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Eigenhandel bei Nichthandelsbuchinstituten unter Einsatz eines geeigneten Risikomanagements

©2006 Diplomarbeit 76 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
KI decken volkswirtschaftlich die Funktion einer Kapitalsammelstelle ab. Sie nehmen Gelder von Anlegern herein, um diese dann an ausgesuchte Gläubiger, in Form von Krediten, herauszugeben. Auf diese Weise verdienen sie ihr Geld. Banken nutzen dabei die Zinsspannen zwischen dem Aktiv- und dem Passivgeschäft, sowie aus der Differenz zwischen dem Kundengeschäft und dem alternativen Geschäft am Geld- und Kapitalmarkt.
Zinsmargen bilden den Hauptbestandteil der Erträge. Aufgrund der historischen Niedrig-Zins-Phase der letzten Jahre ist diese Geschäftstätigkeit in eine Schieflage geraten, denn die Erträge aus dem Zinsbuch sind stark abgeschmolzen. Diese Entwicklung resultiert aus den niedrigeren Zinsmargen zwischen Aktiv- und Passivgeschäften im Kundenge-schäft eines KI. Das ist wiederum die Folge der Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt. Gleichermaßen ist man einem unaufhaltsamen und stetig wachsen-dem Wettbewerbsdruck, durch die globalen und sehr komplexen Finanzmärkte, ausgesetzt.
Aufgrund dieser Entwicklungen, ist eine wachsende Bedeutung des Eigenhandels zu verzeichnen. Mit Hilfe des Eigenhandels wird versucht zusätzliche Erträge zu generieren.
Dazu agieren die Banken mit dem eigenen Bestand an Finanzinstrumenten, indem sie diese gewinnbringend versucht einzusetzen. Hierbei unterscheidet sich die Möglichkeiten von Eigenhandelaktivitäten, anhand der Einteilung der einzelnen Institute in NHI oder in HI. Mit dem Druck auf die Ertragslage der einzelnen KI sind auch die Risiken, in den ständig neu entwickel-ten innovativen Finanzinstrumenten, gewachsen. Aber nur durch das bewusste Eingehen von Risiken im Finanzbereich sind adäquate und vom Markt geforderte Erträge zu erzielen. Risiken beinhalten allerdings auch Gefahren, die sich nicht nur auf den Erfolg einer Unternehmung und deren Erhalt auswirken, sondern auch Bedrohungen für gesamte Volkswirtschaften verursachen können.
Nicht selten sind Risiken in der Vergangenheit falsch eingeschätzt worden. Risiken sind zudem unbewusst oder sogar bewusst unzureichend beurteilt und berücksichtigt worden. Das hatte zur Folge, dass teilweise ganze Wirtschaften in eine Notlage geraten sind. Derartige Ereignisse und der immer schneller fortschreitende Wachstum, innerhalb der innovativen Finanzinstrumente, haben die Bankenauf-sicht auf den Plan gerufen. Diese ist bemüht den gewachsenen Ansprüchen stets gerecht zu werden, indem sie die vorhandene Regulierung des Bankenmarktes an den […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Marc Weber
Eigenhandel bei Nichthandelsbuchinstituten unter Einsatz eines geeigneten
Risikomanagements
ISBN: 978-3-8366-0462-8
Druck Diplomica® GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. FOM - Fachhochschule für Oekonomie und Management Essen, Essen,
Deutschland, Diplomarbeit, 2006
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© Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

_______________________________________________________________
I
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ...III
Abbildungsverzeichnis ... V
Tabellenverzeichnis ... V
1
...
Einführung in die Thematik
1
2
Bankenaufsicht und Risikomanagement ...3
2.1 Notwenidgkeit der Regulierung des Bankenmarktes ...3
2.2 Übersicht über die Träger der Bankenaufsicht in Deutschland...5
2.3 Begrifflichkeiten im Risikomanagement ...7
3
Nichthandelsbuchinstitute ...9
3.1
Grundlagen ...9
3.1.1
Entstehung des Begriffes des Nichthandelsbuchinstituts...10
3.1.2
Rechtliche Einordnung in die Bankenaufsicht...11
3.1.3
Abgrenzung zum Handelsbuchinstitut...13
3.1.4
Gründe für die Einstufung als Nichthandelsbuchinstitut...15
3.2
Handel ...16
3.2.1 Erläuterung der Begriffe Handel und Handelsbuch ...17
3.2.2 Risiken im Handelsbereich...19
3.2.3 Eigenhandel im Kontext des Grundsatz I und der MaH ...21
3.2.4 Auswirkungen von Überschreitungen der Bagatellgrenzen.24
4
Umsetzung des Eigenhandels bei Nichthandelsbuchinstituten
mittels ausgewählter Finanzinstrumente...25
4.1
Überblick über die handelbaren Finanzinstrumente...26
4.2
Strategien und Einsatzmöglichkeiten der Finanzinstrumente im
Kontext der Bankenaufsicht... .................................................28
4.2.1
Wertpapiere...28
4.2.2
Geldmarktinstrumente ...32
4.2.3
Devisen ...33

