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Die Einbeziehung 'gesellschaftlichen Sachverstandes' in den politisch-administrativen Entscheidungsprozess

©2004 Magisterarbeit 60 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Nach Ersetzung des normativ-analytischen Entscheidungsmodells durch das politisch-administrative findet sich der hohe Grad an Ausdifferenzierung der Gesellschaft nun auch innerhalb der Verwaltung auf: durch vertikale Dialoge zwischen den Leitungs- wie horizontalen Querverbindungen zwischen den Fachebenen trachtet das politisch-administrative Teilsystem danach, spezifisch soziale Steuerungsleistungen zu erbringen. Das funktionale Ineinandergreifen von Politik und Verwaltung verschafft einem politikwissenschaftlichen Rationalitätsterminus Raum, welcher statt der gesetzestreuen Befolgung normativer Inputs die Legitimationsgehalte von Normen anzweifelt und zu Ressourcen effizienter Outputs degradiert. Anders als die Beschränkung auf Gesetzessubsumtionen wird die Opferung des hoheitlichen Geltungsanspruchs nunmehr zugunsten der Kooperation mit dem Bürger bei der (Mit-) Produktion von Verwaltungsdienstleistungen abverlangt.
Auf Grund dieser zweckorientierten Rationalität gerät die Legitimität über die Qualität der politischen Herrschaftsstruktur hinausgehend in Abhängigkeit von aktuellen Einstellungen der Bevölkerung. Die fortlaufenden Verständigungsbeziehungen zwischen dieser und dem Staat in der Policy-dimension münden in einen Legitimationsprozess des ständigen Sich-Behauptens. Obwohl dies weg vom traditionell-symbolischen Ort der Volksvertretung hinunter zur politisch-administrativen Entscheidungsebene wandert, ist damit demokratietheoretisch keine Beschneidung der Repräsentation verbunden, weil der Gestaltungsspielraum des Volksvertreters als Politico über die Regierungsgewalt konkretisiert wird und damit ein Kommunikationsnetz zwischen den Gewalten entsteht. Jenes ermöglicht die Herstellung von Responsivität durch Bewältigung aufkommenden Konfliktpotentials auf Verwaltungs- sowie der Rückkopplung flexibler Entscheidungsproduktion zur Parlamentsebene.
Die verstärkt kommunikative Miteinbeziehung des Bürgers in Verwaltungsentscheidungen weist insofern Ähnlichkeiten mit der unkonventionellen Beteiligungsformen auf, als letztere tendenziell auch eher zur situationsbezogenen Artikulation von Minderheiteninteressen dienen und damit ein Issue-Publikum ansprechen. Der Zuwachs solcher Partizipationsformen trägt der Wertsynthesetheorie Rechnung, welche einen Wertewandel in der Bevölkerung weg von Pflicht- und Akzeptanz- und hin zu Selbstentfaltungswerten aufzeigt. Damit bietet sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8768
Merten, René: Die Einbeziehung "gesellschaftlichen Sachverstandes" in den politisch-
administrativen Entscheidungsprozess (insbesondere: förmliche Verbandsanhörung und
Planungszellen) - In einem Exkurs soll auf besondere Probleme bei der Implementierung
entsprechender Verfahren in einem EU-Beitrittsland eingegangen werden
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Magisterarbeit, 2004
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2005
Printed in Germany

1
Curriculum Vitae
Persönliche Daten
Vor- und Zuname:
René Merten
Hauptwohnsitz: Obere
Kaiserstraße
12
56 841 Traben-Trarbach
Geburtsdatum:
19.
März
1977
Geburtstort:
Traben-Trarbach
Familienstand:
Ledig
Staatsangehörigkeit:
Deutsch
Schulausbildung
August 1983 - Juni 1987
Besuch der Grundschule Traben-Trarbach
August 1987 - Juni 1996
Besuch des Gymnasiums Traben-Trarbach
Erreichter Abschluss: Allgemeine Hochschulreife
Hochschulausbildung
Oktober 1996 - August 2002
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz
sowie an der Universität Trier mit Schwerpunktsetzung
"Besonderes Verwaltungsrecht" (Wahlfach) und besonderem
Interesse an juristischer Grundlagenforschung
Erreichter Abschluss: Rechtsreferendar (Ref. iur.)
Mai 2003 - Januar 2005
Studium der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen
Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mit
Schwerpunktsetzung "Staat und Verwaltung" (Kernbereich) sowie
"Europa und Internationales" (Ergänzungsbereich) und
besonderem Interesse an Staats- und Regierungslehre;
Bearbeitung der Magisterarbeitsthematik "Die Einbeziehung
gesellschaftlichen Sachverstandes in den politisch-administrativen
Entscheidungsprozess (mit Exkurs bezüglich besonderer
Probleme in den neuen EU-Beitrittsländern)"
Erreichter Abschluss: Magister der Verwaltungswissenschaften

2
(Mag. rer. publ.)
