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Interne Ratingsysteme zur Bonitätsbeurteilung von Firmenkunden nach Maßgabe der Solvabilitätsverordnung

©2013 Masterarbeit 85 Seiten

Zusammenfassung

Einleitung:
Problemstellung:
Die Globalisierung hat zu einem weltweiten Freihandel und zur Öffnung der Finanzmärkte beigetragen. Banken sind eng miteinander verzahnt und Unternehmen, auch aus dem Mittelstand, unterhalten internationale Zweigstellen, um konkurrenzfähig zu bleiben und zu expandieren. Seit der Finanzkrise im Jahr 2008, die sich in ihrer Folge zu einer Weltwirtschaftskrise ausgeweitet hat, verhält sich das makroökonomische Umfeld auf den Märkten äußerst dynamisch. Weltweite konjunkturelle Unsicherheiten bestimmen das Bild. Speziell der Euroraum ist geprägt durch sein wirtschaftliches Ungleichgewicht. Die Folgen sind hohe Arbeitslosigkeitsraten außerhalb Deutschlands und eine sinkende Güternachfrage. Auch die deutsche Konjunktur hat mit der anhaltenden Schuldenkrise im Euroraum zu kämpfen, die für Unsicherheit auf den Märkten sorgt. Große südeuropäische Märkte wie Spanien, Italien, Griechenland, aber auch Frankreich sind in Mitleidenschaft gezogen. Bedingt durch eine globale Präsenz, die gewöhnlich zu Wachstum und sicheren Arbeitsplätzen beiträgt, leidet der deutsche Mittelstand in nicht unerheblichem Maße, wenn sich Geldpolitik und Realwirtschaft in der Eurozone wesentlich differenziert.
Diese globale Wachstumsschwäche führt zu einer Investitionszurückhaltung der Unternehmen, worauf die Bestellvolumina von Gütern wie beispielsweise Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen sanken. Elektroindustrie und Maschinenbau verlangsamten ihre Produktion. Eine Studie der Staatlichen Förderbank KfW schätzt das Minus für Unternehmensinvestitionen in Europa für das Gesamtjahr 2012 auf 1,7 Prozent. Prognosen gehen davon aus, dass dieser Trend speziell in der Industrie weiterhin abwärtsgerichtet ist und der Auftragsbestand sowie die Kapazitätenauslastung vorübergehend weiter sinken. Eine Verlangsamung der Investitionen entspricht dem Muster nach einer Finanzkrise und dem damit verbundenen nachfolgenden Aufschwung, doch stellt die Rezession vieler Euroländer einen Sonderfaktor dar. So ist für den Euroraum insgesamt eine Abwärtsspirale zu beobachten, während sich die Industrie in Deutschland auf einem vergleichsweise soliden Niveau befindet. Die meisten mittelständischen Unternehmen haben ein im Kern tragfähiges und konkurrenzfähiges Geschäftsprinzip. Ihre zumeist starke Export-Orientierung und branchenbedingte Schwächen hatten im Jahr 2012 einige Großinsolvenzen zur Folge. [...]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehensweise und Ziel der Arbeit

2. Grundlegende Begriffe und Risiko-Regulierung durch die Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.1 Intermediationsfunktion der Banken
2.1.1 Bankintermediation
2.1.2 Marktintermediation
2.2 Regulierung durch die Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.3 Das Drei-Säulen-Konzept von Basel II
2.3.1 Säule 1: Quantitative Eigenkapitalanforderungen
2.3.1.1 Der aufsichtsrechtliche Begriff der Eigenmittel
2.3.1.2 Berücksichtigung der Adressenausfallrisiken gemäß SolvV
2.3.1.2.1 Kreditrisiko-Standardansatz
2.3.1.2.2 International Ratings-Based Approach
2.3.1.3 Berücksichtigung der operationellen Risiken gemäß SolvV
2.3.1.4 Berücksichtigung der Handelsbuchrisiken gemäß SolvV
2.3.2 Säule 2: Prozess der qualitativen Bankenaufsicht
2.3.3 Säule 3: Marktdisziplin und deren Stärkung
2.4 Ziele und Anforderungen von Basel III

3. Systematiken und Anforderungen von Ratingsystemen
3.1 Der Informationswert eines Ratings
3.2 Der Begriff des Ratingsystems und des internen Ratings
3.3 Erwarteter und unerwarteter Verlust
3.4 Methodische Klassifikation von Ratingsystemen
3.4.1 Mathematisch-Statistische Modelle zur Bonitätsbeurteilung
3.4.1.1 Multivariate Diskriminanzanalyse
3.4.1.2 Regressionsansätze
3.4.2 Kausalanalytische Modelle zur Bonitätsbeurteilung
3.4.2.1 Cashflow-Modelle
3.4.2.2 Optionspreismodelle
3.4.3 Heuristische Modelle zur Bonitätsbeurteilung
3.4.3.1 Qualitative Systeme
3.4.3.2 Fuzzy-Logic-Ansätze
3.4.4 Würdigung und praktische Anwendung der Verfahren und Modelle
3.5 Validierung der Ratingsysteme
3.5.1 Qualitative Validierung
3.5.2 Quantitative Validierung
3.5.2.1 Trennschärfe
3.5.2.2 Kalibrierung
3.5.2.3 Stabilität

4. Auswirkungen und Implikationen für Firmenkunden
4.1 Quantitative Kriterien
4.1.1 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
4.1.2 Kontoführung
4.2 Qualitative Kriterien
4.2.1 Strategie-, Innovations- und Erfolgspotenzial
4.2.2 Branche, Markt und Wettbewerb
4.2.3 Unternehmen und Management

5. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Internetquellenverzeichnis

Anhangverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland

Abb. 2: Das "Drei-Säulen-Konzept" von Basel II

Abb. 3: Das aufsichtsrechtliche Eigenkapital: "Eigenmittel"

