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Ein Systemvergleich der Förderinstrumente für Solarstrom zwischen Deutschland und Belgien

©2012 Bachelorarbeit 72 Seiten

Zusammenfassung

Einleitung:
In der westlichen Welt hat in den letzten 15 Jahren ein starker energiepolitischer Wandel stattgefunden. Nachdem wissenschaftlich als sehr wahrscheinlich gilt, dass die Menschen durch den von ihnen verursachten Ausstoß von Treibhausgasen eine Erderwärmung verursachen, die enorme Kosten nach sich zieht, wurden 1997 mit dem Kyoto-Protokoll erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für Treibhausgasemissionen festgesetzt. Um dieses Ziel und darauf aufbauende Ziele in der Europäischen Union (EU) zu erreichen, ist u.a. ein Umbau der Energieerzeugung nötig, bei dem Elektrizität weniger aus konservativen Energien und mehr aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Hinzu kommt ein in der deutschen Bevölkerung vorherrschender Konsens über den Ausbau von erneuerbaren Energien, der durch die Atomkatastrophe von Fukushima nochmals gestärkt wurde. Bei einem Energiemix, der hauptsächlich aus erneuerbaren Energien besteht, ist Deutschland auch auf Solarenergie angewiesen. Da die erneuerbaren Energien und insbesondere die Photovoltaik und die solarthermischen Kraftwerke bisher nicht wettbewerbsfähig sind, bedarf es einer staatlichen Förderung. Dafür stehen verschiedene politische Förderinstrumente zur Verfügung. Deutschland hat sich für eine Förderung entschieden, die primär auf einer Einspeisevergütung beruht. Das Förderinstrument in Belgien, ein quotengestützter Zertifikatehandel, baut hingegen auf einem gegensätzlichen Förderprinzip auf.
Doch welches der beiden Länder hat das effektivere und effizientere Förderinstrument für Solarstrom?
Ein Systemvergleich zwischen Deutschland und Belgien soll diese Frage beantworten.
[...]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Überblick über politische Förderungsinstrumente für erneuerbare Energien in der EU
2.1 Klassifizierung der politischen Förderinstrumente
2.1.1 Preisregelung
2.1.2 Mengenregelung
2.1.3 Finanzielle Anreize
2.1.4 Flankierende Maßnahmen
2.2 Entwicklung in der EU

3 Kriterien für die Bewertung von Förderinstrumenten
3.1 Ökologische Effektivität
3.1.1 Ökologische Treffsicherheit
3.1.2 Wirkungsgeschwindigkeit
3.2 Ökonomische Effizienz
3.2.1 Kosteneffizienz
3.2.2 Innovationswirkungen
3.2.3 Markteffizienz

4 Deutschland
4.1 Energiepolitische Ziele und Entwicklungen
4.1.1 Klima- und Umweltschutz
4.1.2 Versorgungssicherheit
4.1.3 Wirtschaftlichkeit
4.1.4 Wirtschaftsstandort
4.2 Ausgestaltung der Förderinstrumente für Solarstrom
4.2.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
4.2.1.1 Historische Entwicklung
4.2.1.2 Einspeisevergütung
4.2.1.3 Direktvermarktung (Premium Tarif)
4.2.2 Kredite von der KfW
4.2.3 Förderung von Forschung und Entwicklung
4.2.4 Innovationsallianz Photovoltaik
4.2.5 Förderung durch Bundesländer und Kommunen
4.3 Erfüllung der Kriterien
4.3.1 Ökologische Treffsicherheit
4.3.2 Wirkungsgeschwindigkeit
4.3.3 Kosteneffizienz
4.3.4 Innovationswirkung
4.3.5 Markteffizienz

5 Belgien
5.1 Energiepolitische Ziele und Entwicklungen
5.2 Ausgestaltung der Förderinstrumente für Solarstrom
5.2.1 Historische Entwicklung
5.2.2 Föderale Mengenregelung
5.2.3 Quotengestützter Zertifikatehandel in Flandern
5.2.4 Quotengestützter Zertifikatehandel in Wallonien
5.2.5 Quotengestützter Zertifikatehandel Brüssel-Hauptstadt
5.2.6 Föderale steuerliche Regulierungsmechanismen
5.3 Erfüllung der Kriterien
5.3.1 Ökologische Treffsicherheit
5.3.2 Wirkungsgeschwindigkeit
5.3.3 Kosteneffizienz
5.3.4 Innovationswirkung
5.3.5 Markteffizienz

6 Vergleich zwischen Deutschland und Belgien

7 Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2-1: Klassifizierung politischer Förderinstrumente für erneuerbare Energien

Abbildung 2-2: Funktionsmechanismus eines Marktes für einen quotengestützten Zertifikatehandels

