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Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU - Spielball einflussreicher Lobbyisten?

©2009 Bachelorarbeit 44 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Inhaltsangabe:
Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) stellt ein immerfort aktuelles Themengebiet dar. Das liegt daran, dass die Ausrichtung der GAP nicht nur für die Landwirte von immenser Bedeutung ist sondern alle im Europaraum lebenden Menschen von ihr unmittelbar beeinflusst werden. Deshalb ist sie sowohl in der Politik, als auch in der öffentlichen Wahrnehmung von hoher Brisanz und stellt eines der wohl umstrittensten Politikfelder dar.
Auch die Wissenschaft schenkt der GAP große Beachtung, wie es die Vielzahl der zu diesem Thema verfassten Literatur beweist. Die Agrarpolitik dient dabei der Untersuchung verschiedenster Fragestellungen und liegt so den unterschiedlichsten Theorien als Forschungsgegenstand zugrunde. Einen häufig betrachteten Aspekt stellt in diesem Zusammenhang das so genannte Lobbying dar. In kaum einem anderen Bereich wird das Bestehen dieser Strukturen als derart ausgeprägt angesehen. So wird die Agrarlobby als erfolgreich organisiert verstanden und gilt gemeinhin als in der Lage die europäische Agrarpolitik zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Die vorliegende Arbeit untersucht die GAP daher unter dem Aspekt des Lobbying. In Kapitel 2 wird jedoch zuvor ein geschichtlicher Abriss der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgenommen. Von der Entstehung bis zur heutigen Form werden dazu die historischen Entwicklungsschritte der GAP erläutert, bevor dann im dritten Kapitel ein Augenmerk auf ihre ökonomischen Auswirkungen gelegt werden kann. Dabei sollen wiederum die bedeutendsten Instrumente der GAP aufgezeigt und ihre Wirkung anschaulich dargestellt werden. Dieses Vorgehen dient der Annäherung der aufgeworfenen Fragestellung, die nachvollziehbar ermittelt und anschließend erläutert wird. In Kapitel 4 folgen die Ergebnisse der Untersuchung. Auf der Grundlage des bis hierhin erarbeiteten Forschungsstandes, werden die die wichtigsten Akteure in der GAP vorgestellt. Die Untersuchung der von ihnen verfolgten Strategien zur Beeinflussung der Agrarpolitik bildet das Kernstück dieses Kapitels und sowie dieser Arbeit. Als Materialien dient dabei nicht nur aktuelle Literatur sondern darüber hinaus wurden Interviews mit einem Mitglied der Agrarkommission sowie des deutschen Bauernverbandes geführt, die zur Klärung der Fragestellung einen wichtigen Beitrag liefern. Abschließend wird ein Fazit gezogen und die gewonnenen Erkenntnisse resümiert. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung4
2.Grundgerüst der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundgerüst der GAP
2.1. Geschichtliche Entwicklung
2.2. Die GAP - Aufbau, rechtliche Grundlage und Finanzierung
2.2.1. Rechtliche Grundlage und Ziele der GAP
2.2.2. Die zwei Säulen der GAP
2.2.3. Finazierung der GAP

3. Herleitung der Fragestellung
3.1. Instrumente der GAP
3.1.1. Schutzzölle
3.1.2. Exportsubventionen
3.1.3. Mindestpreise
3.1.4. Preisausgleichszahlungen
3.1.5. Zusammenführung der erläuterten Instrumente
3.2. Die GAP in Zahlen und Herleitung der Fragestellung

4. Der Entscheidungsprozess in der europäischen Agrarpolitik
4.1. Akteure in der europäischen Agrarpolitik
4.2. Interessenvermittlung in der GAP
4.3. Strategien
4.3.1. Formelles vs informelles Lobbying
4.3.2. Verhaltensweisen
4.3.3. Ein Praxisbeispiel - Der Deutsche Bauernverband (DBV)
4.4. Bilanz und Ausblick

5. Resümee

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die zwei Säulen der GAP

Abbildung 2: Auswirkungen einer Exportsubvention

Abbildung 3: Auswirkungen der GAP auf den europäischen Milchmarkt

Abbildung 4: Ausgaben der EU nach Bereichen

Abbildung 5: Konsultationsverfahren für agrarpolitische Entscheidungen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Angewandte Marktinterventionen in der EU

