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Die betriebliche Altersvorsorge

Steuerliche Aspekte aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht und dessen Veränderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

©2017 Projektarbeit 36 Seiten

Zusammenfassung

Durch den demographischen Wandel wird die Politik vor das Problem der drohenden Altersarmut gestellt und die Makroökonomie in den Versicherungen verändert sich. Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und den damit verbundenen steuerlichen Vorteilen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer soll wieder eine Waage in diese Situation gebracht werden. Neben den steuerlichen Änderungen durch die Gesetzeseinführung stellen auch die bestehenden steuerlichen Aspekte relevante Anreize für die betriebliche Altersvorsorge dar.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


3.2 Unmittelbarer Durchführungsweg...
15
3.2.1 Erläuterung des unmittelbaren Durchführungsweges...
15
3.2.2 Steuerliche Aspekte...
15
3.2.2.1 Ansparphase...
15
3.2.2.2 Auszahlungsphase...
16
4. Steuerliche Aspekte aus Arbeitgebersicht...
16
4.1. Ansparphase...
16
4.1.1 Mittelbare Durchführungswege...
16
4.1.1.1 Direktversicherung...
16
4.1.1.2 Pensionskasse...
17
4.1.1.3 Pensionsfonds...
18
4.1.1.4 Unterstützungskasse...
19
4.1.2 Unmittelbarer Durchführungsweg...
20
4.2 Auszahlungsphase...
22
4.2.1 Mittelbare Durchführungswege...
22
4.2.2 Unmittelbarer Durchführungsweg...
22
5. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz...
23
5.1 Hintergrund und Entstehung...
23
5.2 Anwendungsbereiche...
23
5.3 Wesentliche Neuerungen...
24
5.3.1 Reine Beitragszusage...
24
5.3.2 Opting Out...
24
5.3.3 Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung...
25
5.3.4 Ausweitung der Steuerfreiheit...
25
5.3.5 Riester-Förderung...
26
5.3.6 Förderbetrag Geringverdiener...
26
5.3.7 Anrechnung Grundsicherung...
27
5.3.8 Insolvenz des Arbeitgebers bei rückgedeckter Pensionszusage...
27
6. Zusammenfassung und Ausblick...
27

Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
a. F.
alte Fassung
AG
Aktiengesellschaft
AltEinkG
Alterseinkünftegesetz in der Fassung vom 01.01.2005
ArEv
Arbeitsentgeltverordnung in der Fassung vom 18. Dezember 1984
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BetrAVG
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge in der
Fassung vom 19. Dezember 1974
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung vom 18. August 1896
BMAS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BRSG
Betriebsrentenstärkungsgesetz in der Fassung vom 31.05.2017
BStBl.
Bundessteuerblatt
bzgl.
bezüglich
bzw.
beziehungsweise
EStG
Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 08. Oktober 2009
e. V.
eingetragener Verein
f.
folgende
ff.
fortfolgende
gem.
gemäß
ggf.
gegebenenfalls
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HZvG
Hüttenknappschaftliches-Zusatzversicherungs-Gesetz in der Fassung
vom 21.06.2002

i. d. R.
in der Regel
i. H. v.
in Höhe von
i. V. m.
in Verbindung mit
LSt
Lohnsteuer
LStDV
Lohnsteuerdurchführungsverordnung in der Fassung vom 10. Oktober
1989
lt.
laut
n. F.
neue Fassung
Nr.
Nummer
o. g.
oben genannt
rd.
rund
Rn.
Randnummer
Rz.
Randziffer
S.
Seite
sog.
sogenannten
s. u.
siehe unten
TVG
Tarifvertragsgesetz in der Fassung vom 25. August 1969
u. a.
unter anderem
VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz in der Fassung vom 01. April 2015
vgl.
vergleiche
z. B.
zum Beispiel
zzgl.
zuzüglich

Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1: Altersstruktur der Bevölkerung, Deutschland 31.12.2014... 1
Abb. 2: Anteil der nachgelagerten Besteuerung... 12


1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Niedrige Geburtenzahlen und steigende Lebenserwartungen führen zu einer Alterung der
Gesellschaft und schließlich zu einem Rückgang der Bevölkerungszahlen. Fakten zeigen,
dass sich dieser demographische Wandel in den vergangenen Jahren in Deutschland ab-
spielt.
Ersichtlich sind diese aus der folgenden Abbildung:
Abb. 1: Altersstruktur der Bevölkerung, Deutschland 31.12.2014
1
Die Abbildung zeigt das zukünftig weiter steigende Durchschnittsalter. Im Jahr 2015 lag die-
ses bei 42,9 Jahren für Männer und bei 45,6 Jahren für Frauen.
2
Neben dem Trend der Stei-
1
Enthalten in: Grünheid, N. / Eigelsbach, N. (2016), S. 11
1

