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Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes und dessen prognostizierte Entwicklung

©2005 Diplomarbeit 74 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Der Fernsehmarkt unterlag in den vergangenen Jahrzehnten gravierenden Veränderungen. Gerade Japan verfügt über ein außergewöhnlich komplexes Mediensystem, das sich mit Blick auf seine Gesamtheit nur in Umrissen darstellen lässt. Besonders für das Rundfunkwesen gilt, dass es sich derzeit aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens sowie zahlreicher neuer Anbieter in einer Umbruchphase befindet, deren Auswirkungen und Ausmaße noch nicht absehbar sind. In Deutschland sorgten die Zulassung privater Rundfunkanbieter sowie neue Übertragungstechniken durch Kabel und Satellit für einen Umbruch in der Medienlandschaft, bevor nun weitere nachhaltige Veränderungen, bedingt vor allem durch die Digitalisierung der TV-Signale, anstehen.
Sowohl für den deutschen als auch den japanischen Fernsehmarkt gilt, dass die kommenden Jahre geprägt sein werden vom Einsatz digitaler Technik. Kein Bereich der Wertschöpfungskette eines TV-Senders wird unverändert bleiben. Diese gravierenden Neuerungen werden sich nicht nur auf das derzeit bestehende Angebot auswirken, sondern auch zu einem wesentlich stärkeren Konkurrenzaufkommen führen. Zum einen werden zunehmend internationale Medienkonzerne auf die Fernsehmärkte drängen, zum anderen eröffnet die starke technische Entwicklung auch branchenfremden Anbietern Möglichkeiten, auf dem Fernsehmarkt tätig zu werden.
Wie schnell und deutlich sich die Fernsehmärkte wandeln, wird in beiden Ländern in nicht unerheblichen Maß von Seite der Rezipienten mit bestimmt. Dass Digitaltechnik im Produktionsbereich eingesetzt wird, ist längst gängig. Eine größere Herausforderung liegt für die Akteure auf den Fernsehmärkten darin, bei den Rezipienten eine breite Akzeptanz hinsichtlich neuer Distributionsmöglichkeiten von Inhalten zu schaffen. Wie stark und in welche Richtung hier die Entwicklung geht, wird maßgeblich von den Möglichkeiten abhängen, die neue Endgeräte für Empfang und Nutzung digitaler Angebote bieten.
Weder auf dem deutschen noch auf dem japanischen Fernsehmarkt werden sich die technischen Veränderungen und die daraus resultierenden Folgen aufhalten lassen. Die Unterschiede zwischen beiden Märkten liegen vor allem in der Akzeptanz und Offenheit für Neuerungen seitens der Rezipienten. Das täglich zur Verfügung stehende Zeitbudget lässt sich nicht verlängern, wenn weiterhin die strikte Trennung von Fernsehen und Mobilität oder Fernsehen und PC beibehalten bleibt. […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Alexandra Ott
Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes und dessen
prognostizierte Entwicklung
ISBN-10: 3-8324-9882-6
ISBN-13: 978-3-8324-9882-5
Druck Diplomica® GmbH, Hamburg, 2006
Zugl. Fachhochschule Wiesbaden, Wiesbaden, Deutschland, Diplomarbeit, 2005
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http://www.diplom.de, Hamburg 2006
Printed in Germany

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
II
I Inhaltsverzeichnis
II ABBILDUNGSVERZEICHNIS IV
III TABELLENVERZEICHNIS
V
IV ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VI
1
EINLEITUNG
1
2
RECHTLICHE UND POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN
FERNSEHMÄRKTEN
3
2.1
Öffentlich-rechtliches Fernsehen
5
2.1.1
Deutschland
5
2.1.2
Japan
6
2.2
Privatfernsehen
7
2.2.1
Deutschland
7
2.2.2
Japan
9
3
ERLÖSMODELLE IN DEN FERNSEHMÄRKTEN 11
3.1
Öffentlich-rechtliches Fernsehen 12
3.1.1
Deutschland 13
3.1.2
Japan 14
3.2
Privatfernsehen 16
3.2.1
Deutschland 17
3.2.2
Japan 18
4
WETTBEWERBSBEDINGUNGEN IN DEN FERNSEHMÄRKTEN 18
4.1
Relevante Teilmärkte 18
4.2
Wirtschaftlicher Wettbewerb 20
4.2.1
Deutschland 22
4.2.2
Japan 24
4.3
Neue Geschäftsmodelle durch Kabelnetzbetreiber 26
4.3.1
Deutschland 26
4.3.2
Japan 29
5
TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN FERNSEHMÄRKTEN 30
5.1
Digitalisierung 30
5.1.1
Deutschland 31
5.1.2
Japan 32
5.2
Distributionswege 32
5.2.1
Kabel 32
5.2.1.1
Deutschland 33
5.2.1.2
Japan 33
5.2.2
Satellit 34
5.2.2.1
Deutschland 35
5.2.2.2
Japan 36
5.2.3
Terrestrik 37
5.2.3.1
Deutschland 37
5.2.3.2
Japan 38

