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Modellierung eines Umsetzungsvorgehens für die neuen Offenlegungsanforderungen nach Basel II und IFRS

©2007 Diplomarbeit 110 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Banken führen Nachfrage und Angebot von Geld zusammen und erbringen dabei verschiedene Transformationsleistungen. Im Einzelnen sind dies die Informationsfunktion, die Größentransformation, die Fristentransformation und die Risikotransformation. Im Rahmen der Risikotransformation nehmen Banken Einlagen von Kunden herein und geben diese wiederum als Kredite heraus, deren Rückzahlung an die Bank unsicher ist. Beide Transaktionen begründen ein Kreditverhältnis, dessen Ausgestaltung ein Ungleichgewicht an vorhandenen Informationen beinhaltet, da Kreditgeber das Verhalten ihrer Kreditnehmer nicht einschätzen können. Eine Bank betreibt nun aus diesem Sachverhalt heraus Risikomanagement, um diese Risiken zu steuern und zu begrenzen.
Die Banken möchten für die eingegangenen Risiken einen möglichst hohen Ertrag erzielen. Sie haben ein Interesse, möglichst viel über ihre Kreditnehmer zu wissen und den Zinssatz für den Kredit als Kalkulationsgrundlage entsprechend risikoadjustiert zu gestalten. Kreditnehmer mit niedrigeren Risiken begrüßen eine dem individuellen Risiko angepassten Zins, wohingegen für Kreditnehmer mit hohem Risiko ein pauschaler Zinssatz vorteilhafter ist.
Aus externer Sicht der Bank haben des Weiteren noch Kapitalanleger und Ratingagenturen den Anspruch, möglichst detailliert über die vorhandenen Risiken und den Umgang mit ihnen in der Bank informiert zu sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die die Aufsicht über die Banken in Deutschland ausübt, will die Solidität und Stabilität des Bankensystems gewährleisten, woraus sich ebenfalls ein großes Interesse an der Risiko- und Ertragslage der Banken ergibt. Basel II sind die neuen Regelungen des Baseler Ausschusses, die diese Verhältnisse entscheidend beeinflussen und für deren Umsetzung und Einhaltung die BaFin zuständig ist. Der Grundlagenteil dieser Arbeit beleuchtet die genaue Ausgestaltung von Basel II näher.
Der Anspruch und Bedarf an Informationen kann nur bis zu einem gewissen Grad befriedigt werden. Die betragsmäßige oder quantitative Offenlegung wichtiger Ertrags- und Risikokennzahlen einer Bank an den Markt wirkt diesen bestehenden Informationsasymmetrien entgegen. Zentrales Element ist die regelmäßige Veröffentlichung von Geschäftsberichten.
Das implizite Ziel der Aufsicht ist eine risikogerechte Verzinsung der vergebenen Kredite von Banken. Steuerungsgröße ist das Eigenkapital, das in den Banken zur Unterlegung der Risiken […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Thomas Ament
Modellierung eines Umsetzungsvorgehens für die neuen Offenlegungsanforderungen
nach Basel II und IFRS
ISBN: 978-3-8366-0581-6
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Fachhochschule Köln, Köln, Deutschland, Diplomarbeit, 2007
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis... I
Abbildungsverzeichnis... V
Tabellenverzeichnis...VI
Verzeichnis der Anhänge ... VII
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis ... VIII
1 Einleitung... 1
1.1 Einführung in das Thema ... 1
1.2 Zielsetzung ... 4
1.3 Vorgehensweise ... 5
2 Grundlagen ... 6
2.1 Der wirtschaftspolitische Rahmen von Basel II... 6
2.1.1 Asymmetrische Informationen ... 7
2.1.2 Screening und Signaling ... 10
2.1.3 Wertung des staatlichen Eingreifens... 11
2.1.4 Synthese ... 12
2.2 Begriffsdefinitionen ... 12
2.2.1 Risiko . ... 12
2.2.2 Risikomanagement... 13
2.2.3 Risikoberichterstattung ... 15
2.2.4 Synthese ... 16

Inhaltsverzeichnis
II
2.3 Der aufsichtsrechtliche Rahmen von Basel II... 16
2.3.1 Von Basel I zu Basel II ­ Ein Überblick ... 16
2.3.2 Die 3 Säulen von Basel II ... 20
2.3.3 Synthese ... 27
2.4 Die bilanziellen Offenlegungsanforderungen ... 27
2.4.1 Die Vorgaben des IASB: IAS 1 und IFRS 7 ... 28
2.4.2 Der Standard des DSR: DRS 5-10 auf nationaler
Ebene . ... 31
2.4.3 Synthese ... 32
2.5 Die Zusammenführung der Offenlegungsanforderungen ... 33
2.5.1 Synthese ... 40
2.6 Der Rahmen der Modellierung... 40
2.6.1 Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung ... 40
2.6.2 Kommunikation der Informationen: Das Reporting... 43
2.6.3 Parameter der Modellierung ... 44
2.6.4 Synthese ... 45
3
Die Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen... 46
3.1 Alternative A: Die getrennte Umsetzung in isolierten
Projekten ... 47
3.1.1 Methoden ... 47
3.1.2 Daten.. ... 48
3.1.3 Systeme... 49
3.1.4 Prozesse ... 50
3.1.5 Kosten, Nutzen und Risiko ... 52
3.1.6 Synthese ... 53

