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Eine ökonomische Analyse des Magdeburger Drogenmarktes

©2007 Wissenschaftliche Studie 88 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Der im Jahr 2006 erschienene Drogenbericht der Vereinten Nationen offenbart, dass es auf unserer Erde 25 Millionen Menschen im Alter von 15 bis 64 Jahren gibt, die von Suchtstoffen schwer abhängig sind. Desweiteren wird geschätzt, dass es 310 Millionen Individuen mit einer zumindest jährlichen Suchtgiftprävalenz gibt. Auf die Weltbevölkerung gerechnet entspricht damit der Anteil der zumindest registrierten Konsumenten 8,2%. Aber welche Bedeutung hat der globale Drogenmarkt für unsere Gesellschaft, wenn in die Betrachtung einbezogen wird, dass von den auf unserem Globus lebenden Menschen über 18 Jahren 28% Tabak rauchen?
Im Rahmen dieser Studie, dem ‘Magdeburger Drogenmarkt Projekt’, wird der Versuch unternommen dieser Antwort zumindest für die Stadt Magdeburg näherzukommen. Magdeburg hat etwa 227.000 Einwohner und liegt in Sachsen-Anhalt, einer Region mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 19,5% und einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von EUR 8.054.
Nachdem im folgenden Abschnitt dieser Arbeit die Forschungsmethode erläutert und zur Aussagekraft der gesammelten Daten Stellung genommen wurde, erfolgt im sich anschließenden Kapitel eine Analyse des Paragraphen 31a BtMG, der die rechtlichen Rahmenbedingungen definiert, in denen der Umgang mit Betäubungsmitteln strafrechtlich nicht verfolgt wird. Im zweiten Teil wird dann aufgezeigt, welche Marktteilnehmer, welche Art von Rauschgiftdelikten in Magdeburg begehen und wie wirkungsvoll staatliche Aktivitäten zur Eindämmung des Drogenmarktes sind. Das zweite Kapitel widmet sich danach den Konsumgewohnheiten der Magdeburger Suchtstoffnachfrager: Am Anfang wird erläutert, welche Gründe für den Markteintritt sprechen, in welchem Alter Personen mit Konsum von Suchtgiften beginnen und über welche Eigenschaften ein Drogenkonsument verfügt. Im Anschluss daran wird das Konsummuster näher betrachtet: Wie regelmäßig werden Drogen genommen? Von welchen Faktoren ist dies abhängig? Lassen sich Suchtstoffe nach notwendigen Gütern und Luxusgütern klassifizieren? Woher bekommt ein Konsument seine Drogen und wo konsumiert dieser jene? Zum Abschluss des Kapitels wird kurz dargelegt werden, von welchen Faktoren es abhängt, dass ein Suchtgiftabhängiger seine Sucht beenden kann. Das abschließende dritte Kapitel ist dem Marktgeschehen an sich gewidmet: Es werden zu Beginn die Groß- und Einzelhandelspreise für illegale Drogen betrachtet, bevor im Anschluss eine Analyse des Aufbaus und der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Prolegomena

0. Vorbemerkungen
0.1 Forschungsdesign des Magdeburger Drogenmarkt Projektes
0.2 Aussagekraft der Daten

1. Das deutsche Gesetz und die Drogen
1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen zum Vollzug des § 31a BtMG
1.2 Öffentliche Beobachtung von Marktteilnehmern

2. Konsumverhalten in Magdeburg
2.1 Motive des Drogenkonsums
2.2 Markteintritte
2.3 Marktteilnehmer
2.4 Konsummuster
2.4.1 Prävalenz
2.4.2 Jährliche Konsumintensität
2.5 Preis- und Einkommenssensitivität
2.6 Drogenkauf und Finanzierung
2.6.1 Der Kontakt zum Verkäufer
2.6.2 Finanzierung des Drogenkonsums
2.6.3 Lokation des Drogenkaufs
2.7 Konsum von Drogen
2.7.1 Konsum
2.7.2 Arten des Drogenkonsums
2.7.3 Lokation des Drogenkonsums
2.7.4 Beendigung des Konsums von Drogen

3. Marktklärungsmechanismen
3.1 Preise
3.2 Marktstrukturen
3.2.1 Der Aufbau des Magdeburger Handelsplatzes
3.2.2 Marktplatz Internet
3.2.3 Löhne und Arbeitsangebot
3.3 Soziale Kosten des Drogenkonsums

4. Bilanz und Forschungsfragen

5. Quellenverzeichnis

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Anhang 4

Anhang 5

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Prolegomena

Der im Jahr 2006 erschienene Drogenbericht [1] der Vereinten Nationen offenbart, dass es auf unserer Erde 25 Millionen Menschen im Alter von 15 bis 64 Jahren gibt, die von Suchtstoffen[2] schwer abhängig sind. Desweiteren wird geschätzt, dass es 310 Millionen Individuen mit einer zumindest jährlichen Suchtgiftprävalenz gibt. Auf die Weltbevölkerung gerechnet entspricht damit der Anteil der zumindest registrierten Konsumenten 8,2%. Aber welche Bedeutung hat der globale Drogenmarkt für unsere Gesellschaft, wenn in die Betrachtung einbezogen wird, dass von den auf unserem Globus lebenden Menschen über 18 Jahren 28% Tabak rauchen?[3]

Im Rahmen dieser Studie, dem „Magdeburger Drogenmarkt Projekt“, wird der Versuch unternommen dieser Antwort zumindest für die Stadt Magdeburg näherzukommen. Magdeburg hat etwa 227.000 Einwohner und liegt in Sachsen-Anhalt, einer Region mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 19,5%[4] und einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von EUR 8.054.[5]

Nachdem im folgenden Abschnitt dieser Arbeit die Forschungsmethode erläutert und zur Aussagekraft der gesammelten Daten Stellung genommen wurde, erfolgt im sich anschließenden Kapitel eine Analyse des Paragraphen 31a BtMG, der die rechtlichen Rahmenbedingungen definiert, in denen der Umgang mit Betäubungsmitteln strafrechtlich nicht verfolgt wird. Im zweiten Teil wird dann aufgezeigt, welche Marktteilnehmer, welche Art von Rauschgiftdelikten in Magdeburg begehen und wie wirkungsvoll staatliche Aktivitäten zur Eindämmung des Drogenmarktes sind. Das zweite Kapitel widmet sich danach den Konsumgewohnheiten der Magdeburger Suchtstoffnachfrager: Am Anfang wird erläutert, welche Gründe für den Markteintritt sprechen, in welchem Alter Personen mit Konsum von Suchtgiften beginnen und über welche Eigenschaften ein Drogenkonsument verfügt. Im Anschluss daran wird das Konsummuster näher betrachtet: Wie regelmäßig werden Drogen genommen? Von welchen Faktoren ist dies abhängig? Lassen sich Suchtstoffe nach notwendigen Gütern und Luxusgütern klassifizieren? Woher bekommt ein Konsument seine Drogen und wo konsumiert dieser jene? Zum Abschluss des Kapitels wird kurz dargelegt werden, von welchen Faktoren es abhängt, dass ein Suchtgiftabhängiger seine Sucht beenden kann. Das abschließende dritte Kapitel ist dem Marktgeschehen an sich gewidmet: Es werden zu Beginn die Groß- und Einzelhandelspreise für illegale Drogen betrachtet, bevor im Anschluss eine Analyse des Aufbaus und der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen auf dem Magdeburger Drogenmarkt sowie dessen Vermeidung durch die Nutzung des Internets zur Betäubungsmittelbeschaffung erfolgt. Zum Abschluss dieser Studie wird eine Berechnung der sozialen Kosten vorgenommen, die der Volkswirtschaft in Folge der Existenz des Suchtstoffmarktes und seiner Teilnehmer entstehen.

