Lade Inhalt...

Jetzt entscheide ich selbst!

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget

©2008 Diplomarbeit 117 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung und der Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen. Diese veränderte Sichtweise hat ihren Ursprung in der amerikanischen Independent-Living-Bewegung, einer Bürgerrechtsbewegung von Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland unter dem Leitgedanken „Selbstbestimmt Leben“ bekannt ist, und kommt gegenwärtig insbesondere in emanzipatorischen und subjektorientierten Leitsätzen wie z. B. „Ich weiß doch selbst, was ich will!“, „Ich bin jetzt Chef!“ oder „Jetzt entscheide ich selbst!“ zum Ausdruck.
Auf sozialrechtlicher Ebene wurde mit dem zum 01. 07. 2001 eingeführten Sozialgesetzbuch IX, „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, die Grundlage für diesen Paradigmenwechsel geschaffen. Der hier verankerte § 17 SGB IX „Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget“ kommt den Forderungen nach mehr Freiheit und Selbstbestimmung in hohem Maße nach. Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine neue Art der Leistungsform für Menschen mit Behinderung, auf die seit dem 01. 01. 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Während das herkömmliche und parallel bestehen bleibende Sachleistungsprinzip eine Mitbestimmung und Steuerung durch den Leistungsempfänger kaum ermöglicht, gestaltet sich die Beziehung zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem im Persönlichen Budget völlig neu und anders. Hier steht der Leistungsempfänger im Zentrum, dadurch verändert sich seine Rolle vom passiven Leistungsempfänger zum aktiven Kunden.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema „Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget“. Dabei soll die vorherrschende und unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertretene Auffassung, dass das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ermöglicht, diskutiert werden. Dabei wird aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Autorin der Schwerpunkt auf die Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung (so genannter geistiger Behinderung; vgl. Kapitel 2.2) im vollstationären Bereich gelegt.
Im ersten Teil der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Alexandra Prochnow
Jetzt entscheide ich selbst!
Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das
Persönliche Budget
ISBN: 978-3-8366-2019-2
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2008
Zugl. Fachhochschule Bielefeld - University of Applied Sciences, Bielefeld, Deutschland,
Diplomarbeit, 2008
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen,
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des
Urheberrechtes.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2008
Printed in Germany

2
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis... 5
1
Einleitung... 6
2
Phänomen der Behinderung...9
2.1
Definition von Behinderung... 10
2.2
Zur Personengruppe der Menschen kognitiver Beeinträchtigung... 12
2.3
Menschenbilder in der Sonderpädagogik... 15
3
Behindertenhilfe im 20. und 21. Jahrhundert...20
3.1
Zur Behindertenhilfe zwischen 1945 und 1980...20
3.1.1 Das Konzept der praktischen Bildbarkeit... 21
3.1.2 Normalisierungsprinzip... 22
3.2
Selbstbestimmt Leben... 24
3.2.1 Die Independent-Living-Bewegung... 24
3.2.2 Empowerment als Methode zur Umsetzung des Selbstbestimmt Leben
Konzeptes?... 27
4
Autonomie und Selbstbestimmung... 30
4.1
Der Mensch als autonomes System und die Funktion der Umwelt... 31
4.2
Zum Autonomiebegriff der Aufklärung...33
4.3
Selbstbestimmung... 34
4.3.1 Definition von Selbstbestimmung... 35
4.3.2 Selbstständigkeit als Voraussetzung für eine selbstbestimmte
Lebensführung? ... 36
4.3.3 Selbstbestimmung aus der Sicht der Betroffenen... 37

3
4.4
Zur sozialen Abhängigkeit von Menschen mit kognitiver
Beeinträchtigung... 39
4.4.1 Praxisbeispiele... 41
4.4.2 Die Rolle des professionellen Helfers... 44
5
Das Persönliches Budget... 46
5.1
Zu den Rechtsverhältnissen:
Sozialrechtliches Leistungsdreieck vs. Persönliches Budget... 47
5.2
Der Rechtsrahmen des Persönlichen Budgets... 51
5.2.1 Voraussetzungen... 51
5.2.2 Die beteiligten Leistungsträger... 52
5.2.3 Das Verfahren... 53
5.3
Die Ziele des Persönlichen Budgets... 55
5.4
Ergebnisse der Erprobung und der wissenschaftlichen
Begleitforschung... 57
5.5
Gleiche Chancen auf ein Persönliches Budget für alle
Leistungsberechtigten?... 59
5.6
Erfahrungsbericht eines Berufsbetreuers... 63
5.7
Bildung und Öffentlichkeitsarbeit... 65
6
Zu den Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Menschen mit
kognitiver Beeinträchtigung im Bereich der Freizeitgestaltung:
Traditionelles Hilfesystem vs. Persönliches Budget... 68
6.1
Anmerkungen zu den ausgewählten Untersuchungen...69
6.2
Zur Freizeitgestaltung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
nach dem Sachleistungsprinzip... 72
6.3
Zur Freizeitgestaltung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
im Persönlichen Budget... 75
6.4
Zu den Unterschieden in der Freizeitgestaltung von Menschen mit
kognitiver Beeinträchtigung im traditionellen Hilfesystem und
im Persönlichen Budget... 78

4
7
Schlussbetrachtung... 82
Abbildungsverzeichnis... 87
Tabellenverzeichnis... 88
Literaturverzeichnis... 89
Anhang... 96

5
Abkürzungsverzeichnis
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BMAS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BN
Budgetnehmer
BudgetV
Budgetverordnung
BSHG
Bundessozialhilfegesetz
CIL
Center for Independent Living
DIMIDI
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
e. V.
eingetragener Verein
GG
Grundgesetz
GM
German Modification
HeimG
Heimgesetz
ICD-10
International Statistical Classification of Diseases and Related Health
Problems
ICF
International Classification of Functioning, Disability and Health
PB
Persönliches Budget
PerLe
Personenbezogene Unterstützung und Lebensqualität
SchwbG
Schwerbehindertengesetz
SGB
Sozialgesetzbuch
TPB
Trägerübergreifendes Persönliches Budget
WHO
Weltgesundheitsorganisation
WfbM
Werkstatt für behinderte Menschen
WVO
Werkstattverordnung

