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Drogenabhängigkeit Minderjähriger

Eine Diskussion zwischen Autonomie des Subjekts und Verantwortung der Gesellschaft

©2006 Magisterarbeit 91 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Motivation für die vorliegende Arbeit war die in der eigenen Berufstätigkeit oft erlebte Hilflosigkeit und Ohnmacht angesichts schwer drogenabhängiger Jugendlicher, die im Rahmen der Jugendwohlfahrt sozialpädagogisch betreut wurden und werden. Unter den gegebenen rechtlichen wie institutionellen Rahmenbedingungen erweist es sich immer wieder als ineffizient und unzureichend, dieser Klientel dieselbe Struktur zu bieten wie anderen schutz- und hilfebedürftigen, verwahrlosten und entwicklungsgestörten Minderjährigen. Vielfach wurde und wird – auch von der zuständigen Hierarchie – beklagt, dass manifest Süchtige eine Randgruppe darstellen, deren Betreuung aufgrund ihrer speziellen Problematik nicht nur mühsam und frustrierend ist, in der Erfolge höchstens kleinschrittweise erwartbar sind, sondern auch für andere heimuntergebrachte Jugendliche eine Gefährdung in ihrer ohnehin vorhandenen Labilität darstellen; spezialisierte Einrichtungen im sozialpädagogischen Betreuungsbereich gibt es deswegen aber nicht.
Infolge eines Versorgungsauftrags durch das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 (§37 – aus diesem ist der Versorgungsauftrag nach derzeitiger Rechtsauslegung erschließbar) gelangen solche Heranwachsenden, deren Verbleib im familiären Kreis nicht möglich ist und die zu keiner Therapie bereit sind, jedoch ebenfalls in die vorhandenen Einrichtungen der öffentlichen Heimunterbringung (für private Träger wie auch diverse Sonderprojekte ist Drogenabhängigkeit eher ein Ausschließungs- als Aufnahmegrund).
Österreichweit existieren keine geschlossenen Institutionen der Jugendwohlfahrt, und auch in der Psychiatrie sind die Auflagen für eine Einweisung gegen den Willen der mündigen Patienten (diese Mündigkeit wird mit 14 Jahren angenommen – ABGB §146c) recht rigide. So sie also nicht auch aus den vorhandenen Heimen und Stationen entweichen und ein Leben auf der Straße oder in wechselnden Unterkünften vorziehen, bleiben sie Thema für dieses Arbeitsfeld.
Angesichts dieser Lage wird immer wieder der Ruf nach geschlossenen Einrichtungen bzw. Möglichkeiten der Zwangstherapie laut – eine Option, die in vorliegender Arbeit abseits vorschneller moralingeschwängerter Vorbehalte und in aller Vorsicht und Sorgsamkeit auf ethischer Grundlage untersucht werden soll; es soll nicht darum gehen, jeden Jugendlichen, der sich im Laufe seiner Adoleszenz durch welche Mittel auch immer einen Rausch zufügt, sofort strafweise einzusperren; vielmehr wird […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Gerlinde Kosits
Drogenabhängigkeit Minderjähriger
Eine Diskussion zwischen Autonomie des Subjekts und Verantwortung der Gesellschaft
ISBN: 978-3-8366-0115-3
Druck Diplomica® GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. FernUniversität Hagen, Hagen, Deutschland, Magisterarbeit, 2006
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© Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

Magisterarbeit Erziehungswissenschaft
Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
I
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung...1
2.
Drogen und Sucht ...5
2.1
Kulturgeschichte ...5
2.2
Definition ...8
2.3
Suchtentwicklung...11
2.4
Jugend und Sucht ...13
2.5
Statistik ...17
3
Ethik und Moral...21
3.1
Definition ...21
3.1.1
Etymologie...22
3.1.2
Säkularisierung und Pluralisierung ...23
3.1.3
Relativismus...24
3.1.4
Skeptizismus, Nihilismus...25
3.2
Grundströmungen ...26
3.2.1
Deontologie...26
3.2.2
Utilitarismus...27
3.2.3
Vertragsethik...29
3.2.4
Advokatorische Ethik...30
3.2.5
Feministische Ethik...31
3.2.6
Materialistische Ethik ...32
4
Sozialpädagogik...35
4.1
Definition ...35
4.2
Entstehungsgeschichte ...35
4.3
Zuständigkeit Sozialpädagogik ­ Sucht...38
4.4
Verhältnis Ethik ­ (Sozial-)Pädagogik ...39
5
Autonomie...43
5.1
Definition ...43
5.2
Entstehung der Autonomie ...45
5.3
Autonomie und Sucht ...48
5.4
Autonomie und geschlossene Unterbringung drogenabhängiger
Minderjähriger ...52
6.
Verantwortung ...57
6.1
Definition ...57
6.2
Entwicklung von Verantwortung...59
6.3
Verantwortung und Autonomie ...60
6.4
Bedeutung für die Pädagogik...62
6.5
Verantwortung und Sucht ...65
6.6
Verantwortung und geschlossene Unterbringung minderjähriger
Drogenabhängiger...68
6.6.1
Historisches...68
6.6.2
Begründung...68
6.6.3
Paternalismus ...69

Magisterarbeit Erziehungswissenschaft
Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
II
6.6.4
Erfolgsträchtigkeit...70
6.6.5
Freiheit in Grenzen ...72
6.6.6
Pädagogische Anforderungen ...74
6.6.7
Einbezug der Herkunftsfamilie ...76
6.6.8
Interdisziplinäre Zusammenarbeit ...76
6.7
Schluss ...78
7.
Grenzen und Möglichkeiten...81
8.
Literaturverzeichnis ...85