_______________________________________________________________
II
4.2.4
Derivate...34
4.3
Risiken beim Eigenhandel mittels der Finanzinstrumente...40
4.3.1
Wertpapiere...40
4.3.2
Geldmarktinstrumente ...42
4.3.3
Devisen ...42
4.3.4
Derivate...43
5
Umsetzung eines geeigneten Risikomanagements im
Handelsbereich ...44
5.1
Risikopolitik...44
5.1.1
Fixierung einer Institutspolititk ...45
5.1.2
Definition geeigneter Rahmenbedingungen ...46
5.2
Unternehmensorganisation...48
5.2.1
Aufbauorganisation ...49
5.2.2
Ablauforganisation...50
5.3
Risikomessung und -steuerung ...52
5.3.1
Adressenausfallrisiko ...54
5.3.2
Marktpreisrisiko ...57
5.3.3
Sonstige Risiken...58
6
Schlussbetrachtung...59
Literatur- und Quellenverzeichnis ... VI
Internetquellen ... XI

_______________________________________________________________
III
Abkürzungsverzeichnis
§ Paragraph
§§
Paragraphen
Abs.
Absatz
AGF
Adressengewichtungsfaktor
AktG
Aktiengesetz
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAK
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
BAWe
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
BGB
Bürgerliches
Gesetzbuch
BMG
Bemessungsgrundlage
bzw.
beziehungsweise
d.h.
das
heißt
f folgende
ff fortfolgende
gem.
gemäß
ggf.
gegebenenfalls
ggü.
gegenüber
GroMiKV
Verordnung über die Groß- und Millionenkredite
GS
Grundsatz
HGB
Handelsgesetzbuch
HI Handelsbuchinstitut(e)
i.d.R.
in der Regel
i.e.S.
im engeren Sinne
i.H.v.
in Höhe von
i.S.d.
im Sinne des/der
i.V.m.
in Verbindung mit
i.w.S.
im weitesten Sinne
KI Kreditinstitut(e)
KWG
Kreditwesengesetz
MaH
Mindestanforderungen
an
das Betreiben von
Handelsgeschäfte

_______________________________________________________________
IV
MaRisk
Mindestanforderung an das Risikomanagement
mind.
mindestens
NHI
Nichthandelsbuchinstitut(e)
o.A.
ohne Angabe
o.g.
oben
genannte(n)
o.S.
ohne
Seitenangabe
S. Seite
u.a.
unter
anderem
u.U.
unter
Umständen
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
z.B.
zum
Beispiel

_______________________________________________________________
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Risiko und Ungewissheit
...
8
Abbildung 2:
Ermittlung des Anrechnungsbetrages bei innovativen
Finanzinstrumenten
...
22
Abbildung 3:
Handelsobjekte und Finanzmärkte
...
27
Abbildung 4:
Investmenthorizont und Prognosemethodik
...
30
Abbildung 5:
Strategievarianten bei Anleihen
...
31
Abbildung 6:
Systematisierung derivativer Finanzinstrumente
...
35
Abbildung 7: Zweckbestimmungszuordnung von Derivaten...36
Abbildung 8:
Gewinndiagramme bei Kauf eines Calls und eines Puts .37
Abbildung 9:
Hedgingpostion bei vorhandenem Aktienportfolio
...
37
Abgrenzung von finanziellen Erfolgsrisikokategorien
...
Abbildung 10:
40
Risikokalküle im Konzept der Banksteuerung ...
Abbildung 11:
46
Prozess einer Aufbauorganisation
...
Abbildung 12:
49
Beispiel einer Unternehmensorganisation bei NHI
...
Abbildung 13:
50
Prozess einer Ablauforganisation
...
Abbildung 14:
51
Maßnahmen zur Optimierung der Ablauforganisation
...
Abbildung 15:
52
Ermittlung des Risikovolumen mittels Laufzeitmethode
..
Abbildung 16:
56
Tabellenverzeichnis
Übersicht über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten
von NHI und HI
...
Tabelle 1:
14
Tabelle 2:
Aufsichtsrechtliche Unterscheidung von Großkrediten
bei
NHI
und HI...15
Übersicht Zinsänderungsrisiken
...
Tabelle 3:
41
Volatilitätsrisiken
...
Tabelle 4:
44
Laufzeitabhängige Gewichtungssätze
...
Tabelle 5:
56

