Darstellung von Bewertungsmöglichkeiten von Unternehmen nach Eigentumsformen
					
	
		©2013
		Hausarbeit
		
			
				20 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Es gibt unterschiedliche Motive eine Unternehmensbewertung durchzuführen. Davon unabhängig existieren zahlreiche Methoden, die auf verschiedene Weisen den Wert einer Unternehmung bestimmen können. Das Resultat dieser Vielzahl unterschiedlicher Verfahren kann dabei extrem divergieren, da jedes Unternehmensbewertungsverfahren andere Faktoren einbezieht. 
Das Ziel dieser Arbeit ist der Vergleich unterschiedlicher Unternehmensbewertungsmethoden in Hinsicht auf Eigentumsformen, sowie die Darlegung einer kurzen Gesamtübersicht des Unternehmensbewertungsbereichs. Es wird sich vor allem auf das Multiplikatorverfahren sowie auf das Ertragswertverfahren konzentriert, welche im Bereich der Wirtschaftswissenschaften als am häufigsten benutzten Methoden gelten. Darüber hinaus wird im letzten Abschnitt die Unternehmensbewertung bei der Änderung von Eigentumsverhältnissen erklärt und dargestellt.
Somit wird im Folgenden zunächst auf die Definition und die Anlässe einer Unternehmensbewertung eingegangen. Es folgt eine Gesamtübersicht über die existierenden Eigentumsformen und Unternehmensbewertungsverfahren. Das Fazit fasst auf den vorherigen Ausführungen basierend die Ergebnisse zusammen.
			
		
	Das Ziel dieser Arbeit ist der Vergleich unterschiedlicher Unternehmensbewertungsmethoden in Hinsicht auf Eigentumsformen, sowie die Darlegung einer kurzen Gesamtübersicht des Unternehmensbewertungsbereichs. Es wird sich vor allem auf das Multiplikatorverfahren sowie auf das Ertragswertverfahren konzentriert, welche im Bereich der Wirtschaftswissenschaften als am häufigsten benutzten Methoden gelten. Darüber hinaus wird im letzten Abschnitt die Unternehmensbewertung bei der Änderung von Eigentumsverhältnissen erklärt und dargestellt.
Somit wird im Folgenden zunächst auf die Definition und die Anlässe einer Unternehmensbewertung eingegangen. Es folgt eine Gesamtübersicht über die existierenden Eigentumsformen und Unternehmensbewertungsverfahren. Das Fazit fasst auf den vorherigen Ausführungen basierend die Ergebnisse zusammen.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
               Abkürzungsverzeichnis 
Abb          Abbildung 
AG           Aktiengesellschaft 
AO           Abgabenordnung 
BGB         Bürgerliches Gesetzbuch 
Bsp.          Beispiel 
Co.           Compagnie 
DCF         Discounted Cash Flow 
EBIT        Earnings Before Interest and Tax 
               Euro 
EStG        Einkommensteuergesetz 
GbR         Gesellschaft bürgerlichen Rechts 
GmbH      Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
GmbHG   Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz 
GuV         Gewinn- und Verlustrechnung 
HGB        Handelsgesetzbuch 
IAS          International Accounting Standards 
IDW         Institut der Wirtschaftsprüfer 
IFRS        International Financial Reporting Standards 
KG           Kommanditgesellschaft 
KGaA      Kommanditgesellschaft auf Aktien 
OHG        Offene Handelsgesellschaft 
o.V.          ohne Verfasser 
StG          Stille Gesellschaft 
Vgl.          Vergleich 
1.  Einleitung
Mit dieser Arbeit sollen die vielfältigen und umfangreichen Möglichkeiten 
einer  Unternehmensbewertung  im  heutigen  Wirtschaftsleben  dargestellt 
werden.  
Da  aus  unterschiedlichen  Gründen,  wie  Erwerb,  Verkauf,  Aufnahme  oder 
Ausscheiden  eines  Gesellschafters  oder  Auflösung  von  Betrieben  und 
Einrichtungen  der  Wert  eines  Unternehmens  sachlich  und  zutreffend 
bewertet  werden  muss,  haben  sich  in  dieser  Ausrichtung  der 
Betriebswirtschaftslehre  ein  breit  gegliedertes  Wissen  mit  den 
entsprechenden  Methoden  angesammelt,  die  teilweise  auch  kontrovers 
diskutiert werden. 