0. Vorbemerkungen

0.1 Forschungsdesign des Magdeburger Drogenmarkt Projektes

Diese Forschungsarbeit beruht auf der Basis von Primär- und Sekundärforschung. Die Primärforschung besteht aus drei Säulen: (1) Vor der Durchführung einer Konsumentenbefragung wurden mit einem Experten der Drogenberatungsstelle Magdeburg (DROBS) zwei Gespräche geführt, in denen dieser einerseits über die Drogensituation in Magdeburg informierte und andererseits Hilfestellung bei der Modifizierung des von Treerat et al. (2000) entworfenen Fragebogens gab.[6] Darüber hinaus wurden zwei Interviews – zum einen mit dem Leiter der Drogenfahndung des Polizeipräsidiums Magdeburg und zum anderen mit einem Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Magdeburg – geführt, um Informationen zum Drogenmarkt aus ordnungspolitischer Sicht zu gewinnen.[7] (2) Zur Gewinnung von Daten über das Konsumverhalten von drogenabhängigen Individuen[8] sowie dem Marktverhalten von Drogenverkäufern wurde der eben erwähnte Fragebogen genutzt. An dieser Studie haben 51 Konsumenten und zwei Drogenverkäufer von Juni 2005 bis Juni 2006 teilgenommen.[9] Für die Teilnahme erhielten die Probanden keine finanzielle Entschädigung, um ein intrinsisches Verhalten und somit ein hohes Maß an wahren Antworten zu gewährleisten. Die Befragung selbst lief halbstandardisiert ab, weil die meisten Teilnehmer beim Ausfüllen des Fragebogens ihre Gedanken zu einzelnen Fragen dem Interviewer mitteilten.[10] Aufgrund einer „fehlenden“ Drogenszene in Magdeburg fand die Befragung der Probanden – nach einem kurzen Einführungsgespräch zur Sicherstellung eines vorhandenen Drogenkonsums – an drei öffentlichen Plätzen statt. (3) Mit zwei Probanden wurde bei einem zweiten Treffen ein Leitfadeninterview[11] durchgeführt, bei dem diese ihre Erfahrungen beim Suchen eines geeigneten Drogenverkäufers schilderten.

Die Sekundärforschung besteht aus einer extensiven Literaturanalyse vergangener Studien, Dokumenten und Pressemitteilungen sowie in der Auswertung amtlicher Statistiken zum Thema.

0.2 Aussagekraft der Daten

Beim Drogenmarkt handelt es sich um einen illegalen Markt, in dem die Interaktanten ohne und gegen den Staat agieren.[12] Infolge dessen sind Statistiken verschiedener Quellen, aber auch Statistiken ein und derselben Quelle zu verschiedenen Zeitpunkten nur bedingt vergleichbar. Laut Bundeskriminalamt (2005) sind es vorrangig folgende zeitlich veränderbare Einflussfaktoren, die bei der Erstellung von Statistiken von Bedeutung sind: das Anzeigeverhalten, das Ausmaß polizeilicher Kontrolle, die statistische Erfassung, die Änderung des Strafrechts sowie die echte Kriminalitätsänderung.[13] Darüber hinaus bewirken unterschiedliche Gesetzgebungen und Verordnungen in den Bundesländern eine unterschiedliche Handhabung ein und desselben „Deliktes.“

1. Das deutsche Gesetz und die Drogen

Rechtssicherheit gehört zu den Voraussetzungen für die Bildung und Aufrechterhaltung eines Marktes in Deutschland. Wenngleich die Rechtsgrundsätze des Drogenmarktes – dessen Interaktanten auf die Verschwiegenheit und Vertrautheit der Geschäftspartner setzen – hier nicht behandelt werden können, weil es sich um einen illegalen Markt im Sinne des deutschen Rechts handelt, kann zumindest die Antwort des Staates auf die Existenz des Marktes eingegangen werden.

Der erste Abschnitt dieses Kapitels beschäftigt sich deshalb mit dem für Anbieter von Drogen wichtigsten Paragraphen des Betäubungsmittelrechts, in dem der Handlungsspielraum der Marktinteraktanten festgelegt wird. Sich daran anschließend wird im zweiten Abschnitt zuerst ein Überblick über die Situation zu Rauschgiftdelikten in Magdeburg gegeben, bevor dann unter Rückgriff des ersten Abschnitts dieses Kapitels eine Einschätzung der Wirksamkeit der Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden zur Eindämmung des Drogenmarktes aus Sicht der Marktteilnehmer erfolgt.

1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen zum Vollzug des § 31a BtMG

Im März 1994 wies das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zurück. Es vertat die Auffassung, dass es kein Recht auf Rausch von Cannabis gibt[14], „es .. mit dem Grundgesetz vereinbar [ist], daß das BtMG den unerlaubten Besitz der Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana und den Verkehr damit mit Strafe bedroht.“[15] Gleichzeitig jedoch wurden die Strafverfolgungsbehörden angehalten bei Bagatelldelikten mit Cannabis das „Übermaßgebot“ des Grundgesetzes zu beachten, weshalb unter bestimmten Voraussetzungen von der Strafverfolgung abzusehen ist. Dies „ermöglichen die Einstellungsvorschriften des BtMG (insbesondere § 31a) sowie der Strafprozessordnung unter der Voraussetzung, daß die Einstellungspraxis in den Ländern „eine im wesentlichen gleichmäßige“ ist.“[16]

