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Hedging

Strategien nach IAS 39 aus bilanzpolitischer Sicht

©2007 Diplomarbeit 109 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Es war kaum zu übersehen, wie oft die Regelungen in der internationalen Rechnungslegungswelt zu der Frage der Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten den zahlreichen Überarbeitungen und Erweiterungen unterlegen haben. Hintergrund dieser etlichen Überarbeitungen und Erweiterungen ist, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wohl zu den umstrittensten als auch zu den komplexesten im gesamten IAS / IFRS – Regelwerk zählt. Der IAS 39 hat im laufe der Zeit deswegen so stark an Bedeutung gewonnen, weil auf den Finanzmärkten eine stark ansteigende Entwicklung der Handelsvolumina von Derivaten zu beobachten war. Durch sie ist es erst möglich, finanzielle Risiken auf Dritte zu übertragen. Das Problem dabei ist, die Maßnahmen des Risikomanagements in der Bilanz abzubilden.
„Die sich kompensierenden Erträge und Aufwendungen aus dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft sollten zeitgleich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.“ Die gleichzeitige Erfassung wird dann erst schwierig, wenn für das Sicherungsinstrument und das gesicherte Grundgeschäft unterschiedliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften gelten. Dies hat zur Folge, dass eine analoge Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung unterbleibt. Daraus resultieren Erträge bzw. Aufwendunge, die finanzwirtschaftlich in dem Maße eigentlich gar nicht bestehen.
Infolgedessen hat die JWG, im Auftrag des IASB, Regelungen für die externe Rechnungslegung geschaffen, um die Sicherungszusammenhänge risikoadäquat in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung abbilden zu können. Ohne diese Regelungen wären derivate Finanzinstrumente in der Bilanz nicht erkennbar, mit der Folge, dass ein großes Ziel der Bilanzpolitik bei der Bilanzierung nach IFRS dem Grunde nach verfehlt wäre: eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Gegenstand dieser Diplomarbeit ist es, zu untersuchen, ob und inwieweit in der IFRS eine risikoadäquate Darstellung der Absicherungen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gelingt – unter Berücksichtigung der bilanzpolitischen Zielsetzungen bei der Bilanzierung nach IFRS – die mit Hilfe der heutzutage üblichen Risikomanagementsysteme realisiert werden.


Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisII
AbbildungsverzeichnisVI
AbkürzungsverzeichnisVII
1.Problemstellung1
2.Zielsetzungen der Bilanzpolitik bei der Bilanzierungnach […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Metin Yürek
Hedging ­ Strategien nach IAS 39 aus bilanzpolitischer Sicht
ISBN: 978-3-8366-0471-0
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Fachhochschule Worms, Worms, Deutschland, Diplomarbeit, 2007
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

in großer Dankbarkeit meinen Eltern gewidmet

I
Hedging ­ Strategien nach IAS 39 aus
bilanzpolitischer Sicht
Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis VI
1. Problemstellung
1
2. Zielsetzungen der Bilanzpolitik bei der Bilanzierung
nach IFRS
3
2.1. Bilanzpolitik und Unternehmenspolitik
3
2.2. Informationsfunktion als zentrales Ziel (externe
Adressaten)
4
2.3. Andere Funktionen (interne Adressaten)
6
2.4. Bilanzpolitische Spielräume ­ Manipulation durch
Verschleierung der wahren Verhältnisse
7
2.4.1. Wahlrechte
9
2.4.2. Ermessensspielräume
9
3. Abbildung von hedging ­ Strategien nach IAS 39
11
3.1. Erfordernis und Zulässigkeit spezieller hedge accounting -
Vorschriften
12
3.2. Typen von Sicherungsbeziehungen
15
3.2.1. Fair value hedges
16

II
3.2.2.Cash flow hedges
18
3.2.3.Hedge of a net investment in a foreign operation
21
3.2.4. Alternative: fair value option
23
3.2.4.1. Entstehung und Entwicklung der fair value option
24
3.2.4.2. Bilanzierung der eingeschränkten fair value option
27
3.2.4.3 Angabepflichten bei einer fair value option
29
3.2.4.4. Erstmalige Anwendung der überarbeiteten Vorschriften
29
3.3. Anforderungen an Sicherungsgeschäfte und
Grundgeschäfte
30
3.3.1. Qualifizierende Sicherungsgeschäfte 30
3.3.1.1. Derivate
30
3.3.1.1.1. Definition
31
3.3.1.1.2. Bilanzielle Behandlung von Derivaten im
IFRS ­ Abschluss
31
3.3.1.1.3. Abbildungsproblematik nach HGB
33
3.3.1.2. Verwendung von originären Finanzinstrumenten
34
3.3.1.3. Verwendung von Teilen des Sicherungsinstruments
38
3.3.1.4. Verwendung von part ­ time hedging
39
3.3.2. Disqualifizierende Sicherungsgeschäfte 40
3.3.3. Qualifizierende Grundgeschäfte
41
3.3.3.1. Definition
41
3.3.3.2. Finanzielle Posten
42

