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Untersuchungen zur Wirksamkeit des ambulanten Rehabilitationssports für die Bindung von Teilnehmern an den Sportverein zum regelmäßigen eigenverantwortlichen Sporttreiben

©2008 Diplomarbeit 117 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In der Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Inkrafttreten des Rehabilitationsangleichungsgesetzes 1974 ärztlich verordneter Rehabilitations und Behindertensport erstmals ermöglicht. Hintergrund für die Einführung des Rehabilitationssports war, dass nach einer Erkrankung häufig die Zeit der stationären oder ambulanten Rehabilitation für eine vollständige Genesung nicht ausreicht. Außerdem bestand die Notwendigkeit zur Vermeidung neuerlicher Erkrankungen, dass die Patienten ihre Lebensgewohnheiten ändern und sich zum Beispiel stärker selbständig sportlich betätigen.
Zwischenzeitlich treiben 377.663 Menschen in 4.794 Vereinen Behinderten oder Rehabilitationssport. Damit zählt der Rehabilitationssport zu einer tragenden Säule innerhalb des Behindertensports und darüber hinaus auch des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
Der Sport im Verein wird für Menschen nach einer Erkrankung von den gesetzlichen Krankenkassen finanziell bezuschusst und gefördert. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) vom 09.12.2004, wobei der Rehabilitationssport in § 44 SGB IX als ergänzende Leistung aufgeführt ist. Die Umsetzung ist mit den Kostenträgern über die aktuelle Rahmenvereinbarung über den ambulanten Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Oktober 2003 i. d. F. vom 01. Januar 2007 geregelt (Anlage 1). Die Partnerschaft mit den Sportvereinen wurde deshalb gewählt, weil nach der zeitlich befristeten Förderung eine dauerhafte sportliche Aktivität angestrebt wird. Diese Fortführung scheint der Vereinssport am ehesten zu ermöglichen. In der Rahmenvereinbarung ist diese besondere Zielstellung im Paragraph 2.3 wie folgt formuliert: „Ziel ist, ihre Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining - z.B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten – zu motivieren“.
Trotz dieser klaren Zielformulierung gibt es bislang jedoch kaum wissenschaftliche Untersuchungen, die sich der Fragestellung widmen, ob sich Teilnehmer der Angebote im ambulanten Rehabilitationssport nach Ablauf des Verordnungszeitraums tatsächlich für ein eigenständiges […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1 Einleitung

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Grundlagen des Rehabilitationssports in der BRD
2.1.1 Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen des
Rehabilitationssports in der BRD
2.1.2 Besonderheiten der Zielsetzung des Rehabilitationssports
2.1.3 Entwicklungstrends des Rehabilitationssports
2.2 Ausstieg aus dem- und Bindung an Sport
2.2.1 Problemkennzeichnung
2.2.2 Begriffsbestimmung (Bindung, Nachhaltigkeit, Dropout)
2.2.3 Theoretische Auffassungen zum Bindungsprozess im Sport
2.2.4 Vorliegende Forschungsergebnisse zur Bindung und zum
Dropout im Fitness-, Breiten- und Gesundheitssport
2.2.5 Vorliegende Ergebnisse im Bereich des Rehabilitationssports

3 Wissenschaftliche Fragestellungen/Hypothesen

4 Untersuchungsmethodik
4.1 Allgemeine Charakteristik der Untersuchungsbasis
4.2 Untersuchungsdesign und -zeitraum
4.3 Stichprobe/Untersuchungspopulation
4.4 Eingesetzte diagnostische Verfahren
4.5 Praktische Umsetzung und zeitlicher Rahmen der Befragung
4.6 Statistische Bearbeitung
4.6 Methodenkritik

5 Darstellung der Untersuchungsergebnisse
5.1 Nachhaltigkeitswirkungen des Rehabilitationssports im Verein
5.2 Analyse bindungsrelevanter Faktoren

6 Interpretation der vorliegenden Untersuchungsergebnisse

7 Schlussfolgerung für die Zukunft der Rehabilitationssportförderung

und die Arbeit in den Sportvereinen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anlagenverzeichnis

Selbständigkeitserklärung

Thesen

Einleitung:

In der Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Inkrafttreten des Rehabilitationsangleichungsgesetzes 1974 ärztlich verordneter Rehabilitations und Behindertensport erstmals ermöglicht. Hintergrund für die Einführung des Rehabilitationssports war, dass nach einer Erkrankung häufig die Zeit der stationären oder ambulanten Rehabilitation für eine vollständige Genesung nicht ausreicht. Außerdem bestand die Notwendigkeit zur Vermeidung neuerlicher Erkrankungen, dass die Patienten ihre Lebensgewohnheiten ändern und sich zum Beispiel stärker selbständig sportlich betätigen.

