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Socially Responsible Fundsmanagement

Dargestellt am Beispiel der deutschen Pensionskassen

©2003 Diplomarbeit 104 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die Anlage des Kapitals unterliegt im Rahmen der klassischen Finanzanalyse den Kriterien Rendite, Sicherheit und Liquidität. Abhängig von ihren jeweiligen Präferenzen bei der Anlage des Geldes gewichten Investoren diese unterschiedlich stark. In jüngster Zeit ist aber verstärkt die Erweiterung des Kriterienkatalogs um eine vierte Dimension zu beobachten: die Mittelverwendung. Die aktuelle Diskussion über das Thema „nachhaltige Entwicklung“, also die gleichberechtigte Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Belange in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, fand auch Eingang in die Anlage des Kapitals. Der Druck der öffentlichen Meinung und der Investoren veranlasste immer mehr Unternehmen, das Thema „soziale Verantwortung“ in Geschäftsberichten oder gar in seperaten Nachhaltigkeitsberichten aufzugreifen, Unternehmenskulturen neu zu definieren und den Dialog mit den verschiedenen Anspruchsgruppen (Stakeholdern) zu suchen.
Anthony Burgsman, CEO Unilever >>You cannot build shareholder value at the expense of society, otherwise society will eventually destroy your shareholder value.<< Nachhaltige Kapitalanlagen bzw. socially responsible investments (SRI), die bei der Anlage des Geldes ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien unterliegen, können weltweit ein dynamisches Wachstum verzeichnen. In den USA wird heute bereits mehr als jeder zehnte Dollar in dieses Marktsegment investiert. Treiber dieser Entwicklung sind in erster Linie institutionelle Investoren wie Pensionsfonds, die durch ihre große Anlagemacht die Gelder ihrer Versicherten gezielt nachhaltig investieren. Europa hinkt zwar wie so oft der US-Entwicklung hinterher, ist aber auf gutem Wege aufzuholen. Große europäische Pensionsfonds wie ABP und PGGM aus den Niederlanden oder AP7 aus Schweden, die mit gut 330 Mrd. Euro zusammen bereits genauso viel Kapital verwalten wie die ganze zweite Säule der Altersversorgung in Deutschland ausmacht, haben das Thema aufgegriffen und investieren einen ersten Teil ihres Kapitals unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. In anderen europäischen Ländern ist eine ähnliche Entwicklung zu beobachten.
Roderick Munsters, Vorstand und Managing Direktor of Investment, PGGM: Letztendlich werden alle institutionellen Investoren nachhaltig anlegen.
Langfristig wird dadurch die heute zu erzielende zusätzliche Rendite verschwinden.
Das ist das eigentliche Ziel. Diejenigen, die zuerst einsteigen, werden die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7589
Terasa, Oliver: Socially Responsible Fundsmanagement ­ Dargestellt am Beispiel der
deutschen Pensionskassen
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004
Zugl.: Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Fachhochschule,
Diplomarbeit, 2003
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2004
Printed in Germany

1
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis__________________________________________3
Abbildungsverzeichnis __________________________________________5
Tabellenverzeichnis_____________________________________________6
1
Einleitung _________________________________________________7
1.1 Problemstellung ______________________________________________
7
1.2 Forschungsleitende Fragestellung_______________________________
8
1.3 Aufbau der Arbeit _____________________________________________
9
2
Pensionskassen ___________________________________________10
2.1 Betriebliche Altersversorgung _________________________________
10
2.1.1
Rentenreform ­ Katalysator für die betriebliche Altersversorgung ________
10
2.1.2
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung________________
13
2.1.3
Weitere Entwicklung ___________________________________________
16
2.2 Pensionskassen und Deckungskapital __________________________
19
2.3 Anlage des Deckungskapitals der deutschen Pensionskassen ______
20
2.3.1
Gesetzliche Restriktionen in der Anlagepolitik _______________________
21
2.3.2
Asset-Liability-Management und ,,Stress-Tests" ______________________
24
2.3.3
Kapitalanlagestruktur der deutschen Pensionskassen _________________
26
2.4 Schaffung eines EU-Binnenmarktes für die betriebliche
Altersversorgung ____________________________________________
28
3
Nachhaltige Kapitalanlagen __________________________________31
3.1 Nachhaltigkeit: Terminologie und historische Entwicklung _________
32
3.1.1
Nachhaltigkeit als zentrales Leitbild________________________________
32
3.1.2
SRI und nachhaltige Kapitalanlage ________________________________
34
3.1.3
Historische Entwicklung nachhaltiger Kapitalanlagen __________________
36
3.2 Managementansätze von nachhaltigen Kapitalanlagen _____________
39
3.2.1
Aktive und passive Strategien des nachhaltigen Portfoliomanagements ___
40
3.2.2
Deckung des Informations- und Kommunikationsbedarfes ______________
45

