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Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB

©2007 Diplomarbeit 93 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Geschichte des Leasing geht auf über 40 Jahre zurück. Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich ist Leasing als Finanzierungsinstrument heute ein fester Bestandteil des gesamten Wirtschaftslebens. Leasinggegenstand können grundsätzlich alle Objekte sein:
- Immobilien.
- Maschinen und Produktionsanlagen.
- Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie beispielsweise einzelne Kfz oder der gesamte Fuhrpark.
- Immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. Software.
Die Annahme, dass der Vorteil eines Investitionsguts im Gebrauch und nicht im juristischen Eigentum liegt, breitet sich bei den Unternehmen immer mehr aus. Wirtschaftliches Eigentum kann in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen auch als verdeckter Kauf interpretiert werden, der durch eine Kreditfinanzierung seitens des Leasinggebers kombiniert wurde. So verwundert es nicht, dass angesichts der zunehmend verhalten agierenden Banken die Leasingquote steigt. Auch in konjunkturell schwierigen Zeiten konnten Leasinggesellschaften kontinuierliche Zuwächse verzeichnen, die teilweise erheblich über dem gesamten Wirtschaftswachstum liegen, wie in nachfolgender Abbildung veranschaulicht wird.
Auch zukünftig ist mit einem Anstieg von Leasinggeschäften zu rechnen, wenn auch weniger stark als in den Vorjahren. Neben zahlreichen Vorteilen, die in Anlage 1 näher beschrieben werden, ist dies vor allem zurückzuführen auf:
- Die Globalisierung und das Wachstum der Märkte.
- Immer kürzer werdende Produktlebens- und Innovationszyklen, die Schnelligkeit und Flexibilität erfordern.
- Immer vorsichtiger werdende Kreditvergabe der Banken, vor allem in Zeiten weniger starkem Wirtschaftswachstum.
Problemstellung:
Die zentrale Frage von Leasinggeschäften ist die der bilanziellen Zuordnung von Leasingobjekten. Wer muss was bilanzieren? Die Bilanzierung kann beispielsweise wie bei einem klassischen Mietvertrag gestaltet sein. Hierbei aktiviert der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer das Leasingobjekt und schreibt es über seine Nutzungsdauer ab. Die Leasingrate verbucht er, wie die Miete, als periodischen Ertrag. Der Leasingnehmer dagegen hat den entsprechenden periodischen Aufwand zu verbuchen.
Fraglich ist eine solche Bilanzierung jedoch vor dem Hintergrund, dass der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist und den größten Teil des Nutzenpotentials eines Vermögensgegenstandes ausschöpft. Dies ergibt sich beispielsweise, […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Andrea Zemann
Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB
ISBN: 978-3-8366-0589-2
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Fachhochschule Worms, Worms, Deutschland, Diplomarbeit, 2007
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

I
Vorwort
Bei der Bearbeitung meiner persönlichen Bewerbungsunterlagen,
und der Ausrichtung auf das entsprechende Anforderungsprofil eines
Unternehmens, habe ich festgestellt, dass zwischen persönlichen
Bewerbungsmappen und der Bilanzierung eines Unternehmens eine
grundsätzliche Gemeinsamkeit besteht. Beide versuchen sich mög-
lichst optimal darzustellen. Leasing als Finanzierungsalternative bie-
tet dem Bilanzierenden hierfür vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.
Inwiefern sich diese im Zusammenhang unterschiedlicher Rech-
nungslegungsvorschriften auswirken, kann für das bilanzierende Un-
ternehmen von entscheidender Bedeutung sein.
Die vorliegende Arbeit wurde zur Erlangung des Diplom Betriebswir-
tes (FH) im Studiengang European Business Management des
Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Fachhochschule
Worms eingereicht.
Hiermit bedanke ich mich bei allen, die mich bei meiner Diplomarbeit
unterstützt haben, und ohne deren Hilfe sie nicht möglich gewesen
wäre.
Andrea Zemann