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
III
6
NEUE HERAUSFORDERUNGEN IN DEN FERNSEHMÄRKTEN 39
6.1
Rechtlich und politisch 40
6.1.1
Deutschland 40
6.1.2
Japan 41
6.2
Erlösmodelle und Wettbewerb 42
6.2.1
Deutschland 43
6.2.2
Japan 43
6.3
Technisch 44
6.3.1
Deutschland 45
6.3.2
Japan 46
7
ZWISCHENBILANZ UND PROGNOSTIZIERTE ENTWICKLUNG 47
7.1
Deutschland 47
7.2
Japan
51
8
FAZIT
53
V LITERATURVERZEICHNIS VIII

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
IV
II Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Interdependente Teilmärkte des Fernsehmarktes 19
Abbildung 2: Infrastruktur der deutschen Kabelnetze 27
Abbildung 3: Umlaufbahn der japanischen Rundfunk-Satelliten 36

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
V
III Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht der privaten Fernsehnetzwerke 10
Tabelle 2: Gebühreneinnahmen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender 13
Tabelle 3: Ausgaben TV-Werbung in Deutschland 22
Tabelle 4: TV-Marktanteile in Deutschland 23
Tabelle 5: Ausgaben TV-Werbung in Japan 24
Tabelle 6: Übersicht Fernsehveranstalter in Japan 25
Tabelle 7: Gesamteinnahmen des Fernsehmarktes nach Anbietern 25
Tabelle 8: Angeschlossene Kabel-Haushalte in Deutschland 33
Tabelle 9: Angeschlossene Pay-TV Kabel-Haushalte in Japan 34
Tabelle 10: Angeschlossene Satelliten-Haushalte in Deutschland 35
Tabelle 11: Angeschlossene Pay-TV Satelliten-Haushalte in Japan 36
Tabelle 12: Auswirkungen der Digitalisierung von Übertragungswegen 53

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
VI
IV Abkürzungsverzeichnis
ABU
Asian
Broadcasting
Union
ANN
All Nippon News Network / Terebi Asahi Keiretsu
ARD
Arbeitsgemeinschaft
der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Deutschlands
BBC
British
Broadcasting
Corporation
BK-Netz Breitbandkabelnetz
BMWA
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
BS
Broadcast
Satellite
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
CATV
Cable
TV
CS
Communications
Satellite
DJW
Deutsch-Japanischer
Wirtschaftskreis
e.V.
DTTB
Digital Terrestrial Television Broadcasting
DVB-C
Digital
Video
Broadcasting-Cable
DVB-S
Digital
Video
Broadcasting-Satellite
DVB-T
Digital
Video
Broadcasting-Terrestrial
e erwartet
EPG
Electronic
Program
Guide
FNN
Fuji News Network / Fuji Terebi Keiretsu
GEZ
Gebühreneinzugszentrale
HDTV
High
Definition
Television
Hrsg.
Herausgeber
HSE
Home
Shopping
Europe
IAS
International
Accounting
Standards
i.d.R.
in
der
Regel
iTV
interaktives
Fernsehen
JNN
Japan News Network / TBS Keiretsu
KDG
Kabel
Deutschland
GmbH
KEF
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
KEK
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
LDP
Liberal
Demokratische
Partei
LMA
Landesmedienanstalt
MIC
Ministry of Internal Affairs and Communications

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
VII
Mio.
Million
MPHPT
Ministry of Public Management, Home Affairs, Posts and Telecommuni-
cations (Somusho)
MSO
Multiple
System
Operators
NAB
National Association of Commercial Broadcasters
NE
Netzebene
NHK
Nippon
Hs Kykai
NNN
Nippon News Network / Nihon Terebi Keiretsu
o.V.
ohne
Verfasser
PwC
PricewaterhouseCoopers
QVC
Quality,
Value,
Convenience
RfStV
Rundfunkstaatsvertrag
RRG
Reichs-Rundfunk-Gesellschaft
TV
Television
TXN
Terebi
Tokyo
Keiretsu
UHF
Ultra
High
Frequency
UKW
Ultra
Kurzwelle
ULR
Unabhängige Landesmedienanstalt für Rundfunk und neue Medien
US-GAAP
US-Generally Accepted Accounting Principles
ZAW
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft
ZDF
Zweites
Deutsches
Fernsehen