Juli 2003 - Heute
Promotionsstudium
an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Trier; Bearbeitung der Dissertationsthematik "Die
Rechtspflicht zur kommunal-ehrenamtlichen Betätigung"
Angestrebter Abschluss: Doktor der Rechte (Dr. iur.)
Januar 2004 - Mai 2004
Integriertes Studienprogramm der europa-vergleichenden
Öffentlichen Verwaltung
an der Budapest University of
Economic Sciences and Public Administration mit besonderem
Interesse an der Rechts- und Verwaltungskultur Ostmitteleuropas
Erreichter Abschluss: European Master's of Public Administration
(E.M.P.A.)
Praxisorientierte Erfahrungen
September 1998 - Oktober 1998
Studienbegleitender Rechtspraktikant beim Verwaltungsgericht
Trier
August 1999 - September 1999
Studienbegleitender Rechtspraktikant bei der Rechtsanwalts-
kanzlei "Reh, Krings und Schlich" in Mayen
August 2000 - September 2000
Studienbegleitender Rechtspraktikant beim Polizeipräsidium
Trier
September 2001 - April 2003
Studentische Hilfskraft
, zuletzt wissenschaftliche Hilfskraft
mit Abschluss
am Lehrstuhl für Öffentliches Recht bei
Professor Dr. Reinhard Hendler in Trier
Juni 2003 - Januar 2004
Wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss
am Lehrstuhl für
Öffentliches Recht bei Professor Dr. Hans-Herbert von Arnim in
Speyer
September 2003 - Oktober 2003
Studienbegleitender Verwaltungspraktikant bei der Stabsstelle
"Wissenschaftlicher Dienst" des Landtags Rheinland-Pfalz in
Mainz
Juli 2004 - September 2004
Forschungsstipendiat
beim Europa Institut Budapest;
Bearbeitung der Projektthematik "Die Kommunikation zwischen
Verwaltung und Gesellschaft in Ostmitteleuropa"

3
Dezember 2004 - Heute
Werkvertraglicher Mitarbeiter
beim Referat "Staats- und
Verwaltungsmodernisierung" der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in
Mainz
Sprachliche Fähigkeiten
-
Verhandlungssichere Kenntnisse in Englisch (gymnasialer Leistungskurs und
Auslandserfahrung)
-
Sehr gute Kenntnisse in Latein (Großes Latinum, auch weiterhin "praktiziert")
-
Erweiterte Grundkenntnisse in Französisch (gymnasialer Grundkurs und Selbststudium) sowie
Ungarisch
(Intensivsprachkurse und Auslandserfahrung)
EDV-Kenntnisse
-
Sehr gute MS Windows-Anwenderkenntnisse (insbesondere Office, Word, Exel usw.)
-
Erfahrungen im Umgang mit E-Mail-Programmen (insbesondere Outlook, Pegasus Mail usw.)
-
Erfahrungen in wissenschaftlicher Datenbank- und Internetrecherche
Gesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten
-
Survival- (Wüsten-) Tour durch Libyen zum Studium römischer Kulturdenkmäler sowie der
eigenen Reaktionsfähigkeit auf Extremsituationen (Dezember 2000 - Januar 2001)
-
Bildungsreise durch Namibia zum Studium afrikanischer Naturlandschaften sowie deutsch-
afrikanischer Kultur- und Rechtsverbindungen; u.a. Treffen bei der deutsch-namibianischen
Rechtsanwaltskanzlei "Engling & Partners" in Windhuk (Januar - Februar 2003)
-
Volunteer eines deutsch-tschechischen INEX-Workcamps zur Wiederherstellung der Burg
Hartenberg sowie zum Studium der sudetendeutschen Kulturgeschichte (August 2003)
-
Wiederholte Bildungsreisen insbesondere nach Österreich, Tschechien und in die Slowakei zum
Studium mitteleuropäischer Kulturzusammenhänge sowie der ungarischen Minderheiten-
problematik (Januar - September 2004)
-
Mehrjährige Mitgliedschaft im Fußballclub Traben - Trarbach e.V. als Jugendspieler; über 15-
jährige Mitgliedschaft im Schachclub Traben-Trarbach e.V. bis heute als zeitweilig
Mannschaftsspieler sowie Jugendleiter; ferner schriftstellerisch-künstlerische Aktivitäten sowie
geschichtlich-philosophische Interessenschwerpunkte

ii
Inhaltsverzeichnis
[Seite]
Inhaltsverzeichnis
ii
Literaturverzeichnis
iii
O.
Vorwort
01
I.
