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Gender Mainstreaming in der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union

Im Spannungsfeld feministischer Theorien und politischer Praxis

©2002 Diplomarbeit 133 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Herstellung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zählt seit der Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam am 2. Oktober 1997 und seinem Inkrafttreten am 1. Mai 1999 zu den vertraglich vereinbarten Politikzielen der Europäischen Union. Dadurch entsteht erstmals eine offizielle europäische Steuerungsebene zur Geschlechterfrage, die weitreichende Einflussmöglichkeiten auf nationale Politik eröffnet. Als probates Politikmittel der Durchsetzung von Chancengleichheit sieht die Europäische Union (EU) das Konzept des Gender Mainstreaming in Kombination mit spezifischer Frauenförderung.
Der Strukturwandel, der in Europa seit den 80er Jahren in Folge von Globalisierungsprozessen und internationaler Konkurrenz eingesetzt hat, bewirkt verstärkten Druck auf die soziale Absicherung der Bevölkerung und die bestehenden Wohlfahrtsstaatsmodelle. Von diesem Strukturwandel sind Frauen und Männer unterschiedlich betroffen, was sich besonders auf dem Arbeitsmarkt zeigt. Die europaweite geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarktes, welche zu Ungunsten der Frauen gewichtet ist, macht somit den Arbeitsmarkt zu einem der wichtigsten Ansatzpunkte für Gender Mainstreaming. Die Wichtigkeit der Gleichstellung von Frauen und Männern auch auf dem Arbeitsmarkt ist in der Europäischen Union auf Grund wirtschaftlicher Gründe seit den siebziger Jahren anerkannt, und wurde durch verschiedene Maßnahmen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefördert.
Ziel der Diplomarbeit ist es zu zeigen, dass die Europäische Union zwar durch die Implementierung des Gender Mainstreaming-Konzeptes ihre Beschäftigungspolitik in Bezug auf die Herstellung von Chancengleichheit ändert, es sich dabei aber nicht ausschließlich um die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Konzeptes handelt. Stattdessen lässt sich eine Adaption traditioneller Arbeitsmarktpolitik hin zur Integration frauenfördernder Beschäftigungspolitik erkennen. Parallel dazu gibt es sehr unterschiedliche Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten, die teilweise eine stärkere Orientierung am Gender Mainstreaming-Konzept aufweisen. Die Europäische Union hat erkannt, das es aus ökonomischen Gründen notwendig wird, für Frauen neue Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen, besonders im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dennoch orientiert sich die Europäische Union bei ihrer Gender Mainstreaming-Politik […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung

Die Herstellung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zählt seit der Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam am 2. Oktober 1997 und seinem Inkrafttreten am 1. Mai 1999 zu den vertraglich vereinbarten Politikzielen der Europäischen Union. Dadurch entsteht erstmals eine offizielle europäische Steuerungsebene in der Politik zur Geschlechterfrage, die weitreichende Einflussmöglichkeiten auf nationale Politiken eröffnet. Als probates Politikmittel der Durchsetzung von Chancengleichheit[1] sieht die Europäische Union (EU)[2] das Konzept des Gender Mainstreaming[3] in Kombination mit spezifischer Frauenförderung.

Der Strukturwandel, der in Europa seit den achtziger Jahren in Folge von Globalisierungsprozessen und internationaler Konkurrenz eingesetzt hat, bewirkt verstärkten Druck auf die soziale Absicherung der Bevölkerung und die bestehenden Wohlfahrtsstaatmodelle. Von diesem Strukturwandel sind Frauen und Männer unterschiedlich betroffen, was sich besonders auf dem Arbeitsmarkt zeigt. Die europaweite geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarktes, welche zu Ungunsten der Frauen gewichtet ist, macht somit den Arbeitsmarkt zu einem der wichtigsten Ansatzpunkte für Gender Mainstreaming. Die Wichtigkeit der Gleichstellung von Frauen und Männern auch auf dem Arbeitsmarkt ist in der Europäischen Union wegen wirtschaftlicher Gründe seit den siebziger Jahren anerkannt, und wurde durch verschiedene Maßnahmen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefördert.

Ziel der Diplomarbeit ist es zu zeigen, wie Chancengleichheit bisher in der praktischen Beschäftigungspolitik der Europäischen Union vertreten war und verstanden wurde und wie hier das Gender Mainstreaming-Konzept integriert wurde. Dabei wird angenommen, dass die Europäische Union zwar durch die Implementierung des Gender Mainstreaming-Konzeptes ihre Beschäftigungspolitik in Bezug auf die Herstellung von Chancengleichheit ändert, es sich dabei aber nicht ausschließlich um die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Konzeptes handelt. Stattdessen lässt sich eine Adaption traditioneller Arbeitsmarktpolitik hin zur Integration gleichstellungsfördernder Beschäftigungspolitik erkennen. Parallel dazu gibt es sehr unterschiedliche Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten, die teilweise eine stärkere Orientierung am Gender Mainstreaming-Konzept aufweisen. Die Europäische Union hat erkannt, dass es aus ökonomischen Gründen notwendig wird, für Frauen neue Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen, besonders im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dennoch orientiert sich die Europäische Union bei ihrer Gender Mainstreaming-Politik nicht an feministischen Theorien zum Zusammenhang von Geschlechterverhältnissen und Geschlechterungleichheit, sondern rechtfertigt ihre Politik fast ausschließlich mit ökonomischen und wettbewerbsrechtlichen Zwängen. Ideen der gleichberechtigten Teilhabe beider Geschlechter am gesellschaftlichen und politischen Geschehen spielten bisher bei der Politikformulierung eine eher untergeordnete Rolle. Auf Grund der besonderen politischen und institutionellen Struktur der Europäischen Union sind die möglichen Politikbereiche und die Eingriffe in nationalstaatliche Politik durch das Subsidiaritätsprinzip begrenzt, was sich auch bei der Beschäftigungspolitik zeigt. Die mit dem Arbeitsmarkt in Verbindung stehende Sozialpolitik zum Beispiel kann somit nur geringfügig beeinflusst werden. Gerade dieser gesellschaftlich unterschiedlich geprägte Bereich aber manifestiert die Geschlechterverhältnisse, die über die Verteilung von Arbeit, Geld und Macht entscheiden.

Die Diplomarbeit ist wie folgt aufgebaut: Im ersten Abschnitt wird das Konzept des Gender Mainstreaming historisch und theoretisch verortet. Gender Mainstreaming als Theorie und Strategie lässt sich am ehesten in Abgrenzung und Bezugnahme auf bisherige Theorien, speziell feministische Geschlechtertheorien, erklären. Wichtig bei der Verortung ist, dass keine der Theorien oder Strategien mit Gender Mainstreaming gleichzusetzen ist, sondern dass erst durch die Kombination aller Faktoren die Chancengleichheit von Männern und Frauen hergestellt werden kann.

Abgesehen von diesen feministischen Theorien, gibt es unterschiedliche konservative Theorien zum Geschlechterverhältnis, auf denen im Großen und Ganzen die Organisation bestehender Gesellschaften in Europa beruht. Diese gesellschaftlichen Grundlagen spielen erst in den darauf folgenden Abschnitten eine Rolle, wenn die Entwicklungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt herausgearbeitet und die Auswirkungen der bisherigen europäischen Politik zur Chancengleichheit beleuchtet werden. Für das Gender Mainstreaming Konzept sind sie nicht von Bedeutung, da sie, im Gegensatz zu den feministischen Geschlechtertheorien, nicht zwingend auf eine Gleichstellung der Geschlechter abzielen.

Für den erfolgreichen Einsatz der erforderlichen Instrumente und Methoden zur Herstellung von Chancengleichheit ist bedeutend, wie die momentane Situation von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt innerhalb der Europäischen Union aussieht. Einen kurzen, länderspezifischen Überblick zur Beschäftigungsentwicklung, den unterschiedlichen Beschäftigungsformen, den Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den zugrundeliegenden Wohlfahrtsstaatmodellen und den Einflüssen von kulturellen Werten und Normen gibt der zweite Abschnitt. Dabei geht es nicht um eine Bewertung der Staaten untereinander, sondern nur um die Darstellung der unterschiedlichen Entwicklungen und den zugrundeliegenden Ideen vom Geschlechterverhältnis.

Die Beschäftigungspolitik der Europäischen Union in Bezug auf die Herstellung von Chancengleichheit und die damit verbundenen Implikationen für die Geschlechterverhältnisse werden im dritten Abschnitt Untersuchungsschwerpunkt sein. Seit der Gründung der europäischen Gemeinschaften gab es in diesem Politikbereich unterschiedlichste Vorgehensweisen bei der EU, die zudem noch von unterschiedlichen Akteuren initiiert wurden. Basis aller Aktivitäten bei der Beschäftigungs- und Chancengleichheitspolitik war aber immer die Durchsetzung des Gemeinsamen Marktes ohne Wettbewerbsbeschränkungen. Das zeigt sich auch bei Richtlinien, Empfehlungen, Entschließungen und Aktionsprogrammen, sowie Förderungen innerhalb der Europäischen Sozial- und Strukturfonds. Die verschiedenen Phasen der Chancengleichheitsförderung korrelieren mit spezifischen politischen Umständen, die sich in den jeweiligen Beschlüssen widerspiegeln. Dadurch eröffnet sich auch ein Einblick in bestehende nationalstaatliche Geschlechterverhältnisse und ihrer Untermauerungen oder Veränderungen durch die europäische Politik. Unter Punkt 6 werden dann später die einzelnen politischen Reaktionen der Mitgliedsstaaten auf die von der Europäischen Union geforderte Politik dargestellt.

Ein Vergleich der theoretischen Grundlagen des Gender Mainstreaming-Konzeptes mit der aktuellen politischen Praxis der Europäischen Union soll dann im nächsten Kapitel detaillierter zeigen, inwieweit Gender Mainstreaming verwirklicht werden konnte. Dafür werden die Bestandteile des Konzepts detaillierter fokussiert, und beschrieben, welche umgesetzt werden, welche geplant sind, und welche nicht Beachtung finden.

Die grobe Untersuchung wie die Mitgliedsstaaten auf die Empfehlungen der Europäischen Union hinsichtlich der Umsetzung von Gender Mainstreaming und Chancengleichheit von Männern und Frauen reagieren und die daraus resultierenden Rückschlüsse für die weitere EU-Politik im fünften Abschnitt zeigen dann, wie weitreichend die politischen Verknüpfungen auf europäischer Ebene sind. Welche Mitgliedsstaaten Gender Mainstreaming jeweils fördern oder ignorieren beeinflusst die zukünftige Entwicklung in Europa. Ebenso wirkt aber auch die EU in einigen Mitgliedsstaaten als Katalysator für die Durchsetzung von Chancengleichheit. Bei diesem Vergleich ist eine Beschreibung der Makroentwicklung und der unterschiedlichen Rahmenbedingungen entscheidend. Eine detaillierte Darstellung der Mikropolitik bleibt außen vor, da die regionalen Differenzen innerhalb der Mitgliedsstaaten den Blick für die wesentliche Entwicklung verwischen würden.

Seit der offiziellen Einführung des Gender Mainstreaming-Konzeptes werden die Aktivitäten zur Herstellung von Chancengleichheit im Rahmen der Beschäftigungspolitik, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, dynamischer. Ein Endpunkt dieses Prozesses ist bisher noch nicht erkennbar. Insgesamt gesehen befindet sich die Europäische Union somit in einem selbst erzeugten Spannungsfeld zwischen theoretischem Anspruch und politischer Realität und Machbarkeit. Einerseits befürwortet sie das Gender Mainstreaming-Konzept und zeigt konkrete Ansätze zur Umsetzung, andererseits richtet sie ihre Beschäftigungspolitik an neoliberalen, angebotsorientierten Ideen zur Arbeitsmarktpolitik aus, die gerade die Ideen des Gender Mainstreaming-Konzeptes in Frage stellen oder sogar dazu gegenläufig sind. Eine Vereinigung beider Ansatzpunkte zu einem Gesamtkonzept scheint besonders im Lichte der unterschiedlichen nationalstaatlichen Strukturen und Entwicklungen, sowie der institutionellen Voraussetzungen der EU unwahrscheinlich. Welche Dynamik und Durchsetzungskraft das Gender Mainstreaming-Konzept auf lange Sicht entwickelt, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nur schwer abschätzen und bleibt deshalb rein hypothetisch.

2. Das Konzept Gender Mainstreaming

Das Gender Mainstreaming-Konzept kann nicht losgelöst von seiner Entstehungsgeschichte und von anderen Geschlechtertheorien gesehen werden, da sich erst durch den Kontext die Neuartigkeit dieses Konzepts verstehen lässt. Gender Mainstreaming ist kein Ersatz für bisherige Gleichstellungspolitik, sondern ein Ansatz, bestehende Organisationsstrukturen zu reorganisieren. Bei der Abgrenzung zu feministischen Theorien sei hier die Verbindung zu erstens, Struktur-, bzw. Gesellschaftskritischen Theorien, zweitens, Differenztheorien und drittens, dekonstruktivistischen Theorien genannt. Diesen drei grundlegenden Geschlechtertheorien lassen sich bestimmte bisherige Konzepte der Frauenförderung zuordnen, wie zum Beispiel die Frauenquote oder autonome Organisationsformen durch die Frauenbewegung. Abgrenzend davon existieren auch für Gender Mainstreaming grundlegende instrumentelle und personelle Voraussetzungen, die ich in 2.3 ausführlicher erläutern werde.