2
3.3 Anlagemöglichkeiten für nachhaltige Gelder _____________________
48
3.4 Aktuelle Marktsituation bei nachhaltigen Kapitalanlagen ___________
52
3.5 Nachfragemotive und -tendenzen privater und institutioneller
Investoren __________________________________________________
58
3.5.1 Nachfragemotive ______________________________________________
58
3.5.2 Nachfragetendenzen ___________________________________________
60
4
Pensionskassen und nachhaltige Kapitalanlagen________________63
4.1 Eigene empirische Studie _____________________________________
63
4.1.1 Aufbau
der
Studie _____________________________________________
63
4.1.2
Ergebnisse der schriftlichen Umfrage ______________________________
66
4.1.2.1 Bekanntheitsgrad von nachhaltigen Kapitalanlagen ___________
66
4.1.2.2 Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitskriterien für die
Pensionskassen _______________________________________
69
4.1.2.3 Aussichten
für die Zukunft _______________________________
72
4.1.2.4 Zusammenfassung der Umfrageergebnisse _________________
74
4.1.3
Unbestimmtheit des Nachhaltigkeitskonzeptes als zentrales Problem _____
75
4.2 Performance und Risiko von nachhaltigen Kapitalanlagen __________
77
4.3 Anreize für Pensionskassen, nachhaltig zu investieren_____________
81
5
Fazit _____________________________________________________ 87
Anhang ______________________________________________________ 90
Literaturverzeichnis____________________________________________97

3
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
a.G.
auf Gegenseitigkeit
AnlV
Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von
Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung)
Art.
Artikel
AVmG
Altersvermögensgesetz
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
bAV
betriebliche Altersversorgung
BetrAVG
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
BIP
Bruttoinlandsprodukt
BMU
Bundesumweltministerium ­ Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit
bzgl. bezüglich
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
CEO
Chief Executive Officer
CSR
Corporate Social Responsibility
DAX
Deutscher Aktien Index
d.h.
das heißt
DJSI
Dow Jones STOXX Sustainability Index
ebs
European Business School
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
etc.
et cetera
EU
Europäische Union
EUROSIF
European Sustainable and Responsible Investment Forum
festverzinsl. festverzinslich
GBP
Great Britain Pound
HV
Hauptversammlung
IÖW
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung
k.A.
keine Angabe
KAGG
Gesetz über Kapitalanlagesellschaften
max.
maximal

4
Mio. Millionen
Mrd.
Milliarden
n.a.
not available
OGAW
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
NGO
nongovernmental organization
p.a.
pro anno
PSV
Pensions-Sicherungs-Verein
S.
Seite oder Satz
SiRi Group
Sustainable Investment Research InternationaI Group
s.o.
siehe oben
sog. so
genannt
SRI
socially responsible investment
u.a.
unter anderem
u.Ä.
und Ähnliches
UNO
United Nations Organization
US
United States
USA
United States of America
usw.
und so weiter
VAG
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
verb.
verbunden
vgl.
vergleiche
Vol. Volumen
vs.
versus, gegen
VU Versicherungsunternehmen
VVaG
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
z.B.
zum Beispiel

5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Struktur der Alterssicherung 2001 ______________________11
Abbildung 2: Die fünf Durchführungswege der betrieblichen
Altersversorgung____________________________________14
Abbildung 3: Deckungskapital der bAV in Deutschland im Jahr 2000 ______17
Abbildung 4: Entwicklung der Deckungsmittel in der bAV in Deutschland___18
Abbildung 5: Anzahl Pensionskassen und Entwicklung des
Deckungskapitals (1970 ­ 2002) _______________________20
Abbildung 6: SRI-Managementansätze _____________________________44
Abbildung 7: Verteilung des Kapitalanlagevolumens in 2001 ____________64
Abbildung 8: Renditevergleich nachhaltige / traditionelle Kapitalanlagen ___68
Abbildung 9: Asset Allocation der Pensionskassen ____________________69
Abbildung 10: Corporate Social Performance (CSP)
und finanzielle Performance ___________________________78
Abbildung 11: Schafft Sustainability Mehrwert? ________________________79

6
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Alterseinkommen aus den drei Säulen (in%) _______________12
Tabelle 2:
Bestand an Kapitalanlagen der Pensionskassen 2002 (1999)__27
Tabelle 3:
Übersicht Begriffe ____________________________________35
Tabelle 4:
Ausschlusskriterien europäischer SRI Fonds _______________42
Tabelle 5:
Nachhaltigkeitsindizes ________________________________47
Tabelle 6:
SRI-Fonds weltweit ___________________________________52
Tabelle 7:
SRI-Markt in den USA ________________________________53
Tabelle 8:
Gescreente, professionell gemanagte Fonds _______________54
Tabelle 9:
Charakter von nachhaltigen Kapitalanlagen ________________67
Tabelle 10: Gründe gegen ein Investment___________________________71
Tabelle 11: Entwicklung des Gesamtmarktes ________________________73

