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Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken aus Sicht der Versicherungswirtschaft

©2011 Bachelorarbeit 34 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Katastrophen gehören seit jeher zur Lebenswirklichkeit der Menschheit. Wenn sie auftreten, dann bestimmen sie für einen gewissen Zeitraum gesellschaftliches, politisches und wirtschaftliches Handeln. Um die möglichen Schadenslasten, die beim Eintreten einer Katastrophe entstehen, nicht allein den Betroffenen aufzubürden, hat der Mensch ein Modell entwickelt, mit dessen Hilfe finanzielle Risiken für den Einzelnen und für Unternehmen (teilweise) kompensiert werden können: Die Versicherung.
Es hat sich ein ganzer Wirtschaftszweig – die Versicherungswirtschaft – etabliert, dessen primärer volkswirtschaftlicher Zweck es ist, die Schadenslasten der Versicherten zu übernehmen. Eine Katastrophe ist der extremste Fall, bei dem Versicherungsunternehmen in diese Pflicht genommen werden, denn das Ausmaß der Schäden übersteigt jenes von anderen Schadensereignissen bei Weitem. Daher ist es interessant, die Frage zu untersuchen, ob der Versicherbarkeit Grenzen gesetzt sind. Wenn dies so ist, ist es zudem aufschlussreich, ab wann diese Grenzen beginnen und nach welchen Kriterien sie bestimmt werden. In dieser Arbeit wird daher die Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken aus Sicht der Versicherungswirtschaft untersucht. Zu diesem Zweck wird primär themenspezifische Literatur in Anspruch genommen und reflektiert, um insbesondere wissenschaftliche Konzepte zur Beantwortung der beschriebenen Frage gegenüber zu stellen und Kriterien zu evaluieren, nach denen sich die Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken bemessen lässt.
Auf Grund der Vielzahl an in der Fachliteratur existierenden Ansätzen zur Beurteilung von Versicherbarkeit ist es nötig, den Rahmen dieser Arbeit abzugrenzen: Es werden in dieser Arbeit vorwiegend Ansätze zur beschriebenen Problemstellung untersucht, die sich an realen Ereignissen und Fakten orientieren, während Ansätze, die allein von mathematischer Theorie getragen werden, nicht behandelt werden.
In den weiteren Kapiteln werden zunächst die begrifflichen und kontextuellen Grundlagen von Versicherbarkeit erörtert, um anschließend darauf aufbauend ihre Grenzen hinsichtlich diverser zu evaluierender Kriterien aufzuzeigen und verschiedene volkswirtschaftliche Strategien zur Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken zu untersuchen. Diese Strategien behandeln die Frage, ob Versicherbarkeit im Kontext von Katastrophenrisiken rein privatwirtschaftlich, allein durch den Staat oder in einer Partnerschaft zwischen der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Abgrenzung zentraler Begriffe im Kontext der Versicherungswirtschaft
2.1 Abgrenzung des Versicherungsbegriffs
2.2 Katastrophale Ereignisse
2.3 Arten von Katastrophenrisiken

3 Versicherbarkeit im Kontext von Katastrophalen Ereignissen
3.1 Grenzen der Versicherbarkeit
3.1.1 Kriterien der Versicherbarkeit
3.1.2 Konzepte der Versicherbarkeit
3.1.2.1 Privatwirtschaftliche Strategien in Hinblick auf Alternative-Risk-Transfer
3.1.2.2 Staatliche Strategien zur Risikoübernahme
3.1.2.3 Gemeinsame Strategien im Rahmen einer Public-Private-Partnership
3.2 Anwendung der Kriterien und Konzepte der Versicherbarkeit
3.2.1 Versicherbarkeit gegen Naturkatastrophen
3.2.2 Versicherbarkeit gegen Terrorismus

4 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Gesamtnaturkatastrophenschäden und versicherte Schäden in den Jahren 1970 bis 2008.