Abb. 4: Methodenwahl im Kreditrisikobereich

Abb. 5: Komponenten zur Ermittlung des Eigenkapitalbedarfs nach dem KSA

Abb. 6: Komponenten zur Ermittlung des Eigenkapitalbedarfs nach dem IRBA

Abb. 7: Leitbild der doppelten Proportionalität

Abb. 8: Veränderung der Eigenkapitalanforderungen durch Basel III

Abb. 9: Systematik der Risikoklassifizierungsverfahren

Abb. 10: Value at Risk und erwartete Verluste

Abb. 11: Systematisierung der Risikoklassifizierungsmethoden

Abb. 12: Funktionsweise der linearen Diskriminanzanalyse

Abb. 13: Verlauf einer Logit-Funktion

Abb. 14: Grundgedanke von Optionspreismodellen

Abb. 15: Empirische Ermittlung der Zugehörigkeitsfunktionen

Abb. 16: Mögliche Architektur eines hybriden Ratingverfahrens

Abb. 17: Dimensionen der Validierung

Abb. 18: Darstellung von α- und β-Fehlern zwischen zwei Ratingklassen

Abb. 19: Bewertungskriterien im internen Firmenkundenrating aus Bankensicht

Abb. 20: Gründe für eine Kreditablehnung aus Unternehmenssicht

Abb. 21: Genutzte Instrumente zur Unternehmensfinanzierung (Stand: 2007)

Abb. 22: Vergleich alter und neuer Struktur des bankaufsichtlichen Eigenkapitals

Abb. 23: Kreditportfolio-Struktur einer mittelstandsorientierten Bank

Abb. 24: Architektur eines (Fuzzy-) Expertensystems

Abb. 25: Beurteilungshierarchie zur materiellen Kreditwürdigkeit

Abb. 26: Eigenkapitalquoten im deutschen Mittelstand von 2005 bis 2009

Abb. 27: Häufigste Insolvenzursachen in Deutschland

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Masterskala des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken, Interpretation und Zuordnung der Ausfallraten

Tab. 2: Bewertung des Informationsbereiches "Geschäftsführung/Management" des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken

Tab. 3: Indirekte Ermittlung des Cashflow (nach Umsatzkostenverfahren)

Tab. 4: Qualitative und quantitative Informationsbereiche des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken

Tab. 5: Kennzahlen zur finanziellen Lage des Unternehmens

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Globalisierung hat zu einem weltweiten Freihandel und zur Öffnung der Finanzmärkte beigetragen. Banken sind eng miteinander verzahnt und Unternehmen, auch aus dem Mittelstand, unterhalten internationale Zweigstellen, um konkurrenzfähig zu bleiben und zu expandieren. Seit der Finanzkrise im Jahr 2008, die sich in ihrer Folge zu einer Weltwirtschaftskrise ausgeweitet hat, verhält sich das makro-ökonomische Umfeld auf den Märkten äußerst dynamisch. Weltweite konjunkturelle Unsicherheiten bestimmen das Bild. Speziell der Euroraum ist geprägt durch sein wirtschaftliches Ungleichgewicht. Die Folgen sind hohe Arbeitslosigkeitsraten außerhalb Deutschlands und eine sinkende Güternachfrage. Auch die deutsche Konjunktur hat mit der anhaltenden Schuldenkrise im Euroraum zu kämpfen, die für Unsicherheit auf den Märkten sorgt. Große südeuropäische Märkte wie Spanien, Italien, Griechenland, aber auch Frankreich sind in Mitleidenschaft gezogen. Bedingt durch eine globale Präsenz, die gewöhnlich zu Wachstum und sicheren Arbeitsplätzen beiträgt, leidet der deutsche Mittelstand in nicht unerheblichem Maße, wenn sich Geldpolitik und Realwirtschaft in der Eurozone wesentlich differenziert[1].

Diese globale Wachstumsschwäche führt zu einer Investitionszurückhaltung der Unternehmen, worauf die Bestellvolumina von Gütern wie beispielsweise Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen sanken. Elektroindustrie und Maschinenbau verlangsamten ihre Produktion. Eine Studie der Staatlichen Förderbank KfW schätzt das Minus für Unternehmensinvestitionen in Europa für das Gesamtjahr 2012 auf 1,7 Prozent[2]. Prognosen gehen davon aus, dass dieser Trend speziell in der Industrie weiterhin abwärtsgerichtet ist und der Auftragsbestand sowie die Kapazitätenauslastung vorübergehend weiter sinken[3]. Eine Verlangsamung der Investitionen entspricht dem Muster nach einer Finanzkrise und dem damit verbundenen nachfolgenden Aufschwung, doch stellt die Rezession vieler Euroländer einen Sonderfaktor dar. So ist für den Euroraum insgesamt eine Abwärtsspirale zu beobachten, während sich die Industrie in Deutschland auf einem vergleichsweise soliden Niveau befindet. Die meisten mittelständischen Unternehmen haben ein im Kern tragfähiges und konkurrenzfähiges Geschäftsprinzip. Ihre zumeist starke Export-Orientierung und branchenbedingte Schwächen hatten im Jahr 2012 einige Großinsolvenzen zur Folge. Traditionsunternehmen wie das Versandhandelsunternehmen Neckermann, der Solarmodulhersteller Q-Cells, der Autozulieferer Meteor und die Werftengruppe P+S Werften mussten abgewickelt werden bzw. nach neuen Investoren suchen. Dieser Umstand hatte die Insolvenz kleinerer und mittlerer Unternehmen zur Folge[4]. Seit der Wirtschaftskrise ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen rückläufig. Während die Branche der Kreditversicherer für das Jahr 2012 von einem weiteren Rückgang ausgeht, wird für 2013 eine leichte Zunahme prognostiziert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 : Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland [5]

Traditionell hat der Mittelstand in Deutschland einen hohen Stellenwert. Bekannt für seine hohe Innovationskraft, Wachstumsraten und soziales Engagement trägt er in Deutschland zu einer niedrigen Arbeitslosigkeit und hohen Steuereinnahmen bei[6].

Für diese Eigenschaften genießt der Forschungsstandort Deutschland weltweit nach wie vor ein hohes Ansehen und die Produkte für ihre Qualität ebenfalls[7].

Neben der Güterwirtschaft ist aufgrund der hohen Vernetzung der Finanzbranche auch deren Stabilität in Europa als Ganzes bedroht. In Kontinentaleuropa sind Unternehmen zu 80 Prozent kreditfinanziert, sodass das Vergeben von Krediten und Hereinnehmen von Einlagen als traditionelles Bankengeschäft angesehen werden kann[8]. Bislang stehen die Banken im internationalen Vergleich mit diesem Konzept gut da[9].

