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Die Nutzung von Kleinen und Großen Anfragen durch die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag

©2015 Masterarbeit 95 Seiten

Zusammenfassung

In der Zeit einer Großen Koalition, welche durch ihre zahlenmäßige Überlegenheit die Debatten im Bundestag dominiert und neben der die Beiträge der Opposition unterzugehen drohen, rückt die Opposition als parlamentarischer Akteur in das Interesse der Betrachtung. Diese muss sich trotz der Dominanz durchsetzen, um ihre Interessen zu artikulieren.
Für die Politikwissenschaft stellt sich in dieser Diskussion zunächst eine grundlegendere Frage. Es geht dabei um die Rolle, welche eine Oppositionspartei überhaupt im parlamentarischen Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland einnimmt und wie sie ihren Aufgaben nachkommt. Aus dieser Betrachtung heraus ergeben sich schließlich verschiedene Fragestellungen, die sich mit den Aktionsfeldern, der Funktion und der Struktur einer Opposition sowie den einzelnen Parteien in jener befassen. Hierbei kann das Hinterfragen der Kontrollwahrnehmung durch die Parlamentsminderheit eine solche Betrachtung darstellen. In Bezug auf die Ausfüllung der Kontrollfunktion des Parlaments stellen die Mittel der Interpellation, insbesondere Kleine und Große Anfragen, wichtige Gegenstände der Oppositionsarbeit dar. Es stellt sich dabei die Frage: Welche Anreize hat eine Oppositionspartei, um das Instrument der Großen und Kleinen Anfrage zu nutzen?

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


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Große und Kleine Anfragen ... 88
Wahlperioden ... 89
Wahlergebnisse und Fraktionsgrößen ... 89
Mehrheitsverhältnisse Bundesrat ... 89
Präferenzen und Wertvorstellungen ... 89
Anhang ... 91
A.
Tabellen ... 91
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabelle 2.1: Hypothesentabelle ... 33
Tabelle 4.1: Wahlperioden ... 41
Tabelle 4.2: Zweitstimmenanteil in Prozent nach Parteien ... 42
Tabelle 4.3: Parteien im Bundestag ... 43
Tabelle 4.4: Standpunkteübersicht der Parteien ... 59
Tabelle 4.5: Kleine Anfragen pro Monat nach Fraktionen ... 63
Tabelle 4.6: Große Anfragen pro Monat nach Fraktionen ... 63
Tabelle 4.7: Anteil eines Themenfelds im Wahlprogramm (in Prozent) ... 65
Tabelle 4.8: Kleine Anfragen pro Monat nach Fraktionen und Themenfeldern ... 67
Tabelle 4.9: Große Anfragen pro Monat nach Fraktionen und Themenfeldern ... 67
Tabelle 4.10: Mandate der Parteien im Bundestag ... 69
Tabelle 4.11: Kleine Anfragen pro Monat nach Fraktionen und
Bundesratsmehrheiten ... 76

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Tabelle 4.12: Große Anfragen pro Monat nach Fraktionen und
Bundesratsmehrheiten ... 77
Tabelle 5.1: Hypothesentabelle - Ergebnisse ... 81
Tabelle A1: Zuordnung der Themenfelder zu den Ministerien ... 91
Tabelle A2: Kleine Anfragen nach Fraktion ... 92
Tabelle A3: Große Anfragen nach Fraktion ... 92
Tabelle A4: Kleine Anfragen nach Fraktion und Themenfeld ... 93
Tabelle A5: Große Anfragen nach Fraktion und Themenfeld ... 93
Tabelle A6: Kleine Anfragen nach Fraktion und Bundesratsmehrheiten... 94
Tabelle A7: Große Anfragen nach Fraktion und Bundesratsmehrheiten ... 95
Abbildung 4.1: Links-Rechts-Skala 15. Wahlperiode ... 60
Abbildung 4.2: Links-Rechts-Skala 16. Wahlperiode ... 61
Abbildung 4.3: Links-Rechts-Skala 17. Wahlperiode ... 61

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1. Einleitung
In der Zeit einer Großen Koalition, welche durch ihre zahlenmäßige Überlegen-
heit die Debatten im Bundestag dominiert und neben der die Beiträge der Opposi-
tion unterzugehen drohen, rückt die Opposition als parlamentarischer Akteur in
das Interesse der Betrachtung. Diese muss sich trotz der Dominanz durchsetzen,
um ihre Interessen zu artikulieren. Da zum Beispiel die Redezeit im Parlament
entsprechend der Fraktionsstärken aufgeteilt wird (vgl. Deutscher Bundestag
2015a), steht den Oppositionsfraktionen nur ein kleiner Zeitraum in der Plenarde-
batte zur Verfügung, um sich in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. Doch
die öffentliche Debatte über die Auswirkungen einer solchen Regierungsdomi-
nanz befasste sich primär mit den Fragen, ob die Beteiligungsmöglichkeiten der
Parteien in der Opposition erweitert werden müssen oder zumindest die Hürden
für eine Beteiligung gesenkt werden können, um eine oppositionelle Repräsentati-
on im Deutschen Bundestag zu gewährleisten. Für die Politikwissenschaft stellt
sich in dieser Diskussion zunächst eine andere grundlegendere Frage. Es geht da-
bei um die Rolle, welche eine Oppositionspartei überhaupt im parlamentarischen
Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland einnimmt und wie sie ihren
Aufgaben nachkommt. Aus dieser Betrachtung heraus ergeben sich schließlich
verschiedene Fragestellungen, die sich mit den Aktionsfeldern, der Funktion und
der Struktur einer Opposition sowie den einzelnen Parteien in jener befassen.
Hierbei kann das Hinterfragen der Kontrollwahrnehmung durch die Parlaments-
minderheit eine solche Betrachtung darstellen. In Bezug auf die Ausfüllung der
Kontrollfunktion des Parlaments stellen die Mittel der Interpellation, insbesondere
Kleine und Große Anfragen, wichtige Gegenstände der Oppositionsarbeit dar. Es
stellt sich dabei die Frage: Welche Anreize hat eine Oppositionspartei, um das
Instrument der Großen und Kleinen Anfrage zu nutzen?
Nachdem das Ergebnis der Wahl zum 18. Bundestag keine Fortführung der Regie-
rung aus Union und FDP ermöglichte, eine Regierungskoalition aus SPD, Grünen
und der Linken auf breite Ablehnung stieß und es bei einer möglichen Koalition
der Unionsparteien mit den Grünen nur bei Sondierungsgesprächen blieb, bildete
sich die dritte Große Koalition aus CDU/CSU und
SPD (vgl. Hilmer/Merz 2014: 201ff). Diese Neuauflage der Großen Koalition