2.1 Historische Verortung

Zum ersten Mal wurde Gender Mainstreaming als eigenständiges Konzept in internationalen Texten 1985 nach der dritten Weltfrauenkonferenz in Nairobi erwähnt. Grundlage war eine Debatte in der UN-Kommission für den Status von Frauen über die Rolle und Mitwirkung von Frauen in der Entwicklungspolitik. Gender Mainstreaming wurde als Mittel gesehen, weibliche Blickwinkel und Wertvorstellungen in existierende Entwicklungsarbeit zu integrieren (Europäischer Rat, 1998: 7). Seit 1987 sind alle Abteilungen der UN verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen umfassend in alle Arbeitsbereiche vorausschauend einzuarbeiten.

1995 wurde bei der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking Gender Mainstreaming explizit in der abschließend beschlossenen Aktionsplattform als Politik zur Herstellung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen auf sämtlichen Feldern des politischen und gesellschaftlichen Lebens benannt. Die teilnehmenden Regierungen wurden aufgefordert, diese Aktionsplattform in ihren Ländern umzusetzen (Europäischer Rat, 1998: 8).

Innerhalb der EU wurde Gender Mainstreaming erstmals im Dritten Aktionsprogramm der EU zur Chancengleichheit (1991-1995) erwähnt, aber es ist bei der Durchführung nicht zum Tragen gekommen (Pollack/Hafner-Burton: 435). Bereits 1993 konnte dann in der EU mit der Reform der Strukturfonds eine Zielvorgabe "Chancengleichheit für Frauen und Männer" durchgesetzt werden (Stiegler, 2000: 7).

1995 war das Schlüsseljahr zur Adaptierung von Gender Mainstreaming, weil sich die politische Struktur und das politische Klima änderte. Mit dem Beitritt Finnlands, Österreichs und Schwedens und der neuen Zusammensetzung der Kommission unter Kommissionspräsident Jacques Santer änderte sich die Position zur Durchsetzung von Chancengleichheit von Frauen und Männern. In den drei neuen Mitgliedsstaaten existierte bereits ein starkes Engagement für Chancengleichheit und eigene Erfahrungen mit der Integration von Gender Mainstreaming. Durch den gewachsenen Frauenanteil in der Kommission und die Beharrung der neuen Kommissionsmitglieder aus Skandinavien auf Chancengleichheitspolitik konstituierte sich ebenfalls 1995 innerhalb der EU-Kommission die Kommissarsgruppe Chancengleichheit, die auf die Integration von Gleichberechtigung in alle Politikbereiche hinwirken soll. Ein weiterer entscheidender Aspekt für die Durchsetzung von Gender Mainstreaming war das Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages (Pollack/Hafner-Burton: 436). Obwohl es im Vertrag keine neuen Kompetenzen zur Chancengleichheitspolitik gab, ebnete die Machterweiterung des Europäischen Parlamentes neue Wege[4], da das Europäische Parlament von Beginn an viele Initiativen im Bereich der Frauenpolitik unterstützte und voranzutreiben suchte (Schunter-Kleemann, 1992: 33-37). Im 1995 angenommenen Vierten Aktionsprogramm der EU zur Chancengleichheit (1996-2000) wurde das Gender Mainstreaming-Konzept konkreter beschrieben. Es sollte auf die gesamte europäische Politik übertragen werden, ohne aber spezifische Aktionen zur Frauenförderung zu ersetzen (Pollack/Hafner-Burton: 436).

Dieser ambitionierte Ansatz zu Gender Mainstreaming wurde im Vertrag von Amsterdam wieder aufgegriffen und gestärkt. Die weitreichendste Bestärkung geschah durch die Revision der Artikel 2 und 3 des EG-Vertrages, die jetzt ausdrücklich die Gleichstellung von Männern und Frauen als Gemeinschaftsaufgabe, politisches Leitprinzip und Tätigkeitsbereich der EU benennen (Läufer: 56f; s.u. Punkt 4.1.1). Möglich wurde die Manifestierung von Gender Mainstreaming durch einen Machtwechsel in den meisten Mitgliedsstaaten von konservativen hin zu sozialdemokratischen Regierungen, die alle die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu ihren Politikzielen zählen. Somit war das politische Klima günstig für eine vertragliche Absicherung von Gleichberechtigung für Männer und Frauen im Vertrag von Amsterdam.

Parallel zur Entwicklung auf EU-Ebene beschloss der Nordische Rat[5] mittels seines Programms "Nordische Kooperation für Geschlechtergleichheit" (1995-2000) aktive Schritte zu unternehmen, um Aspekte zur Geschlechtergleichstellung in alle Politikbereiche zu integrieren. Ein Drei-Jahres-Pilotprojekt wurde initiiert, abzielend auf die Entwicklung von Methoden und Techniken für Gender Mainstreaming[6] (Laxén: 251).

Mit Beginn des neuen Jahrtausends hat die Europäische Union in der Folge und der Ausrichtung der bisherigen Aktionsprogramme zur Chancengleichheit eine Rahmenstrategie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum von 2001-2005 verabschiedet (Europäische Kommission 2000g). Das bedeutet einen weiteren Schritt hin zur Bekräftigung von Gender Mainstreaming, da diese Rahmenstrategie alle Gemeinschaftspolitiken umfasst, und nicht, wie die bisherigen Aktionsprogramme, auf einzelne Teilbereiche ausgerichtet ist. Die Europäische Union greift damit die Chancen auf, die ihr mit den Artikeln zur Chancengleichheit (Vgl. Punkt 4.1) im Amsterdamer Vertrag gegeben wurden, um ihren politischen Aktionsradius auszubauen.

2.2 Abgrenzung zu weiterer Geschlechterpolitik und feministischen Theorien

Frauenförderung und Geschlechterpolitik ist in allen Mitgliedsstaaten der EU in größerem oder kleinerem Ausmaß vorhanden. Diesen bestehenden Formen der Frauenförderung und der feministischen Geschlechterpolitik liegen spezifische theoretische Ansätze zu Grunde, die im folgenden erläutert werden. Geschlechterpolitik basiert auf Erkenntnissen über bestehende Geschlechterverhältnisse, also den gesellschaftlichen Strukturen, Institutionen und Mechanismen, durch die beide Geschlechter definiert und einander zugeordnet werden. Ziel feministischer Geschlechterpolitik ist es, diese Geschlechterverhältnisse zu verändern (Stiegler, 1998: 13). Eine ausgewogene Geschlechterpolitik basiert auf den vier Säulen der Quotierung, autonomen Praxis, Zielnormierung und des Gender Mainstreamings (Stiegler 1998: 14ff). Die folgenden Theorien werden nur grundlegend dargestellt, die einzelnen Ausdifferenzierungen bei den Vertreterinnen dieser Theorien spielen für den Zusammenhang mit den politischen Strategien keine entscheidende Rolle. In ihren Grundannahmen überschneiden sich die Theorien teilweise, was eine genaue Zuordnung von Geschlechterpolitik erschwert. Die hier vorgenommene Einteilung stützt sich auf die mit den Grundideen verbundenen Argumente für politische Strategien und die Artikel von Barbara Stiegler.

2.2.1 Gesellschaftskritische Theorien und Quotierung

Grundinteresse bei dieser Theorie ist es, gesellschaftliche Systeme hinsichtlich ihrer geschlechtsspezifischen Herrschaftsstrukturen zu untersuchen, und herauszuarbeiten, wie bestehende Geschlechterdifferenzen produziert und reproduziert werden und wie dadurch die reale Ungleichheit und Hierarchie zwischen Männern und Frauen manifestiert wird (Stiegler, 1998: 10). Geschlecht gilt als Strukturkategorie, die Differenzen zwischen Frauen und Männern herstellt und die realen Machtverhältnisse konstituiert (Stiegler 2000: 10). Die Annahme, es existiere ein geschlechtsneutraler Staat und Institutionenapparat wird verworfen. Stattdessen wird vom Androzentrismus bestehender Systeme ausgegangen, der nicht nur die Geschlechterhierarchie strukturiert, sondern auch andere binäre Zweiteilungen hervorbringt, wie die Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit und von Staat und Familie. Die Perspektive einer "Vergeschlechtlichung" gesellschaftlicher Strukturen und ihrer Analyse eröffnet gleichzeitig Wege zum Abbau der Geschlechterhierarchie, vernachlässigt dabei aber andere Strukturkategorien wie Klasse, Ethnie und Alter. Dennoch haben Frauen als Gruppe die Gemeinsamkeit, das quer verlaufend zu allen sozialen Bereichen und Klassen Benachteiligungs- und Entwertungsstrukturen erkennbar sind. (Stiegler, 1998: 11). Geschlecht wird als Strukturkategorie benutzt, um die bestehenden Gesellschaftsverhältnisse zu analysieren und die binäre, hierarchische Geschlechtskodierung nachzuweisen.

"Aus feministischer Perspektive stehen sich die öffentliche Sphäre mit ihrer Struktur der Sachlichkeit, Apersonalität, Distanziertheit und Verfahrensregulierung und die private Sphäre mit ihren >Tugenden< der Vertrautheit, Personenbezogenheit, Intimität und Bindung in unversöhnlicher Dichotomie gleichsam feindlich gegenüber – zu Lasten der Frauen und ihres Lebenszusammenhangs" (Holland-Cunz: 227). Durch die Erfahrung der Diskriminierung und Abwertung eröffnet sich für Frauen aber die Chance, ein anderes Gesellschaftskonzept, "Utopien vom besseren Leben zu entwickeln" (Stiegler, 1998: 11) und Formen zu suchen, dieses umzusetzen.

Aus der Erkenntnis der Analyse der Herrschaftsstrukturen und Mechanismen und dem Wunsch Gleichberechtigung zu erreichen, ist die daraus folgende Geschlechterpolitik die Einführung von Frauenquoten[7]. Durch die Erhöhung des Frauenanteils soll die Integration weiblicher Lebenserfahrung in alle gesellschaftlichen Bereiche quasi automatisch erfolgen, "ohne diesen jedoch positivieren oder privilegieren zu dürfen" (Holland-Cunz: 244).

Bei einer statistischen Erfassung der Frauenanteile in politischen Entscheidungsgremien innerhalb der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten zeigt sich fast überall eine quantitative Dominanz von Männern[8]. Diese Tatsache widerspricht aber dem Gleichberechtigungsgrundsatz von Demokratien, welcher auf dem Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder einer Gesellschaft beruht (Stiegler, 1998: 14). Gesellschaftskritische Theoretikerinnen haben gezeigt, dass die Ausgrenzung von Frauen durch die bestehenden Strukturen und nicht durch angebliche Defizite bei Frauen verursacht wird (Stiegler, 1998: 15).

Durch eine Frauenquote wird die Gleichheit der Geschlechter zumindest formal in den politischen Entscheidungsgremien hergestellt, aber "das Geschlecht ist keine Garantie für die Vertretung eines politischen Programms" (Stiegler, 1998: 15). Nicht die Zuschreibung von spezifisch weiblichen Eigenschaften, wie es zum Beispiel Differenztheoretikerinnen als Motivation ihrer politischen Strategien sehen (s.u.), ist die Begründung für die Quote, sondern der bisherige offensichtliche quantitative Ausschluss qua Geschlecht. Die gleichmäßige Verteilung beider Geschlechter zeigt, dass nicht auf Grund des Geschlechts diskriminiert wird (Stiegler, 1998: 15).

Wie schon erwähnt, ist die Erhöhung des Frauenanteils keine Garantie für eine Politikänderung. Allerdings zeigen Erfahrungen in den skandinavischen Ländern, dass es ein Gesetz der kritischen Masse gibt, und sich ab einem Frauenanteil von ungefähr 30 Prozent die Umgangsformen und Regularien in politischen Gremien ändern (Stiegler, 1998: 18). Das geschieht oft schon dadurch, dass Frauen aufgrund ihrer geschlechtsspezifischen Lebenssituation und der damit verbundenen Betreuungsarbeit die politische Arbeit in einen anderen Zeitrahmen bringen müssen, um beide Bereiche vereinbaren zu können. Erst durch einen gewissen Frauenanteil, der eine solche Position unterstützt, kann die bisherige Gremienarbeit, die ganz auf die Lebenssituation zeitlich voll verfügbarer Männer abzielt, geändert werden (Stiegler, 1998:19).

2.2.2 Differenztheorien und autonome Praxis

Die Grundannahme von Differenztheoretikerinnen ist die Existenz zweier Geschlechter, Frauen und Männer, die in der Natur des Menschen angelegt ist. Die Stereotype und Normen von Geschlechterbildern, die sich auf diese naturbedingte Differenz berufen sind allerdings kulturell und gesellschaftlich geprägt (Stiegler, 1998: 6). Das biologische Geschlecht wird mit "sex" bezeichnet, das kulturell und gesellschaftlich geprägte mit dem Begriff "gender" oder auch "soziales Geschlecht". Entscheidend bei dieser Differenzierung ist, dass mit dem Bezug auf biologische Unterschiede die gesellschaftliche Dominanz von Männern gerechtfertigt wird (Bublitz: 68). Dazu kommt, dass geschlechtsspezifisches Verhalten "aufgrund von sozialen Zuschreibungen, Stereotypen und Klischees verinnerlicht und als 'typisch' weibliche oder männliche Eigenschaften, Fähigkeiten oder Verhaltensweisen weitergegeben [wird]" (Bublitz: 68). Parallel entwickelte sich die geschlechts-asymmetrische Arbeitsteilung, die mittels Patriarchat die Funktionsweise des Kapitalismus ermöglicht. Die Autorinnen des Bielefelder Ansatzes[9] bezeichnen diesen Prozess als Kolonisierung und "Hausfrauisierung", mit dem das Muster einer unterschiedlichen Wertigkeit von Frauen- und Männerarbeit durchsetzbar wurde (Treibel: 78f). Auch Barbara Stiegler stellt dazu fest: "Das den Frauen zugewiesene wird als gesellschaftlich unterbewertet, als zweitrangig, als weniger mächtig analysiert gegenüber dem, was den Männern zugewiesen wird" (Stiegler, 1998: 6). Die zugeschriebenen Unterschiede zwischen den Geschlechtern manifestieren sich in einer Unterrepräsentanz von Frauen und in Strukturen und Institutionen, die diese Unterdrückung unterstützen[10].