7
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Die Anlage des Kapitals unterliegt im Rahmen der klassischen Finanzanalyse
den Kriterien Rendite, Sicherheit und Liquidität. Abhängig von ihren jeweiligen
Präferenzen bei der Anlage des Geldes gewichten Investoren diese unter-
schiedlich stark. In jüngster Zeit ist aber verstärkt die Erweiterung des Kriterien-
katalogs um eine vierte Dimension zu beobachten: die Mittelverwendung. Die
aktuelle Diskussion über das Thema ,,nachhaltige Entwicklung", also die gleich-
berechtigte Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Belange
in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, fand auch Eingang in die An-
lage des Kapitals. Der Druck der öffentlichen Meinung und der Investoren ver-
anlasste immer mehr Unternehmen, das Thema ,,soziale Verantwortung" in Ge-
schäftsberichten oder gar in seperaten Nachhaltigkeitsberichten aufzugreifen,
Unternehmenskulturen neu zu definieren und den Dialog mit den verschiedenen
Anspruchsgruppen (Stakeholdern) zu suchen.
Anthony Burgsman, CEO Unilever
>>You cannot build shareholder value at the expense of society, otherwi-
se society will eventually destroy your shareholder value.<<
Nachhaltige Kapitalanlagen bzw. socially responsible investments (SRI), die bei
der Anlage des Geldes ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien unterlie-
gen, können weltweit ein dynamisches Wachstum verzeichnen. In den USA
wird heute bereits mehr als jeder zehnte Dollar in dieses Marktsegment inves-
tiert. Treiber dieser Entwicklung sind in erster Linie institutionelle Investoren wie
Pensionsfonds, die durch ihre große Anlagemacht die Gelder ihrer Versicherten
gezielt nachhaltig investieren. Europa hinkt zwar wie so oft der US-Entwicklung
hinterher, ist aber auf gutem Wege aufzuholen. Große europäische Pensions-
fonds wie ABP und PGGM aus den Niederlanden oder AP7 aus Schweden, die
mit gut 330 Mrd. Euro zusammen bereits genauso viel Kapital verwalten wie die
ganze zweite Säule der Altersversorgung in Deutschland ausmacht, haben das
Thema aufgegriffen und investieren einen ersten Teil ihres Kapitals unter Nach-

8
haltigkeitsgesichtspunkten. In anderen europäischen Ländern ist eine ähnliche
Entwicklung zu beobachten.
Roderick Munsters, Vorstand und Managing Direktor of Investment, PGGM:
>>Letztendlich werden alle institutionellen Investoren nachhaltig anlegen.
Langfristig wird dadurch die heute zu erzielende zusätzliche Rendite ver-
schwinden. Das ist das eigentliche Ziel. Diejenigen, die zuerst einsteigen, wer-
den die höchsten Renditen einfahren.<<
In Deutschland ist mit der aktuellen Rentendiskussion und dem In-Kraft-Treten
des ,,Gesetztes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur För-
derung eines kapitalgedeckten Altersvermögens" (Altersvermögensgesetz ­
AVmG) am 01.01.2002 gezielt die betriebliche Altersversorgung als zweite
Säule der Alterssicherung in Deutschland gefördert worden. Die Pensionskas-
sen als größter externer kapitalgedeckter Durchführungsweg können besonders
von der jüngsten Entwicklung profitieren. Mit einem Kapitalanlagevolumen von
derzeit 72,5 Mrd. Euro verfügen die Pensionskassen über eine ausreichend
große Anlagemacht, die Kapitalströme auch in eine umwelt- und gesellschafts-
politische Richtung zu lenken. Das grundsätzliche Interesse an dem Thema
nachhaltige Kapitalanlage und die Abwägung von Chancen und Risiken wird
determinieren, ob und inwiefern Pensionskassen ,,Socially Responsible Funds-
Management" betreiben.
1.2 Forschungsleitende Fragestellung
Die vorliegende Arbeit wird sich mit der Frage beschäftigen, ob Pensionskassen
in ihrer Anlagepolitik bzw. im Portfoliomanagement nachhaltige Kapitalmarkt-
konzepte berücksichtigen. Was sind die Gründe für eine Einbindung von ökolo-
gischen, sozialen und ethischen Kriterien in das Anlagekonzept, welche spre-
chen dagegen und was muss erfüllt sein, damit Pensionskassen verstärkt in
dieses Marktsegment investieren. Beide Entwicklungen ­ nachhaltige Kapital-
anlagen, als auch die Renaissance der Pensionskassen durch die Förderung
des AVmG ­ sind in Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland oder
gar den USA erst in jüngster Vergangenheit quasi gleichzeitig richtig in das