Inhaltsverzeichnis
III
3.2 Alternative B: Die gemeinsame Umsetzung mit zentraler
Reporting-Datenbank ... 53
3.2.1 Methoden ... 54
3.2.2 Daten und Systeme ... 55
3.2.3 Prozesse ... 60
3.2.4 Kosten, Nutzen und Risiko ... 61
3.2.5 Synthese ... 61
3.3 Alternative C: Die gemeinsame Umsetzung als Integriertes
Reporting... 62
3.3.1 Methoden ... 62
3.3.2 Daten.. ... 68
3.3.3 Systeme... 68
3.3.4 Prozesse ... 70
3.3.5 Kosten, Nutzen und Risiko ... 71
3.3.6 Synthese ... 72
3.4 Umsetzungsempfehlung... 72
3.5 Einordnung der Umsetzungsergebnisse in den
Gesamtkontext... 75
4 Fazit ... 79
Anhang ...XI
Literaturverzeichnis...XIX

Abbildungsverzeichnis
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ablauf Risikomanagement ... 14
Abbildung 2: Die 3 Säulen von Basel II ... 20
Abbildung 3: Solvabilitätskoeffizient ... 21
Abbildung 4: Die 4 Grundsätze der Säule 2... 24
Abbildung 5: Offenlegungsanforderungen zu Risiken aus
Finanzinstrumenten ... 30
Abbildung 6: Phasenschema des Risikomanagements ... 41
Abbildung 7: Das Reporting der Banken... 43
Abbildung 8: Zuordnung des Reportings in der Bank ... 44
Abbildung 9: Projektvorgehensweise ... 46
Abbildung 10: IT-Architektur bei isolierten Projekten... 50
Abbildung 11: Die Schritte zum IT-System ... 55
Abbildung 12: Optimiertes Reporting... 56
Abbildung 13: Integration Quellsysteme ... 57
Abbildung 14: Konsolidierung Datenhaltung ... 58
Abbildung 15: Verzahnung der Reportings ... 63
Abbildung 16: Integrative Organisationsstruktur ... 69

Tabellenverzeichnis
VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Der Weg zu Basel II... 17
Tabelle 2: Synergien der Umsetzung beim Adressenausfallrisiko ... 65

Verzeichnis der Anhänge
VII
Verzeichnis der Anhänge
Anhang 1: Die 3 Grundformen der Asymmetrischen Information ...XI
Anhang 2: Die Principal-Agency-Theorie ...XII
Anhang 3: Die Risiken in Banken... XIII
Anhang 4: Struktur der Offenlegungsanforderungen aus der SolvV... XIV
Anhang 5: Inhalte der Disziplinen für die Modellierung... XV
Anhang 6: Übersicht Umsetzungsalternative A... XVI
Anhang 7: Übersicht Umsetzungsalternative B ...XVII
Anhang 8: Übersicht Umsetzungsalternative C ... XVIII

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
VIII
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AMA
Advanced Measurement Approach (fortgeschrittener Mess-
ansatz)
AT Allgemeiner
Teil
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Basel I
Baseler Akkord I
Basel II
Baseler Akkord II
BB Betriebs-Berater
(Zeitschrift)
BCBS
Basel Comittee on Banking Supervision
best. bestimmte
BIZ
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
bzw. beziehungsweise
CAD
Capital Adequancy Directive (Kapitaladäquanzrichtlinie)
CRD
Capital Requirements Directive (Bankenrichtlinie)
DH Datenhaushalt
d. h.
das heißt
DRS
Deutscher Rechnungslegungs Standard
DSR Deutscher
Standardisierungsrat
EaD
Exposure at Default (Forderungsbetrag bei Ausfall)
E-DRS
Deutscher Rechnungslegungs Standard (Entwurf)
EL
Expected Loss (Erwarteter Verlust)
EU Europäische
Union
EUR Euro
f. folgende
FIRBA
fortgeschrittener auf internen Ratings basierender Ansatz
FMA Österreichische
Finanzmarktaufsicht
HGB Handelsgesetzbuch
i. A.
im Allgemeinen
IAS
International Accounting Standard