Magisterarbeit Erziehungswissenschaft
Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
1
1. Einleitung
Motivation für die vorliegende Arbeit war die in der eigenen Berufstätigkeit oft erlebte
Hilflosigkeit und Ohnmacht angesichts schwer drogenabhängiger Jugendlicher, die im
Rahmen der Jugendwohlfahrt sozialpädagogisch betreut wurden und werden. Unter den
gegebenen rechtlichen wie institutionellen Rahmenbedingungen erweist es sich immer
wieder als ineffizient und unzureichend, dieser Klientel dieselbe Struktur zu bieten wie
anderen schutz- und hilfebedürftigen, verwahrlosten und entwicklungsgestörten Minder-
jährigen. Vielfach wurde und wird ­ auch von der zuständigen Hierarchie ­ beklagt, dass
manifest Süchtige eine Randgruppe darstellen, deren Betreuung aufgrund ihrer speziellen
Problematik nicht nur mühsam und frustrierend ist, in der Erfolge höchstens kleinschritt-
weise erwartbar sind, sondern auch für andere heimuntergebrachte Jugendliche eine Ge-
fährdung in ihrer ohnehin vorhandenen Labilität darstellen (vgl. Thommen 1984, S.61;
Eichmann, in: Brosch 1995, S.161ff; Balic-Benzing, in: Hacker & David 1999); speziali-
sierte Einrichtungen im sozialpädagogischen Betreuungsbereich gibt es deswegen aber
nicht.
Infolge eines Versorgungsauftrags durch das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 (§37 ­
aus diesem ist der Versorgungsauftrag nach derzeitiger Rechtsauslegung erschließbar) ge-
langen solche Heranwachsenden, deren Verbleib im familiären Kreis nicht möglich ist und
die zu keiner Therapie bereit sind, jedoch ebenfalls in die vorhandenen Einrichtungen der
öffentlichen Heimunterbringung (für private Träger wie auch diverse Sonderprojekte ist
Drogenabhängigkeit eher ein Ausschließungs- als Aufnahmegrund).
Österreichweit existieren keine geschlossenen Institutionen der Jugendwohlfahrt, und auch
in der Psychiatrie sind die Auflagen für eine Einweisung gegen den Willen der mündigen
Patienten (diese Mündigkeit wird mit 14 Jahren angenommen ­ ABGB §146c) recht rigide
(vgl. Weitzenböck in: Ferrari & Hopf 2001, S.11). So sie also nicht auch aus den vorhan-
denen Heimen und Stationen entweichen und ein Leben auf der Straße oder in wechseln-
den Unterkünften vorziehen, bleiben sie Thema für dieses Arbeitsfeld.
Angesichts dieser Lage wird immer wieder der Ruf nach geschlossenen Einrichtungen
bzw. Möglichkeiten der Zwangstherapie laut ­ eine Option, die in vorliegender Arbeit ab-

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Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
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seits vorschneller moralingeschwängerter Vorbehalte und in aller Vorsicht und Sorgsam-
keit auf ethischer Grundlage untersucht werden soll; es soll nicht darum gehen, jeden Ju-
gendlichen, der sich im Laufe seiner Adoleszenz durch welche Mittel auch immer einen
Rausch zufügt, sofort strafweise einzusperren; vielmehr wird hier Geschlossenheit im Sin-
ne von strukturvermittelnd und haltgebend verstanden, die für jene, die so tief in ihrer Ab-
hängigkeit stecken, dass sie abseits der Sucht keinen relevanten realen Bezugspunkt in ih-
rem Leben mehr haben, einen Schutz und Rahmen für eine positive Entwicklungsmöglich-
keit darstellen soll.
Die Literaturlage zu diesem speziellen Thema ist äußerst dünn ­ während zu den Gebieten
der Suchtprophylaxe und den freiwillig anzunehmenden Therapieangeboten wie auch me-
dizinischen Abhandlungen zu Drogenwirkung, Suchtgenese und Entzug kein Mangel
herrscht, gibt es zur Reflexion einer verpflichtenden Behandlung für minderjährige mani-
fest abhängige Süchtige so gut wie nichts. In neuester Zeit unterstützen immerhin Überle-
gungen zur verstärkten Wiederaufnahme von Erziehungsverantwortung die hier vorliegen-
den Gedankengänge. Aufgrund des Mangels (sozial-)pädagogischer Auseinandersetzung
mit der Behandlung und Betreuung schwerst drogenabhängiger Minderjähriger werden
hier vielfach Beiträge, die sich mit psychiatrischen, therapeutischen, medizinischen Aspek-
ten v.a. in Verknüpfung mit ethischer Argumentation befassen, miteinbezogen.
Im Gegensatz zu anderen stark diskutierten Themen der ethischen Auseinandersetzung
geht es hier nicht um Rechtfertigung von Tötung wie etwa in der Debatte um Abtreibung,
Euthanasie oder Sterbehilfe, sondern um die Absicht der Ermöglichung eines gesünderen
Lebens, allerdings unter Einschluss von Zwangsmaßnahmen ­ Hilfe wider Willen quasi.
Derzeit wird ja im Namen der Autonomie und Mündigkeit Freiwilligkeit und intrinsische
Behandlungsmotivation für die Aufnahme in einer Drogeneinrichtung verlangt, egal ob
ambulant oder stationär, Substitutionsprogramm oder Abstinenztherapie, harm reduction
oder sonstiges in einem grundsätzlich stark differenzierten Angebotsfeld; auch der Hinweis
auf ein maturing out etwa im dritten oder vierten Lebensjahrzehnt (vgl. Schmidt 1996,
S.188) fußt auf der Grundannahme, dass sich die Problematik über Selbstregulierung im
Laufe der Zeit auflöst ­ es stellt sich aber die Frage, ob Jugendliche damit nicht prinzipiell
überfordert sind und ­ ethisch gesprochen -, ob Autonomie ein Konstituens des Menschli-
chen ist oder ein Ideal, dem man sich im Zuge der Entwicklung asymptotisch anzunähern
bestrebt sein sollte.

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Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
3
Mit Verweis auf das Menschenrecht der Freiheit und der Verwehrung des Zugriffs auf das
Privatleben wird jeglicher Zwang abgelehnt ­ allerdings sind soziale Sicherheit, der Ge-
nuss wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte für die Erlangung der Würde und
freien Entwicklung der Persönlichkeit ebenfalls Menschenrechte; auf den Anspruch beson-
derer Fürsorge und Unterstützung von Kindern wird eigens hingewiesen, ebenso auf die
,,gerechten Anforderungen der Moral" (Hochkommissariat für Menschenrechte 1948, ins-
bes. Art. 3, 22, 25, 29). Die Problematik der Debatte hängt wohl auch damit zusammen,
dass das Erkennen und Ausüben von Schadensvermeidung leichter ist als jenes der aktiven
Hilfestellung (vgl. Jonas 1979, zit. nach Danner 1983, S.131f). Nach Leist ist Nichtschaden
eine vollkommene Pflicht, weil immer klar ist, wann sie gilt, während Helfen eine unvoll-
kommene Pflicht darstellt, die dem Spielraum der Interpretation unterworfen ist (vgl. 2000,
S.372).
Nicht zuletzt aufgrund historischer Ereignisse ist die Diskussion um Zwang in der Erzie-
hung und angrenzenden Feldern emotionsgeladen und mit Vorbehalten behaftet. Gesche-
henes in Bausch und Bogen zu verurteilen, spricht jedoch mehr für eine Abwehr und Ver-
drängung als für eine gründliche Aufarbeitung und fundierte differenzierte Beurteilung der
damaligen Mittel und Ziele.
Während der erste Teil der vorliegenden Arbeit ein grundlegendes Verständnis der zentra-
len Begriffe und Prozesse erarbeiten will, bezieht sich der zweite darauf aufbauend auf den
Kern der ethischen Auseinandersetzung in Form einer Grundsatzdiskussion über Autono-
mie und Verantwortung in Hinblick auf die Frage des Zwangskontextes für manifest dro-
genabhängige Minderjährige.