Als mögliche politische Strategie gilt den Differenztheoretikerinnen der Aufbau von frauenspezifischen, autonomen Gegenstrukturen, in denen die eigenen, frauenspezifischen Vorstellungen von Gesellschaft zur Entfaltung kommen sollen (Stiegler, 1998: 6). Maria Mies meint hierzu, "(...) der Feminismus muss gegen alle kapitalistisch-patriarchalen Verhältnisse kämpfen, ausgehend von der Mann-Frau-Beziehung, über das Verhältnis von menschlichen Wesen zur Natur bis zum Verhältnis zwischen den Metropolen und Kolonien" (Treibel: 82[11] ). "Die >Ent-Patriarchalisierung des Öffentlichen [12] < durch >weibliche Tugenden<, eine demokratische Entpolarisierung der Sphären erschien als angemessenes Gegenbild zur formalisierten patriarchalen Öffentlichkeit; (...).“ (Holland-Cunz: 238)[13]. Unabhängigkeit von männlicher Kontrolle und von männlich geprägten Organisationen gilt dafür als Grundvoraussetzung. Aus der Sicht heraus entstanden viele Frauenprojekte, Mütterzentren, Frauengruppen und Frauenuniversitäten, deren Grundlage die Anerkennung eines spezifisch weiblichen Erfahrungshintergrundes ist (Stiegler, 1998: 6). Mit dieser autonomen Organisation von Fraueninteressen wird von männlichen Organisationen Verdrängtes öffentlich gemacht, und Kritik an frauendiskriminierender politischer Kultur geübt (Stiegler, 1998: 26).

Die Einführung von Frauenquoten lässt sich bei Differenztheoretikerinnen mit dem Wunsch begründen, weibliches Handeln und Denken in die Politik zu tragen und sie dadurch zu reformieren (Stiegler, 1998:7). An diesem Punkt setzt die Kritik an der Differenztheorie ein, denn die essenzielle Annahme zweier unterschiedlicher Geschlechter verstellt den Blick auf erhebliche Ungleichheiten innerhalb dieser Geschlechter. Außerdem manifestiert dieser Standpunkt nur die Geschlechtertrennung, anstatt sie grundsätzlich in Frage zu stellen, wie es zum Beispiel in der jetzt folgenden dekonstruktivistischen Theorie der Fall ist.

2.2.3 Dekonstruktivistische Theorien und Hinterfragung von Normen

Die Annahme einer zweigeschlechtlichen Grundstruktur gilt beim Dekonstruktivismus als eine gesellschaftliche und historische Konstruktion, wobei die Zweiteilung in weiblich und männlich bereits auf biologischer Ebene das Ergebnis normativer Regulierungen sei (Bublitz: 74). Es gibt keine Unterscheidung zwischen dem biologischen Geschlecht "sex" und dem sozialem Geschlecht "gender" mehr, da beides auf sozialer Konstituierung beruhe, also eine gesellschaftlich kulturelle Existenzweise sei (Stiegler, 1998: 7f). Zweigeschlechtlichkeit wird interaktiv konstruiert: Geschlecht ist, was Individuen tun, wie sie sich wechselseitig wahrnehmen (Wartenpfuhl: 192). Die hegemonialen gesellschaftlichen Machtverhältnisse werden auf die Ebene der sozialen Kontrolle der Interaktionsteilnehmer verlagert, wodurch sich Subjekte durch Ein- und Ausschlussverfahren und "doing gender" konstruieren und konstituieren (Wartenpfuhl: 192f). "Das doing gender, also die alltägliche Praxis der zweigeschlechtlichen Wahrnehmung, des Denkens und Handelns, wird seiner 'Natürlichkeit' beraubt, wenn Individuen die sozialen Konstruktionen nicht mitmachen, ein Hinweis darauf, dass der Körper eher Effekt als die Basis sozialer Prozesse ist" (Stiegler, 1998: 8).

Der Dekonstruktivismus legt nun das ausgeschlossene Negierte, Andere, den "Nicht-Ort" à la Derrida[14] frei (Wartenpfuhl: 193). Dekonstruktion ist somit eine Kombination aus Destruktion und Konstruktion, da durch die Zerstörung des einen der Aufbau des anderen impliziert ist. Dies ist keine Methode, da eine Methode Wiederholbarkeit voraussetzt, und das ist nicht möglich, da der Kontext wechseln kann und die Dekonstruktion immer kontextbezogen verläuft (Wartenpfuhl: 195). Dekonstruktion kreist immer um das Nicht-Identische, Nicht-Gedachte und Nicht-Begriffliche, aber aus dem Inneren des zu Dekonstruierenden heraus (Wartenpfuhl: 197). Dazu kommt noch die Verzeitlichung und Verräumlichung, sowie der Verbundenheit aller Elemente miteinander, die ein Fixieren von Unterschieden unmöglich macht. Das Nicht-Identische ist nicht das Andere, sondern das Gleiche, nur zeitlich und räumlich verschoben. Gegensätze sind also gleich, denn das Vorhandensein des einen bedeutet gleichzeitig die räumliche und zeitliche Verschiebung des anderen. Beispielsweise ist etwas schön, weil das hässliche nicht da, also räumlich und zeitlich verschoben ist (Wartenpfuhl: 200f). Die Frage, was Mann und Frau sind, erübrigt sich, da durch eine Beantwortung automatisch ein Ausschlussmechanismus in Gang gesetzt wird. Mann und Frau verweisen aufeinander, schließen sich aus, aber die innere Heterogenität kann nicht erfasst werden (Wartenpfuhl: 203).

Judith Butler, die bekannteste Vertreterin des Dekonstruktivismus in Geschlechterfragen, versucht herauszufinden, welche Identifizierungen entwickelt werden und welche Ausschließungsmechanismen dadurch entstehen. Identifizierungen, bzw. die Ablehnung einiger davon, geschieht wegen sozialer Zwänge. Das bedeutet aber auch, dass die Möglichkeiten unterschiedlicher Identitäten bekannt sind, aber nur eine davon durchlaufen wird, andere wegen Zwängen, Verboten und Enttäuschungen verworfen werden, und immer wieder neue mögliche Identitäten verleugnet oder angenommen werden. Heterosexualität zum Beispiel ist somit nur möglich, wenn Homosexualität als Gegenidentität bekannt ist. Der Prozess der Identifizierung ist aber notwendig, um lebensfähig zu sein, denn ohne Identifizierung gibt es keine kohärente Identität (Wartenpfuhl: 203f).

Eine frauenspezifische politische Strategie lässt sich auf Basis dieser Theorie nicht entwickeln, da keine Definition von Frau-Sein zugelassen wird, also keine Begründung für frauenspezifische Politik vorhanden ist. Zielsetzung ist vielmehr, die Dynamik von Identifizierungen und Ausschlussmechanismen zu erkennen und zu unterlaufen, durch Akzeptanz der Verwicklungen der Identifizierungen mit dem was sie ausschließen (Wartenpfuhl: 206). Es geht darum, "Fragilität zu demonstrieren und durch Parodie die herrschenden Geschlechternormen zu unterlaufen" (Stiegler 1998: 9). Grundlage von Politik ist also nicht eine gemeinsame spezifisch weibliche Identität, sondern gerade die Hinterfragung der bestehenden gesellschaftlichen Machtverhältnisse und gesellschaftlich akzeptierten Identifizierungen. "Feminismus ist danach ein reflektierter Impuls zur Bildung von Gruppen von Frauen und als Frauen mit dem Ziel, die Strukturen zu verändern, die sie als Frauen identifizieren" (Stiegler 1998: 9).

Der Dekonstruktivismus eignet sich ebenso, bestehende Gesetze und Normen zu hinterfragen, die Geschlechterverhältnisse mitbestimmen. Durch Analyse der benutzten Begriffe lassen sich die Normen und Ziele erkennen, die damit verbunden sind. Dabei zeigt sich wiederum das Nicht-Genannte oder auch Nicht-Identische. Stiegler zeigt sehr deutlich, dass mit unterschiedlichen, aber ähnlichen Begriffen sehr differente Politik gemeint sein kann, die auch kontextuell gesehen werden muss (Stiegler 1998: 19f). Erst durch die genaue Definition und Hinterfragung der Implikationen von Normen und Begriffen wird eine Grundlage für die Förderung von Chancengleichheit geschaffen (Stiegler 20). Wie wichtig das für Politik ist, zeigt die folgende Darstellung des Gender Mainstreaming-Konzeptes.

2.3 Inhalte des Gender-Mainstreaming-Ansatzes

Die Hauptunterschiede zwischen Gender Mainstreaming und spezifischer Geschlechterpolitik bestehen zwischen den involvierten Akteuren und den Politikbereichen, die angesprochen werden. Spezifische Geschlechterpolitik ist immer begrenzt ausgerichtet auf ein spezifisches Problem, das durch Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern entstanden ist. Für dieses spezifische Problem wird dann nach einer Lösung gesucht. Gender Mainstreaming hingegen ist ein Konzept, das auf bereits bestehende Politik angewendet und dort integriert wird (Europäischer Rat, 1998: 10). Es ist, wie schon oben erwähnt, ein Instrument, das die bisherigen ergänzt und nicht ersetzen kann. Frauenförderpläne oder Frauenquoten können zum Beispiel Bestandteil der Umsetzung von Gender Mainstreaming sein, da mit ihnen die gewünschte quantitative Gleichstellung der Geschlechter erzeugt werden kann. Gleiches gilt aber auch für die Einführung von Männerförderplänen, da Gender Mainstreaming anerkennt, dass auch Männern auf Grund ihres Geschlechts und ihrer damit verbundenen Geschlechterrolle der Zugang zu gesellschaftlichen Bereichen, wie zum Beispiel der privaten Betreuungsarbeit, verwehrt wird (Stiegler 2000: 20).

Wie bei den feministischen Theorien wird davon ausgegangen, dass Politik und Entscheidungsprozesse vergeschlechtlicht sind, sich aber zum Vorteil beider Geschlechter verändern lassen (Stiegler 2000: 12). Gender Mainstreaming entspricht in seinen Ansätzen der Idee der Querschnittspolitik, da die Chancengleichheit der Geschlechter durch Integration des Ziels in alle Politikbereiche und deren Entscheidungsprozesse angestrebt wird (Stiegler 2000: 7). Stiegler definiert Gender Mainstreaming wie folgt:

"Gender Mainstreaming besteht in der Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluation von Entscheidungsprozessen in allen Politikbereichen und Arbeitsbereichen einer Organisation. Das Ziel von Gender Mainstreaming ist es, in alle Entscheidungsprozesse die Perspektive des Geschlechterverhältnisses einzubeziehen und alle Entscheidungsprozesse für die Gleichstellung der Geschlechter nutzbar zu machen" (Stiegler 2000: 8).

Hier zeigt sich, dass Gender Mainstreaming keine spezifische Frauenpolitik ist oder eine neue Strategie der Frauenbewegung, sondern ein Konzept, das speziell auf politische Organisationen zugeschnitten ist, die bisher Geschlechterverhältnisse nur am Rande oder gar nicht beachtet haben. Ein bereits existierendes, vergleichbares Prinzip in Entscheidungsprozessen ist der ökonomische Faktor, die Frage nach den entstehenden Kosten, die bei allen Politikbereichen automatisch mit einbezogen wird[15]. Bildlich gesprochen soll in den "Zopf" der Entscheidungsprozesse neben den Strängen Sachgerechtigkeit, Machbarkeit und Kosten, jetzt auch die Frage der Geschlechterverhältnisse "eingeflochten" werden (Stiegler 2000: 8).

Das Ziel bei Gender Mainstreaming ist die Herstellung von Chancengleichheit für Männer und Frauen, also die gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter in allen Bereichen des politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Durch den Begriff "Gender" wird akzentuiert, dass sowohl Männer als auch Frauen betroffen sind, da keines der beiden Geschlechter als Norm zählt (Stiegler 2000: 9). Chancengleichheit der Geschlechter ist als der Gegensatz zu Geschlechterungleichheit, nicht zu Geschlechterdifferenz, definiert (Europäischer Rat 1998: 3). Juristisch gesehen haben Frauen und Männer bereits gleiche Rechte auf Teilhabe, doch das wirkt sich in der Realität unterschiedlich aus, da es differente Lebenszusammenhänge gibt, die Ungleichheiten produzieren[16]. Diese Geschlechterdifferenzen sollen nach der Umsetzung des Gender Mainstreaming-Konzeptes keine Ungleichheiten mehr produzieren, da die unterschiedlichen Lebenszusammenhänge von Männern und Frauen gleichermaßen in Politik und Organisationen einbezogen werden (Europäischer Rat 1998: 4). Die Anerkennung des Einflusses der Geschlechterverhältnisse ist somit der erste Schritt zur Einführung des Gender Mainstreaming-Konzepts (Stiegler 2000: 8).