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
IX
IASB
International Accounting Standards Board
ICAAP
Internal Adequacy Assessment Process
i. d. R.
in der Regel
i. e. S.
im eigentlichen Sinn
IFRS
International Financial Reporting Standards
IR Investor
Relations
IRBA
Auf internen Ratings basierender Ansatz
IT Informationstechnologie
Jg. Jahrgang
KoR
Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte
Rechnungslegung
KR Kreditrisiken
KSA Kreditrisiko-Standardansatz
KWG Kreditwesengesetz
LGD
Loss Given Default (Verlusthöhe bei Ausfall)
LiquidGrds
Grundsätze über die Eigenmittel und Liquidität der Kreditin-
stitute
M Maturity
(Restlaufzeit)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement
MPR
Marktpreisrisiken
o. ä.
oder ähnliches
OpRisk Operationelle
Risiken
PD
Probability of Default (Ausfallwahrscheinlichkeit)
QIS
Quantitative Impact Study
RWA Risk
Weighted
Assets
(Risikogewichtete Aktiva)
S. Seite
sog. sogenannt(e)
SolvV
Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung
von Instituten, Instituts- und Finanzholding-Gruppen (Sol-
vabilitätsverordnung)
SREP
Supervisory Review and Evaluation Process
Tz. Textziffer

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
X
VaR
Value at Risk
VaR-Modell Value-at-Risk-Modell
WISO wirtschafts-
und
sozialpolitische Zeitschrift des Instituts für
Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz
WPg Die
Wirtschaftsprüfung
(Zeitschrift)
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
z. B.
zum Beispiel
§ Paragraph

Einleitung
1
1
Einleitung
1.1
Einführung in das Thema
Banken führen Nachfrage und Angebot von Geld zusammen und erbringen
dabei verschiedene Transformationsleistungen. Im Einzelnen sind dies die
Informationsfunktion, die Größentransformation, die Fristentransformation
und die Risikotransformation. Im Rahmen der Risikotransformation nehmen
Banken Einlagen von Kunden herein und geben diese wiederum als Kredite
heraus, deren Rückzahlung an die Bank unsicher ist. Beide Transaktionen
begründen ein Kreditverhältnis, dessen Ausgestaltung ein Ungleichgewicht
an vorhandenen Informationen
1
beinhaltet, da Kreditgeber das Verhalten
ihrer Kreditnehmer nicht einschätzen können. Eine Bank betreibt nun aus
diesem Sachverhalt heraus Risikomanagement, um diese Risiken zu steuern
und zu begrenzen.
2
Die Banken möchten für die eingegangenen Risiken einen möglichst hohen
Ertrag erzielen. Sie haben ein Interesse, möglichst viel über ihre Kreditneh-
mer zu wissen und den Zinssatz für den Kredit als Kalkulationsgrundlage
entsprechend risikoadjustiert zu gestalten. Kreditnehmer mit niedrigeren
Risiken begrüßen eine dem individuellen Risiko angepassten Zins, wohin-
gegen für Kreditnehmer mit hohem Risiko ein pauschaler Zinssatz vorteil-
hafter ist. Aus externer Sicht der Bank haben des Weiteren noch Kapitalan-
leger und Ratingagenturen
3
den Anspruch, möglichst detailliert über die
vorhandenen Risiken und den Umgang mit ihnen in der Bank informiert zu
sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die die
Aufsicht über die Banken in Deutschland ausübt, will die Solidität und Sta-
bilität des Bankensystems gewährleisten, woraus sich ebenfalls ein großes
1
Informationsasymmetrien, Erläuterungen hierzu folgen in Kapitel 2.1.
2
Die Begriffe Risiko, Risikomanagement und Risikoberichterstattung werden im Kapitel
2.2 definiert.
3
Das sind z. B. Unternehmen wie Standard & Poors, die die Ertrags- und Risikolage von
Unternehmen bewerten und ihre Ergebnisse veröffentlichen.

Einleitung
2
Interesse an der Risiko- und Ertragslage der Banken ergibt. Basel II sind die
neuen Regelungen des Baseler Ausschusses, die diese Verhältnisse ent-
scheidend beeinflussen und für deren Umsetzung und Einhaltung die BaFin
zuständig ist. Der Grundlagenteil dieser Arbeit beleuchtet die genaue Aus-
gestaltung von Basel II näher.
Der Anspruch und Bedarf an Informationen kann nur bis zu einem gewissen
Grad befriedigt werden. Die betragsmäßige oder quantitative Offenlegung
wichtiger Ertrags- und Risikokennzahlen einer Bank an den Markt wirkt
diesen bestehenden Informationsasymmetrien entgegen. Zentrales Element
ist die regelmäßige Veröffentlichung von Geschäftsberichten.
Das implizite Ziel der Aufsicht ist eine risikogerechte Verzinsung der ver-
gebenen Kredite von Banken. Steuerungsgröße ist das Eigenkapital, das in
den Banken zur Unterlegung der Risiken aus dem Kreditgeschäft vorhanden
sein muss. In Basel I mussten pauschal pro 100 Euro (EUR) vergebenem
Kredit 8 EUR an Eigenmitteln vorhanden sein. Das Volumen der Kredite
war die entscheidende Größe und Determinante für die Kreditpolitik der
Banken. Als Folge sank die Qualität der Gesamtheit der Schuldner von
Banken. Basel II erweitert die Anforderungen an das Informationsverhalten
der Schuldner von Banken und der Banken selbst. Die Kreditnehmer müs-
sen den Banken mehr risiko- und ertragsrelevante Informationen zur Verfü-
gung stellen und Banken müssen ihre Kommunikation von risikorelevanten
Daten um betragsmäßige und beschreibende Inhalte erweitern. Die Anforde-
rungen an die Risikoberichterstattung
4
werden erheblich erweitert. Dem Ziel
der Aufsicht, den Finanzmarkt durch mehr Transparenz zu stabilisieren,
wird Rechnung getragen.
4
Eine Definition des Begriffes erfolgt in Kapitel 2.2.3.