Exekutivischer Entscheidungsprozess und politisch-administrativer Teilbereich
01
1
)
Politik und Verwaltung
01
2
)
Rationales Verwaltungshandeln
03
3
)
Verwaltung
im
demokratietheoretischen
Gefüge
04
II.
Partizipation und Einbeziehung "gesellschaftlichen Sachverstandes'"
07
1
)
Politische
Beteiligung
und
Wertewandel
07
2
)
Planung
als
spezifischer
Beteiligungsbereich
08
3
)
Funktionen
exekutivischer
Partizipation
10
III.
Partizipationsformen
und
-modelle
14
1
)
Bestehende
Partizipationsformen
im
Überblick
14
a
)
Informationsbezogenere
Beteiligungsformen
14
b
)
Planungsbezogenere
Beteiligungsformen
15
2
)
Insbesondere: förmliche Verbandsanhörung und Planungszelle
18
a
)
Besonderheiten
der
förmlichen
Verbandsanhörung
18
b
)
Besonderheiten der Planungszelle
23
IV.
Exkurs: Besonderheiten im Hinblick auf ostmitteleuropäische EU-Beitrittsstaaten
34
1
)
Ostmitteleuropäische (Zivil-) Gesellschaft und Partizipation
34
2
)
Ostmitteleuropäische Minderheitenintegration und Planungszelle
36
V.
Schlusswort
39

1
O.
Vorwort
Das gesellschaftliche Steuerungssystem bedarf der Reform, was vor der Verwaltung mit ihrer
hoheitlichen Eingriffsgewalt nicht halt macht. Die Partizipation des Einzelnen an staatlichen
Entscheidungsprozessen im allgemeinen und an denen der Verwaltung im besonderen gerät als
Steuerungstechnik ins Blickfeld, jedoch mit ihr auch deren vielschichtige Auswirkungen, welche es bei
allem Reformeifer zu bedenken gilt. Im politisch-administrativen Bereich kann daher bürgerschaftliche
Beteiligung nie nur als Einfluss "gesellschaftlichen Sachverstandes" betrachtet werden sondern muss
sich im gesamtgesellschaftlichen Steuerungssystem behaupten.
Dies soll im folgen insbesondere anhand der förmlichen Verbandsanhörung als Form klassischer
Partizipation und dem Modell Planungszelle als Vertreter moderner Beteiligung nachvollzogen
werden.

2
I.
Exekutivischer Entscheidungsprozess und politisch-administrativer Teilbereich
1
) Politik
und
Verwaltung
Nach klassischem Ansatz waren Politik und Verwaltung zwei dergestalt zu trennende Bereiche, dass
regierende Politiker die Ziele vorgeben, welche sodann von der Verwaltung in Programme und
Maßnahmen übersetzt und umgesetzt werden (sog. "normativ-analytisches Entscheidungsmodell")
1
.
Dass dabei lediglich die Gubernative als politische Verwaltungsspitze sozusagen "letzte Anlaufstation"
für die Aufnahme aller politischen Prozesse sei, haben jedoch empirische Untersuchungen widerlegt,
wonach die meisten Initiativen dezentral innerhalb der Verwaltung selbst aus den Problemen der
konkreten Fachaufgaben heraus entstehen, gleichwohl unter Berücksichtigung externer Interessen
sowie der politischen Duchsetzungschancen (sog. "politisch-administratives Entscheidungsmodell")
2
.
Statt der schlichten Umsetzung einer Vorgabe von oben nach unten verläuft danach ein vertikaler
Dialog zwischen der unteren Leitungsebene, welche (gleichwohl vorgabenorientiert) eine
Lösungskonzeption, und der oberen Leitungsebene, welche rückkoppelnd dazu Direktiven entwickelt
und eine ständige Koordination etabliert
3
. Darüber hinaus bildet jede Verwaltungsebene zudem
horizontale Querverbindungen zu der ihr jeweils entsprechenden politischen Substruktur aus, ähnlich
etwa dem differenzierten und untereinander vernetzten Gefüge innerhalb der Legislative in
Parlamentsausschüsse, Fraktionsarbeitskreise, vertretene Interessengruppierungen usw. Diese
kommunikativen Interaktionen stellen nicht per se eine Umgehung des dienenden Charakters der
Exekutive gegenüber dem Parlament dar, seine Beschlüsse abseits von Korruption und subjektiv-
illegaler Beeinflussung umzusetzen, sondern sind als Reaktion auf eine mehr und mehr komplexer
gewordene Gesellschaftsstruktur zu verstehen
4
. Deren hoher Grad an Ausdifferenzierung bedingt
auch eine entsprechend komplexe Verwaltungsstruktur, welche als Element eines funktionellen
Teilsystems der Gesellschaft und ihrer politischen Aktivitäten betrachtet spezifische
Steuerungsleistungen erbringt (sog. "Politisch-administratives Teilsystem")
5
. Daneben spielen
insbesondere ausgelagerte staatliche Einrichtungen (sog. "Government") und gesellschaftliche
Interessengruppen eine entscheidende Rolle bei einer modernen und effizienten Verwaltungsarbeit,
welcher rein institutionelle Abgrenzungen nicht gerecht würden
6
.