gerung des Durchschnittsalters, steigt auch die Lebenserwartung weiter an. In 2060 ist eine
durchschnittliche Lebenserwartung bei Frauen von 88,8 Jahren und bei Männern von 84,8
Jahren zu erwarten. Eine Stagnierung liegt bzgl. der niedrigen Geburtenzahlen vor. Nach-
dem in den 1960er Jahren die sog. Babyboom-Generation einen Aufschwung der Geburten-
zahlen hervorgerufen hat, gehen diese nach Einführung der Antibabypille permanent zurück.
Im Jahr 2015 liegt diese Zahl auf dem niedrigen Niveau von 1,4 Kindern je Frau.
3
Durch diesen demographischen Wandel verändert sich das makroökonomische Umfeld der
Versicherungswirtschaft, da ein Ungleichgewicht zwischen der Anzahl der Rentner und der
Berufstätigen vorliegt. Folglich kann die gesetzliche Rentenversicherung den Rentnern nicht
die Höhe der Rente auszahlen, die zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts ohne ein Leben
in Altersarmut zu verbringen, notwendig ist.
4
Dargestellt ist dies durch die Verdopplung des
Verlustes der gesetzlichen Rentenversicherung vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2020. In 2016
zeigt die deutsche Rentenversicherung einen Verlust i. H. v. rd. 2.300,00 auf; dieser wird
voraussichtlich zum Jahr 2020 auf 4.600,00 ansteigen.
5
Es besteht folglich der Zwang zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung andere Mo-
delle in Anspruch zu nehmen, wenn keine Altersarmut eintreten soll. Die beiden Möglichkei-
ten sind die Vorsorge über private Renten- und Lebensversicherungen oder alternativ bzw.
parallel die betriebliche Altersvorsorge. Problematisch bei der privat finanzierten Renten- und
Lebensversicherung ist jedoch, dass es oft an den finanziellen Möglichkeiten scheitert, eine
derartige Altersvorsorge zu betreiben. Die betriebliche Altersvorsorge ist dahingehend ein
bislang nicht so attraktiver Weg der Vorsorge, da es häufig daran scheitert, dass der Arbeit-
geber dem Arbeitnehmer keine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Argumente für das Aus-
bleiben des Angebots dieses Vorsorgemodells durch den Arbeitgeber sind oft Unwissenheit
bzgl. Fördermöglichkeiten sowie ein fehlender Betriebsrat, der sich für den Arbeitnehmer und
dessen Rechte einsetzt.
Die Bundesregierung hat folglich die Aufgabe übernommen, den Arbeitgeber an die betriebli-
che Altersvorsorge heranzuführen. Dieser soll wiederum dem Arbeitnehmer die Möglichkeit
der Finanzierung der Altersvorsorge darlegen und ihn ggf. finanziell unterstützen, wodurch
2
Vgl. Grünheid, N. / Eigelsbach, N. (2016), S. 14
3
Vgl. Grünheid, N. / Eigelsbach, N. (2016), S. 9
4
Vgl. Ruprecht, W. / Wolgast, M. (2016), S. 1
5
Vgl. BMAS (2016), S. 30
2

der Arbeitgeber steuerliche Begünstigungen erhält. Hierdurch kann die Altersarmut einge-
dämmt werden.
1.2 Aufbau der Projektarbeit
Vorgehensweise dieser Arbeit ist zunächst die Erläuterung der aktuell geltenden Regelungen
zur betrieblichen Altersvorsorge und die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen.
Neben Begriffsdefinitionen werden steuerliche Aspekte, jeweils auf Grundlage der Einzelver-
anlagung, für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer sowohl während der Ansparphase, als
auch der Auszahlungsphase erläutert. Im Anschluss daran sind die Änderungen im Bereich
Steuerrecht, die durch die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, welches als
Reaktion der Bundesregierung gegen das Eintreten der Altersarmut am 01. Januar 2018 in
Kraft treten wird, mit entsprechenden gesetzlichen Verweisen beschrieben. Bewusst nicht in
der Arbeit thematisiert sind die steuerlichen Aspekte bzgl. der Beendigung des Arbeitsver-
hältnisses sowie die Auswirkungen in sozialversicherungsrechtlicher Sicht.
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Die betriebliche Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um die zweite der drei Säulen der Al-
tersvorsorgemodelle in Deutschland. Die erste Säule stellt die Basisversorgung zur Alters-
vorsorge mit der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen,
den berufsständischen Versorgungswerken sowie der Rürup-Rente dar. Aus ihr bezieht der
Arbeitnehmer i. d. R. die Grundsicherung zur Altersvorsorge. Problematisch ist jedoch einer-
seits die Rückläufigkeit der Geburtenzahlen seit fünf Jahrzehnten in Deutschland sowie an-
dererseits eine steigende Lebenserwartung, die eine längere Rentenlaufzeit hervorruft.
Dadurch liegt ein Absenken des Rentenniveaus vor.
6
Folglich steigt die Notwendigkeit einer
Absicherung gegen Altersarmut über die zweite Säule, welche die freiwillige Zusatzversor-
gung durch die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge beinhaltet, bzw. die dritte
Säule, die als private Renten- und Lebensversicherung als Kapitalanlageprodukt zur Alters-
vorsorge dargestellt ist.
7
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Leistungsauszahlung im Fall von Alters-, Invaliditäts-
oder Hinterbliebenenversorgung an einen Arbeitnehmer, dem im Laufe des aktiven Dienst-
verhältnisses eine Zusage auf Leistung (siehe 2.2) erteilt wurde. Während die Finanzierung
6
Vgl. Beckmann, R. u. a. (2015), Rn. 1
7
Vgl. Schwarz, R. (2013), S. 6
3

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783961161720
ISBN (Paperback)
9783961166725
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart – Steuern und Prüfungswesen
Erscheinungsdatum
2017 (Oktober)
Note
2,0
Schlagworte
betriebliche Altersvorsorge Altersarmut Versicherung Betriebsrente steuerliche Aspekte
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