Abbildung 3-1: Klassifikation der Kriterien für Förderinstrumente nach der OECD

Abbildung 4-1: Anteil der heimischen Energieerzeugung [in %], Brutto-Stromerzeugung [in %] und Endenergieverbauch [in %] in Deutschland im Jahr 2009

Abbildung 4-2: Verteilungsmechanismus der Kosten bei der Einspeisevergütung des EEG

Abbildung 4-3: Prognostizierte jährlicher Zubau an installierter Leistung von Photovoltaikanlagen

Abbildung 5-1: Anteil der heimischen Energieerzeugung [in %], Brutto-Stromerzeugung [in %] und Endenergieverbauch [in %] in Belgien im Jahr 2009

Abbildung 5-2: Entwicklung des durchschnittlichen jährlichen Preises für Grüne Zertifikate in Flandern und Wallonien zwischen 2002 und 2010

Tabellenverzeichnis

Tabelle 2-1: Primäre und sekundäre politische Förderinstrumente in den Ländern der EU-27 (Stand 10.01.2012)

Tabelle 4-1: Nationales Ziel für 2020 und erwarteter Zielpfad für Energie aus erneuerbaren Quellen in den Sektoren Wärme und Kälte, Elektrizität und Verkehr

Tabelle 4-2: Schätzung und Realität des Gesamtbeitrags (kumulierte installierte Leistung, Bruttostromproduktion) von Photovoltaik im Elektrizitätssektor in Deutschland zwischen 2010 und 2012

Tabelle 5-1: Nationales Ziel für 2020 und erwarteter Zielpfad für Energie aus erneuerbaren Quellen in den Sektoren Wärme und Kälte, Elektrizität und Verkehr

Tabelle 5-2: Gesetzlich festgelegte Mindestpreise für Grüne Zertifikate für Photovoltaikanlagen von 2011 bis 2016 in Flandern

Tabelle 5-3: Förderung von Strom aus Photovoltaikanlagen in Wallonien

Tabelle 5-4: Gesetzlich festgelegte Quotenverpflichtung von Grünen Zertifikaten für EVU* von 2010 bis 2012 in den drei Regionen Belgiens

Tabelle 5-5: Ergebnis der jährlichen Einreichungsrunde von Grünen Zertifikaten (GSC) in Flandern

Tabelle 5-6: Schätzung und Realität des Gesamtbeitrags (kumulierte installierte Leistung, Bruttostromproduktion) von Photovoltaik im Elektrizitätssektor in Belgien zwischen 2010 und 2012

Tabelle 6-1: Installierte Photovoltaik-Leistung pro Kopf in Deutschland und Belgien in 2011

Tabelle 6-2: Beschäftigung in der Photovoltaik-Branche in Deutschland und Belgien

Tabelle 6-3: Vergleich zwischen Deutschland und Belgien hinsichtlich ihrer ökologischen Effektivität und ökonomischen Effizienz bei der Förderung von Solarstrom

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In der westlichen Welt hat in den letzten 15 Jahren ein starker energiepolitischer Wandel stattgefunden. Nachdem wissenschaftlich als sehr wahrscheinlich gilt, dass die Menschen durch den von ihnen verursachten Ausstoß von Treibhausgasen eine Erderwärmung verursachen, die enorme Kosten nach sich zieht, wurden 1997 mit dem Kyoto-Protokoll erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für Treibhausgasemissionen festgesetzt. Um dieses Ziel und darauf aufbauende Ziele in der Europäischen Union (EU) zu erreichen, ist u.a. ein Umbau der Energieerzeugung nötig, bei dem Elektrizität weniger aus konservativen Energien und mehr aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Hinzu kommt ein in der deutschen Bevölkerung vorherrschender Konsens über den Ausbau von erneuerbaren Energien, der durch die Atomkatastrophe von Fukushima nochmals gestärkt wurde. Bei einem Energiemix, der hauptsächlich aus erneuerbaren Energien besteht, ist Deutschland auch auf Solarenergie angewiesen. Da die erneuerbaren Energien und insbesondere die Photovoltaik und die solarthermischen Kraftwerke bisher nicht wettbewerbsfähig sind, bedarf es einer staatlichen Förderung. Dafür stehen verschiedene politische Förderinstrumente zur Verfügung. Deutschland hat sich für eine Förderung entschieden, die primär auf einer Einspeisevergütung beruht. Das Förderinstrument in Belgien, ein quotengestützter Zertifikatehandel, baut hingegen auf einem gegensätzlichen Förderprinzip auf.

Doch welches der beiden Länder hat das effektivere und effizientere Förderinstrument für Solarstrom?

Ein Systemvergleich zwischen Deutschland und Belgien soll diese Frage beantworten.

