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Private Rente - aber wie?

Kritische Würdigung der aktuellen Möglichkeiten

©2007 Bachelorarbeit 49 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Kaum ein Thema bewegt derzeit die Finanzberatung und auch die öffentliche Diskussion und Politik mehr als die private Alterssicherung. Fast täglich sind neue Meldungen über mögliche Reformschritte und deren Auswirkungen zu verzeichnen.
An den Finanzmärkten wird eine nahezu unüberschaubare Menge an Anlageformen zur privaten Alterssicherung angeboten. Diese macht es für den potentiellen Vorsorger fast unmöglich, die individuell beste Anlageform oder die beste Kombination aus mehreren Anlageformen zu finden.
Die vorliegende Arbeit systematisiert die am Markt auftretenden Anlageformen, beschreibt diese und nimmt anschließend eine Bewertung vor. Dabei fließen mehrere Bewertungskriterien in die Gesamtbeurteilung ein. Ein besonderes Augenmerk ist auf die staatliche Förderung gerichtet.
Weiterhin wird dargestellt, warum Wohneigentum zur Alterssicherung beiträgt und wie durch eine Photovoltaik-Anlage ein Liquiditätszufluss aus einer Immobilie erzielt werden kann.
Im Ergebnis wird die Vorteilhaftigkeit von staatlich geförderten Anlageformen begründet, gleichzeitig werden jedoch auch die Vorteile von nicht geförderten Anlagen aufgezeigt.
Für die Vielzahl der heutigen Rentner besteht die Altersversorgung im Wesentlichen aus der gesetzlichen Rente, die in der Regel auch zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht.
Die demographische Entwicklung der letzten Jahrzehnte erforderte mehrere Rentenreformen (Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors, Koppelung an die Entwicklung der Nettolöhne, Erhöhung des Renteneintrittalters), die immer das Ziel hatten, die gesetzliche Rente im Umlageverfahren finanzierbar zu halten. Auch die Änderungen bei der Besteuerung der Renten reduzierten im Ergebnis die Nettorenten, ebenso wie die Pflicht zur Zahlung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Im Ergebnis stiegen die Renten in den letzten Jahren nicht mehr, so dass die Inflation die Kaufkraft der Rente sukzessive minderte. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die gesetzliche Rente für heute Erwerbstätige nicht mehr ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Die immer älter werdende Bevölkerung Deutschlands führt somit zunehmend zu Finanzierungsproblemen bei dem in der staatlichen Rente vorherrschenden Umlageverfahren.
In der vorliegenden Arbeit sollen in Kapitel 2 zunächst verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersversorgung vorgestellt werden. Anschließend werden in Kapitel 3 Vergleichskriterien […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Matthias Basile
Beurteilung ausgewählter Anlageformen zur privaten Alterssicherung
ISBN: 978-3-8366-0423-9
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe, Bonn, Deutschland, Bachelorarbeit,
2007
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

I
Kurzfassung
Kaum ein Thema bewegt derzeit die Finanzberatung und auch die öffentliche Dis-
kussion und Politik mehr als die private Alterssicherung. Fast täglich sind neue Mel-
dungen über mögliche Reformschritte und deren Auswirkungen zu verzeichnen.
An den Finanzmärkten wird eine nahezu unüberschaubare Menge an Anlageformen
zur privaten Alterssicherung angeboten. Diese macht es für den potentiellen Vorsor-
ger fast unmöglich, die individuell beste Anlageform oder die beste Kombination aus
mehreren Anlageformen zu finden.
Die vorliegende Arbeit systematisiert die am Markt auftretenden Anlageformen, be-
schreibt diese und nimmt anschließend eine Bewertung vor. Dabei fließen mehrere
Bewertungskriterien in die Gesamtbeurteilung ein. Ein besonderes Augenmerk ist auf
die staatliche Förderung gerichtet.
Weiterhin wird dargestellt, warum Wohneigentum zur Alterssicherung beiträgt und
wie durch eine Photovoltaik-Anlage ein Liquiditätszufluss aus einer Immobilie erzielt
werden kann.
Im Ergebnis wird die Vorteilhaftigkeit von staatlich geförderten Anlageformen be-
gründet, gleichzeitig werden jedoch auch die Vorteile von nicht geförderten Anlagen
aufgezeigt.