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
1
1 Einleitung
"The broadcasting industry, with its various methods of finance, its intricate organization and
its close, and peculiar, relations with the government offers a rich field for study by the
economist."
(R.H. Coase)
1
Fernsehen und Radio sind weltweit während der letzten Jahrzehnte zu einem wesentlichen
Bestandteil des öffentlichen und privaten Lebens geworden. Rundfunk hat eine Verbreitung
erreicht, die mit der keines anderen Mediums vergleichbar ist. Über sprachliche, staatliche,
intellektuelle und soziale Grenzen hinaus werden Wissen, Meinungen und Ansichten fast voll-
ständig aus Medien gewonnen. Regierungen sahen und sehen sich daher veranlasst, Rund-
funk einen institutionellen Rahmen vorzugeben und ihn besonderen Kontrollen zu unterwer-
fen. Medien lassen sehr genau erkennen, welcher Freiheitsspielraum einer Gesellschaft zuge-
standen wird. Die Organisationsformen des Rundfunks zeigen, in welcher Weise ein Staat die
Entscheidungsgewalt über Programminhalte demokratisch organisiert bzw. in Eigenregie ü-
bernimmt oder auch wie beispielsweise der Zugang zur Sendetechnik geregelt ist.
2
Insbesondere der Fernsehmarkt unterlag in den vergangenen Jahrzehnten gravierenden Ver-
änderungen und ist deshalb zum Thema der vorliegenden Diplomarbeit gewählt worden.
Gerade Japan verfügt über ein außergewöhnlich komplexes Mediensystem, das sich mit Blick
auf seine Gesamtheit nur in Umrissen darstellen lässt. Besonders für das Rundfunkwesen
gilt, dass es sich derzeit aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung des terrestrischen
Fernsehens sowie zahlreicher neuer Anbieter in einer Umbruchphase befindet, deren Auswir-
kungen und Ausmaße noch nicht absehbar sind.
3
In Deutschland sorgten die Zulassung pri-
vater Rundfunkanbieter sowie neue Übertragungstechniken durch Kabel und Satellit für ei-
nen Umbruch in der Medienlandschaft, bevor nun weitere nachhaltige Veränderungen, be-
dingt vor allem durch die Digitalisierung der TV-Signale, anstehen. Vor diesem Hintergrund
ist es das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit, den deutschen und japanischen Fernsehmarkt
zu analysieren. Eine Analyse ist die
"systematische Untersuchung eines Gegenstandes oder
Sachverhalts hinsichtlich aller einzelnen Komponenten oder Faktoren, die ihn bestimmen".
4
Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird, stets unter dem Eindruck der Digitalisierung, eine Un-
tersuchung der rechtlich-politischen, wirtschaftlichen und technischen Situation durchgeführt,
1
Coase 1966: 440
2
Grein/Heim/Klingenberg 2002: 2
3
Löhr 2004: 912
4
Duden 1990: 58

