Lade Inhalt...

Aktuelle Probleme der Bilanzierung von Emissionsrechten

©2007 Diplomarbeit 92 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Problem der Umweltverschmutzung ist heutzutage aktueller denn je. Einer der Ziele der Bekämpfung der Umweltprobleme ist die Minderung der CO2-Ausstöße. Ursprünglich basierend auf dem sogenannten Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997, wurde dafür in der EU die Einführung eines verpflichtenden Emissionshandelssystems beschlossen, was für die betroffenen Unternehmen wesentliche wirtschaftliche Konsequenzen bedeutet.
Der Emissionshandel hat Auswirkungen nicht nur auf die Umweltpolitik der Unternehmen, sondern stellt diese auch vor neuen Herausforderungen auf dem Gebiet des Rechnungswesens, denn die Emissionsrechte müssen in den Bilanzen entsprechend erfasst werden.
Im Jahr 2005 startete der Emissionshandel in Deutschland. Dementsprechend hat im Geschäftsjahr 2005 zum ersten Mal das Problem der Bilanzierung von Emissionsrechten unmittelbare Auswirkungen auf die Bilanzierungspraktiken der Unternehmen gehabt. Was bis dahin nur heiße Diskussionen in den sachverständigen Kreisen war, wurde für die betroffenen Unternehmen Realität, mit der man wohl oder übel in der betrieblichen Praxis umgehen musste.
Die HGB-Vorgehensweise bezüglich der Bilanzierung der Emissionsrechte ist in der Stellungsnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Bilanzierung von Emissionsberechtigungen (IDW RS HFA 15) geregelt, so dass nach HGB keine offensichtliche Regelungslücke besteht. Ab dem Jahr 2005 müssen aber in Deutschland bestimmte Unternehmen nicht mehr nach HGB, sondern nach IAS/IFRS bilanzieren. Dies gilt für den Konzernabschluss der kapitalmarktorientierten Unternehmen, die bis dahin nach HGB bilanziert haben. Das bedeutet zwangsläufig, dass die Emissionsrechte in den Konzerabschlüssen ebenfalls nach IAS/IFRS zu bilanzieren sind.
Genau das stellt sich bei näherer Betrachtung als ein großes Problem dar. Der Versuch, die Bilanzierung von Emissionsrechten in der Interpretation des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) zu regeln, ist letztendlich gescheitert. Seitdem wurden bis jetzt keine weiteren Regelungen zur Bilanzierung von Emissionsrechten nach IAS/IFRS verabschiedet, so dass die betroffenen Unternehmen unfreiwillig vor einer kreativen Aufgabe stehen, eigene Bilanzierungsregeln für diesen Fall zu entwickeln. Dies ist in Wirklichkeit eine heikle Aufgabe, denn bei Nichteinhaltung sämtlicher geltenden Standards riskieren die Unternehmen die Gültigkeit ihres gesamten Jahresabschlusses zu verlieren.
Aufgrund der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Natalija Berner
Aktuelle Probleme der Bilanzierung von Emissionsrechten
ISBN: 978-3-8366-0188-7
Druck Diplomica® GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Berlin, Deutschland,
Diplomarbeit, 2007
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen,
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des
Urheberrechtes.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
© Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

Autorenprofil
Persönliche Daten
Name:
Dipl.-Kff. (FH) Natlija Berner
E-Mail: natalie.berner@ibberner.com
geboren am:
29.05.1980
Ausbildungsweg und Schule
1986-1998
Herderschule in Riga 1.-12. Klasse inkl. Abitur
(Durchschnittsnote
1,6)
1998- bis Juni 2002 Universität Lettlands, Studiengang Deutsche Philologie, Abschluss ­
Bachelor der Deutschen Philologie, Diplomarbeit ,,Untersuchung der
Werbesprache in Printmedien" mit ,,ausgezeichnet"
06.­08.2001 und
01.­03.2002
Praktikum bei ,,IbB Informatik" (Wiesbaden)
09.2005-03.2006
Praktikum bei der Schering AG (Berlin)
10.2002-02.2007
Fachhochschule für Wirtschaft (Berlin), Studiengang Wirtschaft,
Diplomarbeit ,,Aktuelle Probleme der Bilanzierung von
Emissionsrechten", Diplomnote ,,sehr gut"
Studienbegleitende Tätigkeiten
1998-2002
Übersetzerin und Dolmetscherin bei der Versicherungsagentur ,,Balta"
(Riga)
Ab September 2003 Buchhaltung und sonstige Bürotätigkeiten bei dem Ingenieurbüro Berner
GmbH & Co. KG (Berlin)
EDV-Kenntnisse
Microsoft Office (Word, Excel, Powerpoint, Outlook), Lotus Notes,
Internet-Recherche, SAP R/3, Videobearbeitung (Filmschneiden,
Digitalisierung),
Bildbearbeitung
Sprachen
Russisch ­ Muttersprache
Deutsch ­ ausgezeichnet
Lettisch ­ ausgezeichnet
Englisch - gut
Leegebruch, den 21. Februar 2007