1. Einleitung

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) stellt ein immerfort aktuelles Themengebiet dar. Das liegt daran, dass die Ausrichtung der GAP nicht nur für die Landwirte von immenser Bedeutung ist sondern alle im Europaraum lebenden Menschen von ihr unmittelbar beeinflusst werden. Deshalb ist sie sowohl in der Politik, als auch in der öffentlichen Wahrnehmung von hoher Brisanz und stellt eines der wohl umstrittensten Politikfelder dar.

Auch die Wissenschaft schenkt der GAP große Beachtung, wie es die Vielzahl der zu diesem Thema verfassten Literatur beweist. Die Agrarpolitik dient dabei der Untersuchung verschiedenster Fragestellungen und liegt so den unterschiedlichsten Theorien als Forschungsgegenstand zugrunde. Einen häufig betrachteten Aspekt stellt in diesem Zusammenhang das so genannte Lobbying dar. In kaum einem anderen Bereich wird das Bestehen dieser Strukturen als derart ausgeprägt angesehen. So wird die Agrarlobby als erfolgreich organisiert verstanden und gilt gemeinhin als in der Lage die europäische Agrarpolitik zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Die vorliegende Arbeit untersucht die GAP daher unter dem Aspekt des Lobbying. In Kapitel 2 wird jedoch zuvor ein geschichtlicher Abriss der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgenommen. Von der Entstehung bis zur heutigen Form werden dazu die historischen Entwicklungsschritte der GAP erläutert, bevor dann im dritten Kapitel ein Augenmerk auf ihre ökonomischen Auswirkungen gelegt werden kann. Dabei sollen wiederum die bedeutendsten Instrumente der GAP aufgezeigt und ihre Wirkung anschaulich dargestellt werden. Dieses Vorgehen dient der Annäherung der aufgeworfenen Fragestellung, die nachvollziehbar ermittelt und anschließend erläutert wird. In Kapitel 4 folgen die Ergebnisse der Untersuchung. Auf der Grundlage des bis hierhin erarbeiteten Forschungsstandes, werden die die wichtigsten Akteure in der GAP vorgestellt. Die Untersuchung der von ihnen verfolgten Strategien zur Beeinflussung der Agrarpolitik bildet das Kernstück dieses Kapitels und sowie dieser Arbeit. Als Materialien dient dabei nicht nur aktuelle Literatur sondern darüber hinaus wurden Interviews mit einem Mitglied der Agrarkommission sowie des deutschen Bauernverbandes geführt, die zur Klärung der Fragestellung einen wichtigen Beitrag liefern. Abschließend wird ein Fazit gezogen und die gewonnenen Erkenntnisse resümiert.

2. Grundgerüst der GAP

Dieses Kapitel soll dazu dienen, die Grundzüge der GAP darzustellen und so dem Leser einen ersten Eindruck des Aufbaus und der Arbeitsweise der GAP zu vermitteln. Zu diesem Zweck werden in Kapitel 2.1 erstmals die wichtigsten geschichtlichen Entwicklungsstufen dargestellt. Anschließend gibt Kapitel 2.2 einen Überblick über die Ziele und rechtlichen Grundlagen sowie einen ersten groben Einblick in den Aufbau und die Arbeitsweise der heutigen Gemeinsamen Agrarpolitik.

2.1 Geschichtliche Entwicklung

Die Wurzeln der Gemeinsamen Agrarpolitik liegen in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre. Dies macht sie zu einem der ältesten, gemeinsam regierten Bereiche der EU. Nach Ende des zweiten Weltkriegs war die Landwirtschaft in Europa zerrüttet und demnach waren auch die Nahrungsmittel knapp, so dass Europa auf umfangreiche Lebensmittelimporte angewiesen war.[1]

