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Anwendbarkeit von speziellen E-Procurement-Tools für die Beschaffung der öffentlichen Hand

©2002 Diplomarbeit 162 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Das Internet vollzog in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung. Dieses neue Medium hat sich „von einem reinen wissenschaftlichen Netzwerk zu einer Plattform entwickelt, die eine neue Geschäftsgeneration ermöglicht“. Eine erste Phase der Internetnutzung der Unternehmen war von der Einweg-Kommunikation (Information), gefolgt von der Zweiweg-Kommunikation (Interaktion) gekennzeichnet; inzwischen werden Transaktionen über das Internet abgewickelt. Es erfolgte mitunter ein Wandel von Wertschöpfungsprozessen, die teilweise elektronisch abgebildet, mittlerweile gar unternehmensübergreifend vernetzt sind. Dabei ist von der ‚Elektronisierung des Geschäftverkehrs‘ die Rede, im Fachjargon Ebusiness genannt.
Am Anfang stand mit der Endkundenorientierung der internetbasierte Vertriebsprozeß im Vordergrund. Seit nicht allzu langer Zeit wurde dann E-Procurement, die internetbasierte Beschaffung, von den Unternehmen entdeckt und z.T. schon implementiert. E-Procurement verzeichnet seit geraumer Zeit, überwiegend getrieben von enormen Einsparpotentialen, exponentielle Wachstumsraten in der Privatwirtschaft, konstatiert Bogaschewsky. Angespornt durch die Vorreiterrolle der Privatwirtschaft in diesem Bereich, möchte nun auch die öffentliche Hand die elektronische Unterstützung und Abwicklung der Beschaffungsprozesse anwenden und damit Einsparungen in Milliardenhöhe erzielen, was der Steuerzahler sicherlich begrüßte. Dies erscheint plausibel, stellt doch der Staat mit Bund, Ländern und Gemeinden den größten Auftraggeber und zählt damit zu den größten beschaffenden deutschen Organisationen. Läßt sich dieses Vorhaben jedoch so einfach realisieren?
Diese eben aufgeworfene Frage wird im Mittelpunkt der vorliegenden Diplomarbeit stehen. Es gilt zu untersuchen, ob und inwieweit, der deutsche Staat in Gestalt der verschiedenen Beschaffungsorgane der Behörden, die von der Privatwirtschaft vorgelebte Einführung von E-Procurement nachvollziehen kann und darf. Es wird in diesem Kontext die Anwendbarkeit der ausgewählten E-Procurement-Tools Online Auktion, Online Reverse Auction sowie elektronische Ausschreibung für die Beschaffung der öffentlichen Hand im Fokus der Untersuchung stehen. Diese Instrumente stellen komplementäre Verfahren bzw. Modifikationen der traditionellen Ausschreibung dar, welche jedoch die vollständige elektronische Abwicklung der öffentlichen Beschaffung ermöglichen könnten. Im Blickfeld der Untersuchung der Anwendbarkeit […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 6581
Weisenbacher, Volker: Anwendbarkeit von speziellen E-Procurement-Tools für die
Beschaffung der öffentlichen Hand
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Stuttgart, Universität, Diplomarbeit, 2002
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

I. Inhaltsverzeichnis II
I. Inhaltsverzeichnis
Seite
I. Inhaltsverzeichnis... II
II. Abkürzungsverzeichnis... V
III. Abbildungsverzeichnis... X
IV. Tabellenverzeichnis... XII
1. Einleitung ... 1
1.1 Fragestellung... 1
1.2 Vorgehensweise ... 2
2. Begriffsabgrenzung... 4
2.1 E-Business und E-Procurement ... 4
2.2 E-Government und Public E-Procurement ... 5
3. E-Procurement ... 7
3.1 Die Bedeutung von E-Procurement ... 7
3.2 Allgemeine E-Procurement-Tools... 9
3.2.1 Online Auktion ... 13
3.2.2 Online Reverse Auction... 15
3.2.3 Elektronische Ausschreibung ... 17
4. Public Procurement in Deutschland ... 20
4.1 Charakterisierung öffentlicher Auftraggeber ... 20
4.2 Nationale und internationale Rechtsgrundlagen bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge ... 21
4.2.1 Die Beschaffungsverfahren der öffentlichen Hand ... 21
4.2.2 Grundsätze bei der Auftragsvergabe... 24
5. Anforderungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz von
E-Procurement in der Privatwirtschaft und in öffentlichen Institutionen ... 26
5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen ... 26
5.1.1 Elektronische Signatur... 26
5.1.1.1 Gesetzliche Grundlagen ... 26
5.1.1.2 Funktionsweise und Anwendungsfelder ... 28
5.1.1.3 Hemmnisse und Probleme bei der Einführung ... 31
5.1.2 Elektronischer Geschäftsverkehr... 33

I. Inhaltsverzeichnis III
5.1.2.1 Elektronischer Vertragsabschluß... 33
5.1.2.2 Rechtliche Aspekte hinsichtlich verschiedener elektronischer
Beschaffungsverfahren in der Privatwirtschaft... 37
5.1.3 Gesetzeskonformität verschiedener Formen der elektronischen
Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand... 39
5.1.3.1 Gegenwärtige Rechtslage ... 39
5.1.3.1.1 Elektronische Ausschreibungen ... 39
5.1.3.1.2 Online Reverse Auction ... 40
5.1.3.1.3 Beauftragung von Dienstleistern und Bedarfs-
bündelung der öffentlichen Hand im Rahmen der
elektronischen Beschaffungsverfahren... 42
5.1.3.2 Künftige Entwicklungen ... 43
5.2 Organisatorische Anforderungen... 45
5.2.1 Umsetzung und Implementierung elektronischer
Beschaffungsverfahren... 45
5.2.2 Anforderungen an Organisation und Personal... 49
5.3 Technische Anforderungen ... 50
5.4 Ökonomische Anforderungen ... 53
5.4.1 Online Reverse Auction... 53
5.4.2 Elektronische Ausschreibung ... 56
5.4.3 Zusammenfassende Betrachtung... 59
5.5 Zwischenfazit ­ Unterschiede zwischen öffentlicher und
privatwirtschaftlicher Beschaffung ... 59
6. Public E-Procurement ... 62
6.1 Entwicklungsstand und Anwendungsfelder von E-Government in
Deutschland... 62
6.1.1 Verwaltungsinterne elektronische Anwendungen ... 64
6.1.2 Bürgerorientierte elektronische Dienstleistungen ... 66
6.2 Projekte und Dienstleister im Public E-Procurement ... 68
6.2.1 Eigendurchgeführte Pilotprojekte und Initiativen im Public
E-Procurement ... 68
6.2.1.1 Ausländisches Projekt: Die Anwendung von Reverse
Auctions im US-Bundesstaat Pennsylvania... 68
6.2.1.2 Entwicklungen auf europäischer Ebene ... 70

I. Inhaltsverzeichnis IV
6.2.1.2.1 Das Informationsportal SIMAP der EU ... 70
6.2.1.2.2 Elektronische Ausschreibungsdatenbank TED der EU... 71
6.2.1.3 Projekte auf Bundesebene ... 72
6.2.1.3.1 Das Leitprojekt ,,E-Vergabe" ... 72
6.2.1.3.2 Elektronische Ausschreibung im Rahmen der
zentralen Beschaffung bei der Bundeswehr ... 76
6.2.1.4 Projekte auf Landes- und Kommunalebene... 78
6.2.1.4.1 E-Procurement-Projekte verschiedener Bundesländer... 78
6.2.1.4.2 E-Procurement-Projekte auf kommunaler Ebene ... 80
6.2.2 Elektronische Abwicklung von Ausschreibungs- und Beschaffungs-
prozessen der öffentlichen Hand mit Hilfe von Intermediären ... 82
6.2.2.1 Die Handelsplattform der Cosinex.com GmbH ... 82
6.2.2.2 Darstellung weiterer Dienstleister für die elektronische
Beschaffung der öffentlichen Hand in Deutschland ... 83
7. Fazit ... 86
V. Anhang ... XIII
VI. Literaturverzeichnis ... XLIV
Bücher und Schriften ...XLIV
Internetquellen ... LIV
Sonstige Quellen ...LXXI

II. Abkürzungsverzeichnis V
II. Abkürzungsverzeichnis
ABlEG Amtsblatt
der
EG
ADV
Automatisierte Datenverarbeitung
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ATLAS
Automatisiertes Tarif- und lokales Zoll-Abwicklungssystem
B2B
Business-to-Business
B2C
Business-to-Consumer
B2G
Business-to-Government
BA
Beschaffung Aktuell
BAFI
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAnz.
Bundesanzeiger
BauR
Baurecht aktuell
BBR
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BeschA
Beschaffungsamt des BMI
BHO
Bundeshaushaltsordnung
BIP
Bruttoinlandsprodukt
BKartA
Bundeskartellamt
BKG
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
BKRL
Baukoordinierungsrichtlinie
BMBF
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BME
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BMI
Bundesministerium des Innern
BMVBW
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BOS
Bremen Online Services GmbH & Co. KG
BSI
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
BVA
Bundesverwaltungsamt
BWB
Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
BWV
Bundeswertpapierverwaltung
bzgl. bezüglich
C2B
Consumer-to-Business
C2C
Consumer-to-Consumer

II. Abkürzungsverzeichnis VI
C2G
Consumer-to-Government
CA
Certification Authority
CAPS
Center for Advanced Purchasing Studies
CERT
Computer Emergency Response Team
CR
Computer und Recht
DEPATIS
Deutsches Patentinformationssystem
DGS
Department of General Services
Difu
Deutsches Institut für Urbanistik
DIGANT Digitales
Antragsverfahren
DIHT
Deutscher Industrie- und Handelstag
DIN
Deutsches Institut für Normung e.V.
DKRL
Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie
DMR
Diebold Management Report
DBMS
Datenbank Manangement System
DStGB
Deutscher Städte- und Gemeindebund
DSWR
Datenverarbeitung, Steuer, Wirtschaft, Recht
DuD
Datenschutz und Datensicherheit
E
Electronic
ECC
European Communication Council
ECI
Euro Info Center
EDI
Electronic Data Interchange
EDIFACT
Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Trans-
port
EGG
Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr
EGV
EG-Vertrag
EL
Ergänzungslieferung
ELSTER
Elektronische Steuererklärung
EMIR
Elektronisches Management-Informationssystem für die Rüstung
endg.
endgültig
ERP
Enterprise Resource Planning
ETHICS
Electronic Tender Handling & Information Communication System
EuZW
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
f.
folgende
FernAbsG
Fernabsatzgesetz