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verleiht einer Betrachtung der Arbeit des Deutschen Bundestags mit Blick auf die
oppositionellen Kontrolltätigkeiten eine aktuelle Relevanz.
,,Eine Große Koalition dominiert die parlamentarischen Abläufe, kann mit eigener
Mehrheit die Verfassung ändern und die politischen Aushandlungen durch die Verla-
gerung in informelle Runden der Öffentlichkeit entziehen. All dies schadet potenziell
der Demokratie. Den Kontrolleuren des Regierungslagers kommt daher während ei-
ner Großen Koalition eine besondere Bedeutung zu." (Lorenz 2010: 59)
Die Aufgabe der Regierungskontrolle obliegt derzeit somit einer zahlenmäßig
deutlich kleineren Opposition, als dies zu Zeiten von normalen Regierungsbünd-
nissen, wie einer minimum winning coalition, der Fall ist. Für die Öffentlichkeit
ist diese Konstellation von einem besonderen Interesse geprägt. Die oppositionelle
Kontrollausübung ermöglicht eine öffentliche Berichterstattung über verschiedene
Themen, in dem sie das Stellen von Anfragen nutzt und die Beantwortung jener
Fragen in den Medien thematisiert. Diese Arbeit ermöglicht eine gesellschaftliche
Teilhabe an den politischen Geschehnissen. Durch die Bevölkerung wird die Kon-
trolle der Regierung als eine der wichtigsten Aufgaben des Deutschen Bundestags
angesehen, sie stuft die Performance dabei allerdings nur als mittelmäßig ein (vgl.
Patzelt 2005: 530). Wenn nun durch die erneute Große Koalition die öffentlichen
Kontrollaktivitäten des Bundestags abnehmen sollten, könnte die gesellschaftliche
Bindung zum Parlament beeinträchtigt werden. Inwieweit eine effektive Regie-
rungskontrolle, mit einem Interesse an der Bereitstellung von Informationen für
die Öffentlichkeit, durch die Oppositionsparteien in verschiedenen Parlamentszu-
sammensetzungen stattfinden kann, ist daher eine Frage von aktueller gesell-
schaftlicher Bedeutung.
Während sich das gesellschaftliche Interesse an den Auswirkungen einer Großen
Koalition auf die Kontrollfähigkeit der Opposition orientiert, ergibt sich für eine
politikwissenschaftliche Betrachtung mit den strukturellen Eigenschaften von Op-
positionsparteien eine zusätzliche Bedeutung. Der Untersuchungsgegenstand der
Opposition ist dabei sehr umfassend. Je nachdem in welchen Themenbereich das
Hauptinteresse der Analyse liegt, sind verschiedene Ansätze und Eigenschaften
denkbar. Wenn es in erster Linie um einen länderspezifischen Wandel von Oppo-
sition geht oder um Eigenschaften der verschiedenen Oppositionsparteien in ei-
nem Staat, so kann zum Beispiel die Entwicklung der Opposition im zeitlichen

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Verlauf in Betracht kommen (s. Kirchheimer 1966). Sollen aber etwa verschiede-
ne Oppositionstypologien entwickelt werden, so reicht eine Untersuchung eines
Staates nicht aus, da dabei keine Variationen in der Regierungsform oder der poli-
tischen Kultur berücksichtigt werden müssen. Anhand einer vergleichenden Län-
derstudie könnten diese Faktoren mit einfließen und deutliche Unterschiede zwi-
schen Oppositionen in verschiedenen demokratischen Systemen aufzei-
gen (vgl. Dahl 1966: 332). Die Betrachtung der parlamentarischen Opposition
ermöglicht aber auch eine stark eingegrenzte Untersuchung. Eine Forschungsfrage
kann sich zum Beispiel explizit mit einem spezifischen Aufgabenbereich bzw.
Tätigkeitsfeld befassen und dabei einen Ländervergleich anfertigen oder sich auf
einen Staat konzentrieren. Die Analyse der Wahrnehmung der parlamentarischen
Kontrollaufgabe durch die Oppositionsparteien, wäre eine solche Betrachtung.
Als eine Kernaufgabe der parlamentarischen Opposition ist die Kontrolle von Re-
gierungshandeln zu verstehen, weshalb dieses Thema einen wichtigen Untersu-
chungsgegenstand der Oppositionsforschung darstellt. Das theoretische Konstrukt
von parlamentarischer Kontrolle wurde von verschiedenen Autoren und Autorin-
nen bereits umfassend abgehandelt (s. Steffani 1989; Holtmann/Patzelt 2004; Pat-
zelt 2013). Diese Grundlagen helfen zunächst dabei die Kontrollaktivitäten von
Oppositionsparteien zu verorten zu können, für eine empirische Untersuchung zu
den Gründen für die Ausübung von Kontrolle müssen aber im Speziellen die
messbaren Kontrollvorgänge näher betrachtet werden. Die Mittel der Interpellati-
on sind solche messbaren Kontrollvorgänge. Sie bilden neben der parlamentari-
schen Mitarbeit die umfassendste Möglichkeit der Kontrollausübung, da sie auch,
beziehungsweise insbesondere, öffentlichkeitswirksam sind. In der Oppositions-
forschung nimmt die Betrachtung der Mittel der Interpellation bisher nur einen
kleinen Anteil ein. Forschungsfragen haben sich dabei mit der Verteilung von
Anfragen auf die einzelnen Parteien befasst und Unterschiede aufgezeigt
(vgl. Siefken 2010: 26) oder sie haben beispielsweise die Kontrolltätigkeiten auf
einer inhaltlichen Ebene der Anfragen im Zusammenhang mit den Parteien in ei-
nem Ländervergleich untersucht (s. Vliegenthart/Walgrave 2011). Andere Auto-
ren haben sich hingegen mit dem Zweck der Fragetätigkeit befasst. Gunnar The-
sen (2013) beschäftigte sich in diesem Kontext mit dem Einfluss von Nachrichten
auf das Verhalten der Akteure und wie von diesen, durch ihr Frageverhalten, die