Mit dem Inkrafttreten des § 31a BtMG hat der Gesetzgeber eine Möglichkeiten geschaffen von der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten abzusehen, falls von einer „geringen Menge“, einer „geringen Schuld“ und von einem Fehlen eines „öffentlichen Interesses“ ausgegangen werden kann. Allerdings oblag es dem BVerfG mit seinem Beschluss vom März 1994 diese Begriffe zu konkretisieren.[17] Nach Ansicht des BVerfG liegt ein fehlendes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung sowie eine geringe Schuld[18] des Täters in aller Regel bei gegebenen „gelegentlichen Eigenverbrauch ohne Fremdgefährdung“ vor. Dagegen liegt eine größere Schuld und ein größeres öffentliches Interesse im konkreten Einzelfall vor, wenn unter anderem Jugendliche zum Gebrauch von Drogen verleitet werden oder „die Begehung der Tat in Schulen, Jugendheimen, Kasernen oder ähnlichen Einrichtungen oder einem mit dem Vollzug des BtMG beauftragten Amtsträger in einer Art und Weise, die Anlaß zur Nachahmung gibt“, erfolgt.[19] Bei der Begriffsbestimmung einer „geringen Menge“ enthält die Entscheidung des BVerfG „lediglich den Hinweis, dass in der Rechtsprechung zu § 29 Abs. 5 BtMG bereits Grundsätze für die Bestimmung der geringen Menge bestehen.“[20] Demnach bemisst sich die „geringe Menge“ nach der Einstiegsdosis bzw. nach der Menge, die dem Eigenverbrauch eines Probierers entspricht, nicht aber der Menge, die ein drogenabhängiger Konsument benötigt. In diesem Zusammenhang wird auf die in der ehemaligen Vorschrift des § 370 Ziff. 5 StGB dargelegten Auslegungsgrundsätze verwiesen, wonach eine Menge als gering anzusehen ist, solange diese bei einer Mahlzeit oder bei wenigen (ein bis drei) Gelegenheiten konsumiert werden kann.[21] „Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das BayObLG in einem Beschluß vom 26. Mai 1982 klargestellt, daß die geringe Menge im Sinne von § 29 Abs. 5 BtMG zwei bis drei Konsumeinheiten umfasse, wobei die Konsumeinheit nach der Einstiegsdosis zu berechnen ist.“[22] Bei der Klärung der Frage, wann von einem nur gelegentlichen Konsum auszugehen ist, enthält das Urteil des BVerfG keine Hinweise. In Folge dessen kommt es in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Handhabungen der Strafverfolgungsbehörden, obwohl dies das BVerfG in seinem Urteil forderte.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung des BVerfG gab es lediglich in Hamburg, Brandenburg und Schleswig-Holstein Richtlinien zum Vollzug von § 31a BtMG. In Sachsen-Anhalt erließ das Ministerium der Justiz im Dezember 1994 einen Runderlass, der eine allgemeine Anweisung zum Vollzug des § 31a BtMG enthielt. Demnach hat die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung einzustellen, wenn der Beschuldigte nicht mehr als drei Konsumeinheiten oder sechs Gramm Bruttomenge an Cannabis oder Marihuana bei sich führt. Denn dann kann von einem Eigenverbrauch und einer fehlenden Fremdgefährdung ausgegangen werden. Dies gilt auch in Wiederholungsfällen. Im Fall anderer Drogen, wie Heroin und Kokain, entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Prüfung des Einzelfalles über eine Verfahrenseinstellung.[23] Damit gehört Sachsen-Anhalt neben Bayern, Brandenburg, Sachsen und Thüringen zu den fünf Bundesländern bei denen bei einer Sicherstellungsmenge bis sechs Gramm die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung bei gegebenen Voraussetzungen einstellt. In den anderen Bundesländern gelten Grenzen von Sicherstellungsmengen von bis zu 15 Gramm – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins mit 30 Gramm – an Betäubungsmitteln.[24]

1.2 Öffentliche Beobachtung von Marktteilnehmern

In diesem Abschnitt werden die Marktteilnehmer des Magdeburger Drogenmarktes zuerst anhand der von der Magdeburger Polizei gesammelten Daten zu Rauschgiftdelikten nach Geschlecht, Alter und Herkunft analysiert. Anschließend wird eine erste Einschätzung zu den Rahmenbedingungen des Drogenmarktes mit Hilfe der Daten der Generalstaatsanwaltschaft Magdeburg über das Verhältnis von Anklagen zu Verfahrenseinstellungen unter Berücksichtigung der Ziele, die die Weiterentwicklung des BtMG prägen, vorgenommen.

Nach Angaben des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhaltes sind die erfassten Rauschgift-delikte von 1996 bis 2004 von 1593 auf 6897 Fälle angestiegen und haben sich somit mehr als vervierfacht. Hingegen ist die Zahl der Gesamtstraftaten in den letzten zehn Jahren in Sachsen-Anhalt um 67% auf 216.186 Fälle gesunken.[25] Werden die sechs Polizeipräsidien Sachsen-Anhalts vergleichend betrachtet, liegt das Magdeburger Polizeipräsidium mit 866 registrierten Rauschgiftfällen 2004 auf dem fünften Platz. Auf den ersten beiden Plätzen befinden sich das Polizeipräsidium (PD) Dessau mit 1798 und das PD Merseburg mit 1445 erfassten Rauschgiftdelikten.

Die Auswertung des Datenmaterials der PD Magdeburg zeigt, dass die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen im Bereich der Rauschgiftdelikte nach BtMG in den letzten Jahren (2000 – 2004) relativ konstant geblieben ist und sich auf einem Niveau von 600 betroffenen Personen eingependelt hat. Bei Zerlegung dieser Zahl in ihre Komponenten „Allgemeine Verstöße nach BtMG“, „Illegaler Handel/Schmuggel BtM“, „Illegale Einfuhr von BtM“ und „sonstige Verstöße nach BtMG“ zeigt sich ein differenziertes Bild: Während sich die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen im Bereich der „Allgemeinen Verstöße nach BtMG“ von 414 (2003) auf 477 (2004) nur leicht erhöht haben, stieg der Anteil der Verstöße in Zusammenhang mit Cannabis um mehr als 40% von 230 (2003) auf 343 Fälle (2004).[26] Die Bedeutung von Cannabis setzt sich auch im Bereich des Handels und Schmuggels von BtM fort. Mehr als die Hälfte aller 118 (2004) ermittelten Tatverdächtigen in diesem Bereich wurden mit Cannabis gestellt.[27]

Bei der Analyse der ermittelten Tatverdächtigen nach dem Geschlecht zeigt sich, dass im Jahr 2004 lediglich 11% der Tatverdächtigen weiblichen Geschlechts waren. Bei der Betrachtung der Marktteilnehmer ist weiterhin auffällig, dass der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger etwa im Bereich zwischen sechs und zehn Prozent schwankt. Ausgenommen davon ist der Bereich des illegalen Handels und Schmuggels, in dem jeder fünfte Marktteilnehmer (2004) nicht aus Deutschland stammte. Dieser niedrige Prozentanteil kann von zwei Perspektiven aus interpretiert werden: Zum einen ist der tatsächliche Einfluss von ausländischen Gruppen auf den Magdeburger Drogenmarkt entgegen der Vermutung der lokalen Strafverfolgungsbehörden geringer als angenommen. Zum anderen kann dies aber auch als Indiz – entsprechend der Auffassung der PD Magdeburg – gewertet werden, dass ausländische Gruppen die obersten Ebenen eines „Organisationsringes“ besetzen und mit dem eigentlichen Marktgeschehen weniger in Berührung stehen. Andererseits widerspricht dies partiell der Auffassung von Paoli, die davon ausgeht, dass die Verteilungsketten vom Großhändler bis zum Konsumenten sehr kurz sind.[28]