III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ... III
Abbildungsverzeichnis ... V
1
Demographie bedingt die Notwendigkeit der privaten Alterssicherung ... 1
2
Produkte zur privaten Alterssicherung ... 3
2.1 Die staatliche Förderung der Altersvorsorge ... 4
2.2 Kapitalbildende Versicherungen... 9
2.3 Beteiligungen und gewerbliche Einkünfte ... 11
2.4 Bankanlagen ... 13
2.5 Immobilien... 14
3
Beurteilung der Anlageformen... 17
3.1 Definition der Kriterien... 17
3.2 Staatlich geförderte Anlageformen... 19
3.3 Kapitalbildende Versicherungen... 22
3.4 Geschlossene Fonds ... 24
3.5 Offene Fonds ... 25
3.6 Gewerbliche Einkünfte ... 27
3.7 Bankanlagen ... 31
3.8 Immobilien... 33
4
Zusammenfassende Beurteilung ... 39
5
Literaturverzeichnis ... 41

V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Kaufkraftverlust der Rente durch Inflation... 1
Abbildung 2: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland... 2
Abbildung 3: Übersicht über mögliche Maßnahmen zur Alterssicherung ... 3
Abbildung 4: Anforderungen an Altersvorsorgeverträge nach § 1 Abs. 1 AltZertG... 4
Abbildung 5: Die sukzessive Einführung der nachgelagerten Besteuerung ... 6
Abbildung 6: Übersicht über marktübliche Beteiligungsformen... 12
Abbildung 7: Mietsteigerungen verknappen Kaufkraft ... 15
Abbildung 8: Renditevergleich deutsche Renten, Aktien, Immobilien... 25
Abbildung 9: Renditeberechnung nach Interner Zinsfuß-Methode ... 29
Abbildung 10: Darstellung der Barwerte ... 30
Abbildung 11: Umlaufrendite 10 Jahre; Stand: 05.04.2007 ... 32
Abbildung 12: Renditeberechnung nach Interner Zinsfuß-Methode ... 34
Abbildung 13: Kumulierter barwertiger Vorteil des Eigenheims ... 35

1
1
Demographie bedingt die Notwendigkeit der privaten Alterssicherung
Für die Vielzahl der heutigen Rentner besteht die Altersversorgung im Wesentlichen
aus der gesetzlichen Rente, die in der Regel auch zur Deckung des Lebensunterhal-
tes ausreicht.
Die demographische Entwicklung der letzten Jahrzehnte erforderte mehrere Renten-
reformen (Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors
1
, Koppelung an die Entwicklung der
Nettolöhne, Erhöhung des Renteneintrittalters
2
), die immer das Ziel hatten, die ge-
setzliche Rente im Umlageverfahren finanzierbar zu halten.
3
Auch die Änderungen
bei der Besteuerung der Renten
4
reduzierten im Ergebnis die Nettorenten, ebenso
wie die Pflicht zur Zahlung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Abbildung 1: Kaufkraftverlust der Rente durch Inflation
unverändert entnommen: Deutsches Institut für Altersvorsorge, www.dia-vorsorge.de
Im Ergebnis stiegen die Renten in den letzten Jahren nicht mehr, so dass die Inflati-
on die Kaufkraft der Rente sukzessive minderte
5
. Im Ergebnis führt dies dazu, dass
1
Vgl. Ottnad/Wahl (2005), S. 27.
2
Vgl. Ottnad/Schnabel (2006), S. 17 ff. und 63, insbesondere auch zur finanziellen Lage der gesetzli-
chen Rentenversicherung.
3
Vgl. Deutsches Institut für Altersvorsorge (2000), S. 5 und Schnabel (b), S. 3.
4
Vgl. Deutsches Institut für Altersvorsorge (2000), S. 11.
5
Vgl. Abbildung 1.

