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Zwischen Aktionismus und nachhaltiger Strategie

Prävention politisch motivierter Kriminalität-Rechts im Freistaat Sachsen

©2016 Bachelorarbeit 56 Seiten

Zusammenfassung

Wenn sich eine liberale, starke Demokratie mit Fremdenfeindlichkeit konfrontiert sieht, rechtspopulistische Bewegungen eine große Anhängerschaft hinter sich vereinen und die Zahl politisch motivierter Gewalttaten ansteigt, dann sollte es das Ziel der Politik sein, die bisherigen Maßnahmen zur Anbindung der Menschen an den demokratischen und interkulturellen Diskurs kritisch zu reflektieren und neu zu gestalten.
Der Freistaat Sachsen erlangte eine starke Medienpräsenz durch die offene Ablehnung von Zuwanderung, die Gewaltbereitschaft gegenüber Ausländern und die Ablehnung der aktuellen Politik. Exemplarisch am Freistaat Sachsen wurde die Frage nach den sozialmoralischen Ressourcen in der Gesellschaft gestellt. Es mangelt an einer reflektierten Partizipationsbereitschaft und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Die sich daraus ergebende Gefahr besteht im Angriff auf die Demokratie und kann sich letztlich in politisch motivierter Gewalt äußern. Diese Form der Kriminalität ist nicht nur ein Gegenstand konfliktgeprägter Staaten. Menschen- und Verfassungsrechte werden verletzt und die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und der Pluralismus in Frage gestellt. Will man fremdenfeindlichen Tendenzen nachhaltig entgegenwirken, darf der Fokus nicht allein auf repressiven, sicherheitspolitischen Aufgaben liegen. Polizeiliches und justizielles Handeln allein können rechte Gewalt nicht stoppen. Politisch motivierte Kriminalität ist sehr komplex - Ursachen und Folgen sind so breit gefächert, dass es für die Strafverfolgungsbehörden unmöglich ist, allein einen angemessenen, erfolgversprechenden und nachhaltigen Ansatz der Prävention zu konzipieren. Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Trägern der öffentlichen Verwaltung und Zivilgesellschaft zu intensivieren. Die Verhütung politisch motivierter Gewalt bedarf eines gesamtgesellschaftlichen Konzepts. Systematische Arbeiten zur Prävention politisch motivierter Kriminalität in Sachsen liegen bislang nicht vor. Die vorliegende Forschungsarbeit befasst sich daher mit der Frage: Wie sind die Präventionsmaßnahmen der sächsischen Staatsregierung in Bezug auf politisch motivierte Kriminalität–Rechts ausgestaltet und welche Dimensionen zur Verhütung lassen sich, unter Zuhilfenahme kriminalpräventiver Theorien, für die zukünftige Arbeit ermitteln?

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis



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II.
Aktionismus oder nachhaltige Strategie
Wenn sich eine liberale starke Demokratie mit Fremdenfeindlichkeit konfrontiert sieht,
rechtspopulistische Bewegungen eine große Anhängerschaft hinter sich vereinen und die Zahl
politisch motivierter Gewalttaten ansteigt, dann sollte es das Ziel der Politik sein, die bisheri-
gen Maßnahmen zur Anbindung der Menschen an den demokratischen und interkulturellen
Diskurs kritisch zu reflektieren und möglicherweise neu zu gestalten, um das Aufkommen
politisch motivierter Kriminalität nachhaltig zu senken.
Der Freistaat Sachsen erlangte in den vergangenen beiden Jahren eine starke Medienpräsenz
durch die offene Ablehnung von Zuwanderung, die Gewaltbereitschaft gegenüber Ausländern
und die Ablehnung der aktuellen Politik. Exemplarisch am Freistaat Sachsen wurde immer
wieder die Frage nach den sozialmoralischen Ressourcen in der Gesellschaft gestellt. Es
scheint, als mangele es an einer reflektierten Partizipationsbereitschaft und gesellschaftlichem
Zusammenhalt. Deutungsansätze gibt es viele: Unzufriedenheit über die eigene gesellschaftli-
che und wirtschaftliche Lage, keine Möglichkeit politischer Einflussnahme, fehlende Bildung
(Vgl. Öztürk 2010: 2). Die sich daraus ergebende Gefahr besteht im Angriff auf die Demokra-
tie und kann sich letztlich in politisch motivierter Gewalt äußern. Nahezu täglich gibt es in
Lageberichten der sächsischen Polizei Meldungen bezüglich vorurteilsmotivierter Übergriffe.
Diese Form der Kriminalität ist nicht nur ein Gegenstand instabiler Demokratien und kon-
fliktgeprägter Staaten. Sie ist in Deutschland ein bekanntes Problem und untergräbt immer
wieder die Werte der wehrhaften Demokratie. Menschen- und Verfassungsrechte werden ver-
letzt und die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und der Pluralismus in Frage gestellt. Mit
dem Auftreten politisch motivierter Gewalt ist der Ruf nach einer starken Staatsregierung
sowie einer durchgreifenden Polizei und Justiz verbunden. Im Koalitionsvertrag vom 11. No-
vember 2014 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen heißt es ,,Wir werden Men-
schenfeindlichkeit und Intoleranz in der Gesellschaft konsequent bekämpfen und beharrlich
gegen politisch motivierte Straftaten vorgehen." (Vgl. Sächsische Staatsregierung 2014: 101).
Will man fremdenfeindlichen Tendenzen nachhaltig entgegenwirken, darf der Fokus nicht
allein auf repressiv geprägten, sicherheitspolitischen Aufgaben liegen. Polizeiliches und justi-
zielles Handeln allein können rechte Gewalt nicht stoppen (Vgl. Deutscher Bundestag 2016:
3). Politisch motivierte Kriminalität ist sehr komplex - Ursachen und Folgen sind so breit ge-
fächert, dass es für die Strafverfolgungsbehörden unmöglich ist, allein einen angemessenen,
erfolgversprechenden und nachhaltigen Ansatz der Prävention zu konzipieren. Daraus ergibt