6
1
Einleitung
Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die
Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als
besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich
ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer
selbstbestimmten Lebensführung und der Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von
Menschen mit Behinderungen. Diese veränderte Sichtweise hat ihren Ursprung in der
amerikanischen Independent-Living-Bewegung, einer Bürgerrechtsbewegung von
Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland unter dem Leitgedanken
,,Selbstbestimmt Leben" bekannt ist, und kommt gegenwärtig insbesondere in
emanzipatorischen und subjektorientierten Leitsätzen wie z. B. ,,Ich weiß doch selbst,
was ich will!", ,,Ich bin jetzt Chef!" oder ,,Jetzt entscheide ich selbst!" zum Ausdruck (vgl.
LEBENSHILFE 1996; NUßBICKER 2007; BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND
SOZIALES 2008a).
Auf sozialrechtlicher Ebene wurde mit dem zum 01. 07. 2001 eingeführten
Sozialgesetzbuch IX, ,,Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen", die
Grundlage für diesen Paradigmenwechsel geschaffen. Der hier verankerte § 17 SGB
IX ,,Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget" kommt den Forderungen nach
mehr Freiheit und Selbstbestimmung in hohem Maße nach. Bei dem Persönlichen
Budget handelt es sich um eine neue Art der Leistungsform für Menschen mit
Behinderung, auf die seit dem 01. 01. 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Während das
herkömmliche und parallel bestehen bleibende Sachleistungsprinzip eine
Mitbestimmung und Steuerung durch den Leistungsempfänger kaum ermöglicht,
gestaltet sich die Beziehung zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und
Leistungsberechtigtem im Persönlichen Budget völlig neu und anders. Hier steht der
Leistungsempfänger im Zentrum, dadurch verändert sich seine Rolle vom passiven
Leistungsempfänger zum aktiven Kunden.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema ,,Mehr Selbstbestimmung für
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget". Dabei soll
die vorherrschende und unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
vertretene Auffassung, dass das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung und
Selbstständigkeit ermöglicht (BMAS 2008a), diskutiert werden. Dabei wird aufgrund der

7
beruflichen Tätigkeit der Autorin der Schwerpunkt auf die Personengruppe der
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung (so genannter geistiger Behinderung; vgl.
Kapitel 2.2) im vollstationären Bereich gelegt.
Im ersten Teil der Arbeit (Kapitel 2) wird das Phänomen der Behinderung anhand des
bio-psycho-sozialen Modells der Weltgesundheitsorganisation definiert. Danach folgen
nähere Erläuterungen zur Personengruppe der Menschen mit kognitiver
Beeinträchtigung, wobei auch auf die Schwierigkeit einer einheitlichen Begriffsbildung
eingegangen wird. Anschließend werden verschiedene Menschenbilder in der
Sonderpädagogik erläutert, da sie die Grundlage anthropologischer Leitgedanken der
pädagogischen Arbeit und damit maßgeblich für das Tun und Wollen der
professionellen Helfer sind.
Im nächsten Teil (Kapitel 3) wird ein kurzer Überblick über die Geschichte der
Behindertenhilfe von 1945 bis 1980 gegeben, wobei insbesondere die beiden
pädagogischen
Konzepte
der
,,praktischen
Bildbarkeit"
und
des
,,Normalisierungsprinzips" kurz vorgestellt werden. Der Schwerpunkt dieses Kapitel
liegt auf der Independent-Living-Bewegung und dem daraus hervorgegangenen
Konzept ,,Selbstbestimmt Leben" sowie dessen Transfer in die Bundesrepublik
Deutschland. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, ob das
häufig in Verbindung mit der Selbstbestimmungsbewegung diskutierte Empowerment
als eine Methode der Sozialen Arbeit zur Umsetzung des Konzeptes ,,Selbstbestimmt
Leben" geeignet ist.
In Kapitel 4 wird die biologische und entwicklungspsychologische Auffassung vom
Menschen als autonomes System in der Beziehung zur Umwelt beschrieben und
Selbstbestimmung als Teil der menschlichen Autonomie definiert. Anschließend wird
die soziale Abhängigkeit von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und die daraus
entstehende Gefahr der Fremdbestimmung durch Betreuer, Eltern und/oder
Angehörige auf der Grundlage der Praxiserfahrungen der Autorin ausführlich diskutiert.
Im Folgenden wird die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets vorgestellt
(Kapitel 5), indem die Rechtsverhältnisse des sozialrechtlichen Leistungsdreiecks, der
Rechtsrahmen und die Ziele des Persönlichen Budgets aufgezeigt werden. Anhand der
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Persönlichen Budget und der
Angaben des statistischen Bundesamtes wird der Frage nachgegangen, ob das
Persönliche Budget allen Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich ist
und ob die Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung aufgrund

8
ihres zum Teil höheren Unterstützungsbedarfs davon ausgeschlossen ist. Ein kurzer
Praxisbericht eines Berufsbetreuers soll einen Eindruck davon vermitteln, wie bei den
Menschen mit Behinderung die Resonanz auf das Persönliche Budget bzw. das
Interesse daran ist, und auch den in diesem Zusammenhang bestehenden
Informationsbedarf deutlich machen.
Abschließend werden die Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Menschen mit
kognitiver Beeinträchtigung im Bereich der Freizeitgestaltung im Rahmen der beiden
Systeme, dem Sachleistungsprinzip und dem Persönlichen Budget, vor- und einander
gegenübergestellt (Kapitel 6). Anhand eines konstruierten Beispiels soll noch einmal
der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Leistungsformen herausgestellt
und die Frage, ob das Persönliche Budget ein Mehr an Selbstbestimmung für die
Betroffenen bewirken kann, beantwortet werden.