_______________________________________________________________
- 1 -
1
Einführung in die Thematik
KI decken volkswirtschaftlich die Funktion einer Kapitalsammelstelle ab.
Sie nehmen Gelder von Anlegern herein, um diese dann an ausgesuchte
Gläubiger, in Form von Krediten, herauszugeben. Auf diese Weise verdie-
nen sie ihr Geld. Banken nutzen dabei die Zinsspannen zwischen dem
Aktiv- und dem Passivgeschäft, sowie aus der Differenz zwischen dem
Kundengeschäft und dem alternativen Geschäft am Geld- und Kapital-
markt. Zinsmargen bilden den Hauptbestandteil der Erträge. Aufgrund der
historischen Niedrig-Zins-Phase der letzten Jahre ist diese Geschäfts-
tätigkeit in eine Schieflage geraten, denn die Erträge aus dem Zinsbuch
sind stark abgeschmolzen. Diese Entwicklung resultiert aus den nie-
drigeren Zinsmargen zwischen Aktiv- und Passivgeschäften im Kundenge-
schäft eines KI. Das ist wiederum die Folge der Zinsentwicklung am Geld-
und Kapitalmarkt. Gleichermaßen ist man einem unaufhaltsamen und
stetig wachsendem Wettbewerbsdruck, durch die globalen und sehr kom-
plexen Finanzmärkte, ausgesetzt. Aufgrund dieser Entwicklungen, ist eine
wachsende Bedeutung des Eigenhandels zu verzeichnen. Mit Hilfe des
Eigenhandels wird versucht zusätzliche Erträge zu generieren. Dazu
agieren die Banken mit dem eigenen Bestand an Finanzinstrumenten, in-
dem sie diese gewinnbringend versucht einzusetzen. Hierbei unterschei-
det sich die Möglichkeiten von Eigenhandelaktivitäten, anhand der Eintei-
lung der einzelnen Institute in NHI oder in HI. Mit dem Druck auf die Er-
tragslage der einzelnen KI sind auch die Risiken, in den ständig neu ent-
wickelten innovativen Finanzinstrumenten, gewachsen. Aber nur durch
das bewusste Eingehen von Risiken im Finanzbereich sind adäquate und
vom Markt geforderte Erträge zu erzielen. Risiken beinhalten allerdings
auch Gefahren, die sich nicht nur auf den Erfolg einer Unternehmung und
deren Erhalt auswirken, sondern auch Bedrohungen für gesamte Volks-
wirtschaften verursachen können. Nicht selten sind Risiken in der Ver-
gangenheit falsch eingeschätzt worden. Risiken sind zudem unbewusst
oder sogar bewusst unzureichend beurteilt und berücksichtigt worden.
Das hatte zur Folge, dass teilweise ganze Wirtschaften in eine Notlage ge-
raten sind. Derartige Ereignisse und der immer schneller fortschreitende

