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Kann der Ausbildungsberuf zum Operationstechnischen Assistenten die Fachkrankenpflege für den OP ersetzen?

©2014 Diplomarbeit 97 Seiten

Zusammenfassung

Seit mehr als zwanzig Jahren gibt es, aufgrund des demografischen Wandels und schwierigen Arbeitsbedingungen in den OP Abteilungen, einen Mangel an Fachpersonal im OP Funktionsdienst der Krankenhäuser. Strukturelle Veränderungen der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und finanzieller Druck, durch die Einführung der DRG´s, verstärkten den mangelnden Nachwuchs in den OP Abteilungen. Durch Initiative und Förderung der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) entstand nach dem Vorbild ausländischer Ausbildungen und auf Grundlage der in Deutschland bestehenden Fachweiterbildung für den Operationsdienst, eine verkürzte Spezialausbildung für den OP Bereich. Die Spezialausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA), ist auf den operativen Funktionsdienst ausgerichtet und verzichtet auf eine vorrausgehende Ausbildung zum/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Trotz mangelnder Anerkennung, hat sich die Ausbildung bundesweit etabliert. Die entstandene Ausbildung wurde bei den verschiedenen Akteuren umstritten diskutiert. Pflegeverbände sahen in ihr eine Schmalspurausbildung, Ärzte- und Krankenhausverbände eine notwendige Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes. Eine bundesweite staatliche Anerkennung für die Tätigkeit im OP, gibt es bis heute nur für die Fachweiterbildung für den Operationsdienst. Unbestritten ist, dass der Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTA) für den heutigen OP Betrieb, aufgrund des Nachwuchsmangels, nicht mehr weg zu denken ist. Vergleichend zur Ausbildung in Deutschland wird ein Überblick über die Ausbildungen in Österreich und der Schweiz gegeben. Das Berufsbild der Operationstechnischen Assistenten ist in vielen Ländern ein anerkannter Beruf mit jeweils ganz unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Die langjährige politische Auseinandersetzung der verschiedenen Akteure wird durch Aussagen aus Politik, von Ärzte- und Pflegeverbänden beschrieben, die bis heute zu keiner bundesweiten staatlichen Regelung geführt haben. Dazu werden, anhand einer qualitativen Inhaltsanalyse der Rahmenlehrpläne der beiden Ausbildungen Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit Fachweiterbildung und des Operationstechnischen Assistenten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kategorien erfasst und in einem erstellten Bewertungsraster nach Umfang und Inhalt der Ausbildung analysiert. In einem weiteren Schritt werden anhand von Schlüsselkompetenzen die Kategorien der Ausbildungen auf Basis eines Kompetenzmodells untersucht.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ... 4
Abbildungsverzeichnis ... 6
1
Thematische Abgrenzung ... 7
2
Historische Entwicklung ... 9
2.1
Fachpersonenmangel ... 11
2.2
Entstehung neuer Berufsbilder ... 12
3
Ausbildungen im deutschsprachigen Ausland ... 13
3.1
Ausbildung in der Schweiz ... 13
3.1.1
Zugangsvoraussetzungen ... 14
3.1.2
Inhaltliche Kriterien ... 15
3.2
Ausbildung in Österreich ... 17
3.2.1
Zugangsvoraussetzungen ... 18
3.2.2
Inhaltliche Kriterien ... 18
3.3
Interpretation der Modelle Schweiz und Österreich ... 20
4
Berufspolitische Aspekte ... 20
4.1
Pflegeverbände ... 22
4.2
Rolle der Ärzteverbände ... 24
4.3
Deutsche Krankenhausgesellschaft ... 25
4.4
Politik ... 26
5
Vorstellung der Analyse ... 28
5.1
Analyseverfahren ... 28
5.2
Bestimmung der Grundlagen ... 29
5.2.1
Einordnung in den berufsbildenden Kontext ... 30
5.2.2
Rechtliche Zuständigkeiten für die Ausbildungen ... 31
5.3
Systematisches Vorgehen ... 32
5.4
Analyse nach Ausbildungen ... 33
5.4.1
Kategorienbildung ... 35
5.4.2
Lernbereich Kernaufgaben im OP ... 37
5.4.3
Lernbereich Pflege von Menschen ... 38
5.4.4
Lernbereich Rahmenbedingungen ... 39
5.4.5
Lernbereich Selbstwahrnehmung/berufliches Handeln ... 39
5.5
Bewertung ... 40
2

5.6
Analyse nach Kompetenzen ... 44
5.6.1
Struktur der Analyse ... 45
5.6.2
Kompetenzverteilung ... 49
5.6.3
Fachkompetenz ... 52
5.6.4
Selbstkompetenz ... 53
5.6.5
Sozialkompetenz ... 53
5.6.6
Methodenkompetenz ... 54
5.6.7
Kommunikative Kompetenz ... 55
5.6.8
Lernkompetenz ... 56
5.7
Bewertung und Interpretation ... 56
6
Qualifikationsanforderung für den Operationsdienst ... 59
7
Fazit und Ausblick ... 61
7.1
Ausbildung von Spezialisten und Generalisten ... 63
7.2
Mögliche Entwicklung ... 64
8
Literaturverzeichnis ... 65
9
Verzeichnis der Gesetze ... 70
10 Anlagen ... 71
Anlage 1: Vergleich der Zulassungsbedingungen der Ausbildungen ... 71
Anlage 2: Vergleich der theoretischen Unterrichtsstunden ... 72
Anlage 3: Ausbildungsvergleich der Kategorie Kernaufgaben ... 73
Anlage 4: Ausbildungsvergleich Kategorie Pflege von Menschen ... 75
Anlage 5: Ausbildungsvergleich Kategorie Rahmenbedingungen ... 79
Anlage 6: Ausbildungsvergleich Kategorie Selbstwahrnehmung ... 83
Anlage 7: Vergleich Einteilgung in Fachkompetenzen ... 88
Anlage 8: Vergleich Einteilung in Methodenkompetenz ... 90
Anlage 9: Vergleich Einteilung in Sozialkompetenzen ... 92
Anlage 10: Vergleich Einteilung in Selbstkompetenz ... 93
Anlage 11: Vergleich Einteilung in Lernkompetenz ... 94
Anlage 12: Prozentuale Verteilung der Kompetenzen ... 96
Anlage 13: Unterrichtsstunden in Kompetenzkategorien ... 97
3

Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
BBG
Bundesgesetz über die Berufsbildung ­ Berufsbil-
dungsgesetz (Schweiz)
BBiG
Berufsbildungsgesetz (Deutschland)
BGB Bürgerliches
Gesetzbuch
BIBB
Bundesinstitut für Berufsbildung
DBfK
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
DGF
Deutsche Gesellschaft für Funktionsdienste
DGSV
Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung
dipl. diplomiert
Dipl. GuK
Diplom Gesundheits- und Krankenpflege
DKG Deutsche
Krankenhausgesellschaft
DKI Deutsches
Krankenhausinstitut
DRG
Diagnosis Related Groups
EN
Euronorm
FWB Fachweiterbildung
ggf. gegebenenfalls
GuK Gesundheits-
und
Krankenpflege
GuK-SV
Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-
Verordnung
HF höhere
Fachschule
ISO
Internationale Organisation für Normung
KMK Kultusministerkonferenz
KrPflAPrV Krankenpflegeausbildungsprüfungsverordnung
KrPflG
Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege
(Krankenpflegegesetz)
MAB
Medizinische Assistenz Berufe
MiVo Mittlere
Volksschule
NDS Niedersachsen
OP Operationssaal
OTA Operationstechnische
Assistenz
RKI Robert
Koch-Institut
SBK Schweizer
Berufsverband der Pflegefachfrauen und
Pflegefachmänner
4

ThürSOHBFS Thüringer
Schulordnung für die Höhere
Berufsfachschule
­
dreijährige
Bildungsgänge
TOA Technischer
Operationsassistent
5

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ablaufmodell Analyse der Unterrichtsstunden (eigene Grafik)
Abbildung 2: Rahmenbedingungen der Ausbildungen (eigene Grafik)
Abbildung 3: Ermittlung der Stunden nach einheitlichen Kategorien (eigene
Grafik)
Abbildung 4: Stundenanzahl der Kategorie Kernaufgaben OP (eigene Grafik)
Abbildung 5: Stundenanzahl der Kategorie Pflege (eigene Grafik)
Abbildung 6: Stundenanteile der Kategorie Rahmenbedingungen (eigene Grafik)
Abbildung 7: Stundenanteile berufl. Selbstverständnis (eigene Grafik)
Abbildung 8: Vergleich Unterrichtsstunden in der Gesamtansicht (eigene Grafik)
Abbildung 9: Verteilung der Unterrichtsstunden der OTA-Ausbildung (eigene
Grafik)
Abbildung 10: Anteilige Übersicht der Unterrichtsstunden (eigene Grafik)
Abbildung 11: Unterrichtsstunden der Ausbildungen nach Kategorie (eigene
Grafik)
Abbildung 12: Gesamtstunden praktischer Teil der Ausbildungen (eigene Grafik)
Abbildung 13: Darstellung der Handlungskompetenzen (eigene Grafik)
Abbildung 14: Ablaufmodell Analyse der Kompetenzen (eigene Grafik)
Abbildung 15: Textselektion in zwei Kategorien (eigene Grafik)
Abbildung 16: Statistik Kompetenzen in der OTA-Ausbildung (eigene Grafik)
Abbildung 17: Kompetenzen der OTA-Ausbildung (eigene Grafik)
Abbildung 18: Handlungskompetenzen GuK FWB (eigene Grafik)
Abbildung 19: Stundenanteile in Kompetenzen (eigene Grafik)
Abbildung 20: Differenz der Kompetenzen bei GuK mit FWB vs. OTA (eigene
Grafik)
6

1 Thematische
Abgrenzung
Seit mehr als zwanzig Jahren gibt es, aufgrund des demografischen Wandels
und schwierigen Arbeitsbedingungen, einen Mangel an Fachpersonal im OP-
Funktionsdienst der Krankenhäuser. Strukturelle Veränderungen der Gesund-
heits- und Krankenpflegeausbildung und finanzieller Druck durch die Einführung
der Diagnosis Related Groups (DRG) verschärfen den Mangel an Nachwuchs in
den OP-Abteilungen.
Auf Initiative und mit Förderung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft
(DKG) entstand nach dem Vorbild ausländischer Ausbildungen und auf Grundla-
ge der in Deutschland bestehenden Fachweiterbildung für den Operationsdienst
eine verkürzte Spezialausbildung für den OP-Bereich.
Diese Spezialausbildung zum Operationstechnischen Assistenten
1
(OTA) ist
speziell auf den operativen Funktionsdienst ausgerichtet und setzt keine vorheri-
ge Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger voraus. Trotz fehlender
staatlicher Anerkennung ist die Ausbildung inzwischen bundesweit etabliert.
Die Einführung der Ausbildung zum OTA war bei den verschiedenen Akteuren
umstritten und wurde kontrovers diskutiert. Pflegeverbände sahen in ihr eine
,Schmalspurausbildung`, Ärzte- und Krankenhausverbände eine notwendige
Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes. Eine bundesweite
staatliche Anerkennung für die Tätigkeit im OP gibt es bis heute nur für die
Fachweiterbildung für den Operationsdienst.
Unbestritten ist, dass der Beruf des Operationstechnischen Assistenten aus dem
heutigen OP-Betrieb aufgrund der stattgefundenen Entwicklung und des damit
verbundenen Nachwuchsmangels nicht mehr wegzudenken ist.
Diese Arbeit gibt einen Überblick über die historische Entwicklung der OP-Pflege
und die Entstehung des neuen Berufs der Operationstechnischen Assistenz.
Vergleichend zur deutschen OTA-Ausbildung werden die äquivalenten Ausbil-
dungen in Österreich und der Schweiz dargestellt. Das Berufsbild des Operati-
onstechnischen Assistenten ist auch in anderen Ländern anerkannt und weist
jeweils unterschiedliche Rahmenbedingungen auf.
1
Zu Gunsten der einfacheren Lesbarkeit wird bei den Berufsbezeichnungen die männliche Form
verwendet.
7