III
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...I
Inhaltsverzeichnis...III
Abbildungsverzeichnis... V
Tabellenverzeichnis... VII
Anlagenverzeichnis ... IX
Abkürzungsverzeichnis... XI
1 Einleitung ...1
1.1 Leasing und seine Bedeutung...1
1.2 Problemstellung ...2
1.3 Ziel und Aufbau ...4
2 Begriffsdefinition und rechtliche Einordnung ...5
2.1 Begriffsdefinition...5
2.2 Rechtliche Einordnung ...5
2.2.1 IFRS...5
2.2.2 US-GAAP ...6
2.2.3 HGB ...7
3 Leasing nach IFRS / US-GAAP ...9
3.1 Wirtschaftliches Eigentum und Zurechnung von
Leasinggegenständen nach IFRS / US-GAAP ...9
3.2 Kriterien des Finance Lease nach IFRS / des Capital Lease
nach US-GAAP ...9
3.2.1 Transfer of Ownership Test / Eigentumsübergang...10
3.2.2 Bargain Purchase Option Test / günstige Kaufoption...11
3.2.3 Economic Life Test / Laufzeittest ...13
3.2.4 Recovery of Investment Test / Barwerttest...16
3.2.5 Spezialisierung...22
3.3 Bilanzierung des Finance Lease nach IFRS ...22
3.3.1 Bilanzierung beim Leasingnehmer ...22
3.3.2 Bilanzierung beim Leasinggeber ...25
3.4 Bilanzierung des Capital Lease nach US-GAAP ...27
3.4.1 Bilanzierung beim Leasingnehmer ...27

IV
3.4.2 Bilanzierung beim Leasinggeber ...28
3.4.2.1 Sales-Type Lease...29
3.4.2.2 Direct Financing Lease...30
3.4.2.3 Leveraged Lease...31
3.5 Bilanzierung des Operating Lease nach IFRS / US-GAAP ...32
3.5.1 Bilanzierung beim Leasingnehmer ...32
3.5.2 Bilanzierung beim Leasinggeber ...32
4 Leasing nach HGB ...35
4.1 Wirtschaftliches Eigentum und Zurechnung von
Leasinggegenständen nach HGB ...35
4.1.1 Vollamortisationsverträge...35
4.1.2 Teilamortisationsverträge ...37
4.2 Abgrenzung von Finanzierungsleasing und
Operating-Leasing nach HGB ...40
4.3 Bewertungsvorschriften der Leasingerlasse...41
4.4 Bilanzierung des Finanzierungsleasing nach HGB ...42
4.4.1 Bilanzierung beim Leasingnehmer ...42
4.4.2 Bilanzierung beim Leasinggeber ...44
4.5 Bilanzierung des Operating-Leasing nach HGB...45
4.5.1 Bilanzierung beim Leasingnehmer ...45
4.5.2 Bilanzierung beim Leasinggeber ...45
5 Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede ...49
5.1 Auswirkungen in der Bilanz ...50
5.2 Auswirkungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ...53
5.3 Auswirkungen auf Kennzahlen...57
6 Zusammenfassung und Ausblick ...61
Anhang ...67
Literaturverzeichnis...87

V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung Mobilien-Leasingquote in Deutschland ...2
Abbildung 2: Überblick der Zurechnung nach IFRS / US-GAAP ...10
Abbildung 3: Berechnung des potenziellen Ausübungsvorteils...12
Abbildung 4: Überblick des Economic Life Test ...16
Abbildung 5: Berechnung des zugrunde liegenden Zinssatzes ...20
Abbildung 6: Abschreibungszeitraum...24
Abbildung 7: Zurechnungskriterien nach US-GAAP...29
Abbildung 8: Zurechnung bei Vollamortisationsverträgen...37
Abbildung 9: Gegenüberstellung von HGB und IFRS (Aktiva) ...51
Abbildung 10: Gegenüberstellung von HGB und IFRS (Passiva) ...52
Abbildung 11: Gegenüberstellung der GuV nach HGB und IFRS ...54
Abbildung 12: Gegenüberstellung der AfA nach HGB und IFRS ...55
Abbildung 13: Kennzahlen nach HGB und IFRS...57
Abbildung 14: Entwicklung der Leasingquote in Deutschland...63
Abbildung 15: Erstmalige Risikoberechnung (t = 18) ...79
Abbildung 16: Risikoberechnung (t = 21) ...80
Abbildung 17: Risikoberechnung (t = 24) ...80
Abbildung 18: Anwendung der Zinsstaffelmethode...83
Abbildung 19: Leasing-Markt 2006...77
Abbildung 20: Prozentuale Verteilung nach dem Leasingnehmer ...85
Abbildung 21: Prozentuale Verteilung nach Leasing-Güter...78
Abbildung 22: Top 5 in Europa...86

VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zurechnung bei Teilamortisationsverträgen (Mobilien)...40
Tabelle 2: Wesentliche Chancen und Risiken...69
Tabelle 3: Unterscheidung von Leasingverhältnissen...71
Tabelle 4: Erscheinungsformen und Leasingvarianten ...73
Tabelle 5: Angabepflichten nach IFRS / US-GAAP (LN)...75
Tabelle 6: Angabepflichten nach IFRS / US-GAAP (LG) ...76
Tabelle 7: Angabepflichten nach HGB ...77

IX
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Chancen und Risiken des Leasing...69
Anlage 2: Unterscheidung von Leasingverhältnissen...71
Anlage 3: Leasingvarianten...73
Anlage 4: Angaben im Anhang nach IFRS / US-GAAP...75
Anlage 5: Angaben im Anhang nach HGB ...77
Anlage 6: Risikovorsorge nach IFRS - Impairmenttest...79
Anlage 7: Berechnung der Zinsstaffelmethode ...83
Anlage 8: Marktdaten ...85

XI
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AfA
Absetzung für Abnutzung
AK Anschaffungskosten
BDL
Bundesverband Deutscher Leasing-
Unternehmen
BFH Bundesfinanzhof
BMF
Bundesministerium für Finanzen
bzw. beziehungsweise
d.h. das
heißt
EBIT
earnings before interest and taxes
EK Eigenkapital
f. Folgende
FAS
Financial Accounting Standard
FASB
Financial Accounting Standard Board
ff. Fortfolgende
FIN FASB
Interpretations
FK Fremdkapital
FTB
FASB Technical Bulletins
GK Gesamtkapital
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
hrsg. Herausgegeben
HGB Handelsgesetzbuch
IAS
International Accounting Standards
IASC
International Accounting Standards Commit-
tee
ifo
Information und Forschung
IFRS
International Financial Reporting Standards
IFRIC
International Financial Reporting Interpreta-
tions Committee
InsO Insolvenzordnung
Kfz Kraftfahrzeug

XII
LG Leasinggeber
LN Leasingnehmer
US United
States
US-GAAP United
States
Generally Accepted Accoun-
ting Principles
Vgl., vgl.
Vergleiche
S. Seite
z. B.
zum Beispiel

1
1 Einleitung
1.1 Leasing und seine Bedeutung
Die Geschichte des Leasing geht auf über 40 Jahre zurück.
1
Sowohl
im gewerblichen als auch im privaten Bereich ist Leasing als Finan-
zierungsinstrument heute ein fester Bestandteil des gesamten Wirt-
schaftslebens. Leasinggegenstand können grundsätzlich alle Objekte
sein (vgl. Anlage 8):
- Immobilien
- Maschinen und Produktionsanlagen
- Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie bei-
spielsweise einzelne Kfz oder der gesamte Fuhrpark
- immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. Software.
2
Die Annahme, dass der Vorteil eines Investitionsguts im Gebrauch
und nicht im juristischen Eigentum liegt, breitet sich bei den Unter-
nehmen immer mehr aus.
3
Wirtschaftliches Eigentum kann in Zu-
sammenhang mit Leasingverhältnissen auch als verdeckter Kauf in-
terpretiert werden, der durch eine Kreditfinanzierung seitens des
Leasinggebers kombiniert wurde. So verwundert es nicht, dass an-
gesichts der zunehmend verhalten agierenden Banken die Leasing-
quote steigt.
4
Auch in konjunkturell schwierigen Zeiten konnten Lea-
singgesellschaften kontinuierliche Zuwächse verzeichnen,
5
die teil-
weise erheblich über dem gesamten Wirtschaftswachstum liegen,
wie in nachfolgender Abbildung veranschaulicht wird.
1
Vgl. http://www.hvbleasing.de/website/content/leasing/markt/index.jsp
[26.06.2007].
2
Vgl. KROLL, M. (2004): S. 18.
3
Vgl. FÖLKERSAMB (2005): S. 99.
4
Vgl. GOEBEL (2005): S. 5.
5
Vgl. FÖLKERSAMB (2005): S. 99.