Neu beim Gender Mainstreaming-Konzept ist, dass nicht mehr versucht wird, Frauen in die vergeschlechtlichten Institutionen und Entscheidungsprozesse einzupassen, sondern stattdessen diese an die Bedürfnisse von Frauen angepasst werden (Rees: 40f). Gender Mainstreaming will die Kultur ändern, um dadurch Strukturen und Systeme herzustellen, mit denen die differierenden Ausgangspositionen von Frauen und Männern anerkannt und gleichwertig behandelt werden. Der bisherige Androzentrismus von Organisationen verhinderte die Zunahme des Frauenanteils, einerseits durch Ablehnung der Frauen durch Männer, andererseits aber auch durch die Ablehnung der männlichen Norm durch Frauen (Rees: 40f). Ein Wandel der männerzentrierten Strukturen ist notwendig, um die Präferenzen beider Geschlechter umzugestalten (Rees: 41). Die Bereitstellung gleicher Möglichkeiten muss viele Variationen beinhalten, um die unterschiedlichen Ausgangspositionen miteinzubeziehen. Hier zeigt sich auch die Differenz zu neoklassischen Theorien, die das Laissez-faire-Prinzip propagieren, denn Gender Mainstreaming greift in das Marktsystem ein und beeinflusst dadurch die Ergebnisse (Rees: 26). Teresa Rees stellt dazu fest, dass ein Marktsystem, welches nicht Qualifikationen, sondern Geschlecht und Rasse als Entscheidungskriterien nutzt, weder effizient noch meritokratisch sei[17] (Rees: 27). Die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zeigt Siv Gustafson mit dem feministisch-neoklassischen Diskriminierungsmodell von Asa Rosen auf. Die geschlechtliche Diskriminierung durch den Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitnehmern führt demnach zu einem Mismatch von Personen und Arbeitsbereichen, der die Produktivität und Effektivität einschränkt (Gustafson: 47-49).

Die Frage ist immer, wie sich ein Gender Mainstreaming Prozess in Gang setzen lässt, bzw. wann es Möglichkeiten zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit gibt. Ein Bewusstsein dafür, dass Männer und Frauen in der Gesellschaft unterschiedlich mit Macht ausgestattet sind und deswegen Frauen benachteiligt sind, ist besonders bei den Frauenbewegungen vorhanden. Sie sind es auch, die als Erste die Politik beeinflussen müssen, um Gender Mainstreaming zu thematisieren und einzuführen. Globalisierung und auch technische Entwicklungen wie das Internet waren und sind in diesem Zusammenhang wichtig für die Frauenbewegung, denn durch die gemeinsame Erkenntnis, dass Frauen weltweit benachteiligt werden, entstand ein Gemeinschaftsgefühl, welches zum Beispiel die Weltfrauenkonferenzen ins Leben rief. Durch diese international öffentlichkeitswirksame Zusammenarbeit entstand weltweit ein Bewusstsein für die Differenz von Frauen- und Männerinteressen und damit auch die Möglichkeit, sie zu ändern. Als Mitglieder der Vereinten Nationen waren nationale Regierungen gezwungen sich mit dem Thema Gleichstellung von Frauen und Männern auseinander zu setzen, um ihren Verpflichtungen bei der Teilnahme nachzukommen.

Die im folgenden vorgestellten Konzeptpunkte beruhen vorwiegend auf dem Strategiepapier zu Gender Mainstreaming von der Expertinnengruppe der Europäischen Union (Europäischer Rat 1998). Andere Beiträge werden extra kenntlich gemacht.

2.3.1 Benötigte Konditionen

Grundvoraussetzung für die Implementierung von Gender Mainstreaming ist ein vorhandener politischer Wille zur Durchsetzung von Chancengleichheit. Nur wenn die Herstellung von Geschlechtergleichheit als politisches Leitprinzip anerkannt wird, gibt es die erste Grundlage zur Umsetzung. Diese Festlegung auf Gender Mainstreaming darf aber nicht nur mündlich erfolgen, sondern muss in offiziellen Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Es muss klar werden, dass die politische Führung das bestehende Geschlechterverhältnis in Frage stellt und gewillt ist, es zu ändern. Damit sollte auch eine kritische Haltung zu existierenden institutionellen Strukturen, Prozessen und Politikbereichen, die das Geschlechterverhältnis unterstützen, einhergehen. Für die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt gehören zum Beispiel Bereiche wie gleicher Zugang zu Erwerbsarbeit und der Wille, Strukturen und Prozesse zu initiieren, die Männer und Frauen an Familien- und Hausarbeit gleichermaßen beteiligen. Eine tatsächliche, politisch unterstützte Kultur der Gleichheit wird eine gleichmäßigere Verteilung von unbezahlter Arbeit und Familienpflichten erbringen, als es zur Zeit der Fall ist. Durch die Demonstration politischen Willens zu Gender Mainstreaming wird letzten Endes auch das Bewusstsein der Bevölkerung für Geschlechterverhältnisse geprägt, und findet Eintritt in andere gesellschaftliche Strukturen.

Gender Mainstreaming ist kein Ersatz für spezifische Frauenpolitik, jedoch ist spezifische Frauenpolitik eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen von Gender Mainstreaming. Zu dieser spezifischen Politik zählen unter anderem eine Gesetzgebung zur Gleichheit der Geschlechter und gegen Diskriminierung, sowie Mechanismen und Verantwortliche, die diese Gesetze durchsetzen oder als Ansprechpartner da sind. Des weiteren ist eine Frauenförderung wichtig, die spezifische Interessen anspricht und über eigene administrative und andere Ressourcen verfügt, um Politik auf jedem Level beeinflussen zu können. Zudem werden in jedem Ministerium Abteilungen zum Geschlechterverhältnis benötigt, sowie Forschung und Weiterbildung zu Geschlechterverhältnissen, die das Bewusstsein dafür innerhalb des politischen Systems erhöhen.

Um Politikziele zu definieren und Änderungen im Geschlechterverhältnis erfassen zu können, müssen Statistiken nach Geschlecht gesplittet werden (s.u.). Dabei ist darauf zu achten, dass die Statistiken keinen internen Geschlechterbias haben, mit dem Daten erfasst werden, die nicht für beide Geschlechter gleichermaßen relevant sind.

Gender Mainstreaming setzt voraus, dass Politiker Zugang zu Informationen über das bestehende Geschlechterverhältnis haben. Deshalb muss umfassendes Wissen über Geschlechterverhältnisse mittels Gender Studien gesammelt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Analyse aktueller Ungleichheiten genauso wie Prognosen zur Auswirkung spezifischer Initiativen für Männer und Frauen. Umfangreiche Geschlechterforschung begünstigt in hohem Maße die Umsetzung von Gender Mainstreaming, da im administrativen System der Zugriff auf aktuelle Untersuchungen für die Definition der Politikziele unerlässlich ist. Diese Konstellation setzt ebenso administratives Wissen voraus, um Geschlechterexperten am richtigen Punkt des Systems einzusetzen und sie in die bisherigen Abläufe zu integrieren.

Eine weitere Grundbedingung für Gender Mainstreaming ist, finanzielle und personelle Mittel bereitzustellen, was durch die Reallokation der bestehenden Finanzmittel geschehen sollte. Die bisher genannten Voraussetzungen bleiben ohne Wirkung, wenn sie mangels finanzieller und personeller Mittel nicht umgesetzt werden können. Bei der Kalkulation der benötigten Ressourcen geht es um eine langfristige Planung, da die höheren Einstiegskosten erst später durch qualitativen Gewinn wettgemacht werden.

Wie bei den oben erwähnten feministischen Theorien, ist die Teilnahme von Frauen am politischen und öffentlichen Leben für die Umsetzung frauenspezifischer Interessen notwendig. Diese Annahme gilt auch für Gender Mainstreaming, denn ohne die quantitative Zunahme der Beteiligung von Frauen, ist ein Wandel des politischen Systems und die Integration verschiedener Werte, Interessen und Lebenserfahrungen unwahrscheinlich. Dies gilt im besonderen für politische Entscheidungsprozesse, in denen die Gestaltung und Ausrichtung der Politik konkrete Auswirkungen auf die Lebenssituation von Männern und Frauen bewirkt.

2.3.2 Instrumente und Methoden

Die Instrumente und Methoden für Gender Mainstreaming setzen sich aus analytischen, bildungstechnischen, konsultativen und partizipatorischen Elementen zusammen, wobei sich einzelne Elemente mit traditionellen Methoden der Frauenförderung überschneiden. Da aber beide Strategien, wie oben erwähnt, zusammengehören, um Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit herzustellen, kann keine exakte Trennlinie zwischen ihnen gezogen werden. Die analytischen Instrumente sind notwendig, um erst einmal Bewusstsein und Wissen für Geschlechterverhältnisse zu bilden, damit die Verantwortlichen diese Thematik in ihre tägliche, ressortspezifische Arbeit einbeziehen können. Dieses Wissen sollte im besten Fall durch eine Weiterbildung oder Ausbildung vermittelt werden, um mit den nötigen Techniken und Methoden vertraut zu werden. Dann bedarf es partizipatorischer und konsultativer Elemente, um Erfahrungen auszutauschen und damit den Gender Mainstreaming-Prozess zu verbessern. Die im folgenden erläuterten Instrumente und Methoden müssen nicht zwingend ganz neu entwickelt werden, sondern können auf bereits bestehenden Prozessen aufbauen. Diese Prozesse müssen aber entsprechend den Anforderungen von Gender Mainstreaming adaptiert und umgestaltet werden.

Die analytischen Instrumente und Methoden lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Erstens die, mit denen vorwiegend notwendige Informationen für die Entwicklung von politischen Zielen bereitgestellt werden, wie zum Beispiel Statistiken, Umfragen, Forschung und Kosten-Nutzen-Analysen. Zweitens gibt es Instrumente und Methoden, die vorwiegend im Politikprozess selbst benutzt werden wie zum Beispiel Checklisten, Leitlinien, Richtlinien, Gender-Impact-Assessments und Gender-Monitoring. Auch hier gibt es teilweise Überschneidungen und Verknüpfungen, die sich aus inhaltlichen Verbindungen zwischen den einzelnen Punkten ergeben. Eine Kombination dieser Punkte findet zum Beispiel in Schweden mittels der 3-R-Methode statt. Dahinter verbergen sich die Analyseebenen Repräsentation - wie viele Frauen und Männer sind betroffen -, Ressourcen – wie sind Geld, Raum und Zeit auf Männer und Frauen verteilt- und Realisierung – Ursachen und mögliche Veränderung der festgestellten Repräsentation und Ressourcenverteilung (Stiegler, 2000: 15).

Die Statistiken müssen hinsichtlich ihres Geschlechterbias überprüft und geändert werden, und Möglichkeiten zur Erfassung von Dynamik innerhalb des Geschlechterverhältnisses bieten. Durch geschlechtsspezifische Statistiken entsteht ein Bild von den unterschiedlichen Lebensumständen von Männern und Frauen, das dann in die Politikplanung mit einbezogen werden sollte. Deshalb ist es sinnvoll, die Statistiken nicht nur nach Geschlecht, sondern auch nach familiären Status, also Vätern und Müttern aufzuteilen (Stiegler 2000: 16). Damit zusammenhängend können Umfragen, Expertisen und Forschung dazu beitragen, Themen herauszufiltern, für die sich die Bevölkerung interessiert. Ebenfalls können damit die unterschiedlichen Auswirkungen von politischen Entscheidungen für Männer und Frauen sowohl vorhergesagt, als auch gemessen werden. Hier knüpfen Kosten-Nutzen-Analysen an, die Politiken nicht im Nachhinein überprüfen, sondern von vorneherein die möglichen Auswirkungen und Folgekosten für beide Geschlechter betrachten.

Auf Basis dieser Informationen können Checklisten, Leitlinien und Richtlinien erarbeitet werden, die es den Verantwortlichen erleichtern, Gender Mainstreaming umzusetzen und in ihre bisherige Arbeit zu integrieren. Da Gender Mainstreaming ein inhaltlich neues Aufgabenfeld für die meisten Verantwortlichen sein wird, benötigen sie übersichtliche, inhaltlich komprimierte Hilfsmittel, um ihre Arbeit selbst zu überprüfen, und zu lernen, wie sie Gender Mainstreaming umsetzen können. Für diesen Zweck sind Checklisten und Leitlinien gedacht. Dabei muss darauf geachtet werden, dass diese Instrumente immer wieder neu überarbeitet und den sich ändernden Verhältnissen angepasst werden, um eine erneute Formalisierung und Verfestigung von Prozessen zu vermeiden. Ansonsten kann es passieren, dass auch Gender Mainstreaming in den bestehenden Verwaltungssystemen gefangen bleibt, anstatt sie zu verändern. "Momente der Unberechenbarkeit und Innovation, der Präsentation des ganz anderen sind erforderlich, um die männlich geprägten Institutionen zu verändern und um der anderen Hälfte der Bürgerinnen Raum zur Gestaltung zu eröffnen" (Stiegler 1998: 26). In Deutschland zum Beispiel gibt es formal schon seit längerer Zeit eine "Checkfrage", die sogenannte Gender-Control-Maßnahme, mit der obligatorisch bei allen Gesetzesentwürfen, Kabinettsvorlagen oder Verordnungen nach den Auswirkungen des jeweiligen Vorhabens für Frauen gefragt wird. Leider zeigt die Praxis, dass in 99 Prozent der Fälle die Frage mit "keine Auswirkungen" beantwortet wird (Stiegler 1998: 25[18] ). Dem sollen veränderbare Checklisten, Leitlinien und Richtlinien vorbeugen.

