Lade Inhalt...

Der EU-Beitritt der Türkei: Eine Analyse ausgewählter Positionen unter gesonderter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte sowie Darstellung der strategischen Bedeutung für die Europäische Union

©2010 Diplomarbeit 96 Seiten

Zusammenfassung

Einleitung:
1.1, Problemstellung und Ziel der Arbeit:
Die Diskussion um einen eventuellen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union (EU) ist von teilweiser sehr kontroverser wie auch emotionaler Natur und spaltet bereits seit Jahrzehnten die Meinungen. So waren bei einer Umfrage1, die im Rahmen der vorliegenden Arbeit durchgeführt wurde, mit 54,7% über die Hälfte der Teilnehmer der Ansicht, dass mittel- bis langfristig keine Aufnahme der Türkei in die EU erfolgen sollte. Nur 29,6% sind für einen Beitritt. Auf die Frage, was das ausschlaggebende Argument gegen eine Aufnahme sei, verwies die Mehrheit (37%) auf die Missachtung der Menschenrechte und die Unterdrückung der Frauen. 32% der Teilnehmer meinten, das Land sei kein Rechtsstaat bzw. eine unausgereifte Demokratie. Insgesamt bemängeln damit über zwei Drittel der Umfrageteilnehmer das Fehlen innerhalb der EU geltender Normen. Als dritthäufigstes Argument wurde mit 9,6% angeführt, dass die Türkei geographisch betrachtet nicht zu Europa zählt, knapp gefolgt von der Annahme, ein Beitritt würde die Arbeit der EU erschweren (8,4%). Weniger vertreten waren die Argumente, dass die Türkei als muslimisches Land nicht in die EU gehört (6,4%), die EU in den Nahostkonflikt verwickelt würde (3,2%) und die Tatsache, dass die Türkei ein nichtchristliches Land sei (3,2%). Inwieweit die eben dargestellten Argumente tatsächlich in den Verhandlungsprozess einfließen und diesen beeinflussen, wird eine themenbezogene Analyse der häufigsten Pro- und Contra-Argumente prüfen. Dies schließt die Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte und einer möglicherweise strategischen Bedeutung der Türkei ein. Der Zweck der Arbeit soll nicht in einer Handlungsempfehlung im Sinne der EU liegen. Stattdessen soll dem Leser ermöglicht werden, ein fundiertes, umfassendes, aber vor allem vorurteilsfreies Bild über die Lage des Landes sowie damit verbundene Konflikte, Defizite oder Potenziale und mögliche Alternativen zur angestrebten Vollmitgliedschaft zu erhalten, um objektiv Rückschlüsse auf die Beitrittsreife der Türkei ziehen zu können.
1.2, Motivation:
Die Debatte um den EU-Beitritt der Türkei ist ein aktuelles und komplexes Thema, welches regelmäßig in den Schlagzeilen der Medien vertreten ist. Da man bei der Vertiefung des Themas u.a. Einblicke in die Historie und Strukturen der EU sowie die Situation eines anderen Staates erhält, schien die Bearbeitung bzw. Analyse im Rahmen einer Diplomarbeit als geeignet und zudem interessant.
[...]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit
1.2 Motivation
1.3 Aufbau der Arbeit
1.4 Methodisches Vorgehen: die Online-Umfrage

2 Die Europäische Union
2.1 Gründungsmotive
2.2 Wichtige Meilensteine auf dem Weg zur EU der 27
2.2.1 Europarat und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
2.2.2 Entstehung von EWG, Euratom/EAG und der Europäischen Gemeinschaften (EG)
2.2.3 Die EG zwischen Erweiterung und Erneuerung
2.2.3.1 Norderweiterung und Süderweiterung
2.2.3.2 Gründung der Europäischen Union und EFTA-Erweiterung
2.2.3.3 Die MOE-Erweiterung
2.2.3.4 Der Vertrag von Lissabon
2.3 Zuständigkeiten und Organe der EU im Überblick
2.4 Kriterien und Ablauf des Beitrittsverfahren
2.5 Zukünftige Entwicklung der EU