II. Abkürzungsverzeichnis VII
ff.
fortfolgende
FTC
Federal Trade Commission
FTP
File Transfer Protocol
G2B
Government-to-Business
G2C
Government-to-Consumer
G2G
Government-to-Government
GAEB
Gemeinsamer Ausschuß Elektronik im Bauwesen
GI
Gesellschaft für Informatik e.V.
GM
General Motors
GPA
General Procurement Agreement
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
HTTP
Hypertext Transfer Protocol
IAO
Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation der Fraunhofer Gesell-
schaft
i.d.R.
in der Regel
IM
Innenministerium
INDI
Interoperabilität digitaler Identität
ISIS
Industrial Signature Interoperability Specification
IuK
Information und Kommunikation
IuKDG
Informations- und Kommunikationsdienstegesetz
i.V.m.
in Verbindung mit
i.w.S.
im weiteren Sinne
JIT
Just-in-time
KGSt
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
KMU
kleine und mittelständische Unternehmen
KoopA
Kooperationsausschuß
LDAP
Lightweight Directory Access Protocol
LHO
Landeshaushaltsordnung(en)
LHS
Landeshauptstadt
LIT
Landesamt für Informationstechnik
LKRL
Lieferkoordinierungsrichtlinie
ME
Mengeneinheit
MMR
Multimedia und Recht

II. Abkürzungsverzeichnis VIII
MRO
Maintenance, Repair, Operating
MRP
Manufacturing Resource Planning
MTT
MailTrusT
NRW
Nordrhein-Westfalen
ÖAG
Öffentliche(r) Autraggeber
o.J.
ohne Jahresangabe
o.Jg.
ohne Jahrgangsangabe
o.O.
ohne Ortsangabe
o.S.
ohne Seitenangabe
o.V.
ohne Verfasser
PDA
Personal Digital Assistent
PDF
Portable Document Format
PKI
Public-Key-Infrastruktur
PROFI Projektförder-Informationssystem
Rdnr.
Randnummer
RegTP
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
RL
Richtlinie
RMRL Rechtsmittelrichtlinie
s.
siehe
S.
Seite
SigG1997
Signaturgesetz von 1997
SigV1997
Signaturverordnung von 1997
SigG2001
Signaturgesetz von 2001
SigV2001
Signaturverordnung von 2001
SIMAP
Système d'information pour les Marchés Publics
SKRL
Sektorenkoordinierungsrichtlinie
SRL
Signaturrichtlinie
SRMRL Sektorenrechtsmittelrichtlinie
SSL
Secure Socket Layer
Tab.
Tabelle
TED
Tenders Electronic Daily
TO
Tagesordnung
TQM
Total Quality Management
u.a.
unter anderem/n

II. Abkürzungsverzeichnis IX
Univ.
Universität
v. vom
VDE
Technisch-Wissenschaftlicher Verband der Elektrotechnik, Elektronik,
Informationstechnik e.V.
VerstV
Versteigererverordnung
VgV
Vergabeverordnung
VHB
Vergabehandbuch des Bundes
VMB
Virtueller Marktplatz Bayern GmbH
VOB
Verdingungsordnung für Bauleistungen
VOB/A
Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A
VOF
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Verdingungsordnung für Leistungen
VOL/A
Verdingungsordnung für Leistungen Teil A
VOP
Verwaltung, Organisation und Personal
(Anmerkung: ab Ausgabe Nr. 1/2002 erscheint diese Fachzeitschrift der
öffentlichen Verwaltung unter dem Titel ,,Innovative Verwaltung")
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
WISU
Das Wirtschaftsstudium
WTO
World Trade Organisation
WuW
Wirtschaft und Wettbewerb
WuW/E
Wirtschaft und Wettbewerb - Entscheidungssammlung zum Kartellrecht
XML
Extensible Markup Language
Zfbf
Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung
zugl.
zugleich
ZWF
Zeitschrift für wirtschaftlichen Fabrikbetrieb

III. Abbildungsverzeichnis X
III. Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1:
Vergabearten der öffentlichen Hand ... 22
Abb. 2:
Prozeßkette der Beschaffung mit neuen Beschaffungs-
verfahren ... 45
Abb. 3:
Prozesse auf der elektronischen Vergabeplattform des
Projektes ,,E-Vergabe" ... 74
Abb. A1:
Akteursbeziehungen im E-Business und E-Government ... XIII
Abb. A2:
Strategische Entwicklung des Einkaufs ...XIV
Abb. A3:
Nutzenpotentiale des E-Procurement ...XV
Abb. A4:
Gründe für Einsparungen durch Einsatz einer
E-Procurement-Lösung ­ heute vs. zukünftig...XVI
Abb. A5:
Elektronische Marktplätze...XVII
Abb. A6:
Verschiedene Auktionsformen ...XXII
Abb. A7:
EU-Schwellenwerte für verschiedene Auftragsarten und
Auftraggeber... XXIV
Abb. A8:
Flußdiagramm des Beschaffungsprozesses der öffentlichen
Hand ... XXV
Abb. A9:
Asymmetrisches Verschlüsselungverfahren bei der elektroni-
schen Signatur... XXVI
Abb. A10:
Verschiedene Betreibermodelle für die Durchführung
elektronischer Ausschreibungen mit dem Dienstleister
Cosinex.com GmbH... XXVII
Abb. A11:
Ablauf einer Reverse Auction der öffentlichen Hand ... XXVIII
Abb. A12:
Traditioneller und elektronischer Ausschreibungsprozeß ... XXIX
Abb. A13:
Internetzugriffsmöglichkeiten in deutschen Behörden ... XXX
Abb. A14:
Zugriffsmöglichkeiten auf E-Mail in deutschen Behörden ... XXX
Abb. A15:
Komponenten für die Durchführung einer elektronischen
Ausschreibung bzw. Reverse Auction der öffentlichen Hand ... XXXI
Abb. A16:
Gründe für und gegen die elektronische Vergabe nach VOL ... XXXII
Abb. A17:
Gründe für und gegen die elektronische Vergabe nach VOB ... XXXII
Abb. A18:
Barrieren bei der Einführung neuer Technologien aus Sicht
der Behörden und der Privatwirtschaft... XXXIII
Abb. A19:
Ziele des Einsatzes von E-Government aus Behördensicht ...XXXIV

III. Abbildungsverzeichnis XI
Abb. A20:
Barrieren beim Einsatz von E-Government-Anwendungen
aus Behördensicht ­ heute und in Zukunft ...XXXV
Abb. A21:
Internationaler Vergleich der Service-Reife von
E-Government in 22 Staaten ... XL
Abb. A22:
Klassifizierung von E-Government-Projekten ... XLI
Abb. A23:
Prozeß der elektronischen Ausschreibung beim BWB ... XLII
Abb. A24:
Systemarchitektur für die elektronische Auftragsvergabe
beim BWB... XLIII

IV. Tabellenverzeichnis XII
IV. Tabellenverzeichnis
Tab. 1:
Beziehungsstrukturen und Preisfindung verschiedener
elektronischer Beschaffungsmöglichkeiten... 12
Tab. 2:
Auktionsergebnisse des Pilotprojektes des DGS,
Pennsylvania/USA ... 69
Tab. A1:
Übersicht zitierter nationaler und internationaler
Rechtsgrundlagen...XVIII
Tab. A2:
Charakteristika der betrachteten E-Procurement-Tools...XXIII
Tab. A3:
E-Government-Modellprojekte des Bundes im Rahmen der
E-Government-Initiative ,,BundOnline 2005" ...XXXVI
Tab. A4:
Untersuchungsergebnisse einer Benchmarkingstudie über
das Angebot an E-Government-Dienstleistungen für Bürger
und Unternehmen in den 15 EU-Mitgliedstaaten plus
Norwegen und Island...XXXVIII

1. Einleitung 1
1. Einleitung
Das Internet vollzog in den letzten Jahren eine rasante
1
Entwicklung. Dieses neue
Medium hat sich ,,von einem reinen wissenschaftlichen Netzwerk zu einer Plattform
entwickelt, die eine neue Geschäftsgeneration ermöglicht"
2
.
Eine erste Phase der Internetnutzung der Unternehmen war von der Einweg-
Kommunikation (Information), gefolgt von der Zweiweg-Kommunikation (Interaktion)
gekennzeichnet; inzwischen werden Transaktionen über das Internet abgewickelt.
3
Es erfolgte mitunter ein Wandel von Wertschöpfungsprozessen, die teilweise elek-
tronisch abgebildet, mittlerweile gar unternehmensübergreifend vernetzt sind. Dabei
ist von der ,Elektronisierung des Geschäftverkehrs`
4
die Rede, im Fachjargon E-
Business genannt. Am Anfang stand mit der Endkundenorientierung der internetba-
sierte Vertriebsprozeß im Vordergrund. Seit nicht allzu langer Zeit wurde dann E-
Procurement, die internetbasierte Beschaffung, von den Unternehmen entdeckt und
z.T. schon implementiert.
5
E-Procurement verzeichnet seit geraumer Zeit, überwiegend getrieben von enormen
Einsparpotentialen, exponentielle Wachstumsraten in der Privatwirtschaft, konstatiert
Bogaschewsky.
6
Angespornt durch die Vorreiterrolle der Privatwirtschaft in diesem
Bereich, möchte nun auch die öffentliche Hand die elektronische Unterstützung und
Abwicklung der Beschaffungsprozesse anwenden und damit Einsparungen in Milliar-
denhöhe erzielen, was der Steuerzahler sicherlich begrüßte.
7
Dies erscheint plausi-
bel, stellt doch der Staat mit Bund, Ländern und Gemeinden den größten Auftragge-
ber und zählt damit zu den größten beschaffenden deutschen Organisationen.
8
Läßt sich dieses Vorhaben jedoch so einfach realisieren?
1.1 Fragestellung
Diese eben aufgeworfene Frage wird im Mittelpunkt der vorliegenden Diplomarbeit
stehen. Es gilt zu untersuchen, ob und inwieweit, der deutsche Staat in Gestalt der
1
vgl. hierzu auch Weber (2001), S. 100: binnen 5 Jahren erreichte das Internet 50 Mio. Benutzer
weltweit, wofür das Radio 38 Jahre und das Fernsehen 13 Jahre benötigten.
2
Amor (2000a), S. 27
3
vgl. Boller, Beuchat (2001), S. 55 f.
4
Sihn, Klink (2001), S. 387
5
vgl. Bogaschewsky (1999a), S. 14 und Sihn, Klink (2001), S. 387
6
vgl. Bogaschewsky (2000), S. 34
7
vgl. KPMG (2001a), S. 1 und Cosinex (2001a), o.S.
8
vgl. Mummert + Partner (2001), o.S. und Oesterhelt, Paul (2001), S. 20

