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Die Rolle des Kliniksozialdienstes in der geriatrischen Rehabilitation

Aufgaben, Modelle und Methoden

©2018 Bachelorarbeit 64 Seiten

Zusammenfassung

Aufgrund verschiedener Faktoren wird der Anteil der geriatrischen Patienten in den Krankenhäusern immer größer und die Maßnahmen einer geriatrischen Rehabilitation immer wichtiger. Auch der Bereich des Kliniksozialdienstes in den Kliniken hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.
Die vorliegende Bachelorthesis setzt sich mit der Rolle des Kliniksozialdienstes in der geriatrischen Rehabilitation auseinander. Die Autorin befasst sich mit den Aufgaben des Kliniksozialdienstes und hier speziell mit denen des Kliniksozialdienstes in der geriatrischen Rehabilitation. Sie erörtert den Themenbereich der geriatrischen Rehabilitation und stellt zwei verschiedene Modelle und Methoden dar. Im Rahmen der Bachelorthesis soll die Frage beantwortet werden, welches Modell und welche Methode als sinnvolle Basis und passendes Werkzeug die professionelle Arbeit des Kliniksozialdienstes unterstützen kann.
Im ersten Teil der Arbeit gibt die Autorin einen Einblick in die Geschichte und die Handlungsfelder der Klinischen Sozialarbeit. Sie stellt die heutigen Aufgaben eines Kliniksozialdienstes dar. Der zweite Teil befasst sich mit dem geriatrischen Patienten sowie den Zielen und Instrumenten der geriatrischen Rehabilitation. Die Rolle des Kliniksozialdienstes in der geriatrischen Rehabilitation wird verdeutlicht. Im folgenden Teil geht es um die sozialrechtlichen Anspruchsgrundlagen für die geriatrische Rehabilitation. Im Anschluss stellt die Autorin das bio-psycho-soziale Modell und das Modell der Salutogenese vor. Sie erklärt die Methode Case Management und die klientenzentrierte Gesprächsführung nach Carl. R. Rogers. Anhand eines Fallbeispiels wird die Arbeit des Kliniksozialdienstes auf einer Station der Frührehabilitation dargestellt.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


6.1.3 Die Funktionen des Case Managements
... 47
6.1.4 Die Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung im Case Management
... 48
6.2 Klientenzentrierte Gesprächsführung nach Carl R. Rogers
... 49
6.2.1 Zum biografischen Hintergrund Carl R. Rogers
... 50
6.2.2 Die Geschichte und Theorie der klientenzentrierten Gesprächsführung
... 50
6.2.3 Die Prinzipien und Haltungen
... 52
7. Darstellung der Arbeit des Kliniksozialdienstes auf einer Station der Frührehabilitation
anhand eines Fallbeispiels ... 53
8. Welches Modell und welche Methode sind für den Kliniksozialdienst in der geriatrischen
Rehabilitation hilfreich? Eine Schlussbetrachtung ... 56
Literaturverzeichnis ... 58
Abbildungsverzeichnis ... 61


1. Fragestellung und Aufbau der Bachelorthesis
Aufgrund verschiedener Faktoren wird der Anteil der geriatrischen Patienten in den Kran-
kenhäusern immer größer und die Maßnahmen einer geriatrischen Rehabilitation immer
wichtiger. Auch der Bereich des Kliniksozialdienstes in den Kliniken hat in den letzten Jah-
ren an Bedeutung gewonnen. Die vorliegende Bachelorthesis setzt sich nun mit der Rolle
des Kliniksozialdienstes in der geriatrischen Rehabilitation auseinander. Die Autorin be-
fasst sich mit den Aufgaben des Kliniksozialdienstes und hier speziell mit denen des Kli-
niksozialdienstes in der geriatrischen Rehabilitation. Sie erörtert den Themenbereich der
geriatrischen Rehabilitation und stellt zwei verschiedene Modelle und Methoden dar. Im
Rahmen der Bachelorthesis soll die Frage beantwortet werden, welches Modell und wel-
che Methode als sinnvolle Basis und passendes Werkzeug die professionelle Arbeit des
Kliniksozialdienstes unterstützen kann.
Im ersten Teil der vorliegenden Bachelorarbeit gibt die Autorin einen Einblick in die Ge-
schichte und die Handlungsfelder der Klinischen Sozialarbeit. Sie stellt die heutigen Auf-
gaben eines Kliniksozialdienstes dar. Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit dem geri-
atrischen Patienten sowie den Zielen und Instrumenten der geriatrischen Rehabilitation.
Die Rolle des Kliniksozialdienstes in der geriatrischen Rehabilitation wird verdeutlicht. Im
folgenden Teil geht es um die sozialrechtlichen Anspruchsgrundlagen für die geriatrische
Rehabilitation. Im Anschluss stellt die Autorin das bio-psycho-soziale Modell und das Mo-
dell der Salutogenese vor. Sie erklärt die Methode Case Management und die
klientenzentrierte Gesprächsführung nach Carl. R. Rogers. An Hand eines Fallbeispiels
wird die Arbeit des Kliniksozialdienstes auf einer Station der Frührehabilitation dargestellt.
Wenn im Folgenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche
Form benutzt wird, dann können dabei sowohl männliche als auch weibliche Personen
gemeint sein.
