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Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren

Eine Vergleichsanalyse mit Deutschland

©2005 Diplomarbeit 114 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Mittelfristig sind im Luftverkehr große Wachstumsraten prognostiziert. Unter der Annahme eines anhaltenden Wachstums zeichnen sich Erweiterungen der bodenseitigen Infrastruktur an Flughäfen ab. Vor dem Hintergrund, dass bereits angesiedelte oder eine Ansiedlung planende Unternehmen im Angebot an Passagierflugverkehrsverbindungen oder Frachtumschlaganlagen an Verkehrsflughäfen einen Standortfaktor sehen, welcher jedoch ohne bauliche Erweiterungen nicht beibehalten werden kann, ist der Zeithorizont von Zulassungen geplanter Vorhaben i.S. der Planungssicherheit für Nutzer und Investoren von Bedeutung. Das „Collaborative Forum of Air Transport Stakeholders“ fordert in seinem Handlungsplan im Jahr 2002 in den Bereichen Raumplanung und Management Vorschriften, die eine bessere Planung neuer bzw. die Erweiterung bestehender Flughäfen ermöglichen sollen.
Der Neu- und Ausbau von Verkehrsflughäfen ist Gegenstand von Stellungnahmen und Positionsbekundungen, bei denen zur Formulierung von Zielsetzungen Bezug auf Entwicklungen in anderen EU Staaten genommen wird. Beispielsweise stellt das Britische Unterhaus fest: „Die Flughäfen Londons Heathrow and Gatwick sind den Großteil des Jahres überlastet. Weitere S/L-Bahn-Kapazität im Südwesten Englands wird zügig errichtet. Da die Anlegung einer neuen S/L-Bahn durchaus bis zu fünfzehn Jahre in Anspruch nehmen kann, ist von einer Verschlimmerung dieser Situation auszugehen, falls keine Maßnahmen eingeleitet werden.
Der fehlende Aufbau neuer Start- und Landebahnen (S/L-Bahnen) an den wichtigsten Flughäfen Londons steht im Kontrast zu Entwicklungen im übrigen Europa. Amsterdam Schiphol (mit 5 S/L-Bahnen), Paris Charles-de-Gaulle (mit 4 S/L-Bahnen) und Frankfurt/Main (mit 3 S/L-Bahnen) entwickeln alle neue S/L-Bahnen bzw. Terminal-Kapazitäten. Wir sollten die bedeutende Position unserer Luftfahrtindustrie nicht als eine Selbstverständlichkeit ansehen.“ Die Projektsteuerung des Ausbaus am Flughafen Frankfurt/Main spricht, mit Blick auf die Drehkreuzfunktion des Flughafens, explizit die Konkurrenzsituation zu den anderen drei großen Interkontinentalflughäfen in Europa (London Heathrow, Paris Charles-de-Gaulle, Amsterdam Schiphol) an.
Zumal Luftverkehrsgesellschaften einen Großteil der Langstreckenflugverbindungen über Luftverkehrsdrehkreuze anbieten, die zur Abstimmung von Flugverbindungen bestimmte Kapazitäten erfordern, besteht ein Bestreben nach ausreichenden landseitigen wie luftseitigen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 9475
Ktenas, Alexander Christos: Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und
Großbritannien vor dem Hintergrund luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren -
Eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
Druck Diplomica GmbH, Hamburg, 2006
Zugl.: Technische Universität Berlin, Diplomarbeit, 2005
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2006
Printed in Germany

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
I. Aufgabenstellung
Die Diplomarbeit bezieht sich auf Fragen des Aus- und Neubaus von Flugplätzen in den Staaten
Frankreich, Großbritannien und schließt eine Gegenüberstellung mit den entsprechenden
luftrechtlichen Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Für die Staaten Frankreich und Großbritannien erfolgt getrennt eine Darstellung der im Rahmen
der Planung von Verkehrsflughäfen stattfindenden verfahrensrechtlichen Aktivitäten (Anlegung,
wesentliche Erweiterung bzw. Änderung von Anlage oder Betrieb) und der beteiligten Akteure.
Dabei ist auch auf die Zusammenhänge einzugehen, welche im Hinblick auf die Raumordnung
zwischen den aufgestellten Plänen und Programmen der Landesplanung einerseits und den
Flughafenplanungszielen andererseits bestehen, ebenso sind Fragen der europäischen Standards
unterworfenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu erörtern.
Für die Staaten ist das jeweilige luftverkehrsrechtliche Planungsverfahren im Einzelnen
darzustellen, u. a. indem Voraussetzungen und die Einleitung und Gestaltung des Verfahrens
erörtert werden. Dabei ist auch auf Fragen des Rechtsschutzes für Gemeinden und
Privatpersonen (Enteignung, Lärmeinwirkungen) einzugehen. Soweit möglich soll eine
Bewertung vorgenommen werden, inwieweit die in den Ländern praktizierten Verfahren
tatsächliche bzw. insbesondere zeitliche Vorteile bieten.
- i -

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
II. Inhaltsverzeichnis
I.
A
UFGABENSTELLUNG
I
II.
I
NHALTSVERZEICHNIS
II
III.
A
BBILDUNGS
-
UND
T
ABELLENVERZEICHNIS
IV
IV.