Nach einer Klassifizierung der politischen Förderinstrumente und einer Darstellung deren Entwicklung in der EU werden fünf übergeordnete Bewertungskriterien aufgestellt. Danach werden für Deutschland und Belgien jeweils einzeln die energiepolitischen Ziele und Entwicklungen beschrieben, die historische Entwicklung der Solarförderung dargestellt und detailliert die Funktionsweise der politischen Förderinstrumente zum Stand vom 01.01.2012 erläutert. Anhand dessen und mit Hilfe von Daten aus den beiden Photovoltaik-Märkten wird überprüft, ob die politischen Förderinstrumente die Bewertungskriterien erfüllen. Abschließend werden die Ergebnisse aus Deutschland und Belgien miteinander verglichen.

Das Ziel ist mittels der Bewertungskriterien herauszufinden, ob die Politik in Deutschland oder Belgien eine effektivere und effizientere Solarstromförderung betreibt.

2 Überblick über politische Förderungsinstrumente für erneuerbare Energien in der EU

2.1 Klassifizierung der politischen Förderinstrumente

Grundlegend wird zwischen primären und sekundären Förderinstrumenten kategorisiert. Die primären Förderinstrumente der Preisregelung bzw. der Mengenregelung sind die maßgeblichen Förderinstrumente um die politischen Ziele (siehe Kapitel 2.2) zu erreichen. Die sekundären Förderinstrumente der finanziellen Anreize ergänzen hingegen die primären Förderinstrumente.[1]Darüber hinaus existieren flankierende Maßnahmen wie Unterstützung bei Forschung und Entwicklung, Kooperationslösungen und institutionelle Maßnahmen.[2]

Wie in Abbildung 2-1 dargestellt, basieren die primären politischen Förderinstrumente für erneuerbare Energien auf zwei Hauptprinzipien. Auf der einen Seite wird der Preis oder die Menge der Elektrizität aus erneubaren Energien festgelegt und auf der anderen Seite konzentrieren sie sich entweder auf die Förderung der Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen oder auf die Förderung der Bereitstellung der Kapazität durch regenerative Kraftwerke.[3]

Abbildung 2-1: Klassifizierung politischer Förderinstrumente für erneuerbare Energien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Veränderte und erweiterte Darstellung nach Ragwitz et al (2006), S.3.

2.1.1 Preisregelung

Bei Förderinstrumenten der Preisregelung wird dem Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien die Garantie gegeben, dass sein produzierter Strom zu einem festgelegten Vergütungssatz abgenommen wird.[4]

In der Preisregelung wird zwischen der Einspeisevergütung, der Direktvermarktung und dem Net-Metering unterschieden.

Einspeisevergütung: Hierbei speist der Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien diesen in das Versorgungsnetz zu einem festgelegten Tarif pro kWh über einen im Vorhinein definierten Zeitraum ein. Dadurch wird das finanzielle Risiko des Erzeugers minimiert. Die Tarife werden vom Staat festgelegt, welcher sie aus den marginalen Erzeugungskosten errechnet. Die durch den Tarif verursachten höheren Kosten werden vom Staat oder vom Stromverbraucher übernommen. Eine Reduktion der Erzeugerrenten wird erreicht, indem meist die Tarife auf Basis des technischen Fortschritts gesenkt werden (Degression).[5]Eine Einspeisevergütung existiert entweder mit oder ohne eine Deckelung der Fördermenge nach oben. Bei einer Deckelung entfällt die Förderung, sobald das vom Staat festgelegte Zielniveau für eine Periode erreicht ist.[6]

Premium Tarif: Anstatt einer festen Vergütung bekommt beim sog. Premium Tarif der Anlagenbetreiber von erneuerbaren Energien eine Prämie für die Veräußerung seiner Elektrizität an Dritte. Dies kann entweder durch den Verkauf des Stroms zum Marktpreis an der Börse, durch den direkten Verkauf des Stroms an einen Großhändler bzw. industriellen Großabnehmer (Grünstromprivileg) oder durch die komplett selbstständige Vermarkung durch den Solarstromerzeuger (Marktprämienmodell) geschehen. Das Marktprämienmodell ist die in der Praxis am häufigsten verwendete Variante, bei der der Stromerzeuger anstelle des fixen Tarifs wie bei der Einspeisevergütung eine gleitende Marktprämie und eine Managementprämie zusätzlich zum Strompreis erhält. Dem Erzeuger wird hierbei ein Teil des Risikos übertragen.[7]

Net-Metering: Bei dieser Variante der Preisregelung wird der vom Elektrizitätserzeuger aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeiste Strom mit seinem bezogenen Strom aus dem Netz verrechnet. Die Differenz zwischen den Preisen für den selber erzeugten und den bezogenen Strom entspricht der Förderhöhe. Außerdem erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung auf die Überschüsse, wenn er mehr Strom einspeist als er verbraucht. Net-Metering wird vor allem als Förderinstrument für kleine Stromerzeugungsanlagen eingesetzt.[8]