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5
2. Drogen und Sucht
2.1
Kulturgeschichte
Drogengebrauch ist Bestandteil der Menschheitsgeschichte ­ aus Gründen religiöser Kult-
ausübung, medizinischer Heilbehandlung oder auch individueller Entspannung gehören die
verschiedenen Arten der Einnahme bewusstseinsverändernder Stoffe seit Jahrtausenden
zum menschlichen Verhaltensrepertoire (vgl. Jungblut 2004, S.23).
Eine neue Qualität erlangte die Drogenproblematik durch die technischen Neuerungen der
Moderne ­ Fortschritte v.a. in der Chemie führten dazu, dass die Wirkstoffe aus den natür-
lichen Rohstoffquellen herausdestilliert werden konnten, sodass sie letztlich in stärkerer
Konzentration zur Verfügung standen, was in der Wirkungsweise einen stärkeren Effekt
zur Folge hatte; in Kombination mit der Erfindung der Injektionsspritze 1853 durch Pra-
vaz, die den direkten Zugang in die Blutbahn ermöglichte, potenzierte sich damit die Ef-
fektivität der bis dahin gekannten Stoffe.
War etwa der Gebrauch von Mohn schon seit Jahrtausenden bekannt und die Herstellung
und der Konsum von Opium Teil bestimmter kultureller Praktiken (vgl. Schmidbauer &
v.Scheidt 1997, S.280ff), erhielt der Grundstoff durch die nun mögliche Weiterverarbei-
tung durch Extraktion des Opiumalkaloids Morphin zu Morphium seit 1804 durch Sertür-
ner und die spätere Weiterentwicklung durch die Erfindung von Diacetylmorphin 1874
(Handelsname Heroin) durch Wright eine neue Komponente (Schmidt-Semisch, in: Bos-
song u.a. 1997, S.36).
Im Zusammenhang mit dem technologischen Fortschritt liegt die Frage nahe, inwieweit die
Suchtproblematik in ihrer heutigen Erscheinung überhaupt ein Problem der Moderne und
insbesondere der westlichen postindustriellen Gesellschaften ist ­ in archaischen Gesell-
schaften war der Drogenkonsum in ein rituelles und soziales Gefüge eingebettet, das mit
der eigenhändigen Herstellung des Rauschmittels in Gebundenheit an natürliche Zyklen
begann und dem Zeitpunkt und Modus des Konsums endete (vgl. Schmidtbauer &
v.Scheidt 1997, S.17f). In dieser Eingebundenheit und Naturnähe kam es nicht dazu, dass
sich eine Randgruppe nennenswerter Größe herausbildete, die sich mit diesen Drogen stark
und dauerhaft selbst schädigte (vgl. ebd., S.13). Dass sich das rasch ändern kann, wenn

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soziale Strukturen rasche bzw. gewaltsame Umwälzung erfahren, zeigte sich schon bei den
peruanischen Indios zur Zeit der spanischen Fremdherrschaft ­ der traditionelle Coca-
Konsum verlor seine ritualisierte und sozial eingebettete Form und entartete krankhaft (vgl.
ebd., S. 389).
Technologischer Fortschritt, der mit der differenzierten Teilung der Arbeit und Trennung
von Produktion und Konsum möglich wurde, schuf die stofflichen wie strukturellen Vor-
aussetzungen für heutige Suchterscheinungen ­ nebst den schon genannten Aspekten der
stofflichen Chemie und der Injektionsspritze tragen auch die aus der veränderten Arbeits-
organisation resultierenden Entfremdungserscheinungen und Herauslösung aus traditionel-
len sozialen Zusammenhängen in einer stark leistungsorientierten Gesellschaft dazu bei,
die ursprünglichen Riten des Drogengebrauchs zu untergraben. Diese Herauslösung aus
traditionellen sozialen Zusammenhängen im Zusammenhang mit steigendem wirtschaftli-
chem Konkurrenzdruck im Zeitalter der kapitalistischen Globalisierung und damit einher-
gehenden repressiven Arbeitsbedingungen, bewirkt letztlich auch gesamtgesellschaftlich
oftmals Entfremdung, soziale Isolierung und damit die Ausdünnung jener Ressourcen, die
nötig sind, um als Individuum genügend psychische Stabilität für eine gesunde Lebensfüh-
rung erwerben zu können (vgl. Jungblut 2004, S.190ff), was erklärt, warum Sucht gerade
in heutiger Zeit ein Thema von breiter Relevanz ist und auch, warum Drogenkonsum vor
allem in den industrialisierten Ländern und hier überwiegend in den Städten ein Problem
ist (vgl. Tretter 1998, S.296). Schmidbauer und vom Scheidt sprechen davon, dass bei fort-
gesetzter Tendenz um das Jahr 2100 mehr Süchtige als Nichtsüchtige in unserer Zivilisati-
on existieren werden, wobei der Löwenanteil auf Alkohol und Nikotin entfällt (vgl. 1997,
S.9).
Dazu kommt das ökonomische Interesse am höchstmöglichen Absatz diverser Pharmazeu-
tika, die Gesundheit und Fitness gewährleisten sollen ­ von Vitamintabletten über Auf-
putschmittel bis hin zu Antidepressiva wird vieles an Substanzen sogar empfohlen, um
dem allgegenwärtigen Druck überhaupt standhalten zu können, was auch vor Kindern und
ihrem schulischen Stress nicht Halt macht. Antriebssteigernde Substanzen zur Leistungs-
erbringung und Betäubung zur Entspannung nach Feierabend - Chemie als Ersatz für ein
sozial ausgewogenes Gefüge wird also auch durch unmittelbare Werbung und Vorbild
recht früh gelernt (vgl. Schmidtbauer & v.Scheidt 1997, S.421).