Mittels Aussagen der verschiedenen Akteure aus Politik sowie Ärzte- und Pflege-
verbänden wird die langjährige politische Auseinandersetzung beschrieben, die
hierzulande bis heute zu keiner bundesweiten staatlichen Regelung geführt hat.
Das Ziel dieser Arbeit ist ein empirischer Vergleich der Ausbildungen für den
OP-Funktionsdienst in Deutschland, um auf dieser Grundlage eine Aussage zur
Ersetzbarkeit der Fachkrankenpflege im OP treffen zu können.
Dazu werden ­ anhand einer quantitativen und qualitativen Inhaltsanalyse der
Richtlinien und Empfehlungen der Ausbildungen Gesundheits- und Krankenpfle-
ger mit Fachweiterbildung und Operationstechnischer Assistent ­ Gemeinsam-
keiten und Unterschiede in Kategorien erfasst und nach Umfang und Inhalt der
Ausbildung analysiert.
In einem weiteren Schritt werden anhand von Handlungskompetenzen die zu
erlernenden Kompetenzen der beiden Ausbildungswege analysiert.
Die Ergebnisse der Analyse werden mit Qualifikationsanforderungen für den
Operationsdienst abgeglichen.
Dieses methodische Vorgehen sollte es möglich machen, eine Ersetzbarkeit der
Fachkrankenpflege durch die Operationstechnische Assistenz zu bewerten.
8

2 Historische
Entwicklung
In der Literatur des frühen 19. Jahrhunderts sind viele Unterlagen zur Kranken-
pflege, zu den Anforderungen an die OP-Pflege und zur Arbeit im Lazarett zu
finden. So gibt es bereits ab 1882 die Zeitschrift für Krankenpflege, in der u. a.
auch Berichte zu neuen Instrumenten und Sterilisationsverfahren vorgestellt wur-
den. In den entsprechenden Lehrbüchern der Zeit wurden die Anforderungen an
eine OP-Schwester deutlich herausgestellt. Die Aufgaben der OP-Gehilfen oder -
Schwestern wurden oft im Zusammenhang mit einem hohen Grad an Organisati-
onsfähigkeit und der zu beachtenden Asepsis im OP aufgeführt. So musste ­
neben der Kernaufgabe der Pflege der Patienten ­ umfangreiches Wissen über
Hygienemaßnahmen erworben werden, es mussten die Örtlichkeiten für Operati-
onen und die Krankenbehandlung eingerichtet und versorgt sowie dem Arzt zur
Hand gegangen und für eine entsprechenden Aufbereitung der Materialien ge-
sorgt werden. Besonders beim Instrumentieren kam es darauf an, in Ruhe und
mit viel Aufmerksamkeit zu arbeiten: ,,Jedes Ueberhasten [!] muß [!] vermieden
werden und gilt dies ganz besonders von dem Instrumente zureichenden Laza-
rethgehülfen [!], weil dieser bei Unvorsichtigkeit sowohl den Operateur, als auch
sich oder andere Larzarethgehülfen [!] verletzen könnte" (Unterrichtsbuch für
Lazarethgehülfen 1887: 202).
Auch in späteren Jahren wurde viel Wert auf gut ausgebildetes Personal gelegt.
So gab es an den chirurgischen Universitäten regelmäßig Vorlesungen für Kran-
kenpflegepersonal. Leitende Operationsschwestern hatten es sich zur Aufgabe
gemacht, ihr Wissen um das professionelle Arbeiten im OP an neue Schwestern
weiterzugeben. ,,Jede Operationsschwester sei sich der Größe ihrer verantwor-
tungsvollen Arbeit bewußt [!]. Diese erfordert von ihr die allergrößte Gewissen-
haftigkeit, Selbstdisziplin, peinlichste Sauberkeit, großen Ordnungssinn dazu ein
ruhiges und bescheidenes Wesen" (Kaboth 1937: 11).
In den 1930er Jahren entstanden, aufgrund der zunehmenden Wichtigkeit fach-
lich kompetenter Tätigkeit im OP, die ersten Lehrbücher für Operationsschwes-
tern, die von einzelnen leitenden Schwestern wie auch von Chirurgen verfasst
wurden. So schreibt Fischer: ,,Das Benehmen im Operationssaal, die Aufgaben
der Operationsschwester kann man nicht aus Büchern, sondern nur aus der
praktischen Arbeit lernen" (Fischer et al. 1940: 263). Das bedeutet, dass neben
den vielen fachlichen Anforderungen bezüglich der Tätigkeiten auch die soziale
Komponente zu berücksichtigen war. Die OP-Schwester ,,...soll verstehen, daß [!]
9

