Erfassung der Effizienz stationärer Jugendhilfe nach §34 SGBVIII durch eine quantitative Forschungsmethode
					
	
		©2015
		Bachelorarbeit
		
			
				95 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Die Sozialarbeit ist eine am Klientel orientierte, dienstleistungserbringende Maßnahme, die als oberste Direktive das Ziel verfolgt, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die Wahl effektiver Maßnahmen - im Blick auf das Individuum - ist in der sozialen Arbeit die grundlegende Voraussetzung für eine optimale Kosten-Nutzen-Relation. Doch stellt sich die Frage, was effektive Maßnahmen sind? Wie lässt sich Effektivität messen? Wer beurteilt die Effektivität und Effizienz solcher Maßnahmen? 
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Wirkungsweise der stationären Jugendhilfe.
	Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Wirkungsweise der stationären Jugendhilfe.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
i 
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 1
2. Theoretischer Teil ... 3
2.1. Allgemeine Einführung in die Jugendhilfe ... 3
2.1.1. Geschichte der Jugendhilfe ... 3
2.2. Allgemeine Einführung in die stationäre Jugendhilfe ...  4
2.2.1. Ziel- und Aufgabensetzung der Kinder- und Jugendhilfe ...  5
2.2.2. Rechts- und Regelungsgrundlagen der stationären Hilfen zur 
Erziehung im Bundesländervergleich ... 6
2.2.3. Trägerschaften der Jugendhilfe ...  8
3. Qualitätssicherung in der Jugendhilfe ... 10
3.1. Der Qualitätsbegriff ... 10
3.2. Unterschied zwischen Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung .. 12
3.3. Effizienz und Effektivität ... 12
3.4. Nutzen des Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen ... 13
3.5. Instrumente der Qualitätssicherung in der Jugendhilfe ... 14
3.5.1. Der Hilfeplan... 14
3.5.2. Die Entgelt-,Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen ... 16
4. Vertiefende Einführung in das Qualitätsmanagement ... 20
4.1. Dimensionen der Qualitätssicherung ... 20
4.2. Verfahren und Methoden des Qualitätsmanagements ... 21
4.2.1. Total-Quality- Management (TQM) ... 21
4.2.2. Das E.F.Q.M.- Modell ... 22
4.2.3. Balance- Scorecard ... 23
4.2.4. Benchmarking ... 24
4.2.5. Interne Evaluation ... 25
4.2.6. DIN EN ISO 9000 ff. ... 26
ii 
5. Störungsbilder des Klientel stationärer Jugendhilfeeinrichtungen ... 27
5.1. Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens ... 29
5.2. Störungen des Sozialverhaltens / Aggressiv-dissoziale Störungen ... 34
5.3. Tic-Störungen ...  36
5.4. Enuresis ... 39
5.5. Lese-und Rechtschreibschwäche ... 42
5.6. Depression ... 44
5.7. Die Posttraumatische Belastungsstörung ...  47
5.8. Somatoforme Störungen ... 48
5.9. Selbstverletzendes Verhalten ...  50
6. Konsequenzen für die Heimarbeit ... 52
7. Untersuchung durchgeführter Studien ... 54
7.1. Würzburger Jugendhilfe-Evaluationsstudie (WJE) - Die Wirksamkeit  
von heilpädagogisch- therapeutischen Hilfen ... 54
7.1.1. Ergebnisse der Studie ... 56
7.1.2. Kritische Anmerkungen ... 57
7.2. Jugendhilfe - Effekt-Studie (JES) ... 57
7.2.1 Ergebnisse der Studie ... 59
7.2.2. Kritische Anmerkungen ... 60
7.3. Evaluationsstudie erzieherischer Hilfen (EVAS) ...  60
7.3.1. Ergebnisse der Studie ... 61
7.3.2. Kritische Anmerkungen ... 62
8. Empirischer Teil... 63
8.1. Begründung der Empirischen Untersuchung ...  63
8.2. Hypothesen ... 64
8.3. Beschreibung des Datenerhebungsinstruments ...  64
8.4. Kodierung des Datenerhebungsinstrument ... 65
8.5. Beschreibung der Stichprobe ... 68
iii 
8.6. Durchführung der empirischen Studie ... 69
9. Ergebnisse ... 70
10. Diskursive Überprüfung der Hypothesen ... 76
10.1. Überprüfung von H1 ... 76
10.2. Überprüfung von H2 ... 78
10.3. Methodenkritische Betrachtung ... 78
11. Fazit und Ausblick ... 80
12. Literaturverzeichnis ... 81
iv 
Abkürzungsverzeichnis 
Abs. = Absatz 
ABR = Akute Belastungsreaktion 
ADS = Aufmerksamkeitsdefizitstörung 
ADHS = Aufmerksamkeitsdefizit/-Hyperaktivitätsstörung 
AGKJHG = Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und 
Jugendhilfegesetzes 
AVT = apparative Verhaltenstherapie 
BVkE = Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienst der 
Erziehungshilfen e.V. 
