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Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Analyse der Global Reporting Initiative (GRI)

©2007 Diplomarbeit 133 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Viele Interessengruppen und vermehrt auch die breite Öffentlichkeit fordern von Unternehmen eine erhöhte Transparenz ihrer Aktivitäten. Neben der für Konzerne und Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht der Veröffentlichung von Finanzberichten steigt das Interesse an Informationen über die Leistung von Unternehmen in den Bereichen Umwelt und Soziales. Nachdem einige Unternehmen bereits seit geraumer Zeit separate Umweltberichte und Sozialberichte veröffentlichen, gehen viele Unternehmen in den letzten Jahren dazu über, Umwelt- und Sozialaspekte in einen Bericht zu integrieren und mit der ökonomischen Leistung des Unternehmens in Beziehung zu setzen. Diese Berichte werden Nachhaltigkeitsberichte genannt.
Angesichts einer Gesetzeslage, die eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht vorsieht, hat sich eine freiwillige globale Initiative entwickelt: die Global Reporting Initiative (GRI). Die Richtlinien der Initiative haben sich inzwischen als weltweiter Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung herauskristallisiert. Die Global Reporting Initiative ist ein Musterbeispiel für die im globalen Kontext vermehrt auftretenden neuen Formen institutioneller Zusammenarbeit, bei denen drei Gruppen von Akteuren Hauptrollen übernehmen: (internationale) staatliche Organisationen, NGOs und (multinationale) Unternehmen.
Die Entstehung dieser neuen Formen institutioneller Zusammenarbeit ist in der zunehmenden globalen Verflechtung von Wirtschaft und Gesellschaft begründet. Innerhalb von Landesgrenzen und auch teilweise innerhalb regionaler Grenzen wie der EU stehen den Unternehmen Regierungen, Gesetze und Gerichtsbarkeiten gegenüber, die das Handeln der Unternehmen innerhalb der Rahmenordnung sicherstellen und auftretende Gesetzeslücken beseitigen sollen. Ein gleichwertiges Pendant auf globaler Ebene im Sinne eines Weltstaates mit einer umfassenden Rahmenordnung ist allerdings nicht vorhanden und gerade einmal bruchstückhaft im Entstehen.
„Wir haben mit UN-Charta, World Trade Organisation (WTO), International Labour Organisation (ILO) International Chamber of Commerce (ICC), dem Protokoll von Kyoto und anderen Verträgen bestenfalls Ansätze dazu, und in vielen Teilen der Welt sind nicht einmal diese Ansätze angekommen“. Somit kann man bei der Koordination von Interaktionen im globalen Bereich ein Vakuum konstatieren. Dieses Vakuum wird teilweise durch freiwillige Initiativen wie die Global Reporting […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Kevin Fischbach
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Analyse der Global Reporting Initiative (GRI)
ISBN: 978-3-8366-0304-1
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Bamberg, Deutschland, Diplomarbeit, 2007
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ...I
Abkürzungsverzeichnis ... V
Abbildungsverzeichnis ... VII
1. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ...1
1.1 Bedeutung der Themenstellung...1
1.2 Aufbau der Arbeit...3
2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung
in Unternehmen...5
2.1 Das Nachhaltigkeitskonzept ...5
2.2 Überblick über bestehende internationale Nachhaltigkeitsstandards ...7
2.2.1 Normative Rahmenbedingungen...8
2.2.2 Verfahrensleitlinien...8
2.2.3 Managementsysteme...10
2.3 Aktueller Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung ...11
2.4 Stand der Gesetzgebung hinsichtlich einer verbindlichen
Nachhaltigkeitsberichterstattung...13
2.5 Erläuterung von Gründen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
von
Unternehmen ...14
2.6 Erläuterung von Problemen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
von
Unternehmen ...15
3. Die Global Reporting Initiative (GRI) ...17
3.1 Institutionelle Aspekte der Global Reporting Initiative...17
3.1.1 Entstehung und Entwicklung ...17
3.1.2 Vision und Ziele...18
3.1.3 Institutioneller Aufbau...20
3.1.4 Beteiligungs- und Feedbackprozess ...24
3.1.5 Finanzierung ...27
3.2 Prozess der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach Maßgabe
der GRI Richtlinien ...28
3.2.1 Prinzipien zum Berichtsinhalt ...30
3.2.2 Prinzipien zur Berichtsqualität ...32

Inhaltsverzeichnis
II
3.2.3 Bestimmung des Berichtsumfangs ... 35
3.3 Berichtsinhalt ... 37
3.3.1 Strategy and Analysis ... 37
3.3.2 Organisational Profile ... 38
3.3.3 Report Parameters ... 38
3.3.4 Governance, Commitments, and Engagement... 40
3.3.5 Management Approach and Performance Indicators... 41
3.3.5.1 Economic... 43
3.3.5.2 Environmental... 44
3.3.5.3 Social... 45
3.3.5.4 Labour
Practices
and Decent Work ... 45
3.3.5.5 Human
Rights... 46
3.3.5.6 Society... 47
3.3.5.7 Product
Responsibility ... 47
3.4 Stärken der Global Reporting Initiative und der zu Grunde
liegenden
Standards ... 48
3.5 Schwächen der Global Reporting Initiative und der zu Grunde
liegenden
Standards ... 50
3.6 Bewertung der Global Reporting Initiative... 52
4. Legitimation der Global Reporting Initiative durch den
Ansatz
von
Homann ... 55
4.1 Grundlegende Erläuterungen zur Fundierung des Ansatzes von
Homann ... 56
4.1.1 Grundsätzliche Erklärungen zu den Einzeldisziplinen Ethik
und Ökonomik ... 56
4.1.2 Historische Ursprünge des Ansatzes von Homann... 57
4.2 Legitimation unternehmerischen Handelns bei vollständiger
Rahmenordnung ... 57
4.2.1 Die Notwendigkeit einer geeigneten Rahmenordnung in der
modernen Wirtschaft und die resultierenden Folgen ... 58
4.2.2 Die Begründbarkeit der Normen der Rahmenordnung ... 60
4.2.3 Folgen der Festlegung von Normen in einer Rahmenordnung ... 60
4.2.4 Das Verhältnis von Ethik und Ökonomik bei Homann ... 63
4.2.5 Handlungsbedingungen und Handlungen, Spielregeln und
Spielzüge... 64
4.2.6 Spielzüge im Allgemeinen ... 65
4.2.7 Klassen von Spielzügen ... 66
4.2.8 Schlussfolgerungen aus der zweistufigen wirtschaftsethischen
Konzeption... 67
4.2.9 Schlussfolgerungen für die Legitimation der GRI bei
vollständiger Rahmenordnung... 68

Inhaltsverzeichnis
III
4.3 Legitimation unternehmerischen Handelns bei unvollständiger
Rahmenordnung...72
4.3.1 Von der Wirtschaftsethik zur Unternehmensethik ...72
4.3.2 Der unternehmensethische Ansatz Homanns ...73
4.3.3 Die Legitimationsverantwortung der Unternehmen ...74
4.3.4 Klassen von Spielzügen...75
4.3.4.1 Die
Wettbewerbsstrategie ...75
4.3.4.2 Die
ordnungspolitische Strategie...77
4.3.5 Schlussfolgerungen aus der unternehmensethischen
Konzeption...79
4.3.6 Schlussfolgerungen für die Legitimation der Global Reporting
Initiative bei unvollständiger Rahmenordnung ...80
4.4 Fazit der Legitimation einer Beteiligung von Unternehmen
an der Global Reporting Initiative ...85
5. Diskussion aus Unternehmenssicht über die Beteiligung
an der Global Reporting Initiative...87
5.1 Kriterien für den Umgang mit moralischen Forderungen ...88
5.1.1 Berechtigung moralischer Forderungen ...88
5.1.2 Erfüllung moralischer Forderungen durch die Rahmenordnung..92
5.1.3 Handlungsmöglichkeiten von Unternehmen zur Befriedigung
moralischer Forderungen unter Wettbewerbsbedingungen ...93
5.2 Analyse einer Beteiligung an der Global Reporting Initiative
mit Hilfe der 4-Felder-Matrix ...97
5.3 Bewertung einer Beteiligung an der Global Reporting Initiative
aus
Unternehmenssicht...102
6. Schlussfolgerungen der Beteiligung von Unternehmen an
der Global Reporting Initiative...109
7. Weiterführende Fragestellungen im Hinblick auf die
zukünftige Entwicklung der Global Reporting Initiative...111
Literaturverzeichnis ...113
Anhang A: Überblick über die Core Indicators der GRI Guidelines...127