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sich die zwingende Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Trägern der öffent-
lichen Verwaltung und Zivilgesellschaft zu intensivieren. Die Verhütung politisch motivierter
Gewalt bedarf eines gesamtgesellschaftlichen Konzepts. Systematische Arbeiten zur Präven-
tion politisch motivierter Kriminalität in Sachsen liegen bislang nicht vor. Die meisten Unter-
suchungen befassen sich mit Erklärungsversuchen für vorurteilsmotivierte Gewalt oder unter-
suchen Einstellungen auf Basis von Umfragedaten. Die vorliegende Forschungsarbeit befasst
sich daher mit der Frage: ,,Wie sind die Präventionsmaßnahmen der sächsischen Staatsregie-
rung in Bezug auf politisch motivierte Kriminalität­Rechts ausgestaltet und welche Dimensi-
onen zur Verhütung lassen sich, unter Zuhilfenahme kriminalpräventiver Theorien, für die
zukünftige Arbeit ermitteln?".
I.
Forschungsgegenstand und Forschungsziel
1. Forschungsgegenstand, Hypothesen und Methoden
Forschungsgegenstand sind Präventionsmaßnahmen in Bezug auf politisch motivierte Krimi-
nalität (PMK) im Freistaat Sachsen. Die Fallauswahl ist motiviert von der Absicht, auf Basis
präventionstheoretischer Erkenntnisse und der Analyse bisheriger Präventionsmaßnahmen im
Freistaat Sachsen, unter Berücksichtigung kriminalpräventiver Ansätze, ein Präventionsmo-
dell für Sachsen zu konzipieren. Der Fokus liegt dabei auf den Handlungsfeldern (1) Politi-
sche Bildung, Demokratiearbeit, interkulturelles Lernen und (2) Innere Sicherheit.
Die Prävention politisch motivierter Kriminalität-Rechts im Freistaat Sachsen - als abhängige
Variable - wird mittels kriminologischer Gesichtspunkte - als unabhängige Variable - analy-
siert. In diese kriminologische Betrachtung fallen schwerpunktmäßig soziologische und psy-
chologische Erkenntnisse (Vgl. Beelmann 2008; Hafen 2005; Kardorff 1995; Preiser 2013).
Im Rahmen dessen findet auch das Konzept der ,Kommunalen Kriminalprävention` Anwen-
dung, welches mit Blick auf den Untersuchungsgegenstand zentrale Erklärungskraft hat (Vgl.
Heinz 1997/2005; Hermann 2008; Kober und Kahl 2012). Aus der bisherigen soziologischen,
psychologischen, kriminologischen und politikwissenschaftlichen Analyse des Untersu-
chungsgegenstandes hat sich eine Multiperspektivität ergeben, die es erlaubt - als intervenie-
rende Variable - einen weiten Blick anzulegen. Abschließend werden die Erkenntnisse zu den
Ansatzpunkten und Wirkungsebenen von Prävention in einem Modell zusammengefasst. Die

