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Bedrohung der Pressefreiheit

©2011 Seminararbeit 18 Seiten

Zusammenfassung

Pressefreiheit bildet die Basis einer demokratischen Gesellschaft. Stellen Sie sich vor: Zu Ihrem kurz bevorstehenden Geburtstag wünschen Sie sich Bücher. Man bietet Ihnen aber nur zwei verschiedene Bücher an. Sie haben jetzt zwar eine Auswahl, jedoch nur eine sehr kleine. Wenn Sie nur eine oder eventuell zwei von der Regierung angebotene Informationsquellen haben, wie können Sie entscheiden, was richtig ist und was falsch – bzw. was funktioniert und was nicht? Genau darum geht es bei dem Thema „Pressefreiheit“. Wir brauchen eine freie Berichterstattung, um zu verstehen, was passiert. Das ist unentbehrlich für eine Demokratie, denn wenn es keine Streitgespräche gibt, dann gibt es auch keine Auswahlmöglichkeiten. Das ist auch der Grund, warum Zeitungen und Medien in einer Diktatur als allererstes verboten werden. Im Folgenden wird der Begriff Pressefreiheit erläutert und sich anschließend (auch anhand von Beispielen) kritisch mit den verschiedenen Ausprägungen der Bedrohung der Pressefreiheit in Deutschland auseinandergesetzt.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis
Pressefreiheit als Basis einer demokratischen Gesellschaft ... 3
Pressefreiheit ... 4
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Zusammenfassung ... 16

Pressefreiheit als Basis einer demokratischen Gesellschaft
3
Pressefreiheit als Basis einer demokratischen Gesellschaft
Stellen Sie sich vor:
Zu Ihrem kurz bevorstehenden Geburtstag wünschen Sie sich Bücher.
Man bietet Ihnen aber nur zwei verschiedene Bücher an. Sie haben jetzt zwar eine
Auswahl, jedoch nur eine sehr kleine.
Wenn Sie nur eine oder eventuell zwei von der Regierung angebotene Informations-
quellen haben, wie können Sie entscheiden, was richtig ist und was falsch ­ bzw. was
funktioniert und was nicht?
Genau darum geht es bei dem Thema ,,Pressefreiheit".
Wir brauchen eine freie Berichterstattung, um zu verstehen, was passiert. Das ist un-
entbehrlich für eine Demokratie, denn wenn es keine Streitgespräche gibt, dann gibt es
auch keine Auswahlmöglichkeiten. Das ist auch der Grund, warum Zeitungen und Me-
dien in einer Diktatur als allererstes verboten werden
1
.
Im Folgenden wird der Begriff Pressefreiheit erläutert und sich anschließend (auch
anhand von Beispielen) kritisch mit den verschiedenen Ausprägungen der Bedrohung
der Pressefreiheit in Deutschland auseinandergesetzt.
1
Vgl. N.N.:
http://www.boeser-wolf.schule.de/unterwegs-enroute/itws/reporter-ohne-
grenzen.htm
, verfügbar im Internet (Zugriff am 14.01.2011)

Pressefreiheit
4
Pressefreiheit
Artikel 5 GG
Mit dem Wort ,,Pressefreiheit" wird das Recht von Rundfunk, Presse und anderen Me-
dien (z.B. Internet) auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit (v.a. die unzensierte Veröffentli-
chung von Meinungen und Informationen) bezeichnet. Durch die Pressefreiheit soll die
freie Meinungsbildung aller Menschen gewährleistet werden.
In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes die Pressefreiheit gemein-
sam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit (Details
regelt das Medienrecht, speziell das Presserecht.)
2
:
Pressefreiheit (Art.5, GG):
Abs.1:
,,Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film wer-
den gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Abs.2:
,, Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der per-
sönlichen Ehre..."
Definition
Die Pressefreiheit bezeichnet also das Recht der Medien und damit auch der Journali-
sten auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von
Informationen und Meinungen. Geschützt durch die Pressefreiheit ist das Presseer-
zeugnis selbst wie auch die Produktion und Verbreitung. Die Pressefreiheit unterschei-
det nicht zwischen seriöser Presse und Boulevardmedien. Allerdings kann das inhaltli-
che Niveau eine Rolle spielen, wenn es um die Abwägung mit anderen Rechtsgütern
und dabei um die Frage geht, welcher Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung gelei-
stet wurde. Die Pressefreiheit bewirkt auch, dass Informanten geschützt und dass Re-
daktionsgeheimnisse gewahrt werden. Außerdem ist der Zugang zum Journalistenbe-
ruf nicht staatlich reglementiert, die Gründung von Verlagen bedarf keiner Zulassung.
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, die in den Landespressegesetzen näher
beschrieben wird. Demnach soll die Presse Nachrichten beschaffen und verbreiten,
Stellung nehmen und Kritik üben, an der Meinungsbildung mitwirken und einen Beitrag
2
Vgl. N.N.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit
, verfügbar im Internet (Zugriff am
15.01.2011)