1
Inhalt
1
Einführung... 7
2
Grundlagen des Emissionshandels... 11
2.1
Rechtliche und ökonomische Grundlagen ... 11
2.2
Das System des Emissionshandels und dessen Umsetzung im
Unternehmen ... 13
3
Grundsätze der Bilanzierung nach IAS/IFRS ... 15
3.1
Grundannahmen ... 16
3.2
Qualitative Anforderungen ... 16
3.3
Beschränkungen ... 18
4
IFRIC 3 ... 19
4.1
Entstehungsgeschichte ... 19
4.2
Bilanzierung von Emissionsrechten nach IFRIC 3 ... 19
4.2.1 Zugrunde liegende Rechnungslegungsstandards... 19
4.2.2 Hintergrund ... 20
4.2.3 Bilanzierungsfähigkeit
der
Emissionsrechte ... 21
4.2.4 Erstmalige Bilanzierung und Bewertung der unentgeltlich zugeteilten
Emissionsrechte... 22
4.2.5 Passiver
Abgrenzungsposten... 24
4.2.6 Folgebewertung der Emissionsrechte... 25
4.2.6.1 Anschaffungskostenmethode... 25
4.2.6.2 Neubewertungsmethode ... 27
4.2.7 Rückstellungsbildung für getätigte Emissionen ... 29
4.3
Scheitern von IFRIC 3 ... 31
4.3.1 Ergebnisverschiebung bei Anwendung von IFRIC 3... 31
4.3.1.1 Mismatch bei Anwendung der Anschaffungskostenmethode... 32
4.3.1.2 Mismatch bei Anwendung der Neubewertungsmethode... 36
4.3.2 Zurücknahme von IFRIC 3... 39
4.4
Bedeutung von IFRIC 3 heute ... 40

2
5
Aktueller Stand der Bilanzierung von Emissionsrechten nach
IAS/IFRS ... 43
5.1
Ausgewählte Regelungen des Rahmenkonzepts im Hinblick auf die
Bilanzierung von Emissionsrechten... 43
5.1.1 Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit der Emissionsrechte... 43
5.1.2 Konkrete
Bilanzierungsfähigkeit der Emissionsrechte ... 45
5.2
IAS 38 im Hinblick auf die Bilanzierung von Emissionsrechten... 46
5.2.1 Emissionsrechte als immaterielle Vermögenswerte... 46
5.2.2 Erstbewertung der immateriellen Vermögenswerte ... 47
5.2.2.1 Regelmäßige Erstbewertung der immateriellen Vermögenswerte ... 47
5.2.2.2 Sonderregelung für die Bewertung der Zuwendungen der öffentlichen
Hand ... 47
5.2.3 Folgebewertung der immateriellen Vermögenswerte ... 47
5.2.3.1 Anschaffungskostenmethode... 48
5.2.3.2 Neubewertungsmethode ... 48
5.3
IAS 20 im Hinblick auf die Bilanzierung von Emissionsrechten... 53
5.3.1 Unentgeltlich
zugeteilte
Emissionsrechte als staatlicher Zuschuss... 53
5.3.2 Erstmalige Bewertung des staatlichen Zuschusses ... 53
5.3.3 Erfolgswirksame Erfassung des staatlichen Zuschusses ... 54
5.4
IAS 36 im Hinblick auf die Bilanzierung von Emissionsrechten... 54
5.4.1 Zielsetzung von IAS 36... 54
5.4.2 Außerplanmäßige Wertminderungen der Emissionsrechte... 55
5.5
IAS 37 im Hinblick auf die Bilanzierung von Emissionsrechten... 56
5.5.1 Allgemeine Ansatzkriterien für Rückstellungen ... 56
5.5.2 Bewertung von Rückstellungen... 57
5.6
IAS 8 im Hinblick auf die Bilanzierung von Emissionsrechten... 61
5.6.1 Auswahl und Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden ... 61
5.6.2 Stetigkeitsprinzip... 62
5.7
Bilanzierungsprobleme bei der Teilnahme am Emissionsrechte-
handel ... 63
5.7.1 Bewertung von Emissionsrechten beim gemischten Emissionsrechte-
Portfolio... 63