Die vom Baseler Ausschuss der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der großen Industrienationen erarbeiteten Regeln Basel III sehen für die Institute eine höhere Eigenkapitalquote vor, um zukünftig besser für Krisen gerüstet zu sein. Dieser Umstand führt dazu, dass Banken ihre Kernkapitalquote nicht durch zusätzliches Kapital erhöhen, sondern aktuell das Ziel mit dem Abbau risikogewichteter Aktiva erreichen wollen[10]. Da es sich dabei auch um Kredite handelt, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die neue Ausformung des Regelwerks zu einer Kreditklemme führt. Bereits jetzt haben die Kapitalengpässe der Banken einiger Euroländer einen negativen Einfluss auf das Kreditangebot an die Realwirtschaft[11].

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was Banken in Zukunft tun können, um der Erfüllung des neuen Regelwerks gerecht zu werden und gleichzeitig einer Verknappung des Kreditangebotes vorzubeugen. Gleichzeitig müssen sich Unternehmen überlegen, wie sie auf verschärfte Kreditvergabestandards der Banken reagieren, da davon auszugehen ist, dass die Institute zukünftig genau prüfen werden, wie stark ihre Kunden beispielsweise von den Peripherieländern der Eurozone abhängen und damit von einem konjunkturellen Einbruch bedroht wären[12]. Es zeigt sich die Notwendigkeit wirkungsvoller interner Ratingsysteme für das in Deutschland wichtige Firmenkundensegment. Spätestens seit der Wirtschaftskrise hat sich gezeigt, dass es heute keineswegs mehr ausreicht, aus vergangenheitsbezogenen Entwicklungen auf die Zukunft eines Unternehmens zu schließen, wie dies vor der Krise teilweise der Fall war. Diese volkswirtschaftlichen Umstände sowie auch das aktuelle Reformpaket zur Bankenregulierung Basel III, erheben einige Anforderungen an das interne Kredit- und Risikomanagement.

1.2 Vorgehensweise und Ziel der Arbeit

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zeitgemäße Möglichkeiten interner Ratingansätze vor dem Hintergrund der in der Problemstellung beschriebenen Situation bereitzustellen und traditionelle Ansätze auf ihre Adäquanz hin zu prüfen. Aufgrund deren Wichtigkeit in Deutschland wird der Sachverhalt anhand mittlerer Unternehmen bzw. des Firmenkundengeschäfts erläutert. Primär erfolgt die Arbeit aus dem Blickwinkel der Bank, doch soll sie auch Unternehmen für zeitgemäße Herangehensweisen hinsichtlich zu erwartender höherer Kredithürden sensibilisieren und einen Handlungsrahmen bieten.

Der Sachverhalt lehnt sich stets an die Anforderungen der Solvabilitätsverordnung an.

Um dem Leser den Sinn und die Notwendigkeit (interner) Ratingsysteme näherzu-bringen, werden in Kapitel 2 elementare Begriffe aus dem Bereich des Banken- und Ratinggeschäftes definiert und erläutert. Für den Kontext der Kreditvergabe soll das Risikomanagement und die Auswirkungen der Baseler Eigenkapitalvereinbarung beschrieben werden, die im weiteren Sinn als Grundlage für die Solvabilitätsverordnung dient. Insbesondere werden diejenigen Risiken aus Bankensicht beschrieben, die sich aus dem Kontext der zu beschreibenden Thematik heraus ergeben.

In Kapitel 3 wird der Begriff des Ratingsystems weiter eingegrenzt und die Voraus-setzungen an das interne Rating gemäß Solvabilitätsverordnung erläutert. Es werden gängige Verfahren zur Bonitätsbeurteilung anhand ihrer Methodik vorgestellt und auf ihre Adäquanz für das Firmenkundengeschäft oder andere praktische Einsatzfelder überprüft. Betriebswirtschaftliche Anforderungen an ein Ratingsystem werden anhand ihrer qualitativen und quantitativen Natur beschrieben.

Einen möglichen Handlungsrahmen für Unternehmen mit Bezug auf die Bankenratings wird in Kapitel 4 beschrieben. Dabei wird das Zusammenspiel quantitativer und qualitativer Unternehmensdaten deutlich und der Stellenwert eines ganzheitlichen Managements erläutert.

Die Ergebnisse werden in Kapitel 5 zusammengefasst. Es wird kritisch Stellung zum Thema genommen und mögliche Entwicklungstendenzen erläutert.

2. Grundlegende Begriffe und Risiko-Regulierung durch die Baseler Eigenkapitalvereinbarung

2.1 Intermediationsfunktion der Banken

2.1.1 Bankintermediation

Im Gegensatz zu einer Beschaffung von Kapital direkt am Kapitalmarkt ist die Bank dem Kreditnehmer und -geber als Intermediär zwischengeschaltet. Dabei übernehmen sie als bilanzierende Institution die Fristen-, Losgrößen- und Kreditrisikotransformation und gleichen die unterschiedlichen Angebots- und Nachfragebedürfnisse aus.

Das als Firmenkundengeschäft bekannte Modell ist ein traditionelles Geschäft vieler Institute, bei dem diese im Rahmen der Fristentransformation für einen Ausgleich zwischen den divergierenden Kapitalüberlassungs- und Zinsbindungsfristen sorgen. Dabei profitieren die Banken von unterschiedlichen Zinsstrukturen. Während die Zinssätze für kurzfristige Spareinlagen (Sichteinlagen) niedriger sind, erhalten Kapitalgeber eine Laufzeitprämie in Form höherer Zinsen, wenn das Kapital länger gebunden wird[13].

Da die Kreditvergabe der Banken untereinander aufgrund der momentanen Anspannung am Geldmarkt durch die Unsicherheiten der Euro-Schuldenkrise sehr restriktiv ist, sind Kundeneinlagen ein geschätztes Refinanzierungsinstrument[14]. Üblicherweise sind Investitionskredite für Unternehmen längerfristig zu betrachten sodass der langfristige Kreditbedarf die zeitlich entsprechenden Einlagen übersteigt. Gemäß der Bodensatz-theorie werden kurzfristige Einlagen den Banken über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen bzw. werden durch neue Einlagen substituiert. Daher können diese gegen das Prinzip der Fristenkongruenz verstoßen und kurzfristige Einlagen in längerfristige Kredite umwandeln.

Im Rahmen der Losgrößentransformation werden Kapitalbeträge quantitativ angepasst, sodass die Volumina von Angebot und Nachfrage übereinstimmen. Beispielsweise werden die Beträge vieler kleinerer Spareinlagen gebündelt bis der Kapitalbedarf für einen größeren Kredit gedeckt ist[15].