A
BKÜRZUNGSVERZEICHNIS
V
1
E
INLEITUNG
1
1.1 Anlass
1
1.2
Eingrenzung der Thematik
4
1.3
Gegenstand und Aufbau der Arbeit
7
2
B
UNDESREPUBLIK
D
EUTSCHLAND
10
2.1
Zulassungsrahmen der Flughafenentwicklung
10
2.1.1
Nationale Verwaltungsebene
10
2.1.2
Regionale Verwaltungsebene
13
2.1.3
Einordnung der Flughafenunternehmer
16
2.2 Raumordnungsverfahren
18
2.3 Luftverkehrsrechtliches
Zulassungsverfahren
20
2.3.1
Genehmigungsverfahren 20
2.3.2
Planfeststellungsverfahren 21
2.4
Prüfung der Umweltverträglichkeit
26
2.4.1
Hintergrund und Überblick
26
2.4.2
Ausgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung 28
3
F
RANKREICH
31
3.1
Zulassungsrahmen der Flughafenentwicklung
31
3.1.1
Nationale Verwaltungsebene
31
3.1.2
Regionale Verwaltungsebene
35
3.1.3
Einordnung der Flughafenunternehmer
37
3.2 Luftverkehrsrechtliches
Zulassungsverfahren
39
3.2.1
Voraussetzungen und Einleitung
39
3.2.2
Öffentliche Erörterung
41
3.2.3
Ausgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung 48
3.2.4
Anhörungsverfahren 51
3.2.4.1
Allgemeines 51
3.2.4.2
Anhörungsverfahren zur Erklärung der Gemeinnützigkeit
52
3.2.4.3
Anhörungsverfahren zur Festsetzung des Lärmschutzbereichsplans
54
- ii -

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
4
G
ROßBRITANNIEN
58
4.1
Zulassungsrahmen der Flughafenentwicklung
58
4.1.1
Nationale Verwaltungsebene
58
4.1.2
Regionale Verwaltungsebene
60
4.1.3
Einordnung der Flughafenunternehmer
61
4.2 Luftverkehrsrechtliches
Zulassungsverfahren
64
4.2.1
Voraussetzungen und Einleitung
64
4.2.2
Ausgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung 67
4.2.3
Öffentlichkeitsbeteiligung 70
4.2.4
Zulassungsentscheidung 73
5
V
ERGLEICHENDE
A
NALYSE
76
5.1
Beispiele von Vorhaben
76
5.1.1
Leipzig/Halle 77
5.1.2
London Heathrow
78
5.1.3
Paris Charles-de-Gaulle
79
5.1.4
Nantes Notre-Dame-des-Landes
81
5.2 Zulassungsrahmen
83
5.3 Öffentlichkeitsbeteiligung
89
5.4 Umweltverträglichkeitsprüfung
93
5.5
Beklagbarkeit im Rahmen der Flughafenentwicklung
95
5.5.1
Bundesrepublik Deutschland
95
5.5.2
Frankreich 97
5.5.3
England 98
6
S
CHLUSSBETRACHTUNG UND
A
USBLICK
100
Q
UELLENVERZEICHNIS
104
- iii -

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
III. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abb. 1-1 Die Zulassung von Vorhaben im Flughafenentwicklungsprozess
5
Abb. 1-2 Aufbau der Arbeit
8
Abb. 2-1 Matrix der Gesamt-, Fach-, und Umweltplanung
14
Tab. 2-2 Verordnung zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen in Deutschland
17
Abb. 2-3 Verfahrenschritte im Raumordnungsverfahren
18
Abb. 2-4 Verfahrenschritte im bundesdeutschen Planfeststellungsverfahren
23
Abb. 3-1 Genehmigung des Ausbauplans für Verkehrsflughäfen in Frankreich
33
Abb. 3-2 Rahmen für das Zulassungsverfahren in Frankreich und beteiligte Stellen
39
Abb. 3-3 Öffentliche Erörterung - Verfahrenschritte und beteiligte Akteure
42
Abb. 3-4 Verfahren zur Neufestsetzung der Lärmschutzbereiche
55
Tab. 3-5 Verordnungen zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen in Frankreich
57
Abb. 4-1 Rahmen für das Zulassungsverfahren in England und beteiligte Stellen
64
Abb. 4-2 Verfahrenschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
67
Abb. 4-3 Einordnung des Anhörungsverfahrens
71
Abb. 4-4 Die Zulassungsentscheidung durch den Minister
73
Tab. 5-1 Überblick über die Dauer von Zulassungsverfahren ausgewählter Vorhaben
76
- iv -

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
IV. Abkürzungsverzeichnis
Abs. ------------ Absatz
ADP------------ Aéroports de Paris
AEA------------ Association of European Airlines
Art. ------------ Artikel
BGBl. ---------- Bundesgesetzblatt
BMVBW ------ Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
BNatSchG ----- Bundesnaturschutzgesetz (DE)
BVerwG ------- Bundesverwaltungsgericht
BVWP --------- Bundesverkehrswegeplan (DE)
bzgl. ------------ bezüglich
bzw. ------------ beziehungsweise
ca. -------------- circa
CCE ------------ Commission Consultative d' Environnement
CIADT--------- Interministerieller Ausschuss für Raumordnung und Landesentwicklung (FR)
CNDP---------- Nationale Kommission der Öffentlichen Erörterung (FR)
CPDP ---------- Durchführungskommission der öffentlichen Erörterung (FR)
DAC ----------- Regionaldirektion für Zivilluftfahrt (FR)
DE-------------- Deutschland
DfT------------- Deprtment for Transport (GB)
d.h. ------------- das heißt
EU-------------- Europäische Union
evtl.------------- eventuell
EWG ----------- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
FluglärmG----- Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (DE)
FNP ------------ Flächennutzungsplan
FR -------------- Frankreich
GB-------------- Großbritannien
GBZL ---------- Gesetzbuch über die zivile Luftfahrt (FR)
GBEZG-------- Gesetzbuch über die Enteignung zum Zweck der Gemeinnützigkeit (FR)
gem. ------------ gemäß
GG ------------- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
GmbH---------- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HLPG ---------- Hessisches Landesplanungsgesetz
ICAO ---------- International Civil Aviation Organisation
i.d.F.------------ in der Fassung
i.d.R. ----------- in der Regel
i.d.S.------------ in dem Sinne
IHK ------------ Industrie- und Handelskammer
insb. ------------ insbesondere
i.S.v.------------ im Sinne von
i.V.m. ---------- in Verbindung mit
JORF----------- Journal Officiel de la République Française (FR) (Vgl. Bundesanzeiger)
LEP ------------ Landesentwicklungsplan
LPlG ----------- Landesplanungsgesetz (DE)
LROP ---------- Landesraumordnungsprogramm
LuftVG -------- Luftverkehrsgesetz (DE)
LuftVZO------- Luftverkehrszulassungsordnung
m --------------- Meter
MKRO--------- Ministerkonferenz für Raumordnung
MSWV -------- Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg
NDDL --------- Notre-Dame-des-Landes (Standortbezeichnung)
NRW----------- Nordrhein Westfalen
NTZ ------------ Nicht Technische Zusammenfassung (einer Umweltverträglichkeitsstudie)
Nr. -------------- Nummer
- v -

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
o.D.------------- ohne Datum
ÖPNV---------- Öffentlicher Personennahverkehr
OVG ----------- Oberverwaltungsgericht
PEB ------------ Plan d' Exposition au bruit
PGS ------------ Plan de gêne sonore
PlVereinfG ---- Planungsvereinfachungsgesetz (DE)
PPG ------------ Nationale Planungsleitlinien (GB)
RL -------------- Richtlinie
ROG ----------- Raumordnungsgesetz (DE)
ROP ------------ Raumordnungsprogramm
ROV ----------- Raumordnungsverfahren
RoV ------------ Raumordnungsverordnung
RPM ----------- Raumbedeutsame Planung oder Maßnahme
RVP ------------ Raumverträglichkeitsprüfung
S. --------------- Seite
s. ---------------- siehe
S/L-Bahn ------ Start- / Landebahn
SMSCT -------- Nationaler Plan für den Personen- und Güterverkehr (FR)
SUP ------------ Strategische Umweltprüfung
SLPG ---------- Stadt- und Landesplanungsgesetz (GB)
TdV ------------ Träger des Vorhabens
TöB ------------ Träger öffentlicher Belange
u.a. ------------- unter anderem
UGB ----------- Umweltgesetzbuch (FR)
UVP------------ Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG---------- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (DE)
UVP-RL ------- Richtlinie 85/337/EWG
UVPÄndRL --- UVP Änderungsrichtlinie 97/11/EG
UVPVwV ----- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UVPG
UVS------------ Umweltverträglichkeitsstudie
vgl. ------------- vergleiche
VMK----------- Verkehrsministerkonferenz (DE)
VerkPBG ------ Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (DE)
VwVfG -------- Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (DE)
z.B. ------------- zum Beispiel
- vi -

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
1 Einleitung
1.1 Anlass
Mittelfristig sind im Luftverkehr große Wachstumsraten prognostiziert.