DIN EN ISO = DIN = Deutsches Institut für Normung; EN = Europäische 
Normen; ISO = Internationale Organisation für Normung 
DKJP = Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie. 
Psychosomatik und Psychotherapie e.V. 
DSMIV = Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders IV 
DSH = Deliberate Self-Harm 
EFQM = European Foundation for Quality Management 
EVAS = Evaluationsstudie erzieherischer Hilfen 
FST = Fremde- Situations- Test   
H = Hypothese 
HKS = Hyperkinetische Störung 
HKJGB = Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch 
v 
ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health 
Problems 
JES = Jugendhilfe - Effekt- Studie 
KJVO = Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung 
KJHG = Kinder und Jugendhilfe Gesetz 
LJHA = Landesjugendhilfeausschuss 
LKJHG = Landesausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz 
NPO = Non Profit Organisation 
NSSV = Nicht- suizidale Selbstverletzung 
PDCA = Plan-Do-Check-Act 
PTB = Posttraumatische Belastungsstörung 
QM = Qualitätsmanagement 
SGBV = Sozial Gesetz Buch 
SMART = Specific Measurable Accepted Realistic Timely 
TQM = Total -Quality- Management 
v = Variable 
VwVJugHiE = Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für 
Soziales für den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen 
WJE = Würzburger Jugendhilfe - Evaluationsstudie 
ÜBBZ = Überregionales Beratungs- und Behandlungszentrum Würzburg 
vi 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Qualitätsdimensionen in der Jugendhilfe ...  21 
Abbildung 2: Bewertung der Wohnsituation ... 72 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1 Darstellung der Deskriptivstatistischen Daten des 13.Item ... 72 
Tabelle 2 Darstellung der Deskriptivstatistischen Daten zum 14. und  
15. Item ... 73 
Tabelle 3 Darstellung der Deskriptivstatistischen Daten zum 18.Item ... 74 
Tabelle 4 Darstellung der Deskriptivstatistischen Daten zum 19.Item ... 74 
1 
1. Einleitung 
Im Bereich der freien Marktwirtschaft stehen aktiennotierte Unternehmen 
dauerhaft unter dem Druck ihrer Aktionäre effizient und wirtschaftlich zu 
arbeiten. Qualitätsmanagementsysteme und Evaluationsprozesse sind für 
dieses Arbeitsfeld unabdingbar.  
Im Bereich der sozialen Arbeit nahm Qualitätsmanagement, Ökonomisierung 
und Wirtschaftlichkeit lange keine Rolle ein. Erst mit Einführung des KJHG,  
SGBVIII und der darin verankerten Pflicht zur Qualitätsentwicklung wurde die 
soziale Arbeit in die Verantwortung genommen, die Effektivität und Effizienz 
ihrer Leistungen zu begründen. Nicht nur sozialpolitisch, auch 
gesellschaftlich wurde der Wunsch lauter, resultierend aus verschiedensten 
Skandalen der letzten Jahre, die Wirksamkeit der Jugendhilfemaßnahmen zu 
belegen. Vor allem die stationären Jugendhilfeeinrichtungen spüren diesen 
Druck.  
Die Wahl effektiver Maßnahmen, im Blick auf das Individuum, sind in der 
sozialen Arbeit die grundlegende Voraussetzung für eine optimale Kosten-
Nutzen-Relation. Die  Sozialarbeit ist eine Klientel orientierte, 
dienstleistungserbringende Maßnahme, die als oberste Direktive das Ziel 
verfolgt, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Doch stellt sich die Frage, was 
effektive Maßnahmen sind? Wie lässt sich Effektivität messen? Wer beurteilt 
die Effektivität und Effizienz solcher Maßnahmen?  
Mit diesen Fragen habe ich mich, während der Vorbereitung zur Themenwahl 
meiner Bachelorarbeit, beschäftigt. Um diese zu beantworten, muss zuerst 
geklärt werden, wer Empfänger der Leistung ist. Sind es die Kostenträger? 
