Betriebliche Sozialpolitik in Deutschland
Entwicklung der betrieblichen Sozialleistungen im Allgemeinen und Untersuchung des aktuellen Status sowie der künftigen Ausrichtung am Beispiel der Pharmazeutischen Industrie
					
	
		©2004
		Bachelorarbeit
		
			
				151 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Inhaltsangabe:Zusammenfassung:	
Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die zeitliche und inhaltliche Entwicklung der Sozialleistungen in Deutschland von ihren Anfängen bis heute aufzuzeigen und mögliche Perspektiven für die Zukunft herauszuarbeiten. Mittels einer arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Umfrage wird darüber hinaus nicht nur ein Blick auf die derzeitige betriebliche Sozialpolitik, sondern auch ein Ausblick auf deren zukünftige Ausrichtung im Bereich der pharmazeutischen Industrie gewährt. Das Thema wird im Wesentlichen in drei Hauptkapiteln behandelt:
Kapitel 1 liefert einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen vom Zeitalter der Industrialisierung bis zum 21. Jahrhundert. Dabei werden u. a. anhand von historischen Beispielen die Intentionen und die sich ändernden Rahmenbedingungen der Arbeitgeber dargestellt. Definitionen der freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen, eine aktuelle demographische Bevölkerungsanalyse sowie die Beschreibung und Wirkung der wesentlichen Sozialleistungen runden das Kapitel ab.
Kapitel 2 geht differenziert auf das Motivationsinstrument Compensation & Benefits ein. Es unterscheidet monetäre und nicht-monetäre Anreize, erläutert sonstige betriebliche Sozialleistungen und geht auch auf das Sozialleistungsmarketing ein. Die Arbeit setzt sich u. a. mit Verkaufsprämien, Erfolgsbeteiligungen und Long-Term Incentives auseinander und zeigt detailliert die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung auf. Darüber hinaus werden Stock Option Programme, Deferred Compensation und das Cafeteria Modell, Incentives, Firmenwagen und Zeitsouveränität behandelt.
Trotz der in letzter Zeit geringer gewordenen (finanziellen und gesetzlichen) Spielräume bieten sich den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, ihre Sozialleistungssysteme entsprechend der Unternehmenslage ertragsorientiert, aber auch leistungssteigernd und motivierend zu gestalten.
In Kapitel 3 werden die Ergebnisse der Unternehmensumfrage in der pharmazeutischen Industrie verbal und mit Hilfe zahlreicher Grafiken dargestellt. Dabei wurden nicht nur die bei den 18 teilnehmenden Unternehmen eingesetzten freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen im einzelnen betrachtet, sondern auch ihre Wirkung auf die Arbeitnehmer untersucht. Die Umfrage ergab u. a., dass viele Sozialleistungen im Bewußtsein der Arbeitnehmer offenbar Selbstverständlichkeiten darstellen und das gesamte, umfangreiche Sozialleistungsspektrum […]
	Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die zeitliche und inhaltliche Entwicklung der Sozialleistungen in Deutschland von ihren Anfängen bis heute aufzuzeigen und mögliche Perspektiven für die Zukunft herauszuarbeiten. Mittels einer arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Umfrage wird darüber hinaus nicht nur ein Blick auf die derzeitige betriebliche Sozialpolitik, sondern auch ein Ausblick auf deren zukünftige Ausrichtung im Bereich der pharmazeutischen Industrie gewährt. Das Thema wird im Wesentlichen in drei Hauptkapiteln behandelt:
Kapitel 1 liefert einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen vom Zeitalter der Industrialisierung bis zum 21. Jahrhundert. Dabei werden u. a. anhand von historischen Beispielen die Intentionen und die sich ändernden Rahmenbedingungen der Arbeitgeber dargestellt. Definitionen der freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen, eine aktuelle demographische Bevölkerungsanalyse sowie die Beschreibung und Wirkung der wesentlichen Sozialleistungen runden das Kapitel ab.
Kapitel 2 geht differenziert auf das Motivationsinstrument Compensation & Benefits ein. Es unterscheidet monetäre und nicht-monetäre Anreize, erläutert sonstige betriebliche Sozialleistungen und geht auch auf das Sozialleistungsmarketing ein. Die Arbeit setzt sich u. a. mit Verkaufsprämien, Erfolgsbeteiligungen und Long-Term Incentives auseinander und zeigt detailliert die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung auf. Darüber hinaus werden Stock Option Programme, Deferred Compensation und das Cafeteria Modell, Incentives, Firmenwagen und Zeitsouveränität behandelt.
Trotz der in letzter Zeit geringer gewordenen (finanziellen und gesetzlichen) Spielräume bieten sich den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, ihre Sozialleistungssysteme entsprechend der Unternehmenslage ertragsorientiert, aber auch leistungssteigernd und motivierend zu gestalten.
In Kapitel 3 werden die Ergebnisse der Unternehmensumfrage in der pharmazeutischen Industrie verbal und mit Hilfe zahlreicher Grafiken dargestellt. Dabei wurden nicht nur die bei den 18 teilnehmenden Unternehmen eingesetzten freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen im einzelnen betrachtet, sondern auch ihre Wirkung auf die Arbeitnehmer untersucht. Die Umfrage ergab u. a., dass viele Sozialleistungen im Bewußtsein der Arbeitnehmer offenbar Selbstverständlichkeiten darstellen und das gesamte, umfangreiche Sozialleistungsspektrum […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
ID 8100 
Schultz, Peter: Betriebliche Sozialpolitik in Deutschland - Entwicklung der betrieblichen 
Sozialleistungen im Allgemeinen und Untersuchung des aktuellen Status sowie der 
künftigen Ausrichtung am Beispiel der Pharmazeutischen Industrie 
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004  
Zugl.: Bad Homburger Akademie für Internationales Management, BA-Thesis / Bachelor, 
2004 
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Diplomica GmbH 
http://www.diplom.de, Hamburg 2004 
Printed in Germany
Inhaltsverzeichnis 
Seite 
Abkürzungsverzeichnis  
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
1 Einleitung 
6 
1.1 Arbeitsmarktsituation 
in 
Deutschland 
6 
1.2 Problemstellung 
und 
Begriffsdefinition 
7 
1.3 Vorgehensweise 
8 
2 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen 
9 
2.1 
Zeitalter der Industrialisierung 
9 
2.2 
Das 20. und 21. Jahrhundert 
13 
2.3 
Definition und Ziele der betrieblichen Sozialpolitik 
14 
2.4 Sozialleistungen 
als 
Kostenfaktor 
18 
2.5 Demographische 
Entwicklung 
18 
3 Motivationsinstrument 
Compensation 
& 
Benefits 
20 
3.1 Monetäre 
Anreize 
25 
3.1.1 Vergütungsmanagement 
26 
3.1.2 Variable 
Vergütungsinstrumente 
27 
3.1.2.1  Verkaufsprovisionen und -prämien 
28 
3.1.2.2 Erfolgsbeteiligungen 
28 
3.1.3 Long-Term 
Incentives 
31 
3.1.3.1 Stock Options 
31 
3.1.3.2 Belegschaftsaktien 
32 
3.1.4 Betriebliche 
Altersversorgung 
32 
3.1.5 Deferred 
Compensation 
37 
3.1.6 Cafeteria-Modelle 
39 
3.1.7 Betriebliches 
Vorschlagswesen 
42 
3.2 Nicht-monetäre 
Anreize 
43 
3.2.1 Incentives 
43 
3.2.2 Zeitsouveränität 
44 
3.2.3 Status 
und 
Statussymbole 
46 
3.2.4 Firmenwagen 
47 
Seite 
3.3 Sonstige 
betriebliche 
Sozialleistungen 
48 
3.3.1 Kantine 
48 
3.3.2 Fort- 
und 
Weiterbildung 
49 
3.3.3 
Gesundheitsvorsorge und -fürsorge 
50 
3.4 Unterstützung 
durch 
Beratungsunternehmen 
50 
3.5 Sozialleistungsmarketing 
51 
4 
Empirische Untersuchung in der Pharmabranche 
53 
4.1 
Grundlagen und allgemeine Informationen 
53 
4.2 Arbeitgeberbefragung 
54 
4.2.1 
Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistungen 
54 
4.2.2 
Finanzielle Zuwendungen und gesundheitliche Absicherung 
55 
4.2.3 
Variable Vergütungen und Long-Term Incentives 
56 
4.2.4 Sonstige 
betriebliche 
Sozialleistungen 
57 
4.2.5 Worklifebalance 
59 
4.2.6 
Aktuelle und zukünftige C & B-Strategien 
61 
4.3 Arbeitnehmerbefragung 
64 
4.3.1 Personenkreis 
64 
4.3.2 
Leistungen zur Absicherung, Vorsorge und Hilfe 
65 
4.3.3 Einkommenswirksame 
Sozialleistungen 
66 
4.3.4 Erstattungsleistungen 
68 
4.3.5 
Materielle und immaterielle Klimaleistungen 
68 
4.4 Systementwicklung 
und 
-einführung 
69 
5 Schlussbetrachtung 
und 
Ausblick 
70 
Literaturverzeichnis  
Anhang  
Abkürzungsverzeichnis 
Abb. Abbildung 
Abs. Absatz 
AG Aktiengesellschaft 
Arbeitg. Arbeitgeber 
AT außertarifliche/r 
AVmG Altersvermögensgesetz 
BAG Bundesarbeitsgericht 
BAV Betriebliche 
Altersversorgung 
BBG Beitragsbemessungsgrenze 
BetrAVG 
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung 
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz 
bzgl. bezüglich 
bzw. beziehungsweise 
C & B 
Compensation & Benefits 
ca. circa 
c.p. ceteris 
paribus 
d. h. 
das heißt 
diesbzgl. diesbezüglich 
Dr. Doktor 
EDV Elektronische 
Datenverarbeitung 
EStG Einkommensteuergesetz 
etc. et 
cetera 
e. V. 
eingetragener Verein 
ff. folgende 
(Seiten) 
gem. gemäß 
ggf. gegebenenfalls 
GHH Gutehoffnungshütte 
GmbH 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
GV Gruppenvertrag 
Hrsg. Herausgeber 
http 
Hypertext Transfer Protocol 
iwd 
Institut der deutschen Wirtschaft Köln 
i. d. R. 
in der Regel 
lt. laut 
LV Lebensversicherung 
Mio. Million 
Mrd. Milliarde 
m. E. 
meines Erachtens 
Nr. Nummer 
o. ä. 
oder ähnliches 
PC Personal 
Computer 
PKW Personenkraftwagen 
Prof. Professor 
PSV Pensionssicherungsverein 
pwc PriceWaterhouseCoopers 
p. a. 
per anno 
RVO Reichsversicherungsordnung 
sog. so 
genannt 
S. Seite 
u. a. 
unter anderem, und andere, und anderes 
U-Kasse Unterstützungskasse 
vgl. vergleiche 
VWL Vermögenswirksame 
Leistung 
www. 
world wide web 
Ziff. Ziffer 
zzgl. zuzüglich 
z. B. 
zum Beispiel 
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
Seite 
Abb. 1  Altenquotient 
19 
Abb.   2 
Mögliche Zusammensetzung der Gesamtvergütung 
25 
Abb.   3 
Ziele und Anforderungen an Verkaufsprämien 
28 
Abb.   4 
Das Drei-Säulen-Prinzip der Altersversorgung 
33 
Abb. 