Einleitung
3
Die Kreditinstitute
5
befinden sich des Weiteren seit 2001 in einem Umstel-
lungsprozess von nationalen, vielfach stark steuerrechtlich geprägten Rech-
nungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) auf die an den
Informationsbedürfnissen der internationalen Kapitalmärkte ausgerichteten
International Financial Reporting Standards (IFRS).
Zusätzlich müssen
Banken auf nationaler Ebene die Vorgaben des Deutschen Standardisie-
rungsrates (DSR) beachten. Kapitel 2.4. widmet sich diesen Anforderungen
im Detail.
Obwohl die bilanziellen Vorgaben zur Rechnungslegung bei der Konzeption
von Basel II als Grundlage herangezogen wurden, gestaltet sich die gemein-
same Umsetzung der Regelungen schwierig. Die Anforderungen haben Ge-
meinsamkeiten, aber auch entscheidende Unterschiede. Die Adressaten der
bilanziellen Regelungen sind nämlich die Investoren, der Empfänger der
aufsichtsrechtlichen Regelungen ist die BaFin. Gleichzeitig haben IFRS und
Basel II mit der Internationalisierung und Vereinheitlichung des Risikoma-
nagements und der Bilanzierung ein gemeinsames Ziel.
Umsetzungsansätze sollten die Bank als ganzes betrachten, da die Ergebnis-
se die Ertrags- und Risikosituation beeinflussen. Die Banken streben eine
sinnvolle und effiziente Lösung für die Risikooffenlegungsanforderungen
an. Kosten, Nutzen und Risiken unter Berücksichtigung des individuellen
Aufbaus der Bank und der Abläufe stehen für die Banken im Fokus.
5
Die Begriffe Bank, Kreditinstitut und Institut werden im Rahmen der Arbeit grundsätz-
lich synonym verwendet. Sofern die Differenzierungen des § 10 Kreditwesengesetz
(KWG) in Institute, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen im Verlauf der Arbeit
von Bedeutung sind, wird dies erläutert.

Einleitung
4
1.2
Zielsetzung
Die Hoffnungen auf Synergien zwischen den IFRS und Basel II, beispiels-
weise hinsichtlich der Risikoberichterstattung, haben sich bisher nur einge-
schränkt erfüllt.
6
Diese Diplomarbeit modelliert ein möglichst effizientes
Vorgehen der Umsetzung des ,,Double Impact" aus aufsichtsrechtlichen und
bilanziellen Vorgaben.
7
Mögliche Wege werden in vorher definierten Di-
mensionen analysiert und verglichen. Drei Alternativen arbeiten das Spekt-
rum an Möglichkeiten für eine Bank heraus. Wo sollten Banken optimaler-
weise ansetzen und was muss berücksichtigt werden? Welche organisatori-
schen Maßnahmen sind sinnvollerweise zu ergreifen? Im Ergebnis entsteht
eine beschreibende Empfehlung, die individuell auf ein Institut anwendbar
ist.
Als Grundlage für die Modellierung werden die Inhalte von Basel II und
den bilanziellen Anforderungen vorgestellt, wobei der Fokus auf der Offen-
legung liegt. Konvergenzen und Divergenzen werden erarbeitet.
Unter Basel I erfolgte eine Quersubventionierung der schlechten durch die
guten Kreditnehmer, da der Zins für alle gleich war. In diesem Kontext
widmet sich diese Arbeit außerdem folgenden Fragestellungen: Helfen die
neuen Offenlegungsanforderungen Informationsasymmetrien abzubauen?
Welche Möglichkeiten bieten sich den Beteiligten ihre Positionen zu
verbessern und den Informationsstand zu optimieren?
Die gewonnenen Erkenntnisse werden final in den Gesamtzusammenhang
zur Arbeit gebracht und einer kritischen Würdigung unterzogen.
6
Vgl. Kampmann/Sulzbach (2007), S. 62.
7
Vgl. Hofele/Schröck (2006), S. 674.