Kreditrisikotransformation bezeichnet den Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Risikowünschen des Anlegers und Nachfragers von Kapital. Banken vermitteln das Kapital der Anleger an kreditbedürftige Privatpersonen und Unternehmen. Damit wird das „Adressenausfallrisiko“ (Bonitätsrisiko) der Anleger reduziert[16].

So zählt das Modell des Firmenkreditgeschäfts zum Kerngeschäft vieler Institute in Deutschland. Durch ihr Haftungsvermögen und die Einlagensicherung werden Einlagen je Kunde geschützt[17], sodass ein gut funktionierender Wettbewerb im Kreditgeschäft stattfindet[18].

Es ist ein Trend dahingehend festzustellen, dass Kapitalanbieter und -nachfrager zunehmend ohne die Transformationsfunktion der Banken zusammenfinden. Dieser Prozess wird durch die sog. Disintermediation beschrieben, bei der die Banken bilanzwirksame Kredite und Einlagen verlieren und aus dem Finanzierungsprozess verdrängt werden[19]. Ursache hierfür ist u.a. die Konkurrenz durch Nichtbanken. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die bankähnliche Geschäfte betreiben, aber keine Banklizenz besitzen. Laut Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board; FSB), der die Regierungen der 20 führenden Wirtschaftsnationen berät, sind diese sog. Schattenbanken gemessen an ihrem Geschäftsvolumen deutlich bedeutender als noch vor der Finanzkrise.

Als möglicher Grund hierfür sei deren weniger strenge Regulierung genannt. So betreiben Banken zunehmend Tochtergesellschaften, die wie Zweckgesellschaften außerhalb deren Bilanz geführt werden[20].

2.1.2 Marktintermediation

Trotz der Tendenzen zur Disintermediation bleibt die Kapitallenkung eine zentrale Aufgabe der Kreditinstitute und Banken bleiben die dominierenden Akteure bei der Strukturierung großer komplexer Finanztransaktionen[21]. Unter Marktintermediation werden u.a. der Handel, Beratung und Vermittlung und das Risikomanagement zusammengefasst. So werden zum Zwecke des Bildens von Ersparnissen und der Ergänzung der Altersvorsorge im Rahmen des Handels Wertpapiere sowie Devisen und Derivate für Kunden gekauft bzw. verkauft. Die Bank steht in Bezug auf Dienstleistungen zu Finanzprodukten, dem Portfoliomanagement und der Unternehmensberatung beratend und vermittelnd zur Seite. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Wettbewerb oft durch die Qualität der Beratungsleistung des Instituts entschieden wird[22]. Das Risikomanagement beschäftigt sich mit der bewussten Übernahme von Kreditausfall- und Marktpreisrisiken[23]. Der Bedarf nach Risikomanagement ist stark vom technischen, politischen und gesellschaftlichen Wandel getrieben. Durch die Finanzkrise sind Banken sehr ins öffentliche Interesse gerückt. Das Risikomanagement sollte daher als aktives Instrument der Steuerung der Geschäftsprozesse verstanden und, insbesondere im Firmenkundengeschäft, eine klare Risikomodellierung kommuniziert werden[24].

2.2 Regulierung durch die Baseler Eigenkapitalvereinbarung

Der sog. „Baseler Eigenkapitalakkord“ (Basel I) entstand 1988 aus der Notwendigkeit heraus, eine Harmonisierung der durch erhebliche Unterschiede gekennzeichneten Aufsichtsnormen unter den bedeutendsten Wirtschaftsnationen zu schaffen. Quantitative Eigenkapitalbelastungsregeln waren bis dahin lediglich durch die zentrale Vorschrift des Grundsatz I kodifiziert. Ziel war es, die Regulierungsarbitrage einzudämmen, da Geschäfte bislang dort abgewickelt wurden, wo die Kontrollvorschriften am schwächsten waren. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision), dem zahlreiche Vertreter der Bankenaufsichtsinstanzen und Zentralbanken der führenden Industrienationen und Schwellenländer angehören, formulierte zu diesem Zweck Empfehlungen, die auf eine einheitliche Begrenzung der insbesondere aus dem Aktivgeschäft eingegangenen Risiken durch Anbindung an das haftende Eigenkapital der Kreditinstitute abzielten[25]. Der Ausschuss, der seinen Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel hat[26], stellt ein reines Beratungsgremium dar und hat keine gesetzgeberischen Kompetenzen[27]. Seine Empfehlungen bildeten aber die Grundlage für die zur Harmonisierung des Bankenrechts in Europa 1989 verabschiedeten EG - Solvabilitäts- und EG - Eigenmittelrichtlinien.

Im Juni 2006 wurde das vollständig überarbeitete Basel-II-Rahmenwerk unter dem Titel „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards – A Revised Framework“ veröffentlich. Dabei handelte es sich um eine in weiten Teilen gegenüber Basel I umgestaltete Eigenkapitalregulierung, die sich stärker an die individuelle Risikosituation für das Institut anlehnt, um die Stabilität des internationalen Bankensystems zu wahren und einem Wettbewerbsausgleich hinsichtlich Kreditvergabe und Kredithandel zu gewährleisten. Die Regelungen wurden in Form der „Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen“ (Capital Requirements Directive) auf EU-Ebene umgesetzt. Sie bildet in Deutschland die Grundlage für die Solvabilitätsverordnung (SolvV), die seit dem 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist und seit Ende des gleichen Jahres den Grundsatz I ersetzt[28]. Die Solvabilitätsverordnung stellt ihrerseits eine ergänzende Verordnung dar, welche die Anforderungen der §§ 10 ff. des Kreditwesengesetzes (KWG) für die Bundesrepublik Deutschland konkretisiert und präzisiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) legt hier sehr umfassend dar, nach welchen Kriterien im Regelfall die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung beurteilt wird[29]. Zudem wurden die europäischen Richtlinien in Deutschland durch die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) umgesetzt[30].