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eigenen Themenschwerpunkte aufgegriffen werden. Es gibt neben der politikwis-
senschaftlichen Betrachtung der Interpellation zudem juristische Analysen
(s. Schwarz 1998), welche entsprechende rechtliche Bewertungen des Kontrollin-
struments vornehmen.
Inwieweit die Kontrollausübung in Form von Kleinen und Großen Anfragen im
Deutschen Bundestag stattfindet und welchen Einfluss dabei einzelne Faktoren als
Anreiz zur Nutzung von Interpellation haben, ist eine bisher unzureichend erarbei-
tete Forschungsperspektive. Insbesondere in Zeiten einer wiederkehrenden Gro-
ßen Koalition ist es von wissenschaftlichem Interesse, dieser Frage nachzugehen.
Da durch die Große Koalition eine sehr große Parlamentsmehrheit existiert, kön-
nen Abgeordnete, die von der Regierungsmeinung abweichen, nur geringen Ein-
fluss ausüben, da die Koalition nicht auf diese angewiesen ist
(vgl. Strohmeier 2009: 23). Mit der Großen Koalition geht auf der Seite der Re-
gierungsmehrheit ein Kontrollverlust der einzelnen Parlamentarier und Parlamen-
tarierinnen einher, weil sie ohne das Erpressungspotential der Stimmentziehung
nur bedingt Druck auf die Regierung ausüben können. Aus diesem Grund nimmt
die Kontrolltätigkeit der Opposition einen höheren Stellenwert ein. Es ist daher zu
ergründen, ob spezifische Eigenschaften von Oppositionsparteien der Kon-
trollausübung nutzen oder dieser hemmend entgegenstehen. Daher wird in dieser
Arbeit der Frage nach den Anreizen für die Nutzung des Instruments der Kleinen
und Großen Anfragen durch die Oppositionsparteien nachgegangen.
Die Beantwortung der Forschungsfrage sollte als Idealziel möglichst generalisier-
bare Aussagen treffen können, welche eine Übertragbarkeit auf unterschiedliche
Staaten und deren Systeme ermöglicht. Abhängig von den jeweiligen Parteiensys-
temen und Mechanismen der Kontrolle von Regierungshandeln in einzelnen Län-
dern, können die Erkenntnisse dieser Untersuchung auf diese übertragen werden.
Dabei ist denkbar, dass in Staaten mit ähnlichen Parteienkonstellationen ähnliche
Handlungsmuster erkennbar sind. Allerdings sind zwischen demokratischen Staa-
ten viele Unterschiede in den Mustern von Opposition vorhan-
den (vgl. Dahl 1966: 332), weshalb ein Ländervergleich in Bezug auf die For-
schungsfrage schwierig ist. Da es bei der Relevanz der Fragstellung insbesondere
um die Auswirkungen der sich ändernden Zusammensetzung der Opposition in

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Deutschland geht, wird auf einen Ländervergleich mehrerer Staaten verzichtet.
Die Fallauswahl beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland, weil mit
dem Aufkommen der Partei DIE LINKE, dem aktuellen Verschwinden der FDP
auf Bundesebene sowie des Aufstrebens der Alternativen für Deutschland, als
neue Partei, der Deutsche Bundestag vor neue Herausforderungen gestellt wird.
Neben neuen Koalitionsoptionen ergeben sich auch wandelnde Mehrheiten und
die daraus resultierenden Verschiebungen in der Zusammensetzung der Oppositi-
on. Die variierenden Oppositionskonstellationen können durch einen zeitlichen
Vergleich betrachtet werden. Für diesen werden die Anreize für die Kontrollaus-
übung in den Wahlperioden von 2002 bis 2013, also die 15., 16. und 17. Wahlpe-
riode, analysiert. In diesen Legislaturperioden können drei verschiedene Regie-
rungskonstellationen beobachtet werden, es sind zudem unterschiedlich viele
Fraktionen in der Opposition vertreten und eine Gegenüberstellung von Großer
Koalition und Kleiner Koalition wird ermöglicht.
Zum Erarbeiten der Antwort auf die Forschungsfrage wird zunächst der theoreti-
sche Rahmen aufgezeigt. Hierbei steht die Opposition als solche am Anfang der
Theorie. Es soll dort auf die Funktion einer Opposition und die diversen Typolo-
gien eingegangen werden. Dieses bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen.
Durch die Ausführung zur Kontrollfunktion wird sich anschließend mit der Kern-
funktion der Opposition befasst. Anhand der Hinwendung zu den zwei Mitteln der
Interpellation, der Großen und der Kleinen Anfrage, wird die theoretische Ausar-
beitung der Untersuchungsgegenstände abgeschlossen, so dass die Hypothesen
des Forschungsvorhabens erarbeitet werden können. Nach der Theorie folgt die
Ausführung zur Methode und Datenauswahl. Dort wird mit der Operationalisie-
rung der aufgestellten Hypothesen begonnen und die Datenerhebung beschrieben.
Die darauf folgende Auswertung unterteilt sich in die möglichen Einflüsse auf die
Nutzung der Mittel der Interpellation: Die Betrachtung der Wertvorstellungen und
Präferenzen der Parteien; der Ressourcenabhängigkeit der Anfragenstellung; die
mögliche Einflussnahme durch den Bundesrat, welcher im Zwei-Kammern-
System als weitere oppositionelle Kraft wirken kann. Abschließend wird mit dem
Fazit die Forschungsfrage beantwortet und ein Resümee gezogen.

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2. Theorie
Der Deutsche Bundestag ist die direkt gewählte Volksvertretung der Bundesre-
publik und fungiert als das zentrale Organ der Legislative in der parlamentari-
schen Demokratie. Daraus ergibt sich für das Parlament die Gesetzgebung als
primäre Aufgabe. Mit dem Erarbeiten und Verabschieden von Gesetzen erschöpft
sich der gesamte Aufgabenbereich allerdings nicht. Als eine weitere wesentliche
Funktion der Parlamentarier und Parlamentarierinnen ist die Kontrolle der Bun-
desregierung in ihren Aktivitäten zu nennen. Dies spiegelt sich auch in der Wahr-
nehmung der Bevölkerung wider. Die Bürger und Bürgerinnen sehen die Kon-
trollaufgabe des Parlaments dabei als eine der wichtigsten Aufgaben im Funkti-
onsbereich des Bundestags an (vgl. Patzelt 2005: 530). Parlamentarische Kontrol-
le findet allerdings in verschiedenen Formen und unterschiedlich starken Ausprä-
gungen statt. Diese Diversität ist vor allem den einzelnen Akteuren geschuldet,
welchen heterogene Motivationen zu Grunde liegen. Eine Hauptunterscheidung
findet bei der Zugehörigkeit der Akteure, zur Mehrheitsfraktion oder zur Opposi-
tion, statt. Für die Untersuchung der Forschungsfrage ist die Aufteilung der Frak-
tionen im Bundestag wesentlich. Die Fragestellung leitet sich aus den veränderten
Parlamentszusammensetzungen und der sich daraus ergebenden Problematik der
Kontrollausübung ab. Aus diesem Punkt ergibt sich die Ermittlung der Anreize
zum Stellen von Kleinen und Großen Anfragen seitens der Opposition. Es ist so-
mit eine theoretische Aufarbeitung der Opposition, als zentraler Akteur, und die
Erarbeitung der Kontrollfunktion mit den zu analysierenden Instrumenten der
Kleinen und der Großen Anfrage, durchzuführen.
Im ersten Teil findet die Auseinandersetzung mit der Opposition als zentralen
Akteur der Kontrollausübung und Forschungsgegenstand statt. Daran schließt sich
die allgemeine Theorie zur Kontrollfunktion des Parlaments an. Aus der Frage-
stellung ergeben sich die Mittel der Interpellation als weitere Untersuchungsge-
genstände, bei deren Betrachtung zunächst auf die Großen Anfragen und an-
schließend auf die Kleinen Anfragen eingegangen wird. Anhand der dargelegten
theoretischen Grundlage werden abschließend die Hypothesen für die empirische
Analyse ausgearbeitet.