2. Die Klinische Sozialarbeit
2.1 Die Geschichte der Klinischen Sozialarbeit
Die USA und Deutschland haben gemeinsame Wurzeln in Social Case Work und der So-
zialen Diagnose. Der Begriff Social Case Work trat in den USA gegen Ende der 1960er
Jahre in den professionellen Sprachgebrauch ein. Social Case Work gilt in den USA und
Deutschland als der Ursprung der Klinischen Sozialarbeit. Dabei handelt es sich um eine
Methode mit einem systemischen Ansatz. Ihr Hauptkennzeichen ist die Arbeit mit dem
einzelnen Menschen und seiner Familie unter Einbeziehung des sozialen Kontexts. Mary
Richmond hat in den USA mit ihren Forschungsarbeiten Sozialarbeitsgeschichte ge-
4

schrieben. Aufgrund ihrer wissenschaftlichen Arbeiten konnte sich Social Case Work in
den USA zu einer methodisch anspruchsvollen Arbeitsweise entwickeln. Richmond erar-
beitete ihr Konzept des ,,Person-in-Environment" und schuf damit eine erste systemati-
sche Arbeitsweise, die sich von einem laienhaften Vorgehen der ehrenamtlich tätigen Hel-
fer unterschied. Der Mensch wurde hier von der Klinischen Sozialarbeit in seiner jeweili-
gen Situation wahrgenommen. Zudem machte sich Richmond von der damals vorherr-
schenden wissenschaftlichen Einstellung in der Einzelfallhilfe frei, wonach der Mensch
sich seiner Umgebung anpassen müsse. Sie war vom Gegenteil überzeugt: Ihrer Auffas-
sung nach müsse sich auch die Umgebung dem Menschen anpassen. Beeinflusst wurde
sie hierbei durch die soziologischen Erkenntnisse der Chicagoer Schule und der Settle-
ment-Bewegung. In ihrem Standardwerk ,,Social Diagnosis" nahm sie den Gedanken des
doppelten Fokus auf, der noch heute grundlegend für die Sozialarbeit ist: die wechselsei-
tige Beziehung von Klient und sozialer Situation (vgl. Geißler-Piltz; Mühlum; Pauls 2005:
131f).
In Deutschland wurde Social Case Work als Einzelfallhilfe, individualisierte Fürsorge, per-
sonenbezogene Hilfe oder auch Soziotherapie bezeichnet. Alice Salomon galt als eine
Pionierin für die Soziale Arbeit in Deutschland. Sie wurde von den Arbeiten Richmonds
beeinflusst. Salomon fasste verschiedene Aspekte der Arbeiten Richmonds zusammen
und übertrug sie auf deutsche Verhältnisse. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Deutsch-
land von weiterer wissenschaftlicher Entwicklung isoliert. Dennoch schrieb Alice Salomon
im Jahr 1926 das Methodenbuch ,,Soziale Diagnose", das als Meilenstein für die Soziale
Arbeit angesehen wurde. Sie sah die selbstständige und sorgfältige Erhebung der sozia-
len Daten des Klienten durch die Fürsorgerin als eine unerlässliche Voraussetzung für
methodisches Handeln und eine solide Diagnose an. Die soziale Diagnose stellte einen
wichtigen Baustein in dem Gesamtkonzept Sozialer Arbeit dar. Sie diente als Vorbild für
die Entwicklung einer bis dahin fehlenden Behandlungsmethode. Salomon war der An-
sicht, der Mensch müsse durch soziale Arbeit so unterstützt werden, dass er in seiner
Umwelt zurecht käme oder die Umwelt müsse so verändert werden, dass der Mensch in
ihr klar käme. Zudem war ihr die Bewahrung der Autonomie des Klienten ein großes An-
liegen. Sie entwickelte durch ihre Arbeit das Konzept des ,,Person-in-Environment" zu
einer Unterstützungs- und Netzwerkarbeit weiter (vgl. Geißler-Piltz et al 2005: 131ff).
Die Entwicklung der Sozialen Arbeit zu einer eigenständigen Wissenschaft wurde in
Deutschland durch den Nationalsozialismus und den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs
beendet. Der Nationalsozialismus missbrauchte die Soziale Arbeit für seine Zwecke. ,,Vie-
le Praktikerinnen und Lehrende erhielten aufgrund politischer oder ,,rassenhygienischer"
Gründe Berufsverbot, wurden enteignet, des Landes verwiesen oder in ein Konzentrati-
5

onslager verschleppt. Die verbleibenden Fürsorgerinnen wurden den menschenverach-
tenden bevölkerungspolitischen und rassenhygienischen Zielen der NS-Ideologie ver-
pflichtet, viele unterwarfen sich ihnen" (Geißler-Piltz et al 2005: 140). Mit dem Reichsge-
setz über die ,,Vereinheitlichung des Gesundheitswesens" wurden die Fürsorgerinnen
dem Arzt als Hilfskraft unterstellt. Dies musste als ein großer Rückschritt für die Eigen-
ständigkeit der Sozialen Arbeit gesehen werden. Dennoch war die Nachkriegssozialarbeit
ab 1945 von einem neuen Verständnis des methodischen Arbeitens geprägt. In Deutsch-
land fand Case Work eine breite Aufnahme und Zustimmung. Emigrantinnen aus den
USA gaben deutschen Fürsorgerinnen Fortbildungen und deutsche Sozialarbeiterinnen
bekamen Stipendien für Weiterbildungen in Case Work in den USA. Dies galt allerdings
nur für die von den Alliierten besetzte Westzone (vgl. Geißler-Piltz et al. 2005: 142).
