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Die wichtigsten Teilstrategien zu einer systematischen Arbeitszeitverkürzung

©1996 Diplomarbeit 90 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Diese aus dem Jahr 1996 stammende Diplomarbeit erweist sich als eine bis heute aktuelle Studie über die Teilstrategien zu einer systematischen Arbeitszeitverkürzung. Als Politikberatungskonzept weist sie eine ungebrochene Brisanz in der Diskussion um die Krise auf dem deutschen Arbeitsmarkt auf.
In der Diplomarbeit wird der Frage nachgegangen, welche Anforderungen eine systematische Strategie der Arbeitszeitverkürzung an die Akteure des Arbeitslebens stellt, damit die Massenarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend abgebaut werden kann.
Dabei gehe ich von zwei Voraussetzungen aus: Zum einen hat eine beschäftigungspolitisch erfolgreiche Strategie forcierter Arbeitszeitverkürzung die einzelnen Teilstrategien zu bündeln, um einen größtmöglichen beschäftigungswirksamen Effekt zu entfalten und zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit beitragen zu können. Diese Teilstrategien wähle ich aus übereinstimmenden Maßnahmenkatalogen von SozialwissenschaftlerInnen und Gewerkschaften: Verkürzung der wöchentlichen Arbeits-zeit, Vorruhestandsregelungen, Abbau von Überstunden und freiwillige Teilzeitarbeit. Zum anderen sind alle genannten Akteure des Arbeitslebens gefordert: Unternehmen, Gewerkschaften, ArbeitnehmerInnen und staatliche Instanzen.
Bei der Untersuchung der Formen der Arbeitszeitverkürzung werden jeweils drei wesentliche Aspekte analysiert: 1. die Beschäftigungswirkung, 2. die Kostenfrage der Arbeitszeitverkürzung und 3. die Existenzsicherung der Beschäftigten.
Den ersten Schritt zu einer praktischen Bündelung der Teilstrategien vollziehe ich daher mit dieser Sammlung von Modellen und Anforderungen unter dem Hauptgesichtspunkt eines konkreten Abbaus der Massenarbeitslosigkeit. Der Dialog zwischen TheoretikerInnen und PraktikerInnen wird hier nachgezeichnet, um zu einem Beratungskonzept zu gelangen, das alle Akteure bei der Bewältigung der Krise auf dem Arbeitsmarkt durch eine forcierte und gleichzeitig praktikable Arbeitszeitverkürzung mit einbezieht.

Inhaltsverzeichnis:

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1. Methode und Vorgehensweise

2. Ausgangslage
2.1. Hauptursachen der Massenarbeitslosigkeit
2.2. Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
2.3. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
durch Arbeitszeitverkürzungen

3. Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit
3.1. Beschäftigungswirkungen
3.2. Kostenentwicklungen
3.2.1 AZV mit Lohnausgleich
3.2.2 AZV ohne Lohnausgleich
3.2.3 Kostenneutralität von AZV
3.2.4 Flexibilisierung
3.3. Anforderungen
3.3.1 Flexibilisierung der wöchentlichen Arbeitszeit: Zeitsouveränität oder Auflösung der tariflichen Schutzrechte?
a) Flexible Arbeitszeit und tarifliche Absicherung
b) 'New Deal' in Wirtschaft und Gesellschaft
3.3.2 Beiträge der Erwerbstätigen
a) Sockel- oder Festbeträge
3.3.3 Lohnsubventionen und Arbeitsmarktfonds
3.3.4 Angleichung der Arbeitszeiten Ost - West auf Westniveau

4. Abbau von Überstunden
4.1. Volumenrechnung und Kostenbetrachtung
4.2. Anforderungen
4.2.1 Das Arbeitszeitrechtsgesetz
4.2.2 Qualitative Tarifpolitik

5. Vorruhestandsregelungen
5.1. Beschäftigungswirkungen
5.2. Kostenentwicklungen
5.3. Anforderungen
5.3.1 Soziale Sicherung im Alter
a) Grundrente
b) Lockerung des Äquivalenzprinzips
5.3.2 Ausbau der Altersteilszeit und Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen

6. Freiwillige Teilzeitarbeit
6.1. Beschäftigungswirkungen
6.2. Kostenentwicklungen
6.3. Anforderungen
6.3.1 Teilzeitarbeitsplätze
a) Teilzeitarbeitsplätze in Führungspositionen
b) Teilzeitarbeit in Ostdeutschland
6.3.2 Sabbaticals
6.3.3 Soziale Sicherung
a) Subvention von Teilzeitarbeitsplätzen
b) Geringfügige Beschäftigung
6.3.4 Gewerkschaftliche Perspektiven
a) Optionale AZV
b) Mitbestimmung

7. Zusammenfassung
7.1. Bündelung der Teilstrategien
7.2. Einbezug aller Akteure des Arbeitslebens in den Abbau der Massenarbeitslosigkeit

8. Schlussbemerkung

9. Literaturhinweise

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

In dieser Diplomarbeit wird der Frage nachgegangen, welche Anforderungen eine syste­matische Strategie der Arbeitszeitverkürzung an die Akteure des Arbeitslebens stellt, damit die Massenarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend abge­baut werden kann.

Dabei gehe ich von zwei Voraussetzungen aus: Zum einen hat eine beschäftigungs­politisch erfolgreiche Strategie forcierter Arbeitszeitverkürzung die einzelnen Teil­strategien zu bündeln, um einen größtmöglichen beschäftigungswirksamen Effekt zu entfalten und zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit beitragen zu können. "Ein erfolg­reiches Bemühen zur Reduzierung der Massenarbeitslosigkeit bis zum Jahr 2000 muss auf die verschie­denen Varianten der Arbeitszeitverkürzung setzen... Alle Varianten sind gleichzeitig zu fördern." (Berliner Memorandum 1995:20). Diese Varianten bzw. Teilstrategien wähle ich aus übereinstimmenden Maßnahmenkatalogen von Sozial­wissenschaftlerInnen und Gewerk­schaften (vgl. Berliner Erklärung 1994; 'Solidarität am Standort Deutschland' 1994; DGB 1995:12f.): Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit, Vorruhestandsregelungen, Abbau von Überstunden und freiwillige Teil­zeitarbeit. Zum anderen sind alle genannten "Akteure des Arbeitslebens" (Armingeon 1995:15) gefordert: Unternehmen, Gewerk­schaften, ArbeitnehmerInnen und staatliche Instanzen. In diesem Zusammenhang sind schon in den 80er Jahren Vorschläge zu einer Konzertierten Aktion erhoben worden (vgl. Vilmar 1983, Scharpf 1984), die alle AkteurInnen in die Verantwortung für den Abbau der Massenarbeitslosigkeit ein­beziehen. Diese Forderung hat insbesondere nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten mit dem rapiden Anstieg der (Dauer)Arbeitslosigkeit neues Gewicht erlangt, da große Schritte an Arbeitszeitverkürzung von den Tarifparteien allein nicht mehr geleistet werden können, weil sie den durch die Produktivitätsfortschritte abge­steckten Verteilungsspielraum überschreiten müsste.