Die Betrachtung der Altersstruktur der ermittelten Tatverdächtigen von 2000 bis 2004 zeigt, dass in allen fünf Jahren der Anteil der Jugendlichen bis 13 Jahre konstant geblieben ist und am Gesamtumfang der Marktteilnehmer weniger als ein halbes Prozent ausmacht. Dies steht zumindest im reinen Vergleich der Alterskohorten in Widerspruch zu den an der Universität Bielefeld gewonnen Ergebnissen, wonach das Einstiegsalter vom Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen – in den Städten Bielefeld, Dortmund und Köln – immer weiter sinkt.[29] Auch in den anderen Altersklassen von 14 bis 24 Jahren zeigen sich in den letzten Jahren keine wesentlichen Änderungen. Im Jahr 2004 umfasste die Gruppe der 18 bis 20jährigen 174 Personen, gefolgt von den 14 bis 17jährigen mit 124 Tatverdächtigen. Die Altersgruppe der 21 bis 24jährigen umfasste noch 85 Individuen.[30] Der Anteil der ermittelten Tatverdächtigen, die älter als 24 Jahre sind, repräsentiert hingegen einen leicht steigenden Anteil an Marktteilnehmern. Während dieser Anteil im Jahr 2000 16% betrug, lag dieser vier Jahre später bereits bei 27%.[31]

Für eine Einschätzung der Wirksamkeit der Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden zur Eindämmung des Drogenmarktes aus Sicht der Marktteilnehmer ist es erforderlich, drei Fragen zu beantworten: (1) Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber bei der Neuformulierung von Gesetzen und Verordnungen, die die Teilnehmer des Drogenmarktes mittelbar und unmittelbar betreffen? (2) Welche Handlungskonsequenzen ergeben sich daraus für die lokalen Strafverfolgungsbehörden? (3) Wie werden diese Aktivitäten von den Marktteilnehmern aufgenommen?

Einer Analyse Webers[32] zufolge verfolgt der Gesetzgeber vorrangig vier Ziele[33], die das Verhalten der Marktteilnehmer beeinflussen: Wie die Verordnungen zur Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zwischen 1996 und 2003 erkennen lassen,[34] ergänzte der Gesetzgeber die Anlagen des BtMG, welche die Betäubungsmittel (BtM) nach Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit klassifizieren, um neuentwickelte psychotrope Substanzen und verhinderte somit die Umgehung des BtMG.[35] Neben dem Erschweren der Markeinführung neuer Substanzen dienen die geänderten Vorschriften des BtMG auch den drogenabhängigen Konsumenten: Die Verabreichung von Substitutionsmitteln, wie Methadon und Codein im Rahmen einer Therapie erleichtern diese und lindern die Not von schwerabhängigen Konsumenten. Das 1998 verabschiedete „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ wirkt diesem allerdings entgegen, weil sich die Prognoseformel auch im BtM-Recht im Sinne einer strengeren Anwendung änderte. Das eigentliche Ziel dieses Gesetzes ist es jedoch das Vordringen der Organisierten Kriminalität im Verbund mit anderen Gesetzen, wie den bereits 1994 verabschiedeten Gesetzen zur Grundstoffüberwachung und Verbrechensbekämpfung, zu erschweren. Darüber hinaus hatten einige Änderungen des BtMG zur Folge, dass die Schmerztherapie erleichtert sowie der Anbau- und die Verkehrsverbots von Nutzhanf gelockert wurden.

Im ersten Teil des ersten Kapitels wurde dargelegt, dass die Staatsanwaltschaften unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien von der Strafverfolgung in BtM-Fällen absehen können.[36] Wenn weiterhin in die Betrachtung einbezogen wird, dass das BtMG 1981 in Folge des New Yorker Einheits-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 nebst Änderungsprotokoll und dem Übereinkommen von 1971 grundlegend dahingehend geändert wurde, dass neben einem vereinfachten und gestraften Verwaltungsrecht, die Strafvorschriften für schwere Straftaten verschärft,[37] aber gleichzeitig die Strafverfolgung und –vollstreckung im Interesse der Therapie zurückgestellt wurden,[38] dann erklärt sich, warum im Jahr 2004 nur 9,2% der 2034 eingegangen BtM-Fälle bei der Generalstaatsanwaltschaft Magdeburg zu einer Anklage geführt haben.[39]

Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zumindest nicht dazugeführt haben, dass sich der Magdeburger Drogenmarkt nicht hätte entwickeln können. Bestätigt wird diese Annahme durch die Aussagen von Teilnehmern am Fragebogen im Rahmen des „Magdeburger Drogenmarkt Projektes.“ 55% der Befragten beurteilen die Aktivitäten der Polizei im „Kampf gegen die Drogen“ als schwach. Weiterhin sind 84% der Befragten der Auffassung, keine Angst zu haben, wenn sie an mögliche Strafen denken.[40]

2. Konsumverhalten in Magdeburg

Im Rahmen des Magdeburger Drogenmarkt Projektes (MDMP) wurden 51 Konsumenten zu ihrem Konsumverhalten befragt. Wie die Auswertung der Daten zeigen wird, werden in Magdeburg primär vier Drogen konsumiert: Dabei handelt es sich zum einen um die Cannabisprodukte Marihuana und Haschisch, die von mindestens jedem Zweiten der Befragten konsumiert werden. Zum anderen werden Kokain und Ecstasy von etwa jedem Dritten eingenommen.

Hinsichtlich einer Abhängigkeitswirkung und damit der Partizipationsdauer des Konsumenten am Markt kann konstatiert werden, dass bei Heroin eine schnelle psychische und körperliche Abhängigkeit bei wiederholtem Konsum eintritt. Bei Cannabisprodukten ist eine körperliche Abhängigkeit bei wiederholter Intoxikation dagegen nicht erwiesen. Allerdings kommt es hier zu einer mäßigen bis deutlichen psychischen Abhängigkeit in Folge dessen es zu depressiven Schüben und einer Entfremdung des betroffenen Individuums kommen kann. Bei Ecstasy lässt sich bis dato keine Abhängigkeit nachweisen.

Im Folgenden wird das Verhalten von Nachfragern[41] auf dem Magdeburger Drogenmarkt untersucht. Zuerst werden die Umstände untersucht, die dazu führt haben, dass die befragten Konsumenten in den Markt eingetreten sind. Anschließend wird auf das Konsummuster sowie auf den Erwerb und den Verzehr der Suchtmittel der Marktteilnehmer eingegangen. Zum Abschluss dieses Kapitels wird die Problematik des Verlassens des Marktes analysiert.

