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Islamic Banking

Die schariakonforme Bank

©2014 Bachelorarbeit 35 Seiten

Zusammenfassung

Unter dem Begriff "Islamic Banking" versteht man die Konformität von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen mit der Scharia. Ein großer Unterschied zwischen dem klassischen und dem islamischen Bankenwesen besteht darin, dass bei islamischen Banken nicht nur die gesetzlichen, sondern auch die religiösen Vorschriften zu beachten sind. Alle Geschäfte sowie Verträge müssen bei islamkonformen Banken ohne Zinsen stattfinden.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Abkürzungsverzeichnis
AAOIFI
Accounting and Auditing Organization
of
Islamic
Financial
Institutions
a.s.s.
alaihi-salatu wa-salam (Allahs Segen
und Frieden seien auf ihm)
BaFin Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht
bzw. beziehungsweise
ca. circa
d.h. das
heißt
etc.
et cetera (und so weiter)
Hrsg. Herausgeber
u.a. unter
anderem
Übers. d. d. Verf.
Übersetzung durch den Verfasser
Vgl. Vergleich
z.B. zum
Beispiel
II

Symbolverzeichnis
% Prozent
& und
III

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Absolutes Bevölkerungswachstum der Muslime in Deutschland ... 4
Abbildung 2: Relatives Bevölkerungswachstum der Muslime in Deutschland ... 5
Abbildung 3: Die Bestandteile der Fiqh ... 8
Abbildung 4: Der Zertifizierungsprozess ... 15
Abbildung 5: Struktur eines Murabaha-Kontrakts ... 17
Abbildung 6: Gegenüberstellung von Islamic und konventionellen Banking ... 18
IV

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Die Banken suchen immer wieder nach neuen Möglichkeiten, ihren jeweiligen
Marktanteil zu steigern, da die brancheninterne Konkurrenz stark zugenommen
hat.
Das Privatkundengeschäft in Deutschland ist rückläufig.
1
Aus den Statistiken
der letzten Jahre ist zu entnehmen, dass die Branche darüber hinaus zunehmend
an Dynamik verliert.
2
Um dem entgegenzusteuern, sollten Banken
Entwicklungen einleiten, die dazu dienen, neue Zielgruppen anzusprechen und zu
erreichen.
In den letzten Jahren wurden in Europa bzw. in Deutschland mehrere
Konferenzen u.a. Seminare über islamische Finanzdienstleistungen veranstaltet.
Der Markt für das sogenannte ,,Islamic Banking" entwickelt sich weltweit, und
die Zukunftsaussichten sind beeindruckend, wobei dieses Teilgebiet mit seinem
geringen Branchenanteil seit Jahren mit hohen Wachstumsraten wächst.
3
Islamic Banking bietet angesichts seiner lukrativen Entwicklung demnach eine
gute Möglichkeit für die klassischen Banken. Allerdings unterscheidet sich
Islamic Banking vom konventionellen Bankenwesen dadurch, dass es den
strengen Vorschriften der Scharia unterliegt, d. h. bei islamischen Banken werden
sämtliche Verträge und Transaktionen ohne Zinszahlungen geschlossen und
abgewickelt.
Um die muslimischen Zielgruppen zu erreichen, sollten sich die konventionellen
Banken an den Glaubensregeln der Scharia orientieren ­ was freilich nicht ganz
unproblematisch wäre, da das Bankengeschäft der klassischen Finanzinstitutionen
auf dem Geschäftsmodell ,,Zinsen" basiert.
1
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 1.
2
Vgl. Tietmeyer, Hans / Rolfes, Bernd (2007), S. 43 f.
3
Vgl. Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 21.
1