2
Abbildung 1: Entwicklung Mobilien-Leasingquote in Deutschland
Quelle:http://www.hvbleasing.de/website/content/leasing/markt/index.jsp
[26.06.2007].
Auch zukünftig ist mit einem Anstieg von Leasinggeschäften zu
rechnen,
6
wenn auch weniger stark als in den Vorjahren.
7
Neben
zahlreichen Vorteilen, die in Anlage 1 näher beschrieben werden, ist
dies vor allem zurückzuführen auf:
- die Globalisierung und das Wachstum der Märkte,
8
- immer kürzer werdende Produktlebens- und Innovationszyklen,
die Schnelligkeit und Flexibilität erfordern,
9
- immer vorsichtiger werdende Kreditvergabe der Banken, vor al-
lem in Zeiten weniger starkem Wirtschaftswachstum.
10
1.2 Problemstellung
Die zentrale Frage von Leasinggeschäften ist die der bilanziellen Zu-
ordnung von Leasingobjekten. Wer muss was bilanzieren?
11
Die Bi-
lanzierung kann beispielsweise wie bei einem klassischen Mietver-
trag gestaltet sein. Hierbei aktiviert der Leasinggeber als rechtlicher
6
Vgl. STÄDTLER (2007): S. 36.
7
Vgl. http://www.leasing-verband.de/markt.php?x=10 [25.06.2007].
8
Vgl. WEISS (2006): S. 14.
9
Vg. FÖLKERSAMB (2005): S. 99.
10
Vgl. FÖLKERSAMB (2005): S. 100.
11
Vgl. GOLDBERG (2005): S. 121.

3
Eigentümer das Leasingobjekt und schreibt es über seine Nutzungs-
dauer ab. Die Leasingrate verbucht er, wie die Miete, als periodi-
schen Ertrag. Der Leasingnehmer dagegen hat den entsprechenden
periodischen Aufwand zu verbuchen.
12
Fraglich ist eine solche Bilanzierung jedoch vor dem Hintergrund,
dass der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingob-
jektes ist und den größten Teil des Nutzenpotentials eines Vermö-
gensgegenstandes ausschöpft. Dies ergibt sich beispielsweise, wenn
der Leasingnehmer das Leasingobjekt für eine feste, unkündbare
Zeit gemietet hat, die in etwa der Nutzungsdauer des Vermögensge-
genstandes entspricht. Bei bestimmten Leasinggeschäften und Ver-
tragsgestaltungen erscheint es somit sinnvoll, dass nicht der Lea-
singgeber, sondern der Leasingnehmer das Leasingobjekt bilanziell
aktiviert sowie vertragliche Zahlungsverpflichtungen an den Leasing-
geber passiviert.
13
Für den Leasinggeber entsteht dagegen eine ent-
sprechende Forderung. Außerdem ergeben sich dadurch Verände-
rungen in der GuV und damit auch Veränderungen entsprechender
Rentabilitätskennziffern.
Leasing zieht somit enorme bilanzielle Veränderungen nach sich. Es
wirkt sich sowohl unmittelbar auf das investierte Kapital und nachfol-
gende Abschreibungen, als auch auf die Kapitalstruktur und damit
auf den Verschuldungsgrad eines Unternehmens aus. Um negative
Beurteilungen im Rahmen des Rating zu vermeiden, sind Leasing-
nehmer in der Regel besonders daran interessiert, den Leasingver-
trag so zu gestalten, dass bilanziell nur die Miete auszuweisen ist.
14
Der Leasinggegenstand und vor allem die entsprechende Leasing-
verbindlichkeit würden nicht in der Bilanz erscheinen, Fremdkapital
und Verschuldungsgrad blieben unberührt.
15
Die Vertragsgestaltung
und die Frage, welcher Vertragspartei der Leasinggegenstand zuge-
ordnet wird, sind daher von zentraler Bedeutung.
12
Vgl. PELLENS, FÜLBIER, GASSEN (2006): S. 592.
13
Vgl. COENENBERG (2005): S. 81f.
14
Vgl. FÖLKERSAMB (2005): S. 106.
15
Vgl. PELLENS, FÜLBIER, GASSEN (2006): S. 592 f.