Abb. 2 Terrorismusrisiken vs. Naturkatastrophenrisiken

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Katastrophen gehören seit jeher zur Lebenswirklichkeit der Menschheit. Wenn sie auftreten, dann bestimmen sie für einen gewissen Zeitraum gesellschaftliches, politisches und wirtschaftliches Handeln. Um die möglichen Schadenslasten, die beim Eintreten einer Katastrophe entstehen, nicht allein den Betroffenen aufzubürden, hat der Mensch ein Modell entwickelt, mit dessen Hilfe finanzielle Risiken[1] für den Einzelnen und für Unternehmen (teilweise) kompensiert werden können: Die Versicherung.

Es hat sich ein ganzer Wirtschaftszweig – die Versicherungswirtschaft – etabliert, dessen primärer volkswirtschaftlicher Zweck es ist, die Schadenslasten der Versicherten zu übernehmen. Eine Katastrophe ist der extremste Fall, bei dem Versicherungsunternehmen in diese Pflicht genommen werden, denn das Ausmaß der Schäden übersteigt jenes von anderen Schadensereignissen bei Weitem. Daher ist es interessant, die Frage zu untersuchen, ob der Versicherbarkeit Grenzen gesetzt sind. Wenn dies so ist, ist es zudem aufschlussreich, ab wann diese Grenzen beginnen und nach welchen Kriterien sie bestimmt werden. In dieser Arbeit wird daher die Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken aus Sicht der Versicherungswirtschaft untersucht. Zu diesem Zweck wird primär themenspezifische Literatur in Anspruch genommen und reflektiert, um insbesondere wissenschaftliche Konzepte zur Beantwortung der beschriebenen Frage gegenüber zu stellen und Kriterien zu evaluieren, nach denen sich die Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken bemessen lässt.

Auf Grund der Vielzahl an in der Fachliteratur existierenden Ansätzen zur Beurteilung von Versicherbarkeit ist es nötig, den Rahmen dieser Arbeit abzugrenzen: Es werden in dieser Arbeit vorwiegend Ansätze zur beschriebenen Problemstellung untersucht, die sich an realen Ereignissen und Fakten orientieren, während Ansätze, die allein von mathematischer Theorie getragen werden, nicht behandelt werden.

In den weiteren Kapiteln werden zunächst die begrifflichen und kontextuellen Grundlagen von Versicherbarkeit erörtert, um anschließend darauf aufbauend ihre Grenzen hinsichtlich diverser zu evaluierender Kriterien aufzuzeigen und verschiedene volkswirtschaftliche Strategien zur Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken zu untersuchen. Diese Strategien behandeln die Frage, ob Versicherbarkeit im Kontext von Katastrophenrisiken rein privatwirtschaftlich, allein durch den Staat oder in einer Partnerschaft zwischen der Privatwirtschaft und dem Staat erreicht werden kann. Dabei wird insbesondere auf die Konzepte des Alternative-Risk-Transfers, der ganzheitlichen Risikoübernahme durch den Staat und der Public-Private-Partnership eingegangen. Anschließend werden die erarbeiteten Erkenntnisse zum einen auf Naturkatastrophen und zum anderen auf von Terrorismus verursachte Katastrophen angewendet, um grundlegende Unterschiede zu untersuchen. Die Kapitel zur Anwendung der Kriterien und der Konzepte der Versicherbarkeit sind bewusst kurz gehalten, um den Blick auf die wesentlichen Unterschiede zwischen Terrorismus- und Naturkatastrophenrisiken zu lenken. Der Fokus der Arbeit liegt hingegen auf den Konzepten und den Kriterien zur Versicherbarkeit selbst.