1
Unter der Annahme
eines anhaltenden Wachstums zeichnen sich Erweiterungen der bodenseitigen Infrastruktur an
Flughäfen ab. Vor dem Hintergrund, dass bereits angesiedelte oder eine Ansiedlung planende
Unternehmen im Angebot an Passagierflugverkehrsverbindungen oder Frachtumschlaganlagen
an Verkehrsflughäfen einen Standortfaktor sehen, welcher jedoch ohne bauliche Erweiterungen
nicht beibehalten werden kann, ist der Zeithorizont von Zulassungen geplanter Vorhaben i.S.
der Planungssicherheit für Nutzer und Investoren von Bedeutung. Das ,,Collaborative Forum of
Air Transport Stakeholders" fordert in seinem Handlungsplan im Jahr 2002 in den Bereichen
Raumplanung und Management Vorschriften, die eine bessere Planung neuer bzw. die
Erweiterung bestehender Flughäfen ermöglichen sollen.
2
Der Neu- und Ausbau von Verkehrsflughäfen ist Gegenstand von Stellungnahmen und
Positionsbekundungen, bei denen zur Formulierung von Zielsetzungen Bezug auf
Entwicklungen in anderen EU Staaten genommen wird. Beispielsweise stellt das Britische
Unterhaus fest: ,,Die Flughäfen Londons Heathrow and Gatwick sind den Großteil des Jahres
überlastet. Weitere S/L-Bahn-Kapazität im Südwesten Englands wird zügig errichtet. Da die
Anlegung einer neuen S/L-Bahn durchaus bis zu fünfzehn Jahre in Anspruch nehmen kann, ist
von einer Verschlimmerung dieser Situation auszugehen, falls keine Maßnahmen eingeleitet
werden. Der fehlende Aufbau neuer Start- und Landebahnen (S/L-Bahnen) an den wichtigsten
Flughäfen Londons steht im Kontrast zu Entwicklungen im übrigen Europa. Amsterdam
Schiphol (mit 5 S/L-Bahnen), Paris Charles-de-Gaulle (mit 4 S/L-Bahnen) und Frankfurt/Main
(mit 3 S/L-Bahnen) entwickeln alle neue S/L-Bahnen bzw. Terminal-Kapazitäten. Wir sollten
die bedeutende Position unserer Luftfahrtindustrie nicht als eine Selbstverständlichkeit
ansehen."
3
Die Projektsteuerung des Ausbaus am Flughafen Frankfurt/Main spricht, mit Blick
1
Beispielsweise wird bis zum Jahr 2015 für das Passagieraufkommen in Deutschland von einer
Steigerung von insgesamt 74% gegenüber dem Jahr 2003 ausgegangen; vgl. Initiative Luftverkehr /
www.initiative-luftverkehr.de (2004): Masterplan zur Entwicklung der Flughafeninfrastruktur, S. 12.
2
Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr (2004): ,,Ausschreibung einer Studie
zur Flächennutzungsplanung und -management", Kapitel 2.1 Einleitung und Hintergrund.
3
UK House of Commons, Transport Committee Aviation (2003): Sixth Report of Session 2002-03,
Volume I.
-1-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
auf die Drehkreuzfunktion des Flughafens, explizit die Konkurrenzsituation zu den anderen drei
großen Interkontinentalflughäfen in Europa (London Heathrow, Paris Charles-de-Gaulle,
Amsterdam Schiphol) an.
4
Zumal Luftverkehrsgesellschaften einen Großteil der
Langstreckenflugverbindungen über Luftverkehrsdrehkreuze anbieten, die zur Abstimmung von
Flugverbindungen bestimmte Kapazitäten erfordern, besteht ein Bestreben nach ausreichenden
landseitigen wie luftseitigen Kapazitäten. Der Dachverband der Europäischen
Luftverkehrsgesellschaften (AEA) hebt im Hinblick auf den Stellenwert der bereitgestellten
Flughafenkapazitäten die Erstellung von EU-Richtlinien zur Begrenzung der Dauer des
Zulassungsprozesses für ein Infrastrukturvorhaben [...] als eine erforderliche Maßnahme
hervor.
5
Die Wahrnehmung von Zuständigkeiten bei Planungsverfahren auf supranationaler
Ebene ist bereits im Hinblick auf bestehende Wechselwirkungen angesprochen worden.
6
Ferner
wird die europäische Betrachtungsperspektive in Regierugserklärungen aufgegriffen, in denen
geäußert wird, dass ohne die Bereitstellung zusätzlicher Kapazität das auf den Flughafen
London Heathrow bezogene Streckennetz an angeflogenen Flugzielen im Verlauf der Zeit
schrumpfen wird, höchstwahrscheinlich zu Gunsten anderer Drehkreuze in Kontinental-
Europa."