5 
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 1996 
35 
Abb. 
6 
Faktoren der Attraktivität von Optionen  
40 
Abb. 
7 
Arbeitszeit  Die zweite Wohlstandsdimension 
44 
Tabelle 1 
Verbreitung von Zusatzleistungen nach Entgeltquintilen 1998 
24 
Einleitung
Seite 6 
1 Einleitung 
1.1 Arbeitsmarktsituation 
in 
Deutschland 
Neben der Qualifikation der Erwerbstätigen und der Demographie spielt auch die 
Innovationsfähigkeit einer Volkswirtschaft eine entscheidende Rolle, wenn es um 
ihre Wettbewerbsfähigkeit geht: ,,Nicht mehr die Steigerung der Mengenleistung 
alleine entscheidet heute über das Überleben des Unternehmens in einer dynami-
schen multinationalen Industriegesellschaft, sondern die Kreativität und Innovati-
onsfreudigkeit der Mitarbeiter sowie die strategischen Fähigkeiten und die Füh-
rungseigenschaften der Manager. Vor allem diese Aspekte müssen in einem zeit-
gemäßen Anreizsystem Berücksichtigung finden."
1
Die finanziellen Möglichkeiten der Unternehmen, ein diese Gesichtspunkte berück-
sichtigendes Sozialleistungssystem auf- und auszubauen, werden im Zuge der Glo-
balisierung und des Konkurrenzdrucks allerdings immer geringer. Die Quartals- und 
Geschäftsjahresergebnisse der internationalen Konzerne weisen bei steigendem 
Shareholder Value zwar wieder positive Zuwachsraten aus, aber gleichzeitig ist 
festzustellen, dass dieser Aufschwung offensichtlich auf Produktivitätserhöhungen, 
technischen Fortschritt und Umstrukturierungen zurückzuführen ist. So betrug die 
Arbeitslosenquote bezogen auf abhängig zivile Erwerbspersonen lt. Statistischem 
Bundesamt im Dezember 2003 noch 11,5 % und bei allen zivilen Erwerbspersonen 
10,4 %.
2
Vor diesem Hintergrund ist es m. E. erstaunlich, dass eine 1998 durchgeführte 
repräsentative Umfrage bei rund 6.000 Bundesbürgern ergeben hat, dass ,,zwar 
rund 72 % der Westdeutschen der Auffassung [sind], die ,zu hohen' Lohnneben-
kosten stellten eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland dar. Gleich-
zeitig aber sind nur 10 % bereit, eine Streichung des Urlaubs- oder Weihnachts-
geldes zu akzeptieren, wenn davon der Erhalt ihres Arbeitsplatzes abhängt und gar 
nur 5 % der Befragten glauben, eine Reduktion gesetzlicher, tarifvertraglicher 
und/oder freiwilliger Sozialleistungen sei ein geeignetes Instrument zur Bekämpfung 
der Arbeitslosigkeit."
3
1
   Wagner/Grawert 1993, S. 109 
2
   Vgl. www.destatis.de/indicators/d/arb210ad.htm (2004-01-11) 
3
   Frick u. a. 1999, S. 27ff. 
Einleitung
Seite 7 
1.2 
Problemstellung und Begriffsdefinition 
In den letzten Jahrhunderten wurde die Gewährung von betrieblichen Sozialleistun-
gen vielfach religiös, karitativ oder politisch begründet. Heute stehen betriebs- und 
sozialwirtschaftliche Ziele, die z. B. der Eindämmung der Fluktuation dienen oder als 
personalpolitisches Mittel des betrieblichen Qualitätsmanagements eingesetzt wer-
den, im Vordergrund. Die Wettbewerbsfähigkeit wird nicht nur durch Material- und 
Energiekosten, Steuern oder die Produktivität beeinflusst, sondern insbesondere 
durch Personalkosten und betriebliche Sozialleistungen. Daher hat die Beschäfti-
gung mit Fragen aktueller betrieblicher Sozialpolitik zunehmend an Bedeutung 
gewonnen. Zum einen zwingt die allgemeine Kosten- und Wirtschaftssituation die 
Unternehmen zu hinterfragen, ob die Gründe, die in der Vergangenheit zur Gewäh-
rung bestimmter Sozialleistungen geführt haben, heute noch relevant sind und von 
den Mitarbeitern noch in demselben Maße wie damals geschätzt werden. Zum 
anderen müssen die Unternehmen den gesellschaftspolitischen und demographi-
schen Veränderungen verstärkt Rechnung tragen. 
Was versteht man unter betrieblichen Sozialleistungen? Hemmer definiert sie als 
Leistungen, ,,die den Arbeitnehmern über den vereinbarten Lohn oder das verein-
barte Gehalt hinaus aus Aufwendungen des Arbeitgebers zugute kommen. Dabei 
können die Leistungen sowohl während des aktiven Arbeitslebens wie auch nach 
dem Ausscheiden aus dem Betriebsprozeß gewährt werden. Die Leistungen können 
dabei direkt als Geld gezahlt werden oder indirekt auf Vorteilen beruhen. Für den 
Arbeitnehmer bedeuten sie eine Verbesserung und Sicherung seines Lebensstan-
dards oder des Lebensunterhaltes."
4
 In der Regel werden auch Leistungen an 
Angehörige des Arbeitnehmers und in letzter Zeit auch verstärkt erfolgsabhängige 
Entgeltkomponenten mit einbezogen. So definiert Engel betriebliche Sozialleistun-
gen als ,,Summe aller Leistungen, die der Betrieb seinen Mitarbeitern und 
deren Familienangehörigen über das Arbeitsentgelt hinaus in Geld- und 
Sachwerten sowie in der Form von Dienstleistungen und Nutzungsmöglich-
keiten gewährt."
5
Die Historie zeigt jedoch, dass der Freiraum unternehmerischer Tätigkeit im Hinblick 
auf betriebliche Sozialleistungen im Laufe der Jahrhunderte mehr und mehr redu-
ziert wurde. Durch die Festschreibung von ehemals freiwilligen Leistungen durch 
Gesetze und Tarifverträge sowie durch die Grundsätze der Gleichbehandlung oder 
4
   Hemmer 1983, S. 4 
5
   Engel 1977, S. 15 
Einleitung
Seite 8 
das Verbot der willkürlichen Differenzierung und Diskriminierung ist der Handlungs-
spielraum der Unternehmen, insbesondere der tarifvertraglich gebundenen, deutlich 
eingeschränkt. 
Ein zeitgemäßes betriebliches Sozialleistungssystem muss daher als eine Art Paket 
verstanden werden, das die gesetzlichen, tarifvertraglichen und  teilweise darauf 
aufbauenden
 freiwilligen Leistungen gleichermaßen berücksichtigt.
6
 Zwischenzeit-
lich hat sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit dieser Thematik beschäftigt: 
Es definiert in einem 2002 veröffentlichten Urteil (BAG GS AP Nr. 17 zu § 77 
BetrVG) freiwillige Leistungen  in Abgrenzung zu den gesetzlichen und 
tarifvertraglich begründeten und bedingten Sozialleistungen  als solche, die der 
Arbeitgeber aus freiem Entschluss gewährt und auf die der Arbeitnehmer dem 
Grunde nach keinen Rechtsanspruch hat.
7
1.3 Vorgehensweise 
Die vorliegende Arbeit soll die Entwicklung der betrieblichen Sozialpolitik in 
Deutschland von ihren Anfängen bis heute sowie mögliche Perspektiven für die Zu-
kunft aufzeigen; die finanztechnische Betrachtung einzelner Sozialleistungen ist 
nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung. Neben der Verwendung der einschlägigen 
Fachliteratur und Umfrageergebnissen von Personalberatungen wurde darüber 
hinaus eine empirische Erhebung bei Personalleitern in 40
Unternehmen der phar-
mazeutischen Industrie durchgeführt. Ziel der Befragung war, den derzeitigen Stand 
sowie die mittel- bis langfristigen Strategien dieser Unternehmen im Hinblick auf ihre 
betrieblichen Sozialleistungen zu ermitteln. 18 Firmen haben den Fragebogen zu-
rückgesandt; dies entspricht einer Rücklaufquote von 45 %. 
Zur Einschätzung der freiwilligen Arbeitgeberleistungen seitens der Arbeitnehmer 
wurde ein weiterer Fragebogen entwickelt, der jeweils 10 Mitarbeitern der befragten 
Firmen, d. h. insgesamt 400 Beschäftigten vorgelegt wurde. 110 Fragebögen wur-
den zurückgeschickt, was einer Teilnahmequote von 28 % entspricht. Eine 
repräsentativere Umfrage war aufgrund der kritischen wirtschaftlichen Situation, in 
der sich die pharmazeutische Industrie vor dem Hintergrund einer zunehmend 
instabilen Wirtschafts- und Gesundheitspolitik befindet und der damit verbundenen 
Zurückhaltung der Personalverantwortlichen, nicht realisierbar. Einen Einblick in die 
6
   Vgl. Anhang 1, Schaubild 1 
7
   Vgl. Schmitz-Jansen 2002, S. 328 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 9 
Wertschätzung der angebotenen Sozialleistungen der Unternehmen seitens der 
Arbeitnehmer ermöglicht die Auswertung der Rückmeldungen dennoch.  