2.1 Motive des Drogenkonsums

In der 2003 durchgeführten MODRUS III Studie innerhalb Sachsen-Anhalts wurden 2435 Schüler in 22 Schulen befragt, welche Gründe sie sehen, warum Jugendliche mit dem Drogenkonsum beginnen: Etwa die Hälfte aller Befragten gab an, dass Jugendliche – unabhängig vom Typ der Droge – „ohne nachzudenken“ oder weil sie „sich stärker fühlen“ oder weil „einen alles anstinkt“ mit dem Konsum beginnen. Der Glaube „Total abzuheben“ oder die „Umgebung zu vergessen“ wird von zwei Dritteln der befragten Schüler vertreten. Hinsichtlich des Marihuana- und Haschischkonsums sind etwa die Hälfte der Befragten davon überzeugt, dass mit der Suchtstoffeinnahme begonnen wird, um „das Leben zu genießen“ oder weil Freunde ebenfalls diese Droge konsumieren.[42] Die Schlussfolgerung, dass die eigenen Freunde mitverantwortlich für den eigenen Drogenkonsum wären, kann partiell dadurch entkräftet werden, dass in derselben Studie danach gefragt wurde, ob die Probanden jemanden gut kennen, der Drogen bezieht und ob sie selbst Drogen konsumieren. Im Fall von Marihuana und Haschisch geben 42% der Befragten an, dass sie jemanden gut kennen, der Drogen konsumiert. Allerdings gibt nur Viertel der Befragten an, dass sie selbst Drogen nehmen.[43] Gestützt wird dieses Ergebnis durch Aussagen, die im Rahmen des MDM-Projektes gewonnen wurden: Von den hier befragten Probanden sind 8% der Auffassung, dass sie durch Freunde zum Drogengebrauch verleitet wurden, obwohl 57% der Bezieher gute Freunde haben, die rauschgiftabhängig sind. Als Hauptursache für den ersten Genuss von Drogen sehen zwei Drittel der Befragten ihre eigene Neugier.[44] Allerdings geben drei von vier Teilnehmern des MDMP an, dass sie über Freunde an ihre erste Droge gekommen sind[45] und diese damit eine tragende Rolle beim Einstieg in den Konsum von Drogen inne haben. Jenes Ergebnis wird unterstützt von den zwei interviewten Konsumenten, die übereinstimmend aussagen, dass sie ihre erste Droge im Kreise ihrer Freunde eingenommen haben: Wenn Freunde zusammensitzen, lassen sie den noch Nichtdrogenkonsumenten von ihrem Bestand partizipieren. Dafür wird erwartet, dass bei einem der nächsten Treffen dieser die Suchtmittel besorgt.[46]

2.2 Markteintritte

In diesem Abschnitt steht folgende Frage im Mittelpunkt der Betrachtung: In welchem Alter beginnen Konsumenten mit dem Konsum welcher Art von Drogen, und von welchen Einflüssen ist dies abhängig?

Aus der Abbildung ist zu entnehmen, dass die Cannabisprodukte Marihuana und Haschisch als Einstiegsdroge dienen: Während laut der Modrus III Studie Jugendliche im Alter von durchschnittlich 14 Jahren mit dem Konsum von Marihuana, Ecstasy, Heroin und Kokain beginnen[47], zeigt sich hier ein etwas differenziertes Bild. Im Alter von etwa 16 Jahren beginnen die befragten Nachfrager mit dem Konsum von Cannabisprodukten. Erst etwa zwei Jahre später erfolgt bei 44% der Befragten der erste Bezug von Ecstasy. Und im Alter von etwa 20 Jahren beginnen etwa ein Drittel der Befragten mit der Einnahme von Kokain.[48]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: MDMP 2006

Der wahrgenommene Altersunterschied zwischen weiblichen und männlichen Konsumenten ist bis auf das Suchtmittel Marihuana nicht systematisch[49] und bestätigt damit ein Ergebnis der Modrus III Studie mit Ausnahme von Marihuana, wonach es keine geschlechtsspezifischen Besonderheiten unabhängig vom Typ der illegalen Droge beim erstmaligen Konsum gibt.[50]

Eine Analyse zur Einschätzung ob Faktoren, wie das Kennen von drogenkonsumierenden Personen in der Familie oder im Freundeskreis als Indikatoren für eine frühe Erstauffälligkeit illegaler Rauschmittel herangezogen werden können, lässt sich aufgrund der geringen Repräsentativität – insbesondere an Personen, deren Familienangehörige und Freunde Drogen konsumieren – kein statistisches Verfahren anwenden, dessen Ergebnis interpretierbar ist .[51]

Im Rahmen der Modrus III Studie wird die These aufgestellt, dass das Einstiegsalter beim Drogenkonsum bei Vergleich der Geburtenjahrgänge insbesondere bei Nikotin und Cannabisprodukten gesunken ist: Während bei der Schülerbefragung im Jahr 2000 das Einstiegsalter bei Nikotin bei 12,5 Jahren und bei Marihuana bei 14,6 Jahren liegt, beträgt dieses drei Jahre später bei Nikotin nur noch 11,3 Jahre und bei Marihuana 14,0 Jahre. Während die Teilnehmer der Modrus III Studie sich aus Jugendlichen der sechsten bis zwölften Klasse zusammensetzen[52], werden im Rahmen des MDMP neben Schülern auch Personen befragt, die über 30 Jahre alt sind. Bei der Analyse des Einstiegsalters in den Drogenkonsum zeigt sich für diese Gruppe, dass dieses über die Zeit konstant geblieben ist und damit die These der Modrus III Studie zumindest nicht bestätigt werden kann.[53]

2.3 Marktteilnehmer

Nach Angaben der PD Magdeburg wurden im Jahr 2004 420 Fälle registriert, in denen Personen einen allgemeinen Verstoß gegen das BtMG begangen haben, wobei 95% der Taten von deutschen Staatsbürgern begangen wurden. Von den 420 Fällen wurden lediglich 20% von Personen weiblichen Geschlechts begangen. Es ist weiterhin festzustellen, dass drei Viertel aller Fälle Personen zugeschrieben werden können, die zwischen 14 und 24 Jahre alt. Von diesen wiederum ist etwa die Hälfte zwischen 18 und 20 Jahren alt.[54]

