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Das US-amerikanische Umsatzsteuersystem

Eine volkswirtschaftliche Analyse (allokative & distributive Folgen)

©2011 Diplomarbeit 87 Seiten

Zusammenfassung

Die Diplomarbeit beginnt mit geschichtlichen Hintergrundinformationen und fährt im Anschluss mit einer Erläuterung der Struktur und Funktionsweise des US-Umsatzsteuersystems fort. Dabei werden die einzelnen als Umsatzsteuer klassifizierbaren Steuerarten erläutert, sowie deren rechtliche Rechtfertigung kurz erklärt. Im Anschluss findet eine analytische Auseinandersetzung der allokativen und distributiven Folgen des amerikanischen Umsatzsteuersystems statt. Im letzten Abschnitt folgt eine Darstellung und Bewertung der aktuellsten Reformvorschläge des amerikanschen Umsatzsteuersystems.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Arnedo de Lucena, Andre: Das US-amerikanische Umsatzsteuersystem. Eine
volkswirtschaftliche Analyse (allokative & distributive Folgen), Hamburg,
Diplomica Verlag GmbH 2015
PDF-eBook-ISBN: 978-3-95636-431-0
Herstellung: Diplomica Verlag GmbH, Hamburg, 2015
Zugl. Universität Hamburg, Hamburg, Diplomarbeit, 2011
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http://www.diplom.de, Hamburg 2015
Printed in Germany

II
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ... IV
Tabellenverzeichnis ... IV
Abkürzungsverzeichnis ... V
1. Einleitung ... 1
2. Aufbau des amerikanischen Steuerrechts ... 3
2.1. Geschichtlicher Überblick... 3
2.2. Steuerrecht des Bundes, der Bundesstaaten und lokalen Gebietskörperschaften ... 5
3. Struktur und Funktionsweise des amerikanischen Umsatzsteuersystems... 7
3.1. Struktur des Umsatzsteuersystems ... 7
3.2. Die Umsatzsteuerarten im Einzelnen ... 9
3.2.1. Die Verkaufssteuer ... 9
3.2.2. Die Bruttoumsatzsteuer ... 11
3.2.3. Die speziellen Verbrauchssteuern ... 13
3.3. Nicht-Steuerbare Umsätze ... 14
3.4. Erlangung der unternehmerischen Steuerbefreiung ... 16
4. Grenzüberschreitende Leistungen innerhalb der USA ... 18
4.1. Funktion und Zweck der Use Tax ... 18
4.2. Die Abführungspflicht bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ... 19
4.2.1. Rechtliche Begründung der Abführungspflicht ... 21
5. Distributive und allokative Folgen ... 23
5.1. Fiskalische Konsequenzen ... 24
5.2. Regressionswirkung ... 28
5.3. Steuergerechtigkeit ... 31
5.4. Kaskadeneffekte ... 32
5.5. Besteuerung von Dienstleistungen ... 34
5.6. Zwischenstaatlicher Handel ... 36

III
5.7. Entrichtungs- und Erhebungskosten ... 39
5.8 Steuervermeidung und Steuerumgehung ... 42
5.9. Steuereffizienz ... 44
5.10. Fazit ... 46
6. Reformierbarkeit des US-Umsatzsteuersystems... 49
6.1. Streamlined Sales and Use Tax Project (SSUTP) ... 50
6.1.1. Hintergrund ... 50
6.1.2. Die Regelungen des SSUTA im Überblick ... 52
6.1.2.1. Funktionsweise des Certified Automatic Systems... 53
6.1.2.2. Aufgaben des Certified Service Providers (CSP) ... 55
6.1.3. Bewertung des Streamlined Sales and Use Tax Projects... 56
6.2. Fair Tax Act ... 56
6.2.1. Hintergrund ... 56
6.2.2. Die Regelungen des Fair Tax Acts im Überblick... 58
6.2.3. Prognosen der Fair Tax Organisation ... 59
6.3.4. Kritik am Fair Tax Act ... 60
6.2.5. Bewertung des Fair Tax Acts ... 61
7. Schlussbetrachtung ... 63
Anhang ...VI
Anhang 1: Übersicht der durchschnittlichen Verkaufssteuersätze auf lokaler und
bundesstaatlicher Ebene. ...VI
Anhang 2: Übersicht Bruttoumsatzsteuersätze ... VIII
Anhang 3: Übersicht Tax Holidays ... X
Literaturverzeichnis ...XI

IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:Benzinsteuern in den einzelnen Bundesstaaten im Juli 2010. ... 13
Abbildung 2: Besteuerung von Benzin im internationalen Vergleich (2000). ... 27
Abbildung 3: Steuerliche Gesamtbelastung der US-Bürger nach Einkommensklassen
im Jahr 2007 ... 29
Abbildung 4: : Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage gemessen am Einkommen,
1979-2003 ... 37
Abbildung 5: Aktueller Stand der Beitrittsverhandlungen zum SSUTA ... 51
Abbildung 6: Funktionsweise des Certified Automatic System ... 54
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gesamte Umsatzsteuereinnahmen der Bundesstaaten
im Jahr 2009...8
Tabelle 2: Abhängigkeit der Bundesstaaten von Umsatzsteuern
im Jahr 2007...25

V
Abkürzungsverzeichnis
Bil.
Billionen
BUS
Bruttoumsatzsteuer
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
DPK
Due-Prozess-Klausel
EU
Europäische
Union
i.d.R.
in
der
Regel
i.H.v.
in
Höhe
von
ICK
Interstate-Commerce-Klausel
IRC
Internal
Revenue
Code
IRS
Internal
Revenue
Service
Mio.
Millionen
Mrd.
Milliarden
sog.
sogenannte
SSTUP
Streamlined Sales and Use Tax Project
SSUTA
Streamlined Sales and Use Tax Agreement
USA
United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika)
USD
US-Dollar
u.a.
unter
anderen
z.B.
zum
Beispiel

1
1. Einleitung
Der aktuelle 44. Präsident der Vereinigten Staaten Barack Obama hat ein
schweres Erbe von seinem Amtsvorgänger George W. Bush angenommen. Die
Finanzkrise mit ihren weitreichenden Folgen für die Wirtschaft und Bevölkerung
hat das Staatsdefizit auf den Höchststand von über 14 Billionen US-Dollar
(USD) anschwellen lassen. Kostentreibende Faktoren waren insbesondere di-
verse Konjunkturpakete, die anhaltenden Kriegseinsätze und die seit
01.01.2011 in Kraft getretene Gesundheitsreform.
Mit dem Beginn des neuen Jahres 2011 möchte Obama nun die Diskussion
über eine grundlegende Steuerreform entfachen. Ziel ist eine Vereinfachung der
Steuergesetze und Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen, wodurch insbe-
sondere Steuerschlupflöchern für Unternehmen begegnet werden sollen. Da
dieses Vorhaben eine langjährige Reformphase bedeutet, betont Obama seine
Absicht, alle Interessensgemeinschaften in dieses schwierige Vorhaben zu in-
volvieren.
1
Unklar bleibt, wie die Reformierung der Steuersysteme in den 50 Bundesstaa-
ten angegangen werden soll. Denn durch die absolute Besteuerungshoheit der
Bundesstaaten haben sich zum Teil sehr unterschiedliche Steuersysteme her-
ausgebildet, die einen massiven Steuerwettbewerb mit sich gebracht haben.
Von besonderem Interesse sind dabei die Umsatzsteuern, die mittlerweile zur
wichtigsten Einnahmequelle vieler Bundesstaaten geworden ist. Allerdings ha-
ben sich innerhalb des amerikanischen Umsatzsteuersystems viele Ineffizien-
zen herausgebildet, die massive Mindereinnahmen mit sich gebracht haben.
Auf Grund der wachsenden Relevanz der Umsatzsteuern im nationalen Steu-
erwettbewerb wird im Rahmen der vorliegenden Diplomarbeit das US-
amerikanische Umsatzsteuersystem untersucht. Zu diesem Zweck folgt ein ge-
schichtlicher Überblick über die Entstehung und Ursachen des Umsatzsteuer-
systems sowie eine kurze Erläuterung des amerikanischen Steuerrechts, die
dem generellen Verständnis der Thematik dient. Einer Veranschaulichung der
1
The Whitlock Company LLP (2011): http://www.whitlockco.com/2011/01/president-looks-to-
2011-to-begin-debate-on-tax-reform/ [Stand: 04.03.2011].

2
Struktur und Funktionsweise des Umsatzsteuersystems folgt eine analytische
Auseinandersetzung. Im Rahmen dessen wird das System unter verschiedenen
Gesichtspunkten hinsichtlich seiner allokativen und distributiven Folgen unter-
sucht und bewertet. Aus den gewonnen Erkenntnissen folgt im letzten Abschnitt
dieser Arbeit eine Vorstellung und Bewertung zweier Reformprojekte, die insbe-
sondere zur Reformierung des Umsatzsteuersystems beitragen sollen. Im Ab-
schluss werden gewonnene Ergebnisse zusammentragen und in den Zusam-
menhang der vorgestellten Reformprojekte gesetzt.