der Kranke vor Eingriffen ängstlich ist und alles tun, dem Kranken die unange-
nehme Zeit kurz vor der Operation zu erleichtern" (Fuchs 1953: 209).
In der Nachkriegszeit kam es in Deutschland durch die Teilung in Besatzungszo-
nen zu einer Veränderung der Berufsorganisationen und zur Gründung von Lan-
desverbänden. Eine gesteuerte berufspolitische wie fachliche Weiterentwicklung
war dadurch kaum möglich. Zudem hatten ,,viele Schwestern... während des
Krieges nur eine verkürzte, völlig ungenügende Ausbildung erhalten" (Elster
2000: 33). In den Jahren des ,Wirtschaftswunders` änderten sich die Verhältnisse
und die Prioritäten der Menschen, insbesondere für Frauen gab es nun vermehrt
die Möglichkeit, berufstätig zu sein. In der Krankenpflege entstand ein Personal-
mangel, der sich durch den Bau von neuen Krankenhäusern noch verschärfte.
Erstmals in den 1960er Jahren wurden ausländische Krankenschwestern ange-
worben. Als problematisch stellte sich, wie auch in den Folgejahren bei den Be-
mühungen um eine europäische Zusammenarbeit in der Krankenpflege, die Aus-
bildungsqualität dar. Zudem hatte in fast allen europäischen Ländern die Kran-
kenpflege eine bedeutendere gesellschaftliche Stellung als in Deutschland.
Aufgrund des sich zunehmend weiterentwickelnden Standards der medizinischen
Behandlung und der Operationsverfahren lag es im Interesse der OP-
Schwestern sowie der Ärzte und Krankenhäuser, das Personal in entsprechen-
den Spezialausbildungen zu schulen. Dafür wurden vielerorts hauseigene Wei-
terbildungen angeboten. Diese für die Schwestern attraktiven und interessanten
Weiterbildungen ­ allerdings nur in wenigen Kliniken möglich ­ und die Situation
des Personalmangels in den 1960er Jahren führte schon damals zu erfolgreichen
Abwerbungen zwischen den Kliniken. Nicht nur aus diesem Grund sah es der
Agnes-Karll-Verband ,,als Aufgabe des Berufsverbandes an, [sich] für eine Sys-
tematisierung der Weiterbildungsgänge und für bundeseinheitliche Regelungen
einzusetzen" (Elster 2000a: 159). Man wollte als Verband aus der Pflege Einfluss
auf die Spezialausbildungen nehmen, da ,,...bisher die Ärzte bzw. Ärzteverbände
mit ihren Vorstellungen" (Elster 2000b: 173) dominiert hätten.
So wurde 1968 ein Fachausschuss für OP-Pflege im Agnes-Karll-Verband ge-
gründet. Die Entwicklung wurde in der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf-
gegriffen und im Mai 1971, unter Mitwirkung des Pflegeverbandes, eine Empfeh-
lung für die Einführung einer Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger gegeben.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft als Vertreterin der Krankenhäuser unter-
10

stützte die Entwicklung dabei nicht ganz uneigennützig, wurde hierdurch doch
eine für alle Krankenhäuser einheitliche Richtlinie für die Spezialisierung der
Pflegekräfte entworfen. Ganz einfach war die Weiterbildung aber nicht in allen
Krankenhäusern einzuführen, ,,...da die Freistellung und [der] Lehrgang Geld
kosteten" (Robert-Koch-Stiftung 2000: 113).
In einigen Bundesländern wurde die Weiterbildung schließlich 1979 staatlich an-
erkannt. Nach der Einführung der Fachweiterbildung wurde durch die Arbeitsge-
meinschaft Weiterbildung im Operationsdienst des Deutschen Berufsverbandes
für Krankenpflege ein umfangreicher Lernzielkatalog erstellt. Inhaltlich wurde
erstmalig anhand von Pflegetheorien die Arbeit im OP beschrieben, wobei noch
1995 in einem OP-Handbuch ausgeführt wurde: ,,Es gibt kein festgelegtes Be-
rufsbild einer/s Fachkrankenschwester/-krankenpflegers im Operationsdienst,
obwohl die Anforderungen ständig steigen" (Middelanis 1995: 1).
2.1 Fachpersonenmangel
Durch eine Angleichung der Krankenpflegeausbildung an das europäische Ni-
veau wurde auch ein Perspektivwechsel vollzogen: ,,Mit der Ausrichtung auf die
Pflege von ,,Menschen aller Altersgruppen" wird der Blick auf unterschiedliche
Lebensphasen sowie auf wechselnde institutionelle Kontexte gerichtet" (Hunden-
born 2010: 231). Die Folge für die Krankenpflegeausbildung war, dass der Ein-
satz von Schülern in Funktionsabteilungen nicht mehr geplant wurde. Ullrich
schreibt zum Pflichteinsatz OP und Intensivstation: ,,Einige Schulen haben dies
für sich so interpretiert, dass die Schüler weder den OP noch die Intensivstation
von innen sehen" (Ullrich 2010: 230). Durch den fehlenden Nachwuchs aus den
Krankenpflegeausbildungsgängen gab es nur noch vereinzelt interessierte Schü-
ler, die auf eigenes Engagement hin einen Einsatz in den OP-Abteilungen absol-
vierten.
In den Fachabteilungen führte das zu vielfältigen Problemen, schließlich war man
nun auf der Suche nach einer alternativen Nachwuchsquelle. Der Bereich war
bisher nur Pflegekräften vorbehalten, da der Zugang zum OP nur über die Kran-
kenpflegeausbildung gegeben war. Die Folge war, dass pflegefremde Organisa-
tionen wie der Verband der Krankenhausträger neue Ausbildungen für den OP in
ihrem Sinne entwickelten.
11

2.2 Entstehung
neuer
Berufsbilder
Mit der Begründung eines Fachkräftemangels und langen Ausbildungszeiten hat
die Deutsche Krankenhausgesellschaft seither die Ausbildung zum Operations-
technischen Assistenten in Deutschland vorangetrieben, angelehnt an die Aus-
bildungen im europäischen Ausland wie der Schweiz oder den Niederlanden.
In einigen privaten Krankenhäusern entstanden auch hausspezifische Lösungen.
Die etablierteste Ausbildung war die erstmals im Evangelischen Krankenhaus
Mühlheim an der Ruhr angebotene Ausbildung zum Operationstechnischen As-
sistenten. Das grundsätzliche Interesse der Krankenhausträger war es hierbei,
möglichst schnell Personal mit geringem Kostenaufwand einsetzen zu können.
Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten setzt keine vorherige
Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung voraus. Die Verfügbarkeit in der OP-
Abteilung wird gewährleistet durch den Einsatz von Schülern über die gesamte
Ausbildungsdauer von drei Jahren. Die Ausbildungskosten sind auf dem Niveau
der Kosten für eine Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten, in einigen
Häusern in etwa auch so hoch wie bei einer Gesundheits- und Krankenpflege-
ausbildung. Mittlerweise gibt es laut OTA-Schulträgerverband ,,weit über 500
Ausbildungskrankenhäuser" (OTA-Schulträgerverband 2013: Internet). Begrün-
det wird eine verkürzte Ausbildung mit der Argumentation, ,,Krankenpflege [und
ähnliche Ausbildungen] können das dringend benötigte Spezialwissen ohne zu-
sätzliche Qualifizierung nicht abdecken" (Fritz 2001: 138).
Zwanzig Jahre nach Einführung des ersten Ausbildungsgangs gibt es weiterhin
einen Fachkräftemangel in den OP-Abteilungen. ,,Die Nachfrage nach OP-
Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt ist seit Jahren deutlich angestiegen. Ein Ende
des Trends ist nicht abzusehen" (Neiheiser 2009: 336). Diese Situation wird sich
auch aufgrund des immer älter werdenden Personals und des demografischen
Faktors nicht ändern. Erschwerend kommen noch die ,,...schlechten Arbeitsbe-
dingungen..." (Gille 2009: 337) hinzu. In der Personalbefragung des Pflegebaro-
meters 2011 wird eindrücklich dargestellt, dass ,,...bei 78,16 % der Befragten die
Arbeitsbelastung zugenommen hat und 87 % der Befragten eine bessere Bezah-
lung wünschten..." (Busse 2012: 100). Weiter schreibt Busse: ,,Einzelne OPs
müssen geschlossen werden, obwohl das für das betroffene Haus eine wirt-
schaftliche Katastrophe ist ­ wegen Personalmangels" (Busse 2012a: 101).
12