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Was die derzeitige gesetzliche Regelung des Rauschgiftkonsums betrifft, steht sie in kei-
nem direkten Zusammenhang mit der Gefährlichkeit der in Frage kommenden Stoffe ­ alle
bekannten Rauschmittel waren je nach Rechtslage schon einmal legal oder verboten; Kaf-
fee, Tee, Tabak und Alkohol erlebten Zeiten der Prohibition, hochpotente Stoffe wie Mor-
phium, Kokain, Heroin fanden ursprünglich als Medikament über die Pharmazie Eingang
in die Gesellschaft; auch wenn sich die Begeisterung mit der Entdeckung des Suchtpoten-
zials wieder legte, hat die juridische Verfolgung weniger damit als mit ökonomischen
Marktstrategien zu tun. ,,Bis in das 18. Jahrhundert gab es keinerlei Sanktionen für Anbau,
Handel und Gebrauch von Opium (...) Jedoch wurde mit der Entdeckung des Morphiums
und des Heroins sowie der Einführung der Injektionsspritze in Industriestaaten mittels
Verordnungen der Handel mit Opium und seinen Derivaten marktwirtschaftlich geregelt.
Ausgangspunkt für die weltweite Sanktionierung von Opium war ein ökonomischer Kon-
flikt zwischen der Kolonialpolitik Englands und der Außenpolitik der USA. Die Interessen
Englands, in China zollfrei indisches Opium einzuführen, stießen auf starke Widerstände
in China ­ die auch durch die Opiumkriege nicht beseitigt wurden - und auf die wirt-
schaftspolitischen Absichten der USA, einen Absatzmarkt für industrielle Erzeugnisse zu
gewinnen. Diese Interessenkollision führt zu den Opiumkonferenzen 1906 in Shanghai und
1912 in Den Haag mit den Konsequenzen, das durch die Ratifizierung des Versailler Ver-
trages 1919 vorgenommene und durch den Völkerbund 1920 eingerichtete, weltweit gülti-
ge Regulierungssystem im Umgang mit Opium und seinen Derivaten, Kokain und ­ 1928 ­
auch Cannabis zu installieren. Damit wurde die Opiumfrage zum internationalen Drogen-
problem (...) Die Single Convention der UN von 1961 schließlich zielte auf internationale
Zusammenarbeit, um den Drogenhandel weltweit zu unterbinden und darauf, dass die Un-
terzeichnerstaaten bei gravierenden Verletzungen Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen
zu ziehen hatten (...)." (Jungblut 2004, S.54)
Die Wirkungslosigkeit von Prohibitionsmaßnahmen ist allerdings oft diskutiert worden -
nie wurde nachweislich mehr Alkohol getrunken als während der Prohibitionszeit in den
USA der zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts. (vgl. Schmidbauer & v.Scheidt 1997,
S.393) Und die Milliarden, die jährlich im illegalen Drogengeschäft umgesetzt werden
(vgl. ebd., S.450), lassen ebenfalls nicht auf besondere Effektivität der Verbotspolitik
schließen.
Jedenfalls erklärt sich aus den marktpolitischen Überlegungen, warum Stoffe wie Nikotin
und Alkohol, die jedenfalls auf lange Sicht als diejenigen gelten, die die schwerwiegends-

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8
ten Schädigungen verursachen (vgl. ebd., S.395), nicht in die Kategorie der verbotenen
Substanzen fallen, während etwa THC mit seinem vergleichsweise geringen Suchtpotenzi-
al verboten ist. Auch das Argument der Einstiegsdroge gilt als widerlegt ­ die große Mehr-
heit jener, die Haschisch konsumieren, wird nicht manifest opiatabhängig (vgl. Bussmann,
in: Kaufmann 2003, S.104). Nach dem Gesichtspunkt der physischen Gesundheit sind
selbst Opiate weniger schädlich ­ bei hohem Reinheitsgrad und hygienischer Verabrei-
chung treten keine gravierenden Organschäden auf (vgl. Jungblut 2004, S.99).
Der Krieg gegen Drogen ist, wenn schon nicht vorgeschobenes Scharmützel, um
innenpolitische Feinde und Sündenböcke auszumachen und ,,Ersatzkriege in Zeiten und
Regionen, in denen tatsächliche Kriege und Katastrophen ausbleiben" (Kreuzer 1987, S.
97), so doch ein untaugliches Mittel gegen Symptome sozialer Missstände, ohne deren
Ursachen zu berühren.
Die rechtliche Ebene soll, da es eher um die psychodynamische Komponente der Sucht
und die sich daraus ergebenden pädagogischen Handlungsansätze gehen soll, daher in die-
ser Arbeit nicht beachtet werden. Vielmehr soll diese als etwas betrachtet werden, das im
Licht neuer Erkenntnisse soweit Anpassung erfahren kann, dass genannte Erkenntnisse
auch umgesetzt werden können ­ freilich wohl erst, wenn Marktmechanismen nicht stärker
sind.
2.2
Definition
Die WHO bezeichnet seit 1952 Sucht als einen ,,Zustand periodischer oder chronischer
Intoxikation, die für das Individuum und für die Gesellschaft schädlich ist und hervorgeru-
fen wird durch den wiederholten Gebrauch einer natürlichen oder synthetischen Droge"
(Schmidt-Semisch, in: Bossong u.a. 1997, S.37); die Definition der WHO bezieht sich v.a.
auf Opiate und ist für andere Drogen nicht absolut passgenau ­ in Folge wurden daher
Begriffe im Vorfeld der Sucht (Genuss, Missbrauch, Gewöhnung) eingeführt, der Sucht-
begriff durch Abhängigkeit ersetzt und die Definition 1964 abgeändert in ,,Zustand, der
sich aus der wiederholten Einnahme einer Droge ergibt, wobei die Einnahme periodisch
oder kontinuierlich erfolgen kann. Ihre Charakteristika variieren in Abhängigkeit von der
benutzten Droge" (ebd.).

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Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
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Weiters wurde zwischen einer physischen und einer psychischen Drogenabhängigkeit un-
terschieden - psychische Abhängigkeit ist gemeint, wenn ein innerer Zwang zur Wiederho-
lung des Konsums einer Droge aufgrund ihrer Wirkung besteht; die physische Abhängig-
keit bezeichnet die körperliche Toleranz gegenüber einer Droge, die nach wiederholtem
Konsum eintritt und zu einer Dosissteigerung zwecks Erreichen derselben Erlebnisqualität
bzw. bei Absetzen zu Entzugserscheinungen führt. Während der körperliche Entzug in ei-
nigen Tagen durchführbar ist, bedarf psychische Abhängigkeit intensiver Behandlung (vgl.
Heckmann, in: Asanger & Wenninger 2000, S.753).
Ein substanzzentriertes Suchtverständnis steht im Vordergrund, obwohl in der Suchtfor-
schung auch auf nicht-substanzgebundene Süchte (Fernsehen, Sex, Spielen, Arbeit...) hin-
gewiesen wird (vgl. Schmidt-Semisch, in: Bossong u.a. 1997, S.37) ­ allgemein durchge-
setzt hat sich die Sichtweise, dass ein Suchtproblem ein Symptom für tieferliegende Stö-
rungen der Persönlichkeit bzw. ihrer Entwicklung darstellt und diese aufgrund ihrer indivi-
duellen Voraussetzungen in Kombination mit äußeren Bedingungen für bestimmte Stoffe
oder suchtartige Verhaltensweisen gefährdet ist.
Der Begriff der Sucht selbst stammt nicht aus dem Wort ,,suchen", wiewohl die aktive Su-
che nach Droge ein zentrales Merkmal der Sucht ist ­ vielmehr rührt er aus dem mittelal-
terlichen germanischen Wort ,,siechen" im Sinne von Krankheit her; Anklänge daran sind
noch in Worten wie ,,Schwindsucht" oder ,,Gelbsucht" wie auch ,,Seuche" hörbar (vgl.
Schmidt-Semisch, in: Bossong u.a. S.35).
Sucht im heutigen Sinn wird tatsächlich auch immer wieder als Krankheit bezeichnet ­ ein
Begriff, der in der Diskussion recht umstritten ist, weil Krankheit im allgemeinen Ver-
ständnis persönliche Schuldlosigkeit an der Entstehung und eine passiv erlebte Behandlung
impliziert; letzteres wird aber im neueren Medizinverständnis nicht in dieser Absolutheit
gesehen, der Begriff der Patientenautonomie betont die aktive Rolle des Kranken im Um-
gang mit seinem Leiden (vgl. Lehmkuhl & Lehmkuhl, in: Frank 2002, S.90).
Die Frage der Schuld scheint diffiziler zu sein ­ in Hinblick auf Sucht ist das Bild eines
verkommenen charakter- und willensschwachen Subjekts durchaus gegeben, eine morali-
sche Verurteilung ist dabei herauszuhören, etwa analog den Begriffen Geldsucht, Gewinn-
sucht, Zanksucht, Rachsucht (vgl. Schmidt-Semisch, in: Bossong u.a. 1997, S.35f).
Die Krankheitswertigkeit, die der Sucht im Laufe des späteren 19. und v.a. im 20. Jahr-
hundert zugesprochen wurde, ist v.a. im psychischen Sinn gegeben ­ die Psychoanalyse
begreift Drogenabhängigkeit als schwere Neurose (Jungblut 2004, S.161), Kryspin-Exner