Ist es die Gesellschaft, die eine gesellschaftliche Eingliederung fordert? Oder 
ist es der junge Mensch selbst, der  nach §1 Abs.1 SGBVIII "ein Recht auf 
Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer 
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit"
1
 hat. Für 
mich ist klar, dass Effizienz und Effektivität vorwiegend an den Kindern und 
Jugendlichen gemessen werden muss. Dafür bedarf es eines ausgereiften 
Systems, der Klientel orientierten Evaluation, anhand dessen auch der 
1
 Nomos Gesetze (2012) S.1809 
2 
Anspruch der Belegbarkeit von Wirksamkeit der Maßnahmen für die 
Gesellschaft und den Kostenträger erfüllt wird.  
In dem empirischen Teil meiner Bachelorarbeit habe ich unter Nutzung eines 
quantitativen Datenerhebungsinstruments versucht, mit Hilfe ehemaliger 
Heimkinder, evaluationsrelevante Daten im Bereich der Effektivität und 
Effizienz der stationären Maßnahmen zu erhalten. Im Vorfeld habe ich mich 
daher im ersten Teil meiner Arbeit ausführlich mit den dafür nötigen 
theoretischen Grundlagen auseinandergesetzt, um die relevanten Fragen zu 
erschließen. Mir war es wichtig aufzuzeigen, mit welchen Kindern und 
Jugendlichen die stationäre Jugendhilfe arbeitet, was Qualität in der 
Jugendhilfe bedeutet und wie diese gesichert werden kann, welche 
gesetzlichen Grundlagen für die soziale Arbeit existieren und relevant sind. 
Außerdem, welche empirischen Befunde zum Thema Effektivität und 
Effizienz der stationären Maßnahme nach §34 bzw. §27 ff. SGBVIII 
existieren. 
3 
2. Theoretischer Teil 
2.1. Allgemeine Einführung in die Jugendhilfe  
2.1.1. Geschichte der Jugendhilfe 
Bezüglich der Geschichte der Jugendhilfe, ist der mit ihr einhergehende 
durchlebte Wandel der sozialen Arbeit, auf viele Faktoren zurückzuführen. 
Dazu zählen ökonomische, sozialpolitische, gesellschaftliche, 
wissenschaftliche, wirtschaftliche, sowie kulturelle Einflüsse. Der Grundstein 
der heutigen Jugendhilfe findet sich im 13. Jahrhundert, in Form von kirchlich 
geführten Findel- und Waisenhäusern oder den Armenfürsorgeeinrichtungen. 
Von einer geglückten Resozialisierung und Beendigung "der Maßnahme" 
sprach man damals, wenn die "Zöglinge" selbst für ihre Almosen betteln 
konnten. Pädagogische Konzepte und Grundhaltungen fanden sich damals 
noch nicht. Ziel dieser Einrichtungen war lediglich, die verwaisten Kinder vor 
dem Tod zu bewahren. Mit Pestalozzi und Rosseau veränderte sich die Art 
der Waisenhäuser grundlegend, neue Erkenntnisse in der frühkindlichen 
Entwicklung und Erziehung führten zur Gründung der sogenannten Armen- 
Erziehungsanstalten. Bedeutender Unterschied zu den Waisenhäusern, 
deren Handeln auf Zucht und Ordnung basierte, war die bei Pestalozzi im 
Mittelpunkt des Handelns stehende Liebe, auch zu verstehen als 
Beziehungsarbeit.  Der Begriff des Heimes, existiert erst seit Anfang des  20. 
Jahrhunderts. Mit Beginn der 70er Jahre etablierte sich der familienähnliche 
Charakter der Heimerziehung, der bis heute kennzeichnend für die stationäre 
Jugendhilfe ist. Dieser Entwicklungsprozess wurde maßgeblich durch die 
SOS-Kinderdorfbewegung  und deren pädagogischen Prinzipien beeinflusst. 
Die Rahmenbedingungen wurden bis zum heutigen Zeitpunkt immer weiter 
differenziert und ausgebaut. Die Reformierung der heutigen Heimerziehung 
wurde vor allem durch die in den letzten Jahren bekanntgewordenen 
Missbrauchsfälle im Zeitraum von 1945-1970 vorangetrieben. Deutlich wird 
dies vor allem in den strukturellen Bedingungen und der Qualifizierung der 
Mitarbeiter.  Die Tendenz zur Unterbringung in Kinder- und Jugendheimen ist 
aber rückläufig, seit mehreren Jahrzenten werden teilstationäre- und 
ambulante Maßnahmen ausgebaut, um eine Unterbringung in Heimen zu 
4 
vermeiden. Einerseits aufgrund der gestiegenen Kosten und anderseits aus 
pädagogischen Gesichtspunkten.