9
Blickfeld des Interesses gerückt. Die Überschneidung dieser beiden Entwick-
lungen ist deshalb hochaktuell. Es existiert allerdings bis zum heutigen Zeit-
punkt keine Studie, die die Fragestellung des ,,Socially Responsible Funds-
Managements" konkret für die deutschen Pensionskassen aufgreift. Neben der
ausführlichen theoretischen Darstellung dieser beiden Entwicklungen wurde
deshalb eine empirische Studie konzipiert, die in Verbindung mit den theoreti-
schen Überlegungen konkrete Motive und Trends identifizieren soll. Mittels ei-
ner schriftlichen Umfrage bei den Pensionskassen sollen im Rahmen dieser
Arbeit Erkenntnisse über den Wissens- und Informationsstand, die Anwendbar-
keit der Nachhaltigkeitskriterien und die Aussichten für die Zukunft gewonnen
werden.
1.3 Aufbau der Arbeit
Nach einer Einführung in die Thematik und Darstellung der Zielsetzung der vor-
liegenden Arbeit werden zunächst in Kapitel 2 die Veränderungen in der be-
trieblichen Altersversorgung und die spezielle Förderung der Pensionskassen
durch das AVmG beschrieben. Dabei liegt der Fokus auf den Veränderungen
bei der Anlage des Deckungskapitals. Gesetzliche Restriktionen und Auflagen
für das Anlagemanagement sowie die Asset Allocation der Kassen schließen
sich an. In Kapitel 3 folgt eine ausführliche Einführung in nachhaltige Kapital-
anlagen. Begriffserläuterungen und historische Entwicklung dieser Anlageform
sowie konkrete nachhaltige Managementansätze in der Anlagepolitik werden
detailliert dargestellt. Danach wird ein Überblick über nachhaltige Kapitalmarkt-
produkte und die Marktsituation in den USA, Europa und Deutschland gegeben.
Zentraler Punkt in Kapitel 4 ist die Auswertung und Analyse der empirischen
Studie. Aufbauend auf den zentralen Aussagen dieser Studie werden wesentli-
che Probleme nochmals deutlicher hervorgehoben und mögliche Handlungs-
anweisungen für deren Lösung dargestellt. Anreize für ein Investment von Pen-
sionskassen in nachhaltige Kapitalmarktprodukte und die Entwicklung im euro-
päischen Ausland schließen sich an. In Kapitel 5 erfolgt eine zusammenfassen-
de Betrachtung sowie ein Überblick über mögliche Trends und die zukünftige
Entwicklung.

10
2 Pensionskassen
2.1 Betriebliche Altersversorgung
2.1.1 Rentenreform ­ Katalysator für die betriebliche Altersversorgung
Mit dem ,,Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur För-
derung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens", kurz Altersvermö-
gensgesetz (AVmG) wurden am 26. Juni 2001 die politischen Weichen für eine
grundlegende Erneuerung der Altersvorsorge in Deutschland gestellt. Die Kon-
solidierung der umlagenfinanzierten staatlichen Rentenversicherung ist Ziel die-
ser Reform. >>Das Umlageverfahren wird angewandt nach dem Grundsatz, die
Einnahmen so zu bemessen, dass sie die innerhalb des betreffenden Zeitraums
anfallenden Ausgaben decken<<
1
, d.h. die Erwerbstätigen sind die Beitrags-
zahler für die Rentner als Leistungsempfänger. Der Beitrag zur gesetzlichen
Rentenversicherung wird also im Umlageverfahren als Leistung für die derzeiti-
gen Rentenempfänger ausgeschüttet. Es wird kein Deckungskapital angesam-
melt.
Die Reform wurde nötig, weil die drohenden Versorgungslücken in der gesetzli-
chen Rente nicht mehr abgewendet werden können, ohne dass den Beitrags-
zahlern weitere Beitragserhöhungen und den Rentenempfängern weitere Sen-
kungen des Rentenniveaus zuzumuten sind.
2
Auslöser für dieses Szenario ist
die sozio-demographische Entwicklung in Deutschland. Die Geburtenraten sin-
ken drastisch und die Lebenserwartung der Menschen steigt im Gegensatz da-
zu, eine ,,Überalterung" der Bevölkerung ist die Folge.
3
Zudem fallen durch die
anhaltend hohe Sockelarbeitslosigkeit und den ungebrochenen Trend hin zu
einem möglichst vorzeitigen Ruhestand
4
weitere Beitragszahler aus. Das Umla-
1
Gabler (1997), S. 3851
2
Katzenstein (2001), S. 14
3
Statistisches Bundesamt Deutschland (2002): Bei einer nahezu gleichen Bevölkerungszahl
von 69 Millionen im Jahr 1950 und 70 Millionen im Jahr 2050 wird sich der Altersaufbau in-
nerhalb dieses Jahrhunderts umkehren: Waren 1950 etwa doppelt so viele Menschen unter
20 Jahren als über 59 Jahren alt, so wird es 2050 mehr als doppelt so viele ältere als junge
Menschen geben.
4
Schwind (2002)

11
geverfahren gerät ins Wanken, da immer weniger Beitragszahler immer mehr
Rentner finanzieren müssen.
Das Alterssicherungssystem in Deutschland ruht auf drei Säulen: der gesetzli-
chen Rente, der betrieblichen Altersversorgung sowie der privaten, kapitalge-
deckten Vorsorge. Allerdings ist dies die reine Lehre. Die Praxis sieht anders
aus. Die große Abhängigkeit der Altersvorsorge von der gesetzlichen Rente in
Deutschland macht Abbildung 1 deutlich.
Abbildung 1: Struktur der Alterssicherung 2001
1. Säule
2. Säule
3. Säule
Quelle: eigene Darstellung
Die Säulen tragen nicht mehr, weil die Lasten ungleich verteilt sind. Rund 85
Prozent der erbrachten Rentenleistung stammen noch immer aus der gesetzli-
chen Sozialversicherung, lediglich 5 Prozent der Rentenleistung entfallen auf
die betriebliche Altersversorgung. Der Rest stammt aus privaten, individuell ab-
geschlossenen Verträgen (private Altersvorsorge). Um die staatliche Säule zu
entlasten, soll die Altersvorsorge für Arbeitnehmer stärker auf die betriebliche
und private Vorsorge verlagert werden.
5
Die Maßnahmen der Bundesregierung
setzen an folgenden Punkten an:
5
Vgl. Bundesregierung (Hrsg.) (2001)
85%
gesetzli
che Rente
5%
bAV
10%
private
Vor-
sorge

