien-
tiert sind und die das Informationsinteresse des Rezipienten befriedigen sollen. Im Gegensatz da-
zu sind Anzeigen von Unternehmen bezahlte Veröffentlichungen, deren Botschaften darauf a b-
zielen, den Leser zu animieren, Produkte zu kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch zu neh-
men."
15
Damit handelt es sich bei der Werbung eindeutig ­ anders als bei der Berichterstattung im
13
Vgl. Schweizer Presserat (Hrsg.): Stellungnahme Nr. 2/92 vom 18. Juni 1992. In Sachen abhängiger Wirtschafts-
journalismus (Bilanz/Finanz und Wirtschaft). Im Internet unter: http://www.presserat.ch/9202.htm (29. Juli 2006).
14
Siegert, Gabriele/Brecheis, Dieter: Werbung in der Medien- und Informationsgesellschaft. Eine kommunikations-
wissenschaftliche Einführung. Wiesbaden 2005, S. 26.
15
Bauer, 2002, S. 58f.

II. Theoretischer Hintergrund
- 6 -
redaktionellen Teil ­ nicht um eine journalistische Darstellungsform.
16
Wichtig ist ebenfalls, dass
es sich bei redaktionellen Texten um unentgeltliche Eigenleistungen der Redaktion handelt, wäh-
rend Anzeigen bezahlte Veröffentlichungen, in der Regel in Eigenverantwortung des Inserenten,
darstellen.
Verdeutlichend sollen als grober Überblick Baerns' Kriterien dienen, welche den Unterschied
zwischen Anzeigenteil bzw. Anzeige und redaktionellem Teil zum Gegenstand haben:
,,Anzeige
Redaktioneller Teil
A) Veröffentlichung gegen Bezahlung
B) Veröffentlichung im Interesse eines (oder
mehrerer) Inserenten
C) Nicht intellektuelles Produkt der Redaktion
bzw. nicht von der Redaktion bestimmte
Einschaltung
D) (Platzierung im Anzeigenteil)*
a) Unentgeltliche Veröffentlichung
b) Veröffentlichung im öffentlichen oder
Leserinteresse
c) Intellektuelles Produkt der Redaktion bzw.
von der Redaktion bestimmte Einschaltung
d) (Platzierung im redaktionellen Teil)*
* Das Merkmal ,,Platzierung" ist mit Vorbehalt zu behandeln, da räumliche Differenzierung zu
keiner Zeit konsequent realisiert worden ist."
17
Die wichtige Rolle des Grundsatzes der Trennung von Werbung und redaktionellem Teil zeichnet
sich durch eine dreifache Zielsetzung aus: Er soll zum einen den Leser vor einer möglichen Irr e-
führung durch verdeckte Werbeformen schützen, ausserdem die Meinungsäusserungsfreiheit der
Verleger und Redakteure garantieren und zuletzt die materiellen Grundlagen der Presseunterneh-
men sichern.
18
Die Problematik des Trennungsgrundsatzes von Werbung und redaktionellem Teil liegt nun
darin, wie bereits die Einleitung deutlich gemacht hat, dass durch die Entwicklung neuer Werb e-
formen, diese deutliche Trennung zunehmend abnimmt. Es sind nicht mehr die klassischen Wer-
bespots und bunten Werbeseiten in den Zeitungen und Zeitschriften, die sich deutlich von der r e-
daktionellen Berichterstattung abheben. Es kommt immer mehr zur Annäherung der Werbung an
den redaktionellen Teil in der Hoffnung, ihr würde dadurch mehr Aufmerksamkeit und Glaub-
würdigkeit geschenkt. Durch den Spagat der Printmedien, einerseits die Bedürfnisse des Lesers zu
befriedigen, dabei gleichzeitig eine gesellschaftli che Informationsaufgabe zu übernehmen und sich
zu einem grossen Teil aus Werbeanzeigen zu finanzieren, ergeben sich verschiedene Konflikte:
Die Zeitungen und Zeitschriften können aufgrund ihrer gesellschaftlichen Informationspflicht
16
Vgl. Christof Mannschreck: Medien und Werbung im Jahr 2005. Prognosen von Experten versus jungen Rezipien-
ten zu publizistischen und ökonomischen Entwicklungstendenzen für Fernsehen, Hörfunk, Tageszeitung und Zeit-
schrift. Diss. München 1995, S. 59.
17
Baerns, 1979, S. 111.
18
Vgl. Rodekamp, 1975, S. 12.

II. Theoretischer Hintergrund
- 7 -
nicht nur schreiben, was der Rezipient lesen will, sie müssen sich gleichzeitig auch an seinen B e-
dürfnissen orientieren, um ihre Ausgaben verkaufen zu können. Auf der anderen Seite sind sie auf
die Einnahmen aus den Anzeigenschaltungen abhängig, so dass auch den Inserenten ein gutes und
für sie interessantes Medium präsentiert werden muss, das sie zur Anzeigenschaltung animiert. Die
Befriedigung aller Interessen stellt für jedes Printmedium eine grosse Herausforderung dar und
durch die Entwicklung der neuen Werbeformen, im Zeitalter des Infotainement, der zunehmende
Einfluss wirtschaftlicher Faktoren und der steigende Druck seitens der Inserenten zu informieren,
ist die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes besonders wichtig ­ aber auch schwieriger denn je,
wie es scheint.
2.
Die Geschichte des Trennungsgrundsatzes von
Werbung und redaktionellem Teil
Um einen ersten Einblick in die verdeckte Werbung zu bekommen, ist es zunächst wichtig, die
Entwicklung des Grundsatzes der Trennung von Werbung und redaktionellem Teil zu betrachten.
Der folgende geschichtliche Abriss stützt sich nahezu ausschliesslich auf die Erkenntnisse der Me -
dien- und Kommunikationswissenschaft und behandelt die geschichtliche Entwicklung des Tre n-
nungsgrundsatzes nur im Bezug auf die Printmedien, so dass Radio und Fernsehen sowie das In-
ternet unberücksichtigt bleiben.
2.1
Das Bewusstsein für den Trennungsgrundsatz
entwickelt sich
Bevor überhaupt von der Idee einer Trennung von Werbung und redaktionellem Teil gesprochen
werden und damit eine Differenzierung einsetzen konnte, war dazu ,,das Bewusstsein einer unte r-
schiedlichen Qualität von redaktionellem Text und Anzeigen"
19
notwendig. Es musste deutlich
werden, dass das Charakteristische einer Anzeige darin besteht, dass der Auftraggeber in seinem
eigenen Interesse handelt, während im redaktionellen Teil einer Zeitung oder Zeitschrift das Inte-
resse der Allgemeinheit an erster Stelle zu stehen hat. Damit ist eine Unterscheidung zwischen
werblichen Partikularinteressen von Anzeigenkunden und dem redaktionellen Teil einer Zeitung,
dessen Ziel in einer möglichst unparteilichen Berichterstattung für seine Leser besteht, nicht nur
sinnvoll, sondern sogar notwendig.
Erste Ansätze einer Differenzierung zwischen Anzeigen u nd den ebenfalls zu jener Zeit meist
19
Baerns, 1979, S. 103.

II. Theoretischer Hintergrund
- 8 -
noch eingesandten Nachrichten gab es bei fast allen Zeitungen bereits Ende des 17. Jahrhunderts,
indem Anzeigen und Inserate jeweils an das Ausgabenende angehängt und von den Nachrichten
,,durch eine feine Linie" getrennt wurden.
20
Schon damals existierte also eine Art Trennung zwi-
schen den Anzeigen und dem redaktionellen Teil. Jedoch ist davon auszugehen, dass dies noch
nicht mit einem besonderen Bewusstsein für die Bedeutung dieser Trennung geschah.
In den 1720er Jahren wurden die Inserate immer häufiger und so wurde erstmals versucht, ihre
Wirkung zu erhöhen, indem sie besonders hervorgehoben wurden
21
, wodurch eine gewisse Ab-
grenzung zum redaktionellen Teil entstand. ,,Eine scharfe Trennung zwischen redaktionellem und
Inseratenteil bestand [jedoch] weder in der stilistischen Abfassung noch in der technischen An-
ordnung. Das Inserat wurde genau in dem relatorischen Stil der Nachricht abgefasst [...]."
22
Groth schreibt weiter, dass ,,die Inserate manchmal nicht immer am Schluß der Nummer standen,
sondern mitten im Nachrichtenteil."
23
Damit wurden sie behandelt wie Nachrichten und nach
dem Ort ihrer Herkunft und der Zeit ihres Eintreffens klassifiziert und waren somit als Anzeigen
wiederum nicht mehr zu erkennen.
Es fehlte also immer noch am eigentlichen Verständnis für eine Trennung, denn bisher dachte
man nicht daran, ,,eine Grenze zu ziehen, da auch die Anzeigen, wie die politischen, vermisc hten,
wirtschaftlichen Nachrichten, in der Hauptsache tatsächliche Mitteilungen an die Leser waren."
24
Die Kritiker der Presse im 18. Jahrhundert beanstandeten dieses Vorgehen zwar als irre führend
und unmoralisch, eine publizistische Verantwortung und Pflicht existierte zu dieser Zeit jedoch
noch nicht. Erst mit der Anerkennung der Zeitung als Ins trument der öffentlichen Meinung Ende
des 18. Jahrhunderts, als ,,die Tagespresse das öffentliche Amt des Lehrers, Beraters und Führers
übernahm, mußte dieses auch vom privaten Amt des Maklers getrennt werden."
25
Und so zeigt
sich, wie im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts ,,die begrifflichen Untersche idungen zwischen
Text- und Inseratenteil gesucht wurden, wie sich auch äußerlich die beiden Teile immer deutlicher
voneinander abhoben und sie, jeder seiner speziellen Aufgabe entsprechend, t ypographisch immer
gegensätzlicher ausgestaltet wurden."
26
Als Beispiele nennt Groth Mallinckrodts Westfälischen An-
20
Vgl. Groth, Otto: Die Zeitung. Ein System der Zeitungskunde (Journalistik). Mannheim/Berlin/Leipzig 1930. Bd.
3, S. 167. Als Beispiele dafür nennt er den Nordischen Merkur in Altona, bei dem seit seiner Gründung 1684 die Insera-
te immer am Schluss standen und durch einen Strich getrennt waren und den Breslauischen Mercurius, der seit 1698 den
Anzeigenteil von den allgemeinen Nachrichten durch einen Querstrich deutlich trennte. Vgl. Groth, 1930, S. 167f.
21
Vgl. Groth, 1930, S. 168. Als Beispiel nennt er den Verleger des Wiener Diariums, der 1722 die Seite spalten und
die Anzeigen mit fetterer Schrift setzen liess und ihnen die Überschrift NB., ,,Avertissement", ,,Notification" zuord-
nete.
22
Groth, 1930, S. 167.
23
Groth, 1930, S. 167. Groth nennt als Beispiele die Vossische und die Bachlersche Zeitung.
24
Groth, 1930, S. 299.
25
Groth, 1930, S. 300.
26
Groth, 1930, S. 300.

