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Kredite unter Auflagen – Eine Fallstudie zur Konditionalität des Internationalen Währungsfonds anhand eines Vergleiches von Entwicklungs- und Industriestaat

©2014 Bachelorarbeit 64 Seiten

Zusammenfassung

Auch wenn der russische Staatschef Wladimir Putin bei Gesprächen mit der Ukraine keine Zustimmung für den Sieben-Punkte-Plan erhielt, war dies ein Zeichen der Verständigung in der andauernden Krim-Krise von 2014. Trotz der Zusammenkunft stockt das ukrainische Verteidigungsministerium ihr Budget weiter auf. Da der Staat jedoch in Folge der geopolitischen Unruhen in eine Rezession gelangte und bankrott ist, sollen nun weitere Etaterhöhungen durch den Internationalen Währungsfonds getragen werden. Die bisherigen Zahlungen von 17 Milliarden Dollar seien wegen des anhaltenden Krieges bis nächstes Jahr nicht ausreichend. Durch die Einhaltung der bisher gestellten Auflagen des IWF1, sind weitere finanzielle Unterstützungen für Ukraine bis zu zwei Milliarden Dollar möglich.2
Bereits in der Mexiko- und Asienkrise kurz vor der Jahrtausendwende fungierte jene internationale Organisation als Kreditgeber. Die Konsequenzen der wirtschaftlichen Beihilfe in Verbindung mit den gestellten Auflagen für die einzelnen Staaten, wurden in der Fachschaft der Wissenschaftler konträr aufgenommen und bilden das Kernthema der vorliegenden Arbeit.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


I
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis ... III
1.
Einleitung ... 1
1.1 Ziel der Arbeit und Forschungsfrage ... 1
1.2 Forschungsstand der Thematik ... 2
1.3 Herangehensweise, Gangart und Methodik ... 2
2. Der Internationale Währungsfonds ... 4
2.1 Der IWF im Kontext der internationalen Stabilisierung ... 4
2.2 Ziele und Aufgaben im Wandel der Zeit ... 5
2.3 Die Arbeitsweise des IWF ... 6
2.3.1 Gremien des IWF ... 7
2.3.2 Mittelherkunft ... 8
2.3.3 Mittelverwendung ... 9
2.4 aktuelle Fondsaktivitäten und Schuldner ... 11
3. Die Konditionalität als Instrument internationaler Organisationen ... 14
3.1 Begriffserklärung und Arten der Konditionierung ... 14
3.2 Die Auflagenpolitik des IWF ... 16
3.2.1 Sicherungsklauseln ... 16
3.2.2 Die Veränderung der Konditionalität ... 18
3.3 Exkurs: Die Weltbank und ihre Darlehenspolitik verglichen mit dem IWF ... 19
3.4 Kritik und Probleme der Konditionalität ... 22
3.4.1 Allgemeine Probleme und Argumente gegen die aktuelle Form der
Konditionalität ... 22
3.4.2 Die Grenzen des Wesens der Konditionalität ... 24
3.4.3 Abgleich der Sicherungsklauseln des IWF mit den Grenzen der
Konditionalität ... 25

II
3.4.4 weitere Ansichten und Gegenpositionen ... 25
4. Der Vergleich der Auflagenpolitik von Portugal und Afghanistan ... 27
4.1 Die Auswahl der Nationen und die Vorgehensweise bei der Analyse zur
Konditionalität ... 27
4.2 Portugal und der Internationale Währungsfonds ... 29
4.2.1 Ursachen der Krise ... 30
4.2.2 Die Auflagen für Portugal ... 30
4.3 Afghanistan und der Internationale Währungsfonds ... 37
4.3.1 Ursachen der Krise ... 37
4.3.2 Auflagen für Afghanistan ... 38
4.4 Der Vergleich der Konditionalitäten zwischen Portugal und Afghanistan ... 43
5.
Die Konditionalität im Konflikt der Wissenschaft ­ ein Resümee ... 49
6.
Ausblick und Schluss-Statement ... 55
Quellenverzeichnis ... IV