2.1.2 Mengenregelung

Die Mechanismen der Mengenregelung haben gemeinsam, dass der Staat eine Mindesterzeugung oder einen Mindestverbrauch - theoretisch sind auch Höchstmengen möglich - von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen festsetzt.[9]Das Ziel ist es, dass den erneuerbaren Energien ein gewünschter Marktanteil garantiert wird.[10]Der durch marktwirtschaftliche Kriterien gebildete Marktpreis wird hierbei indirekt über die Festlegung der Marktmenge beeinflusst.[11]

Die Umsetzung der Mengenregelung geschieht üblicherweise über ein Quotenmodell oder über eine Ausschreibung.

Quotenmodell: Die festgesetzte Menge bzw. der festgelegte Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien muss von den Marktakteuren (Elektrizitätserzeuger, Netzbetreiber, Zwischenhändler, Endverbraucher) zum Stichtag oder –zeitraum erzeugt, aufgenommen, verkauft oder gekauft sein. Dies wird Quotenverpflichtung genannt. Wie die Quote erfüllt wird, liegt in der Entscheidungsbefugnis jedes einzelnen Marktakteurs.[12]

Das Quotenmodell wird üblicherweise in Verbindung mit einem Handel von Zertifikaten (Grüne Zertifikate), dem sog. quotengestützten Zertifikatehandel (siehe Abbildung 2-2), verwendet. Dadurch wird der physikalische Stromfluss von dem Nachweis, dass der Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt wurde, getrennt.[13]Die Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien erhalten zusätzlich zur Elektrizität ein Grünes Zertifikat. Der Ökostrom wird in Konkurrenz zu konventionellem Strom auf dem Strommarkt verkauft. Die Grünen Zertifikate hingegen werden auf einem neu zu bildenden separaten Markt gehandelt, welcher nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage funktioniert. Durch den Verkauf der Grünen Zertifikate gleicht der Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien seine höheren Kosten aus und kann eine Rendite erzielen. Die Marktteilnehmer müssen für den Nachweis ihrer Quote den Strom nicht selber aus erneuerbaren Energien erzeugen, sondern können stattdessen auf dem Markt die Grünen Zertifikate erwerben. Bei der Nichteinhaltung der Quotenverpflichtung werden Kompensationszahlungen fällig.[14]Ein quotengestützter Zertifikatehandel kann so ausgestaltet sein, dass Grüne Zertifikate auf andere Verpflichtungsperioden übertragbar sind. Nicht benötigte Grüne Zertifikate können für zukünftige Verpflichtungsperioden angespart (Banking) werden. Rechte zukünftiger Verpflichtungsperioden können in der Gegenwart genutzt werden (Borrowing).[15]

Abbildung 2-2: Funktionsmechanismus eines Marktes für einen quotengestützten Zertifikatehandels

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach de Lovinfosse, Varone (2004), S.60.

Ausschreibung: Die vom Staat festgelegte Menge wird für einen bestimmten Zeitraum an alle Elektrizitätserzeuger aus erneuerbaren Energien ausgeschrieben.[16]Durch Auktionen, bei denen prinzipiell jeder Auktionsmechanismus möglich ist, werden die günstigsten Anbieter ermittelt. Das Risiko der Kostendeckung liegt hierbei bei den Anbietern: Die Differenz zwischen Ausschreibungspreis und dem jeweiligen Erzeugerpreis entspricht dem Gewinn. Bei der kapazitätsbasierten Ausschreibung werden Investitionszuschüsse pro installierte Erzeugungsleistung und bei der erzeugungsbasierten Ausschreibung eine erzeugungsorientierte Vergütung über die Laufzeit des Vertrags gewährt. Während der Ausschreibungen wird meist zwischen den einzelnen Technologien unterschieden, damit ein Mix aus erneuerbaren Energien erreicht wird.[17]

2.1.3 Finanzielle Anreize

Bei den finanziellen Anreizen zur Förderung von erneuerbaren Energien kann man im Allgemeinen zwischen Subventionen, Krediten und steuerlichen Regulierungsmechanismen unterscheiden.

Subventionen: Dies sind einmalige Investitionszuschüsse an die Investoren von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien um betriebswirtschaftlich unprofitable erneuerbare Energietechnologien zu fördern.[18]Sie eignen sich daher besonders zur Markteinführung.[19]

Kredite: Dies sind Kapitalvergünstigungen wie beispielsweise vergünstigte oder zinslose Darlehen und Bürgschaften für erneuerbare Energieprojekte.[20]

Steuerliche Regulierungsmechanismen: Hierbei werden entweder Investitionskosten für Anlagen von erneuerbaren Energien steuerlich abgesetzt oder es wird die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien steuerlich entlastet bzw. die Elektrizitätserzeugung aus konventionellen Kraftwerken steuerlich belastet.[21]In Ländern der EU angewandte Beispiele sind Einkommenssteuerreduktion, Umsatzsteuerreduktion und die Befreiung von der Endverbrauchersteuer beim Strom.[22]

2.1.4 Flankierende Maßnahmen

Nachfolgend werden einige der institutionellen, freiwilligen und bilateralen Möglichkeiten der flankierenden Fördermaßnahmen dargestellt.