Vor diesem Hintergrund unterzeichneten am 25. März 1957, sechs europäische Staaten[2], den so genannten Vertrag von Rom und gründeten damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Im Bereich der Agrarpolitik lag der Schwerpunkt zunächst in der Steigerung der Produktivität, mit dem Ziel die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu angemessenen Preisen zu sichern.[3] Die Agrarmärkte sollten stabilisiert werden und zudem sollte eine angemessene Lebenshaltung der in der Landwirtschaft Beschäftigen sichergestellt werden.[4] Im Juli des Jahres 1958 wurden auf der Landwirtschaftskonferenz von Stresa die Grundsätze der GAP festgelegt. Im Mittelpunkt stand hierbei die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes mit einer gemeinsamen Markt- und Preispolitik sowie einer Angleichung des Preisniveaus der Agrarprodukte zwischen den Mitgliedstaaten.[5] Da die Agrarpreise, aufgrund der hohen Produktionskosten innerhalb der Gemeinschaft, über den Weltmarktpreisen lagen, wurden darüber hinaus Maßnahmen zum Schutz des Marktes vor der Weltmarktkonkurrenz implementiert.[6]

Im Jahr 1960 fällte der Ministerrat die entsprechenden Beschlüsse für eine Markt- und Preispolitik mit einer einheitlichen Marktverwaltung innerhalb der EU. Von nun an wurden Agrarprodukte EU-weit zu gemeinsamen Preisen gehandelt. Gegenüber Drittstaaten wurden ferner Einfuhren besteuert und Ausfuhren subventioniert, um so die Konkurrenzfähigkeit der EU-internen Agrarprodukte auf dem Weltmarkt sicherzustellen.[7] Eine weitere Maßnahme der GAP lag in den so genannten Mindestpreisen.[8] Liegt der am Weltmarkt erzielbare Preis unterhalb dieses Mindestpreises, kauft die Gemeinschaft die überschüssigen Waren zu dem vorgegeben Mindestpreis auf.[9] Die über die Jahre hinweg in Kraft getretenen Maßnahmen der EWG verfehlten ihre Wirkung nicht, so dass die Produktivität und Effizienz der Landwirtschaft stetig anstieg. Auch der Selbstversorgungsgrad einiger Agrarerzeugnisse erreichte zu Anfang der 1970er Jahre zum Teil 100%. Resultat war das Absinken der markträumenden Preise unter die Mindestpreise, was dazu führte, dass die Gemeinschaft dauerhaft Subventionen an die Landwirte zahlte, um die überproduzierten Produkte aufzukaufen und einzulagern. Diese Entwicklung sollte keine kurzfristige Erscheinung bleiben, vielmehr stieg der Selbstversorgungsgrad in den Folgejahren weiter stetig an. Die dadurch erzielten und eingelagerten Überschüsse erlangten im Allgemeinen auch unter den Begriffen "Milchseen", Butterberge" und "Fleischhalden" öffentliche Bekanntheit.[10]

Diese dauerhafte Zahlung von Subventionen führte zu einem enormen Anstieg der benötigten finanziellen Mittel. Diese erreichten zu Beginn der 1970er Jahre einen Spitzenwert von fast 90% des gesamten EU-Haushaltes während gleichzeitig die Zolleinnahmen aus Importen ausblieben. Zudem wurde der Versuch unternommen, die Überproduktionen subventioniert auf dem Weltmarkt zu verkaufen. Auf diese Weise wurden jedoch die Preise der Entwicklungsländer zum Teil stark unterschritten, was dazu führte, dass die Produkte zwar verkauft wurden, aber die Forderungen der GATT nach einer Reform der europäischen Agrarpolitik immer lauter wurden.[11]

Im Jahr 1984 begann die Gemeinschaft folgerichtig erstmals mit der Bekämpfung der Überschüsse. Durch die Einführung einer Milchquote sollen die Preise für Milch stabilisiert und "Milchseen" abgebaut werden.[12] Es dauerte jedoch vier Jahre bis es zu weiteren Schritten in der Bekämpfung der Überschüsse kam. Hintergrund der Reform von 1988 war es einen Weg zu finden, der weg von den uneingeschränkten Aufkauf- und Preisgarantien für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse führt. Durch Flächenstilllegungs- und Vorruhestandsprogramme wurde es versucht Anreize für die Landwirte zu schaffen, weniger zu produzieren.[13] Gleichzeitig wurden die Agrarausgaben für die nächsten vier Jahre auf 74 % der Wachstumsrate des Bruttosozialproduktes der Gemeinschaft begrenzt.[14]

