Evaluation der Wirksamkeit und des Nutzens von Qualitätsmanagement durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
					
	
		©2013
		Masterarbeit
		
			
				107 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Qualitätsmanagement (QM) ist seit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-Richtlinie) am 1. Januar 2006 verpflichtende Aufgabe aller an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren. Laut § 9 der Richtlinie überprüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten erstmalig die Wirksamkeit und den Nutzen des Qualitätsmanagements im Hinblick auf die Sicherung und Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung im Sinne der Richtlinie. Aus diesem Anlass hat der Unterausschuss Qualitätssicherung (UA QS) des G-BA im September 2011 die Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement (AG QM) mit dieser evaluativen Aufgabe beauftragt.
Die vorliegende Arbeit stellt die Herangehensweise, die angewandte Methodik und die Ergebnisse im Rahmen der Evaluation durch den G-BA dar. An dieser vom G-BA mit einer hohen Priorität versehenen Aufgabe wurde in den Gremien des G-BA noch im laufenden Jahr 2013 intensiv gearbeitet. Dieses Thema hat aus diesem Grunde einen starken Aktualitätsbezug und zudem eine hohe Relevanz, da sich der G-BA auch in Zukunft im Rahmen weiterer Evaluationen mit den Auswirkungen von QM in der vertragsärztlichen Versorgung auseinanderzusetzen hat.
Ein wesentlicher Fokus der vorliegenden Arbeit liegt zum einen auf der methodischen Vorgehensweise des G-BA und zum anderen auf den Ergebnissen der Evaluation und den daraus gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich der Wirksamkeit und Nutzen von QM. Des Weiteren liegt ein Schwerpunkt der Arbeit in der anschließenden Untersuchung von Gründen für die vom G-BA festgestellte - und dies sei schon an dieser Stelle vorausgeschickt - schwache Evidenz bezüglich der Wirksamkeit und Nutzen von QM in der vertragsärztlichen Versorgung. In einem abschließenden Schritt soll untersucht werden, ob es Lösungsansätze gibt, die gegebenenfalls zu einer Verbesserung der Abbildung der Wirksamkeit und Nutzen bei künftigen Evaluationen durch den G-BA beitragen können.
			
		
	Die vorliegende Arbeit stellt die Herangehensweise, die angewandte Methodik und die Ergebnisse im Rahmen der Evaluation durch den G-BA dar. An dieser vom G-BA mit einer hohen Priorität versehenen Aufgabe wurde in den Gremien des G-BA noch im laufenden Jahr 2013 intensiv gearbeitet. Dieses Thema hat aus diesem Grunde einen starken Aktualitätsbezug und zudem eine hohe Relevanz, da sich der G-BA auch in Zukunft im Rahmen weiterer Evaluationen mit den Auswirkungen von QM in der vertragsärztlichen Versorgung auseinanderzusetzen hat.
Ein wesentlicher Fokus der vorliegenden Arbeit liegt zum einen auf der methodischen Vorgehensweise des G-BA und zum anderen auf den Ergebnissen der Evaluation und den daraus gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich der Wirksamkeit und Nutzen von QM. Des Weiteren liegt ein Schwerpunkt der Arbeit in der anschließenden Untersuchung von Gründen für die vom G-BA festgestellte - und dies sei schon an dieser Stelle vorausgeschickt - schwache Evidenz bezüglich der Wirksamkeit und Nutzen von QM in der vertragsärztlichen Versorgung. In einem abschließenden Schritt soll untersucht werden, ob es Lösungsansätze gibt, die gegebenenfalls zu einer Verbesserung der Abbildung der Wirksamkeit und Nutzen bei künftigen Evaluationen durch den G-BA beitragen können.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Sorgenfrei, Jae Hyong: Evaluation der Wirksamkeit und des Nutzens von 
Qualitätsmanagement durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, Hamburg,  
Diplomica Verlag GmbH 2015 
PDF-eBook-ISBN: 978-3-95636-518-8 
Herstellung: Diplomica Verlag GmbH, Hamburg, 2015 
Zugl. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Masterarbeit, 2013 
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung 
außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages 
unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, 
Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. 
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in 
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, 
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei 
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. 
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können 
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden und die Diplomica Verlag GmbH, die 
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine 
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen. 
Alle Rechte vorbehalten 
© Diplom.de, Imprint der Diplomica Verlag GmbH 
Hermannstal 119k, 22119 Hamburg 
http://www.diplom.de, Hamburg 2015 
Printed in Germany
3 
Inhaltsverzeichnis 
Abkürzungsverzeichnis ... 6
Tabellenverzeichnis ... 8
Abbildungsverzeichnis ... 9
1
Einleitung ... 10
1.1
Hintergrund ...  10
1.2
Problemstellung ...  11
1.3
Zielsetzung, Fragestellung und Methodik ... 12
2
Rechtliche Rahmenbedingungen ... 14
2.1
Gesetzlicher Auftrag ... 14
2.2
Gemeinsamer Bundesausschuss und seine Trägerorganisationen ... 15
2.2.1
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) ... 15
2.2.2
Trägerorganisationen des G-BA ... 16
2.3
Patientenvertretung ... 17
2.4
QM-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung ... 17
2.4.1
Ziele von QM gemäß ÄQM-Richtlinie ... 18
2.4.2
Einführung und Weiterentwicklung von QM ...  19
2.4.3
Verpflichtung zur Evaluation von QM durch den G-BA ...  19
2.4.4
Grundelemente und Instrumente gemäß ÄQM-Richtlinie ... 20
3
Konzeptionelle Grundlagen zu QM im Gesundheitswesen ... 22
3.1
Definition von Qualität in der medizinischen Versorgung ... 22
3.2
Was ist QM in der medizinischen Versorgung ...  23
3.3
Ziele von QM im Gesundheitswesen ...  24
3.4
Messverfahren zu QM im Gesundheitswesen ...  24
3.5
PDCA-Zyklus nach Deming ... 26
3.6
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess ... 27
3.7
Qualitätsdimensionen ... 27
3.8