Bei denen am MDMP teilgenommenen Personen bestätigt sich dieses Bild partiell: Auch hier sind etwa 80% der Teilnehmer männlichen Geschlechts, wenn gleich das Durchschnittsalter der Befragten bei etwa 26 Jahren liegt und zwei von drei Befragten zwischen 22 und 29 Jahre alt sind.[55] In dieser Altersgruppe geben die Befragten an, dass er oder sie als Single (57%) oder in einer Lebensgemeinschaft (41%) lebt. Desweiteren ist festzuhalten, dass zwei Drittel der Probanden das Abitur abgelegt haben. 57% der Befragten geben darüber hinaus an, sie seien Studenten. Lediglich jeder Fünfte geht einer Beschäftigung nach.[56] Bei der Analyse eines möglichen Zusammenhanges zwischen einem Käufer, der lediglich Drogen konsumiert und einem solchen, der auch Drogen veräußert und dem Alter des Suchtmittelnachfragers zeigt sich eine signifikant positive Rangkorrelation zwischen dem Verhalten des Nachfragers und seinem Alter sowie seiner Tätigkeit.[57] Dieses Ergebnis spiegelt die Beobachtung wieder, dass junge Menschen eher nicht mit Drogen handeln: Im Rahmen des MDMP ist der jüngste Verkäufer 23 Jahre. Verglichen mit den Zahlen der PD Magdeburg bestätigt sich diese Vermutung: Die Anzahl der Verkäufer und Schmuggler in der Altersgruppe der 14 bis 17jährigen beträgt 17 sowie 32 in der Altersgruppe der 18 bis 21jährigen. Dagegen liegt die Zuwachsrate im Bereich der allgemeinen Verstöße 28%.[58]

2.4 Konsummuster

2.4.1 Prävalenz

Im Rahmen des MDMP wurden die Konsumenten danach befragt, wann sie das letzte Mal Drogen konsumiert haben. 41% der Befragten meinen, in den letzten 30 Tagen vor der Befragung Drogen eingenommen zu haben. Weitere 49% der Konsumenten sagen aus, sie hätten vor mehr als 30 Tagen, aber weniger als 12 Monaten Drogen zu sich genommen. Die verbleibenden 10% der Befragten haben vor mehr als einem Jahr das letzte Mal illegale Rauschmittel konsumiert. Eine geschlechtsspezifische Betrachtung zeigt, dass bei den weiblichen Konsumentinnen jede Zweite in den letzten 30 Tagen und jede Dritte vor mehr als einem Jahr Drogen zu sich genommen hat. Bei den männlichen Konsumenten haben 95% zumindest im letzten Jahr einmal Rauschmittel genommen. Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen reinen Konsumenten und Konsumenten, die gleichzeitig Drogen verkaufen lässt sich feststellen, dass 42% der zweiten Gruppe in den letzten 30 Tagen Drogen selbst genommen haben. Bei keinem derjenigen, die auch Drogen verkaufen, liegt der letzte Konsum mehr als ein Jahr zurück. Bei der Unterscheidung der Drogenkonsumenten nach dem Alter kann konstatiert werden, dass Konsumenten bis 25 Jahre in 95% der Fälle zumindest einmal im letzten Jahr Drogen genommen haben. Dabei ist festzuhalten, dass Konsumenten mit einer 30 Tages Prävalenz etwa die Hälfte der Konsumenten der 13 bis 25jährigen ausmachen. Bei den 26 bis 29 Jahre alten Konsumenten sind es noch 28% an Konsumenten mit einer 30 Tages Prävalenz und damit doppelt so viele wie Konsumenten, die im letzten Jahr keine Drogen zu sich genommen haben.[59] Wird die Frage des letzten Konsums mit dem Familienstand und der Frage nach dem Vorhandensein drogenabhängiger Freunde in Beziehung gesetzt, ist kein eindeutiger Trend erkennbar: von den befragten Konsumenten, die einen Singlehaushalt führen, gibt ein Drittel an, in den letzten 30 Tagen Drogen eingenommen zu haben. Im Falle von Personen, die in einer Lebensgemeinschaft leben sind es 52%. Dagegen sind es 14% bei den Singlehaushalten und 5% bei Personen, die einer Lebensgemeinschaft leben, die im letzten Jahr keine Drogen genommen haben. Darüber hinaus zeigt sich, dass von den Konsumenten, die Freunde haben, die Drogen konsumieren, haben 38% in den letzten 30 Tagen Rauschmittel konsumiert. Diejenigen, die keine drogenabhängigen Freunde haben, von denen konsumierten in den letzten 30 Tagen vor der Befragung 46% psychotrope Substanzen. Allerdings waren es nur 3% aus der ersten Gruppe und 18% aus der zweiten Gruppe, die im letzten Jahr keine Drogen eingenommen haben.[60] Die Befunde könnten sich wie folgt interpretieren lassen: Im Falle der Lebensgemeinschaft ist der Kontakt zwischen den zusammenlebenden Personen intensiver als bei getrenntlebenden Freunden, so dass sich ein Vermeidungsverhalten innerhalb einer Lebensgemeinschaft schwierig gestaltet. Im Fall des vermuteten Zusammenhangs zwischen dem letzten Konsum und der Anzahl der Freunde, die ein Konsument hat, zeigt Spearmans Rangkorrelationskoeffizient eine Nullkorrelation auf, was auf einen fehlenden Zusammenhang hinweist. Allerdings ist der ermittelte Wert nicht signifikant.

2.4.2 Jährliche Konsumintensität

Bezogen auf die Veränderung der individuellen Konsummenge teilen sich die Antworten gleichmäßig auf die drei Kategorien – mehr Konsum, unveränderter Konsum und weniger Konsum – auf. Da sich knapp neun von zehn Antworten auf die Drogen Marihuana, Haschisch, Kokain und Ecstasy beziehen, wird im Folgenden die Konsumintensität hinsichtlich dieser vier Drogen untersucht.

Die Konsummengen der beiden Cannabisprodukte Marihuana und Haschisch haben sich auf Jahressicht unterschiedlich entwickelt: Während 46% der Marihuanakonsumenten aussagen, dass sich ihr Konsum im letzten Jahr erhöht hat, waren es bei den Haschischkonsumenten 33%. Dagegen schränkten 41% der Haschischkonsumenten ihren Konsum ein. Bei den Marihuanakonsumenten waren es dagegen nur 22%.[61] Werden die männlichen und weiblichen Konsumenten getrennt betrachtet, zeigt sich im Fall von Haschisch, dass vor allem die männlichen Käufer ihren Verbrauch gesteigert haben. Während bei den weiblichen Nachfragerinnen jede Fünfte ihren Haschischkonsum erhöhte, waren es bei den Beziehern männlichen Geschlechts 36%. Eine Betrachtung der Käufer nach ihrem Alter zeigt, dass im Fall von Marihuana sechs von sieben 13 bis 21 Jahre alten Individuen ihre Drogennachfrage gesteigert haben. Dagegen verringerten zwei von drei Haschischbeziehern der gleichen Altersgruppe ihre Nachfrage. Bei den 26 bis 29jährigen erhöhten bei beiden Cannabisprodukten vier von zehn Erstehern ihren Konsum. Allerdings verminderten bei den Haschischabhängigen ebensoviele ihre eingenommene Menge, während es bei den Marihuanakonsumenten lediglich die Hälfte war. Eine Zerlegung der Gesamtheit der Befragten in die Gruppen Konsumenten und Konsumenten/Verkäufer lässt darauf schließen, dass keiner der Befragten der zweiten Gruppe im Vergleich zum letzten Jahr den Suchtmittelkonsum zumindest vermindert hat.[62]

