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Altersversicherung in Deutschland

Gesamtwirtschaftliche Problematik und individuelle Strategien

©2004 Diplomarbeit 63 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und ihre zukünftige Finanzierung kommen aus der aktuellen Diskussion nicht heraus. Fast täglich prägen Begriffe wie „Rentenkrise“, „Rentenlücke“ oder „Altersarmut“ die Berichterstattung deutscher Medien. In diesem Zusammenhang wird oftmals vom Problem der demografischen Entwicklung gesprochen, welches in den nächsten Jahrzehnten einschneidende Veränderungen unumgänglich macht.
Über alle politischen und gesellschaftlichen Gruppen hinweg besteht jedoch keineswegs Einigkeit darüber, welche Konzepte am besten geeignet sind, den künftigen Herausforderungen zu begegnen. So verschlossen vor allem die politischen Entscheidungsträger die Augen vor vorhersehbaren Problemen und begnügten sich lange Zeit mit „kosmetischen Operationen“, anstatt wirklich zukunftsweisende Reformschritte einzuleiten.
Ziel dieser Arbeit ist es, durch eine objektive Darstellung und fundierte Analyse von einzelnen Problembereichen, Fakten und Konzepten, einen konstruktiven Beitrag zur aktuellen Diskussion zu leisten. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, wie es zu den aktuellen Problemen kam, was diese für die Zukunft bedeuten und mit welcher Strategie den Problemen am besten begegnet werden kann.
Im Anschluss an den zweiten Teil, der sich vor allem mit der Entstehung und Entwicklung, den spezifischen Merkmalen und dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung auseinandersetzt, widmet sich der dritte Teil den gesamtwirtschaftlichen Problemen der Altersversicherung. Dabei werden die wesentlichen Problemfelder aufgezeigt, das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungsverfahren miteinander verglichen sowie Ansätze beschrieben, die die vorhandenen Probleme lösen könnten.
Ziel des vierten Teils ist es, dem Leser einen Überblick und umfassende Informationen über die am Markt erhältlichen Alters-vorsorgeprodukte zu geben, um so ein individuelles Altersvorsorgekonzept planbar zu machen. Im fünften Teil, werden die Vorschläge der in Deutschland viel beachteten und mit zahlreichen Experten besetzten „Rürup-Kommission“ vorgestellt. Mit der kritischen Würdigung und dem Ausblick schließt diese Arbeit im letzten Teil ab.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis3
Abbildungsverzeichnis4
Tabellenverzeichnis5
1.Einleitung6
2.Die gesetzliche Rentenversicherung im Überblick8
2.1Geschichte8
2.2Merkmale10
2.3Leistungen10
3.Gesamtwirtschaftliche […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Die gesetzliche Rentenversicherung im Überblick
2.1 Geschichte
2.2 Merkmale
2.3 Leistungen

3 Gesamtwirtschaftliche Problematik
3.1 Problemfelder
3.1.1 Die Folgen der demografischen Entwicklung
3.1.1.1 Fertilität
3.1.1.2 Mortalität
3.1.1.3 Migration
3.1.2 Das Beschäftigungsproblem
3.1.3 Das Ausgabenproblem (versicherungsfremde Leistungen)
3.2 Finanzierungsverfahren
3.2.1 Das Umlageverfahren
3.2.2 Das Kapitaldeckungsverfahren
3.3 Lösungsansätze
3.3.1 Reformoptionen
3.3.1.1 Anhebung der Altersgrenze
3.3.1.2 Ausweitung des versicherungspflichtigen Personenkreises
3.3.1.3 Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage
3.3.1.4 Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
3.3.1.5 Erhöhung der Bundesmittel
3.3.1.6 Veränderung der Höhe der Rentenabschläge
3.3.1.7 Differenzierung der Rentenbeiträge bzw. der Rentenhöhe nach der Kinderzahl
3.3.1.8 Veränderung der Höhe der Schwankungsreserve
3.3.2 Das „drei Säulen-Modell“ der Altersversorgung
3.3.3 Das Schweizer Modell der Altersversorgung