9
2
Phänomen der Behinderung
Da der Begriff der Behinderung ein Sammelbegriff ist und es keine allgemein
anerkannte Definition gibt, sollen zunächst das dieser Arbeit zugrunde gelegte
Verständnis und die hier verwendeten Begriffe erläutert werden (vgl. RONGE,
SCHÄFER 1997, S. 114; MÜLLER-TEUSLER 2000, S. 74; MUTZECK 2000, S. 607).
Eine heute übliche Beschreibung der Behinderung, ist die umschreibende Darstellung
(MÜLLER-TEUSLER 2000, S. 74). So kommt es zur folgenden Erklärung:
,,Jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung die nicht nur
vorübergehend
zu
Einschränkungen
und
durch
sie
zu
sozialen
Beeinträchtigungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich, ob die
Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder ob sie angeboren ist. Es
kommt allein auf die Tatsache der Behinderung an." (BUNDESMINESTERIUM
FÜR GESUNDHEIT UND SOZIALE SICHERUNG 2004, S. 8)
Im ersten Teil dieses Kapitels wird deshalb zunächst die Definition von Behinderung
nach dem bio-psycho-sozialen Modell der Weltgesundheitsorganisation erläutert. Dann
erfolgt die Unterteilung des Phänomens in die Bereiche der körperlichen, geistigen und
psychischen Beeinträchtigung. Im Zentrum der vorliegenden Arbeit stehen Menschen
mit einer kognitiven Beeinträchtigung (geistigen Behinderung). Da die
Sonderpädagogik, die Rechtswissenschaft und die Soziologie, an der hier geführten
Diskussion beteiligt sind
1
, soll die jeweilige begriffliche Auseinandersetzung mit dem
Phänomen der Behinderung kurz dargestellt werden. Da die Frage, ob und wann ein
Mensch kognitiv beeinträchtigt ist, in der Praxis über die medizinische Klassifikation
beantwortet wird, soll auch diese näher erläutert werden.
Abschließend erfolgt die Beschreibung von Menschenbildern. Hier wird anhand der
Arbeit HAEBERLINS ein Menschenbild für die Sonderpädagogik entwickelt und die in
der Praxis vorherrschenden Menschenbilder dargestellt.
1
Die Sonderpädagogik gilt als Hauptwissenschaft für die Personengruppe der Menschen mit Behinderung
(vgl. Kapitel 2, 3 und 4). Dazu kommt das Persönliche Budget als eine sozialrechtliche Leistungsform (vgl.
Kapitel 5). Und die Soziologie erfasst mit ihrer empirischen Sozialforschung bzw. dem Konzept der
,,Zielperspektive Lebensqualität" den Aspekt der Selbstbestimmung (vgl. Kapitel 6).

10
2.1 Definition von Behinderung
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt in ihrer im Jahr 2001 veröffentlichten
,,Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit"
(International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF), eine
zeitgemäße Definition von Behinderung. Die Abkehr von ,,defizitorientierten Ansätzen
hin zu einem kompetenzorientierten und ökologischen Verständnis", drückt einen
internationalen Wandel der Sichtweise von Behinderung aus und versteht sie als einen
relativen Umstand (WACKER et al. 2005b, S. 10).
Das bio-psycho-soziale Modell der ICF (Siehe Abbildung 1), beschreibt Behinderung
als einen Oberbegriff für Schädigungen und Beeinträchtigungen, welche sich aus den
wechselseitigen Beziehungen zwischen den drei Ebenen der Körperstrukturen/-
funktionen, Aktivitäten und Partizipation entwickeln. Mit Körperstrukturen sind die
anatomischen Körperteile wie Organe und Gliedmaßen gemeint. Körperfunktionen sind
z.B. die Wahrnehmung, die Sprache, der Stoffwechsel etc. Aktivitäten bezeichnen hier
die Durchführung von Aufgaben oder Handlungen wie z.B. Lernen oder
kommunizieren. Unter Partizipation wird in diesem Zusammenhang die
gesellschaftliche Teilhabe verstanden, d.h. das Einbezogensein in verschiedene
Lebensbereiche wie soziale Beziehungen, Mobilität, Arbeit und Beschäftigung, Bildung
und Rechte (WANSING 2006, S. 79 f.).
Diese Gebiete beeinflussen einander und stehen in Abhängigkeit von den so
genannten
,,Kontextfaktoren".
Kontextfaktoren
bezeichnen
den
gesamten
Lebenshintergrund eines Menschen, der sich aus Umweltfaktoren und persönlichen
Faktoren zusammensetzt. Zu den Umweltfaktoren zählen z.B. die wirtschaftliche
Situation, Bildungsmöglichkeiten, soziale Beziehungen sowie verschiedene Formen
der Unterstützung. Zu den persönlichen Faktoren gehören das Alter, das Geschlecht,
individuelle Bewältigungsstrategien wie auch der Lebensstil (ebd.).

11
Abbildung 1: Das bio-psycho-soziale Modell von Behinderung der ICF (Abbildung
entnommen aus WACKER et al. 2005b, S. 10)
Behinderung ist folglich das Ergebnis ungünstiger Wechselwirkungen zwischen dem
Individuum, seinem Gesundheitsproblem und den Umweltfaktoren. Entsprechend
entsteht eine Behinderung bei mangelnder Anpassung, des Individuums an die
Umweltfaktoren und auch andersherum. WANSING nennt dazu folgendes Beispiel:
,,Ob sich (...) eine Schädigung der Wirbelsäule (=Körperstrukturen) bei einem
erwachsenen Mann als Behinderung seiner gesellschaftlichen Teilhabe auswirkt,
hängt wesentlich davon ab, ob er einen Arbeitsplatz mit entsprechender
Anpassung (=Kontextfaktoren) erhält." (ebd.)
Nach WACKER, die ein solches Verständnis von Behinderung als ,,soziale
Konstruktion" bezeichnet, kann dieses zu neuen Zielperspektiven führen. Während es
im bestehenden Versorgungsmodell, welches Menschen mit Behinderungen eine
untergeordnete
Rolle
zuweist,
um
den
Ausgleich
mangelnder
Partizipationsmöglichkeiten geht, beschäftigt sich das neue Verständnis der
Behinderung mit der Aufhebung der negativen Wechselwirkungen zwischen
funktionellen Einschränkungen und Kontextfaktoren. Um eine verbessertes Verhältnis
zwischen persönlichen Voraussetzungen und Bedingungen der Umwelt zu erlangen
Körperstrukturen/
-funktionen
Aktivitäten
Partizipation
Umweltfaktoren
materiell, sozial,
einstellungsbezogen
Persönliche Faktoren
Geschlecht, Alter,
Bewältigungsstrategien
Gesundheitsproblem