12
Schrittweise Absenkung des Rentenniveaus von 70% auf 67% des durch-
schnittlichen Nettoeinkommens
6
Förderung der freiwilligen, privaten Altersvorsorge (,,Riesterrente")
7
Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Diese Schritte zur Einleitung einer nachhaltigen Förderung der zweiten und
dritten Säule der Alterssicherung werden besonders deutlich, schaut man sich
die Verteilung der Alterseinkommen aus den drei Säulen in anderen Industrie-
staaten an. Besonders auffällig ist hierbei in Deutschland der große Bedarf
nach einer betrieblichen Altersversorgung zur Entlastung der gesetzlichen
Rente.
Tabelle 1: Alterseinkommen aus den drei Säulen (in%)
Einkommenszusammensetzung von Zwei-Personen-Rentnerhaushalten
Deutschland
Niederlande
Schweiz
Großbritannien
USA
1. Säule
85
50
42
65
45
2. Säule
5
40
32
25
13
3. Säule
10
10
26
10
42
8
Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH (1999)
Die Förderung der bislang wenig entwickelten betrieblichen Altersversorgung
umfasst sowohl eine Anpassung der Gesetzgebung, die neue Formen der be-
trieblichen Altersversorgung ermöglicht und die Sicherheit der betrieblichen Al-
tersversorgung verbessert, als auch analog zur privaten Riester-Rente Steuer-
erleichterungen und Zuschüsse.
So haben im Zuge der betrieblichen Altersvorsorgeregelung (Art. 9 AVmG) alle
Beschäftigten einen verankerten Rechtsanspruch auf die Umwandlung ihres
6
Schwind (2002)
7
Die Förderung der privaten Altersversorgung besteht im Wesentlichen aus Steuererleichterun-
gen und Zuschüssen, die sich auf ein bestimmtes Anlagevolumen begrenzen. Gefördert
werden können nur Rentenversicherung, Bankguthaben mit Zinsansammlung, Investment-
fonds und Lebensversicherungen.
8
Davon 25% Erwerbseinkommen

13
Gehalts, der sog. Entgeltumwandlung, in Beiträge zur betrieblichen Altersvor-
sorge (max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung). Eine
Entgeltumwandlung darf allerdings nur dann durchgeführt werden, wenn dies im
Tarifvertrag vorgesehen oder durch den Tarifvertrag zugelassen ist (sog. Tarif-
vorbehalt). Eine Pflicht für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag gibt es diesbe-
züglich allerdings nicht; dieser würde ausschließlich auf freiwilliger Basis ge-
währt. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Verein-
barung geregelt. Der Arbeitgeber kann das Angebot jedoch auf die Durchfüh-
rungswege Pensionsfonds oder Pensionskasse
9
beschränken. Andernfalls kann
der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversiche-
rung abschließt.
10
Eine zweite Neuerung der Riester-Rente besteht in den ver-
kürzten Unverfallbarkeitsfristen (Art. 9 § 1b Abs. 1 AVmG). Die eigenen Beiträ-
ge der Beschäftigten zu einer betrieblichen Altersvorsorgeregelung sind von
Anfang an geschützt und bleiben grundsätzlich auch bei einem Arbeitgeber-
wechsel bestehen. Die Fristen, nach deren Ablauf Ansprüche aus der betriebli-
chen Altersvorsorge durch Arbeitgeberbeiträge auch bei Beendigung des Ar-
beitsverhältnisses fortbestehen, wurden durch die Rentenreform gekürzt.
2.1.2 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist der Inbegriff aller Maßnahmen des Arbeit-
gebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenversorgung seiner Arbeitneh-
mer und ihnen nach § 17 BetrAVG gleichgestellter Personen (z.B. Handelsver-
treter und Berater des Unternehmens), die über die gesetzlichen Verpflichtun-
gen hinausgehen.
11
Damit trägt die betriebliche Altersversorgung zur sozialen
Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei. Für den Arbeitgeber bietet
sie die Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem spart der
Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten.
Finanziert wird die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber selbst
oder durch den Arbeitnehmer, indem dieser mit dem Arbeitgeber vereinbart,
Teile seines Lohns oder Gehalts in eine Zusage auf spätere Versorgungsleis-
9
Vgl. Kapitel 2.1.2
10
Vgl. AVmG Art. 9 § 1a Abs. 1
11
Gabler (1997), S.525