1. Einleitung 2
verschiedenen Beschaffungsorgane der Behörden, die von der Privatwirtschaft vor-
gelebte Einführung von E-Procurement nachvollziehen kann und darf.
Es wird in diesem Kontext die Anwendbarkeit der ausgewählten E-Procurement-
Tools Online Auktion, Online Reverse Auction sowie elektronische Ausschreibung für
die Beschaffung der öffentlichen Hand im Fokus der Untersuchung stehen. Diese
Instrumente stellen komplementäre Verfahren bzw. Modifikationen der traditionellen
Ausschreibung dar, welche jedoch die vollständige elektronische Abwicklung der öf-
fentlichen Beschaffung ermöglichen könnten.
Im Blickfeld der Untersuchung der An-
wendbarkeit dieser E-Procurement-Instrumente steht die Analyse der rechtlichen
Rahmenbedingungen und der organisatorischen, technischen sowie ökonomischen
Anforderungen. Diese Aspekte sind für die Einsatzmöglichkeit der betrachteten E-
Procurement-Tools von entscheidender Bedeutung.
Die Arbeit konzentriert sich dabei auf die Beschaffung in Form der ausschreibungs-
pflichtigen Auftragsvergabe der öffentlichen Hand in Deutschland. Die untersuchten
Voraussetzungen der Verfahren und dargestellte Pilotprojekte der öffentlichen elek-
tronischen Beschaffung (Public E-Procurement), in deren Rahmen die betrachteten
E-Procurement-Tools eingesetzt werden, sollen dann eine Schlußfolgerung erlauben,
welche verdeutlicht, inwiefern zukünftig die elektronische Beschaffung der öffentli-
chen Hand erfolgen könnte.
1.2 Vorgehensweise
Zunächst werden in Kapitel zwei notwendige Begriffsabgrenzungen für verschiede-
ne, in dieser Arbeit grundlegende und relevante Begriffe, getroffen. Im dritten Kapi-
tel wird die Bedeutung aufgezeigt, welche dem E-Procurement generell zukommt.
Überdies werden gängige E-Procurement-Instrumente kurz dargestellt, bevor die
ausgewählten Tools näher untersucht werden. Dabei wird geprüft, ob die ausge-
suchten Verfahren grundsätzlich in der Beschaffung der öffentlichen Hand eingesetzt
werden könnten. Im Anschluß daran werden in Kapitel vier die Organisation und
Struktur des öffentlichen Beschaffungswesens (Public Procurement) in Deutschland
und dessen rechtliche Grundlagen dargelegt. Das Kapitel fünf beinhaltet die Unter-
suchung der Anforderungen hinsichtlich der Anwendbarkeit der ausgewählten E-
Procurement-Tools in der öffentlichen Hand, wobei privatwirtschaftliche Lösungen
und deren Rahmenbedingungen fallweise vergleichend hinzugezogen werden. Eine
besonders gewichtige Rolle spielen hierbei die rechtlichen Rahmenbedingungen der

1. Einleitung 3
elektronischen Signatur, die Grundsätze des elektronischen Geschäftsverkehrs so-
wie das novellierte Vergaberecht. Ferner werden die organisatorischen und techni-
schen Voraussetzungen sowie Wirtschaftlichkeitsaspekte für den Einsatz der innova-
tiven Verfahren untersucht. Zum Abschluß dieses Kapitels erfolgt eine kurze Heraus-
stellung der Unterschiede zwischen öffentlicher und privatwirtschaftlicher Beschaf-
fung. In Kapitel sechs folgt zunächst ein Statusbericht von E-Government in
Deutschland, wobei auch Beispiele für verwaltungsinterne elektronische Anwendun-
gen und bürgerorientierte elektronische Dienstleistungen kurz dargestellt werden.
Der Hauptteil dieses Kapitels widmet sich der Darstellung von Pilotprojekten im Pu-
blic E-Procurement bei denen die ausgewählten E-Procurement-Tools eingesetzt
werden bzw. wurden. Dabei werden neben einem US-amerikanischen Projekt und
den Entwicklungen auf EU-Ebene, Pilotprojekte auf Bundes-, Landes-, und Kommu-
nalebene betrachtet, welche von den Behörden selbst geführt werden. Im Anschluß
daran, werden Möglichkeiten der öffentlichen Beschaffung mittels Dienstleistern auf-
gezeigt. Kapitel sieben beinhaltet ein kurzes Résumé der Untersuchungen und eine
kritische Betrachtung des Entwicklungsstandes des Public E-Procurement bzw. der
diskutierten Verfahren. Schließlich folgt ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.

2. Begriffsabgrenzung 4
2. Begriffsabgrenzung
Die Entwicklung des Internet führte zu zahlreichen Wortschöpfungen. Um die für die-
se Arbeit grundlegenden Begriffe einordnen zu können, werden sie in diesem Kapitel
so definiert, wie sie in dieser Arbeit verstanden werden.
2.1 E-Business und E-Procurement
Unter dem Begriff E-Business werden hier ,,die Anbahnung sowie die teilweise re-
spektive vollständige Unterstützung, Abwicklung und Aufrechterhaltung von Lei-
stungsaustauschprozessen mittels elektronischer Netze verstanden"
9
.
Mit Leistungsaustauschprozessen sind hier Prozesse gemeint, innerhalb derer es
zum Transfer von Dienstleistungen, materiellen oder immateriellen Gütern gegen
kompensatorische Leistung kommt.
10
Es steht dabei die unternehmsprozessorien-
tierte Betrachtung im Vordergrund, wobei die Transformation existenter und die Ge-
staltung neuer, leistungsfähigerer Geschäftsprozesse unter Anwendung modernster
IuK-Technologien betont wird.
11
E-Business beeinflußt alle Glieder der Wertschöp-
fungskette und führt daher mitunter zur ,,elektronischen Integration und Verzahnung
unterschiedlicher Wertschöpfungsketten oder unternehmensübergreifender Ge-
schäftsprozesse"
12
.
Die Definition zielt, hinsichtlich der beteiligten Akteure, auf elektronisch basierte
Austauschbeziehungen zwischen privaten Unternehmen (Business) untereinander
bzw. zwischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen (Government
13
) oder Pri-
vatpersonen als Konsumenten (Consumer), ab (s. auch Abb. A1, S. XIII).
14
Mit elektronischen Netzen soll in obiger Definition eine Fokussierung auf den Einsatz
der internetbasierten Netzwerktechnologien Intranet, Extranet und des Internet selbst
sowie den damit in Verbindung stehenden, wichtigsten elektronischen Diensten
WWW, E-Mail, FTP und Telnet, erfolgen.
15
Prinzipiell muß auch EDI zu den elektro-
nischen, allerdings proprietären und geschlossenen Netzen gezählt werden.
16
9
Wirtz (2000), S. 29
10
vgl.
ebenda
11
vgl. Möhrstädt u.a. (2001), S. 20 und Zerdick u.a. (2001), S. 218
12
Möhrstädt. (2001), S. 20 f.
13
vgl. Lenz (2001), S. 34: für ,,öffentliche Institutionen" oder ,,Verwaltung" ebenso gebräuchlich ist
die Bezeichnung ,,Administration" anstelle von ,,Government"
14
vgl. Wirtz (2000), S. 29, Jansen, Priddat (2001), S. 91 f. und Hermanns, Sauter (1999a), S. 23
15
vgl. Hermanns, Sauter (1999a), S. 16, Rebstock (1999), S. 17 und Helfrich (2001), o.S.
16
vgl. Rebstock (1999), S. 17 und BCG (2000), S. 7 f.

2. Begriffsabgrenzung 5
Angesichts der großen Bedeutung des Internet in Verbindung mit Beschaffungspro-
zessen im Kontext dieser Arbeit, werden die Begriffe ,,elektronisch" und ,,internetba-
siert" im weiteren als gleichbedeutend verwendet.
Ein wichtiger Bestandteil innerhalb des E-Business-Konzeptes stellt die elektronische
Beschaffung dar.
17
Anknüpfend an obige Definition wird im folgenden unter E-
Procurement die Abwicklung von Beschaffungsprozessen durch die Anwendung von
Beschaffungsverfahren mit Unterstützung von internetbasierten Netzwerktechnologi-
en (E-Procurement-Tools) verstanden.
18
Mit E-Procurement-Tools sind also ver-
schiedene Instrumente bzw. Verfahren zur elektronischen Abwicklung und Unterstüt-
zung von Beschaffungsprozessen (z.B. elektronische Katalog-Systeme, Online Auk-
tionen) gemeint. E-Procurement verkörpert somit die lieferantenorientierte Perspekti-
ve des E-Business und beeinflußt die Wertschöpfungskette hinsichtlich der Bereiche
Beschaffung, Materialwirtschaft und Logistik.
19
In Kapitel drei wird detaillierter auf die
Bedeutung von E-Procurement und dessen Instrumente eingegangen.
2.2 E-Government und Public E-Procurement
Der Begriff E-Government entspricht dem deutschen Ausdruck ,,elektronische Ver-
waltung".
20
E-Government wird von Langkabel zutreffend als der ,,etwas schüchterne-
re Bruder von E-Business"
21
tituliert, womit er andeuten möchte, daß die öffentliche
Verwaltung, im Gegensatz zur privaten Wirtschaft, nur zögerlich von der E-Business-
Revolution erfaßt wurde und der Entwicklung von E-Business hinterherhinkt.
22
Die elektronische Unterstützung und Abwicklung von Verwaltungs- und Geschäfts-
prozessen innerhalb der Verwaltung
23
und über ihre Organisationsgrenzen hinweg,
wird hier als E-Government aufgefaßt.
24
Mit Verwaltung sind hierbei alle öffentlichen
Institutionen auf sämtlichen Verwaltungsebenen gemeint. Im Blickpunkt der Definition
17
vgl. Möhrstädt u.a. (2001), S. 22
18
vgl. Arnold, Eßig (2000), S. 203 und Bogaschewsky, Kracke (1999), S. 28 ff.
19
vgl. Arnold, Eßig (2000), S. 202 und Möhrstädt u.a. (2001), S. 22
20
vgl. Lenz (2001), S. 34
21
Langkabel (2000), S. 6
22
vgl. PwC, DStGB (2000), S. 5
23
vgl. Lenz (2001), S.53 und Gisler (2001), S. 20 f.: ,,innerhalb der Verwaltung" subsumiert hier
Verwaltungsprozesse zwischen Ämtern innerhalb der selben sowie zwischen verschiedenen
Behörden, unabhängig davon, ob die Behörden auf der selben (horizontale Sicht) oder auf un-
terschiedlichen (vertikale Sicht) Verwaltungsebenen angesiedelt sind.
24
vgl. Langkabel (2000), S. 6, PwC, DStGB (2000), S. 5 und Hausschild (2001), S. 3