Forschung und Entwicklung (FuE): Durch staatliche Fördergelder in Maßnahmen der FuE und dort vor allem in Grundlagenforschung wird eine kontinuierliche Verbesserung der erneuerbaren Energietechnologien erreicht. Dabei soll die Basis für eine kommerzielle Erschließung und Nutzung des Energiemarktes durch erneuerbare Energien gelegt werden[23].

Exportförderung und Entwicklungszusammenarbeit: Um eine starke heimische, exportorientierte Industrie im Sektor der erneuerbaren Energien aufzubauen, besteht die Möglichkeit Exportförderung und Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Ländern zu betreiben, die günstige Voraussetzungen für einen Markt für erneuerbaren Energien bieten.[24]

Selbstverpflichtungserklärungen: Dies sind in diesem Kontext auf Freiwilligkeit beruhende Übereinkünfte zwischen dem Staat und Teilen der Wirtschaft, in Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien zu investieren. Selbstverpflichtungserklärungen variieren von gar nicht verbindlich bis Einklagbarkeit der Vereinbarung vor Gericht. Wie das vereinbarte Ziel erreicht wird, bleibt in der Entscheidungsgewalt jedes einzelnen Verpflichteten.[25]

Ordnungspolitik: Unter Ordnungspolitik werden staatliche Regulierungen der Wirtschaftstätigkeit von Unternehmen durch Ge- und Verbote verstanden. Sie sind in Gesetzte und Verordnungen festgelegt und dienen dazu die Rahmenbedingungen festzulegen.[26]Beispiele sind der Aufbau von Organisationen zur Förderung erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Datenbasis im statistischen und informatorischen Bereich und die Schaffung von Vermarktungsinstrumenten.[27]

2.2 Entwicklung in der EU

Nachdem die Vereinten Nationen 1997 im Protokoll von Kyoto im Kampf gegen den Klimawandel beschlossen haben, dass die Länder in der EU ihre Gesamtemissionen an Treibhausgasen zwischen 2008 und 2012 um 8% im Vergleich zum Referenzjahr 1990 senken müssen,[28]verabschiedete die EU Richtlinien um die Ziele innerhalb der EU zu erreichen. Nach der Richtlinie 2001/77/EG soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Elektrizitätssektor für die EU-25 bis 2010 auf 21% steigen und sich der Anteil am gesamten Energieverbrauch bis 2010 auf 12% verdoppeln. Ferner sieht diese Richtlinie ein Monitoring-System vor, um die Entwicklung der Mitgliedsstaaten zu verfolgen. Über die Wahl der Förderinstrumente haben sie weitestgehend freie Entscheidungsbefugnis.[29]

Demzufolge führten alle Mitgliedsstaaten unterschiedliche politische Förderinstrumente ein bzw. entwickelten ihre bis dahin existierenden Fördermaßnahmen weiter. Es wurde häufig eine Kombination aus den verschiedenen Förderinstrumenten gewählt. Die Wahl des Förderinstruments und die Gewichtung der Förderung unter den erneuerbaren Energietechnologien hängen dabei von den spezifischen nationalen Energiezielen ab, welche u.a. die Versorgungssicherheit, die Wichtigkeit des Umweltschutzes und die Priorität der erneuerbaren Energietechnologie mit einbeziehen.[30]

Tabelle 2-1: Primäre und sekundäre politische Förderinstrumente in den Ländern der EU-27 (Stand 10.01.2012)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach dem BMU (2012c), dena (2008), S.1, KfW (2012a) und KfW (2012b).

Im Jahr 2009 wurde die Richtlinie 2001/77/EG aufgehoben und durch die Richtlinie 2009/28/EG ersetzt. Laut dieser soll in 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch in der gesamten EU 20% betragen.[31]Die anderen Bestandteile des „20-20-20 Ziels“ bis 2020 der EU sind eine Reduktion der Treibhausgasemission um mindestens 20% zum Referenzjahr 1990 und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 20%.[32]

Wie aus Tabelle 2-1 hervorgeht, ist die Preisregelung und dort speziell die Einspeisevergütung das am häufigsten gewählte Förderinstrument. Auch die finanziellen Anreize spielen als sekundäres Förderinstrument innerhalb der EU-27 Länder eine wesentliche Rolle, die Mengenregelung hingegen nur begrenzt: Das Förderinstrument der Ausschreibung wird nur von Frankreich verwendet. 21 der 27 Staaten fördern die erneuerbaren Energien mit mehr als einem Instrument.