III
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 - Im Geschäftsjahr 2013 unter den Hauptfazilitäten gebilligte
Vereinbarungen (in Mio. SZR) ... 13
Tabelle 2 - Vergleich der Konditionalitäten von Portugal und Afghanistan ... 44

1
1.
Einleitung
Auch wenn der russische Staatschef Wladimir Putin bei Gesprächen mit der Ukraine
keine Zustimmung für den Sieben-Punkte-Plan erhielt, war dies ein Zeichen der
Verständigung in der andauernden Krim-Krise von 2014. Trotz der Zusammenkunft
stockt das ukrainische Verteidigungsministerium ihr Budget weiter auf. Da der Staat
jedoch in Folge der geopolitischen Unruhen in eine Rezession gelangte und bankrott
ist, sollen nun weitere Etaterhöhungen durch den Internationalen Währungsfonds
getragen werden. Die bisherigen Zahlungen von 17 Milliarden Dollar seien wegen
des anhaltenden Krieges bis nächstes Jahr nicht ausreichend. Durch die Einhaltung
der bisher gestellten Auflagen des IWF
1
, sind weitere finanzielle Unterstützungen für
Ukraine bis zu zwei Milliarden Dollar möglich.
2
Bereits in der Mexiko- und Asienkrise kurz vor der Jahrtausendwende fungierte jene
internationale Organisation als Kreditgeber. Die Konsequenzen der wirtschaftlichen
Beihilfe in Verbindung mit den gestellten Auflagen für die einzelnen Staaten,
wurden in der Fachschaft der Wissenschaftler konträr aufgenommen und bilden das
Kernthema der vorliegenden Arbeit.
1.1 Ziel der Arbeit und Forschungsfrage
Der Grundgedanke der Abschlussarbeit ist die Erläuterung der unterschiedlichen
Konditionalität anhand einer Analyse der Auflagen von strukturell verschiedenen
Staaten.
Die Forschungsfrage und damit einhergehend die Erwartungen an die Thematik ist
die klärende Beweisführung folgender Thesen:
A: Der IWF greift durch die Anforderungen und Auflagen, besonders in
Entwicklungsländern, in die nationale Souveränität ein, überschreitet sein Mandat
1
Internationalen Währungsfonds.
2
Vgl. Online-Nachrichten: (
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/09/03/iwf-ukraine-
braucht-mehr-kredite-wegen-krieg-im-osten/
), (
http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-09/putin-und-
poroschenko-vereinbaren-waffenruhe-fuer-ostukraine)
und(
http://www.spiegel.de/wirtschaft/iwf-
befuerchtet-immense-wirtschafts-risiken-fuer-die-ukraine-a-989517.html)
, 05.09.14.

