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Psychotherapie bei Depression aus journalistischer Sicht

Eine inhaltsanalytische Auswertung von Illustrierten und Nachrichtenmagazinen

©2001 Diplomarbeit 99 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In der genannten Arbeit wurden dreißig Illustrierte und Nachrichtenmagazine, die im Zeitraum von Januar 1999 bis einschließlich Juni 2000 erschienen sind, insgesamt 1350 Einzelzeitschriften, nach Artikeln zum Thema Depression durchgesehen. In fünfzehn der Laienzeitschriften wurden 31 Artikel mit der genannten Thematik gefunden, 23 davon in Wöchentlichen Frauenzeitschriften – Yellow Press, einer in einer vierzehntäglich erscheinenden Frauenzeitschrift, drei in einem Männermagazin und die restlichen vier in Nachrichtenmagazinen.
Im Fokus der inhaltsanalytischen Untersuchung der 31 Artikel standen folgende Fragen: Wie berichten Journalisten über Psychotherapie bei Depression? Welcher Bedeutung wird Psychotherapie bei Depression in der Laienpresse zugemessen? Stimmt die Berichterstattung über die Behandlung von Depression mit dem Expertenwissen überein oder gibt es Abweichungen?
Gefunden wurde die Tendenz, das Auftreten von Depression biologisch, also mit Alterationen der Neurotransmittersysteme, zu erklären. Wann immer die Fakten einer depressiven Erkrankung dargestellt wurden, stand diese Erklärung an erster Stelle. Folgerichtig wurde für die Behandlung von Depression in erster Linie Pharmakotherapie angeraten.
Ein psychologisches Depressionsverständnis, also psychosoziale, psychodynamische, lerntheoretische und auch kognitive Aspekte, konnte jedoch in Falldarstellungen und Selbstaussagen von Betroffenen, gefunden werden. Dieses wurde in den Behandlungsvorschlägen nicht weiter aufgegriffen.
Psychotherapie wurde nur in weniger als 2/3 der Artikel erwähnt. Dabei wurde sie häufig gleich gestellt mit /anderen Behandlungsvorschlägen/ wie beispielsweise dem Rat, vermehrt Sport zu treiben. Während die Wirkungsweise der Psychopharmaka ebenso wie neuere medizinische Behandlungsmethoden, z.B. die repetive Magnetstimulation, ausführlich erklärt wurden, wurde in nur einem Zeitschriftenartikel der Ablauf und die Wirkungsweise der Kognitiven Verhaltenstherapie dargestellt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in den Laienprintmedien erstaunlich wenig über Psychotherapie bei Depression geschrieben wird. Die Berichterstattung steht somit in eklatantem Gegensatz zu den Erkenntnissen psychologischer Forschung, die wiederholt zeigen konnte, dass Psychotherapie nicht nur zu einer deutlichen Besserung der depressiven Symptomatik führt, sondern auch die Bedeutung von Psychotherapie als Rezidivprophylaxe unterstreicht. Dies weist darauf […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltverzeichnis

Einleitung

1. Psychotherapie und die Stellung des Psychotherapeuten nach dem Inkrafttreten des deutschen Psychotherapeutengesetzes
1.1 Das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG)
1.2 Der Psychotherapiebegriff
1.3 Der Begriff der Psychotherapie im deutschen Psychotherapeutengesetz
1.4 Der Beruf des Psychotherapeuten nach dem deutschen Psychotherapeutengesetz

2. Depression und ihre Behandlung
2.1 Depression – Beschreibung des Störungsbildes und Klassifizierung
2.2 Die Behandlung von Depression
2.2.1 Die Behandlung von Depression aus psychiatrischer Sicht
2.2.2 Die Behandlung von Depression aus psychologischer Sicht
2.3 Die psychotherapeutische Behandlung von Depression
2.3.1 Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Depression
2.3.2 Kognitive Verhaltenstherapie bei Depression
2.3.3 Interpersonelle Psychotherapie bei Depression

3. Die Wirksamkeit der Richtlinienverfahren und der Interpersonellen Psychotherapie
3.1 Die Wirksamkeit der Psychoanalyse und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapien
3.2 Die Wirksamkeit der kognitiven Verhaltenstherapie
3.3 Die Wirksamkeit der Interpersonellen Psychotherapie

4. Psychotherapie und der Beruf des Psychotherapeuten/ Psychologen aus der Sicht von Laien
4.1 Laien und ihre Einstellung zur Psychotherapie
4.2 Laien und ihre Einstellung zum Beruf des Psychotherapeuten/Psychologen
4.3 Psychotherapie und der Beruf des Psycho-therapeuten/Psychologen in der Laienpresse