2
2.2. Allgemeine Einführung in die stationäre Jugendhilfe 
Unter den nach §27 SGBVIII stationären/ familienersetzenden Hilfen zur 
Erziehung versteht man nach §33,34 SGBVIII folgende Angebote der 
Jugendhilfe 
1. Familienorientierte Hilfe wie Pflegefamilien oder professionelle 
Pflegefamilien nach §33 SGBVIII. Konzepte dieser Hilfeform können unter 
anderem eine Kurzzeitpflege in Krisensituationen, Übergangspflege aufgrund 
von vorübergehenden schwierigen Verhältnissen in der Herkunftsfamilie oder 
Dauerpflege sein. 
2. Gruppenorientierte Hilfe, wie die Heimerziehung und sonstige betreute 
Wohnformen nach §34 SGBVIII. Konzeptionelle Ausrichtungen können 
Wohneinheiten in Zentralheimen, dezentrale Wohngruppen, auf bestimmte 
Therapieansätze spezialisierte Wohngruppen, auf Zielgruppen beschränkte 
Wohngruppen oder auch familienähnliche Wohnformen sein.  
Gedacht ist diese Art der Hilfe für Minderjährige, die in ihren 
Herkunftsfamilien unzureichend gefördert, versorgt werden oder 
Misshandlung erfahren und so eine Sicherung der Lebens- und 
Entwicklungsbedingungen der Kinder- und Jugendlichen durch die 
Personensorgeberechtigten nicht ausreichend gewährleistet werden können- 
rechtlich begründet, wenn Eltern ihren, nach Artikel 6 des Grundgesetzes, 
elterlichen Pflichten nicht mehr nachkommen. Gründe für die Aufnahme in 
eine stationäre Hilfe können erhebliche Entwicklungsdefizite, 
Sozialverhaltensstörungen und delinquentes Verhalten und psychische 
Störungen, die zu einer Überforderung der Erziehungsberechtigten führen, 
sowie körperliche- und psychische Misshandlungen sein. Im Unterschied zu 
der in §32 SGVIII beschriebenen teilstationären Hilfe, findet die stationäre 
2
 vgl. Günder, R. (2011) S.20-38 
vgl. Jordan, E.; Maykus, S.; Stuckstätte, E.C. (2012) S.25-88 
5 
Betreuung Tag und Nacht statt. Eine Aufnahme der Minderjährigen erfolgt 
auf Grundlage des §36 SGBVIII, nur mit Zustimmung der Eltern. Die Wahl 
der Hilfe findet unter Berücksichtigung des Wunsch-und Wahlrechts §5 
SGBVIII statt. Ausnahme ist die akute Kindeswohlgefährdung nach §1666 
BGB, bei der durch das Familiengericht die Maßnahme, der in §42 SGBVIII 
geregelten sozialpädagogischen Intervention  Inobhutnahme - angeordnet 
wird. Inobhut kann in einer Bereitschaftspflegefamilie, einer Einrichtung eines 
öffentlichen oder freien Trägers oder in einer sonstigen geeigneten 
Wohnform genommen werden. Die Durchführung gehört zu den Aufgaben 
des Jugendamtes, die in dem Schutzauftrag, abgeleitet aus dem Artikel 6 
Abs.2 des Grundgesetzes und der Wächterfunktion §8a SGBVIII des 
Jugendamtes, beschrieben werden. Die Jugendhilfe arbeitet Klientel 
zentriert. Das heißt, dass neben der Arbeit am Minderjährigen, die 
Elternarbeit von entscheidender Bedeutung ist. Ziel ist es, Hilfe zur 
Selbsthilfe zu leisten um die Minderjährigen in ihre Herkunftsfamilien 
zurückzuführen. Die individuelle Hilfe, auf die jeweilige Problematik 
angepasst Rahmen, wird im sogenannten Hilfeplan §36 SGVIII 
festgeschrieben. Auf diesen werde ich später nochmals genauer eingehen. 
Eine weitere Art der Fremdunterbringung von Minderjährigen ist die 
Adoption, geregelt in den §§1741 BGB. Im §50 SGBVIII.