7
Obige Aussagen und Erläuterungen lassen die Bedeutung der Bereitstellung zusätzlicher
Kapazität an Flughäfen durch die Erweiterung der Flughafeninfrastruktur erkennen, zur
Verwirklichung hieraus ableitbarer Zielsetzungen, wie Beschäftigungswachstum im
Dienstleistungssektor oder der Entwicklung der Tourismuswirtschaft. Die in der
Bundesrepublik Deutschland vernommenen Entwicklungen mit Blick auf die Neuanlegung oder
Erweiterung von Verkehrsflughäfen,
8
geben ein Anzeichen für im Allgemeinen langzeitige
Verfahren bis zum Abschluss von Zulassungsverfahren durch das Vorliegen rechtskräftiger
Genehmigungen, die eine Umsetzung des geplanten Vorhabens erlauben. Vor dem Hintergrund
4
Projektsteuerung Flughafenausbau Frankfurt/Main (2001): Unterlagen zum Raumordnungsverfahren.
5
Association of European Airlines (2004): Action Plan 2004-2009.
6
Vgl. Meeder (2000), S. 70.
7
Vgl. DfT (2003), S. 120.
8
Der Entschluss zur Anlegung des Flughafens München II als Ersatzflughafen fiel 1961, während das
Raumordnungsverfahrens im Jahr 1969 abgeschlossen wurde und die Inbetriebnahme 1992 nach
einem Gesamtzeitraum von dreiundzwanzig Jahren erfolgte. Beim Vorhaben zur Errichtung der
Landebahn Nordwest am Flughafen Frankfurt/Main wird nach Abschluss des
Raumordnungsverfahrens im Juni 2002 der Planfeststellungsbeschluss für das Jahr 2007 erwartet. Bei
der Erweiterung des Flughafens Stuttgart erfolgte nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
1982 der Beschluss über die Zulässigkeit durch gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit im Jahr 1990.
-2-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
der wachsenden Bedeutung des Luftverkehrsnachfrage (insbesondere auch im Binnenverkehr
zwischen den 25 EU-Mitgliedsstaaten), verbunden mit einer durch Verkehrsflughäfen
bestimmten Standortattraktivität der Regionen Europas, erhält eine Betrachtung der
Rechtsgrundlagen sowie der praktischen Ausgestaltung der Bereitstellung von
Flughafenkapazitäten in anderen Staaten der Europäischen Union, einen Sinn.
-3-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
1.2 Eingrenzung der Thematik
Der Luftverkehrsnachfrage steht die von den Luftverkehrsgesellschaften überwiegend in der
Form kommerziellen Fluglinienverkehrs bzw. Gelegenheitsflugverkehrs erbrachten
Beförderungsleistung gegenüber. Die Vertragsstaaten des Abkommens von Chicago haben sich
,,dazu verpflichtet, soweit diese es für durchführbar halten, in ihrem Hoheitsgebiet Flughäfen als
Luftfahrteinrichtungen bereitzustellen."
9
Bei der Ermittlung der Nachfrage nach
Luftverkehrsleistungen im Geschäfts- und Privatreiseverkehr, gehen verschiedene
Determinanten als Eingangsgrößen in die Berechnung bzw. die Prognose der zukünftigen
Entwicklung dieser Größen ein.
10
Während Kapazitätssteigerungen gewissen Ausmaßes einerseits mit Hilfe betrieblicher
Verfahren durch Einbeziehen technologischer Entwicklung erzielt werden können, bedarf es zur
wesentlichen Steigerung der Kapazität bodenseitiger Anlagen zur Abfertigung von Passagieren,
Fracht, Post bzw. bei luftseitiger Infrastruktur (S/L-Bahnen, Rollbahnen, Vorfeldflächen) einer
Erweiterung bestehender bzw. der Neuanlegung weiterer Infrastruktur. Jene Maßnahmen und
Vorhaben bilden den Gegenstand von Zulassungsverfahren, unter der Einbindung von Behörden
öffentlicher Verwaltungsträger sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Öffentlichkeit.
Als zweckmäßige Definition des Begriffs ,,Zulassungsverfahren" kann dasjenige oder
diejenigen Verfahren angesehen werden, aufgrund dessen bzw. derer der Projektträger das
Recht zur Durchführung seines Vorhabens erhält.
11
9
Vgl. Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO): Abkommen von Chicago von 1944 zur Errichtung
der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, Art. 28.
10
Vgl. Meeder (2000), S. 34: Sozioökonomische Struktur, Verkehrsmarkt (Nachfrageseite, Angebotseite),
Raumstruktur und Flächennutzung, Umweltbedingungen, politische Rahmenbedingungen.
11
Vgl. Erbguth, W. (2003): Entwicklungslinien im Recht der UVP: UVP-RL ­ UVPÄndRL ­ UVPG ­ SUP,
erschienen in Umwelt- und Planungsrecht - Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis vom 1.9.2003, S.
321.
-4-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
Abb. 1-1 Die Zulassung von Vorhaben im Flughafenentwicklungsprozess
Die mit der Realisierung von Vorhaben verbundenen verfahrensrechtlichen Aktivitäten können
der Phasen der Planung, der Zulassung, der Realisierung und der Betriefsaufnahme. Dennoch
gilt es festzuhalten, das darüber hinaus im Verlauf dieses aggregiert dargestellten Ablaufs
zeitliche Verzögerungen auftreten können, exemplarisch entweder aufgrund eines möglichen
verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend einzelne Entscheidungen öffentlich-rechtlicher
Stellen oder aber im Rahmen der technischen Abnahme unmittelbar vor der Betriebsaufnahme.
Während grundsätzlich je nach Art und Umfang des Vorhabens mehrere Zulassungsgegenstände
und Verfahrenschritte zu dessen Realisierung erforderlich sein können, ist hier das Augenmerk
auf die luftverkehrsrechtliche Zulassung gerichtet.
Im Rahmen der Zulassung von Vorhaben zur Anlegung oder Erweiterung von
Verkehrsflughäfen erfolgt beispielsweise die Prüfung der Verträglichkeit mit den Inhalten
bestehender Pläne und Programme der Raumordnung und Landesplanung (insbesondere mit
ggf. darin formulierten Flughafenplanungszielen) sowie ferner die Prüfung der
Umweltverträglichkeit gemäß der Vorschriften in Rechtsnormen des nationalen
Umweltplanungsrechts.