III
3.3.3.3. Macro hedges
44
3.3.4. Disqualifizierende Grundgeschäfte
47
3.3.4.1. Absicherung von Derivaten
47
3.3.4.2. Anteile an ausländischen Unternehmen
48
3.3.4.3. Eigene Eigenkapitalinstrumente 48
3.3.4.4. held to maturity ­ Vermögenswerte sowie
loans and receivables
48
3.4. Voraussetzungen für die Anwendung des hedge
accounting
50
3.4.1. Designation und Dokumentation als formale
Voraussetzung
51
3.4.2. Effektivitätsabsicherung und ­messung als
materielle Voraussetzung
52
3.4.2.1. Definition
53
3.4.2.2. Prospektive Effektivität und deren Messung
53
3.4.2.2.1. Historischer Vergleich
54
3.4.2.2.2. Critical term match
55
3.4.2.2.3. Sensitivitätsanalyse
56
3.4.2.2.4. Value ­ at ­ Risk ­ Vergleich
56
3.4.2.3. Retrospektive Effektivität und deren Messung
57
3.4.2.3.1. Dollar ­ offset ­ method
58
3.4.2.3.2. Varianz ­ Reduktionsmethode
59
3.4.2.3.3. Regressionsanalyse
60
3.4.2.4. Häufigkeit der Messung
61

IV
3.4.2.5. Eintritt einer geplanten Transaktion
61
3.5. Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei
Sicherungszusammenhängen nach IAS 39
63
3.5.1. Fair value hedge
63
3.5.1.1. Bilanzierung einer laufenden
Sicherungsbeziehung
63
3.5.1.2. Beendigung des fair value hedge accounting
70
3.5.2. Cash flow hedges
73
3.5.2.1. Bilanzierung einer laufenden Sicherungsbeziehung
73
3.5.2.2.Beendigung des cash flow hedge accounting
78
3.5.3. Bilanzierung von hedges of a net investment in a
foreign operation
79
4. Kritische Würdigung des hedge accounting aus
bilanzpolitsicher Sicht
82
4.1. Faktor Information
82
4.2. Faktor Prüfung
84
4.3. Faktor Rechnungslegung
84
4.4. Faktor Kosten
86
5. Zusammenfassung
87
Literatur-/Quellenverzeichnis 90
Danksagungen 97

V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bilanzpolitik als Teil der Unternehmenspolitik
4
Abbildung 2: Informationsbedürfnisse der verschiedenen
Jahresabschlussadressaten
5
Abbildung 3: Interne Adressaten des Jahresabschlusses und
deren Erwartung an die Bilanzierung
7
Abbildung 4: Die Folgebewertung der Finanzinstrumente
nach IAS 39
14
Abbildung 5: Wichtige Anwendungsfälle der fair value option
28
Abbildung 6: Kritik zur Begründung des IASB über die
Notwendigkeit von originären
Finanzinstrumenten als Sicherungsinstrument
37
Abbildung 7: Überblick über Methoden zum Nachweis
prospektiver Effektivität
54
Abbildung 8: Überblick über Methoden zum Nachweis
retrospektiver Effektivität
57

VI
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
afs
available for sale
AG Aktiengesellschaft
AK Anschaffungskosten
betr. Betrieblicher
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
d.h. das
heißt
div. diverse
Dr. Doktor
etc. et
cetera
EUR Euro
f. folgend(e/r/s)
FASB Financial
Accounting Standards Board
ff. fortfolgend(e)
Finanzinstr. Finanzinstrument/e
fv fair
value
gem. gemäß
ggf. gegebenenfalls
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
Hr. Herr
i.H.v.
in Höhe von
i.S.d.
im Sinne der/des/dieser
i.V.m.
in Verbindung mit
i.w.S.
im weiteren Sinne
IAS
International Accounting Standards
IASB International
Accounting Standards Board
IASC International
Accounting Standards Committee

VII
IASCF
International Accounting Standards Committee
Foundation
IFRIC
International Financial Reporting Interpretations
Committee
IFRS
International Financial Reporting Standards
IGC
Implementation Guidance Committee
Instr. Instrument(e)
JWG
Joint Working Group
KoR
Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte
Rechnungslegung
lt. laut
Mio. Millionen
Nr. Nummer
od. oder
orig. originär/e
PWC PricewaterhouseCoopers
S. Seite
sog. Sogenannte(r/s/n)
StB Steuerberater
TEUR Tausend
Euro
TU Tochterunternehmen
U.S.A. United
States of America
Uni Universität
US-GAAP United States ­ General Accepted Accounting Principles
USD
United States Dollar
v. von/vom
vgl. vergleiche
WP Wirtschaftsprüfer
WTI
West Texas Intermediate
WU Währungsumrechnung
z.B. zum
Beispiel