Den ersten Schritt zu der Bündelung vollziehe ich mit der Sammlung von Modellen und Anforderungen unter dem Hauptgesichtspunkt des Abbaus der Massenarbeits­losigkeit, durch die der Dialog zwischen und unter TheoretikerInnen und PraktikerInnen nachge­zeichnet wird, um zu einem Beratungskonzept zu gelangen, das auf die verschiedenen Akteure zielt.

Bei der Untersuchung der Formen der Arbeitszeitverkürzung sind drei Aspekte von Be­deutung: 1. die Beschäftigungswirkung, 2. die Kostenfrage der Arbeitszeitver­kürzung und 3. die Existenzsicherung der Beschäftigten. Die Beschäftigungspotentiale der Arbeitszeit­verkürzung sind ein Kernpunkt dieser Diplomarbeit; die beiden letzt­genannten Punkte er­weisen sich dabei als Rahmenbedingungen für den Abbau der Arbeitslosigkeit mittels Arbeits­zeitverkürzungen. Folgenden Fragen, die sich aus diesen Aspekten ergeben, soll in dieser Diplomarbeit nachgegangen werden:

- Welche Beschäftigungswirkungen ergeben sich aus den Teilstrategien?
- Wie können entstehende Kosten umverteilt werden bzw. wodurch werden sie
ausgeglichen?
- Welche Konsequenzen ergeben sich für die gewerkschaftlichen Zielsetzungen?
- Welche staatlichen Maßnahmen und/ oder (Neu)Regelungen unterstützen
flankierend die Durchführung einer Arbeitszeitverkürzung?
- Welchen Beitrag haben Unternehmen wie ArbeitnehmerInnen in dem oben
genannten. Sinne zu leisten?
- Welche Auswirkungen haben Arbeitszeitverkürzungen auf das System der
sozialen Sicherung und wie kann diese gewährleistet werden?

Arbeitslosigkeit ist ein gravierendes sozialpolitisches und wirtschaftliches Problem. Für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist die Erwerbstätigkeit die einzige Form, ihre Existenz zu sichern. Arbeitslosigkeit ist für die meisten Betroffenen gleichbedeutend mit dem Verlust der Möglichkeit der persönlichen Entfaltung durch Arbeit und mit Einbußen an Einkommen, eigenständiger Lebensplanung und Lebens­gestaltung verbunden. Anhal­tende Massenarbeitslosigkeit gefährdet durch sinkende Beitragseinnahmen und laufende Sozialausgaben das System sozialer Sicherung. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht be­deutet Massenarbeitslosigkeit einen unfreiwilligen Ver­zicht auf die volle Ausnutzung des Erwerbspersonenpotentials. Darüber hinaus stellt Massenarbeitslosigkeit eine Bedrohung des politischen Systems dar, indem sie die Gefahr einer politischen Radikalisierung trägt.

Die sich seit Mitte der 70er Jahre abzeichnende anhaltende Massenarbeitslosigkeit hat sich mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten erheblich verschärft. Die struk­turelle Entwicklung in den alten Bundesländern und insbesondere die krisenhafte Kon­junktur in den neuen Ländern ließen die Arbeitslosenzahlen insgesamt auf 3,8 Mio. im Jahr 1995 ansteigen (BA 4/95). Noch für das Jahr 2000 wird eine Arbeits­platzlücke von sechs Mio. prognostiziert (Prognos AG, zit.n. Müller 1994).

Über das Mittel der Arbeitszeitverkürzung zum Abbau der Arbeitslosigkeit ist seit Mitte der 80er Jahre ausführlich und kontrovers diskutiert worden.[1] Arbeitszeit­verkürzungen wurden in der Regel zur Sicherung vorhandener Arbeitsplätze ein­gesetzt, und tatsächlich hätte ein Festhalten an der 40-Stunden-Woche weitaus mehr Arbeitslose hervorgebracht.

Arbeitszeitverkürzung ist nicht nur ein Mittel, Arbeitsplätze in auftragsarmen Phasen zu erhalten; Berechnungen über Beschäftigungswirkungen, so konträr sie im einzelnen sind, zeigen ein beachtliches Potential an Entlastungen auf dem Arbeits­markt. Bei dem Themen­komplex Arbeitszeitverkürzung können zwei Punkte nicht übersehen werden: zum einen ist eine Strategie der forcierten Arbeitszeitverkürzung ein Mittel zum Abbau der Arbeits­losigkeit; dem öffentlich geförderten Beschäftigungs- und Qualifizierungssektor über die Instrumente der aktiven Arbeits­marktpolitik sowie ökologischen Innovations- und Investitionsprogrammen kommt dessenungeachtet weiterhin hohe Bedeutung zu. Zum anderen verlaufen Arbeitszeit­verkürzungen nur kosten- bzw. einkommensneutral, wenn sie sich im Verteilungs­spielraum bewegen und/ oder wenn flankierende Umverteilungs­maßnahmen ergriffen werden, die diesen Verteilungsspielraum vergrößern. Vorzustel­lende Studien belegen die These, dass zu einem weitgehenden Abbau der Massen­arbeitslosigkeit der bislang gegebene Verteilungsspielraum überschritten werden muss.

1. Methode und Vorgehensweise

Keller (1991:5) unterscheidet in Anlehnung an Coleman 1979 zwischen den drei korpora­tiven Akteuren Arbeitgeber(verbände), ArbeitnehmerInnen und deren Interessen­vertretungen, Staat bzw. staatliche "Agenturen". Im Zusammenhang mit der Diskussion um flexible Arbeitszeit und freiwillige Teilzeitarbeit, also um z.T. indivi­duelle Vereinba­rungen, erscheint es mir jedoch sinnvoll, ArbeitnehmerInnen als eigene Akteursgruppe aufzuführen. Coleman unterscheidet dabei ebenfalls zwischen individuellen und korpora­tiven Akteuren. "Individuen schließen sich zu Korporationen (z.B. Vereinen, Parteien, Staaten, aber auch Verbänden) zusammen, wenn sie meinen, durch Zusammenlegung ihrer individuellen Ressourcen (vor allem Zeit und Geld) ihre Ziele eher und besser errei­chen zu können als bei rein individuellem Einsatz ihrer Mittel." (Keller 1991:5). In der Bundes­republik wird dieser Trend durch die zeitlich parallel verfolgte Politik einer Verkür­zung der Wochenarbeitszeit stabili­siert und verstärkt, da diese eine zweite, dezentra­lisierte Verhandlungsrunde auf Betriebsebene notwendig macht.

Methodischer Ansatzpunkt ist damit der akteurstheoretische Ansatz in der Arbeits­politik. Dabei orientiere ich mich an der Definition von Arbeitspolitik nach dem Wissen­schafts­zentrum Berlin für Sozialforschung: "Unter Arbeitspolitik wird der Prozess der Einfluss­nahme von betrieblichen, überbetrieblichen und staatlichen Hand­lungsträgern auf die Or­ganisation des Arbeits- und Produktionsprozesses und seine sozialen Folgewirkungen - unter Berücksichtigung unterschiedlicher Interessenlagen - verstanden." (WZB 1988:82).