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theoretische Grundlage für dieses bildet die Präventionsmatrix des Kriminologen Bernd-
Dieter Meier (Vgl. Meier 2016).
Die Forschungsarbeit wird von folgenden zentralen Annahmen geleitet.
1. Wenn man die Erkenntnisse der allgemeinen Kriminalprävention berücksichtigt
und diese mit soziologischen und psychologischen Erkenntnissen zum Thema
Vorurteilskriminalität kombiniert, ist es möglich, ein allgemein anwendbares Prä-
ventionsmodell zu erarbeiten.
2. Wenn die vielfältigen politischen Ressorts zusammenarbeiten, sie die sozialmora-
lischen Ressourcen integrieren und unterstützen, ist es möglich, ein ganzheitliches
Konzept zu erschaffen, welches Vorurteilskriminalität entgegentritt und die De-
mokratie stärkt - Ein Konzept, das es schafft, staatliche und nichtstaatliche Res-
sourcen zu bündeln und so den Rechtsstaat und die Bürgergesellschaft verbindet.
Ganz allgemein wird erwartet, Aussagen darüber treffen zu können, wie die Prävention poli-
tisch motivierter Kriminalität aufgestellt und wie nachhaltig sie konzipiert ist. Zur Überprü-
fung wird ein Methodenmix genutzt. Die vorliegende Untersuchung ist eine Einzelfallstudie
mit dem Hauptziel, eine Theorie auf den Freistaat Sachsen anzuwenden und zu optimieren.
Das Forschungsdesign ist weitestgehend explorativ. Dieses Vorgehen wurde gewählt, um die
Komplexität des Gegenstandes und die unterschiedlichen Faktoren möglichst umfassend ab-
bilden zu können.
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Die folgenden Überlegungen sind in vier Teile gegliedert: Zuerst werden die zentralen Begrif-
fe der Staatsschutzkriminalität und der sich daraus ergebenden politisch motivierten Krimina-
lität­Rechts (PMK-Rechts) sowie die Begriffe der Prävention und Kriminalprävention her-
ausgearbeitet. Neben dem zentralen Interesse eine Präventionsmatrix für Sachsen zu erstellen,
wird zuvor der Kenntnisstand zur Prävention von PMK dargestellt. Die Darstellung beruht auf
einer Sekundäranalyse wissenschaftlicher Literatur, die soziologische, pädagogische und psy-
chologische Prägefaktoren berücksichtigt. Der wichtigste Erklärungsansatz im Rahmen des-
sen ist, die Theorie des kognitiv-sozialen Lernens und die Erkenntnis, dass bereits seit der
frühesten Kindheit Präventionsmaßnahmen ein entscheidendes Element sind. Daran anschlie-
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Zu keiner Zeit geht es in der Arbeit um eine verurteilende Negativdarstellung ideologiemotivierter Gewalt
oder Extremismus. Die letzten beiden Jahre haben deutlich gezeigt, dass es sich bei Fremdenfeindlichkeit nicht
ausschließlich um ein Randphänomen handelt. Die Arbeit will ein Präventionsmodell erarbeiten, dessen Idee es
ist, langfristig gesehen politisch motivierte Gewalt gar nicht erst in dem Maße entstehen zu lassen.