Total Quality Management ... 29
3.9
Ausgewählte QM-Systeme in der vertragsärztlichen Versorgung ... 30
3.9.1
Generische QM-Systeme ...  30
3.9.1.1
European Foundation for Quality Management (EFQM) ...  30
3.9.1.2
DIN EN ISO 9000 ff. ... 32
3.9.2
Medizinspezifische QM-Systeme ... 33
3.9.2.1
,,Qualität und Entwicklung in Praxen" (QEP) ... 34
3.9.2.2
,,Europäisches Praxisassessment" (EPA) ... 35
4
Methodik des G-BA zur Evaluation von QM ...  36
4 
4.1
Auftrag des Unterausschusses Qualitätssicherung des G-BA ... 36
4.2
Zusammensetzung des zuständigen Gremiums ... 36
4.3
Methodik und Vorgehen des G-BA ... 37
4.3.1
Literaturrecherche ohne eigene Evaluation durch den G-BA ... 38
4.3.2
Auswertung ausgewählter QM-Systeme ... 39
4.3.2.1
Wirksamkeit und Nutzen von QEP ... 39
4.3.2.2
Wirksamkeit und Nutzen von EPA ... 40
5
Ergebnisse der Evaluation durch den G-BA ... 41
5.1
Ergebnisse aus der Literaturrecherche ... 41
5.2
Ergebnisse aus der QEP-Evaluation ... 42
5.3
Ergebnisse aus der EPA-Evaluation ... 43
6
Kritische Auseinandersetzung mit der G-BA-Evaluation ... 44
6.1
Notwendigkeit von Evaluationen ... 44
6.2
Wirksamkeit und Nutzen ...  45
6.2.1
Wirksamkeits- und Nutzenbegriff ... 45
6.2.2
Ist die Frage nach der Wirksamkeit und Nutzen von QM 
gerechtfertigt? ... 46
6.2.3
Nutzen: Kostenaspekt und Effizienz ... 46
6.3
Richtlinienvorgabe des Handlungsspielraums des G-BA ... 47
6.4
Evaluationsansatz des G-BA ... 48
6.4.1
Keine eigene Evaluation durch den G-BA ... 48
6.4.2
Ergebnisindikatoren ... 50
6.4.3
Zusammenfassender Bericht der KVen und der KBV ... 51
6.4.4
Einführung von QM ohne umfassenden Evaluationsansatz ... 51
6.5
Soziale Kontextabhängigkeit und Reflexivität von QM ... 53
6.6
Komplexität und Heterogenität von QM und seinem Kontext ... 55
6.7
Quantitativer Studienansatz: Richtiger Ansatz? ... 59
6.8
Studienlage zu QM ... 63
6.8.1
Heterogenität der Studien ... 63
6.8.2
Geringe und unterschiedliche Studienqualität ... 65
6.8.3
Uneinheitlichkeit der Nomenklatur und Publikationsstandards ... 66
6.8.4
Publikations-Bias ... 68
6.9
Studie zu QEP ... 69
6.10
Studie zu EPA ... 69
7
Handlungsempfehlungen ... 70
5 
7.1
Evaluation von kontextuellen Determinanten: Erfolgsfaktoren und 
Barrieren ...  70
7.1.1
Kontextuelle Determinanten für erfolgreiches QM ... 72
7.1.2
Humanfaktor Führung und Organisationskultur ... 75
7.1.3
Ein mögliches Schema zur Messung der Determinanten ... 78
7.2
Prozessevaluation der Implementierung von QM ... 78
7.3
Evaluation als integraler Bestandteil von QM ... 80
7.4
Evaluation mit einem Mixed-Methods-Ansatz ... 82
7.5
Eigene Evaluation von QM durch den G-BA ... 86
7.6
Änderung der Evaluationsvorgaben der ÄQM-Richtlinie ... 87
7.7
Einheitliche Publikationsstandards ... 89
7.8
Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen ...  90
8
Fazit mit Beantwortung der Forschungsfragen ... 91
8.1
Fazit ...  91
8.2
Beantwortung der Forschungsfragen ... 92
Literaturverzeichnis ... 95
6 
Abkürzungsverzeichnis 
Abkürzung 
Bedeutung 
Abs. Absatz 
AG Arbeitsgruppe 
AOK Allgemeine 
Ortskrankenkassen 
AQUA 
Institut für angewandte Qualitätsförderung und 
ÄQM-Richtlinie Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung 
BÄK Bundesärztekammer 
BMBF 
Bundesministerium für Bildung und Forschung  
BPtK Bundespsychotherapeutenkammer 
BVDD 
Berufsverband der Deutschen Dermatologen
BZÄK Bundeszahnärztekammer 
BZgA 
Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung 
CCT Kontrollierte 
klinische 
Studien 
CIRS Critical 
Incident Reporting-Systeme 
CQI Continuous 
Quality 
Improvement 
CONSORT Consolidated 
Standards of Reporting Trials 
DAG SHG 
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen 
DBR Deutscher 
Behindertenrat 
DDG 
Deutsche Dermatologische Gesellschaft
DIN 
Deutsches Institut für Normung e.V. 
DKG Deutsche 
Krankenhausgesellschaft 
DMP Disease 
Management 
Programm 
DNVF Deutsche 
Netzwerk 
Versorgungsforschung 
DPR Deutscher 
Pflegerat 
EbHC 
Evidenzbasierte Health Care  
EbM Evidenzbasierte 
Medizin 
EFQM 
European Foundation for Quality Management  
EN 
Europäische Norm 
EPA Europäisches 
Praxisassessment 
EPOC 
Cochrane Effective Practice and Organisation of Care Review Group  
esQS externe 
stationäre Qualitätssicherung  
G-BA Gemeinsamer 
Bundesausschuss 
GFR 
Gesundheitsforschungsrat des BMBF 
GKV 
Gesetzliche Krankenversicherung 
GKV-SV Spitzenverband 
der 
Gesetzlichen 
Krankenversicherung 
GMG 
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung 
GoR 
Grade of Recommendation 
GQMG 
Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung 
7 
e.V. 
IKK Innungskrankenkassen 
IQWiG 
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 
IKT 
Informations- und Kommunikationstechnologie 
ISO 
International Organization for Standardization 
KBV Kassenärztliche 
Bundesvereinigung 
KVB 
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 
KVen Kassenärztliche 
Vereinigungen 
KVP 
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess 
KZBV 
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung 
KZVen Kassenzahnärztliche 
Vereinigungen 
LoE 
Level of Evidence 
MDS 
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen 
Krankenkassen 
MeSH-Terms 
Medical Subject Headings 
MRC 
British Medical Research Council  
MUSIQ 
The Model for Understanding Success in Quality 
PatV 
Patientenvertretung 
PICO-Schema 
Population, Intervention, Control und Outcome 
PKV 
Private Krankenversicherung 
QEP 
Qualität und Entwicklung in Praxen 
QM Qualitätsmanagement 
QMS 
Quality Management System  
RADAR 
Results, Approach, Deployment, Assessment und Review 
RCT Randomisierte 
kontrollierte 
Studien 
SGB Sozialgesetzbuch 
SIGN Scottish 
Intercollegiate Guidelines Network  
SQUIRE Standards 
for 
Quality 
Improvement Reporting Excellence 
STROBE Strengthening the Reporting of Observational Studies in 
Epidemiology 
TQM 
Total Quality Management 
TREND Transparent 
Reporting 
of Evaluations with Nonrandomized Designs 
UA QS 
Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA 
Vdek 
Verband der Ersatzkassen e. V. 