Abkürzungsverzeichnis
V
Abkürzungsverzeichnis
AA1000 AccountAbility
1000
CEFIC
Conseil Européen de l'Industrie Chimique / European Chemical
Industry
Council
CERES
Coalition for Environmentally Responsible Economics
DIN
Deutsches Institut für Normung e. V.
EMAS
Eco-Management and Audit Scheme
EU Europäische
Union
G2
Zweite Version der Sustainability Reporting Guidelines der Global
Reporting
Initiative
G3
Dritte Version der Sustainability Reporting Guidelines der Global
Reporting
Initiative
GG Grundgesetz
GRI
Global Reporting Initiative
HGB Handelsgesetzbuch
IAO
Internationale Arbeitsorganisation (englisch: ILO)
ICC
International Chamber of Commerce
ILO
International Labour Organisation (deutsch: IAO)
imug
Institut für Markt ­ Umwelt ­ Gesellschaft
ICCA
International Council of Chemical Associations
IÖW
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung
ISO
International Standardisation Organisation
NGO Non-Governmental
Organisation (Nichtregierungsorganisation)
NRE
Nouvelles Régulations Economiques
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Development
ÖIN
Österreichisches Institut für Nachhaltige Entwicklung
OS Organisational
Stakeholders
REACH
EU regulatory framework for the Registration, Evaluation and
Authorisation of Chemicals
SA 8000
Social Accountability 8000
SC Stakeholder
Council

Abkürzungsverzeichnis
VI
SFP
Structured Feedback Process
TAC
Technical Advisory Committee
UN United
Nations
UNCED
United Nations Conference on Environment and Development
UNEP
United Nations Environmental Programme
UNGC
United Nations Global Compact
WBCSD
World Business Council for Sustainable Development
WTO
World Trade Organisation

Abbildungsverzeichnis
VII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Organisationsstruktur der Global Reporting Initiative ...21
Abbildung 2: Die wichtigsten Dokumente der Global Reporting Initiative...28
Abbildung 3: Ausschnittsweise Darstellung eines GRI Content Index ...40
Abbildung 4: Der unternehmerische Entscheidungsprozess zum Umgang
mit
moralischen Forderungen...89

1. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
1
1. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen
1.1 Bedeutung der Themenstellung
Viele Interessengruppen und vermehrt auch die breite Öffentlichkeit fordern
von Unternehmen eine erhöhte Transparenz ihrer Aktivitäten. Neben der für
Konzerne und Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht der
Veröffentlichung von Finanzberichten steigt das Interesse an Informationen
über die Leistung von Unternehmen in den Bereichen Umwelt und Soziales.
1
Nachdem einige Unternehmen bereits seit geraumer Zeit separate Umweltbe-
richte und Sozialberichte veröffentlichen, gehen viele Unternehmen in den
letzten Jahren dazu über, Umwelt- und Sozialaspekte in einen Bericht zu
integrieren und mit der ökonomischen Leistung des Unternehmens in Bezie-
hung zu setzen. Diese Berichte werden Nachhaltigkeitsberichte genannt.
Angesichts einer Gesetzeslage, die eine verpflichtende Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung nicht vorsieht, hat sich eine freiwillige globale Initiative entwickelt: die
Global Reporting Initiative (GRI). Die Richtlinien der Initiative haben sich inzwi-
schen als weltweiter Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung herauskris-
tallisiert.
2
Die Global Reporting Initiative ist ein Musterbeispiel für die im globa-
len Kontext vermehrt auftretenden neuen Formen institutioneller Zusammenar-
beit, bei denen drei Gruppen von Akteuren Hauptrollen übernehmen: (internati-
onale) staatliche Organisationen, Non-Governmental Organisations (NGOs)
und (multinationale) Unternehmen.
3
Die Entstehung dieser neuen Formen
institutioneller Zusammenarbeit ist in der zunehmenden globalen Verflechtung
von Wirtschaft und Gesellschaft begründet. Innerhalb von Landesgrenzen und
auch teilweise innerhalb regionaler Grenzen wie der EU stehen den Unterneh-
1
Vgl. Hesse (2006), S. 6 und Clausen/Loew (2005), S. 26. Vgl. auch Handelsgesetzbuch
(1897), § 289 und § 315.
2
Vgl. Werner (2005), S. 73 und Haller/Ernstberger (2006), S. 2524.
3
Vgl. Homann (2005), S. 8ff. und Homann/Suchanek (2000), S. 228ff.; auch Homann (2003),
S. 65ff.

1. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
2
men Regierungen, Gesetze und Gerichtsbarkeiten gegenüber, die das Handeln
der Unternehmen innerhalb der Rahmenordnung sicherstellen und auftretende
Gesetzeslücken beseitigen sollen.
4
Ein gleichwertiges Pendant auf globaler
Ebene im Sinne eines Weltstaates mit einer umfassenden Rahmenordnung ist
allerdings nicht vorhanden und gerade einmal bruchstückhaft im Entstehen.
5
,,Wir haben mit UN-Charta, World Trade Organisation (WTO), International
Labour Organisation (ILO) International Chamber of Commerce (ICC), dem
Protokoll von Kyoto und anderen Verträgen bestenfalls Ansätze dazu, und in
vielen Teilen der Welt sind nicht einmal diese Ansätze angekommen".
6
Somit kann man bei der Koordination von Interaktionen im globalen Bereich ein
Vakuum konstatieren.
7
Dieses Vakuum wird teilweise durch freiwillige Initiativen
wie die Global Reporting Initiative gefüllt. Die Entwicklung solcher neuen For-
men der institutionellen Zusammenarbeit wirft allerdings die Frage nach der
Legitimation derselben auf. Schließlich steht keine staatliche Macht mit Durch-
setzungs- und Sanktionspotenzial hinter der Global Reporting Initiative.
8
Vor dem Hintergrund der mangelnden Ausstattung dieser Initiative mit Durch-
setzungs- und Sanktionspotenzial sind Unternehmen zudem gezwungen, sich
genau mit den Vor- und Nachteilen einer Beteiligung an der Global Reporting
Initiative auseinander zu setzen.
9
In dieser Arbeit soll die Frage nach der Legitimation der Global Reporting
Initiative detailliert beantwortet werden. Aus Sicht der Unternehmen werden
außerdem Vor- und Nachteile einer Beteiligung an der Global Reporting Initiati-
ve ausführlich diskutiert. Trotz der globalen Ausrichtung der Initiative wird
4
Vgl. Homann/Gerecke (1999), S. 441.
5
Vgl. Homann (2005), S. 7 und Scherer (2003), S. 179 und S. 451f.
6
Homann (2005), S. 7.
7
Vgl. Homann (2005), S. 8.
8
Vgl. Homann/Suchanek (2000), S. 385.
9
Vgl. Homann/Suchanek (2000), S. 385.

1. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
3
besonderes Augenmerk auf die Situation deutscher Unternehmen hinsichtlich
der Nachhaltigkeitsberichterstattung gelegt.
1.2 Aufbau der Arbeit
Als Grundlage der Analyse der Global Reporting Initiative werden in Kapitel 2
zunächst verschiedene Nachhaltigkeitsstandards erläutert, um eine Einordnung
der Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb dieser Auswahl von Standards
vornehmen zu können. Des Weiteren wird auf wichtige Aspekte der Nachhal-
tigkeitsberichterstattung näher eingegangen.
In Kapitel 3 wird die Global Reporting Initiative ausführlich erläutert. Dabei
werden sowohl institutionelle Aspekte wie auch die Richtlinien näher betrachtet.
Daran anschließend wird in Kapitel 4 die Legitimation der Global Reporting
Initiative anhand des wirtschafts- und unternehmensethischen Ansatzes von
Homann überprüft.
Auf den Erkenntnissen dieses Kapitels aufbauend werden in Kapitel 5 Vor- und
Nachteile einer Beteiligung an der Global Reporting Initiative aus Unterneh-
menssicht diskutiert. Dabei sollen auch konkrete Handlungsempfehlungen für
die Unternehmenstätigkeit im Spannungsfeld von moralischer Akzeptanz und
Rentabilität aufgezeigt werden.
In Kapitel 6 werden die Erkenntnisse der vorherigen Kapitel zusammengefasst,
Kapitel 7 gibt einen Ausblick auf weiterführende Fragestellungen hinsichtlich
der zukünftigen Entwicklung der Global Reporting Initiative.

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
5
2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeits-
berichterstattung in Unternehmen
Als Basis dieses Kapitels soll zunächst das Nachhaltigkeitskonzept erläutert
werden, bevor ein Überblick über wichtige Nachhaltigkeitsinitiativen gegeben
wird. Danach werden verschiedene Leitfäden zur Nachhaltigkeitsberichterstat-
tung beschrieben und auf den Stand der Gesetzgebung eingegangen. Ab-
schließend werden Vorteile und Probleme der Nachhaltigkeitsberichterstattung
aus Sicht der Unternehmen erläutert.
2.1 Das Nachhaltigkeitskonzept
Durch den Brundtland Bericht der UN Kommission für Umwelt und Entwicklung
im Jahre 1987 wurde der Begriff des Sustainable Development in der Folgezeit
zum Leitbegriff der Nachhaltigkeitsdebatte.
10
Der Bericht der Kommission
enthielt dabei folgende Definition: ,,Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die
die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß [sic!] künftige
Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können."
11
Sustai-
nable Development wird hier mit dem Begriff dauerhafte Entwicklung übersetzt,
es hat sich in der deutschsprachigen Literatur jedoch der Begriff der nachhalti-
gen Entwicklung weitestgehend etabliert, weshalb diese Formulierung im
weiteren Verlauf dieser Arbeit verwendet werden soll.
12
Die Definition des Brundtland Berichtes ist deshalb so bedeutend, weil sie die
Grundlage und den Ausgangspunkt für die teilweise kontroversen Debatten im
Bereich der nachhaltigen Entwicklung bildete.
13
Sowohl kritische Anmerkungen
10
Vgl. Schmidheiny (1993), S. 32, Dieren (1995), S. 106, Radke (1999), S. 10, Knaus/Renn
(1998), S. 30 und Kopfmüller et al. (2001), S. 26. Gro Harlem Brundtland, damalige norwegi-
sche Ministerpräsidentin, war federführend an der Erstellung dieses Berichtes beteiligt. Nach
ihr wurde der Bericht der Kommission daher benannt.
11
Hauff (1987), S. 46.
12
Vgl. Rogall (2004), S. 26, Schmidheiny (1993), S. 31 und Radke (1999), S. 1.
13
Vgl. Kreibich, S. 24ff. (1996), Dieren (1995), S. 106 und Radke (1999), S. 10 und S. 12.

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
6
wie auch eine Vielzahl weiterer Definitionen des Begriffes Sustainable Deve-
lopment nahmen und nehmen immer wieder Bezug auf die Definition der
Brundtland Kommission.
14
Diese sehr allgemein gehaltene Definition wird
gerade auf Grund ihrer Weitläufigkeit als Bezugsrahmen der vorliegenden
Arbeit aufgegriffen und ist als übergeordnete Leitidee des hier verwendeten
Nachhaltigkeitskonzepts anzusehen.
15
Denn sie gibt einen allgemein anerkann-
ten Konsens hinsichtlich der Verantwortung der Menschheit für die eigene und
auch für künftige Generationen wieder und drückt dadurch auch die Dynamik
des Nachhaltigkeitskonzepts aus.
16
Trotz vieler unterschiedlicher Ansichten
und Ansätze hinsichtlich der Definition und der Inhalte des Begriffes der nach-
haltigen Entwicklung besteht gemeinhin Einigkeit hinsichtlich des Aspekts der
Verantwortung für gegenwärtige und zukünftige Generationen.
17
Gerade aber hinsichtlich einer Konkretisierung des Begriffes der nachhaltigen
Entwicklung findet man in der Literatur sehr unterschiedliche Standpunkte.
18
Insbesondere die Gewichtung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit ­ Öko-
logie, Ökonomie und Soziales ­ wird angesichts möglicher konfligierender Ziele
in diesen Dimensionen sehr kontrovers diskutiert.
19
In der vorliegenden Arbeit
wird an dieser Stelle nicht weiter auf derartige Zielkonflikte eingegangen, es
soll aber auf das Kapitel 5 verwiesen werden, wo die Abwägung bei Zielkonflik-
ten ausführlich behandelt wird. Grundsätzlich wird im hier verwendeten Nach-
haltigkeitskonzept von einer Gleichrangigkeit der Dimensionen Ökologie, Öko-
nomie und Soziales nach Maßgabe des Drei-Säulen-Modells ausgegangen.
20
Hierbei besteht für die Menschheit und in besonderem Maße auch für die
Unternehmen gemäß einem integrativen Nachhaltigkeitskonzept die Heraus-
14
Vgl. Rogall (2004), S. 26, Dieren (1995), S. 106 und Knaus/Renn (1998), S. 30f.
15
Vgl. Ott/Döring (2004), S. 30 und Kopfmüller et al. (2001), S. 25.
16
Vgl. Dieren (1995), S. 107f. und S. 136ff.
17
Vgl. Knaus/Renn (1998), S. 32 und S. 61 und Kopfmüller et al. (2001), S. 25.
18
Vgl. Radke (1999), S. 1 und S. 19.
19
Vgl. Ott/Döring (2004), S. 34ff und Kopfmüller et al. (2001), S. 31f.
20
Vgl. Rogall (2004), S. 27 und Ott/Döring (2004), S. 34ff. zum Drei-Säulen-Modell. Die
Begriffe Säule und Dimension werden synonym verwendet.