3 Die Türkei als Beitrittskandidat der EU
3.1 Eckdaten zur Türkei
3.2 Bisheriger Beitrittsprozess
3.3 Alternativen zur Vollmitgliedschaft der EU
3.3.1 Privilegierte Partnerschaft
3.3.2 Erweiterte Assoziierte Mitgliedschaft (EAM)
3.3.3 Abgestufte Integration

4 Analyse ausgewählter Pro- und Contra-Positionen
4.1 Die Grenzen Europas
4.2 Religion und Kultur
4.3 Politik und Militär in der Türkei
4.4 Besondere Problemfelder
4.4.1 Der Zypernkonflikt
4.4.2 die Kurdenfrage
4.4.3 der Armenierkonflikt

5 Die wirtschaftliche Lage der Türkei
5.1 Entwicklung der Wirtschaft
5.2 Wirtschaftssektoren
5.3 Außenhandel
5.4 Infrastruktur
5.5 Preisentwicklung und Arbeitsmarkt*
5.6 Ausblick

6 Die Strategische Bedeutung der Türkei für die EU
6.1 Ökonomische Betrachtungen
6.2 Sicherheitspolitische Aspekte
6.3 Deutschland und die Türkei
6.4 Potentielle Auswirkungen des EU-Beitritts auf die Türkei

7 Zusammenfassung und Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Persönliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Etappen der europäischen Einigung

Abbildung 2: Die Erweiterungsrunden der EU im Überblick

Abbildung 3: Struktur und Aufgaben der EU-Organe

Abbildung 4: Stufen des Beitrittsverfahren

Tabelle 1: Vergleich verschiedener Befragungsarten

Tabelle 2: Beitritts-Szenarien zum EU-Beitritt

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit

1.2 Motivation

1.3 Aufbau der Arbeit

1.4 Methodisches Vorgehen: die Online-Umfrage

Neben der der Literatur- und Internetrecherche wurde die Online-Umfrage als methodisches Instrument gewählt, welche im Folgenden näher definiert wird.

Die Befragung, als wichtigste Methode der Informationsgewinnung[1] zählt zu einem der Datenerhebungsverfahren, die in der Marktforschung bzw. in der Primärforschung zum Einsatz kommen. Unter Marktforschung wird allgemein eine systematisch betriebene Erforschung der Märkte im Sinne des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage[2] verstanden, deren Methoden sich nach der Art der Informationsbeschaffung in die bereits erwähnte Primär- sowie die Sekundärforschung unterteilen lassen. Während bei der Sekundärforschung bereits vorhandene und meist für andere Zwecke erhobene Daten bewertet werden, nimmt man in der Primärforschung eigene Datenerhebungen vor. Als gängige Verfahren sind hierbei die Befragung, die Beobachtung sowie das Experiment zu nennen. Das Ziel von Befragungen ist es, bestimmte Informationen von Auskunftspersonen (z.B. Kunden oder Mitarbeitern) zu erhalten um daraus Handlungsmaßnahmen ableiten, Bewertungen und Einstellungen ermitteln oder Thesen belegen zu können. In der empirischen Forschung werden je nach Form ihrer Durchführung verschiedene Arten standardisierter Befragungen unterschieden. Abbildung 1 zeigt einen Überblick über die möglichen Befragungsformen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Vergleich verschiedener Befragungsarten[3]

Als standardisiert bezeichnet man eine Befragung wenn der „Ablauf, die Fragen, deren Reihenfolge sowie häufig auch die Antwortmöglichkeiten vorher festgelegt – die Befragung soll damit für alle befragten Personen möglichst gleich ablaufen. In der Regel wird dazu ein vorgefertigter Fragebogen verwendet. Befragungen sind mündlich (als Gruppendiskussion oder im Einzelinterview), sowie telefonisch, schriftlich oder computergestützt bzw. mit Hilfe des Internets möglich. […] Online-Befragungen werden über das www, per E-Mail oder in Newsgroups mit Hilfe von Fragebögen durchgeführt werden. Die Befragung per E-Mail erfolgt ähnlich wie eine postalische Befragung – der Befragte erhält den Fragebogen als Anhang per E-Mail, füllt diesen elektronisch aus und schickt diesen auf dem gleichen Weg zurück. Bei Befragungen über das www werden Fragebögen auf einer Homepage platziert, das Beantworten erfolgt direkt online.“[4]