__________________
1.
Vgl. Schwarz, C., Derivate Finanzinstrumente und hedge accounting
(2006), S. 2
2.
Vgl. Gebhardt, G., Risikomanagement und Rechnungslegung ­ ein
Kernproblem in der Diskussion zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten
(2000), S. 69 ff.
3.
Niemeyer, K., Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach International
Accounting Standards (IAS) (2003), S. 235
4.
Vgl. Niemeyer, K., Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach International
Accounting Standards (IAS) (2003), S. 235 f.
1
1. Problemstellung
Es war kaum zu übersehen, wie oft die Regelungen in der
internationalen Rechnungslegungswelt zu der Frage der Bilanzierung
und Bewertung von Finanzinstrumenten den zahlreichen
Überarbeitungen und Erweiterungen unterlegen haben. Hintergrund
dieser etlichen Überarbeitungen und Erweiterungen ist, dass die
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wohl zu den umstrittensten
als auch zu den komplexesten im gesamten IAS / IFRS ­ Regelwerk
zählt.
1
Der IAS 39 hat im laufe der Zeit deswegen so stark an
Bedeutung gewonnen, weil auf den Finanzmärkten eine stark
ansteigende Entwicklung der Handelsvolumina von Derivaten zu
beobachten war. Durch sie ist es erst möglich, finanzielle Risiken auf
Dritte zu übertragen.
2
Das Problem dabei ist, die Maßnahmen des Risikomanagements in
der Bilanz abzubilden. ,,Die sich kompensierenden Erträge und
Aufwendungen aus dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten
Grundgeschäft sollten zeitgleich in der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst werden."
3
Die gleichzeitige Erfassung wird dann erst
schwierig, wenn für das Sicherungsinstrument und das gesicherte
Grundgeschäft unterschiedliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften
gelten. Dies hat zur Folge, dass eine analoge Erfassung in der
Gewinn- und Verlustrechnung unterbleibt. Daraus resultieren Erträge
bzw. Aufwendunge, die finanzwirtschaftlich in dem Maße eigentlich
gar nicht bestehen.
4

__________________
5
Ende 1997 haben das International Accounting Standards Committee
(IASC) und bedeutsame nationale Standardsetter die Financial Instruments
Joint Working Group of Standard Setters (JWG) mit dem Ziel gegründet,
einen international konsensfähigen Entwurf (Draft Standard) eines
Standards für eine zeitwertorientierte Bilanzierung von Finanzinstrumenten
zu erarbeiten. (Online ­ Quelle:
http://www.standardsetter.de/drsc/docs/drafts/iasb/jwg-
paper_comment.html)
6
Das International Accounting Standards Committee (IASC) wurde am 29.
Juni 1973 mit Sitz in London von Berufsverbänden der Accountancy
Profession (mehrheitlich Wirtschaftsprüfer) aus neun Ländern, darunter
Deutschland, gegründet.
Im April 2001 übernimmt der International Accounting Standards Board
(IASB) mit Sitz in London von seinem Vorgänger dem IASC, die Aufgabe
eine weltweite Konvergenz im Bereich internationaler Finanz-
Berichterstattung zu erreichen. Im Rahmen dieser Umstrukturierung wurde
eine Stiftung (IASCF) mit Sitz in Delaware, U.S.A. neu gegründet. Es
wurde durch die Einlagen führender Wirtschaftsprüfergesellschaften,
privater Finanzinstitutionen und Industrieunternehmen aus der ganzen
Welt, von Zentral- und Entwicklungsbanken und anderen internationalen
Organisationen finanziert. (Online ­ Quelle: http://www.ifrs-
portal.com/Grundlagen/Was_ist_der_IASB/Was_ist_der_IASB_01.htm)
7
Vgl. Niemeyer, K., Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach International
Accounting Standards (IAS) (2003), S. 10 f.
2
Infolgedessen hat die JWG
5
, im Auftrag des IASB
6
, Regelungen für
die externe Rechnungslegung geschaffen, um die
Sicherungszusammenhänge risikoadäquat in der Bilanz und in der
Gewinn- und Verlustrechnung abbilden zu können.
7
Ohne diese
Regelungen wären derivate Finanzinstrumente in der Bilanz nicht
erkennbar, mit der Folge, dass ein großes Ziel der Bilanzpolitik bei
der Bilanzierung nach IFRS dem Grunde nach verfehlt wäre: eine
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Gegenstand dieser Diplomarbeit ist es, zu untersuchen, ob und
inwieweit in der IFRS eine risikoadäquate Darstellung der
Absicherungen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
gelingt ­ unter Berücksichtigung der bilanzpolitischen Zielsetzungen
bei der Bilanzierung nach IFRS ­ die mit Hilfe der heutzutage
üblichen Risikomanagementsysteme realisiert werden.