3
2. Aufbau des amerikanischen Steuerrechts
Das heutige Steuersystem in den USA wurde in seiner Entstehungsgeschichte
von der britischen Steuerpolitik maßgeblich beeinflusst. Die Besteuerung des
amerikanischen Volkes durch den britischen Fiskus führte in den Kolonialzeiten
zu Steuerrevolten, die in einen Unabhängigkeitskampf übergingen. Die 13 Ko-
lonien verlangten eine Vertretung der amerikanischen Interessen im fernen
Großbritannien, da sie Mitspracherechte über die Verwendung der Steuerein-
nahmen für gerechtfertigt hielten. Die Revolte wurde vor allem durch die Einfüh-
rung einer Stempelsteuer angefacht, die Voraussetzung zivilrechtlicher Verträge
war. Verträge, die nicht auf einem amtlich gestempelten Papier verfasst wur-
den, konnten nicht eingeklagt werden und waren damit ungültig. Dieses Papier
musste bei den Behörden erworben werden, was großen Unmut innerhalb der
amerikanischen Bevölkerung schürte. Den Höhepunkt erreichte der Widerstand
im Jahr 1773 mit der Boston Tea Party, welcher sich ein militärischer Freiheits-
kampf anschloss. Die Folge war die amerikanische Unabhängigkeitserklärung
im Jahr 1776.
2
Die führende Parole ,,keine Besteuerung ohne Vertretung" während der Steuer-
proteste hat die amerikanische Verfassung (US-Constitution) nachhaltig ge-
prägt.
3
Die sich daraus ergebenen Besteuerungsrechte der Bundesstaaten wa-
ren Grundlage für das heutige Umsatzsteuersystem der USA. Im Folgenden
werden ein geschichtlicher Überblick zur Umsatzbesteuerung und eine Erläute-
rung der steuerrechtlichen Beziehungen zwischen Bund und Bundesstaaten
den Anfang zum Verständnis des amerikanischen Umsatzsteuersystems bilden.
2.1. Geschichtlicher Überblick
Die Erhebung von Umsatzsteuern begann in den Gründerzeiten des amerikani-
schen Staates. Die Einführung einer bundesweiten Verbrauchssteuer auf Whis-
key machte den Anfang im Jahr 1790.
4
In den nachfolgenden Jahren bis zum
Bürgerkrieg (1861-1864) folgten weitere spezielle Verbrauchssteuern, die vom
Bund erhoben wurden. Die übrige Besteuerung wurde den Bundesstaaten über-
2
Ibis Communication, Inc. (2011): http://www.eyewitnesstohistory.com/teaparty.htm [Stand:
04.03.2011].
3
Vgl. Ross (2002), S. 4-8.
4
Vgl. Gelfand, Mintz, Salsich, (2000), S.50 ff.

4
lassen. Versuche des Bundes, die Folgen des Bürgerkrieges durch eine Ein-
heitssteuer zu finanzieren, gingen mangels verfassungsrechtlicher Grundlage in
die Leere. So wurde im Rahmen des Income Acts von 1864 versucht, die militä-
rischen Ausgaben des Bürgerkriegs durch eine nationale Einkommenssteuer
i.H.v. 10% zu decken, welche schließlich 1872 wieder abgeschafft wurde. Erst
im Jahr 1913 gelang dem amerikanischen Kongress, nach Überwindung jahre-
langer verfassungsrechtlicher Auseinandersetzungen, die Wiedereinführung
einer Einkommenssteuer.
5
Die Verkaufssteuer und die Bruttoumsatzsteuer als Abkömmlinge der soge-
nannten ,Sales and Gross Receipt Taxes` hatten ihre Geburtsstunde im Jahr
1921. West Virginia erhob als erster Bundesstaat eine Bruttoumsatzsteuer unter
dem Namen ,Business and Occupation Privilege Tax`. Sie sollte die Schulden
des Ersten Weltkrieges refinanzieren und nur den Zeitraum der finanziellen
Engpässe überdauern. Diesem Vorbild folgten im Jahr 1932 auf bundesstaatli-
cher Ebene Mississippi und auf lokaler Ebene New York und New Orleans. Bis
zum Jahr 1940 erhoben insgesamt 30 Bundesstaaten Verkaufs- und Bruttoum-
satzsteuern, welche noch bis heute bestehen.
6
Zu Zeiten der Großen Depression (1929-1941) suchte die Politik nach Einnah-
mequellen, die die Folgen der Krise finanzieren sollten, da sich der amerikani-
sche Fiskus drastischen Einnahmerückgängen aus Einkommenssteuern ge-
genüber sah. Die Verkaufssteuer versprach durch ihre einfache Erhebungs-
und Abführungsform ausreichend Einnahmen, damit die Bundesstaaten ihre
öffentlichen Aufgaben wahrnehmen konnten.
7
Mit dem Beginn des Zweiten
Weltkrieges und weiteren militärischen Auseinandersetzungen der USA da-
nach, stieg die Umsatzsteuerbelastung im Rhythmus militärischer Ausgaben.
Gleichwohl sie nicht der Finanzierung dieser diente, entpuppten sie sich als ei-
ne solide Einnahmequelle für die Bundesstaaten.
8
Obwohl die Form der Umsatzbesteuerung nur eine Übergangsregelung darstel-
len sollte, ist sie heute zu einer der wichtigsten Einnahmequellen der Bundes-
staaten geworden. Zwar konnten in der Vergangenheit Dienstleistungen über-
5
Vgl. Wiedermann-Ondrej, (2006), S. 31 ff.
6
American Tax Token (2010): http://www.taxtoken.org/faq.htm [Stand: 04.03.2011].
7
Vgl. Brederode, (2009), S. 72
8
Vgl. Wiedermann-Ondrej (2006), S. 32.