2. Begriffsabgrenzung 6
stehen folglich elektronische Prozesse im gesamten behördlichen Bereich sowie zwi-
schen den Schnittstellen Verwaltung-Bürger und Verwaltung-Wirtschaft.
25
Die Beziehungen der Akteure des E-Business und des E-Government sind in Abb.
A1 auf S. XIII im Überblick dargestellt. Es werden Verwaltung (Government), Unter-
nehmen (Business) und Konsumenten bzw. Bürger
26
(Consumer/Citizen), als Anbie-
ter einer Leistung, die gleichzeitig auch Nachfrager sein können, zu ihren jeweiligen
Zielgruppen in Beziehung gesetzt. Dabei wird bspw. die Beziehung zwischen einem
Unternehmen als Anbieter und einem Konsumenten als Nachfrager der Leistung, mit
Business-to-Consumer oder durch Ersetzen von ,,to" mit dem Homophon ,,2" und
unter Verwendung eines Akronyms, kurz als B2C bezeichnet. Somit bezeichnen die
dadurch entstehenden Akronyme G2G, G2B, G2C, B2G, C2G, B2B, B2C und C2B,
welche in der Folge verwendet werden, die verschiedenen Beziehungen zwischen
den Akteuren.
27
Zu dem Bereich des E-Government zählen alle elektronisch basierten Akteursbezie-
hungen mit Beteiligung der Verwaltung (in Abb. A1 grau hinterlegte Felder), wohin-
gegen Beziehungen unter Teilnahme von mindestens einem Unternehmen, i.w.S.
dem E-Business zugeordnet werden können. Die Beziehung Consumer-to-Consumer
(C2C) ist hier irrelevant.
Die Aufmerksamkeit dieser Arbeit gilt der Beziehung G2B, also der Schnittstelle zwi-
schen Verwaltung und Wirtschaft, denn hierunter fällt Public E-Procurement, die
elektronische Beschaffung der öffentlichen Hand.
28
Eine nähere Begriffsbestimmung
hinsichtlich der Zugehörigkeit von Institutionen zur öffentlichen Hand, erfolgt unter
Abschnitt 4.1. Die Cosinex.com GmbH
29
, Betreiberin einer vergaberechtskonformen
Handelsplattform für öffentliche Institutionen, sieht Public E-Procurement als treiben-
de Kraft des E-Government.
30
25
vgl. PwC, DStGB (2000), S. 5, Gisler (2001), S. 20 f. und Forrester Research (2001), o.S.
26
in Beziehung mit einem Unternehmen wird eine Privatperson hier als Konsument, in Verbindung
mit der Verwaltung, als Bürger betrachtet.
27
vgl. Hermanns, Sauter (1999a), S. 23, Jansen, Priddat (2001), S. 91 f. und Lenz (2001), S.34
28
vgl. KPMG (2001b), S. 1 und Jansen, Priddat (2001), S. 15
29
URL:
http://www.cosinex.com
30
vgl. Cosinex (2001b), o.S.

3. E-Procurement 7
3. E-Procurement
3.1 Die Bedeutung von E-Procurement
Die Funktion der Beschaffung wurde in Unternehmen stets vernachlässigt. Man be-
trachtete diesen Funktionsbereich mitunter als operativen Erfüllungsgehilfen von
Produktion und Absatz.
31
Aufgrund der in den letzten Jahren steigenden Beschaf-
fungstiefe (Anteil des Beschaffungsvolumen am Umsatz), die in einigen Branchen bei
über 50% liegt, kommt der Beschaffung eine größere Bedeutung zu. Sie trägt daher
eine größere Ergebnisverantwortung und avanciert immer mehr zur Quelle der Gene-
rierung von Wettbewerbsvorteilen; die Beschaffung gewinnt damit an strategischem
Charakter.
32
Die Tatsache, daß die Entwicklung der Beschaffung während der letzten
Jahrzehnte von einer informationstechnischen Unterstützung begleitet wurde (s. Abb.
A2, S. XIV), welche ihre Effektivität und Effizienz steigerte, verlieh der Beschaffung
ebenfalls eine gewichtigere Rolle innerhalb des Unternehmens. Diese, von
Hamm/Brenner als ,,Emanzipation des Einkaufs"
33
bezeichnete Entwicklung, unter-
streicht die gestiegene strategische Bedeutung der Beschaffung im Unternehmen.
34
Die vorteilhaften Charakteristika des Internet, wie hohe Standardisierung und Kom-
patibilität der Technologie, zeitlich und räumlich unabhängige sowie unbeschränkte
Verfügbarkeit, große Verbreitung und schnelle Datenübertragung, ermöglichen dem
Beschaffungsbereich vielfältige Nutzenpotentiale, die sich auf die operative sowie
strategische Ebene auswirken.
35
Durch die Nutzung dieses neuen Mediums sind
Nutzenpotentiale des E-Procurement bzgl. der Faktoren Zeit, Kosten und Beschaf-
fungsqualität realisierbar, welche die Basis für strategische Erfolgspotentiale bilden.
36
Eine Aufstellung erzielbarer Nutzenpotentiale des E-Procurement, welche durch den
Einsatz eines oder mehrerer E-Procurement-Tools realisiert werden können, zeigt
Abb. A3 auf S. XV. Zu diesen elektronischen Beschaffungsinstrumenten gehören:
EDI bzw. Web-EDI, elektronische Katalog-Systeme, Online Auktionsformen, elektro-
nische Ausschreibungen, und elektronische Marktplätze.
37
Diese Tools werden unter
Abschnitt 3.2 kurz dargestellt.
31
vgl. Arnold (1997), S. 56
32
vgl. Arnold (1997), S. 13 f., Mattes (1999), S. 59 und Arthur Andersen (2001), S. 6
33
Hamm, Brenner (1999), S. 127
34
vgl. Arnold, Eßig (2000), S. 202 f. und Hamm, Brenner (1999), S. 125 ff.
35
vgl. Brenner, Wilking (1999), S. 63 und Bogaschewsky (1999a), S. 15 ff.
36
vgl. Wirtz (2000), S. 38 f., Nenninger, Gerst (1999), S. 286 f. und Dörflein, Thome (2000), S. 63
ff.
37
vgl. Möhrstädt u.a. (2001), S. 70, BCG (2000), S. 31 und KPMG (2001c), S. 12

3. E-Procurement 8
Die Nutzungsmöglichkeiten von E-Procurement sind also vielfältig und für jedes Un-
ternehmen bzw. jede Organisation aufgrund der jeweils besonderen Situation ver-
schieden.
38
Die Einführung von E-Procurement erfolgt üblicherweise durch ein Pilot-
projekt, dem gewöhnlich eine Kosten/Nutzen-Analyse vorausgeht.
39
Die Realisierung
erfolgt mittels o.g. Tools, wobei die zu beschaffende Güterart und die spezifischen
Rahmenbedingungen i.d.R. die Art des eingesetzten Beschaffungsinstruments be-
stimmen.
40
Üblicherweise wird im Vorfeld der Einführung eine Untersuchung des Be-
schaffungsportfolios mit der in der Praxis verbreiteten ABC-Analyse durchgeführt.
41
Einige weitere Aspekte die mit der Entwicklung des E-Procurement einhergehen,
sollen nicht unerwähnt bleiben. Durch die erhöhte Markttransparenz ist der Effekt der
Dis-Intermediation festzustellen, womit die Ausschaltung traditioneller Zwischen-
händler gemeint ist.
42
Gleichzeitig treten jedoch neue Internetdienstleister in Erschei-
nung, Kollmann spricht daher von Re-Intermediation. Diese sog. Cyberintermediäre
konzentrieren sich auf die rein technische Unterstützung, bringen Anbieter und
Nachfrager auf ihrer Internet-Plattform zusammen (Plattform-Betreiber) oder stellen
Inhalte und Informationen zur Verfügung (Content-Provider); es existieren auch
Mischformen.
43
Es ist anzumerken, daß E-Procurement-Anwendungen nicht nur für
Großunternehmen, sondern auch für KMU nutzbar und erschwinglich sind.
44
Im übri-
gen ergeben sich ebenso für Lieferanten Vorteile durch E-Procurement (z.B. effizi-
entere Prozesse), was zu einer Internet-typischen Win-Win-Situation führt.
45
Mehrere Studien belegen, daß E-Procurement in Deutschland und in Europa heute
noch am Anfang seiner Entwicklung steht. Laut einer Studie von Arthur Andersen,
sehen deutsche Unternehmen die größten Einsparpotentiale heute und zukünftig in
der Reduktion der Durchlaufzeit, der Entlastung des Einkaufs von operativen Aufga-
ben, gefolgt von der Reduktion redundanter Einkaufsprozesse und einer Senkung
der Transaktionskosten (s. Abb. A4, S. XVI). Als Barrieren für die Einführung von E-
Procurement werden Sicherheitsbedenken, die notwendige interne Organisationsan-
passung, Desinteresse und fehlende E-Procurement-Erfahrung auf Lieferantenseite
38
vgl. Bogaschewsky (1999a), S. 15 und Braunstetter, Hasenstab (2001), S. 512
39
vgl. Jendreizik (2001), S. 17
40
vgl. BCG (2000), S. 31 f. und Nenninger, Gerst (1999), S. 287 f.
41
vgl. Jendreizik (2001), S. 15, Aust u.a. (2000), S. 34 f. und BCG (2000), S. 31
42
vgl. Bogaschewsky, (2000), S. 34 f. und Strauß, Schoder (1999), S. 67
43
vgl. Arnold, Eßig (2000), S. 203 f., Brenner, Lux (2000), S. 228 ff. und Kollmann (2001), S. 44
44
vgl. Arthur Andersen (2001), S. 3
45
vgl. Brenner, Lux (2000), S. 173