Die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Gläubigern und im Interesse der Sicherheit anvertrauter Vermögenswerte wird für Institute, Institutionsgruppen und Finanzholding-Gruppen in § 10 KWG beschrieben[31]. Der Grundgedanke der SolvV ist die Notwendigkeit von ausreichenden Eigenmitteln, um die mit den Bankgeschäften eingegangenen Risiken auffangen zu können. Hierzu beschreibt die SolvV die Ermittlung einer Gesamtrisikoposition als Summe aller (Risiko-) Anrechnungsbeträge, welche mit haftendem Eigenkapital bzw. Eigenmitteln zu unterlegen ist. Dabei setzt sich die Gesamtrisikoposition des Instituts additiv aus den einzelnen Risikopositionen zusammen (sog. Building Block Approach), wodurch jeder Position ein Unterlegungsbetrag zugeordnet werden kann, aber Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Risikopositionen vernachlässigt werden[32]. Gem. § 2 Abs. 1 SolvV verfügt ein Institut dann über angemessene Eigenmittel, wenn täglich zu Geschäftsschluss die Eigenkapitalanforderungen für Adressrisiken, operationelle Risiken sowie die Eigenmittelunterlegung für Marktrisiken erfüllt sind. Auf die tägliche Ermittlung kann gem. § 2 Abs. 5 SolvV verzichtet werden, wenn durch geeignete interne Maßnahmen sichergestellt wird, dass die nach § 2 Abs. 6 SolvV vierteljährlich zu ermittelnde Gesamtkennziffer 8,4 Prozent nicht unterschreitet. Die Kennziffer bildet das pro-zentuale Verhältnis zwischen den anrechenbaren Eigenmitteln und dem 12,5fachen der Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adress-, operationelle Risiken und den Anrechnungsbeträgen für Marktrisikopositionen ab[33]. Damit gibt die Gesamtkennziffer einen komprimierten Überblick über die Eigenmittelausstattung eines Instituts[34].

2.3 Das Drei-Säulen-Konzept von Basel II

Durch Basel II sollte die Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisiken grundsätzlich reformiert werden. Bemängelt wurden zuvor eine inadäquate Abbildung der Schuldnerbonität und einiger innovativer Finanzinstrumente, sowie auch die mangelnde Berücksichtigung von ökonomisch sinnvollen Kreditsicherungsinstrumenten wie beispielsweise finanzielle Sicherheiten oder Kreditderivate[35]. Zwar unterlagen Banken bereits seit Basel I quantitativen Eigenkapitalanforderungen (Säule 1) bezüglich Adressenausfall- und später auch Marktrisiken. Die zuvor bestehenden Kreditrisiko-Reglementierungen wurden durch den von drei Säulen getragenen Ansatz Basel II stärker differenziert und durch Einbeziehung externer bzw. interner Ratings individualisiert[36]. Insbesondere letztere wurden nach der Einführung des Rahmenwerks mit hohem Aufwand entwickelt und verfeinert, sodass interne Ratings bankenübergreifend eine höhere Präzision haben als standardisierte Erfassungskonzepte. So wurden die Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken im Jahr 2010 von 50 Banken nach einem auf dem internen Rating basierenden Ansatz kalkuliert[37].

Durch die 2. Säule folgt der Baseler Ausschuss dem amerikanischen System, in dem Ressourcen und betriebliche Abläufe einer jeden Bank in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Entsprechend sollen durch ein „Supervisory Review Process“ (SRP) das individuelle Risikoprofil und wesentliche Potentiale und Prozesse der Banken vor Ort geprüft werden.

Mit der 3. Säule soll die Transparenz über die Risikopositionen von Banken für die Finanzmarktteilnehmer erhöht werden sodass andere Kreditinstitute ihrerseits ihr Risiko maßregeln (disziplinieren) können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Das "Drei-Säulen-Konzept" von Basel II[38]

Die SolvV deckt die erste und dritte Säule aus dem Rahmenwerk Basel II ab. Wichtig ist die Erkenntnis, dass die Säulen nicht isoliert nebeneinander stehen, sondern zusammenhängen. So darf die Bank bestimmte interne Verfahren zur Ermittlung ihrer benötigten Eigenkapitalunterlegung (Säule 1) nur dann anwenden, wenn diese von der Aufsicht geprüft worden sind (Säule 2) und das Institut die Finanzmärkte im Rahmen ihrer Publizitätspflicht über die Ausgestaltung der Systeme und der eingegangenen Risikopositionen informiert hat (Säule 3)[39].

2.3.1 Säule 1: Quantitative Eigenkapitalanforderungen

2.3.1.1 Der aufsichtsrechtliche Begriff der Eigenmittel

Die Struktur der Mindestkapitalanforderungen an Banken lehnt sich eng an die bisher geltenden Vorschriften der Eigenkapitalanforderung von 1998 an. Der § 10 KWG bildet nicht nur für Einzelinstitute die zentrale Norm (vgl. Kap. 2.2), sondern gleichermaßen unmittelbar für Institutionsgruppen und Finanzholding-Gruppen. Aus dem Absatz 1 d geht hervor, dass sich der Risikoträger Eigenmittel aus dem haftenden Eigenkapital und (bei Handelsbuchinstituten, vgl. Kap. 2.3.1.4) aus den zur Unterlegung anrechenbaren Drittrangmitteln zusammensetzt[40]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Das aufsichtsrechtliche Eigenkapital: "Eigenmittel"[41]

Demnach muss das haftende Eigenkapital mindestens zur Hälfte (4 Prozent) aus Kernkapital (Tier 1) bestehen. Das Kernkapital wird definiert als Bilanzpositionen, die im betriebswirtschaftlichen Sinne die Funktionen des Eigenkapitals erfüllen: Es handelt sich um eingezahltes Kapital, dass dauerhaft zur Verfügung steht, um offene Rücklagen und einbehaltene Gewinne, die dem Verlustauffang dienen und nicht kumulativ sind[42]. Im Vergleich dazu sind das Ergänzungskapital (Tier 2) und die Drittrangmittel (Tier 3) von niedrigerer Qualität, da beispielsweise im Krisenfall der tatsächliche Wert der (stillen) Vorsorgereserven gem. § 340f HGB angepasst wird, der die Vorsorge für allgemeine Bankrisiken regelt[43]. Weiterhin erfolgt eine Anpassung durch die Neubewertungsreserven auf Wertpapiere und Immobilien in Abhängigkeit von der Marktpreisentwicklung dieser Vermögensgegenstände (vgl. Kap. 2.3.1.4). Daher dürfen Ergänzungskapital und Drittrangmittel nur in begrenztem Maße zur Unterlegung von Risikopositionen eingesetzt werden.