II. Theoretischer Hintergrund
- 9 -
zeiger und den Reichsanzeiger Rudolph Zacharias Beckers, Letzterer wurde 1791 in Gotha gegrün-
det. So verlangte der Reichsanzeiger für ,,längere Artikel, ,die den Vorteil des Einsenders betreffen',
eine Gebühr, während er die übrigen umsonst aufnahm"
27
, wie auch Mallinckrodts Westfälischer
Anzeiger: Er ,,betrachtete als gebührenpflichtige Einsendungen jene Anzeigen, ,welche den priv a-
ten Vorteil der Einsender betreffen.'"
28
Nach 1821 entwickelten sich aufgrund der zunehmenden Attraktivität des redaktionellen Teils
der Zeitungen ­ welche es den Verlegern ermöglichte, auch ein höheres Entgelt für Inserate auf
diesen Seiten zu fordern ­ die so genannten ,,Reklamen"
29
.
30
Diese Reklamen, wobei es sich im
Grunde zumeist um Kopplungsbeiträge handelte, nahmen im Verlauf des 19. Jahrhunderts so
sehr überhand, dass es schliesslich, so Groth, ,,in der Zeit tief gesunkener allgemeiner und publ i-
zistischer Moral zu einer ganz schamlosen und unverhüllten Prostituierung des redaktionellen
Teils [kam]. [...] Es wurde zu einem selbstverständlichen Anspruch der Inserenten, für jede A n-
zeige auch einen redaktionellen Hinweis als Zugabe zu e rhalten."
31
Um die Wirkung redaktioneller (politischer) Werbung auf die Leser wusste auch Otto von
Bismarck, der von der ,,immer vorhandenen Empfänglichkeit der öffentlichen Dummheit für die
Wirkung der Presse"
32
sprach.
Bis dahin war der Trennungsgrundsatz also noch nicht schriftlich festgelegt worden. Das
Reichspressegesetz von 1874 berücksichtigte den Trennungsgrundsatz ebenfalls nicht, auch wenn
es bereits zur damaligen Zeit wohl etliche Verleger gab, welche die Gefahr solcher Verstösse ge-
gen den Trennungsgrundsatz erkannten und strikt ablehnten, doch existierten bis dahin auch
noch keinerlei Berufsvertretungen, die sich dafür hätte n einsetzen können.
33
27
Groth, 1930, S. 158.
28
Groth, 1930, S. 158.
29
Baerns verweist bei ihrer Definition von Reklame u.a. auf Wuttke, nach dem die ,,Reklame" in Frankreich um 1821
aufkam. Danach handelt es sich um eine ,,Selbstempfehlung in Nachrichten-, Meinungs- oder anderer Stilform, die
zusammen mit einer bezahlten Anzeige für den Anzeigenteil eingesandt und deren Aufnahme in den redaktionellen
Teil zur Bedingung des Anzeigenauftrags gemacht wird." Wuttke, Heinrich: Die Deutschen Zeitschriften und die
Entstehung der öffentlichen Meinung. Ein Beitrag zur Geschichte des Zeitungswesens, Leipzig 1875, S. 16-20. Zitiert
nach: Baerns, 1979, S. 104.
30
Vgl. Baerns, 1979, 104.
31
Groth, 1930, S. 303.
32
Rodekamp, 1975, S. 22.
33
Vgl. Rodekamp, 1975, S. 22f.

II. Theoretischer Hintergrund
- 10 -
2.2
Erste Ansätze zur Verankerung in Gesetzen
und Kodizes
1894 wurde der Verein Deutscher Zeitungs-Verleger in Leipzig gegründet. Sein Ziel bestand dar-
in, auch für den Trennungsgrundsatz eine einheitliche Regelung für alle Mitglieder zu finden, um
wirksam etwas gegen den zunehmenden Einfluss der Anzeigenexpeditionen zu unternehmen und
ihnen entgegenzuhalten.
34
Im Fachblatt des VDZV Der Zeitungs-Verlag wurden bekannt geworde-
ne Verstösse gegen den Trennungsgrundsatz ­ zu dieser Zeit vor allem redaktionelle Hinweise,
Kopplungsbeiträge und redaktionell gestaltete Anzeigen ­ ironisch gebrandmarkt.
35
Ende 1904 entstand die erste Vereins-Richtlinie, welche sich deutlich gegen Verstösse des
Trennungsgrundsatzes aussprach. Um die Jahrhundertwende herrschte keinerlei einheitli che Vor-
gehensweise und so verurteilte der Vorstand des VDZV ,,lokale und redaktionelle Reklamen",
,,Schaufenster-Berichte für Weihnachts-Inserenten", ,,Anzeigen mitten im Text und verschleierte
Anzeigen" als ,,teils unzulässige, teils für das Gesamtinteresse der Presse unerwünschte Ge-
schäftsmittel."
36
Durch den harten Überlebenskampf, den die Zeitungen während des Ersten Weltkrieges zu
bestehen hatten, geriet vieles von dem bereits Erreichten wieder in Vergessenheit.
37
Mitte der zwanziger Jahre handelten die Berufsvertretungen zusammen mit den Zeitschriften-
verlagen und Annoncen-Expeditionen Leitsätze aus, die jedoch keine allgemeine Billigung fanden
und damit eine freie Vereinbarung scheiterte.
38
Und so entschied 1926 das OLG Düsseldorf,
,,dass ein Angriff im redaktionellen Teil, der die geschäftlichen Interessen eines Inserenten sch ä-
digen könnte, diesen zum Rücktritt von einem laufenden Anzeigenvertrage berechtige. [...] Das
Gericht berief sich [...] darauf, dass die Trennung des redaktionellen und des Inseratenteils im
geltenden Recht noch keine Anerkennung gefunden hat."
39
1927 schlug der Reichsverband der
deutschen Presse vor, in Anknüpfung an die Entschliessungen des VDZV den Trennungsgrund-
satz gesetzlich zu fixieren und hatte damit aber keinen Erfolg.
40
Erstmals wurde mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten der Trennungsgrundsatz
durch die Gesetzgebung zur Wirtschaftswerbung und durch das Schriftleitergesetz rechtlich ver-
34
Vgl. Baerns, 1979, S. 104.
35
Vgl. Rodekamp, 1975, S. 23f. Dort finden sich auch weitere Hinweise auf solche Beiträge.
36
Rodekamp, 1975, S. 25.
37
Vgl. Rodekamp, 1975, S. 27.
38
Vgl. Rodekamp, 1975, S. 27.
39
Groth, 1930, S. 309.
40
Vgl. Baerns, 1979, S. 106.

II. Theoretischer Hintergrund
- 11 -
ankert.
41
Die Generalklausel des Schriftleitergesetzes schrieb vor, dass alles, ,,was eigennützige
Zwecke mit gemeinnützigen in einer die Öffentlichkeit irreführenden Weise vermengt"
42
, aus den
Zeitungen fernzuhalten sei. Diese Generalklausel wurde 1935 durch die ,,Richtlinien für redakti o-
nelle Hinweise in Tageszeitungen, Zeitschriften und Korrespondenzen" ergänzt, die von den
gleichgeschalteten Berufsverbänden zusammen mit dem Werberat der deutschen Wirtschaft und
der Reichspressekammer herausgegeben wurden und der Orientierung bei der Behandlung von
Einzelfällen dienen sollten. Mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft wurden auch die -
se von ihnen erlassenen Gesetze wieder aufgehoben. Fortan lag die Handhabung des Trennungs-
grundsatzes zunächst in der Hand der Alliierten, die ebenfalls die Pflicht zur Kennzeichnung von
Anzeigen aufrechterhielten.
43
2.3
Der Trennungsgrundsatz etabliert sich
In der Schweiz wurde das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb am 30. September 1943, noch
während des 2. Weltkrieges, verabschiedet.
44
In welcher Form der Trennungsgrundsatz aber auch in Deutschland schon bald Eingang in die
Köpfe bedeutender Verleger und in renommierte Zeitungen gefunden hatte, zeigt folgender Vor-
fall: 1953 schrieb der Gründer der Zeit Gerd Bucerius ,,an eine Versicherung, die angeboten hatte,
sich für positive Berichte mit Anzeigen zu bedanken.
,In Ihrem Haus ist es nicht ganz klar, dass Redaktion und Anzeigenabteilung einer Zeitung
scharf getrennt sind [...]. Damit sich solche Missverständnisse nicht wieder ereignen, habe
ich die Anzeigenabteilung der Zeit angewiesen, Anzeigen Ihres Hauses nicht mehr entgegen-
zunehmen.'"
45
Mit der stufenweisen Ablösung des Besatzungsrechts durch deutsche Gesetze verankerten zu-
nächst Bayern und Hessen die Kennzeichnungspflicht entgeltlicher Veröffentlichungen in ihren
Landespressegesetzen
46
, die anderen Bundesländer folgten zwischen 1964 und 1966
47
. Und mit
41
Vgl. Baerns, 1979, S. 107. Für weitere Details vgl. Rodekamp, 1975, S. 28f.
42
Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933, § 14. Zitiert nach: Baerns, Barbara, Schleichwerbung lohnt sich nicht! Plä-
doyer für eine klare Trennung von Redaktion und Werbung in den Medien. Neuwied 1996, S. 12.
43
Vgl. Bauer, 2002, S. 8f.
44
Vgl. Knaak, Roland/Ritscher, Michael: Schweiz. Recht der Werbung in Europa. Bd. 5. Bonn 1991, S. 25.
45
Storbeck, Olaf: US-Anlegermagazine sind käuflich. In: Handelsblatt. 21. März 2006. Im Internet unter:
http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/GoPage/202829,202148/docid/1051439/art/akt/SH/
0/depot/90d49ba624e9fbd4hbi2355 (28. Juni 2006).
46
Vgl. Baerns, 1979, S. 108. Gesetz über die Presse vom 3. Oktober 1949, § 9. In: Bayerisches GVBl, 1949, S. 243;
Gesetz über Freiheit und Recht der Presse vom 20. November 1958, § 8. In: Hessisches GVBl. 1958, S. 183. Vgl.
Baerns, 1979, S. 108 Fussnote.
47
Vgl. Baerns, 1979, S. 108. Gesetz über die Presse vom 14. Januar 1964, § 10. In: GBl. für Baden-Württemberg,
1964, S. 11; Berliner PrG vom 15, Juni 1965, § 9. In: GVBl. Berlin, 1965, S. 744; Gesetz über die Presse vom 16.
März 1965, § 10. In: GBl. Bremen, 1965, S. 63; Hamburgisches PrG vom 29. Januar 1965, § 10. In: Hamburger
GVBl., 1965, S. 15; Niedersächsisches PrG vom 23. März 1965, § 10. In: GVBl. Nds., 1965, S. 9; PrG für das Land