3. E-Procurement 9
sowie die Produktvielfalt der Lösungsanbieter genannt. Der erwartete Implementie-
rungsschub von E-Procurement steht noch bevor, stellt KPMG fest.
46
Resümierend kann festgehalten werden, daß E-Procurement neben Kosten- und
Zeitersparnissen sowie erhöhter Beschaffungsqualität ebenso verbesserte Entschei-
dungen auf strategischer Ebene ermöglichen kann. E-Procurement-Lösungen ver-
helfen insgesamt zu effizienteren und effektiveren Beschaffungsaktivitäten. Die Vor-
teile von E-Procurement überwiegen und können bei richtiger Nutzung zur Erhöhung
der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beitragen.
47
Hierzu ist allerdings ein
Überdenken vorhandener Prozesse und ggf. eine Reorganisation des Einkaufs von
Nöten.
48
,,Die Aussage ,Im Einkauf liegt der Gewinn` ist treffender denn je."
49
3.2 Allgemeine E-Procurement-Tools
Um einen Überblick über verschiedenene E-Procurement-Instrumente zu gewinnen,
werden diese im folgenden stichpunktartig aufgeführt und kurz beschrieben:
·
EDI und Web-EDI:
EDI findet schon seit geraumer Zeit vorwiegend in der Automobilindustrie und
dem Handel Anwendung. Es ermöglicht automatisierten Datenaustausch und wird
neben der Beschaffung in den Bereichen Produktion, Logistik und für den Zah-
lungsverkehr eingesetzt.
50
Seine teure Implementierung lohnt sich jedoch nur bei
großen Transaktionsvolumina, also nur für Großunternehmen. Mit dem seit jünge-
rer Zeit existenten, internetbasierten Web-EDI, können EDI-Nachrichten mittels
Web-Formularen übermittelt werden. Es erlaubt z.B. Großunternehmen die An-
bindung kleinerer Zulieferer, für die eine klassische EDI-Anwendung zu unwirt-
schaftlich ist. Web-EDI kann als Ergänzung zum klassischen EDI-System be-
trachtet werden.
51
·
Elektronische Katalog-Systeme:
Elektronische Katalog-Systeme werden hauptsächlich zur Beschaffung des sog.
MRO-Bedarfs bzw. von C-Gütern eingesetzt. Bedarfsträger im Unternehmen ha-
ben via Intranet oder Internet Zugriff auf den elektronischen Katalog und können
46
vgl. Arthur Andersen (2001), S. 16 ff., KPMG (2001c), S. 10 ff. und PwC (2000), S. 6 ff.
47
vgl. Bogaschewsky, (1999b), S. 41 ff. und Braunstetter, Hasenstab (2001), S. 507 ff.
48
vgl. Brenner, Lux (2000), S. 66 und Braunstetter, Hasenstab (2001), S. 512
49
Peukert, Ghazvinian (2001), S. 218
50
vgl. BCG (2000), S. 7 und KPMG (2001c), S. 14
51
vgl. Scheckenbach (1999), S. 60 ff.

3. E-Procurement 10
somit direkt beim Lieferanten eine Bestellung auslösen. Nach der jeweiligen Or-
ganisation, welche das Katalog-System vorhält und verwaltet, werden verschie-
dene Kataloganwendung distinguiert. Während Lieferantenkataloge (auch Sell-
Side-Kataloge) beim Anbieter vorgehalten werden, sind Käuferkataloge (auch
Buy-Side-Kataloge) beim beschaffenden Unternehmen implementiert. Die Kata-
loge sind üblicherweise an die ERP-Systeme der Unternehmen angebunden. Zu-
dem werden Katalog-Systeme von spezialisierten Dienstleistern, den sog. Con-
tent-Providern, verwaltet. Sie stellen Mehrlieferantenkataloge zusammen und
pflegen die Katalogdaten. Diese Variante ermöglicht es Lieferanten, mehr Nutzer
ihrer Kataloge zu gewinnen und potentiellen Käufern steht eine größere Produkt-
palette und breitere Lieferantenbasis zur Auswahl.
52
·
Online Auktionsformen:
Hiermit sind auktionsähnliche Marktveranstaltungen gemeint, die online, also via
Internet stattfinden. Es werden hier zwei Auktionsformen kurz beschrieben, die
durch verschiedene Auktionsveranstalter charakterisiert sind:
53
-
Online Auktion (auch Verkaufsauktion):
Hierunter versteht man eine Auktion, umgangssprachlich häufig als ,,Verstei-
gerung" bezeichnet, die online abgewickelt wird. Dabei auktioniert ein Ver-
käufer sein Gut bzw. seine Leistung an Käufer, die sich, beginnend bei einem
Mindestpreis, gegenseitig überbieten. Den Zuschlag erhält der höchstbietende
Teilnehmer, der das ersteigerte Objekt dann zum gebotenen Preis erwirbt.
-
Online Reverse Auction (auch Einkaufsauktion):
Bei dieser ,,umgekehrten" Auktionsvariante, handelt es sich beim Veranstalter
um einen Einkäufer, der einen Bedarf an Gütern bzw. Leistungen an Verkäufer
versteigert, die sich gegenseitig unterbieten. Derjenige Anbieter, welcher den
geringsten Preis für den beschriebenen Bedarf bietet, erhält i.d.R. den Zu-
schlag und liefert diesen zum gebotenen Preis an den Einkäufer.
·
Elektronische Ausschreibung:
Hierunter ist ein spezifizierter Bedarf an Gütern bzw. Leistungen eines Unterneh-
mens zu verstehen, der auf dessen Internetseiten oder einer speziellen Aus-
schreibungsplattform publiziert wird. Damit werden Anbieter aufgefordert, Ange-
52
vgl. Dolmetsch (2000), S. 139 ff., Hentrich (2001), S. 51 ff. und Brenner, Zarnekow (2001),
S.493 ff.
53
vgl. Heydenreich (2001), S. 552 f. und Braunstetter, Hasenstab (2001), S. 504 f.

3. E-Procurement 11
bote bzgl. des ausgeschriebenen Bedarfs, innerhalb einer gewissen Frist abzu-
geben; ein Bieterwettbewerb wird ausgelöst. Das beschaffende Unternehmen
ermittelt sodann, das aus seiner Sicht beste, der eingegangenen Angebote und
bestimmt damit den Auftragnehmer, welcher den Bedarf liefern soll.
54
·
Elektronische Marktplätze:
Während bei vorgenannten E-Procurement-Tools überwiegend einzelbetriebliche
Marktveranstaltungen (1:n- bzw. n:1-Beziehungen)
55
vorliegen, werden Aktivitäten
auf elektronischen Marktplätzen als überbetriebliche Marktveranstaltungen (n:m-
Beziehungen) bezeichnet.
56
Marktplätze sind durch das Zusammentreffen mehre-
rer Anbieter und Nachfrager auf einer Internetplattform charakterisiert.
57
Abb. A5
auf S. XVII zeigt verschiedene elektronische Marktplätze. Es wird deutlich, daß
diese nach unterschiedlichen Kriterien differenziert werden können. Einerseits
werden Marktplätze nach dem Betreiber, dem die Koordinationsfunktion obliegt,
unterschieden. Betreiber eines elektronischen Marktplatzes können Nachfrager
(Käufer-orientierter Marktplatz), Anbieter (Verkäufer-orientierter Marktplatz)
oder neutrale Dritte (neutraler Marktplatz) sein. Andererseits sind Marktplätze
gemäß ihrer horizontalen oder vertikalen Ausrichtung bzw. der dort gehandelten
Güter zu distinguieren. Auf horizontalen Marktplätzen werden C-Güter (z.B. Bü-
romaterial) oder Dienstleistungen (z.B. Transportleistungen) gehandelt, die nahe-
zu in jeder Branche benötigt werden. Vertikale Marktplätze sind branchenbezo-
gen, d.h. dort gehandelte Güter und Dienstleistungen sind branchenspezifisch.
Des weiteren könne offene und geschlossene elektronische Marktplätze un-
terschieden werden. Während offene frei zugänglich sind, existieren für geschlos-
sene Marktplätze regional-, institutionenbezogene oder andere Zutrittsbeschrän-
kungen.
58
Mittlerweile können ERP-Systeme von Anbietern und Nachfragern an
die meisten elektronischen Marktplätze angebunden werden. Auf elektronischen
Marktplätzen werden i.d.R. neben Mehrlieferantenkatalogen und diversen E-
Procurement-Tools (z.B. Möglichkeit zur Durchführung von Auktionen und Aus-
schreibungen), ebenfalls Marktunterstützungssysteme wie Suchmaschinen,
Preisagenten und elektronische Zahlungsabwicklungssyteme angeboten.
59
54
vgl. Brenner, Lux (2000), S. 121 ff., o.V. (2001a), S. 68 f. und o.V. (1993), S. 157
55
die Beziehung bezeichnet das Verhältnis (Nachfrager : Anbieter)
56
vgl. Dolmetsch (2000), S. 41 f. und BCG (2000), S. 12 f.
57
vgl. Kollmann (2000), S. 131
58
vgl. BCG (2000), S. 12 f., Kollmann (2000), S. 126 ff. und Nenninger, Lawrenz (2001), S. 22 ff.
59
vgl. Brenner (2001), S. 58, Blaschke (2001), S. 61 f. und Picot u.a. (2001), S. 348 ff.

