Zusammenfassung
Inhaltsangabe:Problemstellung:
Ein Temperaturanstieg um 6,4 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 und ein Ansteigen des Meeresspiegels um 79 cm, das sagt das schlimmste der insgesamt sechs Szenarien des neuen UN-Klimaberichtes aus, der am 2. Februar 2007 vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) in Paris veröffentlicht wurde. Danach gehen die Wissenschaftler davon aus, dass der weltweite Temperaturanstieg sehr wahrscheinlich vom Menschen verursacht worden ist. Die Wissenschaftlervereinigung Royal Society geht sogar in ihren Berechnungen einen Schritt weiter nach deren Aussagen könnten sich die Folgen des Klimawandels auf bis zu zwanzig Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes belaufen. Um dem entgegen zu steuern, müsste derzeit rund ein Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes ausgegeben werden. Sonst, so mahnen die Wissenschaftler, stehen uns über 100 Millionen von Obdachlosen infolge von Überschwemmungen bevor sowie enorme Wasserknappheit, Trockenheit, Dürren und ein Artensterben von einem noch nie da gewesenen Ausmaß mit vierzig Prozent. Eine Möglichkeit, um die Treibhausgasemissionen einzudämmen, findet sich in dem marktwirtschaftlichen Instrument des Emissionshandels wieder. Mit Hilfe von verbrieften Verschmutzungsrechten soll die Emission der Treibhausgase teurer gemacht werden.
Gegenstand dieser Arbeit ist es, die Notwendigkeit aufzuführen, warum ein Emissionshandelssystem geschaffen wurde. Dabei soll vor allem deutlich werden, dass dieses umweltpolitische Instrument keine willkürliche finanzielle Belastung der Unternehmen zum Ziel hat, sondern vielmehr der dringende klimarelevante Handlungsbedarf ein Einschreiten seitens der Politik erfordert. Vor diesem Hintergrund werden auch ökonomische Lösungsansätze diskutiert, die geeignet erscheinen, Umweltprobleme zu eruieren.
Es wird ein Überblick über die wichtigsten Klimakonferenzen gegeben, die für die Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Kyoto-Protokolls von Bedeutung waren. Dabei werden auch die Ergebnisse der aktuellen Klimakonferenz von Nairobi vorgestellt. Vor dem Hintergrund, dass das Kyoto-Protokoll Ende 2012 ausläuft, wird ein Alternativmodell vorgestellt, das aufzeigt, wie eine Weiterentwicklung aussehen könnte und wie ein möglichst großer Teilnehmerkreis erreicht wird, der auch die Entwicklungsländer mit einbezieht.
Ziel der Arbeit ist es, eine Übersicht über den nationalen Emissionshandel zu geben, angefangen von seiner gesetzlichen Entstehung bis hin zu der […]
Ein Temperaturanstieg um 6,4 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 und ein Ansteigen des Meeresspiegels um 79 cm, das sagt das schlimmste der insgesamt sechs Szenarien des neuen UN-Klimaberichtes aus, der am 2. Februar 2007 vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) in Paris veröffentlicht wurde. Danach gehen die Wissenschaftler davon aus, dass der weltweite Temperaturanstieg sehr wahrscheinlich vom Menschen verursacht worden ist. Die Wissenschaftlervereinigung Royal Society geht sogar in ihren Berechnungen einen Schritt weiter nach deren Aussagen könnten sich die Folgen des Klimawandels auf bis zu zwanzig Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes belaufen. Um dem entgegen zu steuern, müsste derzeit rund ein Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes ausgegeben werden. Sonst, so mahnen die Wissenschaftler, stehen uns über 100 Millionen von Obdachlosen infolge von Überschwemmungen bevor sowie enorme Wasserknappheit, Trockenheit, Dürren und ein Artensterben von einem noch nie da gewesenen Ausmaß mit vierzig Prozent. Eine Möglichkeit, um die Treibhausgasemissionen einzudämmen, findet sich in dem marktwirtschaftlichen Instrument des Emissionshandels wieder. Mit Hilfe von verbrieften Verschmutzungsrechten soll die Emission der Treibhausgase teurer gemacht werden.
Gegenstand dieser Arbeit ist es, die Notwendigkeit aufzuführen, warum ein Emissionshandelssystem geschaffen wurde. Dabei soll vor allem deutlich werden, dass dieses umweltpolitische Instrument keine willkürliche finanzielle Belastung der Unternehmen zum Ziel hat, sondern vielmehr der dringende klimarelevante Handlungsbedarf ein Einschreiten seitens der Politik erfordert. Vor diesem Hintergrund werden auch ökonomische Lösungsansätze diskutiert, die geeignet erscheinen, Umweltprobleme zu eruieren.
Es wird ein Überblick über die wichtigsten Klimakonferenzen gegeben, die für die Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Kyoto-Protokolls von Bedeutung waren. Dabei werden auch die Ergebnisse der aktuellen Klimakonferenz von Nairobi vorgestellt. Vor dem Hintergrund, dass das Kyoto-Protokoll Ende 2012 ausläuft, wird ein Alternativmodell vorgestellt, das aufzeigt, wie eine Weiterentwicklung aussehen könnte und wie ein möglichst großer Teilnehmerkreis erreicht wird, der auch die Entwicklungsländer mit einbezieht.
Ziel der Arbeit ist es, eine Übersicht über den nationalen Emissionshandel zu geben, angefangen von seiner gesetzlichen Entstehung bis hin zu der […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Anja Sternitzke
Darstellung des nationalen Emissionshandels unter besonderer Berücksichtigung der
flexiblen Kyoto Mechanismen
ISBN: 978-3-8366-0402-4
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Technische Fachhochschule Wildau, Wildau, Deutschland, Diplomarbeit, 2007
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany
Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis... I
Abbildungsverzeichnis ... III
Abkürzungsverzeichnis ...V
A.
Einführung... 1
I.
Ziel und Gang der Arbeit... 1
II.
Entwicklung des Klimawandels... 3
B.
Ökonomische Ansätze zur Lösung von Umweltproblemen ... 7
I.
Ansatz nach Arthur Cecil Pigou ... 7
II.
Standard-Preis-Ansatz von Baumol und Oates ... 8
III.
Coase-Theorem ... 8
IV.
Bewertung der ökonomischen Ansätze... 9
C.
Politische und rechtliche Rahmenbedingungen... 11
I.