In den 60er und 70er Jahren kam es zu einer massiven Kritik der Sozialwissenschaften an
den Praktiken der Medizin und der Psychologie. Sie wurden als diskriminierend empfun-
den. Den Medizinern und Psychologen wurde vorgeworfen, sich nicht mehr um die soziale
Dimension ihrer Arbeit zu bemühen. Auch die Einzelfallhilfe geriet in Verruf: Sie galt als
psychologisierend und stigmatisierend. Ihr wurden eine autoritäre Haltung und ein Verlust
des gesellschaftlichen Auftrags unterstellt. In den 70er Jahren wurden Lehrende der ,,Be-
zugswissenschaften" an die Universitäten berufen. Es entstand dadurch ein Vakuum, wel-
ches nicht durch die Soziale Arbeit, sondern durch psychotherapeutische Methoden und
klinische Psychologie gefüllt wurde (vgl. Geißler-Piltz et al. 2005: 143ff).
In den 70er und 80er Jahren kam es zu der sogenannten Therapiebewegung. Es wurden
viele neue psychotherapeutische Methoden entwickelt, die die Soziale Arbeit übernahm.
An den medizinischen Fakultäten und Fachhochschulen für Sozialwesen wurde die neue
Disziplin Sozial-Medizin eingeführt, um auf den Verlust des sozialen Anteils in diesem
Bereich zu reagieren (vgl. Geißler-Piltz et al. 2005: 144f).
Im Jahr 1971 wurde in den USA die ,,National Federation of Societies for Clinical Work"
gegründet. Die erste Ausgabe der Zeitschrift ,,Clinical Social Work Journal" erschien im
Jahr 1973. Seit dem Jahr 1978 erkennt die ,,National Association of Social Workers" die
Klinische Sozialarbeit als eine spezielle Richtung der Sozialen Arbeit an. Ihr zentrales Ziel
besteht in der Unterstützung von Menschen, die durch Krankheit oder Behinderung in
ihrer psychosozialen Funktionsfähigkeit bedroht oder eingeschränkt sind. Im Mittelpunkt
der theoretischen und praktischen Ansätze der Klinischen Sozialarbeit stehen die sozialen
und psychischen Aspekte von Gesundheit und Krankheit des Klienten. Hierbei kommen
als Behandlungsmethode z.B. die Psychotherapie, die Beratung, advokatorische Arbeits-
formen, Case Management und Mediation zum Einsatz. Mitte der 1990er Jahre hielt die
6

Klinische Sozialarbeit Einzug in die Fachdiskussion in Deutschland. (vgl. Ansen 2011: 796
zit. in Otto; Thiersch 2011: 796 Handbuch Soziale Arbeit).
Die Soziale Arbeit wurde in Deutschland akademisiert. Im Jahr 2001 startete an der
Hochschule Coburg der erste Masterstudiengang in Klinischer Sozialarbeit. Er wird seit
dem Jahr 2003 erfolgreich in Kooperation mit der Alice Salomon Hochschule in Berlin
durchgeführt und weiterentwickelt. Die Sektion Klinische Sozialarbeit in der Deutschen
Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGS) und das Kuratorium der Zentralstelle für Klinische
Sozialarbeit (ZKS) haben gemeinsam wissenschaftliche Standards der professionellen
Kompetenz in Klinischer Sozialarbeit für die Hochschulausbildung und die sich anschlie-
ßende Berufspraxis erarbeitet. Seit dem Jahr 2004 besteht die Fachzeitschrift ,,Klinische
Sozialarbeit - Zeitschrift für psycho-soziale Forschung und Praxis". In dieser Zeitschrift ist
bereits eine große Anzahl wissenschaftlicher Beiträge veröffentlicht worden, die zu einer
Profilierung der Klinischen Sozialarbeit geführt haben. Der ,,European Centre for Clinical
Social Work" wurde im Jahr 2007 gegründet und steht für den Aufbau der Klinischen So-
zialarbeit in Europa. Seine Intention ist es, eine Plattform für interessierte Praktiker, Hoch-
schullehrer und Verbände auf nationaler und internationaler Ebene anzubieten. Dadurch
soll ein fachlicher Austausch zwischen der Wissenschaft, der Hochschule und der Praxis
gefördert werden und es soll gleichzeitig zu einem Zuwachs an Qualitätssicherung kom-
men. Inzwischen werden neben Deutschland auch in Ländern wie Österreich und der
Schweiz entsprechende Studiengänge an Hochschulen und Universitäten angeboten. In
Österreich kann ein Masterstudiengang Klinische Sozialarbeit an der Campus Hochschule
in Wien studiert werden. Die Fachhochschule Nordwest Schweiz in Olten bietet einen
,,Master of Advanced Studies" in Klinischer Sozialarbeit an. (vgl. Pauls 2013: 12f). Es ha-
ben sich im Laufe der Zeit verschiedene Handlungsfelder der Klinischen Sozialarbeit ent-
wickelt und etabliert, die es nun gilt aufzuzeigen.
2.2 Die Handlungsfelder der Klinischen Sozialarbeit
Die Klinische Sozialarbeit wird als eine Teildisziplin der Sozialen Arbeit definiert. Sie be-
fasst sich mit den sozialen Aspekten sowie psychischen und somatischen Krankheiten
und Einschränkungen ihres Klienten. Sie berücksichtigt hierbei immer die Lebenslage des
Betroffenen. Gegenstand der Klinischen Sozialarbeit können verschiedene Themen sein:
psycho-soziale Diagnostik/ Assessment, psychosoziale Beratung, Sozialtherapie, aufsu-
chende soziale Intervention, Betreuung, Case- Management, Prävention, Rehabilitation,
gemeindenahe Versorgung und Sozialraumorientierung (vgl. Pauls 2013: 22).