Darüber hinaus wurden die Interventionspreise bis 1996 in drei Schritten um insgesamt 33 % gesenkt, so dass die Exportüberschüsse von 40 Millionen Tonnen auf 15 Millionen Tonnen reduziert werden konnten.[15] Jedoch waren auch diese Reformen nicht in der Lage das Überschussproblem komplett zu lösen. Aus diesem Grund legte die Kommission 1991 ein neues Konzept vor, das 1992 beschlossen und als MacSharry Reform[16] bekannt wurde. Mit dieser Reform, die erstmals einen grundlegenden Kurswechsel in der GAP darstellte, wollte die Gemeinsame Agrarpolitik den internationalen Verpflichtungen und den Liberalisierungsforderungen der GATT gerecht werden[17], eine Entkoppelung von Preispolitik und Einkommensstützung anstreben sowie die Markt- und Preispolitik an den Markterfordernissen ausrichten.[18] Das primäre Ziel der MacSharry Reform lag in der Gewährleistung einer Stützung der Landwirte unabhängig von Preisen und produzierten Mengen[19], bspw. in Form von Produktionsverzichtsprämien, bezogen auf stillgelegte Anbauflächen oder verminderte Tierzahlen. Ein weiteres Ziel der Reform war die Erschließung neuer Einkommensquellen für die Landwirte. Darunter fiel beispielsweise die Produktion von Nicht-Nahrungsmitteln (nachwachsenden Rohstoffen) oder auch die Schaffung alternativer Beschäftigungsquellen.[20] Ferner fand eine weitere Senkung der Interventionspreise in den MacSharry Reformen Berücksichtigung.[21] Der Tatsache geschuldet, dass die EU nach den Beitritten Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs im Jahr 1973, Griechenlands 1981, Portugals und Spaniens 1986 und Österreichs, Finnlands und Schwedens 1995 bereits auf 15 Mitgliedsstaaten angewachsen war und ferner weitere Beitrittswünsche zahlreicher mittel- und osteuropäischer Länder eingingen, wurde die GAP geradezu dazu gezwungen, über künftige Reformen nachzudenken. Deshalb legte die Kommission 1997 mit der Agenda 2000 einen weiteren Reformvorschlag vor, welcher in der Wahl der Instrumente der Agrarreform von 1992 sehr ähnelte. So sollten weiterhin die Interventionspreise gesenkt und Flächenstillungsprämien gezahlt werden, um die Produktion zurückzufahren. Zudem sollten Direktzahlungen als Preisausgleichszahlungen eingesetzt werden und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Produkte auf dem Weltmarkt ausgebaut werden.[22] Zunehmend spielten nun auch umweltspezifische und qualitative Aspekte, besonders für die Verbraucher, eine Rolle. Die Gründe dafür lagen nicht zuletzt im Auftauchen zahlreicher Lebensmittelskandale[23] in den 1990er Jahren die häufig langwierigen Exportstopps nach sich zogen.[24]

Das Jahr 2003 ist durch die Luxemburger Beschlüsse gekennzeichnet. Diese umfassen die Loslösung der Erzeugereinkommen von der Produktionsmenge und die Einführung von Direktzahlungen, die auch schon für die Erhaltung eines "guten Zustandes" gezahlt werden.[25] Somit sind die Direktzahlungen nun an die Einhaltung bestimmter Standards gebunden. Es handelt sich hierbei um so genannte „Cross Compliance“.[26] Darüber hinaus wurden in dieser Reform Maßnahmen zur Förderungen des ländlichen Raums sowie ein weiterer Abbau der Markteingriffe durch die Gemeinschaft festgelegt.[27] Im Zuge eines so genannten Health Check im Jahr 2008 - ursprünglich „Midterm Review“ genannt - sollte die Erreichung der angestrebten Ziele aus den Luxemburger Reformen überprüft und Entscheidungen gegebenenfalls sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden.[28] Eine geänderte Rahmenbedingung war es natürlich, dass sich in Folge des EU-Beitritts Zyperns, Estlands, der Tschechische Republik, Ungarns, Lettlands, Litauens, Maltas, Polens, der Slowakei und Sloweniens im Jahr 2004 sowie Bulgariens und Rumäniens im Jahr 2007 die Gesamt- und Ackerfläche der Union um 44% bzw. 55 % erweiterten.[29]