_______________________________________________________________
- 2 -
Wachstum, innerhalb der innovativen Finanzinstrumente, haben die Ban-
kenaufsicht auf den Plan gerufen. Diese ist bemüht den gewachsenen An-
sprüchen stets gerecht zu werden, indem sie die vorhandene Regulierung
des Bankenmarktes an den beschriebenen Herausforderungen anpasst.
Mittels geeigneter Verordnungen, welche den Marktteilnehmer auferlegt
werden, sollen die Risiken eingedämmt werden. Dazu gab es in der Ge-
schichte der Bankenaufsicht stets Neuerungen und Weiterentwicklungen
der Gesetzestexten und der Verordnungen. Ein Resultat dieser Entwick-
lungen und Anpassungen ist die, bis heute gültige, sechste KWG-Novelle.
Da aber die globale Wirtschaft und die zu handelnden Finanzinstrumente
unaufhaltsam in ihrer Entwicklung voranschreiten, wird es auch in Zukunft
Anstrengungen geben, die aktuellen Gesetze und Verordnungen an die je-
weilige Situation in der Finanzwirtschaft anzupassen. Ziel wird es stets
sein, Krisen innerhalb dieses Wirtschaftszweiges zu vermeiden, um da-
durch auch die Volkswirtschaft aufrecht zu halten. Alle Anstrengungen be-
ziehen jedoch den Anspruch auf einen fairen und weitestgehend freien
Wettbewerb unter den Marktteilnehmern mit ein und versuchen diese bei-
den, teilweise konträren, Prinzipien auf einander abzustimmen und in Ein-
klang zu bringen. Auch aus der Sicht des Managements eines Instituts ist
das Risikobewusstsein von großer Bedeutung, da nur durch Einhaltung
der rechtlichen Bedingungen und der Überwachung der eingegangenen
Risiken, speziell im Handelsbereich, ein Fortbestand des KI erreicht wer-
den kann.
Die vorliegende Arbeit soll in diesem Zusammenhang herausarbeiten, wie
NHI dem globalen Wettbewerbsdruck standhalten können und gleichzeitig
den rechtlichen Anforderungen beim Eigenhandel gerecht werden. Zu-
nächst soll es ein Überblick über die Bankenaufsicht geben und der Be-
reich des Risikomanagement näher erläutert werden. Danach steht der
Begriff des NHI im Vordergrund. Dieser soll zuvor erklärt und in den be-
stehenden rechtlichen Kontext gebracht werden. Des weiteren erfolgt die
Abgrenzung zu den HI, um den Sinn dieser Unterteilung aus Sicht des
Instituts und aus Sicht der Bankenaufsicht zu verstehen. Bevor die Um-
setzungsmöglichkeit des Eigenhandels bei den NHI, unter Einhaltung der

_______________________________________________________________
- 3 -
Anforderungen der MaH, mittels der Finanzinstrumente Wertpapiere,
Geldmarktinstrumente, Devisen und Derivate untersucht wird, soll zuvor
der Begriff Handel, speziell der Begriff des Eigenhandels, und dessen
Bedeutung für NHI herausgearbeitet werden. Wenn diese Untersuchung
abgeschlossen ist, soll der Eigenhandel dann in ein geeignetes und den
rechtlichen Anforderungen entsprechendes Risikomanagement eingebet-
tet werden. Dabei steht die Umsetzung des Risikomanagements im Fo-
kus. Die Umsetzung wird an der Unternehmenspolitik, deren Organisation
und abschließend an der Risikomessung und der Risikosteuerung unter-
sucht.
2 Bankenaufsicht und Risikomanagement
2.1 Notwendigkeit der Regulierung des Bankenmarktes
Um über die Notwendigkeit der Bankaufsicht einen umfassenden Über-
blick zu bekommen, ist es hilfreich sich der Historie dieser Regulierungs-
institution und der chronologischen Entwicklung der Vorschriften bewusst
zu werden. Man kann den Finanzdienstleistungssektor als den am mei-
sten regulierten und beaufsichtigten Markt anerkennen.
1
Auf diesen Markt
wirken sich nicht nur das Grundgesetz und die Gesetzestexte aus den
unterschiedlichen Rechtsbereichen (z.B. BGB, HBG, AktG) aus, sondern
auch die speziellen rechtlichen Anforderungen im Bereich der Bankwirt-
schaft (z.B. KWG, Eigenmittel- und Liquiditätsgrundsätze, MaH).
2
Diese
Tatsache hat bis heute Bestand und besitzt auch seine Rechtfertigung.
Denn unter dem Gesichtspunkt zahlreicher Risiken in der Bankenpraxis,
ist eine staatliche Regulierung dieses Marktes unabdingbar.
3
Immer wie-
der waren es Zusammenbrüche verschiedener Institute, welche die For-
derungen nach einer allgemeinen Bankenaufsicht verstärkten.
4
Die Um-
setzung einer allgemeinen Aufsicht gelang allerdings erst mit Beginn des
Jahres 1962 und wurde manifestiert in dem heute noch gültigen KWG.
5
Seit Entstehung dieses Gesetzes, welches einen sehr bedeutenden
1
Vgl. Büschgen (1998), S. 253
2
Vgl. Büschgen (1998), S. 46
3
Vgl. Adrian/Heidorn (2000), S. 611
4
Vgl. Büschgen (1998), S. 253
5
Vgl. Büschgen (1998), S. 254