Verfassungsrechtliche Einordnung ... 11
II.
Von den Klimakonferenzen bis hin zu einer Klimaschutzpolitik ... 11
1.
Kyoto-Protokoll ... 13
a)
Wirksamkeit des Kyoto-Protokolls ... 15
b)
Kyoto-Plus-Modell... 17
2.
Klimakonferenz von Nairobi ... 19
III.
Instrumente der Umweltpolitik, angewandt auf den Emissionshandel ... 20
IV.
EU-Richtlinie... 22
V.
Nationale Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie... 23
1.
Treibhausgasemissionshandelsgesetz ... 24
2.
Zuteilungsgesetz 2007 ... 26
3.
Zuteilungsverordnung 2007... 28
D.
Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland ... 29
I.
Nationaler Allokationsplan ... 29
1.
Makroplan... 29
2.
Mikroplan... 30
3.
Zuteilungssysteme... 31
a)
Zuteilungsregeln ... 33
b)
Sonderzuteilungsregeln... 34
II.
Zuteilungsverfahren ... 35
1.
Betriebseinstellung ... 37
2.
veränderte Produktionsmenge ... 38
Inhaltsverzeichnis
II
3.
nachträgliche Überprüfung ... 39
4.
Opt-in- und Opt-out-Regelungen... 39
III.
Zuteilung und Abgabe von Emissionsberechtigungen ... 40
1.
Banking ... 40
2.
Borrowing ... 40
3.
Leitlinien zur Überwachung und Berichterstattung... 41
4.
Kontrolle des Emissionsberichtes ... 42
5.
Sanktionen ... 43
E.
Ökonomische Indikatoren des Emissionshandels ... 47
I.
Europäischer Handel mit Emissionszertifikaten... 47
II.
Bilanzielle Betrachtung des Emissionshandels... 51
1.
Rechnungslegung nach HGB... 51
2.
Rechnungslegung nach IAS und US-GAAP... 53
III.
Steuerliche Aspekte des Emissionshandels... 54
1.
Umsatzsteuerliche Beurteilung der Emissionszertifikate... 54
2.
Ertragssteuerliche Beurteilung von Emissionszertifikaten... 55
F.
Betriebliche Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland ... 57
I.
Risikomanagement anhand von Emissionszertifikaten... 57
II.
Strategische Ausrichtung des Emissionshandels ... 59
III.
Kosten des Emissionshandels ... 60
IV.
Verifizierung der Emissionsdaten... 62
G.
Projektbasierte Mechanismen des Emissionshandels ... 65
I.
Clean Development Mechanism ... 66
a)
Das Clean-Development-Mechanism-Projekt in Bolivien ... 72
b)
Das Clean-Development-Mechanism-Projekt in Indien ... 73
II.
Joint Implementation... 73
a)
Das Joint-Implementation-Projekt in Bulgarien... 77
b)
Das Joint-Implementation-Projekt in Russland... 77
III.
Kosten der Projektbasierten-Mechanismen ... 78
H.
Fazit und Ausblick ... 81
Literaturverzeichnis... 85
Abbildungsverzeichnis
III
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Treibhausgas ... 13
Abbildung 2: Allokation der Sektoren... 27
Abbildung 3: Zuteilung ... 33
Abbildung 4: Diagramm Gleichgewichtspreis ... 50
Abbildung 5: Referenzszenario... 74
Abbildung 6: Gegenüberstellung Verfahrensschritte JI-Projekte und CDM-Projekte ... 76
Abkürzungsverzeichnis V
V
Abkürzungsverzeichnis
AAU
Assigned
Amount
Units
ABl.
L
Amtsblatt
der
Europäischen
Union
Abs.
Absatz
Art.
Artikel
BGBl
Bundesgesetzblatt
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV
Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes
BMU
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
ca.
circa
CDM
Clean
Development
Mechanism
CO
2
Kohlendioxid
CER
Certified
Emission
Reduction
CERUPT
Certified Emission Reduction Procurement Tender
CH
4
Methan
COP
Conference
of
the
Parties
DEHSt
Deutsche
Emissionshandelsstelle
EEX
European
Energy
Exchange
EG
Europäische
Gemeinschaft
EGV
Vertrag
zur
Gründung
der
Europäischen Gemeinschaft
EHKostV
Emissionshandelskostenverordnung
EHRL
Emissionshandelsrichtlinie
ERU
Emission
Reduction
Units
EStG
Einkommenssteuergesetz
etc.
et cetera
EU
Europäische
Union
EUA
European
Union
Allowance
GewO
Gewerbeordnung
GG
Grundgesetz
GWh
Gigawattstunde
GWP
Global
Warming
Potential
Abkürzungsverzeichnis VI
VI
H-FCKW
Wasserstoffhaltige
Fluorchlorkohlenwasserstoffe
HGB
Handelsgesetzbuch
HWWA Hamburgisches
Welt-Wirtschafts-Archiv
IAS
International
Accounting
Standards
IASB
International
Accounting
Standard
Board
IDW
Institut
der
Wirtschaftsprüfer
e.
V.
IFRIC
International
Financial
Reporting
Interpretations
Commitee
IFRS
International
Financial
Reporting
Standards
i.
H.
in
Höhe
IPCC
Intergovernmental
Penal
on
Climate
Change
JI
Joint
Implementation
KfW
Kreditanstalt
für
Wiederaufbau
kWh
Kilowattstunde
KWK
Kraft-Wärme-Kopplung
NAP
Nationaler
Allokationsplan
N
2
O
Distickstoffoxid
OWiG
Ordnungswidrigkeitengesetz
PDD
Projekt
Design
Dokument
RMU
Removal
Unit
S.
Seite
SF
6
Schwefelhexafluorid
StGB
Strafgesetzbuch
t Tonne
TEHG
Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetz
UNFCCC
United Nations Framework Convention on Climate
Change
UStG
Umsatzsteuergesetz
VER
Verified
Emission
Reduction
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
z. B.
zum Beispiel
ZuG
2007
Zuteilungsgesetz
2007
ZuV
2007
Zuteilungsverordnung
2007
A. Einführung
1
A. Einführung
I.
Ziel und Gang der Arbeit
Ein Temperaturanstieg um 6,4 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 und ein Ansteigen des
Meeresspiegels um 79 cm, das sagt das schlimmste der insgesamt sechs Szenarien
des neuen UN-Klimaberichtes aus, der am 2. Februar 2007 vom Intergovernmental
Panel on Climate Change (IPCC) in Paris veröffentlicht wurde.