2.2 Die GAP- Aufbau, rechtliche Grundlage und Finanzierung

Dieses Kapitel soll dazu dienen, die Gemeinsame Agrarpolitik, in ihrer heutigen Form darzustellen. Zu diesem Zweck sollen zunächst einmal die rechtlichen Grundlagen der GAP aufgezeigt werden. Neben solchen, die im Gründungsvertrag der EWG festgehalten sind, werden hier auch wichtige spätere Ausweitungen Erwähnung finden. Im Zuge der rechtlichen Grundlage der GAP sind ebenfalls die Ziele zu nennen, die dort fest verankert sind. Anschließend soll der Aufbau, bzw. die Arbeitsweise der GAP erläutert werden. Zu diesem Zweck werden die beiden Säulen der GAP in diesem Kapitel inhaltlich vorgestellt.

2.2.1 Rechtliche Grundlage und Ziele der GAP

Die GAP unterliegt drei bedeutenden Grundprinzipien.[30] Nach dem Prinzip der Markteinheit unterliegen alle Staaten einer gemeinsamen Marktordnung und die Produkte können sich innerhalb der EU frei bewegen. Nach dem Prinzip der finanziellen Solidarität werden alle durch die Marktordnung entstehenden Kosten durch den gemeinsamen Haushalt finanziert. Schlussendlich legt das Prinzip der Gemeinschaftspräferenz fest, dass den EU-Erzeugnissen ein Preisvorteil gegenüber der Einfuhr von Agrarprodukten aus Drittländern eingeräumt werden muss. Der vierte Grundsatz der Mitverantwortung kam im Jahr 1979 hinzu und besagt, dass die Landwirte in einigen Sektoren an den durch die Überproduktion entstandenen Kosten beteiligt werden müssen. Die Tatsache, dass eine gemeinsame Tätigkeit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Bereich der Agrarpolitik existiert, wurde bereits im Artikel 3 des Vertrags zur Gründung der EWG (EGV) verankert:

„Die Tätigkeit der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 umfasst nach Maßgabe dieses Vertrags und der darin vorgesehenen Zeitfolge: […] e) eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Fischerei“.[31]

Die Europäische Landwirtschaft unterliegt im Detail allerdings der gemeinschaftlichen Agrarpolitik, wie sie laut Artikel 32-38 des EG-Vertrages beschrieben wird. In Artikel 34 EGV sind beispielsweise die Optionen für die Organisation der Agrarmärkte zu finden.[32] Artikel 33 EGV gibt die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik wieder, die sowohl Erzeuger als auch Verbraucher betreffen. Selbige umfassen:[33]

- die Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft,
- die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für die Landwirte,
- die Stabilisierung der Märkte,
- die Sicherstellung der Versorgung sowie
- die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen.

Jedoch sind diese Ziele im Zuge der Reformen deutlich erweitert worden. So sind für die EU einige Ziele festgelegt worden, die auch im Rahmen der GAP zum Einsatz kommen, wie beispielsweise der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung (Art. 2 EG-Vertrag) oder auch:[34]

- Art. 6 EG-Vertrag: die Integration von Umwelterfordernissen bei der Festlegung und Durchführung konkreter Maßnahmen
- Art. 153 EG-Vertrag: die Berücksichtigung des Verbraucherschutzes
- Art. 174 EG-Vertrag: die Belange des Umweltschutzes und eine "umsichtige und rationelle" Verwendung der natürlichen Ressourcen
- Art. 157 EG-Vertrag: die Förderung benachteiligter ländlicher Gebiete, wofür ausdrücklich der Agrarhaushalt zur Verantwortung gezogen wird
- Art. 178 EG-Vertrag: die Berücksichtigung der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer.