Konkreter können bei einem Vorhaben im einzelnen nachfolgend stichpunktartig aufgeführte
Phasen durchlaufen werden: Entscheidung zur Erweiterung der Anlage des Verkehrsflughafens,
Vorlaufplanung, Standortermittlung (bei Neuanlegung), Aufstellung von Varianten- und ggf.
Standortalternativen, Prüfung der Verträglichkeit mit übergeordneten Raumordnungsvorgaben,
Einreichung des Antrags
12
auf Zulassung des geplanten Vorhabens (beispielsweise mit dem
12
Vgl. Flughafen Berlin Schönefeld GmbH, ,,Ausbau des Flughafens Schönefeld ­ Wegweiser für den
Planfeststellungsantrag" (o.D.), S. 13f
.
-5-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
Inhalt: Anlass der Planung, Beschreibung des Vorhabens
13
, Betroffene Grundstücke und
Anlagen
14
, Umweltverträglichkeitsuntersuchung), Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Träger öffentlicher Belange
15
und Naturschutzverbände, Entscheidung über die Zulässigkeit des
Vorhabens, Baugenehmigungsplanung bei geplanten baulichen Erweiterungen, Durchführung
von vorbereitenden Maßnahmen, Realisierung des Vorhabens, technische Prüfung und
Abnahme sowie Probebetrieb.
13
Lage des Systems der S/L-Bahnen einschliesslich Rollbahnen und Vorfeld, der betriebsrelevanten
Hochbauten und der wesentlichen internen und externen Verkehrs- und Erschließungsanlagen.
14
Inanspruchnahme von Flächen (wie z.B. durch den TdV zu erwerbende Flächen; Flächen, deren
Nutzung in Folge der Flughafenentwicklung dauerhaft beschränkt wird; Flächen, die vorrübergehend in
Anspruch genommen werden), die nicht zum Flughafengelände gehören.
15
Darunter Behörden, Gebietskörperschaften.
-6-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
1.3 Gegenstand und Aufbau der Arbeit
Den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit bilden das Verfahren zur
fachplanungsrechtlichen Zulassung von Vorhaben des Neu- und Ausbaus von
Verkehrsflughäfen im Sinne von Flughäfen des allgemeinen zivilen Luftverkehrs; hierbei wird
auf die Berücksichtigung ihrer Entwicklung in Plänen und Programmen der Raumordnung und
Landesplanung im Hinblick auf die Formulierung von Flughafenplanungszielen eingegangen.
Die Planung und Realisierung von Verkehrsinfrastrukturanlagen wie Fernstrassen, Häfen oder
Flughäfen fallen in den Geltungsbereich von Rechtsnormen des Raum- und
Umweltplanungsrechts und sind in der Bundesrepublik in einem Planungssystem
institutionalisiert. Dies kann dazu führen, dass die Entwicklung von Verkehrsflughäfen den
Gegenstand förmlicher Verwaltungsverfahren bilden. Die vorliegende Arbeit behandelt das
Zulassungsverfahren, das beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland unter
Berücksichtigung von Vorschriften des Luftverkehrsrechts (insbesondere das
Luftverkehrsgesetz und die Luftverkehrszulassungsordnung) sowie Rechtsnormen wie dem
,,Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung", dem Raumordnungsgesetz und dem
Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt wird.
16
Während verfahrensrechtliche Aktivitäten durch Vorschriften nationaler Rechtsgrundlagen
bestimmt sein können, hat die UVP ihren Ursprung in den Instrumenten des Europäischen
Sekundärrechts in der Gestalt von Richtlinien zur Bewertung von Umweltauswirkungen
bestimmter Vorhaben.
17
Aspekte zu Schadstoffemissionen, Lärmschutz und dem Flug-, bzw.
Flughafenbetrieb dienenden Anlagen und Systemen finden ferner als Gegenstände
internationaler technischer Standards und Empfehlungen zu flughafenbetrieblichen Anlagen
Berücksichtigung, wie z.B. in Dokumenten wie dem Anhang 14 ,,Teil 2 Flugplätze" zum
,,Internationalen Abkommen von Chicago von 1944 zur Errichtung der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation".
16
Eine, hier verwendete, zweckmäßige Begriffsdefinition ist nach Greiving, S. (2005) Grundlagen des
Umwelt-, Planungs- und Baurechts II: ,,Fachplanung als die von der jeweils zuständigen Stelle
betriebene systematische Vorbereitung und/oder Durchführung von Maßnahmen, die auf die
Entwicklung bestimmter Sachbereiche zielen."
17
Die erste dieser Richtlinien ist bereits im Jahr 1985 erlassen; vgl. Richtlinie 85 / 337 / EWG des Rates
vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten
Projekten.
-7-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
Abb. 1-2 Aufbau der Arbeit
Eingangs werden in einem Überblick der planungsrechtliche Rahmen sowie einzelne
Aktivitäten im Rahmen des luftverkehrsrechtlichen Zulassungsverfahrens für Verkehrsflughäfen
in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt.
In den darauffolgenden Kapiteln erfolgt in Anlehnung an Gesetzestexte, ergänzt um empirische
Recherchen des Verfassers für die Länder Frankreich und Großbritannien
18
getrennt eine
Erläuterung der in der Flughafenentwicklung und ­Zulassung involvierten Stellen. Hierbei
zielen die Betrachtungen vornehmlich auf den Stellenwert der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
die Ausgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung im fachplanerischen Zulassungsverfahren
von Vorhaben zur Erweiterung von Verkehrsflughäfen ab. Ausgehend von der
länderspezifischen Behandlung der Thematik, konzentriert sich die Gegenüberstellung auf die
Besonderheiten hinsichtlich der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der
Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Aufteilung von Zuständigkeiten auf Stellen
verschiedener Verwaltungsebenen sowie der Möglichkeit ihrer Einbindung in einzelne
Verfahrenschritte.
18
Obgleich sich Rechtsgrundlagen, wie das Gesetz über die Stadt- und Landesplanung oder die
Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung, auch auf das Gebiet von Wales beziehen, erfolgt
die Behandlung der Thematik für Großbritannien anhand der Betrachtungen der Verfahrensgestaltung
für Verkehrsflughäfen in England.