4 Individuelle Strategien
4.1 Die Vorsorgelücke
4.2 Betriebliche Altersversorgung
4.2.1 Begriffserklärung
4.2.2 Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
4.2.2.1 Direktzusage
4.2.2.2 Pensionskasse
4.2.2.3 Unterstützungskasse
4.2.2.4 Direktversicherung
4.2.2.5 Pensionsfonds
4.3 Private Altersversorgung
4.3.1 Begriffserklärung
4.3.2 Die Riester-Rente (Rentenreform 2001)
4.3.3 Die „klassische“ Lebens- / Rentenversicherung
4.3.4 Fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte

5 Aktuelle Entwicklungen - Vorschläge der „Rürup-Kommission“

6 Kritische Würdigung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bevölkerungsstruktur

Abbildung 2: Geburtenrate

Abbildung 3: Entwicklung der Lebenserwartung

Abbildung 4: Nettowanderung in Deutschland

Abbildung 5: Arbeitslosigkeit in Deutschland

Abbildung 6: Laufzeiten und Risiken einzelner Sparformen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Alterseinkommen aus drei Säulen (in %)

Tabelle 2: Staatliche Zulagen

Tabelle 3: Sockelbeiträge

Tabelle 4: Maximaler Sonderausgabenabzug

1 Einleitung

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und ihre zukünftige Finanzierung kommen aus der aktuellen Diskussion nicht heraus. Fast täglich prägen Begriffe wie „Rentenkrise“, „Rentenlücke“ oder „Altersarmut“ die Berichterstattung deutscher Medien.[1] In diesem Zusammenhang wird oftmals vom Problem der demografischen Entwicklung gesprochen, welches in den nächsten Jahrzehnten einschneidende Veränderungen unumgänglich macht. Über alle politischen und gesellschaftlichen Gruppen hinweg besteht jedoch keineswegs Einigkeit darüber, welche Konzepte am besten geeignet sind, den künftigen Herausforderungen zu begegnen. So verschlossen vor allem die politischen Entscheidungsträger die Augen vor vorhersehbaren Problemen und begnügten sich lange Zeit mit „kosmetischen Operationen“, anstatt wirklich zukunftsweisende Reformschritte einzuleiten.[2]

Ziel dieser Arbeit ist es, durch eine objektive Darstellung und fundierte Analyse von einzelnen Problembereichen, Fakten und Konzepten, einen konstruktiven Beitrag zur aktuellen Diskussion zu leisten. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, wie es zu den aktuellen Problemen kam, was diese für die Zukunft bedeuten und mit welcher Strategie den Problemen am besten begegnet werden kann.

Im Anschluss an den zweiten Teil, der sich vor allem mit der Entstehung und Entwicklung, den spezifischen Merkmalen und dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung auseinandersetzt, widmet sich der dritte Teil den gesamtwirtschaftlichen Problemen der Altersversicherung. Dabei werden die wesentlichen Problemfelder aufgezeigt, das Umlageverfahren und das Kapital-deckungsverfahren miteinander verglichen sowie Ansätze beschrieben, die die vorhandenen Probleme lösen könnten. Ziel des vierten Teils ist es, dem Leser einen Überblick und umfassende Informationen über die am Markt erhältlichen Alters-vorsorgeprodukte zu geben, um so ein individuelles Altersvorsorgekonzept planbar zu machen. Im fünften Teil, werden die Vorschläge der in Deutschland viel beachteten und mit zahlreichen Experten besetzten „Rürup-Kommission“ vorgestellt. Mit der kritischen Würdigung und dem Ausblick schließt diese Arbeit im letzten Teil ab.