5
wiegend der Belastung durch Verkaufssteuern entgehen, jedoch zeigen die
jüngsten Entwicklungen starke Tendenzen auch diese in Zukunft zu besteuern.
9
2.2. Steuerrecht des Bundes, der Bundesstaaten und lokalen Ge-
bietskörperschaften
Auf Grund der föderalistischen Struktur der USA teilen sich Bund, Bundesstaat
und lokale Gebietskörperschaften die Steuerhoheit. Der Bund (federal
government) darf im Rahmen der Verbrauchsbesteuerung nur spezielle Ver-
brauchssteuern (excise taxes) erheben. Die Bundesstaaten hingegen, dürfen
alle nicht verbotenen Steuern
10
innerhalb ihrer bundesstaatlichen Grenzen er-
heben. Zusätzlich dürfen auch lokale Gebietskörperschaften innerhalb der Bun-
desstaaten Steuern erheben, sofern ihnen dieses Recht die Verfassung des
Bundesstaates einräumt. Das ermöglicht lokalen Gebietskörperschaften Ver-
waltungs-, Ertrags- und Gesetzgebungshoheit innezuhaben.
11
Die uneingeschränkte Besteuerungshoheit erhielten die Bundesstaaten durch
den zehnten Verfassungszusatz (Tenth Amendment of the US-Constitution) im
Jahr 1791 und findet in der Interstate-Commerce-Klausel (ICK) ihre Grenzen.
12
Die ICK wurde entworfen, um Zölle und nicht tarifäre Handelshemmnisse zwi-
schen Bundesstaaten zu verbieten, sowie Beeinträchtigungen, die durch Aus-
übung der Besteuerungsautonomie der Bundesstaaten entstehen, zu regeln.
13
Sie ermächtigt den amerikanischen Kongress (US-Congress) Regeln über zwi-
schenstaatlichen Handel zu erlassen, ohne in die Steuerautonomie der einzel-
nen Bundesstaaten einzugreifen. Diese spezielle Regelung ist auch Ergebnis
des zehnten Verfassungszusatzes, wonach dem Bund nur Kompetenzen zu-
stehen, die ihm durch die amerikanische Verfassung (US-Constitution) aus-
drücklich zugesprochen werden.
14
So müssen Steuern, die vom Bund erhoben
werden, in die Verfassung eingebettet werden, um in geltendes Recht umge-
setzt werden zu können.
9
The Low Tax Network (2010). http://www.usa-sales-use-tax-e-commerce.com/Intro_sales.asp
[Stand_ 04.03.2011].
10
Verboten sind Steuern, die auf Grund von Rasse, Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder
Nationalität diskriminieren.
11
Vgl. Bauen (2007), S.3.
12
Vgl. McLure (2005), S. 567 ff.
13
Vgl. Rahn (2009), S. 195.
14
Vgl. McLure (2005), S. 566.

6
Die steuerliche Gestaltungsfreiheit der Bundesstaaten ermächtigt sie, selbst zu
entscheiden, ob und in welcher Höhe Steuern erhoben werden. Dieses Recht
können auch lokale Gebietskörperschaften (counties, districts, cities) innerhalb
eines Bundesstaates besitzen, wobei i.d.R. vom Bundesstaat Ober- und Unter-
grenzen erlassen werden. Innerhalb dieser Spannen dürfen die lokalen Ge-
bietskörperschaften dann Steuereinnahmen erzielen und frei über sie verfügen.
Auf diese Weise ergeben sich über 7500 bundesstaatliche und lokale Besteue-
rungshoheiten, die über die Erhebung und Verwendung einer Steuer entschei-
den dürfen. Dies hat zur Folge, dass sich sowohl die Terminologie des Steuer-
rechts (Definitionen, Bezeichnungen, etc.), als auch steuerbare und nicht steu-
erbare Umsätze innerhalb eines Bundesstaates unterscheiden können.
15
Zusätzlich erlaubt die Verwaltungshoheit auch innerhalb eines Bundesstaates
unterschiedliche Formen und Fristen zur Abführung von Steuern zu implemen-
tieren. Diese werden von der örtlichen Finanzverwaltung der jeweiligen Bun-
desstaaten festgelegt. Auf Bundesebene werden die Steuern an den Internal
Revenue Service (IRS) abgeführt, welcher eine untergeordnete Institution des
Treasury Departments ist. Das Treasury Department ist das Finanzministerium
der USA und steuert neben der Steuer-, Zoll- und Wirtschaftspolitik auch die
Währungspolitik der USA.
16
15
Vgl. Besch, Endres, Heise, Jackstein, Meier-Holzgräbe, Meiisel, et al. (2001), S. 39 ff.
16
Vgl. Department of the Treasury (2006), S. 14 ff.