II. Theoretischer Hintergrund
- 12 -
der Wiedervereinigung Deutschlands wurden auch in den neuen Bundesländern, zwischen 1991
und 1993, die Landespressegesetze verabschiedet.
48
Bereits 1949 wurde der Zentralausschuss der Werbewirtschaft
49
gegründet und kurz darauf
wurden von ihm die AGBA veröffentlicht.
50
Zu den Richtlinien, die heute vom ZAW herausgege-
ben werden, gehören die ,,Richtlinien für redaktionelle Hinweise in Zeitungen und Zeitschriften
(Verlegerrichtlinien)"
51
, die bereits 1952 von den Berufsverbänden formuliert worden waren
52
,
und die ergänzenden ,,Richtlinien redaktionell gestalteter Anzeigen", die erstmals in dieser Form,
nach einigen Vorläufern, 1964 erschienen.
53
Der Deutsche Presserat
54
als Selbstkontrollorgan wurde 1956 gegründet, doch sollte es noch
bis 1973 dauern, bis er zusammen mit den Presseverbänden den ,,der Wahrung der Berufsethik"
dienenden Pressekodex erstmals herausgab,
55
der seither immer wieder aktualisiert wird, zuletzt im
Herbst 2006. Gleich in der ersten Ausgabe wurde der Trennungsgrundsatz festgelegt: ,,Die Ver-
antwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, daß redaktionelle Veröffentlichun-
gen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter beeinflußt werden. Verleger und R e-
dakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktione l-
lem Text und Veröffentlichu ngen zu werblichen Zwecken."
56
1966 wird die Schweizerische Lauterkeitskommission von der Schweizer Werbung SW g egrün-
det. Ihre Aufgabe ist es, als Dachorganisation der kommerziellen Kommunikation auf Ersuchen
unlautere Sachverhalte festzustellen und zu unterbinden.
57
Am 17. Juni 1972 verabschiedete der
Nordrhein-Westfalen vom 24. Mai 1966, § 10. In: GVBl. NRW, 1966, S. 340; LPrG über die Presse vom 14. Juni
1965, § 10. In: GVBl. Rheinland-Pfalz, 1965, S. 107; Saarländisches LPrG (Gesetz Nr. 817) vom 12. Mai 1965, § 10.
In: ABl. Saar, 1965, S. 409; Gesetz über die Presse vom 19. Juni 1964, § 10. In: GVBl. Schleswig-Holstein, 1964, S.
71. Vgl. Baerns, 1979, S. 108 Fussnote.
48
Vgl. Mast, Claudia (Hrsg.): ABC des Journalismus. Ein Leitfaden für die Redaktionsarbeit. Konstanz 1994, S. 112f.
PrG des Landes Brandenburg (BbgPG) vom 13. Mai 1993, § 11; LPrG Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993,
§ 9; Sächsisches Gesetz über die Presse vom 3. April 1992, § 9; PrG für das Land Sachsen-Anhalt vom 14. August
1991, § 9; Thüringer PrG vom 31. Juli 1991, § 10. Vgl. Baerns, 1996, S. 51f.
49
Es handelt sich dabei um eine Dachorganisation der Werbungtreibenden, Werbungschaffenden, Werbungdurch-
führenden, Werbeagenturen und Werbemittler. Vgl. Baerns, 1979, S. 109.
50
Vgl. Rodekamp, 1975, S. 33.
51
Herausgeber sind die Arbeitsgemeinschaft Zeitschriftenverlage (AGZV) im Börsenverein des Deutschen Buchhan-
dels, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in Zu-
sammenarbeit mit dem Deutschen Journalisten-Verband und dem ZAW.
52
Vgl. Bauer, 2002, S. 9.
53
Vgl. Baerns, 1979, S. 109.
54
Er setzt sich zusammen aus dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und der Deutschen Journalistinnen- und
Journalisten-Union (dju) in ver.di. Vgl. Deutscher Presserat (Hrsg.): Organisation des Deutschen Presserats. Im In-
ternet unter: http://www.presserat.de/Organisation.20.0.html (23. Oktober 2006).
55
Vgl. Baerns, 1979, S. 109.
56
Deutscher Presserat (Hrsg.): I. Publizistischer Grundsätze (Pressekodex). Zitiert nach: Baerns, 1979, S. 109f.
57
Vgl. Schweizerische Lauterkeitskommission (Hrsg.): Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation: Tätigkeits-
bericht 2005, S. 4. Im Internet unter: http://www.lauterkeit.ch/pdf/taetigkeit5.pdf (19. Januar 2007).

II. Theoretischer Hintergrund
- 13 -
Verband Schweizer Journalisten in Bern die ,,Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalis-
tinnen und Journalisten."
58
, den späteren Pressekodex. Der Schweizer Presserat wurde 1977 ge-
gründet. Die vom VSJ verabschiedete ,,Erklärung" wurde später zum Pressekodex und fortan
vom Presserat herausgegeben.
59
Bereits 1961 war der
österreichische Presserat gegründet
60
wor-
den, der jedoch erst 1983 ebenfalls einen Pressekodex beschloss und herausgab.
61
Doch während
die Institution 2002 wieder aufgelöst wurde, besteht der Österreichische Pressekodex weiterhin.
Ebenfalls abgeschafft wurden 2001 die Zugabeverordnung von 1932 und das Rabattgesetz von
1933.
62
In den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts wurden weitere Kodizes, Richtlinien und auch
Gesetze erlassen und verabschiedet, welche die Qualität des Journalismus im Allgemeinen und
den Trennungsgrundsatz von Werbung und redaktionellem Teil im Speziellen sichern so llen.
3.
Bedeutung und Aktualität des Trennungsgrundsatzes
Die Bedeutung und Aktualität des Trennungsgrundsatzes zeigt sich derzeit vor allem in der Dis-
kussion über die Medienkrise der letzten Jahre. Bewirkt diese Medien - und Anzeigenkrise tatsäch-
lich eine zunehmende Auflösung des Trennungsgrundsatzes und wenn ja, aus welchem Grund?
Ausserdem wird in diesem Kapitel der Frage nachgegangen, wie der Leser von heute aussieht. Hat
er sich tatsächlich so weit verändert, dass er Werbung besser erkennt als früher, sie akzeptiert und
hinnimmt als ein möglicherweise ,,notwendiges Übel" seiner Zeit? Wäre damit eine Lockerung
des Trennungsgrundsatzes zulässig, wie sie von einigen Medienwissenschaftlern und Journalisten
gefordert wird, oder gibt es keinen Grund, den Trennungsgrundsatz überhaupt zu lockern, da er
ein wichtiges Qualitätskriterium da rstellt, das gar nicht gelockert werden darf?
58
Vgl. Schlapp, Hermann: Einstieg in den Journalismus. Ein Leitfaden zum Handwerk. Aarau/Frankfurt am Main
1997, S. 186.
59
Vgl. Verein Qualität im Journalismus (Hrsg.): Links. www.presserat.ch. Im Internet unter: http://www.quajou.ch/
links.php (29. Januar 2007).
60
Gründer waren der Verband österreichischer Zeitungsherausgeber und Zeitungsverleger (später Verband Österrei-
chischer Zeitungen (VÖZ)) und die Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe. Vgl. die Ausführungen des Kulturin-
formationssystems ,,aeiou" nach der Darstellung von Gamillscheg. Gamillscheg, Felix: Der österreichische Presserat
1979-1989. Wien 1990. Ausführungen bei: Aeiou: Das Kulturinformationssystem: Österreich Lexikon. Presserat. Im
Internet unter: http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.p/p817484.htm (23. Oktober 2006).
61
Vgl. Pürer, Heinz (Hrsg.): Praktischer Journalismus in Zeitung, Radio und Fernsehen. Reihe Praktischer Journa-
lismus Bd. 9. München 1991, S. 400.
62
Heise online: Rabattgesetz und Zugabeverordnung abgeschafft. News vom 13.12.2000. Im Internet unter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/13866 (29. November 2006).