1
Eichhorn (Verwaltungslexikon) 2002, Seite 823; Offe (in Leviathan) 1974, 333; vgl. Mayntz (Soziologie) 1997, Seite 60 f.
2
Offe (in Leviathan) 1974, Seiten 333 ff.; Eichhorn (Verwaltungslexikon) 2002, Seite 823 f.
3
Eichhorn (Verwaltungslexikon) 2002, Seite 823 f.; vgl. Meuer (Bürgerbeteiligungsverfahren) 2001, Seiten 55 ff.
4
Scharpf (in RuP) 1969, Seite 20; Luhmann (Planung) 1994, Seite 74 f.
5
Eichhorn (Verwaltungslexikon) 2002, Seite 824; auch Dienel (Planungszelle) 2002, Seite 15.

3
2
) Rationales
Verwaltungshandeln
Entgegen ihrem bureaukratischen Idealtypus, welcher im korrekten Normenvollzug die (formale)
Rationalität der Verwaltung vervollkommnet sah, machen nunmehr die Bedürfnisse einer
hochentwickelten, kapitalistischen Industriegesellschaft ein funktionales Ineinandergreifen von
Verwaltung und Politik nötig
7
. Neben den einstmals bureaukratisch-soziologischen
Rationalitätsterminus ist damit ein politikwissenschaftlicher getreten, welcher über die
Gesetzessubsumtion hinausgehend die Verwaltungsarbeit als Relation zwischen exekutivischem
Beitrag und gesellschaftlichem Erfordernis ansieht. Dabei ergänzen sich die beiden
Rationalitätsbegriffe nicht natürlicherweise stets, sondern stehen in einem Spannungsverhältnis
dergestalt, dass ersterer oftmals die Verwaltung rechtlich bindet (sog. "Gesetzmäßigkeitsprinzip"),
wohingegen letzterer gerade den Legitimationsgehalt der Normen anzweifelt wegen fraglicher
Eignung. Es wird sodann ein Missverhältnis zwischen (interner) Operationsweise und (externer)
Funktionsanforderung attestiert, da die Verwaltung über ihre vorher definierten Strukturen hinaus von
ihrer sozio-ökonomischen Umwelt in Anspruch genommen wird. Statt der gesetzestreuen Befolgung
normativer Inputs gilt plötzlich nur noch das Bewirken bestimmter Outputs als rational und effizient,
womit vorgefasste Rechtsregeln von Prämissen zu bloßen Ressourcen degradiert werden
8
. So erfährt
die Verwaltung bei dem Vorhandensein von gestalterischen Spielräumen um so mehr eine Art
Ergänzungszwang, wobei zwischen Recht- und Zweckmäßigkeit der politische Konsens als dritte
Quelle rationales Verwaltungshandelns sozusagen als "Berufungsinstanz" tritt und den Konflikt
zwischen den ersten beiden durch eine postulierte Wertfestlegung auflöst
9
. Hindert insbesondere die
normative Begrenzung eine Zufriedenstellung beider Rationalitäten und führt somit nicht zu einer
natürlichen, gegenseitigen Ergänzung und Entlastung, zeigt sich die spezifisch politisch-administrative
Rationalität der Verwaltung in der Opferung hoheitlichen Geltungsanspruchs (wo dies möglich ist)
zugunsten von Kooperationsformen mit dem Bürger. Selbiger ist nunmehr nicht bloßer Konsument
von Verwaltungsdienstleistungen, sondern avanciert gesteigert zum (Mit-) Produzenten, vornehmlich
etwa in Bereichen von Bildung und Wohlfahrt. Zweierlei Risikokategorien werden bei der Übernahme
exekutivischer Funktionen durch den Bürger augenfällig: zum einen (unterschreitend) wenn bei nicht a
priori klar erkennbaren Handlungsstrategien das Gemeinwohl erst noch selbst definiert werden will
und die Gefahr der Blockierung wegen der Heterogenität der Interessen sowie der kapitalistischen
Machtsstrukturen wächst, zum anderen (überschreitend) wenn durch eine Verselbständigung der
6
Vgl. Scharpf (in RuP) 1969, Seite 20, 22; a. A. wohl Luhmann (Planung) 1994, Seite 81 f.
7
Vgl. Dienel (Planungszelle) 2002, Seite 15 f.; ders. (in Bürgerbeteiligung) 1982, Seite 190, 199 f.; Becker (in Verwaltung),
Seiten 435, 437 ff.; Luhmann (Planung) 1994, Seite 106.