3
5.7.2 Gewinnrealisierung beim Verkauf von Emissionsrechten ... 65
5.8
Kritische Würdigung der Bilanzierung von Emissionsrechten nach
aktuellen Rechnungslegungsstandards ... 68
6
Ausgewählte alternative Varianten der Bilanzierung von
Emissionsrechten... 71
6.1
Erfolgswirksame Neubewertungsmethode und Full-Fair-Value-
Ansatz ... 71
6.1.1 Vorstellung
der
Methoden... 71
6.1.2 Kritische
Würdigung ... 73
6.2
Hedge Accounting nach IAS 39 ... 74
6.2.1 Vorstellung der Grundprinzipien des Hedge Accountings und dessen
möglichen Anwendung auf die Emissionsrechte ... 74
6.2.2 Kritische
Würdigung ... 75
6.3
US-GAAP-Ansatz... 76
6.3.1 Besonderheiten der Bilanzierung von Emissionsrechten nach
US-GAAP... 76
6.3.2 Kritische
Würdigung ... 77
6.4
Unit-of-Pollution-Methode... 78
6.4.1 Grundsätze der Bilanzierung nach der Unit-of-Pollution-Methode ... 78
6.4.2 Kritische
Würdigung ... 79
6.5
Bilanzierung als Vorräte nach IAS 2... 79
6.5.1 Emissionsrechte als Vorräte ... 79
6.5.2 Kritische
Würdigung ... 80
6.6
Schlussfolgerung... 82
7
Zusammenfassung... 83

5
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
AK
Anschaffungskosten
ARC
Accounting Regulatory Committee
BW
Buchwert
bzw.
beziehungsweise
d.h.
das heißt
DEHSt
Deutsche Emissionshandelsstelle
ebd.
ebenda
EFRAG
European Financial Reporting Advisory Group
EG
Europäische Gemeinschaft
et al.
et alii
[lat.] = und andere
EU
Europäische Union
evtl.
eventuell
ff.
fortfolgende
GewinnRL
Gewinnrücklage
ggf.
gegebenfalls
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
i.d.R.
in der Regel
i.H.v.
in Höhe von
i.V.m.
in Verbindung mit
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer
IDW RS HFA Stellungnahme zur Rechnungslegung des IDW Hauptfachausschusses
IFRIC
International Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS
International Financial Reporting Standards
NAP
Nationaler Allokationsplan

6
NeubewRL
Neubewertungsrücklage
PRAP
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
S.
Seite
s.
siehe
TEHG
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
u.a.
unter anderem
u.U.
unter Umständen
vgl.
vergleiche
z.B.
zum Beispiel
ZuG
Zuteilungsgesetz

7
1 Einführung
Das Problem der Umweltverschmutzung ist heutzutage aktueller denn je. Einer der
Ziele der Bekämpfung der Umweltprobleme ist die Minderung der CO
2
-Ausstöße. Ur-
sprünglich basierend auf dem sogenannten Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997, wurde
dafür in der EU die Einführung eines verpflichtenden Emissionshandelssystems be-
schlossen, was für die betroffenen Unternehmen wesentliche wirtschaftliche Konse-
quenzen bedeutet.
Der Emissionshandel hat Auswirkungen nicht nur auf die Umweltpolitik der Unter-
nehmen, sondern stellt diese auch vor neuen Herausforderungen auf dem Gebiet des
Rechnungswesens, denn die Emissionsrechte müssen in den Bilanzen entsprechend
erfasst werden.
Im Jahr 2005 startete der Emissionshandel in Deutschland. Dementsprechend hat im
Geschäftsjahr 2005 zum ersten Mal das Problem der Bilanzierung von Emissionsrech-
ten unmittelbare Auswirkungen auf die Bilanzierungspraktiken der Unternehmen ge-
habt. Was bis dahin nur heiße Diskussionen in den sachverständigen Kreisen war,
wurde für die betroffenen Unternehmen Realität, mit der man wohl oder übel in der
betrieblichen Praxis umgehen musste.
Die HGB-Vorgehensweise bezüglich der Bilanzierung der Emissionsrechte ist in der
Stellungsnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Bilanzierung von Emissionsbe-
rechtigungen (IDW RS HFA 15) geregelt, so dass nach HGB keine offensichtliche
Regelungslücke besteht. Ab dem Jahr 2005 müssen aber in Deutschland bestimmte
Unternehmen nicht mehr nach HGB, sondern nach IAS/IFRS bilanzieren. Dies gilt für
den Konzernabschluss der kapitalmarktorientierten Unternehmen, die bis dahin nach
HGB bilanziert haben. Das bedeutet zwangsläufig, dass die Emissionsrechte in den
Konzerabschlüssen ebenfalls nach IAS/IFRS zu bilanzieren sind.
Genau das stellt sich bei näherer Betrachtung als ein großes Problem dar. Der Versuch,
die Bilanzierung von Emissionsrechten in der Interpretation des International Financi-
al Reporting Interpretations Committee (IFRIC) zu regeln, ist letztendlich gescheitert.
Seitdem wurden bis jetzt keine weiteren Regelungen zur Bilanzierung von Emissions-
rechten nach IAS/IFRS verabschiedet, so dass die betroffenen Unternehmen unfreiwil-