Die Kombinationen der Förderinstrumente sind in Belgien mit einem Quotenmodell in Verbindung mit ausschließlich steuerlichen Regulierungsmechanismen (sowie Net-Metering in Wallonien) und in Deutschland mit einer Einspeisevergütung in Verbindung mit ausschließlich Krediten, flankierenden Maßnahmen und seit 2012 mit einem Premium Tarif in Europa jeweils einzigartig.

3 Kriterien für die Bewertung von Förderinstrumenten

Um die in Deutschland und in Belgien verwendeten politischen Förderinstrumente hinsichtlich ihrer Zielgenauigkeit bewerten zu können, werden Bewertungskriterien verwendet. In der ökonomischen Literatur existieren vielfältige Kriterien.[33]

Abbildung 3-1: Klassifikation der Kriterien für Förderinstrumente nach der OECD

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Mechaelis (1996), S.35-36.

Nach der Klassifikation der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 1994 wird in der Umweltpolitik allgemein zwischen ökologischer Effektivität und ökonomischer Effizienz unterschieden.[34]Diese Kriterien der OECD werden nachfolgend weiter unterteilt (siehe Abbildung 3-1) und im Hinblick auf die Problematik der Förderung von Solarstrom erläutert.

3.1 Ökologische Effektivität

Die ökologische Effektivität ist die Fähigkeit des Förderinstruments die politischen Ziele treffsicher und mit einer hohen Wirkungsgeschwindigkeit zu erreichen. Hierbei hat der Staat lediglich die Aufgaben das ökologische Ziel einmalig festzulegen und die Einhaltung des Ziels zu überwachen.[35]

3.1.1 Ökologische Treffsicherheit

Unter ökologischer Treffsicherheit wird verstanden, inwiefern das Förderinstrument in der Lage ist das angegebene Zielniveau exakt zu erreichen.[36]Sowohl beim stärkeren Unterschreiten als auch beim stärkeren Überschreiten des Zielniveaus entstehen für die Gesellschaft ungewollte Kosten. Beim Unterschreiten sind dies vor allem ökologische Folgekosten. Nur geringe Überschreitungen werden gerade in den ersten Jahren nach Einführung des politischen Förderinstruments bei den durch politische Verhandlungen entstandenen Zielwerten bei den erneuerbaren Energien als nicht wohlfahrtsmindernd angesehen. Erhebliche Überschreitungen, die mit wachsenden Marktanteilen erneuerbarer Energien einhergehen, führen hingegen zu Zusatzbelastungen für die Gesellschaft und damit zu fehlenden finanziellen Ressourcen für andere gesellschaftliche Ziele.[37]

Beim Solarstrom wird daher untersucht, inwiefern das jeweilige Förderinstrument dazu beiträgt die jährlichen Ausbauziele von Photovoltaik in Deutschland bzw. in Belgien zielgenau zu realisieren. Desweiteren wird betrachtet, ob sich durch die Solarstromförderung die Treibhausgasemissionen verringern. Bei Belgien wird zusätzlich untersucht, ob die Quotenverpflichtungen eingehalten werden.

3.1.2 Wirkungsgeschwindigkeit

Die Wirkungsgeschwindigkeit gibt darüber Auskunft, wie schnell das definierte Ziel erreicht wird.[38]

Beim Solarstrom ist folglich zu überprüfen, wie schnell das Förderinstrument von der Bundesregierung bzw. belgischen Regionalregierungen implementiert werden konnte, damit es möglichst früh seine Wirkung entfalten kann.[39]Desweiteren wird untersucht, ob die ökologische Treffsicherheit wirkungsschnell erreicht wird.

3.2 Ökonomische Effizienz

Die ökonomische Effizienz beschreibt die ökonomische Charakteristik des Förderinstruments.[40]Dabei sollte das Verhältnis der Kosten zum erreichten Nutzen der Fördermaßnahme möglichst gering sein.[41]

3.2.1 Kosteneffizienz

Bei der Kosteneffizienz wird untersucht, ob das Förderinstrument bei gleichzeitiger Zielerreichung die geringstmöglichen gesamtwirtschaftlichen Kosten verursacht und somit eine volkswirtschaftlich effiziente Allokation der Mittel gewährleistet. Die infolge von u.a. Informationsbeschaffung, Durchführung und Administrationsaufwand auftretenden Transaktionskosten sollen minimal sein.[42]

Ein effizientes Förderinstrument für Solarstrom muss, um niedrige Transaktionskosten (Kosten der erstmaligen Implementierung, Durchführung und Kontrollkosten) zu erreichen, einfach gestaltet, nachvollziehbar und transparent sowie mit geringem bürokratischem Aufwand verbunden sein. Außerdem müssen die Nettokosten des primären Förderinstruments für die deutschen bzw. belgischen Endverbraucher und die externen Kosten (Klima-, Umwelt- Gesundheits- und Materialschäden) der Förderung für die Gesellschaft gering sein. Auch die Kosten für die sekundären Förderinstrumente und flankierenden Maßnahmen müssen angemessen sein.