5. Forschungsinteresse und Fragestellung der eigenen Untersuchung

6. Untersuchungsplanung und methodisches Vorgehen
6.1 Datenmaterial
6.2 Entwicklung des Kategoriensystems
6.3 Durchführung und Auswertung

7. Ergebnisse
7.1 Die Bezeichnungen für Depression in den untersuchten Zeitschriften
7.2 Die Ursachen für Depression aus journalistischer Sicht
7.3 Die Auslöser für Depression aus journalistischer Sicht
7.4 Die Darstellung von Depression aus journalistischer Sicht
7.5 Die Behandlung von Depression aus journalistischer Sicht
7.6 Weitere Informationen zum Thema Depression in den untersuchten Zeitschriften
7.7 Unterschiede in der journalistischen Berichterstattung zum Thema Depression in den untersuchten Zeitschriften nach sozioökonomischen Status und Geschlecht

8. Diskussion und Ausblick
8.1 Depression aus journalistischer Sicht
8.2 Psychotherapie aus journalistischer Sicht
8.3 Kritische Bewertung der eigenen Untersuchung und Vorschläge für weitere Untersuchungen

Zusammenfassung

Tabellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Anhang

Einleitung

„In nahezu jeder Fernseh-, Jugend- und Frauenzeitschrift ist die eine oder andere Rubrik psychologischen Sachverhalten gewidmet. (...) Die thematische Breite ist enorm, die Art der Beratung drastisch zupackend (...). Selbst politische Magazine bringen inzwischen Titel zu ‚Psycho’-Themen,“ und „die Präsenz von (...) psychologischen Themen in der Öffentlichkeit erscheint insgesamt recht positiv, sagt aber wenig über die Qualität der Beiträge und ihre Rezeption“ (Kliche, Rietz & Wahl 1999, S. 15f). Durch den „Grawe-Effekt“ (Fäh und Fischer 1998, S. 21) und das Inkrafttreten des deutschen Psychotherapeutengesetz ist in letzter Zeit auch die Psychotherapie verstärkt in den Fokus der Laienpresse gerückt.

In der vorliegenden Arbeit soll nun untersucht werden, wie Psychotherapie in den Printmedien dargestellt wird, und zwar insbesondere welcher Stellenwert ihr bei der Behandlung von psychischen Störungen in den Augen von Journalisten zukommt. Um den Rahmen einer Diplomarbeit nicht zu sprengen, wurde die Frage danach, wie Psychotherapie von Journalisten dargestellt wird, auf das Störungsbild der Depression beschränkt. Die Darstellung von Psychotherapie bei Depression in der Laienpresse soll mit dem Expertenwissen, d.h. mit den Ausführungen zu Depression und ihrer Behandlung in der Fachliteratur, in Beziehung gesetzt werden.

Zu Beginn der Arbeit wird der Versuch einer Definition von Psychotherapie, unter Berücksichtigung der derzeitigen gesetzlichen Lage, unternommen. Die gesetzlichen Bedingungen unter welchen psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen[1] ausgebildet und tätig werden, werden kurz aufgezeigt (Kapitel 1).

Die Erscheinungsformen, die Depression annehmen kann, werden in Kapitel 2 beschrieben, die Klassifikation von Depression nach dem DSM IV und der ICD 10 werden dargelegt. Die Behandlung von Depression wird zum einen aus medizinischer Sicht, zum anderen aus psychologischer Sicht skizziert.

Es folgt in Kapitel 3 die Darstellung der Wirksamkeit der Psychotherapieverfahren Psychoanalyse, tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie, kognitive Verhaltenstherapie und Interpersonelle Psychotherapie. Durch die Metaanalyse der Forschungsgruppe um Grawe und die Veröffentlichung von „Psychotherapie im Wandel“ (Grawe, Donati & Bernauer 1994) wird die Wirksamkeit von Psychotherapie auch in der Laienpresse, wenn auch hauptsächlich in den aktuellen Wochenmagazinen[2], diskutiert. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf den Forschungsergebnissen von Grawe und seinen Mitarbeitern.

In Kapitel 4 wird die bisherige Forschung zum Laienwissen über Psychotherapie und den Beruf des Psychotherapeuten/Psychologen dargestellt. Zum einen wird beschrieben, welchen Stellenwert Laien der Psychotherapie bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen einräumen, zum anderen wird darauf eingegangen, wie Psychotherapie und der Beruf des Psycho-therapeuten/Psychologen in den Printmedien dargestellt wird.