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
2
auf deren Grundlage künftige Herausforderungen erkannt und die Entwicklung in den nächs-
ten Jahren prognostiziert werden. Besonders berücksichtigt werden dabei die unterschiedli-
chen Erlösmodelle, die auf dem Fernsehmarkt Anwendung finden. Eine Marktanalyse im
klassischen Sinn des Marketings wurde nicht durchgeführt, da hierbei für eine kurzfristige
Darstellung der Marktsituation lediglich gerade aktuelle Daten herangezogen worden wären.
5
Für die Themenwahl waren jedoch noch weitere Aspekte ausschlaggebend. Bei Deutschland
und Japan handelt es sich ­ gleich nach den USA ­ um den zweit- bzw. drittgrößten Fern-
sehmarkt der Welt.
6
Japan wird unter anderem aufgrund der großen kulturellen Unterschiede
und sprachlichen Barrieren nur selten für Ländervergleiche herangezogen. Allerdings werden
Deutschland und Japan bei vergleichenden Typologien stets einer gemeinsamen Länder-
gruppe zugeordnet, die sich z.B. von den USA oder auch Großbritannien stark abgrenzen.
7
Auch angesichts dieser wissenschaftlichen Einordnung wurde der deutsche und japanische
Fernsehmarkt als Untersuchungsgegenstand für die vorliegende Diplomarbeit ausgewählt, da
er für das Aufzeigen von Gemeinsamkeiten und Differenzen besonders geeignet ist. Unter-
stützt wurde die Wahl dieser beiden Märkte auch durch die Tatsache, dass die japanischen
Rechnungslegungsvorschriften seit Ende der neunziger Jahre durch zahlreiche Reformen
geprägt waren. Letzte Änderungen wurden im Geschäftsjahr 2001 wirksam und hatten zum
Ziel, sich den internationalen Standards US-GAAP und IAS anzupassen.
8
Die Grundprinzipien
der japanischen Rechnungslegung entsprechen weitgehend den deutschen Grundsätzen ord-
nungsgemäßer Buchführung.
9
Vor diesem Hintergrund lassen sich der deutsche und japani-
sche Fernsehmarkt leichter miteinander vergleichen.
Inhaltlich setzt sich die Arbeit zunächst in Kapitel 2 mit den rechtlichen und politischen Rah-
menbedingungen auseinander, bevor in Kapitel 3 auf die unterschiedlichen Erlösmodelle in
den Fernsehmärkten eingegangen wird. Der wirtschaftliche Wettbewerb und die relevanten
Teilmärkte stehen in Kapitel 4 im Vordergrund, das sich außerdem mit der Rolle der Kabel-
netzbetreiber befasst. Die technischen Rahmenbedingungen finden in Kapitel 5 Berücksichti-
gung. Vor diesem Hintergrund werden in Kapitel 6 die neuen Herausforderungen betrachtet,
denen sich beide Fernsehmärkte stellen müssen, bevor in Kapitel 7 eine Zwischenbilanz ge-
zogen und Entwicklungsprognosen abgegeben werden. Die Arbeit endet mit einem Fazit in
Kapitel 8.
5
Wikipedia 2004a
6
DJW 2003: 3
7
Jackson 2002: 173, 177
8
Seiler 2001: 7
9
Wöhe 1997: 175

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
3
2 Rechtliche und politische Rahmenbedingungen in den Fernsehmärkten
Seit der Zulassung privatwirtschaftlich organisierter Rundfunkveranstalter 1984 herrscht in
der Bundesrepublik Deutschland das duale Rundfunksystem, d.h. die Koexistenz von öffent-
lich-rechtlichem und privatem Rundfunk.
10
Bis zu diesem Zeitpunkt gab es mit ARD und ZDF
zwei bundesweite Sender sowie je ein landesweites Programm pro Bundesland.
11
Bereits
1981 ebnete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Weg für den privaten Rundfunk.
Grundlage waren die Landesmediengesetze, die bis heute Anwendung finden. Das duale
Rundfunksystem wird außerdem durch den Rundfunkstaatsvertrag (RfStV), die Landesrund-
funkgesetze sowie die Rundfunkurteile des BVerfG geregelt.
12
Die rechtliche Stellung des
Fernsehens wird, wie die der Presse, durch die aus dem Grundgesetz abgeleiteten Grundsät-
ze der Kommunikationsfreiheit bestimmt.
13
Die Programmkontrolle obliegt als eine zentrale
Aufgabe den deutschen Landesmedienanstalten (LMA) genauso wie auch die Zulassung als
Rundfunkveranstalter in deren Verantwortungsbereich fällt. Wer Rundfunk veranstalten
möchte, kann bei der entsprechenden LMA eine Lizenz beantragen. Neben dieser Zulassung
werden u.a. auch genügend Kabelkapazität und eine Hörfunkfrequenz benötigt, was eben-
falls in den Aufgabenbereich der LMA fällt.
14
Die Rundfunkordnung in Deutschland sieht den Staat als Garant der Rundfunkfreiheit durch
die Gründung öffentlich-rechtlicher Anstalten einerseits
,
sowie der Zulassung und Kontrolle
von Privatfunk andererseits. Grundlegendes Prinzip der Rundfunkordnung ist der Pluralismus.
Seit 1961 sorgt das Modell des Binnenpluralismus dafür, dass Ausgewogenheit und Vielfalt
im Programm der jeweiligen Rundfunkanstalt herrschen. Mit dem Privatfernsehen kam das
Modell des Außenpluralismus hinzu.
15
Die große Zahl von parteiischen
und kommerziell orien-
tierten Anbietern soll die Vielfalt im Gesamtangebot sichern, ohne jedoch gegen bestimmte
Mindestanforderungen an die Berichterstattung, wie z.B. Sorgfalts- und Wahrheitspflichten,
zu verstoßen.
16
10
Grein/Heim/Klingenberg 2002: 2
11
o.V. 2004a: 93
12
Wikipedia 2004b
13
dtv Lexikon 1997: 271
14
o.V. 2004b
15
Werner 2004: 6-9
16
Meyer 1990