3
Ausbildungen im deutschsprachigen Ausland
Personalmangel führt seit mehreren Jahren auch in anderen Ländern zu der
Entwicklung, Alternativberufe für den OP-Bereich zu schaffen. Aufgrund des his-
torischen Hintergrunds der Pflegeberufe ist im OP-Bereich meist Krankenpflege-
personal tätig. Die geänderten Umstände und der medizintechnische Fortschritt
in der Chirurgie haben auch in anderen Ländern Ausbildungsformate hervorge-
bracht, nach deren Absolvierung ohne vorherige Pflegeausbildung Hilfstätigkei-
ten verrichtet werden können.
Die Entwicklung in Deutschland weist sowohl Parallelen als auch Unterschiede
auf zu der Entwicklung bezüglich dieses Berufsfeldes in den anderen deutsch-
sprachigen Ländern. In vergleichender Absicht werden die Ausbildungen für den
OP-Bereich in Österreich und der Schweiz dargestellt. Wie in Deutschland ist es
auch dort möglich, als Gesundheits- und Krankenpfleger zu arbeiten. Die der
deutschen Bezeichnung ,Gesundheits- und Krankenpflege` entsprechende Be-
zeichnung lautet in Österreich ,diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege` und
in der Schweiz ,diplomierter Pflegefachmann`. In Österreich und der Schweiz
kann im Gegensatz zu Deutschland die Gesundheits- und Krankenpflegeausbil-
dung zudem mit einem Diplom oder Bachelorabschluss beendet werden. Dies
richtet sich nach den Zugangsvoraussetzungen und den zu erreichenden Ab-
schlüssen an den Ausbildungsstätten bzw. Fachhochschulen. Eine Entwicklung
hin zu Sonderausbildungen und Hilfsberufen für den Operationsbereich hat es in
Österreich und der Schweiz zeitlich parallel zur Entwicklung der Fachweiterbil-
dungen in Deutschland ebenfalls gegeben.
In den frühen 1970er Jahren entstand in Deutschland die Fachweiterbildung für
den Operationsdienst, die nach vorangegangener Krankenpflegeausbildung und
2-jähriger Berufserfahrung im OP-Bereich absolviert werden kann. In der
Schweiz wie in Österreich entstanden Sonderausbildungen für die Absolventen
des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege. In den letzten
dreißig Jahren hat es verschiedene Reformen und Neuordnungen bei den Hilfs-
berufen des Gesundheitsystems gegeben.
3.1
Ausbildung in der Schweiz
In der Schweiz werden die Gesundheitsausbildungen seit 2005 durch die O-
dASanté organisiert und geregelt. Die ,,OdASanté ist die Nationale Dach-
Organisation der Arbeitswelt Gesundheit. Sie vertritt die gesamtschweizerischen
Interessen der Gesundheitsbranche in Bildungsfragen für Gesundheitsberufe.
13

Sie wurde am 12. Mai 2005 gegründet und besteht aus den Spitzenverbänden
der Arbeitgeberorganisationen im Gesundheitswesen sowie der Schweizerischen
Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren" (OdASanté
2012: Internet).
Etwa zeitgleich zur Entwicklung der deutschen Fachweiterbildung für den Opera-
tionsdienst entstand in der Schweiz der Ausbildungsberuf des Technischen Ope-
rationsassistenten: ,,Im Frühjahr 1973 wird versuchsweise mit dem ersten Ausbil-
dungslehrgang für Technische Operationsassistenten (TOA) begonnen. Die Ver-
ordnung über die Schule für Technische Operationsassistenten vom 23. April
1974 (nGS 9, 493) schafft die rechtlichen Grundlagen für eine selbständige Insti-
tution mit dem Kanton als Träger" (Staatsarchiv St. Gallen: Internet), ferner wur-
de ,,im Laufe der Jahre..mit der Professionalität die Anerkennung vom Schweize-
rischen Roten Kreuz SRK gefordert" (Stucki-Wehner 1995: 16). Den Unterlagen
des Schweizer Staatsarchivs ist zu entnehmen, dass im November 1996 die
Schulen für Gesundheits-und Krankenpflege und diejenigen für Technische Ope-
rationsassistenten fusionierten. 2004 begann der letzte Lehrgang der Ausbildung.
Abgelöst wurde diese 2007 durch einen neuen Studiengang mit der Berufsbe-
zeichnung ,Technischer Operationsfachmann HF`. Infolgedessen trat im selben
Jahr ein neues Berufsbildungsgesetz in Kraft, nach dem die Kantone die hoheitli-
chen Aufgaben für die Berufsbildung im Gesundheitsbereich an den Bund abzu-
geben hatten. Ab 2007 wurde der Ausbildungsberuf Technischer Operationsas-
sistent durch den Studiengang ,Dipl. Fachmann Operationstechnik HF` abgelöst.
Der neue Studiengang ist gemäß der Vorgaben aus dem Rahmenlehrplan der
Nationalen Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit strukturiert.
Neben Dipl. Fachmännern Operationstechnik HF sind auch Dipl. Pflegefachmän-
ner im OP-Bereich tätig. Im Rahmen des Studiengangs Dipl. Pflegefachmann
kann eine Sonderausbildung für die Pflege im Operationsbereich absolviert wer-
den. Diese Weiterbildung ist im Bundesgesetz für Gesundheits- und Kranken-
pflegeberufe geregelt.
3.1.1 Zugangsvoraussetzungen
Beide Berufe bedingen aufgrund des Hintergrundes unterschiedliche Vorausset-
zungen. Für Dipl. Fachmänner Operationstechnik HF gilt: ,,Zum Bildungsgang
sind [
] Kandidaten zugelassen, die über einen in der Schweiz anerkannten
Sekundarabschluss II oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen und
die Bedingungen einer Eignungsabklärung erfüllen" (OdASanté 2009: 20).
14

