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Qualitätsmanagement in der Aus- und Weiterbildung am Beispiel eines gemeinnützigen Bildungsträgers

©2002 Diplomarbeit 73 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
„In der Branche grassiert das ISO-Fieber“ schreibt die Wirtschaftswoche am 16.03.1995 über den Bildungssektor. In der Tat hat seit Mitte der neunziger Jahre die Diskussion um die Qualität in der Aus- und Weiterbildung bei den einzelnen Bildungsträgern an Aktualität gewonnen. Diese Auseinandersetzung findet nicht nur in der Fachöffentlichkeit statt, sondern hat inzwischen die Bildungsunternehmen selbst erfasst.
Hier soll am Beispiel des gemeinnützigen Bildungsträgers F+U Thüringen ein Weg aufgezeichnet werden, wie unabhängig von der ISO- Zertifizierung, die Qualität in der Aus- und Weiterbildung beurteilt und verbessert werden kann.
Hinsichtlich einer Euphorie bezüglich der Einführung von Qualitätsmanagement-Systemen auf der Basis der Norm DIN EN ISO 9000 ff ist eine Ernüchterung eingetreten. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, was die Normenreihe in der beruflichen Aus- und Weiterbildung leistet und was nicht.
Im Bereich der öffentlich geförderten beruflichen Bildung ist seit Anfang 1997 ein neuer Anforderungskatalog der Bundesanstalt für Arbeit in Kraft, der den Bildungsträgern gewisse Anstrengungen zu einem Qualitätsmanagement auferlegt. Der nachfolgend dargestellte Bildungsträger hat bereits das Zertifizierungsverfahren abgeschlossen. Da eine solche Zertifizierung jedoch grundsätzlich noch keine Aussagen über Art und Niveau der Qualität trifft, sind Überlegungen zur Verbindung mit selbstverantworteten Qualitätsstandards durchaus sinnvoll.
Zudem bleibt im Rahmen der Zertifizierung die inhaltliche Ausrichtung der Qualität eher ausgeklammert Dies ist mehr und mehr Anlass die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach der ISO-Norm nur als Anfang einer Entwicklung zu betrachten. Ziel sollte ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess sein.
Der konsequente Praxisbezug brachte die wichtigste Erkenntnis dieser Arbeit:
Qualitätsmanagement kann auch ohne ISO-Zertifizierung zum Unternehmenserfolg führen, wenn der Markt eine solche nicht erfordert. Umgekehrt wird jedoch kein Schuh daraus: Eine ISO-Zertifizierung ohne aktives Qualitätsmanagement – nur damit man das Papier an der Wand hängen hat – bringt das Unternehmen kaum einen Schritt weiter.
Die vorliegende Arbeit ist also kein Konzept zur Überprüfung der Bildungs-qualität durch externe Begutachter, sondern zielt auf die Sicherung und Verbesserung von beruflicher Ausbildung und Weiterbildung durch alle am Bildungsprozess Beteiligten.
Jenen Ausbildern, […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Vorwort

Weiterbildungseinrichtungen sehen sich veranlasst aus Marketinggründen ein Qualitätsmanagementsystem auf der Grundlage der internationalen Norm DIN EN ISO 9000 ff einzurichten und zertifizieren zu lassen. Somit wollen sie ihre Leistungsfähigkeit und die Qualität ihres Angebotes dokumentieren. Die Norm stammt aus der Industrie und ist für Bildungseinrichtungen nur bedingt nutzbar. Sie erfasst den Prozess des Erbringens der Dienstleistung „Bildung“ in definierten Abläufen und Regeln. Dieser Ansatz ist aber zu formal, denn er berücksichtigt nicht die besonderen Anbieter-Kunden-Beziehungen in der Aus- und Weiterbildung.

Für die Entwicklung der Branche ist eine derartige Diskussion insofern zu be-grüßen, als damit die relativ enge Sichtweise um Qualität in der Aus- und Weiterbildung überwunden werden kann. Eine Zertifizierung, so die These dieser Arbeit, reicht aber nicht aus und kann sich angesichts einiger mit der ISO-Norm verbundener inhaltlicher Defizite sogar negativ auswirken. Dem „Zertifizierungsfieber“ wird daher in dieser Diplomarbeit das Konzept eines umfassenden Qualitätsmanagement entgegengesetzt. Trotz der aufgezeigten hilfreichen Instrumente wird es auch zukünftig keinem Bildungsunternehmen erspart bleiben, sein individuelles, auf das eigene Profil zugeschnittenes Qualitätsmanagementsystem, zu entwickeln.