In dieser Arbeit soll der 'erste Schritt' der Sammlung von Arbeitszeitverkürzungs-Modellen vollzogen werden. Anhand von Literatur der 80er und vorwiegend der 90er Jahre wird eine Sammlung von Berechnungen und Vorschlägen zur Arbeitszeitver­kürzung mit Ziel­richtung einer "Arbeitsumverteilung" (Maier/Schettkatt 1990:40) erarbeitet. Nach Maier/Schettkatt (ebda.) kann eine Arbeitszeitverkürzungspolitik "in ihrer beschäftigungs­politischen Zielsetzung dahingehend differenziert werden, ob sie auf eine Umverteilung des Arbeitsvolumens bei einer Erhöhung der Zahl der beschäf­tigten Personen oder ledig­lich auf eine Umverteilung des Arbeitsvolumens zwischen einzelnen Gruppen gerichtet ist". Vorruhestandsregelungen lassen sich letzterem zuordnen, während die anderen Teil­strategien auf die Erhöhung der Arbeitsplätze zielen.

Es sollen 1. tarifliche Regelungen, 2. betriebliche Beispiele dann herangezogen werden, wenn sich an ihnen die erfolgreiche Umsetzung einer Arbeitszeitverkürzung respektive die notwendigen Anforderungen exemplarisch belegen lassen. Dabei spielen nicht nur Ar­beitszeitverkürzungs-Modelle in der Industrie eine Rolle; auch im öffentlichen Dienst sind bereits Maßnahmen von Arbeitsumverteilung getroffen worden, die in erheblichem Maße Arbeitsplätze gesichert haben und hier ebenfalls vorgestellt werden.

Bei den Berechnungen von Beschäftigungseffekten und Kosten der einzelnen Maß­nahmen beziehe ich mich auf neuere Studien des WZB, des WSI und des DIW.

2. Ausgangslage

Zunächst werden die Hauptursachen der Massenarbeitslosigkeit seit Mitte der 70er Jahre aufgezeigt (Kap. 2.1). Gezeigt werden soll hier auch, dass kontinuierliche Arbeits­zeitver­kürzungen die Arbeitslosigkeit zu einem großen Teil auffangen konnten.

Die Tatsache, dass der konjunkturelle Aufschwung in Deutschland Ende der 80er Jahre nicht zu einem nachhaltigen Rückgang der Arbeitslosigkeit geführt hat, und dass selbst bei optimistischen Wachstumsannahmen eine weiterhin hohe Arbeitslosenquote erwartet wird (IAB, zit.n. Müller 1994), führt zu der Annahme, dass sich das Wirt­schaftswachstum in Grenzen hält, die keinen Abbau von Arbeitslosigkeit ermöglichen. Diese Annahme wird in Kap. 2.2. diskutiert.

Vielfach wird die mangelnde strukturelle Ausrichtung des Stabilitätsgesetzes kritisiert. Diese Kritik wird hier nachgezeichnet, um die Möglichkeit einer Erwei­terung des Gesetzes hinsichtlich Arbeitszeitverkürzungs-Strategien zu untersuchen. Ökologische Gesichts­punkte, aus denen ein Wirtschaftswachstum nicht mehr vertretbar ist, müssen bei dieser Untersuchung ausgeklammert bleiben, da dieses Thema ein eigenes Forschungsfeld ist und den Rahmen dieser Diplomarbeit sprengen würde.

Die finanzielle Notwendigkeit von Strategien zum Abbau der Massenarbeits­losigkeit und das Potential für Arbeitsumverteilungsmaßnahmen wird daraufhin anhand von Zahlen u.a. der Bundesanstalt für Arbeit verdeutlicht.

2.1. Hauptursachen der Massenarbeitslosigkeit

Die prozentualen Wachstumsraten in der Bundesrepublik Deutschland (West) weisen seit den 50er Jahren zyklische Schwankungen mit einem fallenden Trend auf. Belief sich das durchschnittliche Wachstum in den 50er Jahren noch auf 8% (Quelle: Statistisches Bundes­amt, nach: Czada u.a. 1992:202), fiel es in den 60er Jahren auf durchschnitlich 4,5%. In den 70er Jahren belief es auf nur noch rund 2,7% (ebda.). Seit Mitte der 70er Jahre ist die Wirtschaft weniger gewachsen als die Produktivität der Arbeit. Da die Ölkrise hinzukam, stieg die Arbeitslosigkeit 1974/75 sprunghaft an.[2] Steigende Rationalisierung in Richtung Mikroelektronik, Auslagerung von Massen­produktion ins billigere Ausland und ein stagnierender Weltmarkt verschärften diesen Trend und führten seit Mitte der 70er Jahre zu einem Anstieg der Arbeitslosig­keit, die mit der weiteren Rezession Anfang der 80er Jahre erstmals die Zwei-Millionen­grenze überschritt (vgl. Czada u.a. 1992:327). Der Beschäftigungsgrad, der vor Eintritt in den jeweiligen Abschwung galt, wurde im Zuge des nachfolgenden Konjunkturaufschwungs nicht mehr erreicht.

Vielfach werden weltweite Sättigungstendenzen als Grund für steigende Arbeits­losigkeit durch Nachfrageausfall angegeben.[3] Dieses Argument wird auch nicht ent­kräftet mit Hin­weis auf den innerdeutschen Handel; die gestiegene arbeitplatz­schaffende Nachfrage nach Westprodukten nach der 'Wende' (vgl. Friedrich/Wiedemeyer 1994:64) führte in Ost­deutschland (bei gleichzeitigem Zusammen­bruch des Osthandels) zu einem nachhaltigen Arbeitsplatzabbau und wirkte auch in Westdeutschland nur kurzfristig (1991/92).

Diese langfristigen Sättigungstendenzen und die internationale Konkurrenzsituation mit der Folge nachlassenden Wirtschaftswachstums führten zu starkem Beschäf­tigungsabbau im primären und sekundären Sektor. Zwischen 1991 und 1994 sind im produzierenden Gewerbe rund 1,1 Millionen Arbeitsplätze abgebaut worden (vgl. Brommann 1995). Die allgemeinen Strukturverschiebungen der einzelnen Sektoren in Richtung Dienstleistungs­sektor (vgl. Prognos 1988/89 für Westdeutschland; zit.n. Müller 1994) führten zu einer kontinuierlichen Zunahme der Beschäftigten in diesem Sektor. Waren 1960 noch 61,7% aller Erwerbstätigen im primären und sekundären Sektor beschäftigt, betrug der Anteil 1991 nur noch 42,6%, während sich der Anteil der Beschäftigten von 38,3% 1960 auf 57,4% 1991 erhöhte (vgl. Friedrich/Wiedemeyer 1994: 90). Die Ausweitung des Dienst­leistungssektors ist ein Grund dafür, dass die Arbeitslosenquote trotz gestiegener Er­werbstätigkeit nicht noch höher liegt.[4] In Ostdeutschland kommt dagegen die Trendwende zur Dienstleistungs­expansion nur zögerlich in Gang, zumal der Beschäftigungseffekt durch das bereits hohe Produktivitätsniveau begrenzt wird (vgl. Friedrich/Wiedemeyer 1994:92/94).