2 Die gesetzliche Rentenversicherung im Überblick

2.1 Geschichte

Die Geburtsstunde der deutschen Sozialversicherung ist eine kaiserliche Botschaft Wilhelms I. Der deutsche Kaiser fordert 1881 in seiner Thronrede zur Eröffnung des Reichstages auf Anraten seines Kanzlers Otto von Bismarck die Volksvertreter auf, „zur positiven Förderung des Wohles der Arbeiter“ Gesetze zum Schutz gegen Krankheit, Unfall, Invalidität sowie materielle Not im Alter zu beschließen. Nach Wunsch des Kaisers sollten die Versicherungen auf Grundlage der Selbstverwaltung arbeiten und den versicherten Arbeitern einen Rechtsanspruch auf Leistungen einräumen. Im Anschluss an monatelange Vorbereitungen und Untersuchungen verabschiedet der Reichstag im Jahre 1883 erst das Krankenversicherungsgesetz, dessen Kernstück die Einführung des Versicherungszwangs ist, im Jahre 1884 das Unfallversicherungsgesetz und schließlich folgt 1889 die Einführung des Gesetzes zur Invaliditäts- und Altersversicherung, welches den Versicherten einen Anspruch auf Altersrente mit Vollendung des 70. Lebensjahres bzw. eine Invaliditätsrente bei Invalidität gewährt. Nachdem ein Jahr darauf 31 Versicherungsanstalten als Träger der Invaliditäts-/Altersversicherung gebildet worden sind, zahlen diese ab 1891 neben der Invalidenrente für Erwerbsunfähige auch die Altersrente an die Versicherten aus.[3] Die Rente ist gering und dient als Zuschuss zum Lebensunterhalt und nicht als Lohnersatz. Diese Funktion erhielt sie erst 1957.[4] Die Leistungen werden durch gleich hohe Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie den Reichszuschuss finanziert. Grundlage für die Höhe der Beiträge sowie der späteren Renten ist der jährliche Verdienst des einzelnen Arbeiters. Diese Regelung, hat sich so bis heute gehalten. 1911 werden die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung in der Reichsversicherungsordnung zusammengefasst, die erst Mitte der 1970er Jahre durch das Sozialgesetzbuch (SGB) abgelöst wird. Eine Krise erlebt die Renten-versicherung im Ersten Weltkrieg. Denn obwohl das Beitragsvolumen sinkt, werden die Leistungen noch erweitert. Während des Krieges, im Jahre 1916, wird die Altersgrenze in der Arbeiterrentenversicherung entsprechend der Angestelltenversicherung, die 1913 eingeführt worden ist, auf das 65. Lebensjahr festgelegt. Das Ende des Krieges verkraftet die Rentenversicherung nicht. Bedingt durch die Inflation 1921-1923 sowie die Weltwirtschaftskrise Ende der zwanziger Jahre, kann das bestehende System der sozialen Sicherheit nicht aufrechterhalten werden. Die Beiträge sinken und Leistungen werden gestrichen.[5]

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahre 1933 wird die Selbstverwaltung durch das Führerprinzip abgelöst und zahlreiche Leistungserweiterungen werden beschlossen. So wird 1941 unter anderem eine Erhöhung der laufenden Renten beschlossen und 1942 die Witwenrente für geschiedene Frauen eingeführt. Das Ende des Zweiten Weltkrieges bedingt den staatlichen und wirtschaftlichen Zusammenbruch Deutschlands. Zwar bleiben alle Sozialgesetze weiter in Kraft, durch die Anordnungen der Besatzungsorgane sind diese jedoch stark beeinflusst. Erst nach der Gründung der Bundesrepublik wird im Jahre 1953 die Selbstverwaltung der Rentenversicherung wiederhergestellt und die Bundes-versicherungsanstalt für Angestellte entsteht.[6]

Die wohl einschneidensten Veränderungen seit ihrer Gründung erlebt die Rentenversicherung 1957. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Einführung der lohnbezogenen Rentenformel, die Einführung des Umlageverfahrens und die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten.[7]

2.2 Merkmale

Die Rentenversicherung ist eine Versicherung für alle. Allerdings sind die pflichtversicherten von den freiwillig versicherten Mitgliedern zu unterscheiden. Als pflichtversichert gelten alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Dazu zählen neben speziellen Berufsgruppen, alle Angestellten, Arbeiter, Selbstständige und Handwerker, aber auch Mütter und Väter während der ersten drei Jahre der Kindererziehung, Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher sogenannter Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosen-geld oder Sozialhilfe.[8] Im Gegensatz zu den Angestellten und Arbeitern, deren Beiträge je zur Hälfte selbst und vom Arbeitgeber finanziert werden, tragen Selbstständige ihre Beiträge komplett selbst. Jeder, der nicht schon als Pflicht-versicherter der Rentenversicherung angehört, kann dieser freiwillig beitreten, um die Möglichkeit zu nutzen, eine ausreichende Versorgung im Alter aufzubauen. Versicherungsfrei sind Personen, die bereits Anwartschaften in einem anderen Sicherungssystem erwerben, zum Beispiel Beamte, aber auch geringfügig Beschäftigte, Studenten und Rentner.[9] Die Finanzierung der Rentenversicherung ruht auf drei Säulen: Den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie dem Bundeszuschuss. Mit rund 70 % wird der größte Teil der Einnahmen durch die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber generiert. Der Bundeszuschuss betrug 2002 rund 30 %.[10]