Zur Verkürzung der Ausbildungszeit werden ggf. Kompetenzen aus vorangegan-
genen Ausbildungen nach genauer Prüfung anerkannt. Für den Studiengang
zum Dipl. Pflegefachmann Operationstechnik HF ,,...sind
Kandidaten zugelas-
sen, die über einen in der Schweiz anerkannten Abschluss der Sekundarstufe II
oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen und die Bedingungen einer
Eignungsabklärung erfüllen.Voraussetzung für die Weiterbildung ist ein durch
das Schweizer Rote Kreuz anerkanntes Diplom und eine vom paritätischen Ko-
mitee zugelassene Weiterbildungsstätte" (SBK: Internet). Die Weiterbildung wird
durch den Schweizer Berufsverband für Pflegefachfrauen/-männer anerkannt.
Die Weiterbildung zum Dipl. Pflegefachmann im Operationsbereich wird berufs-
begleitend in einem Zeitrahmen von zwei Jahren absolviert.
3.1.2 Inhaltliche
Kriterien
Als inhaltliche Grundlage der schweizer Ausbildung zum Dipl. Fachmann Opera-
tionstechnik HF gilt der Leitfaden der OdASanté vom Januar 2008 als Rahmen-
lehrplan. Die Aufgaben und zu erlernenden Tätigkeiten und Kompetenzen wer-
den in Arbeitsprozessen beschrieben, die wiederum Arbeitsfeldern und Kontex-
ten zugeordnet sind.
Die zu erlernenden Kompetenzen liegen in den Arbeitsprozessen:
· Zudientätigkeiten
· Operationssituation
überblicken und aseptisch handeln
· Umgang mit medizintechnischen Geräten und Einrichtungen
· Planung und Koordination der Abläufe
· Instrumentiertätigkeiten
· Disziplinübergreifendes
Instrumentieren
· Aseptisches
Handeln
· Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten
· Beziehungsgestaltung mit den Patientinnen und Patienten
· Organisation
· Logistik
· Dokumentation
· Interprofessionelle
Zusammenarbeit
· Kommunikation
15

· Qualitäts-
und
Risikomanagement
· Berufsbezogenes
Selbstmanagement
· Wissenstransfer
(Zusammenfassung aus OdASanté-Rahmenlehrplan Bildungsgang Operationstechnik)
Der Lehrplan umfasst 5400 Lernstunden, die Ausbildung dauert drei Jahre.
Rechtlich geregelt sind die Ausbildungsrichtlinien im Bundesgesetz vom 13. De-
zember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz ­ BBG), in der Ver-
ordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (Berufsbildungsverord-
nung ­ BBV), in der Verordnung des EVD vom 11. März 2005 über Mindestvor-
schriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und den Mindestvorschriften
für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren
Fachschulen (MiVo-HF) und im Leitfaden des BBG zur Erstellung von Rahmen-
lehrplänen für Bildungsgänge an höheren Fachschulen vom 31. März 2006 (Leit-
faden der OdASanté vom Januar 2008).
Die inhaltlichen Kriterien für die Weiterbildung zum Dipl. Pflegefachmann im Ope-
rationsbereich werden durch eine Kommission des Schweizer Berufsverbandes
festgelegt. ,,Die Kommission für die Weiterbildung zur Dipl. Pflegefachfrau/zum
Dipl. Pflegefachmann Operationsbereich ist das zuständige Fachorgan für die
Regelung und Überwachung der Weiterbildung. Sie setzt sich zusammen aus 4
Delegierten des Schweizer Berufsverband für Pflegefachfrauen und Pflegefach-
männer SBK und 4 Delegierten der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie"
(Schweizer Berufsverband für Pflegefachfrauen/-männer: Internet).
Bezogen auf die Fähigkeiten der Auszubildenden sind die Ziele der Weiterbil-
dung:
1. Sie sind verantwortlich für die Pflege, das Wohlbefinden und die Sicher-
heit des Patienten im Rahmen ihrer Berufskompetenz.
2. Sie haben die Fachkompetenz in den Bereichen Hygiene, Asepsis, Desin-
fektion und Sterilisation.
3. Sie beherrschen die fachtechnischen Fertigkeiten in den verschiedenen
Funktionen (ihrer Tätigkeit).
4. Sie sind fähig, das Instrumentarium, das Operationsmaterial und die Ap-
parate aufzubereiten, zu bedienen und zu warten, unter wirtschaftlichem
und ökologischem Aspekt.
16