__________________
8
Wohlgemuth, F., IFRS: Bilanzpolitik und Bilanzanalyse (2007), S. 49
9
Vgl. Lachnit, L., Bilanzanalyse (2004), S. 327
10
Vgl. Tanski, J. S., Bilanzpolitik und Bilanzanalyse nach IFRS (2006), S. 3
3
2. Zielsetzungen der Bilanzpolitik bei der Bilanzierung
nach IFRS
,,Unter Bilanzpolitik versteht man die willentliche und hinsichtlich der
Unternehmensziele zweckorientierte Einflussnahme auf Form, Inhalt
und Berichterstattung eines Jahresabschlusses innerhalb der durch
die Rechtsordnung gezogenen Grenzen."
8
Sie umfasst sämtliche
betriebliche Entscheidungen; Zielgedanke ist der Ausweis der
Erfolgs-, Vermögens- und Liquiditätslage im IFRS ­ Abschluss, die
für einen weiten Adressatenkreis bei dessen wirtschaftlichen
Entscheidungen nützlich sein sollen, wobei der Bilanzierende
aufgrund gesetzlicher Wahlrechte sowie Ermessensspielräume oder
Sachverhaltsgestaltungen die veröffentlichten Informationen nach
seinen individuellen Zielvorstellungen gestalten kann.
9
2.1. Bilanzpolitik und Unternehmenspolitik
Ziel der Unternehmenspolitik ist es, den unternehmerischen Erfolg zu
gewährleisten. Sie umfasst sämtliche Regeln und Vorgaben sowie
Entscheidungen um das Unternehmensziel zu erreichen. Dabei ist es
für ein Unternehmen nicht einfach, den ,,persönlichen" und
individuellen Zielen nachzugehen. Der Bilanzierende muss sich
sozusagen an die Umwelt anpassen, das heißt, das Fortbestehen
eines Unternehmens hängt zum größten Teil von externen
Personengruppen (stakeholder) ab.
10
Die stakeholder sind primär an Informationen interessiert. Zum
wichtigsten und bedeutsamsten Informationsmaterial zählt der
Jahresabschluss. Somit stellt die Bilanzpolitik eine Unterkategorie
der Informationspolitik und die wiederum eine Unterkategorie der

__________________
11
Das Vorsichtsprinzip (GoB) verlangt, dass vorhersehbare Risiken und
Wertverluste bei der Bilanzerstellung sowohl im Rahmen der Bilanzierung
als auch der Bewertung erfasst werden (§ 254 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Danach
sind Aktiva eher niedriger, Passiva eher höher auszuweisen.
4
Unternehmenspolitik dar (vgl. Abb. 1).
Quelle:
in Anlehnung an Tanski, J. S., Bilanzpolitik und Bilanzanalyse nach
IFRS (2006), S. 4
Abbildung 1: Bilanzpolitik als Teil der Unternehmenspolitik
2.2. Informationsfunktion als zentrales Ziel (externe Adressaten)
Jeder Unternehmer strebt danach, die erzielten Ergebnisse seiner
wirtschaftlichen Handlungen sich selbst und anderen durch
zahlenmäßige Abbildungen transparent zu machen. Der externe
Bilanzleser kann damit das Unternehmen international vergleichen.
Der Jahresabschluss soll eine i.S.d. ,,true and fair view" qualitativ
hochwertige Information leisten.
Während im Handelsrecht ­ unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ­ der strenge Grundsatz des
Vorsichtsprinzips
11
einzuhalten ist, verlangt die IASB eine fair

__________________
12
Vgl. Bothe, G., Hypo Real Estate Holding AG (2007), S. 4
13
Vgl. Amman, H. / Müller, S., IFRS (2006), S. 245
5
presentation. Der Hintergrund dieser Überlegung ist, dass andere
Adressaten angesprochen werden als in der Steuerbilanz, für die
sich hauptsächlich der Fiskus interessiert. Darunter fallen potenzielle
Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Kunden, Lieferanten, und
andere Gläubiger, sowie Regierungen und ähnliche Institutionen als
auch die Öffentlichkeit (=externe Adressaten). Der Adressat hat
folglich eine übergeordnete Position gegenüber dem Bilanzierenden,
da die Informationen, die das Unternehmen für die Investoren zur
Verfügung stellt, auch den Informationsbedürfnissen der meisten
anderen Adressaten entsprechen werden.
12
Das Problem hierbei ist,
alle Adressaten gleichzeitig zu befriedigen. Somit ist ein
Zielkompromiss unabdingbar.
13
Abschluss-
adressaten
Informationsbedürfnisse
Investoren
Benötigen detaillierte Informationen über die künftige Entwicklung des
Unternehmens, um die Rendite ­ Risiko ­ Struktur ihrer Investition
einschätzen zu können.
Kreditgeber
Diese tragen das Kreditausfallrisiko und sind demnach insbesondere an
Informationen über die Wahrscheinlichkeit von jetzigen und zukünftigen
Liquiditätsproblemen des Unternehmens interessiert.
Arbeit-
nehmer
Interessieren sich hauptsächlich für die Stabilität und Ertragskraft des
Unternehmens, um daraus Rückschlüsse für die Arbeitsplatzsicherheit
und für künftige Lohn- und Gehaltsforderungen zu ziehen.
Lieferanten
und andere
Gläubiger
Diese sind aufgrund ihrer Forderungen gegenüber dem berichtenden
Unternehmen an der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
interessiert
Kunden
Aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeiten, die insbesondere bei
langfristigen Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Lieferanten
entstehen, sind diese an Informationen über die wirtschaftliche Lage
und die Fortführung des Unternehmens interessiert.
Regierungen
und sonstige
Institutionen
Unternehmen agieren im öffentlichen Raum. Demzufolge sind
öffentliche Institutionen an Informationen über ihre wirtschaftliche Lage
interessiert, um z.B. die Tätigkeiten der Unternehmen zu regulieren
oder die Steuerpolitik festzulegen.
Öffentlich-
keit
Auch Adressaten, die in keinen direkten vertraglichen Beziehungen zum
Unternehmen stehen, können als potentielle Adressaten von
Abschlüssen berücksichtigt werden (Publizitätspolitik i.w.S.).
Quelle:
in Anlehnung an Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J., Internatio-
nale Rechnungslegung (2004), S. 101 f.
Abbildung 2: Informationsbedürfnisse der verschiedenen
Jahresabschlussadressaten