1.2 Zielsetzung
Mit Hilfe dieser Arbeit soll der Leser einen Einblick in das Islamic Banking
erlangen. Das schariakonforme Bankensystem soll als alternatives Geschäftsfeld
den Finanzbedarf von Muslimen und Nicht-Muslimen befriedigen. Es richtet sich
jedoch nicht nur an Muslime, sondern spricht auch andere Kundenkreise an. Es
soll mit dieser Arbeit deshalb, den konventionellen Banken vor Augen geführt
werden, dass Bankgeschäfte auch ohne Zinszahlungen funktionieren können und
in Deutschland diesbezüglich ein hohes Marktpotenzial besteht.
1.3 Gang der Untersuchung
Bei der Anfertigung der vorliegenden Thesis wurde gemäß des deskriptiven
Ansatz mittels Literaturrecherche vorgegangen. Um das System des Islamic
Banking verstehen zu können, wird zunächst eine Einführung in die Grundlagen
des Islams gegeben. Ebenso wird auch auf die quantitative Entwicklung der
islamischen Bevölkerung in Deutschland eingegangen. Anschließend werden die
Quellen des Islams und das islamische Recht behandelt.
Dann werden die Prinzipien des Islamic Banking thematisiert. Zu Beginn werden
dabei die grundsätzlichen Verbote wie Riba, Gharar und Maysir erklärt, um
danach das Scharia-Board vorzustellen, das für die Überwachung der Scharia-
Konformität sämtlicher Produkte und Prozesse zuständig ist. Darüber hinaus
behandelt dieses Kapitel die Unterschiede zu klassischen Banken. Dabei werden
die einzelnen Funktionen der konventionellen und islamischen Banken einander
gegenübergestellt.
In Kapitel 4 wird das Marktpotenzial des Islamic Banking in Deutschland
eingeschätzt. Ebenso werden die gegenwärtige Situation und die möglichen
Zukunftsaussichten des Islamic Banking dargestellt und skizziert, bevor die
Thesis mit einem zusammenfassenden Fazit abgeschlossen wird.
2

2 Grundlagen des Islams
2.1 Der Islam
Der Islam ist die jüngste der drei monotheistischen Religionen. Sie beginnt mit
dem
Propheten Mohammed (a.s.s.), der mit dem Koran die letzte Offenbarung
innerhalb von 23 Jahren erhielt.
4
Der Islam bedeutet so viel wie ,,Unterwerfung unter", ,,Hingabe an oder unter
Gott" oder ,,Ergebenheit in den Willen des Gottes".
5
Das Wort ,,Islam" entspringt
dem Wortstamm ,,Silm" bzw. ,,Selam", was sich mit Ergebung, Frieden oder
Vertrauen bzw. Glück, Wohlbefinden und Sicherheit übersetzen lässt.
6
Eine
zusätzliche Definition des Islams lautet Friede für Körper und für Seele.
7
Der Islam besteht aus fünf Säulen ­ dem Glaubensbekenntnis, dem Gebet, der
Pflichtabgabe (Zakat), dem Fasten und der Pilgerfahrt ­, die durch den Propheten
Mohammed (a.s.s.) bekannt gegeben wurden.
8
Jeder, der das Glaubensbekenntnis
(Schahada)
9
ausspricht, kann ohne weitere Voraussetzungen Muslim werden.
10
Für einen gläubigen Muslim wird dann das Gebet, das fünf Mal pro Tag zu
unterschiedlichen Zeiten stattfindet, zur wichtigsten Pflicht.
11
Die Pflichtabgabe,
die auch Almosensteuer genannt wird, beträgt 2,5 Prozent des Gesamtvermögens
und muss einmal im Jahr als Hilfe an die Armen abgegeben werden.
12
Im heiligen
Monat Ramadan sollten alle Muslime fasten, deren gesundheitliche Konstitution
dies zulässt. Darüber hinaus sollten auch all jene die Pilgerfahrt nach Mekka
antreten, die über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügen.
13
4
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 5.
5
Vgl. Spuler-Stegemann, Ursula (2007), S. 14, und Öztürk, Yasar Nuri (2000), S. 11.
6
Vgl. Öztürk, Yasar Nuri (2000), S. 11.
7
Vgl. Bergmann, Daniel K. (2008), S. 22.
8
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 7-9.
9
Das Glaubensbekenntnis oder die Schahada ist die erste Säule des Islams und bedeutet, dass es
keine Gottheit gibt außer Allah und Mohammed (a.s.s.) der Gesandte Allahs ist.
10
Vgl. Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 27.
11
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 9.
12
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 10, und Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 27.
13
Vgl. Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 27.
3