8
Offe (in Leviathan) 1974, Seiten 333, 335 ff.; Luhmann (Planung) 1994, Seite 94; vgl. auch Kielmansegg (in PVS) 1971,
Seiten 367, 391 ff., Garbe (Umwelt) 1980, Seite 05 f.
9
So treffend Offe (in Leviathan) 1974, Seite 333, 339.

4
Konsensbildungsprozesse erlangte Resultate die Verwaltung unter diese überfordernde Prämissen
stellt.
3
)
Verwaltung im demokratietheoretischen Gefüge
Die voranschreitende Abkehr von der streng normgeleiteten Konditionalprogrammatik hin zur
zweckorientierten, politisch-administrativen Rationalität lässt unweigerlich Fragen der Legitimität
aufkommen
10
. Als generalisierte Anerkennung hoheitlicher Entscheidungen auf Grund von
wertmäßigen Überzeugungen grundsätzlich unabhängig von deren konkretem Inhalt für den
Betroffenen verstanden
11
, bezieht sich Legitimität danach nicht einzig (politikphilosophisch) auf die
normative Qualität einer politischen Herrschaftsstruktur sondern gleichsam (sozialwissenschaftlich)
auf die jeweils aktuellen, empirischen Einstellungen innerhalb der Bevölkerung
12
. Legitimität wird
daher einem Legitimationsprozess des Sich-Behauptens gegenüber Alternativen ausgesetzt, vermittelt
durch eine fortlaufende politische Verständigungsbeziehung zwischen dem Staat uns seinen Bürgern,
welcher fern ab einer ehemals omnipontenten Steuerungsinstanz das staatliche Gewaltmonopol in der
alltäglichen Praxis nur noch subsidiär als Handlungsreserve einsetzt
13
. Auf dieser Prozessebene der
inhaltlich zu bearbeitenden Politikfelder (sog. "Policy-dimension") rückt diskursbetont die
argumentative Wahrheitssuche in den Vordergrund, welche Legitimität erst positiv erzeugt, dies vor
allem durch die Vitalität der politischen Kultur (z.B. in der Zivilgesellschaft, den Medien usw.) als
Gegenpart zu den rechtsstaatlichen Institutionen
14
. Weg vom traditionellen, symbolischen Ort der
Legitimationsherstellung alleine über die parlamentarische Volksvertretung, wandert die materiell-
kommunikative Begründungsleistung des Staates damit hinunter zu der jeweils sachlich tangierten
politisch-administrativen Entscheidungsebene.
Dies stellt mitnichten einen Widerspruch zu einem der Kernelemente westlicher Demokratien dar,
wonach Herrschaft stets organisatorisch eine Repräsentation mit einer durchgehend auf den
Volkswillen zurückgehenden Legitimationskette benötigt
15
. Gerade letztere kompensiert einen
gewissen Agitationsspielraum der Volksvertreter, wenn man allgemein Repräsentation als rechtlich
autorisierte Ausübung von Herrschaftsfunktionen mittels verfassungsmäßig bestellter Träger
öffentlicher Gewalt ansieht, welche vom Volk abgeleitet und dessen Gesamtinteresse zu dienen
10
Vgl. Kielmansegg (in PVS) 1971, Seiten 367, 391 ff.; Luhmann (Verfahren) 1978, Seite 207 f.
11
Weber (Soziologie) 1972, Seiten 16 ff. und 12 ff.; Kielmansegg (in PVS) 1971, Seite 367, 395 f.; Seite 32 f.; weitergehend
Luhmann (Verfahren) 1978, Seiten 7 f., 32, 34.
12
Kielmansegg (in PVS) 1971, Seite 367, 373 f.; Sarcinelli (in Kommunikation) 1998, Seite 253.
13
Sarcinelli (in Kommunikation) 1998, Seite 253; vgl. auch Freitag (Konzept) 1997, Seiten 09 f.
14
Vgl. Scharpf (in DV) 1971, Seiten 01 ff.; Sarcinelli (in Kommunikation) 1998, Seite 253, 258 f.
15
Vgl. BVerfGE 47, Seite 253, 275 und 52; BVerfGE 47, Seite 95, 130; auch Weber (Soziologie) 1972, Seiten 171 ff.

5
ausgeübt werden soll
16
. Jener Freiraum des Abgeordneten in der mittelbaren Demokratie (sog. "Freies
Mandat")
17
stellt ihm den Repräsentationstypus des Koordinators und Vermittlers anheim (sog.