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ßend wird anhand der vom Sächsischen Staatsministerium des Inneren herausgegebenen Sta-
tistiken und aktueller Krisendiagnosen die Lage zur PMK-Rechts knapp dargestellt. Mittels
der begrifflichen Klärung und der aktuellen ,,Krisendiagnose" werden die Handlungsfelder (1)
Politische Bildung, Demokratiearbeit, interkulturelles Lernen und (2) Innere Sicherheit unter-
sucht. Darauf aufbauend wird der Frage nachgegangen, wie die Präventionsmaßnahmen aus-
gestaltet sind. Unter Rückgriff auf die zuvor dargestellten Erkenntnisse wird abschließend
versucht, ein Konzept zur Prävention von politisch motivierter Kriminalität im Phänomenbe-
reich Rechts abzuleiten. Schließen wird die Arbeit mit einem Kapitel, in dem die Ergebnisse
und der Forschungsprozess eine Würdigung und grundlegende Bewertung erfahren. Wie sich
aus den Ausführungen ergibt, liegt ein qualitativ induktives Forschungsdesign zugrunde. Für
den theoriebasierten Teil werden Sekundärdaten in Form verbaler Daten genutzt. Ebenso ba-
sieren die empirischen Auswertungen auf Sekundärdaten - bei diesen handelt es sich zu einem
großen Teil um Pressemitteilungen und Publikationen der Ministerien und der sächsischen
Staatsregierung. Für die Darstellung statistischer Erkenntnisse wird auf Sekundärdaten in
Form von Aggregatdaten zurückgegriffen. Diese Triangulation qualitativer und quantitativer
Daten zielt nicht zuvorderst auf eine höhere Validität ab, vielmehr soll eine umfassendere
Darstellung und Auswertung erreicht werden.
Politisch motivierte Gewalt ist kein ausschließlich sächsisches Phänomen. Ein Präventions-
modell, das unter Berücksichtigung der Dimensionen von politisch motivierten Straftaten und
präventiv handelnden Akteuren Anwendung finden kann, ist als Bereicherung für die Präven-
tionsforschung zu werten. Wenn es gelingt, politisch motivierte Gewalttaten zu verringern,
wäre das ein Erfolg für die liberale Demokratie.
2. Schlüsselbegriffe
Vorbemerkung
Es gibt kein greifbares wissenschaftliches Konzept zu politisch motivierter Gewalt bezie-
hungsweise Kriminalität. Teile dieses Untersuchungsschwerpunktes finden sich in Konzepten
zu Extremismus, revolutionärer Gewalt oder auch Terrorismus. Nach wie vor fehlt es an ei-
nem eigenständigen politikwissenschaftlichen Konzept, welches die Anforderungen der nach-
haltigen Kriminalprävention mit der Phänomenologie der politisch motivierten Kriminalität
verbindet. Trotz einer polizeilichen Abgrenzung des Begriffs, die nachfolgend dargestellt

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wird, lässt sich die Autorin insgesamt von einem weiten Begriff leiten, denn die Polizei er-
fasst nur tatsächliche Straftaten. Vorurteilsmotivierte Handlungen und Äußerungen gibt es
jedoch bereits im prä-kriminellen Raum, ohne dass diese einen Straftatbestand erfüllen. Als
mögliche Vorstufe zu PMK müssen auch diese in die Betrachtung einbezogen werden.
2.1 Staatsschutz und Staatsschutzkriminalität
Staatsschutz meint den Schutz der inneren und äußeren Existenz des Staates und dessen Ein-
richtungen und Symbole. Der Verfassungsschutz hat die Beobachtung verfassungsfeindlicher
Entwicklungen zur Aufgabe, die Polizei hingegen die generelle Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der polizeiliche Staatsschutz im Speziellen, befasst sich
mit der Verhütung und Verfolgung politisch motivierter Kriminalität ­ Staatsschutzkriminali-
tät (Vgl. LKA Sachsen 2011: 37; Droste 2007: 301). Bereits im Jahr 1978 formulierte Gerald
Grünwald eine Definition, die man in ähnlicher Weise übernommen hat. Zur politischen Kri-
minalität, so heißt es,
,,sollte man jedenfalls alle Straftaten rechnen, die einen Angriff auf den Bestand oder die Verfassungs-
ordnung des Staates darstellen. Dazu gehören einmal die Handlungen, die durch die besonderen Tatbe-
stände der Staatsverbrechen ­ insbesondere Hochverrat, Landesverrat und Staatsgefährdung ­ erfaßt
werden. Daneben stehen die Handlungen, deren Strafbarkeit sich aus den Strafbestimmungen des all-
gemeinen Strafrechts ergibt, die aber zugleich einen Angriff auf den Bestand oder die Verfassungsord-
nung des Staates enthalten." (Grünwald 1978: 22)
Staatsschutzkriminalität meint Straftaten, die sich gegen die Verfassung, den Bestand oder die
Sicherheit des Staates richten (Vgl. LfV Sachsen 2016: 319). Die strafrechtliche Betrachtung
dieser Form von Kriminalität gliedert sich in echte und unechte Staatsschutzdelikte. Echte
Staatsschutzdelikte finden strafrechtliche Betrachtung im Besonderen Teil des StGB (Anlage
1). Als unechte Staatsschutzdelikte zählen Straftatbestände, wenn dahinter eine politische
Motivation zu erkennen ist.
2
Aufgabe des politischen Staatsschutzes ist es, politisch motivier-
te und staatsbedrohende Maßnahmen zu verhindern. Bisher hat das Forschungsfeld weniger
Zugang in die politikwissenschaftliche Analyse gefunden, als man annehmen könnte. Mit
dem 01. Januar 2001 wurde von der ständigen Konferenz der Innenminister zumindest ein
,,Definitionssystem politisch motivierter Kriminalität" eingeführt, welches es ermöglicht, die
verschiedenen real existierenden Ausprägungen zu strukturieren. Somit wurden bundesweit
einheitliche Kriterien in Bezug auf polizeiliche Beschreibung, Bewertung und Erfassung von
2
Eine umfassende Darstellung der Begriffe erfolgt auf den nachfolgenden Seiten.