2 Abgrenzung zentraler Begriffe im Kontext der Versicherungswirtschaft

2.1 Abgrenzung des Versicherungsbegriffs

Der Begriff der Versicherung hat verschiedene Bedeutungen. Die Versicherung kann als Unternehmensform, als Branchenform oder allgemein als Absicherung von Risiken interpretiert werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird in dieser Arbeit zwischen dem Versicherungsunternehmen, der Versicherungswirtschaft und der Versicherung als solcher unterschieden, wobei letztgenannter Begriff im Folgenden zunächst diskutiert und anschließend für die Zwecke dieser Arbeit definiert wird, um auf diese Weise eine Definition zu erhalten, die der Abgrenzung des Themenspektrums dient und die für diese Arbeit Gültigkeit besitzt.

Eszler beschreibt Versicherung trivial als „[…] Risikoausgleich im Kollektiv […]“[2]. Zu beachten ist, dass der Begriff des Risikos demnach eine wichtige Rolle spielt. Diese Definition ist allerdings sehr allgemein gehalten und ihr fehlt eine tiefergehende Zweckbetrachtung, die für den weiteren Verlauf der Arbeit wichtig erscheint. Im Gabler Wirtschaftslexikon wird der Begriff der Versicherung von Wagner definiert als „[…] Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit.“[3] Wichtig ist, dass nach Wagners Definition ein Risikoausgleich sowohl im Kollektiv als auch in der Zeit stattfindet. Diese Aspekte spielen für die Frage nach der Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken eine entscheidende Rolle. Dennoch fehlt dieser Definition ebenfalls eine spezifische Zweckbetrachtung. Eine solche ist in der Beschreibung von Koch zu finden: „In erster Linie liegt die Bedeutung der Versicherung […] in der Verminderung oder Beseitigung von Risikolagen und der Erzeugung von Sicherheit.“[4] Um die einzelnen Perspektiven der verschiedenen Definitionen zu kombinieren, wird der Begriff der Versicherung wie folgt bestimmt: Die Versicherung ist die Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs zum Zwecke der Verminderung oder Beseitigung von Risikolagen und der Erzeugung von Sicherheit auf Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit.

Für den weiteren Verlauf der Arbeit ist es zudem sinnvoll, an dieser Stelle zwei verschiedene Formen von Versicherungsunternehmen, die in der Versicherungswirtschaft auftreten, zu beschreiben: Das Erstversicherungsunternehmen und das Rückversicherungsunternehmen. Das Erstversicherungsunternehmen bietet eine Versicherung direkt an potenzielle Betroffene eines Schadensereignisses an, während das Rückversicherungsunternehmen eine Versicherung für Erstversicherungsunternehmen bereitstellt. Diese Kette kann rekursiv um weitere Rückversicherungsunternehmen, die wiederum jeweils andere Rückversicherungsunternehmen versichern, erweitert werden. Diese traditionelle organisatorische Konstruktion der Versicherungswirtschaft spielt für diverse Modelle, die die Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken behandeln, eine entscheidende Rolle.[5]

2.2 Katastrophale Ereignisse

Es existieren keine allgemeingültigen wissenschaftlichen Messgrößen, die besagen, ab wann ein Schadensereignis als Katastrophe eingestuft wird. In der Praxis wird dennoch versucht, ein quantitatives Maß anzuwenden. So spricht die Swiss Re von einer Katastrophe, wenn „[…] 20 deaths, 2000 made homeless, or a total damage loss of US$57 million […]“[6] zu verzeichnen sind. Eine solche Definition erscheint angesichts inflationärer Effekte und potenzieller Wahrnehmungsverschiebungen wenig sinnvoll. Sie wird zudem hauptsächlich aus juristischen Gründen verwendet.[7]