3.2.2 Innovationswirkungen

Die Innovationswirkung ist die Fähigkeit eines Förderinstruments umwelttechnischen Fortschritt zu erzeugen. Bei Einbeziehung von Innovationswirkungen kann es sinnvoll sein derzeit noch vergleichsweise teure Technologien zu fördern.[43]

Bei der Solarförderung sind die Anreizwirkungen für umweltschonende und kostengünstige Innovationen in die Elektrizitätserzeugung aus der Photovoltaik und aus solarthermischen Kraftwerken gemeint. Es wird überdies untersucht, ob das politische Förderinstrument die internationale Wettbewerbsposition der heimischen Anbieter durch Innovationen verbessern konnte.

3.2.3 Markteffizienz

Die Markteffizienz beschäftigt sich mit den Wettbewerbs- und Strukturwirkungen der Förderinstrumente. Diese müssen in das Wirtschaftssystem der freien und sozialen Marktwirtschaft integrierbar sein und nationale sowie internationale Wettbewerbsneutralität für alle Marktteilnehmer ohne Wettbewerbsverzerrungen zulassen.[44]

Die Markteffizienz gibt im Hinblick auf den Markt für Solarstrom an, inwiefern das Förderinstrument innerhalb der Marktstruktur für mehr vollkommenden Wettbewerb und weniger Monopole sorgt. Außerdem werden die Strukturwirkungen auf die Versorgungssicherheit und die Beschäftigung analysiert. Dabei sind eine hohe Versorgungssicherheit und positive Nettobeschäftigungseffekte anzustreben. Ein weiterer Aspekt ist eine gewährleistete Planungssicherheit von Anlagen zur Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien für Investoren.

4 Deutschland

4.1 Energiepolitische Ziele und Entwicklungen

Das von der EU vorgegebene Primärziel für Deutschland war nach Richtlinie 2001/77/EG der Anstieg des Anteils der Elektrizität aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 4,5% in 1997 bis auf 12,5% in 2010.[45]Ferner ist nach Richtlinie 2009/28/EG das aktuelle Primärziel, den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch von 5,8% in 2005 auf 18% in 2020 zu steigern.[46]

Abbildung 4-1: Anteil der heimischen Energieerzeugung [in %], Brutto-Stromerzeugung [in %] und Endenergieverbauch [in %] in Deutschland im Jahr 2009

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Europäische Kommission (2011), S.16.

Auf Grund von nachträglich korrigierten Zahlen für das Jahr 2005, welches bei der Formel für die Berechnung des Zielpfades mit einfließt, wird für 2020 bei der derzeitigen Entwicklung sogar ein Wert von 19,6% erwartet (siehe Tabelle 4-1).[47]Der Anteil der Photovoltaik an der gesamten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird 2020 nach dem Szenario des nationalen Aktionsplans 19% betragen (zum Vergleich: Windenergie 48%, Biomasse 23%, Wasserkraft 9%).[48]Für 2050 hat Deutschland das Ziel den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch auch nach dem Beschluss vom 30. Juni 2011 innerhalb eines Jahrzehnts von der Atomenergie auszusteigen[49]auf über 80% zu heben.[50]Gleichzeitig soll sich der deutsche Stromverbrauch bis 2020 um 10% und bis 2050 um 25% verringern.[51]

Tabelle 4-1: Nationales Ziel für 2020 und erwarteter Zielpfad für Energie aus erneuerbaren Quellen in den Sektoren Wärme und Kälte, Elektrizität und Verkehr

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Veränderte Darstellung nach Bundesregierung (2009), S.15.

Desweiteren hat die Bundesregierung laut dem Energiekonzept vom 28. September 2010 folgende energiepolitische Ziele:

„Deutschland soll in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden. Ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, ein wirksamer Klima- und Umweltschutz sowie eine wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung sind zugleich zentrale Voraussetzungen, dass Deutschland auch langfristig ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt. Wir wollen den Wettbewerb und eine marktwirtschaftliche Orientierung auf den Energiemärkten stärken.“[52]

Diese Ziele werden in den folgenden Kapiteln mit Hauptaugenmerkt auf die Solarbranche erläutert und in den Kontext der aktuellen energiepolitischen Entwicklung gesetzt.