2
und verliert durch die ständige Neuverhandlung von Vertragsinhalten seine
Glaubwürdigkeit.
B: Durch die permanente Präsenz der Einrichtung werden dem Schuldnerland
Fehlanreize gesetzt, welche zu einer nachlässigen Wirtschaftspolitik führen.
3
1.2 Forschungsstand der Thematik
Die gesichteten Forschungsergebnisse handeln die Reformen und Artikeländerungen
der Satzung des IWF ab ­ teilweise auf völkerrechtlicher Ebene, andererseits
bezüglich gesellschaftlich-politischen Auswirkungen. Weiterhin existiert eine
konträre Debatte in einschlägigen Fachzeitschriften über die grundsätzliche Stellung
von internationalen Organisationen dieser Art, der Erzeugung von moralischem
Risiko und generellen Schwachpunkten.
1.3 Herangehensweise, Gangart und Methodik
Es soll der Sachverhalt der Konditionierung des Internationalen Währungsfonds
aufgegriffen, dargestellt und anhand einer Fallstudie näher beleuchtet werden. Dies
wird mit der Gegenüberstellung der Auflagenpolitik bezüglich des
Entwicklungsstaates Afghanistan und der Industrienation Portugal bewerkstelligt. Es
werden bewusst strukturell unterschiedliche Nationen gewählt, um ein breiteres
Verständnis bei der eigenen Meinungsbildung und Bewertung zu erlangen.
Um eine stringente Argumentation gewährleisten zu können, wird zunächst der
Internationale Währungsfonds allgemein als Institution eingeordnet, dessen Ziele und
Aufgaben beschrieben, die Arbeitsweise herausgestellt sowie aktuelle Aktivitäten
erläutert. Als wichtiger Teilaspekt des IWF, wird gesondert die Konditionierung
behandelt. Hier werden neben grundlegenden Begriffserklärungen, Vorgehensweisen
und Richtlinien die generellen Grenzen der Auflagenpolitik aufgezeigt. Danach
findet die eingehende Fallstudie mit Hilfe der bereitgestellten Dokumente und
Berichte des IWF statt und mündet in einem Resümee. Die Quintessenz aus der
Gegenüberstellung wird dann mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Meinungen
verglichen und schlussendlich mit den anfangs gestellten Thesen geprüft.
3
Dieser Zustand wird im Folgenden nur noch als moral hazard oder moralisches Risiko bezeichnet.

3
Somit findet eine deduktive Abhandlung der Thematik statt. Die Vorgehensweise zur
Aufarbeitung des Sachverhalts ist ein Vergleich zweier Arten der Anwendung
4
eines
identischen Instruments
5
einer internationalen Organisation.
4
Analyse zweier Nationen.
5
Die Auflagenpolitik des IWF.

4
2. Der Internationale Währungsfonds
Um die Auflagenpolitik des IWF kritisch bewerten und vergleichen zu können, wird
zunächst eine Übersicht zu den Absichten und Aktivitäten der Institution stattfinden.
Neben einer Beschreibung der historischen Entwicklung werden die Ziele und
Aufgaben, sowie die Arbeitsweisen der Organisation charakterisiert und
abschließend aktuelle Fondsaktivitäten dargestellt.
2.1 Der IWF im Kontext der internationalen Stabilisierung
Internationale Organisationen stehen in einer Wechselbeziehung mit Staaten und
nichtstaatlichen Einrichtungen. Die Formulierung von Gesetzen innerhalb dieser
Interdependenzen sind vermehrt zu beobachten und ein wichtiger Teil der Analyse
internationaler Verbindungen.
6
Der Begriff der ,,internationalen Organisationen" entwickelte sich im Zuge der
Ausweitung und Nachfrage des staatenübergreifenden Handels im 19. Jahrhundert.
Nach der Weltwirtschaftskrise von 1929 erhöhten sich die Barrieren für den Handel.
Hohe Zölle und die Abwertung von Währungen senkten das Welthandelsvolumen
1932 auf lediglich 60 Prozent des Wertes von 1929.
7
Die globalen Einrichtungen
schützen offene Märkte bei Krisen und Depressionen und wurden verstärkt nach der
Beendigung des Zweiten Weltkrieges gegründet.
8
Als Ergebnis der ,,Internationalen Währungs- und Finanzkonferenz der Vereinten
und Assoziierten Nationen" im Juli 1944 in Bretton Woods (New Hampshire, USA),
wurde der IWF gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte der internationale
Handel bezüglich der Währungs-, Finanz- und Wirtschaftsbeziehungen geordnet und
neu geformt werden. Nachdem die Articles of Agreement of the International
Monetary Fund
9
ratifiziert wurden, nahm der IWF seine Tätigkeit am ersten März
1947 auf.
10
6
Vgl. Freistein und Leininger (2012), S. 3.
7
Vgl. Rittberger, Zangl und Kruck (2013), S. 62.
8
Interpretation der Grafik aus Freistein und Leininger (2012), S. 5, Abb. 1.
9
Übereinkommen des IWF.
10
Vgl. Freistein und Leininger (2012), S. 3.