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
4
Wie Deutschland hat auch Japan ein duales Rundfunksystem (heizon taisei)
17
. Einerseits gibt
es den ausschließlich durch Gebühren finanzierten Sender NHK. Andererseits dominieren fünf
große private Stationen mit Sitz in Tokio, die ihrerseits mit verschiedenen regionalen Anbie-
tern verbunden sind.
Diese Netzwerke von Privatsendern bildeten sich ab 1966 und standen
immer in großer Konkurrenz zueinander.
18
Die Gründung der ersten drei privaten Sender
geht zurück auf das Jahr 1925. Es waren privatrechtliche Organisationen, an denen Privatun-
ternehmen - vor allem aus dem Zeitungswesen - beteiligt waren. Trotzdem wurde nicht pro-
fitorientiert gearbeitet. Stattdessen waren die Sender von Empfangsgebühren abhängig und
wurden von der Regierung kontrolliert.
19
Um das Rundfunknetz auf das ganze Land auszu-
weiten, führte starker Druck seitens der Regierung 1926 zu deren Fusion und so zur Entste-
hung von NHK, die nach dem Vorbild der BBC gegründet wurde.
20
Als sich nach dieser Fusion
die privaten Unternehmen allmählich zurückzogen, nahm der Regierungseinfluss stark zu,
was NHK zu einem halbstaatlichen Organ werden ließ.
21
Vor und während des Krieges übte die Regierung eine umfassende Kontrolle auf NHK aus.
22
Nach 1945 standen die japanischen Medien unter großem Einfluss der USA, auf den sowohl
die Zulassung privater Rundfunksender 1951 als auch der Start des Privatfernsehens zwei
Jahre später zurückzuführen ist.
23
Schon 1947 waren Zensurverbot und Redefreiheit in der
Verfassung verankert worden. Zu einer weiteren Reformierung von NHK kam es jedoch erst
1950 als sowohl das Rundfunkgesetz als auch das Gesetz über elektrische Wellen erlassen
wurde. NHK wurde zu einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen, das jedoch erst ab 1953
ein reguläres und ab 1969 ­ noch vor den regionalen privaten Sendern ­ ein landesweites
Programm ausstrahlte. Ebenfalls 1953 startete Nippon Terebi als erster kommerzieller Sender
mit seinem Programm.
24
Alle Rundfunksender in Japan unterliegen dem Rundfunkgesetz (hoso-ho).
25
Dort verankert
sind neben den Programmgrundsätzen auch speziell für NHK deren Organisation und Aufga-
ben.
26
Ebenfalls seit 1950 werden die technischen Grundlagen durch das Gesetz über elektri-
sche Wellen (denpa-ho) geregelt. Um Rundfunk überhaupt ausstrahlen zu dürfen, ist eine
17
Shiono 1988: 138
18
Wagner 1998: 459
19
Löhr 2004: 919
20
Ishikawa 1998: 673
21
Löhr 2004: 919
22
Ishikawa 1998: 673
23
Wagner 1998: 455-456
24
Löhr 2004: 919
25
Kazuhiko 1990: 1
26
Ishikawa 1998: 673-674