Der Islam ist nicht nur eine Religion, sondern umfasst auch rechtliche und
politische Wertvorstellungen.
14
Das bedeutet, dass der Islam eine Lebensart ist,
die sowohl das Privatleben der Menschen als auch verschiedene Lebens- und
Gesellschaftsbereiche wie Politik, Recht, Wirtschaft und Wissenschaft
beeinflusst.
15
Der Anteil der Muslime an der Weltbevölkerung beträgt in absoluten Zahlen etwa
1,6 Milliarden Menschen, das heißt fast ein Viertel der gesamten Erdbevölkerung
gehört dem Islam an ­ Tendenz steigend.
16
Damit gilt der Islam als zweitgrößte
Weltreligion nach dem Christentum.
17
In Deutschland leben derzeit mehr als vier
Millionen Muslime. Die meisten davon sind Sunniten, während die Aleviten
sowie die Imamiten und Schiiten auf den weiteren Plätzen rangieren.
18
Der
islamische Bevölkerungsteil in Deutschland hat seit 1990 gleichmäßig
zugenommen.
19
In Abbildung 1 lässt sich die zurückliegende und auch die zu
erwartende künftige Entwicklung zwischen 1990 und 2030 beobachten.
Abbildung 1: Absolutes Bevölkerungswachstum der Muslime in Deutschland
Quelle: Eigene Darstellung
14
Vgl. Bergmann, Daniel K. (2008), S. 22.
15
Vgl. Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 28 f.
16
Vgl. Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 22.
17
Vgl. www.globalreligiousfutures.org (2013), abgerufen am 30.07.2014, Dokument 9 der CD,
Übers. d. d. Verf.
18
Vgl. www.statista.com (2009), abgerufen am 30.07.2014, Dokument 10 der CD.
19
Vgl. www.citizentimes.eu (2011), abgerufen am 30.07.2014, Dokument 11 der CD.
4

Das Schaubild zeigt, dass der muslimische Bevölkerungsanteil im Jahr 1990 bei
etwas über 2,5 Millionen Menschen lag. In der Zukunft, also im Jahr 2030, wird
erwartet, dass die islamische Bevölkerung dann knapp 5,6 Millionen Personen
umfassen wird. Während der prozentuale Anteil der Muslime an der
Gesamtbevölkerung in Deutschland im Jahr 1990 nur 3,2 Prozent betrug, wird
sich im Jahr 2030 die muslimische Bevölkerung im Vergleich zu 1990 mehr als
verdoppelt haben.
20
In Abbildung 2 wird der relative Anteil der islamischen Bevölkerung in
Deutschland zwischen 1990 und 2030 dargestellt.
Abbildung 2: Relatives Bevölkerungswachstum der Muslime in Deutschland
Quelle: Eigene Darstellung
2.2 Quellen des Islams
Der Islam speist sich aus vier Quellen, dem Koran, der Sunna, der Ijma und der
Qiyas. Diese Quellen haben auch eine große Bedeutung für das islamische Recht
(worauf in Kapitel 2.3 näher eingegangen wird).
21
Als erste und wichtigste Quelle
20
Vgl. www.citizentimes.eu (2011), abgerufen am 30.07.2014, Dokument 11 der CD.
21
Vgl. Kügler, Daniel (2009), S. 11.
5