Neben einer allgemeinen Einschätzung zur Veränderung der Konsummenge hatten die Befragten ihre tatsächlichen Verbrauchsmengen anzugeben[63]: Vor einem Jahr erstanden die Bezieher von Marihuana 0,29 Gramm pro Tag.[64] Heute liegt der Konsum um 41% höher bei 0,41 Gramm am Tag. Die Tagesmenge von Haschisch stieg ebenfalls an, und zwar von 0,31 Gramm auf 0,45 Gramm. Allerdings ist der Unterschied zwischen den beiden Werten aufgrund einer fehlenden Signifikanz des t-Wertes als zufällig zu bewerten.[65]

Im Unterschied zu Cannabisprodukten ist bei Kokain eine Abhängigkeitswirkung bei wiederholter Einnahme nachgewiesen. Allerdings verringerten 56% der Kokainsüchtigen auf Jahressicht ihren Suchtmittelumfang. Lediglich 31% der Befragten gaben an, mehr verzehrt zu haben. Insgesamt betrachtet liegt die durchschnittliche Konsummenge am Tag bei 0,06 Gramm. Im Gegensatz zu Marihuana und Haschisch beschränkt sich die Grundgesamtheit der Kokainuser auf die Altersgruppe der 22 bis 40jährigen.[66]

Die konsumierte Menge an Ecstasy in Magdeburg hat sich auf Jahressicht halbiert und betrug zum Zeitpunkt der Datenerhebung 108 Tabletten. Damit nahm jeder Käufer sieben Tabletten im Jahr vor der Befragung. Die Modrus III Studie erklärt dies mit dem sinkenden Beliebtheitsgrad der Droge.[67] Allerdings gibt es Unterschiede bei den Geschlechtern: Während die männliche Konsumenten ein Jahr vor der Befragung noch 18 Tabletten zu sich nahmen, waren es bei Frauen durchschnittlich 10,8 Tabletten. Zum Zeitpunkt der Befragung erstanden Männer noch vier Tabletten mehr als Frauen, die sieben Tabletten bezogen. Bei der Betrachtung des Alters der Marktteilnehmer ist zu bemerken, dass neun von zehn von ihnen zwischen 22 und 29 Jahre alt sind.

[...]


[1] Im Rahmen dieser Arbeit werden unter dem Wort „Droge“ all jene Stoffe verstanden, die in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt werden.

[2] Die Begriffe Betäubungsmittel Droge, Suchtgift, Suchtmittel und Suchtstoff werden in dieser Studie synonym genutzt.

[3] UNODC: world drug report 2006, United Nations Publications, 2006, Volume I, S. 14, http://www.unodc.org/pdf/WDR_2006/wdr2006_volume1.pdf.

[4] Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft (2007): Aktuelle Arbeitsmarktdaten, http://www.brandenburg.de/media/gsid=lbm1.a.1312.de/Arbeitsmarktbericht.pdf (Stand Februar 2007).

[5] Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland liegt hingegen bei EUR 1.056. Quelle: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. (2007): Pro-Kopf-Verschuldung steigt weiter, http://www.steuerzahler-sachsen-anhalt.de/webcom/show_article.php/_c-225/_nr-75/i.html?PHPSESSID=37dc35c105d654319 22f29bb8c77b95d (Stand Februar 2007).

[6] Treerat, Nualnoi, Noppanun Wannathepsakul and Daniel Ray Lewis: Global Study on Illegal Drugs:

The Case of Bangkok, Thailand, UNDCP 2000; www.unodc.un.or.th/material/document/Thailand.PDF.

[7] Im Rahmen dieser Forschungsarbeit war es nicht möglich Einsicht in Prozessakten drogenbezogener Fälle zu erhalten.

[8] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Arbeit bei Angaben zu Individuen nur die allgemeine bzw. die männliche Form genutzt.

[9] Fragebögen Siehe A1-1 und A1-2. In Anhang A1-4 finden sich die gewonnen Daten.

[10] 42 Interviews wurden vom Interviewer selbst durchgeführt. Ein Fragebogen wurde nach Kontaktaufnahme eines Konsumenten mit dem Forscher online ausgefüllt.

Zwei Fragebögen wurden von Patienten der lokalen Drogenberatungsstelle während einer Beratungsstunde ausgefüllt. Sechs weitere Bögen wurden von Konsumenten ausgefüllt, die Bekannte von zwei der 42 teilgenommenen Probanden sind.

[11] Siehe Anhang 1-3.

[12] Handeln ohne den Staat bedeutet, dass sich die Marktteilnehmer nicht auf staatlich garantierte Rechte, wie dem Klagerecht bei Vertragsverletzung, berufen können. Der Handel mit Drogen stellt eine Handlung gegen den Staat dar, weil der Umgang mit Suchtstoffen in den meisten Fällen unter Strafe steht.

[13] Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2005, Bundeskriminalamt, Kriminalistisches Institut, Wiesbaden, 53. Ausgabe, S. 7.

[14] BVerfGE 90, 145 – Cannabis. Vgl. „Die Cannabis-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“ http://www.cannabislegal.de (Juli 2006).

[15] Aulinger, Susanne: „Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten“, Geleitwort, Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit Band 89, Kriminologische Zentralstelle, Wiesbaden e.V., Nomo Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1997.

[16] Ebenda.

[17] Vgl. ebenda S. 12.

[18] Der Schweregrad einer Schuld ergibt sich aus der Sanktionsbemessung gemäß § 46 Abs. 2 StGB und ist als gering anzusehen, wenn die schuldbezogenen Umstände überwiegend zugunsten des Beschuldigten sprechen, so dass eine Sanktion im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens zu erwarten ist. Vgl. ebenda S. 46.

[19] Ebenda S. 23.

[20] Ebenda.

[21] Vgl. ebenda.

[22] Ebenda S. 23f. Als Konsumeinheit wird diejenige Menge angesehen, die erforderlich ist, einen Rauschzustand hervorzurufen. Im Falle von Cannabis liegt diese Menge laut BGHSt 33, 8, 12 bei durchschnittlich 15 Milligramm THC je Konsumeinheit.

[23] Vgl. Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalt: „Allgemeine Anweisungen zum Vollzug von § 31a BtMG“, Gemeinsamer Runderlass vom 06.12.1994, MBl. LSA Nr. 1/1995, S. 15.

[24] Eine Übersicht der in den einzelnen Bundesländern geltenden Richtlinien findet sich in Tabelle A2-1.

[25] Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt: „Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2005“, S. 27, 164, http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/index.php?id=1006

[26] Der Begriff des „Falles“ wird hier synonym zur „Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen“ genutzt.

[27] Eine Separierung von Drogenkonsumenten und Drogenverkäufer lässt sich mit Hilfe des Datenmaterials nicht vornehmen! Vgl. Tabelle A2-3.