Eine wissenschaftliche Definition von Katastrophenereignissen im Kontext von Versicherbarkeit sollte sich hingegen aus Sicht des Autors einerseits an der Relation zu anderen, kleineren Schadensereignissen und andererseits an der Relation zu den vorhandenen Geldmitteln der Versicherungswirtschaft orientieren. Zu diesem Zweck werden die Ausführungen von Bender in Anspruch genommen: „Katastrophenereignisse sind dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Vielzahl von Sach- und Personenschäden gleichzeitig bewirken.“[8] Sie zeichnen sich weiterhin durch eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit verbunden mit einer außergewöhnlich hohen kumulierten Schadenshöhe aus.[9] In diesem Zusammenhang ist häufig von „low frequency / high severity“ die Rede.[10]

In soziologischen Definitionen einer Katastrophe werden stets die vorhandenen Ressourcen zur Bewältigung der Sach- und Personenschäden angesprochen, denn ein Schadensereignis wird in gewissen Situationen erst dann zu einer Katastrophe, wenn es nicht möglich ist, die Folgen zu kompensieren. Beispielsweise beschreibt die Europäische Kommission Katastrophen im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung als „[…] situations, in which the load on medical facilities is so great in relation to available resources, even after reinforcement, that normal quality standards cannot be maintained […].“[11] Diese Beschreibung eignet sich auf Grund ihres relativen Charakters für die weitere Verwendung, wenn von der medizinischen Perspektive abstrahiert wird. Übertragen auf die Versicherungswirtschaft wären Katastrophen aus Sicht der Versicherungsunternehmen demnach in Relation zu den vorhandenen Geldmitteln (Ressourcen) zu setzen, die ihnen für die Schadensbegleichung zur Verfügung stehen. Dieser Aspekt erscheint im Rahmen der Arbeit wichtig, da für die Frage nach den Grenzen von Versicherbarkeit keineswegs lediglich die Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit eines katastrophalen Ereignisses, sondern ebenfalls die vorhandenen Geldmittel der Versicherungswirtschaft eine Rolle spielen.

Eine allgemeingültige abschließende wissenschaftliche Definition von katastrophalen Ereignissen kann an dieser Stelle ebenfalls nicht herausgearbeitet werden. Dennoch soll im weiteren Verlauf der Arbeit die Kombination aus der Definition von Bender und dem Bezug zu den vorhandenen Geldmitteln der Versicherungsunternehmen Gültigkeit besitzen.

2.3 Arten von Katastrophenrisiken

Zunächst wird der Begriff des Risikos definiert, um anschließend darauf aufbauend die verschiedenen Arten von Katastrophenrisiken aus Sicht der Versicherungswirtschaft zu behandeln.

Risiko kann je nach Zusammenhang und Perspektive sehr unterschiedlich definiert werden. In dieser Arbeit werden ausschließlich gesamtwirtschaftliche Risiken aus Sicht der Versicherungswirtschaft im Sinne des Eintretens von katastrophalen Ereignissen betrachtet, während Aspekte des Risikomanagements auf Ebene interner Unternehmensabläufe bzw. unternehmensexterner Rechtsfragen außer Acht gelassen werden. Eine vielfach in der Literatur und in der Praxis verwendete Definition von Risiko entstammt der Arbeit von Rowe: „The potential for realization of unwanted, negative consequences of an event“.[12] Dieser Definition fehlt es allerdings an der monetären Perspektive. Außerdem ist es im Kontext der Arbeit unerheblich, dass die Konsequenzen eines Katastrophenereignisses „ungewollt [unwanted]“ sind. Goßner interpretiert den Begriff des Risikos mathematisch als „[…] Wahrscheinlichkeitsverteilung von Schäden […]“[13], die durch verschiedene Einflussvariablen bestimmt wird. Diese Definition ist für die Zwecke dieser Arbeit allerdings zu abstrakt. Geeigneter erscheint die Beschreibung von Koch: „Unter […] Risiko […] versteht man die Möglichkeit des Eintritts von Ereignissen, die wirtschaftliche Einbußen verursachen.“[14] Im Folgenden findet diese vergleichsweise einfach gehaltene Definition von Koch Anwendung, da sie auf Grund ihres allgemeinen Charakters zur Adaption auf diverse Sachverhalte und Zusammenhänge geeignet ist.