Im Anschluss an die theoretische Herleitung wird die eigene Fragestellung, die sich mit Psychotherapie bei Depression aus journalistischer Sicht befasst, und das methodische Vorgehen, ausführlich beschrieben. In Illustrierten und Nachrichtenmagazinen erschienene Veröffentlichungen zum Thema Depression werden inhaltsanalytisch ausgewertet (Kapitel 5 und 6).

Die in Kapitel 7 dargestellten empirischen Ergebnisse dieser Arbeit werden in Kapitel 8 vor dem Hintergrund des Expertenwissens zur Psychotherapie und ihrer Wirksamkeit kritisch diskutiert. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Psychologen und Journalisten wird gefordert und etwaige „Umgangsregeln“ für die Vertreter der beiden Disziplinen werden aufgestellt.

1. Psychotherapie und die Stellung des Psychotherapeuten nach Inkrafttreten des deutschen Psychotherapeutengesetzes

1.1 Das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG)

Am 6. März 1998 wurde das lange erwartete deutsche Psychotherapeutengesetz verabschiedet, am 1. Januar 1999 trat es in Kraft. Es soll einerseits die hochwertige psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen, zum anderen den Psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen die berufs- und sozialrechtliche Anerkennung garantieren.

Tatsächlich sind durch das Gesetz die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sowohl berufs- als auch sozialrechtlich geregelt. Psychologische Psychotherapeuten sind in den sozialrechtlich relevanten Gremien vertreten, eine Gleichberechtigung mit der Ärzteschaft ist hier jedoch noch nicht erreicht (vgl. Hellfritsch 1998; Schreiner-Kürten 1998).

Das Zugangsrecht für die Patienten wurde vereinfacht, den Patienten steht die freie Behandlerwahl zu, und der Konsiliarbericht eines Arztes muss erst nach den fünf zugelassenen probatorischen Sitzungen vorliegen.

Auch wurde die Psychologische Psychotherapie im Leistungskatalog der Krankenkassen durch das Gesetz fest verankert, „mit der vorgenommenen Verengung auf Richtlinienverfahren droht“ jedoch „ein bereits vorhandenes, hochwertiges und wissenschaftlich fundiertes Therapieangebot verloren zu gehen.“ (Knoche 1998, S. 100). Verfahren wie die Gesprächstherapie, systemische Familientherapie und Gestalttherapie werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen.

1.2 Der Psychotherapiebegriff

Nach Strotzka (1975, S. 4) ist Psychotherapie „ein bewusster und geplanter interaktioneller Prozeß zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden.“ Dabei wird mit „psychologischen Mitteln (...) meist verbal, aber auch averbal (...) auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel“, nämlich „Symptomminimalisierung“ und, bzw. oder, „Strukturveränderungen der Persönlichkeit“ „auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens“ hingearbeitet. Hoffmann (1996a, S. 3) präzisiert den Begriff der Beeinflussung als „Form sozialer Einflussnahme charakterisiert durch einen professionellen Helfer, dessen Ausbildung und Fertigkeiten vom Patienten und seinem sozialen Milieu anerkannt werden“ wobei der Patient „in der Regel positive Erwartungen an die Hilfe des Therapeuten hat“ und Bastine (1992, S. 180) fordert, dass die Beeinflussung „ein zielgerichtetes und wissenschaftliches Vorgehen“ darstellt.

Senf und Broda (2000, S. 5) definieren Psychotherapie noch enger und führen dabei den Begriff der „Fachpsychotherapie“ ein. Bei der Fachpsychotherapie handelt es sich um „professionelles psychotherapeutisches Handeln im Rahmen und nach den Regeln des öffentlichen Gesundheitswesens, das wissenschaftlich fundiert ist mit Bezug auf wissenschaftlich begründete und empirisch gesicherte Krankheits-, Heilungs- und Behandlungstheorien.“ Die angestrebten Therapieziele, die „a priori formuliert“ und „a posteriori evaluiert“ werden sollen, sollen mittels „theoretisch abgeleiteten und empirisch abgesicherten Verfahren, Methoden und Settings“ nach Durchführung einer „qualifizierte(n) Diagnostik und Differentialindikation unter Einbezug und Nutzung aller verfügbarer Verfahren und Methoden“ erreicht werden. Durchgeführt werden darf die Fachpsychotherapie dabei ausschließlich „von professionellen Psychotherapeuten mit geprüfter Berufsqualifikation unter Wahrung ethischer Grundsätze und Normen.“

1.3 Der Begriff der Psychotherapie im deutschen Psychotherapeutengesetz

Das deutsche Psychotherapeutengesetz definiert nicht den Begriff Psychotherapie, sondern die „Ausübung von Psychotherapie“ wie folgt:

„Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. (...) Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Gegenstände der Heilkunde zum Gegenstand haben.“ (PsychThG Art. 1 §1 (3)).