II. Theoretischer Hintergrund
- 14 -
3.1
Der Trennungsgrundsatz ­ ein Qualitätskriterium des
Journalismus
Die Diskussion um die Frage, welche Kriterien eine Zeitung oder eine Zeitschrift erfüllen muss,
um als qualitativ hochwertig zu gelten, ist nicht neu. Dadurch, dass sich herausstellte, dass es die
eine Definition von Qualität nicht gibt, wurden im Laufe der Zeit Kriterien entwickelt, welche die
Anforderungen an journalistische Qualität beschreiben sollten. ,,Grundlage ist in der Regel", so
Hermes, ,,ein Kanon von gängigen Berufsregeln wie die Trennung von Nachricht und Meinung,
die Trennung von Inhalt und Werbung, Selektionskriterien wie Aktualität und Relevanz, Quelle n-
transparenz, Sachlichkeit, Richtigkeit, Ausgewogenheit, publizistische Vielfalt etc."
63
Für all diese
Begriffe sind jeweils klare Richtlinien und Definitionen notwendig, um schliesslich überhaupt eine
Aussage über die journalistische Qualität machen zu kö nnen.
64
Nach Branahl hängt die Qualität im Journalismus davon ab ­ nimmt man den Journalismus als
Zulieferer von aktuellen und nichtfiktionalen Informationen für die Öffentlichkeit ­ ,,welcher Be-
darf oder welche Bedarfe durch die[se] Information befriedigt werden sollen"
65
, welche der redak-
tionelle Beitrag enthält.
Ruß-Mohl geht ausführlich auf die journalistischen Qualitätskriterien ein. Er verdeutlicht diese
in einem magischen Vieleck der Qualitätssicherung im Journalis mus. Neben Verständlichkeit, In-
teraktivität und Originalität finden sich dort auch die Kriterien, die mit der Trennung von Wer-
bung und redaktionellem Teil in Verbindung stehen: Aktualität und Relevanz, Transparenz und
Reflexivität sowie Objektivität.
66
Branahl nennt zur Bewertung der journalistische n Qualität neben
dem Kriterium der Aktualität auch jenes der Wahrhaftigkeit, der Richtigkeit, der Relevanz, der
Akzeptanz, der Vermittlung sowie der Rüc ksicht.
67
Die Trennung von Werbung und redaktionellem Teil stützt sich vor allem auf das Qualitäts-
kriterium der Relevanz, d.h. ,,die Qualität eines Beitrages hängt [...] davon ab, wie wichtig in ihm
vermittelte Informationen für seinen jeweiligen Adressaten sind"
68
. Jedoch stützten auch Objekti-
vität und Wahrhaftigkeit den Trennungsgrundsatz, denn als redaktionelle Beiträge deklarierte PR -
oder Schleichwerbungstexte entsprechen weder der Wahrhaftigkeit einer Quelle (es liegt also eine
63
Hermes, Sandra: Qualitätsmanagement in Nachrichtenredaktionen. Köln 2006, S. 39.
64
Vgl. Branahl, Udo: Der Beitrag des Medienrechts zur Qualitätssicherung im Journalismus. In: Schäfer, Ulrich P./
Schiller, Thomas/Schütte, Georg (Hrsg.): Journalismus in Theorie und Praxis. Beiträge zur universitären Journalisten-
ausbildung. Konstanz 1999. S. 173-195, hier: S. 173.
65
Branahl, 1999, S. 174.
66
Vgl. Abbildung 1 ,,Magisches Vieleck" von Ruß-Mohl. Ruß-Mohl, Stephan: Journalismus. Das Hand- und Lehr-
buch. Frankfurt am Main 2003, S. 336.
67
Vgl. Branahl, 1999, S. 175.
68
Branahl, 1999, S. 177.

II. Theoretischer Hintergrund
- 15 -
unzureichende Transparenz gegenüber dem Rezipienten vor) noch der von einem redaktionellen
Beitrag erwarteten Objektivität.
Interessant ist, dass die Trennung von Werbung und redaktionellem Teil zwar als ein beson-
ders wichtiges Kriterium für die Qualität der Berichterstattung angesehen wird, allerdings taucht
es in den traditionellen Qualitätskriterien, wie sie bereits genannt wurden, nicht als ein eigenes auf.
Häufig wird es nur als einen Unterpunkt des Kriteriums ,,Relevanz" betrachtet. Hermes hat in i h-
rer Arbeit ,,Qualitätsmanagement in Nachrichtenredaktionen" eine ganze Reihe von empirischen
Forschungsprojekten über die Medieninhaltsforschung unter Qualitätsgesichtspunkten angeführt.
Unter den 14 Untersuchungen fand sich jedoch keine einzige, die den Trennungsgrundsatz von
Werbung und redaktionellem Teil in ihre Liste von Kriterien aufgenommen hat.
69
Auch Hermes
selbst nennt in der Erläuterung der verschiedenen Qualitätskriterien den Tre nnungsgrundsatz von
Werbung und redaktionellem Teil nicht, einzig in den formalen Qualitätskriterien wird er unter
vielen anderen mit zwei Worten e rwähnt.
70
Es hat also den Anschein, als bringe die Wissenschaft dem Trennungsgrundsatz noch längst
nicht die Aufmerksamkeit entgegen, die ihm aufgrund seiner Bedeutung zukommen sollte.
3.2
Wirtschaftliche und ökonomische Auswirkungen auf den
Trennungsgrundsatz
Eindeutig im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und ökonomischen Einflüssen im Bereich
der Medien scheint einzig zu sein, dass es sie gibt. In der Diskussion um die Frage, ob dies auch
Auswirkungen auf den Trennungsgrundsatz von Werbung und redaktionellem Teil hat, sind die
Meinungen gespalten. Auf der einen Seite diejenigen, die behaupten, journalistische Qualität setze
sich am Ende immer durch und die Medienkrise sei eigentlich gar keine, vielmehr finde eine na-
türliche Auslese nach einem extremen Boom im vergangenen Jahrhundert statt. Auf der anderen
Seite die Vertreter, die von einer Medienkrise sprechen und damit auch die journalistische Quali-
tät in Gefahr sehen, weil immer mehr eingespart werden müsse und dies einen negativen Einfluss
auf die Trennung von Werbung und redaktionellem Teil habe.
Printmedien finanzieren sich in der Regel über zwei Einnahmequellen: zum einen zu etwa ei-
nem Drittel aus den Vertriebserlösen durch Strassenverkauf und Abonnements, zum anderen zu
etwa zwei Dritteln aus dem Verkauf von Anzeigen.
71
Damit wird sofort die grosse Abhängigkeit
69
Vgl. Hermes, 2006, S. 85ff.
70
Vgl. Hermes, 2006, S. 63ff.
71
Vgl. u.a. Strobach, Manfred: Wirtschaftliche Grundlagen der Medien. Zum Verhältnis von Journalismus und öko-
nomischen Prinzipien. In: Mast, 1994, S. 131-137, hier: S. 134; Rodekamp, 1975, S. 7; Baerns, 1979, S. 99 Fussnote 1;

II. Theoretischer Hintergrund
- 16 -
der Zeitungen und Zeitschriften vom Verkauf von Anzeigen deutlich. Trotzdem nennt es Theiss
eine entscheidende Voraussetzung für die positive Entwicklung der Zeitung im redaktionellen B e-
reich, dass diese nicht nur als Informations - sondern auch als Werbeträger fungiert.
72
Eine Mög-
lichkeit wäre, auch Printmedien zusätzlich durch bestimmte Gebühren oder Querfinanzierung aus
anderen Unternehmensbereichen zu finanzieren.
73
Diese Möglichkeiten werden jedoch bisher
kaum genutzt: Öffentliche Subventionen für Printmedien gibt es bisher nicht
74
und die Idee der
Querfinanzierung kommt erst langsam auf
75
. Haupteinnahmequelle bleibt weiterhin das Anzei-
gengeschäft.
76
Doch der Spagat, einerseits zu informieren und andererseits die Inserenten nicht zu verärgern
ist schwierig, was besonders in wirtschaftlich schlechten Zeiten fatal sein kann, wenn es zu einem
Anzeigenboykott
77
kommt, zumal sich auch die Printmedien immer stärker aus Werbeeinahmen
finanzieren.
78
Mit zunehmendem wirtschaftlichen Druck und damit der Abhängigkeit von siche-
ren Einnahmen durch Anzeigen, steigt unvermeidlich auch der Einfluss der Inserenten
79
, so dass
es immer wieder zu ,,Freundschaftsdiensten" der Printmedien durch Kopplungsbeiträge, redakti-
onelle Hinweise oder den Verzicht auf kritische Berichterstattung kommt. Bei multithematischen
Zeitschriften sowie bei den ,,seriösen" Tages- und Wochenzeitungen ist diese Gefahr kleiner, da
sich hier der redaktionelle Teil klarer von der Werbung abhebt.
80
Am wahrscheinlichsten sind sol-
che Verstösse in monothematischen Zeitschriften, erklärt die Redakteurin eines Reisemagazins.
Auch ist in den letzten Jahren eine Tendenz zur Abhängigkeit vom Anzeigengeschäft zu beobach-
Siegert/Brecheis, 2005, S. 101.
72
Vgl. Theiss, Konrad A.: Marktwirtschaft und Journalismus. Zu den ökonomischen Rahmenbedingungen der Ta-
gespresse. In: Mast, 1994, S. 138-145, hier: S. 141.
73
Vgl. Siegert/Brecheis, 2005, S. 100.
74
Eine Idee in diese Richtung bei Printmedien kommt von Siegfried Weischenberg: ,,Ich bin deshalb dafür, über öf-
fentliche Subventionen für das Kulturgut Qualitätsmedien nachzudenken. Eine Möglichkeit wäre eine nationale poli-
tikferne Stiftung, die ausreichend ausgestattet ist, um den Qualitätsjournalismus angemessen zu fördern." Pörksen,
Bernhard (Hrsg.): Trendbuch Journalismus. Erfolgreiche Medienmacher über Ausbildung, Berufseinstieg und die Zu-
kunft der Branche. Köln 2005, S. 293.
75
Die Süddeutsche Zeitung verkauft beispielsweise seit einiger Zeit Bücher, die Zeit Reisen etc. Vgl. Pörksen, 2005, S.
293.
76
Vgl. Siegert/Brecheis, 2005, S. 104.
77
In der Schweiz kommt es immer wieder zu Inseratenboykotten, so dass sich der Schweizer Presserat 1994 ebenfalls
näher mit dem Thema beschäftigte und eine Stellungnahme veröffentlichte. Darin sieht er eine mögliche Gefahr für
den Meinungspluralismus, da Inseratenboykotte sogar das Ende eines Printmediums bedeuten können. Der Presserat
spricht sich eindeutig für die Unabhängigkeit der Presse aus, die sich auch von einem Anzeigenboykott nicht ein-
schüchtern lassen sollte ­ soweit dies in der Praxis möglich ist. Vgl. Schweizer Presserat (Hrsg.): Stellungnahme Nr.
10/94 vom 7. November 1994. Boykott der Medien durch die werbende Wirtschaft (Denner c. Cash). Im Internet un-
ter: http://www.presserat.ch/9410.htm (29. Juli 2006).
78
Vgl. Udo Branahl: Medienrecht. Fachwissen für Journalisten. Eine Einführung. Opladen 1992, S. 224.
79
Vgl. Siegert/Brecheis, 2005, S. 51.
80
Vgl. Kleinsteuber, Hans J. (Hrsg.): Reisejournalismus. Eine Einführung. Opladen 1997, S. 190.