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2.1 Opposition
Mit der Fragestellung dieser Arbeit wird die Handlungsmotivation der parlamen-
tarischen Opposition als das Forschungsinteresse gekennzeichnet. Neben instituti-
onellen Anreizen können für die Ausübung der Kontrollaktivitäten die Beschaf-
fenheit der Opposition als solche und der in ihr vertretenen Ausprägungen der
Parteien Antrieb zum Stellen von Großen und Kleinen Anfragen sein. Es ist somit
zur Erarbeitung der theoretischen Beschaffenheit von Kontrollmittel und zur Ver-
ortung der Oppositionstypen von Bedeutung sich zuerst mit Opposition im All-
gemeinen und, bezogen auf ihre Ausprägung, im engeren Sinn auseinanderzuset-
zen.
Das deutsche Bundestagswahlrecht sieht eine Verteilung der Mandate entspre-
chend der Stimmanteile der einzelnen Parteien vor. Bedingt, unter anderem durch
dieses Verhältniswahlrecht, existiert in der Bundesrepublik Deutschland ein
Mehr-Parteien-System, welches sich in der Zusammensetzung des Bundestags
widerspiegelt. So waren seit der Wiedervereinigung stets vier oder fünf Fraktio-
nen im Bundestag vertreten (vgl. Holzapfel 2011: 306). Da das Parlament ein Or-
gan ist, welches von Parteien besetzt und thematisch gesteuert wird
(vgl. Grimm 1989: 200), bestimmen diese entsprechend der Sitzverteilung die
Mehrheitsverhältnisse. Durch das parlamentarische Regierungssystem Deutsch-
lands besteht eine der Aufgaben des Bundestags in der Wahl des Bundeskanzlers
bzw. der Bundeskanzlerin. Für diese Wahl bedarf es einer Mehrheit im Parlament,
welche in der Regel durch eine Koalition aus mehreren Parteien zustande kommt,
welche schließlich zusammen eine Regierung stellen. Durch die Koalitionsbil-
dung und die direkte Bindung zwischen Regierung und Bundestag entsteht eine
enge Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Parlamentsmehr-
heit, aus welcher sich eine Aktionsgemeinschaft, die Regierungsmehrheit, bildet
(vgl. Schuett-Wetschky 2004: 18f). Diese Regierungsmehrheit löst durch ihre en-
ge Zusammenarbeit den Dualismus von Parlament und Regierung als Gegenspie-
ler auf, da sie durch die Aktionsgemeinschaft mit dem Parlament verbunden ist
und als ein Teil dieses besteht. Ersetzt wird dieses Gegenüber durch den Dualis-
mus aus der Parlamentsmehrheit mit Regierung und der parlamentarischen Oppo-
sition (vgl. Rudizio 2006: 197). Aus diesem Gegenspiel ergeben sich unterschied-
liche Funktionen für die entsprechenden Fraktionen. ,,Handelnde Akteure sind

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[...] insbesondere Regierungsmehrheit und Opposition"
(Schuett-
Wetschky 2004: 33) statt des Parlaments, als geschlossenes Ganzes, und der Bun-
desregierung. Während die Mehrheitsfraktionen, als Teil der Regierungsmehrheit,
miteinander die Regierung stützen, ist es somit die Aufgabe der Opposition, die
regierungskontrollierende Funktion des Parlaments einzunehmen. Die Opposition
wird dadurch zum zentralen Untersuchungsgegenstand, wenn es um die Ausei-
nandersetzung mit der öffentlichen Kontrolle des Bundestags über die Bundesre-
gierung geht. Statt eines geschlossenen Parlaments als Kontrollinstanz übernimmt
primär die parlamentarische Opposition nun diese Funktion ein.
Der aufgezeigte Dualismus von Regierungsmehrheit und Opposition stellt nicht
nur die Konkurrenzverhältnisse im Regierungssystem dar. Diese Konkurrenz zwi-
schen Opposition und Regierung ist insbesondere die Grundbedingung für die
Existenz einer Opposition. Das Konzept der Opposition ist ein abhängiges ­ ohne
den Charakter der Regierung kann der Oppositionscharakter nicht existieren
(vgl. Blondel 1997: 463). Die Abhängigkeit des Oppositionskonzepts von einer
Regierung ist mit den Hauptfunktionen des Gegenspielers verknüpft. Aus der
,,[...] Funktionstrias, Kritik, Kontrolle, Alternative [...]" (Euchner 1993: 13) er-
geben sich Funktionen, welche einer Regierung bedürfen. Lediglich die Integrati-
onsfunktion der Opposition, mit welcher sie Gruppen am politischen System teil-
haben lässt (vgl. Patzelt 2013: 35), bedarf nicht notwendigerweise ein Gegenei-
nander von Regierungsmehrheit und Opposition, da auch bei einer Kooperation
von Regierung und Opposition die Beteiligung von oppositionellen Gruppierun-
gen am politischen Prozess gesichert wird.
Die Aufgabe der Opposition sich als Alternativregierung anzubieten, wird im
deutschen Regierungssystem durch die Funktionsweise des Bundestags erschwert.
Durch den Charakter des Arbeitsparlaments ist im Gegensatz zu einem Redepar-
lament die äußere Darstellung der Opposition als tatsächliche alternative Regie-
rung geschwächt (vgl. Oberreuter 1993: 61f). Die Mitarbeit an Gesetzen und Initi-
ativen in den Ausschüssen steht im Arbeitsalltag des Bundestags im Vordergrund.
Eine Gegenüberstellung von unterschiedlichen Meinungen anhand von Plenarde-
batten findet zwar statt, ist aber nicht so öffentlichkeitswirksam wie in einem
klassischen Redeparlament, denn der Fokus liegt im hohen Maße auf der nicht

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öffentlichen Ausschussarbeit der Abgeordneten. Welche Anteile an der Ausarbei-
tung des Parlamentsoutputs den einzelnen Fraktionen zugeordnet werden können,
ist damit für die Bevölkerung nicht eindeutig nachvollziehbar. Die mediale Be-
richterstattung ermöglicht durch ihre Fokussierung auf den Output ­ anstelle der
Prozesse ­ diese Differenzierung nicht. Daher fällt es den Oppositionsparteien
schwer, sich als eine klare Alternative zur jeweiligen Regierung zu präsentieren.
Ähnlich der Funktion als Alternativregierung sind die oppositionellen Parteien nur
bedingt in der Lage, ihrer zweiten Funktion nachzukommen. Das Ausüben von
Kritik an der Bundesregierung wird unter anderem durch die Thematisierungs-
funktion der Opposition wahrgenommen. Hierbei sollen Themen in die Öffent-
lichkeit getragen werden, welche durch die Regierung vernachlässigt wurden (vgl.
Patzelt 2013: 35). Die Öffentlichkeit erwartet von der Opposition allerdings, dass
sich diese nicht durch ein kritisches Auftreten, sondern durch positives Handeln,
welches sich unter anderem durch konstruktive Mitarbeit manifestiert, legiti-
miert (vgl. Oberreuter 1993: 63). Während sich fundamentale Parteien dieser Er-
wartungshaltung entziehen können, da sie durch radikaleres und beharrendes Auf-
treten mit festen Standpunkten nicht die breite Masse des Volkes ansprechen,
müssen sich die anderen Parteien niedrigschwelligeren Wegen der Kritik bedie-
nen. Weil sich das positive Handeln der Oppositionsparteien auch nur schwer
durch ihre konstruktive Mitarbeit in den Ausschüssen des Parlaments kommuni-
zieren lässt, unterliegen die Alternativfunktion und die Thematisierungsfunktion
ähnlichen Problemen in ihrer öffentlichen Vermittlung. Anhand der Kontrollfunk-
tion ist es den Fraktionen dennoch möglich Kritik an der Regierung zu äußern
oder Agenda Setting zu betreiben und dabei eine positive Legitimation zu erwir-
ken. Das Erstellen von Anfragen funktioniert dabei als Kontrollmittel, Kritikmittel
und Thematisierungsinstrument. Für die Opposition stellt die Existenz der Kon-
trollinstrumente dementsprechend eine wesentliche Rahmenbedingung ihrer Ar-
beit dar.
Der Verweis auf die unterschiedlichen Handlungsrahmen der Parteien, entspre-
chend ihrer inhaltlichen und systemischen Ausrichtung, greift die Diversität von
Oppositionstypen auf. Radikalere Parteien nehmen demnach in der öffentlichen
Wahrnehmung eine andere Rolle ein als die oppositionellen Parteien mit gemäßig-