8
lig vor einer kreativen Aufgabe stehen, eigene Bilanzierungsregeln für diesen Fall zu
entwickeln. Dies ist in Wirklichkeit eine heikle Aufgabe, denn bei Nichteinhaltung
sämtlicher geltenden Standards riskieren die Unternehmen die Gültigkeit ihres gesam-
ten Jahresabschlusses zu verlieren
1
.
Aufgrund der entstandenen Situation wird die Bilanzierung von Emissionsrechten im
Schrifttum heftig diskutiert. Nichtsdestotrotz findet man im Anbetracht der Wichtig-
keit dieses Themas relativ wenig Informationen zur Bilanzierung von Emissionsrech-
ten nach IAS/IFRS, außerdem werden einige Aspekte gar nicht erwähnt, so dass man-
che Regelungslücken nicht mal mit Hilfe der Zusatzliteratur zu füllen sind.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist das Aufzeigen der in diesem Zusammenhang ent-
standenen Probleme und die Suche nach deren möglichen Lösungen. Dafür werden
zuerst kurz die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen des Emissionshandels und
deren Umsetzung im Unternehmen, sowie die Grundsätze der Bilanzierung nach
IAS/IFRS geschildert. Auf diesem Hintergrund basierend werden dann die Möglich-
keiten der Bilanzierung von Emissionsrechten nach IAS/IFRS aufgezeigt und disku-
tiert.
Zuerst wird auf die Bilanzierungsprinzipien des zurückgezogenen IFRIC 3 eingegan-
gen, da dies der einzige Versuch war, die Bilanzierung von Emissionszertifikaten nach
IAS/IFRS zu regeln. Es werden nicht nur ausführliche Erklärungen dieser Interpretati-
on vorgetragen, sondern auch eine kritische Auseinandersetzung damit vorgenommen
und deren Stellenwert in der heutigen Bilanzierungspraxis ermittelt.
Im fünften Teil dieser Arbeit werden dann die IAS/IFRS-Standards untersucht, die auf
die Bilanzierung von Emissionsrechten anwendbar sind. Das Ziel ist dabei, ein Bild
der möglichen bilanziellen Lösungen zu erschaffen, die mit den aktuellen Standards
konform sind.
Schließlich werden einige alternative, nach jetzigem Stand der IAS/IFRS-Rechnungs-
legung nicht erlaubte, aber im Schrifttum diskutierte Bilanzierungsvarianten und deren
Vor- und Nachteile dargestellt, um dem Leser einen Blick über den Tellerrand zu ver-
1
Vgl. IAS 1.14

9
schaffen und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich auch außerhalb der gültigen
IAS/IFRS-Regelungen sinnvolle Lösungen zur Bilanzierung von Emissionsrechten
finden lassen. Außerdem zeigen die erwähnten Bilanzierungsansätze einige der mögli-
chen zukünftigen Entwicklungsvarianten der IAS/IFRS-Bilanzierung von Emissions-
rechten, denn dieses Problem steht noch auf der Tagesordnung der IAS/IFRS-
Standardsetter und kann eventuell zu einigen Änderungen der bestehenden Standards
führen.
Um die theoretischen Ausführungen anschaulich zu gestalten, werden einige kompli-
zierte Vorgehensweisen anhand einfacher Bilanzierungsbeispiele verständlich ge-
macht. Außerdem werden stellenweise praktische Beispiele aus den ausgewählten Ge-
schäftsberichten 2005 herangezogen. Dabei ist zu erwähnen, dass man in den Ge-
schäftsberichten der betroffenen Unternehmen überwiegend nur recht spärliche Infor-
mationen zur Bilanzierung von Emissionsrechten findet. Meist wird die Vorgehens-
weise bloß mit ein paar allgemein formulierten Sätzen erwähnt. Konkrete Zahlen fin-
det man nur in seltenen Einzelfällen. Es ist außerdem mit Erstaunen festzustellen, dass
mache der betroffenen Unternehmen es gar nicht für nötig halten, auf ihre Vorgehens-
weise bei der Bilanzierung von Emissionsrechten in ihren Geschäftsberichten einzuge-
hen (so z.B. Bayer, Audi, Linde oder Continental).
Schon aufgrund der oben geschilderten Tatsachen kann man behaupten, dass die Bi-
lanzierung von Emissionsrechten nach IAS/IFRS eine problemvolle Angelegenheit ist.
Im Verlauf dieser Arbeit wird aber klar, vor welch komplizierten Herausforderungen
die Unternehmen diesbezüglich stehen, wie viel Verwirrung auf dem Gebiet zur Zeit
herrscht und mit welchen Problemen die Unternehmen sich bezüglich der Bilanzierung
von Emissionsrechten auseinandersetzen müssen.