"Politico")
18
, der zur Erforschung des aktuell-situationsbezogenen Gemeinwillens (auch) auf die
Exekutive zurückgreifen muss. Nicht einzig als Delegierter seines Wahlklientels bzw. seiner
politischen Partei herabgesetzt (sog. "Delegate") verlangt somit die Bildung des konkreten
Volkswillens sozusagen eine "demokratisch-utilitaristische Instrumentalisierung" der Verwaltung
19
,
welche über die Regierungsgewalt vermittelt im politisch-administrativen Bereich genauso der
parlamentarischen Gesamtkontrolle untersteht wie bei reinem Normenvollzug auch. Kraft eines so
etablierten, institutionellen Kommunikationsnetzes zwischen Legislative, Gubernative, Exekutive und
Volk wird politische Information als Steuerungsfaktor erst praktisch verwertbar gemacht, wodurch das
politische System sich selbst in einen dynamischen Lernprozess eingebunden wiederfindet
20
. Die
politische Verantwortlichkeit der Volksvertretung gegenüber seinem Herrn zeigt sich daher gleichsam
darin, ob und innerhalb welchen Akzeptanzrahmens die zweckorientierte Rationalität des
Verwaltungshandelns von der Bevölkerung auf- und wahrgenommen wird
21
.
Das hierbei aufkommende Konfliktpotential wird durch Responsivität zu bewältigen versucht, d.h. aus
Sicht des (repräsentierten) Volkes vermittels der Einflussnahme auf den Staat und aus Sicht des
(repräsentierenden) Staates durch die Aufnahmefähigkeit hinsichtlich der konkreten und sich
gegebenenfalls wandelnden Erwartungen und Wünsche der Bürger
22
. Eine vollständige
Übereinstimmung ist bezüglich ersterem schon wegen der mannigfaltig divergierenden,
gesellschaftlichen Interessen, bezüglich letzterem wegen der philantrophischen Abhängigkeit von
Perzeptionsvermögen und dem Rollenverständnis des individuellen Repräsentanten (sog.
"menschlicher Faktor") unmöglich
23
. Nach oben gesagtem kann dies ohnehin nicht erwünscht sein, da
ansonsten langfristig eine nicht-kompetitive Dominanz machtvoll organisierter Oligarchien gegenüber
weniger durchsetzungsfähigen Interessen drohte und dies letztlich Auswirkungen auf eine wirksame
Regierungskontrolle des Parlamentes als Sicherung demokratischer Legitimation zeitigte. Übertragen
auf die politisch-administrative Ebene würde ferner deren Sinn negiert, nämlich flexibel und effizient
16
Fraenkel (Demokratien) 1991, Seiten 261, 327 ff.; siehe auch Kevenhörster (in Kommunikation)) 1998, Seite 292;
Eyermann (in FS für Fröhler) 1980, Seite 13, 18.
17
Vgl. Weber (Soziologie) 1972, Seite 172; Kevenhörster (in Kommunikation) 1998, Seite 292, 294; Fraenkel
(Demokratien) 1991, Seiten 153 ff..
18
Uppendahl (in ZfP) 1981, Seite 123, 130 f.; Sarcinelli (in Kommunikation) 1998, Seite 253, 257 f.
19
Vgl. Uppendahl (in ZfP) 1981, Seite 440, 442.
20
Kevenhörster (in Kommunikation) 1998, Seite 293; vgl. auch Losch/ Gottmann (in DÖV) 2000, Seite 373.
21
Vgl. oben Seite 02 f.
22
Vgl. Herzog (in Kommunikation) 1998, Seiten 298 ff.; Uppendahl (in ZfP) 1981, Seiten 123, 126 ff.
23
Vgl. Luhmann (Planung) 1994, Seite 40 f.

6
mit Hilfe der Gesellschaft ausdifferenziert rationale Entscheidungen zu produzieren
24
. So kommt es
mitunter gerade der Verwaltung zu, gelegentlich unpopuläre und schwer zu vermittelnde Ergebnisse
gegenüber der Bevölkerung argumentativ zu rechtfertigen und eventuell (auch vom Mehrheitswillen
abweichend) Innovationen zu entwickeln.
Die Notwendigkeit einer kommunikativen Rückkopplung mit dem Bürger darf dabei nicht lediglich
als eine überfällige Reaktion auf die tatsächliche oder propagandierte Absenz der wertmäßigen
Anerkennung hoheitlicher Entscheidungen (sog. "Legitimationskrise") gesehen werden, sondern
gehört nach oben dargelegtem bereits integral zu einer modernen, responsiv-repräsentativen
Demokratie
25
; zu verhindern gilt es aber das Einpendeln der Bürger-Staat-Beziehung auf ein träges
Mittelmaß
26
, welchem einzig die Aufgabe der Vermeidung einer Instabilität des politischen Systems
auf Grund totaler Irresponsivität überbleibt. Anders als bei der Implementierung direktdemokratischer
Elemente mit systemfeindlicher Ersatz- oder Ausgleichsfunktion gegenüber bisheriger
parlamentarischer Verfahren (z. B. Volksentscheide, unmittelbare Wahl des Staatsoberhauptes usw.)
sollte die Beteiligung des Bürgers auf Verwaltungsebene vielmehr als systemfreundliche Ergänzung
neben bisherigen, weiterhin im Vordergrund stehenden, regulären Prozeduren betrachtet werden
27
.