Bei der Auswertung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbögen ist die Bezugsgröße 
jeweils die Anzahl der Rückläufe, nicht der versandten Fragebögen. Demzufolge 
beziehen sich die Werte und errechneten Prozentsätze auf 18 Unternehmen (im 
Text Teilnehmer, befragte oder untersuchte Unternehmen genannt) sowie auf 
110 Arbeitnehmer (in der Arbeit als Befragte oder befragte Mitarbeiter bezeichnet). 
2 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen 
2.1 
Zeitalter der Industrialisierung 
Sozialeinrichtungen sind weder eine Erfindung des 19. Jahrhunderts noch der 
Industriegesellschaft von heute. Die Anfänge sozialen Denkens im Sinne einer Ver-
besserung der sozialen Verhältnisse liegen bereits in der Antike, als beispielsweise 
die Römer und Griechen für die medizinische Versorgung ihrer Sklaven sorgten 
oder Begräbniskosten übernahmen. Auch im Mittelalter, als noch nicht zwischen 
Familienhaushalt und Erwerbswirtschaft unterschieden wurde, erbrachten Groß-
familien, das Handwerk, Gewerbetreibende und teilweise auch der Handel ,,beacht-
liche Sozialleistungen in Form von Verpflegung, Kleidung, Unterkunft, Kranken-
fürsorge, Alterssicherung, Freizeitgestaltung etc."
8
 So hatte Jakob Fugger im 
16. Jahrhundert in Augsburg mehrere Häuser und Wohnungen als Siedlung für 
Arbeiter (Fuggerei) errichten lassen, was einem Vorläufer des Werkswohnungsbaus 
gleichkommt.
9
 Die Trennung zwischen Arbeit und Familie und die mit der 
erwerbswirtschaftlichen Denkweise verknüpfte Arbeitsteilung brachte eine Auflösung 
der sozialen Bindungen und familiären Absicherungen mit sich. Wenn man im 
17. und 18. Jahrhundert vom sog. Pöbel oder der neuen Sozialschicht, dem Proleta-
riat, sprach, war dies eine der Folgen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und 
kulturellen Wandels. Manufakturen, die z. B. über Zucht-, Waisen- und Armen-
häuser verfügten, führten ihre Fürsorgeeinrichtungen nicht nur unter dem Gesichts-
punkt der Erziehung des Pöbels, also der sozial entwurzelten Gesellschaftsschich-
ten, zum ,,Industriefleiß" durch, sondern vor allen Dingen auch als Maßnahme zur 
Erhöhung der Produktion und ihres Gewinns.
10
8
   Pohl 1978, S. 8 
9
   Vgl. Uhle 1987, S. 26 
10
   Vgl. Fischer 1978, S. 36 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 10 
Spätestens im Zeitalter der Industrialisierung, beginnend Mitte der 30er Jahre des 
19. Jahrhunderts, änderte sich  nicht zuletzt auch aufgrund der drängenden 
Massenarmut der Arbeiterschaft  der Fokus der betrieblichen Sozialpolitik. Neue 
Technologien, die Entwicklung von Spinn- und Webmaschinen sowie der Dampf-
maschine, erforderten zukünftig nicht nur den dienstlichen Gehorsam, sondern auch 
qualitativ gut ausgebildete Arbeitnehmer, die diese Maschinen bauen und bedienen 
konnten. Die ,,betriebliche Personalführung und damit auch die betriebliche Sozial-
politik gewinnen daher (...) eine neue Qualität."
11
 Der ursprüngliche Gedanke der 
betrieblichen Sozialpolitik, die zum Wegbereiter der staatlichen Sozialpolitik wurde, 
war also die humanitäre und karitative Hilfe sowie die Untermauerung der patriar-
chalischen Führung. 
Die Gutehoffnungshütte (GHH) hatte beispielsweise bereits 1809 begonnen, ein-
zelne Not leidende Arbeitnehmer zu unterstützen und gründete 1832 schon eine 
eigene Unterstützungskasse. ,,Die [1848 mit anderen Unterstützungskassen zu-
sammengelegte] Kasse zahlte neben Krankengeld, Medizin und ärztlicher Behand-
lung auch Schulgeld für die Kinder der Tagelöhner in niedrigen Lohngruppen und 
Prämien für die Arbeiter, die 100 Taler ihres Lohnes in die seit 1842 bestehende 
Werkssparkasse einlegten."
12
Auch Alfred Krupp sei in diesem Zusammenhang namentlich erwähnt. ,,Nur wenige 
Unternehmer haben so deutlich wie Krupp ausgesprochen, 'daß ich in meinem 
Hause, wie auf meinem Boden Herr sein und bleiben will.'"
13
 Trotz dieses 
patriarchalischen Anspruchs zählte Krupp zu denjenigen, die bereits damals er-
kannten, dass das Humankapital ein wesentlicher Produktionsfaktor war und sich  
nicht ganz uneigennützig  der Bedürfnisse der Belegschaft durch die Zurverfü-
gungstellung von Werkswohnungen, Verpflegung oder Krankenpflege annahm. 
Werner Siemens, ebenfalls ein Vorreiter der betrieblichen Sozialpolitik im 
19. Jahrhundert, versuchte über die Gewährung von Sozialleistungen seine Arbeiter 
und Angestellten fester an das Unternehmen zu binden. Die Einrichtung von Pen-
sions-, Witwen- und Waisenkassen für langjährige und loyale Mitarbeiter sollte von 
der Arbeitnehmerschaft als Geschenk der Firma gesehen werden. Nur diejenigen, 
die mindestens zehn Jahre Betriebszugehörigkeit aufzuweisen hatten, waren an-
spruchsberechtigt. Außerdem verloren Mitarbeiter den Anspruch auf Pension, wenn 
11
   Fischer 1978, S. 37 
12
   Fischer 1978, S. 42 
13
   Fischer 1978, S. 44 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 11 
sie aus der Firma ausgeschieden waren, wenn sie durch eigenes Verschulden er-
werbsunfähig wurden oder absichtlich gegen die Interessen des Unternehmens 
gehandelt hatten.
14
Neben der Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Belegschaft im Rahmen der 
Vor- und Fürsorge wurden jetzt auch Gesundheits- und Qualifizierungsmaßnahmen 
ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Sozialleistungen. Nicht nur bei 
Siemens, Krupp oder der GHH wurden betriebliche Unterstützungssysteme wie 
Betriebskrankenkassen und andere Unterstützungskassen eingerichtet. Allein 
zwischen 1860 und 1874 stieg die Zahl der Kassen in den alten Provinzen 
Preußens von 779 auf 1.654 und die Zahl ihrer Mitglieder von 170.847 auf 
420.191.
15
 Die Beiträge wurden  wie im Krankenversicherungsgesetz von 1883 
geregelt  meistens zu zwei Dritteln von den Versicherten und lediglich zu einem 
Drittel von den Arbeitgebern gezahlt. ,,Als Mindestleistung waren vor allem ärztliche 
Behandlungskosten, Arzneimittel, Heilmittel und Krankengeld vom 3. Tag bis zur 
13. Woche von der Versicherung zu tragen."
16
Darüber hinaus errichteten größere Unternehmen firmeneigene Konsumanstalten, in 
denen die Arbeitnehmer Lebensmittel, Haushaltswaren oder Kleidung verbilligt er-
werben konnten. Betriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen wurden gegrün-
det, Kantinen eingerichtet und Werkswohnungen gebaut. Eine 1876 veröffentlichte 
Untersuchung des preußischen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten, die in 4.850 größeren Gewerbebetrieben durchgeführt wurde, ermittelte 
insgesamt 11.771 Wohlfahrtseinrichtungen (ohne die unter staatlicher Aufsicht 
stehenden Hilfskassen und die besonderen Einrichtungen für die Bergleute 
Preußens).
17
 Das Untersuchungsergebnis zeigt, dass im letzten Drittel des 
19. Jahrhunderts nicht dem Staat, sondern dem im freien Wettbewerb stehenden 
Unternehmer die Aufgabe zufiel, im Falle von Unfall oder Krankheit für die 
Arbeitnehmer zu sorgen. Neben der sozialen Komponente gewannen 
Gesichtspunkte wie die Erhaltung und Steigerung der Arbeitsleistung durch 
Anreizsysteme immer stärker an Bedeutung. So bescherte der Leistungs- und 
Akkordlohn den Arbeitern nicht nur leistungsabhängige Zusatzverdienste, sondern 
bei sinkender Leistung auch eine entsprechende Lohnkürzung.
18
14
   Vgl. Fischer 1978, S. 46 
15 
  Vgl. Fischer 1978, S. 40 
16
   Uhle 1987, S. 64 
17 
  Vgl. Fischer 1978, S. 41 und Anhang 1, Tabelle 1 
18
   Vgl. Schmitz-Jansen 2002, S. 74 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 12 
Daneben rückten Loyalität und Betriebstreue sowie das An- und Abwerben von qua-
lifizierten Arbeitskräften immer mehr in den Blickpunkt. Schmitz-Jansen verweist auf 
Geck, demzufolge die jährliche Fluktuationsrate damals zwischen 70 % und 80 % 
der Belegschaft betrug.
19
 Diesem Missstand versuchte man mit der Gewährung von 
Darlehen, der Einrichtung von Pensionskassen oder der Vermietung von Werks-
wohnungen entgegenzuwirken. Durch diese von den Arbeitnehmern durchaus ge-
schätzten Sozialleistungen wurde gleichzeitig eine gewisse Abhängigkeit zwischen 
Arbeitnehmern und Unternehmen hergestellt. 
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts, als die Arbeiterbewegung an Einfluss gewann, 
galt das Augenmerk der Unternehmer in erster Linie der Sicherung des Betriebes 
gegen äußere, politische Einflüsse. Sie versuchten zunehmend, über den Aufbau 
eines neuen ,,Wir-Gefühls" und dem Gedanken einer Werksgemeinschaft den 
Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaften entgegenzutreten und ihre Mitarbei-
ter durch Zugeständnisse bei den Arbeitsbedingungen davon abzuhalten, sich die-
ser Bewegung anzuschließen.
20
 Allerdings gelang ihnen dies nur teilweise. ,,Zur 
historischen Relevanz des Ansatzes einer Erklärung der Gewährung betrieblicher 
Sozialleistungen aus sozialethischer Sicht läßt sich feststellen, daß bis zum Ende 
des 19. Jahrhunderts die ethisch motivierte Fürsorge das vorherrschende Motiv 
war."