1
Danach gehen die Wis-
senschaftler davon aus, dass der weltweite Temperaturanstieg sehr wahrscheinlich
vom Menschen verursacht worden ist. Die Wissenschaftlervereinigung Royal Society
geht sogar in ihren Berechnungen einen Schritt weiter nach deren Aussagen könnten
sich die Folgen des Klimawandels auf bis zu zwanzig Prozent des weltweiten Bruttoin-
landsproduktes belaufen. Um dem entgegen zu steuern, müsste derzeit rund ein Pro-
zent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes ausgegeben werden. Sonst, so mahnen
die Wissenschaftler, stehen uns über 100 Millionen von Obdachlosen infolge von Ü-
berschwemmungen bevor sowie enorme Wasserknappheit, Trockenheit, Dürren und
ein Artensterben von einem noch nie da gewesenen Ausmaß mit vierzig Prozent.
2
Eine
Möglichkeit, um die Treibhausgasemissionen einzudämmen, findet sich in dem markt-
wirtschaftlichen Instrument des Emissionshandels wieder. Mit Hilfe von verbrieften
Verschmutzungsrechten soll die Emission der Treibhausgase teurer gemacht werden.
Gegenstand dieser Arbeit ist es, die Notwendigkeit aufzuführen, warum ein Emissions-
handelssystem geschaffen wurde. Dabei soll vor allem deutlich werden, dass dieses
umweltpolitische Instrument keine willkürliche finanzielle Belastung der Unternehmen
zum Ziel hat, sondern vielmehr der dringende klimarelevante Handlungsbedarf ein Ein-
schreiten seitens der Politik erfordert. Vor diesem Hintergrund werden auch ökonomi-
sche Lösungsansätze diskutiert, die geeignet erscheinen, Umweltprobleme zu eruie-
ren.
1
Vgl. Online im Internet: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6367824,00.html,
Stand: 05.02.2007.
2
Vgl. Royal Society Bericht von Nicolas Stern : http://www.hm-treasury.gov.uk/media/987/6B
/Sliders_for_Launch.pdf., Stand: 30.01.2007.
A. Einführung
2
Es wird ein Überblick über die wichtigsten Klimakonferenzen gegeben, die für die Ent-
wicklung der Klimaschutzpolitik und des Kyoto-Protokolls von Bedeutung waren. Dabei
werden auch die Ergebnisse der aktuellen Klimakonferenz von Nairobi vorgestellt. Vor
dem Hintergrund, dass das Kyoto-Protokoll Ende 2012 ausläuft, wird ein Alternativmo-
dell vorgestellt, das aufzeigt, wie eine Weiterentwicklung aussehen könnte und wie ein
möglichst großer Teilnehmerkreis erreicht wird, der auch die Entwicklungsländer mit
einbezieht.
Ziel der Arbeit ist es, eine Übersicht über den nationalen Emissionshandel zu geben,
angefangen von seiner gesetzlichen Entstehung bis hin zu der betrieblichen Umset-
zung. Neben der Erläuterung der Allokation von Emissionsberechtigungen werden die
Besonderheiten des Zuteilungsverfahrens, einschließlich des Sanktionsmechanismus,
der bei Verstößen gegen die Abgabeverpflichtung greift, dargestellt. Unter anderen
werden Fragestellungen geklärt, wie der Emissionshandel optimal in das betriebliche
Risikomanagement integriert werden kann. Wie sind Emissionsberechtigungen steuer-
rechtlich zu behandeln? Was sind die Kosten für die Unternehmen, die sich aus die-
sem System ergeben?
Diese Arbeit setzt sich mit der Problematik auseinander, inwieweit sich die gewonne-
nen Erfahrungen aus der ersten Zuteilungsperiode von 2005 bis 2007 auch in die zwei-
te Zuteilungsperiode implementieren lassen. Unter diesem Aspekt werden auch die
Veränderungen, die sich gegenüber der ersten Zuteilungsperiode ergeben, erläutert.
Im letzten Abschnitt der Arbeit wird auf die flexiblen Projektmechanismen Clean Deve-
lopment Mechanism und Joint Implementation eingegangen. Es werden die Besonder-
heiten und Unterschiede der beiden Instrumente herausgearbeitet. Dabei werden sie
kritisch hinsichtlich ihres klimawirksamen Nutzens betrachtet. Um auch einen Praxis-
bezug der Mechanismen herzustellen, werden jeweils von beiden Mechanismen zwei
Projekte vorgestellt.
A. Einführung
3
II.
Entwicklung des Klimawandels
Der natürliche Treibhauseffekt macht das Leben auf unserem Planeten erst möglich,
ohne ihn würde sich eine mittlere Oberflächentemperatur von minus 18° C einstellen.
3
Die Treibhausgase bewirken eine Erhöhung dieser mittleren Temperatur der Erde um
30° C und sorgen damit für die Bewohnbarkeit im gegenwärtigen Umfang.
4
Zum natür-
lichen Treibhauseffekt tragen vor allem Wasserdampf, Kohlendioxid (CO
2
) und Wolken
bei, zusätzlich die Spurengase Methan (CH
4
), Distickstoffoxid (N
2
O), Ozon (O
3
) und
Aerosole.
5
Durch die Sonne gelangt kurzwellige Strahlung auf die Erde, die in Wärme
umgewandelt und als langwellige Strahlung reflektiert wird. Dabei dringt nur ein Teil
durch die Atmosphäre wieder zurück ins All, der andere Teil der Wärmestrahlung wird
zurück auf die Erdoberfläche reflektiert. Die Atmosphäre und die Treibhausgase, die
sich in ihr befinden, sorgen dafür, dass die langwellige Wärmestrahlung nicht passieren
kann und wieder zurück zur Erde gelangt, dadurch erwärmt sich die Erdoberfläche.
Das ist der natürliche Treibhauseffekt.