__________________
14
Vgl. Meisenbacher, DStR 2004, S. 567
15
Vgl. Meyer, C., Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht (2004), S. 317
16
Vgl. Wohlgemuth, F., IFRS Bilanzpolitik und Bilanzanalyse (2007), S. 58
17
Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J., Internationale
Rechnungslegung (2004, 5. Auflage), S. 6
6
Dagegen soll die IAS / IFRS ­ Bilanz weder eine Grundlage zur
Zahlungsbemessung leisten noch soll eine Steuer- und/oder
Ausschüttungszahlung an das Ergebnis der IAS / IFRS ­ Bilanz
geknüpft werden.
14
Im Vergleich dazu werden sämtliche Vorschriften des HGB,
insbesondere auch die Bestimmungen über die Bewertung, durch
den Grundsatz des Gläubigerschutzes beherrscht. Deutlich
erkennbar wird dieses Prinzip z.B. daran, dass der Bilanzersteller
teilweise nicht erkennbare Bildung und Auflösung stiller Reserven in
Anspruch nehmen darf.
15
Insbesondere für Kapitalgeber ist es von großer Bedeutung, einen
Einblick über die tatsächliche aktuelle Lage (IAS 1.13;
Generalklausel) des Unternehmens zu nehmen. Sie sind letztendlich
diejenigen, die aufgrund der von dem Unternehmen zur Verfügung
gestellten Informationen, eine ökonomische Entscheidung zu treffen
haben. Die IAS ­ Grundsätze haben das Ziel, dass sich die
Investoren am Kapitalmarkt ein nützliches Urteil ableiten können.
Eine Darstellung dieser Art ist durch die handelsrechtlichen
Grundsätze, insbesondere aufgrund des Realisations- und
Vorsichtsprinzip nicht möglich.
16
Resultierend aus diesen
Grundsätzen kann man sagen, dass der Großteil der Adressaten viel
mehr Informationen über die künftige Lage des Unternehmens als
über dessen Vergangenheit benötigen.
17
2.3. Andere Funktionen (interne Adressaten)
,,Neben der postulierten Zielsetzung der Vermittlung entscheidungs-

__________________
18
Wohlgemuth, F., IFRS Bilanzpolitik und Bilanzanalyse (2007), S. 60
19
Vgl. Schüddekopf, C., Seminarskript Uni Hamburg (2005), S. 28
7
nützlicher Informationen sieht das IASB den Zweck des Abschlusses
darin, ,,die Ergebnisse der Verwaltung des dem Management
anvertrauten Vermögens" festzuhalten"
18
(=
Dokumentationsfunktion). Der Jahresabschluss stellt zugleich auch
ein Kontroll- und Planungsinstrument dar. Interne Interessenten sind
die Unternehmensleitung, Controller, Aufsichtsrat und Beirat, der
Abschlussprüfer, die Finanzverwaltung, die Kreditgeber,
Gesellschafter und Anteilseigner sowie Lieferanten.
Interne Adressaten der Bilanzierung
Adressat / Interessent
Erwartung / Aufgabe
Unternehmensleitung
(Geschäftsführer / Vorstand)
Dokumentation, Kontrolle,
Planung, Steuerung
Controller Kontrolle,
Planung
Aufsichtsrat / Beirat
Kontrolle, Information
Abschlussprüfer Kontrolle,
Information
Finanzverwaltung Kontrolle,
Besteuerung
(einflussreiche) Kreditgeber (Banken)
Kreditwürdigkeitsprüfung
(einflussreiche) Gesellschafter / Anteilseigner
(Großaktionäre)
Kontrolle, Information
(einflussreiche) Lieferanten
Liquiditätsprüfung
Quelle:
in Anlehnung an Küting, K. / Reuter, M., DSWR 9/2004, S. 230
Abbildung 3: Interne Adressaten des Jahresabschlusses und deren
Erwartung an die Bilanzierung
2.4. Bilanzpolitische Spielräume ­ Manipulation durch Verschleierung
der wahren Verhältnisse
Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume, die dem Anwender durch die
jeweiligen Regelungen eröffnet werden, haben entscheidenden
Einfluss auf die Erfüllung der Informationsfunktion.
19
Durch das Einsetzen bilanzpolitischer Instrumente können
ausgewiesene Abschlussdaten sowie die Höhe des ausgewiesenen