Die erforderliche Mindesteigenkapitalquote zur Abdeckung der Risiken aus Vermögenswerten wie Krediten oder Wertpapieren wurde seit Basel 1 bei acht Prozent belassen, die nicht unterschritten werden dürfen. Dies wird anhand des Solvabilitätskoeffi-zienten überprüft. Auch das aufsichtsrechtliche (belastbare) Eigenkapital wird nach wie vor ins Verhältnis mit den risikogewichteten Aktiva gesetzt. Diese werden lediglich anders definiert sodass sich die zur Risikomessung angewandten Verfahren ändern. So dürfen die zur Unterlegung von Kredit-, operationellen- und Marktrisiken notwendigen Eigenmittel („Anrechnungsbeträge“) die Summe der vorhandenen Eigenmittel nicht übersteigen. Letztere setzen sich zusammen aus dem modifizierten verfügbaren Eigenkapital und den zur Unterlegung der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und Optionsgeschäfte genutzten Drittrangmitteln[44] (vgl. Abb. 3). Der Sachverhalt wird in folgender Formel entwickelt[45]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die folgenden Kapitel beschreiben die Berücksichtigung von Adressenausfallrisiken, operationellen Risiken und Handelsbuchrisiken aufgrund der Solvabilitätsverordnung.

2.3.1.2 Berücksichtigung der Adressenausfallrisiken gemäß SolvV

In der Systematik der Solvabilitätsverordnung werden gem. § 9 Abs. 1 die Adressenausfallrisikopositionen differenziert betrachtet. Es wird zwischen bilanziellen Adressen-ausfallpositionen gem. § 10 SolvV, derivativen Adressenausfallpositionen gem. § 11 SolvV, außerbilanziellen Adressenausfallpositionen gem. § 13 SolvV und Vorleistungspositionen gem. § 14 SolvV unterschieden.

Bei den bilanziellen Risikopositionen handelt es sich um Forderungen und Wertpapiere. Damit besteht das Adressrisiko[46] für das Institut darin, dass Ansprüche durch eine Person oder Gesellschaft ihm gegenüber nicht fristgerecht erfüllt werden. Das Adressrisiko äußert sich im Wiedereindeckungsrisiko im Rahmen von derivativen Risikopositionen[47], wenn ein Vertragspartner ausfällt und ein Neugeschäft nur zu ungünstigeren Konditionen abgeschlossen werden kann[48]. Die einschlägigen Bezeichnungen für bilanzielle und derivative Adressenausfallpositionen finden sich in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 10 KWG bzw. § 19 Abs. 1a KWG[49]. Bei den außerbilanziellen Risikopositionen handelt es sich um nicht bilanzwirksame Geschäfte wie z.B. Bürgschaften, Kreditzusagen und Stillhalteverpflichtungen. Da die Bank hierdurch Verpflichtungen eingeht und Verluste erleiden kann, können diese Geschäfte evtl. wie Bilanzpositionen mit Adressenausfallrisiken verbunden sein. Von Vorleistungsrisikopositionen spricht man, wenn die Bank im Rahmen von Geschäften des Handelsbuches durch Lieferung von Wertpapieren oder Devisen in Vorleistung getreten ist[50].

Für die Bank ist die Beherrschung der dem Firmenkundengeschäft innewohnenden Kreditrisiken von essentieller Bedeutung, da von ihr die Gesamtrentabilität des Geschäftsfeldes abhängt[51]. Im Kontext dieser Arbeit sind daher die bilanziellen Risikopositionen und deren Management maßgeblich. Zur Ermittlung der den Schuldnern zuzuordnenden risikogewichteten Positionswerte können die Institute auf zwei Ansätze zurückgreifen. Hierbei handelt es sich um den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) und den internen Ratingansatz (Internal Ratings-Based Approach, IRBA):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Methodenwahl im Kreditrisikobereich[52]

Letzterer unterteilt sich in einen einfacheren Basis- und einen fortgeschrittenen Ansatz. Nachfolgend sollen die Ansätze näher beschrieben werden.

2.3.1.2.1 Kreditrisiko - Standardansatz

Der KSA repräsentiert eine Möglichkeit, bei dem ein externes Rating des Schuldners für die Ermittlung der Risikogewichte herangezogen wird. Die Risikogewichte[53] sind eine Komponente, die neben dem KSA -Positionswert und dem seit dem Grundsatz I bekannten Eigenkapitalfaktor von 8 Prozent zur Ermittlung des regulatorischen Eigenkapitalbedarfs für die Bank benötigt werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Komponenten zur Ermittlung des Eigenkapitalbedarfs nach dem KSA [54]

Die Bemessungsgrundlage für den risikogewichteten Positionswert richtet sich nach den Vorschriften des § 49 SolvV. Demnach entspricht der Positionswert für bilanzielle Positionen grundsätzlich dem Buchwert zuzüglich Vorsorgereserven gem. § 340 HGB, abzüglich der Wertberichtigungen[55]. Für außerbilanzielle Geschäfte bestimmt sich der KSA -Positionswert gem. § 50 SolvV durch einen Konversionsfaktor, wonach die Höhe der Forderung ermittelt wird, die sich potentiell nach Ziehen der Kreditlinie zum Zeitpunkt des Ausfalls des Kreditnehmers ergibt.

Die Ermittlung der KSA -Risikogewichte erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird jede Forderung in eine der in § 25 Abs. 1 SolvV genannten Forderungsklassen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Schuldnerklassen (z.B. öffentliche Stellen, Institute, Unternehmen) und Produktklassen (z.B. Verbriefungen, Investmentanteile, Beteiligungen). Das KSA -Risikogewicht ergibt sich im zweiten Schritt bis auf einige Ausnahmen ausfallorientiert in Abhängigkeit des externen Ratings des Schuldners[56].

Ein Kritikpunkt des KSA ist die pauschale Abbildung des Risikos, die bei guter Bonität des Schuldners zu einer Risikoüberschätzung führt. Weiterhin sind die meisten Unternehmen in Deutschland nicht geratet, wodurch sie ein grundsätzliches Risikogewicht von 100 Prozent erhalten. Dies macht eine risikosensitive Erfassung und Unterlegung der Adressrisiken nicht möglich[57].

2.3.1.2.2 Internal Ratings-Based Approach

Der IRBA gem. §§ 55ff. SolvV und der fortgeschrittene IRB -Ansatz ermöglichen eine risikogerechtere Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung durch das Festlegen von Risikogewichten auf bankeninterner Basis[58]. Ihre Anforderungen ergeben sich aus der SolvV und aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (vgl. Kap. 2.3.2).