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
7
forderung darin, nachhaltige Lösungen zu finden, von denen möglichst alle drei
Dimensionen einen Gewinn davontragen.
21
Im Sinne dieses Nachhaltigkeitskonzepts verfolgen auch die verschiedenen
Nachhaltigkeitsinitiativen, die im weiteren Verlauf dieser Arbeit vorgestellt
werden, das Ziel des Strebens nach Lösungen, welche für alle Dimensionen
vorteilhaft sind.
22
Diese Initiativen tragen somit innerhalb des Nachhaltigkeits-
konzepts zu einer Konkretisierung und Operationalisierung sowie zu einer
fortschreitenden nachhaltigen Entwicklung bei.
2.2 Überblick über bestehende internationale
Nachhaltigkeitsstandards
Die inzwischen erreichte und weiter fortschreitende Etablierung des beschrie-
benen Nachhaltigkeitskonzeptes kann sicherlich auch an der Vielzahl verschie-
dener (freiwilliger) Initiativen und Standards festgemacht werden, die in diesem
Bereich mittlerweile bestehen.
23
Um die Global Reporting Initiative als Initiative
der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Kontext der verschiedenen beste-
henden Nachhaltigkeitsinstrumente einzuordnen, erfolgt an dieser Stelle eine
Kategorisierung einiger wichtiger internationaler Initiativen.
Hierbei soll der Gliederung von Ligteringen und Zadek gefolgt werden, die zwei
bedeutenden Nachhaltigkeitsinstitutionen als Chief Executive vorstehen, der
Global Reporting Initiative (Ligteringen) und der Organisation AccountAbility
(Zadek).
24
Sie teilen die Initiativen in drei Kategorien ein: normative Rahmen-
bedingungen, Verfahrensleitlinien und Managementsysteme.
25
21
Vgl. Dieren (1995), S. 118 und S. 142ff. Siehe auch Schmidheiny (1993), S. 36ff und
Knaus/Renn (1998), S. 84. Neben Unternehmen sind auch weitere Akteure und Interessen-
gruppen zur Mitarbeit aufgefordert, vgl. Dieren (1995), S. 110ff. und IÖW/imug (2001), S. 13.
22
Vgl. Radke (1999), S. 2 und Kopfmüller et al. (2001), S. 28.
23
Eine Übersicht über Initiativen und Standards im Bereich der Nachhaltigkeit geben u.a.
KPMG/UNEP (2006), S. 16ff. und Waddock/Bodwell/Graves (2002), S. 137.
24
Vgl. Ligteringen/Zadek (2005), S. 3.
25
Vgl. Ligteringen/Zadek (2005), S. 3. Im englischen Originaltext: Normative Frameworks,
Process Guidelines und Management Systems.

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
8
2.2.1 Normative Rahmenbedingungen
Normative Rahmenbedingungen geben den Unternehmen ethische Hand-
lungsempfehlungen und Hilfestellung zur Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsaktivi-
täten.
26
Zu den normativen Rahmenbedingungen können u.a. die OECD-Leit-
sätze für multinationale Unternehmen und die Prinzipien des United Nations
Global Compact (UNGC) gezählt werden.
27
,,Die OECD-Leitsätze für multinati-
onale Unternehmen stellen Empfehlungen der Regierungen an die multinatio-
nalen Unternehmen dar. Sie legen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhende
Grundsätze und Maßstäbe für ein verantwortungsvolles und dem geltenden
Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten fest."
28
Insbesondere
auch auf Grund der zunehmenden globalen Unternehmenstätigkeit und daraus
resultierender Probleme und Konflikte geben sie multinationalen Unternehmen
Empfehlungen zu ethischem Verhalten und zu sozialer Verantwortung in ver-
schiedenen Bereichen wie der Offenlegung von Informationen, in Umweltbe-
langen, der Bekämpfung der Korruption, der Verbraucherinteressen und dem
Verhalten im Wettbewerb.
29
Der United Nations Global Compact leitet seine
Prinzipien aus international anerkannten Deklarationen und Konventionen wie
der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen ab.
30
Die
zehn Prinzipien des Global Compact sollen von Unternehmen innerhalb ihres
Einflussbereichs befolgt werden und sind in die Bereiche Menschenrechte,
Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung aufgeteilt.
31
2.2.2 Verfahrensleitlinien
Verfahrensleitlinien stellen den Unternehmen konkrete Instrumente bereit, um
ihre Nachhaltigkeitsleistung zu messen, zu überprüfen und zu kommunizie-
ren.
32
Beispiele für Verfahrensleitlinien sind die Standards zur Nachhaltigkeits-
26
Vgl. Ligteringen/Zadek (2005), S. 3.
27
Vgl. Ligteringen/Zadek (2005), S. 3.
28
OECD (2000), S. 17.
29
Vgl. OECD (2000), S. 21ff.
30
Mohaupt/Schmitt/Hochfeld (2005), S. 44.
31
Vgl. KPMG/UNEP (2006), S. 17.
32
Vgl. Ligteringen/Zadek (2005), S. 3.

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
9
berichterstattung der Global Reporting Initiative und der Standard AA1000 von
AccountAbility.
33
Die Global Reporting Initiative verfolgt mit ihren Standards das
Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit einheitlich zu gestalten und
dadurch vergleichbar zu machen.
34
Dazu hat sie unter Einbeziehung von
Unternehmen, Non-Governmental Organisations und weiteren Institutionen und
Einzelpersonen Richtlinien zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten entwi-
ckelt.
35
Eine genauere Beschreibung der GRI und der zugrunde liegenden
Standards wird in Kapitel 3 gegeben. AccountAbility ist eine gemeinnützige
Institution und setzt sich aus Vertretern verschiedener Bereiche (Unternehmen,
NGOs, Forscher, etc.) zusammen.
36
Das Ziel ihres Standards AA1000 ist es,
die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen durch Stakeholderintegration
37
zu
verbessern und die Glaubwürdigkeit der Unternehmen durch Verifizierung von
Nachhaltigkeitsberichten und der darin berichteten Tätigkeiten und Prozesse zu
erhöhen.
38
Wichtige Kriterien der Verifizierung sind eine ausgewogene Bericht-
erstattung der wichtigsten Informationen mit Nachhaltigkeitsbezug (Materiality),
die Darstellung und Existenz effektiver Maßnahmen zur Einbeziehung von
Stakeholdern (Completeness) und die Existenz und Darstellung effektiver
Prozesse zum Management der Nachhaltigkeitsleistung und der Belange der
Stakeholder (Responsiveness).
39
Auf Grund des Aspekts der Überprüfung wird
der AA1000 inzwischen als Ergänzung zum Standard der GRI gesehen, den-
noch weist er auch Aspekte eines Managementsystems auf und kann daher
zusätzlich auch zu diesem Bereich hinzugezählt werden.
40
33
Vgl. Ligteringen/Zadek (2005), S. 3.
34
Vgl. Werner (2005), S. 69.
35
Samsinger/Schiessl (2004), S. 6.
36
Vgl. Wegner (2004), S. 81.
37
Mit dem Begriff Stakeholder werden alle Personen oder Personengruppen innerhalb und
außerhalb eines Unternehmens bezeichnet, die durch die Aktivitäten des Unternehmens in
irgendeiner Weise tangiert werden oder selbst Einfluss auf das Unternehmen haben können.
Dazu gehören u.a. Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Umweltverbände, Kirchen oder Aufsichts-
behörden. Vgl. Leitschuh-Fecht (2005), S. 601 und Global Reporting Initiative (2006a), S. 40.
38
Vgl. Clausen/Loew (2005), S. 28 und Waddock/ Bodwell/Graves (2002), S. 138.
39
Vgl. Clausen/Loew (2005), S. 28.
40
Vgl. Clausen/Loew (2005), S. 28 und Ligteringen/Zadek (2005), S. 3 zur Einordnung des
AA1000 in die Bereiche Verfahrensleitlinien und Managementsysteme.