Gleichzeitig 
werden 
in 
dieser 
Thematik 
vom 
IDW  
(Institut 
der 
Wirtschaftsprüfer) 
und 
den 
genossenschaftlichen 
Prüfungsverbänden Grundsätze festgelegt, wann Unternehmensbewertungen 
durchzuführen sind. 
Bei  der  durchgeführten  Betrachtung  der  Eigentumsformen  ist  das 
Hauptaugenmerk einmal darauf zu richten wie viele Ausprägungen es in der 
Bundesrepublik  gibt  und  weitergehend  auf  das  Vorhandensein  der 
unterschiedlichen finanziellen Aussagen eines Betriebes. 
Bei der Betrachtung der Methoden zur Unternehmensbewertung muss eine 
Aussage  zur  Qualität  einer  konkreten  Anwendung  getätigt  werden  und 
welche  gesetzlichen  Vorgaben  es  gibt.  Davon  hängt  dann  folgend  ab, 
welcher Aufwand unter Beachtung der Kosten - Nutzen - Relation 
betrieben werden muss. 
Weiterhin ist mit in Betracht zu ziehen, dass Unternehmensbewertungen 
nicht  nur  bei  großen  oder  international  aufgestellten  Unternehmungen 
durchzuführen  sind,  sondern  ein  Großteil  dieser  Tätigkeit  in  den 
Unternehmensformen der mittleren und kleinen Betriebe stattfindet. 
                                                            - 1 - 
2.  Eigentumsformen von Unternehmen
 2.1  Rechtsformen des Privaten Rechts
Zur  Gründung  eines  Unternehmens  besteht  in  der  Bundesrepublik 
Deutschland  generell  eine  Wahlfreiheit  in  Bezug  auf  die  Rechtsformwahl. 
Es  gibt  hierzu  einige  Ausnahmen  wo  die  Betriebsart  einem  Formenzwang 
unterliegt (z. B. Genossenschaften, Hypothekenbanken und Kapitalgesell-  
schaften). Hier hat der Gesetzgeber klare rechtliche Vorgaben in Form von 
speziellen Gesetzen erlassen. Die Wahl der Rechtsform geht wesentlich mit 
den  wirtschaftlichen  Zielen,  steuerlichen  Gegebenheiten  und  der  Form  der 
Absicherung einher. 
2.1.1  Personengesellschaften
Einzelunternehmung:    Die  Stellung  der  Einzelunternehmen  richtet  sich 
besonders  nach  dem  Handelsgesetzbuch  (HGB)  und  dem  Bürgerlichen 
Gesetzbuch (BGB). Der Inhaber betreibt seine  Geschäfte auf eigene  
Rechnung  und  haftet  mit  seinem  gesamten  Vermögen.  Gleichzeitig  ist 
festzuhalten, dass man bei einer Handelstätigkeit die Bezeichnung 
(Ist) Kaufmann führen muss und diese Geschäftstätigkeit im Handelsregister 
eingetragen  wird.  Bei  einer  nicht  überwiegend  handelsgewerblichen 
Tätigkeit  besteht  die  Möglichkeit  sich  als  (Kann)  Kaufmann  in  das 
Handelsregister eintragen zu lassen. 
Die Leitung des Betriebes obliegt dem Unternehmer, dem der Gewinn oder 
der Verlust uneingeschränkt zufällt. 
Das  Einzelunternehmen  hat  bis  zu  einer  bestimmten  Größe  keine 
Prüfungspflichten und keine Pflichten zur Veröffentlichung zu erfüllen und 
kann dahingehend seinen Gewinn durch die Einnahmenüberschussrechnung 
ermitteln.  Bei  kaufmännischer  Tätigkeit  oder  ab  einem  Jahresumsatz  von 
500.000    bzw.  einem  steuerlichen  Gewinn  von  mehr  als  50.000    pro 
Abrechnungsjahr (Periode) ist der Unternehmer verpflichtet nach  
§ 141 Abgabenordnung  (AO)
  1
 und § 4 Einkommensteuergesetz (EStG) 
 2 
die  Buchführung  zu  erstellen  und  jährliche  Abschlüsse  durchzuführen.