Die Handlungsfelder der Klinischen Sozialarbeit sind unterschiedlich und vielfältig. Zu
ihnen gehören u.a. die Bereiche der ambulanten und stationären Nachsorge, eine medizi-
nische Rehabilitation, die Teilhabe am Arbeitsleben sowie eine soziale, wirtschaftliche
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oder psychosoziale Intervention. Der Bereich der ambulanten Nachsorge umfasst die Or-
ganisation von z.B. häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfe oder Familienhilfe, ambulant
betreutem Wohnen, sozialer Assistenz, ambulanter psychiatrischer Pflege, Soziotherapie
sowie das Aufzeigen von sozialpsychiatrischen Angeboten. Unter eine stationäre Nach-
sorge als Handlungsfeld der Klinischen Sozialarbeit fallen die Bereiche Organisation eines
Kurzzeitpflege- oder Dauerpflegeplatzes in einem Pflegeheim, die Unterbringung des Kli-
enten in einem Hospiz, eine stationäre Hilfe zur Überwindung einer sozialen Notlage oder
die Organisation einer stationären Eingliederungshilfe. Zur medizinischen Rehabilitation
gehören verschiedene Teilbereiche der Rehabilitation als Arbeitsfeld: die Anschlussheil-
behandlung, die Frührehabilitation, die Geriatrische Rehabilitation sowie eine medizini-
sche Rehabilitation für Abhängigkeitskranke und psychisch Erkrankte. Bei der Teilhabe
am Arbeitsleben handelt es sich als Aufgabe für den Klinischen Sozialdienst entweder um
eine stufenweise Wiedereingliederung des Klienten in das Arbeitsleben oder um eine
Leistung zur beruflichen Rehabilitation. Zum Arbeitsbereich soziale Intervention gehören
für den Klinischen Sozialdienst das Einrichten einer gesetzlichen Betreuung und die Ver-
sorgung von betreuungsbedürftigen Angehörigen. Die Leistungen des Sozialgesetzbu-
ches (SGB) wie z.B. Krankengeld, Rentenleistungen, Grundsicherung für Arbeitssuchen-
de, Sicherung des Krankenversicherungsschutzes und das persönliche Budget zählen zu
den möglichen wirtschaftlichen Interventionen als Handlungsfeld des Klinischen Sozial-
dienstes. Der Arbeitsbereich der psychosozialen Intervention des Klinischen Sozialdiens-
tes umfasst generell alle Hilfen bei Problemen im sozialen Umfeld, der Familie oder exis-
tenziellen Krisen. Hierunter fallen auch die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung,
eine onkologische Erstberatung und die allgemeine Suchtberatung durch den Klinischen
Sozialdienst (vgl. Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V.
2015: 3ff). Es wird deutlich, dass das Spektrum der Klinischen Sozialarbeit sehr weit ge-
fasst ist. Nun gilt es zu klären, mit welchen speziellen Aufgabenbereichen der Kliniksozi-
aldienst vor allem befasst ist.
2.3 Die Aufgaben des Kliniksozialdienstes
In Deutschland sind die Krankenhäuser durch den Gesetzgeber verpflichtet, eine bedarfs-
gerechte und kontinuierliche Versorgung des Patienten im Anschluss an die Kranken-
hausbehandlung zu gewährleisten. Die gesetzlichen Grundlagen sind zum einen über das
SGB und zum anderen über entsprechende Rahmenverträge geregelt, die das jeweilige
Krankenhaus abschließt. Die Autorin wird im vierten Kapitel auf die sozialrechtlichen An-
spruchsgrundlagen eingehen. Bei den folgenden Ausführungen bezieht sich die Autorin
auf das Bundesland Bayern und das Allgemeinkrankenhaus Klinikum Fürth der Stadt
Fürth.
8

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V. (BKG) ist der Zusammenschluss der Kran-
kenhausträger und deren Spitzenverbände in Bayern. Sie bietet den Krankenhäusern und
Krankenhausträgern in Bayern Beratungsleistungen zu allen Bereichen des Kranken-
hausmanagements an. Das Allgemeinkrankenhaus Klinikum Fürth hat mit der Bayeri-
schen Krankenhausgesellschaft einen Rahmenvertrag für den Bereich
Entlassmanagement abgeschlossen. In diesem Vertrag wird das Procedere für das
Entlassmanagement der Krankenhäuser des Bundeslandes Bayern eindeutig definiert
und festgelegt. Durch diesen Rahmenvertrag werden auch die Aufgaben des Kliniksozial-
dienstes in Bezug auf das Entlassmanagement klar benannt und festgeschrieben: Der
Kliniksozialdienst ist für die Organisation der weiteren Versorgung des Patienten nach
dessen Entlassung aus dem Krankenhaus zuständig. In der Norm §1 Geltungsbereich ist
geregelt, dass sich der Rahmenvertrag auf die Entlassung von Patienten aus voll- und
teilstationären sowie stationsäquivalenten Behandlungen durch das Krankenhaus bezieht.
Das Ziel des Rahmenvertrags ist die Gewährleistung einer bedarfsgerechten und kontinu-
ierlichen Versorgung des Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung (vgl.