7
3. Struktur und Funktionsweise des amerikanischen Umsatz-
steuersystems
Das amerikanische Umsatzsteuersystem unterscheidet sich wesentlich vom
deutschen: Die Bundesstaaten haben gemäß des zehnten Verfassungszusat-
zes das absolute Besteuerungsrecht.
17
Folglich können die Bundesstaaten aus
politischen und strategischen Gründen selber entscheiden, ob und in welcher
Höhe ihre Einwohner und Unternehmen durch Steuern belastet werden sollen.
Von der absoluten Steuerhoheit der Bundesstaaten unberührt, darf der Bund
eigene Steuern erheben, die ihm die US-Verfassung einräumt. Das Steuerauf-
kommen des Bundes setzt sich im Wesentlichen aus Unternehmens-, Einkom-
mens-, Vermögens- und speziellen Verbrauchssteuern zusammen.
18
Einer Darstellung des Umsatzsteueraufkommens der Bundesstaaten folgt eine
Erläuterung der einzelnen Umsatzsteuerarten und deren konkrete Ausgestal-
tung im amerikanischen Steuersystem. Im Anschluss werden die allgemeinen
Grundsätze nicht-steuerbarer Umsätze erklärt, sowie damit verbundene Aus-
nahmen und Besonderheiten. Im letzten Abschnitt des Kapitels wird die unter-
nehmerische Steuerbefreiung mit allen ihren Rechten und Pflichten dargestellt.
3.1. Struktur des Umsatzsteuersystems
Derzeit erheben 45 Bundesstaaten und der District of Columbia Verkaufs- bzw.
Bruttoumsatzsteuern, die im Bundesdurchschnitt ca. 25% bis 30% ihrer Steuer-
einnahmen ausmachen.
19
Zusätzlich erlauben 33 Bundesstaaten ihren lokalen
Gebietskörperschaften eigene ortsspezifische Steuern zu erheben, was die
über 7500 Besteuerungshoheiten erklärt. Auf lokaler Ebene machen die Um-
satzsteuern mittlerweile ca. 12% ihrer gesamten Steuereinnahmen aus. Im Jahr
2009 bewegten sich die Einnahmen aus den verschiedenen Umsatzsteuertypen
zwischen 244 Mio. USD in Alaska
20
und 36 Mrd. USD in Kalifornien.
21
17
Vgl. Rahn (2009), S.194.
18
Tax Policy Center Financial Officer (2009):
http://www.taxpolicycenter.org/taxfacts/displayafact.cfm?Docid=407&Topic2id=90 [Stand:
04.03.2011].
19
Vgl. Brederode (2009), S. 72.
20
Große Unterschiede bei Einwohnerzahl: Alaska hat ca. 670.000 Einwohner und Kalifornien ca.
37,2 Mio. Einwohner.
21
U.S. Census Bureau (2009a): http://www.census.gov/govs/statetax/ [Stand: 04.03.2011].