8 
Tabellenverzeichnis 
Tab.-Nr.  Bezeichnung 
Seite 
Tab. 1 
Ziele des einrichtungsinternen QM gemäß ÄQM-Richtlinie 
18 
Tab. 2 
Grundelemente gemäß ÄQM-Richtlinie 
20 
Tab. 3 
Instrumente gemäß ÄQM-Richtlinie 
21 
Tab. 4 
Dimensionen von Qualität in der Gesundheitsversorgung (Institute of 
Medicine 2011) 
22 
Tab. 5 
Handlungsfelder von Verfahren zur Messung der Qualität 
25 
Tab. 6 
Merkmale der Struktur-, Prozess-und Ergebnisqualität 
28 
Tab. 7 
QM-Normen der DIN EN ISO 9000er Reihe (9000 ff.) 
32 
Tab. 8 
Heterogenität der vom G-BA recherchierten Studien zu QM 
64 
Tab. 9 
Kontextuelle Erfolgsfaktoren bzw. Barrieren für ein erfolgreiches QM 
72 
Tab. 10 
Erfolgsfaktoren bzw. Barrieren für QM durch die Führung 
76 
Tab. 11 
Selbstevaluation 
der 
Aktivitäten und ihre subjektiv 
wahrgenommenen Auswirkungen durch die Vertragsarztpraxis 
82 
Tab. 12 
Mögliche quantitative und qualitative Forschungsansätze bei der 
Evaluation von QM im Rahmen eines Mixed-Methods-Designs 
84 
9 
Abbildungsverzeichnis 
Abb.-Nr.  Bezeichnung 
Seite 
Abb. 1 
PDCA-Zyklus  
26 
Abb. 2 
EFQM-Excellence-Modell 
31 
Abb. 3 
Prozentuale Nutzungsanteile der in deutschen Vertragsarztpraxen 
verwendeten QM-Systeme 
35 
10 
1 Einleitung 
In diesem Kapitel wird der Hintergrund der Evaluation von Qualitätsmanagement 
durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und die damit verbundene 
Problematik dargestellt, um daraus die Zielsetzung und die zielführenden 
Fragestellungen abzuleiten.  
1.1 Hintergrund 
Qualitätsmanagement (QM) ist seit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-
Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-Richtlinie) am 1. Januar 2006 
verpflichtende Aufgabe aller an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden 
Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren
1
. Laut § 9 der 
Richtlinie überprüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fünf Jahre nach 
ihrem Inkrafttreten erstmalig die Wirksamkeit und den Nutzen des 
Qualitätsmanagements im Hinblick auf die Sicherung und Verbesserung der 
vertragsärztlichen Versorgung im Sinne der Richtlinie. Aus diesem Anlass hat der 
Unterausschuss Qualitätssicherung (UA QS) des G-BA im September 2011 die 
Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement (AG QM) mit dieser evaluativen Aufgabe 
beauftragt.  
Die vorliegende Arbeit stellt die Herangehensweise, die angewandte Methodik 
und die Ergebnisse im Rahmen der Evaluation durch den G-BA dar. An dieser 
vom G-BA mit einer hohen Priorität versehenen Aufgabe wurde in den Gremien 
des G-BA noch im laufenden Jahr 2013 intensiv gearbeitet. Dieses Thema hat 
aus diesem Grunde einen starken Aktualitätsbezug und zudem eine hohe 
Relevanz, da sich der G-BA auch in Zukunft im Rahmen weiterer Evaluationen 
mit den Auswirkungen von QM in der vertragsärztlichen Versorgung 
auseinanderzusetzen hat.  
Ein wesentlicher Fokus der vorliegenden Arbeit liegt zum einen auf der 
methodischen Vorgehensweise des G-BA und zum anderen auf den Ergebnissen 
der Evaluation und den daraus gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich der 
Wirksamkeit und Nutzen von QM. Des Weiteren liegt ein Schwerpunkt der Arbeit 
in der anschließenden Untersuchung von Gründen für die vom G-BA festgestellte 
- und dies sei schon an dieser Stelle vorausgeschickt - schwache Evidenz 
bezüglich der Wirksamkeit und Nutzen von QM in der vertragsärztlichen 
1
 Wenn in der vorliegenden Arbeit von ,,vertragsärztlicher Versorgung", ,,Vertragsärzten", 
,,Vertragsarztpraxen" o. ä. gesprochen wird, sind damit jeweils auch Vertragspsychotherapeuten 
und medizinische Versorgungszentren im Sinne der ÄQM-Richtlinie gemeint.  
11 
Versorgung. In einem abschließenden Schritt soll untersucht werden, ob es 
Lösungsansätze gibt, die gegebenenfalls zu einer Verbesserung der Abbildung 
der Wirksamkeit und Nutzen bei künftigen Evaluationen durch den G-BA 
beitragen können.  
1.2 Problemstellung 
QM beinhaltet qualitätsverbessernde Maßnahmen und alle Anstrengungen, die 
geeignet sind, die Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der medizinischen 
Versorgung durch organisationale und strukturelle Veränderungen zu verbessern 
(Danz et al. 2012). Nach einer über ein Jahr dauernden Evaluationsphase 
gelangte der G-BA in diesem Jahr (2013) zu der wichtigen Erkenntnis, dass die 
wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit und Nutzen von QM im Hinblick auf 
die versorgungsrelevanten patientenbezogenen Ergebnisse (Outcome) in der 
vertragsärztlichen Versorgung gering ist. Diese Erkenntnis ist für den G-BA im 
Hinblick auf seine ÄQM-Richtlinie bedeutsam und nicht unproblematisch, da 
letztere die Einführung und Umsetzung von QM in vertragsärztlichen 
Einrichtungen mit dem Ziel der Sicherung und Verbesserung der 
vertragsärztlichen Versorgung verpflichtend vorschreibt.  
Aus Sicht des G-BA ergibt sich daher die Frage nach den Gründen für die 
geringe wissenschaftliche Evidenz vor dem Hintergrund, dass QM bei 
vollständiger Implementierung und konsequenter Durchführung ein allgemein 
anerkanntes und verbreitet angewandtes wertvolles Instrument zur Verbesserung 
von Prozessen, Ergebnissen und Strukturen darstellt. Daraus resultiert die Frage 
nach Lösungsmöglichkeiten, wie die Abbildung der Wirksamkeit und Nutzen von 
QM bei der Evaluation verbessert werden kann.  