12
und um dieses nachhaltig gewährleisten zu können, sind laut WACKER der Ausbau
,,barrierefreier Infrastrukturen" sowie die Entwicklung und der Aufbau bzw. die
Neuentdeckung ,,individueller Ressourcen" und ,,Handlungskompetenzen" des
betroffenen Menschen notwendig. Über die Umsetzung in Form von geeigneten
Maßnahmen sollen die Betroffenen selbst, bei Bedarf mit beratender Hilfe Dritter,
entscheiden (WACKER et al. 2005b, S. 11).
Neben dieser eher systemischen und theoretischen Definition von Behinderung ist es
mit Bezug auf Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung notwendig, den Blick
auf die Beschreibungen der Disziplinen zu richten, die sich mit der Personengruppe
näher beschäftigen.
2.2 Zur Personengruppe der Menschen mit kognitiver
Beeinträchtigung
Die Sonderpädagogik beschäftigt sich mit der ,,Theorie und Praxis der Erziehung,
Bildung, und Rehabilitation von körperlich, geistig oder/und seelisch behinderten
Menschen" (MUTZECK 2000, S. 606).
2
Sie lässt sich ihrer Zielgruppen entsprechend in
spezielle Fachrichtungen gliedern und zielt zum Beispiel darauf ab, geeignete
Hilfemaßnahmen (z.B. therapeutische Maßnahmen) für die Menschen mit
unterschiedlichen Behinderungen zu entwickeln (vgl. MUTZECK 2000, S. 606 f.;
METZLER, WACKER 2001, S. 120 ff.; BAUDISCH et al. 2004).
3
In den Rechtswissenschaften wird Behinderung wie folgt beschrieben. Im neunten
Sozialgesetzbuch (SGB IX Rehabilitation und Teilhabe) wird unter Behinderung eine
Beeinträchtigung der ,,körperlichen Funktionen", der ,,geistigen Fähigkeiten" und/oder
der ,,seelischen Gesundheit" verstanden (§ 2 SGB IX). Der Nutzen dieser Klassifikation
besteht nach METZLER und WACKER vor allem im Zusammenhang mit den
Versorgungssystemen bzw. dem Geltendmachen von Leistungsansprüchen im sozial-
und arbeitsrechtlichen Sektor (METZLER, WACKER 2001, S. 124).
2
Bei dem Begriff der Sonderpädagogik handelt es sich um die neuerer Bezeichnung der gegenwärtig
synonym verwendeten Begriffe Heil-, Behinderten-, Rehabilitationspädagogik und Sondererziehung (ebd.).
3
Die unterschiedlichen Fachrichtungen der Sonderpädagogik sind: die Lernbehinderten-,
Sprachbehinderten, Geistigbehinderten-, Verhaltensgestörten-, Köperbehinderten-, Sehbehinderten-,
Blinden-, Schwerhörigen- und Gehörlosenpädagogik (ebd.).

13
Aus der soziologischen Perspektive (Sozialforschung), kann die Behinderung in
Anlehnung an METZLER in drei Hauptbereiche unterteilt werden:
- Körperliche Behinderung,
- Kognitive Behinderung,
- Psychische Erkrankung.
Diese Unterteilung benutzt METZLER, um die Ergebnisse der wissenschaftlichen
Begleitforschung zum Persönlichen Budget vorzustellen. Dabei nennt sie als weiteren
Bereich ,,sonstige Behinderungen" und berücksichtigt auch zusätzliche ­ mehrfache
oder schwerstmehrfache ­ Behinderungen (METZLER 2007, S. 17).
Wann und ob jemand geistig behindert ist, kann medizinisch konkretisiert werden. In
der Medizin ist die Ätiologie (Ursache) von besonderer Bedeutung. Als Hauptursache
für eine geistige Behinderung wird die Schädigung des zentralen Nervensystems
angeführt. Hierbei spielt der Zeitpunkt, zu dem die organische Schädigung eintritt, eine
wichtige Rolle. Folgende Entstehungsphasen lassen sich unterscheiden: pränatal (vor
der Geburt), perinatal (während der Geburt) und postnatal (nach der Geburt) (vgl.
METZLER, WACKER 2001, S. 122; SCHUMACHER-GRUB 2004, S. 20 f.).
4
Um das Ausmaß (den Grad) der geistigen Behinderung zu ermitteln, ist die ICD-10 das
gängige Instrument zur Diagnostik und Klassifikation.
5
Hier wird der Behinderungsgrad
anhand des Intelligenzquotienten bestimmt (Siehe Tabelle 1).
4
Beispiele: Pränatale Schädigungen können durch Substanzmittelmissbrauch der Mutter entstehen.
Perinatale Schädigungen können durch einen Sauerstoffmangel während der Geburt entstehen.
Postnatale Schädigungen können durch Infektionen entstehen.
5
Die Abkürzung ICD steht für ,,
International Statistical Classification of Diseases and Related Health
Problems"
(Internationale
statistische
Klassifikation
der
Krankheiten
und
verwandter
Gesundheitsprobleme) und wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt. Die Ziffer 10
bezeichnet die 10. Revision der Klassifikation.
Es wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom Deutschen Institut für Medizinische
Dokumentation und Information (DIMIDI) ins Deutsche übertragen und herausgegeben. Ab dem
01.01.2008 ist zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung die
ICD-10-GM Version 2008
anzuwenden. GM steht für German Modification (Deutsche Modifikation).

14
Allgemeine
Klassifikation
Klassifikation nach
ICD-10
ICD-10-
Nr.
Intelligenzquotient
(IQ-Werte)
Anteil
leichte
leichte Intelligenz-
Minderung
F 70
IQ 50 ­ 69
80 %
schwere
mittelgradige
Intelligenzminderung
schwere
Intelligenzminderung
schwerste
Intelligenzminderung
F 71
F 72
F 73
IQ 35 ­ 49
IQ 20 ­ 34
IQ < 20
12 %
7 %
1 %
Tabelle 1: Klassifikation der geistigen Behinderung nach ICD-10 (Tabelle entnommen
aus SCHUMACHER-GRUB 2004, S. 17)
Nun können und sollen hier nicht die verschiedenen Arten der wissenschaftlichen
Auseinandersetzung (mit diesem Phänomen) umfassend dargestellt werden. Der
Hinweis auf die unterschiedlichen Herangehensweisen ist jedoch notwendig, um die
zum Teil unklare Begriffslage und die Schwierigkeit einer einheitlichen
Begriffsbeschreibung nachzuvollziehen.
Menschen mit einer geistigen Behinderung wurden früher (heute gelegentlich auch
noch) mit den Begriffen ,,Bildungsschwache, Schwachsinnige, Oligophrene schweren
Grades, Imbezille oder Idioten" bezeichnet (BACH 1997, S. 378). Das es sich dabei um
negative und stigmatisierende Bezeichnungen handelt, ist offensichtlich. Im Bestreben
um eine möglichst nicht stigmatisierende Benennung dieser Menschen wird die
Bezeichnung ,,Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung" gewählt. Dabei handelt es
sich um eine Begriffskombination der Autorin. Die Bezeichnung ,, leichte kognitive
Beeinträchtigung" wird in der Regel in Verbindung mit der Demenz, bzw. im Bereich
der Gerontologie, verwendet (vgl. ZAUDIG 1995). Deshalb darf es hier zu keiner
Verwechslung führen. In der Psychologie ,,geht man jedoch von einer
Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit aus, aufgrund einer
verminderten Intelligenz im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung" (METZLER,
WACKER 2001, S. 122 [Hervorhebung der Autorin]).