3. E-Procurement 12
Vorstehende Beschreibungen verdeutlichen die Vielfalt der Beschaffungsmöglich-
keiten mittels verschiedener E-Procurement-Tools. Da das Beschaffungswesen der
öffentlichen Hand gesetzlich reglementiert ist, können staatliche Beschaffungsstellen
nicht stets derartig flexibel, z.B. durch die Benutzung eines beliebigen E-
Procurement-Tools, wie dies in der Privatwirtschaft praktiziert wird, beschaffen. Dies
ist v.a. dann nicht der Fall, wenn öffentliche Institutionen zur Ausschreibung eines
Auftrages verpflichtet sind.
60
Die Ausschreibungspflicht öffentlicher Aufträge ist in
den betreffenden Rechtsgrundlagen
61
, denen die ausschreibenden öffentlichen In-
stitutionen unterworfen sind, geregelt.
62
Die Befreiung von der Ausschreibungspflicht
ist nur unter besonderen Umständen, insbesondere unterhalb gewisser Auftrags-
werte, gegeben.
63
In dieser Arbeit soll jedoch nur die Anwendbarkeit von E-
Procurement-Tools für öffentliche Aufträge untersucht werden, die der Ausschrei-
bungspflicht unterliegen. D.h. es muß eine Auswahl solcher Tools erfolgen, die ver-
muten lassen, daß durch deren Einsatz, die Vergabe derartiger öffentlicher Aufträge
zweckmäßig, nutzenstiftend und gesetzeskonform realisiert werden könnte.
Da die Ausschreibung in der Beschaffung öffentlicher Institutionen eine zentrale
Rolle spielt, liegt es nahe, u.a. das Instrument der elektronischen Ausschreibung auf
dessen Anwendbarkeit im öffentlichen Bereich näher zu untersuchen, wenngleich
diese sich von privatwirtschaftlichen Ausschreibungen unterscheidet. Elektronische
Ausschreibungen werden in der Literatur
64
teilweise als spezifische Auktionsart und
Online Auktionsformen als spezielle Ausschreibungsverfahren angesehen.
Dies läßt schon auf eine Artverwandtschaft dieser Verfahren schließen. In Tab. 1 ist
Überbetriebliche
Marktveranstaltungen
(n:m-Beziehung)
Einzelbetriebliche
Marktveranstaltungen
(1:n- bzw. n:1-Beziehung)
Bilaterale
Beziehungen
(1:1-Beziehung)
Börsen
Online Auktionsformen
dynamische
Preisfindung
Elektr. Ausschreibungen
Produktkataloge
fixe Preise
Rahmenkontrakte
Tab. 1: Beziehungsstrukturen und Preisfindung verschiedener elektronischer Beschaffungsmöglich-
keiten (Quelle: vgl. Dolmetsch (2000), S. 42)
60
vgl. Blumenthal u.a. (2000), S. 123 ff. und BeschA u.a. (2001a), o.S.
61
dies sind: HGrG (§ 30), BHO/LHO (§ 55) und Gemeindehaushaltsordnungen, nähere Angaben
dazu s. in Tab. A1, S. XVIII, Zeile 1 f.; alle zitierten Rechtsgrundlagen sind in Tab. 1 aufgeführt.
62
vgl. Bartl (2000), Rdnr. 133, S. 115 und Abele (2002), o.S.
63
vgl. Schwarze (2000), S. 133 und z.B. § 3 VOL/A
64
vgl. Heydenreich (2001), S. 552, Brenner, Zarnekow (2001), S. 499 und Steinbrecher (2001), S.
649

3. E-Procurement 13
deren Gemeinsamkeit verdeutlicht. Denn Auktionen und Ausschreibungen stellen
beide Beschaffungsverfahren mit dynamischer Preisfindung dar.
65
Bei Börsen findet
zwar auch eine dynamische Preisbildung statt, jedoch können hier, im Gegensatz zu
Auktionen, alle Teilnehmer als Initiatoren agieren, indem sie an- sowie verkaufen
können. Außerdem handelt es sich dabei um eine fortdauernde, endlose Preisbil-
dung.
66
Aufgrund eben genannter Aspekte, wurden die E-Procurement-Tools Online
Auktion, Online Reverse Auction und elektronische Ausschreibung für diese Arbeit
ausgewählt, deren Anwendbarkeit als Beschaffungsverfahren für die öffentliche Hand
untersucht wird. Diese drei E-Procurement-Tools werden in den folgenden Ab-
schnitten detaillierter beschrieben und es wird überprüft, ob sie sich als (strategische)
Beschaffungsverfahren eignen und als solche auch von der öffentliche Hand einge-
setzt werden könnten.
Nachfolgende Abhandlungen beziehen sich auf elektronisch unterstützte bzw. abge-
wickelte Auktions- und Ausschreibungsverfahren, bei denen die teilnehmenden Ak-
teure nicht physisch, sondern virtuell an einem Ort, entweder während einem Zeitab-
schnitt oder im Verlauf des gesamten Preisfindungsprozesses, präsent sind und ihre
Gebote online abgeben. Auf den Zusatz ,,online" wird daher mitunter verzichtet.
3.2.1 Online Auktion
,,Die Auktion ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe eine Ressourcenverteilung ­ also die
Zuordnung von Geld und Gütern zwischen Anbietern und Beschaffern ­ effizient
durchgeführt werden kann."
67
Auktionen sind dadurch charakterisiert, daß von den
bietenden Teilnehmern Informationen, nämlich Werteinschätzungen des Aukti-
onsobjektes in Form von Geboten, abverlangt werden, welche nach deren Zusam-
mentragen zur Preisbildung und Ressourcenallokation führen.
68
Sämtliche Auktionsformen kennzeichnet, daß sich stets ein Initiator mehreren Teil-
nehmern gegenüber sieht. Diese stehen untereinander im Wettbewerb, was sich in
ihrer sukzessiven Gebotsabgabe (unter ihrem realen Namen oder unter einem
Pseudonym) für ein Auktionsobjekt äußert. Sie finden damit in dynamischer Weise zu
einem Preis.
69
Abb. A6 auf S. XXII bietet eine Übersicht von Auktionsformen, die sich
65
vgl. Brenner, Zarnekow (2001), S. 498 und Dolmetsch (2000), S. 42
66
vgl. Heydenreich (2001), S. 550
67
KPMG (2001a), S. 9
68
vgl. KPMG (2001a), S. 9 und Steinbrecher (2001), S. 648
69
vgl. Heydenreich (2001), S. 550 ff., Mueller, Windhaus (2001), S. 131 und Steinbrecher (2001),
S. 649

3. E-Procurement 14
hinsichtlich Auktionsdesign und -regeln unterscheiden. Bei der hier betrachteten On-
line Auktion handelt es sich um die elektronische Form des Auktionstyps Englische
Auktion, die wohl bekannteste Auktionsform, welche auch Versteigerung genannt
wird.
70
Sie gehört zu den Open-Cry Auktionen, die durch eine öffentliche Gebotsab-
gabe charakterisiert sind.
71
Initiator ist hierbei ein Verkäufer, der ein Mindestgebot für
ein zu auktionierendes Objekt öffentlich festlegt. Sein Ziel ist die Preismaximierung
des Auktionsobjektes innerhalb eines i.d.R. vorher festgelegten Zeitraumes (mehrere
Minuten, Stunden oder Tage). In der Folge geben die Bieter ihre Gebote sukzessive
in einem Versteigerungsverfahren öffentlich ab, um das begehrte Auktionsobjekt zu
erwerben (dynamischer Prozeß). Dies führt zu einem steigenden Auktionspreis für
das Objekt. Derjenige Teilnehmer, welcher am Ende des festgelegten Zeitrahmens
den höchsten Preis bietet, erhält das Auktionsobjekt zu eben diesem gebotenen
Preis. Diese Englische Auktion, auch Verkaufsauktion genannt, ist also durch einen
steigenden Gebotsverlauf charakterisiert. Die Auswahl des Bieterkreises kann dabei
beschränkt (geschlossen) oder unbeschränkt (offen) erfolgen.
72
Geeignete Güterarten bzw. Dienstleistungen für eine solche Verkaufsauktion sind:
Sammlerware, knappe Güter, Gebrauchtwaren, Überschußware bzw. Restposten,
Güter und Dienstleistungen deren Leistungserfüllung zeitlich gebunden ist (z.B. Flug-
tickets).
73
Nach dem Erfolg von C2C- und B2C-Auktionen durch eBay u.a. Anbieter,
ist inzwischen eine steigende Bedeutung von Auktionen im B2B-Sektor zu verzeich-
nen.
74
Firmen versteigern zunehmend Güter auf ihrer eigenen Website, über ge-
wöhnliche elektronische Marktplätze oder über spezielle Auktionsplattformen (z.B.
Netbid.de
75
).
76
Die Motive hierfür sind unterschiedlich. Ein US-Versandhaus auktio-
niert z.B. neue Artikel vor deren Sortimentsaufnahme, um den bestmöglichen Preis
für diese herauszufinden. Einige Firmen wollen den Verlust von vorhandenen Rest-
posten und Überschußware durch Auktionen minimieren. Die Lufthansa setzt Auktio-
nen von Flugtickets als Marketinginstrument ein, nutzt damit einen weiteren Ver-
triebsweg und betreibt zugleich Imagewerbung.
77
70
vgl. Amor (2000b), S. 47 und Heydenreich (2001), S. 550
71
vgl. Steinbrecher (2001), S. 649
72
vgl. Amor (2000b), S. 47 f., Picot u.a. (2001), S. 346 f. und Groß (2001), S. 108
73
vgl. Heydenreich (2001), S. 552 und Kröger (1999), S. 18 ff.
74
vgl. Amor (2000b), S. 86 ff. und Kröger (1999), S. 19 f.
75
unter URL: http://www.netbid.de werden gebrauchte Industriemaschinen und -geräte auktioniert
76
vgl. Kröger (1999), S. 19 f. und Haug (2000), S. 84 f.
77
vgl. Kröger (1999), S. 19 f. und Heydenreich (2001), S. 552

3. E-Procurement 15
Aufgrund vorstehender Ausführungen wird deutlich, daß diese Auktionsform sich
hauptsächlich für einen Verkäufermarkt eignet, bei dem die Nachfrage bzw. die An-
zahl potentieller Käufer, größer ist, als das Angebot. Denn das Ziel des Initiators ist
es, durch diese Verkaufsauktion den Preis des Auktionsobjektes zu maximieren.
78
Diese Auktionsform dient daher, für die Mehrheit der Organisationen, eher als Ab-
satz- denn als gezieltes oder gar strategisches Beschaffungsinstrument, weshalb
ihre nähere Betrachtung in dieser Arbeit irrelevant ist.
3.2.2 Online Reverse Auction
Die Online Reverse Auction stellt die inverse Form, der eben betrachteten Online
Auktion dar. D.h., der Initiator der Reverse Auction tritt als Käufer auf, während die
bietenden Teilnehmer Verkäufer verkörpern, weshalb diese Auktionsform auch Ein-
kaufsauktion genannt wird. Im Gegensatz zur gewöhnlichen Auktion, versteigert der
Initiator einen Bedarf an Gütern oder Dienstleistungen, welchen die Bieter erstei-
gern möchten. Er veranschlagt dazu oftmals einen Höchstpreis für das Auktionsob-
jekt, den er maximal zu zahlen bereit ist. Sein Ziel ist es, den Bedarf an Produkten
oder Dienstleistungen zu einem minimalen Preis einzukaufen. Die Bieter agieren an-
onym bzw. unter einem Pseudonym, lediglich dem Initiator ist ihre Identität bekannt.
Sie geben aufeinanderfolgend ihre Gebote für das Auktionsobjekt öffentlich ab, in-
dem sie sich gegenseitig unterbieten. Im Unterschied zur Online Auktion ist der Ge-
botsverlauf hier also fallend. Den Zuschlag erhält i.d.R. derjenige Bieter, welcher am
Ende des vorher festgelegten Zeitraumes (gewöhnlich mehrere Minuten bzw. Stun-
den), das letzte und geringste Gebot abgibt, dessen Höhe normalerweise zugleich
den Bezugspreis für den Käufer darstellt.
79
Wie Abb. A6, S. XXII zeigt, sind mehrere
Varianten der Reverse Auction möglich; bspw. können mehrere Käufer ihren Bedarf
bündeln und diesen dann mittels Power-Auction versteigern.
80
In der Literatur finden
sich keine Hinweise dazu, daß das Verfahren der Reverse Auction auch offline, also
wie eine traditionelle Auktion, durchgeführt wurde bzw. wird.
Die bei der Reverse Auction geltenden ,,Spielregeln" werden vom Initiator aufgestellt.
Bei Einkaufsauktionen, die von privatwirtschaftlichen Unternehmen initiierten werden,
sind die angewandten Regeln mannigfaltig. Diese Auktionsregeln betreffen u.a. die
78
vgl. Heydenreich (2001), S. 552, Brenner, Zarnekow (2001), S. 499 und Mueller, Windhaus
(2001), S. 136
79
vgl. Amor (2000b) S. 55, Heydenreich (2001), S. 552 f. und Mueller, Windhaus (2001), S. 131 f.
80
vgl. Mueller, Windhaus (2001), S. 138