3
2.2.1. Ziel- und Aufgabensetzung der Kinder- und Jugendhilfe 
Die Ziel-und Aufgabensetzung der Kinder-und Jugendhilfe ergibt sich aus §1, 
Absatz 1 SGBVIII. Die Jugendhilfe hat die Aufgabe, ein umfassendes 
präventives und für akute Schwierigkeiten junger Menschen, passendes 
Leistungsangebot zu schaffen, um den individuellen Entwicklungsanspruch 
junger Menschen zu fördern und den Sozialisationsprozess und die 
gesellschaftliche Integration zu gewährleisten. Dies soll unter 
Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen stattfinden. Pluralisierte 
Lebensverhältnisse sind bspw. an verschiedenartigen Wertorientierungen 
und veränderteren familiäreren Lebensformen erkennbar. Um der 
Verpflichtung gerecht zu werden, besteht ein vielseitiges Leistungsangebot 
der Kinder- und Jugendhilfe, das sich auf Grundlage des §27 SGBVIII in 
3
 vgl. Jordan, E.; Maykus, S.; Stuckstätte, E.C. (2012) S.227-244 und S.189-190 
6 
verschiedensten Formen zeigt, unter anderem im Bereich der ambulanten 
Jugendhilfe mit streetwork, sozialpädagogischer Familienhilfe, Quartiers- und 
Stadtteilarbeit, in teilstationären Angeboten wie den heilpädagogischen 
Tagesstätten, stationären Hilfen wie den Pflegefamilien oder Heimen oder 
durch die Eingliederungshilfen wie z.B. der Frühförderung.
4
2.2.2. Rechts- und Regelungsgrundlagen der stationären Hilfen zur 
Erziehung im Bundesländervergleich 
Jeder kommunale Spitzenverband auf Landesebene ist verpflichtet nach §78f 
SGBVIII
5
 mit allen Leistungserbringern  Rahmenverträge abzuschließen. 
Zudem hat jedes Bundesland verschiedene Regelungsgrundlagen erarbeitet, 
die ich im folgenden aufzeigen möchte.  
1. In Baden- Württemberg finden sich spezifische Regelungen im 
Landesausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz - LKJHG. Es 
umfasst 30 Paragraphen, die Rahmenbedingungen für die stationäre 
Jugendhilfe schaffen sollen.
6
2. In Bayern finden sich spezifische Regelungen in verschiedenen fachlichen 
Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschuss - LJHA, wie beispielsweise 
die fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß §34 SGBVIII
7
.  
3. Berlin setzt Regelungsgrundlagen bezüglich der Bau-, Ausstattungs- und 
Personalstandards.  
4. Das Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - 
AGKJHG im Verbund mit verschiedenen Regelungen zu Raum- und 
Personalstandards sowie Kriterien für die Betriebserlaubnis stellen 
differenzierte Regelungen in Brandenburg dar.
8
4
 vgl. Jordan, E.; Maykus, S.; Stuckstätte, E.C. (2012) S. 19-24, vgl. Nomos Gesetze (2012) 
S. 1818  
5
 vgl. Nomos Gesetze (2012) S.1839  
6
 vgl. Landesrecht BW (2005) 
7
 vgl. Bayerische Landesjugendamt (2014) 
8
 vgl. Land Brandenburg (2014) 
7 
4. Bremens Regelungen finden sich in den "Richtlinien für den Betrieb von 
Einrichtungen und zu Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern 
und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen 
gemäß §§45 bis 48a SGBVIII im Lande Bremen."
9
5. In Hamburg existiert die Globalrichtlinie GR J 8/04 - Hilfe zur Erziehung, 
Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelische behinderte 
Kinder und Jugendliche.
10
6. Für Hessen finden sich spezifische Regelungen im Hessischen Kinder- 
und Jugendhilfegesetzbuch - HKJGB und in den Richtlinien für Kinder- und 
Jugendheime in Hessen.
11
7.  Mecklenburg- Vorpommern hat ein Gesetz zur Ausführung des Achten 
Buches des Sozialgesetzbuches- Kinder- und Jugendhilfe 
(Landesjugendhilfeorganisationsgesetz - KJHG-Org M-V)
12
8. In Niedersachsen wurden verschiedene Orientierungshilfen 
niedergeschrieben, wie beispielsweise Hinweise für die Erteilung der 
Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen 
nach §§45 ff SGBVIII durch das Landesamt.
13
9. Nordrhein- Westfalen hat im Landschaftsverband Rheinland spezifische 
Regelungen für die Betriebserlaubnis einer Einrichtung nach §45 SGBVIII. Im 
Landschaftsverband Westfalen- Lippe wurden Hinweise ausgearbeitet zu 
allen relevanten Bereichen. 
10. In Rheinland-Pfalz existiert ein Landesgesetz zur Ausführung des 
Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AGKJHG.
14
9
 Freie Hansestadt Bremen (2008) S.1 
10
 vgl. Freie Hansestadt Hamburg (2004)  
11
 vgl. Landesjugendwohlfahrtsausschluss (1982)  
12
 vgl. Land Mecklenburg- Vorpommern (2006) 
13
 vgl. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover (2011) 
14
 vgl. Land Rheinland-Pfalz (1993) 
8 
11. Das Saarland hat die Richtlinien zur Wahrnehmung der Aufgaben zum 
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen durch das 
Landesjugendamt gemäß §§45-48a SGBVIII.