1 Einleitung

„In der Branche grassiert das ISO-Fieber“ schreibt die Wirtschaftswoche am 16.03.1995 über den Bildungssektor. In der Tat hat seit Mitte der neunziger Jahre die Diskussion um die Qualität in der Aus- und Weiterbildung bei den einzelnen Bildungsträgern an Aktualität gewonnen. Diese Auseinandersetzung findet nicht nur in der Fachöffentlichkeit statt, sondern hat inzwischen die Bildungsunternehmen selbst erfasst.

Hier soll am Beispiel des gemeinnützigen Bildungsträgers F+U Thüringen ein Weg aufgezeichnet werden, wie unabhängig von der ISO- Zertifizierung, die Qualität in der Aus- und Weiterbildung beurteilt und verbessert werden kann.

Hinsichtlich einer Euphorie bezüglich der Einführung von Qualitätsmanage-ment - Systemen auf der Basis der Norm DIN EN ISO 9000 ff ist eine Ernüchte-rung eingetreten. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, was die Normenreihe in der beruflichen Aus- und Weiterbildung leistet und was nicht.

Im Bereich der öffentlich geförderten beruflichen Bildung ist seit Anfang 1997 ein neuer Anforderungskatalog der Bundesanstalt für Arbeit in Kraft, der den Bildungsträgern gewisse Anstrengungen zu einem Qualitätsmanagement auferlegt. Der nachfolgend dargestellte Bildungsträger hat bereits das Zertifizierungsverfahren abgeschlossen. Da eine solche Zertifizierung jedoch grundsätzlich noch keine Aussagen über Art und Niveau der Qualität trifft, sind Überlegungen zur Verbindung mit selbstverantworteten Qualitätsstandards durchaus sinnvoll.

Zudem bleibt im Rahmen der Zertifizierung die inhaltliche Ausrichtung der Qualität eher ausgeklammert Dies ist mehr und mehr Anlass die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach der ISO-Norm nur als Anfang einer Entwicklung zu betrachten. Ziel sollte ein kontinuierlicher Verbesserungs-prozess sein.

Der konsequente Praxisbezug brachte die wichtigste Erkenntnis dieser Arbeit:

Qualitätsmanagement kann auch ohne ISO-Zertifizierung zum Unter-

nehmenserfolg führen, wenn der Markt eine solche nicht erfordert. Umge-

kehrt wird jedoch kein Schuh daraus: Eine ISO-Zertifizierung ohne aktives

Qualitätsmanagement – nur damit man das Papier an der Wand hängen hat –bringt das Unternehmen kaum einen Schritt weiter (vgl. Thombansen 1994, S.10).

Die vorliegende Arbeit ist also kein Konzept zur Überprüfung der Bildungs-qualität durch externe Begutachter, sondern zielt auf die Sicherung und Verbesserung von beruflicher Ausbildung und Weiterbildung durch alle am Bildungsprozess Beteiligten.

Jenen Ausbildern, Lehrern und Sozialpädagogen kann das Konzept Über-prüfung und Einflussnahme ermöglichen. Der gesamte Ausbildungsprozess wurde in sieben Einzelphasen zerlegt, so dass Momente des Anwendungs-feldes selbst zum Gestaltungs-, Verantwortungs- und Überprüfungsgebiet werden. Die vom Teilnehmer und Auftraggeber begründbar einzufordernde Anwendungsorientierung ist somit fester Bestandteil des Konzeptes. Dass nicht strenge Prüfkriterien, welche auch eine externe Bewertung erlauben, im Vordergrund stehen, soll nicht bedeuten, dass sich das Bildungsunternehmen bezüglich der Bildungsqualität zurücklehnen kann. Für den Bildungsträger besteht die große Chance eine Ausbildung zu verwirklichen, welche den Bedürfnissen seiner Kunden und des Arbeitsmarktes gerecht wird.

2 Vorstellung des Bildungsträgers

F+U steht für Fortbildung und Umschulung. In der Rechtsform einer gemein-nützigen GmbH findet man berufliche Bildungseinrichtungen in sechs Bundes-ländern und in drei europäischen Ländern.

1980 wurde das Unternehmen gegründet und nahm mit ca. 60 Teilnehmern in Heidelberg den Schulbetrieb auf. Durch Erweiterung des Bildungsangebotes und die Eröffnung der Außenstellen in Darmstadt, Erbach/Michelstadt, Wiesloch und Bensheim erhöhte sich die Schülerzahl bis Ende der achtziger Jahre auf 700.

Die erste Fachschule, die Fachschule für Arbeitserziehung in Heidelberg, wird vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Jahr 1986 genehmigt. In den folgenden Jahren nehmen neun weitere Fachschulen den Lehrbetrieb auf.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 und der Eröffung von Geschäftsstellen in Erfurt, Gotha, Mühlhausen, Bautzen, Neukirch und Chemnitz wächst die Teilnehmerzahl auf ca. 4000 monatlich an.