[28] Vgl. Paoli, Letizia: „Die unsichtbare Hand des Marktes“; in: Oberwittler, Dietrich und Susanne Karstedt (Hrsg.): Soziologie der Kriminalität, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 43/2003.

[29] Vgl. Universität Bielefeld (2006): Die Drogenkonsumenten werden immer jünger; http://www.innovations-report.de/html/berichte/medizin_gesundheit/bericht-6172.html

[30] Eine Analyse der ermittelten Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht lässt kein unterschiedliches Konsummuster bei Frauen und Männern erkennen.

[31] Vgl. Tabelle A2-4

[32] Weber, Klaus (1999): „BtMG“, Verlag C. H. Beck München, S. XXV.

[33] Siehe hierzu Tabelle A2-2.

[34] Siehe ebenda.

[35] Vgl. hierzu unter anderem Area Verlag GmbH (2005): StGB, Nomos Verlagsgesellschaft & Co KG, S. 335-352.

[36] Obwohl der Gesetzeswortlaut des § 31a BtMG von einer Kann-Einstellung spricht, muss eine Verfahrenseinstellung erfolgen, sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind. (Vgl. Aulinger, Susanne: „Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten“, Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit Band 89, Kriminologische Zentralstelle, Wiesbaden e.V., Nomo Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1997, S. 26)

[37] Im Rahmen dieser Studie ließen sich keine Daten zum Schweregrad der Verurteilungen Magdeburger Gerichte eruieren.

[38] Vgl. Weber, Klaus (1999): „BtMG“, Verlag C. H. Beck München, S. XXIV.

[39] Aus Tabelle A2-5 ist zu entnehmen, dass der Anteil der Verfahrenseinstellungen zu der Gesamtzahl der bearbeiteten BtM-Fälle zwischen 2000 und 2005 nie mehr 12,4% betragen hat.

[40] Vgl. Tabelle A1-4-A4.

[41] Die Begriffe Bezieher, Nachfrager, Kunde und Konsument werden in dieser Studie synonym gebraucht!

[42] Vgl. Tabelle A3-1.

[43] Vgl. Tabelle A3-2

[44] Vgl. Tabelle A1-4-M5 und A1-4-A8.

[45] Vgl. Tabelle A1-4-M6.

[46] Aussagen von Informant 1 und 2.

[47] Vgl. Moderne Drogen- und Suchtprävention (MODRUS III) Ministerium für Gesundheit und Soziales

des Landes Sachsen-Anhalt 2004, S.19; www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Files/modrus.pdf (Stand Dezember 2006)

[48] Vgl. Tabelle A3-3.

[49] Vgl. ebenda.

[50] Vgl. Moderne Drogen- und Suchtprävention (MODRUS III) Ministerium für Gesundheit und Soziales

des Landes Sachsen-Anhalt 2004, S.26; www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Files/modrus.pdf (Stand Dezember 2006).

[51] Vgl. Tabellen A3-5 und A3-6.

[52] Vgl. Moderne Drogen- und Suchtprävention (MODRUS III) Ministerium für Gesundheit und Soziales

des Landes Sachsen-Anhalt 2004, S.81; www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Files/modrus.pdf (Stand Dezember 2006).

[53] Das Bestimmtheitsmaß r² für das Geburtsjahr und den getesteten Drogen Marihuana, Haschisch, Kokain und Ecstasy ist kleiner gleich 0,02. Der Mann-Whitney U-Test auf Basis des Geburtsjahres und den eben erwähnten Drogen ist nicht signifikant und unterstützt somit die These eines fehlenden Zusammenhanges zwischen Geburtsjahr und Erstkonsum. Vgl. Abbildung 4/Tabelle A3-7.

[54] Vgl. Tabellen A2-3 und A2-4.

[55] Das Basisjahr für die Berechnung ist 2005.

[56] Vgl. Tabellen A1-4-P2 bis A1-4-P5.

[57] Spearmans Rangkorrelationskoeffizient zwischen dem Verhalten des Konsumenten und seinem Alter beträgt 0,38 (p = 0,005). Die für die Berechnung notwendigen Daten sind Tabelle A3-4 entnommen. Die hierfür notwendige Skalierung der Variablen – Käufer bzw. Käufer/Verkäufer – unterliegt der Annahme, dass die Ausprägung Käufer/Verkäufer höher zu bewerten ist, weil diese über die Eigenschaften eines reinen Käufers hinausgeht.

[58] Im Vergleich dazu ist in den Jahren 2000 bis 2003 insgesamt kein Anstieg der Drogendelikte beim Übergang von der Altersgruppe der 13 bis 17jährigen hin zu der der 18 bis 21jährigen zu verzeichnen. Einzige Ausnahme bildet der Bereich des Handels und Schmuggels von Drogen. Vgl. Tabelle A2-4.

[59] Vgl. Tabelle A1-4-M3.

[60] Vgl. ebenda.

[61] Eine Erklärung für die divergierende Entwicklung in den Konsummengen liegt in der unterschiedlichen Preisentwicklung der beiden Drogen. Ein Vergleich der Modi zeigt, dass im Fall von Marihuana der Preis im letzten Jahr für 25 der 48 Konsumenten gleichgeblieben ist. Unabhängig davon erhöhten 21 Konsumenten ihren Konsum. Dagegen geben im Fall von Haschisch die Hälfte der Befragten an, dass sich Haschisch verteuert hat. 11 der 27 Haschischkonsumenten senkten im letzten Jahr ihre Konsummenge.

Auf die Preis- und Einkommenssensitivität der Konsumenten wird im Kapitel 2.5 eingegangen.

[62] Vgl. Tabelle A1-4-M14.

[63] Auf eine Analyse bei der nach männlichen und weiblichen Konsumenten unterschieden wird, muss aufgrund der geringen Anzahl weiblicher Drogenkonsumenten verzichtet werden.

[64] Wird in die Betrachtung der Veränderung der Tagesmenge des letzten Drogenkonsums mit einbezogen, wird das Ergebnis bestätigt: Bei Konsumenten, die ihre letzte Droge vor mehr als 30 Tagen aber weniger als einem Jahr eingenommen haben, stieg der Konsum von Marihuana auf Jahressicht um 72% auf 0,55 Gramm pro Tag. Quelle: Tabelle A5-1.

[65] Ein t-Test weist für den Tagesmengenvergleich einen t-Wert von -1,51 (p = 0,15) auf und ist damit insignifikant. Vgl. Tabelle A5-2.

[66] Vgl. Tabelle A5-3.

[67] Vgl. Moderne Drogen- und Suchtprävention (MODRUS III) Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt 2004, S. 24; www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Files/modrus.pdf (Stand Dezember 2006) und Tabelle A5-4.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836627801
DOI
10.3239/9783836627801
Dateigröße
694 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg – Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, Volkswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2009 (März)
Note
1,3
Schlagworte
drogenmarkt konsum preiselastizität einkommenselastizität marktklärungsmechnismen
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Titel: Eine ökonomische Analyse des Magdeburger Drogenmarktes
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