5
2.2 Ziele und Aufgaben im Wandel der Zeit
Gemäß Artikel I der Statuten des IWF ist die zentrale Aufgabe durch eine ständige
Einrichtung die Wechselkursstabilität aufrecht zu erhalten, ein multilaterales
Zahlungssystem einzurichten und bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten eines
Mitgliedstaates finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
11
Somit wird der internationale Handel unterstützt, da es Ländern ermöglicht wird
Güter und Dienstleistungen voneinander zu erwerben. Weiterhin wird dadurch ein
hohes Beschäftigungsniveau gefördert, ein nachhaltiges globales
Wirtschaftswachstum sichergestellt und Armut verhindert. Die anfangs vereinbarte
Rolle des IWF als Währungshüter scheiterte 1971. Bis dahin existierte ein Paritäten-
System
12
, dass die Währungen der Mitgliedsländer an den US-Dollar knüpften.
Somit bestand für jede Zahlungseinheit ein Numaire
13
. Die nationalen Notenbanken
konnten daher bei Wechselkursschwierigkeiten durch Interventionen am
Devisenmarkt die eigene Währung in Bezug zum Dollar stabil halten und anpassen.
Die Vereinigten Staaten Amerikas legten einen Preis von 35$ zur Gold-Unze fest,
garantierten die Konvertibilität
14
des Goldes und etablierten das Edelmetall
gleichzeitig zur wichtigsten Reservewährung.
15
,,[...] werden Wechselkurse, die nicht mehr angemessen sind, dennoch beibehalten,
so tragen sie zum Fortbestehen von Zahlungsbilanzungleichgewichten bei, fördern
die Spekulation und rufen Krisen auf den Devisenmärkten hervor." (Auszug aus dem
Jahresbericht 1969 des IWF)
16
Der Nachteil des Ordnungsprinzips, dass die Mitglieder starr an dem vom Fonds
vereinbarten Wechselkurs partizipieren müssen, war neben den Währungskrisen in
den sechziger Jahren, den Verzögerungen der Wechselkursänderungen, dem
Haushaltsdefizit der USA und somit die Abwertung des Dollars das Fundament der
11
Vgl. (
http://www.imf.org/external/pubs/ft/aa/index.htm#art1)
, 12.06.14.
12
Festes Umtauschverhältnis zweier Währungen.
13
Wertmaß.
14
Fähigkeit einer Währung unbegrenzt von allen Staaten in eine andere Währung eingetauscht werden
zu können.
15
Vgl. Freistein und Leininger (2012), S. 146.
16
Zitiert aus: Ferber und Winkelmann (1985), S. 31.