4
1.3 Ziel und Aufbau
Ziel der vorliegenden Diplomarbeit ist es, das bilanzpolitische Instru-
ment ,,Leasingbilanzierung" im Rahmen der Rechnungslegungsvor-
schriften IFRS, US-GAAP und HGB zu untersuchen, und auf dessen
Auswirkungen in diesem Zusammenhang hinzuweisen.
Hierfür erfolgt zunächst die Definition des Begriffes Leasing sowie
seine rechtliche Einordnung in die verschiedenen Rechnungsle-
gungsvorschriften. Anschließend wird die Klassifizierung und Bilan-
zierung nach den zu untersuchenden Rechnungslegungsvorschriften
IFRS, US-GAAP und HGB beschrieben und näher erläutert. Um die
theoretischen Grundlagen aus den vorherigen Kapiteln zu veran-
schaulichen, wird in Kapitel 5 die Bilanzierung nach HGB der Bilan-
zierung nach IFRS gegenübergestellt. Dies erfolgt anhand der Bilanz
und GuV einer Leasinggesellschaft, die auf einem Praxisbeispiel von
Manuela Weiss beruhen.
16
Ferner werden Auswirkungen auf Kenn-
zahlen näher untersucht. Anschließend fasst Kapitel 6 die Ergebnis-
se vorliegender Arbeit zusammen und wagt einen Ausblick des deut-
schen Leasingmarktes in die Zukunft.
In dieser Arbeit wird hauptsächlich der Sachverhalt des Mobilienlea-
sings untersucht, da dieser den Großteil aller Leasinggeschäfte
ausmacht.
17
Der Sachverhalt des Immobilienleasings wird lediglich
am Rande erwähnt. Um eine bessere Übersichtlichkeit bei verwende-
ten, ähnlichen Begriffen zu erreichen, sind alle englischsprachigen
Begriffe, die im Zusammenhang mit den internationalen Rechnungs-
legungsvorschriften IFRS und US-GAAP verwendeten wurden, kur-
siv. Begriffe, die den handelsrechtlichen Vorschriften zuzuordnen
sind, wurden nicht markiert.
Da der Sachverhalt des Leasings und seiner Bilanzierung nach ver-
schiedenen Rechnungslegungsvorschriften sehr komplex ist und
ständigen Änderungen unterliegt, beansprucht diese Arbeit keine
Vollständigkeit des Themenkomplexes.
16
Vgl. WEISS (2006): S. 71 ff.
17
Vgl. WASSERMANN (2006): Auto-Leasing auch 2005 ohne Bremsspuren: Man
macht mobil, S. 224 und WASSERMANN (2006): Leasing in Deutschland im
Jahr 2006: Der Strukturwandel geht weiter, S. 269.

5
2 Begriffsdefinition und rechtliche Einordnung
2.1 Begriffsdefinition
Wörtlich gesehen leitet sich der Begriff des Leasing von dem engli-
schen Verb ,,to lease" ab.
18
In der Übersetzung bedeutet dies: mie-
ten, vermieten bzw. pachten, verpachten.
19
Sinngemäß ist das Verständnis von Leasing nach den internationa-
len Rechnungsregelungsvorschriften dem des deutschen Rechts
ähnlich. Gemäß IFRS und US-GAAP existieren jedoch genauere
Vorschriften und Kriterien bezüglich der Behandlung und Klassifizie-
rung von Leasinggeschäften als in der deutschen Gesetzgebung.
20
Nach den Vorschriften des FASB und des IASC ist Leasing:
"[...] defined as an agreement conveying the right to use property,
plant, or equipment (land and/or depreciable assets) usually for a
stated period of time." (SFAS 13.1)
"[...] an agreement whereby the lessor conveys to the lessee in re-
turn for a payment for series of payments the right to use an asset for
an agreed period of time." (IAS 17.3)
21
Im deutschen Recht dagegen ist keine Definition des Begriffes Lea-
sing zu finden. Aufgrund vielfältiger Erscheinungsformen von Lea-
singgeschäften und ihren Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis ist
Leasing in der Literatur oft stark umstritten und diskutiert. Allgemein
formuliert wird Leasing als zeitlich begrenzte Überlassung von Ver-
mögensgegenständen gegen Entgelt beschrieben.
22
2.2 Rechtliche Einordnung
2.2.1 IFRS
Gemäß IFRS fallen die Regelungen von Leasingverhältnissen unter
die Vorschriften des IAS 17. Ausgenommen hiervon sind Leasing-
18
Vgl. SCHNECK (2006): S. 193.
19
Vgl. SIEBERT (2001): S. 17.
20
Vgl. HAYN, WALDERSEE (2006): S. 134 f.
21
LEIPPE (2002): S. 6.
22
Vgl. COENENBERG (2005): S. 82.