6
Es gibt noch andere natürliche Effekte, die sich ebenfalls auf das Klima auswirken, wie
zum Beispiel der Wechsel von Kalt- und Wärmezeiten mit den Änderungen der Erdum-
laufbahn um die Sonne und der dadurch bewirkten Veränderung der Sonneneinstrah-
lung. Außerdem wird der natürliche Klimawandel durch Plattentektonik und Vulkanis-
mus beeinflusst. Ein weiterer Klimaeffekt ist die Sonnenaktivität, die durch eine Bede-
ckung der Oberfläche der Sonne mit Sonnenflecken optisch sichtbar wird und in ihrer
Intensität variieren kann. Weitere Mechanismen wie die Zirkulation der Atmosphäre
oder die ozeanisch-atmosphärische Wechselwirkung, die sich in episodischen Erwär-
mungen der tropischen Ozeane äußert, wirken sich auf das Klimasystem aus.
7
Der Klimawandel ist aber nicht nur ,,hausgemacht", sondern auch eine Folge von
menschlichen Eingriffen, die es schon seit Jahrtausenden gibt. Intensiviert haben sie
sich mit Beginn der Industrialisierung, was einen signifikanten Anstieg des anthropoge-
nen
8
Treibhauseffekts zur Folge hatte. Ursächlich dafür ist unter anderem die Verbren-
nung fossiler Rohstoffe wie Erdöl, Kohle und Gas, bei der CO
2
freigesetzt wird. Auch
3
Vgl. Lucht, M./Spangardt, G., natürlicher Treibhauseffekt, 2005, S. 1.
4
Vgl. Wicke, L./Spiegel, P./Wicke-Thüs, I., Durchschnittstemperatur, 2006, S.21.
5
Ebenda.
6
Vgl. online im Internet: www.uni-konstanz.de/suedekum/treibhaus.pdf, Stand: 15.11.2006.
7
Vgl. Brockhaus, natürliche Klimaänderungen, 2006, S.165.
8
Vom Menschen verursacht.
A. Einführung
4
das rasante Bevölkerungswachstum und der daraus resultierende erhöhte Energiebe-
darf wirken sich auf das Klima aus.
9
Zu einem Anstieg der atmosphärischen CO
2
-
Konzentration trägt zudem die fortschreitende Entwaldung des Planeten bei, da die
Pflanzen und Bäume das Treibhausgas in erheblichem Maße absorbieren und damit
eine der größten Senken
10
für das CO
2
bilden. Die CO
2
-Konzentration stieg seit der
Industrialisierung Mitte des 18. Jahrhunderts um nahezu 30 Prozent an. CO
2
verbleibt
durchschnittlich 100 Jahre in der Atmosphäre.
11
Methan dagegen hat nur eine Verweil-
dauer von 10 Jahren, jedoch besitzt es eine größere Treibhauswirkung als CO
2
. Es
stammt aus Sümpfen, Mooren und Meeren sowie aus der Fermentation von Wieder-
käuern oder entsteht durch wasserbedeckte Reisfelder.
12
Eine Anreicherung der klimawirksamen Spurengase, wie unter anderen CO
2
, Methan,
FCKW, Distickstoffoxid verstärken den natürlichen Treibhauseffekt. Hinzu kommt, dass
toxische Stoffe (Gase wie z.B. Schwefeldioxid, Stickoxide oder Aerosole) die gesamte
Biosphäre schädigen und gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen.
13
Seit Beginn der systematischen Temperaturaufzeichnung im Jahre 1861 hat sich die
Durchschnittstemperatur auf der Erdoberfläche um 0,6 °C erhöht. Dieser Anstieg in
extrem kurzer Zeit kann - im Vergleich zu den natürlich bedingten Änderungen des
Treibhauseffekts auf geologischen Zeitskalen - nicht mehr als interne Klimavariabilität
interpretiert werden.
14
Auch wenn der Anstieg eher minimal erscheint, hat er weit rei-
chende Folgen. So ist zum Beispiel die Fläche des arktischen Meereises im letzten
Jahrhundert kontinuierlich zurückgegangen und auch eine Verringerung der Gletscher
ist zu verzeichnen.
15
Ein Anstieg des Meeresspiegels um rund 10 cm ist während des
letzten Jahrhunderts zu beobachten.
16
Auch beim Niederschlag konnten Veränderun-
gen gemessen werden. Vor allem in höheren Breitengraden wurde eine Nieder-
schlagszunahme, speziell im Winter, festgestellt. In der Nähe des Äquators hingegen
zeigte sich eher eine Abnahme.
Als Folgen für den Menschen seien hier die Verschlechterung der Ernährungssituation
durch den Rückgang der Nahrungsmittelproduktion, zunehmende Katastrophengefah-
ren (Überflutungen, Erdrutsche, Wirbelstürme, Waldbrände etc.), ansteigende Ge-
9
Vgl. Adam, M./Hentschke, H./Kopp-Assenmacher, Kohlendioxid, 2006, S. 1.
10
Bäume nehmen durch die Photosynthese CO
2
auf und werden daher als Senken bezeichnet.
11
Vgl. Wicke, L./Spiegel, P./Wicke-Thüs, I., CO
2
, 2006, S. 23.
12
Ebenda.
13
Vgl. Brockhaus, anthropogener Klimawandel, 2006, S. 166.
14
Vgl. Lucht, M./Spangardt, G., Temperaturanstieg, 2005, S. 3.
15
Vgl. Kromb- Kolb, H./Formayer, H., Gletscher, 2005, S.12.
16
Ebenda.
A. Einführung
5
sundheitsgefährdung und Mortalität
17
infolge von Wassermangel und die Häufung von
Epidemien genannt.
18
Allein der Umstand, dass durch die anthropogene Erwärmung
der Atmosphäre mehr Energie zur Verfügung steht und der Wasserkreislauf beschleu-
nigt wird, erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Reihe von Extremereignissen deutlich.
19
So fordern nicht mehr nur Umweltschutzverbände, sondern auch einer der größten
Rückversicherer für Versicherungsunternehmen, die Münchener Rück, wirksame Maß-
nahmen zum Klimaschutz.
20
Da eine erfolgreiche Verwirklichung derer, zu weitaus ge-
ringeren Vermeidungskosten führt, als die langzeitig betrachteten Folgekosten von
Umweltkatastrophen.