15
12. Für Sachsen gilt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen 
Staatsministeriums für Soziales für den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen 
- VwVJugHiE.
16
13. In Sachsen- Anhalt existieren Richtlinien für Hilfen zur Erziehung, 
Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge 
Volljährige und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege 
und in Einrichtungen entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
17
14. Für Schleswig- Holstein gilt die Landesverordnung zum Schutz von 
Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Kinder- und 
Jugendeinrichtungsverordnung - KJVO.
18
15. In Thüringen  existieren Fachliche Empfehlungen zur Arbeit in 
stationären und teilstationären Thüringer Einrichtungen, die gemäß §§45 bis 
48 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) einer Betriebserlaubnis durch 
das Landesjugendamt bedürfen.
19
2.2.3. Trägerschaften der Jugendhilfe 
Der Öffentliche Träger ist verantwortlich für die gesamte Jugendhilfestruktur 
und ist Anlaufstelle für die Leistungsberechtigten. Die Aufgaben der 
Jugendhilfe finden sich in §2 SGBVIII. Das Jugendamt hat die Aufgabe, die 
für den subjektiv Berechtigten nötige Hilfe zu gewähren und unter 
Berücksichtigung des §5 SGBVIII Wunsch- und Wahlrechts, einen, dem 
Bedarf angemessenen Leistungserbringer zu finden. Leistungen nach §27 
SGBVIII werden vorrangig von freien Trägern erbracht. Zu den großen 
Verbänden freier Träger gehören die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, der 
Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die 
15
 vgl. Land Saarland (2001) 
16
 vgl. Land Sachsen (2006) 
17
 vgl. Land Sachsen- Anhalt (1994) 
18
 vgl. Landesregierung Schleswig- Holstein (1994) 
19
 vgl. Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (1992) 
9 
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sowie das Diakonische 
Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Delegation der 
Leistungen beinhaltet u.a. die, nach § 4 SGBVIII festgeschriebene 
Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe, mit den freien Trägern 
partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Nach dem Subsidaritätsprinzip, 
festgehalten  im zweiten Absatz des §4 SGBVIII, soll die öffentliche 
Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen, wenn diese ein anerkannter 
freier Träger leisten kann. Zudem soll für eine Trägervielfalt nach §3 SGBVIII 
gesorgt werden und die freien Träger sind nach §4 Abs.3 SGBVIII und § 74 
SGBVIII zu fördern und aktiv an Entscheidungen zu beteiligen. 
Beteiligungsformen sind unter anderem, der nach §71 SGBVIII 
Jugendhilfeausschuss oder die in §80 SGBVIII beschriebene 
Jugendhilfeplanung. Welche Anforderungen an die freien Trägers gestellt 
werden, findet sich in §75 SGBVIII. Dieser Prozess wir auch als 
Dreiecksverhältnis bezeichnet zwischen Leistungsberechtigtem, dem 
Jugendamt in der Vermittler- und Organisationsrolle und dem freien Träger 
als Leistungserbringer. Wichtige Begriffe für die Arbeit der Jugendhilfe sind 
das Subsidiaritätsprinzip, Selbstverwaltungsprinzip und das Prinzip der 
Gemeinwirtschaft.
20
20
 vgl. Jordan, E.; Maykus, S.; Stuckstätte, E.C. (2012) S.316-327, vgl. Nomos Gesetze 
(2012) S. 1809-1840 
10 
3. Qualitätssicherung in der Jugendhilfe 
3.1. Der Qualitätsbegriff  
Von Qualität in der sozialen Arbeit spricht man, wenn die Hilfe in ihrer 
strukturellen, prozessualen Beschaffenheit auf die individuellen Bedürfnisse 
des  Leistungsempfängers zugeschnitten ist und damit zur Verbesserung von 
Auffälligkeiten und Schwierigkeiten bewusst beiträgt und vom Klienten/ 
Kunden als zufriedenstellend bewertet wird. Qualität ist immer subjektiv und 
abhängig von der Betrachtungsweise, den Bedürfnissen, Wünschen und 
Ansprüchen des Einzelnen. 
Um Qualität zu erreichen, müssen die relevanten Kernprozesse einer 
Einrichtung identifiziert werden. Ein Beispiel für solch einen Kernprozess in 
der sozialen Arbeit ist die Beratung. Um diese beschreibar zu machen, 
bedarf es folgender Elemente: 
1. In der Einführungsphase sollte aufgezeigt werden, weshalb die 
Bearbeitung des genannten Kernprozesses wichtig ist. Für die Beratung ist 
dies, mit Blick auf den Begriff der Dienstleistung, einfach zu erklären. Zudem 
sollte definiert werden, für welche Zielgruppe der Prozess gilt und welche 
Erwartungen die Zielgruppe an diesen stellt.  