Die Kreditrisikopositionen werden in sieben verschiedene Forderungsklassen gruppiert: Zentralregierungen, Institute, Mengengeschäft, Beteiligungen, Verbriefungen, Unternehmen oder sonstige kreditunabhängige Aktiva. Gem. § 91 SolvV unterscheiden sich die Risikogewichte in der Forderungsklasse Unternehmen für Großunternehmen von denen für kleine und mittelständische Unternehmen bis zu einem jährlichen Umsatz von 50 Mio. EUR[59]. Die Ermittlung der konkreten Eigenkapitalanforderung erfolgt nach der Segmentierung der Kreditrisikopositionen zu einer IRBA -Forderungsklasse in mehreren Schritten. So bestimmen sich die risikogewichte einer jeden IRBA -Position durch die Parameter Positionswert, Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustrate sowie die maßgebliche Restlaufzeit:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Komponenten zur Ermittlung des Eigenkapitalbedarfs nach dem IRBA [60]

Der IRBA -Positionswert (Exposure at Default, EAD) wird in der Terminologie der SolvV durch die erwartete Höhe der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls definiert. In den § 100 SolvV und § 101 SolvV werden die Anforderungen zur Ermittlung des IRBA -Positionswertes für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen sowie Mengengeschäft formuliert. Für die Übrigen gibt es separate forderungs-klassenspezifische Regelungen[61].

Die Prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) leitet sich aus der Ratingstufe ab, die dem Schuldner zugeordnet wurde. Sie repräsentiert die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Schuldner in der jeweiligen Ratingstufe innerhalb eines Jahres ausfällt. Die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition ergibt sich aus § 125 SolvV. Zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit dürfen die Institute grundsätzlich externe, interne und auf einem Datenpool basierende Datenquellen (oder deren Kombination) heranziehen, solange die Anforderungen an die Schätzung aus den §§ 130 ff. SolvV erfüllt sind. Grundsätzlich beträgt der historische Beobachtungszeitraum für alle Forderungsklassen mindestens 5 Jahre[62].

Die Verlustrate/ -quote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) bestimmt sich durch die Zahlungen des Kreditnehmers und seinen Sicherheiten. Gem. § 94 SolvV ist der Teil der Forderung, der durch einen sog. schwankungsbereinigten Wert einer finanziellen Sicherheit abgedeckt ist, mit einer aufsichtsrechtlichen LGD von null Prozent anzusetzen. Ein schwankungsbereinigter Marktwert einer finanziellen Sicherheit entspricht ihrem Marktwert vermindert um die Summe der Sicherheitsabschläge („Wertschwan-kungsfaktoren“) für Marktpreis- und Währungsschwankungen. Die Sicherheitsabschläge werden aufsichtsrechtlich vorgegeben oder leiten sich von selbstgeschätzten Wertschwankungsfaktoren ab. Gem. § 88 Abs. 2 SolvV wird im einfachen IRB-Ansatz eine eigenkapitalmindernde Wirkung von Gewährleistungen grundsätzlich durch die Verwendung der PD des Sicherungsgebers berücksichtigt[63].

Die Restlaufzeit ist die verbleibende Laufzeit der Forderung (Maturity, M)[64].

Die Eigenkapitalanforderungen (Anrechnungsbetrag für das Kreditrisiko) ergibt sich in allen Ansätzen als Produkt aus dem (risikogewichteten) Positionswert, dem Risikogewicht und dem aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalfaktor von 8 Prozent. Für die IRB -Ansätze ist gem. §§ 56 bis 63 SolvV ein Zulassungsbescheid der BaFin notwendig, der die Einhaltung qualitativer und quantitativer Anforderungen pro Ratingsystem des Instituts bestätigt[65]. Im fortgeschrittenen IRB -Ansatz schätzen die Institute alle relevanten Parameter selbst (vgl. Abb. 4 und 6).

2.3.1.3 Berücksichtigung der operationellen Risiken gemäß SolvV

Innerhalb der banktypischen Risiken wird üblicherweise zunächst zwischen den klassischen finanzwirtschaftlichen Risiken wie dem Kredit-, Marktpreis- und den Liquiditäts-risiken unterschieden. Neben den Geschäfts- und strategischen Risiken, welche die unvorteilhafte Veränderung des Marktumfeldes bzw. das Verfolgen einer nicht geeigneten Strategie hinsichtlich einer nicht optimalen Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital beschreiben, bilden operationelle Risiken die sonstigen bankbetrieblichen Risiken.

Operationelle Risiken sind gem. § 269 SolvV „…die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten“ [66]. Diese Definition schließt beispielsweise durch menschliches Handeln begründete Fehler, kriminelle Handlungen, fehlerhafte Hard- und Software bzw. deren Manipulation, unzureichende Kontroll-systeme, höhere Gewalt sowie auch Rechtsrisiken ein[67]. Operationelle Risiken können daher gravierende Auswirkungen für einzelne Institute haben. Dies kann durch immer komplexere Geschäftsprozesse und dem heutigen hohen Grad der Abhängigkeit von Informationstechnologie begründet sein. Ihnen kommt aus diesem Grund im Konsultationspapier Basel II eine bedeutende Rolle zu. Um solche Risiken evident bzw. messbar zu machen, können Institute gem. SolvV zwischen drei Methoden wählen, die durch eine zunehmende Risikosensitivität gekennzeichnet sind. Es handelt sich hierbei um den Basisindikatoransatz, Standardansatz und die fortgeschrittenen Messansätze[68]. Zur Abdeckung des entsprechend bewerteten Risikos muss die Bank aus regulatorischer Sicht Eigenkapital (sog. regulatorisches Kapital) vorhalten. Die Bestimmung des operationellen Risikos wirkt sich damit mittelbar auf die Geschäftstätigkeit der Bank aus[69].

Bezüglich der Offenlegung von operationellen Risiken sind ausschließlich qualitative Angaben erforderlich. Gem. § 331 Abs. 1 SolvV muss das zur Bestimmung des bankenaufsichtsrechtlichen Anrechnungsbetrages verwendete Verfahren für das operationelle Risiko offengelegt werden. Verwendet ein Institut den fortgeschrittenen Messansatz (Advanced Measurement Approach, AMA), müssen gem. § 331 Abs. 2 SolvV die für das Verfahren relevanten internen und externen Faktoren erläutert werden. Werden verschiedene Verfahren teilweise genutzt, sind die jeweiligen Anwendungsbereiche offenzulegen. Zusätzlich muss entsprechend § 337 SolvV bei Verwendung der AMA die Nutzung des Versicherungsschutzes beschrieben werden, der zur Verringerung der operationellen Risiken dient[70].