11
2 Grundlagen des Emissionshandels
2.1 Rechtliche und ökonomische Grundlagen
Der in Deutschland geltende Rechtsrahmen zum Emissionshandel stützt sich auf drei
rechtliche Säulen
2
:
· das völkerrechtliche Kyoto-Protokoll
· die EG-Richtlinie 2003/87/EG aus dem Europarecht
· sowie die zwei Nationalen Gesetze (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und
Zuteilungsgesetz) und der Nationale Allokationsplan
Bereits im Jahre 1992 wurde auf der internationalen Klimakonferenz in Rio de Janeiro
der Klimawandel als ein ernsthaftes Problem erkannt und eine sogenannte Klimarah-
menkonvention der Vereinten Nationen angenommen, die 1994 in Kraft trat. Aufgrund
dieser Konvention wurde auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto im De-
zember 1997 das sogenannte Kyoto-Protokoll verabschiedet
3
. Dieses Protokoll ,,legt
erstmalig völkerrechtlich verbindliche und überprüfbare Klimaschutzziele für Natio-
nalstaaten fest"
4
. Zweck dieses Protokolls ist den Ausstoß der Treibhausgase zu redu-
zieren (vorrangig zunächst der CO
2
-Emissionen
5
). Als verbindliches Ziel wurde die
Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen in den Jahren 2008-2012 um insge-
samt mindestens 5% gegenüber dem Niveau von 1990 festgelegt
6
. Die europäische
Minderungsverpflichtung beträgt 8%. Diese wurde individuell auf die verschiedenen
Länder der EU verteilt, wobei Deutschland ein Minderungsziel von 21% zugemessen
bekommen hat, was etwa ¾ der gesamten EU-Minderungsverpflichtung ist
7
.
Neben anderen Mechanismen der Emissionsreduktion sieht das Kyoto-Protokoll das
Instrument des Emission Trading zur Erreichung dieser Ziele vor. Dabei handelt es
sich um ein sogenanntes Cap-and-Trade-System. Das bedeutet, dass das eigentlich
freie Gut ,,Luft" durch künstliche Verknappung (Cap) in ein Kostenelement verwan-
delt wird und dieser künstlich geschaffene Produktionsfaktor durch Marktregulatorien
2
Vgl. Handbuch zum Emissionshandel, S. 7-8 und Völker-Lehmkuhl (2006), S. 16
3
Vgl. Völker-Lehmkuhl (2006), S. 8 und Fichtner (2005), S. 7
4
Lucht (2005), S. 8
5
Vgl. Streck, Binnewies (2004), S. 1116
6
Vgl. Völker-Lehmkuhl (2006), S. 8 und Lucht (2005), S. 8
7
Vgl. Fichtner (2005), S. 8

12
handelbar gemacht wird (Trade)
8
. Dafür wird eine bestimmte Menge von Emissionen
als Zielvorgabe festgelegt und auf die Teilnehmer aufgeteilt. Die Unternehmen haben
dann die Wahl zwischen zwei Opportunitätsentscheidungen
9
:
· Weniger Schadstoffausstoße produzieren (z.B. durch umweltfreundlichere Pro-
duktionsprozesse) und dadurch mit der zugeteilten Emissionsrechtenmenge zu-
rechtkommen oder sogar die zugeteilte Menge unterschreiten und die Reste am
Markt verkaufen, oder
· Den CO
2
-Ausstoß nicht reduzieren, dafür aber zum Zukauf von Emissionsrech-
ten verpflichtet werden und eventuell eine Strafe in Kauf nehmen.
Beides führt zu einem bewussten Umgang mit dem Thema ,,Emissionsausstoß und sein
Umfang" und führt im Ergebnis (auch im Zusammenspiel mit anderen Faktoren
10
) zur
Reduktion des Schadstoffausstoßes.
In der EU wurde mit der Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003 ein System für
den Handel mit den Treibhausgasemissionszertifikaten geschaffen. Damit setzte die
Europäische Union die Vorgaben des Kyoto-Protokolls für die Mitglieder verbindlich
um und legte die wesentlichen Eckpunkte für ein gemeinschaftliches Handelssystem
fest. Dabei wurde der Schwerpunkt der Aktivitäten auf die Reduktion der CO
2
-Gase
gelegt
11
. Darüber hinaus wurde beschlossen, der ersten Kyoto-Periode von 2008 bis
2012 in den Jahren 2005-2007 eine dreijährige Testphase voranzustellen
12
.
Eine EU-Richtlinie bedarf für ihre rechtmäßige Wirkung in den einzelnen Mitglieds-
staaten einer Umsetzung in das Nationale Recht. In Deutschland wurde es durch das
als Stammgesetz einzuordnende Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und
durch das für die erste Handelsperiode geltende Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007)
erreicht
13
. Im Nationalen Allokationsplan (NAP) wurden letztendlich die zuteilungsfä-
8
Vgl. Hoffmann, Lüdenbach (2006), S. 57
9
Vgl. ebd.
10
Hier wird nicht auf weitere Vorschriften des Kyoto-Protokolls eingegangen, weil das kein vorrangiges
Themengebiet für diese Arbeit ist. Dieser Teil der Arbeit gibt lediglich eine kleine Orientierung im
Emissionshandelssystem. Für zusätzliche Informationen s. weiterführende Literatur, z.B. Lucht, Span-
gardt (2005), Fichtner (2005), Völker-Lehmkuhl (2006), sowie zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze in
der Fachliteratur und im Internet.
11
Vgl. Handbuch zum Emissionshandel, S. 8
12
Vgl. Völker-Lehmkuhl (2006), S. 12
13
Vgl. Handbuch zum Emissionshandel, S. 8