21
Der preußische Staat begann erst Mitte des 19. Jahrhunderts bis dahin von den 
Unternehmen gewährte Sozialleistungen zu übernehmen. So wurde am 
6. April 1839 das preußische Kinderschutzgesetz erlassen und 6 Jahre später, am 
17. Januar 1845, der Grundsatz zur Schaffung von Krankenkassen für Fabrik-
arbeiter in der allgemeinen Preußischen Gewerbeordnung verankert. Aus sozialpoli-
tischen Gründen  vor allen Dingen zur Eindämmung der aufgrund der schlechten 
Beschäftigungsverhältnisse radikalisierten Arbeiterschaft  griff der deutsche Staat 
mit Otto von Bismarck verstärkt in das Geschehen ein. Mit seiner Ankündigung von 
gesetzlichen Regelungen für eine Sozialversicherung in der ,,Kaiserlichen Botschaft" 
vom 17. November 1881 legte er den Grundstein zur Kranken-, Unfall- sowie Invali-
den- und Altersversicherung. Die entsprechenden Maßnahmen fanden in der Zeit 
von 1883 bis 1889 dann auch Eingang in die Sozialgesetzgebung. 
19
   Vgl. Schmitz-Jansen 2002, S. 78 
20
   Vgl. Schmitz-Jansen 2002, S. 76 
21
   Uhle 1987, S. 137 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 13 
So legte beispielsweise das Alters- und Invalidenversicherungsgesetz vom 
22. November 1889 fest, dass ,,mit der Vollendung des 70. Lebensjahres oder mit 
dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit"
22
 eine Rentenzahlung durch den öffentlich-
rechtlichen Versicherungsträger erfolgen sollte. 
Auch die Änderung der Gewerbeordnung im Jahre 1891 durch Kaiser Wilhelm II. 
führte zu einem erheblichen Wandel in der staatlichen und betrieblichen Sozial-
politik. Insbesondere die Einführung der Mitbestimmung bei betrieblichen Sozial-
leistungen bedeutete für die Arbeitgeber eine starke Einschränkung ihres bis dahin 
gewohnten Freiraums.
23
2.2 
Das 20. und 21. Jahrhundert 
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts, im Jahre 1911, erließ der Staat die Reichsver-
sicherungsordnung (RVO) und das Angestelltenversicherungsgesetz; das Gesetz 
über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde am 16. Juni 1927 
erlassen. Der Staat entließ damit in zunehmender Weise die Unternehmer aus der 
Verantwortung und übernahm selbst die Sicherung der heute bekannten Versiche-
rungszweige. ,,Die betrieblichen Sozialleistungen erhielten mit der Errichtung der 
Sozialversicherung die ihnen ,bis heute verbliebene Funktion, die durch die staat-
liche Sozialpolitik geschaffene Grundsicherung zu ergänzen...'."
24
,,Die Sozialgesetzgebung machte die begriffliche Unterscheidung zwischen freiwilli-
gen betrieblichen Sozialleistungen und gesetzlichen betrieblichen Sozialleistungen 
erforderlich. Die freiwilligen Leistungen wurden nun in der Regel vom Arbeitgeber 
alleine bezahlt."
25
Abgesehen von den gesetzlich oder tarifvertraglich vorgeschriebenen Leistungen 
erschließt sich dem Arbeitgeber auch weiterhin ein weites Feld an Möglichkeiten, 
das gleichzeitig aber auch einen großen Kostenfaktor darstellt. Zwar wurden die 
Spielräume der Arbeitgeber beispielsweise durch das Betriebsrätegesetz von 1946, 
das Montanmitbestimmungsgesetz aus dem Jahre 1951 oder das Betriebsver-
fassungsgesetz 1952 stark eingeschränkt, dennoch sind der Kreativität und dem 
Einfallsreichtum nahezu keine Grenzen gesetzt, wenn es um die Ausgestaltung 
22 
  Uhle 1987, S. 66 
23  
Vgl. Uhle 1987, S. 71 
24
   Uhle 1987, S. 68 
25
   Uhle 1987, S. 69 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 14 
freiwilliger sozialer Leistungen geht.
26
 Festhalten lässt sich, dass insbesondere in 
Notzeiten, also beispielsweise in Kriegs- oder Nachkriegsjahren, die betrieblichen 
Sozialleistungen oft zur Minderung sozialer Probleme beitragen konnten.
27
2.3 
Definition und Ziele der betrieblichen Sozialpolitik 
Im Hinblick auf eine Definition von betrieblicher Sozialpolitik gibt es verschiedene 
Ansätze. Pohl wählt folgenden: 
  ,,Art oder Form der Leistungsgewährung, also Geld-, Sach-, Dienstleis-
tung oder Nutzungsgewährung; 
 Häufigkeit des Leistungsempfanges (Dauerleistungen, periodische 
Leistungen, einmalige Leistungen); 
  Bemessungsgrundlage (nach Lohn bzw. Gehalt, persönlichen Daten des 
Empfängers, Ertragslage des Unternehmens); 
  Empfängerkreis (Aktive oder ehemalige Mitarbeiter, Angehörige; alle Mit-
arbeiter, Mitarbeitergruppen, einzelne Mitarbeiter; Betriebsfremde; 
außerbetriebliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten 
etc.)."
28
Fischer definiert betriebliche Sozialpolitik ,,als Summe der freien bzw. widerrufbaren 
Entscheidungen einer Unternehmensleitung"
29
 und untergliedert sie grob entspre-
chend ihren Funktionen: 
  ,,Versicherung gegen Krankheit, Unfall und Invalidität, Alter. Hierzu kann 
man auch die Witwen- und Waisenversorgung sowie die Werksspar-
kassen zählen. 
  Beiträge zur Verbilligung der Lebenshaltung. Das sind besonders Werks-
wohnungen oder Siedlungen, Werkskantinen oder Konsumanstalten, 
aber auch Einrichtungen zur Gesundheitspflege von Duschen bis zu 
Krankenhäusern. 
26
   Vgl. Anhang 1, Schaubild 2 
27
   Vgl. Uhle 1987, S. 68 
28
   Pohl 1978, S. 11 
29
   Fischer 1978, S. 34 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 15 
  Ausbildungsmöglichkeiten (Fabrikschulen, Lehrwerkstätten etc.) 
  Direkte Einkommensverbesserung wie Prämien, Gratifikationen, Gewinn- 
und Ertragsbeteiligungen etc. 
  Ob auch die Fragen der Beteiligung an unternehmerischen Entscheidun-
gen, also die Mitbestimmung, dazu gehören, mag umstritten sein. 
Immerhin sind die Arbeiterausschüsse, wie sie im 19. Jahrhundert oft 
freiwillig und im Bergbau dann auch gesetzlich gegründet wurden, vor 
allem mit der Verwaltung der betrieblichen Sozialeinrichtungen befaßt 
worden. Zumindest insofern gehören auch sie zur betrieblichen Sozial-
politik."
30
Aber unabhängig davon, wie man die betrieblichen Sozialleistungen versucht zu 
kategorisieren, müssen sie jederzeit dahingehend überprüft werden, ob sie noch 
zeitgemäß und für die Mitarbeiter attraktiv sind bzw. ihren Bedürfnissen noch ge-
recht werden.  
Nach dem zweiten Weltkrieg konnte man insbesondere in den 40er und 50er Jahren 
einen starken Anstieg der Personalnebenkosten verzeichnen, und dies; obwohl der 
Staat eine immer stärkere Rolle bei der sozialen Absicherung übernahm und somit 
die Arbeitgeber in dieser Hinsicht entlastete. Die Unternehmen waren jedoch ge-
zwungen, aufgrund des akuten Arbeitskräftemangels Mitarbeiter auch über neue, 
attraktive betriebliche Sozialleistungen zu rekrutieren und langfristig zu binden. Erst 
in den 80er und 90er Jahren haben neben diesen Schwerpunkten Leistungssteige-
rungs-, Belohnungs- und Werbefunktionen eine vorrangige Stellung eingenommen, 
so dass man von einer zunehmend immateriellen Leistungsgestaltung sprechen 
kann. Diese Entwicklung, die u. a. kulturelle Veranstaltungen, Sport- und Freizeit-
programme sowie Sozialberatungen einschloss, berücksichtigte die veränderten 
Arbeitszeitgegebenheiten, ging auf die neuen Bedürfnisse der Arbeitnehmerschaft 
ein und wandte sich auch den persönlichen Problemen der Beschäftigen zu.
31
Mit den sog. Sozialbilanzen, die die Unternehmen im Zuge des Wertenormen-
wandels erstellten, wurde in den 60er Jahren der Versuch unternommen, unter-
nehmensseitig die gesellschafts- und mitarbeiterorientierten Interessen darzustellen, 
um eine gewisse Transparenz des Firmenengagements zu erreichen. ,,Sehr global 
30
   Fischer 1978, S. 34ff. 
31
   Vgl. Heymann 1989, S. 39 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 16 
kann man die Sozial-Bilanz definieren als Inbegriff sämtlicher Versuche und Vor-
schläge zur zielrelevanten Darstellung der gesellschaftlichen Umweltbeziehungen 
eines Unternehmens für verschiedene Interessengruppen wie Mitarbeiter, Aktionäre, 
Kunden, Öffentlichkeit."
32
 Man könnte die Sozialbilanz auch eine Form gesell-
schaftsbezogener Rechnungslegung nennen. Neben der periodischen und vergan-
genheitsbezogenen Darstellung der gesellschaftspolitischen Aktivitäten stellt sie ein 
internes Kontroll- und Führungsinstrument dar, welches die mengen- und wert-
mäßige Erfassung der Leistungsströme der betrieblichen Sozialleistungen aufzeigen 
kann. 
In der Regel bestehen die Sozialbilanzen der Unternehmen aus dem Sozialbericht 
und der Wertschöpfungsrechnung. Während der Sozialbericht ,,Ziele, Maßnahmen, 
Leistungen und Wirkungen sozialer Aktivitäten sowie umfangreiche Statistiken über 
Personalstruktur und -entwicklung, Verdienste, Personalkosten, Arbeitszeit etc. ent-
hält (...), [wird in der Wertschöpfungsrechnung der] ,,periodische Beitrag des Unter-
nehmens zum Volkseinkommen ermittelt."
33
 Dennoch sind sie aufgrund uneinheit-
licher Grundsätze sowie unterschiedlicher Darstellungsweisen schwer vergleichbar. 
Der Nutzen für die Gesellschaft im Allgemeinen und den Einzelnen im Besonderen 
ist umstritten. So messen Wagner/Grawert den Sozialbilanzen im Hinblick auf den 
Informationswert für externe Bezugsgruppen und Eigentümer einen hohen Stellen-
wert zu
34
, während Pohl den Nutzen lediglich für begrenzt hält.