§2, Abs. 1). Hierfür bedarf es einer strukturierten und sicheren Weitergabe der versor-
gungsrelevanten Informationen. Weiter ist geregelt, dass der Patient und seine Bedürfnis-
se im Zentrum der Bemühungen aller an der Versorgung beteiligten Personen stehen soll
(vgl. §2, Abs. 2). Dabei erfolgt das Entlassmanangement patientenindividuell, ressourcen-
und teilhabeorientiert. In enger Abstimmung mit dem Patienten oder dessen gesetzlichen
Vertreter wird ein individueller Hilfe- und Unterstützungsbedarf organisiert. Der Patient hat
grundsätzlich einen Anspruch gegenüber dem Krankenhaus auf die Durchführung eines
Entlassmanagements (vgl. §2, Abs. 3). Bei der durch das Entlassmanagement vorgese-
henen Anschlussversorgung wird immer der Grundsatz ,,ambulant vor stationär" beachtet
(vgl. §2, Abs. 4). Ebenfalls geregelt ist, dass das Krankenhaus ein standardisiertes
Entlassmanagement durch ein geeignetes Assessment in einer interdisziplinären Zusam-
menarbeit sicherstellt (vgl. §3). Dadurch kann es zu einer frühestmöglichen Erfassung der
patientenindividuellen Bedarfe und der notwendigen Anschlussversorgung kommen. Dem
interdisziplinären Team gehört neben den Ärzten und der Pflege auch der Kliniksozial-
dienst an. Dessen Aufgabenbereiche in Bezug auf die weitere Versorgung des Patienten
nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sind in Paragraf 3, Abs. 6 geregelt (vgl. Lieb
2017: 6ff).
Sozialarbeiter des Kliniksozialdienstes haben verschiedene Aufgabenbereiche. Sie stellen
bei vorliegender Pflegebedürftigkeit des Patienten einen Antrag auf Einstufung in einen
Pflegegrad oder Höherstufung des Pflegegrades bei der zuständigen Krankenkasse des
Patienten. Sie haben auch die Möglichkeit der Antragstellung ,,Schnellantrag" beim medi-
zinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), falls eine schnelle Einstufungsentscheidung
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von Nöten ist. Wird eine weitere stationäre Versorgung des Patienten nach der Entlas-
sung aus dem Krankenhaus notwendig, kümmern sie sich um einen Kurzzeit- oder Dau-
erpflegeplatz in einem Pflegeheim. Eine Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation
kann für den weiteren Heilungsprozess des Patienten nach dessen Entlassung aus dem
Krankenhaus sinnvoll sein. Der Sozialarbeiter ist für die Antragstellung Anschlussheilbe-
handlung und Rehabilitation bei der entsprechenden Krankenkasse zuständig. Es fällt in
seinen Aufgabenbereich, sich um die Organisation der Unterbringung des Patienten in
eine für ihn passende Einrichtung zu kümmern. Bei fehlenden Hilfsmitteln zur Erhaltung
der Selbstständigkeit des Patienten und der Erleichterung seiner Pflege, organisiert er
eine angemessene Hilfsmittelversorgung. Bei entsprechend vorliegender Gesundheitsstö-
rung des Patienten stellt der Sozialarbeiter einen Antrag auf einen Grad der Behinderung
beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Wird eine weitere Unterstützung für eine am-
bulante Versorgung nach Entlassung aus der Klinik notwendig, organisiert der Mitarbeiter
des Kliniksozialdienstes in Absprache mit dem Patienten und seinen Angehörigen einen
ambulanten Pflegedienst, eine Haushaltshilfe, Essen auf Rädern oder ein Hausnotrufsys-
tem. Bei Bedarf beantragt er beim zuständigen Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung
für den Patienten. Dieser Fall tritt ein, wenn durch ein psychiatrisches Gutachten die Ge-
schäftsunfähigkeit des Patienten attestiert und keine Vorsorge durch eine vorliegende
Vorsorgevollmacht durch Angehörige für den Patienten getroffen wurde. Der Sozialarbei-
ter berät den Patienten und seine Angehörigen über die Vorsorgevollmacht und die Pati-
entenverfügung.
Im folgenden Teil der Bachelorthesis möchte sich die Autorin mit dem Bereich der geriat-
rischen Rehabilitation und hier speziell mit dem Patientenklientel ,,geriatrischer Patient"
befassen.
3. Die geriatrische Rehabilitation
3.1 Die demografische Entwicklung in Deutschland und der geriatrische Versor-
gungsbedarf
In Deutschland sind die demografischen Veränderungen und ihre Folgen seit vielen Jah-
ren zu spüren. Als Gründe sind hier die kontinuierlich steigende Lebenserwartung, das
dauerhaft niedrige Geburtenniveau und die wachsende nationale und internationale Mobi-
lität zu nennen. Die Lebenserwartung in Deutschland steigt seit fünfzig Jahren kontinuier-
lich an und hat im 20. Jahrhundert zu einer Verdopplung der mittleren Lebenserwartung
der Bevölkerung der Industrieländer geführt. Dies liegt in den verbesserten Umwelt-, Ar-
beits- und Lebensbedingungen begründet. So beträgt die durchschnittliche Lebenserwar-
tung bei der Geburt für Männer 77,7 Jahre und für Frauen 82,8 Jahre. Die Männer, die
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heute 65 Jahre alt sind, können durchschnittlich noch mit weiteren 17,5 Jahren Lebens-
zeit, die gleichaltrigen Frauen im Durchschnitt mit weiteren 20,7 Jahren Lebenszeit rech-
nen. Die Lebenserwartung hat sich im Durchschnitt der letzten Jahrzehnte um 2,6 Monate
pro Jahr erhöht. Gleichzeitig nimmt vor allem die Sterblichkeit in den höheren Altersgrup-
pen ab (vgl. Bundesministerium des Inneren o.J.: 17).