Im Rahmen der Diplomarbeit wurde eine standardisierte Online-Umfrage durchgeführt, um zu verschiedenen Aspekten des EU-Beitritts der Türkei mit Hilfe der Umfrageergebnisse verschiedene Thesen be- oder auch widerlegen zu können. Der auf der für Umfragen spezialisierten Homepage www.votetiger.com platzierte Fragebogen enthielt 13 Fragen, von denen 9 Fragen direkten Bezug zum Thema haben, die restlichen Fragen sind statistischer Natur. Die Auswertung der Umfrage fand automatisiert durch den Anbieter der Homepage statt, die Teilnehmer wurden durch direkte Ansprache per E-Mail oder auf ausgewählten Foren auf die Umfrage hingewiesen. Diese Art der Befragungsform wurde gewählt, da Online-Umfragen nur einen begrenzten Zeitaufwand in Anspruch nehmen und sowohl die Erstellung, die Durchführung sowie die Auswertung technisch leicht umsetzbar waren.

Mit 234 Teilnehmern stellt die Umfrage zwar kein repräsentatives Stimmungsbild dar, zeigt aber eindeutige Tendenzen darüber, wie die Meinung zum EU-Beitritt der Türkei ausfällt. Die Ergebnisse der einzelnen Fragen werden bei den jeweils passenden Kapiteln der Arbeit eingebracht.[5]

2 Die Europäische Union

2.1 Gründungsmotive

Die Idee eines vereinigten Europas im Sinne eines politisch und kulturell bestimmten Staatensystems ist nicht neu. Bereits Philosophen und Politiker wie Immanuel Kant (1724-1804), Victor Hugo (1802-1885) oder Gustav Stresemann (1878-1929) befassten sich mit konkreten Plänen der europäischen Integration. So entwarf schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts der Herzog von Sully (1560-1641, Berater des französischen Königs Heinrichs des IV) das Bild eines europäischen Gleichgewichts zwischen 15 gleich starken Staaten als Wächter des Friedens.[6] Diese historischen Einigungsprojekte zielten u.a. auf die Vereinigung des Christentums sowie die Wiederherstellung bzw. Sicherung des Friedens ab und sollten dem Widerstand gegen Bedrohungen von außen dienen.[7] Die EU- als Wirtschafts- und Handelsraum sowie als politisches System freiwillig zusammengeschlossener demokratischer Staaten mit aktuell 27 Mitgliedern und ca. 501,26 Millionen[8] Einwohnern- ist in ihrer heutigen Form das Resultat eines über 50-jährigen Prozesses, der nach wie vor nicht abgeschlossen ist.

Die wesentlichen Triebkräfte der europäischen Einigung ergaben sich aus den Erfahrungen und Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges sowie vor dem Hintergrund des zunehmenden Machtanspruchs der Sowjetunion und dem Kalten Krieg. Ein Überblick der Motive:

1. Sicherung des Friedens in der Hoffnung, dass ein vereintes Europa weitere Kriege verhindern kann
2. Streben nach Gleichgewicht, um gegen erstarkende Staaten ein strategisches Gegengewicht bilden zu können; damit verbunden ist auch das Konzept Europas als „Dritte Kraft“ gegenüber den USA und der Sowjetunion
3. Einbinden dominierender Mächte und Schaffen gegenseitiger Abhängigkeiten
4. Verwirklichen eines sozialdemokratischen Weges zwischen Kapitalismus und Kommunismus[9] bzw. Schutz vor der kommunistischen Ausweitung[10]
5. speziell in Deutschland: über die europäische Integration Lösungsansätze zur deutschen Teilungsfrage finden
6. Stärkung nachbarschaftlicher Beziehungen sowohl in wirtschaftlicher wie auch politischer Hinsicht und damit verbunden größerer Einfluss in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie bei grenzüberschreitenden Problemen wie z.B. dem Umweltschutz
7. Bildung einer Wertegemeinschaft und Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstandes[11]