In der Versicherungswirtschaft wird zwischen verschiedenen Risikoarten unterschieden. Im Zusammenhang mit den Kriterien der Versicherbarkeit (siehe Kapitel 3.1.1) spielen sog. Kumulrisiken und Ansteckungsrisiken eine Rolle. Dabei beschreibt ein Kumulrisiko die Situation, „[…] dass durch ein Schadenereignis der Versicherungsfall bei einer ganzen Reihe von versicherten Risiken […] gleichzeitig eintritt […]“[15], während unter dem Ansteckungsrisiko die gleiche Situation, allerdings durch ein sequenzielles statt gleichzeitiges Eintreten hervorgerufen, verstanden wird.[16]

3 Versicherbarkeit im Kontext von Katastrophalen Ereignissen

3.1 Grenzen der Versicherbarkeit

3.1.1 Kriterien der Versicherbarkeit

Die Höhe der durch katastrophale Ereignisse verursachten Schäden nimmt auf Grund der zunehmenden Verdichtung des Wohnraumes hin zu Ballungszentren in der jüngsten Historie nahezu exponentiell zu.[17] Viele Individuen[18] nehmen daher zunehmend Versicherungen in Anspruch, um die mit Katastrophen verbundenen finanziellen Risiken (teilweise) zu kompensieren. In Abb. 1 wird dieser Sachverhalt anhand der Schadenshöhen von Naturkatastrophen und der versicherten Schäden in den Jahren 1970 bis 2008 illustriert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: www.risknet.de (Abrufdatum: 03.06.2011).

Abb. 1 Gesamtnaturkatastrophenschäden und versicherte Schäden in den Jahren 1970 bis 2008.

Da die Zunahme der (versicherten) Schadenshöhen unweigerlich die Frage aufgeworfen hat, inwiefern Katastrophen weiterhin als versicherbar gelten können, ist es wichtig, Kriterien und Konzepte zu finden, mit deren Hilfe diese Frage beantwortet werden kann, denn „[n]icht versicherbar sind […] Gegenstände, für deren Bewertung objektive Maßstäbe fehlen.“[19]

[...]


[1] An dieser Stelle sei zur Einordnung des Begriffs „Risiko“ bereits auf die Ausführungen in Kapitel 2.2 verwiesen.

[2] Vgl. Eszler (1999), S. 10 f.

[3] Vgl. Wagner: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/versicherung.html; Abrufdatum: 20.05.2011.

[4] Koch (2005), S. 42.

[5] An dieser Stelle sei auf Kapitel 3.1.2 verwiesen.

[6] Vgl. Kötter (2001), S. 29. Original aus: Risk Management Reports (1994) der Swiss Re.

[7] Vgl. Kötter (2001), S. 28 f.

[8] Bender (2002), S. 18.

[9] Bender (2002), S. 16.

[10] Vgl. z.B. Nguyen (2007), S. 150 [Habilitationsschrift].

[11] Kötter (2001), S. 28.

[12] Rowe (1977), S. 24.

[13] Vgl. Goßner (2001), S. 5.

[14] Vgl. Koch (2005), S. 2.

[15] Vgl. Nguyen (2007), S. 9 [Wissenschaftliches Essay].

[16] Vgl. ebd.

[17] Vgl. Bender (2002), S. 12.

[18] Gemeint sind wirtschaftliche Individuen. Dies können sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen sein.

[19] Koch (2005), S. 21.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2011
ISBN (eBook)
9783842829961
DOI
10.3239/9783842829961
Dateigröße
476 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Münster – Betriebswirtschaft, Finance Institut
Erscheinungsdatum
2012 (März)
Schlagworte
versicherung versicherbarkeit katastrophe risiko moral
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Titel: Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken aus Sicht der Versicherungswirtschaft
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