15
Daher wird die Begriffswahl in Anlehnung an die psychologische Auffassung der
Behinderung begründet.
6
Sicherlich ist auch diese Bezeichnung nicht neutral und frei
von Stigmatisierungen; sie soll ausschließlich der im Rahmen dieser Arbeit
erforderlichen Unterscheidung von Menschen mit und ohne kognitiver Beeinträchtigung
dienen.
2.3 Menschenbilder in der Sonderpädagogik
Zerlegt man den Begriff Menschenbild in seine beiden Hauptwörter, Mensch und Bild,
lässt sich vereinfacht sagen, dass es sich bei dem Begriff des Menschenbildes um die
Sichtweise oder auch die Vorstellung handelt, die jemand ­ konkret: die Gesellschaft,
in der man lebt ­ vom Menschen hat. Da die Menschen sehr verschieden sind
(behindert ­ nicht behindert, berufstätig ­ arbeitslos etc.), lässt sich die Sichtweise auf
den Menschen im Allgemeinen in die unterschiedlichsten Personengruppen
differenzieren. Den verschiedenen Personengruppen werden jeweils bestimmte
Attribute zugeordnet. Menschen mit Behinderungen wurden im Laufe der Geschichte
beispielsweise als ,,wunderlich, verehrenswert, unbrauchbar, lebensunwert,
bildungsfähig, förderbar" bezeichnet (SCHUMACHER-GRUB 2004, S. 6). Es geht also
zum einen darum, wie die Gesellschaft einzelne Personen(gruppen) wahrnimmt und
welche Charakteristika sie ihnen zuweist und zum anderen darum, wie sie diese
aufgrund dessen behandelt und mit ihnen umgeht.
Begegnet der Mensch einem komplexen Sachverhalt, den er mittels logischen
Erklärungsversuchen nicht ausreichend erfassen kann, entwickelt er ,,Bilder". Er
versucht die Komplexität einer Erscheinung zu mindern, so dass er eine ,,subjektive
Ordnung in das von ihm erlebte Chaos von Welt" bringt (GOLL 1998, S. 32). So ist es
nach HAEBERLIN das ,,menschliche Bedürfnis nach Vereinfachung und
Klassifizierung", welches die Konstruktion von Menschenbildern begründet
(HAEBERLIN 2003, S. 12).
7
GOLL erläutert:
6
In der Literatur gewinnt der Begriff kognitive Behinderung zunehmend an Bedeutung und wird gegenüber
geistiger Behinderung bevorzugt (vgl. FRÖHLICH, MOHR o. J., S. 2). So trägt eine Arbeit zur Integration
von Menschen mit Behinderungen den Titel ,,Der Geist lässt sich nicht behindern" und die
Interessenvertretung Mensch zuerst ­ Netzwerk People First e. V. stellt die Frage ,,Was hat Denken mit
dem Geist zu tun?" (ALTENMÜLLER et. al. 1997;
MENSCH ZUERST ­ NETZWERK PEOPLE FIRST
DEUTSCHLAND E.V, o. J.).
7
Mit solchen Fragestellungen beschäftigt sich die Psychologie, genauer das Teilgebiet der Differentiellen
und Persönlichkeitspsychologie.

16
,,Menschenbilder sind philosophische Konstrukte, die zum großen Teil aus
internalisierten Werten und Normen abgeleitet sind, die ein Mensch im Laufe
seiner Biographie akkumuliert. Sie sind daher streng wissenschaftlich weder
verifizierbar bzw. falsifizierbar noch sind sie rational-logisch begründbar" (GOLL
1998, S. 32 f.).
Daher ist es unvermeidlich, dass der Mensch sich Bilder von anderen Menschen
konstruiert. Da diese Menschenbilder aber das Verhalten des Einzelnen gegenüber
anderen Menschen maßgeblich beeinflussen, ist es wichtig, sich dieser Bilder und der
daraus entstehenden Folgen bewusst zu werden (HAEBERLIN 2003, S. 12). Denn
,,sie sind kritisch reflektierbar und können dadurch in ihrer Existenz als nicht-
bewußte Alltagstheorien bewusst und in ihrer Handlungsimplikationen
durchschaubar gemacht werden" (GOLL 1998, S. 33).
Wenn die Sicht auf einen Menschen nur auf den Charakteristika beruht, die ihm bzw.
der Gruppe der er angehört, zugeschrieben werden, besteht die Gefahr, dass der
Mensch als Individuum übersehen wird und Vorurteile und Stigmatisierungen
entstehen und gefestigt werden. Der Einzelne wird auf die ihm zugeschriebenen
Merkmale reduziert (vgl. BAUDISCH 2000, S. 16 f.; METZLER, WACKER 2001, S. 136
f.).
Die verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, speziell die Sonderpädagogik,
nutzen diese Konstruktion von Menschenbildern zur Formulierung anthropologischer
Leitgedanken. Erst die Auseinandersetzung mit anthropologischen Grundfragen
ermöglicht ein Verständnis vom ,,Tun und Wollen" der professionellen Helfer. Daraus
lassen sich entsprechende Zielperspektiven, ,,Handlungsrichtlinien" und eine bestimmte
Haltung gegenüber der betreffenden Personengruppe entwickeln und ableiten. Dabei
handelt es sich hier nicht um starre, unveränderliche, festgeschriebene absolute
Vorstellungen. Anthropologische Leitvorstellungen leiten das pädagogische Handeln in
Form normativer Ideale (ebd.).
Laut HAEBERLIN, der den Versuch unternimmt, ein Menschenbild
8
für die
Sonderpädagogik zu formulieren, darf sich die sonderpädagogische Anthropologie
nicht von einer umfassenden Anthropologie unterscheiden. Seine Überlegungen
8
Neben dem von HAEBERLIN entworfenen Menschenbild existiert eine Vielzahl verschiedener Bilder.
GOLL beschreibt z.B. idealistische, magische und religiöse, animalistische und vegetabilistische,
mechanistische, infantilistische Bilder der Vergangenheit und Gegenwart (GOLL 1998, S. 35 ff.).