Einleitung
5
1.3
Vorgehensweise
Nach der Einleitung mit einer Einführung in das Thema, der Zielsetzung
und der Darstellung der Vorgehensweise folgen die Grundlagen für den
Umsetzungsteil. Kapitel 2.1 beschäftigt sich mit dem Bankenmarkt und den
bestehenden Informationsverhältnissen. Darauf aufbauend folgen in Kapitel
2.2 die Definition des Risikobegriffs, der Risikoarten, des Risikomanage-
ments im Allgemeinen sowie der Risikoberichterstattung. Kapitel 2.3, 2.4
und 2.5 beschäftigen sich mit den gesetzlichen Anforderungen auf regulato-
rischer
8
und bilanzieller Ebene. Synergien, Konvergenzen und Divergenzen
vervollständigen diesen Teil. Abschnitt 2.6 stellt den bankspezifischen
Rahmen für die Modellierung vor. Die Kapitel schließen jeweils mit einer
Synthese.
In Kapitel 3 wird die Umsetzung modelliert. Abschnitt 3.1, 3.2, 3.3 widmen
sich den drei Umsetzungsalternativen. Es folgen die Umsetzungsempfeh-
lung und die Einordnungen der Ergebnisse in den Gesamtkontext in den
Kapiteln 3.4 und 3.5. Kapitel 4 schließt die Arbeit mit einem Fazit ab.
8
Der Begriff ,,regulatorisch" wird synonym für ,,aufsichtsrechtlich" verwendet, wobei
der Staat, vertreten durch die BaFin, als Regulator betrachtet wird.

Grundlagen
6
2
Grundlagen
Dieses Kapitel schafft die Basis für die folgende Modellierung. Zusätzlich
werden Nebenfragen im Hinblick auf den wirtschaftspolitischen Rahmen
der Offenlegung bearbeitet. Zunächst wird der Bankenmarkt mit seinen Be-
teiligten und den bestehenden Zusammenhängen vorgestellt und im Kontext
von Basel II analysiert. Grundbegriffe wie Risiko, Risikomanagement im
Allgemeinen sowie die Risikoberichterstattung werden anschließend defi-
niert. Der aufsichtsrechtliche und bilanzielle Rahmen der Offenlegungsan-
forderungen mit Divergenzen und Konvergenzen folgt. Anschließend wer-
den die Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation in Banken im Be-
zug zur Arbeit vorgestellt. Gesamtbanksteuerung, das Reporting und die
Parameter für die Modellierung runden den Grundlagenteil ab.
2.1
Der wirtschaftspolitische Rahmen von Basel II
Am betrachteten Markt herrscht im volkswirtschaftlichen Sinn keine voll-
ständige Konkurrenz, d. h. im Kontext, dass die Akteure nicht vollständig,
rechtzeitig und kostenlos informiert werden.
9
Banken wirken hier als Trans-
formator von Risiken, Fristen und Beträgen. Kredite und Einlagen sind Ver-
trauensgüter
10
. Am Kreditmarkt bestehen Informationsmängel
11
. Grundsätz-
lich werden hier zwei Arten unterschieden: Unkenntnis, deren ,,Lücke"
durch zusätzliche Informationsbeschaffung schließbar ist, und Unsicherheit
bei zukünftigen Entwicklungen. Eine sichere Prognose ist nicht möglich. Es
entsteht Risiko
12
. Die folgende Analyse beschränkt sich auf die Unkenntnis
9
Vgl. Fritsch/Wein/Ewers (2003), S. 278.
10
Die Qualität kann weder vor Abschluss des Vertrages eingeschätzt werden, noch ist sie
nach dem Konsum des Gutes bekannt. Der Grad der potentiellen Informationsasymme-
trie ist hoch [Vgl. Fritsch/Wein/Ewers (2003), S. 286].
11
Vgl. Fritsch/Wein/Ewers (2003), S. 279.
12
Risiko wird hier als der Begriff der Unsicherheit betrachtet, eine weitergehende Defini-
tion folgt in Kapitel 2.2.1.