Gender-Impact-Assessments sind das geschlechterbezogene Äquivalent zu Umweltverträglichkeitsprüfungen[19]. So wie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung die wahrscheinlichen Folgen von privaten und öffentlichen Vorhaben auf die Umwelt untersucht werden, geht es bei Gender-Impact-Assessments um die Auswirkungen von Vorhaben für Männer und Frauen. Dieses Instrument ließe sich somit auch ohne weiteres sowohl für öffentliche als auch private Vorhaben einführen.

Gender-Monitoring besteht aus der Überprüfung, Weiterverfolgung und Evaluation von Politik. Das sollte durch regelmäßige Treffen und Berichte zu Forschungsergebnissen durch die in den Gender Mainstreaming-Prozessen involvierten Verantwortlichen geschehen. Dazu ist es aber nötig, die bisher genannten analytischen Instrumente und Methoden umzusetzen, da die Berichte wiederum in neue Politik umgewandelt werden müssen. Die Prozesse für Gender Mainstreaming müssen zur Routine werden, ohne die Inhalte zu "routinieren". So, wie es zum Beispiel im Deutschen Bundestag üblich ist, Ausschüsse entsprechend den Ministerien zu bilden und dort Politik zu initiieren, zu bewerten und neu auszurichten, ist es auch für Gender Mainstreaming nötig entsprechende institutionalisierte Regelabläufe einzurichten. Diese sollten dann allerdings bei den bereits bestehenden Gremien sowohl übergreifend als auch integriert eingerichtet werden, um dem Anspruch Querschnittsaufgabe Gender Mainstreaming gerecht zu werden.

Die bildungstechnischen Instrumente und Methoden sind vermutlich die wichtigsten, da erst durch Bewusstseinsbildung und Wissenstransfer die Basis bei den involvierten Verantwortlichen geschaffen wird, dass die analytischen, partizipatorischen und konsultativen Elemente ein- und umgesetzt werden können. Ohne ein fundiertes Grundwissen bei den Verantwortlichen über die bestehenden Geschlechterverhältnisse wird es kein Verständnis für die Notwendigkeit von Gender Mainstreaming geben. Ohne Verständnis für die Geschlechterverhältnisse und das zu erreichende Ziel gibt es keine Motivation und kein Engagement für die Umsetzung.

Gender-Trainings in Seminaren oder Workshops für alle Ebenen des administrativen und politischen Systems sind der erste Schritt zur Bewusstseinsbildung. Beim Gender-Training geht es immer um die Verknüpfung des administrativen Wissens mit dem analytischen Wissen über Geschlechterverhältnisse, nicht um "psychologische Manipulationen" (Stiegler 2000: 14). Die Trainings sollten dem jeweiligen Grad der Involvierung der Verantwortlichen entsprechen, d.h. je wichtiger die Person für den Gender Mainstreaming-Prozess ist, desto intensiver und spezifischer muss die Ausbildung sein. Um das Bewusstsein zu stabilisieren bedarf es dann in der Folge regelmäßiger Treffen und weiterer Bildungsangebote.

Unterstützung sollte ebenfalls durch Gender-Experten, bzw. Gender-Beauftragte, gewährleistet werden, die in einzelnen Arbeitsbereichen beratend zur Seite stehen, und ihr Wissen über Geschlechterverhältnisse weitervermitteln (Stiegler 2000: 13). Im besten Fall sind diese Experten nicht auf einen Bereich festgelegt, sondern wechseln je nach Bedarf den Arbeitsbereich.

Neben den oben genannten Checklisten kann es außerdem hilfreich sein, Handbücher zu entwickeln, die auf die spezifischen Aufgaben der einzelnen Verantwortlichen zugeschnitten sind. Begleitend dazu sollten Broschüren und Flugblätter in der Verwaltung und der Öffentlichkeit verteilt werden, um in der Bevölkerung ebenfalls Bewusstsein für Gender Mainstreaming zu produzieren, und damit die öffentliche Akzeptanz zu gewährleisten. Keine Politik lässt sich auf Dauer gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen, da spätestens bei Wahlen die demokratische Legitimation dafür entzogen werden kann. Ist oder wird - im Fall von Gender Mainstreaming - die Bevölkerung überzeugt vom Sinn des Vorhabens sind auch die politisch Verantwortlichen motiviert, sich dafür einzusetzen. Bewusstseinsbildung ist im besonderen mittels dem schulischen Bildungssystem möglich, bei dem Heranwachsende früh mit den Themen Gender Mainstreaming und Geschlechterverhältnisse vertraut gemacht werden können. Für die Zukunft vereinfacht das die Umsetzung von Gender Mainstreaming, da im späteren Berufsleben die Ausbildung in Geschlechterfragen vereinfacht oder im besten Fall überflüssig wird.

Als letzten Bestandteil der Instrumente und Methoden ist es notwendig, ein Netzwerk zu Gender Mainstreaming zu initiieren, was durch konsultative und partizipatorische Techniken geschehen kann. Spezifische Frauenpolitik war immer auf eine limitierte Gruppe von Beteiligten begrenzt, die schwer Verbindungen zu anderen Politikbereichen aufbauen konnte. Gender Mainstreaming involviert eine weit größere Anzahl interner und externer Verantwortlicher, die alle miteinander in Verbindung stehen müssen, weshalb ein Konsultationsmechanismus nötig wird. Außerdem eröffnet Gender Mainstreaming die Möglichkeit, mit Bereichen zu kooperieren, die nicht zum eigentlichen politischen System gehören, aber von der Politik betroffen sind, wie zum Beispiel Nicht-Regierungs-Organisationen (NRO). Die Verbesserung demokratischer Abläufe ist ein Hauptziel von Gender Mainstreaming bei der Herstellung von Gleichberechtigung, und dieses Ziel kann nur durch die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am politischen Prozess erreicht werden.

In diesen Rahmen gehören als erstes Arbeits- und Lenkungsgruppen, sowie sogenannte Think Tanks, in denen Informationen, Erfahrungen und Wissen ausgetauscht, und die einzelnen Aktivitäten koordiniert werden. Um überhaupt eine Vernetzung dieser Gruppen zu ermöglichen, bedarf es einer öffentlich zugänglichen Datenbank, in der relevante Adressen verwaltet werden. Auch hier, bei den einzelnen Gruppen, ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern verbindlicher Grundsatz. Der Brückenschlag zur allgemeinen Öffentlichkeit geschieht bei diesen Instrumenten mittels Konferenzen, Seminaren und Hearings, die weitere Wege der demokratischen Partizipation eröffnen.

2.3.3 Akteure

Abgesehen von der Idealvorstellung, dass sich jede Person an Gender Mainstreaming beteiligt, gibt es einige Gruppen, die grundlegend für Gender Mainstreaming verantwortlich sind. Das sind die Akteure, die auch sonst beteiligt sind an der Planung, Implementierung und Evaluation von Politik. Somit "ist es bei Anwendung des Gender Mainstreaming Prinzips vollkommen unerheblich, welches Geschlecht die an einer Entscheidung Beteiligten haben." (Stiegler 2000: 13).

Zuerst wären Politiker und Politikerinnen zu nennen, denn durch sie werden offizielle Politikziele formuliert und initiiert. Die Bedeutung gleichberechtigter demokratischer Vertretung ist gerade in Zeiten vielbeschworener "Politikverdrossenheit" von besonderer Bedeutung, wenn das Vertrauen in Politik zurückgewonnen werden soll. Gender Mainstreaming verbessert generell die Überprüfung von Politik hinsichtlich der Auswirkungen für die Bevölkerung. "Such an approach will improve the practice of basing and evaluating general policies (global and sectoral, national, regional or local) according to their results on the well-being of the people and will open avenues to replace the 'traditional' practice of employing abstract economic and ideological indicators (such as GDP and similar data considered neutral and expressed in average values) by more relevant and valuable indicators regarding the concrete well-being of people" (Europäischer Rat: 12). Politiker sind demnach verantwortlich für die Definition des Ziels Chancengleichheit, und müssen dieses Ziel auch fördern, sowohl durch öffentliche Aussagen, als auch durch die Reallokation finanzieller und personeller Mittel. Selbst wenn Politiker wahrscheinlich nicht gerade Experten für Geschlechterverhältnisse sind, sind sie diejenigen, die eine Hauptverantwortung dafür haben, Gender Mainstreaming einzuführen.

Als Basis der Politiker zählt der administrative Bereich einer Gesellschaft, denn hier entsteht durch die EU-weit angestrebte Modernisierung der Verwaltung eine neue Rolle in der Definierung, Vorbereitung und Durchführung neuer Politikansätze. Die Verwaltung übernimmt somit eine kritische Rolle bei der Integration von Gender Mainstreaming in tägliche Politikabläufe. Nur durch die Unterstützung und Mitarbeit der Verwaltung, auch auf der höchsten Leitungsebene, wird ein kontinuierlicher Gender Mainstreaming-Prozess in enger Zusammenarbeit mit Politikern erreicht.

Die bisherige spezifische Frauenförderung durch spezielle Abteilungen muss reorganisiert werden, damit Gender Mainstreaming umgesetzt werden kann. Es geht nicht mehr um die Umsetzung spezifischer Förderpolitik, sondern um die Überwachung und Beschleunigung des Gender Mainstreaming-Prozesses. Aus diesem Arbeitsbereich sollten dann die oben beschriebenen Gender-Beauftragten rekrutiert werden (Stiegler 2000: 13). Das Ministerium, welches bisher Gleichstellungspolitik betrieben hat, erhält die Federführung zur Koordination der übrigen Ministerien für den Gender Mainstreaming-Prozess. Der Vorteil ist, dass dieses Ministerium schon in den alltäglichen Ablauf der Regierungsgeschäfte und des politischen Systems überhaupt, verankert ist. Es bestehen also bereits institutionalisierte Kanäle für interne Kommunikation.

Als weitere Akteure lassen sich Wissenschaftler und Experten ausmachen. Sie spielen bei Gender Mainstreaming eine wachsende Rolle bei der Formulierung politischer Themen und Lösungsansätze. Wie schon oben erwähnt, ist geschlechtsspezifische Forschung eine Grundvoraussetzung, um überhaupt die bestehende Situation analysieren zu können, und damit eine Basis für die Zielsetzung zu schaffen.

Außerhalb des politischen Systems sind Nicht-Regierungs-Organisationen (NRO), sowie Interessengruppen gefragt für die Verbindung zwischen Politik und Gesellschaft. Besonders autonome Frauenorganisationen bieten einen großen Erfahrungspool bei der Formulierung geschlechtsspezifischer Ziele und der Überprüfung der geplanten Politik. In diesen Bereich spielen auch die letzten beiden Akteure, die Medien und supranationale Organisationen, mit hinein. Sie können sowohl die Öffentlichkeit als auch die Politiker und Interessengruppen hinsichtlich der Durchsetzung von Gender Mainstreaming beeinflussen, und das Bewusstsein schärfen. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Einfluss der Weltfrauenkonferenzen auf die Implementierung und Entwicklung von Gender Mainstreaming (Vgl. Punkt 2.1 & 2.3).

2.3.4 Ablauf

Auf Grund der bei der Spitze gelagerten Verantwortung für Gender Mainstreaming (s.o.), von der die finanziellen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen bereitgestellt werden müssen, handelt es sich bei Gender Mainstreaming um einen klassischen Top-Down-Prozess (Stiegler 2000: 12). Da es zu umfangreich ist, in allen Politikbereichen Gender Mainstreaming gleichzeitig einzuführen, sollten die Bereiche zuerst angegangen werden, die schon bisher als wichtig für das Geschlechterverhältnis galten, wie der Arbeitsmarkt, Bildung, Soziales, Familie und öffentliche Verwaltung. Erfolge sind wahrscheinlicher, wenn Gender Mainstreaming gleichzeitig mit größeren Reformen eingeführt und somit von Anfang an integriert wird. Je nach innerer Struktur der Staaten ist bei zentralisierten Staaten die nationale Ebene Einstiegspunkt, wohingegen föderale Staaten auf einer regionalen Stufe beginnen sollten. Bei zentralisierten Staaten, wie zum Beispiel Frankreich, wird die Politikrichtung zentral formuliert, deswegen muss hier mit Gender Mainstreaming begonnen werden. In eher föderal organisierten Staaten, wie zum Beispiel den USA, würde eine zentrale Politik eventuell nicht bis in die einzelnen Föderationsstaaten hineinwirken, weshalb die föderale Ebene bessere Umsetzungserfolge wahrscheinlich macht.

Die Präparierung und Planung neuer Politikprojekte ist dann das erste Stadium der Einführung. Hier werden Probleme und Anforderungen identifiziert, definiert, analysiert, ihre Reichweite vorausgesagt, gewünschte Ergebnisse geklärt und die betreffenden Akteure identifiziert. Wenn an diesem Punkt keine Geschlechterperspektive integriert wird, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es zu einem späteren Zeitpunkt geschieht. In der darauf folgenden Entscheidungsphase wird entschieden, welche der benannten Probleme tatsächlich bearbeitet werden, welche Mittel dafür bereitgestellt oder umgeschichtet werden und welchen Stellenwert der angegangene Problembereich innerhalb des gesamten Politikspektrums erhält. Gender Mainstreaming wird den Stellenwert von geschlechterrelevanter Politik erhöhen, da die Geschlechterfrage jetzt in jedem Bereich bearbeitet wird. Bei der Implementierung geht es dann darum, die Politik umzusetzen, ohne den Blick für Geschlechterverhältnisse zu verlieren. Deshalb müssen geplante Aktionen und Reformen von Geschlechterexperten begleitet und unterstützt werden. Bei der abschließenden Evaluation gilt es, die Ergebnisse mit den Prognosen zu vergleichen und aus dieser Erkenntnis heraus neue Politik zu erschließen. Stiegler bezeichnet die Evaluation im Gender Mainstreaming-Prozess als Gender-Controlling, das mittels oben genannter Instrumente im besten Fall schon begleitend anstatt abschließend stattfinden sollte (Stiegler 2000: 15f). Innerhalb dieser einzelnen Stufen gibt es viele Zwischenstufen, die aber mit dem jeweiligen Problem und den administrativen Gegebenheiten zusammenhängen, deswegen recht unterschiedlich sein können und nicht im Detail zu erläutern sind[20].