17
basieren auf der Grundhaltung der ,,gleichen Würde für alle Menschen", was bedeutet,
dass es weniger darum geht, ein spezifisches Menschenbild des Menschen mit
Behinderung zu entwickeln, als vielmehr um ein allgemeines Menschenbild, das
Menschen mit und ohne eine Behinderung integriert (HAEBERLIN 2003, S.11).
HAEBERLINS erklärtes ,,Ziel" ist das normative Ideal einer ,,sittlich-religiösen Identität".
Sittlich-religiöse Identität beinhaltet die Entscheidung für gesellschaftliche Gleichheit
und den Glauben an Menschenwürde und Menschenliebe. All dies basiert auf einer
wertgeleiteten reflexiven Intelligenz und einer wertgeleiteten Emotionalität
(HAEBERLIN 2003, S. 75).
9
HAEBERLIN erläutert, dass das so entworfene Menschenbild, welches eben alle
Menschen einbindet, zu einer Lebensansicht wird, dass es sich einer rein
sonderpädagogischen Anwendung entzieht und sich zu einer humanistischen Haltung
ausbildet,
,,welche sich stets dann mit einem schlechten Gewissen verbindet, wenn sie auf
Verhältnisse stößt, in welchen Menschen einander so über- und untergeordnet
sind, dass sie sich gegenseitig weh tun und Würde absprechen" (HAEBERLIN
2003, S. 93).
In diesem Zusammenhang wirft er die eng miteinander verbundenen Fragen auf,
welche Bedeutung das ,,Behindertsein" für den nicht behinderten Menschen hat und ob
das formulierte Menschenbild nicht unter Umständen sogar einen Ausschluss, eine
Absonderung des Menschen mit Behinderung impliziert, da er, provokativ formuliert,
aufgrund seiner zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen, gar nicht in der Lage ist, das
vorgegebene normative Ideal zu erfüllen. Selbstkritisch räumt HAEBRLIN ein, dass das
von ihm gezeichnete Menschenbild für einen Großteil der Menschen mit Behinderung
nur in einem begrenzten Maß erreichbar sei. Es sei jedoch ebenso absurd, zu glauben,
dass es überhaupt einem Menschen gelingen werde, dieses Menschenbild zu
erreichen. Das vorgestellte Menschenbild bleibe für alle Menschen eine ideale Norm.
9
HAEBERLIN diskutiert ein ganzheitliches Menschenbild, auf das aufgrund seiner Komplexität und
philosophischen Tiefe hier nicht näher eingegangen werden kann.

18
,,An der Norm gemessen, ist vielleicht kein Mensch normal; wir sind nur mehr
oder weniger nahe der Norm" (HANSELMANN 1928 zit. n. HAEBERLIN 2003, S.
94).
So betrachtet, bedeutet das von HAEBERLIN entworfene Menschenbild keine
Absonderung des Menschen mit Behinderung. Zwar unterscheiden sich die Menschen
durch ihre unterschiedlichen Fähigkeiten, doch durch die Gleichheit und Würde aller
Menschen wird die Entstehung eines ,,elitären Bewusstseins" bei den Menschen mit
relativ besseren Fähigkeiten verhindert. Diese werden vielmehr zu den Vertretern der
Benachteiligten. Dabei soll kein Machtgefüge in Form von Überlegenheitsgefühlen
entstehen. Diese Grundhaltung muss den Glauben daran einschließen, dass jeder
Mensch die Fähigkeit und das Recht auf eine Entwicklung hin zum aufgezeigten
Menschenbild, hat. Sollte es dem Menschen nicht gelingen, diese Entwicklungen bei
sich und bei anderen wahrzunehmen, liegt dies in ihm selbst, da er sich noch nicht
ausreichend in die Richtung dieses Menschenbildes entwickelt hat, um das Gegenüber
in seinem ,,So-Sein" als gleichwertig erkennen zu können (HAEBERLIN 2003, S. 94 f.).
Daraus lässt sich auch die Beantwortung der Frage nach der Bedeutung des
,,Behindertseins" für den nicht behinderten Menschen ableiten. Indem die Menschen
sich mit dieser Frage auseinandersetzen, sich selbst durch Begrifflichkeiten wie
,,Behindertsein" ordnen lassen, wird die weite Entfernung zur sittlich-religiösen Identität
deutlich. Nach HAEBERLIN wird beispielsweise am Begriff der Behindertenpädagogik
mehr als deutlich, dass man sich durch die Festschreibung dieses Begriffs darauf
eingelassen hat, im Bewusstseins eine Trennung zwischen ,,Behinderten" und ,,Nicht-
Behinderten" zu vollziehen, was im Widerspruch zu dem von ihm entwickelten
Menschenbild steht (ebd.).
HAEBERLIN zufolge zeigen die Menschen, indem sie überhaupt die Frage nach der
Bedeutung des ,,Behindertseins" stellen, dass sie selbst in ihrer ,,Vermenschlichung
zurückgeblieben und ,behindert' sind" (HAEBERLIN 2004, S. 95). Der Wert dieser
Frage liege jedoch darin, dass sie den Menschen ihre Distanz zur eigenen
Vermenschlichung aufzeigen könne und folglich auf das eigene Angewiesensein auf
Mitmenschen aufmerksam mache (ebd.).
Um abschließend auf die vorherrschenden Menschenbilder in den Praxisfeldern der
Sonderpädagogik (Betreutes Wohnen, Wohnheime, Werkstätten, Kindergärten etc.)
einzugehen, soll die zunehmende Orientierung am Grundgesetz bzw. den hier

19
verankerten Menschenrechten herausgestellt werden. Es ist zu beobachten, dass in
den neueren Konzepten der unterschiedlichen Institutionen insbesondere die
Untastbarkeit der Würde, das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit
(Selbstbestimmung), die Gleichberechtigung und die freie Meinungsäußerung
besonders betont werden (vgl. GRUNDGESETZ Art. 1, Abs. 1; Art. 2, Abs. 1; Art. 3,
Abs. 2; Art. 3, Abs. 2; Art. 5, Abs. 1).