Bevor Lösungsansätze gefunden werden können, sind die vielschichtigen 
Probleme zu identifizieren, die dazu geführt haben, dass der G-BA nur eine 
schwache Evidenzlage bezüglich der Wirksamkeit und Nutzen von QM 
ausmachen konnte. Die Problemanalyse müsste sich auch mit den folgenden 
grundsätzlichen Fragen auseinandersetzen: Ist die Frage nach der Wirksamkeit 
und Nutzen von QM überhaupt zielführend? Ist eine Evaluation der Wirksamkeit 
und Nutzen von QM im Sinne des versorgungsrelevanten patientenbezogenen 
Outcome überhaupt der richtige Ansatz? Wenn diese Fragen zu verneinen sind, 
welche Fragestellungen sind für den G-BA zielführend im Hinblick auf die 
künftige Wahl eines Evaluationsansatzes, um positive Wirkungen und Vorteile 
von QM angemessen abzubilden? In diesem Zusammenhang könnten 
12 
Determinanten einer erfolgreichen Umsetzung von QM eine wichtige Rolle 
spielen (siehe Abschnitt 7.1). 
Vor dem Hintergrund der geringen Evidenz bezüglich Wirksamkeit- und Nutzen 
von QM und der Regelungen des G-BA, dass 
1.  die ÄQM-Richtlinie des G-BA die Einführung und Weiterentwicklung eines 
einrichtungsinternen QM zur Verpflichtung für jeden Vertragsarzt und 
Vertragspsychotherapeuten erhebt,  
2. das einrichtungsinterne QM unter anderem der kontinuierlichen Sicherung 
und Verbesserung der Qualität der medizinischen und 
psychotherapeutischen Versorgung dienen soll, und dass 
3. der G-BA gemäß ÄQM-Richtlinie auf der Grundlage der Bewertung der 
vorhandenen Wirksamkeits- und Nutzennachweise nach abgeschlossener 
Evaluation über die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen 
und über die Notwendigkeit von Sanktionen für Vertragsärzte, 
Vertragspsychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren 
entscheiden soll, die das einrichtungsinterne QM nur unzureichend 
einführen oder weiterentwickeln (Gemeinsamer Bundesausschuss 2005), 
wäre es wünschenswert, dass künftige Evaluationen des G-BA in der Lage sind, 
die allgemein akzeptierten positiven Wirkungen von QM auch abzubilden, um die 
offensichtliche ,,Augenscheinvalidität" von QM (Meyer und Boukamp 2012) auch 
mit entsprechenden Daten zu untermauern. Auf diese Weise könnte die 
Handlungs- und Entscheidungsgrundlage bezüglich der normativen 
Regelungskompetenz des G-BA hinsichtlich der Einführung und Umsetzung von 
QM weiter gestärkt werden.  
1.3  Zielsetzung, Fragestellung und Methodik  
Der G-BA hat einen Evaluationsansatz gewählt, der ausschließlich auf die 
Bewertung der versorgungsrelevanten Wirksamkeit und des Nutzens von QM 
bezüglich der Verbesserung der medizinischen Versorgung abzielt, ohne 
gleichzeitig auch andere relevante Faktoren im Zusammenhang mit QM wie z. B. 
Einflussfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung von QM zu adressieren. Das 
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu untersuchen, ob und gegebenenfalls wie, 
angesichts der genannten geringen Evidenz bezüglich der Wirksamkeit und des 
Nutzens von QM, der durch den G-BA angewandte methodische Ansatz 
modifiziert werden könnte, um die positiven Effekte von QM im Kontext von 
13 
Qualitätsverbesserungen in der vertragsärztlichen Versorgung besser 
abzubilden. Daraus sollen Handlungsempfehlungen für künftige Evaluationen 
durch den G-BA abgeleitet werden, die der allgemein anerkannten und 
unbestrittenen Bedeutung von QM als umfassendes Instrument zur 
Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen auch besser gerecht werden 
können. Dies könnte auch im Hinblick auf eine inhaltliche Fundierung und 
Untermauerung der Aktivitäten des G-BA im Regelungsbereich von QM relevant 
sein. 
Aus der in Abschnitt 1.2 dargestellten Problemstellung sollen im Rahmen der 
vorliegenden Arbeit die folgenden Forschungsfragen untersucht und beantwortet 
werden: 
1.  Welche Wirksamkeit und Nutzen von QM wurde nachgewiesen? 
2.  Was sind die Gründe für die geringe wissenschaftliche Evidenz?  
3.  Wie kann die Abbildung der Wirksamkeit und Nutzen bei der Evaluation 
verbessert werden? 
Die vorliegende Arbeit untersucht in einem qualitativ empirischen Ansatz einer 
deskriptiven Fallstudie (qualitative Beobachtungsstudie) die Methodik und die 
praktische Herangehensweise durch den G-BA bei der Evaluation der 
Wirksamkeit und des Nutzens von QM in der vertragsärztlichen Versorgung. 
Dieses komplexe Anwendungsbeispiel einer Evaluation von QM, welches die 
Summe von vielen Einzel-Interventionen zur Qualitätsverbesserung darstellt, soll 
einschließlich der Ergebnisse literaturbasiert vor dem Hintergrund konzeptioneller 
Grundlagen von QM bewertet werden. Auf dieser Basis beleuchtet die 
vorliegende Arbeit insbesondere auch den vom G-BA ausschließlich fokussierten 
Wirksamkeits- und Nutzenparameter als Zielvariable des einrichtungsinternen 
QM auf ihre Geeignetheit zur Abbildung von Effekten von QM. Dabei ist zu 
betonen, dass der G-BA unter anderem auch aus Kosten- und anderen 
Ressourcengründen selbst weder eine eigene Evaluation in den 
vertragsärztlichen Praxen durchgeführt hat, was durchaus naheliegend und 
umsetzbar gewesen wäre, noch eine solche bei einer wissenschaftlichen 
Institution wie IQWiG
2
 oder AQUA-Institut
3
 in Auftrag gegeben hat (siehe 
Abschnitte 4.3.1 und 6.4.1). Die Evaluation durch den G-BA basiert auf einer 
systematischen Literaturrecherche in internationalen Datenbanken und auf 
2
 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 
3
 Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen 
14 
ausgewählten Studien zu QM in der vertragsärztlichen Versorgung in 
Deutschland (siehe Abschnitt 4.3). 