Um nun Gender Mainstreaming umsetzen und die Ziele definieren zu können, bedarf es wie erwähnt einer vorgelagerten Situationsanalyse des betreffenden Bereichs. Für den Arbeitsmarkt der Europäischen Union, bzw. ihrer Mitgliedsstaaten werde ich das im folgenden Kapitel ausführen.

3. Die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt

Der folgende Abschnitt soll einen Überblick über den aktuellen Status quo des europäischen Arbeitsmarktes oder besser gesagt der nationalstaatlichen Arbeitsmärkte geben, um ein Verständnis für die daran anknüpfende europäische Beschäftigungspolitik zu erhalten. Dies kann wegen des begrenzten Rahmens dieser Diplomarbeit nur zusammenfassend geschehen, eine detaillierte Ausführung ist aber auch nicht notwendig, um die geschlechtsspezifischen Differenzen zu erkennen. Die Situation gestaltet sich für Männer und Frauen sehr unterschiedlich, deshalb werden die Unterpunkte die Ausprägung der geschlechtsspezifischen Segregation fokussieren. Eine Darstellung der theoretischen Erklärungen für die geschlechtsspezifische Segregation wird nicht stattfinden, da sie für die Erfassung des Status quo nicht ausschlaggebend sind. Neben den statistisch erfassbaren Daten zur Beschäftigungsentwicklung, zu Beschäftigungsformen und zur Bereitstellung von Betreuungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, gibt es unterschiedliche Wohlfahrtsstaatmodelle und kulturelle Werte und Normen, durch die Geschlechterverhältnisse geprägt werden. Der Einbezug dieser differierenden Gesellschaftsverhältnisse in den Mitgliedsstaaten ist wichtig, um später die unterschiedlichen Wechselwirkungen zwischen nationaler und europäischer Politik zu verstehen. Nationalstaatliche Diskrepanzen bei der Definition von Beschäftigungsformen und die damit verbundenen Rechtsgrundlagen werden nicht erfasst, sondern die europäische Datensammlung durch Eurostat[21] als real existierende Vergleichsgrundlage angenommen.

Geschlechtsspezifische Segregation ist in den letzten Jahrzehnten vielfach Analyseebene für feministische Untersuchungen des Arbeitsmarktes gewesen, so dass das gesamte Spektrum von Erklärungen und Empfehlungen zur Auflösung der Segregation schwer erfasst werden kann. Beispielhaft seien hier nur die Arbeiten von Elisabeth Beck-Gernsheim (1981), Cynthia Cockburn (1998), Karin Hausen et al. (1993), Bettina Heintz et al. (1997) und Reinhard Kreckel (1992) genannt, die sich ausführlich und grundlegend damit befassen.

Allgemein lässt sich feststellen, dass die geschlechtsspezifische Segregation, die in allen Mitgliedsstaaten in hohem Maße vorhanden ist (Vgl. Abbildung 15), das Haupthindernis für ökonomische Effizienz und für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist (Rees:15f). Frauen sind allgemein geringer qualifiziert[22] und werden innerhalb der gesellschaftlichen Systeme weniger gefördert. Die geschlechtsspezifische Segregation zeigt sich auf horizontaler, vertikaler und kontraktueller Ebene. Horizontal durch unterschiedliche Berufsfelder, vertikal dadurch, dass Frauen in oberen Hierarchieebenen unterrepräsentiert sind, und kontraktuell durch Überrepräsentanz von Frauen in gefährdeten "atypischen"[23] Beschäftigungsverhältnissen (Rees: 16). Die Partizipation der Geschlechter am Arbeitsmarkt wird entschieden über den Wert der Familie in der Gesellschaft und die damit verbundenen Geschlechtsrollenzuweisungen und Machtverhältnisse von Männern und Frauen (Rees: 17). An Hand der statistischen Daten, der Wohlfahrtsstaatmodelle und den kulturellen Werten und Normen lassen sich die unterschiedlichen Konstitutionen der Mitgliedsstaaten nachweisen.

Hauptinteresse der folgenden Punkte ist die sich verändernde Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, da im hierauf folgenden Abschnitt spezieller auf die Auswirkungen der europäischen Politik für das Geschlechterverhältnis und die Situation von Frauen eingegangen wird. Trotzdem ist es notwendig, auch die Situation von Männern anzuschneiden, da nur so die frappierenden Unterschiede zwischen Frauen und Männern deutlich werden.

Bei der Vorstellung der Wohlfahrtsstaatmodelle wird Bezug genommen auf die unterschiedlichen Analyseraster, die aber nur in ihrer jeweiligen Quintessenz dargestellt werden. Ziel ist es, die je nach Analyse unterschiedliche Einordnung der Mitgliedsstaaten in Gruppen zu zeigen, um klarzumachen, dass europäische Politik nicht auf einfache Einteilungen und Bewertungen zurückgreifen kann. Da nicht einmal im wissenschaftlichen Bereich Einigkeit über die Erklärung gesellschaftlicher Zusammenhänge besteht, wird die Entscheidung, wie auf europäischer Ebene Chancengleichheitsförderung gestaltet sein sollte, erschwert.

3.1 Beschäftigungsentwicklung

Der Haupttrend der letzten Jahrzehnte auf dem europäischen Arbeitsmarkt sind die kontinuierlich steigenden Erwerbs- und Beschäftigungsquoten (Vgl. Abbildung 6, 11a-o) von Frauen, die auf eine gestiegene Erwerbsneigung hinweisen. Die Männererwerbsquoten sind im überwiegenden Teil der Mitgliedsstaaten[24] kaum gewachsen (Vgl. Abbildung 12), was zu einer Annäherung der beiden Erwerbsquoten führt. Die Erwerbsquote von Männern lag 1996 in der EU bei 75 Prozent und stieg bis zum Jahr 1999 auf 76,9 Prozent, die der Frauen stieg von 62,3 Prozent in 1996 auf 63,7 Prozent im Jahr 1999 (Europäische Kommission 2000a & 2000b). Dieser Trend lässt sich in unterschiedlichem Ausmaß für jeden Mitgliedsstaat der EU feststellen. Die EU-Zielgrößen (Vgl. Punkt 4.7) von durchschnittlich 70 Prozent Erwerbsquote für alle Arbeitskräfte und 60 Prozent für die Frauenerwerbsquote werden nur von einigen Mitgliedsstaaten erfüllt. Erstere von Dänemark, den Niederlanden, Schweden und Großbritannien, die zweite immerhin von Dänemark, den Niederlanden, Portugal, Finnland, Schweden und Großbritannien (Vgl. Abbildung 5 & 6).

Allein 1999 gingen rund 70 Prozent aller neugeschaffenen Arbeitsplätze an Frauen, wodurch sich die geschlechtsspezifische Differenz der Beschäftigungsquoten, die noch Anfang der neunziger Jahre 27 Prozent betrug, jetzt auf 18,5 Prozent verringerte (Europäische Kommission, 2000a: 17). Diese allgemeine Entwicklung verdeckt aber statistische Verzerrungen und die länderspezifischen Dimensionen der zunehmenden Frauenerwerbstätigkeit, die im weiteren beleuchtet werden sollen. Statistisch verzerrt sind die Daten, da sich bei einem Vergleich der Vollzeitäquivalente die geschlechtsspezifische Differenz von Männern und Frauen ausweitet, und 1999 26,5 Prozent anstatt der oben angegebenen 18,5 Prozent beträgt (Vgl. Abbildung 1 & 2, EGGE, 2000a: 7). Erklärende Variable ist hier die quantitativ höhere Teilzeitarbeitsquote der Frauen (Vgl. Abbildung 9; Punkt 3.2.1), die durch ungefähr gleiche Vollzeitarbeitsgewinne bei Männern und Frauen nicht ausgleichbar ist (EGGE, 2000a: 7).

Die steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen bedeutet nicht die Verdrängung der Männer auf dem Arbeitsmarkt, sondern eine sich allgemein wandelnde Beschäftigungssituation. So haben Mitgliedsstaaten mit hoher Frauenerwerbsquote oft auch eine hohe Männererwerbsquote, und Länder mit niedriger Frauenerwerbstätigkeit oft auch eine vergleichsweise niedrige Erwerbstätigkeit der Männer (Maier, 1998a: 30).

Neue Arbeitsplätze entstanden vorrangig im Dienstleistungsbereich und zu einem weit geringeren Anteil in der Industrie, wohingegen im landwirtschaftlichen Sektor weiter Arbeitsplätze verloren gehen (Maier, 1998a: 19; Europäische Kommission 2000a: 18). Ähnlich ist auch die Anzahl der Arbeitsplätze insgesamt aufgeteilt, in der Landwirtschaft arbeiten rund 4,5 Prozent, in der Industrie rund 29,25 Prozent und im Dienstleistungsbereich rund 66,25 Prozent (Eurostat, 2000: 86). Trotzdem bezeichnet die EU den Dienstleistungsbereich als unterentwickelt, speziell im Informations- und Kommunikationstechnologiebereich (EGGE, 2000a: 3). Die Entwicklung im Dienstleistungsbereich geschah wiederum in wenigen Sektoren wie der Informations- und Kommunikationstechnologie, dem Handel, Touristik, Flugverkehr und kommunalen Dienstleistungen[25] (Vgl. Punkt 3.1; Europäische Kommission 2000a: 18). Nach Berufsgruppen aufgeteilt gab es den größten Zuwachs bei hoch qualifizierten Arbeitsplätzen im Führungsbereich, bei Facharbeitern und technischen Berufen, im Handel und bei Dienstleistungen und zu einem geringeren Maß bei kirchlichen Jobs oder Bürojobs. Abgenommen hat hingegen die Zahl der gelernten und ungelernten manuellen Arbeitsplätze. Die Zuwächse insgesamt waren geschlechtsspezifisch gesehen identisch, mit kleineren Variationen zwischen den Mitgliedsstaaten (Europäische Kommission 2000a: 18). Alle Beschäftigungsformen waren bei dieser Entwicklung vertreten, doch Teilzeitjobs und befristete Arbeitsverträge nahmen proportional gesehen zu (Vgl. Punkt 3.2.1 & 3.2.2; Europäische Kommission 2000a: 17).

Dennoch ist die sich verändernde Erwerbssituation von Frauen zwiespältig zu beurteilen, da die Beschäftigungsgewinne der Frauen auf deren Diskriminierung beruhen, die sich in der horizontalen, vertikalen und vor allem kontraktuellen Segregation auswirken. Friederike Maier (1998a) stellt in diesem Zusammenhang fest: "Der doppelte Strukturwandel, den wir auf den Arbeitsmärkten beobachten können, nämlich ein sektoraler Wandel (...), und ein Wandel in den Arbeitsverhältnissen und –bedingungen weg vom Normalarbeitsverhältnis des unbefristeten Vollzeitbeschäftigten hin zu flexiblen und deregulierten Arbeitsverhältnissen, hat die steigende Frauenerwerbstätigkeit begünstigt" (Maier, 1998a: 19).

Die "Feminisierung des Beschäftigungssystems" (Maier, 1998a: 20) geschieht wiederum in spezifischer Weise, die Zunahme der Beschäftigungsquoten basiert vorwiegend auf der zunehmenden Erwerbsbeteiligung von Müttern, und von Frauen, die eher mittlere und höhere Qualifikationen haben (Maier, 1998a: 21). Dafür gibt es einige erklärende Komponenten, wie ein Wandel im Selbstverständnis von jüngeren Frauen (Krüger: 68f; Deutsche Shell), Zunahme von Kinderbetreuung[26] durch die öffentliche Hand und qualifikationsbedingte Vorlieben für Haus- oder Erwerbsarbeit[27].

3.1.1 Altersspezifische Erwerbsquoten als Spiegel der Differenz

Ein Blick auf die altersspezifischen Erwerbsquoten ebnet den Blick für das tatsächliche Verhältnis der Erwerbstätigkeit von Männern und Frauen und den Einfluss der unterschiedlichen Gesellschafts- und Wohlfahrtsstaatssysteme (Vgl. Punkt 3.4 & 3.5; Vgl. Abbildung 11a-o). Bei den altersspezifischen Erwerbsquoten der Männer ähnelt die Kurve seit langem einem umgedrehten U, welches anzeigt, dass die männliche Wohnbevölkerung größtenteils in jedem erwerbsfähigen Lebensalter in den Arbeitsmarkt integriert ist (Maier 1998a: 21-25; Vgl. Abbildung 11a-o). Die altersspezifischen Erwerbsquoten variieren in den Mitgliedsstaaten nur in den jüngeren und älteren Alterskohorten. Eine Variation am Ende der Kurve ist oft ein Hinweis auf umfangreiche Frühverrentung, so vorhanden zum Beispiel in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich und Finnland (Vgl. Abbildung 11a, c, f, i, k & m), die auch prompt in den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU aufgefordert werden in diesem Punkt Abhilfe zu schaffen (Europäische Kommission 2000d: 21, 23, 26, 31f, 33). Die geringe Erwerbsquote der jüngeren Generation wiederum basiert auf einer Ausweitung der Bildungsbeteiligung (Maier, 1998a: 21).