13
hige Gesamtmenge an CO
2
-Emissionsberechtigungen und die konkreten Festlegungen
von Regeln und Mengen der Zuteilung festgehalten
14
.
2.2 Das System des Emissionshandels und dessen Umsetzung im Un-
ternehmen
Wie genau funktioniert ein Emissionshandelssystem und welche Auswirkungen hat es
auf die Unternehmen?
Der Gesetzgeber verpflichtet die betroffenen Unternehmen zur Beantragung der Zutei-
lung von Berechtigungen, zum Monitoring und Verifizierung und zur Rückgabe der
Emissionszertifikate
15
. Außerdem sind die Emissionszertifikate bilanziell zu erfassen.
Im Zeitverlauf ergibt sich (vereinfacht dargestellt) folgendes Bild:
01.01.xx
Abgabe des
Emissions-
berichtes
Evtl. Handel
Bis 30.04.xx
Bis 01.03.xx
Bis 28.02.xx
Jahresabschluss
t
Zuteilung der
Zertifikate
Abgabe der
Emissionsrechte für
das Vorjahr, evtl.
Bußgeld bei
Nichterfüllung
31.12.xx
Abb. 1: System des Emissionshandels
Die Unternehmen beantragen die Zuteilung der Emissionsrechte und bekommen von
der Deutschen Emissionshandelsstelle im Bundesumweltamt (DEHSt) eine bestimmte
Menge an Emissionsrechten zugeteilt. Diese werden bis zum 28. Februar des laufenden
Jahres dem jeweiligen Unternehmen auf dem Konto der DEHSt gutgeschrieben. Über
14
Vgl. Völker-Lehmkuhl (2006), S. 16
15
Vgl. Völker-Lehmkuhl (2006), S. 17

14
diese Rechte können die Unternehmen frei verfügen (auch handeln), müssen aber bis
zum 30. April des Folgejahres eine Menge an Emissionsrechten zurückgeben, die dem
Schadstoffausstoß des Vorjahres entspricht. Ansonsten droht eine Strafe (in der ersten
Zuteilungsperiode 40 , in der zweiten 100 pro Tonne CO
2
)
16
.
Außerdem haben die Unternehmen die von ihnen verursachten Emissionen jährlich zu
ermitteln, von einer sachverständigen Stelle prüfen zu lassen und bis zum 1. März des
Folgejahres der DEHSt zu melden. Dies ist notwendig, um die Abgabepflicht zu er-
rechnen
17
.
Dabei stellen die Emissionsrechte (auch die kostenlos zugeteilten) bilanzierungsfähige
Vermögenswerte dar
18
. Das bedeutet, dass die Unternehmen vor einer zusätzlichen
(und wie man sehen wird, sehr anspruchsvollen) Aufgabe stehen, die Emissionsrechte
korrekt in den Abschlüssen darzustellen. Dabei sind nicht nur die geltenden IAS/IFRS-
Standards zu beachten, sondern auch die allgemeinen Grundsätze der IAS/IFRS-
Bilanzierung.
16
Vgl. Völker-Lehnkuhl (2006), S. 18 und 30
17
Vgl. ebd.
18
S. dazu Kapitel 5.1.1 und 5.1.2

15
3 Grundsätze der Bilanzierung nach IAS/IFRS
Laut Rahmenkonzept (Framework) sind die Adressaten eines IAS/IFRS-Abschlusses
derzeitige und potenzielle Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten, Kredi-
toren, Kunden, staatliche Einrichtungen und die Öffentlichkeit. Die Abschlüsse sollen
die Informationsbedürfnisse dieser Gruppen befriedigen
19
. Was aber die IAS/IFRS
grundsätzlich von den Regelungen des HGB unterscheidet, ist eine starke Ausrichtung
auf die besonders ausgeprägten Informationsbedürfnisse der Investoren, die aus der
Bereitstellung von Risikokapital resultieren
20
. Das Ziel der IAS/IFRS-Abschlüsse ist
also in erster Linie die Bereitstellung der entscheidungsnützlichen Information über die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die Investoren
21
.
Um die gesetzten Ziele zu erreichen, müssen die IAS/IFRS-Abschlüsse eine Reihe von
Anforderungen erfüllen, die in folgender Übersicht zusammengefasst sind:
Abb. 2: Übersicht Rechnungslegungsgrundsätze IAS/IFRS
22
19
Vgl. Framework 9
20
Vgl. Hinz (2005), S. 53
21
Vgl. Framework 12 und Wagenhofer (2005), S. 117
22
Heuser, Theile (2005), S. 43