24
Herzog (in Kommunikation) 1998, Seite 298, 300 f.
25
Vgl. Meuer (Bürgerbeteiligungsverfahren) 2001, Seiten 11 ff.; kritisch Eyermann (in FS für Fröhler) 1980, Seiten 13 ff.;
vgl. auch grundsätzlich Luhmann (Planung) 1994, Seite 81.
26
Dies betonend Alemann (in ZfP) 1981, Seiten 438 ff.; dazu Uppendahl (in ZfP) 1981, Seiten 440 ff.
27
Vgl. Alemann (in ZfP) 1981, Seite 438, 440; Winkel (in Herausforderungen) 1997, Seite 71, 79; Meuer
(Bürgerbeteiligungsverfahren) 2001, Seiten 56 ff.; kritisch Mayntz (in Demokratie) 1972, Seite 341, 344.

7
II.
Partizipation und Einbeziehung "gesellschaftlichen Sachverstandes"
1
)
Politische Beteiligung und Wertewandel
Kommunikative Miteinbeziehung des Bürgers von Seiten der Verwaltung innerhalb des politisch-
administrativen Teilsystems bedeutet immer die Einräumung von Teilhabe am Entscheidungsprozess,
selbst dann, wenn jene nur in der Gestalt faktischer Einwirkung vorliegt. Politische Partizipation,
gemeinhin definiert als freiwillige Bürgerhandlung mit dem Ziel der Beeinflussung politischer
Entscheidungen, zeigt sich zumeist konventionell in Form von Wahlen oder gelegentlich aufkeimend
auch unkonventionell gestaffelt nach der Legalität beispielsweise bei Unterschriftenaktionen oder
Demonstrationen (sog. "legaler Protest") sowie Boykotten oder Verkehrsblockaden (sog. "ziviler
Ungehorsam"); funktional differenziert dienen konventionelle Partizipationsformen eher der
Vermittlung des politischen Mehrheitswillens, wobei unkonventionelle mehr der Artikulation von
Minderheitenprotesten zustatten kommen
28
. Gegenüber der letzteren wie gleichsam neueren
Partizipationskategorie weist die Beteiligung an exekutivischen Entscheidungsprozessen insofern
Ähnlichkeiten auf, als sie nicht nur (quantitativ) verglichen mit der regulär verfassten Partizipation
weit seltener vorkommt, sondern es (qualitativ) hier wie da zumeist um die eher situationsbezogenere,
konkrete Einflussnahme von Bürgern geht (sog. "Issue-Publikum")
29
. Letztere verspricht auf Grund
beidgenannter Entsprechungen naturgemäß eine höheren individuellen Mitwirkungsgrad und befindet
sich daher tendenziell ansteigend, was nicht zuletzt auf einen gesellschaftlichen, mehrdimensionalen
Wertewandel in der Bevölkerung zurückführbar ist: (einstmals materialistische) Ziele der Sicherheit
und des Wohlstandes weichen (nunmehr postmaterialistischen) Zielen der Gleichheit und der
Selbstverwirklichung, womit ein Vordringen der Selbstentfaltungswerte und ein Zurückgehen der
Pflicht- und Akzeptanzwerte korrespondiert (sog. "Wertsynthesetheorie")
30
. Damit verbinden sich
sowohl destruktive Phänomene wie beispielshalber der Verlust von tradierten Tugenden (Höflichkeit,
Zuverlässigkeit usw.) nebst dem verminderten Akzeptieren von autoritär-normativen Einbußen an
individueller Freiheit, als auch konstruktive solche wie etwa die zunehmende Toleranz gegenüber
Fremd- und Neuartigem sowie die bereits angeführte Bereitschaft zu unkonventioneller politischer
Beteiligung
31
. Zuletzt angeführtes bedeutet aber keineswegs eine Entwertung der sonstigen
Partizipationsformen sondern vielmehr eine Aufwertung der Bürgerbeteiligung schlechthin
32
.
Hinsichtlich des steigenden Bedürfnisses nach unkonventionell-partizipativen Verwirklichungsmög-
lichkeiten bietet sich der Verwaltung nunmehr nicht nur die Gelegenheit, den Bürger in politisch-
28
Gabriel/ Brettschneider (in Kommunikation) 1998, Seite 285, 290.
29
Gabriel/ Brettschneider (in Kommunikation) 1998, Seite 285, 290.