2.2.2 Die zwei Säulen der GAP

Die GAP wird gemäß ihrer Beschäftigungsbereiche in zwei Säulen gegliedert. Die erste Säule ist die der gemeinsamen Marktordnung. Sie befasst sich mit der Stabilisierung der Märkte. Auf diese Weise sichert sie die Einkommen der Landwirte und die Versorgung der Verbraucher. Die GAP bedient sich zahlreicher Instrumente zur Erreichung dieser Ziele. Dazu zählen Interventionen, Produktionsquoten, sowie Zölle und Subventionen, aber auch die bereits häufig erwähnten Direktzahlungen.[35]

An dieser Stelle sei darauf verweisen, dass diese Instrumente der GAP im dritten Kapitel ausführlich erläutert werden. Während die erste Säule seit Gründung der EWG besteht, wurde die zweite Säule der europäischen Agrarpolitik erst mit der verstärkten Konzentration auf umweltpolitische Aspekte der GAP, im Jahr 1992 ins Leben gerufen. Sie beschäftigt sich neben der Markt- und Einkommenspolitik auch mit der ländlichen Entwicklungspolitik innerhalb der GAP.[36]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Auswärtige Amt beschrieb die Funktion der 2. Säule auch als „einen integrierten Ansatz, der alle bisherigen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zusammenfasst.“[37]

Noch mehr an Bedeutung gewann die Einführung der zweiten Säule durch den Beitritt der 12 Mitgliedsstaaten in den 1990er Jahren, der zu einem Anstieg der ländlichen Gebiete und besonders der ländlichen Bevölkerung führte. So verdreifachte sich der Anteil der ländlichen Bevölkerung von ursprünglich 4% auf 12%.[38] Zu den Aufgaben der 2. Säule zählen vor allem die Umweltschutzmaßnahmen, die Diversifizierung der Einkommen im ländlichen Raum und der Schutz des ländlichen Kulturerbes.[39] Seit der Reform 2003 und der zur dieser Zeit eingeführten Modulation, fließen jährlich Finanzmittel aus der 1. Säule in die ländliche Entwicklung der 2. Säule, zu denen alle Mitgliedsstaaten verpflichtet sind.[40] Trotzdem ist die Finanzmittelverteilung zwischen den Säulen überaus asymmetrisch. Während die erste Säule mit 90% das Agrarbudget dominiert, werden lediglich die verbleibenden 10 % des Budgets für die zweite Säule aufgewendet.

2.2.3 Finanzierung der GAP

Für die Ausgaben der GAP gilt der Grundsatz der Gemeinschaftsfinanzierung. Zu diesem Zweck erfolgt die Finanzierung der GAP über den 1962 gegründeten Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Dieser Fonds gliedert sich in zwei Abteilungen, die Abteilungen Garantie und Ausrichtung. Die Abteilung Garantie ist in erster Linie für die erste Säule, aber auch für einige Maßnahmen der zweiten Säule zuständig. Sie deckt die Marktorganisation für die verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse der EU und die Begleitmaßnahmen. So existiert, gemäß dem Grundsatz der Markteinheit, für die meisten europäischen Agrarprodukte eine gemeinsame Marktorganisation (GMO).[41] Die Abteilung Ausrichtung ist ausschließlich für die zweite Säule zuständig. Hier leistet sie finanzielle Beiträge zur Umstrukturierung und Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und darüber hinaus Beiträge zum Schutz und zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung benachteiligter Gebiete.[42] Für das Jahr 2007 war in der Verordnung über die Finanzen der GAP die Einrichtung von zwei neuen Fonds vorgesehen. Zum einen dem EGL, dem Europäische Garantiefonds der Landwirtschaft, der ausschließlich für die Finanzierung der ersten Säule steht und zum anderen dem ELER, dem Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung, der die Finanzierung der zweiten Säule umfasst.[43]

[...]


[1] Vgl. Maas/Schmitz, 2007, S. 94.

[2] Dies waren Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlanden und die Bundesrepublik Deutschland.

[3] Vgl. Europäische Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Die gemeinsame Agrarpolitik erklärt, S.3.

[4] Vgl. Apolte et al., 2003, S. 568.