Untersuchungen zeigen, dass darüber hinaus erhebliche Beschäftigungseffekte der Ver­gangenheit auf das Konto von Arbeitszeitverkürzungen gehen.[5] In einer Ent­lastungs­rechnung kommen Reyher u.a. 1983 auf ein Beschäftigungsäquivalent für die insgesamt seit 1960 vorgenommenen Arbeitszeitverkürzungen von 2,6 Mio. netto[6] (vgl. Reyher u.a. 1983:107). Für die jüngere Zeit ergaben sich in einer Auswertung von zwölf verschie­denen Untersuchungen zur Beschäftigungswirkung von Arbeitszeit­verkürzungen im Zeit­raum von 1985 bis 1989 355 Tsd. bis 447 Tsd. gesicherte und geschaffene Arbeitsplätze (Seifert 1990:161ff.), im Zeitraum von 1983 bis 1992 insgesamt 700 Tsd. (Seifert 1993:747). Kurz-Scherf (1990:91) kommt im Vergleich von Arbeitsproduktivität, Wachstum und Beschäftigung im Zeitraum von 1984 bis 1987 gar auf eine durch Arbeitszeitverkür­zung erhöhte Beschäftigtenzahl von 750.000. Zusammengefasst ergeben diese Be­rechnungen, dass seit 1960 insgesamt 3,3 Mio. Arbeitsplätze durch verschiedene Varianten der Arbeitszeitverkürzung gesichert oder geschaffen werden konnten.

Im folgenden soll erörtert werden, dass das geringere Wirtschaftswachstum, bis zu den Rezessionsjahren 1974/75 Ursache geringer Arbeitslosigkeit bzw. Vollbeschäf­tigung, den Anstieg der Arbeitslosigkeit bei gleichbleibender Arbeitsproduktivität nicht mehr ausglei­chen konnte.[7] Hinzu kam, dass sich die Erwerbspersonenzahl allein im Zeitraum von 1988 bis 1991 um knapp zwei Millionen erhöht hat. Obwohl sich das Wirtschaftswachstum in dieser Aufschwungphase im Rahmen von 3,2 bis 4,5% bewegte (vgl. Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen 1993:2), stieg die Arbeits­losigkeit weiter an und beträgt inzwischen bundesweit 3,59 Millionen (9,4%) im August 1995 (BA 1995).

2.2. Wirtschaftswachstum und Beschäftigung

Die Tatsache, dass ein Wirtschaftswachstum von 2,5% einen Zuwachs der Beschäf­tigung von lediglich 0,5% bewirken würde (vgl. Hickel 1995:193), wird mit dem Begriff 'jobless growth' umschrieben. Mit steigender Produktivitätsrate ist demnach offensichtlich, dass eine höhere Erwerbsbeteiligung nur durch ein sehr hohes Wirt­schaftswachstum erreicht werden kann[8]: "Die längerfristige Entwicklung der Kompo­nenten des Arbeitsmarktge­schehens in der Bundesrepublik zeigt deutlich, dass das Wirtschaftswachstum selbst in den 'Goldenen Sechziger Jahren' mit einer Steigerungs­rate von rund fünf Prozent im Zehn-Jahres-Durchschnitt die Erwerbstätigenzahl nicht erhöhen konnte." (Maier/Schettkatt 1990:39). Wachstumsprognosen von 2,5% zeigen keinen nachhaltigen Einfluss auf die Arbeitslosenquote (Prognos 1993). Dennoch wird auch von wie BefürworterInnen einer Arbeitszeitverkürzung am Wirtschaftswachstum als Mittel zum Abbau der Arbeitslosigkeit festgehalten.[9] Jedoch müsste 1995 ein Wachstum zwischen 2 und 3% (vgl. Kühl 1994:390 in der Auswertung mehrerer Wirtschaftsinstitute) erreicht werden, um nur das Arbeitsvolumen zu halten. Progno­stiziert werden zwischen 2,5 und 3% (West) bzw. zwi­schen 8 und 10% (Ost) für 1995, sodass das Wachstum die Produktivität (2-3% bzw. 7.5-9%; ebda.) nur wenig übersteigt und die Arbeitslosigkeit dadurch nur in geringem Maße abgebaut werden kann.

Die Annahme, der Zusammenhang zwischen Wachstum und Beschäftigung sei derart gestört, dass ein wirtschaftlicher Aufschwung ohne positive Auswirkungen auf den Ar­beitsmarkt bleibt, ist in dieser Form allerdings empirisch nicht zu belegen. Im Gegenteil zeigt eine Zusammenstellung von Vobruba (1990:44) nach Quellen des Sachverstän­digenrates einen deutlichen Zusammenhang von Wirtschaftswachstum und Beschäfti­gung. Weeber 1995 kommt in einer Untersuchung von Ursachen einer möglichen Entkop­pelung und Beschäftigungseffekten des Wirtschaftswachstums zu dem Ergebnis, dass "positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt seit 1982 mit einem deutlich geringeren Wirtschaftswachstum zu erreichen (sind) als in früheren Perioden" (S. 601).[10] Dies legt nahe, dass sich Wirtschaftswachstum und Beschäftigung nicht entkoppelt haben, Unter­beschäftigung jedoch Folge eines zu geringen Wachstums ist (ebenso: Wohlers 1985:66).

Aufgrund der Tatsache, dass das gegenwärtige Wirtschaftswachstum keinen nach­haltigen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leistet, verteilen dem gegenüber Arbeits­zeitverkürzungen das Arbeitsvolumen auf mehr Erwerbstätige.

Im Stabilitätsgesetz vom 8. Juni 1967 ist eine staatliche Vollbeschäftigungsgarantie nicht abzuleiten, jedoch verpflichtet sich der Staat, einen Beitrag zur Erzielung eines hohen Beschäftigungsstandes über die Instrumente der Fiskalpolitik zu leisten.[11] Das Gesetz wurde in der Folge des relativ leichten Konjunkturrückgangs 1966/67 in Kraft gesetzt und war darauf zugeschnitten; der Instabilität des Wirtschaftsprozesses konnte damit nicht entgegengewirkt werden, was schon wenige Jahre später zusätzliche Maß­nahmen beschäftigungsorientierter Finanzpolitik hervorrief, die jedoch in den 80er Jahren bis zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten wieder zurück geschraubt wurden (vgl. Hickel/Priewe 1991:53ff.).

In den unkonkreten Indikatoren des Stabilitätsgesetzes gründen die differierenden Positi­onen des 'Staates als Krisenmanager' versus den 'Selbstheilungskräften des Marktes'. Da angesichts der sich verfestigenden Massenarbeitslosigkeit diese 'Selbstheilungskräfte' offensichtlich nicht ausreichen, fordern KritikerInnen eine strukturelle Ausrichtung der Ar­beitsmarkt- und Stabilisierungspolitik mit der Konse­quenz einer Ausweitung staatlicher Interventionen durch gezielte Maßnahmen.[12] Grundlage ist hier die Erkenntnis ökonomi­scher Krisentendenzen als Folge eines strukturellen Umbruchs in der Entwicklung der Industriegesellschaft. Durch eine Novellierung des Stabilitätsgesetzes könnten ge­meinsame arbeitsmarktpolitische Stra­tegien, insbesondere Arbeitszeitverkürzungs-Maßnahmen, zum ausdrücklichen Ziel der beteiligten Akteure gemacht werden. Da­bei werden ausdrücklich nicht nur der Staat nach dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20GG), sondern auch die Tarifparteien gefordert. Auch Roth (1991:108ff.) fordert in diesem Zu­sammenhang eine bessere Koordination der Wirtschaftspolitik der verschiedenen Ebenen, Bereiche und Institutionen, da die "Fixierung auf ein rein quantitatives Wachstum" den wirtschaftlichen Anforderungen nicht mehr genüge.