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Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
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(1974, S.17) versteht den Rauschzustand an sich als vorübergehende körperlich begründba-
re Psychose im Sinn einer abnormen Reaktionsweise des Zentralnervensystems.
Nach Kohut lässt sich der missbräuchliche Drogenkonsum zu den ,,narzisstischen Persön-
lichkeitsstörungen zählen und ist ,,...das wesentliche an der Psyche des Süchtigen jedoch
nicht der (schlecht gelöste) Konflikt zwischen reifen Strukturen, sondern das Vorhanden-
sein struktureller Defekte. Das Drogenerlebnis ist (...) dazu bestimmt, den strukturellen
Defekt auszufüllen." (Kohut, in: Schmidbauer & v.Scheidt 1997, S.466).
Neurologische und hirnphysiologische Untersuchungen liefern naturwissenschaftliche Un-
termauerungen für die eher hermeneutisch erschlossenen Befunde der Sozial- und Geis-
teswissenschaften: Der Mensch produziert körpereigene Stoffe, die jenen der Rauschmittel
sehr ähnlich sind und auch ähnliche Wirkung aufweisen ­ körpereigene Morphine, etwa
Endorphine, sind als Glückshormone, die bei großen körperlichen Belastungs- oder Stress-
situationen freigesetzt werden, bekannt. Das Empfinden intensiver positiver Gefühle wird
somit biochemisch über die Produktion körpereigener Belohnungsstoffe gesteuert, wobei
im Gehirn Zentren des Belohnungssystems aktiviert werden. Somit kann Drogenkonsum
als exogene Beeinflussung des Belohnungssystems angesehen werden (vgl. Schmidt-
Semisch, in: Bossong 1997, S.40) ­ die Sucht ergibt sich dann aus der Einstellung der kör-
pereignen Produktion in Folge der Zuführung von außen, auf die er schließlich angewiesen
ist; Entzugserscheinungen sind somit Symptome jener Zeit, die der Körper braucht, um den
Versorgungsmodus wieder umzustellen.
Umgekehrt gibt es einen Zusammenhang zwischen Traurigkeit und verringerter Aktivität
dieser neuronalen Gehirnschaltkreise; im Tierversuch konnte bereits nachgewiesen wer-
den, dass Tiere, die isoliert gehalten werden, eine stärkere Vorliebe für Morphin zeigen als
solche, die in Gesellschaft leben dürfen. Die Analogie zum menschlichen Drogenkonsum
ist bei aller Skepsis gegen die Übertragung von Tierversuchen auf den Humanbereich na-
heliegend ­ ,,Personen, die keine starken Familienbande oder andere soziale Netze haben,
werden mit höherer Wahrscheinlichkeit drogenabhängig." (Panksepp, in: Psychologie heu-
te 2005, S. 48)
Im Vorfeld von Sucht im engeren oben genannten Sinn finden sich die Begriffe Genuss,
Missbrauch, Gewöhnung ­ im Unterschied zur Sucht findet sich gemäß WHO (in:
Schmidbauer & v.Scheidt 1997, S.606) bei der Gewohnheitsbildung zwar ein Verlangen,
aber kein Zwang zur Einnahme eines bewusstseinsverändernden Mittels; es besteht auch

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Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
11
höchstens geringe Neigung, die Dosis zu steigern; von einer körperlichen Abhängigkeit
kann nicht gesprochen werden, höchstens von einer psychischen; insgesamt gilt die Schäd-
lichkeit des Drogenkonsums, wenn überhaupt, nur dem konsumierenden Individuum.
Der Missbrauch bezeichnet den Konsum einer Droge zum Zweck der Stimmungsänderung,
während der Genuss den autonomen und gesunden Umgang mit einer Substanz kennzeich-
net ­ hier kommen auch die Charakteristika der Einbettung in Rituale und/oder soziale
Eingebundenheit zum Tragen, und die Nichtverfügbarkeit der Substanz verursacht keiner-
lei Druck, sie doch irgendwie zu beschaffen (vgl. Brosch 2004, S.17)
2.3
Suchtentwicklung
Gut belegt ist der Zusammenhang von Suchtgefährdung und frühkindlichen Bindungser-
fahrungen ­ im Sinne Bowlbys stellt Bindung eine überlebensnotwendige Funktion für das
Kind dar und hat daher den Rang eines menschlichen Grundbedürfnisses ebenso wie jenes
nach Nahrung oder Schutz vor Kälte (vgl. Bowlby 2001, S.159f). Mangelnde Bindungser-
fahrungen, operationalisiert als Verweigerung von Körperkontakt und verbaler Zuwen-
dung, können auch zu schwersten Schädigungen führen, wie die noch früher stattgefunde-
nen Hospitalismusexperimente von Spitz (1945) belegen (zit. nach: Schenk-Danzinger
1991, S.48).
Die Wichtigkeit der positiven Bindungserfahrung findet sich auch in der noch älteren Psy-
choanalyse, die Suchtanfälligkeit als Resultat gestörter Mutter-Kind-Beziehungen betrach-
tet, deren Folgen ,,Ich-Schwächung und Ausbildung von Ich-Funktionsdefiziten wie u.a.
fehlende Binnenwahrnehmung, fehlende Affektdifferenzierung, unzureichende Prüfung
auch der äußeren Realität, Abspaltung der Befriedigungserwartung auf Ersatzobjekte"
(Heigl-Evers 1993, zit. nach: Jungblut 2004, S.160) sein können.
Die klassische broken home-Situation im Sinn einer Scheidungsfamilie ist dabei allenfalls
ein äußerliches Indiz ­ bei Fortführung der Beziehung zum Kind der getrennten Eltern und
adäquater Aufarbeitung des Geschehens muss daraus allein keine Suchtgefährdung er-
wachsen. Ausschlaggebend ist vielmehr die Beziehungsqualität und das Ausmaß an emoti-
onaler Zuneigung ­ unsichere Bindungsstile, die sich aus realer Abwesenheit ebenso wie
aus wechselhaftem und inkonsequentem Verhalten der Eltern dem Kind gegenüber entwi-
ckeln oder emotionale Kälte und Ablehnung sowie wenig einfühlsames und feinfühliges
Eingehen auf kindliche Bedürfnisse bis hin zu Misshandlung und Missbrauch, aber auch
kindliche Bedürfnisse negierende Überverwöhnung können ebenso in einer formell voll-