2
die gesetzliche Rente für heute Erwerbstätige nicht mehr ausreichen wird, um den
gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Die immer älter werdende Bevölkerung Deutschlands
6
führt somit zunehmend zu
Finanzierungsproblemen bei dem in der staatlichen Rente vorherrschenden Umlage-
verfahren.
Abbildung 2: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland
unverändert entnommen: Deutsches Institut für Altersvorsorge, www.dia-vorsorge.de
In der vorliegenden Arbeit sollen in Kapitel 2 zunächst verschiedene Möglichkeiten
der privaten Altersversorgung vorgestellt werden. Anschließend werden in Kapitel 3
Vergleichskriterien eingeführt und die vorher genannten Anlageformen beurteilt.
Abschließend erfolgt in Kapitel 4 eine Zusammenfassung der Ergebnisse mit Hand-
lungsempfehlungen.
6
Vgl. Abbildung 2.

3
2
Produkte zur privaten Alterssicherung
Zur privaten Altersversorgung sind prinzipiell alle Maßnahmen geeignet, die entwe-
der zu Einnahmen im Rentenalter führen, einen Kapitalstock aufbauen oder die re-
gelmäßigen Ausgaben in der Ruhestandsphase reduzieren. Einen Überblick über
mögliche Anlageformen und die für diese Anlageformen mögliche staatliche Förde-
rung gibt Abbildung 3.
Abbildung 3: Übersicht über mögliche Maßnahmen zur Alterssicherung
In der Literatur wird private Altersvorsorge häufig gleichgesetzt mit staatlich geförder-
ten Anlagen im Sinne des Altersvermögensgesetzes AVmG (so genannte ,,Riester-
Rente"). Dieser Definition folgt die vorliegende Arbeit nicht. Vielmehr werden alle in
Abbildung 3 beschriebenen Maßnahmen als Möglichkeiten zur Alterssicherung be-
trachtet und in der Folge beschrieben.
Die staatliche Förderung ist jedoch ein wichtiger Einflussfaktor und soll daher in die
Klassifizierung der Möglichkeiten zur privaten Alterssicherung mit einfließen.
Anlageformen zur privaten Alterssicherung
allgemein
Staatliche Förderung
Kapitalbildende Versicherungen
Wertpapiere/Fonds
Bankanlagen
Immobilien
Beteiligungsmodelle
AVmG, AltEinkG, bAV
AVmG, AltEinkG, bAV
AVmG, AltEinkG
AVmG
---
Gewerbliche Einkünfte
---

4
2.1
Die staatliche Förderung der Altersvorsorge
Altersvorsorgeprodukte werden durch das seit 2002 gültige Altersvermögensgesetz
explizit gefördert. Die Förderung besteht bei der privaten Altersvorsorge zunächst
aus Zuschüssen
7
. Hinzu kommt die einkommenssteuerliche Abzugsfähigkeit der
Beiträge als Sonderausgaben
8
. Dies führt im Ergebnis zu einer nachgelagerten Be-
steuerung.
9
Die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten müssen ihre Produkte nach dem Alters-
vorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz AltZertG von der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht zertifizieren lassen. Bei dieser Zertifizierung wird überprüft, ob
die Produkte allen Anforderungen des § 1 AltZertG gerecht werden.
Kriterium
Anforderung
Rente
Lebenslang
Geschlechtsunabhängig
Nicht vor 60. Lebensjahr oder mit Beginn der Leistung
aus gesetzlichem Alterssicherungssystem
Weitere mögliche
Vertragsbestandteile
Leistungen bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, Dienstunfä-
higkeit oder Absicherung von Hinterbliebenen
Kapitalerhalt
Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die
eingezahlten Beiträge abzgl. der Kosten für die oben genann-
ten weiteren Vertragsbestandteile zur Verfügung stehen.
10
Kosten
Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf mindes-
tens 5 gleiche Jahresbeträge oder Abzug als Prozentsatz
vom Beitrag
Flexibilität
Beitragsfreie Vertragsfortführung
Übertrag auf anderen Altersvorsorgevertrag mit 3 Mona-
ten Kündigungsfrist
Nutzung des Kapitals zur Schaffung von selbstgenutztem
Wohneigentum
11
Abbildung 4: Anforderungen an Altersvorsorgeverträge nach § 1 Abs. 1 AltZertG
7
Vgl. §§ 79 ff. EStG.
8
Vgl. § 10a EStG.
9
Vgl. Schnabel (2004), S. 8.
10
Vgl. Bundesministerium für Finanzen (2005a), S. 15.
11
Vgl. Bundesministerium für Finanzen (2005a), S. 33.