1  Bundesministerium der Justiz (1977): Abgabenordnung, http://www.gesetze-im-internet. 
                                                     de/ao_1977/_141.html, letzter Zugriff am 04.07.2013 
2  o.V. (2006): Steuergesetze 1, S. 24 
                                                                   - 2 - 
Gesellschaft bürgerlichen Rechts:    Mit  der  GbR  können  sowohl 
wirtschaftliche als auch ideelle Ziele verfolgt werden. 
Bei  der  wirtschaftlich  ausgerichteten  Unternehmensform  können  nicht  nur 
natürliche, sondern  auch  juristische  Personen  als  Gesellschafter 
vertraglich festgelegt sein. Der Status wird wesentlich durch das BGB (§§ 
705 ff.) 
3 
bestimmt, weshalb sie auch BGB- Gesellschaft genannt wird. Die 
GbR  wird,  wenn  nicht  anders  vereinbart,  gemeinschaftlich  geleitet  und 
vertreten. Alle Gesellschafter sind auch Gesamtschuldner und werden damit 
gleichmäßig  am  Gewinn  und  Verlust  beteiligt.  Eine  Pflicht  zur 
Veröffentlichung der Unternehmenszahlen, oder zur Rechnungslegung und 
Prüfung  besteht  nicht.  In  der  Regel  reicht  eine  einfache  Gewinn-  und 
Verlustrechnung zum Jahresabschluss. Die GbR ist durch Beschluss des  
Bundesgerichtshofes seit 2001 bedingt rechtsfähig.  
Offene Handelsgesellschaft:      Die  OHG  kann  als  die  Grundform  der 
Zusammenarbeit von Kaufleuten betrachtet werden. Der Zusammenschluss 
erfolgt  von  mindestens  zwei  Gesellschaftern  und  wird  über  einen  Gesell- 
schaftsvertrag  begründet.  Rechtlich  geregelt  wird  die  OHG  insbesondere 
durch  das  Handelsgesetzbuch  (§§  105  ff.) 
4
  und  das  Bürgerliche 
Gesetzbuch.  Die  Eintragung  ins  Handelsregister  hat  zum  Beginn  der 
Geschäftstätigkeit  zu  erfolgen.  Vertreten  wird  die  Gesellschaft  von  allen 
Gesellschaftern gleichberechtigt und in voller Handlungsbreite, es sei denn 
vertraglich  wurde  eine  andere  Regelung  festgelegt.  Die  Haftung  erfolgt 
durch alle Gesellschafter zu gleichen Teilen unbeschränkt. 
Über das Publizitätsgesetz ist bei großen OHG (Bilanzsumme > 65 Mio. ) 
die Prüfungs- und Offenlegungspflicht für jede Periode vorgesehen. 
Bei  kleineren  OHG  ist  über  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  und  die 
Handelsbilanz ein finanzieller Einblick in das Unternehmen gewährleistet. 
Dies  setzt  natürlich  eine  ordnungsgemäße  Buchführung  über  das  gesamte 
Geschäftsjahr voraus. 
3  Kropholler, J. (2008): Studienkommentar BGB, S. 509  
4  Overhoff, A., Sanfleber-Decher, M., Schruff, W.  (1990): Unternehmensformen und 
                                                                                                 Rechnungslegung, S. 19 
                                                             - 3 -  
Kommanditgesellschaft:        Bei  der  KG  handelt  es  sich  betreffend  der 
Haftungsfragen  um  eine  abgewandelte  offene  Handelsgesellschaft  mit 
mindestens  zwei  Beteiligten.  Hierbei  nimmt  der  Komplementär  die  Rolle 
des voll haftenden Gesellschafters ein, welcher auch eine juristische Person 
sein kann. Der Kommanditist haftet nur in  Höhe seiner getätigten Einlagen 
und  ist  von  der  Geschäftsführung  sowie  der  Vertretung  nach  außen 
ausgeschlossen.  Eine  Offenlegungspflicht  der  Geschäftszahlen  besteht 
genauso  wie  bei  der  OHG  nur  für  große  Kommanditgesellschaften. 