1995 werden zunächst in Neukirch, dann auch in Chemnitz Berufsbildende Förderschulen staatlich genehmigt. Beide Rehabilitationseinrichtungen in Sachsen bieten nunmehr Ausbildung, Berufsschule und Internat. Im gleichen Jahr wird in Allassio/Italien die erste Sprachschule gegründet. Ein Jahr später werden aus den Geschäftsstellen in Thüringen und Sachsen eigenständige Tochtergesellschaften.

Als erster Fernlehrgang wird eine Weiterbildung zum Netzwerkadministrator von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht geprüft und zugelassen.

Im Jahr 1998 wird auf Teneriffa die F+U Spanien gegründet. Im Folgejahr wird die gesamte F+U Gruppe von der TÜV – Zertifizierungsstelle München nach DIN ISO 9001 zertifiziert.

Das Bildungsspektrum

- Hotel und Gastronomie
- Garten- und Landschaftsbau
- Floristik
- Wirtschaft und Verwaltung
- Informationstechnologie
- Gesundheit und Soziales
- Haar- und Körperpflege

Die Qualitätspolitik

Die Teilnehmer der Bildungsmaßnahmen sollen beruflich anwendbares Wissen und erforderliche Schlüsselqualifikationen erwerben, die ihre beruflichen Einstiegs- bzw. Aufstiegschancen merklich verbessern. Das Lehrgangsangebot wird an den Bedürfnissen und Voraussetzungen der Kunden sowie an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes ausgerichtet. Dabei werden aktuell gefragte und perspektivisch gefragte Zusatzqualifikationen mit einbezogen. Das Bildungsangebot wird als Dienstleistung verstanden, Kundenzufriedenheit ist oberstes Gebot. Zudem werden die Teilnehmer in Bezug auf persönliche und formale Eignung umfassend beraten. Im Interesse der Kunden wird Wirtschaftlichkeit angestrebt, wobei der Qualität der Bildungsarbeit die höhere Priorität eingeräumt wird. Seit Januar 1999 ist die Gesellschaft nach DIN EN ISO 9001:1994 zertifiziert.

Die Ausbildung

Eine fundierte Erstausbildung ist die Basis für die berufliche Zukunft. In der außerbetrieblichen Ausbildung erhalten lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene gezielte Unterstützung, um in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich ihre Prüfung abzulegen. Sonderprogramme der Arbeitsverwaltung, des Bundes und der Länder geben Jugendlichen in strukturschwachen Regionen die Möglichkeit , einen Beruf zu erlernen.

Hinzu kommen Auszubildende, deren Ausbildung aufgrund betrieblicher Veränderungen (z.B. Konkurs usw.) gefährdet ist. Ausbildungsbegleitende Hilfen ergänzen das Spektrum.

Umschulung und Weiterbildung

Umschulungen und Anpassungsqualifizierungen erleichtern Arbeitslosen die Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt und schaffen eine wesentliche Verbesserung der beruflichen Wiedereingliederung.

Bei der Entwicklung von beruflichen Eingliederungskonzepten achtet man besonders darauf, dass Lehr- und Lernmethoden den aktuellen Erfordernissen der Erwachsenenbildung entsprechen. Die Teilnehmer erhalten Unterstützung durch ein Training, bei dem individuelle Persönlichkeitsmerkmale berücksichtigt werden. Eine Hilfestellung, um das „Lernen“ wieder zu lernen. Durch Bewerbungstraining, Rollenspiele und Gesprächsführungen werden die Teilnehmer auf die Berufspraxis vorbereitet.

Im Rahmen einer sinnvollen Verbindung von Theorie und Praxis werden Praktika in geeigneten Unternehmen durchgeführt. Die Teilnehmer erhalten Unterstützung bei der Suche eines neuen Beschäftigungsverhältnisses.

Berufliche Rehabilitation

Die F+U Gruppe verfügt über langjährige Erfahrungen in der Berufvorbereitung, Berufsausbildung und Weiterbildung von Menschen mit Lernbehinderungen oder psychischen Behinderungen. Auch körperlich Behinderte ohne besonderen Pflegebedarf können aufgenommen werden. Das Bildungsunternehmen unterstützt nachhaltig die Zielstellung der Rehabilitationsträger, Personen mit erhöhtem Förderbedarf jene Hilfen zu geben, die Voraussetzungen für eine Integration in Beruf und Gesellschaft schaffen. Entsprechend den individuellen Voraussetzung erlernen die Rehabilitanden in den Einrichtungen einen anerkannten Beruf.