Pressefreiheit
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zur Bildung leisten. Neben Artikel 5 des Grundgesetzes und den Landespressegeset-
zen regeln Rundfunkgesetze, Rundfunkstaatsverträge, Landesmediengesetze und das
Telemediengesetz die rechtliche Stellung der Medien.
Rechte eines Journalisten
Damit die Journalisten ihre gesetzlich definierten Aufgaben auch wahrnehmen können,
wurden sie mit bestimmten Rechten ausgestattet:
Zeugnisverweigerung und Beschlagnahmeverbot
Das Zeugnisverweigerungsrecht (§53 StPO, §383 ZPO) haben ,,Personen, die bei der
Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rund-
funksendungen berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben, über die Person des
Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen sowie über die ihnen im
Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt sowie über den
Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand berufsbezogener Wahrneh-
mungen. Dies gilt nur, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und Mate-
rialien für den redaktionellen oder redaktionell aufbereitete Informations- und Kommu-
nikationsdienste handelt." Journalisten müssen also weder ihre Quellen noch ihre Re-
chercheergebnisse offenbaren. Durch dieses Zeugnisverweigerungsrecht werden In-
formanten, ohne die kritischer Journalismus häufig gar nicht möglich ist, geschützt.
Das Recht, seine Quellen nicht nennen und die Inhalte von Recherchen nicht preisge-
ben zu müssen, ist verknüpft mit einem Durchsuchungsverbot von Redaktionen und
Journalistenbüros sowie einem Beschlagnahmeverbot von Material, das sich in diesen
Räumen befindet (§97 StPO). Denn durch die Beschlagnahme beispielsweise von
Schriftverkehr oder Notizen bestünde die Möglichkeit, das Zeugnisverweigerungsrecht
zu unterlaufen und Quellen sowie Rechercheergebnisse aufzudecken.
Informationsrecht gegenüber Behörden
Um die ihnen aufgewiesenen Aufgaben erüllen zu können, sind die Medien auf Infor-
mationen angewiesen. Deshalb werden Behörden durch die Landespressegesetze zur
Auskunft gegenüber Journalisten verpflichtet. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn es
etwa um schwebende Verfahren geht oder wenn durch die Auskunft Geheimnisse,
überwiegende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt würden.
Dieser Informationsanspruch der Journalisten, der in den Landespresse- und -me-
diengesetzen festgeschrieben ist, wird in zahlreichen Bundesländern und seit 2006

Pressefreiheit
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auch auf Bundesebene unter anderem durch ein Recht auf Akteneinsicht ergänzt, das
sich aus den Informationsfreiheitsgesetzen ergibt.
Pflichten eines Journalisten
Journalisten sind allerdings nicht nur mit Rechten ausgestattet, ihnen wurden natürlich
auch Pflichten zugewiesen. Die Landespresse- und -mediengesetze verpflichten Jour-
nalisten zu sorgfältiger Recherche. Auch sehen sie vor, dass ihre gedruckten Arbeiten
ein Impressum enthalten müssen, in dem Name und Anschrift von Drucker, Verleger
sowie verantwortlichem Redakteur vermerkt sind. Anzeigen müssen als solche ge-
kennzeichnet werden. Außerdem gibt es einen Gegendarstellungsanspruch für von
Tatsachenbehauptungen betroffene Personen.
Grenzen der Pressefreiheit
Die Pressefreiheit ist kein absolutes Recht, vielmehr muss sie in Streitfällen gegen die
allgemeinen Gesetze und gegen die Persönlichkeitsrechte abgewogen werden. An-
hand einer so genannten Güterabwägung entscheiden Gerichte, ob im jeweiligen Ein-
zelfall die Presse- und Informationsfreiheit oder der Persönlichkeitsschutz des Betrof-
fenen gewichtiger ist. Wurde vom Journalisten sorgfältig gearbeitet und ist ein gewis-
ses öffentliches Interesse an der Berichterstattung zu erkennen, geht die Pressefreiheit
in der Regel vor.
Das Strafrecht untersagt Journalisten unter anderem Beleidigungen, üble Nachrede
oder Verleumdungen. Auch dürfen Journalisten in ihren Berichten nicht zu Straftaten
anleiten, Gewalt verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln oder zum Angriffskrieg
auffordern.
Journalisten dürfen bei ihren Recherchen keine Gespräche ohne Wissen des Ge-
sprächspartners mitschneiden und abhören oder das Briefgeheimnis verletzen. Wäh-
rend Journalisten zu öffentlichen Versammlungen Zutritt gewährt werden muss, hat bei
einer Privatveranstaltung der Eigentümer der Räume ein starkes Hausrecht. In der
Regel darf er entscheiden, wen er zulässt und wen nicht. Allerdings darf er einen Jour-
nalisten nicht aussperren, nur weil ihm seine Berichterstattung nicht passt.
Die Rechte am eigenen Namen und am eigenen Bild sind als Persönlichkeitsrechte
jedes Einzelnen geschützt und von Journalisten zu beachten. Will ein Journalist über
eine Person in Wort oder Bild berichten, muss es einen Zusammenhang mit einem
zeitgeschichtlichen Ereignis geben. Unterschiedliche Lebensbereiche sind unterschied-
lich stark geschützt. So unterscheiden die Rechtsexperten zwischen öffentlicher, Sozi-