8
Tabelle 1 zeigt die gesamten Umsatzsteuereinnahmen der Bundesstaaten aus
dem Jahr 2009. Diese unterteilen sich in allgemeine und spezielle Umsatzsteu-
ern (selective and general sales taxes) und berücksichtigen keine Steuerein-
nahmen der lokalen Gebietskörperschaften.
Tabelle 2: Gesamten Umsatzsteuereinnahmen der Bundesstaaten im Jahr 2009
Steuerbezeichnung
Aufkommen
1. Sales and gross receipts
342.444.735.000
1.1 General sales and gross receipts
228.103.798.000
1.2 Selective sale taxes
114.340.937.000
1.2.1 Alcoholic beverages
5.349.621.000
1.2.2 Amusements
6.286.753.000
1.2.3 Insurance premiums
14.687.919.000
1.2.4 Motor fuels
35.390.882.000
1.2.5 Pari-mutuels
191.343.000
1.2.5 Public utilities
14.903.330.000
1.2.6 Tobacco products
16.695.726.000
1.2.7 Other selective sales
20.835.363.000
Quelle: U.S. Census Bureau (2009a)
.
Die speziellen Umsatzsteuern (selective sales taxes) setzen sich größtenteils
aus speziellen Verbrauchssteuern zusammen. Die allgemeinen Umsatzsteuern
(general sales and gross receipts) bestehen aus Verkaufs-, Bruttoumsatz- und
Einfuhrumsatzsteuern, was das fast doppelt so hohe Aufkommen im Vergleich
zu den spezifischen Umsatzsteuern erklärt.
22
So beliefen sich die speziellen
Verbrauchssteuereinnahmen des Bundes im Jahr 2009 auf schätzungsweise
66,3 Mrd. USD, wohingegen die Verbrauchssteuereinnahmen der Bundesstaa-
ten mit 114,3 Mrd. USD fast doppelt so hoch waren. Es zeigt sich, dass speziel-
le Verbrauchssteuern erheblich zum Umsatzsteueraufkommen der Bundesstaa-
ten beitragen. Insgesamt belaufen sich die Umsatzsteuereinnahmen der Bun-
desstaaten auf 342,4Mrd. USD und verglichen mit deren Gesamtsteuereinnah-
22
Vgl. U.S. Census Bureau (2009b), S. 1 ff.

9
men i.H.v. 714,1 Mrd. USD
23
, macht es sie zur wichtigsten Einnahmequelle der
Bundesstaaten.
3.2. Die Umsatzsteuerarten im Einzelnen
In Abhängigkeit der jeweiligen Gesetzgebung des Bundesstaates und der Art
der Umsatzsteuer, lässt sich die persönliche Steuerpflicht und die steuerliche
Verantwortung bestimmen. Dazu muss unter dem englischen Oberbegriff der
,Sales Taxes` zwischen den drei Umsatzsteuerarten unterschieden werden:
Spezielle Verbrauchssteuern (excise taxes), Bruttoumsatzsteuern (gross
receipts taxes) und Verkaufssteuern (retail sales taxes). Nebenher existiert in
den USA noch die sog. Use Tax, die bei grenzüberschreitenden Lieferungen
anfällt und deshalb an späterer Stelle im Kapitel 3 ausführliche Beachtung fin-
det.
3.2.1. Die Verkaufssteuer
Im umgangssprachlichen Gebrauch bezeichnen die ,
Sales Taxes` die gängige
Verkaufssteuer, welche neben den speziellen Verbrauchs- und Bruttoumsatz-
steuern zusätzlich auf den Verkaufserlös erhoben werden kann. Da die steuerli-
che Belastung bei den Käufern liegt, müssen die Verkaufssteuern getrennt auf
Kaufbelegen ausgewiesen werden. Der Verkäufer ist im Gegenzug dazu ver-
pflichtet, die Steuer einzuziehen und abzuführen. Viele Bundesstaaten verbie-
ten die Bewerbung von Preisen inklusive der anfallenden Verkaufssteuer.
24
Deswegen ergibt sich der tatsächlich zu zahlende Betrag erst beim Abschluss
des Kaufvorgangs. Grund dafür ist, dass die Verbraucher zum einen sensibili-
siert werden sollen, was sie für öffentliche Leistungen ausgeben; und zum an-
deren sollen die Verkäufer vor Umsatzeinbußen geschützt werden, wenn Preise
auf Grund von Steuererhöhungen angepasst werden müssen.
25
Die Verkaufssteuer kann sowohl auf bundesstaatlicher und als auch lokaler
Ebene erhoben werden. Erhebt ein Bundesstaat eine Verkaufssteuer und er-
laubt dies ebenfalls seinen lokalen Gebietskörperschaften, so legt der Gesetz-
23
Vgl. Congressional Budget Office Analysis (2009), S. 1-2.
24
Vgl. Hellerstein (2005), S.692.
25
Vgl. Brederode (2009), S.73.