35
 Da Anfang der 
90er Jahre nur noch 200 Unternehmen eine Sozialbilanz erstellten, soll hier auf eine 
weitergehende Behandlung verzichtet werden. 
Unabhängig von der Darstellungsweise betrieblicher Sozialleistungen lassen sich 
unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Individuums bei Berücksichtigung öko-
nomischer Gegebenheiten folgende übergreifende Ziele definieren
36
: 
  Erhaltung und Steigerung der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit durch 
bestimmte Sozialmaßnahmen, wie Erhöhung des allgemeinen Informa-
tions- und Bildungsstandes oder eine entsprechende Arbeitsplatzgestal-
tung, 
  Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter, 
32
   Zitiert nach: Domsch 1979, S. 103 
33
   Wagner/Grawert 1993, S. 50 
34
   Vgl. Wagner/Grawert 1993, S. 50 
35
   Vgl. Pohl 1978, S. 10 
36
   Vgl. Anhang 1, Schaubild 3 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 17 
  Verbesserung des Betriebsklimas, indem u. a. Maßnahmen zur Ver-
besserung der internen Kommunikation ergriffen werden, 
  Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitarbeiter untereinan-
der und der Verbundenheit zum Unternehmen durch die Einführung 
eines innerbetrieblichen Vorschlagswesens, die Ehrung von Jubilaren 
oder Durchführung von Betriebsveranstaltungen etc., 
  Verbesserung der Wettbewerbsposition auf dem Arbeitsmarkt und des 
öffentlichen Ansehens des Unternehmens (Imagepflege), 
 Mitarbeiterbindung und Fluktuationsrückgang durch Zahlung von 
Gratifikationen und die Einführung von Prämiensystemen, 
  Senkung der Fehlzeiten durch geeignete Maßnahmen gesundheitlicher 
oder hygienischer Art oder durch zweckmäßige und ergonomische 
Gestaltung der Arbeitsplätze oder -abläufe, 
  Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung von Betriebsunfällen, 
  Kostensenkung und Ausnutzung steuerlicher Möglichkeiten. 
Die Frage nach einer sinnvollen Eingliederung betrieblicher Sozialpolitik in das ge-
samtgesellschaftliche System gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere im 
Hinblick auf die Entwicklung der Personalnebenkosten. Zwar sichert die staatliche 
Sozialpolitik Fälle wie Alter, Krankheit oder Tod grundsätzlich weitestgehend ab, 
dennoch sind aber Ergänzungen und Verbesserungen durch die Betriebe durchaus 
erwünscht. Daraus ergeben sich eine Reihe von Wechselwirkungen, insbesondere 
bei der Altersversorgung. Jüngstes Beispiel ist die Anhebung der Beitragsbemes-
sungsgrenze (BBG)  die in vielen betrieblichen Versorgungsordnungen eine der 
Schlüsselgrößen bei der Bemessung der Firmenrente ist  um mehr als 13 % zum 
1. Januar 2003, von monatlich 4.500 Euro auf 5.100 Euro. Die Pensionsordnungen 
enthalten oftmals eine gesplittete Rentenformel, bei der die BBG die Grenze 
zwischen einem prozentual niedrigeren und einem prozentual höheren Anteil des 
pensionsfähigen Einkommens darstellt. Die Anhebung der BBG bedeutete daher 
eine Reduzierung der zu erwartenden Firmenrenten. 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 18 
2.4 Sozialleistungen 
als 
Kostenfaktor 
Die durchschnittlichen Gesamtarbeitskosten pro Jahr je vollzeitbeschäftigtem Arbeit-
nehmer (branchenübergreifend) sind in der Zeit von 1996 bis 2000 von 40.750 Euro 
auf 43.330 Euro, also um 6,3 % gestiegen. Das darin enthaltene Entgelt für die ge-
leistete Arbeitszeit stieg dabei um 8,5 % auf 24.557 Euro, während die Personal-
nebenkosten mit einem 43,3 %igen Anteil an den Gesamtkosten um 3,6 % auf 
18.773 Euro zugenommen haben.
37
 Selbst bei einer Unterscheidung nach produzie-
rendem Gewerbe und Dienstleistung ändern sich die Prozentsätze kaum: Die vom 
Unternehmen aufzubringenden Mittel für gesetzliche (z. B. Sozialversicherung), 
tarifvertragliche (z. B. Gratifikationen) und freiwillige Zusatzleistungen (z. B. betrieb-
liche Altersversorgung) betrugen im Kalenderjahr 2000 durchschnittlich 76,3 % bzw. 
76,8 % des Entgelts für die geleistete Arbeitszeit und sind damit gegenüber dem 
Jahr 1992 im produzierenden Gewerbe um 3 % gesunken und im Dienstleistungs-
sektor lediglich um 0,4 % gestiegen.
38
Die Höhe der Sozialaufwendungen im Verhältnis zum Direktentgelt wurde 1990 im 
produzierenden Gewerbe mit 82,9 % ermittelt.
Der Anteil schwankt dabei nicht nur 
von Branche zu Branche und von Unternehmen zu Unternehmen, sondern ist auch 
abhängig von der jeweiligen Hierarchiestufe der Mitarbeiter. So ist der Anteil der 
freiwilligen Leistungen bei außertariflichen (AT-)Mitarbeitern und Führungskräften 
absolut wie prozentual im Verhältnis zum Direktentgelt höher als bei Tarifmit-
arbeitern.
39
2.5 Demographische 
Entwicklung 
Neben ständig steigenden Personal- und Personalnebenkosten sowie Ausgaben für 
betriebliche Sozialleistungen stellt die demographische Entwicklung in Deutschland, 
aber auch in den anderen europäischen Ländern eine neue Herausforderung für die 
Unternehmen dar. Das Statistische Bundesamt hat in einer Pressekonferenz am 
6. Juni 2003 Zahlen veröffentlicht, denen zufolge im Jahr 2050 ,,jeder Dritte in 
Deutschland 60 Jahre oder älter sein [wird]."
40
 Rund 50 % der Bevölkerung werden 
älter als 48 Jahre und rund 33 % mindestens 60 Jahre alt sein. Aufgrund der anhal-
tend geringen Geburtenrate  die Geburten werden bis 2050 voraussichtlich um 
170.000 zurückgehen und damit nur noch 560.000 pro Jahr betragen  wird die 
37
   Vgl. Anhang 1, Tabelle 2 
38
   Vgl. Anhang 1, Tabelle 3 
39
   Vgl. Anhang 1, Tabelle 4 
40
   www.destatis.de/presse/deutsch/pm2003/p2300022.htm (2004-01-07) und Anhang 1, Schaubild 4 
Entwicklung der freiwilligen Sozialleistungen
Seite 19 
100
100
100
100
100
100
44
46
55
71
73
78
Personen
2001
2010
2020
2030
2040
2050
Jahr
Personen im Rentenalter (60 Jahre)
Personen im Erwerbsalter (20-59 Jahre)
Personen
deutsche Bevölkerung in diesem Zeitraum auf das Niveau von 1963 zurückfallen 
und nur noch etwas mehr als 75 Millionen betragen.
41
 Der 1939 geborene 
Sozialforscher Prof. Dr. Meinhard Miegel kommentiert diese Entwicklung wie folgt: 
,,Zu dem verhängnisvollen Trend, dem die Bevölkerungsentwicklung Deutschlands 
und anderer früh industrialisierter Länder seit einer Generation folgt, hat die Politik 
maßgeblich beigetragen. Sie hat nicht nur die frühzeitigen Warnungen der Experten 
in den Wind geschlagen, sondern, schlimmer noch, die Bevölkerung jahrelang in 
trügerischen Illusionen gewiegt. Bis in jüngste Zeit glaubte die Mehrheit, mit der 
Demographie sei alles in Ordnung."
42
Sich häufende Zeitungsartikel mit Überschriften wie ,,Kritische Beschleunigung: 
Nach der neuesten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes 
wird sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Menschen in 
den nächsten Jahrzehnten in Deutschland noch stärker verschieben als bisher vor-
ausberechnet (...)."
43
 oder ,,Auch in den USA tickt die demografische Zeitbombe"
44
nehmen Bezug auf den Altenquotienten, der das Verhältnis zwischen Erwerbsfähi-
gen und Personen im Rentenalter ausdrückt. Das Statistische Bundesamt ermittelte 
folgende Angaben: 
Abb. 1: Altenquotient
45
Im Jahr 2001 kamen demzufolge 44 Rentner auf 100 Erwerbstätige. Laut Statistik 
werden 50 Jahre später 78 Rentnern 100 Erwerbstätige gegenüberstehen.  
41
   Vgl. www.destatis.de/presse/deutsch/pm2003/p2300022.htm (2004-01-07) 
42
   Miegel 2002, S. 84 
43
   PM/Preusker 2003, S. 22 
44
   Backfisch 2003, S. 5 
45
   Eigene Darstellung nach www.destatis.de/presse/deutsch/pm2003/p2300022.htm (2004-01-07) 
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 20 
Miegel sowie andere namhafte Sozialforscher beschäftigen sich bereits seit Jahren 
mit den Themen Bevölkerungsentwicklung und Sozialsysteme. In seinem Buch ,,Die 
deformierte Gesellschaft" befasst sich Miegel ausführlich mit den gesetzlichen und 
betrieblichen Sozialleistungen angesichts der demographischen Entwicklung in 
Deutschland sowie den sich daraus ergebenden Erfordernissen der privaten Vor-
sorge. Seiner Prognose zufolge wird Deutschland bis zum Jahre 2040 knapp 
18 Millionen Einwohner  trotz Berücksichtigung einer steigenden Lebenserwartung 
 verlieren.
46
 Als Grund für den Bevölkerungsrückgang gibt er in erster Linie den 
zunehmenden Egoismus der Gesellschaft an. ,,Nüchtern betrachtet, ist die niedrige 
Geburtenrate (..) darauf zurückzuführen, dass Kinder in wohlstands- und erwerbs-
arbeitsorientierten, kollektiv rundum abgesicherten und hochgradig individualisti-
schen Gesellschaften oft weniger attraktiv sind als andere Lebensoptionen. Mögen 
Kinder für viele eine große Bereicherung sein  für die meisten hat ihre Attraktivität 
spürbar abgenommen."
47
 Des Weiteren führt er aus: ,,Bevölkerungsschwund und -
alterung sowie multikulturelle Durchdringung erfordern grundlegende Verhaltens-
änderungen, wenn sie nicht zur existenziellen Bedrohung werden sollen."