Gleichwohl ist für jedes Geschäftsjahr eine Bilanz sowie eine Gewinn- und 
Verlustrechnung zu erstellen. Die gesetzlichen Vorgaben sind besonders im 
Handelsgesetzbuch (§§ 161 ff.)  
5  
festgehalten. 
Stille Gesellschaft:   Die Stille Gesellschaft stellt für den Inhaber oder die 
Inhaber eines Handelsunternehmens eine gute und sichere Beschaffung von 
Fremdkapital  dar.  Durch  die  stille  Beteiligung  mittels  eines 
Gesellschaftsvertrages  fallen  keine  Fremdkapitalzinsen  an  und  die  Einlage 
geht  in  das  Firmeneigentum  über.  Eine  Ausschüttung  erfolgt  nur  bei 
positiver  Jahresbilanz,  die  Verlustbeteiligung  erfolgt  in  der  Regel  nicht. 
6
Ein  Mitspracherecht  des  stillen  Gesellschafters  ist  grundsätzlich  nicht 
vorgesehen,  es  sei  denn  vertraglich  wurde    etwas    anderes    vereinbart. 
Es wird unterschieden zwischen typischer und atypischer stiller Beteiligung. 
Da die Beteiligung an den dafür in Frage kommenden Unternehmensformen 
stattfindet,  gelten  hier  die  gleichen  Bedingungen  zur  Erstellung  und 
eventuellen Offenlegung von wirtschaftlichen Jahresergebnissen. 
2.1.2  Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung:   Die Errichtung einer GmbH kann  
durch  eine  oder  mehrere  Personen  erfolgen.  Sie  hat  den  Charakter  einer 
juristischen Person mit eigener Rechtsfähigkeit. Die notarielle Beurkundung 
des  Gesellschaftsvertrages  und  die  anschließende  Eintragung  ins  Handels- 
register sind zwingende Voraussetzungen für einen Geschäftsbetrieb. 
5  o.V. (2008): Handelsgesetzbuch, S. 46  
6  o.V. (2008): Handelsgesetzbuch, S. 49 
- 4 - 
Die  Haftung  gegenüber  den  Gläubigern  erfolgt  nur  in  Höhe  des 
Stammkapitals,  welches  mindestens  25.000    betragen  muss.  Der  oder  die 
Gesellschafter  bestimmen  einen  oder  mehrere  Geschäftsführer.  
Die  Gesellschafterversammlung  als  oberstes  Organ  trifft  alle 
Entscheidungen  im  Rahmen  der  Satzung  und  des  GmbH- Gesetzes. 
7 
Alle  Geschäftsvorfälle  müssen  für  die  umfangreiche  Rechnungslegung 
lückenlos  dokumentiert  werden.  Die  Buchführung  hat  sowohl  zeitlich 
(Grundbuch), als auch sachlich geordnet (Hauptbuch) zu erfolgen. 
Damit ist es unter anderem auch unterjährig möglich einen Überblick über 
die Finanz- und Ertragslage und das Vermögen der Gesellschaft zu haben. 
Am  Ende  des  Geschäftsjahres  sind  eine  Bilanz  mit  Anhang,  eine  Gewinn- 
und  Verlustrechnung,  sowie  der  Lagebericht  zu  erstellen.  Hierbei  sind  das 
Bilanzrichtliniengesetz, das Handelsgesetzbuch und das GmbH- Gesetz  
zu beachten. Die Unterlagen sind so zu fertigen, dass ein tatsächliches Bild 
der Finanz- und Ertragslage sowie des Vermögens der Kapitalgesellschaft 
ersichtlich wird.
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Ab einer
bestimmten Bilanzsumme, Umsatzgröße oder 
Mitarbeiteranzahl ist eine Jahresabschlussprüfung durch einen 
Abschlussprüfer  durchzuführen.
Aktiengesellschaft:      Die  Aktiengesellschaft  ist  die  stark  vertretene 
Unternehmensform  für  Großbetriebe  in  der  Bundesrepublik  Deutschland. 