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ständigen Familie auftreten (vgl. Brachet 2003, S.135ff; Bohrn & Bohrn, in: Brosch &
Juhnke 1995, S.194; Schmidt-Semisch, in: Bossong u.a. 1997, S.35).
Nach Schmidbauer und vom Scheidt ist mindestes jedes dritte Kind, das in Industriegesell-
schaften zur Welt kommt, unerwünscht (1997, S.487) ­ auch das keine gute Grundlage für
liebevolle Beziehungen.
Nach Kreuzer kommt die Hälfte der ,,Fixer" aus unvollständigen Familien bzw. entbehrten
fast alle kontinuierlicher Erziehung, sei es im Wechsel der Erziehungsperson oder des Er-
ziehungsstils; hinzu kommen Vorbilder im Substanzmissbrauch wie elterliche Alkoholiker,
die in ihrer eigenen Abhängigkeit ihren Kindern kaum ausreichend Einfühlsamkeit und
Sicherheit vermitteln können. (vgl. 1987, S.27).
Die positiven Auswirkungen gelungener Erfahrungen sicherer Bindungen sind empirisch
belegt ­ sicher gebundene Kinder sind selbstsicherer und aus dieser Erfahrung der Sicher-
heit heraus explorationsfreudiger, was wiederum der Förderung von Intelligenz und Sozi-
alverhalten entgegenkommt, sodass eine frühkindliche sichere Bindung eine wesentliche
Grundlage für eine ganzheitlich gesunde psychosoziale Entwicklung darstellt (vgl. Main,
in: Spangler 1995). Auch Ahrbeck betont, dass kognitive Leistungen einen bestimmten
Stand der psychischen Strukturbildung und emotionale wie soziale Fähigkeiten entspre-
chende seelische Dispositionen benötigen (vgl. 2004, S.151).
Fehlt die frühe prägende Erfahrung von ausreichender Sicherheit und Geborgenheit, kann
sich im Freudschen Sinne das Urvertrauen nicht entwickeln, so bleibt dieses Grundbedürf-
nis unzureichend gestillt und die Suche nach einem Mittel der Kompensation ist ein nahe-
liegender Lösungsversuch (vgl. Erikson 1992, S.170).
Insofern geht es bei Drogenkonsum auch nicht um einen langsamen Suizid ­ ,,Der bewuss-
te Wunsch zu sterben oder sich selbst zu schädigen, fehlt bei einem solchen Verhalten"
(Bronisch 1995, zit. nach Jungmayr 2000, S.30), Sterbefälle resultieren eher aus den Be-
dingungen der Illegalität mit den Folgen verunreinigter Ware oder der damit einhergehen-
den Schwierigkeit der exakten Dosierung bzw. der Verelendung und damit im Zusammen-
hang stehenden Krankheiten (vgl. Bornemann, in: Gölz 1995, S.102f). Die gut dokumen-
tierten Äußerungen vieler Süchtiger, die die sofort eintretende emotionale Überschwem-
mung mit dem Gefühl der totalen Geborgenheit berichten­ etwa ,,drugs are instant mum-
my" (Gädeke & Gehrmann 1973, S.50) -, findet wohl hier einen inneren Zusammenhang
mit den wissenschaftlichen Grundlagen.

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Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
13
Auch die Beobachtungen jener, die im Helfersystem mit Süchtigen zu tun haben, hinsicht-
lich der immensen Bedürftigkeit und Grenzenlosigkeit (vgl. Schulte 1963, S.16; Gölz, in:
Gölz 1995, S.291), die sich oft in materiellen Forderungen oder Überschreitung strukturel-
ler Gegebenheiten manifestiert (vgl. Thommen 1984, S.64), und des eigenen Gefühls des
emotionalen Ausgesogenwerdens durch diese Klientel, schlagen in diese Kerbe.
Offenbar gelingt es vielen Menschen, auch andere Lösungen für ihre persönliche Lebens-
führung zu finden, obwohl sie über sehr ähnliche traumatisierende Erfahrungen verfügen ­
insofern ist der prognostische Wert des psychologischen Ansatzes eingeschränkt bzw.
müssten die tatsächlich ursächlichen Bedingungen noch näher erforscht werden (Schmidt-
Semisch, in: Bossong u.a. 1997, S.43).
Es gelingt offenbar auch vielen Menschen, einen Drogenkonsum zu pflegen, der nicht ins
heillose Verderben führt und mit Abbruch aller sonstigen Lebensvollzüge und Verelen-
dung einhergeht und das selbst mit hochpotenten Stoffen wie Heroin oder Kokain (vgl.
Kaufmann, in: Ders. 2003, S.25) ­ diese Gruppe ist es aber auch nicht, die in die Kreise der
Helfersysteme gerät.
2.4
Jugend und Sucht
Dass der erste Kontakt zu Suchtmitteln ­ gleich ob Nikotin, Alkohol, oder illegale Stoffe ­
mit dem Beginn der Pubertät (Gölz bezeichnet sie als ,,Stadium mit erhöhter Suchtanfällig-
keit" ­ in: Gölz 1995, S.71) erfolgt, ist kein Zufall:
Diese Zeit, in der die Entwicklungsaufgabe der Identitätsfindung zu lösen ist, die einher-
geht mit der Notwendigkeit der Ablösung von den bisherigen elterlichen Bezugspersonen
und Identifikationsobjekten, bedingt auch eine Phase der Krise; Kindermann bezeichnet
die Jugend mit ihren Entwicklungsaufgaben als die schwierigste Zeit im Leben (vgl. in:
Kuypers 1980, S.61) ­ die Integration des bisher Erlebten, die Entdeckung anderer Lebens-
stile und Sichtweisen, Protest gegen die Unzufriedenheit mit dem bisher Erlebten, die
Notwendigkeit der Bildung einer eigenständigen Persönlichkeit läuft meist über die Orien-
tierung an Gleichaltrigen, die das elterliche Vorbild zunehmend ablösen und relativieren.
Auf der Suche nach dem eigenen Lebensstil und nach Orientierung für sich selbst werden
verschiedene Richtungen ausgelotet und geltende Grenzen in Frage gestellt ­ gerade in
einer Zeit vielfältiger Optionen für die zukünftige Lebensführung vor dem Hintergrund
erodierender biografischer Sicherheiten im Zuge der Individualisierung erfolgt daraus eine