Grundlagen
7
als Ausprägung von Informationsmängeln. Als Akteure spielen die Banken,
die Aufsicht, die Kreditnehmer und die Investoren eine Rolle.
2.1.1
Asymmetrische Informationen
Kernelement der Betrachtung ist die asymmetrische Verteilung von Infor-
mationen. Die beiden wesentlichen Arten sind die Adverse Selection und
der Moral Hazard.
13
Anbieter und Nachfrager einer Leistung bzw. eines
Gutes stehen hierbei im Fokus. Die Adverse Selection beschreibt Ungleich-
gewichte, die vor Vertragsabschluß durch verborgene Eigenschaften oder
verborgene Informationen entstehen. Ein moralisches Risiko bzw. Moral
Hazard entsteht nach Vertragsabschluß und kann verborgene Handlungen,
verborgene Absichten oder opportunistisches Handeln des Marktpartners
beinhalten. Auf dieser Grundlage folgt die Analyse des Marktes. Den analy-
tischen Rahmen bildet die Principal-Agency-Theorie
14
.
Die Banken und die Aufsicht
Regulierungen im Finanzsektor sind historisch gesehen oft Folgen von Kri-
sen.
15
Mit Basel II hat die Aufsicht versucht, auf solche Krisen und die fal-
schen Anreize für die Kreditpolitik der Banken unter Basel I zu reagieren.
16
Auslöser auf internationaler Ebene war die asiatische Wirtschafts- und Wäh-
rungskrise in den Jahren 1997 und 1998. Konkret hatten eine Eigenkapital-
unterlegung von nur 4 % für national tätige Banken und staatliche Garantien
für Banken sowie Zinsregulierungen, die sich weder am Markt noch am
Risiko orientierten, diese Krise maßgeblich beeinflusst.
13
Eine Tabelle mit den jeweiligen Charakteristika und Erläuterungen befindet sich in
Anhang 1.
14
Eine Abbildung zur Principal-Agency-Theorie befindet sich in Anhang 2.
15
Vgl. Jäger (2004), S. 128f.
16
Vgl. Kapitel 1.1.

Grundlagen
8
Der Baseler Ausschuss hat versucht, mit Basel II risiko- und marktadäquate
Bedingungen zu schaffen. Im Rahmen der Analyse fungiert die BaFin als
der Principal, also Auftraggeber des neuen Baseler Papiers. Die Banken
handeln als Agents, die die Regelungen umsetzen müssen und deren Leis-
tung die Einhaltung der Vorschriften darstellt. Ein Moral Hazard entsteht
durch die Handlungen der Banken, die durch die Aufsicht nicht vollständig
kontrolliert werden können. Die Banken haben nun einen größeren Einfluss
auf den Betrag, den sie als Eigenkapital vorhalten müssen, auch die Anwen-
dung eigener Systeme zur Beurteilung ihrer Risiken ist möglich. Bei Zulas-
sung der Systeme und im Regelbetrieb nach Umsetzung muss die Kontrolle
sichergestellt sein. Die Stabilität des Bankensystems steht im Fokus der Ba-
Fin und hat höchste Priorität. Mit dem Vertrauen und der Gewissheit, dass
die Aufsicht zum Schutz des Systems einer gefährdeten Bank immer hilft,
schließen diese risikoreiche Kredite ab. Durch dieses opportunistische Ver-
halten entstehen nicht kalkulierbare moralische Risiken.
Das Verhältnis Bank und Kreditnehmer
Der Preis für den Kredit ist der Zinssatz. Das Risiko für die Bank liegt pri-
mär im Ausfall des Kreditnehmers. Kredite sind knappe Güter, d.h. die
Banken können nur begrenzt Darlehen vergeben. Außerdem kann die Kre-
ditvergabe durch die Bank verweigert werden. Eine Adverse Selection ent-
steht, da die Banken das individuelle Risiko des Kreditnehmers nicht voll-
ständig einschätzen können.
17
Sie vergeben Kredite dann zu einem durch-
schnittlichen Zins. Kreditnehmer mit geringem Risiko weichen dem Markt
aus, da ihnen der Zinssatz zu hoch ist. Die Banken müssen die Zinsen für
Darlehen erhöhen, woraufhin die Zahl der guten Kreditnehmer im Gesamt-
bestand weiter sinkt. Die Höhe des Zinssatzes nähert sich weiter einem adä-
quaten Zinssatz für hohe Risiken an. Im Extremfall entsteht ein Portfolio,
17
Geringe Risiken entsprechen einer guten Qualität bzw. einer geringen Ausfallwahr-
scheinlichkeit, hohe Risiken einer schlechten Qualität bzw. einer hohen Ausfallwahr-
scheinlichkeit.

Grundlagen
9
das lediglich noch die allerhöchsten Risiken mit einem entsprechend hohen
Zins enthält. In dem beschriebenen Prozess erfolgt somit eine Quersubven-
tionierung der guten durch die schlechten Kreditnehmer.
Ein moralisches Risiko bzw. ein Moral Hazard liegt darin begründet, dass
die Banken das Verhalten des Kreditnehmers im Laufe der Vertragsbezie-
hung nicht einschätzen und sie negative Entwicklung nicht beeinflussen
können. Der Kreditnehmer muss laufend Zinsen- und Tilgung erbringen, auf
deren Leistung die Bank angewiesen ist. Eine risikoreiche Geschäftsführung
des Kreditnehmers ist eine weitere Ausprägung dieses Unsicherheitsfaktors
für die Bank als Kreditgeber.
Die Investoren und die Banken
Bei Anwendung des Analyserahmens auf eine Investition sind die Investo-
ren
18
der Principal und die Banken bzw. die Geschäftsführung die Agents.
Eine unzureichende Informationslage über die Ertrags- und Risikosituation
der Banken führt dazu, dass Investitionen durch Adverse Selection nicht
getätigt werden. Aktionäre eines Kreditinstituts können die Handlungen der
Vorstände nicht vollständig überwachen und ihnen fehlen auch die internen
Informationen, die nur der Geschäftsleitung vorliegen, wodurch moralische
Risiken entstehen. Nach der Investition sind moralische Risiken auch in den
Verträgen der Vorstände begründet und Handlungen, die auf den eigenen
Vorteil ausgerichtet sind oder das Fordern von größeren Geldbeträgen, z. B.
bei einer Entlassung, können nicht eingeschätzt oder verhindert werden.
Die Instrumente Screening und Signaling wirken den beschriebenen Infor-
mationsasymmetrien entgegen. Ihre Anwendung beschreibt das folgende
Kapitel.
18
Im Rahmen der Analyse: Gläubiger einer Bank, die Aktien oder Anleihen besitzen oder
in einer anderen Weise Kreditgeber einer Bank sind.