Fernlehrgänge

Fernunterricht ist eine zeitgemäße Form der berufbegleitenden Weiterbildung und er ermöglicht eine Qualifizierung ohne Unterbrechung der Berufstätigkeit. Er ist eine Möglichkeit, den beruflich ständig höheren Anforderungen gerecht zu werden.

Methodik und Didaktik in den Lehrbriefen sind auf das jeweilige Berufs- und Qualifikationsniveau abgestimmt. Eine Vielzahl von Fachleuten hat an der Entwicklung dieser Lehrgänge mitgearbeitet. Der Lernende steht mit seinem Betreuungslehrer per Brief, Telefon, Fax, E-Mail und/oder über Internet in Verbindung. Zur Vertiefung , Erprobung und Prüfungsvorbereitung finden während des Fernlehrganges Präsenzseminare statt.

Seminare und Unternehmensschulungen

Konkurrenz und Kostendruck erfordern die ständige Verbesserung betrieblicher Prozesse Neue Technologie werden eingesetzt, bestehende Abteilungen verlieren ihre Aufgaben. Fast jede betriebliche Veränderung zieht ein Umlernen und eine Neu-Qualifizierung der Mitarbeiter nach sich.

Es werden aktuelle Standardprogramme angeboten, aber auch Schulungen speziell nach den Erfordernissen der jeweiligen Unternehmen realisiert. Dabei werden die Unternehmen beraten und es werden individuelle Bildungskonzepte entwickelt. Diese Bildungsmaßnahmen finden entweder direkt in den Unternehmen oder in den eigenen Einrichtung statt. Je nach Absprache können Ganztags-, Abend- und Wochenendkurse angeboten werden.

Aber nicht nur Fach- und Führungskräfte wie Meister, Techniker usw. sind die Zielgruppe, sondern auch Auszubildende. Dabei kann es sich um die komplette Grundausbildung oder um die Übernahme bestimmter Unterweisungsabschnitte handeln. In einer Modul-Ausbildung werden die Fachbereiche, die mangels Ausbildungskräften oder –zeit nicht vermittelt werden können, übernommen. Dabei können diese Auszubildenden in den Übungsfirmen, Werkstätten und Fachkabinetten umfassend theoretisch und praktisch auf ihren Beruf vorbereitet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer speziellen, berufsbezogenen Prüfungsvorbereitung.

Die Betriebsstätte Gotha

Die vorliegende Diplomarbeit setzt sich ausschließlich mit den Abläufen und Prozessen in der Betriebsstätte Gotha der F+U Thüringen gGmbH auseinander.

Die Schule wurde im Jahr 1990 mit kleiner Teilnehmerzahl eröffnet und verstand sich als Außenstelle von F+U in Heidelberg. In den Folgejahren ver-

größerte sich die Zahl der Teilnehmer mehr und mehr und somit wuchs auch das Lehr- und Ausbildungspersonal.

Heute ist die Betriebsstätte Gotha eine von drei Schulungsstandorten in Thüringen. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Erfurt.

In Gotha sind zur Zeit 41 Mitarbeiter (Ausbilder/Lehrer/Sozialpädagogen) damit beschäftigt etwa 300 Auszubildende und Teilnehmer von Grundaus-bildungslehrgängen auszubilden bzw. zu beschulen. Abbildung 1 stellt das gegenwärtige Ausbildungsspektrum mit der jeweiligen Teilnehmerzahl in der Erstausbildung vom Stand September 2001 dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Ausbildungsfelder und Teilnehmerzahlen (ohne Grundaus- bildungslehrgänge) der Betriebsstätte Gotha

3 Begriffsbestimmungen und inhaltlich konzeptionelle Grund- lagen

Da jeder Mensch konkrete, aber oft andere Vorstellungen von Qualität und ihrer Bedeutung hat, helfen einige Begriffsdefinitionen dem besseren Verständnis. Hierbei ist zu beachten, dass nach DIN ISO 8402 für den bisherige Begriff Qualitätssicherung jetzt der Begriff Qualitätsmanagement (QM) steht.

Aus der Anwendungsorientierung der Aus- und Weiterbildung resultieren für den Bildungsträger eine Reihe von Aufgaben und Anforderungen. Hier stößt man unter Umständen an die Grenzen der Zertifizierung. Deshalb will diese Arbeit den Bildungsprozess analysieren und zum besseren Verständnis über ein Modell in einzelne Phasen zerlegen. In jeder dieser Phase werden qualitäts verbessernde Elemente eingefügt. Die Bewältigung der als Phasen gefassten Aufgaben und der Fortgang des Bildungsprozesses wird als Rückkopplungspro zess vermittelt.