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in dieser Phase erhöhte Risikobereitschaft, die nach Keupp als Passungsproblem zwischen
der eigenen Person und den Anforderungen der Gesellschaft und weniger als grundsätzli-
ches persönliches Defizit jener Jugendlichen zu bezeichnen ist (vgl. Jungblut 2004, S.198).
Ein gewisser Hang zum Experimentieren, zum Austesten nicht nur äußerer, sondern auch
eigener Grenzen, um die eigene werdende Persönlichkeit zu erkunden, ist für dieses Alter
typisch: Schuleschwänzen, Ladendiebstähle, kleine Sachbeschädigungen etc. gehören zum
Repertoire vieler Jugendlicher (vgl. Kreuzer 1987, S.22) ­ insofern soll in Bezug auf et-
waigen Drogenkonsum nicht gleich jeder als orientierungsloser, mit schweren frühkindlich
erworbenen persönlichen Defiziten belasteter Junkie denunziert werden; erste Rauscher-
fahrungen sind in dieser Zeit erwartbar und in den allermeisten Fällen klingt diese in Hin-
blick auf Selbstschädigung risikobehaftete Verhaltensweise bei guter Begleitung durch die
elterlichen Bezugspersonen, die zwar relativiert werden, ihre Bedeutung als Orientierungs-
geber aber nicht gänzlich verlieren, mit der Übernahme gesellschaftlicher Rollen in Beruf
und Partnerschaft wieder ab; die Auseinandersetzung mit den Jugendlichen bleibt wichtig,
auf der kognitiven Ebene der Aufklärung ebenso wie auf der emotionalen der Zuwendung
(vgl. Brachet 2003, S.40), wenngleich das durch die von den Heranwachsenden geübte
Abgrenzung und konfrontative Exploration seitens der Eltern immer wieder als extrem be-
lastend erlebt wird. Jedenfalls schafft es der weitaus überwiegende Teil aller Jugendlichen,
dass aus einem Probierkonsum keine manifeste Abhängigkeit wird.
Zu einer verfestigten Suchthaltung mit manifestem Drogengebrauch hingegen kommt es
offenbar überwiegend bei jenen, die für die Aufgabe der persönlichen Identitätsfindung
und Ablösung vom Elternhaus psychisch noch gar nicht bereit sind, weil sie die Grundlage
zur Ablösung, nämlich die Bindung, nicht oder höchst unzureichend erfahren haben (vgl.
Bohrn & Bohrn, in: Brosch & Juhnke 1995, S.203). Diese beziehen ihren Selbstwert nicht
aus ,,traditionellen Sozialisationsagenturen wie Familie, Nachbarschaft, Milieu und Schu-
le" (Wolffersdorff, zit. nach: Jungblut 2004, S.199), die Außenorientierung auf Peergroups
setzt quasi kompensatorisch früher und von der Familie unzureichend begleitet ein (vgl.
Kreuzer 1987, S.31), in ihrer emotionalen Entwicklung sind sie oft nicht altersadäquat vo-
rangeschritten ­ nach einer Faustregel ist vom Lebensalter des Abhängigen die doppelte
Zeit der Drogenabhängigkeit abzuziehen, um den emotionalen Entwicklungsstand zu erfas-
sen; bei jugendlichen Süchtigen kommt man damit fast zwangsläufig auf ein frühes Kin-
desalter (vgl. Schmidbauer & v.Scheidt 1997, S.575).

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Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
15
Auch Burian (in: Brosch & Juhnke 1995, S.7) spricht von einer nicht bewältigten Identi-
tätsfindung und Prolongierung der Adoleszenzkrise im Zusammenhang mit süchtigen Ju-
gendlichen, und Erikson (1971) begreift den Konsum von psychotrophen Substanzen als
Identitätsdiffusion, als Scheitern an den Erfordernissen der Jugendphase (zit. nach Jungblut
2004, S.196). Und Schmidbauer und vom Scheidt erklären ebenso, dass das Seelenleben
schon lange vor der Drogenabhängigkeit gestört wird ­ erschreckenderweise gilt bereits
jedes vierte bis dritte Kind im schulpflichtigen Alter als massiv psychosozial gestört (vgl.
1997, S.487).
Die Sucht erfüllt offenbar eine doppelbödige Funktion ­ einerseits gewährleistet die Zuge-
hörigkeit zur Drogenszene eine deutliche Abgrenzung im Sinn einer für die Jugendzeit ge-
forderten Ablösung und Identitätsfindung, verdeutlicht eine Protesthaltung gegen eine kon-
sensuelle Lebensführung oder zumindest jene, die sie kennen (vgl. Brachet 2003, S.51);
andererseits findet dies in einem Medium statt, das genau dieses verunmöglicht ­ Selbst-
verlust im Drogenrausch und Getriebenheit im Verlangen, dieses Erleben fortzusetzen,
sind schwer vereinbar mit bewusster Autonomisierung.
Damit soll hier noch einmal klar eingegrenzt werden, auf welche Gruppe sich die in weite-
rer Folge herausgestellten Schlussfolgerungen und Vorgehensweisen beziehen sollen: aus-
schließlich auf jene Jugendlichen, die bereits im Pubertätsalter manifest drogenabhängig
sind, d.h. ihr Leben ausschließlich auf die Droge konzentrieren; sie verfügen über keinen
Schul- oder Ausbildungsplatz (auch eine Entwicklungsaufgabe des Jugendalters, der sie
offenbar nicht gewachsen sind), sie pflegen keine intensiven Beziehungen zu Leuten au-
ßerhalb der Drogenszene; der ganze Tagesablauf ist darauf ausgerichtet, neuerlich an Dro-
gen heranzukommen, sei es wegen des Rauscherlebnisses, sei es um Entzugserscheinungen
zu lindern; Versuche, sie über die Gefährlichkeit ihrer Lebensweise aufzuklären und zu
einer Behandlung zu motivieren, sind bereits erfolgt und verliefen über mehrere Monate
hinweg erfolglos ­ Beratung wird nicht in Anspruch genommen, Drogenersatzprogramme
werden durch Beikonsum unterlaufen, stationäre Therapien werden abgebrochen; übrig
bleibt als einziges Mittel der Zugänglichkeit die Ebene der harm reduction ­ ein Versuch,
die Gefahren innerhalb dieses Szenelebens so gering wie möglich zu halten: Spritzen-
tausch, Aufklärung über safer sex und Kondomverteilung für die Beschaffungsprostitution,
der auch Minderjährige nachgehen (wenngleich diese Form der Drogenbeschaffung eher
auf die Illegalität als auf die Sucht an sich zurückgeht) etc; dieser Versuch kann aber nicht