Das Bild für Frauen gestaltet sich komplett anders. Abgesehen davon, dass in keinem Mitgliedsstaat die Erwerbsquote der Frauen die der Männer erreicht, gibt es auch innerhalb der Struktur der Erwerbsquoten von Frauen große nationalstaatliche Unterschiede. Als eine Gruppe ergibt sich hier Dänemark, Frankreich, Österreich, Portugal, Finnland und Schweden, in denen die Frauenerwerbsquoten am ehesten einem umgedrehten U entsprechen, aber wie erwähnt unterhalb der Kurve der Männer liegen (Vgl. Abbildung 11b, f, k, l, m & n). Dieser Eindruck ist jedoch nur eingeschränkt wahr, weil teilweise Elternurlaub als Erwerbstätigkeit angerechnet wird, und somit Teilzeitregelungen, die gerade von erziehenden Müttern in Anspruch genommen werden, wie Vollzeiterwerbstätigkeit gerechnet werden (Maier, 1998a: 25). Bei Betrachtung von Abbildung 1 und 2 zeigt sich die geschlechtsspezifische Differenz bei den Vollzeitäquivalenten auch für diese fünf Länder.

Die restlichen Mitgliedsstaaten lassen sich grob in die Kategorien M-Kurve und linksgipfelige Kurve einteilen, allerdings hat sich das Bild seit Maiers untersuchten Jahren 1987-95 gewandelt. Zur M-Kurven-Kategorie zählten damals die Mitgliedsstaaten Großbritannien und Deutschland, in denen das sogenannte Drei-Phasen-Modell[28] vorherrschte, bei dem Frauen, bzw. vor allem junge Mütter, aus Familiengründen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden und nach ihrer Familienphase wieder zurückkehren (Maier, 1998a: 26). Die linkgsgipfelige Kurvenkategorie traf auf Belgien, Irland, Italien, Griechenland, Luxemburg, die Niederlande und Spanien zu. Bei diesem "Zwei-Phasen-Modell" sind junge Frauen bis zur Heirat oder der Geburt des ersten Kindes erwerbstätig, steigen dann aber in großem Umfang aus dem Erwerbssystem aus (Maier 1998a: 26).

Die altersspezifischen Erwerbsquoten der Frauen haben sich seit 1995 gewandelt, wodurch sich die Kategorien zusehends durchmischen. Für Dänemark, Österreich, Portugal, Finnland und Schweden sind die umgedrehten U-Kurven und - allerdings nicht für Österreich zutreffende - vergleichsweise geringe geschlechtsspezifische Differenzen bei den Vollzeitäquivalenten immer noch unverändert vorhanden (Vgl. Abbildung 2, 10b, k, l, m & n). In Frankreich hat die ehemals umgedrehte U-Kurve eine Tendenz zur M-Kurve erhalten (vgl. Abbildung 11f), vielleicht verursacht durch einen Mangel an Kleinkinderbetreuungsplätzen in den Großstädten (Die Französinnen sind optimistisch, die tageszeitung vom 22.03.2001).

Deutschland und Großbritannien hingegen entwickeln sich in die genau andere Richtung, nämlich von einer M-Kurve zu einer umgedrehten U-Kurve (Abbildung 11c, o). Allerdings zeigt hier der Vergleich mit den geschlechtsspezifischen Vollzeitäquivalenten (Vgl. Abbildung 2) die immer noch erheblichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Die Entwicklung in Deutschland basiert auf der unterschiedlichen Integration von ostdeutschen und westdeutschen Frauen in den Arbeitsmarkt. In Ostdeutschland ist das Angebot an flexiblen Kinderbetreuungsplätzen größer als in Westdeutschland, und im Osten lebende Mütter verlassen den Arbeitsmarkt für eine sehr viel kürzere Periode als Frauen im Westen (Goldener Osten, Süddeutsche Zeitung vom 14./15./16.04.2001). In Großbritannien förderte die EU-Richtlinie zum Elternurlaub von 1996 (Vgl. Punkt 4.2.2), die in nationales Recht umgesetzt werden musste, dass junge Mütter in den Arbeitsmarkt reintegriert werden konnten.

Für Spanien, Irland, Luxemburg und die Niederlande ist jetzt eine Mischung aus M-Kurve und linksgipfeliger Kurve feststellbar, allerdings auf unterschiedlichem Niveau. Spanien und Luxemburg bewegen sich unterhalb von 70 Prozent in allen Altersgruppen, Irland und die Niederlande erreichen in der Altersgruppe 25-29 Jahre sogar 80 Prozent in den Erwerbsquoten (Vgl. Abbildung 11e, g, i, j). Im Vergleich der Vollzeitäquivalente ist eine fundamentale Differenz zwischen Männern und Frauen für alle vier Länder erkennbar (Vgl. Abbildung 2). In Spanien, Irland und den Niederlanden sind die Beschäftigungsquoten für Männer und Frauen angestiegen (Vgl. Abbildung 5), bei den Frauen vermehrt durch Berufsrückkehrerinnen wie die altersspezifischen Erwerbsquoten vermuten lassen (Vgl. Abbildung 11e, g, j). Spanien weist EU-weit die größte geschlechtsspezifische Differenz bei den Arbeitslosenquoten auf. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Erwerbsneigung der spanischen Frauen ähnlich ausgeprägt ist wie die der spanischen Männer, sie das aber aus gesellschaftlichen Hindernissen nicht verwirklichen können. Für 1995 stellt Maier dazu fest: "In Spanien und Italien gilt gleichermaßen: Nur wenn eine Beschäftigung in unbefristeten Arbeitsverhältnissen schon in jungen Jahren gelingt, ist eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit realisierbar" (Maier 1998a: 27). Diese Situation hat sich seitdem zwar etwas geändert (Vgl. Abbildung 11e), doch die spanische Regierung scheint nicht gewillt, sich stärker für die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt einzusetzen (EGGE 2001b: 17). Für Irland verdeckt das Bild der altersspezifischen Erwerbsquoten, dass sich an den frappierenden benachteiligenden gesellschaftlichen Verhältnissen für Frauen nichts geändert hat, sondern die steigenden Erwerbsquoten nur der rasanten wirtschaftlichen Entwicklung und dem damit verbundenen Druck, Arbeitskräfte zu mobilisieren, zu verdanken ist (EGGE 2001b: 23). In Luxemburg stagnierte die Erwerbsquote der Männer, während die Frauenerwerbsquote beständig wächst, und immer mehr eine M-Kurve auszuformen scheint (Vgl. Abbildung 11i).

Belgien ist bei den altersspezifischen Frauenerwerbsquoten auf dem Weg von einer linksgipfeligen Kurve zu einer umgedrehten U-Kurve, (Vgl. Abbildung 11a). Dies ist vermutlich das Ergebnis eines langfristigen Prozesses der Kombination von familienfreundlicher Politik, gutem öffentlichen Betreuungsangebot und steigendem Bildungsniveau der Frauen. Seit den siebziger und achtziger Jahren gibt es in Belgien ein im EU-Vergleich umfangreiches Betreuungsangebot für Kleinkinder, sowie vergleichsweise hohe Kindergeldleistungen (Schunter-Kleemann, 1992: 155; EGGE, 2001b: 3). Gleichzeitig liegt das Bildungsniveau von Frauen der Altersgruppe 25-49 Jahre seit längerer Zeit über dem von Männern (Eurostat 2000: 50). Die Kombination aus gutem Betreuungsangebot und hohem Bildungsniveau verhalf den belgischen Frauen zu einer dauerhafteren Integration in das Erwerbsystem als es noch vor zehn bis 15 Jahren der Fall war.

Griechenland und Italien bewegen sich EU-weit auf dem niedrigsten Niveau bei den Frauenerwerbsquoten, mittlerweile aber auch mit einer eher einem umgedrehten U entsprechenden Kurve. Hierfür gibt es zwei mögliche Erklärungen. Erstens gibt es EU-weit keine Länder, die eine geringere Teilzeitquote aufweisen, und selbst die bestehende Teilzeitbeschäftigung ist oftmals unfreiwillig (Vgl. Abbildung 9 & 10). Zweitens spielt in beiden Ländern statistisch nicht erfasste Erwerbsarbeit von Frauen im privaten Bereich oder als mithelfende Angehörige eine so große Rolle, dass die Erwerbskurven eventuell die tatsächliche ökonomische Integration von Frauen falsch widerspiegeln (Maier 1998a: 26[29] ).

3.1.2 Erwerbslosenquoten – Annäherung aber Differenz

Bei den Erwerbslosenquoten wiederholt sich das Bild der Erwerbsquoten. Fast in der ganzen EU sinken sowohl die Arbeitslosenquoten für Männer als auch die für Frauen (Vgl. Abbildung 7 & 8). Ausnahmen bei den Männern sind Dänemark und Griechenland, bei den Frauen nur Griechenland. In Dänemark, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Portugal liegt die Arbeitslosenquote bei unter 5 Prozent, was von der EU als nahe der Vollbeschäftigung bezeichnet wird (Europäische Kommission 2000a: 23). Die Arbeitslosen wären größtenteils nur beim Wechsel von einem in den nächsten Job, ein Paradebeispiel für die grundlegende suchtheoretische Arbeitsmarkttheorie (Sesselmeier/Blauermel: 80-84). Empfehlung der EU dazu ist die Aktivierung der "discouraged workers", also derjenigen, die dem Arbeitsmarkt potenziell zur Verfügung ständen, würde ihnen ein Job angeboten werden (Europäische Kommission 2000a: 23). In immerhin drei dieser Länder, Irland, Luxemburg und den Niederlanden, ist die Frauenerwerbsquote nicht gerade sehr hoch (Vgl. Abbildung 11g, i & j). Es gibt demnach noch einigen Spielraum für die Mobilisierung von Arbeitskräften – vorrausgesetzt, den Frauen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.

Trotz der allgemeinen Abnahme der Erwerbslosenquoten unterscheiden sich die geschlechtsspezifischen Arbeitslosenquoten um mehr als ein Prozent für zwölf Mitgliedsstaaten, und Frauen befinden sich in immerhin elf Mitgliedsstaaten davon in der schlechteren Position (Vgl. Abbildung 4). Nur in Großbritannien sind Männer geschlechtsspezifisch gesehen schlechter positioniert. Am gravierendsten sind Frauen in Griechenland, Spanien und Italien benachteiligt, ansonsten schwankt die Differenz zwischen einem bis 5,5 Prozentpunkten (Vgl. Abbildung 4). Verschwindend gering ist die geschlechtsspezifische Differenz in Deutschland[30], Irland und Schweden, hier liegt sie jeweils unter einem Prozent. Erstaunlich mag es scheinen, dass trotz stark zunehmender Erwerbsbeteiligung der Frauen die entsprechenden Arbeitslosenquoten nicht im gleichem Maße sinken. Das liegt laut der 'EC's Expert Group on Gender and Employment' daran, "(…) that the bulk of women's employment is fuelled by a shift out of inactivity status rather than out of unemployment (...)" (EGGE 2000a: 10). Diese Gruppe weist außerdem darauf hin, dass Frauen wegen ihrer oft prekären Beschäftigungsverhältnisse (Vgl. Punkt 3.2) gar nicht erst in der Arbeitslosenstatistik erfasst werden, da sie gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben und sich deshalb nicht arbeitslos melden[31] (EGGE 2000a: 11).

Die Arbeitslosenquoten von Jugendlichen sanken 1999 auf einen Tiefststand von 8,5 Prozent und zwar von 1998 auf 1999 um jeweils 0,8 Prozent für Frauen und Männer (Europäische Kommission 2000a: 19). Eine hohe geschlechtsspezifische Differenz mit benachteiligten Frauen ist nur für Griechenland und Spanien, und in sehr viel geringerem Maße für die Niederlande[32] erkennbar (Vgl. Abbildung 16). In Großbritannien sind wie bei den allgemeinen Erwerbslosenquoten wieder die Männer benachteiligt. Für die restlichen Länder sind keine signifikanten Unterschiede feststellbar, außer der relativen Höhe der Jugendarbeitslosigkeit (Vgl. Abbildung 16). Dies entspricht den altersspezifischen Erwerbsquoten, die bei Männern und Frauen bis zum ca. 25. Lebensjahr nur unwesentlich auseinanderdriften (Vgl. Abbildung 11a-o). Erst mit dem tatsächlichen Einstieg in das Erwerbsleben und dem Beginn von Familienphasen driften Männer und Frauen auseinander.

Für die Langzeitarbeitslosenquoten sieht es ähnlich aus. Insgesamt ist die Langzeitarbeitslosenquote von 1998 bis 1999 um 0,7 Prozent auf 4,2 Prozent gefallen. Prägnante geschlechtsspezifische Differenzen zum Nachteil von Frauen gibt es in hohem Maß in Griechenland, Spanien und Italien, und zu einem geringeren Prozentsatz in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Österreich, während Großbritannien wieder ein umgekehrtes Bild bietet (Vgl. Abbildung 17). Allerdings kann es auch hier zu geschlechtsspezifischen Verzerrungen kommen, da eine Abnahme der Langzeitarbeitslosigkeit nicht anzeigt, ob Frauen zum Beispiel in Beschäftigungsverhältnisse zurückkehren oder ob sie in die Masse der inaktiven Bevölkerung überwechseln (EGGE 2000a). Nach Betrachtung der altersspezifischen Erwerbsquoten (Vgl. Abbildung 11a-o) erscheint für die Länder, die starke geschlechtsspezifische Differenzen aufweisen, eine vergleichsweise große weibliche "stille Reserve[33] " wahrscheinlich.