_______________________________________________________________
- 4 -
Charakter für die Bankenlandschaft hat, gab es zahlreiche Neuerungen.
Jede Neuerung wurde mittels einer so genannten Novelle umgesetzt und
hatte ihren Ursprung in einer Krise oder in den notwendigen Anfor-
derungen, sich den geänderten exogenen Größen anzupassen. Nachfol-
gende chronologische Gliederung zeigt die Entwicklung des KWG, bis in
die gegenwärtige sechste Novelle dieses Gesetzes:
I. KWG-Novelle
1961
II.
KWG-Novelle 1976 (Umsetzung des GS I a)
III. KWG-Novelle 1985 (Änderung der Eigenmittelausstattung und
Konsolidierungsvorschriften)
IV.
KWG-Novelle 1993 (Neugestaltung des Eigenkapitals; Solvabilitäts-
richtlinie)
V.
KWG-Novelle 1995 (Umsetzung der Großkreditrichtlinie und der
Konsolidierungsrichtlinie)
VI.
KWG-Novelle 1998 (Umsetzung der Kapitaladäquanzrichtlinie und
der Einlagensicherungsrichtlinie)
6
Die sechste KWG-Novelle bildet für die Kreditwirtschaft die aktuell einzu-
haltende Richtlinie. Inhalt dieser Novelle ist insbesondere die Ablösung
des ehemaligen GS I a durch den GS I. Dadurch trägt man der Tatsache
Rechnung, dass das Eigenkapital von Banken, durch den globalen Wett-
bewerbsdruck, nicht nur einem Kreditrisiko, sondern auch einem Markt-
preisrisiko ausgesetzt ist.
7
Neben dieser Neuerung, gibt es eine weitere
grundlegende Änderung innerhalb der Novelle, denn mit Umsetzung die-
ser sechsten Novelle, werden erstmals zusätzlich so genannte Nicht-Ban-
ken, wie Finanzdienstleistungsinstitute und spezielle Wertpapierhandels-
banken, in die Bankenaufsicht mit einbezogen.
8
Die Notwendigkeit wird
anhand der historischen Entwicklung innerhalb des Marktes sichtbar. We-
gen der sich schnell ändernden Rahmenbedingungen, auf den interna-
tionalen Finanzmärkten, ist eine ständige Anpassung der Bankenaufsicht
erforderlich, um die nachstehenden drei Zielsetzungen zu erreichen:
Ordnung in der Kreditwirtschaft und auf dem Bankenmarkt
6
Vgl. Adrian/Heidorn (2000), S. 612 f
7
Vgl. van den Brink (2001), S. 183
8
Vgl. Jung/Schleicher (2001), S. V (im Vorwort)

_______________________________________________________________
- 5 -
Sicherung der Kreditwirtschaftsinstitution und deren volkswirtschaft-
lichen Bedeutung
9
Gläubigerschutz
Ein wichtiger Aspekt ist die Intention der Bankenaufsicht bei der Regu-
lierung des Bankenmarktes, nämlich die Gestaltung des schmalen Grades
zwischen notwendiger Einschränkung der geschäftspolitischen Aktivitäten
der einzelnen KI und der zu erhaltenden Spielräume, in den Entschei-
dungs- und Handlungsprozessen des jeweiligen Institutes.
10
Nur durch an-
gemessene Entscheidungsspielräume können Institute dem globalen
Wachstum und dem damit verbundenen Wettbewerbsdruck stand halten
und entgegnen.
2.2 Übersicht über die Träger der Bankenaufsicht in Deutschland
Von großer Bedeutung ist es, einen reibungslosen Ablauf in die Um-
setzung der Regulierung des deutschen Bankenmarktes zu bekommen.
Daher bedarf es einer eindeutig und klar definierten Organisation. Der Ab-
lauf hat den Anspruch effizient und umfassend zu sein. Um das zu er-
reichen, gibt es in Deutschland eine strikte Regelung zur Umsetzung der
Bankenaufsicht. Innerhalb der Aufsicht werden die Aufgaben auf verschie-
dene Institutionen aufgeteilt und in einer engen Zusammenarbeit umge-
setzt. Man unterscheidet bei der Regulierung des Bankenmarktes den Be-
reich der Solvenzaufsicht von dem Bereich der Marktaufsicht. Die Sol-
venzaufsicht beinhaltet die Überwachung des Anspruches, der jederzei-
tigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aller Institute.
11
Bei der Markt-
aufsicht hingegen, umfasst man die Überwachung und Kontrolle des Anle-
gerschutzes, die Transparenz der Wertpapiermärkte und das Vertrauen in
die Finanzmärkte.
12
Innerhalb dieser festgelegten Organisation bildet die
BaFin die wichtigste Institution, da sie die Hauptinstanz in der Umsetzung
und Überwachung des KWG bildet. Die BaFin entstand am 1. Mai 2002
und ist aus dem damaligen BAK hervorgegangen. Sie entwickelte sich
aufgrund einer notwendigen Verschmelzung der Aufsichtsämtern für das
9
Vgl. Büschgen (1998), S. 264
10
Vgl. Büschgen (1998), S. 264
11
Vgl. Jung/Schleicher (2001), S. 22
12
Vgl. Jung/Schleicher (2001), S. 26