6
verhältnisse im Rahmen des Finance Lease, die das Investment
Property
23
betreffen. Diese werden nach IAS 40 als Vermögensge-
genstände des Leasingnehmers bilanziert (IAS 40.3).
24
Zur Bestimmung der Zugehörigkeit von Vermögensgegenständen gilt
beim IFRS der Grundsatz substance over form. Die Bilanzierung
richtet sich somit ausschließlich nach wirtschaftlich relevanten Ge-
sichtspunkten und nicht nach dem juristischen Hintergrund einzelner
Sachverhalte.
25
Analog den Bilanzierungsvorschriften gemäß US-GAAP dient auch
die Rechnungslegung nach IFRS hauptsächlich dem Schutz der Ka-
pitalgeber und ist darauf ausgelegt ihnen entscheidungsrelevante
Informationen zu vermitteln.
26
Aufbau und Regelungen der Zurech-
nungskriterien für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach
IFRS und US-GAAP sind sich daher sehr ähnlich und unterscheiden
sich nur im Detail. Insgesamt sind die Vorschriften des IFRS jedoch
weniger eindeutig voneinander abgegrenzt.
27
Besonders im Rahmen
der Klassifikationskriterien fehlt es an entscheidungsrelevanten In-
formationen. Daher lehnt sich die Praxis häufig an die quantitativen
Vorgaben des US-GAAP.
28
Darüber hinaus sind die Vorschriften des
IFRS sehr allgemein gehalten und komplex. Sie lassen dadurch eini-
ge Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bilanzierung von Leasingver-
hältnissen zu. Die im Jahr 2003 verabschiedete Fassung des IAS 17,
die seit 2005 Anwendung findet, ist daher noch nicht als endgültig zu
betrachten.
29
2.2.2 US-GAAP
Gemäß US-GAAP werden grundlegende Vorschriften für Leasing-
verhältnisse und deren bilanzielle Behandlung im SFAS 13 geregelt.
Zur Ergänzung des SFAS 13 wurden zahlreiche weitere ,,SFAS, In-
23
Vgl. BUCHHOLZ (2004): S. 19.
24
Vgl. COENENBERG (2005): S. 154.
25
Vgl. COENENBERG (2005): S. 82.
26
Vgl. LEIPPE (2002): S. 161.
27
Vgl. KROLL (2004): S. 35.
28
Vg. PELLENS, FÜLBIER, GASSEN (2006): S. 626.
29
Vgl. WEISS (2006): S. 55.

7
terpretationen (FIN) und Technical Bulletins (FTB)"
30
im Rahmen des
FASB veröffentlicht. Ansatz, Bewertung und Ausweis von Leasing-
geschäften auf der Seite des Leasingnehmers sowie auch auf der
Seite des Leasinggebers sind ausführlich, inklusive sämtlicher Anga-
bepflichten, im Statement des FASB formuliert.
31
Ähnlich dem IFRS gilt auch nach US-amerikanischem Grundsatz
economic substance over legal form die wirtschaftliche Zugehörigkeit
des Leasinggegenstandes als maßgebend zur Beurteilung eines
Sachverhaltes und nicht die juristische.
32
Zusammenfassend ist beim US-GAAP festzustellen, dass die Vor-
schriften im Vergleich zum IFRS sowie auch im Vergleich zum HGB,
wo explizite Regelungen zur Bilanzierung von Leasinggeschäften
vollständig fehlen, wesentlich genauer und detaillierter formuliert
sind. Da die Struktur insgesamt allerdings sehr komplex ausfällt,
33
besteht leicht die Gefahr den Überblick zu verlieren.
2.2.3 HGB
Im Vergleich zu den Vorschriften des IFRS und des US-GAAP wird
Leasingbilanzierung in den handelsrechtlichen Vorschriften völlig
außen vor gelassen.
34
Um diese Regelungslücke zu schließen, orien-
tiert sich die handelsrechtliche Bilanzierungspraxis an den Grundsät-
zen der steuerrechtlichen Vorschriften.
35
Richtungweisend hierfür ist
das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.01.1970:
- Für die bilanzielle Zuordnung von Finanzierungsleasing ist nach
BFH das wirtschaftliche Eigentum entscheidend.
- Eine unterschiedliche Betrachtung von Leasingbilanzierung in
Handels- und Steuerbilanz ist gemäß BFH nicht gerechtfertigt, da
in beiden Fällen sowohl der Ausweis der tatsächlichen wirtschaft-
30
LEIPPE (2002): S. 90.
31
Vgl. LEIPPE (2002): S. 90.
32
Vgl. COENENBERG (2005): S. 82.
33
Vgl. HELMSCHROTT (2000): 13.
34
Vgl. HAYN, WALDERSEE (2006): S. 136 f.
35
Vgl. COENENBERG (2005): S. 82 f.