Die Adaption
21
an die sich veränderten Umweltbedingungen wird eine wesentliche
Herausforderung der jetzigen und nächsten Generationen darstellen. Sie hängt zum
einen von der regionalen Betroffenheit durch die einzelnen Klimafolgen, andererseits
von der verfügbaren Wirtschaftskraft ab. Aufgrund des Zusammenwirkens dieser bei-
den Faktoren werden die Entwicklungsländer von den negativen Folgen des Klima-
wandels stärker betroffen sein. Auch die, verglichen mit der menschlichen Zivilisation,
bedeutend geringere Anpassungsfähigkeit der natürlichen Ökosysteme führt zu einer
Zunahme des Artensterbens.
22
In Wissenschaftskreisen herrscht größtenteils die kon-
forme Meinung, dass es eine Kausalität zwischen dem anthropogenen Treibhauseffekt
und der globalen Erwärmung gibt. Aufgrund der Komplexität der klimatischen Zusam-
menhänge wird die Beweisführung erheblich erschwert, jedoch wird kaum noch bestrit-
ten, dass der Mensch an der globalen Erwärmung und damit am Klimawandel mit
Schuld trägt.
Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) hat als internationales Exper-
tengremium mit Hilfe von Klimamodellen im Jahr 2001 szenarienbasierte Prognosen
erstellt, woran weltweit mehr als 2000 Wissenschaftler beteiligt waren.
23
Dabei wurden
unterschiedliche, plausible Annahmen zur gesamtgesellschaftlichen Entwicklung ein-
gebracht, welche vom rasanten Wachstum globaler Wirtschaftsaktivitäten unter inten-
siver Nutzung fossiler Ressourcen bis zu regional orientierter, sozial und ökologisch
nachhaltiger Entwicklung reichen. Bei keinem einzigen der Szenarien konnte ein Rück-
17
Sterblichkeit.
18
Vgl. Lucht, M/Spangardt, G., Folgen, 2005, S. 5.
19
Vgl. Kromb- Kolb, H./Fromeyer, H.. Extremereignisse, 2005, S. 60.
20
Vgl. online im Internet: www.munichre.com, Stand: 23.11.2006.
21
Anpassung an die Folgen.
22
Vgl. Lucht, M/Spangardt, G., Anpassungsfähigkeit, 2005, S. 5.
23
Der aktuelle IPCC-Bericht ist am 2. Februar 2007 veröffentlicht worden.
A. Einführung
6
gang oder eine Stabilisierung der globalen Erwärmung festgestellt werden. Die Be-
rechnungen ergaben für die nächsten 100 Jahre, dass eine Erhöhung des atmosphäri-
schen CO
2
-Gehalts auf 540-970 ppm
24
zu erwarten ist und daraus ein Anstieg der glo-
balen Mitteltemperatur um 1,4-5,8 °C resultieren wird.
25
Derzeit ist eine Konzentration
von 427 ppm CO
2
-Äquivalent erreicht.
26
Je nach dem, ob die Klimaschutzmaßnahmen
global und erfolgreich betrieben werden, wird sich der Wert oberhalb oder unterhalb
des Intervalls ansiedeln.
24
Parts per million, d.h. 1 Milligramm pro Kilogramm.
25
Vgl. Lucht, M/Spangardt, G., IPCC,2005, S. 5.
26
Vgl. Wicke, L./Spiegel, P./Wicke-Thüs, I., Konzentration, 2006, S. 85.
B. Ökonomische Ansätze zur Lösung von Umweltproblemen
7
B.
Ökonomische Ansätze zur Lösung von Umweltproblemen
Umweltgüter werden als freie Güter bezeichnet, da sie für jedermann frei verfügbar
sind. Die Nutzung dieser freien Güter wirkt sich, etwa durch Umweltschäden, auf ande-
re Wirtschaftssubjekte aus, ohne dass sie einen Einfluss darauf ausüben können. Da-
her werden sie auch externe Effekte genannt.
27
Die durch die Umweltnutzung verur-
sachten Kosten tragen nicht die Urheber, sondern die gesamte Gemeinschaft (negative
externe Effekte). Die Aufgabe der Umweltpolitik ist es, die externen Umweltnutzungs-
kosten zu ,,internalisieren", um sie dem Verursacher aufzuerlegen und sich dem Pare-
to-Optimum
28
anzunähern.
29
Umweltökonomisch bedeutend ist es, das Gut Umwelt als Produkt zu betrachten, des-
sen Ressourcen begrenzt sind, was sich auch im Preismechanismus niederschlagen
muss.
30
In der Literatur lassen sich zahlreiche Lösungsansätze dazu finden, die hier in
einigen wesentlichen Ausführungen dargestellt werden.
I.
Ansatz nach Arthur Cecil Pigou
Arthur Cecil Pigou (1877-1959) hat ein Besteuerungsmodell zur Internalisierung nega-
tiver, externer Effekte entwickelt. Es sieht vor, den Verursacher der Umweltbelastung
mit einer Zahlung in Höhe der Grenzkosten des Geschädigten zu belasten, damit eine
Verteuerung des Gutes in der Produktion erreicht wird.
31
Durch staatliches Handeln
soll das Marktversagen korrigiert werden, um sich einer gesellschaftlich effizienten und
optimalen Allokation knapper Umweltressourcen anzunähern. Nach der Annahme von
Pigou ist die Divergenz zwischen privaten und sozialen Kosten durch staatliche Eingrif-
fe in das Wirtschaftsgeschehen zu beseitigen, um ein volkswirtschaftliches Optimum zu
erreichen.
32
Bei der nach ihm benannten PIGOU-Steuer handelt es sich um ein um-
weltpolitisches Instrument in Form einer Steuer oder Abgabe, der eine Lenkungsfunkti-
on zukommt, wie sie sich beispielsweise in den Ansätzen bei der Ökosteuer wieder
findet.
27
Vgl. online im Internet: www.insm.de/Lexikon/E/Externe_Effekte, Stand: 09.10.2006.
28
Liegt vor, wenn es nicht mehr möglich ist, ein Wirtschaftssubjekt besser zu stellen ohne gleichzeitig
(mindestens) ein Wirtschaftssubjekt schlechter zu stellen.
29
Vgl. Mehrbrey, K.M., externe Effekte, 2003, S. 19-20.
30
Ebenda.
31
Vgl. online im Internet: www.umweltzeichen.de/1.htm, Stand: 23.10.2006.
32
Vgl. Endres, A., staatliche Eingriffe, 1976, S. 121.