5
Förderfähige Produkte sind Banksparpläne, Fondssparpläne und Versicherungen.
12
Bemerkenswert ist die notwendige Kapitalgarantie für die eingezahlten Beiträge, die
insbesondere bei Fondssparplänen
Regelungen notwendig macht, die das einge-
zahlte Kapital von der Abhängigkeit von den Kapitalmärkten löst.
Als weitere Besonderheit ist zu erwähnen, dass das in Altersvorsorgeverträgen an-
gesparte Kapital für die Schaffung von Wohneigentum entnommen werden darf.
13
Dadurch trägt der Gesetzgeber der besonderen Bedeutung des Wohneigentums für
die Alterssicherung Rechnung. Auch diese Arbeit widmet dem Immobilienvermögen
einen eigenen Abschnitt.
Das Altersvermögensgesetz regelt neben der Produktgestaltung auch die Anspar-
und Auszahlungsmodalitäten der Verträge. Das Gesetz regelt sowohl Mindest-
14
als
auch Maximalbeiträge
15
und legt fest, welcher Kapitalanteil in einer Summe ausge-
zahlt werden darf
16
.
Eine weitere Möglichkeit wurde durch das Alterseinkünftegesetz mit Gültigkeit ab
2005 geschaffen. Das Alterseinkünftegesetz regelt im Wesentlichen die Besteuerung
von Renten und auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen für Altersvorsor-
geverträge. Durch die Neuregelung des Sonderausgabenabzuges
17
können Beiträge
zu privaten kapitalgedeckten Rentenversicherungen steuerlich geltend gemacht
werden, wenn diese den Anforderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG entsprechen.
Diese Rentenversicherungen sind mittlerweile als ,,Rürup-Rente" bekannt und sind in
der Handhabung der gesetzlichen Rente angeglichen. Demnach muss das Kapital
als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Eine Beleihung, Abtretung oder Verfü-
gung vor dem Rentenalter (frühestens zum 60. Lebensjahr) sind nicht möglich.
18
12
Vgl. § 1 Abs. 2 AltZertG.
13
Vgl. Datz (2003), S. 64 ff.
14
Vgl. § 86 Abs. 1 EStG.
15
Vgl. § 10a Abs. 1 EStG.
16
Vgl. §1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG.
17
Vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG.
18
Vgl. Heuchert (2006), S. 177 und Bundesministerium für Finanzen (2005b), S. 13.