II. Theoretischer Hintergrund
- 17 -
ten.
81
Inzwischen ist es sogar schon so, dass Inserenten keine Hemmungen mehr haben, ,,direkt
bei den Medien vorstellig zu werden, um die Veröffentlichung eines für s ie vorteilhaften Beitrages
zu verlangen."
82
,,Man ist heute an einem Punkt angelangt, wo man nicht Informationen den Me-
dienkonsumenten verkauft, sondern Medienkonsumenten an die Insere nten."
83
In letzter Zeit wird immer wieder von einer Anzeigenkrise gesprochen. Doch bereits in den
siebziger und achtziger Jahren gab es im Anzeigengeschäft der Printmedien schlechte Zeiten.
84
Anders als früher jedoch, so der Publizist Hermann Boventer, als es im klassischen Journ alismus
noch hiess, die Nachrichten müssten stimmen, müsse heute die Kasse stimmen.
85
Einige Medienwissenschaftler und Journalisten halten diese Krise in den Printmedien für übe r-
trieben, gar nicht existent oder eben für notwendig. Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust ist der An-
sicht, dass ,,in den vergangenen Jahren viele Zeitschriften nur gegründet wurden, um Anzeigen zu
akquirieren [...]. Wenn sich der Markt nun gesundschrumpft, wenn ein paar Objekte verschwin-
den, die künstlich beatmet werden, ist das [...] für den Journalismus insgesamt gar nicht so
schlecht."
86
Ebenfalls keine Medienkrise sieht der Medienwissenschaftler Norbert Bolz, er spricht
vielmehr von einer Neuordnung der Medien im Medienmix.
87
Siegert ist der Meinung, dass die
zunehmende Ökonomisierung in den Medien auch etwas Positives habe, so steige gerade unter
Wettbewerbsbedingungen die ökonomische Relevanz von Glaubwürdigkeit und Vertrauenswür-
digkeit. Mit glaubwürdiger Berichterstattung und Qualität wäre so mittel- und langfristig eine Re-
putation beim Publikum aufzubauen.
88
Doch es gibt auch Vertreter, die durchaus von einer Medienkrise sprechen, die zum Teil als
hausgemacht gesehen wird. Ein Indiz, dass tatsächlich eine Medienkrise vorliegt , sind ,,die in den
Jahren 2000 bis 2004 teilweise dramatisch gesunkenen Werbeinnahmen der Medien."
89
Die Chef-
81
Vgl. Kleinsteuber, 1997, S. 189.
82
Bosshard, Antoine: Berufsethik: Alarmschrei aus Genf. In: Telex Nr. 1, 1988, S. 26.
83
Bosshard, 1988, S. 27.
84
Vgl. Haldimann, Ueli: Der verkaufte Leser. Presse unter Inserentendruck. Basel 1980, S. 21. Auch in den 90er
Jahren ist die wirtschaftliche Lage nicht gut. So spricht der Schweizer Presserat 1993 davon, dass ,,die Problematik
der Vermischung von Werbung und redaktionellem Teil die Printmedien angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage
ebenso betrifft wie die Lokalradios." Schweizer Presserat: Stellungnahme Nr. 1/93 vom 8. März 1993. Vermischung
von Werbung und Information bei Lokalradios. Im Internet unter: http://www.presserat.ch/9301.htm (29. Juli
2006).
85
Vgl. Boventer, Hermann: Sklaven der Vergnügungsmaschinerie. In: Rheinischer Merkur, 19. März 1993, S. 39. Zi-
tiert in: Ruß-Mohl, Stephan: Zur Einführung. In: Reiter, Sibylle/Ruß-Mohl, Stephan (Hrsg.): Zukunft oder Ende des
Journalismus? Medienmanagement ­ Publizistische Qualitätssicherung ­ Redaktionelles Marketing. Gütersloh 1994,
S. 13.
86
Pörksen, 2005, S. 22.
87
Vgl. Pörksen, 2005, S. 38.
88
Vgl. Siegert, Gabriele: Die Ökonomisierung als treibende Kraft des medialen Wandels? In: Fachjournalist Nr. 15,
2004, S. 21-24, hier: S. 22.. Im Internet unter: http://www.universalnet.de/dfjv/artikelpool/pdf/112-
gabriele_siegert_dieoekonomisierungalstreibendekraftdesmedialenwandels.pdf (26. Mai 2006).
89
Siegert/Brecheis, 2005, S. 104.

II. Theoretischer Hintergrund
- 18 -
redakteurin der taz Bascha Mika traut vielen Verlegern zu wenig Phantasie zu, um die Medienkrise
besser zu meistern, ohne gleich an der Qualität zu sparen.
90
Für den Medienwissenschaftler Sieg-
fried Weischenberg ist es eine hausgemachte Krise, da viele Verlage während des Booms zu viel
Geld in Online- und Fernsehauftritte investierten.
91
Doch es gibt auch Optimisten: ,,Die Medien-
krise scheint langsam überwunden, Marktforscher prognostizieren, dass Unternehmen wieder
mehr Geld für Werbung ausgeben [...]."
92
Die durch den Anzeigenrückgang zunehmende Finanzknappheit bei vielen Printmedien hat
häufig zur Folge, dass an der Arbeitszeit für den redaktionellen Teil gespart wird, so dass immer
weniger Journalisten immer mehr leisten müssen. Hier werden die Auswirkungen der Wirtschaft
auf den Trennungsgrundsatz deutlich. Denn ,,meistens liegt der Grund für die unveränderte
Übernahme einer PR-Information [...] darin, dass dem von einer Pressekonferenz zur anderen
hetzenden Journalisten einfach die Zeit fehlt und er deshalb vorfab rizierte Texte ohne weitere ei-
gene Recherchen verwendet,"
93
so der ehemalige Präsident der PRW.
Haldimann zeigte bereits in den Achtzigern zwei Wege aus der finanziellen Abhängigkeit: Ent-
weder die Orientierung am Leser, um dann so beliebt und gut bei ihm anzukommen, dass die In-
serenten quasi inserieren müssen, oder aber die Möglichkeit, sich den Inserenten anzupassen und
ihnen quasi nach dem Mund zu schreiben.
94
Auf Dauer scheint jedoch der erste Weg der sichere-
re, denn ,,da [es] keinem Inserenten einfallen würde, in einer Zeitung oder Zeitschrift zu werben,
die keinen Erfolg auf dem Lesermarkt nachweisen kann [...], muss die ganze Kraft auf den Leser
ausgerichtet sein."
95
Auf der anderen Seite, so der frühere Verlagskoordinator Paul Klügel, ,,kann
[man] nicht eine Zeitung machen, die sich auf die Dauer gegen jene richtet, die sie finanzieren."
96
Das ist auch nicht notwendig, gewährleistet sein müssen jedoch die Unabhängigkeit der Redaktion
vom Inserenteneinfluss und eine kritische Berichterstattung auch gegenüber Anzeigenkunden.
Interessant, aber sehr unergiebig ist die Frage nach dem finanziellen Erlös redaktioneller We r-
bung für die Verlage. Da es sich um ein rechtswidriges Vorgehen handelt, liegen von Verlag en da-
zu natürlich keine Angaben vor. Es scheint jedoch, als könne eine redaktionelle Werbung für den
Moment durchaus gewinnbringend sein ­ selbst noch nach einem abgeschlossenen gerichtlichen
90
Vgl. Pörksen, 2005, S. 191.
91
Vgl. Pörksen, 2005, S. 293.
92
Nussbaum, Cordula: Arbeiten als freier Journalist ­ Ein Füllhorn an Möglichkeiten. In: Fachjournalist Nr. 18, 2005,
S. 3. Im Internet unter: http://www.universalnet.de/dfjv/artikelpool/pdf/128-cordula_nussbaum_arbeitenals
freier.pdf (26. Mai 2006).
93
Edlin, Martin: Von PR und Schleichwerbung aufs Kreuz gelegt. Interview mit Toby E. Rodes. In: Telex Nr. 6, 1988,
S. 16.
94
Vgl. Haldimann, 1980, S. 26f.
95
Zitat von Karl-Heinz Müller, einem Ringier-Mitarbeiter. Zitiert nach:
Haldimann, 1980, S. 27.
96
Zitat von Paul Klügel, ehemaliger Verlagskoordinator beim Verlag Jean Frey AG. Zitiert nach: Haldimann, 1980, S.
28; Vgl. ebenfalls die Aussagen von Walter Fessler in: Schweizer Presserat, Stellungnahme Nr. 10/94.