Der Abbau der Massenarbeitslosigkeit ist nicht nur eine gesellschaftspolitische, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit, wie die Betrachtung der Kosten der Arbeitslo­sigkeit ergibt:

Im Jahr 1995 sind von der Bundesregierung 100,5 Mrd. DM als Ausgaben der Bundes­anstalt für Arbeit festgelegt worden (MittAB 4/94:397), von denen der größte Teil auf die direkte Unterstützung Arbeitsloser durch Arbeitslosengeld und -hilfe ent­fällt. Die gesamt­fiskalischen Kosten, zur Verdeutlichung umgerechnet auf eine/n Arbeitslose/n pro Jahr, haben sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. 1984 bezifferten sich die Kosten auf 21.000 DM (Maier/Schettkatt 1990:44), 1991 durch­schnittlich auf 24.676 DM (West 32.330 DM/Ost 17.000 DM[13] ; Bach/Spitznagel 1992:220f.). Kühl resümiert 1993 (a:11): "Wie stark die gesamtfiskalischen Kosten seither gestiegen sind, mag an der Tatsache abgelesen werden, dass allein die Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe von 1991 rund 31 Milliarden Mark über knapp 41 Milliarden 1992 auf über 52 Milliarden DM 1993 steigen werden." 1995 betrugen diese Ausgaben bereits 65,3 Milliarden DM (MittAB 4/94:397). Fiskalische Kosten verursachen darüber hinaus Sozialkosten für die Betreuung und Beratung von Arbeitslosen, 'Opportunitätskosten' durch den Verlust der potentiell möglichen Erstellung von Gütern und Dienstleistungen und die Entwertung des Arbeits­vermögens. Allein in den alten Bundesländern entfielen aufgrund von Arbeitslosigkeit 9,5 Mrd. DM an Rentenversicherung und 12,2 Mrd. DM an Lohnsteuer (IAB, nach: Czada u.a. 1992:334).

Unbestritten sind gravierende individuelle und familiäre psycho-soziale sowie gesundheit­liche Folgen von (Langzeit)Arbeitslosigkeit. In den Neuen Ländern verschärft die fehlende historische Erfahrung die sozialen Auswirkungen von Arbeits­losigkeit, zumal gerade für DDR-BürgerInnen Erwerbstätigkeit zentral für Selbst­verständnis und soziale Kontakte war (vgl. Brinkmann/Wiedemann 1994).

Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass Arbeitslosigkeit ein immenser ökonomi­scher und sozialer Kostenfaktor ist, dessen finanzielle Aufwendungen jedoch Potential bergen für eine forcierte Arbeitsumverteilung. In den Arbeitszeitverkürzungs-Strate­gien werden aus diesem Grund auch finanzielle Umverteilungsmöglichkeiten diskutiert, die sich auf diese Basis stützen.

2.3. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
durch Arbeitszeitverkürzungen

In den folgenden Kapiteln zu den Teilstrategien der Arbeitszeitverkürzung wird gezeigt, dass die Zusammenfassung dieser Teilstrategien mindestens 3,6 Mio. Arbeits­plätze schafft oder erhält.

Ausschlaggebend im Komplex der Arbeitszeitverkürzungs-Strategien ist die Ver­kürzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Auf der Grundlage vergangener Beschäf­tigungseffekte und der effektiven Beschäftigungswirkung von 50 bis 60% des rechne­rischen Wertes können durch eine wöchentliche Arbeitszeitverkürzung 'in großen Schritten' von drei Stunden 0,9 bis 1,45 Mio. Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.

Die Angleichung der Arbeitszeit in den neuen Ländern auf Westniveau hat einen Beschäf­tigungseffekt von 200.000 Arbeitsplätzen. Die Umwandlung bezahlter Über­stunden in Freizeit beziffert sich auf 800.000 Arbeitsplätze. Die weitere Flexibilisierung in Verbindung mit Arbeitszeitverkürzung im Rahmen von Höchstjahres­arbeitszeiten würde mindestens 1,2 Mio. Arbeitsplätze zur Folge haben, wenn die Jahresarbeitszeit aller Beschäftigten auf 1500 Stunden verringert wird.

Die Einführung der Teilrente hat bislang nur unwesentliche 'halbierte' Beschäf­tigungsef­fekte aufgrund geringer Inanspruchnahme zur Folge gehabt. In der Vergan­genheit konn­ten zwar durch das Vorruhestandsgesetz 150.000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, von denen 80.000 Arbeitsplätze wiederbesetzt wurden; dieses wurde jedoch 1988 nicht verlängert. Das Vorruhestandsgesetz wurde auch deshalb nicht weitergeführt, weil die finanziellen Einsparungen nicht geleistet werden konnten, die mit einer umfas­senden Arbeitszeitverkürzungs-Strategie und dem damit einhergehenden Beschäfti­gungseffekt erreicht worden wären.

Die größte Differenz in dem erwarteten Beschäftigungseffekt findet sich bei der Teilzeit­arbeit: Aufgrund unterschiedlicher Fragestellungen wurde ein Bedarf zwischen immerhin 0,5 und 1,4 Mio. ArbeitnehmerInnen ermittelt.

Die Flexibilisierung von Arbeitszeit hat sich zu einem Kernpunkt in der Diskussion um Arbeitszeitverkürzungen, insbesondere der wöchentlichen Arbeitszeit und der Teilzeit­arbeit, entwickelt. Beschäftigungswirksam wird hier die Form der Flexibilisierung, die zur Umorganisation des betrieblichen Prozesses aufgrund von Arbeitszeitverkürzungen not­wendig ist, im Gegensatz zur Verschiebung der Vollzeit zur besseren Auslastung der Ka­pazitäten.

Da insbesondere die Kosten der Arbeitszeitverkürzung als Gegenargument von Unter­nehmerInnen angeführt werden, soll als zweiter wesentlicher Gesichtspunkt die Kosten­entwicklung der verschiedenen Teilstrategien untersucht werden. Auch in den Anfor­derungen werden verschiedene finanzielle Umverteilungsvorschläge dargestellt, wodurch auch eine Strategie der forcierten Arbeitszeitverkürzung finanziell zu reali­sieren ist. Staat­liche Lohnsubventionen werden in ihrer Beschäftigungswirkung zwar skeptisch betrachtet; in Ostdeutschland könnten sie im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung eine unmittelbare finanzielle Übergangslösung zur Schaffung von Arbeitsplätzen darstellen. Da Arbeitszeitverkürzung in den neueren Lohnsubven­tionsmodellen keine Rolle spielt, wurde auf ein Modell zurückgegriffen, dass Scharpf (1984 u.a.) entwickelt hat.