__________________
20
Vgl. Meisenbacher, DStR 2004, S. 567
21
Vgl. Meyer, C., Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht (2004), S. 317
22
Vgl. Wohlgemuth, F., IFRS Bilanzpolitik und Bilanzanalyse (2007), S. 58
23
Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J., Internationale
Rechnungslegung (2004, 5. Auflage), S. 6
8
Ergebnisses beeinflusst werden. Bezüglich der abschlusspolitischen
Instrumente kann allgemein zwischen Sachverhaltsgestaltung und
Sachverhaltsabbildung unterschieden werden.
Sachverhaltsgestaltungen sind Handlungen, die vor dem
Bilanzstichtag durchgeführt werden und ,,durch Beeinflussung des
der Bilanzierung und Bewertung zugrunde liegenden Mengen- und
Strukturgerüsts die Voraussetzung für die Inanspruchnahme anderer
bilanzpolitischer Maßnahmen schaffen".
20
Ziel dabei ist es, ein
vorgenommenes Resultat zu erzielen bzw. ein erwünschtes
Verhalten der Finanzkreise zu bewirken, d.h. es sollen faktische
Tatbestände ­ aufgrund des Vertragsfreiheitsprinzips für
rechtsgeschäftliche Sachverhaltsgestaltungen ­ neu geschaffen,
vermieden oder verändert werden, die sich auf das Bilanzergebnis
auswirken.
21
Sachverhaltsabbildungen dagegen knüpfen an vorliegende
Tatbestände nach dem Bilanzstichtag an und erreichen eine
Beeinflussung der Darstellung im Jahresabschluss.
22
Sie lassen sich
in formelle und materielle Abbildungen unterteilen, wobei die
erstgenannte keinen Einfluss auf die Bilanzsumme oder das
Jahresergebnis hat.
23
Die materielle Sachverhaltsabbildung befasst
sich mit den Ansatz- und Bewertungsvorschriften, die durch den
Standardsetter geregelt wurden. Diese bestehen überwiegend aus
Wahlrechten als auch Ermessenspielräumen.
Diese Wahlrechte und Ermessensspielräume bestehen unter
anderem zwingend aus unbestimmten Rechtsbegriffen, die der
Gesetzgeber bzw. der Standardsetter erschaffen hat. Erst durch die

__________________
24
Wohlgemuth, F., IFRS: Bilanzpolitik und Bilanzanalyse (2007), S.64
25
Vgl. Wohlgemuth, F., IFRS: Bilanzpolitik und Bilanzanalyse (2007), S. 68;
vgl. auch Küting, K. / Kaiser, T., Bilanzpolitik in der Unternehmenskrise
(1994), S. 12
26
Vgl. Küting, K., Bilanzierung im Spannungsfeld unterschiedlicher
Adressaten (2004), S. 606
27
Vgl. Wohlgemuth, F., IFRS: Bilanzpolitik und Bilanzanalyse (2007), S. 69
9
praktische Umsetzung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe
entstehen Wahlrechte und Ermessensspielräume.
24
2.4.1. Wahlrechte
Die Wahlrechte lassen sich in explizite (offene) Wahlrechte und in
faktische (verdeckte) Wahlrechte unterteilen. Ein explizites Wahlrecht
liegt dann vor, wenn das Unternehmen sich nach mindestens zwei
bestehenden Möglichkeiten frei entscheiden kann, wobei die eine
Alternative die Andere ausschließt. Es gibt feste Grenzen, die der
Gesetzgeber klar geregelt hat, so dass man die jeweiligen
Sachverhalte nach den Vorgaben anwenden kann bzw. soll.
25
Die Besonderheit am faktischen Wahlrecht ist, dass ihre Ausübung
selten zu informationellen Zwecken veröffentlicht werden.
26
Zudem
ist es von den externen Adressaten schwer zu überprüfen. Der
Bilanzierende prüft einen vorliegenden Sachverhalt aufgrund der ihm
vorgegebenen verschiedenen Alternativen und Einzelkriterien auf
Übereinstimmung ab. Dieses Charakteristikum macht das Wahlrecht
faktisch.
27
Es beinhaltet ein formelles gesetzliches Gebot oder
Verbot. Der Unternehmer kann demnach das Wahlrecht so ausüben,
wie es für sein Unternehmen am sinnvollsten ist.
2.4.2. Ermessensspielräume
Im Unterschied zum Wahlrecht stellen Ermessensspielräume eine
nicht ausdrücklich gegebene Gestaltungsmöglichkeit dar. Sie sind

__________________
28
Vgl. Wohlgemuth, F., IFRS: Bilanzpolitik und Bilanzanalyse (2007), S. 69 f.
29
Wohlgemuth, F., IFRS: Bilanzpolitik und Bilanzanalyse (2007), S. 70
10
zwingend, weil nur der Bilanzierende sein Unternehmen am
exaktesten einschätzen kann um folglich eine reale Publizität
darzustellen. D.h. es ist dem Unternehmer selbst überlassen,
welchen possiblen Wertansatz er wählen möchte. Dabei kann er den
Wertansatz nach seinen individuellen Vorstellungen oder
Bedürfnissen bilden. Zudem kommt noch hinzu, dass der gewählte
Wertansatz nicht zwingend aus einer Gesetzesnorm bzw. eines
Standards abgeleitet wird, sondern unter anderem auch aus dem
framework bzw. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
28
Wenn der Unternehmer nun Gebrauch von seinem
Individualspielraum macht, ist es für den externen Adressaten sehr
schwer nachvollziehbar, wie der Wertansatz zustande gekommen ist.
Man bedenke z.B. die Festlegung der Nutzungsdauer von
Vermögenswerten oder die Bemessung der Rückstellungshöhe.
,,Ermessensspielräume stellen somit ein flexibles Instrument der
Bilanzpolitik dar, über welches im Regelfall nicht berichtet werden
muss und aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden
Sachverhalte vielfach auch nicht berichtet werden kann."
29