II. Theoretischer Hintergrund
- 19 -
Verfahren
97
­ sieht man einmal von den möglichen späteren Folgen, beispielsweise Anzeigen-
rückgang der Inserenten aufgrund von Kopplungsbeiträgen
98
oder ähnlichem ab.
Nach dem Abwägen aller Faktoren wird klar, dass der Verleger im eigenen Interesse und dem
seiner Leser am besten handelt, wenn er sich auf keinerlei redaktionelle Werbung einlässt. Denn
daraus kann sich eine Art Kettenreaktion entwickeln, die nicht nur die Glaubwürdigkeit der Re-
daktion und die der Inserenten gefährden kann, sondern am Ende auch Auflage, Einnahmequel-
len und schliesslich das ganze Medium.
99
3.3.
Der ,,moderne Leser" und der Trennungsgrundsatz
Liesse sich die zunehmende Vermischung von Werbung und redaktionellem Teil damit rechtfert i-
gen, dass sich der ,,moderne Leser" immer mehr an die inzwischen nahezu omnipräsente Wer-
bung gewöhnt hat?
Zunächst einmal ist es wichtig, den ,,flüchtigen Durchschnittsleser" zu definieren, der den
Massstab für die Erkennbarkeit einer redaktionell ge stalteten Werbung darstellt.
100
Es handelt sich
dabei um ,,eine Rechtsfigur, die neuerdings auch ,unbefangener Durchschnittsleser' heißt."
101
Ge-
richte sprechen bei einem ,,flüchtigen Dur chschnittleser" von einer
,,durchschnittlich mit Presseprodukten erfahrene Person, deren Eindruck über die Art des
publizistischen Angebots in der Regel auf Basis einer unbefangenen und meist flüchtigen B e-
trachtung entsteht. Nach Auffassung der Gerichte bl ättert der Leser eine Zeitung oder Zeit-
schrift erfahrungsgemäß [...] zunächst durch und entscheidet jeweils nach den Überschri f-
ten, ob ihn ein Bericht interessiert. Dabei besteht die Gefahr, daß der Leser einen redakti o-
nellen Beitrag erwartet und mit dieser Vorstellung den Text einer Anzeige zu lesen beginnt.
Bereits dieses Anlocken, das ein ungewolltes Befassen mit der Werbung bewirkt, verstößt ge -
gen das Gebot der Trennung. Eine deutliche Unterscheidbarkeit und eine damit verbundene
Einhaltung des Trennungsgrundsatzes ist nach Auffassung der Gerichte nur in den Fällen
gewährleistet, in denen der flüchtige Durchschnittsleser den Anzeigencharakter einer Verö f-
fentlichung auf den ersten Blick erkennt."
102
97
Vgl. Rodekamp, 1975, S. 8f. Rodekamp führt dazu auch ein Rechenbeispiel an und kommt trotz Gerichtskosten
und einer Verurteilung noch immer zu einem erstaunlich hohen finanziellen Gewinn.
98
Vgl. Rodekamp, 1975, S. 11.
99
Vgl. hierzu auch das Interview mit Ingrid Kolb, Leiterin der Henri-Nannen-Schule: ,,Und letztlich wird mit der
Qualitätspresse auch gutes Geld verdient, deshalb wäre selbst ein rein ökonomisch denkender Manager schlecht bera-
ten, die Glaubwürdigkeit seines Mediums aufs Spiel zu setzen und seinem Publikum oberflächlich recherchierte Sto-
rys oder Werbebotschaften im redaktionellen Mäntelchen unterzujubeln. Wer anderen als journalistischen Interessen
zu stark nachgibt, setzt sein Produkt aufs Spiel." In: Pörksen, 2005, S. 150; Vgl. auch das Interview mit Sebastian
Turner, Chef der Werbeagentur Scholz & Friends: ,,Diese Vermischung [von Werbung und Redaktionellem] zerstört
letztendlich die Werbeträger und wenn der Verleger einer Zeitung das zulässt, zerstört er seine Existenzgrundlage."
In: Pörksen, 2005, S. 274.
100
Vgl. Bauer, 2002, S. 41.
101
Baerns, 1996, S. 1.
102
Feldschow, Monika: Zur Relevanz des Grundsatzes der Trennung von Redaktionellem und Anzeigen in den Re-
daktionen der Publizistischen Einheiten Deutschlands, Unveröffentlichte Magisterarbeit, Berlin 2003, S. 21f; vgl.
ebenfalls Rodekamp, 1975, S. 60.

II. Theoretischer Hintergrund
- 20 -
Doch herrscht eine rege Diskussion über die Charakterisierung des ,,flüchtigen Durchschnittsle-
sers". Bornkamm geht zwar von ,,einem verständigen und aufgeklärten Verbraucher" aus, doch
müsse gerade bei der Zeitungslektüre davon ausgegangen werden, dass eben der flüchtige Durch-
schnittsleser ,,einen Zeitungsartikel nicht mit größter Konzentration von A bis Z liest, ihn viel-
mehr beim Durchblättern der Zeitung überfliegt."
103
Wesentlich ist daher, ,,wie kompetent der
Bürger mit den Medien umgeht und wie er Redaktionelles und Werbung von sich aus unterschei-
den kann."
104
Nickel ergänzt dazu, dass ,,bei den meisten Mediennutzern zumindest in gewissem
Umfang ein aufgeklärtes Produktinteresse besteht ­ also Hinweise auf Produkte im redaktionellen
Teil regelrecht erwartet und gesucht werden."
105
Dabei gingen Kulturpessimisten bei der Einstu-
fung der Fähigkeiten der Rezipienten immer noch von einem völlig unerfahrenen Bürger aus. Die
Realität sehe allerdings längst anders aus; der Bürger erkenne wesentlich häufiger, wann es sich
um eine Werbung handle und wann nicht. Und so stuft Nickel d as Leitbild der mangelnden Kom -
petenz der Bürger als Mediennutzer für die Mehrheit als unmodern und verstaubt ein.
106
Gerade
diese zunehmende Akzeptanz werblicher Merkmale kann von ,,Medienakteuren als Argument für
eine bewußte Vermarktung des redaktionellen Teils zu Werbezwecken genutzt werden."
107
Hin-
weise, die darauf hindeuten, dass die veränderten Leserbedürfnisse als Begründung für eine He r-
abstufung des Trennungsgrundsatzes von Werbung und redaktionellem Teil verwendet werden,
ermittelte Baerns in stichprobenartig durchgeführten Gesprächen. ,,Einzelne Redakteure von
Printmedien [...] hielten den Trennungsgrundsatz für ,antiquiert', weil ihre Leser beispielsweise
Bezugsquellennachweise wünschten und erwarteten."
108
Nickel schlägt daher eine Neudefinition der Schleichwerbung vor. Danach wäre es praktikab-
ler, eine Darstellung dann als unzulässig einzustufen, wenn die werbende Absicht für den flüchti-
gen aber vernunftbegabten, lebenskompetenten Durchschnittsrezipienten nicht mehr erkennbar
wäre. Gezielte und bewusste Täuschung des Umworbenen müsse dagegen geahndet werden .
109
Ungeklärt ist sowohl in der Rechtssprechung wie in der Wissenschaft die Frage, wie hoch der
Prozentsatz an Lesern sein darf, welche die verdeckte Werbeform nicht erkennen müssen. In der
Rechtsprechung wird von einem ,,nicht unerheblichen" oder einem ,,nicht völlig unbeachtlich en
Teil" gesprochen, wobei keine genaueren Angaben gemacht werden. In der Wissenschaft
103
Bornkamm, 2004, S. 46.
104
Nickel, Volker: Schleichwerbung in Deutschland und Europa: Deregulierung? Bürokratisierung? Entparlamentari-
sierung? In: Baerns, 2004, S. 79-93, hier: S. 91.
105
Nickel, 2004, S. 91.
106
Vgl. Nickel, 2004, S. 91.
107
Feldschow, 2003, S. 48.
108
Vgl. Baerns, 1996, S. 36.
109
Vgl. Nickel, 2004, S. 82 .

II. Theoretischer Hintergrund
- 21 -
schwankt der Prozentsatz zwischen 10 % und 15 %.
110
Es stellen sich also folgende Kernfragen, wie Karin Jost das treffend formuliert hat: ,,Kann L i-
seli Müller heute noch unterscheiden, ob die Information über den neuen giftfreien Mäusekiller
von ihrem treuen Ratgeber Dr. Peter Meier stammt oder nur eine PR -Story ist? Oder ist ihr viel-
leicht wichtiger, dass sie die Mäuseplage los wird, ohne gleichzeitig ihren Nachwuchs inklusive
Haustiere zu eliminieren?"
111
Natürlich möchte der Leser alle notwendigen Informationen be-
kommen. Doch ebenso wichtig ist es, dass er die verlässlichsten Informationen erhält und diese
liefern in der Regel unabhängige Berichterstatter, die sich zuvor informiert haben und nicht nur
ein Produkt vermarkten wollen. Und genau das erwartet der Leser, wenn er den redaktionellen
Teil einer Zeitung vor sich hat. Aus diesem Grund bringt de r Rezipient dem redaktionellen Teil
mehr Vertrauen entgegen, gerade weil er von einer unabhängigen und möglichst objektiven B e-
richterstattung ausgeht.
112
Mit einem Verlust dieses Vertrauens durch die Vermischung von reda k-
tioneller Berichterstattung und Werbung ginge auch ,,die Brauchbarkeit der [Printmedien] als
Werbeträger für die Wirtschaft zurück"
113
­ ihnen würde also die wichtigste Finanzquelle entzo-
gen, was für viele das Aus bede uten würde.
Eine klare Trennung von Werbung und redaktionellem Teil ist also für alle Seiten wünschens-
wert, um das Vertrauen zu erhalten. Daher wäre, theoretisch wie logisch betrachtet, keine Aufwei-
chung sondern vielmehr noch eine Stärkung des Trennungsgrundsatzes zu fordern.
3.4
Festlegungen der Trennung von Werbung und
redaktionellem Teil
Die Trennung von Werbung und redaktionellem Teil ist in den drei deutschsprachigen Ländern
Deutschland, Österreich und die Schweiz jeweils in verschiedenen Richtlinien, Gesetzen und Ko-
dizes verankert. Dabei sind es nicht nur Verankerungen in Gesetzen, sondern auch im Standes-
recht der Presse sowie im ,,Ehrenkodex" der Journalisten. Im Folgenden wird kurz auf die Festle-
gungen eingegangen, um die Verankerungen des Trennungsgrundsatzes von Werbung und redak-
tionellem Teil in den einzelnen Bereichen zu verdeutlichen. Auf die sich daraus für die einzelnen
110
Vgl. Baerns, Barbara/Lamm, Ulrich: Erkennbarkeit und Beachtung redaktionell gestalteter Anzeigen. Design und
Ergebnisse der ersten Umfrage zum Trennungsgrundsatz. In: Media Perspektiven Nr. 3, 1987, S. 149-158, hier: S. 150;
vgl. ebenfalls Koschnick, Wolfgang J.: Focus-Lexikon: Definition redaktionell gestaltete Anzeige (redaktionelle
Anzeigen). Im Internet unter: http://www.medialine.de/hps/client/medialn/tfext/call_mdln/WCKjs4yvczpKf
WaaSVD$rq@l7FOpNPs5VPFlvdqWjw8ijm/medialn_article_wissen/wissen/medialexikon/HXCORE_NAV_5000
039.hbs?snr=4723 (13. Dezember 2006).
111
Jost, 1995, S. 13.
112
Vgl. Branahl, 1992, S. 224; Vgl. auch Rodekamp, 1975, S. 3f.
113
Vgl. Branahl, 1992, S. 224.