5. In Notfall- und unvorhergesehenen Situationen setzen sie Prioritäten.
6. Sie sind fähig, in einer interdisziplinären und multikulturellen Gruppe kon-
struktiv mitzuarbeiten.
7. Sie beteiligen sich an der Anleitung von Mitarbeitern und engagieren sich
für die Qualität der Pflege in der Operationsabteilung.
8. Sie sind fähig, Verantwortung für eine Gruppe im Operationsbereich zu
übernehmen.
(Lehrstoff für den Weiterbildungsplan zur Dipl. Pflegefachfrau, Operationsbereich
(Reglement Art. I, Ziele der Weiterbildung) aus 2004: Internet)
Die Weiterbildung umfasst einen Stundenumfang von 200 Theoriestunden. Die
Anzahl der praktischen Stunden ist nicht festgelegt, sie sollen aber über die Aus-
bildungszeit von zwei Jahren verteilt sein (Reglement für die Weiterbildung
zur
Dipl. Pflegefachfrau, zum Dipl. Pflegefachmann
im Operationsbereich von 2000).
Zusammenfassend gesagt: Es gibt es in der Schweiz zwei verschiedene Wege
zu einer Assistenztätigkeit im OP-Bereich; entweder über eine Ausbildung zum
Dipl. Pflegefachmann mit einer entsprechenden Weiterbildung im Operationsbe-
reich auf Hochschulniveau oder über ein direktes Studium über die höhere Fach-
schule zum Dipl. Fachmann Operationstechnik HF.
3.2 Ausbildung
in
Österreich
In der Republik Österreich gibt es ebenfalls zwei verschiedene Berufe, in denen
nichtärztliche OP-Tätigkeiten im Operationsbereich ausgeführt werden können.
Sie können kategorisiert werden in den medizintechnischen Beruf der Operation-
sassistenz und den akademisch-pflegerischen Beruf des ,Gesundheits- und
Krankenpflegers mit Sonderausbildung Pflege im Operationsbereich`.
Seit den 1960er Jahren gab es in Österreich verschiedene Hilfsberufe, die im
Bundesgesetz zur Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der
Sanitätshilfsdienste geregelt waren. Ab dem 25. September 2012 werden die
medizinischen Assistenzberufe (Gipsassistent, Laborassistent, Obduktionsassis-
tent, Operationsassistent, Ordinationsassistent, Rehabilitationsassistent, Rönt-
genassistent und medizinischer Fachdienst) gebündelt im Medizinische Assis-
tenzberufe-Gesetz (BGBI_I_Nr.89/2012) geregelt.
17

Die Ausbildung erfolgt an den dafür vorgesehen Schulen für medizinische Assis-
tenzberufe.
Für Gesundheits- und Krankenpfleger ist ein Einsatz im OP jederzeit möglich.
Wie im Bundesgesetz der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe in § 17 be-
schrieben, umfassen die erweiterten Tätigkeiten im OP-Bereich eine gesonderte
Spezialausbildung. Die Inhalte und Verfahren der Spezialausbildung werden in
der ,,Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Sonder-
ausbildungen für Spezialaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Ge-
sundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung ­ GuK-SV)" in Anla-
ge 8 beschrieben.
3.2.1 Zugangsvoraussetzungen
,,Lehrgänge gemäß § 20 können auch für mehrere medizinische Assistenzberufe
kombiniert angeboten werden. Im Rahmen dieser kombiniert abgehaltenen Lehr-
gänge können die Lehrgangsteilnehmer/-innen der einzelnen Lehrgänge gleiche
Inhalte der theoretischen Ausbildungen gemeinsam absolvieren" (Bundesgesetz
über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie ­
Medizinische Assistenzberufe-Besetz ­ MABG 2011: 10). Alternativ dazu kann
eine Ausbildung in der Pflegehilfe mit mindestens einer Assistenzausbildung ab-
solviert werden. Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des 10.
Schuljahres.
Für den Beruf des Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegers mit Sonderausbildung
Pflege im Operationsbereich ist die Voraussetzung eine abgeschlossene Pflege-
ausbildung im gehobenen Dienst und eine Zustimmung der Leitung der Sonder-
ausbildung. Die Sonderausbildung kann nach einjähriger Berufserfahrung im OP-
Bereich absolviert werden.
3.2.2 Inhaltliche
Kriterien
In Österreich sind die medizinischen Assistenzberufe in einem eigenen Gesetz
geregelt, und zwar im Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die
Ausübung der Trainingstherapie (MAB-Gesetz):
,,§ 8. (1) Die Operationsassistenz umfasst die Assistenz von Ärzten/-innen bei der
Durchführung operativer Eingriffe nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht
18

eines/einer Arztes/Ärztin oder eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes
für Gesundheits- und Krankenpflege.
(2) Der Tätigkeitsbereich der Operationsassistenz umfasst
1. die Annahme, Identifikation und Vorbereitung der zu operierenden Patienten/-
innen einschließlich der Organisation des An- und Abtransportes,
2. die Vorbereitung des Operationsraums hinsichtlich der erforderlichen unsteri-
len Gerätschaften und Lagerungsbehelfe einschließlich deren Überprüfung auf
Funktionstüchtigkeit sowie deren Wartung,
3. die Assistenz des/der Operateurs/-in bei der Lagerung der Patienten/-innen,
4. die perioperative Bedienung der unsterilen Gerätschaften,
5. die Assistenz bei der Sterilisation der Geräte und Instrumente,
6. die Aufbereitung und Funktionskontrolle der unsterilen Gerätschaften und
7. die Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Opera-
tionsraums, der Gerätschaften und der Instrumente."
(Medizinische Assistenzberufe-Gesetz MABG 2012: 5)
Die Ausbildung in der Operationsassistenz umfasst laut MAB-Gesetz eine theo-
retische und eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von mindestens 1140
Stunden; vorgesehen sind dabei 340 Stunden theoretischer Unterricht und 800
Stunden für die praktische Ausbildung.
Die Spezialausbildung für Gesundheits- und Krankenpfleger umfasst theoreti-
sche Inhalte wie
· die spezielle Pflege im Operationsbereich,
· die Planung und Organisation im Operationsbereich,
· Grundlagen der Pflegeforschung,
· Kommunikation und Ethik,
· Hygiene ­ Organisation der Krankenhaushygiene,
· Medizintechnik,
· Chirurgische
Anatomie,
· allgemeine chirurgische Gebiete,
· spezielle chirurgische Gebiete sowie
· Grundlagen der Anästhesie und Pharmakologie
und fachpraktische Anteile im Operationsbereich.
(Zusammenfassung aus ,,Gesamte Rechtsvorschrift für Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-
Verordnung" in der Fassung von 2005)
19