Im Zusammenhang mit dem Abbau von Überstunden wird das Arbeitszeitrechts­gesetz von Juni 1994 in seiner Funktion, den gesetzlichen Rahmen für die Arbeitszeit­politik zu setzen, kritisch betrachtet und Folgerungen für eine qualitative Tarifpolitik der Gewerk­schaften erörtert. Bereits diskutierte gewerkschaftliche Perspektiven münden in die Forde­rung nach optionaler Arbeitszeitverkürzung und in eine 'neue' Mitbestimmungs-politik, die aufgrund veränderter Arbeitsverhältnisse betriebsbezogen zu gestalten ist.

Problematisch ist bei Arbeitszeitverkürzungen insbesondere die soziale Sicherung der Beschäftigten, die aufgrund des Äquivalenzprinzips Einbußen hinzunehmen haben. Bereits in den 80er Jahren sind daher Vorschläge für einen 'Arbeitsmarktfonds' erhoben worden, der sich aus Arbeitmarktabgaben für BeamtInnen bzw. Beiträgen der Tarif­parteien speist; diese Vorschläge erhalten im Zuge der Einkommenseinbußen bei wö­chentlicher Arbeitszeitverkürzung insbesondere in den neuen Bundesländern Aktualität und werden hier diskutiert. Einer nicht zu verkraftenden Einbuße für Geringverdienende könnte die Staffelung der Lohneinbußen Rechnung tragen. Ebenfalls werden die Vor­schläge einer Grundrente sowie die Aus­weitung des Äquivalenzprinzips vorgestellt. Auch bei dem Themenkomplex der Teil­zeitarbeit ist das Problem der sozialen Sicherung offen­kundig; aus diesem Grund werden Vorschläge zur Subvention von Teilzeitarbeit sowie die Versicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte erörtert, da diese ungeschützten Arbeits­verhältnisse zu Lasten der Arbeitsplätze im offiziellen Sektor gehen. Belegt soll werden, dass Teilzeit­arbeit auch in Führungspositionen eingerichtet werden kann, jedoch auf orga­nisatorische Hindernisse sowie auf tradierte Karrieremuster stößt. Die Schaffung von Teil­zeitarbeitsplätzen insbesondere in den neuen Ländern erweist sich als noch problema­tisch sowohl aufgrund des geringeren Einkommens im Vergleich zu den alten Bundes­ländern, als auch noch z.T. erhebliche Widerstände von seiten der Erwerbstätigen beste­hen, die aus einem historisch bedingten negativen Verhältnis zu Teilzeitarbeit in der DDR resultieren.

Die genannten Aspekte werden in den folgenden Kapiteln zu den Teilstrategien der Ar­beitszeitverkürzung untersucht.

3. Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit

Die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bildet ein zentrales Element gewerk­schaft­licher Politik. Wöchentliche Arbeitszeitverkürzung als Strategie einer Umver­teilung der vorhandenen Arbeit auf mehr ArbeitnehmerInnen stellt vor allem seit Mitte der 80er Jahre ein entscheidendes Instrument zur Bekämpfung der Massen­arbeitslosigkeit dar[14], wäh­rend früher sozial-, freizeit-, humanisierungs- und gesell­schaftspolitische Begründungen im Vordergrund gewerkschaftlicher Argumentation standen (vgl. Keller 1991:113).

Im folgenden werden zunächst Beschäftigungswirkungen und Kostenentwicklungen wö­chentlicher Arbeitszeitverkürzungen dargestellt.

3.1. Beschäftigungswirkungen

Die Beschäftigungswirkung von wöchentlichen Arbeitszeitverkürzungen kann zum einen in der Sicherung gefährdeter und zum anderen in der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze bestehen (vgl. Seifert 1990:158). Über die Sicherung von Arbeitsplätzen hinaus werden erst dann neue Arbeitsplätze geschaffen, wenn die Arbeitszeitver­kürzungsrate den arbeitszeitinduzierten Produktivitätsanstieg und die Differenz zwischen der bisherigen Produktivitäts- und Wachstumsentwicklung übersteigt (vgl. Kurz-Scherf 1990:88).

Je geringer das Ausmaß der Arbeitszeitverkürzung ist, desto eher wird sie durch betrieb­liche Rationalisierungsmaßnahmen und Arbeitsumorganisation aufgefangen (vgl. Friedrich/Wiedemeyer 1994:152). Unter Berücksichtigung der Produktivitäts­steigerung und der arbeitsorganisatorischen Reaktion der Unternehmen (Überstunden), die nach einer gewissen Zeit wieder zurückgefahren und in Beschäftigung umgewandelt werden, errechnet das DIW eine Beschäftigungswirkung einer wöchent­lichen Arbeitszeitver­kürzung von 50 bis 60% des rein rechnerischen Effektes (vgl. Stille/Zwiener 1983:387). Dieses Ergebnis erzielen auch frühere Studien.[15]

In der Berechnung über Beschäftigungsäquivalente der bereits in Kap. 2.1 erwähnten Studie von Reyher u.a. 1983 kann von gesicherten und geschaffenen Arbeitsplätzen im Zeitraum von 1960 bis 1981 im Umfang von rund 1,8 Mio. ausge­gangen werden.[16] Zu über­einstimmenden Ergebnissen kommen Kurz-Scherf (1990:91) und Seifert (1989:160), die die allein durch wöchentliche Arbeitszeit­verkürzung geschaffenen Arbeitsplätze mit mindestens 250.000 im Zeitraum 1984 bis 1987 bzw. 250.000 bis 330.000 im Zeitraum 1984 bis 1988 angeben.

Berechnungen über den zukünftigen Beschäftigungseffekt von wöchentlichen Arbeitszeit­verkürzungen können nur annähernde Werte angeben. Vor dem Hinter­grund einer Ar­beitszeitverkürzung 'in großen Schritten' wird auf Basis einer Verkürzung um drei Wochenstunden ein Arbeitsplatzeffekt von 0,9 bis 1,2 Mio. (Seifert 1990:749) bzw. 1,45 Mio. (Berliner Erklärung 1994:22) ArbeitnehmerInnen errechnet.

Das unternehmerische Argument gegen arbeitszeitverkürzungs-induzierte Neu­einstel­lungen, aufgrund von beruffachlichen und regionalen Ungleichgewichten in der Arbeitslosen­struktur gebe es Engpässe im Arbeitskräfte-Angebot, soll die unternehmeri­sche Ablehnung weiterer wöchentlicher Arbeitszeitverkürzungen unter­mauern. Dabei wird jedoch die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt bzw. die Anpassungs­fähigkeit der Arbeitslosen - insbesondere in den neuen Bundesländern - unterschätzt: "Deutlich herausgestellt werden muss die bemerkenswerte Bereitschaft der Bevölkerung in den neuen Bundes­ländern, ihre eigenen beruflichen Qualifikationen zu hinterfragen und neu zu definieren - wozu auch die Aufnahme neuer Beschäftigungen gehört" (Czada u.a. 1992:377). Im Jahr 1989 verzeichnet die Bundesanstalt für Arbeit 3,8 Mio. Zugänge in die Arbeitslosigkeit und 3,9 Mio. Abgänge (West) aus der Arbeitslosigkeit (BA 1/90:39); diese Zahlen sind im Jahr 1994 stark gestiegen auf 4,548 Mio. (West) und 1,562 Mio. (Ost) Zugänge in die Arbeits­losigkeit bzw. 4,482 Mio. (West) und 1,722 Mio. Abgänge aus der Arbeitslosigkeit (Sta­tistisches Bundesamt 1995a:124) und belegen die Bewegung auf dem Arbeitsmarkt. Dar­über hinaus greift das Argument der Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt dann nicht, wenn Arbeitszeitverkürzung präventiv für Entlassungen eingesetzt wird. Zu erwähnen ist dabei auch das steigende Qualifikationsniveau der Arbeitslosen, das dem Argument der Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften widerspricht.[17] In dem Interesse von Unternehme­rInnen an besseren Rekrutierungsmöglichkeiten von Arbeit­nehmerInnen gründet daher auch das Argument 'Facharbeitermangel' nach Maier/Schettkatt (1990:43): "Zwar gibt es für einzelne Unternehmen immer wieder Schwierigkeiten, spezifische Quali­fikationen am externen Arbeitsmarkt zu erhalten, aber es wird offenbar von den Unter­nehmen mit zunehmender Dauer des Angebots­überhangs auch eine höhere Kongruenz von gewünschtem Qualifikationsprofil und aktuell vorhandenen Qualifikationen des neuen Mitarbeiters erwartet.". Damit wird aus ArbeitgeberInnensicht "die Funktion der industriel­len Reservearmee" reaktiviert (Bäcker 1990:66).