Pressefreiheit
7
al-, Privat- und der besonders geschützten Intimsphäre
3
.
Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Pressefreiheit
Wichtig bei Fragen zur Pressefreiheit ist die Unterscheidung der äußeren und der inne-
ren Pressefreiheit. Die Presse sowohl nach außen ­ gegen Eingriffe des Staates ver-
teidigt werden ­ aber auch nach innen ­ gegen Einflüsse durch das Unternehmen oder
den Zensor Markt
4
.
Mit dem zunehmenden Problem der Pressekonzentration (Anzahl der verschiedenen
Redaktionen verringert sich, Zusammenschlüsse finden statt) hängt auch das Problem
der ,,inneren Pressefreiheit zusammen. Der Begriff der ,,inneren Pressefreiheit ist
nicht ganz klar. Hauptsächlich geht es jedoch um die rechtliche Sicherung bestimmter
Strukturprinzipien im Verhältnis zwischen Verleger und Chefredakteur und den übrigen
redaktionellen Mitarbeitern eines Presseunternehmens
5
.
Aktuelle Situation
Mindestens 57 Journalisten starben 2010 bei der Ausübung ihres Berufes.
Auch im diesjährigen Bericht der Organisation ,,Reporter ohne Grenzen" (ROG) kann
keine Entwarnung gegeben werden. Journalistische Arbeit ist in vielen Ländern nach
wie vor lebensgefährlich. In ihrem Abschlussbericht für das Jahr 2010 meldet die Nicht-
regierungsorganisation ,,mindestens 57 Journalisten und ein[en] Medienassistent[en]",
die in diesem Jahr bei ihrer Arbeit oder in Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet wur-
den.
Die gefährlichsten Länder für die Berufsausübung eines Journalisten waren im Jahr
2010 Pakistan (mit 11 Todesfällen), Mexiko (7), Irak (7) und die Philippinen mit 4 To-
desfällen gewesen. Schwierigere Bedingungen fanden Medienmitarbeiter in diesem
Jahr in einigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion vor. Es handelte sich dabei um
die Länder Aserbaidschan, die Ukraine und Weißrussland, in denen in diesem Jahr
landesweite Wahlen stattfanden
6
.
3
Vgl. N.N.:
http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Infothek_NEU/Flyer_und_Broschueren/DJV_Wissen13_Presse
freiheit_konkret.pdf, verfügbar im Internet (Zugriff am 05.01.2011)
4
Vgl. N.N.: http://www.tu-ilmenau.de/fakmn/uploads/media/MP_6_Medienpolitik_Presse.pdf,
verfügbar im Internet (Zugriff am 06.01.2011)
5
Vgl. N.N.: Ricker (1999), S. 250
6
Vgl.: N.N.: http://www.reporter-ohne-
grenzen.de/fileadmin/rte/docs/2010/101230_Bilanz_dt.pdf, verfügbar im Internet (Zugriff:

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2011
ISBN (eBook)
9783956363597
Dateigröße
722 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Macromedia Fachhochschule der Medien München
Erscheinungsdatum
2014 (Oktober)
Note
1,0
Schlagworte
Inhalte Gestaltung Journalismus Pressefreiheit Bedrohung der Pressefreiheit
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