Die Anwendung der im Qualitätskonzept formulierten Kriterien und die Inte-gration der Beteiligten stellt den Handlungsrahmen für qualitätssichernde Maß nahmen dar.

3.1 Was heißt eigentlich Qualität?

Qualitätsmanagement wird durchaus unterschiedlich aufgefasst, und das geht teilweise darauf zurück, dass zu dem Begriff Qualität unterschiedliche Vorstellungen assoziiert werden. Von Fall zu Fall kann Qualität bedeuten (vgl. Bernatzeder, 1997, S. 110):

- ein Ideal: Der Ausdruck „deutsche Wertarbeit“ verweist auf das Vorliegen einer solchen Idealvorstellung, auch wenn sie häufig nicht näher konkretisiert wird.
- einen Wert: Käufer hegen häufig die berechtigte Vorstellung, weil Qualität etwas Wertvolles ist, dürfe Qualität auch ihren Preis haben. Aber das Motto „je teurer, desto besser“ kann auch täuschen – das Image eines Produktes ist womöglich besser als seine Qualität.
- etwas Qualitätskriterienbezogenes: Bei diesem Qualitätsverständnis dreht es sich darum, ob ein Produkt / eine Leistung gewissen Prüfkriterien genügt, zum Beispiel ob Glas ausreichend bruchsicher ist.
- etwas Fertigungsbezogenes / Fehleranalytisches: In der Produktion gilt die Vermeidung von Produktionsfehlern als Qualitätsmerkmal. So sind zum Beispiel zur Herstellung fehlerfreier Computer-Chips sterile Arbeitsbedingungen erfor-derlich.
- etwas Anwenderbezogenes: Produkte oder Leistungen werden von Nutzern geschätzt, wenn sie an ihnen eine wunschgerechte Qualität wahrnehmen. Hierauf können sich Prozesse der ständigen Verbesserung richten

Fazit: Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsverbesserung in der Aus- und Weiterbildung bedürfen eines Ansatzes, der die drei letztgenannten Qualitätsbetrachtungen kombiniert.

3.2 Der Qualitätsbegriff in der Aus- und Weiterbildung

Was heißt Qualität in der beruflichen Bildung und wie können wir sie herstellen bzw. sichern? Die einschlägige Literatur gibt auf die hier gestellte Frage keine eindeutige Antwort. Es sei denn, man begnügt sich mit folgender Definition: „Qualität ist die Beschaffenheit einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, fest-gelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen“. (Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V. 1987, S.15 und DIN ISO 55350 Teil 11)

Die Schwierigkeit, sich darauf zu verständigen, was Qualität ist, hängt damit zu-sammen, dass der Begriff Qualität zwei Dimensionen hat: Eine objektive und eine subjektive Seite. Die objektive Dimension setzt Qualität und Objekt in Beziehung, indem sie die Beschaffenheit des Objektes misst und diese mit den Eigenschaften anderer gleichartiger Objekte vergleicht (z. B. Maschine X hat eine größere Ausschussquote als Maschine Y).

Betrachtet man die subjektive Seite, so ist der Eignungswert eines Objektes für die Befriedigung individueller Bedürfnisse ausschlaggebend. In der beruflichen Bildung, wie in der Bildung überhaupt , ist es recht schwierig, die Qualität einer Bildungsmaßnahme zu benennen und nachzuweisen. Jeder Praktiker weiß, dass es sich beim Bildungserfolg um ein mehrdimensionales Konstrukt handelt, welches nur indirekt über Indikatoren zu messen ist. Insofern lässt sich die Effizienz von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nur schwer messen. Wichtiger Grund hierfür ist , dass Qualität in vielen Fällen nicht vergleichbar ist, da aktuelle Bildungsangebote auf den betrieblichen Bedarf des Kunden zugeschnitten werden.

Alle Definitionen, welche die Fachliteratur aufführt, weisen Nähe zur Produktqualität und weniger zur Dienstleistungsqualität auf. Stets sind zwei unterschiedliche Sichtweisen zur Messung von Qualität erkennbar: Qualität soll einerseits mit Hilfe von objektiven Kriterien und andererseits mit Hilfe von subjektiven Einstellungen gemessen werden. Die Orientierung an subjektiven Kundeneinstellungen beinhaltet somit die Gefahr von Beeinflussung oder gar Manipulation.