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ten Interessen. Die Unterscheidung zwischen radikaler und gemäßigter Opposition
fügt sich in die Unterschiede zwischen Oppositionen nach Dahls Oppositionstypo-
logie ein. Demnach gibt es sechs Kategorien in denen sich Oppositionen vonei-
nander unterscheiden können: Der organisationale Zusammenhang der Konkur-
renten; die Wettbewerbsstärke der Opposition; die Rahmenbedingungen des Auf-
einandertreffens von Opposition und Regierung; den Alleinstellungsmerkmalen
der jeweiligen Oppositionsparteien; der Ziele von Opposition sowie der strategi-
schen Vorgehensweise (vgl. Dahl 1966: 332). Anhand dieses Modells wird in ers-
ter Linie versucht, einen Vergleich zwischen den Oppositionen verschiedener
Länder herzustellen. Es dient daher dem Aufzeigen der großen Unterschiede zwi-
schen den Mustern von Oppositionen in demokratischen Staaten. Die Betrachtung
der einzelnen Oppositionsparteien innerhalb eines Systems stellt nicht die primäre
Funktion des Modells dar. Dennoch ermöglicht jenes auch eine Abgrenzung von
Parteien innerhalb einer Opposition eines Staates. Alle sechs Unterscheidungska-
tegorien können in unterschiedlich starker Ausprägung auch auf die einzelnen
Akteure innerhalb der Opposition eines Staates bezogen werden. Damit lässt sich
das Modell von Dahl auf den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit anwenden
und verschiedene Oppositionstypen im Deutschen Bundestag identifizieren.
Die erste Unterscheidungskategorie ist der organisationale Zusammenhang der
Konkurrenten. Diese Konzentration einer Opposition kann in zwei Dimensionen
unterteilt werden, aus denen sich vier Kategorien ableiten lassen. Mit der Dimen-
sion des Parteiensystems wird sich auf die Anzahl der Parteien im Parlament be-
zogen. Da sich diese auf das System bezieht, ermöglicht sie für sich genommen
keine Unterscheidung innerhalb eines Staates. Die Anzahl der Parteien wird aller-
dings ergänzt um die Frage nach der Einheit innerhalb der Oppositionsparteien.
Dabei wird geschaut, wie geschlossen die Parteien auftreten, ob es starke Ab-
weichler und Abweichlerinnen in Abstimmungen gibt und ob es Flügelkämpfe
gibt. Durch das Zusammenfügen der beiden Dimensionen ergeben sich die vier
Kategorien: Ein Zwei-Parteien-System mit hoher Parteieneinheit; ein
Zwei-Parteien-System mit niedriger Parteieneinheit; ein Mehr-Parteien-System
mit hoher Parteieneinheit; ein Mehr-Parteien-System mit niedriger Parteieneinheit
(vgl. Dahl 1966: 335). Innerhalb des deutschen Mehr-Parteien-Systems kann so-
mit eine Unterscheidung in Oppositionsparteien mit hoher und niedriger Ge-

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schlossenheit vorgenommen werden. Für das Stellen von Anfragen ist dieses Un-
terscheidungskriterium nur bedingt von Bedeutung. Ob eine Partei geschlossen
auftritt, ist vor allem für die Regierungsfraktionen relevant, da diese auf die
Stimmen ihrer Abgeordneten angewiesen sind. Bei einer ausdifferenzierten Oppo-
sitionspartei kann es unterschiedliche Vorstellungen der Kontrollausübung geben:
Sie kann verstärkt auf Mitarbeit setzen oder öffentliche Kontrolle vorantreiben.
Da die institutionellen Bedingungen zum Stellen von Kleinen oder Großen Anfra-
gen aber niedrigschwellig sind (s. Kapitel 2.3), sind auch bei niedriger Parteiein-
heit die Abgeordneten in der Lage dieses Mittel zu nutzen. Für Parteien mit einer
hohen Geschlossenheit ist die grundlegende Ausrichtung jener bestimmend für die
Kontrollausübung. Die Einheit einer Partei ist demnach nur relevant, wenn diese
bei der Durchführung ihrer öffentlichen Kontrollaufgabe grundsätzlich zurückhal-
tend wäre.
Eine weitere Kategorie bildet die Wettbewerbsausrichtung der Opposition. Hier-
bei wird sich auf die parlamentarische Mitarbeit vor Wahlen und im laufenden
Parlamentsbetrieb bezogen. Es werden dabei vier Orientierungen unterschieden
1
:
Sehr wettbewerbsorientiert, korporatistisch-wettbewerbsorientiert, koalitions- und
wettbewerbsorientiert sowie sehr koalitionsorientierte Parteien
(vgl. Dahl 1966: 337). Die sehr wettbewerbsorientierten Oppositionsparteien set-
zen sowohl im Wahlkampf als auch im Parlament verstärkt auf die Konkurrenz
zwischen sich und den Regierungsparteien. Korporastisch-wettbewerbsorientierte
Parteien verbinden im Mehr-Parteien-System den Korporatismus und Wettbe-
werbsbezug in der parlamentarischen Arbeit und während des Wahlkampfes. Par-
teien, die vor Wahlen auf Korporatismus und Wettbewerb setzen, aber danach
koalitionsorientiert handeln, sind der dritten Kategorie, der Koalitions- und Wett-
bewerbsorientierten, zuzuordnen. Schließlich gibt es noch Parteien, die während
der Wahlen und auch danach eine starke Koalitionsorientierung aufweisen. In
dieser Wettbewerbsausrichtung von Parteien finden sich Unterschiede, die für die
Beantwortung der Forschungsfrage eine höhere Relevanz erreichen. Diese Kate-
gorie steht für die Konfliktorientierung der Opposition und dem Streben nach ei-
ner öffentlich wahrnehmbaren Distanz zwischen Regierung und sich selbst. Aus
1
Aufgrund der Betrachtung des deutschen Regierungssystems wird hier auf die Variationen in
einem Zwei-Parteien-System verzichtet.