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Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
16
an der Ursache der Sucht ansetzen und bewirkt außer einer gesundheitlichen Stabilisierung
kaum eine förderliche Weiterentwicklung der Jugendlichen in Richtung Gesundung ­ jene
Gruppe schwer Opiatabhängiger ohne Beschäftigung mit Delinquenzneigung, die auch
nach Fuchs die ungünstigste Prognose hinsichtlich eines Behandlungserfolgs im bestehen-
den Suchthilfesystem aufweist (vgl. in: Gölz 1995, S.75).
Aus dieser unbefriedigenden Realität heraus und dem der Pädagogik innewohnenden Auf-
trag einer Förderung der individuellen Persönlichkeit und Autonomie, der kaum damit als
erfüllt betrachtet werden kann, sie in ihrem verzweifelten Versuch, in chemischen Sub-
stanzen Geborgenheitsgefühle entdecken zu lassen, die ihnen aber letztlich den Zugang zur
Lebendigkeit versperren, soll dann im weiteren die Sinnhaftigkeit geschlossener Unter-
bringungen für ebensolche Jugendlichen als eines von vielen Angeboten im differenzierten
Suchthilfefeld untersucht werden ­ dass Entzugs- und Behandlungsangebote für jugendli-
che Drogengebraucher einen ,,Engpass in der Infrastruktur der Drogenhilfe und der Klini-
ken" (Heudtlass, in: Bossong 1997, S.131; vgl. auch Schmid-Siegel u.a., in: Pfersmann &
Presslich 1994, S.72) darstellen, ist eine mittlerweile bekannte Sachlage.
Letztlich ist es dabei auch gleichgültig, um welche Substanz es sich handelt, ob diese legal
oder illegal erwerbbar ist ­ ausschlaggebend ist der Status der Sucht; Opiatabhängigkeit
wurde hier als Beispiel gewählt, weil diese Substanz objektiv chemisch ein enorm hohes
Suchtpotenzial besitzt, das gefährdete Menschen sehr schnell und sehr massiv abhängig
macht, sodass der Prozess des persönlichen Verfalls innerhalb weniger Jahre, also noch
innerhalb der Jugendzeit zu beobachten ist (vgl. Schmidtbauer & v.Scheidt 1997, S.296),
während Alkohol etwa gewöhnlich über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg zu einem sol-
chen Zustandsbild führt (vgl. ebd. S.55), abgesehen davon, dass auch der in solch frühem
Alter verboten ist (Wr. Jugendschutzgesetz, §11) ­ die legistische Ebene erweist sich somit
einmal mehr als unzureichend, v.a. wenn die Einhaltung bestehender Gesetze durch man-
gelnde soziale Verantwortung und Kontrolle fehlt.
Es sollte deutlich geworden sein, dass es nicht nur an der Droge selbst liegt, dass Men-
schen suchtkrank werden ­ vielmehr ist es ein Zusammenspiel aus der drogeneigenen Wir-
kung, deren Verfügbarkeit, der Prädisposition des einzelnen und dem als Vorbild wirken-
den Umgang im sozialen Umfeld mit Konflikten und Drogen, das letztlich die Bahnen für
die Abhängigkeit legt.

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Drogenabhängigkeit Minderjähriger - Autonomie und Verantwortung
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Auch nicht-substanzgebundene Süchte können zu einer Einschränkung der Lebensführung
auf die Sucht und dem damit einhergehenden Abbruch damit nicht zusammenhängender
sozialer Kontakte führen sowie existenzbedrohend oder tödlich enden (Spielsucht, Inter-
netsucht, Kaufsucht, Essstörungen).
2.5
Statistik
Die Statistik belegt das jugendliche Einstiegsalter ­ die Europäische Beobachtungsstelle
sieht den Einstieg zwischen 15 und 29 Jahren, mit dem Schwerpunkt zwischen 15 und 19
Jahren mit Unterschieden je nach Substanz ­ 33,6% konsumieren Cannabis bereits unter
15 Jahren, während 40% Heroin und Kokain erst im Erwachsenenalter ab 20 Jahren erst-
mals zu sich nehmen; die Lebenszeiterfahrung mit Opiaten bei 15-16jährigen liegt bei 0-
4%.
Alkohol ist die am häufigsten konsumierte psychoaktive Substanz ­ über Erfahrung damit
berichten je nach EU-Land zwischen 36 und 89% der 15jährigen.
Seit den 1990ern steigt die Anzahl der drogenkonsumbezogenen Todesfälle ­ zwischen
1990 und 2000 wurden in der gesamten EU 3316 Todesfälle unter Jugendlichen bekannt.
Hinsichtlich der Therapiebeteiligung entfielen 2001 knapp 10% des gemeldeten Bedarfs an
spezialisierter Drogentherapie auf Jugendliche unter 19 Jahren ­ davon betraf mehr als die
Hälfte Behandlung wegen Cannabiskonsums und etwa ein Viertel wegen Opiatproblemen.
Auch die höhere Gefährdung von Jugendlichen aus sozial zerrütteten Verhältnissen spie-
gelt der EU-Bericht wider ­ Kinder von drogenkonsumierenden Eltern greifen bedeutend
eher zu Drogen als solche von Eltern ohne Drogenkonsum; körperlich oder sexuell miss-
handelte Kinder haben mit einer siebenmal höheren Wahrscheinlichkeit Kontakt zur Dro-
genszene als solche aus der Allgemeinbevölkerung (portugiesische Studie); zwei- bis
achtmal höher liegt sie bei Jugendlichen, die von zu Hause weglaufen (britische Untersu-
chung).
Außerdem haben 65% der französischen Schulverweigerer (Opiatkonsumenten verfügen
über den niedrigsten Bildungsstand) und 16% jener, die im Rahmen des finnischen Fürsor-
geerziehungswesen betreut werden, ein Drogenproblem.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783836601153
DOI
10.3239/9783836601153
Dateigröße
565 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FernUniversität Hagen – Kultur- und Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaft
Erscheinungsdatum
2007 (Januar)
Note
1,5
Schlagworte
jugend drogenabhängigkeit drogen jugendliche abhängigkeit sozialarbeit sonderpädagogik
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