_______________________________________________________________
- 6 -
13
Kreditwesen, sowie der Aufsichtsämter aus dem Versicherungswesen.
Zur Durchführung ihrer bedeutsamen Stellung innerhalb des Bankenauf-
sichtsapparates legitimiert sie sich durch den § 6 Abs. 1 KWG. Zu ihren
Aufgaben gehören:
Missstände im Finanzwesen zu erkennen und entsprechend entge-
genzuwirken ( § 6 Abs. 2 KWG)
Unterbindung und Verhinderung von Verstößen gegen die auf-
sichtsrechtlichen Bestimmungen ( § 6 Abs. 3 KWG)
14
Zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser bedeutsamen Aufgaben, wel-
che gesetzlich im KWG geregelt sind, ist es der BaFin erlaubt, in ent-
sprechenden Fällen, autark angemessene Maßnahmen zu treffen. Außer-
dem stehen der BaFin weitere Maßnahmemöglichkeiten zur Verfügung.
Es handelt sich dabei zum einen um Rechtsverordnungen, welche die Be-
hörde erlassen kann, und zum anderen um die Möglichkeit der Bekannt-
machungen und Verlautbarungen. Jede von der BaFin angeordnete Maß-
nahme muss stets in Ihrem Zweck begründet sein.
15
Die Befugnisse kön-
nen in drei Grundrichtungen eingeteilt werden:
organisatorisch
laufende
Überwachung
16
Eingriffs- und Anordnungsbefugnis
Um die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen umfassend umsetzen zu kön-
nen, arbeitet die BaFin eng mit weiteren Instanzen zusammen. Sie wird
damit der Komplexität des Marktes gerecht. Eine Institution, mit der die
BaFin bei der Durchsetzung der Bankenaufsicht eng zusammenarbeitet,
ist die Deutsche Bundesbank. Die Deutsche Bundesbank, welche als
höchste Bankeninstanz in Deutschland anzusehen ist und die Beschlüsse
der EZB für den deutschen Raum umsetzt, unterstützt die BaFin bei der
Kontrolle der Solvenzaufsicht.
17
Sie wird legitimiert durch den § 7 KWG, in
welchem der Umfang über die Zustimmigkeiten und der Zusammenarbeit
13
Vgl. KPMG (2003), S. 2
14
Vgl. KWG (2004), S. 26 f
15
Vgl. Jung/Schleicher (2001), S. 24
16
Vgl. Büschgen (1998), S. 275
17
Vgl. Jung/Schleicher (2001), S. 25