Nach dieser Definition handelt es sich bei Psychotherapie also um ein Verfahren, das Krankheit heilen, zumindest aber lindern soll. „Die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte“ (PsychThG Art. 1 §1 (3)) gehört jedoch nicht zur „Ausübung von Psychotherapie“ (ebd.), obwohl z.B. das Richtlinienverfahren Psychoanalyse/tiefenpsychologisch fundierte Psycho-therapie das Auftreten psychischer Störungen durchaus in Zusammenhang mit interpersonellen Konflikten bringt (vgl. 2.3.1). Auch lässt die Definition der „Ausübung von Psychotherapie“ keinen Raum für die von Senf und Broda (2000, S. 3) geforderte „Vorbeugung“ von „psychisch bedingten oder mitbedingten Krankheiten, krankheitswertigen Störungen und Beschwerden.“

1.4 Der Beruf des Psychotherapeuten nach dem deutschen Psychotherapeutengesetz

Seit dem Inkrafttreten des deutschen Psychotherapeutengesetzes darf der Titel Psychotherapeut, bzw. Psychotherapeutin „von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten“, die sich aus Diplompsychologen mit Zusatzausbildung in einem der anerkannten Richtlinienverfahren rekrutieren, „oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten“, also Diplompsychologen, Diplompädagogen und Diplomsozialpädagogen mit Zusatzausbildung, „nicht geführt werden“ (PsychThG. Art.1 §1 (1)).

Ausüben darf der Psychotherapeut derzeit nur Psychotherapieformen des „dualen Systems, bestehend aus Verhaltenstherapie und Psychoanalyse“ (Helle 1998, S. 153), den beiden anerkannten Richtlinienverfahren (siehe auch 2.3).

Der Gleichstellung von psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten, die durch das Gesetz erreicht sein soll (Hellfritsch 1998, S. 294), steht die einseitige Konsultationspflicht (vgl. PsychThG. Art. 1 §1 (3) ; Art. 2 Punkt 2; sowie Meyer, Richter, Grawe, Graf v.d. Schulenburg & Schulte 1991, S. 149f) und die für Ärzte und Psychologen unterschiedlich ablaufenden Zusatzausbildungen entgegen: „Der Diplom-Psychologe hat (...) bereits im Studium nicht nur spezifische Kompetenzen auf dem Gebiet der Psychotherapie sondern darüber hinaus die wissenschaftlichen und methodischen Grundlagen psychotherapeutischen Handelns erworben. Insbesondere verfügt er über umfangreiches theoretisches und in begrenztem Ausmaß auch praktisches Wissen über Entstehung, Erkennen, Behandeln und Verhüten von psychischen Erkrankungen. Hierin unterscheidet er sich von anderen Berufen, insbesondere aber vom Arzt, der sich im Rahmen seines Medizinstudiums nur in begrenztem Umfang mit psychischen Krankheiten und deren Behandlung durch Psychotherapie auseinandersetzt“ (Meyer, Richter, Grawe, Graf v.d. Schulenburg & Schulte 1991, S. 128). Dennoch sind die gesetzlichen Anforderungen an die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten (PsychThG. Art. 1, § 5-8) anspruchsvoller als die in den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung der Landesärztekammern verankerten Curricula (nach Meyer, Richter, Grawe, Graf v. d. Schulenburg & Schulte 1991, S. 41f), nach welchen Ärzte die Zusatztitel „Psychoanalyse“ oder „Psychotherapie“ erwerben können. Psychologische Psychotherapeuten absolvieren eine längere Ausbildungszeit mit einer höheren Anzahl an theoretischen sowie praktischen Ausbildungsstunden als ihre ärztlichen Kollegen.