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der Anfragenhäufigkeit lassen sich Rückschlüsse auf die Wettbewerbsausrichtung
der Parteien ziehen, umgekehrt ist dies schwieriger.
Anders als bei den anderen Kategorien bezieht sich die Unterscheidung der Rah-
menbedingungen der Oppositionsarbeit nicht auf einzelne Parteien, sondern aus-
schließlich auf die systematischen äußeren Einflüsse auf die Opposition. Bei den
Rahmenbedingungen lassen sich vier Arten der Beeinflussung unterscheiden.
Wenn nur über das Gewinnen der Parlamentswahlen eine Chance besteht die ei-
genen Ziele umzusetzen, dann ist die Opposition in ihrer Arbeit gezwungen sich
auf die Wahlen zu fokussieren und dafür positiv in der öffentlichen Wahrneh-
mung anzukommen (vgl. Dahl 1966: 339). Den Parteien steht hierbei kein anderer
Weg der Einflussnahme offen, weshalb sie nur durch einen Regierungswechsel,
bei welchem sie die neue Regierung übernehmen, ihre Interessen durchsetzen
können. In einem System, in welchem Koalitionen zum Bilden der Regierung
nötig sind, bestehen durch Verhandeln und Mitarbeit Möglichkeiten für eine Op-
positionspartei in bestimmten Situationen in die Regierungskoalition zu kom-
men (vgl. Dahl 1966: 339f). Durch diese Koalitionsaussichten werden den Partei-
en zusätzliche Wege der Realisierung ihrer Ziele eingeräumt. Da hierbei aber eine
Abhängigkeit von den Stimmenverhältnissen besteht, die über mögliche Koalitio-
nen entscheiden, sind nicht alle Oppositionsparteien gleichermaßen von den Koa-
litionsaussichten erfasst. Akteure, die wegen ihrer inhaltlichen Distanz zu anderen
Parteien keine realistische Koalitionsoption innehaben, können somit nicht über
diesen Weg Einfluss nehmen. Ein korporatistisches System ermöglicht die zusätz-
liche Einflussnahme durch die Opposition über andere Institutionen jenseits des
Parlaments (vgl. Dahl 1966: 340) und steht auch Akteuren offen, deren Ziele stark
von der Parlamentsmehrheit entfernt sind. Auch der Bundesrat als zweites legisla-
tives Organ stellt einen äußeren Einflussfaktor dar. In Systemen, in denen die Ent-
scheidungsgewalt auf verschiedene Organe verteilt ist, versucht die Opposition
auf diese Organe einzuwirken, um ihre Vorstellungen einzubringen (vgl. ebenda).
Diese Rahmenbedingungen herrschen in der Bundesrepublik Deutschland prinzi-
piell für alle Parteien im Parlament. Alle vier Arten der Einflussnahme stehen zur
Verfügung und je nach gesellschaftlichem Ansehen, Stimmenanteil im Bundestag
sowie Angehörigkeit zu Landesregierungen, fällt der Einfluss der einzelnen Op-
positionsparteien verschiedenartig stark aus.

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Die Oppositionen in verschiedenen Staaten lassen sich auch anhand ihres Erschei-
nungsbildes und der Alleinstellungsmerkmale unterscheiden. Es stellt sich bei
dieser Betrachtung allerdings die Frage, wie gut sich die Opposition erkennen
lässt. Idealtypisch wäre dabei ein System, in dem nur zwei große Parteien existie-
ren, welche in sich geschlossen sind, das Parlament ein Monopol auf die Ent-
scheidungsfindung hat und die Parteien wettbewerbsorientiert sind (vgl. ebenda).
Unter diesen Bedingungen ließe sich das Erscheinen einer Opposition erkennen,
ohne Faktoren der Einflussnahme berücksichtigen zu müssen. Angewandt auf die
einzelnen Parteien im politischen System Deutschlands ist dieser Idealtypus nicht
vorhanden, weil es mehrere Einflussmöglichkeiten auf das Regierungshandeln
gibt und das Erscheinungsbild der Opposition im Kontext dieser betrachtet wer-
den muss. Dennoch ist es möglich durch das Auftreten und die inhaltliche Ab-
grenzung von anderen Parteien, die Alleinstellungsmerkmale einzelner Oppositi-
onsparteien in Deutschland zu identifizieren und ihren Einfluss auf die Nutzung
von Kontrollinstrumenten heranzuziehen.
Die Zielsetzungen der einzelnen Oppositionstypen variieren. Es gibt dabei vier
Ziele, die von den Parteien in ihrer oppositionellen Arbeit angestrebt werden kön-
nen. Hierzu zählt zuerst das Streben nach einer veränderten Zusammensetzung der
Regierung. Dies kann sowohl nur auf einzelne Personen innerhalb der Regierung
als auch auf die parteipolitische Konstellation bezogen sein (vgl. Dahl 1966: 341).
Die weiteren Bestrebungen sind das Verändern des Regierungshandelns, die Um-
strukturierung des politischen Systems oder ein Wandel der sozio-ökonomischen
Strukturen eines Staates (vgl. ebenda). Parteien können sowohl nur einzelne Ziele
verfolgen oder auch mehrere Ziele. Allerdings gehen die Intentionen eines struk-
turellen Wandels bei reformistischen oder revolutionären Oppositionen mit denen
der Einflussnahme und Regierungsumbildung einher. Lediglich bei politisch re-
formistischen Parteien, die nicht policy-orientiert sind, kann die Umgestaltung des
politischen Systems das alleinige Ziel darstellen (vgl. Dahl 1966: 342). Durch die
Ziele der Oppositionstypen alleine lassen sich keine Rückschlüsse auf ihre Bereit-
schaft zur Kontrollausübung herleiten, da durch sie nicht transportiert wird, auf
welche Weise zum gewünschten Ergebnis gekommen werden soll. Die Methoden
der Parteien können eine große Spannbreite aufweisen, da es maßgeblich von an-
deren Faktoren abhängig ist, wie das Ziel erreicht werden kann. Entscheidend ist