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
5
Lizenz erforderlich, die alle fünf Jahre erneuert werden muss und an einige Auflagen gebun-
den ist. Neuer Lizenzgeber ist seit 2001 das Ministerium für öffentliche Verwaltung, Inneres,
Post und Telekommunikation (Somusho)
27
.
Spezielle Auflagen sollen helfen, eine Konzentra-
tion auf dem Medienmarkt zu vermeiden. Der Unterhalt mehrerer terrestrischer Sender ist
untersagt, genauso wie Ausländer keine Lizenznehmer sein und nur maximal 1/5 der Anteile
eines Rundfunksenders besitzen dürfen. Wie viele Rundfunkveranstalter in welchen Regionen
ausstrahlen dürfen, unterliegt der Planung des Somusho-Ministers. Auch bezüglich der Pro-
gramminhalte gibt es klare Vorgaben. Hinsichtlich Bildung, Unterhaltung, Information und
Erziehung wird eine ausgewogene und harmonische Programmgestaltung erwartet. Es gilt
der Grundsatz der politischen Unparteilichkeit, weder gegen die guten Sitten noch gegen die
öffentliche Sicherheit darf verstoßen werden, Verfälschung von Fakten hat auszubleiben und
kontroverse Themen müssen aus möglichst vielen Blickwinkeln beleuchtet werden.
28
2.1 Öffentlich-rechtliches Fernsehen
2.1.1 Deutschland
Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sind freigestellt von behördlicher Fachkontrolle und
haben die Befugnisse zur Selbstverwaltung. Auf ihre möglichen Erlösmodelle wird detailliert
in Kapitel 3 eingegangen, die rechtlichen und politischen Grundlagen werden im Folgenden
erläutert.
Bevor es 1950 zur Gründung der föderalistisch organisierten ARD kam, gab es in verschiede-
nen westlichen Bundesländern bereits einzelne Rundfunkanstalten. Anders als zu Zeiten der
Weimarer Republik unterlagen sie keinem vorherrschenden Regierungseinfluss auf ihre Pro-
gramm- und Personalpolitik. Das Gemeinschaftsprogramm des Deutschen Fernsehens be-
gann allerdings erst im November 1954.
29
Heute besteht die ARD aus neun selbständigen und staatsunabhängigen Landesrundfunkan-
stalten.
30
Diese Organisationsform einer Arbeitsgemeinschaft, in der die einzelnen Mitglieder
völlig unabhängig bleiben, wurde gewählt, um sich bewusst von der 1925 gegründeten
Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG) abzukehren. Die RRG verfolgte das Konzept einer Dach-
27
Ministry of Public Management, Home Affairs, Posts and Telecommunications; seit September 2004 im Eng-
lischen umbenannt in Ministry of Internal Affairs and Communications (MIC); japanischer Name: Somusho
28
Löhr 2004: 919
29
Chill/Meyn 1998: 3-6
30
ARD 2003

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
6
gesellschaft, die für eine Zentralisierung des Weimarer Rundfunks gesorgt und bis 1945 als
Zentrale des NS-Rundfunks Bestand hatte.
31
Die Alliierten nutzten nach Ende des Zweiten
Weltkriegs die Sender vorübergehend zur Kontrolle der politischen und wirtschaftlichen Lage
im besetzten Deutschland. Dem Modell der BBC folgend, schufen die westlichen Alliierten die
Voraussetzungen für einen liberalen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weitgehend frei von
staatlichen und wirtschaftlichen Einflüssen.
32
Mit dem ersten Fernsehurteil des BVerfG wurde 1961 die Basis für eine von den Bundeslän-
dern gemeinsam getragene Fernsehanstalt geschaffen. Das Urteil sichert den Ländern die
alleinige Zuständigkeit für Programm- und Organisationsfragen auf dem Gebiet des Rund-
funks. Im Dezember des gleichen Jahres wird der Staatsvertrag zur Errichtung des zentrali-
siert aufgebauten ZDF unterzeichnet. Die zweite öffentlich-rechtliche Sendeanstalt der Bun-
desrepublik Deutschland ist somit gegründet, nimmt jedoch erst zwei Jahre später ihren Be-
trieb auf.
33
2.1.2 Japan
NHK ist der einzige öffentlich-rechtliche Sender Japans und erhält keinerlei finanzielle Unter-
stützung seitens des Staates. Rundfunk wird hier ganz im Interesse des Gemeinwohls betrie-
ben.
34
Alle Teile des Landes sollen mit Programmen versorgt werden, die mit ihren Inhalten
für Stabilität und Idylle im japanischen Alltag sorgen.
35
NHK ist verpflichtet, sowohl regionale
als auch nationale Sendungen auszustrahlen.
36
Der Forderung nach einem erhöhten kulturel-
len Niveau, nach hoher Qualität und Reichhaltigkeit muss bei der Programmgestaltung ge-
nauso Rechnung getragen werden, wie der Verpflichtung neben dem überregionalen Ge-
meinschaftsprogramm auch regionale und lokale Sendungen auszustrahlen. Die Belange von
NHK sind im zweiten Abschnitt des Rundfunkgesetzes geregelt. Dort ist auch festgehalten,
dass NHK
,,im Inland zum Wohl der Allgemeinheit reichhaltige und gute Programme zu sen-
den hat, so dass sie im ganzen Land empfangen werden können ..."
. Außerdem liegen weite-
re Aufgaben darin, die Rundfunktechnik weiterzuentwickeln und auch Programme für das
Ausland zu senden.
37
31
ARD 2004
32
Chill/Meyn 1998: 2-3
33
ZDF 2004a
34
Ishikawa 1998: 673
35
Wagner 1998: 459
36
Kazuhiko 1990: 2-3
37
Löhr 2004: 919