4.1.1 Klima- und Umweltschutz

Zur Begrenzung der Erderwärmung auf 2°C zur Verhinderung von irreversiblen Folgen des Klimawandels ist eine starke Reduktion der Treibhausgasemission nötig. Die Konzentration des CO2 in der Atmosphäre darf nach wissenschaftlicher Ansicht nicht über 450 ppm steigen.[53]Die Bundesregierung strebt das Ziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen von 40% bis 2020, von 55% bis 2030, von 70% bis 2040 und von 80% bis 95% bis 2050 jeweils mit 1990 als Referenzjahr an.[54]Dabei spielt zur Umsetzung neben Energiesparen, Elektromobilität und einer stark verbesserten Energieeffizienz die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen eine wesentliche Rolle.[55]

Neben den Klimazielen sollen im Allgemeinen der Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien umwelt- und naturverträglich umgesetzt werden.[56]

Der Zweck des EEG ist es u.a. „insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, […] fossile Energieträger zu schonen“.[57]

[...]


[1]Vgl. Weigt (2009), S.20-21.

[2]Vgl. Bechberger et al (2003), S.11-14.

[3]Vgl. Ragwitz et al (2006), S.3.

[4]Vgl. BMU (2011a).

[5]Vgl. Ragwitz et al. (2006), S.2 und Weigt (2009), S.21.

[6]Vgl. Schweighofer et al (2006), S.83.

[7]Vgl. Sämisch (2011) und EPIA (2007), S.8.

[8]Vgl. BMU (2011a).

[9]Vgl. Weigt (2009), S.21.

[10]Vgl. Schweighofer et al (2006), S.17.

[11]Vgl. Timpe (2001), S.20.

[12]Vgl. Espey (2001), S.54 und Schweighofer et al (2006), S.22.

[13]Vgl. Bräuer et al (2000), S.9.

[14]Vgl. Schweighofer et al (2006), S.18-19.

[15]Vgl. Schweighofer et al (2006), S.31.

[16]Vgl. Weigt (2009), S.21.

[17]Vgl. Schweighofer et al (2006), S.14, Espey (2001), S.52-54 und Ragwitz et al (2006), S.3.

[18]Vgl. de Vries et al (2003), S.12.

[19]Vgl. Bechberger et al (2003), S.5.

[20]Vgl. Bechberger et al (2003), S.5.

[21]Vgl. BMU(2011a).

[22]Vgl. de Vries et al (2003), S.12.

[23]Vgl. Bechberger et al (2003), S.11-12.

[24]Vgl. Bechberger et al (2003), S.11-12.

[25]Vgl. Bechberger et al (2003), S.12.

[26]Vgl. Espey (2001), S.29.

[27]Vgl. Bechberger et al (2003), S.13-14.

[28]Vgl. Kyoto-Protokoll (1997), Anlage B.

[29]Vgl. Europäische Union (2001), L 283/33-L 283/40.

[30]Vgl. Ragwitz et al (2005), S.31.

[31]Vgl. Europäische Union (2009), L 140/46.

[32]Vgl. Europäische Kommission (2007).

[33]Vgl. Bechberger et al (2003), S.31-32 und Espey (2001), S.74ff.

[34]Vgl. Mechaelis (1996), S.35.

[35]Vgl. Rudolph (2005), S.43.

[36]Vgl. Endres (2007), S.106.

[37]Vgl. Häder (2005), S.26 und Langniß et al (2007), S.24-25.

[38]Vgl. Mechaelis (1996), S.36.

[39]Vgl. Langniß et al (2007), S.25.

[40]Vgl. Mechaelis (1996), S.36.

[41]Vgl. Espey (2001), S.92.

[42]Vgl. Mechaelis (1996), S.36 und Espey (2001), S.92.

[43]Vgl. Langniß et al (2007), S.24.

[44]Vgl. Wietschel et al (2002), S.44-45.

[45]Vgl. Europäische Union (2001), L 283/39.

[46]Vgl. Europäische Union (2009), L 140/46.

[47]Vgl. Bundesregierung (2009), S.2, S.12.

[48]Vgl. Bundesregierung (2009), S.110.

[49]Vgl. Bundesregierung (2011).

[50]Vgl. Ortlieb (2011), S.154.

[51]Vgl. BMU (2011c), S.9.

[52]BMWi (2010), S.3.

[53]Vgl. Knutti, Hegerl (2008), S.741.

[54]Vgl. BMWi (2010), S.4.

[55]Vgl. Bundesregierung (2011).

[56]Vgl. BMU (2012a), S.214.

[57]EEG (2012), § 1 Abs. 1.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2012
ISBN (eBook)
9783842840447
Dateigröße
1.8 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Berlin – Wirtschaftsingenieurwesen
Erscheinungsdatum
2014 (März)
Note
1,3
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Titel: Ein Systemvergleich der Förderinstrumente für Solarstrom zwischen Deutschland und Belgien
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