14
tungen umzuwandeln. Dem Arbeitgeber stehen zur Durchführung der betriebli-
chen Altersversorgung verschiedene Wege zur Verfügung: Er kann sie entwe-
der unmittelbar (Direktzusage) oder mittelbar über einen externen Versor-
gungsträger (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unter-
stützungskasse) abwickeln.
Abbildung 2: Die fünf Durchführungswege der betrieblichen
Altersversorgung
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
gem. § 1b S. 2-4 BetrAVG
Direktzusage: Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem
Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfal-
les unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen, beispielsweise ei-
ne Betriebsrente. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der
Bilanz, die er steuerlich geltend machen kann. Die Höhe der Rente richtet
sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe
des früheren Einkommens. Die Direktzusage unterliegt keiner staatlichen
Aufsicht oder Anlageregulierung. Allerdings sind im Falle einer Insolvenz
des Arbeitgebers die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer ge-
schützt. In diesem Fall tritt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) an
die Stelle des Arbeitgebers und übernimmt dessen Leistungsverpflichtung.
Die Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein hat der Arbeitgeber zu
zahlen.
Direktversicherung: Eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersver-
sorgung ist die Direktversicherung. Bei diesem Durchführungsweg schließt
der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung
Unterstützungs-
kasse
Pensions-
kasse
Pensions-
fonds
Direkt-
versicherung
Direktzusage

15
für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist so-
mit der Arbeitgeber ­ Begünstigter ist aber der Arbeitnehmer. Finanziert der
Arbeitgeber die Aufwendungen, sind diese voll abzugsfähige Betriebsaus-
gaben. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsauf-
sicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und
der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Da-
bei steht die Sicherheit einer kontinuierlichen Rendite im Vordergrund.
12
Der
Arbeitgeber ist hier im Regelfall nicht zur Zahlung von Beiträgen an den
Pensions-Sicherungs-Verein verpflichtet.
Unterstützungskasse: Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbst-
ständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, zu-
meist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Zahlungen an die
Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet ­ entweder direkt
von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, finanziert also vom Brutto-
gehalt des Arbeitnehmers. Ähnlich wie bei der Direktzusage gibt es ein Si-
cherheitsnetz: die Arbeitnehmer sind bei der Insolvenz des Arbeitgebers ü-
ber den PSV a.G. geschützt. Demzufolge hat der Arbeitgeber auch Beiträge
an den Pensions-Sicherungs-Verein abzuführen. Die Unterstützungskasse
unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist auch in der Anlage ihres
Vermögens frei. Die Kasse darf ihr Vermögen beispielsweise beim jeweili-
gen Trägerunternehmen anlegen. Im Klartext: die Unterstützungskasse kann
einen Teil des anzusparenden Vermögens im Unternehmen belassen ­ so-
zusagen als Darlehen.
Pensionskasse: Wie Direktversicherungen sind Pensionskassen rechtlich
selbstständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Unter-
nehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskas-
sen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechts-
anspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über die Zu-
wendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen. Wie an-
dere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Pensionskassen müssen ihr
12
Bei der klassischen Direktversicherung dürfen die Beiträge nur bis zu 35 Prozent der Anla-
gemittel in Aktien investiert werden. Bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden
höhere Aktienquoten erreicht. Allerdings ist hier der Kapitalerhalt durch vorsichtige Kapital-
anlage gesichert.

16
Vermögen eher konservativ anlegen. Wie bei der klassischen Direktversi-
cherung steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund. Aus
diesem Grund muss der Arbeitgeber auch bei diesem Durchführungsweg
nicht in den Pensions-Sicherungs-Verein einzahlen.
Pensionsfonds: Der Pensionsfonds als neu eingeführter Durchführungs-
weg der betrieblichen Altersversorgung orientiert sich an angelsächsischen
Vorbildern. Er bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an
Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.
Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen
Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die
zugesagten Leistungen einräumt. Pensionsfonds unterliegen nicht den
strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherun-
gen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anle-
gen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings erge-
ben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil
stark schwanken. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwart-
schaften und Ansprüche der Arbeitnehmer wie bei der Direkt- und Unterstüt-
zungskassenzusage über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.
Seit der Einführung dieses Durchführungsweges am 01. Januar 2002 wur-
den bis heute insgesamt 22 Pensionsfonds von der BaFin zum Geschäfts-
betrieb zugelassen.
13
2.1.3 Weitere Entwicklung
Im Zuge der oben dargestellten Reformen der Altersvorsorge in Deutschland ist
die betriebliche Altersversorgung in den Mittelpunkt der Diskussion über die
Weiterentwicklung der Systeme der sozialen Sicherung gerückt. Dabei stehen
insbesondere die externen kapitalgedeckten Durchführungswege, also die Pen-
sionskasse, die Direktversicherung und der neu eingeführte Pensionsfonds im
Vordergrund des Interesses.
Schaut man sich die Verteilung der Deckungsmittel (Stand: 2000) innerhalb der
betrieblichen Altersversorgung an, so ist die Direktzusage mit 194,6 Mrd. Euro
13
BaFin (Stand: 06.03.2003)