2. Im Folgeschritt sollten mögliche erreichbare Ziele festgelegt werden. Im 
Bezug auf die Beratung würde in Frage kommen, dass der Klient über seinen 
gesetzlichen Anspruch, Handlungsspielraum Bescheid weiß und anhand 
dessen mit dem Berater eine zielführende Lösung vereinbaren kann.  
3. Als dritter Schritt, sollten die Qualitätskriterien der jeweiligen 
Qualitätsdimension erarbeitet werden. In der Strukturqualität soll der Frage 
nachgegangen werden, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden 
müssen, um den Kernprozess erfolgreich bewältigen zu können. Im Bereich 
der Prozessqualität soll der Kernprozess hinsichtlich der Qualität beleuchtet 
werden. Es soll geklärt werden, was benötigt wird, um den Kernprozess 
qualitätsvoll abzuarbeiten. Bei der Ergebnisqualität sollen die Indikatoren 
geklärt werden, an denen die Zielerreichung messbar gemacht werden kann. 
Mögliche Prozesskriterien könnten eine wertschätzende Atmosphäre sein 
und die Erfassung aller relevanten Daten, sowie die Erstellung einer 
11 
Vereinbarung über die Lösungsschritte. Im Bereich der Strukturqualität 
könnten eine qualifizierte Fachkraft und geeignete Räumlichkeiten relevante 
Punkte darstellen. 
4. Als letzter Bearbeitungspunkt muss eine Qualitätssicherung des 
Kernprozesses sichergestellt werden.
21
Unter der klassischen Form der Qualitätssicherung in der sozialen Arbeit 
versteht man Methoden wie die Konzeption, Dokumentation, Supervision, 
Fort-und Weiterbildungen, Teamarbeit sowie die Kooperation mit externen 
Einrichtungen.
22
 Qualitätssicherungsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe 
basieren auf Hilfeplänen, Entgelt-,Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen 
und der Partizipation der Leistungsbeteiligten. Durch den zunehmenden 
ökonomischen Anspruch sozialer Dienstleistungen ihre Angebote/ 
Leistungen und deren Ergebnisse transparenter, effektiver und effizienter zu 
gestalten, im Zusammenhang mit der sozialpolitischen und gesetzlichen 
Forderung nach Qualitätsmanagementsystemen, etablieren sich in 
Einrichtungen der sozialen Arbeit zunehmend  Qualitätsmanagement - QM  
Methoden aus der freien Wirtschaft. Auf diese Entwicklung ist auch die 
Zunahme von betriebswirtschaftlich- pädagogisch ausgelegten 
Studiengängen, wie der des Sozialmanagers, zurückzuführen. Durch das QM 
soll ganz allgemein die Erfüllung der Anforderungen und Erwartungen der 
Kunden gesteigert werden.
23
 Zur Erreichung des gesteckten Zieles der 
Qualität, bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen, sogenannten 
Qualitätskriterien, die in ihrer Summe erfolgreiches QM darstellen sollen.
24
21
 vgl. Meinhold, M.; Matul, C.(2001) S.18-21 
22
 vgl. Heindl, H.; Klessinger, N.; Knab, E.; Krettek, C.; Macsenaere, M.; Müller, A.; Patzelt, 
H.; Reidel, H.; Westerbarkei,  A. (2000) S.14 
23
 vgl. Hummel, U. (2004) S.22 
24
 vgl. Hummel, U. (2004) S. 38, S.22 
12 
3.2. Unterschied zwischen Qualitätsmanagement und 
Qualitätssicherung 
Qualitätssicherung beschreibt die Summe der Maßnahmen, die nötig sind, 
um die Qualität einer Dienstleistung oder eines Produktes zu überprüfen oder 
zu steigern. Der Prozess der Qualitätssicherung lässt sich am besten durch 
den PDCA - Kreislauf 
25
(Plan-Do-Check-Act) nach Deming erklären. Ein 
Kernprozess wird in der Qualitätssicherung beschrieben und definiert (Plan), 
nach der Durchführung (Do) wird dann seine Wirksamkeit bewertet (Check) 
um ihn dann letztlich zu verbessern und optimieren (Act).  