17
somit die Strategie, mit welcher eine Oppositionspartei die Vorstellungen ver-
folgt.
In der Umsetzung von Bestrebungen der Opposition sind ebenso Unterschiede
festzustellen, wie in den anderen fünf Unterscheidungskategorien von Oppositi-
onstypen. Das Vorgehen der Parteien wird von verschiedenen Faktoren beein-
flusst. Die Rahmenbedingungen des politischen Systems sind dabei richtungswei-
send. In einem Zwei-Parteien-System spielen die Ziele nur eine nebengeordnete
Rolle für das Vorgehen. Unter diesen Bedingungen versucht die Oppositionspartei
durch den strikten Wettkampf um Stimmen bei der nächsten Wahl die Regierung
selber zu übernehmen (vgl. Dahl 1966: 344). Nur diese Strategie ermöglicht es der
Opposition in einem solchen System ihre Vorstellungen zu verwirklichen, da die
Konstellation aus zwei Parteien wettbewerbsorientiert ist und keiner Koalition
und Mitgestaltung durch einen anderen Akteur bedarf. In
Mehr-Parteien-Systemen kann es der oppositionellen Partei bereits ausreichen, ein
Mehr an Stimmen zu bekommen, um in möglichen Koalitionsverhandlungen die
eigenen Forderungen verstärkt umzusetzen (vgl. ebenda). Diese Taktik bedarf
nicht notwendigerweise einer konfrontativen Haltung der Partei, sie ist auch in der
Lage durch Mitarbeit und gute öffentliche Darstellung ihrer Arbeit und Interessen,
einen Stimmenzuwachs zu erzielen. Die dritte strategische Ausrichtung einer Par-
tei ähnelt der zweiten Strategie. Bedingt durch ein System, in welchem neben dem
Parlament auch andere Akteure verstärkte Einflussmöglichkeiten innehaben, muss
die Opposition allerdings nicht so hart in Verhandlungen gehen, wie bei Strategie
Nummer Zwei. Sie beeinflusst durch große Organisationen die Entscheidungen
der Regierung, anstelle bereits alles in Koalitionsverhandlungen investieren zu
müssen (vgl. Dahl 1966: 344f). In einem System der umfassenden Einflussnahme
durch verschiedene Akteure sowie Variationsmöglichkeiten der Regierungsbil-
dung kann eine Oppositionspartei freier agieren. Für diese Parteien besteht die
Möglichkeit, entsprechend ihrer Ressourcen konfrontativ zu agieren oder Ver-
handlungen anzustreben, abhängig von der jeweiligen Situation und ihres entspre-
chenden Einflusses auf die Situation (vgl. Dahl 1966: 345). Die fünfte Strategie
bezieht sich auf einen systemgefährdenden Zustand. Parteien, deren Ausrichtung
nicht das Ziel eines politischen oder sozio-ökonomischen Wandels ist, verfolgen
bei solchen Umbruchsbedingungen eine Einheit des Systems. Sie setzen dabei auf

18
politische Einheit mit der Regierung oder der Koalition, um die Strukturen beizu-
behalten (vgl. Dahl 1966: 345f). Anknüpfend an die Strategien der Parteien, wel-
che auf Stabilität des Systems setzen, gibt es Oppositionsparteien, welche das ent-
sprechende Gegenteil machen. Die revolutionären Oppositionsparteien setzen in
ihrer Strategie alles daran, das System zu Fall zu bringen, um ihre Vorstellungen
von politischen oder sozio-ökonomischen Strukturen zu errei-
chen (vgl. Dahl 1966: 346). Bezogen auf die revolutionäre Ausrichtung dieser
Parteien muss aber über den grundlegenden Charakter einer Opposition nachge-
dacht werden. Es ist zu hinterfragen, ob solche Akteure überhaupt als Opposition
verstanden werden können. Wenn davon ausgegangen wird, dass eine Opposition
sich gegen die Regierung zu richten hat, dann wären solche Anti-System-Parteien
keine Opposition im engeren Sinne, da sie keine Alternativregierung darstellen
(vgl. Sartori 1966: 151). Da die Alternativregierung bei Sartori nur auf das ge-
genwärtige System beschränkt ist, kann dennoch von einer möglichen Alternative
zur Regierung gesprochen werden, wenn die revolutionären Parteien innerhalb des
alternativen Systems als Regierung betrachtet werden und dieses System reali-
sierbar ist. Da sich in der Bundesrepublik Deutschland alle Fraktionen des Bun-
destags zur parlamentarischen Demokratie bekennen (s. Kapitel 4.1) und somit
nicht das politische System stürzen wollen, muss dieser Diskurs hier nicht weiter
ausgeführt werden. Die Einbettung der strategischen Ausrichtung von Parteien in
der Opposition ist hingegen für die weitere Bearbeitung der Forschungsfrage von
Relevanz. Mit Hilfe der Erkenntnisse können innerhalb des politischen Systems
Deutschlands die Zielverfolgung und die dabei angewendeten Vorgehensweisen
betrachtet werden und schließlich lassen sich diese auf die Interessen der Parteien
zur Kontrollausübung beziehen.
Mit dieser Ausarbeitung der Oppositionstypen steht der theoretische Rahmen, in
welchem sich im Folgenden die Kontrollmittel und im Besonderen die Instrumen-
te der Interpellation bearbeiten lassen. Diese Darstellung dient darüber hinaus für
erste Ansätze zum Verständnis der Interessen von Oppositionsparteien beim Stel-
len von Großen oder Kleinen Anfragen. Es hat sich in diesem Kontext zudem ge-
zeigt, dass es nötig ist, die institutionellen Rahmenbedingungen übergeordnet mit
einzubeziehen.

19
2.2 Kontrollfunktion
Als das direkt gewählte Organ der Volksvertretung obliegt einem Parlament die
Repräsentation der Bürger und Bürgerinnen. Die Abgeordneten verpflichten sich
dementsprechend im Interesse der Bevölkerung, welche ihnen ihr Mandat gibt, zu
handeln. Die Regelung des gesellschaftlichen Zusammenlebens durch das Erar-
beiten von Gesetzen ist ein solcher Wille des Wahlvolkes. Da dieses nicht in der
Lage ist einen direkten Einfluss auf den Prozess der Gesetzgebung auszuüben und
anschließend die Umsetzung durch die Regierenden nicht beeinflussen kann, muss
dies durch die Abgeordneten geschehen. Während das Staatsvolk nur durch die
Wahlhandlung zur wirksamen Ausübung von Kontrolle befähigt
ist (vgl. Witte-Wegmann 1972: 113), haben die Parlamentarier und Parlamentarie-
rinnen die Möglichkeit dieser Tätigkeit fortlaufend nachzukommen. Aufgabe des
Parlaments ist es somit, die Regierung zu überwachen und zu kontrollie-
ren (vgl. Mill 1972: 239). Durch die Zentralität der parlamentarischen Regie-
rungskontrolle im Aufgabenbereich des Parlaments und die unmittelbare Relevanz
in Bezug auf die Forschungsfrage, wird diese Kontrollfunktion in diesem Kapitel
ausgearbeitet. Diese Auseinandersetzung mit der parlamentarischen Kontrollfunk-
tion ist für die spätere Betrachtung von Großen und Kleinen Anfragen wichtig.
Die Anfragen selbst sind Kontrollinstrumente und daher im Kontext von parla-
mentarischer Kontrolle zu verstehen und erarbeiten.
Mit der legislativen Aufgabe des Verabschiedens von Gesetzen geht für ein Par-
lament die Kontrolle der Exekutive einher, denn diese ist für die Ausführung die-
ser Gesetze verantwortlich. Die Regierung stellt dabei als Spitze der ausführenden
Institutionen den Adressaten von Kontrollanfragen dar. Betrachtet man nun die
Intention eines Gesetzes als den Soll- und die Umsetzung jenes Gesetzes als den
Ist-Zustand, so wird dieser Zustand dahingehend überprüft, ob er den Absichten
des Gesetzes nachkommt. Kontrolle meint somit ein Gegenüber von Soll und Ist
(vgl. Patzelt 2013: 23). Darüber hinaus bezieht sich der Soll- und der Ist-Zustand
auch auf die Verpflichtung gegenüber den Wählerinnen und Wählern. Diese ha-
ben durch ihre Stimmen der Regierung zur Macht verholfen und vertrauen auf die
Umsetzung der Versprechen jener Parteien. Die Absichten und Programme der
Parteien bilden schließlich die Grundlage für die Wahlentscheidung und an ihrer
Umsetzung kann das Wahlvolk die Parteien messen.