Obwohl Berechnungen über Beschäftigungspotentiale einer wöchentlichen Arbeits­zeit­verkürzung z.T. erheblich differieren, wird ein positiver Beschäftigungseffekt trotz unter­schiedlicher Interessenlage der AkteurInnen übergreifend anerkannt: "Überraschender­weise kamen alle Begleituntersuchungen, die sich um eine Bestim­mung der erzielten Be­schäftigungseffekte der Arbeitszeitverkürzungs-Runden bemühten, inklusive der von Ar­beitgeberInnenseiten durchgeführten, zu positiven Ergebnissen." (Wiedemeyer 1990:342).

3.2. Kostenentwicklungen

Unternehmen fordern bei Arbeitszeitverkürzung vor allem 'Kostenneutralität'. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Arbeitszeitverkürzungen mit vollem Lohn­ausgleich[18] und ohne Lohnausgleich.

3.2.1 Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich

Bei dem von Gewerkschaften seit je geforderten vollen Lohnausgleich bleiben Wochen- und Monatseinnahmen der ArbeitnehmerInnen sowie Steuer- und Sozial­abgaben kon­stant. Ebenso unverändert bleiben damit die öffentlichen Einnahmen und die private Nachfrage, bzw. diese steigen bei erhöhter Beschäftigung an (vgl. Schettkatt 1983). Dabei gilt generell, dass der Lohnausgleich aus der steigenden Pro­duktivität der Arbeit finanziert wurde.

Auf der Basis einer 40-Stunden-Woche beträgt der Lohnausgleich für eine Stunde Ar­beitszeitverkürzung 2,56%. Dies bedeutet jedoch keine Steigerung der effektiven Lohn­kosten. Da die Lohnkosten nur einen Teil der Gesamtkosten ausmachen (Kurz-Scherf 1990:88; ebso.: Czada u.a. 1992:379), können sie nicht mit der effektiven Kosten­wirkung gleichgesetzt werden. Kurz-Scherf berechnet am Beispiel eines Indu­striebetriebes mit einem Lohnkostenanteil von 20% und einem Produktivitätsanstieg von 1,5% eine Per­sonalkostenbelastung bei fünfstündiger Arbeitszeitverkürzung von 1,4 bis 1,8% (ebda.).

Nach DIW-Berechnungen steigt die Produktivität mindestens um ein Drittel des rechneri­schen Beschäftigungseffekts im ersten Jahr (vgl. Stille/Zwiener 1983:386f.), d.h. Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der AN steigen, die Kosten pro Arbeits­stunde sinken wieder. Diese Produktivitätssteigerungen führten in der Vergangenheit zum Ausgleich einer eventuellen Lohnsteigerung, hatten jedoch auch zur Folge, dass es keine vollstän­dige Neubesetzung der freiwerdenden Arbeitsplätze gab. Der Pro­duktivitätsanstieg resul­tiert generell aus dem Einsatz arbeitssparender Produktions­methoden; hinzu tritt ein Pro­zess der Arbeitsrationalisierung und -verdichtung, der durch Arbeitszeitverkürzungs­maßnahmen forciert wird.

Eine wöchentliche Arbeitszeitverkürzung ist dann kostenneutral, wenn sie sich im Vertei­lungsspielraum bewegt (s.u.)[19] ; übersteigt die Erhöhung der Stundenlöhne die Produk­tivitätsfortschritte, muss die Kostensteigerung über höhere Preise auf die VerbraucherInnen überwälzt werden oder zu verminderten Gewinnen führen. Gelingt diese Überwälzung nicht, wird die Produktion/Investition vermindert und/oder in massive Rationalisierungsmaßnahmen investiert. Rationalisierungsmaßnahmen aufgrund von Kostensteigerungen können in der Tat zum Abbau von Arbeitsplätzen führen; jedoch werden Rationalisierungen auch in arbeitszeitunabhängigen Phasen vorgenommen. Be­triebe an der Grenze zur Rentabilität kann die o.g. Entwicklung allerdings zur Aufgabe zwingen (vgl. Scharpf/Schettkatt 1984:6f.).

In der Realität ist Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich seit 1958 kosten­neutral gewesen. Dies wird im folgenden noch näher erläutert. Zunächst soll der Fall einer Ar­beitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich betrachtet werden.

3.2.2 Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich

Bei einer Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich sinken Einkommen und Sozial­ab­gaben; die Massenkaufkraft wird geringer. Der gesamtwirtschaftliche Kreis­lauf einer Lohnsenkung wird nach der insbesondere von Gewerkschaften vorgebrachten Kaufkraft­theorie folgendermaßen beschrieben (vgl. Döding 1984:105): die Kaufkraft wird geringer, der Konsum sinkt, die darausfolgenden Umsatzrückgänge reduzieren die Investitionen und führen letztlich zum Abbau weiterer Arbeitsplätze. Offe (1984:70) widerspricht mit dem sogenannten 'Sperrklinkeneffekt' - Haushalte versuchen bei sinkendem Einkommen, den einmal erreichten Lebensstandard beizu­behalten -, der jedoch nur kurzfristige Schwankungen der Konsumquote im Konjunktur­verlauf erklärt (vgl. Kromphardt 1977:150).

Zur Kostensenkung wird von ArbeitgeberInnenseite darüber hinaus eine Senkung der Lohn- und Sozialkosten gefordert (vgl. Scholz 1994). ArbeitgeberInnen argumen­tieren aus dieser neoklassisch-liberalen Sicht mit der größeren Investitionsbandbreite durch gerin­gere Kostenbelastung (vgl. Freudenfeld 1984). Zwar "können Löhne zu hoch sein, damit Produktion unrentabel machen und so Menschen um ihren Arbeits­platz bringen. Sie kön­nen aber auch zu niedrig sein, um für die rentable Produktion von Konsumgütern erforder­liche Massenkaufkraft zu gewährleisten." (Matzner, zit.n. Czada u.a. 1992:370). Piper (1994) belegt, dass Einkommensungleichheiten gar das Wachstum beeinträchtigen kön­nen.[20] So sind Unternehmen in ihrer Gesamtheit durchaus daran interessiert, das Massen­einkommen infolge hoher Löhne zu steigern, obwohl dies dem Interesse des ein­zelnen Unternehmens zuwiderlaufen kann.