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
10
2.2.3 Managementsysteme
Managementsysteme helfen den Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsaspekte
in ihre Organisations- und Prozessstruktur zu integrieren.
41
International ver-
breitete Standards sind der bereits erwähnte AA1000 sowie ISO 14001 und
Social Accountability 8000 (SA 8000).
42
ISO 14001 ist ein integriertes Umwelt-
managementsystem, mit dem die Umweltleistung eines Unternehmens erfasst
und bewertet werden soll, um auf dieser Grundlage umweltbezogene Maß-
nahmen und Ziele festzulegen, die in einem letzten Schritt durch externe Gut-
achter überprüft werden.
43
Auch in ISO 14001 wird die Berichterstattung emp-
fohlen, allerdings ist sie für die Zertifizierung nicht relevant.
44
Ähnlich wie ISO
14001 im Umweltbereich können Unternehmen durch den SA 8000 eine Zertifi-
zierung für den Sozialbereich erlangen.
45
Die Standards des SA 8000 werden
wie die Standards der Global Reporting Initiative in einem Multi-Stakeholder-
Prozess entwickelt und beinhalten Arbeitsnormen wie Verbot von Kinderarbeit
oder angemessene Arbeitsbedingungen.
46
Diese Kriterien werden sowohl in
einem Unternehmen als auch insbesondere im vorgelagerten Teil der Wert-
schöpfungskette bei Lieferanten überprüft.
47
Durch diese Einordnung wird deutlich, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung
innerhalb der weiteren Nachhaltigkeitsinitiativen einzuordnen ist und wo An-
knüpfungspunkte bestehen. Damit ist die Basis gelegt, um im nächsten Ab-
schnitt verschiedene Initiativen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu nennen
und zu unterscheiden.
41
Vgl. Ligteringen/Zadek (2005), S. 3.
42
Vgl. Ligteringen/Zadek (2005), S. 3.
43
Die Standards ISO 14001 und EMAS weisen viele Gemeinsamkeiten auf, an dieser Stelle
wird jedoch ISO 14001 wegen seiner weltweit höheren Bedeutung und Verbreitung angeführt.
Vgl. dazu Müller-Christ (2001), S. 195ff.
44
Vgl. KPMG/UNEP (2006), S. 16.
45
Vgl. Wegner (2004), S. 82.
46
Vgl. Wegner (2004), S. 82 und Waddock/Bodwell/Graves (2002), S. 138.
47
Vgl. Wegner (2004), S. 82 und KPMG/UNEP (2006), S. 18.

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
11
2.3 Aktueller Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bevor auf den aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingegan-
gen wird, soll zunächst kurz erklärt werden, was einen Nachhaltigkeitsbericht
auszeichnet. In einem Nachhaltigkeitsbericht werden ergänzend zu den Infor-
mationen des Finanzberichtes eines Unternehmens wichtige Informationen
hinsichtlich seiner Nachhaltigkeitsleistung geliefert.
48
Unternehmen sollen dabei
eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie präsentieren, welche sich am bereits in
Abschnitt 2.1 vorgestellten Nachhaltigkeitskonzept orientieren kann.
49
Wichtig
ist insbesondere die Erläuterung von Wechselwirkungen und Zielkonflikten
zwischen den Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales.
50
Darüber
hinaus soll in Nachhaltigkeitsberichten ein Überblick über bisherige nachhaltig-
keitsbezogene Tätigkeiten sowie ein Ausblick auf zukünftige nachhaltigkeitsbe-
zogene Herausforderungen gegeben werden.
51
Die Entstehung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist im deutschsprachigen
Raum wie auch in der weltweiten Entwicklung der Praxis der Umweltberichte
erwachsen. Die DIN Norm 33922 zur Erstellung von Umweltberichten bildete
ebenso eine Entwicklungsgrundlage wie die Normen ISO 14001 und Eco-
Management and Audit Scheme (EMAS), die die Umweltberichterstattung för-
dern.
52
So gab es in Folge der Entwicklung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein-
zelne Veröffentlichungen wie den Leitfaden des baden-württembergischen
Ministeriums für Umwelt und Verkehr oder den Leitfaden des Österreichischen
Instituts für Nachhaltige Entwicklung (ÖIN).
53
Das ÖIN veröffentlichte darüber
hinaus im Jahre 2006 noch ein ergänzendes Methoden-Handbuch, das sich mit
48
Vgl. IÖW/imug (2001), S. 9, ÖIN (2003), S. 2 und Global Reporting Initiative (2006a), S. 2.
49
Vgl. IÖW/imug (2001), S. 20f. und Global Reporting Initiative (2006a), S. 3.
50
Vgl. Hoppe/Riede/Schulz (2004), S. 152 und Global Reporting Initiative (2006a), S. 3.
51
Vgl. IÖW/imug (2001), S. 20ff. und Global Reporting Initiative (2006a), S. 20ff.
52
Vgl. Werner (2005), S. 67.
53
Vgl. ÖIN (2003) und Ministerium für Verkehr und Umwelt Baden-Württemberg (2002).

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
12
konkreten praktischen Anregungen insbesondere an die Berichtschreiber wen-
det.
54
Des Weiteren ist an dieser Stelle auch der Leitfaden des Instituts für ökologi-
sche Wirtschaftsforschung (IÖW) und des Instituts für Markt - Umwelt - Gesell-
schaft (imug) zu nennen, deren gemeinsamer Ansatz sich in verschiedenen
Punkten am Stand der Entwicklung der Global Reporting Initiative orientierte.
55
Daneben wurden vielfältige Aspekte verschiedener anderer Leitfäden aufge-
nommen und zudem auch viele Praxisbeispiele insbesondere von kleinen und
mittelständischen Unternehmen in den IÖW Leitfaden integriert.
56
Allen genannten Leitfäden im deutschsprachigen Raum ist gemein, dass sie
sich stets an der Arbeit der Global Reporting Initiative orientierten oder sogar
mit dieser zusammen arbeiteten.
57
Denn die von dieser Institution zur Nachhal-
tigkeitsberichterstattung entwickelten Leitlinien haben sich in den letzten Jah-
ren zum zentralen und weltweit anerkannten Standard entwickelt und werden
auch von vielen deutschen Unternehmen angewendet.
58
Weltweit gibt es
inzwischen 959 registrierte Organisationen aus 60 Ländern, die Nachhaltig-
keitsberichte entsprechend der GRI Richtlinien anfertigen und veröffentlichen.
59
Diese Anzahl ist angesichts der Tatsache, dass sich die Nachhaltigkeitsbe-
richterstattung erst in den letzten Jahren stark weiterentwickelte, sehr beacht-
lich.
54
Vgl. ÖIN (2006).
55
Vgl. IÖW/imug (2001), S. 2.
56
Vgl. IÖW/imug (2001), S. 2, 10, 12, 16f., 24-26, 29f., 32, 34-36, 38f., 41f., 45 und 46.
57
Vgl. ÖIN (2003), S. 20, 27, 34 und 41, Ministerium für Verkehr und Umwelt Baden-
Württemberg (2002), S. 5, 28, 29, 31 und 69 sowie IÖW/imug (2001), S. 2 und S. 20.
58
Vgl. Werner (2005), S. 73 und Haller/Ernstberger (2006), S. 2524.
59
Vgl. o. V. (2007a).