__________________
30
Kann prinzipiell jeder Vermögenswert oder jede Schuld sein, der oder die
der Gefahr von Wertschwankungen unterliegt und vom bilanzierenden
Unternehmen explizit als abgesichert bestimmt wird.
31
Nach IAS 39.73 muss ein Sicherungsinstrument immer einen Partner
außerhalb der rechnungslegenden Einheit haben. Grundsätzlich sind dies
gemäß der Definition Finanzderivate.
32
Kuhn, S. / Scharpf, P., Rechnungslegung von Financial Instruments nach
IFRS (2006, 3. Auflage), S. 351
33
Vgl. Kuhn, S. / Scharpf, P., Rechnungslegung von Financial Instruments
nach IFRS (2006, 3. Auflage), S. 58
11
3. Abbildung von hedging ­ Strategien nach IAS 39
,,
Hedging
ist eine Form der Risikobegrenzung, bei der zu einer
vorhandenen oder antizipierten Position (Grundgeschäft
30
, hedged
item) temporär ein entgegengesetztes Engagement
(Sicherungsinstrument
31
, hedging instrument) so eingegangen wird,
dass sich die fair value- bzw. cash flow ­ Änderungen (Verluste und
Gewinne) aus beiden Geschäften bei Marktpreisänderungen
(annähernd) kompensieren."
32
, wobei die Ansprüche und
Verpflichtungen aus den Sicherungsinstrumenten denen aus dem
Grundgeschäft entgegengesetzt werden.
Die bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen ist im
IAS 39 geregelt, der spezielle Rechnungslegungsvorschriften
beinhaltet und gleichermaßen für Unternehmen der Kredit-,
Finanzdienstleistungs- und Versicherungswirtschaft als auch für
Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen gilt.
33
Typische
Beispiele für Derivate im Sinne von IAS 39 sind forwards, swaps,
futures und options, die in diesem Teil der vorliegenden Arbeit in
Beispielen eingesetzt werden.
Zudem werden die Ansprüche an Grund- und
Sicherungsinstrumente, als auch die sonstigen restriktiven
Anforderungen dargestellt, die Voraussetzung für die bilanzielle
Abbildung als hedge accounting nach IAS 39 sind. Ferner wird in
diesem Teil der Arbeit erläutert, wie die Effektivität einer
Sicherungsbeziehung zu messen ist und welche Möglichkeiten

__________________
34
Vgl. Schmidt, M., Rechnungslegung von Finanzinstrumenten (2005), S.
242
35
Vgl. Schwarz, C., Derivative Finanzinstrumente und hedge accounting
(2006), S. 211; vgl. auch Kuhn, S. / Scharpf, P., Rechnungslegung von
Financial Instruments nach IFRS (2006, 3. Auflage), S. 352 f.
36
Vgl. Schwarz, C., Derivative Finanzinstrumente und hedge accounting
(2006), S. 210
37
Vgl. Kuhn, S. / Scharpf, P., Rechnungslegung von Financial Instruments
nach IFRS (2006, 3. Auflage), S. 179
12
es dazu gibt. Außerdem wird ­ unter kritischer Würdigung ­
untersucht, wann sich die fair value option rentiert, welche wiederum
eine Alternative zu den 3 Basistypen der Sicherungsbeziehungen
darstellt.
3.1. Erfordernis und Zulässigkeit spezieller hedge accounting ­
Vorschriften
Die Aufgabe des hedge accounting ist es, die unterschiedlichen
Bewertungskonzeptionen in Bezug auf die Sicherung anzupassen.
34
Der IAS 39 schreibt ein sogenanntes gemischtes Modell (mixed
model approach) vor, d.h. dass im Rahmen der Folgebewertung der
verschiedenen Bewertungsklassen unterschiedliche Wertmaßstäbe
heranzuziehen sind (vgl. Abb. 4, S. 14).
35
Der Grund dafür ist, dass
ohne die speziellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
IAS 39 das Bild über die tatsächliche Lage des Unternehmens nicht
zur Geltung gebracht wird.
36
Ohne diese Regelungen würde der
Kompensationseffekt aus der Sicherung weder in die Bilanz noch in
die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass sämtliche Derivate nach IAS
39 im Jahresabschluss zu bilanzieren sind und zwar unabhängig
davon, ob die Marktwerte gestiegen oder gefallen sind.
37
Dies ist ein
wichtiger Unterschied in Bezug auf die handelsrechtliche
imparitätische Behandlung, in dem der Erfolg aus der Bewertung
nicht kompensiert werden kann, sobald Gewinne aus dem Grund-