[5] Vgl. Bundesministerium für Finanzen, Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

[6] Vgl. Apolte et al., 2003, S. 568.

[7] Vgl. Europäische Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Entwicklung der EU, 1960.

[8] Diese werden auch als Garantie- bzw. Interventionspreise betitelt.

[9] Vgl. Apolte et al., 2003, S. 568. Näheres dazu in Kapitel 3.

[10] Vgl. Apolte et al., 2003, S. 569.

[11] Vgl. Europäische Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Entwicklung der EU, 1970-1980.

[12] Vgl. Europäische Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Entwicklung der EU, 1984.

[13] Vgl. Schwarz/Pfeiffer, Die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik. So wurden beispielsweise Ausgleichszahlungen verabschiedet, die gezahlt werden, wenn Landwirte einen Teil ihres Landes brach legen. Vgl. Europäische Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Entwicklung der EU, 1988.

[14] Vgl. Apolte et al., 2003, S. 569.

[15] Vgl. Schwarz/Pfeiffer, Die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik.

[16] Benannt nach dem damaligen irischen Landwirtschaftskommissar Ray MacSharry, welcher von 1989 bis 1993 im Amt war.

[17] Vgl. Bundesministerium für Finanzen, Die Luxemburger Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU, 2004, S. 64.

[18] Vgl. Apolte et al., 2003, S. 571.

[19] Vgl. Maas/Schmitz, 2007, S. 95.

[20] Unter alternative Beschäftigungsquellen fallen z.B. Dienstleistungen in Form von „Ferien auf dem Bauernhof“. Vgl. Schwarz/Pfeiffer, Die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik.

[21] Vgl. Apolte et al., 2003, S. 571.

[22] Vgl. Apolte et al., 2003, S. 571.

[23] In diesem Zusammenhang sind beispielsweise die BSE-Krise, die Schweinepest oder auch die Maul- und Klauenseuche zu nennen.

[24] Vgl. Europäische Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Entwicklung der EU, 1992-1993.

[25] Vgl. Maas/Schmitz, 2007, S. 97.

[26] Cross Compliance bedeutet die Zusammenfassung aller Regelungen, gemäß zukünftiger Direktzahlungen innerhalb der GAP. Diese Direktzahlungen sind seit dem 1. Januar 2005 losgelöst von Produktionsmengen und stattdessen abhängig von der Einhaltung bestimmter Umwelt- Tier-, Verbraucher- oder Naturschutzmaßnahmen.

[27] Vgl. Bundesministerium für Finanzen, Die Luxemburger Beschlüsse, S. 64.

[28] Vgl. Goldberger/Großpötzl, Health Check: Wohin führt die gemeinsame Agrarpolitik?.

[29] Vgl. Bundesministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Entwicklung der EU, 2004 & 2007. Seit dem 3. Oktober 2005 steht ferner die Türkei in Beitrittsverhandlungen mit der EU.

[30] Vgl. Maas/Schmitz, 2007, S. 94.

[31] § Artikel 3, EGV.

[32] Vgl. Bundesministerium für Finanzen, Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

[33] Vgl. Schwarz/Pfeiffer, Die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik.

[34] Vgl. Schwarz/Pfeiffer, Die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik.

[35] Vgl. Auswärtiges Amt, Gemeinsame Agrarpolitik.

[36] Vgl. Wehrheim, 2007, S. 17ff.

[37] Zitat Auswärtiges Amt, Gemeinsame Agrarpolitik.

[38] Vgl. Wehrheim, 2007, S. 17ff.

[39] Zitat Auswärtiges Amt, Gemeinsame Agrarpolitik.

[40] Vgl. Wehrheim, 2007, S. 17ff.

[41] Vgl. Gabler, Wirtschaftslexikon, 2005, S. 1136.

[42] Vgl. Gabler, Wirtschaftslexikon, 2005, S. 1136.

[43] Vgl. Europäische Kommission, Neue Perspektiven für die Entwicklung des ländlichen Raums in der EU.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783842828193
Dateigröße
583 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Ruhr-Universität Bochum – Politikwissenschaft
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
2,0
Schlagworte
agrarpolitik lobbying europäische union gemeinsame europäischen
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