Die Spezialausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil
von jeweils 500 Stunden und schließt mit der Bezeichnung ,Diplom Gesundheits-
und Krankenpfleger (Pflege im Operationsbereich)` ab.
Um es zusammenzufassen: Auch in Österreich gibt es zwei unterschiedliche
Berufsbilder. Die Operationsassistenz ist für Hilfsaufgaben im OP ausgebildet
und arbeitet unter Anleitung von Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegern. Eine
Operationsassistenz auf Hochschulniveau, die derjenigen in der Schweiz ähnlich
wäre, gibt es in Österreich nicht.
3.3
Interpretation der Modelle Schweiz und Österreich
Anhand beider Ländervarianten zu den Ausbildungsberufen im Operationsbe-
reich ist grundsätzlich zu sehen, dass es wie in Deutschland Bemühungen gibt,
Alternativen zur historischen Pflegeausbildung im Operationsdienst zu entwickeln
und weiter auszubauen. Dies wird in beiden Ländern mit ganz unterschiedlichen
Perspektiven und Zugangsvoraussetzungen umgesetzt. Während in der Schweiz
bereits der Beruf zum Dipl. Fachmann Operationstechnik HF zu den akademi-
schen Berufen zählt, gehört die Operationsassistenz in Österreich eher den
Hilfsberufen für die Zuarbeit der Pflegekraft an. Die gesellschaftliche Wertschät-
zung der Komplexität und Kompetenz in Ausbildung und Ausführung des Berufes
ist offensichtlich unterschiedlich.
In beiden Ländern gibt es ebenfalls eine Weiterbildung für OP-
Pflegefachpersonen. In der Schweiz ist jedoch ein höherer akademischer Status
zu erreichen. Die österreichische Spezialausbildung Pflege im Operationsbereich
ist der deutschen Fachweiterbildung ähnlicher.
Bemerkenswert ist, dass die Ausbildungen in der Schweiz mit den jeweiligen
akademischen Abschlüssen und damit auch einem höheren gesellschaftlichen
Stellenwert von den Arbeitgeberverbänden mitentwickelt wurden.
4 Berufspolitische
Aspekte
Mit der Entwicklung einer Fachweiterbildung für das Pflegepersonal der Anästhe-
sie, angeregt durch die anästhesiologischen Fachgesellschaften, begann für die
Fachpflege in Deutschland die Spezialisierung auf einem neuen Niveau. Ende
der 1960er Jahre waren es Ärzte, die aufgrund der immer umfangreicher wer-
20

denden Anforderungen an die Schwestern qualifiziertes Personal einforderten. In
der Folgezeit entwickelten Ärzte Kurse und Weiterbildungen für Pflegepersonal.
1968 begann der Agnes-Karll-Verband mit der Intensivierung der Fortbildungsar-
beit. Wie es Elster in einer Publikation zur Geschichte des Agnes-Karll-
Verbandes beschreibt, wurden Fachausschüsse gegründet und Mitglieder aufge-
rufen, sich zu den Fachausbildungen zu melden, um sich durch den Erwerb von
Spezialkenntnissen der Fachbereiche fortzubilden. Gemeinsam mit dem Perso-
nalausschuss der Deutschen Krankenhausgesellschaft wurden Richtlinien für
eine Fachweiterbildung für den Operationsdienst geschaffen. ,,Die Weiterbil-
dungsstätten, die nach den Richtlinien arbeiteten sowie die Weiterbildungslehr-
gänge bekamen die Anerkennung der DKG..." (Elster 2000c: 173).
Wegen des anhaltenden Personalmangels in den Funktionsbereichen und Ver-
änderungen in der Krankenpflegeausbildung waren die Krankenhäuser bemüht,
Alternativen zu den bestehenden Ausbildungen zu finden. Verschiedene Akteure
wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft und auch Ärzteverbände präferierten
daher die Möglichkeit, nichtärztliches Hilfspersonal ohne pflegerische Vorkennt-
nisse einsetzen zu können, um eine schnelle Verfügbarkeit von fachausgebilde-
tem Personal sicherzustellen.
Die Entwicklung von Alternativausbildungen durch die Deutsche Krankenhaus-
gesellschaft zusammen mit dem jetzigen Bundesverband der OTA-Schulen wur-
de von Seiten des Berufsverbandes für Krankenpflege kritisiert: ,,Da es keine
anderweitigen Regelungen für die Einrichtungen gibt, hat die DKG also die Vor-
gaben selbst bestimmt und die Prüfung der Einhaltung in ihrer Hand. Dieses Mo-
nopol ist durchaus nicht unumstritten..." (Heberer 2007a: 130).
Die Argumentation der DKG wie auch der Ärzteverbände stützt sich darauf, dass
die Tätigkeiten einer OP-Pflegefachperson nur zu geringen Anteilen tatsächlich
Bestandteil pflegerischer Tätigkeiten sind und die Hauptausrichtung auf dem me-
dizintechnischen Aspekt dieser Tätigkeiten liegt. Die Pflegeverbände konnten
eine Begründung dafür, dass es sich bei OP-Tätigkeiten um pflegerische Arbeit
handelt, bisher nicht erbringen. Darüber hinaus entstand eine Debatte über die
pflegerischen Tätigkeiten des Operationspersonals. Pflegevertreter aus den Be-
rufsverbänden bestehen auf der Notwendigkeit einer pflegerischen Grundausbil-
dung als Voraussetzung für die Tätigkeit im OP. ,,Bisher gibt es in Deutschland
keine rechtlich zwingenden Vorgaben an die spezifische Ausbildung des OP-
Personals" (Heberer 2007b: 127).
21

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783961160051
ISBN (Paperback)
9783961165056
Dateigröße
13.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hamburger Fern-Hochschule – Pflegemanagement
Erscheinungsdatum
2016 (Juli)
Schlagworte
Pflegeverbände Ärzteverbände Deutsche Krankenhausgesellschaft Kernaufgaben im OP Operationsdienst Operationstechnischer Assistent Fachkrankenpflege
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Titel: Kann der Ausbildungsberuf zum Operationstechnischen Assistenten die Fachkrankenpflege für den OP ersetzen?
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