-8-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
Dieser Vorgehensweise liegen folgende Überlegungen zugrunde. Vor dem Hintergrund der
Umsetzung der Europäischen UVP-Richtlinien in das nationale Recht der Mitgliedstaaten
regeln die jeweiligen Rechtsnormen Einzelheiten im Bezug auf die Flughafenentwicklung.
Ferner stellt mit Blick auf den Umstand, dass sich Vorhaben zur Erweiterung der Anlage bzw.
der Ausweitung der betrieblichen Aktivität von Verkehrsflughäfen auf die Bevölkerung in deren
Umgebung auswirken, stellt die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Anhörungsverfahrens
einen wesentlichen Bestandteil im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens dar.
Schließlich soll der Versuch unternommen werden, zu erfahren, inwiefern ein gegebener
nichtföderaler Ansatz bei der praktischen Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens unter
maßgeblicher Einbindung und Zuständigkeitswahrnehmung nationaler Stellen in Frankreich und
Großbritannien Anhaltspunkte für. zeitliche Vorteile erkennbar werden lässt. Ein Überblick über
die Beklagbarkeit von Entscheidungen rundet die Untersuchung ab.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung zur Zulassung von Vorhaben an Verkehrsflughäfen
in den EU-Staaten Frankreich, Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland sind in
erster Linie Gesetzestexte und andere relevante Rechtsnormen der Länder herangezogen
worden. Zugrunde gelegt wurden ferner Inhalte der durch die beteiligten Stellen
herausgegebenen Leitlinien, Anweisungen und sonstigem Regelwerk sowie in die einzelnen
Verfahrensphasen eingebrachten Unterlagen zu den geplanten Vorhaben in den drei Staaten.
-9-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
2 Bundesrepublik
Deutschland
2.1 Zulassungsrahmen
der Flughafenentwicklung
2.1.1 Nationale
Verwaltungsebene
Die Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands dieser Arbeit auf Verkehrsfughäfen bedeutet
mit Blick auf die Bundesrepublik Deutschland eine Fokussierung der Betrachtung auf Flughäfen
des allgemeinen Verkehrs nach § 38 LuftVZO.
Nach Art. 73 GG liegt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr beim
Bund, wobei ferner durch Art. 85d GG eine Übertragung weiter Teile der
Luftverkehrsverwaltung, wie z.B. das luftverkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 6
LuftVG und das Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahren nach § 8 Abs. 1 bzw. Abs. 2
LuftVG, als Auftragsverwaltung auf die Länder erfolgt. Das ,,Gesetz zur Änderung des
LuftVG" von 1958 bzw. das ,,Gesetz über die Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung"
von 1961 weist die Zuständigkeit für die Planfeststellung bzw. die Genehmigung von
Flugplätzen den Ländern zu und lässt einen bewussten Durchbruch des Grundsatzes der
bundeseinheitlichen Luftverkehrsverwaltung zugunsten des bestehenden föderalistischen
Prinzips erkennen."
19
Flughafenplanungsziele sind als Teil einer Rahmenplanung zu verstehen, die grundsätzliche
Vorgaben für das luftverkehrsrechtliche Zulassungsverfahren von Vorhaben enthalten. ,,Die
Generalplanungsebene der Bundesverkehrswegeplanung schließt ab mit der politischen
Entscheidung darüber, ob ein nach Netzverknüpfung, Ausbautyp und Investitionskosten
beschriebenes Projekt planerisch weiter zu verfolgen ist und nachfolgende Schritte zu seiner
Realisierung einzuleiten sind. Die Planung kann auf dieser Stufe nur generell sein. Die
anschließenden Planungsstufen der Raumordnung sowie der Planfeststellung werden nach den
gesetzlichen Vorschriften entsprechend Bundes- und Landesrecht sowie den darin festgelegten
Zuständigkeiten durchgeführt. Der Bundesverkehrswegeplan kann deshalb Entscheidungen auf
den nachfolgenden Planungsstufen nicht vorwegnehmen oder ersetzen. Er kann also weder eine
konkrete Linie festlegen noch über weitergehende Details entscheiden. Die
Generalplanungsebene entscheidet somit, ob der verkehrliche Bedarf für ein Projekt vorhanden
19
Vgl. BMVBW (2000), S. 64.
-10-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
ist und nicht, wie ein Projekt realisiert werden soll. Ein Ausschluss von Projekten auf dieser
Ebene aufgrund von vorerst nur anzunehmenden Konflikten, für die aber erst später eindeutige
Erkenntnisse vorliegen, ist daher aus fachlichen Gründen nicht möglich."
20
Die Anlegung von Flughäfen und deren Erweiterung ist im Bundesverkehrswegeplan aus dem
Jahr 2003 im Abschnitt über den Flughafenstandort Deutschland thematisiert: ,,Der
Flughafenausbau und ­betrieb liegt überwiegend in regionaler Verantwortung. Zwischen Bund
und Ländern besteht hierbei folgende Arbeitsaufteilung: Während die Länder als
Genehmigungsbehörde für die Flughafenentwicklung im engeren Sinne verantwortlich sind,
übernimmt der Bund die Koordinierung dieser Planungen aus überregionaler und intermodaler
Sicht und sorgt für die erforderlichen Fernverkehrsanbindungen."
21
Während den Behörden des Bundes prinzipiell keine unmittelbare Entscheidungsbefugnis für
Ausbaumaßnahmen an Verkehrsflughäfen zukommt, hat die Verkehrsministerkonferenz von
Bund und Ländern 1998 ein ,,Konzept für die Flughafen-Kapazitätsentwicklung des dezentralen
Flughafensystems in Deutschland" mit dem Ziel erarbeitet, die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit,
die Bauwürdigkeit sowie die Dringlichkeit von flughafenbezogenen Infrastrukturmaßnahmen
bei Straße und Schiene im Hinblick auf eine verkehrsträgerübergreifende
Gesamtverkehrsplanung festzustellen.
22
In ihrem Bericht ,,Flughafenkapazitäten" aus dem Jahr
1999 an die Verkehrsministerkonferenz stuft die Bund/Länder-Arbeitsgruppe ,,die Beseitigung
von Kapazitätsengpässen an Verkehrs- und Regionalflughäfen als ,,besonders dringlich" bzw.
,,dringlich" ein. Ferner thematisiert das vom Bundeskabinett beschlossene Flughafenkonzept die
Bedeutung des Luftverkehrs, zeigt Ausbaunotwendigkeiten an Verkehrs- und
Regionalflughäfen, eingestuft nach ihrer Dringlichkeit, auf und legt schließlich die notwendigen
Verknüpfungen zum Straßen- und Schienennetz zugrunde.