2. Depression und ihre Behandlung

2.1 Depression – Beschreibung des Störungsbildes und Klassifizierung

Die Symptome des Syndroms Depression zeigen sich in Störungen des Antriebs (wie Apathie, Verlangsamung, Kraftlosigkeit, aber auch durch innere Unruhe, Agitiertheit, etc.), Störungen der Stimmung (Traurigkeit, Verzweiflung, Gefühl der Gefühllosigkeit, etc.), formalen (Konzentrationsstörungen, Grübelzwänge, Einfallsarmut, Entscheidungsunfähigkeit, etc.) und inhaltlichen (Insuffizienzerleben, Versagensgedanken, wahnhafte Gedanken, etc.) Denkstörungen, Ängsten (Lebensangst, Erwartungsangst, diffuse Angstzustände) wie auch somatische Störungen (Schlafstörungen, Kopfschmerzen; Herzdruck, etc.) (Berzewski 1996).

Die in dem DSM IV und der ICD 10 dargestellten Subtypen der Depression werden nach „deskriptiven operational definierten Unterscheidungsmerkmalen“ (Baumann und Perrez 1998), also nach Symptomen, Zeitpunkt des Auftretens und Dauer der Auftretens der Symptome, klassifiziert. Nach dem DSM IV unterscheidet man Major Depression (einzelne Episode vs. rezidivierende), dysthyme Störung, Nicht Näher Bezeichnete Depressive Störung und Saisonabhängige Depression (siehe Tabelle 2.1.1 bis 2.1.4). Die für die vorliegende Arbeit relevanten Klassifizierungen der ICD 10 lauten: depressive Episode, rezidivierende depressive Episode, Dysthymia, nicht näher bezeichnete affektive Störungen.

Bei den oben genannten Depressionen handelt es sich außer bei der Dysthymie, die als anhaltende oder persönlichkeitsbedingte Depression bezeichnet wird, um sogenannte „funktionelle“ Depressionen. Auf somatisch verursachte Depressionen, postschizophrene Depressionen, substanzinduzierte und bipolare Störungen soll in der vorliegenden Arbeit nicht eingegangen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2.1.1: Diagnostische Kriterien der Major Depression nach dem DSM IV

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2.1.2: Diagnostische Kriterien der Dysthymie nach dem DSM IV

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2.1.3: Nicht Näher Bezeichnete Depressionen nach dem DSM IV

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2.1.4: Zusatzkodierung Mit Saisonalem Muster nach dem DSM IV

2.2 Die Behandlung von Depression

Heute ist die „Multidimensionalität depressiver Störungsbilder allgemein anerkannt“ (Baumann und Perrez 1998, S. 853), neben biologischen sind psychosoziale und psychologische Korrelate eindeutig nachgewiesen. Obwohl bei der Behandlung von Depression vermehrt versucht wird, den verschiedenen Aspekten der Pathogenese Rechnung zu tragen, zeigen sich gerade in den Behandlungsansätzen große Unterschiede je nachdem, ob der „Behandler“ eine medizinische oder eine psychologische Ausbildung genossen hat und welchem psychotherapeutischen Ansatz er sich verpflichtet fühlt.

2.2.1 Die Behandlung von Depression aus psychiatrischer Sicht

Aus Sicht des Psychiaters gilt die Elektrokrampftherapie (Elektrokonvulsionstherapie EKT) als das wirksamste Antidepressivum, aufgrund der „negativen Reputation in der Bevölkerung und der Laienvorstellung“ (Berger 1999, S. 539) wird sie jedoch nur in seltenen Fällen, nämlich bei atypischen Depressionen oder medikamentöser Therapieresistenz, eingesetzt.

Medizinische Lehrbücher (Berger 1999, Möller 1997) machen deutlich, dass die pharmakologische Therapie heute das Mittel der Wahl bei depressiven Störungen ist. Bei an Depressionen erkrankten Menschen konnten Veränderungen der noradrenergen, bzw. serotonergen, Neurotransmittersysteme nachgewiesen werden. Diese Alterationen werden durch die verabreichten Medikamente ausgeglichen und wieder normalisiert. Eine Remission der Depression wird spätestens drei Wochen nach Beginn der Therapie erwartet. Da im Vorhinein nicht absehbar ist, welche Medikamentengruppe den gewünschten Erfolg bringt, kommt es vor, dass der Patient mehrere Medikamente ausprobieren muss, bevor es zur „Heilung“ der Depression kommt. Als Rezidivprophylaxe wird geraten, die Medikation, in geringer Dosis, etwa ein halbes Jahr weiter einzunehmen.