_______________________________________________________________
- 7 -
18
mit der BaFin, innerhalb der Solvenzaufsicht, geregelt ist. Bei der Um-
setzung der Marktaufsicht steht der BaFin das BAWe unterstützend zur
Seite. Das BAWe ist begründet in dem Inkrafttreten des WpHG und übt
seine Tätigkeit seit dem Jahre 1995 aus.
19
Neben diesen beiden dargeleg-
ten Instanzen gibt es weitere Institutionen, mit welchen die BaFin zusam-
menarbeitet. Neben der Bundesregierung im allgemeinen, dem Bundes-
finanzminister im speziellen, sind auch gewisse Sonderaufsichtsinstanzen
für besondere Institute zu nennen.
20
2.3 Begrifflichkeiten im Risikomanagement
Um die Bedeutung eines Risikomanagements für ein Unternehmen zu ver-
stehen, bedarf es einer eindeutigen Beschreibung des Begriffes ,,Risiko"
i.V.m. der näheren Erläuterung des Wortes ,,Management". Dieser Sach-
verhalt und die Zusammenführung dieser zwei Begrifflichkeiten wird in die-
sem Abschnitt vollzogen.
Der Risikobegriff bedeutet die Wahrscheinlichkeit, dass durch ein ent-
sprechendes Verhalten entweder ein nicht gewollter Nachteil eintritt oder
ein erwarteter Vorteil ausbleibt.
21
Risiko stellt also eine negative Beeinflus-
sung oder eine Abweichung einer vorgegeben Zielgröße dar. Somit ent-
steht Risiko, wenn eine Situation der Ungewissheit vorliegt. Ungewissheit
ist in der mathematischen Entscheidungstheorie ein Zustand nicht voll-
ständiger Information. Ungewissheit unterteilt sich in die Bereiche Un-
sicherheit und Risiko. Liegen Wahrscheinlichkeiten für zukünftige Ent-
wicklungen vor oder sind generell anzunehmen, spricht man von einem
Risiko. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um einen Zustand der Unge-
wissheit.
22
Folgende Grafik fasst diesen Sachverhalt übersichtlich zusam-
men und stellt die dargelegten Zusammenhänge, innerhalb dieses Be-
reiches, veranschaulichend heraus:
18
Vgl. KWG (2004), S. 27 f
19
Vgl. Büschgen (1998), S. 277
20
Vgl. Büschgen (1998), S. 281 f
21
Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (2004), S. 2561
22
Vgl. Eller (2002), S. 105

_______________________________________________________________
- 8 -
Sicherheit
Unsicherheit
=> Risiko i.w.S.
Ungewissheit
Risiko i.e.S.
23
Abbildung 1: Risiko und Ungewissheit
Im Unterschied zur Entscheidungstheorie, steht in der Finanzwirtschaft der
Begriff des Risikos i.V.m. einem Verlustpotenzial einer eingegangen Posi-
tion. Risiken müssen stets quantifizierbar, beeinflussbar und steuerbar
sein.
24
Management ist der zweite zu definierende Begriff. Darunter versteht man
zwei abzugrenzende Bereiche. Zum einen umfasst es eine Institution, wel-
che alle leitenden Instanzen einer Unternehmung beinhaltet, zum anderen
versteht man diesen Begriff funktional. Im Managementbereich stehen alle
Maßnahmen zur zielgerichteten Steuerung einer Unternehmung im Vor-
dergrund. Diese Maßnahmen lassen sich in folgende vier Bereiche unter-
teilen:
Planung
Kontrolle
Koordination
25
Führung
Risikomanagement, als Ergebnis der Zusammenführung der Begriffe
,,Risiko" und ,,Management", umfasst alle Maßnahmen zur Identifikation
und Limitierung von allen vorstellbaren und greifbaren Risiken, sowie de-
ren ständigen Steuerung und Kontrolle. Zur Umsetzung eines geeigneten
23
Entnommen aus: Perridon/Steiner (2004), S. 99
24
Vgl. Jung/Schleicher (2001), S. 148
25
Vgl. Schierenbeck (2003), S. 95ff