Zur Operationalisierung von Qualität werden acht Dimensionen vorgeschlagen (vgl. Felithan, 1996, S. 72):

- Gebrauchsnutzen
- Produktwahrnehmung
- Haltbarkeit
- Zuverlässigkeit
- Servicefreundlichkeit
- Normgerechtigkeit
- Ausstattung
- Design

Der „Gebrauchsnutzen“ beinhaltet die primären Funktionsmerkmale eines Produktes oder einer Dienstleistung. Bei einer Bildungsmaßnahme beziehen sich diese auf Ziel und Zweck der Maßnahme. Die „Ausstattung“ bezieht sich auf die Beschaffenheit der Bildungsstätte. Die Qualitätsdimension „Zuverlässigkeit“ umfasst die Fehlerrate innerhalb einer Zeiteinheit. Und „Normgerechtigkeit“ versteht sich als Übereinstimmung des Bildungsangebotes mit allen vom Bildungsträger vorgegebenen Anforderungen. Die „Haltbarkeit“ bezieht sich bei einer Bildungsmaßnahme auf ihre Aktualität und gibt Auskunft darüber, ob die Bildungsinhalte noch den Anforderungen der Praxis entsprechen. Die „Servicefreundlichkeit“ betrifft Schnelligkeit und Sachkenntnis mit der auf Teilnehmerwünsche bzw. Beschwerden reagiert wird. Ein sehr subjektiver Qualitätsaspekt ist die Dimension „Design“. Bei einer Bildungs-maßnahme entspricht das Design unter anderem der Gestaltung der Teil-nehmerunterlagen oder den eingesetzten Medien. Die „Produktwahrnehmung“ ist ebenfalls ein nicht objektiv zu erfassender Aspekt der Bildungsqualität. Hier könnte man zum Beispiel Beurteilungen, welche von den Kunden in bezug auf das Image des Bildungsunternehmens gemacht werden, zuordnen.

Die genannten Dimensionen zeigen, dass es sich bei der Beurteilung von Qualität nicht um ein absolutes, sondern um ein relatives Maß handelt, das sich nicht nur durch den objektiven Vergleich mit vorgegebenen Anforderungen, sondern aus höchst individuellen Beurteilungskriterien zusammensetzt.

Eine konsensfähige theoretische Bestimmung von Bildungsqualität steht somit noch aus. Jedoch hat die Erweiterung der Qualitätsdiskussion um Fragen eines Qualitätsmanagements durch die Rezeption der DIN EN ISO 9000 ff. im Bildungsbereich zur Übernahme einer pragmatischen Definition des Qualitätsbegriffs in der Aus- und Weiterbildung beigetragen. So stellt Sauter fest, das sich die Betrachtung von „Qualität“ als die Anforderungen („das Soll“), die an die Weiterbildung gestellt werden und die vom Anbieter einzulösen sind, in der Qualitätsdiskussion durchgesetzt hat (Sauter 1996, S.28).

Bildungsunternehmen, die mit Fragen der Bildungsqualität in ihrer täglichen Praxis konfrontiert werden, sind daher auf eine sachbezogene Vorgehensweise verwiesen. Im konkreten Bildungsalltag heißt das, dass Qualität nur erreicht werden kann, wenn neben dem Prozess selbst, bei dem Qualität hergestellt wird, die Prozessbeteiligten hinreichend Berücksichtigung erfahren.

3.3 Die Bundesanstalt für Arbeit als Kunde der Aus- und Weiterbildung

Die Bundesanstalt für Arbeit bzw. die Arbeitsämter führen selbst keine Bildungsmaßnahmen durch, sondern nutzen die Angebote des Bildungsmarktes. Sie prüfen die fachliche Eignung und Seriosität der Anbieter. Der „Anforderungskatalog an Bildungsträger und Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung“ legt Anforderungen an die Träger fest und sieht weitgehende Kontrollkompetenzen der Dienststellen gegenüber den Bildungsanbietern vor.

Gesetzliche Grundlage für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist das Sozialgesetzbuch, Buch III (SGB III), in das das reformierte Arbeitsförderungs-gesetz am 01. Januar 1998 aufgenommen wurde. Der häufig verwendete Begriff „AFG-geförderte Maßnahmen“ stammt aus dem Sprachgebrauch von vor 1998. Hier ist jedoch das neue Arbeitsförderungsrecht, Bestandteil des SGB III gemeint. Die Zielsetzung heißt: „Die Maßnahme entspricht den Zielen der Weiterbildungsförderung nur, wenn sie das Ziel hat,

1. berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten festzustellen, zu

erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder

einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen,

2. einen beruflichen Abschluss zu vermitteln oder

3. zu einer anderen beruflichen Tätigkeit zu befähigen“ (§ 87, SGB III).