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
13
2.4 Stand der Gesetzgebung hinsichtlich einer verbindlichen
Nachhaltigkeitsberichterstattung
In diesem Abschnitt wird nun auf rechtsverbindliche Aspekte der Nachhaltig-
keitsberichterstattung eingegangen, um anhand der bestehenden Rechtslage
Gründe für die Entwicklung der erläuterten freiwilligen Initiativen zur Nachhal-
tigkeitsberichterstattung zu verdeutlichen.
In Deutschland gibt es bisher keine detaillierten gesetzlichen Regelungen für
die nicht-finanzielle Berichterstellung.
60
Allerdings erfolgten bereits erste Schrit-
te hin zu einer allgemeinen Offenlegungspflicht wichtiger nicht-finanzieller
Leistungsindikatoren.
61
Dieses geschah in erster Linie durch die auf EU-Ebene
vollzogene Änderung des Absatzes 46 der vierten Bilanzrichtlinie 78/660/EWG
über die Inhalte des Lageberichts von Unternehmen.
62
Diese Änderung zog in
Deutschland eine Änderung von § 289 HGB und § 315 HGB mit der Folge nach
sich, dass die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten nicht-finanziellen
Leistungsindikatoren von Konzernen und Kapitalgesellschaften nunmehr in den
Lagebericht mit einzubeziehen und zu erläutern sind.
63
Entsprechende Änderungen hinsichtlich der Berichterstattung mussten nach
Maßgabe dieser Richtlinie auch in den anderen EU-Staaten durchgeführt
werden. Darüber hinaus bestehen in Ländern wie den USA (Sarbanes-Oxley
Act) oder auch bei unseren europäischen Nachbarn Frankreich (Loi NRE) und
Großbritannien (Operating and Financial Review) Regelungen zur Transparenz
und Berichterstattung von Unternehmen.
64
Diese gehen zwar über die Rege-
lung der deutschen Gesetzgebung hinaus, entsprechen aber trotzdem noch
nicht den Bedürfnissen vieler Stakeholder nach einer umfassenden und detail-
60
Vgl. Clausen/Loew (2005), S. 26.
61
Vgl. KPMG/UNEP (2006), S. 22ff., Clausen/Loew (2005), S. 26 und Hesse (2006), S. 5f.
62
Vgl. Hesse (2006), S. 6.
63
Vgl. Hesse (2006), S. 6 und Clausen/Loew (2005), S. 26. Vgl. auch Handelsgesetzbuch
(1897), § 289 und § 315.
64
Vgl. Werner (2005), S. 70 und Herzig/Schaltegger (2005), S. 18 sowie insbesondere
KPMG/UNEP (2006), S. 22ff. für eine Übersicht über regionale und nationale gesetzliche
Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
14
lierten Nachhaltigkeitsberichterstattung in vollem Umfang. Die Gesetz-gebung
insbesondere in Deutschland lässt derzeit noch Raum für freiwillige Initiativen
zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dieser Freiraum wird durch Initiativen wie
die Global Reporting Initiative in Zusammenarbeit von Unternehmen, NGOs
und Vertretern anderer Interessengruppen dazu genutzt, unabhängig vom Ge-
setzgeber selbständig Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu
entwickeln und damit den Forderungen vieler Stakeholder nach größerer
Transparenz Rechnung zu tragen.
2.5 Erläuterung von Gründen für die Nachhaltigkeits-
berichterstattung von Unternehmen
In diesem Abschnitt werden Gründe aufgezeigt, warum die Nachhaltigkeitsbe-
richterstattung aus der Sicht von Unternehmen sinnvoll ist. Anknüpfend an den
vorigen Abschnitt ist als ein Grund die Erfüllung gesellschaftlicher Ansprüche,
d.h. die Erfüllung der Forderung der Stakeholder nach umfassenden Informati-
onen und größerer Transparenz, zu nennen.
65
Dadurch wird Vertrauen bei den
Stakeholdern aufgebaut, welches in Akzeptanz und Rückhalt für die Unterneh-
menstätigkeit resultieren kann.
66
Dieses kann zusätzlich durch den Dialog mit
Stakeholdern auch hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter
gefördert werden.
67
Durch den Austausch mit den Stakeholdern können eben-
so wie durch die Datenerfassung zur Berichterstattung Lernprozesse und neue
Ideen generiert werden.
68
Somit kann die Datenbeschaffung im Zuge der
Vorbereitungen zur Berichterstattung auch als Kontrollinstrument im Sinne des
Risikomanagements dienen.
69
Neue Ideen und Ansätze zur Kostenersparnis
bei der Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen werden auch aus dem (Bran-
chen-)Vergleich mit Berichten anderer Unternehmen gewonnen, auf diese
Weise blickt ein Unternehmen ständig über den eigenen Tellerrand hinaus und
65
Vgl. Herzig/Schaltegger (2004), S. 1.
66
Vgl. Müllendorf (1981), S. 380.
67
Vgl. Alpers (1994), S. 43ff. über offene Informationspolitik als Akzeptanzfaktor für zukünftigen
Erfolg.
68
Vgl. Lusch (1996), S. 41.
69
Vgl. Stahlmann (1994), S. 61.

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
15
lernt dadurch auch ständig hinzu.
70
Des Weiteren kann sich die Nachhaltig-
keitsberichterstattung über eine Imageverbesserung des Unternehmens positiv
auf vielerlei Bereiche auswirken, was sich auch ökonomisch positiv bemerkbar
machen wird.
71
Dieses kann sich in erhöhter Motivation und daraus resultieren-
der erhöhter Produktivität der Mitarbeiter ebenso äußern wie in steigenden
Aktienkursen oder erhöhter Nachfrage nach Produkten bzw. Dienstleistungen
des Unternehmens.
72
Die angeführten Gründe für Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen an dieser
Stelle nicht weiter vertieft werden und sind nicht abschließend. Die hier gege-
bene erste Übersicht soll allerdings zunächst einmal genügen, in Kapitel 5 wird
dann auf die konkreten positiven Effekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung
eingegangen.
2.6 Erläuterung von Problemen der Nachhaltigkeits-
berichterstattung von Unternehmen
In diesem Abschnitt werden nun einige Probleme der Nachhaltigkeitsberichter-
stattung benannt. Viele der Probleme ergeben sich bei der Informationsbe-
schaffung und -auswahl. Gerade im Umwelt- und Sozialbereich ist es oft
schwierig, zuverlässige, vergleichbare und vertrauensschaffende Bewertungs-
und Messverfahren zu finden und anzuwenden, um die Validität der Daten zu
garantieren.
73
Darüber hinaus ist den Unternehmen oft unklar welche Informa-
tionen insbesondere auch den Interessengruppen wichtig sind. Diese Unklar-
heit kann Unzufriedenheit bei diesen Stakeholdern auslösen oder auch in einer
zu großen und unübersichtlichen Informationsfülle in den Nachhaltigkeitsbe-
richten münden.
74
Dieser Aspekt ist einer der Gründe, warum sich viele Unter-
nehmen die Frage stellen, ob der mit einigen Kosten verbundene hohe Auf-
70
Vgl. Herzig/Schaltegger (2004), S. 3.
71
Vgl. Homann/Suchanek (2000), S. 385.
72
Vgl. WBCSD (2005), S. 9, wo eine Übersicht über mögliche positive Effekte nachhaltiger
Unternehmensführung als Folge der Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben wird.
73
Vgl. Herzig/Schaltegger (2004), S. 4.
74
Vgl. Herzig/Schaltegger (2004), S. 4.

2. Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen
16
wand der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für sie lohnenswert ist.
75
Resultiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Grund von unglaubwürdigen
Bewertungs- und Auditverfahren oder mangelnder Ausbildung bzw. mangeln-
der ethischer Sensibilität der Berichtersteller in negativem Feedback, so wird
sich ein Unternehmen genau überlegen, neuerliche Anstrengungen zur Be-
richterstattung überhaupt noch einmal zu tätigen.
76
In diesem Zusammenhang
wird von Unternehmen teilweise auch auf die Problematik fehlender Hilfestel-
lung und Anleitung zur Erstellung qualitativ hochwertiger und den Forderungen
und Interessen der Stakeholder entsprechender Nachhaltigkeitsberichte hin-
gewiesen.
77
Die Benennung der Probleme der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unter-
nehmen ist ebenso wie die Benennung der Gründe für die Berichterstattung
nicht abschließend. Die Abwägung zwischen positiven und negativen Effekten
der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Kapitel 5 noch einmal aufgegriffen
und ausführlicher behandelt. An dieser Stelle sollen diese Aspekte bereits
einen ersten Überblick über wichtige Gründe und Probleme im Rahmen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung geben, um die im Folgenden erläuterte Global
Reporting Initiative besser einordnen und bewerten zu können. Zudem sollen
einige der hier genannten Probleme nach eigener Zielsetzung durch die Global
Reporting Initiative und die von ihr entwickelten Standards zur Nachhaltigkeits-
berichterstattung ausgeräumt werden.
78
Ob dieses tatsächlich gelungen ist, soll
neben anderen Aspekten im folgenden Kapitel geklärt werden, in dem die
Global Reporting Initiative detailliert beschrieben wird.
75
Vgl. Clausen et al. (2002), S. 65f. zu den Kosten von Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsberichten.
76
Vgl. Homann/Suchanek (2000), S. 376 zum effizienten Mitteleinsatz im Rahmen von Stake-
holderprozessen und Homann (2005), S. 9 zur mangelnden ethischen Ausbildung.
77
Vgl. Herzig/Schaltegger (2004), S. 4.
78
Vgl. Global Reporting Initiative (2006a), S. 39 und die Ausführungen in Abschnitt 3.1.2 über
Vision und Ziele der GRI.