II. Theoretischer Hintergrund
- 22 -
verdeckten Werbeformen ergebenden Konsequenzen, verbunden mit einer genaueren Interpreta-
tion wird im zweiten Teil der Arbeit bei der Dokumentenanalyse näher eingegangen.
114
3.4.1
Gesetzliche Verankerungen
Bei den gesetzlichen Verankerungen handelt es sich um Festlegungen, welche in einer Rechts-
norm zu finden sind, die also vor Gericht angeführt werden können. Zusammengefasst werden
die einzelnen Gesetze nach ihren drei Herkunftsländern Deutschland, Österreich und der
Schweiz. Eine Rechtsgrundlage der Europäischen Union bezüglich des Trennungsgrundsatzes
von Werbung und redaktionellem Teil in den Printmedien gibt es bisher übrigens nicht, so dass
die nationalen Gesetzgeber dafür zuständig sind.
115
3.4.1.1 Trennungsgrundsatzrelevante Gesetze in Deutschland
Die Wichtigkeit und Bedeutung des Grundsatzes der Trennung von Werbung und redaktionellen
Inhalten wird bereits an der Verankerung der Meinungs- und Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 des
Grundgesetzes deutlich:
,,Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbre i-
ten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Press e-
freiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährlei s-
tet. Eine Zensur findet nicht statt."
116
Demnach muss für den Rezipienten die Herkunft der Informationen, welche er erhält, klar er-
kennbar sein, der kommerzielle Charakter einer Veröffentlichung also auch bei flüchtiger Betrac h-
tung für ihn deutlich werden.
117
Weiterhin ist im Zusammenhang mit dem Trennungsgrundsatz die ,,Kennzeichnung entgeltli-
cher Veröffentlichungen" in den Landespressegesetzen der einzelnen Bundesländer verankert.
Stellvertretend soll hier nur § 10 des LP rG des Landes Baden-Württemberg aufgeführt werden, da
in allen Bundesländern der Wortlaut nahezu identisch ist
118
:
,,Hat der Verleger eines periodischen Druckwerks oder der Verantwortliche für eine Verö f-
fentlichung ein Entgelt erhalten, gefordert oder sich versprechen lassen, so hat er diese Ve r-
öffentlichung, soweit sie nicht schon durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Anzei-
114
Vgl. dazu die Ausführungen in III.3.1.
115
Vgl. Elping, Nicole: Der Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm in Europa ­ Versuch einer kri-
tischen Bestandsaufnahme von Normen und Tatsachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unveröf-
fentlichte Magisterarbeit, Berlin 1998, S. 4.
116
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Fassung vom 26. Juli 2002. Im Internet unter:
http://www.alm.de/fileadmin/Download/Gesetze/Grundgesetz.pdf (27. September 2006).
117
Vgl. Feldschow, 2003, S. 17.
118
Vgl. Feldschow, 2003, S. 17.

II. Theoretischer Hintergrund
- 23 -
ge zu erkennen ist, deutlich mit dem Wort ,,Anzeige" zu bezeic hnen.
119
Geschützt werden sollen dadurch aber nicht nur die Mediennutzer, sondern auch die ,,Medienak-
teure und Anzeigenkunden vor unlauteren Schleichwerbungspraktiken ihrer Konkurrenten."
120
Daher ist der Trennungsgrundsatz auch im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb festgelegt,
weil es sich bei verdeckter Werbung nicht nur um die Täuschung der Rezipienten handelt, sondern
auch gegenüber den sich korrekt verhaltenden Anzeigenkonkurrenten ein nicht zulässiger Wet t-
bewerbsvorteil entsteht. Im Zusammenhang mit dem Trennungsgrundsatz stehen im UWG die §
1, 3 und 4, wobei § 1 den Zweck des Gesetzes festlegt, also den Schutz der Mitbewerber unterei n-
ander. § 3 verbietet grundsätzlich den unlauteren Wettbewerb, während § 4 Beispiele unlauteren
Wettbewerbs aufzählt. Wegen des Umfangs werden aus § 4 nur jene Beispiele angeführt, welche
mit dem Trennungsgrundsatz von Werbung und redaktionellem Teil direkt in Verbindung stehen:
,,§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Ver -
braucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt
zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälsc hten Wettbewerb.
[...]
§ 3 Verbot des unlauteren Wettbewerbs
Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil
der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur une r-
heblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
§ 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs
Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
[...]
3. den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert;
[...]
11. einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Inter-
esse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. "
121
Neben den bisher angeführten Gesetzen existierten in Deu tschland bis zum Jahre 2001 ausserdem
die Zugabeverordnung
122
sowie das Rabattgesetz
123
; beide wurden am 29. Juni 2001 abgeschafft.
Die Bundesregierung begründete diesen Schritt mit einer ,,Modernisierung wettbewerb srechtlicher
Rahmenbedingungen für deutsche Anbieter."
124
Inzwischen gibt es einige Hinweise, die darauf schliessen lassen, dass die Abschaffung der bei-
119
Landespressegesetz von Baden-Württemberg: Fassung vom 4. Februar 2003. Im Internet unter:
http://www.presserecht.de/gesetze/bawue.html (27. September 2006).
120
Feldschow, 2003, S. 18.
121
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Fassung vom 3. Juli 2004. Im Internet unter:
http://transpatent.com/gesetze/uwg.html ( 27. September 2006).
122
Die Zugabeverordnung kann nachgelesen werden in ihrer letzten Fassung vom 9. März 1932 im Internet unter:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/zugabeverordnung.htm (29. November 2006).
123
Das Rabattgesetz kann nachgelesen werden in seiner letzten Fassung vom 25. Juli 1986. Im Internet unter:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/rabattgesetz.htm (29. 11. 2006).
124
Heise online, 2000.

II. Theoretischer Hintergrund
- 24 -
den Gesetze keine negativen Folgen für den Trennungsgrundsatz hat, so dass keine Zunahme von
Kopplungsbeiträgen, auf die sich vor allem die Zugabeverord nung bezog, oder anderer verdeckter
Werbung festgestellt wurde.
125
3.4.1.2
Trennungsgrundsatzrelevante Gesetze in Österreich
Anders als in Deutschland gibt es in der österreichischen Verfassung keinen Grundrechtskatalog
und damit auch keine Vorschriften zur Rundfunk- bzw. Pressefreiheit, Meinungs- oder Informa-
tionsfreiheit, was innerhalb der EU eine Besonderheit darstellt.
126
Im neuen Mediengesetz von 2005 für Presse und Rundfunk ist in § 26 folgendes fixiert:
,,Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Ver-
öffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als ,Anzeige', ,Ent-
geltliche Einschaltung' oder ,Werbung' gekennzeichnet sein, es sei denn, daß Zweifel über
die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können."
127
Ähnlich wie in Deutschland verstösst eine mangelnde Kennzeichnung von Werbung gegen das
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. ,,Die Paragraphen 1 und 3 dieses Gesetzes be-
gründen bei Irreführung im geschäftlichen Verkehr oder bei Handlungen, die gegen die guten Sit-
ten verstoßen, Schadensersatzansprüche."
128
Wörtlich heisst es:
,,§ 1 Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vo r-
nimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadener-
satz in Anspruch genommen werden.
[...]
§ 3 (1) Ist die zur Irreführung geeignete Angabe in einer durch eine Zeitung veröffent-
lichten Mitteilung enthalten, die sich als eine von der Schriftleitung ausgehende
Empfehlung des Unternehmens eines anderen darstellt, so besteht gegen den
Herausgeber oder Eigentümer der Zeitung ein Anspruch auf Unterlassung der
Veröffentlichung der Mitteilung."
129
125
Vgl. hierzu u.a. Feldschow, 2003, S. 161ff. In ihrer Befragung von 80 Chefredakteuren zum Trennungsgrundsatz
stellte sie auch die Frage, ob der Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung einen Einfluss auf den Um-
gang mit Kopplungsgeschäften hat. Mit einem Verhältnis von 3:1 wurde auch Feldschows Theorie einer möglichen
Zunahme von den Chefredakteuren nicht bestätigt. Vgl. Feldschow, 2003, S. 164.
126
Vgl. Elping, 1998, S. 91.
127
Österreichisches Mediengesetz: Mit Novelle 2005. Fassung von 2005. In Kraft seit 1. Juli 2005. Im Internet unter:
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_medien1a.htm (18. Dezember 2006). Gegenüber dem alten Mediengesetz
von 1981 hat sich bezüglich des Trennungsgrundsatzes nichts verändert. Vgl. auf der angegebenen Internetseite die
Gegenüberstellung von altem und neuem Mediengesetzes.
128
Elping, 1998, S. 92.
129
Österreichisches Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Fassung vom Juni 2006. Im Internet
unter: http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_uwg01.htm (18. Dezember 2006).