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Staatsschutzdelikten geschaffen. Das Definitionssystem orientiert sich nicht am Extremis-
musbegriff, sondern fokussiert sich auf die tatauslösende politische Motivation. Denn ,,die
differenzierte, mehrdimensionale Erfassung von Tat-, Täter- und Opfermerkmalen ermöglicht
eine qualifizierte, differenzierte und damit aussagekräftige Auswertung und Lagedarstellung."
(Depping und Kaiser 2003: 147). Man unterscheidet Straftaten zuvorderst nach Deliktsquali-
tät und schreibt sie dann einem Phänomenbereich zu. Gemäß ihrer Motivlage werden sie ent-
sprechenden Themenkomplexen zugeordnet, die einem bundesweit einheitlichen Katalog ent-
nommen werden. Zudem wird geprüft, ob die Straftaten als extremistisch anzusehen sind. Die
Orientierung an der tatauslösenden Motivation ist auch entscheidend für die vorliegende Ar-
beit. Will man ein Präventionsmodell erarbeiten, stehen, neben der Abgrenzung der Begriffe,
das Individuum und die es umgebende Gesellschaft im Fokus. Siegfried Preiser verweist da-
rauf, dass mit der Verwendung eines analytisch unscharfen Begriffs die Gefahr, die vom Ext-
remismus ausgeht, relativiert werden würde. Das Gefährdungspotential demokratiefeindlicher
Kräfte müsse jedoch erkannt werden (Preiser 2013: 4). Dazu brauche es Analysekategorien,
die auch Zustimmung in der Gesellschaft finden. Auch wenn das geschaffene polizeiliche
Definitionssystem nicht die wissenschaftliche Schärfe aufweist, erweist es sich dennoch als
gute Grundlage, um PMK-(Rechts) und Kriminalprävention zusammenzuführen. Nachfolgend
wird das Definitionssystem erläutert.
2.2 Politisch motivierte Kriminalität
Das von der Innenministerkonferenz beschlossene ,,Definitionssystem Politisch motivierte
Kriminalität" (PMK) und die ,,Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fäl-
len Politisch motivierter Kriminalität" (KPMD-PMK) enthalten bundesweit einheitlich gel-
tende Kriterien zur Definition und Erfassung politisch motivierter Straftaten. Danach gliedert
sich die politisch motivierte Kriminalität in (1) Klassische Staatsschutzdelikte nach dem StGB
und (2) Straftaten der Allgemeinkriminalität in Verbindung mit Hasskriminalität:
Klassische Staatsschutzdelikte nach dem StGB sind:
,,alle Straftaten, die einen oder mehrere Straftatbestände der sog. klassischen Staatsschutzdelikte erfül-
len, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Im Einzelnen
gelten die folgenden Straftatbestände als Staatsschutzdelikte: §§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-
104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a des Strafgesetzbuches (StGB). Als relativ häu-
fig vorkommende Beispiele sind Propagandadelikte (§§ 86, 86a StGB) anzuführen; aber auch die Bil-
dung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) und Hochverrat (§§ 81, 82 StGB) zählen dazu."
Straftaten der Allgemeinkriminalität i.V.m. Hasskriminalität

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,,Straftaten, die ebenso in der Allgemeinkriminalität begangen werden können (wie z.B. Tötungs- und
Körperverletzungsdelikte, Brandstiftungen, Widerstandsdelikte, Sachbeschädigungen), jedoch nur wenn
in Würdigung der gesamten Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür
gegeben sind, dass sie:
den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhin-
derung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen
richten,
sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale,
den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche
Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder
eines Landes zum Ziel haben,
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige
Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit,
Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erschei-
nungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Sta-
tus richten (sog. Hasskriminalität); dazu zählen auch Taten, die nicht unmittelbar gegen eine
Person, sondern im oben genannten Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt
werden." (BMI 2016a)
Die einzelnen Sachverhalte erfahren nach der Feststellung, dass eine politische Motivation
vorliegt, eine mehrdimensionale Betrachtung. (Vgl. BMI 2016b).
1. Abbildung: Darstellung anhand der Definition des Bundesministerium des Innern - siehe hierzu auch Ziercke 2006: 64
Qualität des Delikts
Propagandadelikt
§§ 86, 86a StGB
Politisch motivierte
Kriminalität (ohne
Propagandadelikt)
Politisch motivierte
Gewaltkriminalität
Terrorismus
objektiv thematische
Zuordnung der Tat
PMKRechts
· Straftaten mit Bezügen
zum völkischem
Nationalismus, Rassismus,
Sozialdarwinismus oder
Nationalsaozialismus
PMKLinks
· Straftaten mit Bezügen zu
Anarchismus oder
Kommunismus
PMKAusländer
· Straftaten, die darauf
gerichtet sind
Verhältnisse im In und
Ausland zu beeinflussen
PMKSonstige
· Straftaten, die nicht
zuordenbar sind
subjektiver Tatbestand
Hasskriminalität
Kernenergie
Separatismus
weitere
Themenfelder
mögliche
Internationale
Dimension der Tat
extremistische
Ausprägung der Tat
Rechts
Links
Ausländer
Sonstige