2 Rechtliche 
Rahmenbedingungen 
Im vorigen Kapitel wurden der Hintergrund, die Methodik und die Zielsetzung der 
vorliegenden Arbeit dargelegt. In diesem Kapitel sollen die rechtlichen 
Grundlagen und die relevanten Institutionen und Akteure vorgestellt werden, die 
im Hinblick auf gesetzliche Regelungen bezüglich des einrichtungsinternen QM 
von Bedeutung sind.  
2.1 Gesetzlicher 
Auftrag 
Am 1. Januar 2004 trat das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen 
Krankenversicherung (GMG 2004) in Kraft. Darin wurde der G-BA beauftragt, die 
grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM für alle an der 
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten zu 
bestimmen. Dieser gesetzliche Auftrag leitet sich nach § 135a Abs. 1 SGB V aus 
der Verpflichtung der Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung 
der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen ab. Die Leistungen müssen 
demnach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen 
und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. 
Der G-BA beschließt nach § 92 Abs. 1 Satz 1 SGB V die zur Sicherung der 
ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien, die eine ausreichende, 
zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten gewährleisten. 
Daraus folgend bestimmt der G-BA nach §137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V durch 
Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V die grundsätzlichen 
Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM für die vertragsärztliche 
Versorgung. Aus diesem gesetzlichen Auftrag heraus verpflichtet der 
Gesetzgeber alle Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und medizinischen 
Versorgungszentren nach Maßgabe des § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V, ein 
einrichtungsinternes QM einzuführen und weiterzuentwickeln. Der G-BA 
beschloss auf dieser gesetzlichen Grundlage die ÄQM-Richtlinie, die am 
1. Januar 2006 in Kraft trat (Gemeinsamer Bundesausschuss 2005).  
15 
2.2 
Gemeinsamer Bundesausschuss und seine Träger-
organisationen 
2.2.1  Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) 
Der G-BA ist das zentrale Entscheidungsgremium und Selbstverwaltungsorgan 
im deutschen Gesundheitswesen. Er hat die Regelungskompetenz bei allen 
wichtigen Fragen und Belangen des Gesundheitswesens. Dies betrifft unter 
anderem Themen wie einrichtungsinternes QM, sektorenübergreifende 
Qualitätssicherung, Ein- und Ausschluss von Leistungen der Gesetzlichen 
Krankenversicherung (GKV). Die Entscheidungs- und Konsensfindung geschieht 
in einem korporativen Beratungs- und Verhandlungsprozess auf dem Wege 
eines Interessenausgleichs von Interessenunterschieden zwischen den 
stimmberechtigten Trägern des G-BA unter Einbeziehung der 
Patientenvertretung. 
Die Rechtsgrundlage des G-BA findet sich im § 91 SGB V
4
. Gemäß § 91 Abs. 1 
Satz 1 SGB V wird der G-BA durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung 
(KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche 
Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Spitzenverband Bund der 
Krankenkassen (GKV-SV) als Trägerorganisationen gebildet. Die KBV, die 
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die DKG repräsentieren 
und vertreten die Leistungserbringer auf Bundesebene jeweils mit Stimmrecht 
beim G-BA. Der GKV-SV ist die stimmberechtigte Spitzenorganisation aller 
gesetzlichen Krankenkassen und vertritt somit die Kostenträger auf 
Bundesebene beim G-BA. Die Patientenvertretung ist Mitglied beim G-BA mit 
Antrags- und Mitberatungsrecht, jedoch ohne Stimmrecht.  
Bei Abstimmungen haben gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 SGB V die DKG und die 
KBV jeweils zwei Stimmen, die KZBV eine Stimme und der GKV-SV fünf 
Stimmen, so dass sowohl Leistungserbringer als auch Kostenträger jeweils fünf 
Stimmen auf sich vereinigen. Ein unparteiischer Vorsitzender und zwei weitere 
unparteiische Mitglieder des G-BA haben jeweils eine Stimme und runden das 
Bild ab, so dass bei insgesamt 13 Stimmen am Ende immer eine Entscheidung 
mit einfacher Mehrheit möglich ist.  
Die inhaltliche Arbeit zu den jeweiligen Beratungsthemen wird wie auch der 
Auftrag zur Evaluation von QM in den zahlreichen Arbeitsgruppen geleistet, die 
jeweils themenbezogenen Unterausschüssen zugeordnet und berichtspflichtig 
4
 SGB V: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch 
16 
sind. Sowohl die im deutschen Gesundheitswesen normgebenden Richtlinien als 
auch nicht normgebende Arbeitsergebnisse wie z. B. Beauftragungen von 
wissenschaftlichen Institutionen im Rahmen der sektorenübergreifenden 
Qualitätssicherung werden nach inhaltlicher Erarbeitung in den Arbeitsgruppen 
den jeweiligen Unterausschüssen zur Beratung und Konsentierung vorgelegt, die 
weiter in den Plenumssitzungen des G-BA beschlossen werden. Die 
Richtlinienbeschlüsse des G-BA haben den Charakter untergesetzlicher Normen 
und sind bindend für alle Akteure im Gesundheitswesen.  
Je nach Beratungsthema werden nach Maßgabe des § 137 Abs. 1 Satz 3 SGB V 
und der Geschäfts- und Verfahrensordnung des G-BA zudem Organisationen 
beteiligt, deren Belange durch das jeweilige Thema berührt sind. Die für die 
Durchführung der Evaluation der Wirksamkeit und Nutzen von QM zuständige 
AG setzt sich daher aus den genannten Trägern (KBV, DKG, KZBV und GKV-
SV) und aus fünf beteiligten Organisationen zusammen, deren aller Belange 
durch das Thema QM tangiert sind.  
2.2.2  Trägerorganisationen des G-BA 
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist eine Körperschaft des 
öffentlichen Rechts und die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen 
Vereinigungen (KVen) in Deutschland. Die KVen haben den gesetzlichen Auftrag 
zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Patientenversorgung 
(Sicherstellungsauftrag). Mitglieder der KVen sind vertragsärztlich tätige 
niedergelassene Ärzte und Vertragspsychotherapeuten, deren Interessen die 
KBV auf Bundesebene qua Mitwirkung beim G-BA vertritt. Die KBV, die von der 
ÄQM-Richtlinie ausschließlich betroffen ist, war bei der aktuellen Evaluation einer 
der maßgeblichen Akteure in der AG QM, da die Evaluation ausschließlich die 
durch die KBV repräsentierten Leistungserbringer betrifft.  