10
geber Unter- und Obergrenzen für die Verkaufssteuer fest. Die lokalen Gebiets-
körperschaften dürfen dann, unter Wahrung der gesetzlichen Mindest- und
Höchstgrenzen, zusätzliche Verkaufssteuern erheben. Wird im Gegenzug auf
bundesstaatlicher Ebene keine Verkaufssteuer erhoben und dies aber den loka-
len Gebietskörperschaften gewährt, beträgt die Mindesthöhe 0% und die Ober-
grenze wird auf bundesstaatlicher Ebene vorgeschrieben (siehe z.B. Alaska:
Untergrenze 0% und Obergrenze 7%).
26
Insgesamt bewegen sich die Verkaufs-
steuern im Durchschnitt zwischen 0% - 1,11% in Alaska und 7% -9,44% in Ten-
nessee.
27
Im Bundesdurchschnitt lagen die Verkaufssteuern in den USA im
Jahr 2009 bei 7,3%.
28
Verkaufssteuern werden üblicherweise auf bewegliche Gegenstände (tangible
personal property), sowie in wenigen Bundesstaaten auch auf Dienstleistungen
(services) erhoben. Im Regelfall belasten die Verkaufssteuern den Endverbrau-
cher und entstehen am Ort des Ge- und Verbrauchs, was eine strikte Befolgung
des Bestimmungslandprinzips gewährleisten soll. Endverbraucher können je-
doch neben Privatpersonen auch Unternehmer sein, die steuerpflichtige Leis-
tungen als Endverbraucher von anderen Unternehmen erhalten. Dabei gelten
Ausnahmen, die auf lokaler und bundesstaatlicher Ebene geregelt werden.
Deshalb kann es innerhalb der Wertschöpfungskette, in Abhängigkeit der steu-
erlichen Gesetzgebung und verschiedenen Produktionsprozesse, schließlich
doch zu einer Belastung durch die Verkaufssteuer kommen. So werden schät-
zungsweise 40% der Umsatzsteuereinnahmen aus unternehmerischen Aktivitä-
ten generiert.
29
Ein steuerlicher Ausgleich durch einen Vorsteuerabzug erfolgt
damit im US-Umsatzsteuersystem nicht. Die Verkaufssteuern gehören jedoch
zu den Anschaffungskosten der erworbenen Gegenstände und wirken sich
deswegen ertragssteuermindernd bei den Unternehmen aus.
30
26
Vgl. Padgitt (2010), S. 1-4.
27
Siehe Anhang 1: Übersicht durchschnittliche Verkaufssteuersätze auf lokaler und bundes-
staatlicher Ebene.
28
Vgl. Conover (2010), S.5.
29
Vgl. Hellerstein (2005), S. 691.
30
Vgl. Rademacher (2005), S. 5 ff.

11
3.2.2. Die Bruttoumsatzsteuer
Die meisten Bruttoumsatzsteuern (BUS) wurden zum Ende des 20. Jahrhun-
derts in den USA abgeschafft. Als im Jahr 2002 der Bundesstaat Washington
als letztes eine BUS erhob, rückte die BUS wieder zunehmend ins fiskalische
Interesse der Politiker und wurde in einigen Bundesstaaten wieder eingeführt.
Die BUS gehört zur Familie der allgemeinen Verbrauchssteuern und belastet, je
nach politischem Ziel, mindestens zwei Stufen innerhalb der Wertschöpfungs-
kette. Sie wird prozentual auf die Bruttoumsätze erhoben und wird i.d.R. quar-
talsweise an die Finanzverwaltung abgeführt.
31
Im Gegensatz zur Verkaufs-
steuer soll die BUS die Produktion besteuern, weswegen sie oftmals auch als
Lizenzsteuer bezeichnet wird.
32
Ein gesonderter Ausweis der Steuer ist daher
nicht erforderlich, da der Verkäufer Steuerdestinatar und Steuerschuldner zu-
gleich ist: Ihn trifft sowohl die Verantwortung, die Steuer zu bezahlen, als auch
die Steuer abzuführen. Die rechtliche Begründung für diese Belastung fußt auf
den Verkäufern eingeräumten Privileg, gewerblichen Handel treiben zu dür-
fen.
33
Die Marktlage entscheidet schließlich darüber, ob und in welcher Höhe
der Händler seine steuerliche Belastung in Form von höheren Preisen an die
Endverbraucher weitergeben kann.
Gegenwärtig erheben folgende acht Bundesstaaten unter den unterschiedlichs-
ten Namensgebungen
34
eine BUS: Arizona, Delaware, Hawaii, Kentucky, New
Mexico, Ohio, Texas und Washington.
35
Die Steuersätze variieren innerhalb
und unter den Bundesstaaten zwischen 0,096% und 1,92% in Delaware, und
zwischen 5,125% und 7,875% in New Mexiko. Auch hier unterscheiden sich die
gesetzlichen Bestimmungen von Bundesstaat zu Bundesstaat. Je nach politi-
schem Motiv kann neben Branchen auch zwischen Umsatzstärke, geografische
Lage und produktionsspezifischen Abläufen unterschieden werden.
36
Eine Besonderheit stellt der im Pazifik gelegene Bundesstaat Hawaii dar. An-
statt einer üblichen Verkaufssteuer, wird auf Hawaii eine allgemeine Ver-
brauchssteuer (general excise tax) auf alle unternehmerischen Aktivitäten erho-
ben. Diese beträgt für die meisten Unternehmen 4% und für Großhändler 0,5%
31
Vgl. Bohnet (1999), S. 206 ff.
32
Vgl. Gelfand, Mintz, Salsich (2000), S. 75.
33
Vgl. Hellerstein (2005), S. 692.
34
In Arizona wird z. B. eine BUS unter den Namen ,,Transaction Privilege Tax" erhoben.
35
Vgl. Chamberlain, Fleenor (2006), S. 1-5.
36
Siehe Anhang 2: Übersicht Bruttoumsatzsteuersätze.