Weiterbildung wird also nur nachgefragt, wenn sie zur Sicherung der Beschäftigung beiträgt. Wobei sich diese Diplomarbeit auch mit dem Kundensegment Erstausbildung auseinandersetzt. In diesem Zusammenhang muss unbedingt auf den Dienstblatt-Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit vom 25. November 1999 hingewiesen werden (Entscheidungsleitfaden zur fachlichen Beurteilung bei der Vergabe von Maßnahmen in der Benachteiligtenförderung nach §§ 235, 240 bis 246 SGB III).

Er ist ein Entscheidungsleitfaden zur fachlichen Qualitätsbeurteilung bei der Vergabe von Maßnahmen in der Benachteiligtenförderung. Dieser Entscheidungsleitfaden verfolgt das Ziel, die Planung, Vergabe und Durch-führung von Maßnahmen der Benachteiligtenförderung zu unterstützen. Hierzu stellt er vor allem durch die Merkmalskataloge zur Input-Qualität, Prozess-qualität und Outputqualität eine Informationsgrundlage bereit, die von allen Beteiligten im Ausschreibungs-, Vergabe- und Durchführungsprozess zu nutzen ist.

Die Vergabe der Maßnahmen der Benachteiligtenförderung an Bildungsträger muss insgesamt mehrere Anforderungen erfüllen: In der praktischen Umsetzung soll sie

- für eine möglichst erfolgreiche Durchführung der Maßnahme im Sinne von hoher Zielerreichung (Effektivität) sorgen,
- hierbei eine möglichst wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Ressourcen (Effizienz) erreichen,
- die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge beachten,
- nach innen wie nach außen eine möglichst hohe Transparenz über die mit dem Auftrag verbundenen Anforderungen und das Verfahren sicherstellen.

Um die Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen, gibt der Ent-scheidungsleitfaden konkrete Hinweise zur qualitätsorientierten Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen der Benachteiligtenförderung. Er ist aber ein sehr umfangreiches Papier und für den Außenstehenden ein überaus erklärungs-bedürftiges Konstrukt (nur für den internen Dienstgebrauch!).

Kurz gefasst beinhaltet die Grundphilosophie des SGB III eine starke Ausrichtung der Förderinstrumente auf die konsequente Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt. Bevorzugt werden kurze, gezielte und betriebsnahe Angebote. Die Tätigkeit des Bildungsträgers in diesem Bereich ist geprägt von den gesetzlichen Vorgaben, was Inhalt und Dauer sowie mögliche Zielgruppen betrifft. Die Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit schränkt außerdem den Ressourceneinsatz – Ausbilder, Lehrer, Sozialpädagogen, räumliche und technische Ausstattung – ein. Ein bestimmtes Antragsverfahren und Fristen müssen eingehalten werden. Was jedoch wesentlicher ist: Bildungsmaßnahmen werden bei aller Fragwürdigkeit der Zuschreibung zuallererst am Vermittlungserfolg gemessen. Denn das ist nun einmal der Grund, weshalb sie überhaupt gefördert werden. Die Orientierung an diesem wichtigsten Kriterium macht den entscheidenden Unterschied zu Maßnahmen in anderen Marktsegmenten aus.

Eine besondere Relevanz haben die von der Bundesanstalt für Arbeit eingesetzten Instrumente zur Qualitätssicherung. Misst man die Ergebnisse an den mit dem Einsatz verbundenen Erwartungen, so fällt die Einschätzung eher negativ aus. Kritisch ist insbesondere der in diesem Kapitel erwähnte Entscheidungsleitfaden zu werten, denn er prüft die Inputqualität im wesentlichen nur aufgrund der schriftlichen, vorab von den Trägern eingereichten Unterlagen (also nach Aktenlage) ab. Vieles was vom Bildungsträger zu erarbeiten ist, kann zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht detailliert belegt werden. Dies gilt für die einzusetzenden Ausbilder, Lehrer und Sozialpädagogen und ihre Formalqualifikationen, ebenso für die Praktikantenplätze, oder den Nachweis des Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt. Geprüft wird auf diesem Wege, ob ein Träger ein gutes Ablage- und Dokumentationssystem hat, nicht aber, wie gut die bewerten Maßnahmen sind und welcher Nutzen damit für die Teilnehmer verbunden ist.

Um die Durchführungsqualität zu prüfen, setzt das Arbeitsamt mobile Prüfgruppen ein. Ihre Prüfungen decken aber nur einen kleinen Teil der Maßnahmen ab, so dass davon eine durchgreifende Wirkung kaum ausgehen kann. Ihr Wert beruht mehr auf einer Abschreckwirkung und dem Aufspüren von „schwarzen Schafen“ als einem kontinuierlichen Qualitätsmanagement. Somit kann jeder Träger, der die Formalprüfung überstanden hat von sich behaupten, er leiste qualitativ hochwertige Bildungsarbeit (vgl. Kuschnereit, 1994, S.18).