16
3.1 Grundannahmen
Zu den Grundannahmen gehören zwei wichtige Rechnungslegungsprinzipien: perio-
dengerechte Gewinnermittlung (Accrual Basis) und Grundsatz der Unternehmensfort-
führung (Going Concern). Diese sind im Framework und IAS 1 geregelt.
Accrual Basis ist im Rahmenkonzept 22 und im IAS 1.25 geregelt. Kurz zusammenge-
fasst bedeutet dieses Prinzip, dass die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen im Zeit-
punkt ihres Auftretens angesetzt werden und den Berichtsperioden zugerechnet wer-
den, auf die sie sich beziehen. Diese Art der Gewinnermittlung bietet den Adressaten
die nützlichsten Informationen für ihre wirtschaftlichen Entscheidungen, weil sie ,,Ge-
schäftsvorfälle und andere Ereignisse unabhängig von ihrer Zahlungswirksamkeit zum
Zeitpunkt ihres wirtschaftlichen Auftretens"
23
abbildet.
Das Going-Concern-Prinzip ist im Rahmenkonzept 23 und im IAS 1.23-24 geregelt
und bedeutet, dass bei der Aufstellung von Abschlüssen grundsätzlich von der An-
nahme der Unternehmensfortführung auszugehen ist.
3.2 Qualitative
Anforderungen
Zu den qualitativen Anforderungen gehören folgende Merkmale: Verständlichkeit
(Understandability), Relevanz (Relevance), Verlässlichkeit (Reliability) und Ver-
gleichbarkeit (Comparability).
Verständlichkeit in diesem Zusammenhang bedeutet, dass die Adressaten mit ange-
messenen Kenntnissen dem Abschluss die für ihre wirtschaftlichen Entscheidungen
notwendigen Informationen entnehmen können
24
.
Relevanz bezieht sich auf die im Abschluss enthaltenen Informationen. Diese müssen
für die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten von Bedeutung sein
25
. Die
Relevanz der Informationen wird beeinflusst durch
26
ihre:
23
Coenenberg (2005), S. 59
24
Vgl. Framework 25
25
Vgl. Framework 26
26
Vgl. Framework 29-30

17
· Art (Nature), die es ermöglichen soll, vergangene, gegenwärtige und zukünfti-
ge Ereignisse beurteilen zu können
27
, und
· Wesentlichkeit (Materiality): Die Informationen sind wesentlich, wenn ihr
Weglassen die wirtschaftlichen Entscheidungen des Adressaten beeinflussen
könnte.
Verlässlich sind die Informationen dann, wenn sie keine Fehler und Verzerrungen ent-
halten
28
. Die Informationen können als verlässlich bezeichnet werden, wenn sie fol-
genden Anforderungen entsprechen
29
:
· Glaubwürdige Darstellung (Faithfull Representation) ­ bedeutet richtige In-
formationsvermittlung unter Einhaltung der IAS/IFRS-Vorschriften
30
.
· Wirtschaftliche Betrachtungsweise (Substance over Form). Die Geschäftsvor-
fälle sind gemäß ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt zu bilanzieren.
,,Nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum ist für die Zuord-
nung eines Gegenstandes entscheidend."
31
· Neutralität (Neutrality) ­ fordert eine neutrale, willkürfreie Informationsver-
mittlung nach bestem Wissen und Gewissen
32
.
· Vorsicht (Prudence) bei der Erstellung eines Jahresabschlusses bedeutet, dass
die unvermeidbaren Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen durch eine
entsprechend vorsichtige Bilanzierungsweise berücksichtigt werden müssen.
Dabei dürfen aber bewusst keine stillen Reserven gelegt werden. Das Vorsicht-
prinzip spielt allerdings bei IAS/IFRS-Rechnungslegung keine so große Rolle,
wie nach HGB
33
.
· Vollständigkeit (Completeness) der Informationen im Rahmen der Wesentlich-
keit und Kosten muss gegeben sein.
Außerdem müssen die Abschlüsse vergleichbar sein (Comparability)
34
. Das bedeutet
sowohl die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf innerhalb eines Unternehmens, als auch
27
Vgl. Framework 26 und Wagenhofer (2005), S. 119
28
Vgl. Framework 31
29
Vgl. Framework 33ff.
30
Vgl. Buchholz (2005), S. 44-45
31
Buchholz (2005), S. 46
32
Vgl. ebd.
33
Vgl. Coenenberg (2005), S. 62; Wagenhofer (2005), S. 121 und Buchholz (2005), S. 48
34
Vgl. Framework 39-42