Zwischenzeitlich treiben 377.663 Menschen in 4.794 Vereinen Behinderten oder Rehabilitationssport (vgl. Mitgliederbestandserhebung des DBS – Stand 01.01.2007). Damit zählt der Rehabilitationssport zu einer tragenden Säule innerhalb des Behindertensports und darüber hinaus auch des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

Der Sport im Verein wird für Menschen nach einer Erkrankung von den gesetzlichen Krankenkassen finanziell bezuschusst und gefördert. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) vom 09.12.2004, wobei der Rehabilitationssport in § 44 SGB IX als ergänzende Leistung aufgeführt ist. Die Umsetzung ist mit den Kostenträgern über die aktuelle Rahmenvereinbarung über den ambulanten Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Oktober 2003 i. d. F. vom 01. Januar 2007 geregelt (Anlage 1). Die Partnerschaft mit den Sportvereinen wurde deshalb gewählt, weil nach der zeitlich befristeten Förderung eine dauerhafte sportliche Aktivität angestrebt wird. Diese Fortführung scheint der Vereinssport am ehesten zu ermöglichen. In der Rahmenvereinbarung ist diese besondere Zielstellung im Paragraph 2.3 wie folgt formuliert: „Ziel ist, ihre Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining - z.B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten – zu motivieren“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 2007).

Trotz dieser klaren Zielformulierung gibt es bislang jedoch kaum wissenschaftliche Untersuchungen, die sich der Fragestellung widmen, ob sich Teilnehmer der Angebote im ambulanten Rehabilitationssport nach Ablauf des Verordnungszeitraums tatsächlich für ein eigenständiges Sporttreiben im Verein entscheiden.

Untersuchungen zur Bindung und zum Ausstieg (Dropout) im Breiten-, Gesundheits- und Rehabilitationssport stehen erst in den Anfängen. „Vor der Perspektive einer potentiellen Gesundheitsförderung durch sportliche Aktivität erstaunt es um so mehr, dass die Probleme einer Diskontinuität und einer mangelnden Bindung an Sporttreiben sowie das Problem des frühzeitigen Ausstiegs zahlreicher Erwachsener aus einer einmal begonnenen sportlichen Aktivität im deutschsprachigem Raum bislang kaum thematisiert worden sind“.

Zusätzlich erhält dieses Thema seine Brisanz durch die aktuelle Entwicklung, wonach immer mehr Anbieter auf den Markt des Rehabilitationssports drängen.

Diese sind insbesondere Physiotherapien und Fitnessstudios sowie erste konkurrierende Vertragspartner wie Reha-Deutschland. Wenn die Sportvereine in diesem Wettbewerb bestehen wollen, müssen sie insbesondere auf die vom Gesetzgeber geforderte Nachhaltigkeit bauen und belegen, dass sie tatsächlich in der Lage sind, Rehabilitationssportler langfristig an ihre Vereine zu binden.

Textprobe:

Kapitel 3, Wissenschaftliche Fragestellungen/Hypothesen:

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob durch die Kostenübernahme für den Rehabilitationssport durch die gesetzliche Krankenversicherung das Ziel einer langfristigen Bindung an sportliche Aktivitäten erreicht werden kann.

Dabei ist zu klären:

In welchen Umfang der Rehabilitationssport in Vereinen durch den Einzelnen wahrgenommen wird und wie hoch die Nachhaltigkeit tatsächlich ist.

Ein Ziel der Sportvereine sollte es ausgehend von der Zielstellung in der Rahmenvereinbarung für den ambulanten Rehabilitationssport sein, den Anteil an Sportreibenden, die nach einer absolvierten Verordnung im Verein verbleiben und sich an dessen Angeboten weiter präventiv beteiligen, zu erhöhen und dauerhaft mit bedürfnisorientierten Vorgehensweisen an sich zu binden. Daraus leitet sich eine weitere Frage ab:

Welche Bedingungen und Maßnahmen schaffen bzw. ergreifen Sportvereine, um diesem Anspruch der Rahmenvereinbarung gerecht zu werden?

Mit der Beantwortung dieser Fragestellungen soll zur Aufhellung der Bedingungen für das Bindungsverhalten von Teilnehmern an den Angeboten des ambulanten Rehabilitationssports an einen Verein am Beispiel eines Leipziger Großsportvereins beigetragen werden.