Auf dem Gebiet der Raumordnung hat der Bund im Rahmen seiner Rahmensetzungskompetenz
das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) erlassen, welches den gesetzlichen Rahmen für die
auf Länderebene nach den Landesraumordnungsgesetzen (LROG) bzw.
Landesplanungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes ausgestalteten Raumordnungsverfahren
darstellt. Darin wird die Verträglichkeit von Vorhaben mit den Erfordernissen der
Raumordnung und Landesplanung geprüft. Seinem Charakter nach ist es ein
20
Vgl. BMVBW (2003), S. 22.
21
Vgl. BMVBW (2003), S. 29.
22
Vgl. BMVBW (2000), S.19.
-11-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
Abstimmungsverfahren, bei dem im Allgemeinen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem
Bundes-ROG vorgesehen sein kann, nicht aber zwingend vorgeschrieben ist.
23
Ferner ist vom
Bund die Raumordnungsverordnung (RoV) erlassen, mit einem Katalog an Einzelvorhaben von
raumbedeutsamer und überörtlicher Bedeutung, die vor dem fachplanungsrechtlichen
Zulassungsverfahren (z.B. einem Planfeststellungsverfahren) einer raumordnerischen
Überprüfung in der Gestalt eines Raumordnungsverfahrens bedürfen. Nach § 1 Abs. 12 RoV
fällt darunter ,,die Anlage und wesentliche Änderung von Flugplätzen, die einer Planfeststellung
nach § 8 des Luftverkehrsgesetzes bedürfen".
23
Vgl. § 15 Abs. 6 ROG.
-12-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
2.1.2 Regionale
Verwaltungsebene
Änderungen und bauliche Erweiterungen von Verkehrsflughäfen sind in das öffentlich-
rechtliche Planungssystem eingebunden und können Gegenstand verschiedener
Zulassungsverfahren sein. Neben dem Raumordnungsverfahren werden sowohl das
luftverkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren als auch das Planfeststellungsverfahren als
fachplanungsrechtliche Verwaltungsverfahren in der Bundesrepublik durch die zuständigen
Behörden des jeweiligen Bundeslandes vorgenommen.
24
Von den Landesregierungen der Bundesländer sind für die jeweiligen Verfahren bzw. einzelnen
Verfahrensschritte die zuständigen Behörden bestimmt. So obliegt der Raumordnungsbehörde
die Entscheidung über die Erforderlichkeit sowie die anschließende Durchführung des
Raumordnungsverfahrens, während der Anhörungsbehörde durch den Träger des Vorhabens
(TdV) die für das geplante Vorhaben erforderlichen Unterlagen zugeleitet werden.
25
Die
Anhörungsbehörde stellt die Unterlagen denjenigen Gemeinden zur Auslegung zu, in denen sich
das Vorhaben auswirkt. Gleichsam fordert sie Behörden, deren Aufgabenbereich durch das
Vorhaben berührt wird, zur Stellungnahme auf. Nach Abschluss der Erörterungstermine,
während derer die zuvor gemachten Einwendungen angehört und erörtert werden, formuliert die
Anhörungsbehörde eine Stellungnahme über das Ergebnis und leitet diese zusammen mit dem
vom TdV zur Feststellung eingereichten Plan, den von den Behörden abgegebenen
Stellungnahmen sowie den nicht erledigten Einwendungen der Planfeststellungsbehörde zu.
26
Diese stellt ihrerseits den Plan fest und entscheidet hierbei über Einwendungen, über die bei der
Erörterung keine Einigung erzielt worden ist.
27
24
Rechtsgrundlage sind einerseits Art. 87d GG, andererseits § 31 Abs.2 Nr. 4 LuftVG.
25
Träger von Vorhaben zum Ausbau von Verkehrsflughäfen in der Bundesrepublik Deutschland sind
regelmäßig die Flughafenunternehmer, welche als juristische Personen des Privatrechts ­ mit
Ausnahme der Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt/Main ­ in der Rechtsform einer GmbH
bestehen.
26
Vgl. § 73 Abs. 9 VwVfG.
27
Beispielhaft: Für den Flughafen Frankfurt das für Verkehr zuständige Ministerium als
Planfeststellungsbehörde (PFB), der Regierungspräsident Darmstadt als Anhörungsbehörde (AHB); für
den Flughafen Berlin Schönefeld das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr als PFB,
das Landesamt für Verkehr und Straßenbau als AHB; für den Flughafen Münster-Osnabrück das
Ministerium für Verkehr Nordrhein Westfalens als PFB, die Bezirksregierung Münster als AHB.
-13-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ferner auf regionaler Ebene (Bundesland-Ebene)
auch die Ausgestaltung des raumordnerischen Verfahrens, sofern dieses dem
luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren vorausgeht.
Vorhaben zur Anlegung und Erweiterung von Verkehrsinfrastruktur bilden im öffentlich-
rechtlichen Planungssystem den Gegenstand verschiedener Zulassungsverfahren. Die
Entwicklung von Verkehrsflughäfen kann in diesem Sinne Gegenstand überörtlicher
Programme der Raumordnung und Landesplanung sein. Beim Raumordnungsprogramm handelt
es sich um ein von der zuständigen Behörde des Bundeslandes aufgestelltes
Landesraumordnungsprogramm.
28
Auf der Ebene der Landesplanung wird so ein System von
Zielen und Grundsätzen zur Aufteilung des Gebietes eines Bundeslandes hinsichtlich der
Nutzungszwecke der betreffenden Flächen formuliert.
Abb. 2-1 Matrix der Gesamt-, Fach-, und Umweltplanung
Abb. 2-1 enthält vertikal eine Dreiteilung mit den Bezeichnungen von Rechtsgrundlagen,
Planungsinstrumenten und Verfahren, die zur Bestimmung der Zulässigkeit eines Vorhabens
herangezogen werden. Für die hier behandelten Aktivitäten des luftrechtlichen
Zulassungsverfahrens sind zum einen ­ in der obersten Ebene ­ die den Ablauf im Einzelnen
28
Verwendet wird mitunter auch der Begriff ,,Landesentwicklungsplan".