48
Dies ist eine Herausforderung, der sich alle gesellschaftlichen Gruppen, insbeson-
dere aber Politiker und Arbeitgeber, zu stellen haben und deren Bewältigung Jahr-
zehnte dauern wird. Die Bundesregierung versucht, dieser Situation zu begegnen, 
indem sie das Renteneintrittsalter nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit von derzeit 
60 Jahre auf 63 Jahre angehoben hat und eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit 
auf 67 Jahre einzuführen beabsichtigt. 
3 
Motivationsinstrument Compensation & Benefits 
Seit Anfang der 90er Jahre kommt den Leistungsanreizen und Sozialleistungen, die 
zusätzlich zur eigentlichen Vergütung gewährt werden, eine immer stärkere Bedeu-
tung zu. Dabei stehen den Betrieben grundsätzlich nur jene Sozialleistungen als 
Motivationsinstrument zur Verfügung, die sie direkt beeinflussen können. Es gehört 
zu den Hauptaufgaben der Personalverantwortlichen, ein integratives, flexibles 
System zu entwickeln, das einerseits die personalpolitischen Ziele des Unterneh-
mens unterstützt und andererseits die Bedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigt. 
Traditionelle Vergütungsstrukturen sehen i. d. R. bis zu vier Bausteine vor: (seniori-
tätsorientiertes) Grundgehalt, variable Vergütungsbestandteile, betriebliche Alters-
46
   Vgl. Miegel 2002, S. 23 
47
   Miegel 2002, S. 21 
48
   Miegel 2002, S. 67 
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 21 
versorgung und Nebenleistungen. Insbesondere im Hinblick auf Führungskräfte 
lässt sich inzwischen feststellen, dass diese Struktur nicht mehr zeitgerecht ist. 
Haussmann erkennt z. B. Defizite sowohl bei fehlenden Long-Term Incentives
49
, die 
auf den langfristigen Unternehmenserfolg zielen, als auch in der Art und Weise, wie 
die variablen Vergütungsbestandteile ausgestaltet sind.
50
 Das Konzept der ,,Total 
Compensation", das seit einigen Jahren von Beratungsunternehmen propagiert und 
von vielen Unternehmen bereits praktiziert wird, ist eine Möglichkeit, den veränder-
ten Ansprüchen und Bedürfnissen der Arbeitnehmer Rechnung zu tragen. Wesent-
liche Merkmale dieses Ansatzes sind folgende Maßnahmen
51
: 
 überlappende Grundgehaltsbänder bei Funktionsgruppen unter 
Berücksichtigung bestehender Vergütungsstrukturen und aktueller 
Marktdaten, 
  Positionierung der Mitarbeiter nach individuellem Potential und langfristi-
ger Leistung, 
  Erhöhung des variablen Vergütungsbestandteils auf bis zu 30 %, 
  Koppelung der Gesamtvergütung an Unternehmenserfolg und persönli-
che Leistung, 
  beitragsorientierte Altersversorgung statt endgehaltsbezogene Versor-
gungszusagen, 
  Einführung von Deferred Compensation,
52
  Reduzierung der sonstigen betrieblichen Sozialleistungen bei gleichzeiti-
ger Wahlmöglichkeit im Rahmen des Cafeteria-Modells.
53
49
   Long-Term Incentives [engl., ,,langfristige Anreize"]: Mitarbeiter-Beteiligungsmodelle zur langfris-
tigen Bindung an das Unternehmen (siehe Abschnitt 3.1.3) 
50
   Vgl. Haussmann 2002, S. 42ff. 
51
   Vgl. Antoni 2002, S. 42ff. und Anhang 1, Schaubild 5 
52
   Deferred Compensation [engl., ,,aufgeschobene Entschädigung, Belohnung"]: in Bezug auf be-
triebliche Altersversorgung Bezeichnung für aufgeschobene Vergütung zugunsten einer späteren 
Versorgungsleistung (siehe Abschnitt 3.1.5) 
53
   Cafeteria-Modell/System: Konzept zur Auswahl von variablen freiwilligen Zusatzleistungen 
entsprechend der persönlichen Mitarbeiterbedürfnisse (siehe Abschnitt 3.1.6) 
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 22 
Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, ist das Sozialleistungsmanagement 
vielschichtig und beinhaltet alle Aufgaben, die in Zusammenhang mit der Planung, 
Konzeption und Organisation von Sozialleistungen sowie deren Umsetzung ste-
hen.
54
Uhle formulierte bereits 1987: ,,Die personalwirtschaftlichen Ansätze einer Erklärung 
der Bereitstellung betrieblicher Sozialleistungen sehen die Schaffung einer hohen 
Mitarbeitermotivation sowie die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit, die ihrerseits mit 
der Zielsetzung der Verringerung von Fluktuation und Fehlzeiten verbunden ist, als 
wichtigste Ziele der betrieblichen Sozialpolitik an."
55
 Jirjahn/Stephan unterstützen 
diese Auffassung und verweisen in ihren Ausführungen auf Knoll und Raasche, die 
in ihrer Unternehmensbefragung 1996 zu dem Ergebnis gekommen sind, dass ,,das 
wichtigste Ziel bei der Vergabe von Sozialleistungen deren vermeintliche Bindungs-
wirkung ist."
56
 Eine flexiblere Gestaltung der Arbeitsinhalte, der Arbeitszeit und der 
Vergütung kann sowohl zur Verbesserung der Arbeitsatmosphäre beitragen als 
auch der Mitarbeiterbindung dienen. Als zweitwichtigstes Ziel ermittelten Knoll und 
Raasche die Leistungsbeeinflussung durch die Gewährung von Sozialleistungen. 
Insgesamt ist festzustellen, dass es derzeit nur wenige konkrete Instrumente gibt, 
mittels derer Unternehmen ihre Sozialpolitik und die Wirkung ihrer Sozialleistungen 
überprüfen und optimieren können. Einer der wesentlichen Gründe dafür ist die indi-
viduelle und damit zum Teil stark voneinander abweichende Wertschätzung der 
angebotenen Leistungen seitens der Arbeitnehmer. 
In der Motivationsforschung, insbesondere im Bereich der Lernmotivation, wird zwi-
schen der intrinsischen und der extrinsischen Motivation unterschieden. Erstere 
beinhaltet die Gesamtheit der inneren Motive, verknüpft mit den Anreizen der Lern-
inhalte und Aufgaben selbst, letztere wird durch äußere Reize und Einflüsse be-
stimmt. Frederic Herzberg untersuchte 1959, welche Anreize auf die Motive einwir-
ken und entwickelte darauf aufbauend seine Zwei-Faktoren-Theorie. Diese unter-
scheidet zwischen Hygiene- und Motivationsfaktoren. Als wichtigste Hygienefak-
toren werden das Gehalt, interpersonelle Beziehungen zwischen Mitarbeitern, Vor-
gesetzten und Kollegen, individueller Status, Arbeitsplatzsicherheit und Firmenpolitik 
genannt. Als Motivationsfaktoren bezeichnet er Verantwortung und Attraktivität der 
Tätigkeit in Verbindung mit den Ergebnissen sowie Entfaltungs- und Entwicklungs-
möglichkeiten. Nach Herzberg führen unerfüllte Hygienefaktoren zu Unzufriedenheit 
54
   Vgl. Wagner/Grawert 1993, S. 7 
55
   Uhle 1987, S. 179 
56
   Jirjahn/Stephan 1999, S. 40 
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 23 
am Arbeitsplatz; das Maß an Zufriedenheit wird in erster Linie von den Motivations-
faktoren bestimmt. 
Herzberg gelangt zu der Schlussfolgerung, dass das gleichzeitige Vorliegen von 
Zufriedenheit und Unzufriedenheit am Arbeitsplatz durchaus möglich ist. Maßnah-
men, die bei den Hygienefaktoren zwar keine Zufriedenheit schaffen (z. B. Arbeits-
bedingungen), die ursprüngliche Unzufriedenheit aber beseitigen, müssen klar von 
Maßnahmen differenziert werden, die im Bereich der Motivationsfaktoren sehr wohl 
Zufriedenheit schaffen (z. B. Anerkennung der Leistung).
57
1954 erkannte Abraham Maslow, ,,daß es nicht ein einziger Faktor ist, der den Mit-
arbeiter zu leistungsbezogenem Arbeitsverhalten motiviert, sondern daß mehrere 
Faktoren gleichzeitig wirksam sind."
58
 Er entwickelte die Theorie, dass die maßgeb-
lichen Motive menschlichen Handelns in Form einer Bedürfnishierarchie dargestellt 
werden können, die in Defizit- und Wachstumsmotive unterteilbar ist.
59
 Diese sog. 
Bedürfnispyramide setzt sich zusammen aus physiologischen Bedürfnissen, 
Sicherheits- und sozialen Motiven sowie Anerkennung und Selbstverwirklichung. 
Maslow geht davon aus, dass zunächst die Bedürfnisse einer niedrigeren, ,,primitive-
ren" Hierarchieebene befriedigt werden müssen, bevor sich Aufmerksamkeit und 
Handeln der nächsten, ,,anspruchsvolleren" Stufe zuwenden können.  
Anfang der 70er Jahre führte Clayton Alderfer Herzbergs Zwei-Faktoren-Theorie mit 
der fünfstufigen Bedürfnispyramide Maslows in seiner dreistufigen und bis heute 
Anwendung findenden E.R.G.-Theorie zusammen. Die untere, sog. E-xistence-
Stufe
60
 stellt auf die Erwartungshaltung hinsichtlich physiologischer Bedürfnisse ab, 
die mittlere, sog. R-elatedness-Stufe
61
 auf die sozialen Kontakte und Beziehungen 
und die obere, die sog. G-rowth-Stufe
62
 auf Wachstum und der Selbstverwirk-
lichung, womit sie Maslows obersten beiden Hierarchiestufen entspricht. Im Gegen-
satz zu Maslow, der von einer starren Abfolge bei der Befriedigung der Bedürfnis-
klassen spricht, vertritt Alderfer die Meinung, dass nicht erst die Bedürfnisse auf 
einer Stufe befriedigt sein müssen, bevor jene auf der nächsthöheren in Angriff 
genommen werden können. Mit seiner Frustrations-Regressions-Hypothese zeigt 
Alderfer, dass es durchaus ein Zurück gibt: Sofern Bedürfnisse einer höheren 
Ebene nicht befriedigt werden können, strebt der Mensch danach, eine höhere 
57
   Vgl. Albach/Gabelin 1977, S. 249ff. und Anhang 1, Schaubild 6 
58
   Albach/Gabelin 1977, S. 251 
59
   Vgl. Anhang 1, Schaubild 7 
60
   Existence [engl., ,,Existenz"] 
61
   Relatedness [engl., ,,Beziehung, Verbundenheit"] 
62
   Growth [engl., ,,Wachstum, Entwicklung"] 
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 24 
Zufriedenheit auf einer niedrigeren Stufe zu erreichen.