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
7
"NHK is not an organ of opinion; it is a news organ that transmits the facts as they are",
so
formulierte der frühere Präsident von NHK, Maeda Yoshinori, die Aufgabe des öffentlich-
rechtlichen Fernsehsenders.
38
Politische Beiträge sind in ihren Aussagen nicht nur unverbind-
lich, sondern extrem zurückhaltend. Begründet ist dies in der Tatsache, dass NHK ihren jähr-
lichen Etat über das Somusho dem Parlament vorzulegen hat, wobei jedes dieser Gremien
von der regierenden Liberal Demokratischen Partei dominiert (LDP) wird.
39
Bis heute be-
kommt die japanische Bevölkerung ein Bild ihrer Regierung vermittelt, das vollkommen neut-
ral ist und keinerlei Interpretationsspielraum lässt.
40
Nur am Rande erwähnt werden soll die japanische Rundfunkuniversität (Hoso Daigaku).
1985 begann diese zwei Jahre zuvor errichtete staatlich organisierte Fernuniversität mit der
Übertragung von Vorlesungen auf einem UHF-Fernseh- und einem UKW-Radiokanal. Diese
Programme wurden bis 1997 nur im Großraum Tokio empfangen, werden jedoch seit 1998
landesweit über SKY PerfectTV! ausgestrahlt und auch in regionale Kabelnetze eingespeist.
Es handelt sich um ein staatlich finanziertes Unternehmen, das als weitere Komponente ne-
ben dem privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nur eine sehr kleine Rolle
spielt.
41
2.2 Privatfernsehen
2.2.1 Deutschland
Erstes Interesse an der Gründung eines privaten Fernsehens gab es bereits in den fünfziger
Jahren. Die Bestrebungen gingen von der werbungtreibenden Wirtschaft sowie von Zeitungs-
und Zeitschriftenverlegern aus. CDU-Politiker fühlten sich in zunehmenden Maße im Pro-
gramm des öffentlich-rechtlichen Fernsehens unzureichend dargestellt, so dass die damalige
Bundesregierung Ende der fünfziger Jahre die gesetzlichen Grundlagen für den privaten
Rundfunk schaffen wollte. Die Bemühungen scheiterten damals jedoch am BVerfG. Obwohl
dieses jedoch bereits 1961 in seinem Fernsehurteil erklärt hatte, dass unter bestimmten Vor-
aussetzungen durchaus auch private Anbieter zugelassen werden könnten, gab es noch bis
Ende 1983 ausschließlich öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
42
38
Krauss 2000: 23
39
Wagner 1998: 459
40
Krauss 2000: 24
41
Löhr 2004: 919
42
Chill/Meyn 1998: 3-4

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
8
Viele Jahre galt eine freie, marktwirtschaftlich organisierte Rundfunkstruktur mit zahlreichen
Anbietern in Deutschland theoretisch zwar als zulässig, praktisch jedoch als nicht realisierbar.
Begründet wurde dies mit nur begrenzt verfügbaren Sendefrequenzen sowie der Knappheit
von Finanzmitteln. Durch die schnelle Entwicklung von Kabel- und Satellitenrundfunk konnte
zumindest vorübergehend das Problem der Frequenz-Knappheit eingeschränkt werden.
43
In den achtziger Jahren waren die Fernsehurteile des BVerfG sowie die Rundfunkstaatsver-
träge der Länder maßgeblich für die Entwicklung des Rundfunks, da hier nun auch neue
technische Entwicklungen berücksichtigt wurden. Letztlich fiel seitens der Regierungschefs
der Länder die Entscheidung zugunsten einer dualen Rundfunkordnung.
44
1986 wurde im
Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens die Zulässigkeit von privaten und kom-
merziell orientierten Veranstaltern geregelt.
45
Sowohl die Organisation privater Rundfunkveranstalter, Programmbindungen und Pro-
grammanforderungen, als auch die Zuständigkeiten einer Aufsichtsinstanz sind für Berlin und
Brandenburg in einem Staatsvertrag, für die übrigen Bundesländer jeweils in den Landesme-
diengesetzen geregelt. Im RfStV hingegen sind unter anderem die organisatorischen Anfor-
derungen des bundesweiten Rundfunks genauso geregelt, wie hier auch bundeseinheitliche
Regelungen für Werbung und Sponsoring getroffen sind. Das Privatfernsehen wird in
Deutschland überwiegend von Gesellschaften aus deutschen Verlegern und international
tätigen Medienunternehmen veranstaltet. Dem Dritten RundfunkänderungsStV von 1996 zu
Folge, darf jedes Unternehmen unbegrenzt bundesweites Fernsehen ausstrahlen, so lange es
dadurch keine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Die notwendigen Einschätzungen
werden von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) abge-
geben; einem Gremium, das sich für jeweils fünf Jahre aus Sachverständigen des Wirt-
schafts- und Rundfunkrechts zusammensetzt. Für jedes Jahr wird hier außerdem eine Pro-
grammliste erstellt, in der alle Veranstalter mit ihren Programmen und Beteiligten aufzuneh-
men sind. Weiterhin ist die KEK dazu verpflichtet, in dreijährigem Rhythmus einen Entwick-
lungsbericht zur Konzentration im Medienbereich und die Maßnahmen zur Sicherung der
Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk zu erstellen, in dem auch internationale Verflechtun-
gen im Medienbereich Berücksichtigung finden. Um privaten Rundfunk veranstalten zu kön-
nen, ist die Zulassung durch die LMA erforderlich. Ausgeschlossen werden Unternehmen mit
einem über 30prozentigen Anteil am Zuschaueraufkommen, sowie Parteien und staatliche
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Meyer 1990
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Chill/Meyn 1998: 4
45
Meyer 1990