6
Veränderung des Artikels IV des IWF.
17
Daher scheiterte das Bretton-Woods-System
als 1971 die Goldeinlösungspflicht aufgehoben wurde.
18
Die Aufgabe des IWF war nun die Wechselkurspolitik zu überwachen. Laut Artikel
IV des Abkommens, müssen die Mitglieder eine vernünftige Preisstabilität herstellen
und eine Wechselkursmanipulation verhindern.
19
Außerdem soll durch
Konsultationen der Länder untereinander die währungspolitische Zusammenarbeit
bewerkstelligt werden.
20
Weitere in den Statuten festgelegte Ziele sind die Erweiterung des internationalen
Handels und des Wachstums [Artikel 1 (ii)] und die Dauer der
Zahlungsbilanzungleichgewichte der jeweiligen Mitgliedsnationen zu vermindern
[Artikel 1 (vi)].
21
Da der internationale Handel ständigen Schwankungen und Krisen unterlag, wurden
die Artikel des Abkommens stetig erweitert. Neben der Währungskrise der USA in
den sechziger Jahren, die Ölkrisen 1973 und 1979, die internationalen
Schuldenkrisen in Lateinamerika und generell dem Wandel von der
Zentralverwaltungswirtschaft zur Demokratie mit freien Märkten, entwickelten die
Gremien des Internationalen Währungsfonds weitere Richtlinien und Änderungen.
So wurde auf politische Gegebenheiten reagiert und die Flexibilität der Institution
erhöht. Zusammenfassend lassen sich die essentiellen Hauptziele des IWF auf die
Unterstützung der Mitglieder bezüglich der Währungspolitik, die Überwachung derer
Wirtschaftspolitik und die finanzielle Assistenz beschränken.
22
2.3 Die Arbeitsweise des IWF
Nachdem der Internationale Währungsfonds in den historischen Kontext eingeordnet
und die wesentlichen Ziele und Aufgaben dargestellt wurden, widmet sich der
17
Vgl. Ferber und Winkelmann (1985), S. 31 und S. 32.
18
Vgl. Köhler und Merk (1979), S. 256.
19
Frei übersetzt aus den Artikeln des Agreement of the International Monetary Fund
(
http://www.imf.org/external/pubs/ft/aa/index.htm#art1
), 12.06.14.
20
Vgl. Köhler und Merk (1979), S. 256.
21
Frei übersetzt aus den Artikeln des Agreement of the International Monetary Fund
(
http://www.imf.org/external/pubs/ft/aa/index.htm#art1
), 12.06.14.
22
Vgl. Lucke (1997), S. 14.

7
folgende Abschnitt der strategischen und operativen Arbeitsweise der Organisation.
Dieser Teilaspekt wird untergliedert in die hierarchische Struktur der einzelnen
Ausschüsse und die Finanzierung des Fonds, welche unterteilt wird in die
Mittelherkunft und Mittelverwendung.
2.3.1 Gremien des IWF
Es existieren unterschiedliche Einrichtungen zur gegenseitigen Kontrolle innerhalb
des IWF. Diese sind der Gouverneurs-Rat
23
, der Internationale Währungs- und
Finanzausschuss
24
und das Exekutivdirektorium
25
. Die höchste Instanz ist das Board
of Gouverneurs, welche aus Vertretern - inklusive Stellvertretern - der einzelnen
Mitgliedsstaaten besteht und in der Jahrestagung die Arbeit des Fonds überprüft,
Änderungen beschließt und Richtlinien diskutiert. Das Board of Directors erhielt zur
Bewältigung des operativen Geschäfts Befugnisse des Gouverneurs-Rates zur
Unterstützung der Mitgliedsländer bezüglich der Wechselkurspolitik, zur Erteilung
von Finanzhilfen und der allgemeinen Konsultation und wählt den Exekutiv-
Direktor.
26
Das Exekutivdirektorium besteht aus 22 Direktoren. Davon werden fünf von den
Ländern mit dem höchsten quotalen Anteil gewählt und 16 aller zwei Jahre durch die
Gouverneure. Bei Abstimmungen zwischen dem Board of Gouverneurs und Board of
Directors
besitzt jedes Mitglied 250 Grundstimmen und je 100.000
Sonderziehungsrechten
27
eine weitere Stimme. Je höher die finanzielle Beteiligung
im IWF ist, desto mehr Entscheidungsmacht besitzt der einzelne Staat.
28
Der IMCF ist ein weiteres Kontrollorgan innerhalb der Hierarchie des IWF, besteht
aus 24 Mitgliedern und überwacht das internationale Finanz- und Währungssystem.
Diese Einrichtung entspricht einem Ausschuss des Gouverneurs-Rat, trifft sich
zweimal jährlich und berät den Fonds in Sachen der Steuerung des internationalen
Währungssystems. Weiterhin erörtert es die Vorschläge des Board of Directors
23
Board of Gouverneurs.
24
IMCF (International Monetary and Financial Comitee).
25
Board of Directors
.
26
Vgl. Eilenberger (2012), S. 394.
27
Geschaffene Währung des IWF.
28
Vgl. Deutsche Bundesbank (1981), S. 6.