20
3
Behindertenhilfe im 20. und 21. Jahrhundert
Im folgenden geschichtlichen Abriss soll der gesellschaftliche Wandel der
Behindertenhilfe dargestellt werden. Dabei spielen die rechtlichen Entwicklungen und
die pädagogischen Konzepte eine wichtige Rolle. Ein Schwerpunkt dieses Kapitels
liegt auf der Beschreibung der Bürgerrechtsbewegung ,,Independent Living", die als
Ausgangspunkt der heutigen Selbstbestimmungsdiskussion gesehen werden kann.
Eingang in die Soziale Arbeit findet die Selbstbestimmungsdiskussion nicht zuletzt
durch das Empowerment-Konzept, das im letzten Teil kurz dargestellt wird.
3.1 Zur Behindertenhilfe zwischen 1945 und 1980
In der Nachkriegszeit konzentrierte sich die öffentliche Fürsorge vorwiegend auf die
Kriegsopfer. Nichtkriegsgeschädigte Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer
gesundheitlichen Situation keinen Beitrag zum Wiederaufbau leisten konnten, brachte
man in Sondereinrichtungen unter. Die damaligen Lebensverhältnisse in solchen
Einrichtungen waren durch Raumnot, Geschlechtertrennung und eine stark
eingeschränkte Privatsphäre gekennzeichnet und lassen sich nach heutigem
Verständnis als menschenunwürdig beschreiben. Die Versorgung beschränkte sich auf
rein pflegerische und medizinische Aspekte (KAAS 2002, S. 26).
Mit dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurden dann im Jahr 1961 erstmals auch
Gesetze zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (§§ 39-47 BSHG)
verabschiedet. Damit waren die Voraussetzungen für die Errichtung von Erziehungs-
und Bildungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung geschaffen. Außerdem
wurde 1958 die Elternvereinigung ,,Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind"
gegründet, die sich für die Belange behinderter Kinder einsetzte und unter anderem
das Recht auf Bildung für ihre Kinder forderte.
10
So setzte sich, auch durch das
besondere Engagement dieser Elternvereinigung zunehmend die allgemeine
Auffassung durch, dass Menschen mit Behinderung bildungs- und entwicklungsfähige
Wesen sind und ihnen entsprechende Fördermöglichkeiten eingeräumt werden
müssen. Entsprechend wurde das Sonderschulwesen auf- und differenziert ausgebaut.
10
Die Lebenshilfe prägte 1958 den Begriff geistige Behinderung, der dann in der Fachwelt weiter
verwendet wurde/wird.

21
Des Weiteren wurden Werkstätten (WfBM) errichtet, in denen erwachsene Menschen
mit Behinderung einer Tätigkeit nachgehen konnten/können.
11
Menschen mit
Behinderung wurden nun nicht mehr gepflegt und verwahrt, sondern behandelt und
gefördert (METZLER, WACKER 2001, S. 119; KAAS 2002, S. 26 f.).
Im Jahr 1974 wurde das Schwerbeschädigtengesetz vom Schwerbehindertengesetz
(SchwbG) abgelöst, was zur Folge hatte, dass das Gesetz nun auf alle behinderten
Menschen anwendbar war und nicht mehr nur auf die Kriegsversehrten. Die Sicht über
den Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung als ,,defizitäres Wesen" blieb jedoch
weiterhin bestehen und der professionelle Helfer, als Experte für die Angelegenheiten
der Betroffenen, dominierte das bestehende Hilfesystem (KAAS 2002, S. 26 f.). KAAS
weist darauf hin, dass bereits Ende der 1960er Jahre kritische Einwände von
Betroffenen, über die Strukturen der Organisationen sowie über die Unterbringung in
Sondereinrichtungen, zu verzeichnen waren (ebd.).
3.1.1 Das Konzept der praktischen Bildbarkeit
Die Förderansichten über Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung in den 1960er
Jahren bezogen sich auf das Konzept der ,,praktischen Bildbarkeit". Das Konzept
,,praktische Bildbarkeit" beschrieb Defizite des Menschen mit kognitiver
Beeinträchtigung, indem eine Lernbeeinträchtigung (sachverhaftete Aufmerksamkeit),
eine geringe Lerndynamik, eine mangelnde Spontaneität und eine Transferschwäche
angenommen wurde. Folgernd entwickelte man dann für die pädagogische Arbeit mit
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung die so genannten didaktischen Prinzipien,
die
von
einer
speziellen
Führungsbedürftigkeit
und
der
permanenten
Anregungsbedürftigkeit der Betroffenen durch den Pädagogen ausgehen (vgl. SPECK
1970). Eine Ergänzung dieses Konzepts erfolgte durch verhaltenstherapeutische
Maßnahmen (die überwiegend äußere Motivation und Steuerung beinhalteten).
Praktisch bildbar zu sein bedeutet, mit differenzierten Angeboten anschaulich und
durch praktisches Tun zu lernen. Nach KLAUß, der den Begriff ,,lebenspraktische
Selbstständigkeit" verwendet, lag der pädagogische Schwerpunkt auf der Förderung
lebenspraktischer Fertigkeiten. So ging man davon aus, dass Menschen mit kognitiver
Beeinträchtigung bei angemessener Förderung durchaus in der Lage sind, ihren Alltag
eigenständig zu bewältigen (KLAUß 2005, S. 2 ff.).
11
Im Jahr 1967 wurde der Begriff ,,Werkstatt für Behinderte" in die deutsche Gesetzgebung eingeführt.

22
3.1.2 Normalisierungsprinzip
In den 1980er Jahren veränderte sich dann die bis dahin vorherrschende Sichtweise
durch das Normalisierungsprinzip. Dessen Grundgedanken gehen auf den dänischen
Juristen und Verwaltungsbeamten BANK-MIKKELSEN zurück, der forderte,
,,den geistig Behinderten ein so normales Leben wie möglich zu gestatten"
(BANK-MIKKELSEN 1959, zit. n. THIMM 1995, S. 5).
BANK-MIKKELSENs Formulierungen fanden Eingang in das dänische ,,Gesetz über
die Fürsorge für geistig Behinderte" von 1959. Theoretisch ausgearbeitet wurde dieser
Ansatz im Jahr 1969 durch den Schweden NIRJE (1969). Inhaltlich sieht das
Normalisierungsprinzip die Trennung wichtiger Lebensbereiche vor. THIMM nennt mit
Bezug auf NIRJE acht Bereiche, auf die sich das Normalisierungsprinzip auswirkt: 1.
normaler Tagesrhythmus, 2. Trennung von Arbeit, Freizeit und Wohnen, 3. normaler
Jahresrhythmus, 4. normaler Lebenslauf, 5. Respektierung von Bedürfnissen, 6.
angemessene Kontakte zwischen den Geschlechtern, 8. normaler wirtschaftlicher
Standard. Es geht hier also um die Minderung einer unnormalen und künstlichen
Lebenswelt der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung bzw. um die Normalisierung
der Umgebungsbedingungen. Das Normalisierungsprinzip gesteht den Menschen mit
Behinderung zu, die
,,Errungenschaften und Bedingungen des täglichen Lebens, so wie sie der Masse
der übrigen Gesellschaft zur Verfügung stehen, weitgehend zu nutzen (...)"
(KUGEL, WOLFENBERGER 1974 zit. n. THIMM 1995, S. 19).
THIMM weist darauf hin, dass man sich von der scheinbaren Schlichtheit des
Konzeptes nicht beirren lassen solle, denn bei konsequenter Anwendung führe es zu
einer erheblichen Veränderung im Umgang mit Menschen mit Behinderung (THIMM
1995, S. 19).
Als eine wichtige Voraussetzung, um die Umsetzung des Normalisierungsprinzips zu
sichern, wird die Dezentralisierung der Wohneinrichtungen genannt. Die Entwicklung
hin zu einer Ambulantisierung der Behindertenhilfe und der Aufbau von
gemeindenahen Wohnformen sowie offenen Sozialhilfen, die eine ortsnahe Betreuung
ermöglichen sollen (THIMM 1995, S. 21). KAAS merkt jedoch an, dass Normalisierung
vielerorts anders ausgelegt wurde und eher zu Veränderungen innerhalb der