Die Gründung und Erweiterung der Europäischen Union erfolgte- ebenso wie die Ausweitung ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten- in einem langwierigen Prozess, welcher durch die folgende Abbildung dargestellt und im nächsten Kapitel genauer erläutert wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Etappen der europäischen Einigung[12]

2.2 Wichtige Meilensteine auf dem Weg zur EU der 27

2.2.1 Europarat und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Winston Churchill, britischer Premierminister während des Zweiten Weltkriegs, forderte am 19.September 1946 in einer Rede in Zürich die Vereinigten Staaten von Europa. Der am 05. Mai 1949 gegründete[13] Europarat war nun der erste Versuch „einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen.“[14] Militärische Angelegenheiten gehören nicht zu seinen Zuständigkeiten und wurden im Rahmen der Satzung ausgeschlossen. Die Hauptorgane des Europarates waren ein Ministerkomitee, bestehend aus den Außenministern der Mitglieder, eine beratende Versammlung europäischer Parlamentarier sowie ein Generalsekretariat. Während das Parlament aufgrund seines Empfehlungscharakters ausschließlich eine beratende Funktion einnahm, erhielt das Ministerkomitee, basierend auf einem Einstimmigkeitsprinzip, alle entscheidenden Kompetenzen. Damit wurden Entscheidungen allerdings den Regierungen und nicht einer neuen, den nationalen Souveränitäten übergeordneten Autorität überlassen.[15] Spätere Versuche, den Europarat in ein Gremium mit eigenen Kompetenzen umzuwandeln, scheiterten.

Seine Leistungen, vor allem in Bereichen wie kultureller Zusammenarbeit, Rechtsangleichung oder Achtung der Menschenrechte sind dennoch erheblich. Die wohl bedeutendsten Leistungen sind die von ihm ausgearbeiteten Konventionen, in erster Linie die 1953 in Kraft getretene Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Dadurch wurden erstmals internationale Instanzen wie die Europäische Kommission für Menschenrechte sowie der Europäische Gerichtshof geschaffen.[16] Nach wie vor bestehend ist der Europarat heute mit 47 Mitgliedern die älteste europäische Nachkriegsorganisation.

Die Initiative für die Bildung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ergriff der französische Außenminister Robert Schumann, um das das zu schaffen, was im Europarat so nicht gelungen war: eine überstaatliche europäische Institution. Die Gründungsmitglieder- Frankreich, Deutschland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Italien – gaben jeweils einen Großteil ihrer souveränen Rechte im Bereich der Montanindustrie auf und übertrugen sie einer autonomen „Hohen Behörde“.[17] Diese übernahm die Verwaltung, schloss eigenständig Verträge mit anderen Staaten, entsandte Botschafter und besaß ein direktes Einspruchsrecht. Rechtsstreitigkeiten wurden durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geschlichtet. Am 23. Juli 1952 trat der Vertrag zur Gründung der EGKS, auch Montanunion genannt, in Kraft um einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahlprodukte zu schaffen.[18]

Die Bildung der EGKS erfolgte nicht nur aus wirtschaftlichen Motiven wie dem Abbau von Zollschranken innerhalb der Mitgliedsstaaten oder der Steigerung von Produktion und Beschäftigung bzw. der damit verbundenen Lebenshaltung. Die Montanindustrie war außerdem von besonderer Bedeutung für den Wiederaufbau in Europa sowie einer möglichen Wiederaufrüstung. Politisch betrachtet diente eine gemeinsame Kontrolle der Kohle- und Stahlproduktion daher vor allem dem deutsch-französischen Aussöhnungsprozess und der dauerhaften Friedenssicherung.[19] Frankreich hatte so die Möglichkeit die deutsche Schwerindustrie zu kontrollieren während Deutschland wieder in das europäische Gefüge eingebunden wurde. Die Laufzeit der EGKS war auf 50 Jahre begrenzt, ihre Zuständigkeiten wurden 2002 in den Vertrag der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) überführt.