II. Theoretischer Hintergrund
- 25 -
3.4.1.3
Trennungsgrundsatzrelevante Gesetze in der Schweiz
Im Bezug auf den Trennungsgrundsatz von Werbung und redaktionellem Teil in Printmedien gibt
es auch in der Schweiz ,,keine gesetzliche Grundlage, auf [Grund] welcher die Schweizerische Eid -
genossenschaft hierauf Einfluß nehmen könnte."
130
Festgelegt ist die Meinungs- und Informationsfreiheit jedoch in der Bundesverfassung der
Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Artikeln 16 und 17:
,,Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
(1) Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
(2) Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei z u bilden und sie ungehindert zu äussern
und zu verbreiten.
(3) Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfan gen, aus allgemein zugänglichen
Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
Art. 17 Medienfreiheit
(1) Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffent lichen
fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewähr-
leistet.
(2) Zensur ist verboten.
(3) Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet."
131
Auch ist der Trennungsgrundsatz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert. Wichtig
ist hier zunächst der Grundsatz in § 2, sowie auszugsweise § 3:
,,Art. 2 Grundsatz
Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grun d-
satz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das
Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.
[...]
Art. 3 Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden und anderes widerrechtliches Verhalten
Unlauter handelt insbesondere, wer:
[...]
d) Massnahmen trifft, die geeignet sind, Verwechslungen mit den Waren, Werken, Leistu n-
gen oder dem Geschäftsbetrieb eines anderen herbeizuführen;
[...]"
132
130
Elping, 1998, Anhang zur Magisterarbeit, S. 180. Es handelt sich um eine aus der Antwort auf den Pretest-
Fragebogen für die Schweiz zitierte Aussage des BAKOM.
131
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Fassung vom 8. August 2006. Im Internet unter:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/101.de.pdf (18. Dezember 2006).
132
Schweizerisches Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Fassung vom Juni 2006. Im Internet
unter: http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/241.de.pdf (18. Dezember 2006).

II. Theoretischer Hintergrund
- 26 -
3.4.2
Standesrecht der Presse und der Werbewirtschaft
Das Standesrecht der Presse und Werbewirtschaft beinhaltet die berufsethischen Richtlinien, wel-
che von den Journalisten geachtet und respektiert werden sollen. Es ist eine Frage der Ehre, sich
an dieses Standesrecht zu halten. Auch hier werden die verschiedenen Kodizes und Richtlinien je-
weils getrennt nach den drei deutschsprachigen Ländern angeführt.
3.4.2.1
Standesrecht der Presse und der Werbewirtschaft in Deutschland
Besonders wichtig für die deutsche Presse ist der Pressekodex; es handelt sich dabei um die Richt-
linien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates. Die Tren-
nung von Werbung und Redaktion ist hier in Ziffer 7 verankert, wobei gerade diese bei der letzten
Novellierung des Pressekodex' Ende 2006 ,,im Hinblick auf Veröffentlichungen über Eigenmar-
ketingaktionen erweitert"
133
wurde. Damit sollte nach Aussagen des Presserats ,,den aktuellen
Entwicklungen innerhalb des Pressewesens Rechnung"
134
getragen werden.
,,Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle
Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch pe r-
sönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.
Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf ein e klare Trennung
zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Verö f-
fentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein."
135
Weiterhin wird der Trennungsgrundsatz auch von Seiten der Werbewirtschaft geschützt. Hierbei
spielen vor allem die Richtlinien des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft eine wichtige
Rolle. Der ZAW gibt mehrere Leitfäden heraus, welche für die Trennung von Werbung und Re-
daktionellem von Bedeutung sind. Dazu gehören die Richtlinien für redaktionelle Hinweise in Ze i-
tungen und Zeitschriften (Verlegerrichtlinien)
136
sowie die ZAW-Richtlinien für redaktionell gestal-
tete Anzeigen
137
. Ausserdem erscheint, herausgegeben vom ZAW, in regelmässigen Abständen ein
133
Deutscher Presserat (Hrsg.): Pressekodex des Deutschen Presserats. Novellierter deutscher Pressekodex 2007.
Fassung vom Oktober 2006. In Kraft seit 1. Januar 2007. Im Internet unter: http://www.presserat.de/
Pressemitteilung_anzei.pm+M5f744332fde.0.html (7. Dezember 2006).
134
Denz, 2006.
135
Deutscher Presserat, Pressekodex, 2006. Auf die genauen Ausführungen in den Richtlinien zu Ziffer 7 wird bei der
Analyse unter III.3.4.2.1 noch genauer eingegangen, der genaue Wortlaut findet sich auch im Anhang unter VI.2.1.
136
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft: ZAW-Richtlinien für redaktionelle Hinweise in Zeitungen und
Zeitschriften (Verlegerrichtlinien). Im Internet unter: http://www.interverband.com/dbview/owa/IGservsearch
1.opt4middlerow?puid=1895223&paid=184&pccat=4501&purl= (27. September 2006). Diese Richtlinien werden
später noch genauer untersucht (vgl. III.3.1.2), ausserdem ist der genaue Wortlaut der Richtlinien für redaktionelle
Hinweise in Zeitungen und Zeitschriften im Anhang unter VI.1.2 zu finden.
137
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft: ZAW-Richtlinien redaktionell gestalteter Anzeigen. Fassung vom
Januar 2003. Im Internet unter: http://www.interverband.com/dbview/owa/IGservsearch1.opt4middlerow?puid
=1895223&paid=184&pccat=4501&purl= (27. September 2006). Auch diese Richtlinien werden später noch genauer
untersucht (vgl. III.3.1.2), der genaue Wortlaut der ZAW-Richtlinien für redaktionell gestaltete Anzeigen findet sich

II. Theoretischer Hintergrund
- 27 -
Leitfaden zur ,,Schleichwerbung" mit Beispielen und Gerichtsurteilen zum Thema.
138
Auch der Deutsche Rat für Public Relations hat eigene Richtlinien über Product Placement und
Schleichwerbung herausgegeben. Die aktuelle Fassung von 2003 ist für den Trennungsgrundsatz
von Werbung und redaktionellem Teil in folgenden Punkten von Bedeutung:
,,1. Verbot der Einflussnahme
1.1 Die für mediale Empfänger kostenlose Bereitstellung des zu platzierenden Materials ist
zulässig. Sie kann von der dauerhaften Überlassung einzelner Haushaltsgüter (für das
Warehouse einer Filmproduktionsgesellschaft) bis zur Fahrzeugausleihe für Fernsehpr o-
duktionen reichen. Sie kann auch das Angebot von vorproduziertem Film-, Hörfunk-
oder Fotomaterial beinhalten. Die Entscheidung über den Einsatz dieser Angebote muss
den Medien vorbehalten bleiben.
[...]
1.3 Unzulässig ist jede Form der persönlichen Bestechung oder der sonstigen Vorteilsgewä h-
rung an Redakteure oder an Mitarbeiter von Produktionsgesellscha ften.
1.4 Unzulässig sind Nötigungen oder Drohungen im Falle einer Zurückweisung des An-
gebots.
1.5 Produktionskostenzuschüsse an Redaktionen sind sittenwidrig, wenn sie in unzulässiger
Weise deren unabhängige Nachrichtenfunktion beeinträchtigen. Darunter fallen auch so -
genannte Druck- oder Klischeekosten für redaktionell platzierte Fotos und Kosten für
Fortdrucke des veröffentlichten redaktionellen Materials sowie der Erwerb von Print -
und anderen journalistischen Produkten (Aufkauf von Teilauflagen, Erwerb von Vide o-
kopien, DVD-Exemplaren etc.).
[...]
2. Transparenzgebot
[...]
2.2 Dokumentarfilmproduzenten, die im Auftrag von Firmen oder Agenturen arbe iten, sind
von diesen darauf zu verpflichten, ihre Abnehmer in den Medien über Herkunft und
Zweck des produzierten Materials zu informieren.
2.3 Über Placement-Geschäfte oder -Vereinbarungen sind interessierte oder betroffene Tei l-
öffentlichkeiten grundsätzlich in geeigneter Weise zu informieren. Auch bei reinen K i-
noproduktionen soll die Zusammenarbeit mit Sponsoren im Vor- oder Abspann ge-
nannt werden.
3. Verbot der Schleichwerbung
3.1 Schleichwerbung ist nicht zulässig. Schleichwerbung liegt dann vor, wenn für die Dar-
stellung eines Produktes oder einer Dienstleistung in den redaktionellen Teilen der
Print- und TV-Medien sowie in den Programmteilen eines Rundfu nksenders über even-
tuelle Herstellungskostenbeiträge hinaus ein Platzierungs -Entgelt gezahlt wird, ohne dass
dies für Leser, Hörer oder Zuschauer e rkenntlich ist.
Placement-Experten in Organisationen und Placement-Agenturen achten daher die
Kennzeichnungspflicht für bezahlte werbliche Botschaften."
139
im Anhang unter VI.1.1.
138
Vgl. Feldschow, 2003, S. 19. Auf der Internetseite des ZAW www.zaw.de findet sich eine Liste mit selbst veröf-
fentlichter Literatur.
139
Deutscher Rat für Public Relations (Hrsg.): DRPR-Richtlinie über Product Placement und Schleichwerbung. Fas-
sung vom 13. Oktober 2003. Im Internet unter: http://www.drpr-online.de/statische/itemshowone.php4?id=17 (24.
Januar 2007).

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836629034
DOI
10.3239/9783836629034
Dateigröße
1.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Université de Fribourg - Universität Freiburg (Schweiz) – Medien- und Kommunikationswissenschaft
Erscheinungsdatum
2009 (April)
Note
2,75
Schlagworte
schleichwerbung werbung printmedien trennungsgrundsatz
Zurück

Titel: Typen verdeckter Werbung in Printmedien und Möglichkeiten ihrer inhaltsanalytischen Untersuchung
Cookie-Einstellungen