23
Einrichtungen führte. Es wurden verstärkt Einzelzimmer eingerichtet und größere
Wohngruppen verkleinert, um einen persönlicheren Umgang, eine ,,familiäre
Atmosphäre" zu schaffen (KAAS 2002, S. 27).
Da die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen durch die Ausgliederung
in Form von Sondereinrichtungen einen überaus widersprüchlichen Charakter aufweist,
gewinnen in den 1980er Jahren die Inklusion und die Integration von Menschen mit
Behinderungen zunehmend an Bedeutung. Die Soziologie beschäftigt sich mit der
sozialen Inklusion. Dabei geht es grundsätzlich um die gesellschaftliche Teilhabe von
Menschen (mit und ohne Behinderung). Durch das kritische Infragestellen der
Besonderung der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und ihrer Unterbringung in
Sondereinrichtungen, wurde die
Integration im Sinne des Normalisierungsprinzips
bzw. im Zuge der Deinstitutionalisierungsdiskussion thematisiert. Daneben kam es zu
der Entwicklung integrativer Maßnahmen (z. B. integrierte Kindergärten, Schulen).
Dem lag die Überlegung zugrunde, dass Kinder mit und ohne kognitive
Beeinträchtigung vom gemeinsamen Unterrichtswesen profitieren können. So konnten
zum Beispiel im Hinblick auf die Aneignung von Kulturtechniken (lesen, rechnen,
schreiben) positive Entwicklungstendenzen beobachtet werden. Dies führte wiederum
dazu, die vermeintlichen Einschränkungen von Menschen mit Behinderung zu
überdenken (KLAUß 2005, S. 1 f.).
An den hier aufgezeigten Entwicklungen der Behindertenhilfe lässt sich nach KLAUß
ein zunehmendes Vertrauen der professionellen Helfer in die Fähigkeiten von
Menschen mit Behinderung ablesen. Er spricht von einem ,,zutrauenden Menschenbild"
und einer sich daraus ergebenden Wechselwirkung:
,,Menschen wird mehr zugetraut, sie selbst trauen sich mehr zu" (ebd., S. 2).
Infolge dieser Entwicklungen traten also Selbstbestimmungstendenzen in den
Vordergrund. Da der Gedanke der Selbstbestimmung für die Fragestellung der
vorliegenden Arbeit zentral ist, wird er im folgenden Abschnitt eingehender behandelt.

24
3.2 Selbstbestimmt Leben
Im Anschluss an diesen allgemeinen Überblick soll nun die geschichtliche Entwicklung
zum aktuell diskutierten Konzept ,,Selbstbestimmt Leben" ausführlicher betrachtet
werden. Ihren Kern hat dieses Konzept in der oben bereits erwähnten ,,Independent-
Living-Bewegung", die als Ursprung der heutigen Diskussion gelten kann.
3.2.1 Die Independent-Living-Bewegung
Die Independent-Living-Bewegung entstand zu Beginn der 1960er Jahre in den USA.
Menschen mit Behinderungen schlossen sich zusammen, um gemeinsam den ,,Kampf"
gegen Bevormundung, Entmündigung, Diskriminierung und die Abschiebung in
Einrichtungen und Anstalten aufzunehmen. Durch die Selbstvertretung (self-advocacy)
ihrer Interessen und motiviert durch die vorangegangenen Bürgerrechtsbewegungen
der Frauen, Studenten und Farbigen in den USA entstand 1972 das erste ,,Center for
Independent Living ­ CIL" (Zentrum für ein selbstbestimmtes Leben). Dieser
organisierte Zusammenschluss von Menschen mit Behinderungen erhöhte den
politischen Druck auf die US Regierung. Diese erließ neue Gesetze, die u.a. staatliche
Förderprogramme beinhalteten. Durch die staatlichen Förderprogramme wurden
weitere Zentren errichtet; mittlerweile sind es 300. Die Beratung in diesen Zentren
erfolgt nach dem Konzept des ,,Peer-Counseling". Dabei handelt es sich um Beratung
von Betroffenen für Betroffene (METZLER, WACKER 2001, S. 134; RAICHLE 2005,
S. 125 f.;
INTERESSENVERTRETUNG
SELBSTBESTIMMT
LEBEN
IN
DEUTSCHLAND E.V., o.J.).
Die Ziele dieser Bewegung waren und sind die Anerkennung von Menschen mit
Behinderungen als Bürger der Gesellschaft und daraus folgend die Garantie von
(staats)bürgerlichen Rechten. Die Bewegung lenkt den Blick weg von individuellen
Defiziten. Ihr geht es nicht (so sehr) um das Einklagen veränderter oder zusätzlicher
Dienstleistungen; der Schwerpunkt liegt auf den Bedingungen der Umwelt und der
gesellschaftlichen Verhältnisse, die Menschen mit Behinderung daran hindern, ihre
Grundrechte wie Freizügigkeit, Privatheit und Selbstbestimmung wahrzunehmen.
Deshalb fordert sie die Auflösung sämtlicher ,,Sonder"-Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen. Angestrebt wird die Integration aller erforderlichen Dienst- und

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836620192
Dateigröße
8.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Bielefeld – Sozialwesen
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
1,5
Schlagworte
persönliches budget selbstbestimmung autonomie fremdbestimmung behinderung
Zurück

Titel: Jetzt entscheide ich selbst!
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
117 Seiten
Cookie-Einstellungen