3. E-Procurement 16
Auktionsdauer und deren mögliche Verlängerungszeit, die Zuschlagserteilung, die
Visualisierung des Auktionsverlaufs, den ausgewählten Bieterkreis, das Startgebot
und die zulässigen Gebotsschritte.
81
So muß z.B. nicht unbedingt derjenige Bieter
den Zuschlag erhalten, welcher das geringste Gebot abgibt. Manche Käufer behalten
sich bspw. vor, einem der drei günstigsten Verkäufer den Zuschlag zu erteilen oder
die drei preisgünstigsten Bieter zu einer Nachverhandlung einzuladen.
82
Bei der Vi-
sualisierung des Auktionsverlaufs gibt es ebenfalls verschiedene Varianten, es seien
beispielhaft drei genannt. Jeder Bieter sieht auf seinem Bildschirm während der Auk-
tion: alle abgegebenen Gebote anonynmisiert, lediglich das gerade günstigste Gebot
(anonymisiert) oder nur seine aktuelle Position.
83
Die Mehrheit der Literaten kommt
zu dem Schluß, daß die festgelegten Auktionsregeln über Erfolg bzw. Mißerfolg einer
Reverse Auction entscheiden können und schreibt ihnen eine fundamentale Bedeu-
tung zu.
84
Reverse Auctions werden entweder auf den Internetseiten des Initiators
oder auf einem elektronischen Marktplatz bzw. einer speziellen Auktionsplattform
durchgeführt. Häufig wird eine solche Einkaufsauktion von einem durch den Initiator
beauftragten externen Dienstleister organisiert, (technisch) unterstützt und über-
wacht. Dieser gewährleistet Neutralität, was aus Bietersicht nicht unerheblich ist. Der
Auktionsdienstleister kann u.U. weitere Bieter für die Veranstaltung gewinnen bzw.
dem Initiator vermitteln.
85
Der geeignete Einsatz der Reverse Auctions kann nicht nur
an konkreten Güterarten festgemacht werden, sondern hängt auch von situativen
Rahmenbedingungen ab, auf welche unter 5.4.1 eingegangen wird. Es kann deshalb
meistens nur ein Teil des gesamten Beschaffungsumfangs per Reverse Auction be-
schafft werden.
86
Positive Erfahrungen der Privatwirtschaft mit Reverse Auctions las-
sen auch auf einen erfolgversprechend Einsatz in der öffentlichen Hand schließen.
87
Die Beschreibung der Reverse Auction zeigte auf, daß dieses Tool ein innovatives
Beschaffungsinstrument darstellt, das auch von der öffentlichen Hand, nicht zuletzt
wegen seiner Ähnlichkeit zur Ausschreibung, eingesetzt werden könnte, wenngleich
es nicht für das komplette Beschaffungssortiment Anwendung finden kann.
81
vgl. Brenner, Zarnekow (2001), S. 499 und Heydenreich (2001), S. 552 f.
82
vgl. Geerkens (2001), S. 48 ff. und Kirchner (2001), S. 35
83
vgl. Schroers (2001), S. 66, Deisenroth, Lutz (2000), S. 51 und Heydenreich (2000), S. 66
84
vgl. Brenner, Zarnekow (2001), S. 499, Heydenreich (2001), S. 553 und Kirchner (2001), S. 34
85
vgl. Heydenreich (2001), S. 553, Mabert, Schoenherr (2001), S. 16 und o.V. (2000a), S. 23
86
vgl. KPMG (2001a), S. 82 ff., Schroers (2001), S. 66 f., Heydenreich (2001), S. 552 und Muel-
ler, Windhaus (2001), S. 142 f.
87
vgl. auch KPMG (2001a), S. 1

3. E-Procurement 17
3.2.3 Elektronische Ausschreibung
Der Begriff ,,Ausschreibung" (auch Submission) wird insbesondere mit der Auftrags-
vergabe der öffentlichen Hand in Verbindung gebracht. Charakteristisches Merkmal
einer (auch privatwirtschaftlichen) Ausschreibung ist die öffentliche Bekanntgabe ei-
nes spezifizierten Bedarfes mit den dazugehörigen Leistungsbedingungen. Diese
Bedarfsbekanntgabe stellt eine Angebotsaufforderung dar und löst einen Anbieter-
wettbewerb, mit dem Ziel des Erhalts möglichst vieler konkreter Angebote, aus.
88
Zunehmend werden in der privatwirtschaftlichen Beschaffung Ausschreibungen via
Internet angewandt.
89
In der Literatur werden die Begriffe Reverse Auction und elek-
tronische Ausschreibung zuweilen gleichbedeutend gebraucht ­ dies ist jedoch
falsch wie sich im folgenden zeigen wird.
Die Rollenverteilung bei elektronischen Ausschreibungen und Reverse Auctions ist
zwar identisch: der Initiator ist zugleich Käufer, während die Bieter als potentielle
Verkäufer des ausgeschriebenen Objektes auftreten. Bei diesem Objekt handelt es
sich ebenfalls um einen vom Käufer spezifizierten Bedarf an Gütern bzw. Dienstlei-
stungen, den er möglichst günstig erwerben möchte. Signifikante Unterschiede sind
jedoch bei der Gebotsabgabe festzustellen. Während bei Reverse Auctions von ei-
nem Bieter mehrere öffentliche Gebote abgegeben werden können, gibt jeder Teil-
nehmer einer Ausschreibung nur ein verdecktes Gebot ab. ,,Verdeckt" meint hierbei,
daß die Gebote geheim und verschlossen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt beim
Initiator der Ausschreibung eingereicht werden müssen. Der Käufer des ausge-
schriebenen Bedarfs öffnet alle Gebote zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt und
erteilt dann dem aus seiner Sicht besten Angebot den Zuschlag. Die Gebotsfrist be-
trägt bei einer elektronischen Ausschreibung i.d.R. mehrere Tage oder Wochen, wo-
hingegen die Gebotsabgabe bei einer Reverse Auction nur wenige Minuten bzw.
Stunden, in Echtzeit andauert und dann beendet ist. Außerdem wird bei der Einkauf-
sauktion ein Startpreis bzw. Höchstgebot festgesetzt. Im Unterschied dazu haben die
Bieter bei einer Ausschreibung üblicherweise keine Preisorientierung.
90
Ausschreibungen werden wegen der verdeckten Gebotsabgabe auch mit der First
Price Sealed Bid Auction in Verbindung gebracht (s. Abb. A6, S. XXII). Allerdings
88
vgl. o.V. (1993), S. 157 und o.V. (2000b), S. 276
89
vgl. Lux (2001), S. 74 ff.
90
vgl. Brenner, Zarnekow (2001), S. 498 f., Hamm, Brenner (1999), S. 132 f. und Mueller, Wind-
haus (2001), S. 131 f.

3. E-Procurement 18
muß der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht, wie bei diesem Auktionstyp, dem
höchsten Gebot erteilt werden, weshalb diese Zuordnung ebenso unstimmig ist.
91
Die Realisierung privatwirtschaftlicher elektronischer Ausschreibungen kann auf ver-
schiedene Weise stattfinden. Manche Unternehmen und Organisationen publizieren
ihren Bedarf z.B. auf ihren Internetseiten bzw. einer dafür speziell eingerichteten
Procurement Page. Dabei werden jedoch meist keine detaillierten Ausschreibungs-
daten veröffentlicht. Um diese zu erhalten, müssen sich Interessenten i.d.R. bei dem
ausschreibenden Unternehmen registrieren und einer Qualifizierung unterziehen.
Damit soll dem Erhalt von Angeboten unqualifizierter Bieter vorgebeugt werden.
Brenner/Lux bezeichnen diese Vorgehensweise als passive Bedarfspublikation. Von
einer aktiven Bedarfspublikation wird dann gesprochen, wenn bekannte, ggf. auch
potentielle Lieferanten gezielt auf die Ausschreibung hingewiesen werden. Einige
Unternehmen und Organisationen wie z.B. die NASA und die UN, wenden eine sol-
che aktive Bedarfspublikation an.
92
Einzelne Städte wie z.B. Lörrach, Stuttgart und
München veröffentlichen ihre Ausschreibungen ebenso im Internet. Es handelt sich
hierbei jedoch um passive Bedarfspublikationen.
93
Beide Formen der Bedarfspubli-
kation können nach obiger Definition jedoch nicht, bzw. nicht ab dem ersten Schritt,
als Ausschreibung angesehen werden, da nicht von Beginn an eine Aufforderung zur
Angebotsabgabe vorliegt. Selbst eine direkt an den potentiellen Lieferanten ver-
schickte E-Mail, welche eine Bedarfsspezifikation enthält, stellt kein Angebot des
Nachfragers, sondern nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, dar, erklärt
Schmid.
94
Überdies können Ausschreibungen mittels Intermediären veröffentlicht werden. Da-
bei werden konkrete Bedarfe über spezielle Ausschreibungsplattformen (z.B. Heca-
ro.de
95
), ggf. anonym veröffentlicht. Es existieren auch schon wenige Internet-
Plattformen speziell für Ausschreibungen der öffentliche Hand.
96
Offizielle Ausschrei-
bungsdatenbanken der öffentlichen Hand auf nationaler und europäischer Ebene
(z.B. TED
97
), sind ebenso im Internet verfügbar.
98
Öffentlich anerkannte Dienstleister,
91
vgl. Steinbrecher (2001), S. 649
92
vgl. Brenner, Lux (2000), S. 121 ff. und Lux (2001), S. 74 ff.
93
vgl. Stadt Lörrach (2001a), o.S., LHS Stuttgart (2002), o.S. und LHS München (2002), o.S.
94
vgl. Schmid (2000), S. 49 f.
95
die unter URL: http://www.hecaro.de abrufbare Internetseite, stellt eine Auschreibungsplattform
für Zeichnungsteile und Produktionskapazitäten in der metallverarbeitenden Industrie dar.
96
vgl. Brenner, Lux (2000), S. 138 ff., o.V. (2001a), S. 68 f. und Jansen, Priddat (2001), S. 23
97
URL: http://ted.eur-op.eu.int, s. dazu auch Abschnitt 6.2.1.2.2
98
vgl. Maas (1999), S. 37 f. und Stock (2000), S. 21