8
hinsichtlich der Änderung der Articles of Agreement of the International Monetary
Fund und reagiert auf unerwartete Systemstörungen zwischen den einzelnen
Organen.
29
2.3.2 Mittelherkunft
Jeder Teilnehmerstaat des Internationalen Währungsfonds erhält bei Eintritt eine
Quote. Diese bestimmt in welcher Höhe in den Fonds eingezahlt wird (Subskription)
und ausgezahlt werden kann (Ziehungsrechte). Weiterhin entspricht die Quote dem
Stimmrecht bei Abstimmungen und wird auf den Jahreskonferenzen auf Aktualität
und Zulässigkeit geprüft.
30
Das exakte Niveau des Anteils errechnet sich aus dem Bruttoinlandsprodukt des
jeweiligen Staates, seinen Währungsreserven, generellen Schwankungen der
Volkswirtschaft und weiteren Kennzahlen. Die Subskriptionsverpflichtung wurde
anfänglich zu 75 Prozent in der eigenen Landeswährung und 25 Prozent in Gold
eingezahlt. Nach der Aufhebung der Goldeinlösungspflicht (siehe 2.2), trat
äquivalent die Zahlung der Sonderziehungsrechten (SZR) ein.
31
Die Sonderziehungsrechte sind eine künstlich geschaffene Währung in Form von
Giralgeld, welche als Währungsersatz dienen soll um den Dollar in Bezug auf die
Goldreserve zu entlasten. Seit 1974 errechnet sich der Wert der SZR aus einem
Warenkorb. Hier waren bis 1981 16 Währungen enthalten. Zur Erleichterung
beschränkte man sich danach auf die Devisen der Haupthandelsnationen USA,
Deutschland, Frankreich, Japan und Großbritannien.
32
Der Einsatz der SZR ist primär für die Einzahlung in den Fonds geschaffen worden
und dient als Zahlungsmittel zwischen dem IWF und den Mitgliedsländern. Dies
beinhaltet gegenseitige Kreditentrichtungen und Zinszahlungen.
33
Sind die Mittel von Finanzierungsunterstützungen nicht ausreichend, kann der IWF
bei anderen Mitgliedsländern Kredite aufnehmen. Solch eine Kreditgewährung findet
29
Vgl. Freistein und Leininger (2012), S.151 und Jahresbericht 2005 des IWF, S. 91.
30
Vgl. Deutsche Bundesbank (1981), S. 6.
31
Vgl. Fischbach (2002), S. 232.
32
Vgl. Rübel (2009), S. 140.
33
Vgl. Fischbach (2002), S. 236.