3. Die Global Reporting Initiative
17
3. Die Global Reporting Initiative (GRI)
In diesem Kapitel wird die Global Reporting Initiative ausführlich erläutert.
Zunächst werden institutionelle Aspekte der GRI dargelegt, da die wichtigsten
Prinzipien der institutionellen Funktionsweise auch in den Richtlinien wieder zu
finden sind. Danach wird erläutert wie die Erstellung eines Nachhaltigkeitsbe-
richtes nach Maßgabe der GRI Richtlinien abläuft. Daran anknüpfend wird der
konkrete Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichtes beschrieben, bevor Stärken und
Schwächen der Global Reporting Initiative benannt werden. Abschließend wird
eine Bewertung der Global Reporting Initiative vorgenommen.
3.1 Institutionelle Aspekte der Global Reporting Initiative
Die Beschreibung der institutionellen Aspekte der Global Reporting Initiative
dient dazu, die von ihr entwickelten Richtlinien in einen entsprechenden institu-
tionellen Rahmen zu setzen. Diese Vorgehensweise soll die Grundlage für ein
besseres Verständnis der GRI Richtlinien schaffen und ein Gesamtbild der
Global Reporting Initiative erzeugen.
3.1.1 Entstehung und Entwicklung
Die Global Reporting Initiative wurde mit der Zielsetzung gegründet, in einem
Austauschprozess mit Stakeholdern aus verschiedenen Bereichen weltweit
anwendbare und vergleichbare Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung
zu entwickeln.
79
Die Global Reporting Initiative wird als eine Konsequenz der
UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (englisch: United Nations Confe-
rence on Environment and Development, UNCED) angesehen, die im Jahre
1992 in Rio de Janeiro stattfand.
80
Einige Zeit nach der Konferenz gründete die
gemeinnützige Organisation CERES (Coalition for Environmentally Respon-
sible Economics) in Folge umfassender Vorbereitungsarbeiten im Jahre 1997
79
Vgl. Werner (2005), S. 69.
80
Vgl. Samsinger/Schiessl (2004), S. 6.

3. Die Global Reporting Initiative
18
schließlich die Global Reporting Initiative.
81
1999 konnte das Umweltprogramm
der Vereinten Nationen (englisch: United Nations Environment Programme,
UNEP) als Partner hinzu gewonnen werden.
82
Seit dem Jahr 2002 ist die
Global Reporting Initiative eine Stiftung niederländischen Rechts mit Sitz in
Amsterdam, aber dennoch als so genanntes UNEP Collaborating Centre mit
den Vereinten Nationen verbunden.
83
Des Weiteren konnte von Beginn an auf die aktive Unterstützung und das
Engagement von gemeinnützigen Organisationen, Vertretern multinationaler
Unternehmen, Rechnungsweseninstitutionen, Investoren, Gewerkschaften und
Vertretern anderer Bereiche zurückgegriffen werden.
84
Unter Beteiligung dieser
Stakeholder wurde der GRI Standard kontinuierlich weiterentwickelt: So wurde
nach der ersten Version der Leitlinien aus dem Jahr 2000 sodann 2002 eine
zweite Version (mit G2 abgekürzt) und in 2006 die aktuell dritte Version (G3
genannt) veröffentlicht.
85
Im Weiteren wird auf die hier nur kurz dargestellten
Aspekte detaillierter eingegangen, beginnend im folgenden Abschnitt
mit Vision
und Zielen der Global Reporting Initiative.
3.1.2 Vision und Ziele
Die Vision, nach der die Global Reporting Initiative seit ihrer Gründung im Jahre
1997 strebt, lautet folgendermaßen: "The GRI's vision is that reporting on eco-
nomic, environmental, and social performance by all organisations is as routine
and comparable as financial reporting."
86
81
Vgl. Woods (2003), S. 60 und European Environment Agency (2001), S. 42.
82
Vgl. o. V. (2007b).
83
Vgl. Haller/Ernstberger (2006), S. 2517. Der vollständige Name der Organisation lautet seit-
her ,,Stichting Global Reporting Initiative", vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 2.
84
Vgl. Global Reporting Initiative (2002a), S. ii und Samsinger/Schiessl (2004), S. 4.
85
Im Hinblick auf die Guidelines der GRI sollen in dieser Arbeit die Begriffe Richtlinien, Leitli-
nien und Standards synonym als Übersetzung verwendet werden.
86
Global Reporting Initiative (2006a), S. 39.

3. Die Global Reporting Initiative
19
In diesem einen Satz sind mehrere Aspekte enthalten, die für die GRI und für
das Erreichen ihrer Vision von großer Bedeutung sind. Dazu gehören insbe-
sondere die Betonung der drei Säulen der Nachhaltigkeit ­ ökonomischer,
ökologischer und sozialer Aspekte ­ sowie deren integrative Betrachtung in
einem einzigen Bericht.
87
Weiterhin wird durch den Begriff ,,by all organisations"
signalisiert, dass sich die GRI Leitlinien zum einen an alle möglichen Formen
von Organisationen richten und demnach nicht ausschließlich an (multinationa-
le) Unternehmen oder Unternehmen einer bestimmten Branche, sondern auch
an Behörden, NGOs und andere Organisationen.
88
Zum anderen zeigt diese
Formulierung deutlich den Anspruch der Global Reporting Initiative auf, einen
weltweiten Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu setzen, der von
allen Organisationen genutzt wird.
89
Hierzu soll auch die freie und kostenlose
Verfügbarkeit der Richtlinien und aller anderen Dokumente der GRI beitragen.
Darüber hinaus sollen die Leitlinien durch das ambitionierte Ziel der ähnlich
guten Vergleichbarkeit wie Finanzberichte den beiden maßgeblichen Gruppen
zu Gute kommen, den Unternehmen und den Stakeholdern.
90
Den Unterneh-
men soll ein standardisiertes und verständliches Instrument zur Nachhaltig-
keitsberichterstattung zur Verfügung gestellt werden, das ihnen nicht nur dabei
hilft, die für Stakeholder relevanten Informationen zu veröffentlichen und den
Dialog mit den Stakeholdern zu intensivieren, sondern darüber hinaus auch
Hilfestellung für ständige Verbesserungen innerhalb der Unternehmen zu bie-
ten.
91
Den Stakeholdern sollen die GRI Richtlinien vor allem die Vergleichbar-
87
Vgl. Woods (2003), S. 61. Siehe hierzu auch die Ausführungen in Abschnitt 2.1.
88
Vgl. Samsinger/Schiessl (2004), S. 6. Da sich diese Arbeit jedoch auf die Nachhaltigkeits-
berichterstattung von Unternehmen konzentriert, wird im weiteren Verlauf statt der von der GRI
vorgegebenen Begrifflichkeit der Organisation durchgängig der Begriff Unternehmen verwen-
det, falls an manchen Stellen nicht die Verwendung des Begriffes Organisation notwendig wird.
Gleichwohl soll die Anwendbarkeit der GRI Richtlinien auf alle Arten von Organisationen stets
bedacht und durch diese Begriffswahl nicht bestritten werden.
89
Vgl. Woods (2003), S. 60 und Samsinger/Schiessl (2004), S. 6.
90
Vgl. Wegner (2004), S. 78 und Haller/Ernstberger (2006), S. 2524.
91
Vgl. Woods (2003), S. 61 und Haller/Ernstberger (2006), S. 2524.