63
 Alderfers Modell verdeut-
licht, dass Menschen situationsbedingt unterschiedliche Bedürfnisse haben und sie 
demzufolge auch die Attraktivität von Sozialleistungen durchaus unterschiedlich 
bewerten. 
Als vom Arbeitgeber kalkulierbare, zu beeinflussende Größen erweisen sich dem-
gegenüber die physische Konstitution der Mitarbeiter und die situativen Faktoren, 
die auf die Leistungserhaltung bzw. -steigerung zielen.
64
 Frick ermittelte 1999, dass 
im Durchschnitt nahezu 90 % der Beschäftigten Zusatzleistungen erhalten: 
Tabelle 1: Verbreitung von Zusatzleistungen nach Entgeltquintilen 1998
65
Quintil 
Erhalt von 
Zusatzleistungen 
Anspruch auf 
Betriebsrente 
1 
81,9 % 
5,4 % 
2 86,3 
%  15,9 
% 
3 91,1 
%  25,3 
% 
4 95,0 
%  41,8 
% 
5 91,0 
%  53,6 
% 
Insgesamt 
89,1 % 
28,5 % 
Jirjahn/Stephan verweisen in diesem Zusammenhang auf eine Analyse von Backes-
Gellner und Pull aus dem Jahre 1998: in Unternehmen, die über einen Betriebsrat 
verfügen, werden betriebliche Sozialleistungen auf einen größeren Teil der Beleg-
schaft verteilt.
66
 Dabei haben die Humankapitalvariablen Betriebszugehörigkeit und 
Alter einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der betrieblichen Zusatzleistungen. 
Frick/Frick/Schwarze bezeichnen diese Form als Senioritätsentlohnung, die dazu 
dient, die Betriebsbindung zu erhöhen und das erworbene Wissen im Sinne des 
Unternehmens zu erweitern und dafür einzusetzen.
67
63
   Vgl. Robbins 2000, S. 409ff. und Wagner/Grawert 1993, S. 31ff. 
64
   Vgl. Uhle 1987, S. 180 
65
   Frick u. a. 1999, S. 11 
66
   Vgl. Jirjahn/Stephan 1999, S. 35 
67
   Vgl. Frick u. a. 1999, S. 22 
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 25 
Grundsätzlich muss man bei der Gestaltung von Compensation & Benefits darauf 
achten, dass ,,Entgeltsysteme (..) zur bestehenden Arbeitsorganisation und Organi-
sationskultur passen und sich zusammen mit ihr und den Menschen entwickeln 
[müssen]."
68
 Bei der Einführung, Änderung und Abschaffung von Sozialleistungen ist 
darüber hinaus zu beachten, dass der Betriebsrat  sofern eine Arbeitnehmer-
vertretung im Unternehmen besteht  erheblichen Einfluss ausüben kann. Gemäß 
§ 87 BetrVG
69
 hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Lohngestaltung 
sowie bei der Ausgestaltung, Form und Verwaltung von Sozialeinrichtungen. 
3.1 Monetäre 
Anreize 
In
 vielen Branchen und Unternehmen ist heute ein faires und leistungsgerechtes 
Entgelt in seiner Grundstruktur durch Tarifverträge abgesichert. Eine gewisse zu-
sätzliche Mitarbeiterbindung wird durch Prämien- und Beteiligungsmodelle, Gewinn-
ausschüttungen oder Tantiemen erreicht, alles Vergütungsbestandteile, die insbe-
sondere in vertriebsorientierten Unternehmen Verwendung finden. 
Abb. 2: Mögliche Zusammensetzung der Gesamtvergütung 
,,Ein  innovatives strategisches Vergütungssystem muß den Wertewandel und 
die individuellen Unterschiede der Bedürfnisse berücksichtigen."
70
 Darüber hinaus 
muss auch der heute bereits deutlich erkennbare Mangel an qualifizierten Arbeits-
68
   Antoni 2002, S. 19 
69
   Vgl. BetrVG 2002, S.595ff 
70
   Wagner/Grawert 1993, S. 2 
Grundentgelt
Leistungs-
bezogenes
Entgelt
· Tarifgehalt/-lohn
· Tarifliche Zulagen
· Weihnachtsgeld
· Urlaubsgeld
· Vermögenswirksame Leistungen
· ...
· individuelle Leistungszulagen
· Gruppenzulage
· Erfolgsbeteiligung
· Tantieme
· Prämien, Provisionen
· Stock Options
· ...
Gesamtvergütung
Grundentgelt
Leistungs-
bezogenes
Entgelt
· Tarifgehalt/-lohn
· Tarifliche Zulagen
· Weihnachtsgeld
· Urlaubsgeld
· Vermögenswirksame Leistungen
· ...
· individuelle Leistungszulagen
· Gruppenzulage
· Erfolgsbeteiligung
· Tantieme
· Prämien, Provisionen
· Stock Options
· ...
Gesamtvergütung
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 26 
kräften, der sich in den nächsten Jahren noch verstärken wird, in die Vergütungs-
strategien einbezogen werden. Dieses Statement wird in einem Gespräch, das Mit-
arbeiter von PricewaterhouseCoopers im Jahre 2002 mit Hartmut Veit, Rechts-
experte bei Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft, führten, speziell für den Mit-
telstand bekräftigt. Veit führt weiter aus, dass es für den Unternehmer von entschei-
dender Bedeutung ist, nicht nur betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, steuer-
liche Optimierungsmöglichkeiten und arbeitsrechtliche Bedingungen zu kennen, 
sondern auch über ein effizientes Leistungs- und Vergütungsmanagement als Be-
standteil einer modernen Personalführung zu verfügen.
71
Für größere Unternehmen bieten sich hierfür beispielsweise Stock Option-Pro-
gramme
72
 und Aktienbeteiligungen an, Instrumente, die in den letzten Jahren ver-
stärkt eingesetzt wurden. Der Niedergang der sog. New Economy, verbunden mit 
dem Absturz und Konkurs vieler Internetfirmen Anfang dieses Jahrtausends, hat 
den Ruf dieses Motivations- und Vergütungsinstruments allerdings stark negativ 
beeinflusst. 
Ziel dieser Vergütungsprogramme ist es, nicht nur Führungskräfte durch ihre Betei-
ligung am Unternehmen zu einer langfristigen, wertsteigernden Unternehmens-
führung zu motivieren. Auch die übrigen Mitarbeiter sollen als Shareholder am 
Unternehmenserfolg partizipieren, und gleichzeitig soll auf diese Weise die persön-
liche Identifikation mit ihrem Arbeitgeber gesteigert werden. 
3.1.1 Vergütungsmanagement 
Eine gleichmäßige Verteilung monetärer Zusatzleistungen auf alle Mitarbeiter des 
Unternehmens liegt so gut wie nie vor. So stellt Frick heraus, ,,daß sich hinter den 
von der amtlichen Statistik ausgewiesenen Durchschnittswerten erhebliche inter-
individuelle Unterschiede verbergen (...) [und] daß der Umfang an zusätzlichen 
monetären Gratifikationen überproportional mit dem Direktentgelt zunimmt."
73
 Frick 
führt weiterhin aus, dass ,,Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit als ,,abwechslungsreich" 
bezeichnen und über mehr oder weniger große Entscheidungsspielräume verfügen, 
(..) c.p. mehr [verdienen] und solche, deren Tätigkeit körperlich schwer ist, die 
Schwierigkeiten mit ihrem Vorgesetzten haben bzw. die permanent kontrolliert wer-
71
   Vgl. www.pwcglobal.com/extweb/indissue.nsf/DocID/2AB60BDB5BCD17A980256C330038605D 
(2004-01-07) 
72
   Stock Option: [engl., ,,Anrecht auf Belegschaftsaktien"]: verbriefte Möglichkeit, Unternehmens-
aktien zu einem festgelegten Kaufpreis innerhalb einer bestimmten Frist zu erwerben (siehe 
Abschnitt 3.1.3.1) 
73
   Frick u. a. 1999, S. 13ff. 
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 27 
den, (..) weniger als ansonsten gleiche Arbeitnehmer [verdienen], auf deren Tätig-
keit die genannten Charakteristika nicht zutreffen."
74
 Des Weiteren kann man fest-
stellen, dass die Anreizstärke, die von Gehalt, Zulagen und sonstigen Entgelt-
bestandteilen ausgeht, wesentlich von der subjektiven Beurteilung des einzelnen 
Mitarbeiters abhängt.  
Das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Personalkosten sowie objektiver 
und subjektiver Einschätzung macht deutlich, wie wichtig eine zielgerichtete, mit 
dem Arbeitsverhalten und der Arbeitsleistung verknüpfte Vergütungspolitik ist.
3.1.2 Variable 
Vergütungsinstrumente 
Gratifikationen und Sonderzahlungen
75
, insbesondere in Form von Weihnachts- 
oder Urlaubsgeld, haben heute ihre motivierende Wirkung weitgehend verloren, da 
diese Zahlungen bereits in den Tarifverträgen verankert sind. Selbst darüber hinaus 
gehende Zuwendungen werden i. d. R. nicht mehr als zusätzliche betriebliche Sozi-
alleistung aufgefasst. Anders verhält es sich mit Verkaufsprämien und sog. Erfolgs- 
und Gewinnbeteiligungen, Bonus- und Tantiemezahlungen. Dem Mitarbeiter wird 
bewusst, dass diese variablen Vergütungen durch seine Handlungsweise beein-
flussbar sind. Dieses Instrument setzt allerdings eine möglichst objektive Messbar-
keit  die insbesondere bei qualitativen Kriterien schwierig ist , eine sehr hohe 
Transparenz der Anreizsysteme sowie eine breite Akzeptanz auf Seiten der Mit-
arbeiter voraus. ,,Die subjektiv wahrgenommene Beeinflussbarkeit eines Leistungs- 
oder Erfolgskriteriums sinkt [dabei] in der Regel je breiter dessen Bezugsbasis wird, 
etwa durch eine steigende Gruppengröße, und je mehr Einflussgrössen auftreten, 
wie z.B. bei unternehmensbezogenen Gewinnbeteiligungen."