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Spitzen- 
und Landesverbände der Krankenhausträger einschließlich kirchlicher und 
privater Träger und vertritt die Interessen und Belange von Krankenhäusern auf 
Bundesebene durch ihre Mitwirkung beim G-BA. In Verhandlungen mit den 
Spitzenverbänden der GKV und Privaten Krankenversicherung (PKV) trifft die 
DKG Grundsatzentscheidungen, die per Gesetz für alle Krankenhäuser und 
Krankenkassen verbindlich werden. In ihrer Gesellschaftsform ist die DKG 
privatrechtlich verfasst und ist ein eingetragener Verein (e. V.). Die DKG wirkte in 
17 
der AG QM als einer der Träger des G-BA mit, auch wenn die stationäre 
Versorgung von der aktuellen Evaluation nicht betroffen ist.  
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) ist die 
Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in 
Deutschland und ist einer der stimmberechtigten Träger beim G-BA, der bei der 
aktuellen Evaluation von QM ebenfalls eine tragende Rolle spielte. In den 
Gremien des G-BA tritt er in der Regel mit einer einheitlichen Stimme auf, auch 
wenn Vertreter von Spitzenverbänden unterschiedlicher Kassenarten (AOK
5
, 
IKK
6
, Vdek
7
 etc.) entsandt werden. Dies kann unter Umständen, abhängig von 
der jeweiligen Situation, mit einer relativ starken Position der Kostenträgerseite 
verbunden sein, da die Leistungserbringerseite nicht selten bis zu drei 
verschiedene Positionen (KBV, DKG und KZBV) zu einem bestimmten 
Beratungsthema einnimmt, was die Verhandlungsmacht unter Umständen 
schwächen kann.  
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist die Dachorganisation der 
17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in Deutschland und vertritt die 
Interessen der Vertragszahnärzte auf Bundesebene. Die KZBV hat einen 
Sicherstellungsauftrag der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland. 
Als eine der Trägerorganisationen des G-BA war sie in der AG QM vertreten, 
auch wenn die vertragszahnärztliche Versorgung wie der stationäre Sektor von 
der aktuellen Evaluation nicht tangiert ist.  
2.3 Patientenvertretung 
Die Patientenvertretung (PatV) beim G-BA setzt sich aus Mitgliedern 
verschiedener Patienten- und Selbsthilfeorganisationen wie Deutscher 
Behindertenrat (DBR), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG 
SHG) etc. zusammen und vertritt die Interessen der Patienten auf Bundesebene. 
Die PatV ist Mitglied in der AG QM und war ebenfalls eine mitberatende 
Organisation bei der aktuellen Evaluation. Die PatV ist kein Träger des G-BA.  
2.4  QM-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung 
Die QM-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-Richtlinie) regelt die 
grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM der an der 
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und 
5
 Allgemeine Ortskrankenkassen 
6
 Innungskrankenkassen 
7
 Verband der Ersatzkassen e. V. 
18 
medizinischen Versorgungszentren und wurde am 18. Oktober 2005 vom G-BA 
beschlossen. Sie trat am 1. Januar 2006 in Kraft.  
Derzeit gibt es weitere Regelwerke des G-BA zum einrichtungsinternen QM, die 
zum einen den zahnärztlichen und zum anderen den stationären Sektor 
betreffen. Sie werden der Vollständigkeit halber an dieser Stelle erwähnt, aber 
nicht weiter ausgeführt, da beide Sektoren von der Evaluation durch den G-BA 
nicht betroffen sind: 
·  QM-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung zur Regelung der 
grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM in 
vertragszahnärztlichen Einrichtungen und die  
·  QM-Vereinbarung zur Regelung der grundsätzlichen Anforderungen an 
ein einrichtungsinternes QM der nach § 108 SGB V zugelassenen 
Krankenhäuser.  
2.4.1  Ziele von QM gemäß ÄQM-Richtlinie 
Die ÄQM-Richtlinie des G-BA bestimmt die grundsätzlichen Anforderungen an 
ein
einrichtungsinternes QM in der vertragsärztlichen Versorgung. Dabei soll 
gemäß § 2 ÄQM-Richtlinie die Einführung und Weiterentwicklung eines 
einrichtungsinternen QM der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der 
Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung dienen. 
Dieses vorrangige Ziel soll durch die in Tab. 1 zusammengefassten 
Qualitätsverbesserungen erreicht werden, die ihrerseits über eine erfolgreiche 
Umsetzung von QM ermöglicht werden sollen. 
Vorrangiges Ziel des einrichtungsinternen QM: 
Kontinuierliche Sicherung und Verbesserung der Qualität der medizinischen und 
psychotherapeutischen Versorgung 
Zielerreichung durch Qualitätsverbesserungen bezüglich der folgenden Bereiche: 
· Systematische 
Patientenorientierung bei allen Aktivitäten 
·  Erhöhung der Arbeitszufriedenheit der Ärzte und Mitarbeiter 
·  Integration des Qualitätsmanagements als Aufgabe aller Praxismitarbeiter 
·  Einbettung des Qualitätsmanagements in eine an konkreten Zielen ausgerichtete 
Praxispolitik und Praxiskultur durch die Praxisleitung 
·  Risikoerkennung und Problemvermeidung durch die Identifikation relevanter Abläufe, deren 
systematische Darlegung und dadurch hergestellte Transparenz 
·  Objektivierung und Messung von Ergebnissen der medizinischen und 
psychotherapeutischen Versorgung 
·  Angemessene Einbeziehung aller an der Versorgung Beteiligter 
·  Strukturierte Kooperation an den Nahtstellen der Versorgung 
Tab. 1: Ziele des einrichtungsinternen QM gemäß ÄQM-Richtlinie 
19 
2.4.2  Einführung und Weiterentwicklung von QM 
Laut § 6 der ÄQM-Richtlinie gliedert sich die Einführung des einrichtungsinternen 
QM in die Phasen ,,Planung", ,,Umsetzung" und ,,Überprüfung" sowie in die Phase 
,,fortlaufende Weiterentwicklung" von QM. Die Planungsphase soll längstens zwei 
Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie (am 1. Januar 2006) oder bei späterer 
Niederlassung nach Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit dauern 
(Gemeinsamer Bundesausschuss 2005). Die anschließende Umsetzung von QM 
ist in längstens zwei weiteren Jahren nach der Planungsphase abzuschließen. In 
einer längstens ein weiteres Jahr dauernden Überprüfungsphase ist eine 
Selbstbewertung der Praxis hinsichtlich der Einführung der Grundelemente und 
Instrumente vorzunehmen (Gemeinsamer Bundesausschuss 2005). Stimmen die 
einzelnen Phasen, in denen sich die Praxen tatsächlich befinden, mit den 
vorgegebenen Zeiträumen überein, sind sie phasenkonform (Diel 2012). Nach 
der Überprüfungsphase ist das einrichtungsinterne QM anhand jährlich 
durchzuführender Selbstbewertungen der Praxis hinsichtlich der ergriffenen 
Maßnahmen zu den Grundelementen und Instrumenten fortlaufend 
weiterzuentwickeln (Gemeinsamer Bundesausschuss 2005).  