Grundlagen
10
2.1.2
Screening und Signaling
Die Marktseite, die hinsichtlich der verfügbaren Informationen benachteiligt
ist, kann versuchen die Informationsasymmetrien zu überwinden, indem sie
sich zusätzliche Informationen über die andere Seite beschafft (Screening).
19
Effizienz ist wichtig, d. h. der gewonnene Zusatznutzen muss in einem an-
gemessen Verhältnis zu den Kosten für die Gewinnung der zusätzlichen
Information stehen. Grundsätzlich können die von den Banken veröffent-
lichten Geschäftsberichte Grundlage für ein Screening durch die anderen
Akteure sein. Die Frage stellt sich inwieweit die Anspruchsgruppen daraus
Nutzen ziehen können. Die Aufsicht kann regelmäßig mehr neue Informati-
onen daraus gewinnen als ein durchschnittlicher Investor ohne das betriebs-
wirtschaftliche Fachwissen. Basel II unterstützt hier durch die zusätzlichen
qualitativen Informationen, die nun veröffentlicht werden müssen. Verein-
heitlichung und Standardisierung, die gemeinsamen Ziele der neuen Offen-
legungsanforderungen, wirken ebenfalls positiv und tragen zu Vergleich-
barkeit und einem besseren Verständnis der Informationen für die breite
Masse bei. In Basel II soll sich die externe Berichterstattung stärker an der
internen Berichterstattung orientieren und auf denselben Informationen ba-
sieren (Management Approach), was ein effizientes Screening unterstützt.
Signaling ist der Abbau von Informationsasymmetrien durch Informations-
übertragung bzw. Informationsbereitstellung, wie z. B. durch den Aufbau
von Reputation.
20
Der Offenlegungsprozess der Risiko- und Ertragslage der
Banken und die Offenlegung betriebswirtschaftlicher relevanter Daten an
die Bank sind Signaling. Bezogen auf die Banken optimiert Basel II diesen
Prozess durch detaillierte Angaben zur Risikosituation und dem Umgang
der Bank mit den Risiken. Kreditnehmer müssen ebenfalls mehr quantitative
und qualitative Informationen gegenüber Ihrer Bank offenlegen. Sowohl
19
Vgl. Fritsch/Wein/Ewers (2003), S. 297.
20
Vgl. Fritsch/Wein/Ewers (2003), S. 298.

Grundlagen
11
Banken als auch Kreditnehmer können ihre Reputation und Glaubwürdig-
keit durch mehr Transparenz verbessern.
Sind die Eingriffe des Staates bzw. der Aufsicht in diesen Markt gerechtfer-
tigt? Bedarf es überhaupt einer externen Regulierung? Dieser Frage widmet
sich das folgende Kapitel.
2.1.3
Wertung des staatlichen Eingreifens
Empirische Analysen zeigen, dass in der Regel makroökonomische Ent-
wicklungen
21
, also übergeordnete Politikfehler oder auch bestimmte öko-
nomische Dynamiken, die Ursachen für Finanzkrisen sind.
22
Ist Basel II
bzw. eine staatliche Regulierung notwendig? Die neue Eigenkapitalverord-
nung hat mikroökonomischen Charakter. Sie nimmt Einfluss auf das Fi-
nanzsystem der Länder. Die Aufsichtsbehörden der verschiedenen Länder
versuchen gemeinsam die Risiken des Bankensystems über Grenzen hinweg
zu minimieren, was dann sich dann auch makroökonomisch auf ein überge-
ordnetes System wie beispielsweise Europa auswirkt. Da eine Selbstregulie-
rung aufgrund der beschriebenen Informationsasymmetrien nicht möglich
ist und Kredite wie erläutert nicht mit markt- und risikokonformen Zinsen
bepreist sind, ist ein staatliches Eingreifen sinnvoll. Standards und Gesetzte
bauen Informationsasymmetrien ab. Effiziente Prozesse für Screening und
Signaling werden installiert.
Allerdings können Regulierungen einen Markt in seiner Funktionsfähigkeit
auch einschränken. Den Marktteilnehmern müssen ausreichend Freiräume
21
In der Makroökonomie werden gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge und Problem-
stellung untersucht, wobei die Grundlage aggregierte Größen bilden [Vgl. Wohltmann
(1996), S. 1]. Die Mikroökonomie beschäftigt sich mit dem Verhalten einzelner Wirt-
schaftssubjekte, wobei die Grundlage Angebot und Nachfrage bilden [Vgl. Brösse
(1997), S. 95].
22
Vgl. Jäger (2004), S. 140.