8
lichen Vermögenslage als auch die korrekte Erfolgsabgrenzung
maßgeblich ist.
36
In der steuerrechtlichen Regelung erfolgt die Bilanzierung von Lea-
singverhältnissen nach den vier Leasingerlassen des Bundesministe-
riums für Finanzen, welche auf dem Urteil des BFH beruhen. Die
Leasingerlasse regeln die ertragssteuerliche Behandlung von Lea-
singverträgen über bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter,
ihre Unterscheidung in Voll- und Teilamortisation sowie die steuer-
rechtliche Zuordnung des Leasingobjektes.
37
Zu beachten gilt ebenso, dass schon allein der Grundsatz des Gläu-
bigerschutzes, und die damit verbundene Auslegung des Vorsichts-
und Realisationsprinzips der handelsrechtlichen Rechnungslegung,
sich grundlegend von den internationalen Rechnungslegungsvor-
schriften unterscheidet.
38
36
Vgl. LEIPPE (2002): S. 101.
37
Vgl. WEISS (2006): S. 40.
38
Vgl. BUCHHOLZ (2004): S. 55, 63.

9
3 Leasing nach IFRS / US-GAAP
3.1 Wirtschaftliches Eigentum und Zurechnung von Lea-
singgegenständen nach IFRS / US-GAAP
Wie aus den Kapiteln 2.2.1 und 2.2.2 hervor geht, richtet sich die
Bilanzierung nach IFRS und US-GAAP ausschließlich nach wirt-
schaftlich relevanten Gesichtspunkten und nicht nach dem juristi-
schen Hintergrund einzelner Sachverhalte. Dahinter stehen die
Grundsätze substance over form (IFRS) und economic substance
over legal form (US-GAAP).
39
Zusammenfassend lässt sich sowohl für die Vorschriften nach IFRS
als auch für die Vorschriften nach US-GAAP feststellen, dass bei
Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken des Vermö-
gensgegenstandes auf den Leasingnehmer der Leasingsachverhalt
auch beim Leasingnehmer zu aktivieren ist. Nach IFRS handelt es
sich hierbei um einen Finance Lease, im Zusammenhang des US-
GAAP wird dagegen von einem Capital Lease gesprochen. Alle an-
deren davon abweichenden Leasingsachverhalte werden sowohl
nach IFRS als auch nach US-GAAP als Operating Lease bezeich-
net.
40
Detaillierte Beurteilungskriterien zur Klassifizierung von Lea-
singsachverhalten sind in IAS 17 und FAS 13 geregelt und werden in
nachfolgenden Kapiteln näher erläutert.
3.2 Kriterien des Finance Lease nach IFRS / des Capital
Lease nach US-GAAP
Kriterien, die das Vorliegen eines Finance Lease bzw. Capital Lease
bestimmen, sind gemäß IFRS im IAS 17.10,
41
gemäß US-GAAP im
FAS 13.7 enthalten.
42
Sie nehmen in den jeweiligen Rechnungsle-
gungsvorschriften jedoch einen unterschiedlichen Stellenwert ein.
Gemäß FAS 13.7 erfolgt die Zurechnung des Leasinggegenstandes
39
Vgl. COENENBERG (2005): S. 82.
40
Vgl. HAYN, WALDERSEE (2006): S. 134 f.
41
Vgl. PELLENS, FÜLBIER, GASSEN (2006): S. 595.
42
Vgl. LEIPPE, (2002): S. 123.