Dies ist besonders damit zu begründen, dass eine Kapitalbeschaffung über 
Aktien  in  großem  Umfang  realisiert  werden  kann.  Gleichzeitig  ist  es  mit 
dieser  Unternehmensprägung  möglich,  vielen  Personen  einen  Anteil 
(Aktien)  an  der  Gesellschaft  einzuräumen.  Die  AG  ist  eine 
Handelsgesellschaft  mit  eigener  Rechtsfähigkeit.  Ihre  Gründung  erfordert 
mindestens  ein  Grundkapital    von  50.000    und  einen  oder  mehrere 
Gesellschafter.  Auch  hier  sind  ein notariell  beurkundeter  Vertrag  und  eine 
Eintragung ins Handelsregister erforderlich.                                                      
Die  Organe  des  Unternehmens  sind  Vorstand,  Aufsichtsrat  und 
Hauptversammlung. 
7 Overhoff, A., Sanfleber-Decher, M., Schruff, W.  (1990): Unternehmensformen und 
                                                                                                Rechnungslegung, S. 43 
8  o.V. (2008): Handelsgesetzbuch, S. 59 
                                                              - 5 - 
Der Publizitätsumfang ist von der Größe der Aktiengesellschaft abhängig. 
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Grundsätzlich  hat  die  AG  insbesondere  die  Anforderungen  des 
Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches zu erfüllen, was zur Erstellung 
der jährlichen Bilanz mit Anhang, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie des 
Lageberichtes führt. Ab einer
bestimmten Bilanzsumme, Umsatzgröße oder 
Mitarbeiteranzahl  hat  zutreffend  auch  die  AG  eine  Jahresabschlussprüfung 
durch einen Abschlussprüfer  durchzuführen.
Bei  Konzernabschlüssen  nach  HGB  oder  IFRS-  Regeln  sind  weiterhin  die 
Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel mit aufzunehmen. 
2.1.3  Mischformen von Gesellschaften 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft:  
Die  GmbH  &  Co.  KG  ist  im  rechtlichen  Sinn  eine  besondere  Form  der 
Kommanditgesellschaft, deren einziger persönlich haftender Gesellschafter  
(Komplementär)  die  GmbH  ist.  In  den  meisten  Fällen  sind  dies  dann 
personell der oder die Gesellschafter der GmbH. Da die GmbH & Co. KG 
eine Personengesellschaft ist, finden hier hauptsächlich die Vorschriften des 
HGB  für  eine    KG,  aber  auch  das  GmbHG  ihre  Anwendung.  Das  betrifft 
einerseits  die  Buchführungen  und  die  Jahresabschlüsse,  die  zweimal  zu 
erstellen  sind,  als  auch  die  Berücksichtigung  der  speziellen 
Steueranforderungen (Körperschaftssteuer und Einkommensteuer) in dieser 
Form  eines Unternehmens.   
Bei  der  Publizitätspflicht  wird  die  GmbH  &  Co.  KG  wie  eine 
Kapitalgesellschaft behandelt. 
Kommanditgesellschaft auf Aktien:   Die KGaA ist eine Gesellschaftsform 
mit  eigener  Rechtspersönlichkeit  und  mit  einem  in  Aktien  aufgeteiltem 
Grundkapital  (mindestens  50.000  ).  Sie  weist  Merkmale  einer 
Personengesellschaft  und  einer  Aktiengesellschaft  auf,  wird  aber  im 
Wesentlichen wie eine AG behandelt. Der Komplementär haftet mit seinem  
9  Overhoff, A., Sanfleber-Decher, M., Schruff, W.  (1990): Unternehmensformen und 
                                                                                                 Rechnungslegung, S. 225 
- 6 - 
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2013
- ISBN (PDF)
- 9783961160907
- Dateigröße
- 296 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede – Abteilung Meschede
- Erscheinungsdatum
- 2017 (Februar)
- Note
- 2,0
- Schlagworte
- Unternehmen Eigentum Multiplikatorverfahren Ertragswertverfahren Unternehmensbewertung
- Produktsicherheit
- Diplom.de
 
					