17
weiterhin der bedeutendste Durchführungsweg. Wie oben bereits angemerkt
gehört die Direktzusage nicht zu den förderfähigen Durchführungswegen. Aller-
dings wird sie in Zukunft aufgrund der nachgelagerten Besteuerung und der
einfachen Verwaltung weiterhin eine bedeutende Rolle innerhalb der Durchfüh-
rungswege der betrieblichen Altersversorgung einnehmen. Die Pensionskasse
ist der bedeutendste extern kapitalgedeckte Durchführungsweg (71,0 Mrd. Eu-
ro). Es ist zu erwarten, dass aufgrund der ab 2002 in Kraft getretenen attraktive-
ren steuerlichen Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren ein deutlicher
Anstieg der Deckungsmittel erfolgen wird. Die Direktversicherungen (42,8 Mrd.
Euro) sind insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe ein bevorzugter Durchfüh-
rungsweg zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf betriebliche Altersversor-
gung durch Entgeltumwandlung. Eine weitere positive Entwicklung ist deshalb
anzunehmen. Die Deckungsmittel der Unterstützungskassen belaufen sich auf
22,9 Mrd. Euro. Im Zuge der Auswirkungen auf die Umsetzung des AVmG ist
hier aber mit geringeren Wachstumsraten zu rechnen.
14
Abbildung 3: Deckungskapital der bAV in Deutschland im Jahr 2000
Quelle: eigene Darstellung
Die Entwicklung des Deckungskapitals in der betrieblichen Altersversorgung
zeigt insgesamt ein stetiges Wachstum. In den 1990er Jahren ist das De-
14
aba (o.J.)
Pensions-
kassen
21%
Direktzusagen
(Pensionsrück-
stellungen)
59%
Direkt-
versicherungen
13%
Unterstützungs-
kassen
7%
Gesamtvolumen:
331,3 Mrd. Euro

18
ckungskapital insgesamt 70,5% gewachsen ­ von 194,3 Mrd. Euro
15
in 1990
auf 331,3 Mrd. Euro
16
im Jahr 2000. Dies entspricht einer jährlichen Wachs-
tumsrate von 5,48%. Zum Vergleich: die Pensionsfonds in Großbritannien ver-
walten etwa 900 Mrd. Euro in ,,assets under management".
17
Die zukünftige Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung wird durchweg
positiv gesehen. Die Rentenreform soll hierfür die Grundlage bilden. So wird
erwartet, dass sich die Deckungsmittel bis in das Jahr 2010 auf rund 620 Mrd.
Euro
18
fast verdoppeln
19
. Dies würde ein Anstieg von knapp 90% gegenüber
2000 bedeuten (~6,5% p.a.). Abbildung 4 macht diese Entwicklung deutlich:
Abbildung 4: Entwicklung der Deckungsmittel in der bAV in Deutschland
Quelle: eigene Darstellung
Begründet wird dies u.a. auch mit der Tatsache, dass etwa 40 Prozent aller
Unternehmen ihren Arbeitnehmern noch keine betriebliche Altersvorsorge an-
bieten.
20
Mittelfristig sollen 80% bis 90% der Arbeitnehmer in Deutschland in
15
PSVaG (2000)
16
aba (o.J.)
17
IPE (2002), S.1
18
Eine aktuelle Studie von Mercer Management Consulting (06/2002) erwartet für das Jahr
2010 etwa 500 Mrd. Euro Deckungskapital in der bAV. Dies würde ein Anstieg von ca. 50 %
gegenüber 2000 bedeuten (~4,2% p.a.)
19
Andresen (2002), S.6
20
MMC (2002)
0
100
200
300
400
500
600
700
Mrd Euro
1990
1997
1998
1999
2000
2010

19
den Genuss einer Betriebsrente kommen.
21
Angesichts der demographischen
Strukturen der Gesellschaft ist ein sich in den nächsten Jahren noch verschär-
fender Fachkräftemangel genauso sicher prognostizierbar wie der Anstieg der
Rentnerzahlen. Die betriebliche Altersversorgung wird zu einem kontinuierlich
an Bedeutung und Attraktivität gewinnenden Gesamtvergütungsbestandteil, mit
dem man am Arbeitsmarkt im Kampf um Fach- und Führungskräfte mit innova-
tiven und interessanten Versorgungskonzepten punkten oder bei Untätigkeit
auch verlieren kann.
22
2.2 Pensionskassen und Deckungskapital
Die Entwicklung der in Deutschland zugelassenen Pensionskassen und die
Summe der Kapitalanlagen sind gegenläufig. Die Anzahl der Pensionskassen
ist seit 1970 (247 Pensionskassen) deutlich gefallen. Erst Ende der 1990er Jah-
re wurde diese Entwicklung gebremst. Der Trend zeigte jedoch unvermindert
nach unten, so dass im Jahr 2001 nur noch 136 Pensionskassen in Deutsch-
land zugelassen waren. Mit der Förderung der betrieblichen Altersversorgung
durch das AVmG im Jahr 2002 wurde der Trend der letzten Jahre jedoch um-
gekehrt. 22 Pensionskassen wurden neu zugelassen ­ vornehmlich von Versi-
cherungen, die das betriebliche Versorgungskonzept ,,Pensionskasse" in ihre
Produktpalette aufnehmen wollten. Von den gut 150 Pensionskassen in
Deutschland ist nur etwa ein Drittel am Markt aktiv
23
, die anderen sind ge-
schlossene, das heißt nur den Beschäftigten des Betriebs zugängliche Einrich-
tungen. Die Entwicklung des Deckungskapitals zeigt hingegen ein stetiges
Wachstum. So ist das Kapitalanlagevolumen von 1990 (35,2 Mrd. Euro) bis
2002 um 106 % auf 72,5 Mrd. Euro gestiegen. 1990 war somit im Durchschnitt
Kapital von 217,3 Mio. Euro bei jeder deutschen Pensionskasse angelegt. Im
Jahr 2002 liegt diese Größe bei 458,9 Mio. Euro ­ ein Indiz für die zunehmende
Bedeutung der Pensionskassen als Anleger am Kapitalmarkt.
21
Andresen (2002), S.6
22
Andresen (2002), S.6
23
Börsen-Zeitung (2003)