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Eine Auswertung der Straftaten entsprechend der Übersicht ermöglicht einerseits eine Dar-
stellung der politisch motivierten Kriminalität, andererseits lässt sie eine Bedarfsermittlung an
präventiven Maßnahmen zu. Dies trifft allerdings nur für das Hellfeld zu.
2.3 Politisch motivierte Kriminalität-Rechts
Entsprechend der obigen Abbildung sind dem Phänomenbereich ,,Rechts" Straftaten dann
zuordenbar, wenn man diese einer rechten Orientierung zuschreiben kann. Nicht immer hat
der Täter dabei die Außerkraftsetzung oder gar Abschaffung der freiheitlich demokratischen
Grundordnung zum Ziel. Nachfolgend werden die Gewalt- und Hasskriminalität betrachtet,
um darauf aufbauend die Prävention erörtern zu können.
Politisch motivierte Gewaltkriminalität
Ein Teilbereich der PMK stellt die politisch motivierte Gewaltkriminalität dar. Diese be-
schreibt eine besondere Gewaltbereitschaft der Täter und umfasst folgende Deliktsbereiche:
Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, Ge-
fährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung,
Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte und Sexualdelikte (Vgl. Depping und Kaiser 2003:
149).
Hasskriminalität ­ Vorurteilskriminalität
Seit Mitte der 80er Jahre sind Hass- beziehungsweise Vorurteilskriminalität Erkenntnisgegen-
stand der Kriminologie, der Kriminalpolitik und des Strafrechts (Vgl. Rössner 2003a: 8).
,,Das besondere Problemfeld dieser Kriminalitätsform liegt in der gesellschaftlichen Dimensi-
on ihrer Auswirkung." (ebd.). International ist die Bezeichnung ,,Hate Crime" weit verbreitet.
Das lässt jedoch die gesellschaftliche Dimension außer Acht, daher stützt man sich auf den
Begriff ,,Bias Crime" ­ Vorurteilskriminalität (Vgl. ebd.). Während der Literaturrecherche
stößt man auf beide Begriffe. Die Staatsschutzorgane verwenden den Begriff der Hasskrimi-
nalität, die Forschungsarbeit stützt sich hingegen auf den Begriff der Vorurteilskriminalität.
Dieser erscheint im Hinblick auf den wissenschaftlichen Diskurs anschlussfähiger.