B. Ökonomische Ansätze zur Lösung von Umweltproblemen
8
Kritikpunkt am PIGOU-Ansatz ist, dass keine klaren Aussagen über die Schadenshöhe
des Klimawandels und den darauf basierenden Kosten getroffen werden können, da
die Schwierigkeit darin besteht, die Effekte ökonomisch zu bewerten und in monetäre
Größen umzuwandeln.
33
II.
Standard-Preis-Ansatz von Baumol und Oates
Nach den Wissenschaftlern Baumol (*1922) und Oates (*1937) wird eine Umweltabga-
be vorgeschlagen, deren optimalen Abgabesatz es in Form eines Trial-and-Error-
Prozesses herauszufinden gilt. Der in den siebziger Jahren veröffentlichte Standard-
Preis-Ansatz setzt dabei auf einen politisch definierten Umweltstandard. Dabei soll
durch Versuch und Irrtum der Abgabesatz gefunden werden, der durch eine Minimie-
rung der Umweltbeeinträchtigungen das vorgegebene Umweltziel erreicht. Die Abga-
besätze werden bei Zielverfehlungen erhöht bzw. bei Zielübererfüllung gesenkt.
34
Da in
der Praxis die genauen Vermeidungskostenverläufe der Emittenten nicht bekannt sind,
würde es die Aufgabe des Staates bleiben, sich an den richtigen Abgabesatz heranzu-
tasten. Ein zu hoher Abgabesatz bindet Ressourcen und bei einem zu niedrigen Abga-
besatz würde das umweltpolitische Ziel verfehlt.
III. Coase-Theorem
Im Zusammenhang der auf Pigou zurückgehenden Externalitätsdiskussion wurde von
Ronald Harry Coase (*1910) der streng marktwirtschaftliche Property-Rights-Ansatz
entwickelt.
35
Er besagt, dass nur dann ein Zustand der Allokationseffizienz erreicht
wird, wenn man den öffentlichen Gütern eindeutige Nutzungsrechte zuweist.
36
Dabei
sind staatliche Interventionen zu minimieren und durch private Verhandlungen der Nut-
zer mit ihren jeweiligen Nutzungsrechten untereinander zu ersetzen, so dass eine pa-
reto-effiziente Lösung erreicht wird.
37
Eine Integration der externen Effekte in die Preis-
kalkulation der Ressourcennutzer soll ein Marktversagen verhindern. Bedingt durch die
klaren Eigentumsrechte an den Umweltgütern und keine Transaktionskosten (in Bezug
auf Verhandlungen zwischen Urhebern und Betroffenen des externen Effekts), treten
33
Vgl. online im Internet: www.vwler.de/joomla/content/view/19/26/, Stand: 09.10.2006.
34
Vgl. online im Internet: http://www.juergen-paetzold.de/umwelt/3_umwelt_Begleiter.html;
Stand: 23.10.2006.
35
Vgl. Wachter, D., COASE, 1990, S. 63.
36
Vgl. Pohlmann, M., Coase-Theorie, 2004, S. 168.
37
Ebenda.
B. Ökonomische Ansätze zur Lösung von Umweltproblemen
9
nach dem Coase-Theorem beide Parteien in Verhandlungen über den externen Effekt
und internalisieren ihn dadurch. Ohne Transaktionskosten werden die bestehenden
Nutzungsrechte per Vertrag genau dorthin übertragen, wo sie den größten gesell-
schaftlichen Nutzen erbringen.
38
Umweltkosten werden als Knappheitskosten angese-
hen und sie entstehen aus einer Anspruchskonkurrenz um die knappe Ressource Um-
welt, wobei der Verursacher nicht nur die beteiligte Partei ist, sondern alle, die mit ihren
Ansprüchen zur Anspruchskonkurrenz beitragen.
39
Kritikpunkte von Coase Annahmen sind zum einen das Fehlen von Eigentumsrechten
an Umweltgütern, bedingt durch die technische Umsetzung einer Privatisierung und
zum anderen ist dieser Ansatz nur bei einer begrenzten Anzahl von Teilnehmern mög-
lich.
IV.
Bewertung der ökonomischen Ansätze
Weder das Modell der staatlichen Lenkungsfunktionen nach Pigou sowie, Baumol und
Oates, noch das auf den freien Marktkräften beruhende Coase-Theorem eignen sich
optimal als Lösungsmöglichkeit. Während der Pigou-Ansatz an der Undefinierbarkeit
über die Schadenshöhe von Treibhausgasen und deren zeitlichem Verlauf sowie der
enormen Informationserfordernis scheitert, handelt das Coase-Theorem nach dem
Laissez-faire-Prinzip
40
, ohne staatliche Interventionen, was zum Beispiel schon bei der
Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft zum Klimaschutz nur bedingt
funktionierte. Die Deutsche Wirtschaft hat trotz ihrer Zusagen aus der Selbstverpflich-
tung zum Klimaschutz ihre CO
2
Emissionen in den Jahren 2003 und 2004 um jährlich
13,5 Millionen Tonnen gesteigert.
41
Das unternehmerische Gewinnstreben hat höchste
Priorität, Umweltinteressen sind eher sekundär. Des Weiteren gilt, je größer die Anzahl
der beteiligten Akteure (großer Betroffenenkreis) desto unwahrscheinlicher ist es auch,
dass eine Einigung erzielt wird. Ein weiteres Manko des Coase-Theorems ist, dass
nicht immer die Parteien des externen Effekts ausgemacht werden können. Auch das
Standard-Preis-Ansatz-Prinzip bietet keine hinreichende ökologische Treffsicherheit mit
einem System, das nach dem Trial-and-Error-Verfahren arbeitet. Die Umweltabgaben
unterliegen den ständigen Preisschwankungen und können somit keine verlässliche
38
Vgl. Pies, I., Coase Theorem, 2000, S. 14.
39
Vgl. Wachter, D., COASE-Theorem, 1990, S. 66.
40
Französisch: lasst machen. Das Laissez-faire-Prinzip geht auf Ökonom Adam Smith zurück.
41
Vgl. online im Internet: www.bmu.de/pressemitteilungen/pressemitteilungen_ab_
22112005/pm/pdf/38248. pdf, Stand: 30.11.2006.
B. Ökonomische Ansätze zur Lösung von Umweltproblemen
10
Informationsbasis bieten, aus der sich eine genau definierte Umweltabgabe ableiten
lässt.