76
 Ein leistungsabhän-
giges Vergütungssystem muss daher neben der Anerkennung der Quantität auch 
die Qualität berücksichtigen und honorieren. Eine wesentliche Voraussetzung für 
den wirksamen und motivierenden Einsatz von erfolgsabhängigen Variablen ist 
darüber hinaus, dass neben den Anforderungen und Erreichungskriterien auch der 
Zielerreichungsgrad gemeinsam festgelegt und ermittelt wird. 
74
   Frick u. a. 1999, S. 19ff. 
75
Sonderzahlungen: Jirjahn/Stephan werteten Daten der niedersächsischen Gehalts- und 
Lohnstrukturerhebung aus den Jahren 1990 und 1995 aus und definieren Sonderzahlungen als 
,,alle im allgemeinen nur einmal im Jahr erfolgenden Zahlungen, wie Jahresabschlußprämien, 
Ergebnisprämien, 13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligung, Urlaubsgeld und jährlich 
gezahlte vermögenswirksame Leistungen" (Jirjahn/Stephan 1999, S. 42) 
76
   Antoni 2002, S. 17 
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 28 
3.1.2.1 Verkaufsprovisionen 
und 
-prämien 
Die Entwicklung eines geeigneten Entlohnungssystems für den Vertriebsaußen-
dienst ist eine äußerst schwierige und komplexe Aufgabe, da mehrere, teilweise 
diametrale Vorgaben zu berücksichtigen sind. Dabei gilt es, die Vorteile einer vari-
ablen, erfolgsabhängigen Komponente zu nutzen und gleichzeitig nachteilige 
Nebenwirkungen wirksam zu unterdrücken. Die nachfolgende Abbildung zeigt auf 
einen Blick beispielhaft die unterschiedlichen Anforderungen und Ziele aus Sicht 
des Marktes, des Unternehmens und der Mitarbeiter: 
Abb. 3: Ziele und Anforderungen an Verkaufsprämien 
Provisionen und Prämien werden erfolgsabhängig gewährt und stellen daher  ins-
besondere für extrinsisch motivierte Außendienstler  eine starke Motivation dar. 
,,Wird eine Leistung eng mit einer attraktiven extrinsischen Belohnung verknüpft, 
wird das Ziel, sie zu erlangen, zum vorrangigen Handlungsmotiv. (...) Daher sollte 
bei Mitarbeitern, die eine hohe intrinsische Motivation aufweisen, sich also stark mit 
ihrer Arbeit identifizieren, vorsichtig mit extrinsischen Leistungsanreizen verfahren 
werden. So kann hier eine leistungsunabhängige Vergabe bestimmter Ver-
gütungsbestandteile sinnvoll sein."
77
3.1.2.2 Erfolgsbeteiligungen 
Neben Verkaufsprovisionen und -prämien bieten sich auch Erfolgsbeteiligungen (in 
Form der Ertrags- oder Gewinnbeteiligung), Boni und Tantiemen  insbesondere für 
Führungskräfte und Leitende Angestellte  als Motivationsanreize an. Dabei können 
auch individuelle Zielerreichungsgrade unterschiedlich stark berücksichtigt werden. 
Uhle unterscheidet die Ergebnisbeteiligungen in Beteiligungen, ,,die an einzelne An-
gestellte gezahlt werden, um deren Interesse für die Gewinnerzielung zu stärken 
77
   Wagner/Grawert 1993, S. 35 
Attraktivität
Motivation
Stabilität
Leistung
Einfachheit
Wettbewerb
Leistungsanreiz
Messbarkeit
Fairness
Flexibilität
Marktsituation
Admin-Aufwand
Kundenzufrieden
Kosten/Nutzen
Deckungsbeitrag 
-heit
Attraktivität
Motivation
Stabilität
Leistung
Einfachheit
Wettbewerb
Leistungsanreiz
Messbarkeit
Fairness
Flexibilität
Marktsituation
Admin-Aufwand
Kundenzufrieden
Kosten/Nutzen
Deckungsbeitrag 
-heit
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 29 
und in Beteiligungen, die allen Arbeitnehmern gewährt werden, um die Verbunden-
heit mit dem Unternehmen zu stabilisieren bzw. zu stärken. Ergebnisbeteiligungen 
können sowohl der Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer als auch dem Ziel, die 
Arbeitnehmer zu einem unternehmenszielbezogenen Mitdenken zu motivieren, die-
nen."
78
Ziel von Beteiligungen (und Long-Term Incentives) ist also die ,,Überwindung der 
Interessengegensätze von Arbeitnehmern und Unternehmern, die mit einer eben-
falls leistungssteigernden Erhöhung der Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem 
Unternehmen verbunden ist. Betont wird in diesem Zusammenhang auch die part-
nerschaftliche Betriebsgestaltung, die, begleitet von entsprechendem Führungs-
verhalten und organisatorischen Maßnahmen, über die Verbesserung des Be-
triebsklimas zu einer höheren Zufriedenheit der Mitarbeiter, vertrauensvollerer Zu-
sammenarbeit und damit zu einer höheren Leistungsbereitschaft, geringerer Fluktu-
ation und zur Verminderung des Absentismus führen soll."
79
Die Höhe der Zahlungen ist erfahrungsgemäß abhängig von der Unternehmens-
größe, von der regionalen Lage, der Ertragssituation sowie der Branche des Unter-
nehmens. Teilweise wird aber auch das Mitarbeiterverhalten und hier insbesondere 
die Betriebstreue in die Bemessungsgrundlage des Beteiligungsprogramms integ-
riert.
80
 Dies unterstreicht auch die Untersuchung von Jirjahn/Stephan: ,,Handelt es 
sich bei den Sonderzahlungen um eine Form von Erfolgsbeteiligung, dann hängt 
ihre Höhe weniger von der individuellen Leistung der Beschäftigten als vielmehr von 
der gesamtbetrieblichen Leistung ab."
81
Das ideale Verhältnis zwischen Fixgehalt und variabler Vergütung gibt es nicht. 
Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass mit einer hierarchisch höheren Posi-
tion, verbunden mit einem höheren Entscheidungsrisiko ,,auch der erfolgsabhängige 
Entgeltanteil und damit das Einkommensrisiko steigen sollte. (...) Von einem 
spürbaren Motivationseffekt kann generell nur ausgegangen werden, wenn der vari-
able Anteil eine bestimmte Größenordnung [mindestens 25 % des Jahresfixums] 
erreicht."
82
 Bei Tarifmitarbeitern kann der erfolgsabhängige Vergütungsteil aufgrund 
einer Tarifbindung nur zusätzlich zum Tarifentgelt gezahlt werden. Angesichts der 
zumeist niedrigen Gesamteinkommen von Tarifmitarbeitern kann eine variable Ver-
78
   Uhle 1987, S. 194 
79
   Wagner/Grawert 1993, S. 121 
80
   Vgl. Wagner/Grawert 1993, S. 122 
81
   Jirjahn/Stephan 1999, S. 55 
82
   Wagner/Grawert 1993, S. 114 
Motivationsinstrument Compensation & Benefits
Seite 30 
gütung, die zumeist prozentual vom Gehalt gezahlt wird, nur bedingt als Motiva-
tionsfaktor dienen. Unabhängig von ihrer Höhe fördert die Erfolgsbeteiligung jedoch 
die innerbetriebliche Kooperation und schafft Anreize, arbeitsplatzübergreifende 
Produktionszusammenhänge zu erkennen und bei Entscheidungen zu berücksich-
tigen.
83
Neben den aufgezeigten Vorteilen weisen Erfolgsbeteiligungen aber auch eindeutig 
Nachteile auf. Richten sich die Auszahlungsbeträge bei Umsatzbeteiligungen z. B. 
in erster Linie nach den Umsätzen, werden die Kosten des Unternehmens gar nicht 
oder nur in geringem Maße berücksichtigt. Wählt man statt der Umsatzbeteiligung 
die Wertschöpfungsbeteiligung, bereitet die Bewertung von Eigen- und Fremd-
leistungen erhebliche Schwierigkeiten. Bilanzgewinnbeteiligungen und das Profit-
Center-Konzept  zwei Modelle, die sich heute in der betrieblichen Praxis überwie-
gend durchgesetzt haben  verfügen gleichfalls über Schwachstellen: Korrektur-
faktoren, wie z. B. Risikoprämien, Inflationsausgleich und Substanzerhaltungs-
rücklagen verwässern das ursprünglich handelsrechtlich oder steuerlich ermittelte 
Unternehmensergebnis und machen es manipulierbar. Außerdem führt das Profit-
Center-Konzept häufig zu verstärktem Ressortdenken sowie zur Vernachlässigung 
langfristiger und strategischer Unternehmensziele.
84
Neueren Untersuchungen zufolge werden leistungsorientierte Vergütungssysteme 
zunehmend durch erfolgsorientierte Programme abgelöst.
85
 Während bisher die 
individuelle Leistung im Vordergrund stand und als Basis für Erfolgsbeteiligungen 
diente, hat in den letzten Jahren der Unternehmenserfolg immer mehr an Bedeu-
tung gewonnen. Darüber hinaus werden individualorientierte Verfahren weitest-
gehend durch gruppenorientierte ersetzt.
86
 Neben der Schaffung einer zusätzlichen 
Wertschöpfungsquelle für das Unternehmen wird somit versucht, die Mitarbeiter zu 
mittelfristig orientiertem Denken und Handeln und damit auch für übergreifende 
Zielsetzungen zu motivieren. 
83
   Vgl. Jirjahn/Stephan 1999, S. 62ff. 
84
   Vgl. Wagner/Grawert 1993, S. 124ff. 
85
   Vgl. Schneider 2002, S. 121ff. 
86
   Vgl. Schneider 2002, S. 121ff. 
Details
- Seiten
 - Erscheinungsform
 - Originalausgabe
 - Erscheinungsjahr
 - 2004
 - ISBN (eBook)
 - 9783832481001
 - ISBN (Paperback)
 - 9783838681009
 - DOI
 - 10.3239/9783832481001
 - Dateigröße
 - 1.3 MB
 - Sprache
 - Deutsch
 - Institution / Hochschule
 - accadis Hochschule Bad Homburg – Betriebswirtschaft/Personalwesen
 - Erscheinungsdatum
 - 2004 (Juli)
 - Note
 - 1,0
 - Schlagworte
 - anreize vergütung sozialleistung alterversorgung deferred compensation
 - Produktsicherheit
 - Diplom.de