Die Monopolstellung des Auftraggebers Bundesanstalt für Arbeit bedeutet jedoch nicht nur die Reglementierung und Kontrolle, sondern auch eine beständige, umfangreiche, auch inhaltlich breite Nachfrage, wie sie im Privatgeschäft (Firmenkundengeschäft) kaum anzutreffen ist. Beim hier vorgestellten Bildungsträger F+U Thüringen, Betriebstätte Gotha, machen AFG-geförderte Maßnahmen das größte Geschäftsfeld aus. Das Risiko, durch schlechte Leistung diesen Kunden zu verlieren, kann man unmöglich eingehen.

Die Einsicht setzt sich daher mehr und mehr durch, dass eine präventive, auf die Arbeitsmarkt-Zielsetzung ausgerichtete Qualitätssicherung sich bei allem anfänglichen Aufwand langfristig auszahlt.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit zwar zur administrativen Beurteilung von öffentlich geförderten Bildungs-

maßnahmen geeignet ist, aber zur inhaltlichen Beurteilung von Qualität in den einzelnen Maßnahmen keine Aussage treffen kann.

3.4 Der Ist-Zustand der Betriebsstätte Gotha

Der Bildungsträger F+U Thüringen, Betriebsstätte Gotha, gehört in der Kreisstadt Gotha mit zu einem der größten Bildungsanbietern. Fast das gesamte Geschäftsvolumen liegt im Bereich der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung.

Die Einführung eine Qualitätsmanagementsystems nach der DIN ISO 9001 wurde am 29.Januar 1999 mit der Zertifizierung durch die unabhängige Zertifizierungsstelle TÜV Süddeutschland abgeschlossen (siehe Anhang A1).

Dieses QM - System beinhaltet die jährlich aktualisierte Formulierung von Qualitätszielen für das gesamte Unternehmen und die einzelnen Standorte, die dauerhafte Funktion von QM- Beauftragten und eine umfangreiche Dokumentation und Normierung von Arbeitsabläufen und Verfahren.

Während des Einführungsprozesses entwickelte sich mit der Schärfung des Blicks für Schwachstellen auch die Erkenntnis, dass Qualität nicht ein für allemal eingerichtet werden kann. Hierzu sind kontinuierliche Bemühungen um Verbesserung, die vom Qualitätsbewusstsein aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen werden, nötig. Aber nur mit guten Willen ist es nicht getan. Für ein gelebtes und lebendiges Qualitätsmanagement benötigen die Mitarbeiter Anregungen und handhabbare Anleitungen zur Verbesserung ihrer täglichen Arbeit.

Deshalb ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, durch Einbeziehung aller am Bildungsprozess Beteiligten die Qualität zu sichern und zu erhöhen.

Die Bildungsträger sind verpflichtet, die Erfahrungen der Teilnehmer während der Maßnahme und den Maßnahmeerfolg zu erheben und auszuwerten. Die so erworbenen Erkenntnisse über den Maßnahmeablauf, das Erreichen des Schulungsziels und/oder die Wiedereingliederungserfolge können einerseits notwendige Veränderungen bei noch laufenden Bildungsmaßnahmen aufzeigen und sollen andererseits in die Planung von Folgemaßnahmen einfließen.

Der Bildungsträger F+U hat die Erkenntnisse über den Erfolg vorangegangener Maßnahmen nach dem Muster der Abbildung A2 darzulegen. In diesem Zusammenhang sind auch die Abbrecherquote und die Abbruchgründe festzuhalten. Dieser Erhebungsbogen geht nach Beendigung jeder Maßnahme an das Arbeitsamt.

Das Arbeitsamt Gotha kann sich auch das Recht vorbehalten, im Rahmen von Maßnahmekontrollen, Teilnehmerbefragungen selbst durchzuführen. Hierzu bedient es sich eines gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelten Auswertungsbogens. Zur Sicherung der Durchführungsqualität ist es dem Arbeitsamt zu ermöglichen, im Verlauf der Maßnahme die Erfüllung aller in den Erhebungsunterlagen festgelegten oder vertraglich vereinbarten Verpflichtungen des Trägers zu überprüfen. Dem Arbeitsamt ist in diesem Zusammenhang Einsicht in Maßnahmeunterlagen , z.B. Klassenbücher oder Zensurenspiegel, zu gewähren.

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832454104
ISBN (Paperback)
9783838654102
DOI
10.3239/9783832454104
Dateigröße
6.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Merseburg – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2002 (Mai)
Note
2,2
Schlagworte
bildungsprozess grenzen zertifizierung qualitätskonzept entwicklung
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