[...]


[1] Im Vordergrund der gewerkschaftlichen Argumentation für Arbeitszeitverkürzung standen bis dahin sozial-, freizeit- und humanisierungspolitische Aspekte.

[2] Diese Entwicklung wird allgemein als 'Scheren-Theorem' bezeichnet.

[3] Relativiert wird diese Tendenz durch den Übergang zur Dienstleistungswirtschaft und durch die Entstehung neuer Märkte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Biotechnologie und der Werkstoff- und Lasertechnik (vgl. Schüle 1986), die einen Nachfrageaus­gleich herbeiführen. Offensichtlich erfüllen diese neuen Teilmärkte jedoch keinen vollständigen Ausgleich; die Massenarbeitslosigkeit ist ein Beleg für die unzureichende Wirkung dieser neuen Märkte.

[4] Zwischen 1985 und 1993 erhöhte sich die Erwerbstätigenzahl von 26,6 Mio. auf 30 Mio. in den alten Bundesländern 1993 (vgl. Statistisches Bundesamt 1987:98 und 1994:78).

[5] Die tarifvertragliche Einführung der wöchentlichen Arbeitszeitverkürzungungen vollzog sich in folgenden Stufen: 1960 wurde von der 48- zur 45-Stunden-Woche übergegangen; 1970 belief sie sich auf 42 Stunden; 1980 auf 40 Stunden; 1990 auf 38,5 Stunden und 1995 auf 35 Stunden (in der Metall- und Druckindustrie).

[6] In dieser Zahl sind unterstellte Produktivitätseffekte berücksichtigt.

[7] Definitionsgemäß besteht ein zusätzlicher Bedarf an Arbeitskräften, wenn der Anstieg des Brutto­sozialproduktes größer ist als der Anstieg der Produktivität. Übersteigt die Produktivitätsrate die Wachstumsquote, sinkt das Arbeitsvolumen und damit die Arbeitszeit (temporale Anpassung) und/oder die Zahl der Erwerbstätigen (numerische Anpassung, vgl. Promberger u.a. 1995:473f.). Auf dieser vereinfachten Basis bauen alle Modelle zur Arbeitszeitverkürzung auf (vgl. Hinrichs/Offe/Wiesenthal 1984:141f.).

[8] Das Argument, dass ein Wirtschaftswachstum auch aus ökologischen Gründen nicht mehr zu vertreten ist, muss in dieser Arbeit ausgeklammert bleiben.

[9] So plädiert Freudenfeld (in Anlehnung an ein Positionspapier von BDA, Gesamtmetall und IW; 1984:128), dafür, die "Entstehung der Schere" durch Wachstum zu verhindern, "anstatt sich auf die Vermeidung der beschäftigungspolitisch negativen Konsequenzen zu beschränken"; Seifert (WSI; 1994:370), ein Verfechter der Arbeitszeitverkürzung, baut auf die "wachstumskonforme Gestaltung von Arbeitszeitverkürzungen". Selbst Gorz, der ein arbeitsmarktpolitisches Szenario mit Schwerpunkt auf humane Aspekte entwickelt, hält ein geringes Wirtschaftswachstum bei allerdings sehr optimistischen Produktivitätssteigerungen für zunächst unerlässlich (1991:160ff.).

[10] Methode ist die lineare Regressionsanalyse unter Einbeziehung von Bruttoinlandsprodukt und Arbeitslosenquote.

[11] "§ 1: Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfor­dernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen." (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967).

[12] Nicht nur in arbeitsmarktpolitischer, sondern auch ökologischer Hinsicht ist das Gesetz massiv kritisiert worden (vgl. Hickel/Priewe 1991 im Zusammenhang mit dem 'Gesetz für eine ökologisch-soziale Wirtschaft' der 'Grünen').

[13] In diesen Zahlen sind bereits Steuerausfälle, zusätzliche Sozialleistungen und Mindereinnahmen von Sozialbeiträgen miteinkalkuliert. Diese gesamtfiskalische Kostenrechnung der Arbeitslosigkeit ergibt die gegenwartsbezogenen Gesamtkosten.

[14] Zu den Stufen der Arbeitszeitverkürzungen s. Kap. 2.1.

[15] Vgl. IAB und Ifo, nach Mosdorf 1984:154: Dieser kritisiert die mit "hohen Fehlerquoten" behaf­teten Studien aufgrund von Unternehmensbefragungen, die auf ein schwer abschätzbares, zukünf­tiges Verhalten zielten, und Ex-post-Analysen, bei denen einzelne Kausalfaktoren nur schwer iso­liert werden könnten. Dies räumt auch Seifert (1989:156) ein: "Wie alle vorliegenden Unter­suchungen bestätigen, sind Arbeitszeitverkürzungen beschäftigungspolitisch besser als ihr Ruf. Unterschiede bestehen allerdings in der Auffassung, wie hoch der Beschäftigungseffekt zu veran­schlagen ist. Dies überrascht nicht, denn auch ex post bereitet es enorme methodische Schwierig­keiten, den Einfluss der Arbeitszeitverkürzungen auf die Beschäftigungsentwicklung von anderen Faktoren zu isolieren und zu messen."

[16] Für die allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit war die Verkürzung der Wochenarbeitszeit mit 70% ausschlaggebend (Reyher u.a. 1983:125)

[17] 1993 nahmen 583.000 Personen in Gesamtdeutschland an Vollzeit-FuU-Maßnahmen teil (vgl. Autorengemeinschaft 1993:462f.).

[18] Lohnausgleich liegt vor, "wenn nach einer Arbeitszeitverkürzung die nominalen Wochenlöhne bzw. Monatsgehälter unverändert bleiben" (Seifert/Welzmüller 1983:218).

[19] An einem Zahlenbeispiel verdeutlicht Zimmermann (1984:136), dass ein Verteilungsspielraum realistischerweise bis zu 7% betragen kann (Preisanstieg 3%; Produktivitätszuwachs 2,5%; arbeitszeitinduzierter Produktivitätszuwachs 1,5%). Wie dieser auf Arbeitszeitverkürzung und Lohnerhöhung verteilt wird, müssen die Tarifparteien aushandeln.

[20] Piper referiert zwei Studien, nach denen die Arbeitsproduktivität in der Tendenz schneller wächst, je geringer die Einkommensunterschiede sind. Je höher sie ausfallen, desto mehr gerate der Staat unter Druck, diese über "schädliche Eingriffe ins Marktgeschehen" auszugleichen.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
1996
ISBN (eBook)
9783832470821
ISBN (Paperback)
9783838670829
DOI
10.3239/9783832470821
Dateigröße
809 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Freie Universität Berlin – Politische Wissenschaft
Erscheinungsdatum
2003 (August)
Note
1,7
Schlagworte
volkswirtschaft wirtschaftspolitik arbeitsmarkt arbeitszeit arbeitslosigkeit
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Titel: Die wichtigsten Teilstrategien zu einer systematischen Arbeitszeitverkürzung
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