2.4.3  Verpflichtung zur Evaluation von QM durch den G-BA 
Die Wirksamkeit und Nutzen des einrichtungsinternen QM ist gemäß § 9 der 
ÄQM-Richtlinie nach Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie 
im Hinblick auf die Sicherung und Verbesserung der vertragsärztlichen 
Versorgung auf der Grundlage von publizierten Studien zu überprüfen, die 
versorgungsrelevante Ergebnisse der Einführung von QM-Systemen und 
Verfahren insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland untersuchen. 
Besonderer Stellenwert kommt gemäß § 9 und Anlage 1 der ÄQM-Richtlinie 
vergleichenden praxisübergreifenden Studien und Forschungsprogrammen zu, 
die anhand von Zusammenstellungen von möglichst evidenzbasierten 
Ergebnisindikatoren ausgewogen und differenziert verschiedene Bereiche der 
Versorgungsqualität bezüglich Praxisorganisation, Prävention, Diagnostik und 
Therapie häufiger Erkrankungen sowie Patientenorientierung und einzelner 
Fachgebiete abbilden (erfassen) und so Aussagen zur Wirksamkeit von QM-
Systemen zulassen (Gemeinsamer Bundesausschuss 2005).  
Die ÄQM-Richtlinie regelt weiter, dass der G-BA aufgrund der Bewertung der im 
Rahmen der Evaluation gefundenen Wirksamkeits- und Nutzennachweise im 
Hinblick auf die Sicherung und Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung 
20 
über die Akkreditierung von QM-Systemen und über die Notwendigkeit von 
Sanktionen für Vertragsärzte entscheidet, die das einrichtungsinterne QM 
unzureichend einführen oder weiterentwickeln (Gemeinsamer Bundesausschuss 
2005).  
2.4.4  Grundelemente und Instrumente gemäß ÄQM-Richtlinie 
Die ÄQM-Richtlinie macht keine normativen Vorgaben bezüglich der Priorisierung 
bestimmter QM-Modelle oder Systeme, sondern gibt ganz allgemein die 
Anwendung von Grundelementen und Instrumenten als wesentliche Inhalte des 
einrichtungsinternen QM vor. Sie benennt die von Vertragsärzten bei ihrer 
Leistungserbringung obligatorisch zu integrierenden Grundelemente eines 
einrichtungsinternen QM, die zum einen den Bereich ,,Patientenversorgung" (z. B. 
mit dem Grundelement zur Ausrichtung der Versorgung am aktuellen Stand der 
Medizin, siehe auch Abschnitt 3.1) und zum anderen den Bereich 
,,Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation" (z. B. mit dem Grundelement zur 
,,Regelung von Verantwortlichkeiten") adressieren (siehe Tab. 2). Diese Bereiche 
sollen letztlich den Nutzen für den Patienten fördern und den Einsatz von 
Ressourcen optimieren. Im Folgenden sind zusammenfassend alle 
Grundelemente gemäß § 3 ÄQM-Richtlinie in Tab. 2 aufgeführt:  
Grundelemente 
Bereich ,,Patientenversorgung" 
Bereich 
,,Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation" 
Ausrichtung der Versorgung an fachlichen 
Standards und Leitlinien entsprechend dem 
jeweiligen Stand der wissenschaftlichen 
Erkenntnisse 
Regelung von Verantwortlichkeiten 
Patientensicherheit Mitarbeiterorientierung (z. B. Arbeitsschutz, Fort- 
und Weiterbildung) 
Patientenorientierung 
Praxismanagement (z. B. Terminplanung, 
Datenschutz, Hygiene, Fluchtplan) 
Patientenmitwirkung 
Gestaltung von Kommunikationsprozessen 
(intern/extern) und Informationsmanagement 
Patienteninformation und beratung 
Kooperation und Management der Nahtstellen der 
Versorgung 
Strukturierung von Behandlungsabläufen Integration 
bestehender 
Qualitätssicherungsmaßnahmen in das interne 
QM 
Tab. 2: Grundelemente gemäß ÄQM-Richtlinie 
21 
Die Grundelemente setzen an den im Alltag der Routineversorgung empirisch 
erkannten Mängeln an, wobei bezüglich ihres tatsächlichen Potentials zu 
Qualitätsverbesserungen belastbare Daten fehlen (Meyer und Boukamp 2012). 
Die Instrumente eines einrichtungsinternen QM gemäß ÄQM-Richtlinie, die von 
Vertragsärzten ebenfalls verpflichtend umzusetzen sind, thematisieren 
Handlungsbereiche, die im Praxisalltag in unterschiedlichem Maße 
Verbesserungsbedarf haben. So wird der Bereich Notfallmanagement in der 
Regel einen größeren Optimierungsbedarf haben als Teambesprechung oder 
Dokumentation. Im Folgenden sind die Instrumente gemäß § 4 ÄQM-Richtlinie in 
Tab. 3 aufgelistet: 
Instrumente 
Festlegung von konkreten Qualitätszielen für die einzelne Praxis, Ergreifen von 
Umsetzungsmaßnahmen, systematische Überprüfung der Zielerreichung und erforderlichenfalls 
Anpassung der Maßnahmen 
Regelmäßige, strukturierte Teambesprechungen 
Prozess- und Ablaufbeschreibungen, Durchführungsanleitungen 
Patientenbefragungen, nach Möglichkeit mit validierten Instrumenten 
Beschwerdemanagement 
Organigramm, Checklisten 
Erkennen und Nutzen von Fehlern und Beinahe-Fehlern zur Einleitung von 
Verbesserungsprozessen 
Notfallmanagement 
Dokumentation der Behandlungsverläufe und der Beratung 
Qualitätsbezogene Dokumentation, insbesondere  
·  Dokumentation der Qualitätsziele und der ergriffenen Umsetzungsmaßnahmen 
·  Dokumentation der systematischen Überprüfung der Zielerreichung (z. B. anhand von 
Indikatoren) und der erforderlichen Anpassung der Maßnahmen 
Tab. 3: Instrumente gemäß ÄQM-Richtlinie 
Das Instrument ,,Festlegung von konkreten Qualitätszielen..." beschreibt die 
Anwendung der Schritte des PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act) als 
wesentliches Grundprinzip von QM (siehe Abschnitt 3.5). Das Instrument 
,,Erkennen und Nutzen von Fehlern..." stellt dem Nutzer frei, welches konkrete 
Verfahren er zum Risiko- und Fehlermanagement anwendet (beispielsweise 
CIRS
8
).  