-14-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
regelnden Rechtsgrundlagen, zum anderen ­ in der untersten Ebene ­ die jeweiligen
Bezeichnungen der Verfahren genannt.
Die Aufgaben der Raumordnung auf Landesebene werden von den Landesplanungsbehörden
der Bundesländer als Verwaltungsträger wahrgenommen.
29
Vorschriften des LuftVG (als
relevantem Fachplanungsgesetz) benennen die Voraussetzungen für die Einleitung eines
luftverkehrsrechtlichen Zulassungsverfahrens sowie Maßgaben zur Ausgestaltung des
Anhörungsverfahrens. Darüber hinaus werden Regelungen des VwVfG des jeweiligen
Bundeslandes herangezogen. Ferner gelten die für die Zulassung von Verkehrsflughäfen
relevanten Regelungen im Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege
(VerkPBG). Während die Grundsätze im ROG des Bundes i.V.m. den Inhalten des Landes-
ROG maßgeblich für die Ausgestaltung des Raumordnungsverfahrens sind, stellen schließlich
das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die zu seiner Ausführung
erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift (UVPVwV) die Rechtsgrundlagen für die
Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie und die Durchführung der
Umweltverträglichkeitsprüfung auf deren Grundlage dar.
30
29
So ist z.B. in Bayern das Bayerische Landesministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, in
Nordrhein-Westfalen die jeweilige Bezirksregierung als Planungsbehörde die für das
Raumordnungsverfahren zuständige Landesbehörde.
30
Die örtliche Raumplanung (Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung) sowie die Landschaftsplanung
sind im Rahmen dieser Arbeit nicht berücksichtigt.
-15-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
2.1.3 Einordnung
der
Flughafenunternehmer
Als juristische Personen des Privatrechts, die regelmäßig als Betreibergesellschaften die
Funktion des Trägers von Vorhaben wahrnehmen, sind Flughafenunternehmer in der
Bundesrepublik Deutschland Inhaber der nach § 42 LuftVZO geregelten Betriebsgenehmigung,
welche durch die Genehmigungsbehörde des Bundeslandes erteilt wird. Im Rahmen der
luftverkehrsrechtlichen Genehmigung wird neben der festgehaltenen Lage, der Anzahl an S/L-
Bahnen und den Luftfahrzeugarten, die den Verkehrsflughafen nutzen, auch der Ausbauplan
festgelegt. Der Flughafenunternehmer zeigt zu gegebenem Zeitpunkt vor dem Hintergrund der
in § 45 Abs. 2 LuftVZO festgeschriebenen Pflicht der Genehmigungsbehörde des Bundeslandes
beabsichtigte bauliche und betriebliche Erweiterungen und Änderungen an.
Sofern eine Erweiterung der Anlage durch den Flughafenunternehmer geplant ist, teilt die
Genehmigungsbehörde des Bundeslandes dem Flughafenunternehmer als TdV auf Antrag mit,
ob zur Realisierung des Vorhabens aufgrund der damit verbundenen UVP-Pflicht ein
Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, sowie ob ferner die Unterlagen des Vorhabens bei
der für Raumordnung zuständigen Behörde zur Entscheidung über die Erforderlichkeit eines
Raumordnungsverfahren eingereicht werden müssen.
31
Sofern der Betrieb am
Verkehrsflughafen durch die Realisierung einer Maßnahme geändert wird, erfolgt eine
Anpassung der Genehmigung durch von der Genehmigungsbehörde vorgenommene Nachträge.
Ferner ist für bestehende Verkehrsflughäfen die Ergänzung oder Änderung der Genehmigung
nach erfolgtem Planfeststellungsverfahren entsprechend dem Ergebnis vorzunehmen.
32
In der Bundesrepublik Deutschland sind schließlich auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz
gegen Fluglärm
33
für dem Fluglinienverkehr angeschlossenen Verkehrsflughäfen in zwei
Schutzzonen (75 dB (A), 67 dB(A)) unterteilte Lärmschutzbereiche festzusetzen. Die
Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung (im Einvernehmen zwischen Umwelt- und
31
So wurde von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für das durch die Flughafen
Leipzig/Halle GmbH als TdV zur Planfeststellung beantragte Vorhaben mit der Begründung
abgesehen, dass die Planung den Zielen der Raumordnung entspricht; vgl. hierzu
Regierungspräsidium Leipzig (2004), S. 115.
32
Vgl. § 6 Abs.4 LuftVG.
33
In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282).
-16-

Die Entwicklung von Verkehrsflughäfen in Frankreich und Großbritannien vor dem Hintergrund
luftverkehrsrechtlicher Zulassungsverfahren ­ eine Vergleichsanalyse mit Deutschland
Verkehrsminister) unter vorausgehender Gemeindeanhörung mit Zustimmung des
Bundesrates.
34
Ausgangspunkt für eine Neufestsetzung kann hierbei eine wesentliche Veränderung der
Lärmbelastung in der Umgebung des Verkehrsflughafens, resultierend aus einer Änderung in
der Anlage oder im Betrieb, sein, wobei gemäß § 4 FluglärmG zur Prüfung der wesentlichen
Veränderung der Lärmbelastung ist ferner ein Zeitraum von zehn Jahren angesetzt ist.
Nachfolgende Abbildung enthält eine Auflistung der die Lärmschutzbereiche festsetzenden
Rechtsverordnungen, wobei sich die Aufzählung auf Großflughäfen beschränkt.
35
Tab. 2-2 Verordnung zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen in Deutschland
36
34
Vgl. § 4 Abs. 1 FluglärmG.
35
In Anlehnung an die in Art. 3 der EU Richtlinie 2002/49 vom 25.07.2002 über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm enthaltene Begriffsbestimmung für ,,Großflughafen", als solche mit
einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Bewegungen pro Jahr.
36
Umweltbundesamt, Umwelt und Verkehr ­ Verkehrsträger:
www.umweltbundesamt.de/verkehr/verkehrstraeg/flugverkehr/fluglaerm/plmassnahmen/vgsf
(31.03.2005); Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (2003): Monatsstatistiken 2003.
-17-

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832494759
ISBN (Paperback)
9783838694757
DOI
10.3239/9783832494759
Dateigröße
2.7 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Berlin – V - Verkehrs- und Maschinensysteme
Erscheinungsdatum
2006 (März)
Note
2,0
Schlagworte
flughafen infrastruktur planung umwelt öffentlichkeit
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