18
verschiedener Unternehmen untereinander. Dies wird durch die Einhaltung des Stetig-
keitsprinzips erreicht
35
.
3.3 Beschränkungen
Die vier obengenannten Charakteristika werden durch drei Nebenbedingungen einge-
schränkt. Diese sind notwendig, um einige Zielkonflikte innerhalb der qualitativen
Anforderungen (insbesondere zwischen den Anforderungen der Relevanz und der Ver-
lässlichkeit) zu beseitigen.
Die Informationen müssen zeitnah vermittelt werden (Timeliness). Kommt es zu unan-
gemessenen Verzögerungen, können sie an ihrer Relevanz verlieren
36
.
Bei der Vorbereitung der Informationen muss man zwischen Kosten und Nutzen ab-
wägen (Balance between Benefit and Cost)
37
. Der Nutzen, den man von den Informati-
onen erhält, muss höher sein, als für die Bereitstellung aufgewendete Kosten.
Letztendlich sind die qualitativen Anforderungen auch untereinander abzuwägen (Ba-
lance between Qualitative Characteristics), um die Zielsetzung der Rechnungslegung
bestmöglich zu erreichen
38
.
Werden all die genannten Voraussetzungen erfüllt, so kommt man als Ergebnis zu ei-
ner den tatsächlichen Verhältnissen angemessenen Darstellung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Unternehmens (True and Fair View). Ob dieses Ziel auch bei der Bi-
lanzierung der Emissionsrechte erreichbar ist, wird unter anderem in den folgenden
Kapiteln behandelt.
35
Weitere Ausführungen dazu s. Kapitel 5.6.2
36
Vgl. Framework 43
37
Vgl. Framework 44
38
Vgl. Framework 45

19
4 IFRIC
3
4.1 Entstehungsgeschichte
Neben den bestehenden Rechnungslegungsstandards sah das International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC) die Notwendigkeit einer Interpretation
zu den speziellen Problemen der Bilanzierung von CO
2
-Emissionsrechten. Der am
15. Mai 2003 herausgegebene IFRIC D1 Emission Rights war der erste Interpretations-
entwurf von IFRIC
39
. In der Kommentierungsfrist, die bis zum 14. Juli 2003 andauerte,
sind zahlreiche Kommentierungsbriefe
40
eingegangen. Obwohl es viele Stimmen ge-
gen die Regelungen im Interpretationsentwurf gab, wurde am 2. Dezember 2004 die
Interpretation IFRIC 3 zur Bilanzierung der Emissionsrechte verabschiedet. IFRIC 3
sollte für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2005 beginnen, gültig
werden. Eine frühere Anwendung wurde empfohlen. Allerdings wurde IFRIC 3 bereits
wenige Monate nach der Verabschiedung wegen der massiven Kritik zurückgezogen.
Obwohl IFRIC 3 keine gültige Interpretation mehr darstellt, hat das IASB in seiner
Stellungnahme im Juli 2005 ausdrücklich betont, dass IFRIC 3 eine sachgerechte Aus-
legung der bestehenden Regelungen darstellt
41
. Deswegen wäre die Behandlung der
Bilanzierungsprobleme der Emissionsrechte nach IAS/IFRS im Rahmen dieser Arbeit,
ohne sich mit dieser Interpretation auseinander zu setzen, unvollständig.
4.2 Bilanzierung von Emissionsrechten nach IFRIC 3
4.2.1 Zugrunde liegende Rechnungslegungsstandards
Eine Interpretation des IFRIC stellt keinen eigenständigen Rechnungslegungsstandard
dar, sondern kommentiert und gibt Anweisungen zur sachgerechten Anwendung der
bestehenden Standards. Die Anwendung der Interpretation ist, wie die der Standards
selbst, verpflichtend
42
.
39
Vgl. URL: www.iasplus.de (Deloitte IAS PLUS, Interpretationen: IFRIC 3)
40
Einzusehen unter URL: http://archive.iasb.org.uk
41
Vgl. URL: www.iasb.org (IASB withdraws IFRIC Interpretation on Emission Rights) und URL:
www.ifrs-portal.com (IFRIC 3 "Emissionsrechte" zurückgezogen)
42
Vgl. Heuser, Theile (2005), S. 13

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836601887
DOI
10.3239/9783836601887
Dateigröße
1.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin – Wirtschaftswissenschaften II, Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2007 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
umweltzertifikathandel bilanz emissionszertifikat ifrs emissionshandel bilanzierung
Zurück

Titel: Aktuelle Probleme der Bilanzierung von Emissionsrechten
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
92 Seiten
Cookie-Einstellungen