8
 CIRS = Critical Incident Reporting-Systeme 
22 
3  Konzeptionelle Grundlagen zu QM im Gesundheitswesen 
Im vorigen Kapitel wurden die rechtlichen und die regulatorisch-strukturellen 
Seiten beleuchtet, die hinsichtlich des einrichtungsinternen QM bedeutsam sind. 
In diesem Kapitel sollen konzeptionelle Grundlagen zu QM sowie wichtige QM-
Ansätze vorgestellt werden.  
3.1  Definition von Qualität in der medizinischen Versorgung 
Das Interesse an Qualität hat in der Gesundheitsversorgung in den letzten 
Jahren kontinuierlich zugenommen (Batalden und Stolz 1993, Teasdale 2008). 
Dies führt zu der Frage, wie Qualität im Gesundheitswesen definiert ist, und wie 
sie als integraler Bestandteil in Organisationen der Gesundheitsversorgung 
eingebettet werden kann. DIN EN ISO 9000:2005 (siehe Abschnitt 3.9.1.2) 
definiert Qualität als den Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale 
Anforderungen erfüllt. Ähnlich definiert Crosby (1979) Qualität als Grad der 
Übereinstimmung mit vorher formulierten Anforderungen (Crosby 1979). Die 
Qualität kennzeichnet demnach, zu welchem Ausmaß Leistungen den gesetzten 
und erwarteten Anforderungen entsprechen.  
Trotz eines allgemeinen Konsenses bezüglich der genannten Definitionen von 
Qualität, ist der Begriff der Qualität in der Gesundheitsversorgung nicht statisch, 
sondern unter anderem abhängig von der Perspektive der jeweiligen Akteure, 
deren Interessen und Wertvorstellungen (Sutherland und Dawson 1998, Currie et 
al. 2005). Somit ist Qualität ein dehnbarer Begriff, der sich auf äußerst vielfältige 
Aspekte beziehen kann (Siess 2002), so dass Qualität in der 
Gesundheitsversorgung ein komplexer und vielschichtiger Begriff ist. Dies kommt 
in der Definition des Institute of Medicine zum Ausdruck, die sechs verschiedene 
Dimensionen von Qualität in der Gesundheitsversorgung unterscheidet (siehe 
Tab. 4):  
Qualitätsdefinition des Institute of Medicine 
1. Patientensicherheit (Safety) 
2. Behandlungseffektivität (Effectiveness) 
3. Patienten-Zentriertheit (Patient-Centredness) 
4.  Versorgung auf dem aktuellen Stand der Medizin (Timeliness) 
5. Effizienz (Efficiency) 
6.  gerechter Zugang zur Gesundheitsversorgung (Equity) 
Tab. 4: Dimensionen von Qualität in der Gesundheitsversorgung (Institute of Medicine 
2011) 
23 
Die ersten vier Dimensionen Patientensicherheit, Behandlungseffektivität, 
Patienten-Zentriertheit und Versorgung auf dem aktuellen Stand der Medizin 
werden durch die Grundelemente und Instrumente der ÄQM-Richtlinie des G-BA 
adressiert (siehe Abschnitt 2.4.4) und sind bei der Umsetzung von QM in der 
vertragsärztlichen Versorgung vorgeschrieben (Gemeinsamer Bundesausschuss 
2005). Der gesundheitsökonomische Aspekt der Effizienz wird durch die ÄQM-
Richtlinie nicht explizit thematisiert (siehe auch Abschnitt 6.2.3), aber implizit 
angesprochen, wenn in den Grundelementen z. B. von ,,Strukturierung von 
Behandlungsabläufen" bzw. in den Instrumenten z. B. von ,,Prozess- und 
Ablaufbeschreibungen" oder ,,Checklisten" die Rede ist (siehe Abschnitt 2.4.4). 
Die Zugangsgerechtigkeit als sechste Dimension von Qualität in der 
Gesundheitsversorgung (siehe Tab. 4) ist als Public Health Thema nicht 
Gegenstand der ÄQM-Richtlinie.  
3.2  Was ist QM in der medizinischen Versorgung 
QM ist die Summe aller Maßnahmen in einer medizinischen Einrichtungen, die 
gesteuert und durchgeführt werden, um eine effiziente Qualitätsverbesserung der 
Patientenversorgung herbeizuführen (Toepler 2004) und ein dauerhafter Prozess 
zur kontinuierlichen Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation, der den 
sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen ist (Nüllen und Noppeney 
2006). QM wird nach DIN EN ISO 9000:2000 wie folgt definiert (siehe auch 
Abschnitt 3.9.1.2): ,,Unter Qualitätsmanagement versteht man aufeinander 
abgestimmte Tätigkeiten zum Lenken und Leiten einer Organisation bezüglich 
Qualität. Leiten und Lenken bezüglich Qualität umfassen üblicherweise das 
Festlegen der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele, die Qualitätsplanung, die 
Qualitätslenkung, die Qualitätssicherung und die Qualitätsverbesserung." QM ist 
somit eine Managementmethode zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung auf 
der Struktur-, Prozess- und Ergebnisebene auf der Grundlage des PDCA
9
-Zyklus 
(siehe Abschnitt 3.5) und des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (siehe 
Abschnitt 3.6). 
QM hat in den letzten Jahren im Gesundheitswesen zunehmend breite 
Zustimmung erfahren und ist ein Teil der Unternehmensstrategie (Eberlein-
Gonska 2011). Es stellt auf der Grundlage der Mitwirkung aller Mitarbeiter die 
Qualität in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen und hat zum Ziel, die Bedürfnisse 
und Ansprüche von Patienten, Mitarbeitern und Ärzten, aber auch weiterer 
9
 PDCA: Plan, Do, Check, Act 
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2013
- ISBN (PDF)
- 9783956365188
- ISBN (Paperback)
- 9783956368622
- Dateigröße
- 739 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin – Institute of Management Berlin, Berlin School of Economics and Law
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Juli)
- Note
- 1,3
- Schlagworte
- Qualitätsmanagement Wirksamkeit und Nutzen Evaluation vertragsärztliche Versorgung
- Produktsicherheit
- Diplom.de
 
					