Diplomarbeit / Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes
9
Stellen. Im Falle unzureichender Kapazitäten ­ wie z.B. im Bereich terrestrischer Frequenzen
­ gibt es ein Auswahlverfahren unter den Bewerbern. Im entsprechenden Verbreitungsgebiet
muss das Gesamtangebot privater Rundfunkprogramme ausgewogen sein. Die Programm-
bindung selbst entspricht etwa den Kriterien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine Kon-
trolle der Programm-Ausgewogenheit ist allerdings kaum durchführbar.
Die LMA sind mit der Beaufsichtigung und Zulassung privater Rundfunkveranstalter befasst.
Sie erhalten zwei Prozent der gezahlten Rundfunkgebühr sowie häufig Gebühren seitens der
Rundfunkveranstalter, die unter anderem für die Unterstützung offener Kanäle verwendet
werden. Nehmen die LMA ihren Gebührenanteil nicht in Anspruch, steht dieser den öffent-
lich-rechtlichen Anstalten zu.
46
2.2.2 Japan
Bereits 1952, ein Jahr früher als NHK, erhielt der japanische Privatfunk seine Fernsehlizenz.
Erstmals gesendet wurde jedoch im August 1953, einige Monate nach Sendebeginn der
NHK.
47
Eine Besonderheit der privaten Rundfunkveranstalter war schon immer die starke
Verflechtung von Privatfunk und den großen nationalen Zeitungen.
48
Gesetzlich hat das So-
musho zwar die Konzentration der Massenmedien Fernsehen, Presse und Hörfunk innerhalb
eines Unternehmens genauso untersagt, wie den Besitz mehrerer Rundfunkunternehmen.
Dennoch haben sich fünf zentrale Netzwerke für die Programmversorgung gebildet, in denen
die landesweiten Zeitungen mit den Hauptstationen in Tokio verknüpft sind.
49
Da ­ anders
als für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ­ Programme und Struktur privater Anbieter
kaum geregelt und somit den Gesetzen der Marktwirtschaft unterworfen sind, wurde die Na-
tional Association of Commercial Broadcasters (NAB) gegründet, der alle privaten Rundfunk-
veranstalter angehören. Dieser Verband hat sich selbst bestimmte Standards ­ wie z.B. das
Ausstrahlen von gemäßigter und aufrichtiger Werbung
50
­ auferlegt, deren Einhaltung jedoch
mit Blick auf die Organisationsform des privaten Rundfunksystems eher zweifelhaft ist.
51
46
Schuler-Harms 1998: 146-151
47
Ministry of Foreign Affairs 2003: 3
48
Wagner 1998: 459
49
Ishikawa 1998: 676
50
NAB 1999: 2
51
Gellner 1991: 42-45

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832498825
ISBN (Paperback)
9783838698823
DOI
10.3239/9783832498825
Dateigröße
598 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule RheinMain – Medienwirtschaft
Erscheinungsdatum
2006 (Oktober)
Note
2,0
Schlagworte
kabelfernsehen privatfernsehen digitalisierung fernsehen
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Titel: Vergleichende Analyse des deutschen und japanischen Fernsehmarktes und dessen prognostizierte Entwicklung
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