9
jedoch auf freiwilliger Basis statt. Bei der Bewilligung zusätzlicher Mittel existiert
seit 1962 die Institution Allgemeine Kreditvereinbarungen der Zehnergruppe (AKV).
Sie besteht aus den zehn Industrieländern USA, Deutschland, Japan, Großbritannien,
Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Kanada und Schweden. Bei
Liquiditätsengpässen des Fonds besteht die Möglichkeit über die Ziehung von
Sonderrechten Zuschüsse zu erhalten. Die Kredite werden in der jeweiligen
Landeswährung ausgezahlt, sind an hohe Auflagen gebunden und dürfen
ausschließlich bei einer Gefährdung der internationalen Stabilität im
Währungssystem in Anspruch genommen werden.
34
Ein US-Dollar entsprach am 30. April 2013 0,6627 SZR und somit eine Einheit der
Sonderziehungsrechte 1,509 US-Dollar.
35
Eine aktuelle Übersicht zu den Quoten der einzelnen Teilnehmerstaaten befindet sich
auf der Internetpräsenz.
36
2.3.3 Mittelverwendung
Zur Beibehaltung eines beständigen Währungssystems verteilt der Internationale
Währungsfonds finanzielle Unterstützungen an Mitgliedsländer mit
Zahlungsbilanzschwierigkeiten. Es existieren unterschiedliche Möglichkeiten ein
Bilanzierungsdefizit auszugleichen.
37
Die Reservetranche aus der ein Staat Gelder schöpfen kann, beinhaltet den vorher
selbstgeleistete Finanzierungsbeitrag (Quote) abzüglich des Anteils welcher davon in
der eigenen Währung gezahlt wurde addiert mit der Summe die der IWF für andere
Mitgliedsstaaten verwendet hat. Da dies lediglich ein Zurückgreifen auf selbst-
eingezahlte Mittel ist, lässt sich diese Tranche als Währungsreserve bezeichnen für
die keine Auflagen erforderlich sind und keine Zinszahlungen anfallen.
38
34
Vgl. Deutsche Bundesbank (1981), S. 7 und Hotz Hart, Schmuki, Dümmler (2006), S. 576.
35
Vgl. Jahresbericht des IWF 2013 (
http://www.ieo-
imf.org/external/german/pubs/ft/ar/2013/pdf/ar13_deu.pdf
) , S. 3, 23.06.14.
36
Tabelle von der offiziellen Homepage des IWF
(
http://www.imf.org/external/np/sec/memdir/members.aspx
), 25.06.14.
37
Vgl. Deutsche Bundesbank (1981), S. 14.
38
Vgl. Fischbach (2002), S. 233.

10
Die Kredittranche wird in vier Abschnitten zu je 25 Prozent der eigenen Quote
untergliedert und stellt somit dem Schuldner eine weitere Möglichkeit zum
Ausgleich seines Defizites dar. Werden 25 Prozent der Subskription beansprucht,
wird die untere Tranche genutzt. Daher entspricht die Grenze bei der Ziehung von
Krediten die Reservetranche zuzüglich 100 Prozent der eigenen
Einzahlungsverpflichtung.
39
Bei der Verwendung der Kredittranche erfolgt die Tilgung über eine Laufzeit von
drei bis fünf Jahre inklusive des geforderten Zinssatzes. Wird die eigene Währung
zur Unterstützung anderer Nationen verwendet enthält man eine Zinsgutschrift.
40
Die Voraussetzung um aus dieser Tranche finanziert werden zu können, sind die
Verabschiedung politischer Maßnahmen um zeitnah das Zahlungsungleichgewicht
lösen zu können. Abhängig von der Einhaltung der Auflagen finden vierteljährliche
Auszahlungen statt. Die Kredittranche gilt als mittelfristige Hilfe und wird bei
kurzen Zahlungsbilanzproblemen genutzt.
41
Die
Erweiterte Fondsfazilität nutzen Länder bei besonders starken
Strukturverzerrungen, welche längerfristige finanzielle Unterstützung verlangen. Die
Laufzeit beträgt vier bis zehn Jahre und setzt voraus, dass ein mindestens vierjähriges
Programm mit Strukturagenda innerhalb der betreffenden Politik verabschiedet wird,
welches per annum erklärt und ausführlich erläutert werden muss. Darüber hinaus
dient das Bereitschaftskreditabkommen
zur Überbrückung kurzfristiger
Zahlungsbilanzungleichgewichten in Folge zyklischen Liquiditätsengpässen. Diese
Abkommen erstrecken sich über eine Periode von bis zu zwei Jahren. Es werden
vierteljährliche Ziehungen vorgenommen. Die Rückzahlung erfolgt bis zu fünf
Jahren nach der Inanspruchnahme des Kredits. Die erweitere Fondsfazilität wird in
Verbindung mit dem Bereitschaftskreditabkommen reguläre IWF-Fazilität genannt.
42
39
Vgl. Deutsche Bundesbank (1981), S. 14.
40
Vgl. Fischbach (2002), S. 233.
41
Vgl. Jahresbericht des IWF 2013
(
http://www.imf.org/external/german/pubs/ft/ar/2013/pdf/ar13_deu.pdf
), S. 44, 24.06.14.
42
Vgl. Jahresbericht des IWF 2013
(http://www.imf.org/external/german/pubs/ft/ar/2013/pdf/ar13_deu.pdf ), S. 44, 24.06.14 und
offizielle IWF-Homepage (
https://www.imf.org/external/np/exr/facts/deu/glanced.htm
), 29.07.14.