2.3 Leistungen

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet mehr, als allgemein angenommen wird. Neben der Rente wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes beteiligt sich die Rentenversicherung an notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen, zahlt den Rentnerinnen und Rentnern einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungen und finanziert weitere Personengruppen, unter anderem Arbeitslose.[11] Alle Ansprüche sind, wie bei jeder anderen Versicherung auch, davon abhängig, dass zuvor Beiträge gezahlt wurden sowie bestimmte persönliche und vertragsrechtliche Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Die Altersrente macht den weitaus größten Teil der Leistungen der GRV aus. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres hat der Versicherte einen Rechtsanspruch auf Rentenzahlung, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Zahlreiche Ausnahmeregelungen ermöglichen schon vor erreichen der Altersgrenze Renten-leistungen in Anspruch zu nehmen. So haben zum Beispiel langjährig Versicherte, die seit 35 Jahren in die GRV einzahlen, Frauen, Schwerbehinderte und Arbeitslose Anspruch auf eine frühere Rentenzahlung, wenn im individuellen Fall alle vertrags-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hat die Aufgabe, das Einkommen der Versicherten zu ersetzen, falls die Erwerbsfähigkeit in einem bestimmten Maße eingeschränkt oder sogar ganz weggefallen ist. Erwerbsminderungsrenten werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt und gehen anschließend in die reguläre Altersrente über, die jedoch niemals niedriger ausfällt als die bisherige Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Neben diesen beiden Rentenarten hat die gesetzliche Rentenversicherung die Aufgabe, Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherten Ersatz für den fehlenden Unterhalt zu leisten. Zu unterscheiden sind hier die Witwen-/Witwerrente, die Waisenrente sowie die Erziehungsrente.

Um eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und das damit verbundene vorzeitige Ausscheiden der Versicherten aus dem Erwerbsleben entgegenzuwirken, beteiligt sich die GRV auch an Rehabilitationsleistungen. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme, sowie Art und Umfang der Maßnahme sind im Sozialgesetzbuch geregelt.[12]

3 Gesamtwirtschaftliche Problematik

3.1 Problemfelder

3.1.1 Die Folgen der demografischen Entwicklung

Die größte Herausforderung für die gesetzliche Rentenversicherung stellt die demografische Entwicklung dar. Sie hat nicht nur akute Auswirkungen auf die Sozialsysteme, sondern beeinflusst das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Leben. Bei der Betrachtung der nachfolgenden Abbildung wird deutlich, dass sich der Bevölkerungsaufbau in Zukunft stark verändern wird. Die Zahl älterer Menschen steigt kontinuierlich an, während die Zahl der jüngeren Menschen abnimmt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bevölkerungsstruktur[13]

Der Begriff „Demografie“ fasst drei Kernprobleme zusammen. Diese werden im Folgenden erläutert.

3.1.1.1 Fertilität

Um das gegenwärtige Bevölkerungsniveau zu erhalten, müsste jede Frau im Laufe ihres Lebens durchschnittlich 2,1 Kinder gebären. Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass in den 1950er und 1960er Jahren, die notwendige Geburtenrate zur Bestandserhaltung noch gegeben war, diese aber nach dem sogenannten „Baby-Boom“ Mitte der 1950er Jahre stark abnahm und heute nur noch bei durchschnittlich 1,3 Kindern liegt. Damit gehört die Kinderzahl je Frau in Deutschland zu den niedrigsten weltweit. Die Gründe sind vielschichtig. So hat sich in den letzten Jahrzehnten ein gesellschaftlicher Wertewandel vollzogen. Die Frau hat eine andere Einstellung zum Beruf, der Trend geht immer mehr zu Single-Haushalten und die Betonung der eigenen Individualität und Unabhängigkeit nimmt eine zentralere Stellung in der heutigen Lebensplanung ein. Auffällig sind auch die unterschiedlich hohen Geburtenraten in den neuen Bundesländern im direkten Vergleich zum alten Bundesgebiet. Hier zeichnet sich jedoch in den letzten Jahren eine deutliche Annäherung ab.[14]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Geburtenrate[15]