3.1.3 Geschlechtsspezifische Einkommen – ein dauerhaftes Problem

Einer auffälligsten geschlechtsspezifischen Unterschiede besteht in der ganzen EU[34] bei der Bezahlung von Frauen und Männern. Erstaunlich, wenn bedacht wird, dass gleiche Bezahlung schon in den Römischen Verträgen von 1957 vertraglich abgesichert galt (Vgl. Punkt 4.1.4) und die erste Chancengleichheitsrichtlinie überhaupt genau diesem Thema gewidmet war (Vgl. Punkt 4.2.1). Frauen verdienen durchschnittlich nur rund 73 Prozent des männlichen Verdienstes, allerdings ist der für Frauen besonders relevante öffentliche Sektor nicht mit eingeschlossen (EGGE, 2000a: 12). Am geringsten sind die durchschnittlichen Verdienste für Frauen in den Niederlanden, Österreich, Portugal und Großbritannien[35], während in Dänemark, Ostdeutschland, Finnland und Schweden die Einkommen näher zusammenliegen (Vgl. Abbildung 14). Anscheinend besteht eine Korrelation zwischen geschlechtsspezifischer Einkommensdifferenz und der allgemeinen Lohnspanne in einem Land. Mitgliedsstaaten wie Großbritannien, bei denen niedrigste und der höchste Lohngruppe weit auseinander liegen, weisen die stärksten geschlechtsspezifischen Einkommensdifferenzen auf. Umgekehrt haben Mitgliedsstaaten wie Finnland und Schweden, in denen niedrigste und höchste Lohngruppe relativ eng beieinander liegen, die geringsten Unterschiede (EGGE, 2000a: 14). Das ist nachvollziehbar, da Frauen sehr viel häufiger in den unteren Lohngruppen, als in den höheren Lohngruppen vertreten sind.

Wird die geschlechtsspezifische Einkommensdifferenz nach Vollzeit und Teilzeit getrennt betrachtet, ändern sich die Ergebnisse. Bei Vollzeit verringert sich die Differenz auf 25 Prozent, bei Teilzeit sogar auf rund 20 Prozent. Benachteiligungen bei der Teilzeitbeschäftigung erfahren vorwiegend Frauen in Spanien, Frankreich und Österreich, während Frauen in Belgien, Dänemark, Ostdeutschland, Griechenland, Italien und Finnland gegenüber Männern kaum benachteiligt sind. Bis auf Belgien sind die Länder der zweiten Gruppe aber auch diejenigen, in denen Teilzeitbeschäftigung eine eher untergeordnete Rolle spielt (Vgl. Abbildung 9). Aber auch diese Daten sind geschlechtsspezifisch verzerrt, da für Teilzeitarbeit im Vergleich zu Vollzeitarbeit schon generell ein geringerer Stundenverdienst gezahlt wird (EGGE, 2000a: 12; Vgl. Abbildung 14). Da 80 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, handelt es sich dabei um eine klare geschlechtsspezifische Benachteiligung.

Abschließend kann zur Beschäftigungsentwicklung festgestellt werden, dass Frauen, trotz einer sich verbessernden Situation, bezüglich Erwerbs- und Beschäftigungsquoten, Vollzeitäquivalenten, Arbeitslosigkeit und Bezahlung gegenüber Männern benachteiligt sind.

3.2 Beschäftigungsformen

Zuerst wird in diesem Abschnitt die kontraktuelle Segregation untersucht, später dann die vertikale und horizontale. Das Beschäftigungswachstum der EU basiert zu großen Teilen auf der Zunahme von Teilzeitarbeit, die zwischen 1994 und 1999 rund 64 Prozent aller neugeschaffenen Jobs ausmachte. Ebenfalls zugenommen haben befristete Arbeitsverträge, mittels denen ca. 13 Prozent aller Beschäftigten eingestellt sind (Europäische Kommission 2000a: 17). Beide Formen sind geschlechtsspezifisch belegt, wie ich im folgenden zeigen werde.

[...]


[1] Die Begriffe Chancengleichheit, Gleichstellung und Gleichberechtigung werden in dieser Diplomarbeit deckungsgleich benutzt.

[2] Die Europäische Union besteht zwar aus unterschiedlichen politischen Handlungsfeldern mit unterschiedlichen Institutionen, aber dennoch wirkt die Politik wie von einer Einheit durchgeführt. Aus diesem Grund ist an diesem Punkt keine Differenzierung nötig, erst bei der Erläuterung einzelner Politikfelder wird die jeweils handelnde Institution benannt. Zusätzlich werde ich darauf verzichten, die historisch bedingte Unterscheidung zwischen EU und EG durchzuführen, um Verwirrungen zu vermeiden.

[3] Für den Begriff Gender Mainstreaming gibt es bisher kein entsprechendes Schlagwort im Deutschen. Die Bundesregierung übersetzt es mit "Querschnittsaufgabe Gleichstellungspolitik", was dem Inhalt aber nicht gerecht wird. Die Beibehaltung des englischen Begriffes für diese internationale Strategie fördert eine leichtere Verständigung auf dem internationalen Parkett.

[4] Mit dem Maastrichter Vertrag trat das neue Mitentscheidungsverfahren (Artikel 189b Maastrichter Vertrag, Artikel 251 Amsterdamer Vertrag) für Teilbereiche der Gemeinschaftspolitik, sowie das Recht, die Kommission mitwählen zu dürfen, in Kraft.

[5] Zum Nordischen Rat zählen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden.

[6] Für eine detaillierte Darstellung vergleiche den Beitrag von Marianne Laxén in Foster, H./Lukoschat, H./Schaeffer-Hegel, B. (Hrsg.) 1998, S.251-253.

[7] Eine exzellente Widerlegung der üblichen Gegenargumente der Frauenquote liefert Barbara Stiegler in ihrem Text "Frauen im Mainstreaming" von 1998 auf den Seiten 16-17.

[8] Vergleiche dazu ausführlicher die Jahresberichte zur Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union von 1997-2000.

[9] Der sogenannte Bielefelder Ansatz wurde von den Soziologinnen Maria Mies, Veronika Bennholt-Thomsen und Claudia von Werlhof in den späten siebziger Jahren an der Universität Bielefeld entwickelt.

[10] Der Ausschluss von Frauen aus der politischen Öffentlichkeit auf Grund von geschlechtsspezifischen Unterschieden wurde schon frühzeitig von Thomas Hobbes, John Locke und Jean Jaques Rousseau gerechtfertigt, bestimmt also schon seit geraumer Zeit die Auffassungen über politische Herrschaft. Vergleiche hierzu den Text von Sabine Lang: 203-209.

[11] Bei Hannelore Bublitz zitiert aus Maria Mies, 1988: Patriarchat und Kapital. Frauen in der internationalen Arbeitsteilung, Zürich, S. 57.

[12] Hier zitiert aus Holland-Cunz 1993: Öffentlichkeit und Privatheit – Gegenthesen zu einer klassischen Polarität, S. 47. In: Frei Räume, Raum greifen und Platz nehmen, Dokumentation der 1. Europäischen Plannerinnentagung, Sonderheft 92/93, S. 36-53.

[13] Zu einer kritischen Diskussion dieser Position mittels eines Vergleichs mit Theorien zur politischen Öffentlichkeit vergleiche den kompletten Text von Barbara Holland-Cunz, 1994.

[14] "Nicht-Ort" bedeutet bei Derrida die Abwesenheit eines Zentrums oder Ursprungs, der zur Dezentrierung von Subjekten führt. Das bedeutet, dass es in diesem Zusammenhang keinen nachvollziehbaren Ursprung für Zweigeschlechtlichkeit gibt, sie ist einfach da. Empirisch lässt sich die Konstruktion von Zweigeschlechtlichkeit z.B. mit Garfinkels Untersuchungen über Transsexuelle ansatzweise belegen. Vergleiche dazu Anette Treibel 1997: 136-142.

[15] Ähnliches gilt seit den achtziger Jahren in eingeschränkterem Maße für die ökologische Frage, also die Frage nach den Auswirkungen für die Umwelt.

[16] Vergleiche auch die Ausführungen unter Punkt 2.2.1, sowie 2.2.3 und Punkt 3.

[17] Effizient ist es nicht, wegen der Fehlallokation qualifizierter Arbeitsplätze, und meritokratisch ist es nicht, weil der Verdienst eben über Geschlecht und Rasse und nicht über die Qualifikation oder die tatsächlich geleistete Arbeit entschieden wird.

[18] Von Barbara Stiegler selbst entnommen aus: Senatsverwaltung Berlin für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen 1997: Gleichstellungsgesetzgebung – Bilanz und Fortentwicklung. Dokumentation der Fachtagung zu den Gleichstellungsgesetzen der Länder und des Bundes. Berlin, S. 71).

[19] Die deutsche Übersetzung für Gender-Impact-Assessment wäre demnach Gechlechterverträglichkeitsprüfung, aber genau wie Gender Mainstreaming ist auch dieses ein international gängiger Begriff, der deshalb nicht notwendigerweise einer Übersetzung bedarf.

[20] Barbara Stiegler gibt in diesem Zusammenhang einige Beispiele zum Ablauf des Gender Mainstreaming-Konzepts bei Bildungsprogrammen und der Planung eines Großraumparkplatzes. Vergleiche dazu Stiegler 2000: S. 17-19.

[21] Eurostat ist das europäische Äquivalent zum Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland. Zur Zeit gibt es umfangreiche Bemühungen die Statistiken der Mitgliedsstaaten anzugleichen und in jedem Land gleiche Regularien zur Datenerfassung einzuführen.

[22] Die Annahme einer geringeren Qualifizierung trifft nur zu, wenn alle Beschäftigten über alle Altersgruppen hinweg verglichen werden. Bei den jüngeren Generationen sind mittlerweile die Frauen europaweit gleichgezogen oder weisen sogar einen Bildungs- und Qualifizierungsvorsprung auf (Eurostat: 50).

[23] Doris Weiss weist in diesem Zusammenhang auf die Ambivalenz und den Androzentrismus des Begriffes "atypisch" hin. Atypisch ist bei der EU demnach alles, was nicht "Normalarbeitszeitverhältnis" ist. Für Frauen aber ist "atypische" Arbeit Normalität, also ihr "Normalarbeitszeitverhältnis" (Weiss: 26f).

[24] Ausnahmen sind Spanien, Irland, die Niederlande und Finnland.

[25] Bei den kommunalen Dienstleistungen wuchsen die Arbeitsplätze im Gesundheits- und Bildungsbereich, sowie im Freizeitbereich und kulturellem Bereich.

[26] Kristin Bergmann kommt in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zu drei Jahren der entscheidende Faktor für die Berufstätigkeit von Müttern ist. Ab drei Jahren gilt die Betreuung eher der (gesellschaftlich-politischen) Erziehung der Kinder und geschieht unabhängig von der Berufstätigkeit der Mütter (Bergmann: 227-230).

[27] Für Frauen mit geringeren oder gar keinen Qualifikationen ist die Möglichkeit, anstatt monotoner Erwerbsarbeit nachzugehen, den Haushalt zu führen und den Ehemann bei seiner Erwerbstätigkeit zu unterstützen eine tatsächliche Alternative. Zudem ist Kinderbetreuung auch eine finanzielle Frage. Bei einem geringen Einkommen ist Kinderbetreuung anteilig gesehen mit höheren Kosten verbunden als bei höheren Einkommen. Der "Grenznutzen" für öffentliche Kinderbetreuung schwindet also mit sinkendem Einkommen.

[28] Die unbedingte Relevanz dieses Modells für die realen Lebensverläufe von Frauen wird von Friederike Maier angezweifelt, da die Erwerbsunterbrechungen kürzer geworden oder auf verschiedene gleichzeitige Beschäftigungen sowohl im öffentlichen wie auch privaten Bereich aufgeteilt sind (Maier 1998a: 26).

[29] Dort bezogen aus: Vaiou, D. 1996: Women's work and everyday life in Southern Europe in the context of European Integration. In: Garcia-Ramon, M.D./Monk, J. (Hrsg.): Women of the European Union – The politics of work and daily life. London, S. 61-73.

[30] Diese Feststellung trifft nur für ganz Deutschland zu. Trennt man die Erwerbslosenquote in West und Ost zeigt sich, dass Frauen im Osten gegenüber den Männern massiv benachteiligt sind, wenn auch mit abnehmender Tendenz (Vgl. dazu EGGE 2000a: 10).

[31] Das gilt zum Beispiel für die sogenannte 630-DM-Beschäftigung in Deutschland, bei der die Beschäftigten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben, viele der Jobs werden auch gar nicht über die offizielle Arbeitsvermittlung vermittelt.

[32] In den Niederlanden ist nicht die summarische Differenz die Benachteiligung, sondern die Tatsache, dass die Jugendarbeitslosigkeit von Frauen fast doppelt so hoch wie die der Männer ist.

[33] "Stille Reserve" ist das deutsche Äquivalent zu den "discouraged workern".

[34] Für Irland liegen zu diesem Thema keine Daten vor.

[35] Die Differenz der Einkommen hat sich in Großbritannien bereits verringert durch die Einführung von Mindestlöhnen an denen Frauen überproportional profitierten.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832461126
ISBN (Paperback)
9783838661124
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin – Philosophische Fakultät III
Note
1,3
Schlagworte
chancengleichheit sozialpolitik europäischer strukturfonds wohlfahrtsstaat europäische beschäftigungsstrategie
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Titel: Gender Mainstreaming in der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union
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