Von diesen grundsätzlichen Fragestellungen abgeleitet, sollen mit der Untersuchung folgende Hypothesen verifiziert werden:

1. Unter Berücksichtigung vorliegender Studien zur Bindungsforschung im Sport ist zu erwarten, dass der Anteil der Teilnehmer an Angeboten im ambulanten Rehabilitationssport, der sich dauerhaft den Sportangeboten im Verein zuwendet und sich damit bindet, etwa die Hälfte (50%) aller Teilnehmer umfasst. Dabei wird die in der Literatur beschriebene höhere Ausstiegsquote bei Männern im Vergleich zu Frauen signifikant größer sein.

2. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang davon auszugehen, dass je intensiver und regelmäßiger die Verordnung zum Rehabilitationssport durch den Teilnehmer wahrgenommen und realisiert wird, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass dieser unabhängig von der Art der Erkrankung sein Bewegungstraining im Sportverein fortsetzt.

3. Ausgehend von in der Literatur beschriebenen bindungsrelevanten Faktoren, die für Teilnehmer an Sportangeboten bedeutend für ihre Entscheidung über eine dauerhafte Zuwendung zum Verein werden, bilden entscheidende Kriterien für eine dauerhafte Bindung an den Verein nach abgelaufener Verordnung das Preis-/ Leistungsverhältnis in Form eines angemessenen Vereinsbeitrages für die Qualität der sachkundigen Betreuung, den Grad der Ausstattung der Sporteinrichtung sowie die Stabilisierung und Verbesserung des Gesundheitszustandes.

4 Untersuchungsmethodik

4.1 Allgemeine Charakteristik der Untersuchungsbasis

Die Untersuchung wurde im BSV AOK Leipzig e.V., dem derzeitig zweitstärksten Sportverein in Sachsen, durchgeführt. Er ist seit 1991 auf den Gesundheits-, Fitness- und Rehabilitationssport spezialisiert und hat das ehemalige Zentrum für Gesundheitssport, das 1969 am heutigen Standort eingeweiht wurde, fortgeführt (DICKWACH 1970). Der Verein ist in den letzten 15 Jahren von ursprünglich 1.800 Vereinsmitgliedern auf gegenwärtig über 4.600 Mitglieder gewachsen. Die Ursache dafür liegt unter anderem darin, dass viele Teilnehmer aus dem Rehabilitationssport und von Präventionskursen nach deren Ablauf im Verein verblieben sind. Genaue Zahlen über den Verbleib von Rehabilitationssportlern existieren jedoch nicht. Der Verein gliedert sich in 6 Abteilungen (Gesundheits-, Rehabilitations-, Schwimm-, Fitness-, Wettkampfsport und Bahnengolf). Das Angebot innerhalb der einzelnen Abteilungen ist vielfältig. Zum Rehabilitationssport zählen Angebote bzw.

Übungsgruppen im Herzsport, Sport nach Krebs, bei degenerativen Rücken- Erkrankungen, bei neurologischen Erkrankungen (Multiple Sklerose, Morbus Bechterew) und Rheuma.

Der Verein betreibt ein eigenes Vereinsobjekt, wo er den Hauptteil der Vereinsmitglieder betreut. Die 4600 Mitglieder teilen sich auf 303 Sportgruppen auf. Im Vereinshaus gibt es eine Turnhalle, ein Reha-Studio, einen Ergometer- Gymnastik- und Konditionsraum, einen Fitnessbereich mit Vereinssauna und eine zweibahnige Kegelbahn. Auf dem Außengelände befinden sich eine attraktive Minigolfanlage und 3 Volleyballfelder. Das Angebot wird durch eine Vereinsgaststätte mit Freisitz vervollständigt.

Neben dem Vereinsobjekt in der Anton-Bruckner-Allee gibt es in der Messestadt angemietete Schwimmhallen, Sportplätze und Volleyballfelder. Weil auch im Leipziger Umland der Bedarf an Rehabilitations-, Präventions- und Freizeitsport gegeben ist, hat der Verein in einzelnen Städten (Borna, Delitzsch, Torgau und Zwenkau) weitere Sportgruppen. Im BSV sind alle Altersgruppen vertreten, wobei der Schwerpunkt im Erwachsenen- und Seniorenbereich liegt. Aufgrund des großen Bedarfs erweitert der Verein gegenwärtig seine Sportfläche um weitere zwei Übungsräume.

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836626668
Dateigröße
3.5 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Leipzig – Sportwissenschaftliche Fakultät, Sportwissenschaft
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
1,4
Schlagworte
rehabilitationssport gesundheitssport dropout sportverein bindung
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Titel: Untersuchungen zur Wirksamkeit des ambulanten Rehabilitationssports für die Bindung von Teilnehmern an den Sportverein zum regelmäßigen eigenverantwortlichen Sporttreiben
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