__________________
38
Vgl. Schwarz, C., Derivative Finanzinstrumente und hedge accounting
(2006), S. 156 ff.
39
Handelswerte werden zwingend gemäß IAS 39.9 der Kategorie
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, die erworben
wurden, um sie kurzfristig wieder zu veräußern.
40
Im Rahmen der grundlegenden Überarbeitungen von IAS 39, die am
17.12.2003 veröffentlicht wurde, hatte der IASB erstmals eine fair value
option vorgesehen, wonach sämtliche finanzielle Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als at fair value
through profit or loss designiert werden konnten.
41
Vgl. Schmidt, M. / Pittroff, E. / Klingels, B., Finanzinstrumente nach IFRS
(2007), S. 30
42
Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J., Internationale
Rechnungslegung (2004, 5. Auflage), S. 487 f.
43
Aktiva: Kassenbestand, andere flüssige Mittel sowie Eigenkapitaltitel
anderer Unternehmen, Rechte auf flüssige Mittel und Eigenkapitaltitel
anderer Unternehmen, Rechte, die den vorteilhaften Austausch von
Finanzinstrumenten garantieren.
Passiva: Verpflichtung, flüssige Mittel an einen externen Vertragspartner
zu liefern, Tausch von Finanzinstrumente mit dem externen
Vertragspartner zu ungünstigen Bedingungen.
13
oder Sicherungsgeschäft resultieren.
38
Das hat zur Folge, dass durch
die isolierte Anwendung der Abbildungsregeln die Darstellung über
die Lage des Unternehmens ­ abhängig davon, welcher
Erstbewertung das Grundgeschäft zuzuordnen ist ­ sich unweigerlich
verzerrt. Es liegt es daran, dass die Folgebewertung für sämtliche
Derivate grundsätzlich mit dem fair value zu bewerten ist, da sie der
Bewertungsklasse held for trading
39
zuzuordnen ist, die wiederum
eine Unterkategorie der Bewertungsklasse at fair value through profit
or loss
40
darstellt.
41
Der Ansatz von Finanzinstrumenten hat nach IAS 39.14 immer dann
zu erfolgen, wenn das bilanzierende Unternehmen Partei eines
Vertrages wird, der zu einem Finanzinstrument führt. Sie sind (bei
der Erstbewertung) gem. IAS 39.43 mit dem beizulegenden Zeitwert
zu bewerten.
42
Sobald ein Vermögenswert
43
bei der Erstbewertung der
Bewertungsklasse at fair value through profit or loss zugeordnet wird
(Handelsaktiva und ­passiva einschließlich sämtlicher Derivate, die
nicht wirksam als Sicherungsinstrumente eingesetzt sind), ist dieser

__________________
44
Vgl. Kuhn, S. / Scharpf, P., Rechnungslegung von Financial Instruments
nach IFRS (2006, 3. Auflage), S. 352
45
Finanzinstrumente, die weder bis zu Endfälligkeit noch für spekulative
Zwecke gehalten werden.
46
Vgl. Schwarz, C., Derivative Finanzinstrumente und hedge accounting
(2006), S. 211
47
Vgl. Kuhn, S. / Scharpf, P., Rechnungslegung von Financial Instruments
nach IFRS (2006, 3. Auflage), S. 354
14
nach IAS 39.46 zum fair value erfolgswirksam zu bewerten.
44
Die
Bewertungskategorien, die eine Bewertung zu (fortgeführten)
Anschaffungskosten vorsehen, schlägt sich weder in der Bilanz noch
in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder, wobei die Kategorie
available for sale
45
den Bilanzansatz beeinflusst, nicht aber die
Gewinn- und Verlustrechnung.
46
Bewertungsklassen der Finanzinstrumente
loans and
receivables
held to maturity
investments
available for sale
financial assets
other liabilities
financial assets or
liabilities at fair value
through profit or loss;
Kurz: at fair value
Folgebewertung
(Fortgeführte)
Anschaffungskosten
(Fortgeführte)
Anschaffungskosten
fair value
(erfolgsneutral)
(Fortgeführte)
Anschaffungskosten
fair value
(erfolgswirksam)
Quelle:
in Anlehnung an Schwarz, C., Derivate Finanzinstrumente und
hedge accounting (2006), S. 211
Abbildung 4: Die Folgebewertung der Finanzinstrumente nach IAS 39
Ohne die Regelungen zum hedge accounting wäre es nicht möglich,
die Bewertungsinkongruenzen zwischen Grund- und
Sicherungsgeschäft zu beseitigen. Eine ,,bloße" Anwendung des
mixed model approach würde zu ökonomisch nicht gerechtfertigten
Ergebnisschwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
führen.
47
Dies würde immer dann vorliegen, wenn die Kompensation
der gegenläufigen Wertänderungen von Grund- und
Sicherungsgeschäft der Kategorie at fair value einerseits und ein

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836604710
DOI
10.3239/9783836604710
Dateigröße
640 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Worms – Wirtschaftswissenschaften, Studiengang Steuerwesen
Erscheinungsdatum
2007 (August)
Note
2,3
Schlagworte
hedging international accounting standards bilanz hedge bilanzpolitik derivate steuerwesen
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