2.2.2 Entstehung von EWG, Euratom/EAG und der Europäischen Gemeinschaften (EG)

Bereits wenige Jahre nach Gründung der EKGS einigten sich die sechs Mitgliedsstaaten im Juni 1955 darauf, die Zusammenarbeit auf weitere wirtschaftliche Bereiche auszudehnen. Die vorbereitenden Arbeiten und Vertragsverhandlungen waren zwar erfolgreich, konnten allerdings nur unter Vorbehalt der Wahrung bzw. Durchsetzung der jeweiligen nationalen Interessen zum Abschluss gebracht werden – eine Tatsache, die sich auch bei allen zukünftigen Erweiterungsrunden oder Integrationsschritten beobachten lässt.[20] Die Römischen Verträge, benannt nach dem Ort der Vertragsunterzeichnung, begründeten am 25. März 1957 die Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)[21] sowie der Europäischen Gemeinschaft für Atomenergie (EAG/Euratom). Beide Verträge traten zum 01. Januar 1958 in Kraft.

Die Gründung der EWG war der entscheidende Schritt auf dem Weg zu einem vereinten Europa. Das Ziel der EWG war es eine gemeinsame Wirtschaftspolitik, vor allem im Agrar-, Handels- und Verkehrsbereich zu schaffen und zu koordinieren, um damit auch eine Verbesserung des Lebensstandards sowie der Sozial- und Wettbewerbspolitik zu bewirken. Die Hauptaufgabe bestand in der Errichtung eines gemeinsamen Marktes ohne Binnengrenzen, in dem neben den Zöllen auch anderweitige Hemmnisse wie z.B. unterschiedliche Rechts- und Steuervorschriften abgeschafft werden sollten. Den Kern der EWG bildete eine Zollunion, durch welche innerhalb der Gemeinschaft die Zölle nach einer Übergangsfrist entfielen; nach außen wurde ein gemeinsamer Zolltarif angewendet.[22] Während die für Ende 1969 geplante Zollunion bereits 1968 in Kraft trat, wurde ein einheitlicher Binnenmarkt erst Ende 1992 vollendet.

Erste Erfolge stellten sich schnell ein: Bereits nach kurzer Zeit wurde die EWG zum bedeutendsten Handelspartner der Welt (größter Importeur und zweitgrößter Exporteur), das Bruttosozialprodukt erhöhte sich von 1958-1962 um 21,5% (Großbritannien 11%, USA 18%), die Industrieproduktion um 37% (Großbritannien 14%, USA 28%).[23]

Ein System gemeinsamer verschiedener Organe sollte die Funktionsfähigkeit der EWG gewährleisten. Die Europäische Kommission (vorher Hohe Behörde) bestand, in Abhängigkeit von der Größe des Mitgliedslandes, aus ein bis zwei Vertretern jedes Landes und war für die Einhaltung der drei Gründungsverträge sowie das Einbringen von Gesetzesentwürfen zuständig. Der Europäische Gerichtshof sollte sämtliche Streitigkeiten, die sich aus den Verträgen bzw. zwischen den Mitgliedsstaaten oder den Institutionen ergaben, schlichten. Die Parlamentarische Versammlung (heute: Europäisches Parlament), bestehend aus Abgeordneten der nationalen Parlamente, besaß nur eine beratende Funktion, ebenso wie zu Zeiten des Europarats. Das eigentliche Gesetzgebungsorgan war der Ministerrat, d.h. die Versammlung der Außen- oder Fachminister der nationalen Regierungen. Bis 1966 wurden Entscheidungen einstimmig, danach zunehmend über qualifizierte, d.h. entsprechend der Einwohnerzahlen der Mitgliedsstaaten gewichtete Mehrheitsentscheide, getroffen.[24] Unterstützung erhielten die Organe durch eine beratenden Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Die Zielsetzung der nach wie vor bestehenden Europäischen Atomgemeinschaft ist es die Nuklearindustrien der Mitgliedsstaaten gemeinsam zu verwalten, um die Versorgungssicherheit gewährleisten und die friedliche Nutzung sichern zu können. Gemäß Artikel 1 des Euratom-Vertrags war es die Aufgabe der EAG „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt.“[25] Die Organe der EAG waren wie bei der EWG ein Ministerrat und eine Kommission; die Parlamentarische Versammlung, der EuGH sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuss waren auch für die EAG zuständig.