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Vorurteilskriminalität existiert im deutschen Strafrecht nicht (Vgl. Rössner 2003b: 128). Den-
noch werden entsprechende Delikte strafrechtlich erfasst und können mit einem weit gefass-
ten Strafrahmen geahndet werden. Folgende Straftatbestände stellen Vorurteilskriminalität
unter Strafe: Körperverletzungsdelikte, Tötungsdelikte, Sexualstraftaten, Geiselnahme, er-
presserischer Menschenraub, Raub, Brandstiftung und Nötigung. Dieser Form von Kriminali-
tät werden allgemein (Gewalt)Straftaten zugeordnet, die sich gegen Personen richten aufgrund
deren Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft, äußeren Er-
scheinungsbildes, Behinderung, sexuellen Orientierung oder gesellschaftlichen Status (Vgl.
BMI 2016b). Speziellen Bezug zur Fremdenfeindlichkeit und somit zur PMK-Rechts haben
die sechs erstgenannten.
2.4 Risiko- und Schutzfaktoren bei der Entwicklung von Gewalt- und Vorurteilskrimina-
lität
Risikofaktoren bei der Entwicklung von Gewaltkriminalität
Siegfried Preiser nennt fünf Faktoren, die politisch motivierte Gewalt bedingen: (1) eine aus-
geprägte extremistische politische Orientierung, (2) eine starke Gewaltbereitschaft und ein
gewaltbereites Umfeld, (3) das Fehlen von Gegenkräften und Impulskontrollen, (4) das Feh-
len von alternativen politischen Handlungsmöglichkeiten und (5) aktuelle Auslöser. Doch gibt
es nach Preiser auch Täter, die kein auffällig ausgeprägtes politisches Bewusstsein haben.
Diese zeigten sich verstärkt in der Rolle des Mittäters. Preiser stellt heraus, dass deutsche
rechtsextremistische Gewalttäter nicht primär politisch sind, sondern ausgeprägt macht- und
gewaltmotiviert seien (Vgl. Preiser 2013: 1).
Risikofaktoren bei der Entwicklung von Vorurteilskriminalität
Die Forschung nennt viele Faktoren, die zu einer individuellen Entwicklung von Vorurteilen
beitragen. Oftmals gründen sich diese Faktoren auf das Umfeld in der Kindheit und Jugend
von Menschen. Rössner nennt als Risikofaktoren (Rössner 2003a: 17f.):
,,Familiäre Disharmonie; Multiproblemmilieu - untere soziale Schicht; genetische Faktoren, neurologi-
sche Schädigungen; Bindungsdefizite; schwieriges Temperament, Impulsivität; kognitive Defizite,
Aufmerksamkeitsproblem; Ablehnung durch Gleichaltrige; verzerrte Verarbeitung sozialer Informatio-
nen; Probleme in der Schule; Anschluss an deviante Peergruppen; Problematisches Selbstbild, deviante
Einstellung; Defizite in Fertigkeiten und Qualifikationen; problematische heterosexuelle Beziehungen;
Probleme in Arbeit und Beruf; persistent antisozialer Lebensstil."

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Die Gewaltkriminalität ist mehrheitlich von Tätern im Jugend- und frühen Erwachsenenalter
geprägt. Vorurteilsmotivierte Positionen gibt es hingegen in allen Altersklassen. Doch auch
hier beschränken sich gewalttätige Ausformungen auf Jugendliche und junge Erwachsene.
Schutzfaktoren bei der Entwicklung von Gewalt- und Vorurteilskriminalität
Schutzfaktoren seien hingegen (Rössner 2003a: 18):
,,eine sichere Bindung an eine Bezugsperson (Familie, Verwandte, Lehrer); eine Emotionale Zuwen-
dung und zugleich Kontrolle in der Erziehung; Erwachsene, die positive Vorbilder unter widrigen Um-
ständen sind; soziale Unterstützung durch nicht-delinquente Personen; ein aktives Bewältigungsverhal-
ten von Konflikten; Bindung an schulische Normen und Werte; Zugehörigkeit zu nicht-delinquenten
Gruppen; Erfahrung der Selbstwirksamkeit bei nicht-delinquenten Aktivitäten (Sport, Hobbies); positi-
ves, nicht überhöhtes Selbstwerterleben; Struktur im eigenen Leben; Planungsverhalten und Intelligenz;
einfaches Temperament."
Diese Schutz- und Risikofaktoren sind keinesfalls abschließend, aber sie sind durchaus um-
fassend und zeigen deutlich die enge Verknüpfung zueinander. Wenn man deren wechselsei-
tige Beziehung versteht, lassen sich Präventionsmaßnahmen und ein Präventionskonzept
durchdachter entwerfen. Viele dieser Faktoren zielen auf kognitiv-soziale Entwicklungspro-
zesse in Kindheit und Jugend, weswegen die Analyse vordringlich dort ansetzen wird. Ge-
stützt wird dieses Vorgehen mit Blick auf den zweiten periodischen Sicherheitsbericht der
Bundesregierung. Dieser zeigt, dass Täter in ihrer Jugend Kontakt zu entsprechenden Jugend-
cliquen gesucht haben. Auch verweist der Bericht auf Inkonsistenzen in der Familienbiogra-
fie. 50% gaben an, dass ihre Eltern geschieden oder getrenntlebend sind. Die Zahl der Täter,
welche in Heimen aufwuchsen, wird als überproportional viel beschrieben. Der Kontakt zur
rechten Szene sei in der Schule durch fremdenfeindliche Mitschüler gekommen und habe sich
in der Freizeit verstärkt. Auffällig sei auch, dass die Täter häufig schon Gewalterfahrungen
sowohl als Täter als auch Opfer gemacht haben. Feste Ideologien seien seltener der Auslöser
für die Taten. Die Täter orientieren sich eher an den Dogmen der Gruppe. Diese vermittle
Geborgenheit, Schutz und Anerkennung. So sei bei den meisten Tätern nur eine eher ungefes-
tigte politische Orientierung vorhanden (Vgl. BMI 2006: 155). Das verdeutlicht, welchen
Stellenwert das Handlungsfeld - politische Bildung, Demokratieförderung, interkulturelle
Bildung - in der Prävention einnehmen sollte. Doch vor der Analyse der Handlungsfelder
wird zunächst der Präventionsbegriff untersucht.