3. Die Global Reporting Initiative
20
keit von Nachhaltigkeitsberichten unterschiedlicher Unternehmen bzw. von
Berichten eines Unternehmens aus unterschiedlichen Jahren erleichtern.
92
Die angeführten Aspekte werden zu den zwei wichtigsten Prinzipien der Wei-
terentwicklung der GRI zum weltweiten Standard zusammengefasst: Transpa-
renz und Einbeziehung.
93
Transparenz im Sinne der Detailgenauigkeit, Objekti-
vität und klaren Gliederung des frei verfügbaren GRI Leitfadens bereitet die
Voraussetzungen für eine ebenso transparente Nachhaltigkeitsberichterstat-
tung. Die Möglichkeit der Mitwirkung aller interessierten Stakeholder am Ent-
wicklungsprozess der Leitlinien sowie die Komplementarität der GRI Leitlinien
zu bestehenden Standards der Berichterstattung und Nachhaltigkeitsinitiativen
in anderen Bereichen fördert die Einbeziehung der Stakeholder innerhalb der
Global Reporting Initiative wie auch auf Ebene der einzelnen berichtenden
Unternehmen.
94
Auf diese Weise will die Global Reporting Initiative die mögli-
che Entwicklung zu einer weltweiten Selbstregulierung der Wirtschaft im Be-
reich der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorantreiben
95
und ihre Vision ver-
wirklichen, ,,weltweit anwendbare und branchenunabhängige Richtlinien für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln und zu verbreiten".
96
3.1.3 Institutioneller Aufbau
In diesem Abschnitt wird nun erläutert, wie die Vision der GRI durch einen
entsprechenden institutionellen Aufbau verwirklicht werden soll und welche
Rolle die verschiedenen Stakeholder dabei spielen.
97
Zunächst werden dazu
nun die Organisationsstruktur der Global Reporting Initiative und die einzelnen
Instanzen im Detail erläutert.
98
Es handelt sich hierbei um das Board of Direc-
92
Vgl. Woods (2003), S. 61 und Haller/Ernstberger (2006), S. 2524.
93
Vgl. Samsinger/Schiessl (2004), S. 6.
94
Siehe Abschnitt 2.2 hinsichtlich der Komplementarität der Global Reporting Initiative zu
anderen Standards. Vgl. auch Ligteringen/Zadek (2005), S. 2f.
95
Vgl. Samsinger/Schiessl (2004), S. 4.
96
Samsinger/Schiessl (2004), S. 6.
97
Vgl. Abb. 1 auf Seite 20.
98
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 2-12.

3. Die Global Reporting Initiative
21
tors, die Organisational Stakeholders, den Stakeholder Council, das Technical
Advisory Committee und das Secretariat.
99
Organisational Stakeholders (unbegrenzte Anzahl)
Stakeholder Council
(max. 60)
Forum mit parlamentarischem
Charakter
Technical
Working
Groups
Technical
Advisory
Committee
(10-16)
BOARD (16)
Finanzielle Verantwortung
Strategische Entscheidungen
Board Nominating
Committee (7)
Secretariat
Operative Arbeit
Koordination
Kommunikation
CHIEF
EXECUTIVE
4
Mitglieder
3
Mitglieder
wählt
wählt
Mitglieder
Beteiligung
Vorsitzende
Technische
Beratung
unter-
stützt
gegenseitige
Unterstützung
gegenseitige
Unterstützung
gegenseitige
Unterstützung
Abb. 1:
Organisationsstruktur der Global Reporting Initiative (eigene Darstellung, in Anlehnung
an Haller/Ernstberger (2006), S. 2518)
Das Board of Directors übernimmt die Führungsfunktion innerhalb der Global
Reporting Initiative.
100
Es gibt die strategische Richtung der Initiative vor, trifft
die grundlegenden Entscheidungen insbesondere bezüglich der Weiterentwick-
lung der Leitlinien und trägt auch die finanzielle und gesetzliche Verantwortung
99
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 2-12. Zur Vereinfachung der weltweiten
Kommunikation und Klarheit legt die GRI Wert darauf, bestimmte Begriffe der Institution und
des Leitfadens nicht in die jeweiligen Landessprachen zu übersetzen, sondern die englischen
Begriffe zur Verwendung vorzuschlagen. Dieser Argumentation folgend werden im Folgenden
vielfach die englischen Begriffe verwendet, jedoch sollte durch die jeweiligen Erläuterungen der
Begriffe deren Bedeutung klar werden. Vgl. dazu auch Global Reporting Initiative (2002a), S. i.
100
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 4.

3. Die Global Reporting Initiative
22
der GRI.
101
Insgesamt gehören dem Board of Directors 16
Mitglieder an.
102
Eine Liste von 15 Mitgliedern wird dem Stakeholder Council unter Zwischen-
schaltung eines so genannten Board Nominating Committees ­bestehend aus
drei Mitgliedern des Stakeholder Councils und vier Mitgliedern des Boards ­
zur Abstimmung vorgelegt.
103
Die Liste kann nur als Einheit angenommen oder
abgelehnt werden, die Ablehnung oder Zustimmung einzelner Kandidaten ist
nicht möglich.
104
Das 16. Mitglied des Boards wird von den 15 ernannten Mit-
gliedern mit einfacher Mehrheit zum Chief Executive gewählt.
105
Im Gegensatz
zu den ehrenamtlich tätigen Board-Mitgliedern, ist der Chief Executive haupt-
amtlich tätig, da er zusätzlich auch dem Secretariat vorsteht.
106
Die Zusam-
mensetzung des Boards ist neben der Qualifikation der Kandidaten als Füh-
rungspersönlichkeiten relevanter Interessengruppen auch an der Ausgewo-
genheit der an der GRI beteiligten Gruppen von Stakeholdern, der geographi-
schen Regionen und des Geschlechts ausgerichtet.
107
Die Mitglieder des
Boards werden für eine Amtszeit von maximal drei Jahren gewählt und können
in höchstens zwei aufeinander folgenden dreijährigen Amtsperioden tätig
sein.
108
Von dieser Regelung ausgenommen ist der Chief Executive, der in
seiner Funktion als Leiter des Secretariats Kontinuität garantieren soll und
diese Funktion unbefristet lange ausüben kann.
109
Die Gruppe der Organisational Stakeholders (OS) bildet gewissermaßen die
Basis der Global Reporting Initiative. Sie trägt dem Prinzip der Einbeziehung
und dem Konsensprinzip Rechnung, denn die Mitgliedschaft steht allen Unter-
nehmen und auch Einzelpersonen offen, die sich mit den Zielen der Global
101
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 12-14.
102
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 3.
103
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 3f. und S. 9f.
104
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 4 und S. 10.
105
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 3 und S. 11.
106
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 11.
107
Vgl. Haller/Ernstberger (2006), S. 2519.
108
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 3.
109
Vgl. Stichting Global Reporting Initiative (2002), S. 3.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836603041
DOI
10.3239/9783836603041
Dateigröße
709 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg – Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Internationales Management
Erscheinungsdatum
2007 (Mai)
Note
1,0
Schlagworte
global reporting initiative nachhaltigkeit umwelt unternehmensethik berichterstattung
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