Die drei Gemeinschaften EGKS, EWG und EAG/Euratom bestanden zunächst nebeneinander. Aus Effizienz- und Kostengründen wurden die Organe der Teilgemeinschaften zum 01.Juli 1967 durch einen Fusionsvertrag zu den Europäischen Gemeinschaften (EG) zusammengelegt.

2.2.3 Die EG zwischen Erweiterung und Erneuerung

2.2.3.1 Norderweiterung und Süderweiterung

[26] In der Präambel des EWG-Vertrags wurden die Völker Europas von den Gründerstaaten aufgefordert, sich den Bestrebungen zur Bildung einer gesamteuropäischen Gemeinschaft anzuschließen. 1971 lagen der EG insgesamt bereits vier Beitrittsanträge vor: der von Dänemark, Irland, Norwegen und ein zweiter Großbritanniens. Letzteres hatte sich zunächst jeglicher europäischen Integration verweigert, kam aber aufgrund verschiedener politischer und wirtschaftlicher Veränderungen[27] zu der Einsicht, dass die EG die einzige Alternative war, um sich im Rahmen einer größeren Gemeinschaft behaupten zu können. Ein erster Aufnahmeversuch scheiterte 1963 aber am Widerstand Frankreichs. Die Beitrittsverhandlungen zur ersten Erweiterung konnten im Juni 1970 aufgenommen und im Januar 1972 abgeschlossen werden. Von den vier Bewerbern wurden letztendlich am 01.Januar 1973 nur drei Mitglied– Dänemark, Großbritannien und Irland. Die norwegische Bevölkerung stimmte bei einem Volksentscheid mit 53,9% gegen einen EG-Beitritt.

Die sogenannte Süderweiterung brachte 1981 den Beitritt Griechenlands sowie 1986 von Spanien und Portugal. Die drei Bewerber wurden in den siebziger Jahren durch autoritäre Militärregimes beherrscht und waren daher recht junge Demokratien. Gegenüber den anderen EG-Staaten gab es zusätzlich starke wirtschaftliche und finanzielle Probleme. Die Aufnahme in die EG wurde dennoch weniger aus wirtschaftlichen Gründen angestrebt, sondern diente zur Stabilisierung der dortigen politischen und sozialen Verhältnisse. Mit dem Beitritt Spaniens und Portugals vergrößerte sich die EG um 48 Mio. Einwohner auf 272 Mio. Einwohner. Sie wurde damit der größte westliche Markt und zumindest dem Papier nach die größte Handelsmacht. Die regionalen Unterschiede der mittlerweile auf zwölf Mitglieder angewachsenen EG machten allerdings weitere Maßnahmen notwendig, um nicht nur wirtschaftlich sondern auch hinsichtlich politischer und sozialer Faktoren gemeinsam agieren zu können.

2.2.3.2 Gründung der Europäischen Union und EFTA-Erweiterung

Die Integration Europas wurde im Herbst 1989 durch weitreichende historische Veränderungen beschleunigt. Der Fall der Berliner Mauer am 09. November 1989 zog den Zusammenbruch der Sowjetunion, eine damit verbundene Öffnung zu den europäischen Oststaaten und die Wiedervereinigung Deutschlands nach sich.

Neben der Bewältigung dieser politischen Ereignisse kamen auf die EG umfassende Aufgaben zu: die Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes um einen freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zu gewährleisten, Verhandlungen über einen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit den Ländern der EFTA und die Gründung einer Wirtschafts-, Währungs- sowie Politischen Union.

Letztere wurde mit dem Maastrichter Vertrag von 1992 Wirklichkeit, welcher am 01.November 1993 in Kraft trat und eine Integration der EG sowie deren Umbenennung in „Europäische Union“ vorsah. Ergänzt wurde die wirtschaftlich orientierte EG durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik. Zusammen bildeten sie die so genannten drei Säulen der EU.