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2.5 Prävention
Neben staatlicher Repression ist die Prävention der zweite Eckpfeiler zur Aufrechterhaltung
der inneren Sicherheit. Sie bilden eine Einheit in der Kriminalitätsbekämpfung (Vgl. Polizei
Sachsen 2010). Während Repression alleiniges Vorrecht und Aufgabe des Staates ist, wird
schnell klar, dass Prävention dies nicht sein kann. Ganz allgemein
,,bedeutet Prävention, einer voraussehbaren, mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit erwarteten be-
kannten oder einer befürchteten unbekannten Entwicklung durch vorgezogene Interventionsstrategien
und individualisierte Präventionszumutungen zuvorzukommen. Im einzelnen zielt Prävention darauf,
absehbare schädliche Entwicklungen abzuwenden, Risiken zu minimieren und ihre abgeschätzten Fol-
gen zu begrenzen, negative Nebenfolgen [...] zu verhindern, [...] zu steuern, zu verlangsamen oder zu
unterbinden sowie Einstellungen und Strategien zum individuellen und kollektiven Umgang mit be-
kannten und unbekannten Risiken zu entwickeln." (von Kardorff 1995: 7)
Diese Betrachtungsweise vermittelt die Prävention als eine Idee rationaler Gesellschaftspla-
nung und -steuerung. Man unterscheidet zwei Kernbegriffe: Die Verhaltensprävention und
die Verhältnisprävention. Dabei handelt es sich um zwei parallel entwickelnde Stränge. Erste-
re beschreibt eine individualisierte Zugangsweise und setzt an der Einzelperson an. Sie zeigt
sich vor allem in der kriminologischen Forschung und widmet sich Risikopersonen und Tä-
terpersönlichkeiten. Die Verhältnisprävention ist hingegen strukturell angelegt und zeigt sich
in der sozialwissenschaftlichen Forschung. Sie setzt an der Gesellschaft und deren Rahmen-
bedingungen insgesamt an. Im Fokus stehen Lebensstile und Lebenswelten. Diese strukturbe-
zogene Prävention soll dabei helfen, potentielle Gefahren frühzeitig wahrzunehmen. (Vgl.
von Kardorff 1995: 8). Ein wichtiger Denkanstoß, den Kardorff liefert, ist die Ansicht, dass es
bei Prävention nicht nur um Verhinderung gehen sollte, sondern vielmehr um Gestaltung. Es
ginge nicht nur um Gewaltvermeidung, sondern um eine gewaltfreie Problemlösung (Vgl. von
Kardorff 1995: 9). Er sieht den Präventionsprozess als ,,Entwicklung gemeinschaftlich-
partizipativer, soziokultureller und sozialräumlich verankerter Prävention." (ebd.).
Daneben gibt es noch die Unterscheidung in primäre, sekundäre und tertiäre Prävention. Die-
se Unterscheidung wurde zuerst in der medizinischen Prävention vorgenommen. Eine gesell-
schaftspolitische Interpretation erfährt der Begriff bei Böllert (Vgl. Böllert 1992: 161). Sie
sieht in der primären Prävention eine grundlegende Regulation sozialer und klassenmäßiger
Konflikte. Diese Art der Prävention soll ,,normalisierend auf die gesellschaftliche Reproduk-
tion" zielen. Auf der sekundären Präventionsebene würden soziale Konflikte in institutionel-
len Regelungen interpretiert, technologisiert und somit entpolitisiert werden. Die tertiäre Prä-
vention gilt bei Böllert als Korrektur abweichenden Verhaltens. Die sozialwissenschaftlich

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783961161058
ISBN (Paperback)
9783961166053
Dateigröße
565 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Dresden – Politikwissenschaft
Erscheinungsdatum
2017 (April)
Note
1,3
Schlagworte
Sachsen Prävention Politisch motivierte Kriminalität PMK
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