[...]


[1] Vgl. Paul (2012a), S. 18; Weede (2011), S. 12

[2] Vgl. Paul (2012b), S. 14

[3] Vgl. Plickert/Schäfers (2012), S. 12; Ruhkamp (2012a), S. 13

[4] Vgl. Giersberg (2012), S. 14; Gemäß einer Definition des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung haben mittlere Unternehmen eine Größe von bis zu 499 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von bis unter 50 Mio. Euro, während kleine Unternehmen als solche mit bis zu neun Mitarbeitern und bis unter einer Mio. Euro Jahresumsatz definiert werden. Beide Gruppen zusammen werden als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) definiert, http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=89

[5] Quelle: Selbsterstelle Grafik anhand von Daten von Statista, http://de.statista.com/statistik/daten/studie/
75215/umfrage/unternehmensinsolvenzen-in-deutschland-seit-2000/; Giersberg (2012), S. 14; Scharrenbroch (2012), http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/kreditversicherer-schwer-belastet-11984684.html

[6] Vgl. Steltzner (2012), S. 1; Börchers (2012), S. 32

[7] Vgl. Geinitz (2012), S. 11

[8] Vgl. Seiser (2011), S. 17; Anhang I, Hofmann (2011), S. 373

[9] Vgl. Schubert/Mußler/Ruhkamp (2011), S. 11

[10] Vgl. Mußler (2011), S. 17

[11] Vgl. Ruhkamp (2012b), S. 13

[12] Vgl. KfW (2012), http://www.kfw.de/kfw/de/KfW-Konzern/Medien/Aktuelles/Pressearchiv/2012/2012
0618_57689.jsp

[13] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 23

[14] Vgl. Frühauf (2011a), S. 21

[15] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 22

[16] Vgl. ebd. (2011), S. 24

[17] Vgl. Frühauf (2011a), S. 21

[18] Vgl. Paul (2012c), S. 17

[19] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 24

[20] Vgl. Frühauf (2012a), S. 22; Dombret (2012), S. V2

[21] Vgl. Frühauf (2012a), S. 22; Becker/Peppmeier (2011), S. 25

[22] Vgl. Paul (2012c), S. 17; Krauter (2009), S. 10 - 13

[23] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 25

[24] Vgl. Hilse/Netzel/Simmert (2010), S. 363, 371 f.

[25] Vgl. Hofmann (2011), S. 12

[26] Vgl. Hanker (2007), S. 94 f.

[27] Vgl. Hofmann (2011), S. 12 f.

[28] Vgl. Cramme et al. (2007), S. 3

[29] Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2007), S. 373

[30] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 50 f.

[31] Vgl. Cramme et al. (2007), S. 5

[32] Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2007), S. 392

[33] Vgl. Cramme et al. (2007), S. 9, 54

[34] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 52

[35] Vgl. Hofmann (2011), S. 69

[36] Vgl. Ehlers (2003), S. 8

[37] Vgl. Hofmann (2011), S. 15

[38] Quelle: Eigene Darstellung nach Hofmann (2011), S. 15

[39] Vgl. Hofmann (2011), S. 16

[40] Vgl. Cramme et al. (2007), S. 8 f.

[41] Quelle: Hofmann (2011), S. 17

[42] Vgl. Hofmann (2011), S. 17; Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2007), S. 402

[43] Gem. § 340f HGB dürfen Kreditinstitute „…Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere […] mit einem niedrigeren […] vorgeschriebenen oder zugelassenen Wert ansetzen, soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute notwendig ist.“

[44] Die Nutzung der Drittrangmittel ist auf fünf Siebtel der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen und Optionsgeschäfte beschränkt, vgl. Cramme et al. (2007), S. 54 f.

[45] Vgl. Hofmann (2011), S. 16

[46] Adressenausfallrisiken und Adressrisiken werden synonym verwendet

[47] Der § 17 Abs. 1 SolvV verweist auf die Methoden zur Bemessung derivativer Adressenausfallrisikopositionen. Der Wiedereindeckungsaufwand wird allgemein in § 20 Abs. 1 SolvV i.V.m. § 21 und
§ 22 SolvV beschrieben

[48] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 52, 53

[49] Vgl. Cramme et al. (2007), S. 215

[50] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 53

[51] Vgl. Hilse/Netzel/Simmert (2010), S. 16

[52] Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Hofmann (2011), S. 29

[53] Eine Liste der gem. §§ 52 u. 53 SolvV für die bankaufsichtliche Risikogewichtung anerkannten Ratingagenturen und deren Bonitätsbeurteilungskategorien gem. § 54 SolvV findet sich unter: http://www.bafin.
de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/BA/ae_110509_ratingagenturen.html

[54] Quelle: Hofmann (2011), S. 76

[55] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 53; Hofmann (2011), S. 76

[56] Vgl. Hofmann (2011), S. 77; Die KSA -Risikogewichte werden den externen Ratings in Anlage 1 zur SolvV zugeordnet, http://www.gesetze-im-internet.de/solvv/anlage_1_457.html

[57] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 56

[58] Vgl. ebd.

[59] Eine weitere Unterkategorie bilden gem. § 81 SolvV Spezialfinanzierungen

[60] Quelle: Hofmann (2011), S. 76

[61] Die Ermittlung des Positionswertes bei Anwendung des fortgeschrittenen IRB -Ansatzes ist aufwändiger, da die Inanspruchnahme der Kreditlinie zum Zeitpunkt des Ausfalls gem. §§ 135 bis 137 SolvV auf einer statistischen Schätzung beruht, vgl. Hofmann (2011), S. 84

[62] Vgl. Hofmann (2011), S. 83

[63] Vgl. ebd. S. 82-86

[64] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 57

[65] Vgl. Hofmann (2011), S. 80

[66] Vgl. Cramme et al. (2007), S. 319

[67] Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2007), S. 396

[68] Vgl. Becker/Peppmeier (2011), S. 57-59

[69] Vgl. Cramme et al. (2007), S. 320

[70] Vgl. ebd., S. 355

[71] Vgl. Cramme et al. (2007), S. 254

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2013
ISBN (eBook)
9783842835962
Dateigröße
2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Mainz – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2014 (Juli)
Note
1,3
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Titel: Interne Ratingsysteme zur Bonitätsbeurteilung von Firmenkunden nach Maßgabe der Solvabilitätsverordnung
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