Die Lebenserwartung und die damit verbundene Lebensgestaltung hängen von der indivi-
duellen Gesundheit des Menschen ab. Durch eine stetig verbesserte Gesundheitsversor-
gung lebt die Bevölkerung in Deutschland nicht nur länger, sondern auch gesünder. 78
Prozent der 60-Jährigen und 61 Prozent der 70-Jährigen bezeichnen ihre Gesundheit als
gut oder sehr gut (vgl. Bundesministerium des Inneren 2017: 16).
Die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten ,,Babyboomer", werden gegen Ende der
2020er Jahre aus dem Berufsleben ausscheiden. Dadurch wird sich der Anteil der über
67-Jährigen gegenüber der erwerbsfähigen Bevölkerung nochmals vergrößern. Es wird
angenommen, dass diese Altersgruppe bis zum Jahr 2030 um 27 Prozent wachsen und
die Altersgruppe der 80-Jährigen und Älteren um 43 Prozent wachsen wird (vgl. Bundes-
ministerium des Inneren o.J.: 6ff).
Im Alter werden die Menschen häufiger mit chronischen Erkrankungen oder Mehrfacher-
krankungen konfrontiert. Zugleich werden aufgrund der medizinisch- technischen Entwick-
lung zunehmend auch Risikopatienten und Hochbetagte operativen Eingriffen, z.B. im
Bereich der invasiven Kardiologie, der Gefäßchirurgie und der Endoprothetik unterzogen,
die eine postoperative Nachbehandlung erfordern und beispielsweis eine geriatrische Re-
habilitation nach sich ziehen (vgl. Weißbuch Geriatrie 2016: 35f). Der Schwerpunkt der
medizinischen Versorgung verlagert sich durch den demografischen Wandel von akuten
zu chronischen Krankheiten, und von einer kurativmedizinischen Einheit ,,Krankheit" zu
einer rehabilitationsmedizinischen Kategorie ,,Krankheit und Krankheitsauswirkung". Die-
ser Wandel wird als Paradigmenwechsel in der Medizin bezeichnet und führt dazu, dass
die medizinische und die geriatrische Rehabilitation einen großen Stellenwert innerhalb
des medizinischen Versorgungssystems einnehmen (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation 2006: 22). So wird es aufgrund der demografischen und medizinischen
Entwicklungen zu einem stetig steigenden Bedarf an geriatrischen Versorgungsstrukturen
für den geriatrischen Patienten kommen. Im Folgenden wird geklärt, was mit dem Begriff
,,geriatrischer Patient" gemeint ist und welche Kriterien und Kennzeichen ein älterer
Mensch erfüllen muss um als ein geriatrischer Patient eingestuft zu werden.
11

3.2 Der geriatrische Patient
Nicht jeder ältere Patient, der in ein Krankenhaus aufgenommen wird, ist ein geriatrischer
Patient. Hierfür bedarf es bestimmter Indikationskriterien, die der Patient bei der Kranken-
hausaufnahme erfüllen muss, um als potenzieller geriatrischer Rehabilitand eingestuft zu
werden. Der geriatrische Patient weist ein biologisch höheres Lebensalter auf. Das heißt,
er ist überwiegend siebzig Jahre alt oder noch älter. Seine altersbedingte Lebenssituation
ist oftmals durch eine eingeschränkte körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit ge-
kennzeichnet. Hierbei ist er in seiner eigenständigen Lebensführung durch eine latente
oder bereits manifestierte Funktionseinschränkung gefährdet. Von einem geriatrischen
Patienten wird dann gesprochen, wenn dieser aufgrund von multiplen Krankheiten und
Altersveränderungen sowie daraus resultierenden Behinderungen in seiner Fähigkeit der
selbstständigen Alltagsbewältigung eingeschränkt oder bedroht ist (vgl. Runge; Rehfeld
1995: 5).
Bei dem geriatrischen Patienten liegt eine sogenannte geriatrietypische Multimorbidität
vor. Damit ist gemeint, dass er unter unterschiedlichen Erkrankungen leidet. Oftmals
muss der Patient sich mit dem Auftreten von Komplikationen oder Folgeerkrankungen
nach operativen Eingriffen auseinandersetzen, da bei ihm altersbedingt eine strukturelle
und funktionelle Veränderung von Organen und Gewebe vorliegt. Der geriatrische Patient
leidet zudem nicht selten unter chronischen Erkrankungen. Durch diese kann es bei ihm
z.B. zu Funktionseinschränkungen im Bereich seiner körperlichen Mobilität kommen. Auf-
grund der vorliegenden Erkrankungen, Belastungen und Funktionseinschränkungen ste-
hen ihm nur noch reduzierte Reservekapazitäten zur Verfügung, um seinen Alltag selbst-
bestimmt und selbstständig zu bewältigen. Wird der Patient pflegebedürftig und ist auf
eine Pflege durch andere Personen angewiesen, ist er oftmals in seinen Aktivitäten des
täglichen Lebens (ADL), d.h. seiner eigenständigen Lebensführung bedroht. Sein sozialer
Kontext spielt eine wesentliche Rolle für die Gestaltung seiner zukünftigen persönlichen
Lebenssituation und den Erhalt seiner Selbstbestimmtheit und Teilhabe am gesellschaftli-
chen Leben. So sind ein soziales Netzwerk, seine Einbindung in vorhandene familiäre
Strukturen und seine Wohnsituation wichtige Faktoren für die Möglichkeiten der weiteren
Unterstützung und Versorgung. Die hochbetagten Patienten, d.h. die Patienten, die acht-
zig Jahre und älter sind, weisen eine erhöhte Vulnerabilität (Verletzbarkeit) bezüglich der
genannten Ausprägungen auf (vgl. Weißbuch 2016: 13f).