3.1.1.2 Mortalität

Neben dem Problem der sinkenden Geburtenraten macht der Rentenversicherung auch die zunehmende Lebenserwartung zu schaffen.[16] Diese ist in Deutschland seit 1950 um zehn Jahre auf aktuell 74,6 Jahre bei Männern bzw. 80,5 Jahre bei Frauen gestiegen. Der Rückgang der Säuglingssterblichkeit, der medizinische Fortschritt sowie die sinkende Zahl von Unfallopfern im Verkehr und bei der Arbeit begründen diesen stabilen Trend der sinkenden Sterbeziffern, der auch in Zukunft weiter anhalten wird.[17] So wird sich im Jahre 2050 nach einer aktuellen Schätzung des Statistischen Bundesamtes die Lebenserwartung auf 78,9 Jahre bei Männern bzw. auf 85,7 Jahre bei Frauen erhöht haben.[18]

[...]


[1] So auch Pasche, Timo: Rentenversicherer schlagen Alarm; in: Financial Times Deutschland vom 07.05.2003; S.11. Oder o.V.: An der Alterung drohen die Sozialsysteme zu zerbrechen; in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 07.08.2003; Nr. 181; S.12.

[2] So auch Maier-Mannhart, Helmut: Generationenvertrag am Ende; in: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/865/6859/print.html (10.11.2003).

[3] Vgl. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR): Rund um die Rente -Die deutsche Rentenversicherung im Überblick; Frankfurt am Main 2002; S.9.

[4] Vgl. Meurer, Anne: Von der Angestelltenversicherung zur Altersvorsorge; in: Die Angestellten Versicherung 6/2003; S.297.

[5] Vgl. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR): Rund um die Rente -Die deutsche Rentenversicherung im Überblick; Frankfurt am Main 2002; S.9f.

[6] Vgl. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA): Unsere Sozialversicherung; 30. überarbeitete Auflage; Berlin 2002; S.14.

[7] Vgl. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR): Rund um die Rente -Die deutsche Rentenversicherung im Überblick; Frankfurt am Main 2002; S.12f.

[8] Vgl. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA): Unsere Sozialversicherung; 30. überarbeitete Auflage; Berlin 2002; S.64f.

[9] Vgl. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR): Rund um die Rente -Die deutsche Rentenversicherung im Überblick; Frankfurt am Main 2002; S.20ff.

[10] Vgl. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR): Rentenversicherung in Zahlen 2003; 25. Auflage; Frankfurt am Main 2003; S.12f.

[11] Vgl. Landesversicherungsanstalten in Deutschland: Meine Rente -Die Informationsreihe Rentenversicherung; Heft 1 „Altersvorsorge“; Bad Homburg 2003; S.17ff.

[12] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: Die Rente; Stand: Juli 2003; in: www.bmgs.bund.de/download/broschueren/a815.pdf; (30.09.2003).

[13] Vgl. Deutsche Bank Research: Deutsches Wachstumspotenzial: Vor demografischer Herausforderung; Demografie Spezial; Frankfurt am Main 2003; S.8.

[14] Vgl. Deutsche Bank Research: Die demografische Herausforderung; Demografie Spezial; Frankfurt am Main 2002; S.3ff.

[15] Vgl. Deutsche Bank Research: Deutsches Wachstumspotenzial: Vor demografischer Herausforderung; Demografie Spezial; Frankfurt am Main 2003; S.11.

[16] Vgl. Sinn, Hans-Werner: Die Krise der gesetzlichen Rentenversicherung und die Wege zu ihrer Lösung; in: Bitburger Gespräche Jahrbuch 2000; Verlag C.H. Beck oHG; München 2001; S.23.

[17] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme -Bericht der Kommission; Berlin 2003; S. 52f.

[18] Vgl. Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Deutschlands bis 2050; Wiesbaden 2003; S.19.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832440640
ISBN (Paperback)
9783838640648
DOI
10.3239/9783832440640
Dateigröße
648 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Essen – Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2005 (Januar)
Note
1,7
Schlagworte
altersvorsorge betriebliche gesetzliche rentenversicherung demografie sozialversicherung
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