10
nur dann beim Leasingnehmer, wenn mindestens eins der Kriterien,
die in nachfolgenden Kapiteln (Kapitel 3.2.1 bis 3.2.5) näher be-
schriebenen werden, erfüllt ist.
43
In den Vorschriften des IAS 17.10
finden sich ähnlich ausgerichtete Kriterien wieder, die jedoch nicht so
eindeutig festgelegt und erläutert sind wie die im FAS 13.7. In der
Praxis sind sie jedoch ebenfalls von großer Bedeutung.
44
Nachfol-
gende Abbildung stellt einen Überblick über die Zurechnung von
Leasinggegenständen nach IFRS bzw. US-GAAP dar. Die in dieser
Abbildung aufgeführten Kriterien werden anschließend in den Kapi-
teln 3.2.1 bis 3.2.5 näher erläutert.
Abbildung 2: Überblick der Zurechnung nach IFRS / US-GAAP
Quelle: In Anlehnung an COENENBERG (2005): Zurechnung von Leasinggegen-
ständen nach IFRS/US-GAAP, S. 188.
3.2.1 Transfer of Ownership Test / Eigentumsübergang
Um einen Transfer of Ownership Test handelt es sich, wenn nach
der vereinbarten Grundmietzeit sowie der danach gegebenenfalls in
Anspruch genommen Dauer der Mietverlängerungsoption das recht-
liche Eigentum des Leasinggegenstandes auf den Leasingnehmer
übertragen wird (IAS 17.10a
45
, FAS 13.7a
46
). Die Vereinbarung der
43
Vgl. LEIPPE (2002): S. 123 ff.
44
Vgl. COENENBERG (2005): S. 186.
45
Vgl. WEISS (2006): S. 58.
46
Vgl. LEIPPE (2002). S. 123.
Eigentums-
übergang?
günstige
Kaufoption?
Vertragslaufzeit
75% der
wirtschaftlichen
Nutzungsdauer?
Barwert der
Mindestleasing-
raten 90% des
beizulegenden
Zeitwerts?
nein
nein
nein
Finance
Lease/
Capital
Lease
Operating
Lease
nein
ja
ja
ja
ja
Leas
ingve
re
in
b
ar
un
g

11
Vertragsparteien bezüglich der Eigentumsübertragung kann unter
Umständen auch Gegenstand einer Nebenvereinbarung sein und
muss nicht zwangsläufig im Leasingvertrag selbst geregelt sein.
Grundsätzlich werden Leasingverhältnisse, die das Kriterium eines
Transfer of Ownership Test erfüllen als Finance Lease bzw. als Capi-
tal Lease klassifiziert.
47
Seltene Ausnahme hiervon bilden Leasing-
verträge, bei denen Kündigungsvereinbarungen getroffen wurden,
mit deren Ausübung auch tatsächlich zu rechnen ist.
48
Das Kriterium des Transfer of Ownership Test macht deutlich, dass
die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken nicht
zwangsläufig zu Vertragsbeginn erfolgen muss, um den Leasing-
sachverhalt einem Finance Lease bzw. einem Capital Lease zuzu-
ordnen. Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist unwesentlich.
Maßgebend ist dagegen die Tatsache, dass der Leasinggeber von
der Verfügungsmacht und damit vom Nutzenpotenzial des Leasing-
gegenstandes dauerhaft ausgeschlossen ist.
49
Gemäß deutschem Verständnis handelt es sich bei solchen Ver-
tragsvereinbarung eher um Miet- oder Ratenkaufverträge als um eine
Leasingvereinbarung.
50
Mit Zahlung der letzten Rate erfolgt der Ei-
gentumsübergang.
51
3.2.2 Bargain Purchase Option Test / günstige Kaufoption
Enthält ein Leasingvertrag die Vereinbarung einer günstigen Kaufop-
tion für den Leasingnehmer, mit deren Ausübung zu rechnen ist, da
sie preislich deutlich unter dem entsprechenden Zeitwert liegt,
52
so
wird der Leasingsachverhalt ebenso dem Finance Lease / Capital
Lease zugeordnet (IAS 17.10b, FAS 13.7b).
53
Es besteht hier zwar
kein rechtlicher Ausübungszwang der Kaufoption, jedoch aus Sicht
47
Vgl. HAYN, WALDERSEE (2006): 138 f.
48
Vgl. WÜSTEMANN (2004): S. 80.
49
Vgl. KÜMPEL, BECKER (2006): S. 23.
50
Vgl. LEIPPE (2002): S. 106.
51
Vgl. KÜMPEL, BECKER (2006): S. 22.
52
Vg. WÜSTEMANN (2004): S. 79 f.
53
Vgl. COENENBERG (2005): S. 187.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836605892
DOI
10.3239/9783836605892
Dateigröße
641 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Worms – Internationale Betriebswirtschaft, European Business Management
Erscheinungsdatum
2007 (Oktober)
Note
2,0
Schlagworte
deutschland handelsgesetzbuch generally accepted accounting principles leasing bilanz international financial reporting standards wirtschaftliches eigentum kennzahlen bilanzpolitik leasingmarkt internationale rechnungslegung
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Titel: Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB
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