Zum Profil des geriatrischen Patienten gehören noch eine somatisch, kognitiv und affektiv
erhöhte Instabilität und verringerte Anpassungsfähigkeit. Er leidet oft unter einer drohen-
den oder bestehenden Immobilität und ist deshalb in seiner Alltagskompetenz gefährdet
oder schon eingeschränkt. Wichtige Schädigungen und Fähigkeitsstörungen können auch
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unter dem Begriff des geriatrischen Syndroms zusammengefasst werden. Es werden fol-
gend die wichtigsten benannt: Immobilität, Sturzneigung, Schwindel, kognitive Defizite,
Inkontinenz, Obstipation, Fehl- und Mangelernährung, Exsikkose, Depression, chronische
Schmerzen, starke Sehbehinderung, ausgeprägte Schwerhörigkeit und vorliegende Mehr-
fachmedikation. Im Alter können neben den altersbedingten körperlichen und hirnorgani-
schen Veränderungen auch psychische Störungen auftreten, an denen der geriatrische
Patient erkrankt. Sie entstehen oftmals durch einschneidende Ereignisse, wie z.B. die
Aufgabe der Berufstätigkeit des Patienten oder den Verlust des Lebenspartners (vgl.
Kuhlmey; Schaeffer: 2008: 334). Der geriatrische Patient hat nun die Möglichkeit der Teil-
nahme an einer geriatrischen Rehabilitation.
3.3 Die Ziele und Prinzipien der geriatrischen Rehabilitation
In der geriatrischen Rehabilitation spielt ein kurativer Behandlungsansatz eine eher unter-
geordnete Rolle. Der Patient in der geriatrischen Rehabilitation muss sich mit seinen phy-
siologischen Altersveränderungen auseinandersetzen. Dies können eine abnehmende
körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit oder eine chronische Erkrankung sein. In der
geriatrischen Rehabilitation stehen deshalb die Erhaltung einer größtmöglichen Selbst-
ständigkeit des Patienten und sein Verbleib in seiner gewohnten Umgebung an erster
Stelle der zu erreichenden Behandlungsziele. Es soll durch die geriatrische Rehabilitation
ein Optimum an Lebensqualität, Selbstbestimmtheit der Lebensführung und Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben des Patienten erhalten bzw. wiedererlangt werden. Alle in der
geriatrischen Rehabilitation angewandten Maßnahmen dienen der psychischen und kör-
perlichen Stabilisierung des Patienten und seiner falls notwendig sozialen Wiedereinglie-
derung. In der geriatrischen Rehabilitation stehen die Bereiche Körperpflege und Toilet-
tengang, Fortbewegung und Transfer sowie Kommunikation und Orientierung im Zentrum
der Rehabilitationsbemühungen. So können als Rehabilitationsziele die selbstständige
Körperpflege, das selbstständige An- und Ausziehen sowie eine selbstständige Nah-
rungsaufnahme des Patienten benannt werden. Durch die geriatrische Rehabilitation soll
Gehfähigkeit innerhalb und außerhalb der Wohnung erreicht werden. Ist dies nicht mög-
lich, wird das Erreichen des Bett- Stuhl- Transfers als Rehabilitationsziel angestrebt. Der
Schwerpunkt der geriatrisch-rehabilitativen Behandlung liegt somit im Bereich der Fähig-
keitsstörungen und Behinderungen.
In der geriatrischen Rehabilitation wird mit einem ganzheitlichen Therapieansatz gearbei-
tet. Der Patient wird in seiner Ganzheitlichkeit mit allen seinen vorhandenen Einschrän-
kungen in Bezug auf sich selbst und seine Lebensbereiche wahrgenommen. Die Behand-
lung in der geriatrischen Rehabilitation konzentriert sich auf die wichtigsten Defizite des
Patienten. Da er oftmals nur auf geringe Leistungsreserven zurückgreifen kann, braucht
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er auf Grund seiner eingeschränkten Belastbarkeit kürzere Behandlungseinheiten und
längere Therapiepausen als ein jüngerer Patient. Dies führt insgesamt zu einem längeren
Behandlungsprozess des geriatrischen Patienten. Eine interdisziplinäre medizinische Be-
treuung wird durch die oftmals vorliegende Multimorbidität des geriatrischen Patienten
erforderlich.
Die geriatrische Rehabilitation verfolgt mehrere Prinzipien: Der Patient wird differenziert
und mehrdimensional von einem Geriater beurteilt. Hierbei wird sein individueller sozialer
Kontext berücksichtigt. Es wird ein für den Patienten individuelles Behandlungs- und Re-
habilitationskonzept erstellt. Unter ärztlicher Leitung und Verantwortung kümmert sich ein
interdisziplinäres Team während des stationären Aufenthalts um den Patienten (vgl.
Kuhlmey et al 2008: 336f).
Zum interdisziplinären Behandlungsteam gehören: Ärzte, Krankenpflege, Physiotherapie,
Ergotherapie, Logopädie, Psychologie, Sozialarbeit und Seelsorge (vgl. Weißbuch 2016:
102).