Durch die Dynamik der politischen Reformen und Ereignisse beeinflusst, entstand eine Art Sogwirkung, der sich auch die meisten bisher unbeteiligten Staaten Westeuropas nicht entziehen konnten. Österreich, Schweden, Finnland und Norwegen, bisher Mitglieder der EFTA, sahen ihre Interessen mittlerweile besser im neuen Staatenverbund vertreten und entschlossen sich zu einem Beitritt der EU. Am 01.Januar 1995 wurden Schweden, Finnland und Österreich in die EU aufgenommen – der norwegische Beitritt scheiterte bei einem Volksentscheid erneut am Willen der Bevölkerung. Norwegen ist damit das einzige Land Europas, das über zwei unterzeichnete Beitrittsverträge verfügt ohne dennoch Mitglied der EU zu sein.

[...]


[1] Vgl. Jung, Hans: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 9.Auflage, München 2004, S.575

[2] Hamann, Peter / Erichson, Bernd: Marktforschung, 2.Auflage, Stuttgart 1990, S.23

[3] Vgl. Jvp Datentechnik GmbH 2004; http://www.j-quest.de/de/info/Methodenvergleich.pdf Ausdruck vom 19.03.2010

[4] Dragon, Isabel: Methodische Vorgehensweise bei Befragungen am Beispiel der Entwicklung eines Befragungskonzepts der Partner Bank AG, Projektbericht FH Leipzig 2009, S.4

[5] Fragebogen inklusive Auswertung: siehe Anhang, Dokument 3

[6] Vgl. Pfetsch, Frank R.: Das neue Europa, Wiesbaden 2007, S.52/53

[7] Vgl. Brunn, Georg: Die europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2006, S.21

[8] Vgl. Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften, Stand 01. Januar 2010 http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home, Zugriff und Ausdruck 01.03.2010

[9] Vgl. Pfetsch: Das neue Europa, S.56

[10] Vgl. Weidenfeld, Werner: Die Europäische Union, Politisches System und Politikbereiche, Bonn 2008, S.23

[11] Vgl. Schmuck, Otto: „Motive, Leitbilder und Etappen der europäischen Einigung“ in „Informationen zur politischen Bildung – Europäische Union“, Bonn Band 279/2005, S.7

[12] Aus: Schmuck, Otto: „Motive, Leitbilder und Etappen der europäischen Einigung“, S.15

[13] Gründungsmitglieder: Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Großbritannien

[14] Satzung des Europarates – Artikel 1; Zugriff und Ausdruck 15.11.09 http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/001.htm

[15] Vgl. Brunn: Die europäische Einigung von 1945 bis heute, S.64

[16] Vgl. Gasteyger, Curt: Europa zwischen Spaltung und Einigung, Bonn 2005, S.70

[17] Vgl. Herz Dietmar / Jetzlsperger Christian: Die europäische Union, 2.Auflage, München 2008, S.23

[18] Vgl. Stratenschulte, Eckard D.: Europa: ein [Über]blick, Bonn 2007, S.26

[19] Vgl. Schmuck, Otto: „Motive, Leitbilder und Etappen der europäischen Einigung“, S.15

[20] Vgl. Brunn: Die europäische Einigung von 1945 bis heute, S.112/113

[21] Gründungsvertrag der EWG: siehe Anhang Dokument 1

[22] Vgl. Herz/Jetzlsperger: Die europäische Union, S.27

[23] Vgl. Gasteyger: Europa zwischen Spaltung und Einigung, S.139

[24] Vgl. Herz/Jetzlsperger: Die europäische Union, S.33-35

[25] Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, http://www.ena.lu/vertrag_grundung_europaischen_atomgemeinschaft_rom_25_marz_1957-3-865; Zugriff und Ausdruck 03.01.2010

[26] Vgl. zu den folgenden Ausführungen Gasteyger: Europa zwischen Spaltung und Einigung, S.245-250

[27] Verschlechterte Bindung zum Commonwealth und den USA, Mitgliedschaft in der von Großbritannien 1960 initiierten aber weniger wirkungsvollen Europäischen Freihandelszone EFTA (European Free Trade Association) und Stagnation der britischen Wirtschaft

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783842836044
Dateigröße
4.7 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
AKAD-Fachhochschule Leipzig – Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2014 (März)
Note
2,3
Zurück

Titel: Der EU-Beitritt der Türkei: Eine Analyse ausgewählter Positionen unter gesonderter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte sowie Darstellung der strategischen Bedeutung für die Europäische Union
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
96 Seiten
Cookie-Einstellungen