20
,,Aufgabe der Opposition ist es also, die Regierung im Grundsatz und im Einzelfall
daraufhin zu kontrollieren, ob sie sich im Rahmen der Verfassung bewegt und wie sie
ihren ,Wählerauftrag` erfüllt, d. h. in welcher Weise sie die Ziele aus ihrem Regie-
rungsprogramm konkret verwirklicht und praktisch erreicht hat." (Schnei-
der 1989: 1074)
Die hohe Relevanz von Kontrolle für die Bevölkerung kommt unter anderem
durch deren eigene Bewertung der Parlamentsaufgaben zum Vorschein. Die Re-
gierungskontrolle wird seitens der deutschen Bevölkerung als sehr wichtig einge-
schätzt. Sie folgt in der Wahrnehmung der Wichtigkeit damit dem Sorgen für Ge-
rechtigkeit und der Verwirklichung des Grundgesetzes (vgl. Patzelt 2005: 530).
Dieser Beurteilung folgen auch die meisten Parlamente der Staaten in der Europä-
ischen Union. Von diesen sehen 65 Prozent die Kontrollfunktion als ihre wichtigs-
te oder zweit-wichtigste Funktion an (vgl. Siefken 2010: 18).
Parlamentarische Kontrolle bezieht sich auf drei Punkte. Dazu gehören neben dem
Verhalten der Regierung auch die Art und Weise der Ausübung von Regierungs-
funktionen sowie die mittelbare Verwaltung, als die von der Regierung beaufsich-
tigten Behörden (vgl. Gehrig 1969: 13f). Diese Kontrollobjekte lassen sich aller-
dings nicht gleichmäßig gut überwachen. Während das Verhalten der Regierung
öffentlich ist und in die Allgemeinheit transportiert wird, somit also leicht zu kon-
trollieren ist, bieten die zwei anderen Elemente der Kontrolle einen schwereren
Zugang. Die Art und Weise der Ausübung bedarf neben dem Informieren über
Abläufe auch der Möglichkeit der Platzierung der Erkenntnisse im öffentlichen
Diskurs. Besonders problematisch ist hingegen die Überwachung der Verwaltung.
Durch ihre beträchtlichen Ressourcen wohnt ihr gegenüber dem Parlament ein
großer Vorsprung inne, wenn es um die Kontrolle der Aufgabenerfüllung geht.
Die Ressourcenunterschiede lassen nur eine eingeschränkte Kontrolle seitens des
Parlaments zu. Dieses muss daher die Überwachung auf Skandale und bestimmte
Vorkommnisse begrenzen (vgl. Braendle/Stutzer 2013: 50). Da die Sanktions-
möglichkeiten im Bereich der öffentlichen Verwaltung nur marginale Auswirkun-
gen auf die öffentliche Wahrnehmung haben, lässt sich nur mittelbare Kritik an
der Regierung äußern. Aus diesem Grund liegt der Fokus parlamentarischer Kon-
trolle auf der Regierung selbst.

21
Es gibt unterschiedliche Wege seitens der Abgeordneten, um der Erfüllung der
Kontrollfunktion nachzukommen. Zum einen kann das Parlament seiner Kon-
trollaufgabe nachkommen, indem es mitregiert, und zum anderen kann es die
Aufsicht über die fremde Amtsführung übernehmen (vgl. Patzelt 2013: 32). Für
beide Arten der Kontrolle sind die einzelnen Fraktionen für ihre Stellungnahmen
und Entscheidungen auf ein möglichst hohes Maß an Informationsgewin-
nung, -verarbeitung und -bewertung angewiesen (vgl. Steffani 1989: 1329). Diese
Anforderungen an die parlamentarische Kontrolle weisen bereits auf eine Res-
sourcenabhängigkeit bei der Aufgabenerfüllung hin. Durch die Verknüpfung von
Regierung und Parlamentsmehrheit zur Regierungsmehrheit entsteht für die Par-
lamentsmehrheit ein direkter Zugang zur Informationsgewinnung. Durch die Re-
gierung wird sie auch bei der Verarbeitung der Informationen entlastet und kann
leichter eine Bewertung mit der daraus resultierenden Entscheidung vornehmen.
Die Kontrolle als Mitwirkung in der Gesetzgebung im Parlament ist damit primär
Aufgabe der Mehrheitsfraktionen (vgl. Nicolauß 2004: 45). Diese informale Art
der Kontrolle zielt nicht auf eine öffentlich wirksame Darstellung ab. Sie wirkt
nicht nach außen, wie die Mittel der Interpellation, und ist damit für die Beant-
wortung der Forschungsfrage nicht näher auszuführen
2
.
Neben der Regierungsmehrheit tritt die Opposition als zweiter handelnder Akteur
auf (vgl. Schuett-Wetschky 2004: 33). Die Regierung ist bei der Ausführung von
Gesetzen und bei deren Verabschiedung im Parlament nicht auf die Zustimmung
der Opposition angewiesen, weshalb sie diese nicht notwendigerweise an der Re-
gierungsarbeit beteiligt. Dadurch bekommen die oppositionellen Fraktionen kei-
nen direkten Zugriff auf Informationen. Weshalb sich die Informationen asym-
metrisch zwischen Regierung und Parlament aufteilen, was durch die Zunahme an
ausgelagerter Entscheidungsfindung verstärkt wird. Daraus entsteht für die ein-
zelnen Abgeordneten ein Informationsdefizit (vgl. Saalfeld 2000: 354). Im Ge-
gensatz zu den Fraktionen der Regierungsmehrheit besteht für die oppositionellen
Parteien nicht die Möglichkeit auf Wegen der informellen Beteiligung dieses De-
fizit auszugleichen. Die Opposition greift daher auf formale Informationsbeschaf-
fung zurück, welches unter anderem durch das Stellen von Anfragen geschieht.
2
Für eine vertiefende Betrachtung der informalen Kontrolle kann die Arbeit von Schwarzmei-
er (2001) zur parlamentarischen Mitsteuerung herangezogen werden.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783956365751
ISBN (Paperback)
9783956369193
Dateigröße
953 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover – Institut für Politische Wissenschaft
Erscheinungsdatum
2015 (Oktober)
Note
1,0
Schlagworte
Opposition Regierungssystem Kleine Anfrage Große Anfrage Große Koalition
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