_______________________________________________________________
- 9 -
Risikomanagements bedient man sich folgender Teilbereiche:
Risikoidentifikation
Risikobewertung
Risikosteuerung
26
Risikokontrolle
Wenn man sich die nähere Bedeutung dieser aufgeführten Begrifflich-
keiten in chronologischer Reihenfolge und unter Beachtung des Risiko-
managements als Oberbegriff anschaut, erkennt man die Tragweite die-
ser Begrifflichkeit. Um ein geeignetes Risikomanagement umzusetzen, be-
darf es einer umfassenden Analyse aller möglichen Risiken, die im ge-
samten Unternehmensprozess auftreten können. Die Identifikation über-
nimmt dabei die Aufgabe alle Risiken zu erkennen und das im Rahmen
eines Frühwarnsystems.
27
Wenn sämtliche Risiken erkannt und die jewei-
ligen Informationen darüber gesammelt worden sind, ist es eine wichtige
Aufgabe, die erkannten Risiken zu bewerten, bevor geeignete (Gegen-)
Maßnahmen ergriffen werden können. Dazu wird das Risiko, hinsichtlich
der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Ausmaßes, einge-
schätzt.
28
Wenn nun das Risiko erkannt und entsprechend bewertet wur-
de, ist es entscheidend, dieses zu steuern. Steuerung bedeutet in diesem
Zusammenhang, dass man durch gezielte Maßnahmen die erkannten
Risiken bewusst und zielgerichtet beeinflusst. Man versucht die Eintritts-
wahrscheinlichkeiten zu verringern und wenn möglich, gänzlich zu elimi-
nieren.
29
Abschließend bedeutet in diesem Zusammenhang Risikokon-
trolle, dass man die tatsächliche Risikosituation im Unternehmen über-
prüft und mit dem Tragfähigkeitsprofil, welches bei dem Institut vorliegt,
abstimmt.
30
3 Nichthandelsbuchinstitute
3.1 Grundlagen
Das Ziel der nun folgenden Ausarbeitung soll darin liegen, den Begriff des
26
Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (2004), S. 2562
27
Vgl. www.software-kompetenz.de/?5902, Stand 13. April 2006
28
Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (2004), S.2562
29
Vgl.
Wiedemeier (2001), S. 339 f
30
Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (2004), S. 2562

_______________________________________________________________
- 10 -
NHI zu erläutern und dem Leser näher zu bringen. Besonderen Wert er-
hält die rechtliche Einordnung des Begriffes in die Richtlinien der Banken-
aufsicht. Bevor die Abgrenzung zu dem rechtlichen Begriff des HI im Vor-
dergrund steht, soll zunächst herausgearbeitet werden, wie der Begriff des
NHI entstanden ist. Abgeschlossen wird dieser Teil mit einer Unter-
suchung der Zweckmäßigkeit einer solchen Unterteilung und die Gründe
für eine Einstufung in diese Institutsgruppe.
3.1.1 Entstehung des Begriffes des Nichthandelsbuchinstituts
Seit Umsetzung der sechsten KWG-Novelle im Jahre 1998, unterscheidet
der Gesetzgeber zwischen Instituten mit einem umfassenden Trading-
Book und solchen, welche lediglich ein überschaubares Trading-Book
führen. Diejenigen Institute, welche ein Handelsbuch in gewissen Grenzen
haben, bezeichnet man als NHI.
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Die Gründe in dieser Unterscheidung
liegen darin, dass man den Instituten, welche in ihrem Geschäftsumfang
lediglich sehr restriktiv aufgestellt sind, die Chance auf einen Eigenhandel
nicht verwehren möchte. NHI sollen die Möglichkeit auf zusätzliche Er-
tragspotenziale, mittels Eigenhandelsaktivitäten, bekommen. So etwas
wäre fast unmöglich, wenn die Institute, welche unter die Bagatellgrenze
fallen und welche sich nicht freiwillig als HI behandeln lassen, alle auf-
sichtsrechtliche Anforderungen zur Umsetzung eines Eigenhandels um-
setzen müssten. Das Problem liegt dabei in der fehlenden Kapazität zur
ordnungsgemäßen Umsetzung eines Eigenhandels. Um die Bedeutung
dieses Begriffes und dessen Entstehung herauszustellen, kann man bei
einem Blick über die deutsche Bankenlandschaft feststellen, dass der
Großteil der deutschen Institute zu dem Bereich der NHI zuzurechnen
sind.
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Und um diesen zahlreichen Instituten ebenfalls die Chance auf
zusätzliche Erträge zu ermöglichen, erlaubt man ihnen eine vereinfachte
Form der aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf ihren Handelsbereich
anzuwenden. Dadurch ergeben sich positive Auswirkungen auf die inter-
nationale Wettbewerbsfähigkeit der NHI. Zusammenfassend kann festge-
halten werden, dass mit der Möglichkeit des Ausnutzens der rechtlichen
31
Vgl. Groß/Knippschild (2001), S. 1043
32
Vgl. Büschgen (1998), S. 1121

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783956362682
ISBN (Paperback)
9783836604628
Dateigröße
471 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule – Wirtschaftswissenschaften, Berufsbegleitender Studiengang Diplomkaufmann (FH)
Erscheinungsdatum
2007 (Juli)
Note
3,0
Schlagworte
bankenaufsicht derivatehandel finanzierung risikomanagement marktpreisrisiko
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Titel: Eigenhandel bei Nichthandelsbuchinstituten unter Einsatz eines geeigneten Risikomanagements
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