20
Die Entwicklung der letzten Jahre von Pensionskassen und Deckungskapital
macht Abbildung 5 deutlich:
Abbildung 5: Anzahl Pensionskassen und Entwicklung des
Deckungskapitals (1970 ­ 2002)
Quelle: eigene Darstellung / Zahlen 1970-2000 (GDV), 2001-2002 (BaFin)
Stellt man nun die Entwicklung des Deckungskapitals der Pensionskassen in
den Jahren 1990 bis 2000 mit der gesamten Entwicklung der restlichen drei
Durchführungswege (Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse)
gegenüber, so lässt sich feststellen, dass das Deckungskapital der Pensions-
kassen in diesem Zeitraum deutlich stärker gestiegen ist (96,0% gegenüber
64,9%). Dieser Trend ist noch vor dem In-Kraft-Treten des Altersvermögensge-
setzes zu verzeichnen gewesen. In Zukunft ist also mit einer Beibehaltung bzw.
Verstärkung dieses Trends zu rechnen.
2.3 Anlage des Deckungskapitals der deutschen Pensionskassen
Die Pensionskassen haben in Deutschland eine lange Tradition. Doch ist Tradi-
tion nicht gleich alt oder nicht zeitgemäß ­ die Versorgungseinrichtung Pensi-
onskasse war lange nicht mehr so aktuell wie heute. Wegen der einfachen
Handhabung, der hohen Transparenz, der vergleichsweise hohen Leistungen,
der niedrigen Kosten und der jahrzehntelangen Erfahrung bei der Umsetzung
0
50
100
150
200
250
300
1970 1990 1997 1998 1999 2000 2001 2002
Anzahl
Pensionskassen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Kapitalanlage in
Mrd. Euro
Pensionskassen
Kapitalanlagen in
Mrd. Euro

21
von betrieblicher Altersversorgung haben sich nicht nur viele Arbeitgeber, son-
dern ganze Tarifbereiche dazu entschlossen, den Rechtsanspruch auf betriebli-
che Altersvorsorge über Pensionskassen umzusetzen.
24
Durch die positiven Aussichten für die weitere Entwicklung der betrieblichen
Altersvorsorge - insbesondere der kapitalgedeckten Durchführungswege - und
dem damit verbundenen Anwachsen des gesamten Deckungskapitals in
Deutschland rückt auch verstärkt die Anlagepolitik der Pensionskassen in den
Vordergrund. Mit steigendem Anlagekapital wächst auch die ,,Anlagemacht" und
somit die Verantwortung, welche Investments getätigt werden und wie sich
grundsätzlich die Anlagepolitiken der Pensionskassen darstellen. Die Pensions-
kasse ist in ihrer Anlagepolitik nicht frei, sondern unterliegt diversen Restriktio-
nen und Regulierungen.
2.3.1 Gesetzliche Restriktionen in der Anlagepolitik
Der Geschäftsbetrieb der Pensionskassen wird von der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des ,,Gesetzes über die Beauf-
sichtigung der Versicherungsunternehmen"
25
(Versicherungsaufsichtsgesetz ­
VAG) geprüft und überwacht. Gem. § 54 Abs. 1 müssen die Pensionskassen ihr
Kapital so anlegen, >>dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei je-
derzeitiger Liquidität des Versicherungsunternehmens unter Wahrung ange-
messener Mischung und Streuung erreicht wird.<< Die ,,Verordnung über die
Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen" (Anlage-
verordnung ­ AnlV) konkretisiert die Bestimmungen, Regelungen und Restrikti-
onen, die den Pensionskassen in ihren Anlagepolitiken und -konzepten aufer-
legt werden. Innerhalb diesem gesetzlichen Rahmen kann das Portfolio- und
Anlagemanagement selbst gestalten und agieren.
Die AnlV enthält einen Anlagekatalog, der bestimmt, welche Art von Kapitalan-
lagen Pensionskassen tätigen dürfen (§ 1). Danach werden folgende Anlage-
formen genannt und näher definiert: Hypotheken und Grundschulden, Wertpa-
24
Schwind (2002)
25
In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2) - zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2778)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2003
ISBN (eBook)
9783832475895
ISBN (Paperback)
9783838675893
DOI
10.3239/9783832475895
Dateigröße
850 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen – Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2004 (Januar)
Note
1,0
Schlagworte
kapitalanlage nachhaltigkeit betriebliche alterversorgung aktien deckungskapital
Produktsicherheit
Diplom.de
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Titel: Socially Responsible Fundsmanagement
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