11
Weiterhin existieren zusätzlich die Flexible Kreditlinie welche 2009 verabschiedet
wurde, die Vorsorge und Liquiditätslinie dessen Einrichtung 2011 stattfand und als
Sonderfazilität das Rapid Finance Instrument (2011). Diese Instrumente wurden als
schnelle Finanzierungslinien nach der Finanzkrise 2009 eingerichtet. Weitere
Möglichkeiten erleichterte Kreditbedingungen zu erlangen, stehen Mitgliedsländern
über die Fazilitäten zur Kompensierung bei Exporterlösausfällen und zur Stärkung
von Währungsreserven zu.
43
Die Fazilität für einkommensschwache Mitglieder unterstützt besonders
Schwellenländer mit niedrigen Bruttoinlandsprodukt bei der Armutsbekämpfung und
Wachstumsunterstützung. Exemplarisch zu nennen sind hier die Fazilität für den
erweiterten Kredit, die Bereitschaftsfazilität und die Schnellkreditfazilität, welche
alle 2010 beschlossen wurden. Die Bedingungen bei der Auszahlung unterstützender
Mittel ist in der Regel die Verabschiedung von makroökonomischen,
armutsbekämpfenden Maßnahmen. In Verbindung mit der Initiative für
hochverschuldete Länder
44
, welche ausgewählten Nationen Kredite zur Tilgung der
Auslandsschulden zusichert um das wirtschaftliche Wachstum nicht zu gefährden,
werden diese IWF-Programme als konzessionäre Hilfen bezeichnet.
45
2.4 aktuelle Fondsaktivitäten und Schuldner
Zum Abschluss des zweiten Kapitels werden anhand des Jahresberichtes von 2013
Beispiele an aktuellen Verbindlichkeiten gegenüber dem IWF verdeutlicht, um einen
bilanziellen Einblick über die Fondstätigkeiten zu erhalten. Weiterhin wird eine
Auswahl an unterstützenden Aktivitäten für Schwellenländer beschrieben.
Bezogen auf Europa meldeten seit der Finanzkrise von 2011 acht Staaten monetäre
Unterstützungen an. Darunter zählten Irland, Zypern, Griechenland und Portugal.
Weitere Förderungen erhielten Schwellenländer aus der EU wie Lettland, Island und
Rumänien. Die geldlichen Zusagen beliefen sich zum 30.04.2013 auf rund 107
Milliarden Euro. Das entsprach 62 Prozent der globalen Gesamtzusagen, welche auf
43
Vgl. Koch, Fredebeul-Krein und Kulessa (2014), S. 434 und offizielle IWF-Homepage
(
https://www.imf.org/external/np/exr/facts/deu/glanced.htm
), 29.07.14.
44
HIPC (heavily indebed poor countries).
45
Vgl. Jahresbericht des IWF 2013
(
http://www.imf.org/external/german/pubs/ft/ar/2013/pdf/ar13_deu.pdf
), S. 44, 24.06.14 und offizielle
IWF-Homepage (
https://www.imf.org/external/np/exr/facts/deu/glanced.htm
), 29.07.14.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2014
ISBN (eBook)
9783956363771
ISBN (Paperback)
9783956367212
Dateigröße
485 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Chemnitz
Erscheinungsdatum
2014 (Oktober)
Note
1,3
Schlagworte
IWF Auflagen Konditionalität Fallstudie
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