12
und gleicht damit einer Bruttoallphasenumsatzsteuer, wie es sie bis 1967 in der
Bundesrepublik Deutschland gab. Die Steuer wird auf allen Handelsstufen er-
hoben und umfasst auch alle Dienstleistungen, wie z.B. Maklercourtagen und
Anwaltshonorare. Da die hawaiianische Industrie stark vom Tourismus abhängt,
ist die allgemeine Verbrauchssteuer ein politisch motiviertes Instrument, was
mittlerweile die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen des Bundesstaates ge-
neriert. Dies geschieht jedoch auf Kosten einer hohen steuerlichen Belastung
der ansässigen Bevölkerung.
37
Eine klare Trennung zwischen BUS und der Verkaufssteuer ist im US-
Umsatzsteuersystem schwer. So werden BUS auf Bruttoerlöse innerhalb der
Wertschöpfungskette und Verkaufssteuern am Ende der Wertschöpfungskette
im Einzelhandel erhoben. Dabei kommt es bei der Spezifikation der Steuer auf
den jeweiligen politischen Zweck an. Dieser kann z.B. bei einer Verkaufssteuer
darin bestehen die Verarbeitung bestimmter Materialien zu besteuern, so dass
gezielt Unternehmen vom Erwerb dieses Materials nicht steuerfrei gestellt wer-
den können. Diese Steuerbefreiungen können auf lokaler Ebene festgelegt
werden und deswegen können Verkaufssteuern eine hybride Belastungswir-
kung ausüben ­ sie können Produktion und Konsum belasten.
38
Unter Berück-
sichtigung der spezifischen Steuerbefreiungen, wirken in bis zu 30 Bundesstaa-
ten Verkaufssteuern wie eine BUS.
39
Die BUS hingegen, belastet Umsätze, die
i.d.R. spezifische Branchen, Produktionsfaktoren und ­verfahren betreffen,
weshalb sie nicht pauschal als eine Bruttoallphasenumsatzsteuer charakterisiert
werden kann. Denn die Bruttoallphasenumsatzsteuer besteuert den gesamten
Umsatz eines Unternehmens und wird auch beim Verkauf von Waren und Leis-
tungen an andere selbständige Wirtschaftseinheiten (Unternehmen oder private
Haushalte) erhoben.
40
37
Vgl. Fox (2002), S. 2-5.
38
Vgl. Hellerstein (2005), S. 692 ff.
39
Vgl.
Chamberlain, Fleenor (2006), S. 5 ff.
40
Vgl. Bohnet (1999), S. 206 ff

13
3.2.3. Die speziellen Verbrauchssteuern
In den USA werden spezielle Verbrauchssteuern typischerweise auf Tabak,
Benzin und Alkohol erhoben. Der Verbraucher ist Steuerdestinatar und der Ver-
käufer Steuerschuldner. Die speziellen Verbrauchssteuern werden zum einen
vom Bund und zum anderen von den Bundesstaaten selbst erhoben. Spezielle
Verbrauchssteuern stellen i.d.R. güterspezifische Mengensteuern dar, so dass
sich die gesamte Belastung aus einem einheitlichen Steueraufschlag vom Bund
und einem spezifischen Steueraufschlag vom Bundesstaat zusammensetzt.
Darüber hinaus gibt es Bundesstaaten, die auch lokalen Gebietskörperschaften
erlauben, einen lokalspezifischen Verbrauchssteueraufschlag zu erheben, so
dass sich die spezielle Verbrauchssteuer in bis zu drei Teile aufspalten lässt.
41
Zusätzlich kann der Bundesstaat, in Abhängigkeit seiner Gesetzgebung, Ver-
kaufssteuern auf das bereits besteuerte Gut erheben. Dies führt dazu, dass z.B.
41
Vgl. Gelfand, Mintz, Salsich (2000), S.71 ff.
Abbildung 1:Benzinsteuern in den einzelnen Bundesstaaten im Juli 2010.
Quelle: API Inc. (2011): http://www.api.org/statistics/fueltaxes/.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2011
ISBN (PDF)
9783956364310
ISBN (Paperback)
9783956367755
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Hamburg – Institut für Finanzwissenschaften
Erscheinungsdatum
2015 (Januar)
Note
2,3
Schlagworte
us-amerikanische umsatzsteuersystem eine analyse folgen
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Titel: Das US-amerikanische Umsatzsteuersystem
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