3. E-Procurement 19
wie der TED-Alert-Dienst
99
oder das EIC der IHK München
100
machen sich diese
Datenbanken als Geschäftsmodell zu Nutze. Sie recherchieren in solchen offiziellen
Datenbanken nach öffentlichen Ausschreibungen, welche auf vorab definierte Profile
ihrer privatwirtschaftlichen Auftraggeber passen.
101
Die Mehrzahl der geschilderten Anwendungen im Zusammenhang mit elektronischen
Ausschreibungen ermöglichen bereits einen effizienteren Abwicklungsprozeß als in
der Offline-Welt, jedoch ist dieser suboptimal, da es zu Medienbrüchen kommt.
102
Es
bleibt deshalb die Frage, inwiefern die elektronische Abbildung des komplexen Aus-
schreibungsprozesses der öffentlichen Hand, der im nächsten Kapitel dargestellt
wird, an die in diesem Abschnitt dargelegten Lösungen anknüpfen kann, so daß die
vollständige elektronische Abwicklung aller Transaktionsphasen von Ausschreibun-
gen der öffentlichen Hand möglich wird.
Ein tabellarischer Vergleich in Tab. A2 auf S. XXIII hebt die herausgearbeiteten Cha-
rakteristika der drei betrachteten E-Procurement-Tools noch einmal hervor. Diese
Gegenüberstellung und die Ausführungen in diesem Kapitel zeigen, daß von den
betrachteten E-Procurement-Tools, die Online Auktion nicht gezielt als Beschaf-
fungsverfahren eingesetzt werden kann. Im Gegensatz dazu, ist dies bei der Reverse
Auction sowie der elektronischen Ausschreibung der Fall. Sie könnten daher von öf-
fentlichen Institutionen als Beschaffungsverfahren prinzipiell angewendet werden.
Inwieweit Reverse Auctions und die elektronische Umsetzung von Ausschreibungen
seitens der öffentlichen Hand, evtl. auch unter Einbindung von Dienstleistern,
zweckmäßig, nutzenstiftend und gesetzeskonform realisiert werden könnten, wird in
Kapitel fünf untersucht. Die Verwendung des Begriffes Public E-Procurement bezieht
sich im weiteren vornehmlich auf die Anwendung elektronischer Ausschreibungen
und Reverse Auctions zur Vergabe ausschreibungspflichtiger öffentlicher Aufträge.
99
URL:
http://www.ausschreibungen.lu/ted-alert.html
100
URL:
http://www.eic.de
101
vgl. Maas (1999), S. 41 und Bernert (2000), S. 19
102
vgl. hierzu auch Frick (2001a), S. 8

4. Public Procurement in Deutschland 20
4. Public Procurement in Deutschland
Der Begriff Public Procurement bzw. öffentliches Beschaffungswesen umfaßt alle
Aktivitäten in Verbindung mit den von der öffentlichen Hand vergebenen Aufträ-
gen.
103
Die für die Beschaffung öffentlicher Institiutionen geltenden rechtlichen Rah-
menbedingungen
104
werden unter dem Begriff ,,Vergaberecht" subsumiert.
105
Das
deutsche Vergaberecht ist durch einen komplexen, stufenförmigen Aufbau (Kaska-
denprinzip) charakterisiert und wurde in den letzten Jahren wesentlich vom europäi-
schen
106
Gemeinschaftsrecht beeinflußt. Es findet seinen Niederschlag in formellen
Gesetzesregeln (GWB), Verordnungsvorschriften (VgV) , verwaltungsinternen bzw.
haushaltsrechtlichen Vorschriften, europäischen Richtlinien sowie im EGV, welcher
generelle Auftragsvergabeprinzipien regelt und deshalb auch für nationale Vergabe-
verfahren Primärrecht darstellt. Festgelegte Schwellenwerte (s. Abb. A7, S. XXIV)
sorgen ab bestimmten Auftragsvolumina für eine Zweiteilung des Vergaberechts in
nationale und europäische Regelungen.
107
In diesem Kapitel werden die verschiede-
nen Beschaffungsverfahren der öffentlichen Hand, die sich auf Grundlage nationaler
und internationaler Rechtsgrundlagen ergeben, dargestellt.
4.1 Charakterisierung öffentlicher Auftraggeber
Die eben schon angesprochene Zweiteilung des Vergaberechts führt zu unterschied-
lichen Definitionen von öffentlichen Auftraggebern (ÖAG) nach nationalem und euro-
päischem Recht. Der Adressatenkreis des Vergaberechts auf europäischer Ebene,
d.h. für EU-weite Aufträge, ist in der BKRL
108
, LKRL
109
, DKRL
110
und SKRL
111
gere-
gelt und wurde mit § 98 GWB in deutsches Recht umgesetzt. ÖAG, gemäß der
Richtlinien für Bau-, Liefer und Dienstleistungen, ist der Staat samt seiner Gebiets-
körperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sowie deren Sondervermögen. Des
weiteren fallen unter ÖAG juristische Personen des öffentlichen und des privaten
Rechts, welche zu besonderem Zweck gegründet wurden, Aufgaben nichtgewerbli-
103
vgl. DIHT (1996), S. 7
104
s. auch Tab. A1, S. XVIII ff.
105
vgl. Wambach, Neusinger (1999), S. 29 und BMWi (2001a), o.S.
106
,,europäisch" bezieht sich hier und im weiteren auf gemeinschaftsrechtliche Regelungen, denen
alle EU-Mitgliedstaaten unterworfen sind.
107
vgl. Berrisch, Nehl (2001), S. 184, BeschA u.a. (2001a), o.S. und KPMG (2001a), S. 3
108
RL 93/37/EWG, nähere Angaben dazu s. in Tab. A1, S. XVIII, Zeile 5
109
RL 93/36/EWG, nähere Angaben dazu s. in Tab. A1, S. XVIII, Zeile 6
110
RL 92/50/EWG, nähere Angaben dazu s. in Tab. A1, S. XVIII, Zeile 7
111
RL 93/38/EWG, nähere Angaben dazu s. in Tab. A1, S. XVIII, Zeile 8

4. Public Procurement in Deutschland 21
cher Art im Allgemeininteresse verfolgen und dabei vom Staat oder seinen Gebiets-
körperschaften finanziert und kontrolliert werden.
112
Hierunter sind z.B. in Form einer
GmbH betriebene Schwimmbäder, Bibliotheken u.ä. Einrichtungen zu verstehen.
113
Eine Sonderform stellen sog. Sektorenauftraggeber im Sinne der SKRL dar. Bei die-
sen ist es nicht von Bedeutung, ob sie Aufgaben im Allgemeininteresse wahrneh-
men. Ausschlaggebend ist lediglich, daß sie eine der in der SKRL beschriebenen
Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser-, Energieversorgung oder im Verkehrs-
bereich ausüben.
114
ÖAG nach nationalem Recht, also bei Aufträgen unterhalb der
Schwellenwerte, sind in den betreffenden nationalen Rechtsgrundlagen, also der
BHO bzw. den Landes- und Gemeindehaushaltsordnungen, definiert.
115
4.2 Nationale und internationale Rechtsgrundlagen bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge
4.2.1 Die Beschaffungsverfahren der öffentlichen Hand
Öffentliche Aufträge sind, gemäß § 99 GWB, als entgeltliche Verträge zwischen ÖAG
und Unternehmen, welche Liefer-, Bau- und Dienstleistungen als Vertragsgegen-
stand beinhalten, definiert.
116
Die zum 1. Februar 2001 in Kraft getretene neue VgV
stellt das Bindeglied zwischen dem GWB (4. Teil, §§ 97 -129), das Anwendungs-
grundlage für EU-weit auszuschreibende Aufträge (oberhalb der Schwellenwerte) ist,
und den Verdingungsordnungen
117
VOB, VOL und VOF dar, welche Regelungen
bzgl. national auszuschreibender Aufträge (unterhalb der Schwellenwerte) sowie
maßgebliche europäische Verfahrensbestimmungen beinhalten. Dabei regelt § 7
VgV, bei welcher Auftragsart laut § 99 GWB, welche Verdingungsordnung Anwen-
dung findet.
118
Demnach ist bei Bauleistungen die VOB und bei freiberuflichen Lei-
stungen die VOF anzuwenden. Unter die VOF fallen alle freiberuflichen Leistungen,
sofern sie nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können und durch
Freiberufler oder im Wettbewerb mit diesen erbracht werden (z.B. Planungsleistun-
gen von Architekten). Alle Leistungen, die nicht unter die VOB und VOF fallen, sind
112
vgl. Blumenthal u.a. (2000), S. 124 f. und Werner (2000), Rdnr. 206 f., S. 86 f.
113
vgl. Bartl (2000), Rdnr. 65, S. 52
114
vgl. Schwarze (2000), S. 136 und Blumenthal u.a. (2000), S. 127
115
vgl. Werner (2000), Rdnr. 208, S. 87
116
vgl. Blumenthal u.a. (2000), S. 124 f. und Heberle (1999), S. 52
117
VOB, VOL, VOF, nähere Angaben dazu s. in Tab. A1, S. XVIII, Zeile 9 - 11
118
vgl. Berrisch, Nehl (2001), S. 184

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832465810
ISBN (Paperback)
9783838665818
DOI
10.3239/9783832465810
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Stuttgart – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2003 (März)
Note
1,3
Schlagworte
public e-procurement öffentliche beschaffung auftragsvergabe elektronische ausschreibung reverse auction
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Titel: Anwendbarkeit von speziellen E-Procurement-Tools für die Beschaffung der öffentlichen Hand
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