6
Der maximale abzugsfähige Beitrag liegt bei 20.000,00 pro Person. Darauf ange-
rechnet werden auch die Beiträge in die gesetzliche Rente oder zu berufsständi-
schen Versorgungswerken.
Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde die so genannte Günstigerprüfung abge-
schafft, die bisher oftmals dazu führte, dass Beiträge in entsprechende Rentenversi-
cherungen keine steuermindernde Wirkung hatten.
19
Die Abzugsfähigkeit der Vorsorgebeiträge
20
und die Besteuerung der Renten wurden
beginnend mit dem Kalenderjahr 2005 sukzessive eingeführt und führen zur nachge-
lagerten Besteuerung der Rente. Die Auswirkungen sind in Abbildung 5 dargestellt.
21
Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde der Anbieterkreis für abzugsfähige Al-
tersvorsorgeverträge erweitert
22
, so dass nun auch Beiträge in Banksparpläne und
Fondssparpläne abzugsfähig sind.
50
55
60
65
70
75
80
85
90
95
100
2005
2010
2015
2020
2025
2030
2035
2040
%
abzugsfähiger Anteil
der Beiträge
steuerpflichtiger
Anteil der Rente
Abbildung 5: Die sukzessive Einführung der nachgelagerten Besteuerung
Neben diesen Möglichkeiten der privaten geförderten Altersvorsorge wird auch die
betriebliche Altersvorsorge durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge und
deren Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen (bis 2008) gefördert.
23
19
Vgl. Heuchert (2006), S. 183.
20
Vgl. § 10 Abs. 3 Sätze 4 und 6.
21
Vgl. Schnabel (2004), S. 5-8.
22
Vgl. Deutscher Bundestag (2006), S. 8 und 42 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 2d EStG.
23
Vgl. § 3 Nr. 63 EStG.

7
Seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch, Teile ihres Gehaltes vom
Arbeitgeber in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen zu lassen (sog. Entgeltum-
wandlung, arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung)
24
, wobei der Ar-
beitgeber das Recht hat, sowohl den Durchführungsweg als auch den Vertragspart-
ner zu bestimmen.
Die betriebliche Altersversorgung unterscheidet sich von der privaten Altersversor-
gung durch die Mitverpflichtung des Arbeitgebers. Während bei der privaten Alters-
versorgung nur der Vertragspartner leistungspflichtig ist, wird bei der betrieblichen
Altersversorgung auch der Arbeitgeber verpflichtet, entweder eine Leistung zu garan-
tieren oder eine Beitragszusage einzuhalten.
25
Als Vertragsform kommen fünf Durchführungswege in Betracht, die in der Folge
näher beschrieben werden.
Bei Direktzusagen verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine gewisse Leis-
tung direkt, also ohne Einschaltung eines externen Versorgungsträgers. Somit wer-
den keine Beiträge eingezahlt, sondern der Arbeitgeber bildet entsprechende Pensi-
onsrückstellungen.
26
Der Arbeitnehmer ist nicht allein auf die Zahlungsfähigkeit des
Arbeitgebers angewiesen, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beiträge in den Pensi-
ons-Sicherungs-Verein einzuzahlen, um das Insolvenzrisiko auszuschließen.
27
Da
die Direktzusage für den Arbeitnehmer während der Erwerbszeit keine finanziellen
Auswirkungen hat
28
, wird dieser Durchführungsweg in dieser Arbeit nicht weiter ver-
tieft.
Bei den anderen Durchführungswegen (Unterstützungskasse, Pensionskasse,
Direktversicherung, Pensionsfonds) bedient sich der Arbeitgeber einer externen
Versorgungseinrichtung, an die er Beiträge überweist. Da diese Beiträge häufig aus
einer Gehaltsumwandlung stammen und somit eine Parallele zur privaten Alterssi-
cherung besteht, werden diese Durchführungswege in dieser Arbeit berücksichtigt.
24
Vgl. § 1a BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung).
25
Vgl. Pluskota (2001), S. 76 f.
26
Vgl. Gigl (2003), S. 42.
27
Vgl. Gigl (2003), S. 40.
28
Vgl. Pluskota (2001), S. 83.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836604239
DOI
10.3239/9783836604239
Dateigröße
472 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn – Studiengang Bachelor of Finance
Erscheinungsdatum
2007 (Juli)
Note
1,7
Schlagworte
deutschland private altersversorgung altersvorsorge rente versicherung photovoltaik förderung
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Titel: Private Rente - aber wie?
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