Unter Qualitätsmanagement versteht man die Sicherung und 
Weiterentwicklung der einzelnen methodischen Konzepte und Strukturen 
einer Einrichtung, die in ihrer Summe das Ziel verfolgen, die Erwartungen 
und Anforderungen des Kunden zu erfüllen und die Prozesse wirtschaftlicher 
und effizienter zu gestalten. Qualitätsmanagement soll mithilfe eines 
mehrdimensionalen Blicks auf die Qualitätsdimensionen für eine 
Beständigkeit und Verbesserung der qualitativen Standards sorgen. Die 
Leistungsangebote sollen formalisiert, standardisiert, transparent und 
messbar gemacht werden.
26
3.3. Effizienz und Effektivität 
Unter dem Begriff der Effektivität versteht man die Wirksamkeit, 
Zielbezogenheit einer Leistung. Sie kann mit einem Soll-Ist Vergleich 
überprüft werden. Die Effizienz hingegen beschreibt ihre Wirtschaftlichkeit im 
Kontext eines optimalen Kosten- Nutzen- Verhältnisses der Leistung. Ziel der 
Effizienz ist ein "möglichst günstiges Verhältnis zwischen eingesetzten Inputs 
(Ressourcen, Leistungen) und den erzielten Outputs (Ergebnisse, 
Wirkungen, Zufriedenheit)." 
27
 Wirtschaftlich betrachtet verursachen Faktoren 
aus der Prozess- und Strukturqualität Kosten, anhand derer die Effizienz 
einer Leistung gemessen werden kann. Die Effektivität lässt sich anhand der 
25
 vgl. Hummel, U. (2004) S. 23-24 
26
 vgl. Meinhold, M.; Matul, C.(2001)S.29-30 , vgl. Hummel, U. (2004)  S.22-23 vgl. Ross, K. 
(2005) S.19 
27
 Meinhold, M.; Matul, C.(2001) S.58 
13 
Ergebnisqualität evaluieren, da durch diese Aussagen über den Nutzen der 
Dienstleistung getroffen werden können.
28
3.4. Nutzen des Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen 
Ökonomisierung, demografischer Wandel, Fachkräftemangel, all das sind 
Begriffe, die in den letzen Jahren für einen Wandel in der sozialen Arbeit 
gesorgt haben. Non-Profit Einrichtungen müssen zunehmend 
betriebswirtschaftlich denken und handeln, um konkurrenzfähig zu bleiben. 
Der Wettbewerbsdruck untereinander nimmt zu. Durch verringerte 
Ressourcen wächst die Gefahr eines
Qualitätsverlustes. Aufgrund dessen 
gewinnt das Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen an 
zunehmender Bedeutung. 
Die Vorteile von Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen zeigen sich 
vor allem in der daraus resultierenden Transparenz für die soziale Arbeit. 
Soziale Einrichtungen sind Dienstleistungsunternehmen, das heißt der 
Kunde, Klient, Leistungsempfänger steht im Mittelpunkt des Handelns. 
Qualitätsmanagement prüft und verbessert die Schnittstellen sozialer 
Einrichtungen, optimiert Prozesse und Abläufe und führt somit zu einer 
Qualitätssteigerung. 
QM sorgt dafür, das Prozesse messbar und überprüfbar gemacht werden 
und kann dadurch klare Fakten hervorbringen, die Interventionen 
rechtfertigen und den gesellschaftlichen und politischen Druck mindern 
können. 
Die Wichtigkeit eines QM-Systems zeigt sich auch im Bereich der 
Ehrenamtlichen. Durch die schwindenden Personalressourcen, Probleme mit 
Reputation, Innovationsfähigkeit und Identität von gemeinnützigen 
Organisationen, ist freiwilliges Engagement unverzichtbar. Da diese 
Personen im Regelfall keine Profession in diesem Arbeitsfeld erlangt haben,  
hat Freiwilligenmanagement als Teil des  Qualitätsmanagement die Aufgabe 
Qualität, Effektivität und Effizienz trotzdem aufrecht zu erhalten und zu 
sichern. Der QM- Gedanke im Bereich des Freiwilligenmanagement zeigt 
28
 vgl. Ross, K. (2005) S.19, Meinhold, M.; Matul, C.(2001) S.57-59 
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2015
- ISBN (PDF)
- 9783956365669
- ISBN (Paperback)
- 9783956369100
- Dateigröße
- 606 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim, früher: Berufsakademie Heidenheim – Sozialwesen
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Oktober)
- Note
- 1,0
- Schlagworte
- Heimarbeit Jugendhilfe Wirksamkeit Stationäre Jugendhilfe Effektivität Effizienz Soziale Arbeit Würzburger Jugendhilfe Evaluationsstudie Empirische Studie
- Produktsicherheit
- Diplom.de
 
					