Grundlagen
12
zur Verfügung stehen, damit der Markt sich entwickeln kann. Basel II bietet
den Instituten mehr Freiheiten und Wahlrechte, was im Rahmen der Arbeit
deutlich wird. Bei allen Beteiligten sollte der Nutzen aus der Regulierung
die Kosten übersteigen. Die Modellierung der Umsetzung im Rahmen dieser
Arbeit greift diesen Aspekt nochmals auf.
2.1.4
Synthese
Der Markt im Umfeld von Basel II wurde hinsichtlich der bestehenden In-
formationsasymmetrien analysiert. Die Aufsicht, die Banken, die Kredit-
nehmer und auch die Investoren haben Informationsdefizite. Basel II erwei-
tert die zur Verfügung gestellten Informationen in quantitativer Hinsicht.
Neue beschreibende Inhalte ergänzen die betragsmäßigen Daten. Die Trans-
parenz und die Effizienz werden erhöht. Regulierungsmaßnahmen sind
sinnvoll, dürfen aber die Funktionsfähigkeit des Marktes nicht einschrän-
ken. Der Aufwand für die Umsetzung und für die zusätzliche Informations-
beschaffung sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
2.2
Begriffsdefinitionen
2.2.1
Risiko
Eine einheitlich geltende Definition für den Begriff Risiko ist über alle Wis-
senschaftsgebiete nicht vorzufinden. Zwei Grundrichtungen sind jedoch
feststellbar.
23
Der ursachenbezogene Ansatz ordnet dem Eintritt bestimmter
(unsicherer) Ereignisse bestimmte Wahrscheinlichkeiten zu. Dies können
objektiv messbare Wahrscheinlichkeiten, z. B. bei Versicherungen, oder
auch subjektive Schätzungen aus Erfahrungswerten sein. Der zweite Ansatz
ist wirkungsbezogen. Im Fokus steht hier die Risikowirkung, zum einen als
negative Zielverfehlung und zum anderen als positive Zielverfehlung ver-
bunden mit einer Chance. Um die Wirkung sinnvoll zu interpretieren sind
23
Vgl. Schulte/Horsch (2002), S. 14.

Grundlagen
13
die zugrundeliegenden Zielsetzungen und Erwartungen notwendig. Der
Wirkungsbezug ausgedrückt durch eine Zielverfehlung setzt den Ursachen-
bezug aus der Unsicherheit zukünftiger Ereignisse voraus. Die Höhe des
Risikos wird determiniert durch das Ausmaß der möglichen Zielverfehlun-
gen mit der jeweils zuzurechnenden Wahrscheinlichkeit. Im Bezug zur Ar-
beit liegen die Ursachen in den Informationsasymmetrien. Die möglichen
Ausprägungen des Risikos in Banken lassen sich grundsätzlich als Markt-
preisrisiken (MPR), Kreditrisiken (KR), Liquiditätsrisiken, Operationelle
Risiken (OpRisk), Immobilien- und Beteiligungsrisiken, Kollektivrisiken
und Geschäftsrisiken klassifizieren.
24
2.2.2
Risikomanagement
Im Allgemeinen ist es nicht sinnvoll, auf Risiken vollkommen zu verzich-
ten.
25
Um einen überdurchschnittlichen Ertrag zu erwirtschaften, ist das
Eingehen von Risiken unumgänglich, wobei der kontrollierte Umgang mit
ihnen bzw. das Management der Risiken der entscheidende Faktor ist.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, nur so viele bzw. hohe Risiken einzugehen,
wie verkraftet werden können. Die Größe, die die individuelle Risikotragfä-
higkeit ausdrückt, ist das Risikobudget. Die folgende Grafik skizziert den
Ablauf des Risikomanagements:
24
Eine Erläuterung zu den Risikoarten befindet sich in Anhang 3.
25
Vgl. Beike/Schlütz (2005), S. 39.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836605816
DOI
10.3239/9783836605816
Dateigröße
548 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln – Wirtschaftswissenschaften, Studiengang Banking & Finance
Erscheinungsdatum
2007 (Oktober)
Note
1,8
Schlagworte
basler eigenkapitalvereinbarung bank publizität international financial reporting standards basel ifrs offenlegung wirtschaftspolitik risikomanagement
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Titel: Modellierung eines Umsetzungsvorgehens für die neuen Offenlegungsanforderungen nach Basel II und IFRS
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