Als psychotherapeutische Behandlungsverfahren werden insbesondere die begleitende Verhaltenstherapie oder Interpersonelle Psychotherapie (siehe auch 2.3.2; 2.3.3; 3.2; 3.3) empfohlen. Berger (1999) rät nicht nur bei majoren Depressionen zu einer Kombination aus medikamentöser und psychotherapeutischer Psychotherapie, sondern auch beim Auftreten von Dysthymien, wobei mit der Pharmakotherapie begonnen werden sollte und nur bei „unzureichendem Effekt“ (Berger 1999, S. 546) eine Psychotherapie durchgeführt werden soll. Dies ist insbesondere deshalb interessant, weil Berger selbst darauf hinweist, dass der Behandlungserfolg einer pharmakologischen Behandlung im Falle einer Dysthymie bei 50% liegt, also nur wenig höher als bei einer psychotherapeutischen Behandlung, die nicht die Gefahr neurologischer oder kardiovaskulärer Nebenwirkungen (Berger 1999, S. 534) in sich birgt.

Neben den oben genannten Verfahren werden begleitend, insbesondere im stationären Setting, Schlafentzugstherapien und Lichttherapien durchgeführt. Schlafentzug führt zu einer kurzfristigen Besserung der Depression und wird hauptsächlich eingesetzt, um den häufig sehr hoffnungslosen Patienten zu zeigen, dass ein Leben ohne depressive Symptomatik durchaus noch möglich ist, um die Zeitspanne, bis die pharmakologische Wirkung einsetzt, zu überbrücken und um Patienten, „die unter Antidepressiva bisher nur eine Teilremission erlebten (...) zu einer Remission zu führen“ (Berger 1999, S. 537).

Lichttherapie wird besonders bei Patienten, die unter einer Depression mit saisonalem Muster leiden, durchgeführt. Die Patienten werden dabei mindestens eine halbe Stunde täglich mit 2000 Lux starkem Licht bestrahlt. Die Wirksamkeit der Lichttherapie ist umstritten, da der auftretende Effekt „nur sehr schwierig vom Placeboeffekt dieses Verfahrens zu trennen ist“ (Berger 1999, S. 539).

2.2.2 Die Behandlung von Depression aus psychologischer Sicht

In den Lehrbücher der Klinischen Psychologie (z.B. Baumann & Perrez 1998, Comer 1995, Davison & Neale 1996) werden zur Behandlung von depressiven Störungen folgende Möglichkeiten dargestellt: Psychotherapien, Pharmakotherapie, Elektrokonvulsionstherapie und begleitende Verfahren wie Lichttherapie und Schlafentzug. Während aber z.B. Comer (1995) die verschiedenen Therapieformen, medizinische wie psychologische, in gleichen Teilen ausführlich behandelt, wird in z.B. Baumann und Perrez (1998) die pharmakologische Therapie nur kurz umrissen und dabei kritischer betrachtet. Die Notwendigkeit der Rezidivprophylaxe, die durch die medikamentöse Therapie nicht gegeben sei (vgl. Spiegel 1998; Böschl 1998), wird deutlicher hervorgehoben. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der psychotherapeutischen Verfahren, die bei der Behandlung depressiver Störungen gute Erfolge zeigen. Auf diese wird unter 2.3. näher eingegangen.

2.3 Die psychotherapeutische Behandlung von Depression

In der vorliegenden Arbeit werden nachfolgend drei psychotherapeutische Verfahren zur Behandlung von Depression dargestellt. Zum einen die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die kognitive Verhaltenstherapie, die beide als Richtlinienverfahren anerkannt sind und deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, zum anderen die Interpersonelle Psychotherapie, die - durch die Wirksamkeitsforschung (vgl. 3.3) belegt - ein beachtenswertes Verfahren bei der Behandlung von Depression darstellt.

[...]


[1] Im folgenden werden, aus Gründen der Lesbarkeit, die sogenannten geschlechtsneutralen Bezeichungen wie Psychotherapeut, Psychologe, Arzt, Patient, Journalist, etc. für beide Geschlechter verwandt.

[2] Für den Begriff „aktuelle Wochenmagazine“ wird im folgenden auch die Bezeichnung „Nachrichtenmagazine“ synonym verwendet

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832449568
ISBN (Paperback)
9783838649566
DOI
10.3239/9783832449568
Dateigröße
707 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Freie Universität Berlin – Erziehungswissenschaft und Psychologie
Erscheinungsdatum
2002 (Januar)
Note
1,0
Schlagworte
psychotherapie depression journalismus laienprintmedien
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Titel: Psychotherapie bei Depression aus journalistischer Sicht
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