Ordnungspolitische Maßnahmen und die Festlegung bestimmter Umweltgütestandards
können sich manifestierend auswirken, so dass die umwelttechnologisch notwendigen
Innovationen nicht genügend angeregt werden und zudem meist kostenineffizient und
undynamisch sind.
42
Jedoch sind gesetzliche Rahmenbedingungen zum Umweltschutz
unabdingbar, da er durch eine Selbstregulierung des Marktes nur mäßig funktioniert.
42
Vgl. Mehrbrey, K.M., Ordnungsrechtliche Maßnahmen, 2003, S. 18.
C. Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
11
C.
Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
I. Verfassungsrechtliche
Einordnung
Um den Umweltschutz auch als objektiv-rechtliches Staatsziel zu definieren, wurde in
Art. 20a Grundgesetz (GG)
43
folgender Anspruch manifestiert: ,,Der Staat schützt auch
in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen...".
Für den Bürger ist es nicht möglich, Ansprüche auf Grundlage des Art. 20a GG geltend
zu machen, da die Staatszielbestimmung ausschließlich an den Staat gerichtet ist. Art.
20a GG wird nicht von der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG erfasst, somit ist der
Umweltschutz gegenüber den in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Verfassungs-
grundsätzen nachrangig und stellt nur ein relatives Schutzgut dar.
44
Durch den Passus
der ,,künftigen Generationen" werden kommende Generationen in den verfassungs-
rechtlichen Schutz mit eingebunden, dies fordert ein vorausschauendes, verantwor-
tungsbewusstes Handeln der jeweiligen Entscheidungsträger. Eine politische Vertret-
barkeit von Umweltinteressen auf lange Sicht und keine Begrenzung auf Legislaturpe-
rioden wäre ein wichtiger Indikator, um dem Schutzziel Rechnung zu tragen.
Art. 20a GG geht über die Grenze der Gefahrenabwehr hinaus und fordert eine Risiko-
vorsorge im Sinne des Vorsorgeprinzips, was neben dem Verursacher- und Kooperati-
onsprinzip zu den Kernelementen der europäischen Umweltpolitik im Sinne des Art.
130r Abs. 2 S. 2 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV)
45
ge-
hört.
46
An dieser Stelle wird darauf verzichtet, aus Gründen der Übersichtlichkeit, auf
diese Prinzipien näher einzugehen.
II.
Von den Klimakonferenzen bis hin zu einer Klimaschutzpolitik
Will man den Beginn der internationalen Klimaschutzpolitik darstellen, so muss man
beim Club of Rome anfangen. Dort ist es erstmals gelungen, eine weltweite Sensibili-
sierung für die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie zu schaffen. Der Club
of Rome ist ein Zusammenschluss von Wirtschaftsführern, Politikern und Wissen-
schaftlern aus zahlreichen Ländern. Er wurde 1968 in Rom auf Anregung des italieni-
43
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949, BGBl. I S. 1.
44
Vgl. Kloepfer/M., Art 20a GG, 1998, S. 120.
45
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957, BGBl. II S. 766.
46
Vgl. Pflüglmayer, B., Vorsorgeprinzip, 2004, S. 35.
C. Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
12
schen Industriellen Aurelio Peccei gegründet.
47
Ziel war es, die Ursachen und inneren
Zusammenhänge der sich immer stärker abzeichnenden kritischen Menschheitsprob-
leme zu ergründen.
48
Internationale Aufmerksamkeit erlangte der Club of Rome erst-
mals im Jahre 1972, als Dr. Dennis Meadows sein Buch ,,Grenzen des Wachstums" als
,,Bericht an den Club of Rome" veröffentlichte.
49
Es war der erste Bericht, der eine ge-
naue Verbindung zwischen Wirtschaftswachstum und den Konsequenzen für die Um-
welt herstellte und aus denen die staatlichen Umweltschutzmaßnahmen hervorgin-
gen.
50
Bei der ersten Weltklimakonferenz in Genf im Jahr 1979, an der vorwiegend Wissen-
schaftler, aber auch Behördenvertreter aus aller Welt teilnahmen, einigte man sich völ-
lig unverbindlich darauf, in Zukunft potenzielle anthropogene Klimaveränderungen, die
dem Wohlbefinden der Menschen entgegenstehen, vorauszusehen und ihnen vorzu-
beugen.
51
Mehr politisches Gewicht hatte die Toronto-Konferenz des Jahres 1988, an der erst-
mals auch Regierungsvertreter teilnahmen. Sie verpflichteten sich dazu, die Emissio-
nen von CO
2
und anderen Treibhausgasen bis zum Jahr 2005 um 20 Prozent, gemes-
sen an den Werten von 1988, zu reduzieren.
52
Die Zielwerte waren weitaus höher ge-
steckt als im späteren Kyoto-Protokoll.
1990 verabschiedeten die Teilnehmer der Zweiten Weltklimakonferenz in Genf eine
Deklaration, welche die Forderung nach der Erstellung einer Klimakonvention im Rah-
men der Vereinten Nationen enthielt.
53
Es folgte die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, auf
der die Klimarahmenkonvention United Nations Framework Convention on Climate
Change (UNFCCC), eine Vereinbarung zum Schutz des Erdklimas, von 154 Staaten,
zuzüglich der Europäischen Union verabschiedet wurde. Sie bildet eine völkerrechtli-
che Grundlage für den globalen Klimaschutz, wobei sich die Industriestaaten aufgrund
ihrer besonderen Verantwortung dazu verpflichtet haben, die Emissionen von CO
2
und
anderen Treibhausgasen auf ein Niveau von 1990 zurückzuführen. Es wurden keine
47
Vgl. Brockhaus, Club of Rome, 2006, S. 761.
48
Vgl. Dr.Meadows, D, Club of Rome, 1972, S. 9.
49
Vgl. Rieger, A., Meadows, 1990, S. 246.
50
Vgl. Streich,J., Grenzen des Wachstums, 1972, S. 50.
51
Vgl. Kromb-Kolb, H./Formayer, H., Weltklimakonferenz in Genf, 2005, S. 152.
52
Ebenda.
53
Ebenda.
C. Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
13
genauen Zielvorgaben und Umsetzungsmechanismen vereinbart, dies erfolgte erst auf
der Konferenz von Kyoto.
54
Zum obersten Gremium der UNFCCC wird die Konferenz
der Vertragsstaaten, die Conference of the Parties (CoP) erklärt, sie überwacht bei
ihren jährlichen Treffen die Umsetzung der Konvention.