Der Rehabilitationserfolg wird regelmäßig beurteilt und kontrolliert. Die Mitbestimmung
und aktive Mitwirkung des Patienten werden gefördert und gefordert. Dabei werden die
Angehörigen in den Prozess der Rehabilitation mit einbezogen. Ein Therapieerfolg stellt
sich jedoch nicht immer wie gewünscht ein. Dies kann verschiedene Ursachen haben:
fehlende Motivation oder ,,Incompliance" des Patienten, seine soziale Isolierung, das Auf-
treten einer Depression oder andere medizinische Komplikationen beim älteren Men-
schen. Zudem kann eine akute Erkrankung eine Stresssituation bei dem Patienten auslö-
sen, auf die er mit Verwirrtheitszuständen reagiert (vgl. Kuhlmey et al 2008: 336f).
Es wird deutlich, dass der Patient bestimmte Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teil-
nahme an einer geriatrischen Rehabilitation mitbringen muss. Daneben gibt es auch
Gründe, die dazu führen, sich gegen eine geriatrische Rehabilitation für den Patienten zu
entscheiden.
3.4 Die Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für eine geriatrische Rehabilitati-
on
Die erste Voraussetzung für eine geriatrische Rehabilitation ist, dass es sich bei dem Pa-
tienten um einen geriatrischen Patienten handelt. Damit ist gemeint, dass er das entspre-
chende Lebensalter hat und geriatrietypische Mehrfacherkrankungen mit mindestens zwei
behandlungsbedürftigen Krankheiten und deren Folgen aufweist. Dazu ist die Person
durch ihre altersbedingten Funktionseinschränkungen in der selbstständigen Bewältigung
ihres Alltags gefährdet. Gleichzeitig ist der ältere Mensch rehabilitationsbedürftig, d.h. es
besteht bei ihm ein besonderer rehabilitativer und psychosozialer Handlungsbedarf, der
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die Teilnahme an einer geriatrischen Rehabilitation begründet. Hierfür muss er aber auch
über Rehabilitationspotenzial verfügen. So sollte er die Fähigkeit besitzen, sich aktiv an
den Therapieeinheiten der geriatrischen Rehabilitation beteiligen zu können. Sind nach
der Einschätzung des Geriaters alle diese Kriterien erfüllt, liegt insgesamt eine positive
Rehabilitationsprognose für die Person vor. Die mit der Teilnahme an der Rehabilitation
angegebenen und angestrebten Rehabilitationsziele sind für den älteren Menschen realis-
tisch erreichbar und alltagsrelevant.
Es gibt neben den Voraussetzungen für eine geriatrische Rehabilitation auch Gründe und
Kriterien, die gegen die Teilnahme des Patienten an einer Rehabilitationsmaßnahme
sprechen. Als Ausschlusskriterien für eine geriatrische Rehabilitation gelten zum einen die
fehlende Zustimmung des Patienten zur Teilnahme an einer Rehabilitation und zum ande-
ren Begleiterkrankungen und Symptome, die eine aktive Teilnahme des Patienten an der
Rehabilitationsmaßnahme unmöglich machen. Dies können z.B. eine Desorientiertheit der
Person, eine bestehende Weglauftendenz oder schwere psychische Störungen wie bei-
spielsweise eine Depression oder akute Wahnsymptomatik des älteren Menschen sein
(vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft 2006: 41).
3.5 Die Formen der geriatrischen Behandlung
Der Gesetzgeber hat verschiedene Formen der geriatrischen Rehabilitation geschaffen.
So hat der geriatrische Patient eine Wahlmöglichkeit und kann sich in Absprache mit sei-
nem Arzt für das passende Angebot entscheiden. Die stationäre Krankenhausbehandlung
bietet entweder eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung in einer Kranken-
hausabteilung oder eine Behandlung in einer geriatrischen Klinik an. Die frührehabilitative
Komplexbehandlung bezieht sich normalerweise auf einen Zeitraum von zwei Wochen.
Die Behandlung auf einer Station der geriatrischen Rehabilitation wird von den Kranken-
kassen für die Zeitspanne von drei Wochen genehmigt. Es besteht zudem die Möglichkeit
einer teilstationären Behandlung in einer geriatrischen Tagesklinik. In einer entsprechen-
den Rehabilitationseinrichtung kann eine ambulante oder stationäre Rehabilitation durch-
geführt werden. Als Sonderform der ambulanten geriatrischen Rehabilitation kann eine
mobile geriatrische Rehabilitation im gewohnten Umfeld des Patienten wahrgenommen
werden (vgl. Freund 2014:173).
3.6 Das geriatrische Assessment
Ein Konzept der geriatrischen Abklärung, das sogenannte geriatrische Assessment, wur-
de vor allem in den USA entwickelt und hat die Etablierung geriatrischer Versorgungsein-
richtungen mit beeinflusst. In Deutschland wurden erstmalig im Jahr 1995 Empfehlungen
zu geeigneten und standardisierten Assessment-Verfahren erarbeitet. Heute gibt es ge-
meinsame Empfehlungen der Arbeitskommission der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie
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Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783961162185
ISBN (Paperback)
9783961167180
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Fulda – Sozialwesen
Erscheinungsdatum
2018 (März)
Note
1,3
Schlagworte
Kliniksozialdienst geriatrische Rehabilitation Geriatrie Klinische Sozialarbeit Rehabilitation Patient Salutogenese
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Titel: Die Rolle des Kliniksozialdienstes in der geriatrischen Rehabilitation
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