30
Grundlegend Klages (in Grundwerte) 1995, Seiten 81 ff.; Winkel (in Herausforderungen) 1997, Seite 71, 73 f.
31
Klages (in Grundwerte) 1995, Seite 81.
32
Zutreffend Gabriel/ Brettschneider (in Kommunikation) 1998, Seite 285, 288.

8
administrative Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen, sondern darüber hinaus auch eine solche,
sich damit destruktive, gesellschaftliche Fehlentwicklungen des beschriebenen Wertewandels ersparen
zu können. Bei unbefriedigtem Wertverwirklichungsbedürfnis kann es zu einer einseitigen
Verarbeitung (sog. "Kleine Wertsynthese") an Stelle einer ausdifferenzierten Verarbeitung (sog.
"Große Wertsynthese") von Funktionslogiken durch den Einzelnen kommen, was gegebenenfalls
einen hedonistisch-egoistischen Rückzug aus beiderlei Partizipationsformen heraufbeschwören lässt
33
.
2
)
Planung als spezifischer Beteiligungsbereich
Bei Betonung der inhaltlichen Aufgabenerfüllung des politisch-administrativen Teilsystems erregt
besonders die planerische Tätigkeit Aufmerksamkeit, scheint sie doch das Mittel einer rationalen
Handlungsweise im oben genannten, zweckorientierten Sinne schlechthin zu sein
34
: Planung stellt sich
als Unterfall des lenkenden Verwaltungshandelns mittels einer systematischen, einzelfall-unabhängigen
Konzeption eines Sozialbereichs zur Herstellung eines Zustandes dar, womit ihr ein
zukunftsgestaltender, zweckprogrammierender Charakter innewohnt
35
. Planerisches Tätigwerden ist
prozedural nicht durch Subsumtion sondern vielmehr durch sachgerechte Abwägung aller
planungsrelevanten Belange als ihrem eigentlichen Kernpunkt gekennzeichnet
36
, wobei zwecks einer
möglichst vollumfänglichen Aufklärung von Problemzusammenhängen eine Zentralisierungstendenz
nur auf den ersten Blick naheliegt; tatsächlich aber haben einzig dezentrale Planungseinheiten die
Fähigkeit der angemessenen Berücksichtigung subsystem-bezogener Einzelprobleme
37
. Gerade hier
bietet sich Bürgerbeteiligung systemgerecht an, zumal wegen der gefährlichen Unflexibilität einer a
priori zu sehr determinierten Planung etwa durch parlamentarischen Gesetzesbeschluss tendenziell
eine Wanderung hin zur fachspezifischen und ressortübergreifenden Verwaltungsplanung zu
verzeichnen ist
38
.
Da Planung methodisch nur durch stufenweise Festlegung und zunehmende Präzisierung von
Entscheidungsprämissen als reflexiver Mechanismus funktioniert
39
, beginnt sie zunächst mit der
Definition ihres eigenen Entscheidungsproblems und den Bedingungen im folgenden für deren
Lösung
40
. Seperiert nach (strategischer) Programm-, (struktureller) Entwurfs- sowie (operativer)
33
Winkel (in Herausforderungen) 1997, Seite 71, 73 f. und 82 (in FN 16); Klages (in Grundwerte) 1995, Seite 81, 84 f.
34
Scharpf (in DV) 1971, Seite 01; kritisch Püttner (Verwaltungslehre) 2000, Seite 317 f.
35
Püttner (Verwaltungslehre) 2000, Seiten 320 ff.; Schuppert (Verwaltungswissenschaft) 2000, Seiten 98 ff. und 198 ff.;
Thieme (Entscheidung) 1981, Seiten 93 ff.; Gebauer (in Verwaltung) 1997, Seite 377, 378.
36
Schuppert (Verwaltungswissenschaft) 2000, Seite 100 f.; vgl. auch Thieme (Entscheidung) 1981, Seiten 93 ff.
37
Scharpf (in DV) 1971, Seiten 01, 19 und 23; vgl. auch Dienel/ Friedrich/ Henning (Freizeitpark) 1984, Seiten 03 ff.
38
Mayntz (in Demokratie) 1972, Seiten 341, 344.
39
Eichhorn (Verwaltungsglexikon) 2002, Seite 810; vgl. Garbe (Umwelt) 1980, Seiten 04 ff.
40
Luhmann (Planung) 1994, Seite 67 f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832487683
ISBN (Paperback)
9783838687681
Dateigröße
497 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) – Verwaltung
Note
2,0
Schlagworte
verwaltungswissenschaft minderheitenintegration ostmitteleuropa partizipation wertewandel
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Titel: Die Einbeziehung 'gesellschaftlichen Sachverstandes' in den politisch-administrativen Entscheidungsprozess
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