55
1. Kyoto-Protokoll
Nachdem im zweiten Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change
(
IPCC)
im Jahre 1995 die Beeinflussung des Klimas durch den Menschen explizit angespro-
chen wurde, legte man bei der Vertragsstaatenkonferenz (3. CoP) im Jahr 1997 in Kyo-
to für jeden Vertragsstaat der Klimakonvention konkrete Reduktionsziele für die insge-
samt sechs nachstehenden Treibhausgase fest. Als Maß zur Minderung werden die
CO
2-
Emissionen herangezogen, die anderen Treibhausgase werden mit Hilfe des
GWP (Global Warming Potential) auf CO
2
-Äquivalente umgerechnet. Somit muss nicht
für jedes einzelne Treibhausgas das Minderungsziel separat erreicht werden.
56
Das
GWP gibt an, um wie viel höher der Einfluss der Emission eines Treibhausgases auf
die Erderwärmung ist, als die Emission der gleichen Menge CO
2
.
57
Abbildung 1: Treibhausgas
Treibhausgas GWP
Kohlendioxid (CO
2
) 1
Methan (CH
4
) 23
Distickstoffoxid (N
2
O) 296
Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC)
bis zu 12.000
Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC)
bis zu 14.900
Schwefelhexafluorid (SF
6
) 22.200
Quelle: In Anlehnung an Lucht, M., Emissionshandel, 2005, S. 2.
Das Kyoto-Protokoll sieht für die Vertragsparteien eine Reduktionsverpflichtung, ,,...mit
dem Ziel, innerhalb des Verpflichtungszeitraums 2008 bis 2012 ihre Gesamtemissio-
nen solcher Gase um mindestens 5 v.H. unter das Niveau von 1990 zu senken"
58
, vor.
Die Europäische Union begibt sich 1998 mit der Verabschiedung des Burden-Sharing-
Agreement
59
in eine Vorreiterrolle. Gemäß Art. 4 Kyoto-Protokoll ist es gestattet, im
54
Vgl. Brockhaus, Klimarahmenkonvention, 2006, S. 167.
55
Vgl. www.umweltdatenbank.de/Lexikon/ Conference of the Parties, Stand: 13.10.2006.
56
Vgl. Lucht, M., CO
2
-Äquivalent, 2005, S. 8.
57
Vgl. Lucht, M., GWP, 2005, S. 1.
58
Art. 3 Kyoto-Protokoll, 1997, S. 3.
59
Lastenverteilungsplan.
C. Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
14
Rahmen der Lastenverteilungsvereinbarung sich zu einer Gruppe zusammenzuschlie-
ßen, um die Summe der ursprünglichen Minderungsziele der einzelnen Staaten als
gemeinsames Ziel zu definieren und dieses dann innerhalb der Gruppe neu zu vertei-
len.
60
Wird das gemeinsame Gesamtniveau der Emissionsreduktion nicht erreicht, so
hat jeder Vertragsstaat sein jeweiliges Emissionsniveau zu vertreten. Die Europäische
Union hat sich verpflichtet, die Verringerungen der anthropogenen Treibhausgasemis-
sionen auf Grundlage des Kyoto-Protokolls gemeinschaftlich mit ihren Mitgliedsstaaten
zu erfüllen, gemäß der Entscheidung 2002/358/EG
61
.
Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen um 21 Prozent gegenüber 1990
reduzieren. Gemäß Art. 3 Abs. 8 Kyoto-Protokoll hat der Vertragsstaat das Recht, für
wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe
(FKW) und Schwefelhexafluorid (SF
6
) das Basisjahr 1995 zu wählen. Für alle National-
staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, wurden erstmalig völkerrechtlich ver-
bindliche und überprüfbare Klimaschutzziele festgelegt.
62
Zur Erreichung der Klima-
schutzziele werden im Protokoll innerstaatliche Maßnahmen, wie Energieeinsparun-
gen, Steigerung der Energieeffizienz und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien
aufgeführt. Zusätzliche Flexibilisierungselemente durch projektbezogene Maßnahmen
des Joint Implementation
63
und Clean Development Mechanism
64
sowie die Möglich-
keit des Emissionshandels sollen den beteiligten Staaten die Zielerreichung erleichtern.
Vorraussetzung für das Inkrafttreten des Protokolls war die Ratifizierung von mindes-
tens 55 Unterzeichnerstaaten der Klimarahmenkonvention. Diese 55 Staaten müssen
wiederum für mindestens 55 Prozent der weltweiten CO
2
-Emissionen im Jahr 1990
verantwortlich sein. Aufgrund des Ausstiegs der USA aus dem Kyoto-Protokoll war die
Zukunft des Protokolls bis zur Ratifizierung Russlands bedroht. Die USA begründeten
ihren Ausstieg mit den nicht übereinstimmenden wirtschaftlichen Interessen und dass
ein Großteil der Welt (Entwicklungs- und Schwellenländer) das Protokoll nicht ratifiziert
60
Vgl. Pflüglmayer, B, Bubble-Konzept, 2004, S. 21.
61
Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.2003, über ein System
für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtli-
nie 96/61/EG des Rates, ABl. L 275 vom 25.10.2003 S. 32-46.
62
Vgl. Lucht, M./Spangardt, G.,Kyoto-Protokoll, 2005, S. 8.
63
Förderung eines Projektes in einem anderen Kyoto-Vertragsstaat der ebenfalls Reduktionsverpflichtun-
gen zu erfüllen hat nach dem Kyoto-Protokoll. Die Emissionsminderung aus dem Projekt kann der Anla-
genbetreiber im Heimatstaat als Emissionsgutschriften in Zertifikate umwandeln lassen.
64
Förderung eines Projektes in einen Kyoto-Vertragsstaat, der keiner Reduktionsverpflichtung unterliegt.
Für die Emissionsminderungsmaßnahmen erhält der Betreiber Emissionsgutschriften die in Zertifikate
umgewandelt werden können.
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Jahr
- 2007
- ISBN (eBook)
- 9783836604024
- Dateigröße
- 537 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau – Wirtschaft und Recht
- Erscheinungsdatum
- 2014 (April)
- Note
- 1,4
- Schlagworte
- umweltzertifikathandel clean development joint implementation kyoto protokoll borrowing emissionhandel