des Islams gilt der Koran.
22
Der Quran oder Koran ist das heilige Buch, welches
als wörtliche Offenbarung Gottes durch den Erzengel Gabriel an den Propheten
Mohammed (a.s.s.) übermittelt wurde.
23
Es beinhaltet Regeln und Richtlinien, die
von gläubigen Menschen zu beachten sind. Die Sprache des heiligen Buches ist
das Arabische, und bis heute hat sich der Koran nicht verändert.
24
Die zweite Quelle des Islams ist die Sunna, bei der es sich um überlieferte
Äußerungen und Handlungsweisen des Religionsstifters Mohammed (a.s.s.)
handelt.
25
Es sind z.B. Verhaltensweisen oder Sprüche, aber auch Empfehlungen
des Propheten, ,,die von seinen Anhängern gesammelt und später in Form der
sogenannten Hadithen verschriftlicht wurden".
26
Sie bilden eine grundlegende
Richtschnur für das muslimische Leben.
27
Die Sunna wird in den Hadithen
überliefert, weshalb die Wörter Sunna und Hadith
28
sich in ihrer Bedeutung
ähneln.
29
Nach dem Koran gilt die Sunna als zweitwichtigste Quelle des Islams.
30
Da weder Koran noch Sunna Antworten auf sämtliche Fragen des Lebens und der
Religion lieferten, ist die dritte Quelle Ijma entstanden. Der Begriff Ijma meint
eine überwiegende Einigkeit unter islamischen Rechtsgelehrten mit Blick auf eine
bestimmte Situation oder Frage.
31
Es ist wichtig, dass diese Entscheidungen der
großen Rechtsgelehrten Parallelitäten zum Koran und zur Sunna haben.
32
Es ist
dazu bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Ijma eine große Bedeutung
im Islamic Banking hat, da die Meinungen der muslimischen Rechtsgelehrten
nicht im Koran oder in der Sunna stehen.
33
Der Qiyas gilt als vierte Quelle des Islams. Es handelt sich dabei um Ableitungen
und Schlussfolgerungen aus den Quellen Koran, Sunna und Ijma. Der Qiyas steht
22
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 5.
23
Vgl. Spuler-Stegemann, Ursula (2007), S. 44.
24
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 5.
25
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 5.
26
Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 33.
27
Vgl. Bergmann, Daniel K. (2008), S. 27.
28
Hadithe sind die menschlichen Worte und Taten des Propheten Mohammed (a.s.s.).
29
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 6.
30
Vgl. Bergmann, Daniel K. (2008), S. 27.
31
Vgl. Farah, Caesar (2003), S. 192 (Übers. d. d. Verf.), und Kügler, Daniel (2009), S. 12.
32
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 6.
33
Vgl. Kügler, Daniel (2009), S. 12.
6

für Analogie oder Analogieschluss und dient als Basis für das islamische Recht.
34
Als einfaches Beispiel für das Verfahren des Qiyas lässt sich das Verbot des
Weins anführen, da aufgrund dieses Verbots auf alle anderen alkoholischen
Getränke verzichtet wurde.
35
2.3 Islamisches Recht
2.3.1 Die Scharia
Ein großer Unterschied zwischen dem klassischen und dem islamischen
Bankenwesen besteht darin, dass bei islamischen Banken nicht nur die
gesetzlichen, sondern auch die religiösen Vorschriften zu beachten sind. Diese
religiösen Rechtsvorschriften werden vom islamischen Recht, der Scharia,
vorgegeben.
36
Die Scharia leitet sich aus den Primärquellen (Koran und Sunna) ab
und stellt die islamische Gesetzgebung dar.
37
In der Übersetzung bezeichnet das
Wort Scharia den vorgeschriebenen Weg, der sich aus verschiedenen
Bestandteilen zusammensetzt.
38
Die Scharia gilt nicht nur als Sammlung religiöser
Gebote und Verbote,
39
sondern regelt auch sämtliche Lebensbereiche der
Muslime, wie etwa das religiöse, politische, soziale und häusliche Leben.
40
Der
Begriff Scharia fungiert als Wegweiser, der den Menschen zu Gott führen soll,
und stellt demnach eine Orientierung dar, wie sich Muslime in verschiedenen
Lebenssituationen zu verhalten haben.
41
Dementsprechend ist in der Scharia
zwischen ,,Halal" und ,,Haram" zu unterscheiden. Das Wort Halal bedeutet das
Zulässige, Erlaubte und Gestattete, während unter Haram das Unzulässige,
Verbotene und Nicht-Gestattete verstanden wird.
42
Diese Vorschriften sollen den
Menschen dabei behilflich sein, sich in ihrem Leben zu orientieren.
43
Die Scharia
34
Vgl. Farah, Caesar (2003), S. 193 (Übers. d. d. Verf.).
35
Vgl. Kügler, Daniel (2009), S. 12.
36
Vgl. Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 32.
37
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 7.
38
Vgl. Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 32.
39
Vgl. Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 32.
40
Vgl. Laldin, Mohammad Akram (2007), S. 3 (Übers. d. d. Verf.).
41
Vgl. Spuler-Stegemann, Ursula (2007), S. 91.
42
Vgl. Gassner, Michael / Wackerbeck, Philipp (2010), S. 33.
43
Vgl. Ashrati, Mustafa (2008), S. 7.
7

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Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783961160570
ISBN (Paperback)
9783961165575
Dateigröße
746 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule RheinMain
Erscheinungsdatum
2016 (November)
Note
1,7
Schlagworte
Islam Scharia Fiqh Riba Islamic Banking
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